Flächenkontrollen 2015

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1 Der Technische Prüfdienst (TPD) in NRW ist zuständig für die örtliche Kontrollen der folgenden flächenbezogenen Fördermaßnahmen Basisprämie Greeningprämie Junglandwirtprämie Umverteilungsprämie Flächenkontrollen 2015 Kleinerzeugerprämie* *keine CC- und Greeningverpflichtungen

2 Grundsätzlich ganzjährig Prüfungszeiträume (VOK) Mehrmalige Kontrollen (VOK) auf einem Betrieb werden die Regel sein, weil insbesondere die im Rahmen des Greenings zu beachtenden Regeln zu verschiedenen Zeiten einzuhalten sind Erste bzw. Hauptkontrolle mit dem Antragsteller geplant Ankündigungsfrist wie bisher max. 14 Tage vorher Weitere VOK möglicherweise ohne den Antragsteller, der allerdings immer die Prüfung begleiten darf Kombination mit Cross-Compliance(CC)-Kontrollen ist die große Ausnahme, da verschiedene Auswahlverfahren

3 Stichprobe bei Flächenkontrollen mind. 5 % der Anträge Stichprobe bei systematischen CC-Kontrollen durch TPD ist 1 % der Anträge CC-Kontrollen anderer Behörden, insbesondere der Veterinärämter unabhängig von unserer Kontrollquote Vor der VOK: Ausdruck von Deckblatt und Checkliste Vorbereiten des Prüfbetriebes mit LaFIS* Übersicht Betriebsflächen.docx, Ausdrucken der Berichte und Anlagen * Landwirtschaftliches Flächen-Informationssystem

4 Basisprämie Zahlungsansprüche am 15. Mai 2015 maßgebend auf Basis 2013 Ausnahme: Betriebsübernahme Mindestschlaggröße in NRW: 0,1 ha Bagatellgrenze: 1,0 ha, 1 Zahlungsanspruch (ZA) Ackerland, DGL, Dauerkulturen, LE s sind förderfähig Negativliste: Verkehrsflächen, Flugplätze, Freizeit- und Sportflächen, Parkanlagen, Gärten, Truppenübungsplätze, Flächen mit Solaranlagen, Deponieflächen

5 Ganzjährige Verfügbarkeit der Flächen und Nutzung als LF durch Antragsteller Wenn keine ganzjährige Nutzung zur landwirtschaftlichen Produktion: Mindestens 1 x jährlich Mähen und Abfahren oder Mulchen/Häckseln Ausnahmen: Bestimmte Vertragsnaturschutzflächen, FFH- und Vogelschutzgebiet, sogenannte AUKM = Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Aufforstungsflächen, langjährige Stillegungen

6 Antragsberechtigt: Alle Landwirte = aktive Betriebsinhaber Negativliste: Betriebe des Bergbaus, Flughafenbetreiber Sport- und Freizeitflächennutzer, Reitplatz-, - Reithallenbetreiber, Eisenbahnbetreiber, Immobilienfirmen Ausnahmen: Unter Direktzahlungen 2014 mehr als 38 ha landwirtschaftliche Fläche Reitbetriebe mit bis zu 3 GV/ha Landwirtschaftliche Tätigkeit als Geschäftszweck, Direktzahlungen mind. 5 % der Gesamteinkünfte

7 Greening Allgemeines_zum_Greening.pdf Ab 01.Januar 2015 einzuhalten Auf allen landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebes Auch ohne aktuelle Zahlungsansprüche und unter 0,1 ha Für Flächen, die am 15.Mai zur Verfügung stehen Angabe der Nutzung zum 01.Juni Hauptfrucht ist diejenige, die vom bis auf der Fläche steht

8 Ökologisch wirtschaftende Betriebe (Bescheinigung gemäß Art 29 (1) VO (EG) 834/2007) sind vom Greening per se befreit Kleinerzeuger sind durch ihre Erklärung als solche von den Greeningverpflichtungen befreit Greening wird erfüllt durch 1. Anbaudiversifizierung 2. DGL-Erhalt 3. Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF).pptx Keine Wahlmöglichkeit zwischen 1-3, alle Vorgaben sind einzuhalten, sofern keine Befreiung

9 Zu 1.Anbaudiversifizierung: Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerland (AL) sind befreit Betriebe mit mehr als 10 ha und weniger als 30 ha AL müssen mind. 2 Hauptkulturen anbauen, die größere Kultur darf max. 75 % des AL einnehmen Betriebe mit mehr als 30 ha AL müssen mind. 3 Hauptkulturen anbauen, davon 1 max. 75 % und 2 max. 95 % Ausnahmen von der 75% bzw. 95 %-Regelung: Wenn mehr als 75 % der AL Gras, Grünfutterpflanzen (ohne Mais) oder Brachen

10 Wenn mehr als 75 % der Betriebsfläche DGL oder Gras ist und das restliche AL weniger als 30 ha ist Wenn mind. 50 % der Flächen jährlich getauscht werden und zu 100 % eine andere Nutzung als im Vorjahr auf den Flächen, z.b. reine Kartoffel- oder Möhrenanbauer Getreidearten sind jeweils eine eigene Kultur, z.b. WW und SW Körnermais, Silomais, Zuckermais = Mais Winterhartweizen, Winterweichweizen, Winterdinkel = Winterweizen

11 Klee, Ackergras, Luzerne, Kleegras = Ackerfutter Grünland, Streuobst (Grünland), Heide = Dauergrünland Saatengemenge/-mischungen gelten als eine Kultur, z.b. Erbsen-Hafer-Gemenge Mischkulturen in Reihe, gesonderte Angaben hinsichtlich Zusammensetzung notwendig (Pflanzen ab 25%), können ggf. bei Anbaudiversifizierung als bis zu 4 Kulturen gelten Grasuntersaaten nur mit Gräsern, kein Klee, bis im Folgejahr auf der Fläche, Aussaat vom bis zum , im Folgejahr als Hauptkultur zulässig

12 Maßgebender Zeitraum für die Angabe der angebauten Kultur ist vom 1.Juni bis 15.Juli Bei LE gilt die Zuordnung, die 2015 einmalig zur Referenzparzelle vorgenommen wird (Festlegung Hauptbodennutzung Acker/Grünland/Dauerkultur) aufgrund Anbaudiversifizierung entfällt die CC- Verpflichtung zur Humusbilanz oder Bodenuntersuchung

13 Zu 2. DGL-Erhalt: DGL-Schutz in 2015 nach CC und Greening nach 5 Jahren wird Grünland, Ackerfutterbau, Brache mit Begrünung, Gras, Futterpflanzen zum Dauergrünland (EuGH-Urteil) Betrachtung ab 2010, d.h. Nutzung der Fläche 2015 entscheidend ökologische Vorrangflächen behalten Ackerstatus, (pausierend) In NRW ist das gesamte DGL geschützt, nicht nur in FFH-Gebieten DGL in diesem Sinne sind überwiegend Gras, krautartigen Futterpflanzen bestandene Flächen, die 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge integriert sind/waren DGL sind also die klassischen DGL-Flächen mit dem NC 459 und 480, als auch Acker- und Kleegräser mit den NC , sowie Brachen mit NC 591,592, wenn diese 5 Jahre lang so genutzt worden sind.

14 Beweidbare Büsche/ Bäume und Heideflächen zählen dazu, aber die bisherige Regelung (NRW), dass 6 % der DGL-Fläche verbuscht sein dürfen, gilt nicht mehr! Es werden daher ab 2015 bei solchen Flächen Büsche herausdigitalisiert werden müssen Die Regel, dass DGL-Flächen mit mehr als 50 Bäumen je ha (gleichmäßig verteilt) aberkannt werden, wird dahingehend geändert, dass nunmehr 100 Bäume je ha zulässig sind Es sind nur sehr flachgründige Bodenbearbeitungsmaßnahmen erlaubt, die zudem 3 Werktage vorher der zuständigen Behörde (Kreisstelle der LWK) anzuzeigen sind Ausnahmen davon: Walzen, Schleppen, Striegeln und Aussaat/Düngung mit Schlitzverfahren

15 Zu 3. ÖVF: Wer mehr als 15 ha AL bewirtschaftet, muss 5 % des AL als ÖVF bereitstellen Gilt auch für Flächen unter 0,1 ha Bruttoflächen maßgebend einschließlich von LE s Befreit sind Betriebe mit mehr als 75 % AL mit Gras und Grünfutter und mehr als 75 % DGL und Gras/Grünfutter an Betriebsfläche Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren bei Berechnungen (z.b. 1 ha ÖVF zu erbringen = 0,5 ha Hecke oder 1 ha Stilllegung oder 3 ha Zwischenfrucht Mischformen zulässig)

16 AUM-Zwischenfrucht auch ÖVF, wenn die Bedingungen ökologische Vorrangfläche eingehalten (z.b. Pflanzenarten) werden 2015 zählt erst der Zwischenfruchtanbau über Winter 2015/2016 Aber: Benennung der Flächen mit Zwischenfruchtanbau zum Antragsteller muss Zwischenfruchtanbau selbst erbringen Entsprechenden Flächen zum sowie ab bis im Betrieb Faktor Zwischenfruchtanbau / Gründecke: 0,3

17 Leguminosen als ÖVF grobkörnige (z.b. Ackerbohnen, Erbsen, Soja) Mindestzeit auf Fläche: 01.Mai bis 15. August feinkörnige (z.b. Klee, Luzerne) Mindestzeit auf Fläche: 01.Mai bis 31. August bei vorheriger Ernte: schriftliche Anzeige bei Kreisstelle Nutzung des Auswuchses sowie gezielte Aussaat und Düngung/Pflanzenschutz zulässig Folgekultur muss Winterkultur bzw. Winterzwischenfrucht (keine ÖVF) sein (bis Folgejahr auf Fläche) Faktor 0,7

18 Pufferstreifen als ÖVF entlang von Gewässern mit und ohne Ufervegetation zulässig (ohne Unterbrechung, z.b. Wege) und an Ackerland angrenzend Pufferstreifen incl. Ufervegetationsstreifen mind. 1 m und max. 20 m, Ufervegetation max. 10 m Mindestfläche 0,1 ha incl. Bezugsschlag gezielte Begrünung/Selbstbegrünung keine Düngung, kein Pflanzenschutz Beweidung, Mahd zulässig Faktor 1,5

19 Feldränder auf Acker Streifen mit Bewuchs: Gras, Kräuter, an ldw. Nutzflächen liegend, zwischen 1 und 20 Meter Breite gezielte Begrünung oder Selbstbegrünung ohne Produktion, keine Nutzung/Beweidung zulässig auch AUM-Flächen z.b. Blühstreifen keine Düngung, kein Pflanzenschutz Mindestfläche 0,1 ha incl. Bezugsschlag Faktor 1,5

20 Beihilfefähige Ackerstreifen entlang von Waldrändern mind. 1 m und max. 10 m Breite, gezielte Begrünung oder Selbstbegrünung ohne Produktion, aber Beweidung und Mahd (Unterscheidung Acker) auch AUM-Flächen z.b. Blühstreifen keine Düngung, kein Pflanzenschutz Mindestfläche 0,1 ha incl. Bezugsschlag Faktor 1,5

21 Kurzumtriebsplantagen (KUP) und Aufforstungen mehrjährige Gehölzpflanzungen, Ernte zulässig, aber keine Rodung ohne mineralischen Dünger/Pflanzenschutz nur zulässige Gehölze lt. Liste (Pappeln, Weiden, Eichen etc.) Faktor: 0,3 Bei Aufforstungen: nur ELER-geförderte Aufforstungen Anspruch auf Betriebsprämie 2008 Faktor 1,0

22 Wie läuft es dann vor Ort ab, wenn die Flächen kontrolliert werden?

23 Durchführung der Kontrollen vor Ort - Flächenkontrolle Landwirt über Inhalt, Umfang und Bedeutung der VOK informieren Prüfflächen aus LaFIS- Vorbereitungsebene: als Grundlage zur Festlegung der Prüfungsreihenfolge Kontrolle der Prüfschläge 100%-ige Kontrollquote Teilweise erforderliche Kontrollen je nach Antrag Büroprüfung Unterlagen, soweit erforderlich Besichtigung der Schläge Größe, Lage und Nutzung Einsatz von LaFIS, DGPS, Maßband Viehbesatzdichte prüfen, z.b. bei MSL Stallplätze, Stallbauten kontrollieren- Weidehaltung Milchkühe

24 Feststellungen bei der örtlichen Kontrolle - Flächenkontrolle Wenn Beanstandungen festgestellt werden Probleme bei der Kontrolle soweit möglich unmittelbar im Anschluss an die Prüfung des jeweiligen Schlages ansprechen: Erläuterung für Abweichung Landwirt hat keinen Anspruch auf erneute Messung aber Einsicht der Messung im Notebook bzw. dem GPS-Gerät: Umfang, Größe, Umriss stimmig? Bei Cross- Compliance relevanten Feststellungen *cross-check führt zur Cross-Compliance-Kontrolle des Sachverhalts Prüfer führt Cross-checks* durch Vor Ausfertigung einer CC- Beanstandung im Prüfbericht Anhörung des Antragstellers (z.b. im Betriebsbüro)

25 Abschluss der örtlichen Kontrolle im Betrieb - Alle Prüfungsberichte gemeinsam mit dem Landwirt besprechen; - Bei Beanstandungen Kopie mit Deckblatt für den Antragsteller, - Erläuterungen der Beanstandungen soweit erwünscht; - Keine Diskussion um finanzielle Folgen der Prüfung! Alle Prüfberichte abzeichnen lassen: Den Antragsteller darauf hinweisen, dass die Unterschrift keine Anerkennung der Gründe für eine eventuelle Beanstandung bedeutet, sondern lediglich die Kenntnisnahme von Feststellungen anlässlich der Prüfung Bei Beanstandungen sachlich bleiben - jeder macht mal Fehler

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