Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)"

Transkript

1 Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) (0511) Wichtige grundsätzliche Informationen 1.1 Anspruch auf Reisekostenvergütung Das Reisekostenrecht ist ein Erstattungsrecht. Sofern eine Dienstreisegenehmigung vorliegt bzw. die Dienstreise ordnungsgemäß angezeigt worden ist, können auf Antrag die entstandenen notwendigen Kosten erstattet werden. Für eine Erstattung sind grundsätzlich Originalbelege und Zahlungsnachweise (z.b. Kopie des Kontoauszugs oder der Kreditkartenabrechnung) sowie Dienstreisegenehmigung oder anzeige im Original einzureichen. 1.2 Dienstreisegenehmigung Dienstreisen im In- und Ausland sind vor Reisebeginn zu genehmigen bzw. anzuzeigen. Hierzu ist das entsprechende Antragsformular vollständig auszufüllen und dem/der zuständigen Dekan/in bzw. Leitung der Organisationseinheit vorzulegen. Erforderlich ist eine schriftliche Dienstreisegenehmigung für folgenden Personenkreis: - Angestellte - Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Studentische Hilfskräfte im Rahmen Ihrer Tätigkeit - Lehrbeauftragte, z.b. für die Teilnahme an Exkursionen Professorinnen und Professoren sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind verpflichtet Dienstreisen im In- und Ausland mit einer Dauer von bis zu einer Woche der/dem zuständigen Dekan/in rechtzeitig anzuzeigen. Längere Dienstreisen sind zu genehmigen.

2 2 Für Dienstgeschäfte innerhalb der Region Hannover und des Wohnorts ist keine schriftliche Genehmigung/Anzeige erforderlich. Es genügt die mündliche Zustimmung des/der Vorgesetzten. Bedienstete, die eine hohe Anzahl von auswärtigen Dienstgeschäften gleicher Art zu erledigen haben, können einen Antrag auf Erteilung einer Dauerdienstreisegenehmigung stellen. Die Entscheidung über eine Erteilung obliegt dem Dezernat IV. 2. Auschlussfrist Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Reise eingereicht wird. Die zuständige Stelle kann bis zum Ablauf von sechs Monaten die Vorlage maßgeblicher Kostenbelege verlangen. Dem ist innerhalb von drei Monaten nachzukommen, damit der Anspruch bestehen bleibt. 3. Reisekostenrechnung 3.1 Tagegeld Für die Mehraufwendungen der Verpflegung wird steuerfrei ein Tagegeld gezahlt. Die Höhe bemisst sich nach der Abwesenheitszeit für jeden Tag der Dienstreise: Bis zu 8 Stunden EUR 0,00 08:01 23:59 Stunden EUR 12,00 24 Stunden EUR 24,00 Unabhängig von der Abwesenheitszeit wird bei mehrtägigen Dienstreisen mit Übernachtung jeweils für den An- und Abreisetag pauschal ein Tagegeld in Höhe von EUR 12,00 gezahlt. Wird dem Dienstreisenden unentgeltlich eine vollwertige Mahlzeit angeboten, ist das Tagegeld um folgende Beträge zu kürzen: Frühstück 20% des vollen Tagegeldes EUR 4,80 Mittagessen 40% des vollen Tagegeldes EUR 9,60 Abendessen 40% des vollen Tagegeldes EUR 9,60 Auf der Reisekostenabrechnung ist zwingend anzugeben, ob und welche Mahlzeiten unentgeltlich bereitgestellt wurden.

3 3 3.2 Übernachtungen Für Übernachtungen in einem Hotel werden bis zu EUR 60,00 pro Nacht erstattet. Darüber hinausgehende Rechnungsbeträge sind zu begründen. Die in der Hotelrechnung enthaltenen Frühstückskosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Liegt keine ordnungsgemäße Hotelrechnung vor (z.b. Übernachtung bei Bekannten), wird für jede notwendige Übernachtung ein Übernachtungsgeld in Höhe von EUR 11,00 gezahlt. Bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft wird kein Übernachtungsgeld gewährt. 3.3 Fahrkosten Deutsche Bahn Grundsätzlich sind nur Fahrkarten der 2. Klasse erstattungsfähig. Bedienstete sind verpflichtet privat angeschaffte BahnCards beim dienstlich veranlassten Kauf von Fahrkarten einzusetzen. 3.4 Sonstige Fahrkosten Taxi und Leihwagen Die Taxi- und Leihwagennutzung muss in jedem Fall begründet werden Flugzeug Bei Flügen werden die Kosten der niedrigsten Reiseklasse erstattet. 3.5 Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des eigenen Pkw Die Wegstreckenentschädigung beträgt EUR 0,20 je gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch EUR 60,00 (kleine Wegstreckenentschädigung). Ein Sachschadenersatz wird nicht gewährt. Liegt ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des eigenen Pkw vor, werden ohne Höchstgrenze EUR 0,30 je Kilometer erstattet (große Wegstreckenentschädigung). Das Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses ist bereits im Genehmigungsverfahren festzustellen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt zu verwenden.

4 4 3.6 Nebenkosten Teilnahmegebühren Bei Vorlage der Rechnung (an die Hochschule adressiert), eines Rechnungsprüfbelegs und der Kopie der Dienstreisegenehmigung oder einer sonstigen Legitimation können Tagungs-, Seminar- o.ä. Gebühren als Vorschuss durch die Hochschule an den Veranstalter überwiesen werden. Frühestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn Parkgebühren Sofern kein besonderes dienstliches Interesse an der Pkw-Nutzung besteht, ist die Erstattung von Parkgebühren auf EUR 5,00/Tag begrenzt Weitere Nebenkosten Zu den übrigen erstattungsfähigen Nebenkosten gehören u.a. dienstlich veranlasste Telefonkosten, Auslandseinsatzentgelte bei Kreditkarteneinsatz und Visa. Kosten für Reiseversicherungen können nicht erstattet werden. 4. Auslandsdienstreisen 4.1 Auslandstagegeld Die Höhe des Tagegelds bemisst sich, neben der Aufenthaltsdauer und ggf. unentgeltlicher Verpflegung, nach dem Aufenthaltsort, der zuletzt vor Ablauf von 24 Uhr erreicht wurde. Bei Auslandsreisen an einem Geschäftsort, die ohne Hin- und Rückreisetage länger als 14 Tage dauern, wird ab dem 15. Tag das Tagegeld um 10% gekürzt. 4.2 Auslandsübernachtungsgeld Für jedes Land gelten bei der Erstattung der Übernachtungskosten sofern keine besondere Begründung vorliegt - unterschiedliche Höchstsätze. Diese können bei den zuständigen ReisekostensachbearbeiterInnen erfragt werden. Werden keine Übernachtungskosten nachgewiesen und wurde keine kostenfreie Unterkunft gestellt, kann ein Übernachtungsgeld in Höhe von EUR 21,00 je Übernachtung gezahlt werden.

5 5 5. Sonstiges 5.1 Dienstreisen in Verbindung mit privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt von mehr als fünf Arbeitstagen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Fahrtkosten erstattet. 5.2 Reisekostenabschlag Auf Antrag können bis zu 80% der voraussichtlichen Reisekosten als Abschlag gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt ca. zwei Wochen vor Beginn der Reise. Eine frühere Zahlung ist möglich, wenn bereits entstandene Kosten nachgewiesen werden. 5.3 Erstattung einer BahnCard Die Anschaffungskosten einer privat beschafften BahnCard können auf Antrag erstattet werden, sofern diese sich amortisiert hat. Für die Erstattung werden ein Rechnungsprüfbeleg, die Originalrechnung, eine Kopie des Zahlungsnachweises sowie eine Aufstellung der während der Laufzeit getätigten Fahrten benötigt. 5.4 Vergaberecht Die vergaberechtlichen Vorschriften gem. VOL sind auch bei der Erstattung von Reisekosten, z.b. Flug- oder Übernachtungskosten, zu berücksichtigen.

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60)

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) ReisekostenVO 3.11.1 Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Demoreisekostenabrechnung Ne, Vorne der Dienstkraft Bes./Verg./LGr. Amts- oder Dienstbezeichnung Anschrift Buchh.-/Personalnummer (siehe Entgeltnachweis)

Mehr

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Name, Vorname Schule (PLZ / Dienstort mit Ortsteil Fon) Wohnung (PLZ Wohnort mit Ortsteil Straße Hausnummer)

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 29.04.2009 Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule

Mehr

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen Einführung in das Reisekostenrecht Internetseite der Universität zu Lübeck Welche Formulare gibt es und wo finde ich diese? Formulare zu Reisekosten http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/formulare.html

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. Verordnung (VO) für die Erstattung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen Präambel: 1. Die Verordnung enthält die Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten

Mehr

Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier

Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 107) 1 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt unbeschadet der Absätze 2 und 3 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen -1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Stand:1.9.2014 Merkblatt Reisekosten für Referendare Rechtsreferendare erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag Reisekosten und Trennungsgeld

Mehr

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Erstattung

Mehr

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin Reisekostenordnung 2 Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin 1 Geltungsbereich (1) Diese Reisekostenordnung gilt für alle Geistlichen, Kirchenbeamtinnen und -beamten sowie

Mehr

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 6. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 6. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen Erstellt für die LMJ NRW: Beauftr. Christoph Stein Geprüft: Fachbereich LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Vorsitzender Jörg Holland-Moritz Datum: 06.07.2013 Datum: 07.09.2013 Datum: 07.09.2013 Die Arbeits-

Mehr

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 4. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen

APA 2 Arbeits- / Prüfanweisung Rev. 4. Titel: Abrechnung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen Erstellt für die LMJ NRW: Geprüft: Fachbereich LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Beauftr. Christoph Stein Jörg Holland-Moritz. Vorsitzender Dietmar Anlauf Datum: 03.03.2009 Datum: 26.03.09 Datum: 27.03.09

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch

1. Grundsatz. 2. Art der Förderung. 2.1 Die Förderung erfolgt durch Richtlinien zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften mit Finsterwalde/Brandenburg, Outreau/Frankreich und Kfar Tabor / Israel - Neufassung 2001, letzte Änderung 7.6.2005-1. Grundsatz

Mehr

Reisekosten. 2. Informations- und Schulungsseminar zur FLC INTERREG IV B Central Europe 20./21. Mai 2010 in Berlin. Folie 1,

Reisekosten. 2. Informations- und Schulungsseminar zur FLC INTERREG IV B Central Europe 20./21. Mai 2010 in Berlin. Folie 1, Reisekosten 2. Informations- und Schulungsseminar zur FLC INTERREG IV B Central Europe 20./21. Mai 2010 in Berlin Folie 1, Rechtsgrundlagen Control and Audit Guidelines (insbesondere TZ. 3.2.4) Nationale

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Januar 2014 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a) Tagegelder...

Mehr

Merkblatt Umzugskostenvergütung

Merkblatt Umzugskostenvergütung Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Verwaltung Merkblatt Umzugskostenvergütung für Pastoralassistenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums

Mehr

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz Stadt Weingarten Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen 1 Grundsatz Die Stadt Weingarten fördert partnerschaftliche Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit folgenden Städten:

Mehr

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten vom 10. Dezember 2013 (bekanntgemacht unter: ) 1 Geltungsbereich.

Mehr

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben. Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

in Wuppertal Abrechnungsverfahren

in Wuppertal Abrechnungsverfahren Abrechnungsverfahren Grundlage ist in der Regel der Mittelabruf auf dem Excel-Formular. In der Regel Erstattung von Ausgaben. Neben dem Formular (sowohl auf dem Postweg als auch per Mail) werden die Original-Belege

Mehr

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 5. Nachtrag zur Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin vom 18.3.2013 Anlage 3 Entschädigungsordnung der Kassenzahnärztlichen

Mehr

Dienstreiseregelungen an der Universitätsmedizin Göttingen

Dienstreiseregelungen an der Universitätsmedizin Göttingen Dienstreiseregelungen an der Universitätsmedizin Göttingen Diese Regelungen sollen zur Transparenz und schnelleren Bearbeitung der Dienstreiseangelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsmedizin

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Serviceseite der Reisekostenstelle

Serviceseite der Reisekostenstelle Serviceseite der Reisekostenstelle Diese Serviceseite dient zur speziellen Information der Beschäftigten und Lehrenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Vorbemerkungen Hiermit soll ein

Mehr

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit

Mehr

Merkblatt Reisekosten für Personaldienstleister / Zeitarbeitskräfte bei der BMW AG

Merkblatt Reisekosten für Personaldienstleister / Zeitarbeitskräfte bei der BMW AG Merkblatt Reisekosten für Personaldienstleister / Zeitarbeitskräfte bei der BMW AG 1. Änderungsnachweis 2 2. Gültigkeitsbereich 2 3. Reisebuchung 2 4. Reisekostenabrechnung 4 5. Verpflegungspauschalen

Mehr

Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung

Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung Antrag auf Förderung durch den Initiativfonds Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung beliebiger Projekte beim Graduiertenzentrum beantragen, soweit sie den

Mehr

»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«

»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung« Erzbischöfliches Generalvikariat Az.: SP 602/03»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«Regelung der Fahrtkostenerstattung und der Kurskostenerstattung für Gemeinde- und Pastoralassistenten/innen

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Merkblatt Reisekostenvergütung

Merkblatt Reisekostenvergütung Merkblatt Reisekostenvergütung Stand: Mai 2015 Dieses Merkblatt enthält wesentliche Bestimmungen der Reisekostenvergütung. Da hier nicht detailliert auf alle gesetzlichen Regelungen eingegangen werden

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) Angaben zur Person Name, Vorname Berlin, den Geburtsdatum neue Dienststelle Einrichtung (Straße, PLZ, Ort) IBAN Diensttelefon E-Mail BIC Geldinstitut mit Ortsangabe Humboldt Universität zu Berlin Haushaltsabteilung

Mehr

Akademie Gevelinghausen

Akademie Gevelinghausen Akademie Gevelinghausen Informationen zu Ihrem Seminar Anreise & Aufenthalt Die VBG übernimmt die Kosten für Ihre Unterbringung, Verpflegung und Anreise, so wie es im Sozialgesetzbuch ( 23 Abs. 2 SGB VII)

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG)

Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG) UmzugskostenG (kirchl.) KUKG 495.300 Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG) Vom 24. Oktober 1997 (GVBl. S. 154), zuletzt geändert am 19. April 2013 (GVBl. S. 125) Die Landessynode hat das folgende

Mehr

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Dezember 2011 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a)

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung 1 Übernachtungskostenberechnung Bisher wurden auf der Eingabemaske und auf den Ausdrucken das pauschale Übernachtungsgeld und der Mehrbetrag zum Übernachtungsgeld

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Weiterbildungsstipendium: Anleitung Maßnahmeantrag für Stipendiatinnen und Stipendiaten. Stand: Juni 2012 Seite 1 von 8

Weiterbildungsstipendium: Anleitung Maßnahmeantrag für Stipendiatinnen und Stipendiaten. Stand: Juni 2012 Seite 1 von 8 Weiterbildungsstipendium: Anleitung Maßnahmeantrag für Stipendiatinnen und Stipendiaten Stand: Juni 2012 Seite 1 von 8 1. Teil: Das Formular Antrag auf Förderung einer Weiterbildung Wichtiger Hinweis:

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel ( 161 Hessisches Schulgesetz)

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel ( 161 Hessisches Schulgesetz) (Schulstempel) wird vom Schul- und Sportamt ausgefüllt Schul-Nr. Antrag-Nr. Magistrat der Stadt Fulda Schul- und Sportamt Schlossstraße 1 36037 Fulda Dienststelle: Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9 36037 Fulda

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste)

Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste) Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste) Köln, den 30.Juli 2009 Der mit den strukturellen Veränderungen verbundene erweiterte

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen

Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S.

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S. UmzugskostenVO 3.11.3 Rechtsverordnung über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S. A 99) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

M e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen

M e r k b l a t t. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen M e r k b l a t t Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen und Dienstfahrzeugen I. Versicherungsschutz bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus

Mehr

Entschädigungsregelung für die Organmitglieder

Entschädigungsregelung für die Organmitglieder der Betriebskrankenkasse B. Braun Melsungen AG Blatt 1 Entschädigungsregelung für die Organmitglieder der Betriebskrankenkasse B. Braun Melsungen AG Blatt 2 Entschädigung für Organmitglieder für die Teilnahme

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt.

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt. FACHBEREICH Umzugskosten/Trennungsgeld THEMATIK Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung am neuen Dienstort wird

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags Nur für Ganztagsschüler/ Freitags V E R T R A G ÜBER DIE TEILNAHME AN DEN BETREUUNGSANGEBOTEN DES FAMILIENZENTRUMS MÜHLRAD" IN DER GRUND-UND REALSCHULE PLUS BUDENHEIM zwischen der Gemeinde Budenheim, vertreten

Mehr

Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung

Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung Örtliche Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau Finanzordnung Gemäß 110 Abs. 2 und 111 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167, mehrfach geändert durch Artikel

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Fortbildungskosten. Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:...Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:...

Fortbildungskosten. Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:...Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:... Fortbildungskosten Beilage zum Werbungskostenantrag für... zur Vorlage beim Finanzamt... Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:......Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:......

Mehr

Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2

Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 INWATEC Kunden-Seminar 2016 Thematik: Kühlwasserbehandlung mit einem großen Themenblock zur Mikrobiologie-/ Legionellenbekämpfung gemäß VDI-Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 Sehr geehrte Damen und Herren, nach

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung

Hinweise und Ausfüllhilfe zur Belegführung Hinweise und Ausfüllhilfe zur Stand Dezember 2014 Erläuterung Zuwendungsvertrag Was gibt den Rahmen für die Durchführung der Maßnahme vor? Förderrichtlinie Kultur macht stark Vertrag und Nebenbestimmungen

Mehr