Cross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen

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1 Cross Compliance Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators

2 Gliederung Grundlagen Cross Compliance in Sachsen Anforderungen an Landwirte Besichtigung von Hof und Flur Übersicht systematischen Kontrollen Übersicht durchgeführte Cross Checks 2 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

3 Was ist Cross Compliance? Cross Compliance = sind die sog. anderweitige Verpflichtungen aus den Bereichen: - Umwelt - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit - Tiergesundheit und Tierschutz Warum Cross Compliance? Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ist die Gewährung von Direktzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in mehreren Bereichen geknüpft Mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gelten diese Anforderungen des Cross Compliance auch für Begünstigte bestimmter Maßnahmen des ländlichen Raums Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu Kürzungen der Zahlungen 3 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

4 Schlussfolgerungen Jeder Betriebsleiter muss die : Regelungen der Grundanforderungen an die Betriebsführung (Rechtsvorschriften), Umwelt ( KS, FFH, VS) Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze Tierschutz Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (DirektZahlVerpflV), Erosionsschutz Organische Substanz Mindestpflege Erhalt von Landschaftselementen Grundwasser Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland einhalten! 4 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

5 Kontrollbehörden in Sachsen SMUL, Zahlstelle Gesamtverantwortung für Cross Compliance LfULG Referat 32 - Koordinierung (z.b. Übermittlung ausgewählter Betriebe, Auswertungen) Außenstellen der Abt. 3 LfULG Referat 92 Futtermittelüberwachung Landes Untersuchungs- Anstalt Lebensmittelüberwachung / Veterinärämter Untere Wasser Behörde Untere Naturschutz Behörde DirektZahlVerpflV RL 91/676/EWG (Nitrat-RL, Dünge VO) RL 91/414/EWG (Pflanzenschutzmittel) RL 86/278/EWG (Klärschlamm) VO (EG) 178/2002 (Futtermittelkontrolle) VO (EG) 999/2001, Art. 7 (Verfütterungsverbot) 5 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna RL 2008/71/EG (Kennzeichng. /Reg. v. Schweinen) VO (EG) 1760/2000 (Kennzeichng./Reg. v. Rindern) VO (EG) 21/2004 (Kennzeichng./Reg. v. Schafen und Ziegen) RL 96/22/EWG (Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe) VO (EG) 178/2002 (pfl. u. tier. Lebensmittel) VO (EG) 999/2001 (Tierseuchen) RL 2008/119 EG (Tierschutz Kälber) RL 2008/120 EG (Tierschutz Schweine) RL 98/58 EG (Tierschutz Nutztiere) 3 RL Seuchenbekämpfung RL 92/43/EWG (FFH-RL) RL 2009/147/EG (Vogelschutz-RL) RL 80/68/EWG (Grundwasserschutz) RL 91/676/EWG (Nitrat-RL, Lagerkapazität)

6 Kontrollunterlagen im Betrieb: Ackerbau: Erhalt Bodenstruktur Flächenverzeichnis Vj. (oder) Humusbilanz (oder) Bodenhumusuntersuchung Aufnahme/ Abgabe von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungen nach der WDüngV Nitrat-Richtlinie Nährstoffvergleich für Stickstoff; Bodenuntersuchungsergebnisse Phosphat-Richtlinie Bodenuntersuchung auf Phosphat PS-Mittelanwendung Kontrollberichte nach BBA-Richtlinie (Prüfplakette); Sachkundennachweis bzw. Nachweis für die Fremdleistung; Aufzeichnungen zu Zukauf/ Anwendungen/ Entsorg. d. Verpackung Beregnung/ Bewässerung Erlaubnis der zuständigen Behörden Sonstiges Belege über die Verwendung von Bioziden 6 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

7 Kontrollunterlagen: Tierhaltung: Abgabe von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungen nach der WDüngV Nitrat-Richtlinie Nährstoffvergleich für Stickstoff; Bodenuntersuchungsergebnisse Phosphat-Richtlinie Bodenuntersuchungen für die Veterinär-, Lebensmittel-und Futtermittelbehörden: Tierbestandsverzeichnis Aufzeichnungen Zu- und Abgänge bei Rindern/ Schafen/ Ziegen und Schweinen Futtermittel Rechnungen über Zukauf/ Verkauf Arzneimittel Aufzeichnungen zu Einkauf und Verabreichung von Medikamenten Sonstiges Untersuchungsergebnisse von Milchproben 7 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

8 mögliche Feststellungen auf dem Hof: mit Tierhaltung: sind die Tiere fristgemäß gemeldet und gekennzeichnet? Rinder: innerhalb der ersten 7 Tage mit 2 identischen OM Schafe/ Ziegen: innerhalb der ersten 9 Monate mit einer OM und einem Transponder (oder nur innerhalb Deutschland: 1 Transponder und eine Ohr-Tätowierung) Schweine: spätestens nach dem Absetzen mit einer OM 8 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

9 mögliche Feststellungen auf dem Hof: mit Tierhaltung: wird der Dung, Jauche, Gülle oder Silage ordentlich gelagert? Dungplatte dicht und an 3 Seiten eingefasst? Jauche ordentlich gelagert ausreichende Bemessung der Lagerraumkapazitäten für Gülle und Jauche (6 Monate), läuft die Jauche oder kontaminiertes Regenwasser ins anliegende Gelände? Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes mit Eindringen ins Grundwasser? 9 1. April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

10 mögliche Feststellungen auf dem Hof: mit Tierhaltung: wird der Dung, Jauche, Gülle oder Silage ordentlich gelagert? Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes mit Eindringen in oberirdische Gewässer oder Kanalisation? Sind Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter augenscheinlich dicht und standsicher? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

11 mögliche Feststellungen auf dem Hof: mit Ackerbau: Ausbringung von PS-Mitteln: Hat das Spritz-Gerät eine aktuelle TÜV-Plakette? Sind die PS-Mittel in einem abgeschlossenem Raum ordentlich gelagert? Ist der Anwender der PS-Mittel sachkundig? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

12 Der Feldblock (Antragstellung und Kontrolle der jährlichen Nutzung) Landschaftselement teilweise oder völlig beseitigt? Dunglager jedes Jahr die gleiche Fläche? Fläche aus der Erzeugung: vom bis nicht bewirtschaftet? Abstand zu Gewässerrändern eingehalten? (Düngung/ Pflanzenschutz) Verpflichtungen zum Erosionsschutz beachtet? Fläche ordentlich bewirtschaftet/ gepflegt? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

13 mögliche Feststellungen auf dem Feld: Zwischenlagerung von Dung auf dem Feld gleiche Fläche wie in den Vorjahren? liegt der Dung-Stapel schon mehr als 6 Monate auf der Fläche? Abstand zu Oberflächengewässe rn eingehalten? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

14 mögliche Feststellungen auf dem Feld: Vermeidung von Erosion Erfolgte der Anbau von Kartoffeln oder Mais auf Flächen mit CC Wasser2? Reihen-Abstand über 45 cm? Fläche vor dem Pflanzen gepflügt? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

15 mögliche Feststellungen auf dem Feld: Düngung/ Pflanzenschutz a) Düngung: (Dünge-Mittel mit wesentlichen Gehalt an Stickstoff) Sperrfristen eingehalten? (AL v bis / GL v bis ) Keine Ausbringung: - auf wassergesättigte oder überschwemmte Böden - wenn der Boden durchgängig gefroren ist und am Tag auch oberflächig nicht auftaut - wenn die Fläche schneebedeckt (mehr als 5 cm) ist Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten (verschiedene Abstände) unverzügliche Einarbeitung von Gülle, Jauche, Geflügelkot u. anderen flüssigen Düngemitteln (innerhalb von 4 Stunden) nicht CC-relevant! b) Pflanzenschutz: Anwendung auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten (verschiedene Abstände) April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

16 mögliche Feststellungen auf dem Feld: Erhalt von Flächen im Gutem ökologischem und landwirtschaftlichem Zustand Kontrolle bis Ende des Jahres: Flächen gemäht / gemulcht? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

17 mögliche Feststellungen auf dem Feld: Gewässerschutz/ Grundwasserschutz Eintrag N-haltiger Düngemittel in Oberflächengewässer aufgrund nicht ausreichenden Abstands (5m)? April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

18 Systematische Kontrollen Kontrollbereiche Anzahl der Verstöße bei VOK systematische Kontrollen Fachrecht Bagatelle 1% 3% 5% v.h. Futtermittelsicherheit % 1% Pflanzenschutzmittel-RL % 1% TSE % 1% Lebensmittelsicherheit % 1% Kennzeichnung Rind % 3,4% Kennzeichnung Schaf / Ziege % 5,0% Kennzeichnung Schwein % 1% Tierschutz Kälber % 1% Tierschutz Nutztiere % 1% Tierschutz Schweine % 1,3% Nitrat-RL % 3,8% Phosphat % 1% Klärschlamm-RL % 1,3% Direktzahlungen % 1% FFH-RL % 1% Vogelschutz-RL % 1% Grundwasser-RL % 1% Gesamt Kontrollqu ote April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

19 Cross Checks Weitere Kontrollen (Cross Checks): Anlassbezogene Kontrollen durch fachlich zuständige Behörden auf Grund von Hinweisen durch andere Behörden oder durch Dritte 2011: 9 Cross Checks mit 2 Verstößen 2012: 21 Cross Checks mit 9 Verstößen im Vergleich dazu 2013: 11 Cross Checks mit 4 Verstößen Anzahl der Verstöße bei VOK Kontrollbereiche Cross Check Bagatelle 1% 3% 5% v.h. Nitrat-RL % Direktzahlungen % Grundwasser-RL % Gesamt % April 2014 LfULG Ref.32; H-J.Schlichter - Ast.Pirna

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