Hinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre
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- Arnim Schumacher
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1 Checkliste Cross Compliance 2014 Hinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre 2 XX. Monat 2013 Name des Präsentators
2 Dazu soll gesprochen werden: 1. Allgemeines 2. Übersicht systematischen Kontrollen 3. Übersicht durchgeführte Cross Checks 4. Wo findet man die Checkliste Cross Comliance? Beispiel wassergefährdende Stoffe (Mineralöle, PSM, nicht ortsfeste Zwischenlager) Beispiel Nitratrichtlinie Beispiel GLÖZ 5. Änderungen ab Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
3 Allgemeines - Rechtsgrundlagen Die Gewährung von Direktzahlungen, sowie bestimmte Zahlungen der 2. Säule (AUW, NE und AZL) und Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau sind an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensund Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (= Cross Compliance (CC)) geknüpft, Art. 4 6 VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 50a VO (EG) Nr. 1698/2005, Art. 85 t, 103 z VO (EG) Nr. 1234/2007. Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu Kürzung oder Ausschluss der Zahlungen, Art. 23 VO (EG) Nr. 73/2009. Gesamtbetrieblicher Ansatz: ein Betrieb, der Zahlungsempfänger ist, muss in allen Produktionsbereichen (z. B. Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die CC-Verpflichtungen einhalten Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
4 Allgemeines - Rechtsgrundlagen Anderweitige Verpflichtungen Cross Compliance gem. VO (EG) 73/2009 Grundanforderungen an die Betriebsführung 17 Rechtsvorschriften Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Erhaltung des Dauergrünlandes Umwelt (KS, Nitrat FFH, VS) Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze (Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen, Lebens- u. Futtermittelsicherheit u.a.) Tierschutz Direktzahlungenverpflichtungengesetz und verordnung Erosionsschutz Organische Substanz? Mindestpflege! Erhalt von Landschaftselementen Grundwasser Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
5 Allgemeines - Wer kontrolliert was? LfULG: 1. Außenstellen A10: DirektZahlungen-VerpflichtungenV, Grundwasser-RL, Nitrat- RL (Teil Düngung) 2. Referat 35: Pflanzenschutzmittel-RL 3. Referat 72: Klärschlamm-RL UNB: Vogelschutz-RL, FFH-RL UWB: Nitrat-RL (Teil Wasserrecht) LÜVÄ (Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt) : Tierkennzeichnung, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit LUA ( Landesuntersuchungsanstalt): Futtermittelsicherheit, TSE/Verfütterungsverbot Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
6 Systematische Kontrollen Systematische Kontrollen: EG-Recht schreibt grundsätzlich vor, dass die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen bei mind. 1 % der Betriebsinhaber pro Rechtsverordnung, die Antrag auf Direktzahlungen, auf Zahlungen für bestimmte Maßnahmen der 2. Säule oder Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau gestellt haben, kontrolliert werden muss, Art. 50 VO (EG) Nr. 1122/2009, Art. 19 VO (EU) Nr. 65/ Betriebe 2014 ausgewählt im Landkreis, davon von der LÜVA kontrolliert 47 im Vergleich dazu 104 Betriebe 2013 ausgewählt im Landkreis, davon von der LÜVA kontrolliert Betriebe 2012 ausgewählt im Landkreis, davon von der LÜVA kontrolliert Betriebe 2011 ausgewählt im Landkreis, davon von der LÜVA kontrolliert Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
7 Systematische Kontrollen Anzahl der Verstöße bei VOK Kontrollbereiche systematische Kontrollen Fachrecht Bagatelle 1% 3% 5% v.h. Kontroll quote Futtermittelsicherheit % 1,0% Pflanzenschutzmittel-RL % 1,0% TSE % 1,0% Lebensmittelsicherheit % 1,0% Kennzeichnung Rind % 3,4% Kennzeichnung Schaf / Ziege % 5,0% Kennzeichnung Schwein % 1,0% Tierschutz Kälber % 1,0% Tierschutz Nutztiere % 1,0% Tierschutz Schweine % 1,3% Nitrat-RL % 3,8% Phosphat % 1,0% Klärschlamm-RL % 1,3% Direktzahlungen % 1,0% Grundwasser-RL % 1,0% FFH-RL % 1,0% Vogelschutz-RL % 1,0% Gesamt Stand: , da Kontrollen noch nicht abgeschlossen Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht Ob der erhebliche Grad an Verstößen zur Erhöhung der CC-Kontrollrate führt?
8 Cross Checks Weitere Kontrollen (Cross Checks): Anlassbezogene Kontrollen durch fachlich zuständige Behörden auf Grund von Hinweisen durch andere Behörden oder durch Dritte 2011: 9 Cross Checks mit 2 Verstößen 2012: 21 Cross Checks mit 9 Verstößen 2013: 11 Cross Checks mit 4 Verstößen im Vergleich dazu 2014: 11 Cross Checks mit 6 Verstößen Anzahl der Verstöße bei VOK Kontrollbereiche Cross Check Bagatelle 1% 3% 5% v.h. Nitrat-RL % Direktzahlungen % Vogelschutz-RL % Grundwasser-RL % Gesamt % Stand: , da Kontrollen noch nicht abgeschlossen Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
9 Checkliste Cross Compliance db/artikel/10780/documents/30235 Notfallcheck: de/landwirtschaft/26318.htm Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
10 Checkliste Cross Compliance Betrieb allgemein 2. Pflanzenbau Obst, Gemüse, Kartoffeln Hack und Druschfrüchte 3. Tierhaltung Schweinehaltung Rinderhaltung u. Milcherzeugung Schaf- u. Ziegenhaltung Geflügelhaltung Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
11 Checkliste Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
12 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
13 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
14 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
15 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
16 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
17 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
18 Checkliste Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
19 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
20 Wesentliche Inhalte der Düngeverordnung: Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen 1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler, 2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, 3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird, 4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle, 5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
21 Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
22 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
23 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
24 Checkliste Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
25 Prüfprotokoll Cross Compliance Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Sind Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter augenscheinlich dicht und standsicher? ja nein (ohne Eindringen ins Grundwasser, in oberirdische Gewässer oder Kanalisation) entfällt ja nein (mit Eindringen ins Grundwasser, in oberirdische Gewässer oder Kanalisation) entfällt Ist eine ortsfeste bzw. ortsfest benutzte Festmistlagerstätte vorhanden? ja (weiter bei ) nein (weiter bei mit Feststellung entfällt ) Ist die Bodenplatte augenscheinlich dicht und seitlich eingefasst? ja nein entfällt Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes ohne Eindringen ins Grundwasser/oberirdische Gewässer oder Kanalisation ja nein Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes mit Eindringen ins Grundwasser/oberirdische Gewässer oder Kanalisation ja nein Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
26 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
27 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
28 Checkliste Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
29 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
30 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
31 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
32 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
33 Checkliste Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
34 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
35 Prüfprotokoll Cross Compliance Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
36 Vorgefundener Sachverhalt bei Kontrolle Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
37 Cross Compliance 2015 Anträge auf Beseitigung von LE: Am endet auch die DirektZahlVerpflV, die im 5 die mögliche Beseitigung von LE geregelt hat. Im Entwurf der NachfolgeVO ist derzeit keine Möglichkeit für Ausnahmen zur Beseitigung gegeben. Aus diesem Grund kann vorerst nach dem keine Genehmigung zur Beseitigung von LE mehr erteilt werden! Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
38 Cross Compliance 2015 Greening - Verpflichtungen Kontrollen hinsichtlich Ackerland, das im Umweltinteresse genutzt wird, ist der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch eine gezielte Ansaat zu begrünen (soweit keine Erzeugung stattfindet oder nur Beweidung oder Schnittnutzung zugelassen ist cc relevant), das betrifft: Bracheflächen Feldränder Pufferstreifen Waldrandstreifen Mahdverbot auf diesen Flächen vom 1. April bis zum 30. Juni cc relevant Umbruchverbot von Grünland Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
39 Wir möchten darauf hinweisen, dass wir nicht nur CC-Kontrollen durchführen, sondern auch zu diesem Thema beraten dürfen, soweit dies unsere anderen Aufgaben zulassen. Die beste Zeit dafür sind die Wintermonate bis Beginn Antragstellung Anfang April. Wir sind gern dazu bereit, ohne Wertung einen Betriebsbesuch mit Ihnen durchzuführen, ohne ein Prüfprotokoll Dezember 2014 D.Gersten SB Weiterbildung/Fachrecht
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