Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen
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- Mona Dittmar
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1 Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen zu beachten? Das Merkmal Zahlungsansprüche nicht genutzt hängt nicht mehr am einzelnen ZA oder ZA-Intervall, sondern am Betrieb. Es wird nach einer einmaligen Nichtnutzung (2016) für den Betrieb eine Vormerkung für den ZA-Einzug registriert. Werden im Folgejahr (2017) durch diesen Betrieb ZA nicht genutzt, erfolgt der Einzug in die nationale Reserve wegen zweimaliger Nichtnutzung. Eine Rotation von Zahlungsansprüchen oder das Setzen einer eigenen Rangfolge, wie im vergangenen Förderzeitraum, ist nicht mehr möglich. Die Information über die ZA-Nutzung erhielten Sie mit dem Bescheid Direktzahlungen 2016 (Anlage ZA-Konto) bzw. können Sie der Datenbank ZID entnehmen. 1 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
2 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve 2015 Zuteilung ha beihilfefähige Fläche ZA zugeteilt ZA aktiviert 2 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
3 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve 2016 weniger Fläche ZA - 90 ha beihilfefähige Fläche - 90 ZA aktiviert - 10 ZA als erstmalig nicht genutzt vorgemerkt 3 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
4 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve 2017 a) wieder mehr Fläche ZA - 95 ha beihilfefähige Fläche - 95 ZA aktiviert - 5 ZA zweimalig nicht genutzt - 5 ZA in nat. Reserve eingezogen - 95 ZA verbleiben 4 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
5 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve 2017 b) noch weniger Fläche ZA - 85 ha beihilfefähige Fläche - 85 ZA aktiviert - 10 ZA zweimalig nicht genutzt - 10 ZA in nat. Reserve eingezogen - 90 ZA verbleiben - 5 ZA als erstmalig nicht genutzt vorgemerkt 5 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
6 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve 2017 c) ZA verkauft, noch zu wenig Fläche - 10 ZA verkauft - 90 ZA verbleiben - 85 ha beihilfefähige Fläche - 85 ZA aktiviert - 5 ZA zweimalig nicht genutzt - 5 ZA in nat. Reserve eingezogen - 85 ZA verbleiben 6 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
7 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve, Übertragung Merksätze Betriebsinhaber, die 2016 nicht alle ZA aktiviert haben, müssen 2017 zwingend alle ZA aktivieren, um den Einzug in die nationale Reserve zu vermeiden. Eine Nichtnutzung von ZA in 2016 und voraussichtlich kein Flächenzugang in 2017 erfordert jetzt Handeln! ZA-Konto kann durch Übertragung von ZA vor dem Schlusstermin der Antragstellung auf den passenden Stand gebracht werden. 7 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
8 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve, Übertragung Übertragen werden grundsätzlich frische ZA, d. h. ZA, die für 2016 als aktiviert gelten. (Die Auswahl trifft die ZID.) Im übernehmenden Betrieb erfolgt die ZA-Nutzungsprüfung neu auf diesen Betrieb bezogen. Verfügt ein Betriebsinhaber zur Aktivierung eines ganzen ZA nur über eine beihilfefähige Fläche, die den Bruchteil eine Hektar ausmacht, kann er damit auch nur den Bruchteil eines ZA aktivieren. Der ZA gilt aber trotzdem in Gänze als genutzt. 8 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
9 Nutzung & Einzug in die nationale Reserve, Neuanträge Einzug von ZA in die nationale Reserve erfolgt fachlich direkt nach der Antragstellung 2017, ist technisch aber erst Anfang 2018 (nach dem DIZ- Bescheid für 2017) möglich, da erst dann die Zahl der tatsächlich aktivierten ZA feststeht. Antrag auf Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve ist für (neue) Junglandwirte mit erstmaliger Antragstellung auf ZA-Zuweisung und Neueinsteiger sowie in 2016 noch nicht fertiggestellte Infrastrukturfälle aus 2015 auch 2017 weiterhin möglich werden Betriebe oder Betriebsteile durch einen Junglandwirt oder Neueinsteiger übernommen (z. B. Erbfolge), sind mit den Flächen grundsätzlich auch die ZA zu übertragen; erhält der Junglandwirt/Neueinsteiger darüber hinaus noch zusätzliche Flächen, können dafür ZA aus der nationalen Reserve zugewiesen werden 9 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
10 Übertragung Kauf / Pacht / Handel in der ZID Grundsätzlich privatrechtlicher Vorgang! Der Übernehmer muss Flächen in Sachsen bewirtschaften. jederzeit mit und ohne Fläche befristet (durch Pacht) oder unbefristet (durch Kauf, Schenkung o.ä.) möglich Übernehmer muss am spätesten möglichen Tag für die Einreichung des Antrages auf Basisprämie ( ) als Inhaber der ZA in der ZID aufgeführt sein, um diese im laufenden Kalenderjahr aktivieren zu können (die ZID-Meldung muss bis zu diesem Termin von beiden Partnern erfolgt sein) In der ZID-Meldung als Termin der Übergabe spätestens eintragen Übernehmer muss aktiver Betriebsinhaber sein Betriebstyp (BT) Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
11 Nachweis der Eigenschaft aktiver Betriebsinhaber wenn der Übernehmer bereits einen Sammelantrag gestellt hat Nachweis im Rahmen des bekannten Verfahrens (dv-gestützt) wenn noch kein Sammelantrag vorliegt vorläufiger Nachweis über gesondertes Formular (manuelle Prüfung) Formular wird im Internet bereitgestellt (nicht auf DIANA) Vergabe BT 1010 erfolgt im Vertrauen, d.h. endgültiger Nachweis mit dem nächsten Sammelantrag erforderlich wenn Eigenschaft nicht bestätigt BT 1010 muss in BT 1011 geändert werden Folge: Handel unwirksam, Info an Handelspartner erforderlich 11 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
12 Übertragungsmeldung Die Übernahme von ZA ist immer eine zweiteilige Meldung an die ZID (Übergeber und Übernehmer) Neu: Zahlungsansprüche können auch ohne Fläche befristet übertragen = verpachtet werden Wurde der Pachtvorgang mit Enddatum an die ZID gemeldet, so fallen die ZA zum Pachtende wieder an der Verpächter zurück bei einem unbefristeten Pachtvorgang bleiben die ZA solange beim Pächter, bis ein Pachtende festgelegt wird 12 Informationsveranstaltung März 2017 ISS Pirna
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