Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015

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1 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015

2 Schafbestand im Bundesgebiet Tierart Schafe unter 1 Jahr Weibliche Schafe zur Zucht Andere Schafe Schafe gesamt Folie 2 Aktuelles aus der Schafhaltung/ Referat L 7 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

3 INVEKOS-Daten 2014, Mutterschafe Reg.bezirk 1 bis 9 10 bis ü 500 Halter Schafe Diff. zu 2013 Oberbayern Betriebe Mutterschafe Niederbayern Betriebe Mutterschafe Oberpfalz Betriebe Mutterschafe Oberfranken Betriebe Mutterschafe Mittelfranken Betriebe Mutterschafe Unterfranken Betriebe Mutterschafe Schwaben Betriebe Mutterschafe gesamt Betriebe gesamt Mutterschafe Diff zu 2013 Betriebe Diff zu 2013 Mutterschafe Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 3

4 Entwicklung der Herdenhaltung in Bayern (ü. 200 Mutterschafe) Anzahl Betriebe Mutterschafe Mutterschafe pro Betrieb bewirtschaftete LF ha davon Grünland bew. Fläche pro Betrieb ha Mutterschafe/ha LF 4,8 3,5 3,3 3,2 3,1 Mutterschafe/ha Grünland 3,8 Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 4

5 Finanzielle Leistungen von EU, Bund und Bayern an die bayerische Land- und Forstwirtschaft Agrarsoziale maßnahmen Betriebsprämie Beratung,Verw.,Forschung Umweltprogramme Ausgleichszulage Strukturförderung Einzelfördermaßnahmen Investitionsförderprogramm sonstiges Folie 5 Aktuelles aus der Schafhaltung/ Referat L 7 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

6 Erste Säule - Zahlungsansprüche Neuausgabe 2015 für Betriebe, die 2013 in der ersten Säule antragsberechtigt waren und 2015 Flächen selbst bewirtschaften Zahlungsansprüche aus nationaler Reserve für Neueinsteiger Vermeidung von Betriebsteilungen zur Prämienoptimierung Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 6

7 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Betroffene Betriebe Betriebe mit über 15 ha Ackerfläche Freigestellt sind Betriebe mit Ökolandbau, mit Kleinerzeugerregelung, über 75 % der beihilfefähigen Fläche aus Dauergrünland oder GL- Nutzungen (NC , 428, 441), sofern diese max. 30 ha sonstiges Ackerland haben, über 75 % der Ackerfläche besteht aus GL-Nutzungen, Stilllegung oder Leguminosen, sofern diese nicht mehr als 30 ha sonstiges Ackerland haben. Umfang 5 % der Ackerfläche Nach Vorlage eines Berichts der EU-Kommission Erhöhung auf 7 % ab 2018 möglich. Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 7

8 Greening ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ab 2015 Was wird als ökologische Vorrangfläche anerkannt? Gewichtung Anwendung in DE Brachliegende Flächen keine landw. Nutzung 1,0 ja Terrassen 1,0 Ja Landschaftselemente 2/1,5/1,0 Ja Pufferstreifen an Gewässern 1,5 Ja Streifen von Ackerland entlang Wald 1,5 Ja Feldränder keinerlei landw. Nutzung; 1 20 m 1,5 Ja Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat 0,3 Ja Stickstoffbindende Pflanzen 0,7! ja Äquivalente AUM? Nein Externe Flächen bzw. überbetriebliche Lösung z. B. Flurbereinigungshecken? Nein Folie 8 GAP ab 2015 / Referat P2 Flächen- und tierbezogene Zahlungen Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

9 EU-Vorgabe: Prämienstaffelung statt Förderobergrenze bei KULAP Fördersatz 100 % 90 % 80 % Betriebsgröße -100 ha ha ab 201 ha Ø B 20 B ha 100 ha 100 % ha 100 ha 100 ha 95 % ha 100 ha 100 ha 100 ha 90 % ha 100 ha 100 ha 300 ha 86 % Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 9

10 Maßnahmen für die neue KULAP-Programm-Periode, die für Schafhalter nutzbar sind Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser (B 20 / B 21) Voraussetzungen: max. 1,4 GV/ha Hauptfutterfläche (HFF) bzw.1,76 GV/ha HFF, mind. 0,3 Großvieheinheiten Raufutterfresser (RGV)/ha HFF im Durchschnitt!! Verzicht auf Mineraldünger neu: (Ausnahme bei Unterversorgung) Prämien: 169 /ha (1,40 GV/ha HFF) B /ha (1,76 GV/ha HFF) B 21 Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 10

11 Maßnahmen für die neue KULAP-Programm-Periode, die für Schafhalter nutzbar sind Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb (B 10) Voraussetzungen: _ Einhaltung der EU-Öko-VO im Gesamtbetrieb _ mind. 0,3 GV/ha HFF (Hauptfutterfläche) bei mehr als 70 % HFF (bisher 50 %) neu: NC 460 jetzt förderfähig! Prämie bei Umstellung: 350 /ha Acker und Grünland Prämie für Beibehaltung: 273 /ha Acker und Grünland (bisher 200 /ha) Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 11

12 Maßnahmen für die neue KULAP-Programm-Periode, die für Schafhalter nutzbar sind Erhalt artenreicher Grünlandbestände Anmerkung: Nur für sehr extensiv genutzte Weiden. Vorsicht: Die Bindungsfrist beträgt 5 Jahre! Voraussetzungen: _ Erhalt von vier Kennarten _ Verzicht auf Bodenbearbeitung mit Ausnahme von Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen oder Nachmahd _ Grünlanderneuerung ausschließlich durch Nachsaat _ Beschränkt auf 150 ha/betrieb Prämie: 250 /ha LF Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 12

13 Maßnahmen für die neue KULAP-Programm-Periode, die für Schafhalter nutzbar sind /025011/index.php Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 13

14 Winterbegrünung B 35 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten (*) bis Vegetationsende muss eine für eine erosions- und nitratmindernde Wirkung ausreichender Pflanzenbestand vorhanden sein. B 36 Winterbegrünung mit Wildsaaten Sowohl Nutzung als auch Einarbeitung bzw. Mulchen des Aufwuchses darf frühestens nach dem des Folgejahres erfolgen. (max. 10 ha/betrieb) Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 14

15 Maßnahmen für die neue KULAP-Programm-Periode, die für Schafhalter nutzbar sind Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern Voraussetzungen: _ Nutzung von Grünland an Waldrändern ab _ mind. 0,2 ha LF; max. 3 ha LF; NC Wiesen, Mähweiden, Wechselgrünland Prämie: 250 /ha LF Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 15

16 VNP: 3.1 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume H 31/ F 31 Beweidung durch Schafe, Rinder oder Pferde 310 je ha förderfähiger Fläche H 33/ F 33 Beweidung durch Ziegen 500 je ha förderfähiger Fläche W 18 Mitführen von Ziegen 70 je ha förderfähige Fläche W 19 Bewirtschaftungseinheit max. 2 ha 50 je ha förderfähige Fläche Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 16

17 VNP: GL 3.1 Extensive Weidenutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume Förderverpflichtungen: Beweidung mit der vereinbarten Tierart Verzicht auf jegliche Düngung Verzicht auf Pflanzenschutz (Einzelbehandlung nach Vereinbarung) Keine Zufütterung zwischen und Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 17

18 VNP: Biotoptyp Wiesen Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume Verschiedene Schnittzeitpunkte ( /ha 425 /ha) Ergebnisorientierte Grünlandnutzung Mindestens 6 Kennarten 300 /ha Kombination mit verschiedenen Zusatzstufen Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 18

19 Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Neukonzeption (vorbeh. Genehmigung) Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Basisfördersatz; mit Anforderungen über gesetzlichem Mindeststandart - Fördersatz 15 % Der Stallraum muss mit einem planbefestigten Boden sowie bedarfsabhängig mit Ablamm- bzw. Absonderungsbuchten ausgestattet sein Liegeplätze müssen ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden Ein Klauenbad einschl. Zutriebseinrichtung muss vorhanden sein Premiumförderung Fördersatz 35 % Mind 1,5 m² nutzbare Stallfläche pro Schaf und 0,35 m² pro Lamm Die Anlage muss so beschaffen sein, dass den Tieren ein Auslauf zur Verfügung steht, der für Sammlung und den Aufenthalt der Herde ausreicht Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 19

20 Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) Neukonzeption (vorbeh. Genehmigung) Landesprogramm Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen (Tierausläufe, Weideunterstände, Anpassung an Ökobed.) Spezialmaschinen im Berggebiet Steillagen Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien Mindest-Investitionsvolumen: Fördersatz einheitlich 25 % Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 20

21 Neue Düngeverordnung Bayerischer Rundfunk; Windeln für Kühe Neue EU-Verordnung sieht vor, dass auf steilen Wiesen nicht mehr gedüngt werden darf. Kuhfladen sind auf Almwiesen künftig tabu. Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 21

22 Hoffest im StMELF 2015 Schwerpunktthema Schafhaltung Aktuelles zur Schafhaltung; StMELF, Ref. L 7 22

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