Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ
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- Hinrich Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung nicht mehr wahr Die österreichische Wirtschaft profitiert seit Jahrzehnten durch das Wissen gut ausgebildeter FacharbeiterInnen. Trotz der Erfolgsgeschichte der dualen Berufsausbildung zieht sich die Wirtschaft immer mehr aus ihrer Verantwortung zurück, jungen Menschen den Start in das Berufsleben durch eine qualitative und zukunftsorientierte Berufsausbildung zu ermöglichen. Seit 1980 haben sich an die 40 Prozent der Lehrbetriebe von der Ausbildung verabschiedet. Die verantwortlichen ArbeitgeberInnen begründen den Rückgang unter anderem mit den Kosten, die durch die Ausbildung entstehen. Die Entwicklung seit
2 Förderungen der öffentlichen Hand Die sinkende Ausbildungsbereitschaft führte dazu, dass der Staat seit vielen Jahren versucht, durch finanzielle Förderungen die UnternehmerInnen zur Aufnahme von Lehrlingen zu motivieren. Die hohen Förderungen, die die ausbildenden Unternehmen erhalten, ohne sich im Gegenzug zu höheren Ausbildungsstandards verpflichten zu müssen, werden im Jahr 2004 voraussichtlich auf mehr als 121 Millionen Euro steigen. (1.000 Euro Lehrlingsausbildungsprämie, Streichung der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie AMS-Förderung für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher). Trotz dieser Gießkannenförderung werden von Jahr zu Jahr weniger Lehrlinge ausgebildet. 2
3 Der Ausbildungsfonds Die Österreichische Gewerkschaftsjugend kämpft seit vielen Jahren für eine faire Finanzierung der Ausbildungskosten innerhalb der Wirtschaft. Derzeit finanzieren die ausbildenden Unternehmen die Fachkräfte von morgen für die Lehrlingsverweigerer von heute. Daher ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle Unternehmen, die ausbilden könnten, in einen Ausbildungsfonds einzahlen und jene Betriebe, die ausbilden, auch mehr Förderungen durch diese Umlagefinanzierung erhalten. Vorraussetzung für den Erhalt von Förderungen muss die Einhaltung von Ausbildungsrichtlinien und Qualitätsstandards sein. Das Modell der Österreichischen Gewerkschaftsjugend sieht vor, dass eine Bundesjugendstiftung sowie neun Landesstiftungen die Finanzmittel des Ausbildungsfonds verwalten und für die Durchführung verantwortlich sind. Die Mittelaufbringung soll auf Grundlage der Beschäftigtenzahl und der Gewinne der Unternehmen erfolgen. Es sind jedoch auch bereits bestehende Fonds wie z.b. der Insolvenzausgleichsfonds, der bei der Lehrlingsprämie herangezogen wird, mit zu berücksichtigen. Zusätzlich kann die Summe, die heute für die Gießkannenförderung der Lehrbetriebe verwendet wird, in den Fonds einfließen. Die Bundesjugendstiftung hat neben der Mittelaufbringung auch noch weitere Aufgabenfelder. Diese sind z.b. die Erarbeitung von Statistiken und Studien, eine europäische Vernetzung, eine regelmäßige Analyse des Lehrstellenmarktes, Berufsbildforschung, die Erstellung von Richtlinien zur Verwendung der Fördermittel sowie die Zuweisung dieser an die Landesstiftungen. Die Landesjugendstiftungen verwalten und vergeben nach den Richtlinien und Vorgaben der Bundesjugendstiftung die Finanzmittel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Beratung und Information der Wirtschaft. AusbildungsberaterInnen sollen die UnternehmerInnen animieren, eigene Lehrlinge auszubilden. Weiters soll die Landesjugendstiftung über Fördermöglichkeiten informieren und Hilfestellung bei der erstmaligen Ausbildung von Lehrlingen leisten. Unternehmen, die bereits Lehrlinge in einem Regellehrverhältnis ausbilden, sollen verschiedene Leistungen über die jeweilige Landesjugendstiftung erhalten: Auszahlung einer Ausbildungsförderung bei erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung. Die Möglichkeit zur Abrechnung anteiliger Kurskosten pro Jahr und Lehrling für Unternehmen, die das Berufsbild nicht voll erfüllen und die Lehrlinge daher auf Kurse schicken (Verbundmaßnahmen). Förderungen pro Lehrling und Lehrjahr für über das Berufsbild ermöglichte Weiterbildung (Qualifikationsscheck). Die Ausbildungsassistenz, die Kontakte zwischen dem Lehrbetrieb, dem Lehrling, der Sozialeinrichtung, der Lehrlingsstelle und dem Arbeitsinspektorat herstellt. Auszahlung einer Ausbildungsförderung, wenn erstmalig oder seit mehr als fünf Jahren wieder Lehrlinge ausgebildet werden. Jugendliche, die kein reguläres Lehrverhältnis erhalten, sollen ab 1. Oktober des Jahres in Stiftungsmaßnahmen aufgenommen werden. Diese Maßnahmen bieten 3
4 den Jugendlichen vor allem Berufsorientierung, Berufsbegleitung und Berufsfindung. Weiters liegt ein Schwerpunkt darin, alternative und innovative Ausbildungsprojekte zu initiieren. Die konkrete Durchführung der Ausbildung soll bei Trägerorganisationen erfolgen. Für die Umsetzung all dieser Maßnahmen müssen durch den Ausbildungsfonds rund 200 Millionen Euro aufgestellt werden. Eine weitere Mittelaufbringung über die öffentliche Hand kann die positiven Auswirkungen noch zusätzlich verstärken. 4
5 Wirtschaft: Unternehmen für "Lasten-Ausgleich", Wirtschaftskammer dagegen Seit vielen Jahren verweigert die Wirtschaft einem bundesweiten Ausbildungsfonds die Zustimmung. Dabei handelt es sich beim Ausbildungsfonds nicht um eine Mehrbelastung der Unternehmer, sondern um eine Umverteilung innerhalb der Wirtschaft. Diese argumentiert jedoch mit den verbundenen höheren Lohnnebenkosten für ArbeitgeberInnen. Außerdem wird befürchtet, dass viele Betriebe nur ausbilden werden, um Geld aus dem Fonds zurück zu bekommen, ohne die Qualität der Ausbildung sicherstellen zu können. Diese Befürchtung ist allerdings unbegründet, da die Förderungen aus dem Fonds an Qualitätskriterien gebunden wird und die Kosten pro Lehrling über den eingezahlten Fondsbeiträgen liegen soll. Um das zu gewährleisten, ist auch eine Deckelung der an eine Firma auszuzahlenden Beträge vorstellbar. Ein weiterer Vergleich, der gerne angestellt wird, sind die Kosten, die ein/e SchülerIn im Gegensatz zu einem Lehrling dem Staat kostet. Die Wirtschaft fordert daher mehr und höhere Förderungen durch die öffentliche Hand. Das Argument, dass die Bereitschaft zur Ausbildung und die Finanzierung auch eine Frage der Fairness innerhalb der Wirtschaft ist, zählt anscheinend nicht. Auch das Argument, die Unternehmen würden einen Ausbildungsfonds ablehnen, trifft nicht: Eine Studie, die von der Arbeiterkammer Steiermark im Oktober 2001 in Auftrag gegeben wurde, spricht für sich: 51,7 Prozent der Ausbilderbetriebe würden eine Finanzierung über einen Lasten-Ausgleich bevorzugen. Auch für zwei Drittel der nicht ausbildenden Betriebe ist ein Lasten-Ausgleich sehr notwendig bzw. notwendig. In der Vorarlberger Elektro- und Metallindustrie besteht bereits seit 30 Jahren ein vergleichbares Modell auf freiwilliger Ebene, das erst vor kurzem von Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl gelobt wurde. Leider dürfte es in der WKÖ an VordenkerInnen fehlen, die sich für einen bundesweiten Ausbildungsfonds einsetzen. 5
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