Grünland im Umbruch. Grünland in der Landwirtschaft. 28. April 2009 BFN / Insel Vilm

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1 Grünland im Umbruch Grünland in der Landwirtschaft 28. April 2009 BFN / Insel Vilm Ralf Benecke Bauernverband Mecklenburg Vorpommern e.v. Referent Pflanzenproduktion / Umwelt Neubrandenburg Trockener Weg 1b

2 Grünland im Umbruch 1. Situation Landwirtschaft 2. Dauergrünlanderhaltungsgebot und Cross Compliance 3. Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz 4. Grünland und Milchvieh

3 1.Situation in der Landwirtschaft Politische Rahmenbedingungen vor 1992 Direktzahlungen abhängig von der angebauten Fruchtart (Anbauentscheidung indirekt eingeschränkt) Exportsubventionen Außenschutz durch Zölle ab 1992 drei Agrarreformen Abbau von Exportsubventionen und Außenschutz Preisabstand zum Weltmarkt wurde gesenkt Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion wurde verbessert (trotz Erhöhung der Umweltstandards)

4 ab Agrarreform führte zu grundlegenden Änderungen Flächenprämie (entkoppelt von der Produktion): Ermöglicht Landwirtschaft größeren Entscheidungsspielraum über anzubauende Fruchtarten - Anbau Nachwachsender Rohstoffe und Engagement in der Bioenergieerzeugung möglich Aber auch: Cross Compliance Weitere Senkung der Direktzahlungen in der 1. Säule Modulation der Gelder in die 2. Säule zur Entwicklung des ländlichen Raums

5

6 Cross Compliance (EU - Grundanforderung an die Betriebsführung) Überkreuzverpflichtung von Agrarförderung und Fachrecht EU-Vorschriften >Einhaltung bestehender EU-Vorschriften 2. Gute landwirtschaftliche Bedingungen (GLÖZ): >Bewirtschaftungsvorschriften, v. a. Bodenschutz und Mindestbewirtschaftung 3. Grünlanderhaltungsgebot >GL-LF-Verhältnis erhalten

7 Dauergrünlanderhaltung Jedes Land hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Gebiet der Anteil des Dauergrünlandes an seiner gesamten landwirtschaftlichen Fläche bezogen auf das Referenzjahr 2003 nicht erheblich abnimmt.

8 Dauergrünlanderhaltung Das bedeutet: Kein akuter Regelungsbedarf für Grünlanderhalt, Länder müssen Gegenmaßnahmen einleiten bei entspr. Flächenverlusten Mögliche negative Auswirkungen aufgrund dieser EU Regelung: -Umbruch von Grünland aufgrund der Definition Dauer GL = automatisch nach fünf Jahren Grünland - Gefahr aus Sicht der LW, das Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt durch die Entstehung von Dauer-GL werden - kontraproduktiv für den Grünlandanteil und den Naturschutz

9 Dauergrünlanderhaltung Deutschland ist beim Dauergrünlanderhaltungsgebot über europäisches Recht hinausgegangen, Erlass Wiederansaat der Länder bereits bei Verringerung eines Dauergrünlandanteils um 8 % Forderung EU-Recht bei einer Veränderung von 10 % Länder erneute Erhöhung der Anforderungen: ab 5% Verringerung Wiederansaatverpflichtung

10 Dauergrünlanderhaltung Dauergrünlanderhaltungverordnung vom Umbruchverbot für Dauergrünland Aufgrund der Bekanntmachung des LU vom 10. Dezember 2008 zur Verringerung des Anteils des Dauergrünlandes um 5,61 % ist der Umbruch von Dauergrünland verboten. 2. Ausnahmen Abweichend kann der Umbruch von Dauergrünland auf Antrag beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft genehmigt werden, wenn sich der Antragssteller verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung der Genehmigung die umgebrochene Fläche vollständig durch neu angelegtes Dauergrünland vorrangig innerhalb desselben Landkreises, in dem die umgebrochene Fläche liegt, zu ersetzen.

11 Entwicklung des Rückgangs des Dauergrünlandanteils in den Bundesländern und Deutschland

12 Dauergrünlanderhaltung Forderung Transparenz der Berechnung Flächenverluste durch - Infrastrukturmaßnahmen - Ausgleichsflächen - Codierungen in den Anträgen

13

14 Definition Grünland Kritik: Grünlandbegriff und Fünfjahresfrist -Umbruch verboten, bzw. Genehmigungspflicht -EU spricht von Umwandlungen für andere Nutzungen fachlich: Ist Wechselgrünland so ökologisch bedeutsam, das es durch DauerGL-Erhaltungsgebot geschützt werden soll? DauerGL-Erhaltungsgebot allenfalls für ökologisch bedeutsame GL Flächen GL Anteil muß aus Nachfrage lw. Produkte resultieren, nicht aufgrund Ordnungsrecht

15 Anforderungen der Milchproduktion an das Grünland Viel Milch aus dem Grundfutter Top Futterqualität (Leistungsstarke Weidelgrasmischungen) Hohe Nutzungsintensität möglich (in der Regel Schnittnutzung 4 Schnitte; Befahrbarkeit) Grünland für die Milchproduktion Flächennutzung???

16 Geschätzter Grünlandbedarf auf Basis der Viehbestände in Mecklenburg Vorpommern Kategorie Anzahl Bedarf ha/tier Grünlandanspruch ha Milchkühe , Milchkuh - Nachzucht , Mutterkühe , Mutterkuh -Nachzucht , Mastrinder , Schafe , Pferde , insgesamt Gesamt Grünland M-V: ha

17 Definition Grünland Anmerkungen: Nicht jede GL Fläche hat einen Schutzstatus Naturschutzfachlich wertvolle Flächen haben i.d.r Schutzstatus (AUM, Moorschutzprogramm) Es ist falsch in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, jede umgebrochene GL Fläche sei für den Naturschutz ein enormer Verlust! Es ist unredlich, wie von Seiten des Naturschutzes schon häufiger mit Einzelbeispielen und Bildern von illegalem Grünlandumbruch in FFH Gebieten der Eindruck vermittelt wird, das Landwirte in großem Stil geschütztes Grünland umbrechen.

18 Agrarumweltprogramme / Vertragsnaturschutz Fast jeder 3. Hektar wird über Agrarumweltprogramm bewirtschaftet Vertragsnaturschutzprogramme Auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen auf die optimale Wirtschaftsweise zu verzichten muss von der Gesellschaft honoriert werden Problematik Anpassungsfähigkeit von Agrarumweltprogrammen (schwankende Märkte und Preise)

19 Ca Antragsteller 140 Ökolog. LB - und Naturschutz GL (Förderhöhe) ha

20 Grünland und Milchvieh Erhalt Grünland durch ökonomische Milchproduktion ( Milchpreis, Kostenbelastung, Ausgleichszahlungen) Derzeit täglich Verluste beim Melken!!! Milchstandort Dtld. sichern Wertschöpfung erhöhen Ausgleichszahlungen auch über 2013 hinaus? (Streit der Finanzminister in der EU) Auch im Interesse des Naturschutzes! Erhalt des DauerGL ist gesellschaftliches Ziel, u.a. im Sinne vielgestaltiger Kulturlandschaften. Wenn Milchproduktion über Markt in diesen Regionen nicht zu erhalten ist, muß das über Direktzahlungen, Agrarumweltprogramme oder andere Instrumente gewährleistet werden

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