Neue Düngerechtliche Regelungen
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- Monika Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Neue Düngerechtliche Regelungen - Veranstaltung mit Landwirten Landkreis LOS - Lutz Böhm Auszüge aus dem Vortrag von Dorothea Heidecke LELF Ref. 42 FG Bodenschutz und Düngung Dorfstraße 1, Teltow OT Ruhlsdorf Dorothea.Heidecke@lelf.brandenburg.de Tel: 03328/
2 Quo vadis neue Düngeverordnung? Wann kommt die neue Düngeverordnung? Was bringt sie uns neues? Nicht jetzt! Mein Orakel ist gerade überfordert! Lutz Böhm, LELF Ref. 42 2
3 Düngegesetz: BT hat am für die Reform des DG gestimmt Änderungen: - Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Stoffstrombilanz - Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg N/ha Regelung - Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftsdünger - Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Datenabgleich innerhalb der Behörden 3
4 Düngeverordnung: BR hat am die neue Düngeverordnung beschlossen. AwSV: BR hat am über den die VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beschlossen mit speziellen Anforderungen für JGS Anlagen: Bestandsschutz für Altanlagen keine Sachverständigenprüfung zur Dichtheit der Anlagen keine Nachrüstpflicht für eine Leckage-Erkennung 4
5 Neue Düngeverordnung wesentliche Änderungen zu bisherigen Bestimmungen Bundeseinheitliche Regelung zur Düngebedarfsermittlung ( 3/4 DüV) für Stickstoff und Phosphat Regelungen für die Anwendung/Beschränkungen für diese Düngemittel ( 5/6) (überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene, schneebedeckte Böden, Abstandsregelungen, Einarbeitungsfristen/Aufbringtechnik für organische Düngemittel, Harnstoffdüngemittel, 170 kg-regelung, ) Verlängerung der Sperrfristen ( 6) Wesentliche Einschränkung der Düngung im Herbst ( 6) Absenkung der N-Bilanz ab 2018 auf 50 kg/ha ( 9) Regelung zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen ( 12) Ermächtigung für weitergehende Regelungen bei belasteten Wasserkörpern ( 13) Aktualisierung der Aufzeichnungspflicht und des Ordnungsrechtes 5
6 Düngeverordnung Bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen Düngebedarfsermittlung ist vor der Düngung schriftlich zu erstellen Die Nährstoffgehalte von organischen und organisch - mineralischen Düngemitteln müssen bekannt sein (Nges, Nverf, und P) Wirksamkeit von Dünger im Jahr der Aufbringung: Mineraldünger = 100%, Schweinegülle 60%, Rindergülle 50%, Gärrestflüssig 50%; fest 30%, Festmist 25-30%, Kompost 3% (grün) 5% (sonst.) Champost10%, Weidegang 40% P -Düngung: Gehaltsklasse A und B können aufgedüngt werden, Gehaltsklasse C- E nach Entzug, Länderermächtigung für Einschränkung bzw. Untersagung der P-Düngung 6
7 Düngebedarfsermittlung Kernstück der Neuordnung der DüV in der Vorgehensweise keine neue Erfindung aber jetzt gesetzlich fixiert! Sollwertmethode für Stickstoff Entzugsorientierte Düngung bei Phosphat Aufzeichnungspflicht! 7
8 Grundsätze einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung entsprechend Neuordnung der Düngeverordnung Ziel/Grundsatz: Gleichgewicht zwischen dem Nährstoffbedarf der Pflanzen und der Nährstoffversorgung aus dem Boden sowie der Düngung Bestimmung des Düngebedarf wird exakt vorgegeben Überschreitung des bestimmten Düngebedarfs grundsätzlich nicht möglich zeitgerechte Versorgung entsprechend Nährstoffbedarf der Pflanzen Vermeidung v. Einträgen in Oberflächengewässer sowie das Grundwasser Berücksichtigung v. Ergebnissen regionaler Feldversuche sowie Erfordernisse für Erhaltung standortbezogener Bodenfruchtbarkeit Neu in Novellierung der DüV: Überschreitung der bedarfsgerechten Düngung ist bußgeldrelevant! 8
9 Überschreitung des Düngebedarfes aufgrund nachträglich eintretender Umstände (Überschreitung des vor der Düngung bestimmten Düngebedarfes = Ausnahme! z. B. auf Grund von Witterungsverhältnissen oder Bestandesentwicklung Neuberechnung des Düngebedarfes ist erforderlich! Nachweis- und Dokumentationspflicht 9
10 Bestimmung des im Boden verfügbaren Stickstoffs Nmin: für jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit vor der Düngung! Zu ermitteln bis 90 cm Tiefe (falls durchwurzelbar) Ermittlung = Beprobung/Übernahme von Richtwerten der zuständigen Stelle/Berechnungs- und Schätzverfahren cm werden bei eigener Probenahme durch das LELF angebotene Programme anhand des Nmin 0-60 cm berechnet! Nmin-Anrechnungstiefe 0 90 cm Winterraps Wintergetreide GPS-Getreide Zuckerrüben, Mais Nmin-Anrechnungstiefe 0 60 cm Kartoffeln Sonnenblumen Sommergetreide Öllein sonstige Sommerungen Grundwassernahe Standorte 10
11 Neue Ausbringverluste! Düngemittel (Ausgangsstoff) Ausbringverluste (%) Rindergülle 18 (18)* Rindermist 14 (14)* Schweinegülle 12 (14)* Schweinemist 14 (15)* Hühnermist 17 (17)* Geflügelkot flüssig 14 Länderregelung Schaf-/Pferdemist 9 ( 9)* Klärschlamm 10 Länderregelung Gärreste flüssig 11 (15)* Gärreste fest 11 * Bisherige Regelung Kenntnis der Nährstoffgehalte von Düngemitteln vor der Ausbringung! (Analysen, Kennzeichnung, Richtwerte) 11
12 Düngebedarfsermittlung Grünland Zu- bzw. Abschläge Ertrags- und Rohproteinkorrektur 12
13 Düngebedarfsermittlung für Phosphat Vor dem Ausbringen wesentlicher Nährstoffmengen erforderlich Phosphatbedarf des Pflanzenbestandes entsprechend den Standort- und Anbaubedingungen Düngung nach Entzug Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Phosphatmengen (repräsentative Bodenprobe im Rahmen der Fruchtfolge, mindestens alle 6 Jahre) ermöglicht das Aufdüngen niedrig versorgter Schläge unter Beachtung der erlaubten Nährstoffsalden! Bei Überschreitung des durchschnittlichen Phosphatgehaltes (gewogener Ø) von 25 mg/100g Boden nach der DL-Methode (empfohlene Methode für Brandenburg) maximal Düngung bis zum Entzug möglich Bei schädlichen Gewässerveränderungen Anordnung einer reduzierten Düngung möglich! Fruchtfolgedüngung bis maximal 3 Jahre gestattet 13
14 5 Besondere Vorgaben Verbot der Düngung von N- und P-haltigen Düngemitteln auf - überschwemmten - wassergesättigten - gefrorenen - schneebedeckten Böden Ausnahme: - Kalkdünger mit < 2 % Phosphatgehalt, wenn keine Abschwemmung in oberirdische Gewässer oder benachbarte Flächen erfolgt - 60 kg Gesamt-N/ha auf gefrorenen Böden, wenn Boden am Tage auftaut, keine Abschwemmung erfolgt, der Boden Pflanzendecke hat und Gefahr der Bodenverdichtung besteht 14
15 5 (2) und (3) - Abstandsregelungen Verbot des direkten Eintrags sowie des Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer und auf benachbarte Flächen mindestens 4 m Abstandzwischen Rand der durch Streubreite bestimmten Ausbringfläche und der Böschungsoberkante 1 m bei Geräten mit Streubreite = Arbeitsbreite oder Grenzstreueinrichtung immer Verbot innerhalb eines Abstandes von 1 m zur Böschungsoberkante strengere Regelungen bei stark geneigten Flächen Quelle: Merkblatt
16 6 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel Einarbeitungsfrist für unbestelltes AL Einarbeitungsfrist für organische und organisch-mineralische DüMi mit wesentl. Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf unbestellten AL: unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Std. Ausnahmen: Festmist von Huf- und Klauentieren Kompost DüMI mit einem festgestellten Gehalt an TM von < 2 % Überschreitung der Einarbeitungsfrist: bei Nichtbefahrbarkeit des Bodens in Folge unvorhersehbarer Witterung Ausbringung von Harnstoff ab nur noch mit Ureasehemmstoff oder bei unverzüglicher Einarbeitung! 16
17 6 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel Ausbringung auf bestelltem AL - Ausbringung von flüssigen organische und organisch-mineralische DüMi einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff auf bestelltem AL ab : nur noch streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden - Stichtag für GL: gilt auch für Gärrückstände pflanzlicher Herkunft! 17
18 6 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel 170 kg -Regelung 170 kg Gesamt N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt - aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdünger auch in Mischungen unbeschadet der Vorgaben der 3 und 4 gilt für organ. und organ.-mineral. DüMi. tierischer und pflanzlicher Herkunft! (Gärrest, Klärschlamm, Kompost, Fleischknochenmehl, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel,.) Ausnahme: Kompost 510 kg Gesamt-N/ha innerhalb von 3 Jahren weitere Ausnahmeregelungen benötigen die Genehmigung der Europäischen Kommission 18
19 6 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel Sperrfristen Betroffene Fläche Sperrfristen Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. Ackerland Grünland/Dauer GL/mehrschnittiges Feldfutter bei Aussaat bis Festmist von Huf- und Klauentieren, Komposte Ausnahme: Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter bei Aussaat bis möglich bis Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis bis zum für Gemüse-, Erdbeeren- und Beerenobstkulturen Achtung neue Mengenbegrenzung!: 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt N! Verschiebung Sperrfrist auf Antrag möglich (max. 4 Wochen) keine Verkürzung auf Antrag Sonderregelung bei DüMi mit TS< 2 %, keine Gefahr der Gewässerschädigung und max. 30 kg/ha Gesamt-N Aktuell zu erwartende Ausbringmenge düngerechtliche Regelungen 19
20 Düngebedarfsermittlung im Herbst Winterraps nach Getreide, Getreideganzpflanze, Feldgras bei Aussaat bis zum 15. September ohne langjährige organische Düngung Düngebedarf vorhanden: bis 60 kg/ha verfügbarer N - bei Strohverbleib bis 40 kg/ha verfügbarer N - bei Strohabfuhr bis 60 kg/ha verfügbarer N - bei Mulch- oder Direktsaat 30/60 kg/ha Regel der DüV zur Gesamt-N-Obergrenze beachten 20
21 Düngebedarfsermittlung im Herbst Wintergerste nach Vorfrucht Getreide und Getreideganzpflanze bei Aussaat bis zum 1. Oktober ohne langjährige organische Düngung Düngebedarf vorhanden: bis 40 kg/ha verfügbarer N - bei Strohverbleib bis 20 kg/ha verfügbarer N - bei Strohabfuhr bis 40 kg/ha verfügbarer N - bei Mulch- oder Direktsaat 30/60 kg/ha Regel der DüV zur Gesamt-N-Obergrenze beachten 21
22 Düngebedarfsermittlung im Herbst Zwischenfrüchte - Vorfrucht Getreide, Feldgras, Getreideganzpflanze bei Aussaat bis zum 15. September ohne langjährige organische Düngung Düngebedarf vorhanden: bis 60 kg/ha verfügbarer N - bei Strohverbleib bis 40 kg/ha verfügbarer N - bei Strohabfuhr 30/60 kg/ha Regel der DüV zur Gesamt-N-Obergrenze beachten 22
23 Düngebedarfsermittlung im Herbst Feldfutter - Vorfrucht Getreide, Getreideganzpflanze, Feldgras bei Aussaat unmittelbar nach der Hauptfrucht und Ernte im gleichen Jahr! ohne langjährige organische Düngung Düngebedarf vorhanden: N-Düngung nach Bedarf unter Beachtung der legumen N-Bindung! 23
24 8, 9 - Nährstoffvergleich Kontrollwert für Stickstoff im Ø der letzten 3 Jahren: - ab 2018 begonnenes Düngejahr: 50 kg/ha Salden für Phosphat im Ø der letzten 6 Jahre: /2019/2020 begonnenes Düngejahr: 20 kg/ha - ab 2021 begonnenes Düngejahr: 10 kg/ha Bei Überschreitung des Kontrollwertes: Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung Bei erneuter Überschreitung: Vorlage der Düngebedarfsermittlung bis Bußgeldtatbestand! 24
25 Nährstoffabfuhr von Futterflächen >> Herstellung des Zusammenhanges zum Tierbestand Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter x Anzahl der Tiere + Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter - Nährstoffzufuhr über erworbenes Grobfutter. zusätzlich Futterverluste: Feldfutter > Zuschlag von 15 % Dauergrünland > Zuschlag von 25 % 25
26 Stoffstrombilanz Rechtsgrundlage für Stoffstrombilanz (ehemals Hoftorbilanz) in der Novelle DüngG soll in einer gesonderten Verordnung fixiert werden ab 2018: für viehintensive Betriebe größer als 2,5 Großvieheinheiten/ha und alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen Ausnahmen für Betriebe < 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, < 50 GV ab 2023 Stoffstrombilanz für alle Betriebe > 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, < 50 GV/Betrieb sowie bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger 26
27 12 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände abgestimmt auf Betriebsbelange und Gewässerschutz größer als die Kapazität, die für Sperrfristen benötigt wird mindestens 6 Monate bei flüssigen Wirtschaftsdüngern oder Gärresten (Dunganfall entsprechend Anlage 9 + Niederschlags- und Abwasser sowie Silagesickersäfte + nicht abpumpbare bzw. abgepumpte Lagermengen) ab 2020 mindestens 9 Monate für flüssige Wirtschaftsdünger oder Gärreste, wenn > 3 GV/ha Tierbesatz oder keine eigenen Aufbringflächen ab Monate für Betriebe, die Festmist oder Kompost erzeugen Abnahmeverträge bei unzureichender Lagerkapazität gesetzlich vorgeschrieben Nachweispflicht durch geeignete Unterlagen Quelle: Badische Bauernzeitung 27
28 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen Erlass von Rechts-VO durch Landesregierungen Ermächtigung Folgeverordnungen zum Schutz der Gewässer zu erlassen, bei: 37,5 mg Nitrat/l mit steigendem Trend/50 mg Nitrat/l im Grundwasser bei Nachweis einer Eutrophierung durch Phosphat in langsam fließenden bzw. stehenden Gewässern (Grenzwerte nach Oberflächengewässer-VO) Möglichkeit der Folgeverordnung auch für Teile eines GW-Körpers 3 von 14 Maßnahmen müssen gewählt werden ( z. B. Bestimmung der Nährstoffgehalte von Wi-düngern, Reduzierung der Phosphordüngung, Nmin-Bestimmung, größere Abstandsauflagen, Einarbeitungspflicht innerh. 1 Stunde, Sperrfrist für Phosphat, Sperrfristverlängerung für Festmist, Reduzierung des Nährstoffsaldos, Verlängerte Lagerfrist) Ausnahme: Betriebe mit Kontrollwert < 35 kg/ha sowie auf Antrag der nach Landesrecht zuständigen Stelle bei Teilnahme des Betriebes an AUM Möglichkeit eine Vorlage-, Melde-, Mitteilungs-VO bei Nährstoffvergleich und Aufzeichnungspflicht 28
29 29
30 30
31 14 Ordnungswidrigkeiten Bußgeldtatbestände: Überschreitung des Düngebedarfes nicht bestimmter/bekannter Gehalt an Gesamt-N, NH4-N bzw. P2O5 im DüMi Eintrag oder Abschwemmung in Gewässer oder benachbarte Flächen Verstoß gegen die Einarbeitungspflicht auf unbestelltem AL Verstoß gegen 7 Keine oder nicht rechtzeitige Vorlage des Nährstoffvergleichs, der Düngebedarfsermittlung oder sonstiger Nachweise Überschreitung des Kontrollwertes für die Nährstoffsalden nach angeordneter Düngeberatung Ablehnung einer angeordneten Düngeberatung Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten Verstoß gegen die Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen Quelle: 31
32 Programme zur Ihrer Unterstützung Aktuell: SBA für Labore (und Berater) SBA für Betriebe NPK-Rechner Zur Umsetzung der Neuordnung zur DüV: BESyD (komplexes Programm) SBA NPK-Rechner 32
33 Programme zur Ihrer Unterstützung 33
34 34
35 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 36
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