GAP bis 2020 aktueller Stand

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1 GAP bis 2020 aktueller Stand Ackerbautag St. Valentin 8. Jänner 2014 DI Andreas Schlager Ausgangssituation für neue Periode Rahmenbedingungen ändern sich (vor allem 1. Säule) Vereinheitlichung der Direktzahlungen (mit Übergangsregelungen) Greening (=Ökologisierung Betriebsprämie) weiterer Abbau produktbezogener Zahlungen Weiterentwicklung und Stärkung der 2. Säule Wettbewerbsstärkung Umsetzung zielgerichteter Programme Finanzierung der GAP EU-Budget Anteil Agrarbudget Folie 2 1

2 Stand der Dinge basierend auf grundsätzliche EU-politische Einigung im Rahmen der Triloge formale Beschlüsse EU mit Jahresende 2013 innerösterreichsicher Konsens (Regierungsverhandlungen/-programm) Umsetzung neuer Programme mit 2015 das heißt: Übergangsjahr 2014 alte Regeln neue Mittel gilt für EBP, ÖPUL, AZ, Invest Folie 3 Aufbau der GAP bleibt gleich - tw. neue Instrumente Direktzahlungen Basisprämie Greening Jung-LW Marktmaßn. Intervention private Lagerhaltung. Direktzahlungen + Gemeinsame Marktordnung 1. Säule Ländliche Entwicklung 2. Säule ÖPUL Bio AZ Investitionen Risikomanagement 100 % EU Finanzierung Kofinanzierung Österreich EU: konkrete Regeln Rechtliche Basis EU: Rahmen Österreich: konkrete Regeln DI Landwirtschaft Andreas Schlager im Fokus der Bäuerinnen / / Folie Folie 4 2

3 Finanzierung der GAP bis 2020 Zahlen für Österreich (im Vergleich zur Vorperiode) Quelle: Lebensministerium, durchschnittliche Jahresbeträge, * ohne nat. Kofinanzierung EU-Anteil aktuell EU-Anteil ab 2014 Direktzahlungen Ländliche Entwicklung * Direktzahlungen rel. geringe Anpassung = Grundlage für Flächenmodell, Greening, Ländliche Entwicklung Kofinanzierung 50 : 50 innerösterreichisch vereinbart bedeutender Anteil für Entwicklung Ländlicher Raum Folie 5 3

4 Grundsätzlicher Aufbau der Direktzahlungen neue Architektur derzeit gekoppelte Zahlungen Mutterkuh-, Milchkuhprämie neu Junglandwirte-Regelung Top-up auf ZA gekoppelte Zahlungen Einheitliche Betriebsprämie betriebsindividuell entstanden unterschiedliche Zahlungsansprüche unterliegt Cross Compliance GREENING Flächenmodell (Teil jedes ZA, ~ 30 %) Greening - Auflagen BASISPRÄMIE Flächenmodell Zahlungsansprüche unterliegt Cross Compliance Flächenmodell Basisprämie, Greening Zahlungsansprüche Österreich ist eine Region mit Differenzierung normalertragsfähig: Acker, Grünland, Obst, Wein extensiv (Reduktionsfaktor): Streuwiese, Hutweiden, Almen Neuzuteilung von ZA Basis: beihilfefähige Fläche 2015 Anzahl ha 2015 = Zahl der ZA Grundprinzip: einheitlicher ZA-Wert über alle Flächen Systemumstellung bringt Veränderungen (Region, Sektor, Betrieb) Folie 8 4

5 Prinzip Flächenmodell (Neuzuteilung von ZA) Modellbeispiel (Annahme ZA-Wert: 280 ) ohne Übergangsregelung Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr ha Fläche 18 ZA alt à ZA alt Gültigkeitsende ha Fläche 20 ZA neu à ZA neu inkl. Greening Folie 9 Flächenmodell Übergangsregelung zur Umstellung auf neues Modell Übergangsregelung möglich schrittweise Anpassung der Differenz zwischen historisch und neu (ZA-Werte) mögliche Übergangszeit von 2015 bis 2019 in gleichen Schritten 5 x 20 % ( Auf-/Abschmelzung ) wirksame und einfache Maßnahme zur schrittweisen Anpassung für alle Betriebe (über alle Sektoren) Folie 10 5

6 Übergangsregelung Schema Modellbeispiel von vorhin Übergangszeit soll Anpassungen für Betriebe an neue Vorgaben erleichtern Anteil alt Anteil alt EBP alt EBP neu EBP neu EBP neu ZA ~ ZA ~ ZA ZA historisches Modell 2015 Flächenmodell 2019 Folie Säule Direktzahlungen - Greening I Erfüllung Greening Green by definition Biobetriebe Obst, Wein, Flächen in N 2000 Äquivalenzmaßnahme(n) ÖPUL oder Einhaltung Greening- Bestimmungen Fruchtfolge auf Acker ökolog. Vorrangflächen auf Acker GL-Erhaltung nat. entscheiden Folie 12 6

7 Greening II angedachte Äquivalenzmaßnahme im ÖPUL Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung Erhaltung von Landschaftselementen Biodiversitätsflächen Blühflächen, Blühkulturen Grünlanderhaltung einzelbetrieblich mit Toleranzen Fruchtfolgeauflage Max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais Schulung Teilnahme an dieser ÖPUL-Maßnahme soll alle 3 Greening-Auflagen ersetzen Folie 13 Greening III Anbaudiversifizierung wenn kein Biobetrieb oder keine ÖPUL-Äquivalenzmaßnahme keine Fruchtfolge-Auflage für Betriebe, wenn < 10 ha Acker oder hoher Grünland-/Feldfutteranteil (> 75 %) Ackerfläche zwischen ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen (Hauptkultur: max. 75 %, 2 Kulturen : max. 95 %) Was ist eine Kultur? Weizen, Gerste, Mais, = jeweils eigene Kulturen Brachen (=ökolog. Vorrangflächen) gelten als Kultur Folie 14 7

8 Greening IV Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wenn kein Biobetrieb oder keine ÖPUL-Äquivalenzmaßnahme mind. 5 % d. Ackerfläche (ab 2017 ev. 7 %) keine ÖVF für Betriebe, wenn < 15 ha Ackerfläche oder hoher Grünland-/Feldfutteranteil (> 75 %) erfüllbar durch zb: Brachen, Landschaftselemente, stickstoffbindende Kulturen, Kurzumtriebsflächen, Gewichtungsfaktor bei N-Kulturen generell zu bedenken: nat. entscheiden Anrechnung Greening Berücksichtigung bei ÖPUL (Kalkulation) Folie Säule Direktzahlungen sonstige Maßnahmen Junglandwirte (verpflichtend) Top-up-Zahlung für max. 5 Jahre 25% der Basisprämie ca. 45 /ha bis max. 90 ha (nat. festzulegen) verschiedene Kriterien (zb Qualifikation) anwendbar Capping Kürzung der Basisprämie > /Betrieb Folie 16 8

9 Herausforderungen und Ziele - Ländliche Entwicklung bis 2020 Finanzierung Begehrlichkeiten aus nichtlandwirtschaftlichen Bereichen Greening ÖPUL keine Doppelförderung Weiterführung bekannter Programme Steigerung Wettbewerbsfähigkeit Modernisierung - Investitionsförderung ÖPUL und AZ wichtige Maßnahmen aber auch Unterstützung und Weiterentwicklung von Qualitätsprogrammen Folie 18 9

10 Ländliche Entwicklung bis Rahmenbedingungen für ÖPUL Zielsetzungen bzw. Notwendigkeiten CC, GLÖZ und Greening als Grundanforderungen ÖPUL darauf aufbauend nur tatsächliche Kosten bezahlbar Ertragsrückgänge, zusätzliche Kosten Weiterentwicklung argumentierbarer Maßnahmen manche Maßnahmen nicht mehr (sinnvoll) möglich (zb kein UBAG, IP) Veränderung/Anpassung der Prämien Folie 22 Wie soll ein ÖPUL bis 2020 aussehen? vorbehaltlich der Genehmigung Weiterbildungsveranstaltung BW /Folie 23 10

11 ÖPUL 2015 aktueller Stand Acker-Maßnahmen (1) Maßnahmenentwürfe vorhanden, Prämien noch offen UBIB (Umwelt- und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) ev. Äquivalenzmaßnahme für Greening Ersatz für Ökopunkte Begrünung von Ackerflächen Zwischenbegrünung mind. 15 % Varianten A1, A, B, C, D Anpassungen bei Fristen und zulässigen Kulturen Folie 24 ÖPUL 2015 aktueller Stand Acker-Maßnahmen (2) Begrünung von Ackerflächen Immergrün mind. 90 % Haupt- und Zwischenfrüchte Fristen für Abstände und Dauer Zwischenfrucht Aufzeichnungen kein Herbstantrag Mulch-/Direktsaat Extensiver Getreidebau (Verzicht Fungizide + Wachstumsregulatoren) Vorbeugender Grundwasserschutz auf Acker Bewirtschaftung besonders auswaschungsgefährdeter Ackerflächen Oberflächengewässerschutz Biologische Wirtschaftsweise Naturschutz Folie 25 11

12 12

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