GAP neu: Ökologischer und/oder ökonomischer?

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1 GAP neu: Ökologischer und/oder ökonomischer? 27. Jänner 2015, Hollabrunn Lukas Weber-Hajszan, BMLFUW 1

2 RAHMENBEDINGUNGEN Bereiche Mehrjähriger Finanzrahmen Budgetrahmen Horizontale VO Finanzierung, INVEKOS, Cross Compliance (CC) Ländliche Entwicklung (LE) Direktzahlungen (DZ) Einheitliche Gemeinsame Marktordnung (GMO) Übergangsmaßnahmen 2014 / Finanzdisziplin 2013 und 2014 Politische Übereinkunft Rat und Europäisches Parlament (EP) Endgültige Einigung Sept Formale Beschlüsse Rat und EP Dezember 2013 Basis-Rechtsakte März 2014 DELRA (Delegierte Rechtsakte) Juni-Juli 2014 DURA (Durchführungs-VO) National: 1. Säule: MOG im Juni Säule: April 2014: Programmeinreichung 12. Dez. 2014: Programmgenehmigung dazwischen: 176 Fragen der EK 2

3 AUFBAU DER GAP GAP Gemeinsame Marktordnung Direktzahlungen Ländliche Entwicklung Gemeinsamer Markt Interventionsregelungen Exporterstattungen Wettbewerbsvorschriften etc. Direktzahlungen Basisprämie Greening-Prämie Gekoppelte Zahlungen Junglandwirte-Top-up Cross Compliance, Greening 6 thematische Schwerpunkt-Prioritäten (=Ziele) z. B. Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Organisation Lebensmittelkette,, Ökosysteme, Ressourceneffizienz, Wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten Maßnahmen programmiert nach Artikeln der LE-VO 100% EU finanziert Kofinanzierung EU MS (Bund/Land) Europäischer Garantiefonds für LW (EGFL) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 3

4 GAP-REFORM SÄULE Neue Architektur der Direktzahlungen derzeit (ca. 733 Mio. Euro) Gekoppelte Stützung wenige Sektoren z.b: Mutterkuhprämie Modulation Sondermaßnahmen (Art. 68) verschiedene Optionen z.b: Milchkuhprämie ab 2015 (ca. 693 Mio. Euro) Kleinerzeuger vereinfachtes System Gekoppelt Stützung breite Sektoren-Palette AT: Alm-Prämie (2,1%) Junglandwirte höhere Basisprämie AT: 2% Einheitliche Betriebsprämie Zahlungsansprüche Verschiedene Modelle (regional, historisch) Cross Compliance Ökologisierungsprämie (30%) Regionalmodell + Abweichungen Greening -Auflagen Basisprämie (65,9%) Zahlungsansprüche einheitliches Regionalmodell Cross Compliance 4

5 ZEITPLAN LE Termin Meilensteine Ende März/Anfang April Anfang April Anfang April Anfang August Mitte November LARK: Präsentation von Eckpunkten zu Finanzplanung & Maßnahmenübersicht Stakeholderkonferenz in Wien (ca. 300 Teilnehmer): Präsentation auf Expertenebene & politische Diskussion Präsentation des Programmentwurfs im LW-Ausschuss des Parlaments Politische Endabstimmung, Sonder-LARK LW-Ausschuss: Befassung Ministerrat Programmeinreichung bei der Europäischen Kommission Beginn laufender Verhandlungen Stellungnahme der EK (176 Fragen); intensive Verhandlungen Offizielle Antwort Österreichs 12. Dez Genehmigung durch EK (unter ersten 3 von 118 Programmen) 5

6 POLITISCHE VORGABEN (REGIERUNGSÜBEREINKOMMEN) Nationale Kofinanzierung 50% (Ausnahme LEADER dort 80% EU) Aufstockung Investitionsförderung Zuschläge für Jung- und Biobauern (in Höhe von 5%) Zuschläge für BHK 3 und 4 (in Höhe von 10%) Aufstockung Ausgleichzahlung für BHK 3 und 4 7% der ELER-Mittel für Soziale Eingliederung, davon für soziale Dienstleistungen (ca. 17 Mio. EUR/Jahr) 6

7 WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER PROGRAMMVERHANDLUNG Absicherung der Flächenzahlungen Agrarumweltprogramm ÖPUL als zentrales Element der LE Weiterhin flächendeckender Ansatz trotz verringerter budgetärer Mittel Straffung und Weiterentwicklung des Programms. Fortführung zentraler Maßnahmen auf Acker, Grünland und Dauerkulturen Streichung/Adaption von Maßnahmen aufgrund höherer gesetzlicher Auflagen (IP) oder aufgrund Verhandlungen mit EK (Steilflächen) oder Anforderungen an Kontrollierbarkeit und Zielorientierung Stärkung der biologischen Landwirtschaft Förderung für den Biolandbau wird ausgeweitet, attraktives Maßnahmenangebot (keine FF Auflagen und keine Blühflächen), separate Abgeltung LSE Anstelle von bisher rund 100 Mio. EUR/Jahr sind künftig 112 Mio. EUR/Jahr vorgesehen 7

8 WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER PROGRAMMVERHANDLUNG Vereinfachungen und Verbesserungen ÖPUL Erleichterung bei 5 jähriger Verpflichtung bei Flächenverlust Verringerung der Aufzeichnungsverpflichtungen (Anhang E) Biodiversitätsflächen und Naturschutzflächen behalten Ackerstatus (Ausnahme von der Grünlandwerdung) Streichung der GVE Obergrenze von 2,0 GVE/ha neues Beurteilungsmodell bei inhaltlichen Verstößen neue und weiterentwickelte Maßnahmen UBB (LSE, Biodiversitätsflächen) Begrünung System Immergrün Oberflächenwasserschutz (kein Abzug EBP) Nützlingseinsatz geschützter Anbau 8

9 WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER PROGRAMMVERHANDLUNG weitere Änderungen im ÖPUL Verpflichtende Kombination Begrünung System Immergrün mit UBB, Großteil Mahd von Steilflächen in AZ verschoben Getreide nicht in Mulch- und Direktsaat förderbar, aber Erweiterung auf erosionsgefährdete Kulturen ; MZ nach Variante 6 möglich Beseitigung von Zwischenfrüchten/Biodiversitätsflächen darf nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeitung) erfolgen Eigene Natura2000-Maßnahme für verordnete Auflagen Absicherung, Vereinfachung und Weiterentwicklung der Ausgleichszulage Aufstockung der Abgeltung für die Betriebe mit besonders großer Erschwernis Absicherung Differenzierung Tierhalter (0,3 RGVE/ha) Streichung bestimmter Erschwernisparameter stärkere Degression (keine Prämie ab dem 70ten ha) 9

10 WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER PROGRAMMVERHANDLUNG Investitionsschwerpunkt für landwirtschaftliche Betriebe Investitionsförderungen für landwirtschaftliche Betriebe wurden aufgestockt Obergrenze der anrechenbaren Kosten wurde wesentlich angehoben, um so dem gestiegenen Investitionsbedarf Rechnung zu tragen (Regelobergrenze EUR/Betrieb anstelle von EUR/Betrieb in der Vorperiode) Projektauswahlkriterien weiterentwickelt neuer Bereich Innovation Forstmaßnahmen Haben wie bisher große Bedeutung für die Holzmobilisierung, die Entwicklung der Bestände, die Verbesserung der Waldfunktionen, die Schutzwirkung Neue Programm wird dazu in bewährter Art und Weise weiter beitragen 10

11 WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER PROGRAMMVERHANDLUNG Bildung und Innovation Zielgerichtete Weiterbildungs- und Beratungsmaßnahmen bilden die Basis für eine innovative Betriebsausrichtung Daher werden diese Bereiche mit dem neuen Programm umfassend gestärkt, beispielsweise mit der europäischen Innovationspartnerschaft Jungübernehmerförderung/Niederlassungsprämie Bedarf an gut ausgebildete und innovative junge Bäuerinnen und Bauern für einen lebenswerten und wirtschaftlich starken ländlichen Raum mit der besseren Unterstützung für Junglandwirte schaffen wir einen wichtigen Anreiz für Hofübernahmen. ab 2015 wird es in der 1. Säule erstmals zusätzlich eine Förderung für Junglandwirte geben Top-up zur Betriebsprämie von 25 % ist vorgesehen beinahe Verdoppelung der Jungübernehmerförderung 11

12 VERGLEICH LE UND LE Basisdienstleistungen & Dorferneuerung 4,7% Materielle Investitionen (inkl. M123) 8,5% LE Anteil an Finanzplan (Summe = Mio. Euro/Jahr) Technische Hilfe 2,3% Leader 6,4% Sonstige 7,5% Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete 23,5% Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (inkl. N2000) 36,0% Tierschutz 2,5% Bio (Teil von AUM) 8,6% Technische Hilfe 3,0% Leader 3,2% Basisdienstleistungen & Dorferneuerung 9,2% Materielle Investitionen 11,5% Sonstige 8,3% Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete 22,9% LE Anteil an Finanzplan (Summe = Mio. Euro/Jahr) Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (inkl. N2000) 29,1% Tierschutz 2,7% ÖPUL = 47,1% ÖPUL = 42,0% Bio 10,2% 12

13 ÖKOLOGISCHER UND/ODER ÖKONOMISCHER? Antwort: UND! klare Vorgabe in Verhandlungen 1. Säule: ökologischere Tendenz (Greening) 2. Säule: ökonomische Tendenz (Mittelverteilung und Themen), ökologische Tendenz (Ziel gerichteter und Schwerpunkte in Bereichen Biodiversität, Wasserschutz und Klimaschutz) entspricht auch Erwartungshaltung (insgesamt gesehen) sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung der GAP zu einer nachhaltigeren Land- und Forstwirtschaft und Entwicklung des LR Grundvoraussetzung für Akzeptanz der GAP! 13

14 ÖKOLOGISCHER UND ÖKONOMISCHER? 1. Säule: Ökologische Tendenz Greeningpflicht (Prämienanteil 30%) ab bestimmten Betriebsgrößen (ausgenommen Biobetriebe) ökologische Vorrangflächen, Fruchtfolge, GL-Erhalt (kleine) Nachbesserungen im Bereich CC und GLÖZ (LSE in Österreich) Modellwechsel: Ergebnis: einheitliche Prämien/ha als Ziel Begründung: Stärkung der Argumente (der Agrarseite) für Rechtfertigung der 1. Säule Zahlungen (insbesonders Greening); Beseitigung Verzerrungen Historisches Modell (Reformen mit Preissenkungen lange zurück, Sofabauern, auch agrarinterner Druck etc.) 14

15 ÖKOLOGISCHER UND ÖKONOMISCHER? 2. Säule: Ökonomische und ökologische Tendenz ÖPUL: Anteil in LE gesunken! Bio: leichtes +; TS: +/-; AUM: deutliches (aber zielgerichteter ) Begründung: einige bisherige AUM-Ansätze wurden rechtl. Standard/gängige Praxis - IP (neue EU-RL, Aktionspläne und Reduktionspläne der MS, Akzeptanz etc.) - entzugsorientierte Düngung (UBAG, Nachweise, AP Nitrat) - Vermeidung von Doppelförderungen (UBAG, Steilflächen etc.) Dennoch: zentrale Maßnahmen gehalten und andere Maßnahmen qualitativ verbessert! Projektmaßnahmen im Naturschutzbereich weitergeführt! Umweltwirkung sollte trotz Mittelreduktion steigen! Hauptziel von ÖPUL/AUM: Erreichung Umwelt-, klimarelevanter, nachhaltige Ziele Vorbereitung auf neue Herausforderungen, Vorbeugung vor künftigen Konflikten 15

16 ÖKOLOGISCHER UND ÖKONOMISCHER? Ausgabensteigerung bei ökonomischen Zielen der LE: Investfördermittel um über 30% erhöht (von knapp 7% auf fas 10%) Gleichzeitig Bevorzugung bes. wirtschaftlicher Investitionen im Auswahlverfahren, höhere Förderintensitäten, höhere Förderobergrenzen etc. Umsetzung Schwerpunkt Innovationen (u.a. über EIP) über alle 6 Prioritäten! Förderungen Zusammenarbeit Neu ÖPUL, AZ: Halten/leichte Erhöhung der Prämiendifferenzierung zugunsten der Tierhalter!! (gemeinsam mit Aufstockung Invest (3/4 Investition für Tierhalter) werden Verluste aus Modellwechsel 1. Säule tw. ausgeglichen! Qualitätsmaßnahmen Neu (QS Milch, QS-Rind etc.) Bildung: Volumen gehalten, inhaltliche Maßnahmen Unternehmensführung/Professionalisierung gestärkt! 16

17 Ob die Erwartungen eintreten hängt unter anderem von der Teilnahme an den Maßnahmen ab und wird erst in mehreren Jahren wirklich bewertbar sein! 17

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