Existenzgründungen in der Landwirtschaft

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1 Existenzgründerseminar BDL und UNIK vom bis , Ratzdorfer Werft Agrarpolitische Rahmenbedingungen - Christian Vieth, Universität Kassel -

2 Aus Sicht der Agrarpolitik Thematik von strukturpolitischer Bedeutung Existenzgründungen sollen genauso selbstverständlich sein wie in anderen Branchen Offenerer Blick der Ministerien und Agrarverwaltung notwendig

3 Differenzierte Betriebsentwicklung Kostenführerschaft Qualitätsführerschaft Erwerbskombinationen

4 Agrarpolitische Rahmenbedingungen Gesetzlicher Rahmen (Erbrecht, Steuern Übergabevertrag, Altersvorsorge, ) Förderinstrumente

5 Förderinstrumente (1) Agrarinvestitionsförderungsprogramm Junglandwirteförderung Bankbürgschaften Flächenprämienrechte

6 Agrarinvestitionsförderungsprogramm AFP Rahmenplan: 4.6 Existenzgründung Bei Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens zwei Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und die auf eine erstmalige selbständige Existenzgründung zurückgehen, gelten die Zuwendungsvoraussetzungen der Nrn. 4.3 und 4.5 [AFP] mit der Maßgabe, dass die Vorwegbuchführung für weniger als zwei Jahre vorliegen kann, statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung ein angemessener Eigenkapitalanteil am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben sowie die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen durch eine differenzierte Planungsrechnung nachzuweisen ist. Diese Bestimmungen gelten nicht für Unternehmen, die infolge einer Betriebsteilung oder im Rahmen der Hofnachfolge neu gegründet werden.

7 Junglandwirteförderung Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre) können einen Zuschuss von 10 % der Investitionssumme, max. bis zu erhalten, wenn sie: die Investition während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung von Großen Investitionen erfüllen, die Förderung einer Großen Investition von mindestens in Anspruch nehmen.

8 Bürgschaftsregelung AFP-Rahmenplan: 7.1 Übernahme von Bürgschaften Für zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen im Sinne von Nr. 5.1 [AFP] können anteilige modifizierte Ausfallbürgschaften von den Ländern übernommen werden, soweit das Darlehen nicht durch bankübliche Sicherheiten gedeckt und mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen gerechnet werden kann. Der Bund übernimmt hierfür mit gesonderter Erklärung eine Garantie von 60 %.

9 Betriebsprämienregelung (128) Als Neueinsteiger kann derjenige Betriebsinhaber Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve beantragen, der eine landwirtschaftlichen Tätigkeit nach dem 15. Mai 2005 und vor dem 16. Mai 2007 neu aufnimmt, in den vorangegangenen fünf Jahren keine landwirtschaftliche Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt hat, zum Zeitpunkt der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Neueinsteiger jünger als 40 Jahre ist, eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Agrarwirtschaft oder einen entsprechenden Studienabschluss nachweist und über mindestens 30 Hektar beihilfefähige Fläche verfügt. Ein Neueinsteiger erhält bei Antragstellung im Jahr 2006 Zahlungsansprüche auf 50 Prozent der beantragten beihilfefähigen Fläche, für die er über keine Zahlungsansprüche verfügt, und bei Antragstellung im Jahr 2007 Zahlungsansprüche auf 30 Prozent der beantragten beihilfefähigen Fläche, für die er über keine Zahlungsansprüche verfügt.

10 Betriebsprämienregelung

11 Förderinstrumente (2) Bio-Förderung Ausgleichszahlungen für benacht. Gebiete Extensivierungsprämien Vermarktungsförderung

12 Förderinstrumente (3) Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank

13 Wichtig Existenzgründungen scheitern nicht an Förderung Persönlich Vorrausetzungen und Konzepte sind entscheidend Wohlwollende Begleitung durch Agrarverwaltung vor Ort ist notwendig aber auch ein kultureller Wandel in der gesamten Branche

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