Grünland in der GAP-Reform Positionen der Landwirtschaft in Niedersachsen
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- Jonas Hase
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1 Grünland in der GAP-Reform Positionen der Landwirtschaft in Niedersachsen Camp Reinsehlen
2 Die niedersächsischen Grünlandregionen sind eine Kulturlandschaft. Diese Landschaft und ihre Ökosystemdienstleistung können auf Dauer nur erhalten werden durch eine landwirtschaftliche Grünlandnutzung Das setzt voraus: Wirtschaftlich stabile, nachhaltig wettbewerbs- und entwicklungsfähige Grünlandbetriebe! Ausreichende Wertschöpfung für eine nachhaltige Nutzung großer Flächenareale heute nur über Milcherzeugung möglich Folie 2
3
4 Einkommensstabilisierende und wettbewerbsstützende Maßnahmen für die Milchviehbetriebe müssen Priorität haben: keine Mittelumverteilung aus der 1. Säule der GAP in die 2. Säule keine Grünland-Extensivierungsverpflichtungen oder Bewirtschaftungseinschränkungen über Greening oder Cross Compliance CC-Dauergrünlanderhaltungsverpflichtung: Unbürokratische innerbetriebliche Tauschmöglichkeiten von Dauergrünland und Ackerflächen schaffen keine neuen gesetzlichen Eingriffe in das Grundeigentum und die gute fachliche Praxis (wie z. B. gesetzliche Bewirtschaftungseinschränkungen, Verbot des Pflegeumbruchs oder notwendiger Entwässerungsmaßnahmen, Schutzgebietsausweisungen) Folie 4
5 Wettbewerbsförderung der Landwirtschaft in Grünlandregionen Förderung der Flurbereinigung, Gewässerunterhaltung und des Wegebaus (Infrastruktur der Grünlandregionen) Einzelbetriebliche Investitionsförderung ohne überzogene, unwirtschaftliche und umweltbeeinträchtigende Nebenbedingungen (wie z. B. betonierte Laufhöfe trotz Boxenlaufstall und Auslaufweide) Investitionsförderung auch für besonders umweltgerechte Flächenbewirtschaftung wie z. B. Gülleausbringung mit Schleppschuhen (Maschinen der Außenwirtschaft) Gute fachliche Praxis der Düngung von Grünland (Düngeverordnung) praxis- und umweltgerecht ausgestalten (250 kg N aus Wirtschaftsdüngern auf Intensivgrünland zulassen; keine überzogenen Düngebeschränkungen für Weideflächen) Folie 5
6 Wettbewerbsnachteile der Betriebe in Grünlandregionen gegenüber Ackerbau ausgleichen Zahlung einer Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten Folie 6
7 Weidehaltung fördern Maßnahmen der GAK zur Förderung der Weidehaltung vollumfänglich und landesweit anbieten, z. B. Sommerweidehaltung für Milchkühe und/oder Nachzucht bzw. Mastrinder Tiere erhalten im Zeitraum von Mai bis November über fünf Monate Weidegang (internationaler Standard: 120 Tage à 6h, Weidemilch) Laufstallhaltung mit Weide Milchkühe, Aufzuchtrinder, Mastrinder täglich Weidegang zwischen Juni bis Oktober Folie 7
8 Ergänzende Förderung besonders umweltgerechter oder dem Artenschutz dienenden Bewirtschaftungsmaßnahmen auf dem Grünland Extensive Dauergrünlandnutzung (insbesondere für Mutterkuhhalter) im Gesamtbetrieb Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen Gelegeschutzmaßnahmen Folie 8
9 Grünland-Maßnahmen der GAK vollumfänglich anbieten, z. B. extensive Nutzung des Dauergrünlands mit mind. 0,3 RGV/ha Dauergrünland (betriebsbezogene Maßnahme) max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche bzw. max. Wirtschafts-dünger von 1,4 GV/ha ohne Pflanzenschutzmittel und ohne mineral. N-Düngung, Einsatz, nur umbruchlose Grasnarbenerneuerung (Nachsaat) extensive Bewirtschaftung von einzelnen Dauergrünlandflächen einzelflächenbezogene Maßnahme Dauergrünland und bestimmte andere Weideflächen verschiedene, an die regionalen bzw. gebietsbezogenen Anforderungen angepassten Bewirtschaftungsregelungen, z. B. zu Mahdzeitpunkten, Randstreifen, Viehbesatzdichte Folie 9
10 Ergänzende Grünlandförderung durch gebiets-/ regionsbezogene Vertragsnaturschutzangebote z. B. Kooperationsprogramm Naturschutz (Dauergrünland) z. B. Nordische Gastvögel (Ausgleich von Ertragseinbußen und Bewirtschaftungsnachteile/Mehraufwand für Bewirtschaftung durch rastende und brütende Gänse/Schwäne), Sonderregelung für Großschäden z. B. Gelegeschutzprogramme Musterbeispiel Feuchtgrünlandprogramm Stollhammer Wisch Folie 10
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