Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren Neuerungen. Stand Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen,

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1 Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Neuerungen Stand Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, Daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.

2 Neuerungen 2016 Themen Geobasierte Antragstellung Angaben zum aktiven Betriebsinhaber Neue Zuteilung von Zahlungsansprüchen Neues bei der Greeningbefreiung Junglandwirtprämie Kleinerzeugerregelung Neue Kulturcodes Verschiedenes

3 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer 3.1 Negativliste

4 Aktiver Betriebsinhaber Neu!!! Ziffer 3.2 Es geht bei der Prüfung des aktiven Betriebsinhabers nicht nur um das Unternehmen des Antragstellers, sondern auch um Unternehmen, die mit diesem verbunden sind (auch ohne ldw. Bezug) und über die der Antragsteller die alleinige Kontrolle ausübt

5 Aktiver Betriebsinhaber Bei der weiteren Beurteilung des aktiven Betriebsinhabers werden Mutter- und Tochterunternehmen gemeinsam beurteilt: Flächengröße Einkünfte aus Direktzahlungen Negativliste.

6 Aktiver Betriebsinhaber Aufbau der Ziffer 3 aktiver Betriebsinhaber Ziffer Beide Punkte sind notwendig zur Beurteilung, in welche Kategorie der Betrieb gehört (diese Ziffern sind gemeinsam zu betrachten) Ergebnis Negativliste ja. Das verbundene Unternehmen ist nur anzugeben, wenn der Antragsteller oder das verbundene Unternehmen eine Tätigkeit auf der Negativliste ausübt.

7 Aktiver Betriebsinhaber

8 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer Ja, außerldw. Tätigkeiten (Negativliste) bis Direktzahlungen Ziffer Bagatellbetrieb über und unter 38 ha Unterlagen vorlegen laut Ziffer 3.4 ab 38 ha Ziffer Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Direktzahlungen betragen mindestens 5 % der außerldw. Gesamteinkünfte oder Hauptgeschäftszweck ldw. Tätigkeit oder Pferdehalter mit höchstens 3 GVE/ha (Anlage 3) Unterlagen der Ziffer beifügen

9 Aktiver Betriebsinhaber Aufbau der Ziffer 3 aktiver Betriebsinhaber Ziffer Beide Punkte sind notwendig zur Beurteilung, in welche Kategorie der Betrieb gehört (diese Ziffern sind gemeinsam zu betrachten) Ergebnis Negativliste nein Üben weder der Betriebsinhaber noch das verbundene Unternehmen eine Tätigkeit der Negativliste aus, gibt es eine Konstellationen, bei denen trotzdem angegeben werden muss, durch welche Nachweise im Falle einer Kontrolle der Status des aktiven Betriebsinhabers nachgewiesen werden kann.

10 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer Nein, keine außerldw. Tätigkeit bis Direktzahlungen Ziffer Bagatellbetrieb über und unter 38 ha Nur Erklärung abgeben gem. Ziffer 3.4 ff ab 38 ha Ziffer Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Erst bei einer Kontrolle ist der im Sammelantrag unter Ziffer erklärte Nachweis vorzulegen

11 Aktiver Betriebsinhaber

12 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer 3.3 Einstufung einer Kategorie des Betriebes, die keine weitere Prüfung erfordert (unter oder mehr als 38 ha) Ziffer 3.4 Einstufung über und unter 38 ha erfordert eine weitere Prüfung. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden Achtung: Durch ein verbundenes Unternehmen kann ein Betrieb, der alleine über und unter 38 ha liegt in die Kategorie über 38 ha rutschen, sofern das verbundene Unternehmen ebenfalls ldw. Flächen besitzt. In diesem Falle müsste ebenfalls Anlage 14 abgegeben werden; Auch wenn beide Betriebe nicht zur Negativliste gehören.

13 Aktiver Betriebsinhaber

14 Neue Zahlungsansprüche Ziffer 5.1 Wer kann neue Zahlungsansprüche beantragen? Neueinsteiger oder Junglandwirt (Art. 28 VO 639/2014) sowie ein anerkannter Vordruck H Flächen aus 2015

15 Neue Zahlungsansprüche

16 Neueinsteiger ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen als Neueinsteiger Antragstellung unter Ziffer 5.1 und im Sammelantrag und Vordruck F als Anlage notwendig (Art. 28 Abs. 4 VO 639/2014) Aufnahme einer ldw. Tätigkeit im Kalenderjahr 2013 oder später und spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wurde, ist ein Antrag auf die Basisprämie zu stellen.

17 Neue Zahlungsansprüche Konkretisierung: Aufnahme Antrag 2015 Aufnahme ldw. Tätigkeit Antrag 2016 Aufnahme ldw. Tätigkeit Antrag 2016 oder 2017 Aufnahme ldw. Tätigkeit Antrag 2016, 2017 oder 2018

18 Neueinsteiger ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen als Neueinsteiger Erstmalige Betriebsaufnahme nach nur einmal möglich auch Aufstockung von ZA möglich jede Person auch jeder in der juristischen Person darf nicht in den fünf Jahren vor Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit weder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben

19 Junglandwirt ZA Beantragung von Zahlungsansprüchen als Junglandwirt Antragstellung unter Ziffer 5.1 und im Sammelantrag und Vordruck G als Anlage notwendig nur einmal möglich 2016 nicht älter als 40 Jahre (1976 und jünger), diese Altersgrenze spielt nur bei der ersten Beantragung eine Rolle Alter muss nachgewiesen werden, z.b. Personalausweis auch Aufstockung von ZA möglich

20 Neue Zahlungsansprüche Höhe der Zuweisung der Zahlungsansprüche: Nur in dem Umfang der Differenz zwischen beihilfefähiger Fläche 2016 und den am zu Verfügung stehenden (eigene und gepachtete) Zahlungsansprüche

21 Neue Zahlungsansprüche Beispiel 1: Sohn übernimmt zum den Betrieb vom Vater mit 20 Zahlungsansprüchen stellt der Sohn den Antrag auf Basisprämie über 50 ha ldw. Fläche und ebenfalls einen Antrag auf Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen als Neueinsteiger oder Junglandwirt. Sohn wird 30 ZA zusätzlich erhalten

22 Neue Zahlungsansprüche Beispiel 2: Sohn übernimmt zum den Betrieb vom Vater mit 20 Zahlungsansprüchen und stellt 2016 Antrag auf Basisprämie über 50 ha ldw. Fläche und ebenfalls einen Antrag auf Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen. Nicht möglich: Vater verkauft seine 20 ZA an Landwirt C und Sohn erhält 50 ZA. Prüfung: Künstliche Schaffung von Voraussetzungen (Umgehungstatbestand Art. 60 VO 1306/2014), da zu einer Hofübergabe üblicherweise auch Zahlungsansprüche gehören Folge: Keine Zahlungsansprüche

23 Neue Zahlungsansprüche Vordruck H Flächen 2015: Alle Betriebe, bei denen Flächen aufgrund eines übergeordneten öffentlichen Interesses 2015 nicht beantragt werden konnten und dieses auch nachgewiesen wurde, erhalten darüber in Kürze noch eine schriftliche Mitteilung. Wenn die Fläche 2016 wieder 12 Monate beihilfefähig ist, die Fläche im Sammelantrag beantragt wird, der entsprechende Haken unter Ziffer 5.2, 2. Häkchen gemacht wurde, werden die fehlenden ZA 2016 zugewiesen.

24 Greeningbefreiung Ziffer Tauschflächen (Befreiung von der Anbaudiversifizierung) Auf allen Ackerflächen wird eine andere Kultur angebaut und 50 % des beantragten Ackerlandes wurde getauscht und Landschaftselemente, die mit der Ackerfläche verbunden sind, wurden mit getauscht. Vorstellung des Vordruckes

25 Greeningbefreiung

26 Junglandwirtprämie Ziffer 6.4 Die Junglandwirtprämie wird für 5 Jahre nach erstmaliger Niederlassung als Betriebsleiter gezahlt. Dieses Datum wurde unter den Betriebsdaten in der HI-Tier Datenbank festgeschrieben. Hier wurden auch alle Junglandwirtdaten aus 2015 (Geburtsdatum, Betriebsgründung) hinterlegt.

27 Junglandwirtprämie Was passiert, wenn der Betrieb des Junglandwirtes aus 2015 eine andere Rechtsform erhält? Reine Rechtsformänderung ist möglich, sofern der bestehende Betrieb des Junglandwirtes sich auflöst und ein neuer Betrieb gegründet wird und der Junglandwirt im neuen Betrieb die alleinige Kontrolle zu Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken über die neue Rechtsform ausübt.

28 Junglandwirtprämie Kommissionsauslegung zur Niederlassung als Junglandwirt nacheinander in unterschiedlichen Betrieben Ein Junglandwirt, der sich zuerst als Einzelperson und dann zusätzlich in einer juristischen Person als Betriebsleiter niederlässt, kann für die juristische Person keine Junglandwirteprämie mehr erhalten. Junglandwirt lässt sich innerhalb der 5-Jahresfrist zunächst im Betrieb A nieder, aus diesem ausscheidet und sich dann in einem anderen Betrieb B als Betriebsleiter niederlässt. Im Betrieb B könnte der Junglandwirt keine Prämie mehr erhalten. Ein Wechsel der Rechtsform von einem Einzelunternehmen des Junglandwirts in eine juristische Person, in dem er die Kontrolle ausübt, wäre dagegen unschädlich. Dies gilt auch bei einem Zusammenschluss.

29 Junglandwirtprämie Was muss im ANDI zur Junglandwirtprämie unter 6.4 immer erklärt werden: keine Veränderung neue Junglandwirte oder alte Junglandwirte mit Veränderungen

30 Kleinerzeugerregelung Ziffer 6.5 Kleinerzeuger müssen erklären, dass sie weiterhin an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen wollen. Ja, bedeutet weitere Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung (Bestätigung) Nein bedeutet endgültiger Widerruf der Kleinerzeugerregelung (CC und Greeningvorschriften müssen dann auch eingehalten werden). Achtung: Keine Rücknahme der dann getroffenen Entscheidung mehr möglich.

31 Kleinerzeugerregelung

32 Neue Kulturcodes Systematik 2016 Systematik 2015 Code Kulturart Gattung: Trifolium (Klee) Gattung: Medicago (Schneckenklee) 423 Rot-/Weiß- /Alexandriner-/Inkarnat- /Erd-/Schweden- /Persischer Klee² Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluz erne² Mischkultur 425 Klee-Luzerne-Gemisch Gattung Trigonella Gattung: Lotus /Hornklee) 427 Bockshornklee, Schabzieger Klee Hornklee, Hornschotenklee Gattung Ornithopus (Vogelfüße) 430 Serradella Gattung: Melilotus (Steinklee) 431 Steinklee Mischkultur Gras oder andere Grünfutterpflanzen Achtung bei Einstufung: 75 % Gras und andere Grünfutterpflanzen (Art.44III b VO 1307/2013) Kleemischung aus NC 421, 427, 431 (stickstoffbindend) 433 Luzerne-Gras

33 Neue Kulturcodes 411 Silomais als HF 171 Mais ohne Silomais (CCM) 172 Mais Biogas Gattung: Zea (Mais) : In der ADV eine Kulturgruppe

34 Kulturcodes (Parents-Child) 611 Gemüse-Kreuzblütler 311,312,315,316,392,393, 414, , 646,649, 703, Gemüse- Nachtschattengewächse , Gemüse 626 Gemüse- Kürbisgewächse andere Gemüsearten 413, 603,

35 Kulturcodes (Parents-Child) 650 Küchenkräuter/Heilund Gewürzpflanzen 651bis Zierpflanzen (einschl. Blumen zum Selberpflücken) 724 bis776

36 Neue Kulturcodes 972 Auslauf zur Nutztierhaltung (z. B. Hühnerauslaufflächen) Fläche nicht beihilfefähig für Direktzahlungen i.d.r. DGL Flächen, die bisher mit 990 und KAZA beantragt waren (aus Erzeugung genommen) werden auch weiterhin als DGL berücksichtigt sofern aufgrund der intensiven Nutzung kein Grasbewuchs mehr vorhanden ist

37 Neue Kulturcodes Kulturcode 997: Platzhalter für Flächen die im jährlichen Ringtausch sind. nur Flächen mit 0,0000 ha möglich ohne Einzeichnung einer Geometrie bewirkt, dass die Fläche 2017 wieder in ANDI als FLIK vorgedruckt wird diese Fläche stand dem Betrieb zum nicht zur Verfügung.

38 ÖVF Zwischenfrucht Einsaat einer Zwischenfrucht in eine Hauptkultur. Winterkulturen sind keine Zwischenfrüchte. Der Zwischenfrucht muss eine Hauptfrucht folgen. Art. 45 Abs. 9 VO 639/2014, 18 DirektZahlDurchfG, 31 DirektZahlDurchfV Hauptkultur Zwischenfrucht Zerstörung oder Gebrauch am Ende der ZF Hauptkultur Greening CC bis Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich

39 ÖVF Zwischenfrucht Ist die Brache eine Hauptkultur? Kann eine Zwischenfrucht in eine Brache als Selbstbegrünung laufen? Kommissionsauslegung: Ja, sofern im Antragsjahr keine ldw. Erzeugung stattfindet, kann die Zwischenfrucht in eine Brache übergehen (Ausnahme) Hauptkultur Zwischenfrucht Brache Greening Keine landwirtschaftliche Erzeugung bis Ab Beweidung mit Schafen und Ziegen möglich

40 KUP Kurzumtriebsplantagen (Kulturcode 841) können wie bisher auch als ÖVF beantragt werden und in Anlage 2 sind die entsprechenden Zusatzangaben zu machen bezüglich der entsprechenden Baumart. Daneben sind jedoch ab 2016 zwei zusätzliche Angaben erforderlich: Jahr der Anlage der KUP Jahr der letzten Ernte Dafür wird es einen neuen Vordruck geben.

41 KUP

42 Befliegung 2016 Luftbilder

43 Referenzsystem Eine in 2015 beantragte Anlage 5/6 steht noch nicht in ANDI zur Verfügung Was kann/muss der Antragsteller tun? Evt. Nachfrage bei BWST Anlage 5/ 6 muss 2016 noch einmal über ANDI 2016 abgegeben werden, sofern eine fehlende Referenz vorhanden ist. Liegt bereits ein unbearbeiteter offener Vorgang 2015 vor, wird der Vorgang vorrangig bearbeitet. Achtung: keine Überlappung produzieren

44 ÖVF Neuerungen Es ist in 2016 möglich unter bestimmten Voraussetzungen bereits beantragte ÖVFs zu ändern (Kompensation): nur ein Wechsel in Zwischenfrucht möglich nur auf schriftlichen Antrag Ersatzfläche ÖVF muss im Sammelantrag stehen nur instabile ÖVF der beantragte ÖVF Anteil zum darf sich nicht erhöhen (Fläche und Gewichtung) nur bis zu einer VOK möglich eine Entscheidung der BWST muss nach 10 Arbeitstagen nach Antragseingang erfolgen

45 ÖVF Neuerungen Änderungen von bereits beantragten ÖVF (Änderung 11 a InVeKoSV i.v.m. Art. 14 IV VO 809/2014) Verbot der Änderung für stabile ÖVF= langfristige Anlage (LE, Aufforstung, KUP) Unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit rechtfertigender Begründung (Brache, Streifen, Leguminosen und Untersaat) und nur nach restriktiver Prüfung und Genehmigung der BWST möglich Ein Wechsel der Zwischenfruchtfläche bis zum ist auch ohne Begründung eines Jahres möglich, Antrag gilt sofort als genehmigt.

46 ÖVF Neuerungen Rechtfertigende Gründe für einen Wechsel Unvorhersehbare Witterungsbedingungen Flächenumbruch aus phytosanitären Gründen Nicht vorhersehbarer Flächenverlust

47 ÖVF Neuerungen Dauergrünland/ potentielles Dauergrünland Bei allen Flächen mit dem Kulturcode 591 und ÖVF wird das pdgl-jahr um eins verschoben, d.h. die Flächen bleiben im DGL-Kataster zwar pdgl, können so allerdings nicht zu DGL werden. Diese Fälle erhalten den Status pdgl11. Ausnahme: Ist eine Fläche in den Vorjahren Ackerland gewesen und in 2015 wird zum ersten mal 591+ÖVF beantragt, führt das zum Status pdgl16.

48 ÖVF Neuerungen Umwandlung von Dauergrünland Das Verfahren der Umwandlung von DGL erfolgt zukünftig in zwei Schritten (Erlass des MU vom ) 1. Antragsteller holt sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Unteren Naturschutzbehörde seines Landkreises 2. Antragsteller stellt mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung einen Antrag bei der BWST Vordruck Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Webcode

49 Übertragung von ZA Ab wann sind Übertragungen von Zahlungsansprüchen möglich? In der ZI-Datenbank können Zahlungsansprüche voraussichtl. ab wie bisher durch die Betriebe selber kostenlos mit einer PIN-/TAN- Nummer übertragen werden. Neu: Verpachtung von ZA auch ohne Fläche möglich

50 CC Frühwarnsystem Das Frühwarnsystem kann für geringfügige Verstöße angewendet werden, sofern die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet ist. Ein erneuter Verstoß (innerhalb von 3 Jahren) gegen die selbe Anforderung führt dazu, dass der 1. Verstoß nachträglich mit einer Kürzung zu sanktionieren ist (Rückforderung) und der erneute Verstoß x 3 berechnet wird.

51 Tierwohl Hinweise zum Bereich Sammelantrag Ziffer 9.6 ELER Tierwohlmaßnahmen (investive Maßnahme) Maßnahme Tiergerechte Haltung von Legehennen und / oder Mastschweinen Abwicklung über den Fachbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg Ihre Ansprechpartner: Stefan Welp 0441/ Jan Eilers 0441/ Brigitte Linde 0441/

52 Tierwohl Analog zu den Agrarumweltmaßnahmen sind in ANDI 2016 sind zwei Funktionen integriert: 1. Auszahlungsantrag Die Antragsteller mit bestehender Verpflichtung (Bewilligung im August 2015, Verpflichtungszeitraum bis ) EINE AUSZAHLUNG ERFOLGT NUR, WENN DIESE HIER BEANTRAGT WURDE!!! Zusätzlich müssen alle Antragsteller im Dezember diesen Jahres beim AG einen Auszahlungsantrag mit weiteren Nachweisen in Papierform einreichen.

53 Tierwohl 2. Antrag auf Teilnahme (Folgeantrag oder Erstantrag) Ebenfalls unter der Nummer 9.6 muss die Absicht zur Teilnahme an der Maßnahme im kommenden Verpflichtungszeitraum bekundet werden:. Informationen dazu auf:

54 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Kontakt: Tel.: 0511/ Fax: 0511 /

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