Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

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1 Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Grundlegende und ergänzende Maßnahmen aus der Sicht der Landwirtschaftsverwaltung zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Schweb- und Nährstoffeinträgen Rainer Mendle ALF - Krumbach

2 Oberflächenwasserkörper in den Planungsräumen Problemfeld Schwaben Amt Amt für Landwirtschaft für u. Forsten u. Forsten Krumbach, L2, SG L2, 2.1 SG A 2.1 Mendle A

3 Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

4 Maßnahmenprogramme Bestehen aus: grundlegenden Maßnahmen ( LfL Freising) zu erfüllende Anforderungen bestehender Rechtsvorschriften z. B.: Pflanzenschutzgesetz, Düngeverordnung ergänzenden Maßnahmen (2.1 A Krumbach ) z. B.: wirtschaftliche Instrumente, Fortbildungsmaßnahmen, Sanierungsvorhaben

5 Grundlegende Maßnahmen Berücksichtigte Faktoren Düngeverordnung ( seit 1996; Auswirkungen ab 2004 ) Anlagenverordnung ( ab ) Cross Compliance mit VOK durch Prüfteams Veränderung GV-Besatz ( Abnahme um 2-2,5 % insges.bis 2015) Zunahme Energiepflanzenanbau (Steigerung 1,4-2,4% bis 2015) Nicht berücksichtigte Faktoren Verringerung Stilllegung erhöhte Erosionsschutzmaßnahmen Cross Compliance Klimawandel - Düngung

6 Grundlegende Maßnahmen Wirkung auf Oberflächengewässer Veränderung der P-Fracht je ha LF in % der Gesamtfracht Basisjahr 2006; Zieljahr Düngung

7 Grundlegende Maßnahmen Wirkung auf Oberflächengewässer Basisjahr 2006; Zieljahr Düngung

8 Grundlegende Maßnahmen Wirkung auf Grundwasser Veränderung des N-Saldos in kg je ha LF gesamt Basisjahr 2006; Zieljahr Düngung

9 Grundlegende Maßnahmen Wirkung auf Grundwasser Basisjahr 2006; Zieljahr Düngung

10 Grundlegende Maßnahmen Fazit : Der gute ökologische Zustand kann mit den grundlegenden Maßnahmen alleine nicht erreicht werden, so dass für die betroffenen Gebiete ergänzende Maßnahmen vorzusehen sind. Diese gehen jedoch über die gute fachliche Praxis hinaus und sind daher finanziell auszugleichen.

11 Umsetzung der vorgeschlagenen ergänzenden Maßnahmen Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

12 Umsetzung der vorgeschlagenen ergänzenden Maßnahmen Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf freiwilliger Basis. Von der Landwirtschaftsverwaltung wurden nur Maßnamenarten und Kosten der Maßnahmen pro Betrachtungsraum an die Wasserwirtschaft weitergegeben, keine Flächenangaben. Es wurden bis heute nur die ausgewählten Maßnahmen und die von uns ermittelten Kosten weitergemeldet. Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

13 Umsetzung der vorgeschlagenen ergänzenden Maßnahmen Legende: Die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs werden nach Wirkung und Kontrollierbarkeit bewertet: Beurteilung der potenziellen Verbesserung der Belastungssituation Kontrollierbarkeit +++ = sehr groß +++ = sehr gut ++ = groß ++ = gut + = gering + = gering o = keine nennenswerte Wirkung 0 = Kontrollen sehr aufwändig Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

14 Maßnahmenkatalog Ergänzende Maßnahmen Gewässerschonende Landbewirtschaftung Maßnahmenkatalog LfL/LfU Nr Maßnahmen 1 Bewirtschaftungsmaßnahmen Beurteilung der potenziellen Verbesserung der Belastungssituation N (primäre Wirkung auf Grundwasser) P und Bodeneinträge (primäre Wirkung auf Oberflächengewässer) Kontrollierbarkeit 1-1 Betriebsbewirtschaftung nach den Kriterien des ökologischen Landbaus 1-2 Umwandlung von Ackerland in Grünland 1-3 Stilllegung mit gezielter Begrünung (+) Verzicht auf Grünlandumbruch (+) Düngung

15 Maßnahmenkatalog Ergänzende Maßnahmen Gewässerschonende Landbewirtschaftung Maßnahmenkatalog LfL/LfU Nr Maßnahmen Beurteilung der potenziellen Verbesserung der Belastungssituation N (primäre Wirkung auf Grundwasser) P und Bodeneinträge (primäre Wirkung auf Oberflächengewässer) Kontrollierbarkeit 2 Düngung 2-1 Bedarfsermittlung für N im Frühjahr anhand BU 2-2 Verzicht auf organische und mineralische Düngung 2-4 Kein mineralischer N-Dünger auf Wiesen Gülleabgabe Begrenzung der Gülleaufbringung Düngung

16 Freiwillige ergänzenden Maßnahmen OWK in Ackerbau - Grünlandgemischtgebieten von Schwaben, festgelegt mit den jeweilig zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sind: vorgeschlagene Maßnahmen: Anteil MK-Nr Fläche in % Begleitende Beratung jährlich 80,0 Düngemanagement im Rahmen der Beratung 30,0 Bewirtschaftung nach ökolog. Landbau 0,3 Umwandlung von Acker zu Grünland (entl. von Gewässernmit Kulap ) 1,0 Stillegung mit gezielter Begrünung (mit AÖK in Kulap) 0,5 Verzicht auf Grünlandumbruch (Kulap) 2,0 Wiesennachsaat auf lückigen Beständen 5,0 je nach Fruchtanteil Winterbegrünung im BTR je nach Mulchsaat Reihenfrüchte Reihenfruchtanteil Gewässerschonende Fruchtfolge 5,0 Gewässerrandstreifen: 0,8 Verzicht auf mineral. Düngung 1,0 Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

17 Freiwillige ergänzenden Maßnahmen GWK in Ackerbau - Grünlandgemischtgebieten von Schwaben, festgelegt mit den jeweilig zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sind: vorgeschlagene Maßnahmen: Anteil Fläche MK-Nr in % Begleitende Beratung 80,0 Düngemanagement im Rahmen der Beratung 30,0 Bewirtschaftung nach ökolog. Landbau 0,3 Umwandlung von Acker zu Grünland 1,0 Verzicht auf Grünlandumbruch 2,0 Stillegung mit gezielter Begrünung 0,5 Wiesennachsaat auf lückigen Beständen 5,0 Winterbegrünung je nach Fruchtfolge Mulchsaat Reihenfrüchte je nach Reihenfruchtanteil Gewässerschonende Fruchtfolge 1 % der Maisläche Bedarfsermittlung N im Fr.jahr aufgrund BU 1,0 Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

18 Freiwillige ergänzenden Maßnahmen OWK in Grünlandgebieten von Schwaben, festgelegt mit den jeweilig zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten sind: vorgeschlagene Maßnahmen: Anteil MK-Nr Fläche in % Begleitende Beratung jährlich 80 Düngemanagement im Rahmen der Beratung 30 Bewirtschaftung nach ökolog. Landbau 0,5 Verzicht auf Grünlandumbruch 3 Umbruchlose Grünlanderneuerung 4 Wiesennachsaat auf lückigen Beständen 5 Abstand Weide zu Gewässern 10 Kein P bei BU ="D" u. "E" auf eros.gef. Lagen 25 Amt für Landwirtschaft u. Forsten Krumbach, L2, SG 2.1 A

19 Auswahl Oberflächengewässer Ergänzende Maßnahmen Maßnahmen im Reg.bez. Schwaben ha Einzelbetriebliche Beratung Mulchsaat Reihenkulturen Nachsaat lückiger Wiesen Verzicht auf Grünlandumbruch Verzicht auf mineralische Düngung Umwandlung Acker zu Grünland ( 1 % AF) Gewässerrandstreifen Abstand Weide zu Gewässern Stilllegung mit gezielter Begrünung (AÖK) Gewässerschonende Fruchtfolgen Ökologischer Landbau 797 Winterbegrünung 414

20 Auswahl Grundwasser Ergänzende Maßnahmen 2 GWK Betrachtungsräume Maßnahmen im Reg.bez. Schwaben ha Einzelbetriebliche Beratung Mulchsaat Reihenkulturen Nachsaat lückiger Wiesen 961 Bedarfsermittl. N mit BU im Frühjahr 797 Umwandlung Acker zu Grünland ( 1 % AF) 601 Verzicht auf Grünlandumbruch 384 Winterbegrünung 374 Ökologischer Landbau 297 Gewässerschonende Fruchtfolgen 187

21 Geschätzte Auswirkungen der ergänzenden Maßnahmen auf Oberflächengewässer Im Reg.be. Schwaben: Erosionsminderung ca t / Jahr Reduzierung des P- Eintrags: ca kg / Jahr = kg P2O5 Effekte grundlegende und ergänzende Maßnahmen in Bayern: bis zu 12,67 t P / BTR und max. 10 mg NO 3 / l

22 Auswahl Oberflächengewässer Ergänzende Maßnahmen - Düngung

23 Auswahl Grundwasser Ergänzende Maßnahmen Basisjahr 2006; Zieljahr Düngung

24 Grundlegende und ergänzende Maßnahmen der WRRL Fazit Grundlegende Maßnahmen tragen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerqualität bei, reichen aber nicht immer aus Daher sind für viele Gebiete ergänzende Maßnahmen erforderlich Die Anforderungen der ergänzenden Maßnahmen gehen über die der guten fachlichen Praxis hinaus und müssen daher finanziell ausgeglichen werden Der Erfolg der Umsetzung ist an eine intensive einzelbetriebliche Beratung gebunden Unter optimalen Bedingungen kann bis 2015 zumindest eine Trendumkehr erreicht werden, das Erreichen des guten Zustandes kann in bestimmten Gebieten länger dauern - Düngung

25 Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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