Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft
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- Eduard Lenz
- vor 6 Jahren
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1 Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft Von der neuen Düngeverordnung bis hin zum Naturschutz Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
2 Einteilung: Düngebedarfsermittlung Stickstoff Nährstoffbilanz Neuerungen Grundlagen Mindestanrechnung Aufbringverluste und Wirksamkeit Phosphor Grobfutter für Wiederkäuer Kontrollwerte mehrjährigen Bilanzen Düngebedarfsermittlung Voraussetzungen zur Befreiung Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
3 Düngebedarfsermittlung STICKSTOFF Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
4 Düngebedarfsermittlung Grundlagen Düngung nur zulässig bei Bedarf gilt für AL und GL für Stickstoff ist der Düngerbedarf nach den Vorgaben des 4 und Anlage 4 DüV zu ermitteln und aufzuzeichnen Bedarf der Kultur für jeden Schlag/Bewirtschaftungseinheit (nur) vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen zugeführte Nährstoffmenge je ha und Jahr - mehr als 50 kg N-Gesamt wenn keine Befreiung nach 8 Abs. 6 vorliegt Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
5 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
6 Beispiel: Düngebedarfsermittlung beim Mais Düngung mit Gärrest vor der Aussaat 30m 3 /ha: 4kg N/m 3 Ausbringverluste 15% Wirksamkeit 50% 120 kg N/ha 102 kg N/ha 51 kg N/ha N-Düngung noch möglich bis max. 95 kg N/ha (=146 kg N/ha - 51 kg N/ha) Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
7 Laut 3 Absatz 5 DüV: Aufbringungsverluste Aufbringungsverluste: - höchstens die sich aus Anlage 2 Zeile 5 bis 9 ergebenden Werte, - bei anderen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln höchstens 10% der bekannten, ermittelten oder festgestellten Gehalte an Gesamtstickstoff Anlage 2 ( 3 Absatz 5 Satz 3): Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger anzurechnende Mindestwerte in Prozent der Ausscheidung am N-Gesamt in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und andere Kenngrößen 1. Ausbringung Zufuhr Tierart/Verfahren nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Gülle, Gärrückstande Festmist, Jauche, Weidehaltung nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Aufbringsverluste Gülle, Gärrückstande Festmist, Jauche Weidehaltung Rinder (75 ab ) Schweine (75 ab ) Geflügel andere Tierarten (z.b. Pferd, Schafe) Betrieb einer Biogasanlage betriebseigene org. oder org.- min. Düngemittel Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
8 Laut 3 Absatz 5 DüV: Aufbringungsverluste Maximale anrechenbare N-Ausbringverluste für die Festlegung der aufzubringende Menge an org. oder org.-min. Düngemittel zur Deckung des ermittelten N-Düngebedarfs der Kultur betriebsfremde org. oder org.- min. Düngemittel Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
9 Laut 3 Absatz 5 DüV: Wirksamkeit Anlage 3 (zu 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen: Mindestwirksamkeit im Jahr Ausgangsstoffe des Düngemittels des Aufbringens in % des Gesamtstickstoffgehaltes Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder-, Schaf- und Ziegenfestmist 25 Schweinefestmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügel- und Kaninchenfestmist 30 Pferdefestmist 25 Rinderjauche 90 Schweinejauche 90 Klärschlamm flüssig (<15% TM) 30 Klärschlamm fest (>15% TM) 25 Pilzsubstrat 10 Grünschnittkompost 3 Sonstige Komposte 5 Biogasanlagengärrückstände flüssig 50 Biogasanlagengärrückstände fest Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
10 ACHTUNG!!! Düngung mit Gärrest vor der Aussaat 30m 3 /ha: 4kg N/m kg N/ha Ausbringverluste 15% 102 kg N/ha Wirksamkeit 50% 51 kg N/ha N-Düngung noch möglich bis max. 95 kg N/ha Aufbringverluste und Wirksamkeit nur bei N anrechenbar Stickstoffobergrenze 170 kg N aus org. Düngemittel im Betriebsdurchschnitt beachten! Gärrest wird angerechnet mit 120 kg N/ha für diese Fläche (keine Stall- und Lagerungsverluste beachtet) betrieblichen Nährstoffvergleich beachten! Gärrest wird angerechnet mit 102 kg N/ha für diese Fläche Anrechnung im Folgejahr bei der N-Düngebedarfsermittlung 12 kg N/ha (10 % des Gesamt-N der org. Düngung des Vorjahres) Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
11 Düngebedarfsermittlung PHOSPHOR / PHOSPHAT Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
12 Düngebedarfsermittlung Phosphat/Phosphor Düngung nur bei Bedarf zulässig Düngebedarf von P ist nach Vorgaben des 4 Absatz 3 zu ermitteln und aufzuzeichen Erstellung erfolgt, wenn eine Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen (>30 kg P 2 O 5 ) stattfindet keine Befreiung nach 8 Abs. 6 vorliegt die Fläche >1 ha ist Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
13 P-Düngebedarf ist zu ermitteln anhand: Bedarf Pflanzenbestand nach Standort/Anbau/Erträge/Qualität im Boden verfügbare P-Menge sowie Festlegung auch im Rahmen der Fruchtfolge Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
14 P-Düngebedarf ist zu ermitteln anhand: Bedarf Pflanzenbestand (Nährstoffbedarf) nach Standort/Anbau/Erträge/Qualität P-Bedarf = realistischen Netto-Zielertrag * P 2 O 5 -Gehalt (oder P-Gehalt) Beispiel: Silomais mit einem Zielertrag von 470 dt/ha 470dt/ha * 0,16 kg P 2 O 5 /dt FM 1) = 75,2 kg P 2 O 5 /ha 1) Der Wert für die P-Gehalt der Kultur kann aus der Broschüre Umsetzung der Düngeverordnung verwendet werden Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
15 P-Düngebedarf ist zu ermitteln anhand: Bedarf Pflanzenbestand nach Standort/Anbau/Erträge/Qualität Beispiel: 75,2 kg/ha im Boden verfügbare P-Menge sowie Festlegung Beispiel: Prüfbericht der Probe sagt 5,0 mg P CAL /100g Boden (Gehaltsklasse C) Grenzwert: 8,72 mg P CAL /100 g Boden (20 mg P 2 O 5 /100g Boden) > 8,72 : nur bis zur Höhe der voraussichtlichen Abfuhr 8,72 : voraussichtliche Abfuhr + schlagbezogene Aufdüngung Empfehlung: Gehaltsklasse E >10, Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain A B C D mg P CAL je 100 g Zu- bzw. Abschlag Zu- bzw. Abschlag Boden kg P/ha*a kg P/ha*a Ackerland Grünland 1, >1,2-2, >2,4-3, > 3,6-4, >4,8-6,1 0 0 >6,1-7, >7,2-8, >8,8-10, Düngung nicht empfohlen Düngung nicht empfohlen
16 P-Düngebedarf ist zu ermitteln anhand: Bedarf Pflanzenbestand nach Standort/Anbau/Erträge/Qualität Beispiel: 75,2 kg/ha im Boden verfügbare P-Menge sowie Festlegung Beispiel: Prüfbericht der Probe sagt 5,0 mg P CAL /100g Boden (Gehaltsklasse C) auch im Rahmen der Fruchtfolge Ergebnis für die jährliche P-DBE: DBE für P nach DüV: 75,2 kg/ha*a + schlagbezogenen Zuschlag DBE für P nach Empfehlung des Freistaates: 75,2 kg/ha*a Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
17 P-Düngebedarf ist zu ermitteln anhand: Bedarf Pflanzenbestand nach Standort/Anbau/Erträge/Qualität Beispiel: 75,2 kg/ha im Boden verfügbare P-Menge sowie Festlegung Beispiel: Prüfbericht der Probe sagt 5,0 mg P CAL /100g Boden (Gehaltsklasse C) auch im Rahmen der Fruchtfolge Bei einer Überschreitung des Grenzwertes kann im Rahmen eine Fruchtfolge die voraussichtliche P-Abfuhr dieser Fläche für einen Zeitraum von max. 3 Jahre zu Grunde gelegt werden Bei Unterschreitung des Grenzwertes kann im Rahmen der Fruchtfolge die voraussichtliche P-Abfuhr + Zuschläge dieser Fläche für einen Zeitraum von max. 6 Jahre zu Grunde gelegt werden (innerhalb des Bodenuntersuchungszyklus) Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
18 Im Rahmen der Fruchtfolge Bedarfsermittlung kann jährlich bis max. 6 Jahre erfolgen: 1. Nährstoffbedarf jeder Haupt- u. Zwischenfrüchte ermitteln (Zielertrag*P-Gehalt=P-Bedarf der Kultur) 2. Zuschläge in kg P/ha möglich (Empfehlungen des LfULG) Beispiel 6-jährige Fruchtfolge: Mais-WW-WG-WRo-WRaps-WG-WRo Jahr Kultur Zielertrag dt/ha P-Gehalt in kg /dt FM P-Bedarf bei 5,0 mg PCAL/100g Boden 1. Silomais 470 0,07 32,9 2. Winterweizen (Korn+Stroh) 85 0,49 41,65 3. Wintergerste (Korn) 70 0,35 24,5 4. Winterroggen (Korn+Stroh) 60 0,52 31,2 5. Winteraps (Korn) 45 0,78 35,1 6. Wintergerste (Korn) 70 0,35 24, Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain Summe: 189,85
19 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
20 NÄHRSTOFFBILANZIERUNG Nährstoffvergleich Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
21 Nährstoffbilanz Nach DüV wird eine Flächenbilanz erstellt für N und P Nährstoffzufuhr zu dem Flächen in Form von: Düngemittel, legume N- Bindung, Weideexkremente Nährstoffabfuhr von den Fläche in Form von: Abgefahrene Ernteprodukte, Beweidung, Grobfutteraufnahme Wiederkäuer Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
22 Was ist neu? Folgende Neuerungen ergeben sich aus der DüV: 1) einige Änderungen bei Richtwerten (z.b. Nährstoffanfall Tierhaltung) 2) z.t. höhere Werte zur Mindestanrechnung N tier. Ausscheidung 3) neue Berechnungsvorgaben für die Nährstoffabfuhr von Grobfutterflächen anhand Werten zur Grobfutteraufnahme der Wiederkäuer 4) geänderte Regelungen für Zuschläge im Gemüseanbau 5) neue, abgesenkte Kontrollwerte für die mehrjährigen Bilanzen 6) geänderte Voraussetzungen zur Befreiung von der Bilanzierungs- und Aufzeichnungspflicht Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
23 2) z.t. höhere Werte zur Mindestanrechnung N tier. Ausscheidung Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
24 3) Neue Berechnungsvorgaben für die Nährstoffabfuhr von Grobfutterflächen nach 8 Absatz 3 Grobfutterflächen werden angerechnet, wenn Wiederkäuer gehalten werden (Rinder, Schafe, Ziegen, Damwild) Was sind Grobfutterflächen? - Betriebsflächen, deren Aufwüchse als Grobfutter für die betriebseigenen Wiederkäuer dienen - ggf. Flächen mit Marktfrüchten, die sowohl der Grobfutter- als auch der Marktfruchtproduktion dienen (z.b. Gräservermehrung) Nicht: andere Flächen mit Futterpflanzen (z.b. Weide für Pferde, Substraterzeugung für Biogasanlage) getrennt Erfassung von Acker- und Grünland Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
25 3) Neue Berechnungsvorgaben für die Nährstoffabfuhr von Grobfutterflächen nach 8 Absatz 3 Berechnung nach der DüV: Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme der Tiere aus Grobfutter (Anlage 1 Tabelle 2) + Nährstoff aus abgegebenes Grobfutter von diesen Flächen (Menge x Gehalt) - Nährstoff aus erworbenes Grobfutter für Wiederkäuer (Menge x Gehalt) Für nicht verwertete Grobfuttermengen darf der Betriebsinhaber Zuschläge zur ermittelten Nährstoffabfuhr vornehmen: - für AL bis zu 15% - für GL bis zu 25% Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
26 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
27 5) Neue, abgesenkte Kontrollwerte für die mehrjährigen Bilanzen Absenkung: bei N von +60 kg/ha auf +50 kg/ha (ab 2021) bei P 2 O 5 von +20 kg/ha auf +10 kg/ha (ab 2024) Im mehrjährigen Durchschnitt: N 3 Jahre; P 2 O 5 6 Jahre Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
28 6) Geänderte Voraussetzungen zur Befreiung von der Bilanzierungs- und Aufzeichnungspflicht Befreiung gemäß 8 Abs. 6 DüV: 1. Flächen mit Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen, Baumschul- Rebschul- Strauchbeeren- und Baumobstflächen und/ oder nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N/ha, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt 3. Der Betrieb hat auf keinem Schlag mehr als 50 kg Stickstoff (N) oder mehr als 30 kg Phosphat (P 2 O 5 ) je Hektar und Jahr mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln und Abfällen nach 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufgebracht. 4. Der Betrieb bewirtschaftete a) abzüglich von Flächen nach der Nummer 1 weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen, b) baute höchstens bis zu zwei Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren an, c) wies einen jährlichen Nährstoffanfall von nicht mehr als 750 Kilogramm Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aus d) und übernahm keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie org. oder org.- min. Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt und brachte solche Dünger nicht auf Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
29 Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
30 FAZIT in Bezug auf CC Systematische CC-VOK 2018: schlagbezogene N-Düngedarfsermittlung sanktionsrelevante Einzelfaktoren: alle Schläge Zielertrag/Bedarfswert N min (vor der Aufbringung) Nährstoffvergleiche für N (bis zum ) N- u. NH 4 -Gehalte der aufgebrachten Düngemittel (vor der Aufbringung) Aufzeichnungen 170 kg N/ha Obergrenze Lagerkapazität baul. Anforderung/Betrieb der Lagerstätten Aufbringungsgeräte Düngung (Prallteller) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern Aufnahmefähigkeit/Bodenzustand Sperrzeiten Katrin Hecht, LfULG, Ref. 35 ISS Großenhain
31 Sachbearbeiter Pflanzliche Erzeugung: Katrin Hecht Beate Streubel Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit : Es wird 35 kein Anspruch Katrin auf Vollständigkeit Hecht, LfULG, erhoben. Ref. Die 35 ISS getroffene Großenhain Auswahl ist nicht rechtsverbindlich. Aufzeichnungen von Herrn Stefan Heinrich und
Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz
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