Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke
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- Meta Messner
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1 Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke
2 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst Düngebedarfsermittlung ab N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen 6. Dienstleistungen und Hilfe 2
3 1. Einleitung 3
4 1. Einleitung Inkrafttretens der DüV am 2. Juni 2017 Bis zu diesem Zeitpunkt schon erfolgte Kulturmaßnahmen vollständige Umsetzung erst im Jahr 2018 Bisherige Absprachen nur für 2017 gültig Neben bundeseinheitlicher Abstimmung wird Umsetzung im Saarland mit Vorgehen in Rheinland- Pfalz versucht anzugeichen Absprachen dazu stehen noch aus Auf Merkblätter des DLR (Dr. Fritsch) wird verwiesen 4
5 2. Düngung im Herbst
6 2. Düngung im Herbst 2017 Düngung auf Ackerland vorbei Außer Festmist / Kompost Darf noch bis zum 15. Dezember gefahren werden Max. bis 170 kg Gesamt-N Festmist ca. 5(-7) kg N/ t 170 / 5(-7) = ca. (25-) 34 t 6
7 2. Düngung im Herbst 2017 Düngung auf Grünland für 2017 Noch bis einschließlich 31. Oktober Max. 60 kg Gesamt-N oder 30 kg Ammonium-N Gülle ca. 4 kg N ges / m 3 60 / 4 = ca. 15 m 3 Berücksichtigung in 2018 Wenn noch eine Nutzung Anrechnung von 10 % Wenn keine Nutzung Anrechnung von 50 % 7
8 2. Düngung im Herbst 2017 Pflicht-Dokumentation: Schriftlich / PC Wird kontrolliert werden Diese Punkte sollen enthalten sein Schlagbezeichnung Kultur + Vorfrucht Begründung für Düngebedarf Düngerform + N-Gehalt Ausgebrachte Düngermenge N-Menge / ha 8
9 2. Düngung im Herbst 2017 Auf Homepage der Kammer zum Herunterladen 9
10 3. Düngebedarfsermittlung
11 3. Düngebedarfsermittlung 2018 Ab Frühjahr 2018 muss es für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit vorliegen Planen Sie schon im Winter Setzen Sie sich mit den Werten auseinander Nehmen Sie sich Zeit die Berechnung an Ihren Betrieb anzupassen Gibt Programme zur Berechnung 11
12 4. N min im Frühjahr 12
13 4. N min im Frühjahr Bleibt vorerst wie es ist Kammer zieht Proben im Frühjahr Regionen bleiben so wie bisher Veröffentlichung über Bauernblatt/ Homepage Kann als Empfehlung der nach Landesrecht zuständigen Stelle in die Düngebedarfsermittlung übernommen werden 13
14 4. N min im Frühjahr Aktuelle Werte müssen in die Düngebedarfsermittlung einbezogen werden Wenn Düngung vor der Veröffentlichung erfolgen soll, muss Wert in weiterer Düngeplanung berücksichtigt werden Es können eigene Proben gezogen werden 14
15 4. N min im Frühjahr 4 Schriftliche Düngebedarfsermittlung Bei Stickstoff einzubeziehen: bei Ackerland N-Bedarfswerte Verfügbare N-Mengen im Boden (N min ) über Vegetationsperiode pflanzenverfügbar werdende N-Mengen N-Nachlieferung der org. Düngemittel des Vorjahres (10 %) N-Lieferung aus Vor- und Zwischenfrüchten bei Grünland N-Bedarfswerte N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat N-Nachlieferung der org. Düngemittel des Vorjahres (10 %) N-Lieferung durch Leguminosen 15
16 4. N min im Frühjahr Aktuelle Werte müssen in die Düngebedarfsermittlung einbezogen werden Wenn Düngung vor der Veröffentlichung erfolgen soll, muss Wert in weiterer Düngeplanung berücksichtigt werden Es können eigene Proben gezogen werden 16
17 5. Zukünftige Planungen 17
18 5. Zukünftige Planungen Arbeitsaufkommen im Herbst Es kommt zukünftig viel auf einmal zusammen bis zur Sperrfrist bei Ackerland Ernte von Mais, Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung Arbeitswirtschaftliches Problem Vorausdenkende Planung nötig Maschinen rechtzeitig einplanen Lohnunternehmer organisieren 18
19 5. Zukünftige Planungen Fruchtfolge anpassen um Gülleausbringung und Arbeitsaufkommen zu planen Gülle im Herbst nur noch eingeschränkt einsetzbar Kulturen einplanen, die gedüngt werden dürfen Kulturen einplanen, die im September die Arbeit besser verteilen können 19
20 5. Zukünftige Planungen Gülleplanung Gülleausbringung wird zeitlich mehr begrenzt Betrieb muss wissen wann Gülledüngung geht und wann Lagerkapazität knapp wird Planung früh im Jahr wann zu welcher Kultur gefahren werden kann und darf um Lagerkapazität passend zu nutzen Betrieb kann selbst Gülleprobe entnehmen um eigene Werte vorzulegen 20
21 5. Zukünftige Planungen Gülleplaner 21
22 5. Zukünftige Planungen Gülleplaner Informationen dazu bei Herrn Schunck: Tel:
23 6. Dienstleistungen und Hilfe 23
24 6. Dienstleistungen und Hilfe Hilfe und Informationen bei Landwirtschaftskammer für das Saarland Aktuelle Informationen und Neuigkeiten über Kammer-Info Homepage Facebook 24
25 6. Dienstleistungen und Hilfe Leistungen der Landwirtschaftskammer Beratung Berechnungen zur Düngebedarfsermittlung Schulungen zur eigenen Düngebedarfsberechnung werden noch angeboten Förderung für Maschinen, Mistplatten, Güllebehälter 25
26 6. Dienstleistungen und Hilfe Programme zur Düngebedarfsermittlung: Land-Data Helm ELSA-Schlagkartei Eler-Agrar Plantiva Ackerschlagkartei Landberatung.de Claas Agrosystems 26
27 6. Dienstleistungen und Hilfe Leistungen der Landwirtschaftskammer Beratung Berechnungen zur Düngebedarfsermittlung Schulungen zur eigenen Düngebedarfsberechnung werden noch angeboten Förderung für Maschinen, Mistplatten, Güllebehälter ( Stichtag ) Gülleplaner Liste der häufigsten Fragen zur DüV 27
28 6. Dienstleistungen und Hilfe Für Sonderanträge, Ausnahmegenehmigungen oder Flächenänderungen Kontakt über das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige Behörde Ansprechpartner Herr Kohl: Tel:
29 Bei weiteren Fragen: 29
30 Bei weiteren Fragen: Telefon Herr Feld Herr Eckert Frau Nicke
31 Bei weiteren Fragen: Telefon Herr Feld Herr Eckert Frau Nicke Plattform für offene Fragen auf Kammerhomepage: Liste der häufigsten Frage zur DüV 31
32 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 32
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