Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V."

Transkript

1 Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V. 1 Haushaltswesen 2 Finanzgeschäfte und Zahlungsverkehr 3 Jahresabschluss 4 Ausgabenwirtschaft 5 Beiträge 6 Reisekosten 7 Arbeitsstundenregelung 8 Aufwandsentschädigungen Übungsleiter 9 Ausbildung- und Fortbildungskosten 10 Strafen 11 Zuschüsse 12 Allgemeines - 1 -

2 1 Haushaltswesen 1. Der Verein besteht aus zwei Abteilungen, den Abteilungen Volleyball und Kraftsport. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan für die Abteilungen aufzustellen. 2. Der Haushaltsplan enthält alle im kommenden Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen und alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des SV Energie Cottbus und hat ein wirtschaftliches Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben auszuweisen. 3. Der Haushaltsplan wird vom Vorstand für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. 4. Das Haushaltsjahr weicht vom Kalenderjahr ab und reicht vom Der Abschluss von Verträgen sowie jegliches Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist dem Vorstand alleinig vorbehalten. 2 Finanzgeschäfte und Zahlungsverkehr 1. Alle Finanzgeschäfte werden bargeldlos abgewickelt. 2. Die Verfügung über Giro- und Sparkonten erfolgt entsprechend den durch den Vorstand erteilten Kontovollmachten. 3. Ausnahmen sind Bargeldzahlungen. Der Bargeldbestand soll den Betrag von 500,00 nicht überschreiten. Für die Bargeldzahlungen wird ein Kassenbuch geführt. Das Kassenbuch ist im Rahmen eines ordentlichen Kaufmannes im gesetzlichen Rahmen durch den jeweiligen Geschäftsführer des Vereins zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben sind darin fortlaufend zu dokumentieren 3 Jahresabschluss 1. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen werden unter Leitung des Schatzmeisters abgewickelt. Der Schatzmeister kann, nach Abstimmung mit dem Vorstand, den Geschäftsführer für den Zahlungsverkehr und die Führung der Finanzbücher zu Hilfe nehmen. 2. Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres hat der Geschäftsführer den Rechnungsabschluss Bank- und Kassenbuch mit allen Belegen des abgelaufenen Haushaltsjahres dem Schatzmeister vorzulegen. 3. Vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss zwingend eine Kassenprüfung stattfinden. Es muss ein Prüfbericht erstellt werden und bei der Mitgliederversammlung muss mindestens ein Kassenprüfer zur Rechenschaftslegung des Prüfberichtes anwesend sein

3 4 Ausgabenwirtschaft 1. Bei allen Maßnahmen sind die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung zu beachten. 2. Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist vorher die Entscheidung des Vorstandes einzuholen 3. Anschaffungen für Büro und Geschäftsbetrieb, wenn sie im bestätigten Haushaltsplan aufgeführt sind, dürfen 150,00 pro Vorgang nicht überschreiten. 4. Die bestätigten Rechnungen sind dem Geschäftsführer, unter Beachtung von Skontofristen, rechtzeitig zur Begleichung einzureichen 5. Wegen des Jahresabschlusses sind Barauslagen zum des auslaufenden Jahres beim Geschäftsführer abzurechnen 5 Beiträge 1. Jedes Vereinsmitglied hat gemäß 5 der Vereinssatzung die Pflicht den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Für die jeweiligen Abteilungen können unterschiedliche Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Der Jahresbeitrag sollte mindestens wie folgt entrichtet werden: 50 % des Jahresbeitrages bis zum ersten Februar 50 % des Jahresbeitrages bis zum ersten Juli des jeweiligen Rechnungsjahres. Bei einer Jahreszahlung des Mitgliedsbeitrages wird nach Ende des Quartals, in welchem die Kündigung eingereicht wurde, eine Rückerstattung erfolgen. Die Mitgliedsbeiträge pro Jahr betragen seit dem Abteilung Volleyball Mitglieder ab 19 Jahre 144,00 Kinder ab 7 Jahre 120,00 Kinder bis 6 Jahre 60,00 Abteilung Kraftsport 120,00 Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Zum Anfang jedes Haushaltsjahres ist von den Abteilungsleitern eine aktuelle Mitgliederliste an den Geschäftsführer zu übergeben. Mahngebühren werden wie folgt erhoben: Zahlungserinnerung 2,00 Mahngebühr 5,00 Rückbuchung 3,00 Rückbuchungsgebühren werden erhoben, wenn es vom Mitglied versäumt wurde die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen - 3 -

4 6 Reisekosten 1. Grundsätzlich werden vom SV Energie Cottbus e. V. nur Reisekosten für Fahrten zu Pflichtspielen, die durch den offiziellen Spielbetrieb veranlasst sind, mitfinanziert. Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Auslandsfahrten) Ausnahmen bezüglich dieser Einschränkung zu beschließen. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet die dabei entstehenden Reisekosten so gering wie möglich zu halten. Folgende Reisekosten werden auf Nachweis vom SV Energie Cottbus e. V. erstattet: Öffentliche Verkehrsmittel Bundesbahn 2. Klasse Privat-PKW pro gefahrener Kilometer in Höhe von 0,13 Fahrten mit Leihfahrzeugen von Dritten(Rechnung der Tankquittung) 2. Angefallene Reisekosten sind spätestens 4 Wochen nachdem sie entstanden sind, mit dem entsprechenden Formular beim Schatzmeister einzureichen. Nach der Überprüfung werden die Kosten an den Geschäftsführer weitergeleitet und zur Zahlung angewiesen. 7 Arbeitsstunden 1. Ab dem muss jedes Mitglied 10 Arbeitstunden im Jahr leisten. Jede Stunde hat einen Wert von 5,00 (in Summe 50,00 ). Die Leistungen können lt. Leistungskatalog bis zum des Folgejahres von jedem Mitglied beim Geschäftsführer abgerechnet werden. Konnte ein Mitglied die Leistung nicht erbringen, werden dem Mitglied 50,00 berechnet. Bei Mitgliedern unter 18 Jahre können die Arbeitsstunden von den Eltern/Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden. Eltern / Erziehungsberechtigte die mehrere Kinder unter 18 Jahre im Verein angemeldet haben, müssen nur einmal die 50 Arbeitsstunden in einem Geschäftsjahr abrechnen. Die Arbeitsstundenregelung gilt nicht für die Gruppe Volleykids der Abteilung Volleyball. 8 Aufwandsentschädigung Übungsleiter 1. Der Vorstand legt für jeden Übungsleiter entsprechend seiner durchgeführten Trainingseinheiten und seiner sonstigen Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung fest. 2. Honorare, die von Dritten an unsere Übungsleiter über das Vereinskonto gezahlt werden, werden an den jeweiligen Übungsleiter ohne Abzug weitergeleitet. 3. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter erfolgt quartalsweise

5 9 Ausbildung und Fortbildungskosten Zwingend notwendige Ausbildungskosten werden vom SV Energie Cottbus zu 50 % mit finanziert. Ob eine Ausbildungsmaßnahme zwingend notwendig ist entscheidet der Vorstand. Kosten für Fortbildungsmaßnahmen werden grundsätzlich nicht vom SV Energie Cottbus e. V. übernommen bzw. finanziert. 10 Strafen Strafen, die gegen einzelne Mannschaften ausgesprochen werden und durch die betroffenen Mannschaften auch zu verantworten sind, müssen vollständig von der entsprechenden Mannschaft beglichen werden. 11 Zuschüsse Der Vorstand ist berechtigt nach Maßnahme der Kassenlage für Fahrten zu Turnieren, zur Saisonvorbereitung, für Startgelder für Turniere und für Feiern etc. Zuschüsse zu gewähren. 12 Allgemeines Über alle Angelegenheiten des Haushalts- und Rechnungswesens, die in dieser Finanzordnung nicht festgehalten sind, entscheidet der Vorstand. Mit dieser Unterzeichnung tritt die Finanzordnung verbindlich für alle Mitglieder in Kraft. Dies gilt solange, bis eine neue Regelung verbindlich vorliegt. Datum/Ort Vorsitzender Rainer Moldenhauer Schatzmeister Göran Hansen - 5 -

Finanzordnung des SV Energie Cottbus e.v. Stand

Finanzordnung des SV Energie Cottbus e.v. Stand Finanzordnung des SV Energie Cottbus e.v. Stand 13.09.2017 1 Finanzgeschäfte und Zahlungsverkehr 2 Jahresabschluss 3 Ausgabenwirtschaft 4 Beiträge und Gebühren 5 Reisekosten 6 zu leistende gemeinnützige

Mehr

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Finanzordnung der Schützengilde Gärtringen 1985 e.v. (beschlossen in der ordentlichen Hauptversammlung am 23.03.2013) Inhalt: 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss

Mehr

Genehmigung dieser Ordnung durch die Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2006.

Genehmigung dieser Ordnung durch die Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2006. 1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 2 Haushaltsplan 3 Jahresabschluss 4 Verwaltung der Finanzmittel 5 Erhebung und Verwendung der Finanzmittel 6 Zahlungsverkehr 7 Eingehen von Verbindlichkeiten

Mehr

Finanzordnung des SVT

Finanzordnung des SVT Ausgabe Rev. 0, vom 06.05.2012 Finanzordnung des SVT Die Finanzordnung, gemäß 11.9 der Satzung enthält die Richtlinien über die Verteilung der finanziellen Mittel in den Abteilungen und dem Gesamtverein.

Mehr

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Inhalt 1 Haushaltswesen... 3 2 Kassenführung... 3 3 Vizepräsident Finanzen... 3 4 Ausgabenwirtschaft... 3 5 Kassenprüfer... 4 6 Beiträge... 4 7 Medienpauschale...

Mehr

F I N A N Z O R D N U N G

F I N A N Z O R D N U N G F I N A N Z O R D N U N G 1. Geschäftsjahr Geschäftsjahr des BFSVN ist das Kalenderjahr. 2. Haushaltsplan Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des BFSVN. Die

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.

FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...

Mehr

Finanzordnung (1. CJJV e. V.)

Finanzordnung (1. CJJV e. V.) Finanzordnung (1. CJJV e. V.) 1 Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen

Mehr

FINANZORDNUNG Neufassung vom 27. April 2007. Inhaltsverzeichnis:

FINANZORDNUNG Neufassung vom 27. April 2007. Inhaltsverzeichnis: Pestalozzistraße 12 88074 Meckenbeuren Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze...2 2 Haushaltsplan...2 3 Jahresabschluss...3 4 Verwaltung der Finanzmittel...4 5 Erhebung und Verwendung der Finanzmittel...4 6

Mehr

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein Finanzordnung Osterweddinger Sportverein Inhalltsverzeichnis 1 Grundsätze der Finanzwirtschaft 3 2 Haushaltsplan 3 3 Kassenverwaltung 3 4 Rechtsverbindlichkeiten 4 5 Jahresrechnung 4 6 Aufgaben des Schatzmeisters

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

2. Für den Hauptverein und für jede Abteilung gilt generell das Kostendeckungsprinzip im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

2. Für den Hauptverein und für jede Abteilung gilt generell das Kostendeckungsprinzip im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Finanz- und Beitragsordnung des SV Barkas Frankenberg 1984 e.v. 1 Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen

Mehr

Finanzordnung. des Turnverein Miesbach von 1863 e.v.

Finanzordnung. des Turnverein Miesbach von 1863 e.v. Finanzordnung des Turnverein Miesbach von 1863 e.v. 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Finanzordnung. Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v. Stand: 29.06.2010 Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v.

Finanzordnung. Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v. Stand: 29.06.2010 Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v. Finanzordnung Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v. Stand: 29.06.2010 Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v. Vorstand 2 Finanzordnung des Tourismus Fränkisches Saaletal Hammelburg e.v.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v.

Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch-Oderland e.v. Finanzordnung und Beitragsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Auf der Grundlage der Satzung 10 (4), des Kreisfeuerwehrverbandes Märkisch- Oderland e.v., wird folgende Ordnung zur Realisierung der Finanzarbeit

Mehr

HuSG Union Hohenweiden e.v. Dachverband für kulturelles und sportliches Brauchtum

HuSG Union Hohenweiden e.v. Dachverband für kulturelles und sportliches Brauchtum HuSG Union Hohenweiden e.v. Dachverband für kulturelles und sportliches Brauchtum Finanzordnung der HuSG Union Hohenweiden 1 Haushaltsplan Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres sind die zu erwartenden

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze

Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze 1. Stundensätze der Übungsleiter, Trainer und Helfer Es gelten folgende Stundenhöchstsätze pro Übungseinheit (je nach Sportart

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

BEITRAGS-, Seite 1/10

BEITRAGS-, Seite 1/10 BEITRAGS-, Finanz- und Geschäftsordnung D2ICE e.v. Deutsche Eissport-Innovationsgesellschaft Seite 1/10 BEITRAGSORDNUNG Der Verein unterscheidet zwischen vier Arten der Mitgliedschaft: 1. Aktive oder Vollmitglieder

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Seite 1 von 7 Aufgaben und Befugnisse der Kassenprüfer der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER

Seite 1 von 7 Aufgaben und Befugnisse der Kassenprüfer der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER Aufgaben und Befugnisse der Kassenprüfer der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER 1. Allgemeines Die Wahl der Kassenprüfer ist eine satzungsgemäße Verpflichtung der Vereine, sie sind Organe der Mitgliederversammlung.

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Finanzordnung. der. SportKultur Stuttgart e.v. gemäß 16 der Vereinssatzung

Finanzordnung. der. SportKultur Stuttgart e.v. gemäß 16 der Vereinssatzung Finanzordnung der SportKultur Stuttgart e.v. gemäß 16 der Vereinssatzung 1 Grundsätze (1) Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem

Mehr

Sportverein Mering e.v.

Sportverein Mering e.v. Finanz- und Geschäftsordnung Sportverein Mering e.v. MITGLIED DES BAYERISCHEN LANDESSPORT-VERBANDES GEGRÜNDET 1925 Sportverein Mering e.v. * Tratteilstraße 50 * 86415 Mering * Tel.: 08233 / 9364 Gebilligt

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Die Beitrags-Ordnung vom Verein Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt

Mehr

Beitrags- und Mitarbeitsordnung

Beitrags- und Mitarbeitsordnung Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und

Mehr

Beitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v.

Beitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Beitragsordnung Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Auf der Grundlage von 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

Kassenordnung. des Sportvereins 1880 Unterpörlitz e.v.

Kassenordnung. des Sportvereins 1880 Unterpörlitz e.v. SV 1880 Unterpörlitz e.v. Kassenordnung des Sportvereins 1880 Unterpörlitz e.v. Erstellt am: 23.01.2002 Erstellt von: Günther Gerhardt/ Erweiterter Vorstand Geändert am: 15.10.2012 Geändert von: Christina

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v.

Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Sportverein SV 1947 Denkendorf e.v. Krummwiesen 15A 85095 Denkendorf Tel.: 08466/725 9035 Fax: 08466/725 9036 Email: verein@sv-denkendorf.de Homepage: http://www.sv-denkendorf.de Aufnahmeantrag Zum 1..../...

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG

FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG Kleingartenverein... e.v.... FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG 1 Haushaltsplan / Finanzplan... Seite 2 2 Kassenverwaltung... Seite 2 3 Kassenprüfung... Seite 3 4 Aufgaben des Schatzmeisters... Seite 3 5 Rechtsverbindlichkeiten...

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Reha und Gesundheitssportverein Salzgitter Bad e.v.

Reha und Gesundheitssportverein Salzgitter Bad e.v. Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorstand, Gesamtvorstand 3. Wirtschafts und Kassenführung 4. Bevollmächtigung zu Rechtsgeschäften 5. Versammlungen 6. Sitzungen 1. Allgemeines 1.1 Die gilt für alle Organe des

Mehr

FINANZORDNUNG ABTEILUNG TURNEN gem. 13 der Abteilungsordnung

FINANZORDNUNG ABTEILUNG TURNEN gem. 13 der Abteilungsordnung Turn- und Sportverein Miedelsbach e.v. Abteilung Turnen FINANZORDNUNG ABTEILUNG TURNEN gem. 13 der Abteilungsordnung (Änderungsstand: 20.03.2014) Inhaltsübersicht: 1 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Haushalts- Finanz- und Kassenordnung

Haushalts- Finanz- und Kassenordnung Haushalts- Finanz- und Kassenordnung A. Allgemeines 1 Präambel Gemäß der Satzung erfolgt die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung unter der Verantwortung des Schatzmeisters. Zur Regelung der damit

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Gebühren- und Finanzordnung

Gebühren- und Finanzordnung Gebühren- und Finanzordnung 1 Ziel und Zweck Die Gebühren- und Finanzordnung ergänzt die Satzung und gibt Richtlinien vor, wie die Vereinsaufgaben in Bezug auf finanzielle Belange erledigt werden sollen.

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v.

Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v. Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v. 1. Allgemeines 2. Beiträge und Gebühren 3. Kassenprüfung 4. Spesenordnung 5. Ausgaben 6. Schlussbestimmungen 1. Allgemeines

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten

zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten 543 Archiv Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Vom 8. Januar 1992 (KABl. S. 35) Die Verantwortung für Freizeiten liegt beim Leitungsorgan.

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Haushalts- und Kassenordnung

Haushalts- und Kassenordnung 1 Haushalts- und Kassenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer Von der Vertreterversammlung der Brandenburgischen Architektenkammer wurde folgende Ordnung am 29. November 1997 beschlossen, umgestellt

Mehr

Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v.

Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Die Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung regelt die Beitrags und Wirtschaftsführung des LTV M-V. 1. Haushaltsplan

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 29.04.2009 Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr