Infoveranstaltung Agrarförderung Cross Compliance. Bergfinken in Großdittmannsdorf
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- Erwin Jaeger
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1 Infoveranstaltung Agrarförderung Cross Compliance Bergfinken in Großdittmannsdorf
2 CC-Kontrollergebnisse Anzahl der VOK in Sachsen Rechtsakte/ GAB Nitrat-RL Vogelschutz-RL FFH-RL Futtermittelsicherheit Lebensmittelsicherheit Kennzeichnung/ Registrierung Schweine Kennzeichnung/ Registrierung Rinder Kennzeichnung/ Registrierung Schafe/Ziegen TSE PSM-VO Tierschutz Kälber Tierschutz Schweine Tierschutz Nutztiere GLÖZ (1+ 2 und 4 bis 7) GLÖZ 3 (GW) Insgesamt
3 CC-Kontrollergebnisse Sachsen Anzahl der VOK mit Kürzungen 2016 L_ M_ S_ Verst_ FW mf GAB VOK Verstoß Verstoß Verstoß ges Vorsatz Verstoß Nitrat-RL ,3% 14 0 Vogelschutz-RL ,0% 0 0 FFH-RL ,0% 0 0 Futtermittelsicherheit ,0% 0 0 Lebensmittelsicherheit ,4% 0 0 Kennzeichnung/ Registrierung Schweine ,0% 1 0 Kennzeichnung/ Registrierung Rinder ,9% Kennzeichnung/ Registrierung ,8% 2 1 Schafe/Ziegen TSE ,0% 0 0 PSM-VO ,3% 1 0 Tierschutz Kälber ,1% 0 0 Tierschutz Schweine ,0% 0 0 Tierschutz Nutztiere ,8% 0 0 GLÖZ (1+ 2 und 4 bis 7) ,7% 1 0 GLÖZ 3 (GW) ,7% gesamt: ,4% 30 63
4 Was ist ein marginaler Fehler, auch Human Error genannt? Tierkennzeichnung und registrierung (GAB 6, 7 und 8) ab 2016 Geringfügige Verstöße mit geringer Schwere, begrenztem Ausmaß und geringer Dauer, sofern sie keine direkte Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier bedeuten, können als Frühwarnung oder als marginaler Fehler (sanktionsfrei) bewertet werden Einzelfallbewertung im Kontrollbericht Information an Betriebsinhaber nach VOK Nachkontrollen nicht erforderlich (vorbehaltlich Fachrecht) Februar 2017 Manuela Schott
5 Voraussetzungen für marginale Fehler Einzelfallbetrachtung des geringfügigen Verstoßes aus Versehen : angemessene Sorgfalt des Landwirtes (Abstellen des geringfügigen Fehlers) generelles Meldeverhalten bei Tierkennzeichnung erschwerende Umstände (Krankheit, technische Störungen, etc.) Seuchensituation in der Region, Naturkatastrophen offensichtlicher Irrtum (Schreibfehler, Zahlendreher) sonstige relevante Eindrücke 5
6 Anzeigepflicht der Schaf- und Ziegenhaltung Ab 2016 sind Regelungen zur Betriebsregistrierung über Meldungen an HIT, Stichtagsmeldungen und Begleitpapier (GAB 8) nicht mehr CCrelevant und nicht mehr Bestandteil des Kontrollberichts. Das betrifft: PK 04: Betriebsregistrierung, PK 05: HIT-Datenbank (Übernahmemeldung), PK 06: Begleitpapiere und PK 07: Stichtagsmeldung. Behördliche Feststellungen wurden in HIT für 2016 als sanktionsfrei bewertet. Eine Sanktionierung der 2016 festgestellten CC- Verstöße gegen diese PK wird nicht vorgenommen. 6
7 Auf der folgenden Folie sehen Sie die 2016 durchgeführten CC Kontrollen der ISS Großenhain (systematischen Kontrollen und CrossChecks zusammengefasst) März 2017 Eva Quoß
8 Anzahl Verstöße Verstöße Verstöße Verstöße Verstoß Rechtsakt Kontrollen leicht mittel schwer gesamt Vorsatz rate Nitrat-RL % 1 Vogelschutz-RL % FFH-RL % Futtermittelsicherheit % Lebensmittelsicherheit % Kennzeichnung/Reg. Schweine % 2 Frühwarnung Human- Error Kennzeichnung/Reg. Rinder % 1 8 Kennzeichnung/Reg. Schafe/Ziegen % TSE % PSM-VO % 1 Tierschutz Kälber % Tierschutz Schweine % Tierschutz Nutztiere % GLÖZ (1,2 und 4-7) % GLÖZ 3 (Grundwasser) % 2 Gesamt: % März 2017 Eva Quoß
9 Beispiel Rinderkennzeichnung März 2017 Eva Quoß
10 Beispiel: Rinderkennzeichnung Erklärung 1: - Großenhainer Kontrollen werden strenger bewertet?: eher unwahrscheinlich, da feste Bewertungsmaßstäbe einheitlich in Sachsen gelten Erklärung 2: - Großenhainer Landwirte haben große Probleme bei der Rinderkennzeichnung?
11 2. Schwerpunkt ist die Nitrat RL Verstöße gegen die Nitrat-Richtlinie nur Antragsteller ohne KLR! 2016 Sachsen (systematische Prüfkriterien) Stand: PK geprüfte Anforderungen/ Bewertung der Einzelverstöße system. Kontrollen Cross Checks alle Kontrollen + Cross Checks FW l m s FW l m s Anteil an gesamt Einzelverstöße 01 Nährstoffvergleich liegt nicht vor ,0% 01 Nährstoffvergleich nicht vollständig und richtig ,0% 02 fehlende Nährstoffermittlung bzw. fehlende Richtwerte für N ,5% 03 Fehlende Untersuchung bzw. fehlende Richtwerte bei Wirtschaftsdüngern ,9% 04 Überschreitung der Ausbringungsmenge ,8% 05 Lagerraum ist nicht ausreichend ,9% Undichte Jauche-/Gülle-/Ss.behälter ohne Eindringen ins Grundwasser Undichte Jauche-/Gülle-/Ss.behälter mit Eindringen ins Grundwasser Bodenplatte einer ortsfesten Festmistlagerstätte ist nicht dicht oder nicht seitlich eingefasst Jauche wird bei ortsfester Festmistlagerstätte nicht ordnungsgemäß gesammelt ,3% ,0% ,2% ,0% Summe der Einzelverstöße ,5% März 2017 Eva Quoß
12 PK Verstöße gegen die Nitrat-Richtlinie (nicht-systematische Prüfkriterien) geprüfte Anforderungen/ Bewertung der Einzelverstöße system. Kontrollen Cross Checks alle Kontrollen + Cross Checks FW l m s FW l m s Anteil an gesamt Einzelverstöße Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes ohne Eindringen ins Grundwasser /oberirdische Gewässer Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes mit Eindringen ins Grundwasser /oberirdische Gewässer ,6% ,3% 10 Geräte entsprechen anerkannten Regeln ,4% Eintrag N-haltiger Stoffe in Oberflächengewässer wegen zu geringem Abstand Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähigen Boden Ausbringung von Gülle, Jauche im Herbst ohne Strohdüngung oder ohne Bedarf ,0% ,0% ,4% 16 Ausbringung innerhalb der Sperrfrist ,8% Gesamtsumme der Einzelverstöße % März 2017 Eva Quoß
13 Fazit Nitrat RL Prüfen: Platten dicht? Laka ausreichend? Nährstoffbilanz korrekt? Alle Flächen bilanzieren, die im Flächenverzeichnis der Agrarförderung angegeben sind Legume N Bindung nicht vergessen! März 2017 Eva Quoß
14 Thema Obstbäume CC Relevanz Obstbaumreihen können vom Betrieb als CC relevante LE angegeben werden Dass bedeutet: Man kann die Fläche mit in die Geometrie nehmen und beantragen Greeningfähig Aber! Dann darf man sie auch nicht beseitigen!! März 2017 Eva Quoß
15 Sonstige Hinweise zu LE Vorsicht bei LE als Greening Einfacher zu handhaben sind Flächen März 2017 Eva Quoß
16 Weitere Hinweise LE Schnittverbot Hecken und Bäume vom 1. März bis 30. September Ein schonender sachgerechter Pflegeschnitt zur Beseitigung von Zuwachs oder zur Gesunderhaltung ist zulässig Brutplätze von geschützten Vogelarten dürfen ganzjährig nicht beseitigt werden (Vogelschutzrichtline) März 2017 Eva Quoß
17 Pflanzenschutz Aufzeichnungen! Mittel zugelassen, nicht abgelaufen Lager aufgeräumt? Mittel in der Originalverpackung gelagert? Sachkundig? Fortbildung besucht? Vertrag bei Dienstleister! März 2017 Eva Quoß
18 Hinweis zur Antragstellung Fragen zum CC relevanten Betriebsprofil korrekt beantworten! Werden die Fehler bei der Beantwortung der Fragen festgestellt, erfolgt ab 2017 eine Handauswahl für den Rechtsakt, dass heißt ein Cross Check! März 2017 Eva Quoß
19 Ausblick neue DüV Stand Düngegesetz als Voraussetzung ist verabschiedet Die Regeln des Düngegesetzes werden in der DüV in die Praxis umgesetzt Der Bundesrat muss in seiner Sitzung am 31. März zustimmen Gesetzgebung könnte Anfang Juni in Kraft treten Dann wären im Herbst bereits die Auswirkungen spürbar Sachsen wird neue Broschüre drucken, Nachfolgeprogramm für BEFU ist in Erarbeitung, Schulungen werden erfolgen März 2017 Eva Quoß
20 Haben Sie Fragen? März 2017 Eva Quoß
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