Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v.

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1 Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Die Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung regelt die Beitrags und Wirtschaftsführung des LTV M-V. 1. Haushaltsplan Der jährliche Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landesturnverbandes Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich notwendig ist. Er bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er muss ausgeglichen sein und alle im Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen sowie die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben enthalten. Bei seiner Aufstellung, die vor Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen soll, ist den Festlegungen im Finanzrahmenplan Rechnung zu tragen. Sämtliche Einnahmen dienen als Deckungsmittel für sämtliche Ausgaben. Erforderlichenfalls können Haushaltsmittel innerhalb eines Bereichshaushaltes für nicht deckungsfähig erklärt werden. Die Über- bzw. Unterdeckung des einzelnen Titels ist dann klar auszuweisen. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden, soweit die Mittel von dritter Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vizepräsidenten Finanzen und Verwaltung per Eilentscheidung. Diese Eilentscheidung muss dann nachträglich vom Präsidium genehmigt werden. Diese darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Derartige Ausgaben sollen durch Mehreinnahmen oder Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen ausgeglichen werden. Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet, noch aufgehoben. Wird der Haushaltsplan erst nach Beginn des betreffenden Geschäftsjahres genehmigt, können bis dahin nur Ausgaben im Umfang des Haushaltsplans des Vorjahres geleistet werden.

2 2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss; wird von einem sachverständiger Steuerbüro erstellt. Der Jahresabschluss sollte spätestens neun Monate nach Schluss des Geschäftsjahres dem Präsidium zugeleitet werden. 3. Kassen- und Buchführung Die Hauptkasse des LTV M-V befindet sich in der Geschäftsstelle des LTV M-V. Sie ist die einzige annehmende und auszahlende Stelle des LTV M-V. Falls unumgänglich notwendig, kann das Präsidium der Kasse nach geordnete Zahlstellen errichten. Der Zahlungsverkehr ist soweit wie möglich bargeldlos abzuwickeln. Der Bargeldbestand soll möglichst niedrig sein und ist stets unter diebstahlsicherem Verschluss zu halten. Zahlungen dürfen nur nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit aufgrund schriftlicher Anweisung geleistet werden. Sachlich richtig zeichnen hierbei die jeweiligen Fachausschüsse, rechnerisch richtig zeichnet ausschließlich das Präsidium oder die Geschäftsführung der LTV M-V. Über alle Zahlungen ist nach der Zeitfolge und nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung Buch zu führen. Alle Buchungen sind zu belegen. Die Belege müssen im Original vorliegen und den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen. Die Verfügungsberechtigung über die Konten des LTV M-V erteilt der Präsident des LTV M-V. 4. Kassenprüfung Die vom Turntag bestellten Kassenprüfer/innen unterziehen jeweils nach Vorliegen der Jahresabschlüsse vor dem Turntag, Vermögenslage, Kasse und Buchführung des LTV M-V einer eingehenden Prüfung in förmlicher, rechnerischer und sachlicher Hinsicht. Sie haben das Recht, im notwendigen Umfang Bücher, Schriften, Belege und Geldbestände einzusehen. Bei der Prüfung soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge mit den Ergebnissen der Buchführung übereinstimmen; alle Buchungen belegt sind; die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Bestimmungen der Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung beachtet worden sind. 5. Rechtsverbindlichkeit In Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung kann der/die Präsident/in, der/die Geschäftsführer/in oder zwei Vizepräsidenten Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes eingehen.

3 Einmalige Rechtsverbindlichkeiten dürfen eingehen: der/die Geschäftsführer/in bis zu einem Betrag von 3.000,00 EURO der Präsident oder zwei Vizepräsidenten gemeinsam ab einem Betrag von 3.000,00 EURO. 6. Vermögen des Landesturnverbandes M-V Das Vermögen des LTV M-V ist in geeigneter Weise nachzuweisen. 7. Veranstaltungen Die wirtschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen des LTV M-V obliegt der Geschäftsstelle des LTV M-V M-V. Der/Die Geschäftsführer/in kann die Befugnisse an seine/ihre Mitarbeiter übertragen. Es ist unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Gesamtdeckung der Ausgaben durch die Einnahmen anzustreben. Die Aufgabenverteilung zwischen Veranstalter und Ausrichter ist spätestens mit der Vergabe der Veranstaltung vertraglich zu regeln. Dabei ist der Zeitpunkt der Vorlage der Abrechnung an den LTV M-V zu bestimmen. Die vom LTV M-V bei solchen Veranstaltungen eingesetzten ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter/innen erhalten Reisekostenvergütung nach Maßgabe der Reisekostenordnung des LTV M-V. 8. Beitragszahlungen der Mitgliedsverbände Die von den Mitgliedsvereinen aufzubringenden Mitgliedsbeiträge ( 5 der Satzung) sind Jahresbeiträge. Sie werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die Verrechnung von Forderungen der Mitgliedsvereine an den LTV M-V mit Beitragsschulden ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen unstrittig sind. 9. Schlussbestimmungen Über alle in dieser Ordnung nicht geregelten einschlägigen Fragen sowie bei Zweifeln über die Anwendung dieser Ordnung entscheidet das Präsidium. Sie tritt mit Beschluss des Turntages im Jahr 2006 in Kraft. Lübz,

4 Anlage 1 zur Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung I Mitgliedsbeiträge Die von den Mitgliedsvereinen aufzubringenden Mitgliedsbeiträge ( 5 der Satzung) sind Jahresbeiträge. Folgende Beiträge gelten : Kinder von 0 bis 14 Jahre Jugendliche von 14 bis 18 Jahre Erwachsene ab 18 Jahre 1,00 EURO 2,00 EURO 3,00 EURO Im Beitrag sind die Beiträge an den DTB und DOSB enthalten. Der Maximalbeitrag für einen Mitgliedsverein liegt bei 2000,00 EURO. Bei einer Fachverbandsmitgliederzahl von mind. 100 Vereinsmitgliedern erhält der Verein einen Bildungsgutschein in Höhe von 15,00 EURO je 100 Mitglieder. Der Gutschein ist im aktuellen Jahr beim LTV M-V für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einzulösen. II Kostenordnung Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des LTV M-V bei Veranstaltungen und Wettkämpfen des LTV M-V unter Beachtung der Kostenordnung des LTV M-V und der Förderrichtlinien des LSB M-V. Reisekosten werden nur gegen Vorlage einer Reisekostenabrechnung vergütet (Vordruck des LTV M-V). 1. Fahrtkosten 1.1 Öffentliche Verkehrsmittel Die Kosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in der Regel der Deutschen Bahn 2. Klasse und bei Ausnutzung aller Vergünstigungen werden erstattet. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Originalbelege. 1.2 Fahrten mit dem eigenen PKW Bei Fahrten mit dem eigenen PKW ist jeweils nur die einfache Fahrstrecke anrechenbar für die Erstattung von Fahrkosten. Fahrkosten werden in Höhe von:

5 Reisekosten / km Reisekosten je Mitfahrer / km erstattet. 0,22 EURO 0,02 EURO 2. Tagegeld Aufenthaltskosten / ohne Übernachtung Aufenthaltskosten / mit Übernachtung 3,50 EURO 6,50 EURO 3. Entschädigung von Kampf- und Schiedsrichtern Geprüfte Kampf- und Schiedsrichter sowie für die Organisation des Wettkampfes eingesetzte Mitarbeiter können eine Kampf- und Schiedsrichterentschädigung bei Wettkämpfen auf Landesebene und bei Landesmeisterschaften je Veranstaltung in Höhe bis 10,50 EURO erhalten. 4. Start- und Meldegebühren Bei der Durchführung von Wettkämpfen auf Landesebene und bei Landesmeisterschaften sind nachfolgende Start- und Meldegebühren zu erheben: Einzelwettkämpfe Mannschaftswettkämpfe Erw. Jug. Kind Erw. Jug./ Kind Alle Sportarten* 6,00 4,00 3,00 12,00 6,00 Musik- und Spielleutewesen 16,00 8,00 Turnspiele 16,00 8,00 Start- und Meldegebühren verbleiben beim Landesfachausschuss. Diese sind jedoch auf einem gesonderten Abrechnungsformular beim LTV M-V am Jahresende konkret nachzuweisen. 5. Urkunden Für das Ausschreiben von Urkunden können gezahlt werden: je Stück: 0,50 EURO

6 6. Lehrgänge Die Teilnahmegebühr für Aus- und Fortbildungslehrgänge im Verantwortungsbereich des LTV M-V beträgt je Teilnehmer (Mitglied im Landesturnverband Mecklenburg- Vorpommern e.v.) Tageslehrgang: Wochenendlehrgang Sonnabend/Sonntag mind. 15,00 EURO mind. 30,00 EURO (Ausnahmeregelungen sind möglich) 7. Ausstellung eines Start-/Spielerpasses: 6,00 EURO 8. Verlängerung eines Start-/Spielerpasses: 4,00 EURO 9. Ausstellung einer ÜL-/TC Lizenz: 8,00 EURO 10. Verlängerung einer ÜL/TC Lizenz 5,00 EURO

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