Achtung CC-Kontrolle Behördenärger vermeiden
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- Klara Rosenberg
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1 Achtung CC-Kontrolle Behördenärger vermeiden Frank Wesenberg - IAK AGRAR CONSULTING GMBH Leipzig Landwirtschaft steht unter Beobachtung Landwirt wegen Gülledüngung angezeigt (Meldung agrarheute vom ) In Mecklenburg-Vorpommern meldeten verunsicherte Anwohner düngende Landwirte bei der Polizei, nachdem Medien über neue Düngeverordnung berichtet hatten Grüne Umwelt-App in der Kritik (Meldung agrarheute vom Grüner Lokalpolitiker aus Fintel in Niedersachsen erstellt App, an die jeder Bürger Umweltsünder melden kann. U.a. Vorkommnisse durch industrialisierte Landwirtschaft (Einsatz von Pestiziden, Havarien von Gülle, Gärreste u.ä, Zerstörung von Wegerainen und anderen Gebieten, die für den Erhalt unserer Umwelt und für den Artenschutz wichtig sind) 1
2 Behördenärger vermeiden Gliederung - Geschichte der Cross Compliance - Sanktionssystem - Betriebliche Problemstellen - Beispiele aus der Praxis - Rechtliche Fragen Geschichte der Cross Compliance Cross Compliance ist Bestandteil der GAP Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) 13 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Reform der GAP ab 2005 Einführung der Cross Compliance Einführung in drei Etappen von 2005 bis 2007 Vereinfachungen immer wieder gefordert, aber bis 2014 wenig geändert Immer wieder neue Prüfkriterien und Anpassung an geänderte Gesetzgebung Beachte: Jährliche Aktualisierung der CC-Broschüre (Sachsen 2018 vorliegend) 2
3 Geschichte der Cross Compliance 7 Standards Erhaltung Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand GLÖZ 1 GLÖZ 2 GLÖZ 3 GLÖZ 4 GLÖZ 5 GLÖZ 6 GLÖZ 7 Schaffung Pufferzonen entlang von Wasserläufen Einhaltung Genehmigungsverfahren Verwendung von Wasser zur Bewässerung Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden Keine Beseitigung von Landschaftselementen Geschichte der Cross Compliance 13 Richtlinien Grundanforderungen an die Betriebsführung GAB 1 GAB 2 GAB 3 GAB 4 GAB 5 GAB 6 GAB 7 GAB 8 GAB 9 GAB 10 GAB 11 GAB 12 GAB 13 Nitratrichtlinie Vogelschutzrichtlinie FFH-Richtlinie Lebensmittel und Futtermittelsicherheit RL über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tier. Erzeugung Regelungen zur Tierkennzeichnung und Registrierung Schweinehaltung Regelungen zur Tierkennzeichnung und Registrierung Rinderhaltung Regelungen zur Tierkennzeichnung und Registrierung Schaf-/Ziegenhaltung TSE-Krankheiten Regelungen zum Pflanzenschutz Regelungen über die Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern Regelungen über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen Regelungen über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere 3
4 Geschichte der Cross Compliance Neuerungen 2015 Frühwarnsystem nicht mehr cc-relevante Richtlinien teilweise nicht mehr ccrelevant Ersatz für Bagatellregelung Klärschlammrichtlinie Bekämpfung Maul- und Klauenseuche Bekämpfung und Tilgung Blauzungenkrankheit Bekämpfung der vesikulären Schweinekrankheit PSM-Richtlinie: Sachkundenachweis, Prüfplakette, Ausbringung aus der Luft, Beseitigung nicht mehr zugelassener PSM Vogelschutzrichtline: absichtliches Töten oder Fangen aller wild lebenden Vogelarten, absichtliches Zerstören oder Beschädigen von Nestern und Eiern und Entfernung von Nestern, absichtliches Stören in der Brutzeit FFH-Richtlinie: Absichtliche Beseitigung bestimmter Pflanzen, Genehmigung von Projekten GLÖZ 6: Humusbilanz, Bodenhumusuntersuchung, 3 Kulturen mit mind. 15 % an der AF Geschichte der Cross Compliance Neuerungen 2017 GAB 1 Nitratrichtlinie Neue Düngeverordnung Änderungen noch 2017 GAB 8 Kennzeichnung, Registrierung Schafe und Ziegen GAB 6 bis 8 Tierkennzeichnung/- registrierung Nicht mehr cc-relevant Regelungen zur - Anzeigepflicht der Schaf-/Ziegenhaltung; - Meldungen an die HI-Tier-Datenbank - Stichtagsmeldung - Begleitpapier Marginaler Fehler: kleinere Fehler, die im begründeten Einzelfall sanktionsfrei bleiben - Gesamtbetrachtung des Betriebes - Generelles Meldeverhalten - Erschwerende Umstände (Krankheitsfälle, technische Störungen, außergewöhnlich angespannte Erntesituation - Kurzfristige Nachholung der Meldung, kleinere Fehler in angemessener Zeit abgestellt Findet nur einmal Anwendung 4
5 Wichtige Änderungen Cross Compliance 2018 Nitratrichtlinie (GAB 1) infolge Änderung Düngegesetz, Neue Düngeverordnung, Neue Anlagenverordnung - Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung - Aufzeichnungen Nährstoffgehalt Düngemittel - Ermittlung Kontrollwert als dreijähriger Durchschnitt der Nährstoffvergleiche ( ) - Verschärfung Sperrzeiten - Geänderte Abstandsauflagen - Aufbringungsverbote von Düngemitteln - Neue Regelungen zur Lagerkapazität und Lagerdauer - Lagerung von Silage, Festmist (länger als 6 Monate an einem Ort, dann ortsfeste Anlage) Ankündigung der Vorortkontrollen Vorortkontrollen können angekündigt werden die Ankündigungsfrist ist auf das strikte Minimum zu beschränken die Ankündigungsfrist darf 14 Tage nicht überschreiten es können mehrere Kontrollen gleichzeitig durchgeführt werden 5
6 Fahrlässiger Verstoß Sanktionssystem bei Cross Compliance Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämie) - Einmaliger fahrlässiger Verstoß; Kürzung 1 %, 3 % oder 5 % - Wiederholungsverstoß (innerhalb 3 Jahren); vorangegangene Kürzung x 3, maximal 15 % Vorsätzlicher Verstoß - Kürzung 15 %, 20 % bis 100 % - Bei fahrlässigen Verstößen Kürzungsfaktor 15 % erreicht, dann erneuter Verstoß = Vorsatz Sanktionssystem bei Cross Compliance Achtung In den Bereichen Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit gibt es - i.d.r. keine Vorankündigung der Kontrolle - (Keine!?) leichten fahrlässigen Verstöße (Mindestabzug 3 %) 6
7 Wiederholter Verstoß bedeutet: Nichteinhaltung derselben Anforderungen, derselben Normen oder derselben Verpflichtungen gemäß Artikel 4, d. h. gleiches Prüfkriterium ist maßgebend Sanktionssystem Jeder Standard GLÖZ und jede Richtlinie GAB hat Prüfkriterien K21 K22 K23 K24 K25 K26 K31 K32 K33 K34 K35 K51 K52 K53 Bewegungsmöglichkeit Anbindung, Zulässigkeit Anbindung, Ausführung Einzelhaltung Buchtenmaße Gruppenhaltung Einzelhaltung, Zulässigkeit Beleuchtung, Dunkelheit Boden Liegebereich, Ausführung Liegebereich, Einstreu Einzelhaltung, Begrenzung Eisengehalt Maulkorb Raufutter Beispiel GAB 11 Tierschutz Kälber 7
8 Sanktionssystem bei Cross Compliance Beispiel fahrlässiger Verstoß Richtlinie GAB 11: Tierschutz Kälber - Anforderung Gruppenhaltung (PK: K25) Ermittlung Kürzung Abzug Betriebsprämie (Summe: 600 T ) 1. Verstoß 3 % 600 T x 3 % = Verstoß = 1. Wiederholung 3 x 3 % = 9 % 600 T x 9 % = Verstoß = 2. Wiederholung 3 x 9 % = 27 % Obergrenze: 15 % 600 T x 15 % = Verstoß = Vorsatz Mindestens 20 % 600 T x 20 % = Sanktionssystem bei Cross Compliance Sanktionen mit durchschlagender Wirkung Direktzahlungen - Basis-, Greening- Umverteilungs- und Junglandwirteprämie - Rückerstattungen Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes - Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete - Ökologischer/biologischer Landbau - Zahlungen Natura 2000 im Zusammenhang mit RL 2000/60/EG Wasserrahmenrichtlinie - Zahlungen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Zahlungen Tierschutzmaßnahmen - Aufforstung und Anlage von Wäldern - Errichtung von Agrarforstsystemen - Zahlungen Waldumwelt- und klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen 8
9 Cross Compliance vs. Fachrecht Grundsätze - Cross Compliance ersetzt nicht deutsches Fachrecht - Höhere Anforderungen Fachrecht sind einzuhalten - Fachrechtsverstöße führen nur dann zu Kürzungen bei den EU-Zahlungen, wenn sie gleichzeitig auch cc-relevant sind Problem Cross Compliance häufig sehr allgemein formuliert, sodass Kontrollbehörden Fachrecht unterstellen Langer Rechtsstreit vorprogrammiert Sanktionssystem bei Cross Compliance CC-Kontrollen Sachsen-Anhalt Anteil Unternehmen mit festgestellten Verstößen Quelle: MULE, Ref. 44 Beraterseminar ,00% 62,96% 60,00% 50,00% 43,02% 45,11% 43,12% 51,08% 40,00% 35,16% 30,00% 23,29% 24,41% 28,82% 27,62% 20,00% 10,00% 0,00%
10 Sanktionssystem bei Cross Compliance Ergebnisse CC-Kontrollen Sachsen-Anhalt (Quelle: MLUE Ref. 44; Beraterseminar ) Kontrollen gesamt (Standards) davon Systematisch (1 %) davon Anlasskontrollen 407 = 36,2 % 461 = 43,0 % 555 = 46,4 % Ergebnisse (Prozentangaben auf kontrollierte Standards bezogen) Ohne Verstoß 838 = 74,6 % 688 = 64,3 % 866 = 72,5 % Mit Verstoß 286 = 25,4 % 383 = 35,7 % 329 = 27,5 % Mit Sanktion 189 = 16,8 % 269 = 25,1 % 289 = 24,2 % Frühwarnsystem, Marginalf. 97 = 8,6 % 114 = 10,6 % 40 = 3,4 % Sanktionssystem bei Cross Compliance Ergebnisse CC-Kontrollen Sachsen-Anhalt (Quelle: MLUE Ref. 44; Beraterseminar ) Kontrollen gesamt (Unternehmen) davon Systematisch (1 %) davon Anlasskontrollen 288 = 69,3 % 312 = 72,2 % 313 = 70,7 % Ergebnisse (Prozentangaben auf kontrollierte Unternehmen bezogen) Mit Verstoß 212 = 51,1 % 272 = 63,0 % 191 = 43,1 % Mit Sanktion 132 = 30,6 % 139 = 42,4% 166 = 37,5 % Mit Mehrfachverstoß 36 = 8,3 % 59 = 13,7 % 70 = 15,8 % Mit Wiederholungsverstoß 26 = 6,3 % 26 = 6,0 % 34 = 7,7 % Mit Vorsatzverstoß 8 = 1,9 % 8 = 1,9 % 5 = 1,1 % Kontrolle verweigert 1 = 0,2 % 1 = 0,2 % 1 = 0,2 % 10
11 Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Tierkennzeichnung Rind Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 24 Beraterseminar ) Schwerpunkte - Fehlende Ohrmarken - Regelmäßige Erfassung und Bestellung fehlender Ohrmarken - Unverzügliche Nachkennzeichnung nach Ohrmarkenlieferung - Behobene aber verfristete Meldeverstöße (unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes verzögern) Festgestellte Verstöße 2014 = 22,8 % aller Verstöße 2015 = 37,1 % aller Verstöße 2016 = 43,7 % aller Verstöße Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Dokumentation Aufzeichnungen tägliche Kontrolle Tierarztbuch Aufbewahrungspflicht 3 Jahre 5 Jahre Aufgabe der Tierhaltung bzw. eines Tierhaltungszweiges Bestandsregister müssen noch drei Jahre aufbewahrt werden!! 11
12 Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Tierschutz allgemein Schwerpunkte CC-Kontrollen - Aufzeichnungen - Maßnahmen kranke/verletzte Tiere - Wasserversorgung Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 24 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße Schwerpunkte aus der CC-Beratung - Sauberkeit Tränken - Verletzungsgefahren - Kadaverbeseitigung Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 12
13 Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 13
14 Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 14
15 Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 15
16 Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 16
17 Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 7.00 Uhr Uhr Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele Tote Schafe im Freien Trotz Kaderverhaus 17
18 Betriebliche Schwachstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Tierschutz Kälber Schwerpunkte aus der CC-Beratung - Raufutter ab 8. Lebenstag - Wasserversorgung ab 15. Lebenstag - Zu kleine Kälbereinzelbuchten - Fehlender Sicht- bzw. Berührungskontakt - Tier-Fressplatzverhältnis in der Gruppenhaltung > 1:1 - Zu lange Anbindezeiten - Beleuchtung und Lichtstärke Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 44 Beraterseminar ) festgestellte Verstöße Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele 18
19 Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele 19
20 Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele 20
21 Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele 21
22 Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele 22
23 Cross Compliance in der Kälberhaltung - Praxisbeispiele Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Tierschutz Schwein Schwerpunkte CC-Kontrollen - Aufzeichnungen - Maßnahmen kranke/verletzte Tiere - Wasserversorgung - Beschäftigungsmaterial - Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten - Beleuchtung/Lichtstärke Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 44 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße
24 Cross Compliance in der Schweinehaltung - Praxisbeispiele Tägliche Kontrolle 1 Tägliche Kontrolle 2 Cross Compliance in der Schweinehaltung - Praxisbeispiele Tägliche Kontrolle 3 Tägliche Kontrolle 4 24
25 Cross Compliance in der Schweinehaltung Praxisbeispiele Cross Compliance Tierschutz allgemein - Praxisbeispiele 25
26 Cross Compliance in der Schweinehaltung - Praxisbeispiele vor Umbau nach Umbau Cross Compliance in der Schweinehaltung - Praxisbeispiele Spielwaren 1 Spielwaren 2 26
27 Cross Compliance in der Schweinehaltung - Praxisbeispiele Spielwaren 3 Spielwaren 4 Cross Compliance in der Schweinehaltung Praxisbeispiele Platz hinter der Sau in der Abferkelbucht 27
28 Problem Kastenstände für Schweine Cross Compliance - Keine spezielle Regelung zu Kastenständen Alle Schweine müssen gleichzeitig und ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Problem Kastenstände für Schweine Cross Compliance - Keine spezielle Regelung zu Kastenständen Alle Schweine müssen gleichzeitig und ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Tierschutznutztierhaltungsverordnung Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass Die Schweine sich nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Bislang keine einheitliche Vorgabe für Kastenstandbreite nur Richtgrößen (z. B. 65 cm für Jungsauen und 70 cm für Altsauen) 28
29 Problem Kastenstände für Schweine Magdeburger Urteil zu Kastenständen Die Breite des Kastenstandes muss mindestens dem Stockmaß (Schulterhöhe des Schweins) entsprechen. Zulässig ist auch ein Kastenstand, der es dem Schwein erlaubt, nach beiden Seiten eine Liegeposition einzunehmen ohne an Hindernisse zu stoßen. Keine Rechtssicherheit Behördenwillkür jetzt erst recht Tür und Tor geöffnet Anpassung der Kastenstandbreite - ohne echte Zukunftssicherheit Problem Kastenstände für Schweine Stockmaß ausgewählter Rassen Rasse Deutsches Edelschwein Deutsche Landrasse Duroc Pietrain Hampshire Angler Sattelschwein Buntes-Bentheimer Schwein Deutsches Cornwallschwein Schwäbisch-Hällische Schwein Mangalitza Stockmaß Sau 80 cm 80 cm 82 cm 76 cm 80 cm 84 cm 70 cm cm 80 cm 75 cm 29
30 Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Grundwasserschutz Schwerpunkte CC-Kontrollen Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 44 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße Nicht ordnungsgemäße Festmist- und Silagelagerung - Freihaufen, Feldrandlager Schwerpunkte aus der CC-Beratung Festmistlagerstätten - Sickersaftlager - Abgelagerte Alttechnik - Abfüllplätze Güllelager Problem unbefestigte temporäre Lagerstätten VG Braunschweig GLÖZ 3 Lagerung von Gärresten - Nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit durch Handhabung sonstiger Stoffe nach Liste I und II - Austritt von grundwassergefährdenden Flüssigkeiten aus einer unbefestigten temporären Lagerstätte - Bezug: 4 Abs. 1 3 AgrarZahlVerpflV (GLÖZ 3 PK06) - Eine abstrakte Gefährdung reicht aus und wurde ausreichend belegt - Keine Gründe ersichtlich, warum von der Sanktionshöhe (3 %) abgewichen werden sollte ( intendiertes Ermessen = gewisse Freiheit der Behörde bei der Rechtsanwendung) Klage abgewiesen (Berufung eingelegt) 30
31 Problem Festmistlagerstätte Posse oder Behördenwahn!? Mit Stroh eingestreuter überdachter Tierunterstand auf der Weide, wird 2012 von einer Kontrolle in Sachsen zur Festmistlagerstätte erklärt. Da seitliche Einfassung und dichte Betonbodenplatte fehlte. Sanktionierung i. H. v. 1 % (gekippt durch Urteil VG Leipzig vom ) Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele 31
32 Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele 32
33 Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele 33
34 Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele Cross Compliance Grundwasserschutz- Praxisbeispiele Öllagerung nicht cc-konform Öllagerung cc-konform 34
35 Cross Compliance Grundwasserschutz- Praxisbeispiele PSM-Lagerung nicht cc-konform PSM-Lagerung cc-konform Cross Compliance Grundwasserschutz- Praxisbeispiele PSM-Leergebinde nicht cc-konform PSM-Leergebinde cc-konform 35
36 Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Futtermittelsicherheit Schwerpunkte aus der CC-Beratung - Verunreinigungen im Kraftfutter - Silofolien im Futter - Ölflecken in Futtermittellagern - Ungesicherte Leuchtkörper/Fenster im Futtermittellager - Verschmutzte Futtertische - Schadnagerbekämpfung 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE Ref. 44 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele 36
37 Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele 37
38 Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele Cross Compliance Futtermittelsicherheit - Praxisbeispiele 38
39 Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele Cross Compliance Futtermittelsicherheit- Praxisbeispiele 39
40 Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Lebensmittelsicherheit Schwerpunkte aus der CC-Beratung - Milchlager als Desinfektionsmittellager genutzt - Müll im Milchlager - Katzenfütterung im Milchlager - Eutersauberkeit - Schadnager und Fliegenbekämpfung - Undichte Getreidelager Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 44 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße Cross Compliance Lebensmittelsicherheit- Praxisbeispiele 40
41 Cross Compliance Lebensmittelsicherheit- Praxisbeispiele Cross Compliance Lebensmittelsicherheit- Praxisbeispiele 41
42 Cross Compliance Lebensmittelsicherheit - Praxisbeispiele Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien Nitratrichtlinie Schwerpunkte CC-Kontrollen - Lagerstätten/-behälter nicht dicht oder bauliche Mängel - Jauche/Silosickersaft nicht ordnungsgemäß gesammelt - Nährstoffvergleich liegt nicht vor oder ist unvollständig - Fehlende Richtwerte oder Untersuchgn. - Ausbringen innerhalb der Sperrfrist - Abstandsauflagen Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MULE, Ref. 44 Beraterseminar ) Festgestellte Verstöße 2014 = 25,8 % aller Verstöße 2015 = 25,8 % aller Verstöße 2016 = 23,1 % aller Verstöße
43 Cross Compliance im Grundwasserschutz- Praxisbeispiele Problem Festmistlagerstätte VG Magdeburg Nitratrichtlinie Ab- und Überlaufen von Lagergut (Gülle) Austritt von Flüssigkeit aus einer Festmistlagerstätte, Erstverstoß/Auflagen erteilt (Aufkantung zur Verhinderung des Ablaufens von Gülle) - Starkniederschlag im Mai 2013 wieder Austreten von Flüssigkeiten (u. a. wegen nicht erfüllter Auflage) - Im Juni 2013 Feststellung des erneuten Verstoßes, Auflagen von 2011 nicht erfüllt Wiederholungsverstoß - Sanktion 3 x 3 = 9 % + 1 % da zusätzlicher Meldeverstoß Rind = 10 % gesamt Klage abgewiesen 43
44 Problem N-Einsatz auf nicht aufnahmefähigen Boden VG Magdeburg Nitratrichtlinie Einsatz von Gülle auf tiefgefrorenem Boden - Ausbringung von Gülle auf tiefgefrorenem Boden außerhalb der Sperrfrist. Boden war gefrorenen und taute auch am Tage nicht auf, Schneedecke - Keine Kultur erkennbar (auch nicht an Folgeterminen) - Argumentation Landwirt: zum Zeitpunkt der Ausbringung erhöhte Bodentemperatur - Sachvortrag der Kontrollbehörde in Bezug auf die tatsächlichen Witterungsverhältnisse - Sanktion = 3 % - VG: maßgeblich ist der Bodenzustand zum Zeitpunkt der Ausbringung Klage abgewiesen (rechtskräftig) Problem Einsatz von Gülle im Herbst VG Göttingen Nitratrichtlinie Einsatz von Gülle ohne nachgewiesenen Bedarf Ausbringung von stickstoffhaltigen Gärresten auf Feldern mit Senfpflanzen in der vorletzten Oktoberwoche - Argumentation Landwirt: Ausbringung erfolgte außerhalb der Sperrfrist, Pflanzen waren biologisch noch in der Lage den Stickstoff aufzunehmen. - Argumentation der Behörde: Senf wird üblicherweise Ende August/Anfang September nach der Aussaat gedüngt. Nach dem sollte keine Düngung mehr erfolgen. Verstoß gegen den Grundsatz, dass nur gedüngt werden darf, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht. - Sanktion = 3 % - VG: maßgeblich ist nicht die Kompensationsfähigkeit der Pflanzen sondern der konkrete Düngerbedarf Klage abgewiesen 44
45 Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 1. Kernpunkt: Düngebedarfsermittlung - schlag- und fruchtartenbezogen vor Beginn der ersten Düngemaßnahme - Grundlagen: Bodenuntersuchung oder Empfehlung der zuständigen Landesstelle und Stickstoffbedarfswerte der Fruchtarten nach Anlage 4 DüV (Ertragsniveau der letzten 3 Jahre beachten!) Beispiel Wintergerste: Ertragsniveau: 70 dt/ha; Stickstoffbedarfswert: 180 kg Ertrag 2014: 82 dt/ha Ertrag 2015: 85 dt/ha (Abweichung zum VJ = 3,6 %) Ertrag 2016: 80 dt/ha (Abweichung zum VJ = 5,9 %) Ertrag 2017: 60 dt/ha (Abweichung zum VJ =25 %) : 75 dt/ha : 82,3 dt/ha = Basis für Düngebedarfsermittlung Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 2. Kernpunkt: Ausbringungsverbote - auf überschwemmten und wassergesättigten Flächen (sichtbare Wasserlachen auf ebener Fläche außerhalb von Fahrspuren) - auf schneebedeckten und tiefgefrorenen unbewachsenen Flächen Schneebedeckt: Boden ist nicht mehr erkennbar. Bei schneebedeckten Teilflächen sind diese von der Düngung auszunehmen. Tiefgefroren: Boden taut auch tagsüber nicht soweit auf, dass er aufnahmefähig wird und Abschwemmung droht Hinweis: Beim Deutschen Wetterdienst kann 5-Tagesvorschau zur Frosttiefe und Auftauschicht abgerufen werden. 45
46 Schneebedeckt? Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 3. Kernpunkt: Einarbeitungspflicht von organischen Düngemitteln innerhalb von 4 Stunden nach Ausbringung auf unbestelltem Ackerland (Ausnahmen Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost) 4. Kernpunkt: Ab 2020 Ausbringung flüssiger organischer Dünger auf bestelltem Ackerland nur noch mit direkter Einarbeitung oder streifenförmig (ab 2025 auch auf Grünland gültig) 5. Kernpunkt: Begrenzung der Aufbringung von Stickstoff aus tierischen Wirtschaftsdüngern von 170 kg/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt betrifft nunmehr alle organischen Dünger (Ausnahme Kompost: 510 kg/ha innerhalb von 3 Jahren) 46
47 Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 6. Kernpunkt: Sperrzeiten für die Ausbringung von Düngemitteln im Herbst wurde ausgeweitet. Ackerland grundsätzlich ab Ernte der Hauptfrucht (alte Regelung: ), Grünland, mehrjähriges Feldfutter (Aussaat bis ) bis (alte Regelung: ) NEU zudem Sperrzeit Festmist von Huf- und Klauentieren Ausnahmen Ackerland bis bis zur Höhe des N-Bedarfes, aber max. 60 kg Gesamt-N oder 30 kg NH4-N: - Zwischenfrüchte (Aussaat bis ) - Feldfutter (Aussaat bis ) - Winterraps (Aussaat bis ) - Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis ) - Gemüse, Erdbeer- und Beerenobstkulturen (bis ) Nach den Vorfrüchten Leguminosen, Zuckerrüben, Winterraps und Kartoffeln, keine Ausbringung zulässig, da kein Düngebedarf Auswirkungen auf Entwicklung der Tierproduktion!! Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 7. Kernpunkt: Vorlage Nährstoffbilanz bis für zurückliegendes Jahr für Stickstoff und Phosphat als Flächenbilanz nach vorgeschriebenen Schema (Sachsen siehe CC-Broschüre). Zulässiger Bilanzsaldo Dreijahresmittel Stickstoff ( ): 50 kg (Ist 60 kg) Zulässiger Bilanzsaldo Sechsjahresmittel Phosphat ( ): 10 kg (Ist 20 kg) Neu: Berechnung der N- und P-Abfuhr von Grobfutterflächen in Betrieben mit Grobfutter fressenden Tieren anhand der Nährstoffaufnahme der gehaltenen Tiere Beispiel Milchkuh kg ECM: Grünlandbetrieb ohne Weidegang kg N je Tier und Jahr - 33 kg P2O5 je Tier und Jahr Ackerfutterbaubetrieb ohne Weidegang - 89 kg N je Tier und Jahr - 31 kg P2O5 je Tier und Jahr 47
48 Neue Düngeverordnung Anlastungsrisiko steigt 8. Kernpunkt: Lagerkapazitäten - flüssige organische Dünger (Jauche, Gülle, Gärreste, Silosickersaft) Grundsatz: Lagerkapazität muss größer sein, als in der Sperrfrist anfällt, mindestens jedoch 6 Monate Gewerbliche Tierhaltung oder > 3 GV/ha 9 Monate (ab ) - Festmist/Kompost 1 Monat (Sperrzeit ), ab = 2 Monate Betriebliche Problemstellen bei der Einhaltung CC-Richtlinien PSM-Richtlinie Schwerpunkte CC-Kontrollen Aufzeichnungspflichten fehlender Spritzen-TÜV und fehlender Sachkunde (bis 2014) Nachweis von nicht zugelassenen Wirkstoffen Nichteinhaltung des Anwendungsgebietes bzw. Anwendungsbestimmungen Nachweis vom PS-Wirkstoffen im Gewässerrand 0-5 m Verstöße Sachsen-Anhalt (Quelle MLU, Ref. 27 Beraterseminar ) festgestellte Verstöße
49 Pflanzenschutz Aufzeichnungspflichten Vorhanden? Vollständig? Richtig? 13 chsen.de/landwirtschaft/downl oad/vortrag_birgit_donath.pdf 15 49
50 18 Kontrollberichte Über jede durchgeführte Vorortkontrolle ist ein Kontrollbericht anzufertigen, der es ermöglicht, die Einzelheiten der vorgenommenen Kontrollschritte nachzuvollziehen. Nur wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, erhält der Betriebsinhaber eine Ausfertigung des Berichtes. Fristen für die Erstellung des Kontrollberichtes der Vorortkontrolle Nach Artikel 54 Absatz 3 innerhalb eines Monats nach der Vorortkontrolle Frist zur Information Betriebsinhaber innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt der Vorortkontrolle informiert. sofortige Abhilfe Sofern der Betriebsinhaber nicht sofortige Abhilfemaßnahmen schafft ist ihm gem. Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung EG- Nr. 73/2009 eine Frist zu setzen 30 50
51 Fazit - Cross Compliance bleibt Tagesaufgabe für jeden Leiter und Verantwortlichen - Teilnahme an BQS bzw. BQM keine Garantie - Im Bereich Tierproduktion kaum Vorwarnzeiten - Kontrollen werden vielleicht nicht häufiger aber intensiver - Problem Anlasskontrollen könnte weiter zunehmen mit neuer DüV auch in der Pflanzenproduktion - Ersten guten Eindruck vermitteln Dokumentationen griffbereit - Betriebsindividuelle Checklisten für regelmäßige Selbstüberprüfung - Kontrolle als stiller Beobachter begleiten Beweise dokumentieren - Widerspruch gegen Kürzung einlegen vor Begründung Akteneinsicht verlangen - Fördermöglichkeiten für notwendige Investitionen nutzen Betriebsindividuelle Checkliste Kriterium Vorgabe erfüllt Allgemeine Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen Milchlager Stalldunglagerstätten.. Tierkennzeichnung i. O. (Ohrmarkennachbestellung und gelieferte Ohrmarken eingezogen) Bestandsregister und HIT aktuell Tierarztbuch ordentlich geführt Tägliche Tierkontrollen durchgeführt (Schichtbuch u. ä.) Futtermittellager Kälber haben Raufutter und Wasser Einhaltung Platzvorgaben in der Kälbergruppenhaltung. Keine Abfälle, keine Katzen Stalldung nur innerhalb Abgrenzung Kälber innerhalb 7 Tagen Rückwirkend 7 Tage Zurückliegend 5 Jahre Zurückliegend 3 Jahre Keine Ölflecken, Tierkot Raufutter ab 8. LT Wasser ab 15. LT Gruppe 1: max. 15 Kälber Gruppe 2-4: max. 22 Kälber 51
52 Geschafft Danke für Ihr Interesse 52
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