Grünlanderhalt Impulsreferat Landwirtschaft / LfL - Agrarökologie

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1 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Grünlanderhalt Impulsreferat Landwirtschaft / LfL - Agrarökologie Robert Brandhuber

2 Grünland in Bayern, Anteil an der LF

3 Grünland in Niederbayern, Anteil an der LF Quelle: INVEKOS,

4 Grünland oder Ackerland? Acker ist wirtschaftlich mehr wert als Grünland. Für Betriebe ohne Raufutterfresser, für Grundstückseigentümer, die verpachten, dies in Gebieten mit hoher Nachfrage nach Ackerland, ist der Umbruch von ackertauglichem Grünland betriebswirtschaftlich rentabel. Deshalb nimmt der Anteil von Grünland an der LF seit geraumer Zeit regional ab. 12/2013, Brandhuber 4

5 Grünland in Bayern, Änderung absolut Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr 2013: INVEKOS/LfL; 2005: Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

6 Grünland in Bayern, Änderung relativ : INVEKOS/LfL; 2005: Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

7 Grünland in Niederbayern: Veränderung pro Jahr Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

8 Grünland in Niederbayern: Abnahme absolut Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr 2013: INVEKOS/LfL; 2005: Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

9 Grünland in Niederbayern: Abnahme relativ 2013: INVEKOS/LfL; 2005: Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

10 Grünland in NB: Veränderung pro Jahr und Lkr. Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552,

11 Grünland in Niederbayern: Veränderung pro Jahr Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr Ackerfutter: Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras, Wechselgrünland, Grünlandeinsaat Dauergrünland: 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552, Ackerfutter: INVEKOS/LfL 11

12 Grünland in Niederbayern: Abnahme absolut Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr Dauergrünland: 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552, Ackerfutter: INVEKOS/LfL 12

13 Grünland in Niederbayern: Abnahme relativ Dauergrünland: 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552, Ackerfutter: INVEKOS/LfL 13

14 Grünland in NB: Veränderung pro Jahr und Lkr. Inkl. Grünlandverlust durch Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr Dauergrünland: 2013: INVEKOS/LfL; : Bayerischer Landtag, Drucksache 16/17552, Ackerfutter: INVEKOS/LfL 14

15 Grünland oder Ackerland? Grünland dient in höherem Maß als Acker dem Klimaschutz: 1/3 mehr C im Boden dem Bodenschutz: keine Erosion dem Gewässerschutz: weniger Nitratauswaschung der Biodiversität: höhere Artenvielfalt 12/2013, Brandhuber 15

16 Grünland oder Ackerland? Acker ist wirtschaftlich mehr wert als Grünland. Grünland dient in höherem Maß als Acker dem Klimaschutz, dem Bodenschutz, dem Gewässerschutz, der Biodiversität Konflikt zwischen einzelbetrieblichen und Gemeinwohl orientierten Interessen Deshalb zielen verschiedene förder- und fachrechtliche Regelungen darauf ab, Grünland in gewissem Umfang und an sensiblen Stellen zu erhalten. In Bayern hat der Gesetzgeber Spielräume genutzt, freiwilligen Maßnahmen Vorrang zu geben ( AUM!). 12/2013, Brandhuber 16

17 Grünlanderhalt: Fach- und förderrechtliche Vorgaben Cross-Compliance: Hat sich der Anteil des Dauergrünlands an der LF in Bayern gegenüber dem Basiswert (2003) um mehr als 5 % verringert, muss Bayern eine Verordnung erlassen, nach der der Umbruch von Dauergrünland einer vorherigen Genehmigung bedarf lag die Verringerung unterhalb 5 %. Greening ab 2015: Ausführungsbestimmungen zum Grünlanderhalt stehen noch aus. Grünlanderhalt als ergänzende Maßnahme der EG-WRRL: freiwillig (vorerst) Grünlanderhalt in Schutzgebieten: angesprochen in der Arbeitshilfe Grünlanderhalt nach Art. 3 BayNatSchG: siehe Arbeitshilfe 12/2013, Brandhuber 17

18 Arbeitshilfe Grünlanderhalt LfL (IAB) und LfU haben für Stellungnahmen der ÄELF und als Leitfaden für die UNB eine Arbeitshilfe erstellt: Grünlanderhalt nach Art. 3 BayNatSchG und nach weiteren rechtlichen Regelungen L /15 (StMELF); 64d-U /2-38 (StMUG) 12/2013, Brandhuber 18

19 BayNatSchG Art. 3 Abs. 3 Das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) bestimmt, dass auf erosionsgefährdeten Hängen in Überschwemmungsgebieten auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten Grünland erhalten bleiben soll. Dazu sollen vorrangig vertragliche Vereinbarungen und Förderprogramme genutzt werden (Art. 3 (3) BayNatSchG). Erosionsgefährdeter Hang: RKSL 30 Überschwemmungsgebiet: > 0,5 m s -1, HQ 10 Hoher Grundwasserstand: MHGW < 40 cm unter GOK Moorstandort: Torfmächtigkeit 30 cm 12/2013, Brandhuber 19

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