GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1
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- Hildegard Holzmann
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1 GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1
2 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und eine nachhaltige Produktion zu fördern. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen 2
3 Wo ist das Greening einzuordnen? Umverteilungsprämie Junglandwirtezuschlag Umverteilungsprämie Betriebsprämie Basisprämie Greening Basisprämie 3
4 Was beinhaltet Greening? Anbaudiversifizierung Greening 4
5 Kleinerzeugerregelung Wer kann an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen Jeder Betrieb mit einer Mindestbetriebsgröße von 1 ha beihilfefähiger Fläche. Keine Betriebsgrößenbeschränkung nach oben. Voraussetzungen Bestimmungen Einstieg ist nur 2015 möglich (im Rahmen des GA) Ausstieg möglich voraussichtlich bei der Stellung des nächsten GA. Wiedereinstieg nicht möglich. Höhe der Kleinerzeugerprämie Sie entspricht dem Umfang der entsprechenden jährlichen Direktzahlungen mit der Beschränkung, dass die Prämie auf 1250 /Betrieb und Jahr begrenzt wird. Besonderheiten Keine Greeningverpflichtung Keine CC-Verpflichtung (Kontrolle, Sanktion) in der ersten und zweiten Säule. Fachrecht ist trotzdem zu beachten (Kontrolle, Ordnungsrecht )!!!! 5
6 Anbaudiversifizierung in meinem Betrieb? Mehr als 10 ha Ackerland? Nein Ja Dauergrünland und Ackerfutter > 75% ges. landwirtschaftliche Fläche und restliche Ackerfläche < 30 ha? Ja Nein Keine Anbaudiversifizierung Ackerfutter und Brache >75% des Ackerlands und restliche Ackerfläche < 30 ha? Ja Nein Anbaudiversifizierung 6
7 Anbaudiversifizierung Ackerland zwischen 10 und 30 ha Mindestens 2 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur < 75 % des Ackerlands Ackerland größer 30 ha mindestens 3 verschiedene landwirtschaftliche Kulturen Hauptkultur <75% des Ackerlands Beide größten Hauptkulturen <95% des Ackerlands 7
8 Anbaudiversifizierung Zeitraum für die Berechnung ist der 1. Juni bis 15. Juli Saatmischungen zählen in ihrer Gesamtheit als eine Kultur. Brache ist in diesem Fall als eine Kulturart anrechenbar. Zu einer Kultur gehören alle Arten einer Gattung. Ausnahme: Kreuzblütler z.b. Kohl, Raps, Senf Nachtschattengewächse z.b. Tomaten, Kartoffeln Kürbisgewächse z.b. Gurken, Kürbis hier zählt jede Art als Kultur Gräser und Grünfutterpflanzen zählen gemeinsam als eine Kultur Sommer- und Winterung werden als getrennte Kulturen bewertet auch wenn sie derselben Gattung angehören. 8
9 Erhalt von Dauergrünland Umwandlung nach Genehmigung i.d.r. mit der Pflicht zur Anlage von Ersatzgrünland weiterhin möglich. Ersatzgrünland muss im selben Bundesland angelegt werden. Ersatzgrünland muss min. 5 Jahre erhalten werden. Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragssteller erfolgen. Genehmigung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Versagungsgründe wären: andere Rechtsvorschriften stehen entgegen (Naturschutzgebietsverordnung, Wasserschutzgebiet, etc.) Verpflichtung gegenüber öffentlichen Stellen (z.b. Ausgleichsflächen) DG hat gegenüber 2012 um mehr als 5% im Land abgenommen. Für Dauergrünland gilt das Umbruchverbot nach Landesrecht (LLG Baden-Württemberg) weiterhin für alle Betriebe, auch für Ökobetriebe und Kleinerzeuger 9
10 Erhalt von umweltsensiblen Dauergrünland Umweltsensibles Dauergrünland ist alles Grünland in einem FFH-Gebiet. Hier gilt absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot. Die Verbesserung der Grasnarbe ist möglich. 10
11 FFH Gebiete im Schwarzwald-Baar-Kreis 1. Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach 2. Schönwalder Hochflächen 3. Mittlerer Schwarzwald bei Hornberg und Schramberg 4. Eschachtal 5. Südöstlicher Schwarzwald bei Villingen 6. Baar 7. Nördliche Baaralb und Donau bei Immendingen 8. Südliche Baaralb 9. Blumberger Pforte und Mittlere Wutach 10. Wutachschlucht 11
12 Flächen im Umweltinteresse Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mehr als 15 ha Ackerland? Nein Ja Ackerfutter, Brache und /oder Leguminosen >75% des Ackerlands und restliches Ackerland < 30 ha? Keine Ökologischen Vorrangflächen Ja Dauergrünland und Ackerfutter >75% der landwirtschaftlichen Fläche und restliches Ackerland < 30 ha? Ja Nein Nein 5% des Ackerlands als ökologische Vorrangfläche 12
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21 Danke für Ihr Interesse und einen guten Heimweg. 21
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