EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand ) 19. Fleischrindtag der LFA
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- Achim Förstner
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1 EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse (Stand ) 19. Fleischrindtag der LFA
2 Zeitplan Noch 2 Jahre Debatte über die GAP liegen vor uns Meilensteine 2011: - Entwurf Finanzrahmen - VO-Entwürfe GAP 2
3 Verordnungspaket am 12. Oktober Verordnungsvorschläge für: 1. Gemeinsame Regeln für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der GAP (ersetzt VO 73/2009) 2. Gemeinsame Marktordnung 3. Ländliche Entwicklung ELER 4. Finanzierung, Durchführung und Überwachung der GAP (einschließlich Cross Compliance) 5. Maßnahmen zur Festlegung bestimmter Beihilfen und Erstattungen mit Bezug zur Gemeinsamen Marktorganisation 6. Änderung VO 73/2009 mit Übergangsregelungen für Änderung der Gemeinsamen Marktordnung 1234/2007 betreffend die Förderung des Weinbaus 3
4 Struktur der EU-Flächenzahlungen 2. Säule (kofinanziert) 1. Säule (EU-finanziert) Situation bis 2013 Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig) : ca. 0,6 Mrd. p.a. in D Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete : ca. 0,3 Mrd. p.a. in D Betriebsprämie (Bindung an Cross Compliance) 2013: ca. 5,37 Mrd. in D => ca. Ø 316 /ha Stand: Sep 2011 Cioloş-Pläne ab 2014 Finanzausstattung 2. Säule für Deutschland: Bisher keine Angaben der EU-KOM Finanzausstattung 1. Säule für Deutschland gemäß Vorschlag vom 29. Juni: 2020: ca. 5,16 Mrd. für D => ca. Ø 303 /ha
5 Struktur der EU-Flächenzahlungen Situation bis 2013 Cioloş-Pläne ab 2014 Stand: Sep Säule (kofinanziert) Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig) : ca. 0,6 Mrd. p.a. in D Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete : ca. 0,3 Mrd. p.a. in D Agrarumweltmaßnahmen (freiwillig, mit Auflagen oberhalb des Greening ) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 1. Säule (EU-finanziert) Betriebsprämie (Bindung an Cross Compliance) 2013: ca. 5,37 Mrd. in D => ca. Ø 316 /ha Junglandwirte-Zuschlag: 25% der Grundprämie Grüne Prämie (ca. 90 /ha) (Fruchtartenvielfalt, Erhalt Dauergrünland, 7% Öko-Stillegung) Grundprämie (Bindung an CC) Klein(st)betriebe Zusätzlich aus 1. Säule als Länderoption: Gekoppelte Zahlungen und Zuschlag für benachteiligte Gebiete
6 Direktzahlungen 1. Säule Finanzausstattung für Deutschland ZA 2013 brutto Nettoobergrenze Kürzung k.a
7 Verteilung der Direktzahlungen Rechenschema Nationale Obergrenze (5,158 Mrd. Euro)./. Option Mitgliedstaat: max. 5% für 2. Säule./. Marge Degression/Kappung (für 2.Säule) = Nettoobergrenze./. Nationale oder Regionale Reserve (max. 3%)./. Greening-Komponente (30%)./. Zuschlag Junglandwirte (max. 2%)./. Kleinbetriebsregelung (max. 10 %)./. Option Mitgliedstaat: Zuschlag Benachteiligte Gebiete (max. 5%)./. Option Mitgliedstaat: Gekoppelte Zahlungen (max. 5% / 10%) = Verbleibender Betrag: Grundprämie/Zahlungsansprüche Option Mitgliedstaat: Regionale Aufteilung der Nationalen Obergrenze
8 Greening: Zahlung für landwirtschaftliche Praktiken mit Vorteil für Klima und Umwelt 1. Fruchtartendiversifizierung Wenn das Ackerland des Landwirts mehr als 3 Hektar beträgt, sollen auf diesem Ackerland zumindest 3 verschiedene Früchte kultiviert werden. Dabei darf jedoch keines dieser Früchte weniger als 5 Prozent des Ackerlandes und die Hauptfrucht nicht mehr als 70 Prozent des Ackerlandes ausmachen. 2. Dauergrünland Die Landwirte sollen ihre Flächen mit Dauergrünland erhalten, so wie sie zuletzt in den Anträgen für die Betriebsprämie des Referenzjahres (2014) geführt wurden. Den Landwirten ist es gestattet, dass sie das Dauergrünland um bis zu 5% verringern.
9 Greening: Zahlung für landwirtschaftliche Praktiken mit Vorteil für Klima und Umwelt 3. Ökologische Schwerpunktgebiete Landwirte sollen mindestens 7 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche, ausgenommen die Flächen für Dauergrünland, für ökologische Zwecke widmen. Zur genauen Definition dieser Fläche wird die Kommission einen Delegierten Rechtsakt erlassen, die Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente, Randstreifen und aufgeforstete Flächen umfassen sollen. 3 Verbindliche Maßnahmen keine Wahlmöglichkeit Öko-Landbau gilt als automatisch erfüllend Sonderstatus für Flächen in Natura 2000 Gebieten (noch zu klären) Zusätzliche Sanktion bei Nichterfüllung: Kürzung der Grundprämie (noch zu klären)
10 Grundprämie Bestehende Zahlungsansprüche (ZA) laufen Ende 2013 aus. Neuzuteilung der Zahlungsansprüche mit Antrag 15. Mai 2014 entsprechend der dann bewirtschafteten Flächen Härtefallregelung/Landwirte in besonderer Situation Höhe der Grundprämie wird nach Abzug aller anderen Flächenzahlungen berechnet. Bis Anfang 2019 muss Umstieg auf Flächenprämie erfolgt sein Regionalisierte Prämien weiter möglich Bis spätestens Ende 2028 sollen alle Zahlungsansprüche in der EU angeglichen sein.
11 Aktiver Landwirt und Kappung/Degression Aktiver Landwirt ist, wer nachweist, dass seine Einnahmen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit > 5 Prozent seiner Gesamterlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind. Beihilfen aus dem Vollzug der GAP sollen hierbei nicht berücksichtigt werden. Wenn im Vorjahr <= Euro Direktzahlungen gewährt wurde, dann keine Prüfung
12 Aktiver Landwirt und Kappung/Degression Es soll eine Kürzung bzw. Kappung der Direktzahlungen ab Euro je Landwirt/Betriebsinhaber eingeführt werden: um 20 Prozent für Beträge über bis zu Euro, um 40 Prozent für Beträge zwischen bis zu Euro, um 70 Prozent für Beträge über bis zu Euro, um 100 Prozent für Beträge über Euro. Abzug aller effektiv gezahlten Löhne des Vorjahres, einschließlich Steuern und Sozialbeiträgen, bezogen auf die Beschäftigung. Die Zahlungen des Greening bleiben außer Betracht. Klausel: Ausschluss bei Landwirten mit künstlich herbeigeführten Bedingungen
13 Untergrenzen und Kleinlandwirteregelung Regelung für Untergrenzen ist faktisch unverändert (D heute: 1 ha) Generelle Untergrenze von 100 Euro oder 1 Hektar Deutschland kann entscheiden, auf 300 Euro oder 4 Hektar anzuheben Es soll eine Kleinbetriebsregelung eingeführt werden: Landwirte entscheiden bis 15. Oktober über eine verbindliche Teilnahme bis 2020, dann erfolgt eine pauschale Zahlung für alle Maßnahmen der 1. Säule Erlass der Greening-Auflagen und von Cross Compliance (noch zu klären) Mitgliedstaaten setzen einen Höchstbetrag für die Teilnahme zwischen 500 und Euro fest Mindestbewirtschaftung von 1 Hektar 13
14 Junglandwirte-Zahlung Verpflichtende Anwendung für die Mitgliedstaaten Förderfähige Junglandwirte sind Unter 40 Jahre Haben sich vor max. 5 Jahren erstmals als Landwirt niedergelassen Können eine angemessene Ausbildung nachweisen. Förderregelung Zuschlag von 25% der Grundprämie Für die ersten 25 Hektar (Deutschland: Länderoption für max. 46 Hektar)
15 Cross Compliance Es entfällt Klärschlamm-Richtlinie Richtlinie zur Verwendung von Hormonen 3 Richtlinien zur Meldung von Krankheiten (Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, Tierseuchen) Es kommt neu hinzu Pflugverbot für feuchte und kohlenstoffreiche Böden Pflanzenschutzzulassungsverordnung Schon vor dessen vollständiger Umsetzung kommt hinzu Wasserrahmenrichtlinie Pflanzenschutzanwendungsrichtlinie
16 Ländlicher Raum ELER Noch keine konkreten Angaben zur Finanzausstattung für Deutschland Abstimmung der ELER-Förderpläne über einen gemeinsamen strategischen Rahmen mit EFRE, ESF usw. Wegfall der Mindestbudgetanteile für die Achsen Fördermaßnahmen Ausweitung Bildung, Beratung, Innovation, Wissenstransfer Öffnung vieler investiver Maßnahmen für Nichtlandwirte Wegfall Vorruhestand Neuabgrenzung benachteiligte Gebiete nach den 8 biophysikalischen Kriterien Neu: Förderung Risikomanagement (bislang optional in 1. Säule)
17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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