Informationsveranstaltung zur neuen Düngeverordnung. Reichelsheim, Fachrecht und Cross Compliance

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1 Informationsveranstaltung zur neuen Düngeverordnung Reichelsheim, Fachrecht und Cross Compliance Simone Walter, Kreis Bergstraße Gerhard Didion, Odenwaldkreis

2 Dem Fachrecht unterliegt jeder, der auf landwirtschaftlichen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel ausbringt. CC-Kontrollen unterliegt, wer EU- Direktzahlungen (Betriebsprämie) erhält.

3 Cross Compliance ersetzt nicht das deutsche Fachrecht - Fachrechts-Verpflichtungen sind neben den CC- Verpflichtungen ebenfalls einzuhalten. - Verstöße gegen das deutsche Fachrecht führen nur dann zu Kürzungen der EU-Zahlungen, wenn gleichzeitig gegen CC-Verpflichtungen verstoßen wird. - Bei jeder CC-Kontrolle findet auch die Fachrechtskontrolle statt.

4 Cross Compliance Kontrollen (Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimaschutz, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie Tierschutz) Systematische Kontrollen -Jährliche Stichprobenauswahl (1 % aller Betriebe) Cross Checks Anlassbezogene Kontrollen - Anzeige durch Dritte - Fachrechtskontrolle - Andere Behörden

5 Systematische Kontrollen Verstoß z.b. Nährstoffvergleich Kein Verstoß Meldung (Statistik) CC-Relevanz ja Meldung mit Bewertung Zentrale Datenbank (ZID) Zahlstelle Fachrechtl. Ahndung ja Meldung RP Kassel - Verwarnung - Bußgeld Antragsteller

6 Systematische Kontrollen Kein Verstoß Verstoß z.b. undichte Jauche -, Gülle- und Silagesickersaftbehälter Meldung (Statistik) CC-Relevanz ja Meldung mit Bewertung Zentrale Datenbank (ZID) Fachrechtl. Ahndung nein Meldung RP Kassel Zahlstelle Antragsteller

7 Systematische Kontrollen Kein Verstoß Verstoß z.b. Einarbeitungsfrist auf unbestellten Ackerland unverzüglich bzw. spätestens 4 Std. Meldung (Statistik) CC-Relevanz nein Fachrechtl. Relevanz ja Keine Sanktion Meldung RP Kassel - Verwarnung - Bußgeld

8 Cross Checks / Fachrechtskontrollen Kein Verstoß Verstoß z.b. Einhaltung der Abstandsauflage zum oberirdischen Gewässer (1m bzw. 4m) Ende CC-Relevanz ja Meldung mit Bewertung Zentrale Datenbank (ZID) Zahlstelle Antragsteller Fachrechtl. Relevanz ja Meldung RP Kassel - Verwarnung - Bußgeld - Beteiligung andere Behörde

9 Beurteilung von CC-Verstößen Kriterien Häufigkeit - Wiederholung innerhalb von 3 Jahren Ausmaß - räumlicher Bezug Schwere - Bezogen auf die Ziele, die mit der betreffenden Rechtsvorschrift erreicht werden sollen Dauer - Länge des Zeitraumes, in dem Auswirkungen festzustellen sind, oder welche Möglichkeiten bestehen, eine Auswirkung mit angemessenen Mitteln abzustellen

10 Bewertung von CC-Verstößen Fahrlässiger Erstverstoß: - Leicht (1 %) - Mittel (3 %) - Schwer (5 %) Bei fahrlässigen Erstverstößen gesamter Kürzungssatz max. 5 % Vorsätzliche Verstöße: - Regelfall 20 % - Aufgrund Beurteilung minimal 15 % bis maximal 100 % - ev. Ausschluss von allen Zahlungen für das Folgejahr möglich

11 Beispiele für Berechnung von CC-Verstößen Fahrlässigkeit: Beispiel: FFH 3 % und Nitratrichtlinie 5 % = 5 % (Kappungsgrenze bei erstmaligen Verstößen) Wiederholung: Innerhalb von 3 Kalenderjahren aktuelle Sanktion x Faktor 3 Beispiel: 1. Verstoß schwer (5 %), erneuter Verstoß mittel (3 %), aktueller Kürzungssatz 3 x 3 % = 9 % Ab 15 % Sanktionshöhe wegen der gleichen Verpflichtung erfolgt eine Mahnung, dass jeder weitere Verstoß gegen gleiche relevante Verpflichtung wie Vorsatz gewertet wird Wiederholung und erstmaliger Verstoß werden addiert Kappungsgrenze bei 15 % Beispiel: 15 % (1. Wiederholung 5% x 3 = 15%) + 3 % (erstmaliger Verstoß) = 15 % (Kappungsgrenze)

12 Geringfügige Verstöße Verwarnverstoß (Frühwarnsystem) - seit 2015 Ablösung der Bagatellregelung - nur bei erstmaliger Feststellung oder seit 3 Jahren nicht aufgetreten - führt erstmal nicht zur Sanktion Marginale Fehler (Versehen, human error) - seit nur für Tierkennzeichnungskontrollen und Registrierung Immer Einzelfallbewertung - Geringfügig wegen Ausmaß, Schwere, Dauer - Verhältnismäßigkeits- und Gleichheitsgrundsatz beachten

13 Wiederholung eines Frühwarnverstoßes Bei wiederholter Feststellung eines Verstoßes rückwirkende Sanktionierung Beispiel: 1. Jahr Frühwarnung = 0 % 2. Jahr mittlerer Verstoß (3 %) = 3 x 3 % = 9 % + rückwirkende Sanktionierung für 1. Jahr, mindestens 1 %

14 Frühwarnung bleibt Warnung wenn: Verstoß innerhalb der Frist abgestellt wird Innerhalb von 3 Kalenderjahren dieser nicht wieder auftritt Verstöße, die in der Frist abgestellt werden, können erneut als Frühwarnung bewertet werden. Fazit: Frühwarnungen sind festgestellte Verstöße und ernst zu nehmen!

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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