WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts"

Transkript

1 EG-WRRL Gewässerschutzberatung WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts Information 3/ ZWISCHENFRUCHTANBAU Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen ist ein fest etablierter Baustein von Fruchtfolgen. Bei der Wahl der Zwischenfrucht dominierte in der Vergangenheit die Reinsaat von Senf oder Ölrettich. Mit den Vorgaben des Greenings in 2015 hat sich der Anbau sog. Zwischenfruchtgemenge zunehmend verbreitet. Heute gibt es Saatgutmischungen mit bis zu 20 verschiedenen Pflanzenarten auf dem Markt. Dies fördert nicht nur die Biodiversität, sondern auch die Bodenfruchtbarkeit, da eine bessere Krümelstruktur als bei der Reinsaat erreicht wird. Dies ist auf eine intensivere Durchwurzelung des Bodenhorizontes zurückzuführen. Als Folge der intensiven Durchwurzelung kann eine verbesserte Nährstoff- und Wasseraufnahme festgestellt werden, was auch dem Gewässerschutz zugutekommt. In den folgenden Abbildungen sind 4 Wurzelsysteme ausgewählter Pflanzen dargestellt, die häufig entweder in Reinsaat (Ölrettich) oder vergesellschaftet in Zwischenfruchtgemengen angebaut werden.

2 - 2 - Quelle: Wurzelatlas 7. Band, Kutschera et. al. Anbau von Zwischenfrüchten (mit Greening): Beim greeningkonformen Zwischenfruchtanbau ist zu beachten: Aussaat von mindestens 2 Arten. Das Mischungsverhältnis darf maximal 60/40 betragen, wobei sich der Mischungsanteil nicht auf das Gewicht, sondern auf die Anzahl der ausgesäten Körner bezieht! Eine mineralische Andüngung der Zwischenfrüchte mit Stickstoff ist nicht erlaubt. Die Aussaat muss bis spätestens 1. Oktober erfolgt sein. Es gilt ein Umbruchverbot bis zum 15. Februar. Um ein mögliches Aussamen zu vermeiden, kann ein Schröpfschnitt vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Pflanzenarten erkennbar bleiben! (nicht unter 20 cm) Vor allem Saatgutfirmen bieten greeningfähige Fertigmischungen an. Bei der Wahl der Mischung sind in jedem Fall pflanzenbauliche Aspekte zu beachten. Kommt Raps in der Fruchtfolge vor, sollte auf den Anbau von Gelbsenf und weitere Kruziferen, möglichst auch auf Ölrettich, verzichtet werden. Diese Arten tragen zu einer stärkeren Gefährdung des Auftretens von Kohlhernie bei. Hier sollte eher auf den Anbau von Phacelia und evtl. Rauhafer gesetzt werden. Der Anbau von Phacelia und Senf ist mit der Gefahr der Verbreitung von Eisenfleckigkeit verbunden und sollte daher in Kartoffelfruchtfolgen unterbleiben. Generell sollte vor Kartoffeln möglichst keine unbekannte Zwischenfrucht etabliert werden, da vielfach nicht klar ist, inwiefern diese Zwischenfrüchte das Auftreten von Nematoden und Krankheiten beeinflussen. Setzen Sie Greening-Zwischenfrucht vor Zuckerrüben, Mais oder Sommergetreide und etablieren zu Kartoffeln möglichst nur Ölrettich. Für eine Nematodenbekämpfung sollte die Zwischenfrucht möglichst früh bestellt werden. DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG (DÜV) Am sind die neuen Regeln der Düngeverordnung offiziell in Kraft getreten (im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - dort unter Bürgerzugang im Gesetzblatt Nr. 32 zu finden). Deutschland will damit die Forderung der EU erfüllen, die Wasserqualität in weiten Teilen des Landes zu verbessern. Neue Vorgaben müssen Geries Ingenieure GmbH parsau@geries.de Telefon: Schmiedestraße 5 Internet: Fax: Parsau

3 - 3 - damit bereits bei der anstehenden Herbstdüngung beachtet werden. Im Weiteren sind wichtige Punkte kurz beschrieben: Sperrfristen / Herbstdüngung: Mit Inkrafttreten der Düngeverordnung gelten auch neue Regelungen der Aufbringung der organischen Dünger. Folgendes ist zu beachten: Sperrfrist für Grünland ist vom 1. November bis 31. Januar, auf Ackerland ab der Ernte Hauptfrucht bis 31. Januar (Ausnahmen bei Winterraps, Wintergerste - nicht in Wasserschutzgebieten!, Feldfutter und Zwischenfrüchten). Die N-Düngung im Herbst zu den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und Zwischenfrüchten ist nur erlaubt, wenn die Aussaat von Zwischenfrüchten und Raps bis zum und die der Gerste bis erfolgt und ein Düngebedarf besteht. Bis auf Grünland sind somit keine weiteren organischen und mineralischen Düngungen im Herbst möglich. Eine Vorverlegung der Sperrfrist um 4 Wochen auf den 1. Oktober ist nach Antrag möglich. Insgesamt sind die aufzubringenden Mengen der Dünger auf max. 60 kg/ha N-Gesamt oder 30 kg/ha Ammonium-N begrenzt. Bei der Berechnung der zulässigen Mengen gilt immer der zuerst erreichte Wert (im folgenden Beispiel ist immer der Ammonium-Gehalt der begrenzende Faktor!). Die Ausbringung von Güllen und Gärresten mit mehr als 5,5 kg Nges/m³ wird fast unmöglich. Die Ausbringung sollte daher gezielt im Frühjahr erfolgen. Für Feldfutter mit Beerntung im Jahr der Ansaat gelten die Obergrenzen von 60 kg Gesamt-N/ha und 30 kg Ammonium-N/ha nicht! Beispiel: Gärrest Gesamt-N: 5,31 kg/m³, NH4-N: 2,69 kg/m³, Anrechnung 50% Kultur Wintergerste nach Getreide (Aussaat bis ) Winterraps (Aussaat bis ) Gründüngungszwischenfrucht (Aussaat bis und mind. 8 Wochen Standzeit) Zwischenfrucht z.b. Greening > 30% Leg.-Anteil N-Dünge- Dünge-VO Nach DüVO bedarf Max. 60 kg Max. 30 kg Nach Max. zulässige Gesamt-N NH4-N N-Düngebedarf Ausbring- [kg/ha] [m³/ha] [m³/ha] [m³/ha] menge [m³/ha] / 5,31 = 11,3 30 / 2,69 = 11,15 30 / (5,31 * 0,5) = 11,29 11, / 5,31 = 11,3 30 / 2,69 = 11,15 60 / (5,31 * 0,5) = 18,83 11, / 5,31 = 11,3 30 / 2,69 = 11,15 60 / (5,31 * 0,5) = 18,83 11, / 5,31 = 11,3 30 / 2,69 = 11,15 30 / (5,31 * 0,5) = 11,29 11,2 Die Regelungen zur Herbstdüngung gelten nun für alle Düngemittel mit einem wesentlichen N-Gehalt (>1,5 % N in der Trockenmasse), also für alle organischen und mineralischen N-Dünger. Damit fallen auch Putenmist, separierte Gärreste und alle Klärschlämme unter die neuen Vorgaben, ausgenommen sind nur Festmiste von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Für die Ausbringung von Misten von Huf- und Klauentieren sowie Kompost wurde allerdings eine Sperrfrist vom 15. Dezember bis zum 15. Januar eingeführt. Obergrenzen für organische Dünger: Bei der Obergrenze von 170 kg N/ha (Betriebsebene) werden nun alle organischen Wirtschaftsdünger, ob tierischen und/oder pflanzlichen Ursprungs einbezogen. Die Ausbringung von organischen Düngern tierischer oder pflanzlicher Herkunft ist durch die niedersächsische SchuVO in allen ausgewiesenen Wasserschutzgebieten in einem Jahr auf max. 170 kg Gesamt-N/ha und Schlag beschränkt. Düngebedarfsermittlung: Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor ist der Bedarf für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit nach N- Bedarfswerten zu ermitteln und zu dokumentieren. Hierfür gelten einheitliche kultur- und ertragsabhängige Bedarfswerte mit konkreten Zu- und Abschlägen für Acker/Grünlandnutzung, Humusgehalt des Bodens, Leguminosenanteil, organische Düngung des Vorjahres, Nährstoffversorgung des Bodens ab Gehalten von 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden (CAL): Düngen nur in Höhe der Phosphatabfuhr. Die Stickstoffnachlieferung aus organischen Düngern des Vorjahres ist zu 10% der Stickstoffgesamtmenge in die Ermittlung aufzunehmen. Für Kompost wird dies über drei Jahre verteilt (max. 510 kg Nges/ha u. 3 Jahre). Geries Ingenieure GmbH parsau@geries.de Telefon: Schmiedestraße 5 Internet: Fax: Parsau

4 - 4 - Der Düngebedarf muss bereits für etwaige Düngemaßnahmen zur Herbstaussaat ermittelt und dokumentiert werden. Bitte beachten Sie die beigefügten Blätter der LWK Niedersachsen. Gewässerabstände: Es gilt ein Mindestabstand von 4 Metern zwischen der durch die Streubreite bestimmten Ausbringungsfläche und der Böschungsoberkante des Gewässers. Reduktion auf 1 Meter, wenn eine exakte Platzierung gewährleistet wird (Schleppschlauch- oder Schlitztechnik, Düngerstreuer mit Grenzstreuereinrichtung, Feldspritzen für Flüssigdünger, Strip-Till). Für Flächen mit starker Hangneigung gelten weitergehende Bestimmungen. Ausbringungstechnik: Auf unbestelltes Ackerland sind organische, organisch-mineralische Düngemittel einschließlich Wirtschaftsdünger unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten (Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost). Regelungen zur Aufbringung auf Böden, die überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt sind, bestehen auch weiterhin. Auf bestellten Flächen ist ab 2020 bei organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngern einschließlich flüssigen Wirtschaftsdüngern nur noch ein streifenförmiges Aufbringen oder ein direktes Einbringen in den Boden erlaubt. Für Grünland gilt diese Vorgabe ab Harnstoff: Der Dünger Harnstoff darf ab dem 1. Februar 2020 nicht mehr aufgebracht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben worden ist oder er unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Aufbringung eingearbeitet wird. Lagerkapazität: Für alle Betriebe gilt eine Mindestlagerkapazität von 6 Monaten für Jauche, Gülle und Gärreste. Ab 2020 müssen Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder ohne eigene Flächen mindestens 9 Monate Lagerkapazität vorhalten. Betriebe mit Festmist oder Kompost müssen ab 2020 für mindestens 2 Monate lagern können. Nährstoffvergleich: Einführung einer plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz - Stoffstrombilanz - ab 2018 für tierhaltende Betriebe ab 30 ha LF oder 50 GVE/Betrieb bei Tierbesatz > 2,5 GVE/ha sowie tierhaltende Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen, und Biogasanlagen sowie wirtschaftsdüngeraufnehmende Betriebe. Ab dem Jahr 2023 ist diese für alle Betriebe > 20 ha LF oder > 50 GVE/Betrieb zu erstellen. Die entsprechende Verordnung ist noch nicht verabschiedet. Es ist zu beachten, dass bereits ab 2018 der zulässige N-Bilanzüberschuss im Nährstoffvergleich von 60 auf 50 kg N/ha und der P-Bilanzüberschuss von 20 auf 10 kg P 2 O 5 /ha reduziert wird. Sonstiges: Länderermächtigung: Den Landesregierungen wird die Befugnis für Gebiete übertragen, in denen im Grundwasserkörper mehr als 37,5 mg Nitrat je Liter und eine ansteigende Tendenz des Nitratgehalts oder mehr als 50 mg Nitrat je Liter festgestellt worden sind, verschärfte Vorschriften zu erlassen. Verschärfte Vorschriften können auch in Gebieten mit erhöhter P-Belastung von Oberflächengewässern vorgenommen werden. IHRE ANSPRECHPARTNER: Daniel Husmann Fon: Mobil: husmann@geries.de Markus Hanssler Fon: Mobil: hanssler@geries.de Juliane Schorling Fon: Mobil: schorling@geries.de Geries Ingenieure GmbH parsau@geries.de Telefon: Schmiedestraße 5 Internet: Fax: Parsau

5 Tabelle 1: Orientierungswerte für den N-Düngebedarf nach der Getreideernte, keine Düngung zu anderen vorangegangenen Hauptfrüchten Folgekulturen nach Getreide Winterraps (Aussaat bis ) Wintergerste (Aussaat bis ) Feldfutter Ernte noch im gleichen Jahr keine Beerntung im Jahr der Aussaat *2 (Aussaat bis ) keine Beerntung im Jahr der Aussaat *2 (Aussaat vom bis ) Weder langjährig organisch gedüngt noch humusreicher Boden *1 bis 60 bei Strohverbleib bis 40 bei Strohabfuhr bis 60 bei Mulch und Direktsaat bis 40 bei Strohverbleib bis 20 bei Strohabfuhr N Düngung nach Bedarf N-Düngebedarf (kg N/ha) langjährig organisch gedüngt oder humusreicher Boden *1 0 0 N Düngung nach Bedarf (bei Aussaat bis ) Gründüngungszwischenfrucht *2 (Aussaat bis und mind. 8 Wochen Standzeit *3 ) Absolute Höchstmengen (mineralisch und organisch) 30 kg Ammoniumstickstoff (NH 4-N) je ha oder 60 kg Gesamt-N je ha *1 i.d.r. P CAL Gehalt >13 mg P/100g Boden, Humusgehalt im Boden >4% oder Humusklasse h, sh, a oder H (s. Bodenuntersuchungsbefund) *2 bis 30 % Leguminosen: N Düngebedarf s. oben; % Leguminosen: 30 kg N/ha; >75 % Leguminosen: kein N Düngebedarf *3 Eine N-Düngung zur Gründüngungszwischenfrucht mit nachfolgender Winterung ist nur zulässig, wenn zwischen Düngungs- und Aussaatzeitpunkt der Zwischenfrucht und Aussaat der nachfolgenden Winterung mindestens 8 Wochen liegen

6 Düngebedarfsermittlung für Stickstoff nach der Hauptfruchternte 2017 für Wintergerste, Winterraps, Feldfutter und/oder Zwischenfruchtanbau nach Getreidevorfrucht Name des Betriebes: Betriebsnummer: Datum der Düngebedarfsermittlung: Schlagbezeichnung / Bewirtschaftungseinheit Kultur Vorfrucht 2017 zu düngende Kultur langjährig organisch gedüngte Böden* 1 humusreiche Böden* 2 N- Düngebedarf (kg N/ha) Beispiel: Am Hof Winterweizen Wintergerste nein nein 20 Am Wald Wintergerste Zwischenfrucht vor Sommerung ja ja 40 *1 i.d.r. wenn P-Gehalt > 13 mg P-CAL/100g Boden *2 Humusgehalt >4 % oder Humusklasse h, sh, a oder H (s. Bodenuntersuchungsbefund) Hinweise: Düngebedarfsermittlung gilt nur für den Zeitraum Sommer/Herbst Hinweise der Tabelle Orientierungswerte für den N-Düngebedarf nach der Getreideernte beachten. Eine Stickstoffdüngung im Sommer/Herbst nach Mais, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Feldgemüse und Leguminosen ist grundsätzlich verboten. Höchstmengen (mineralisch und organisch) von 30 kg Ammoniumstickstoff (NH4-N) je ha oder 60 kg Gesamt-N je ha dürfen nicht überschritten werden. Eine N-Düngung zur Gründüngungszwischenfrucht mit nachfolgender Winterung ist nur zulässig, wenn zwischen Düngungs- und Aussaatzeitpunkt der Zwischenfrucht und Aussaat der nachfolgenden Winterung mindestens 8 Wochen liegen. In Wasserschutzgebieten ist eine N-Düngung mit Gülle, Jauche, Gärresten, Geflügelkot und Silosickersaft nach der Ernte zu Wintergetreide nicht zulässig.

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Information 02/2017 14.07.17 AKTUELLE FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Herbst

Mehr

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Was lange währt, wird endlich?

Was lange währt, wird endlich? Neue Düngeverordnung Was lange währt, wird endlich? Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen

Mehr

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12 Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren

Mehr

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung

Mehr

Novellierung der. Düngeverordnung

Novellierung der. Düngeverordnung - - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz

Mehr

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Clemens Neumann, Leiter der Abteilung Biobasierte Wirtschaft, Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft Stand und Perspektiven

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: 26.05.2017 Hinweis: Bitte verfolgen Sie weitere Veröffentlichungen und in der Fachpresse und/oder auf der Homepage der LWK Niedersachsen

Mehr

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft

Mehr

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.

Mehr

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017) Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige

Mehr

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) (Version RH Stand 9.11.2017, keine Gewähr. Weitere Infos über LHH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss

Mehr

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte

Mehr

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln Eltville, den 13. März 2018 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Folie

Mehr

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Aus Aktuellem Anlass 10/17 Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de

Mehr

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017 [[NeuerBrief]] MR-Wetterau, Kölner Str. 10 61200 Wölfersheim _ Margit Albrecht Außerhalb 1 61209 Echzell Bingenheim Ansprechpartner: Frank Lotz Tel. 06036/9787-12 Andre Fritz Tel. 06036/9787-36 Fax 06036/9787-16

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Für Sie kompakt zusammengefasst Stand: November 2017 Herausgeber: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Redaktion: Geschäftsbereich 3, Quelle:

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l

Mehr

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dr. Wilfried Zorn Hubert Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Mehr

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v. HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung

Mehr

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich Düngungsmanagement Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: 15.02.2017 Änderungen jederzeit möglich Dr. B. Kämmerling, H. J. Keutmann Vergleich alte & neue Düngeverordnung

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz

Mehr

Novellierung der Düngeverordnung

Novellierung der Düngeverordnung Novellierung der Düngeverordnung Freising, 25. September 2014 Dr. Christoph Rappold Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz Novellierung der Düngeverordnung Hintergrund

Mehr

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft Komposteinsatz in der Landwirtschaft Ziele, Perspektiven, Alternativen? 13.09.2017, Neustadt an der Weinstraße Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der

Mehr

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf Fachinformation LFB M-V: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs im Herbst nach der Ernte zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter (außer mehrschnittiges Feldfutter) In der Sperrzeit

Mehr

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH)

Version RH Stand , keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Version RH Stand 25.11.2017, keine Gewähr. Weiteres Infos über LLH) Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Ziel: Umwelt-und Ressourcenschutz, Minimierung Immissionen/Emmissionen. Vermeidung von Nährstoffverlusten.

Mehr

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung? Die neue Düngeverordnung (DüV) 01.06.2017 Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie Gliederung

Mehr

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung

Mehr

Die neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich / Saldenüberschuss max. 50 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt der 3 letzten Jahre ) 20 kg P2O5/ha und Jahr im Durchschnitt der letzten 6

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung 16. NRW-Biogastagung Optimierung von Bestandsanlagen Haus Düsse am 26. März 2015 Anlass zur Novellierung der Düngeverordnung (DüV) DüV ist Hauptbestandteil

Mehr

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung

Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer

Mehr

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

Mehr

Wichtige Neuerungen der Düngeverordnung 2017

Wichtige Neuerungen der Düngeverordnung 2017 Wichtige Neuerungen der Düngeverordnung 2017 Fachdienst 4.2 Landwirtschaft -Agrarfachaufgaben- Stand 22.01.2018 Inhalt Düngebedarfsermittlung für N und P Verlängerte Sperrfristen und limitierte N-Düngung

Mehr

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag

Mehr

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe Informationen der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Was bringt die Düngeverordnung 2017? Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln,

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 01.10.2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Stand Stand Entwurf vom 01.10.2015 Neue Verordnung

Mehr

Stand der Novellierung der Düngeverordnung

Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand der Novellierung der Düngeverordnung Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, 19.11.2015 P. Ritschel, TMIL, Abteilung 6 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Kommission Nitratrichtlinie Bundesressorts

Mehr

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik Baulehrschau-Sondertag Intelligentes Gülle- und Nährstoffmanagement

Mehr

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)

Düngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag

Mehr

Wann Gülle fahren im Frühjahr?

Wann Gülle fahren im Frühjahr? 2 Wann Gülle fahren im Frühjahr? Gülle direkt einarbeiten oder innerhalb von 4 Stunden in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März

Mehr

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten? Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung

Mehr

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

ALB-Fachtagung Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009 Dr. Jörg Hüther HMUELV Referat VII 1 Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz, Verfahrenstechnik,

Mehr

Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.v.

Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.v. Hessischer Bauernverband Kreisbauernverband Kassel e.v. Kreisbauernverband Kassel e.v., Frankfurter Str. 295, 34134 Kassel Kassel, 03.08.2017 Mitgliederinformation X/2017 Terminhinweise: 30.09.2017: Ablauf

Mehr

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand 18.12.2014 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Warum? Die Düngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie

Mehr

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe? Die neue Was bedeutet das für? LLG SachsenAnhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsenanhalt.de 1 Geltungsbereich regelt 1. gute fachliche Praxis 2. Vermindern von stofflichen Risiken bei der Anwendung von Düngemitteln

Mehr

Die neue Düngeverordnung Wichtige Vorgaben für die Beratungsregion Münsterland Nordost. Unternehmerkreise Bullenmast

Die neue Düngeverordnung Wichtige Vorgaben für die Beratungsregion Münsterland Nordost. Unternehmerkreise Bullenmast Die neue Düngeverordnung Wichtige Vorgaben für die Beratungsregion Münsterland Nordost Unternehmerkreise Bullenmast 23. 8. 2017 Aktueller Stand zur Novellierung des Düngerechts 16.05.2017 Inkrafttreten

Mehr

Kleines Feldbuch 2017

Kleines Feldbuch 2017 Kleines Feldbuch 2017 Bitte beachten: Die Angaben, die sich auf die aktuelle Düngeverordnung (Fassung vom 27. Februar 2007) beziehen 1, gelten nur noch bis zur Novellierung der Düngeverordnung im Jahr

Mehr

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung Wichtige Änderungen der Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung (kurzer Überblick) W. Zorn; H. Heß; E. Ullmann Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena BESyD-Schulung Jena 08.02.2018 Aktuelle

Mehr

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden Goslar, den 17. Mai 2017 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und

Mehr

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Hopfenbauversammlungen 2017 Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ 5a - 1 Gliederung Diskussionsstand

Mehr

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13 Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe Tim Eiler, FB 3.13 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln Ziel: Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen

Mehr

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU

DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STAND: MÄRZ 2018 DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STIMMEN DIE VORAUSSETZUNGEN NOCH? Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Verfolgen Sie aufgrund von möglichen Änderungen und

Mehr

Das neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref

Das neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref Das neue Düngerecht Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Interessen und Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation Nitrat- und Ammoniakbelastung 3. Klage der EU-Kommission

Mehr

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte 6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, 20.10.2016, Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte Dr. Harald Stegemann Direktor des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung Aktueller Stand der Düngeverordnung 1 Veranlassung der Novellierung Nitrat-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (1991): Grenzwert für Grundwasser:

Mehr

- Sonderbeitrag Herbstdüngung

- Sonderbeitrag Herbstdüngung - Sonderbeitrag Herbstdüngung Bei der Stickstoffdüngung nach der Ernte der Hauptfrucht beziehen sich die rechtlichen Vorgaben im Prinzip auf alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff

Mehr

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft

Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Neues Düngerecht für die Landwirtschaft Welche Auswirkungen auf die Wassergüte sind zu erwarten? Vortrag Tag der Wasserwirtschaft am 09.11.2017 in Magdeburg Franz Jansen-Minßen Fachbereich 3.13 - Düngebehörde

Mehr

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht

Mehr

Novellierung Düngeverordnung

Novellierung Düngeverordnung Novellierung Düngeverordnung Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72 Novellierung Düngeverordnung Entwurf vom 15.02. 2017 Bundesrats-Drucksache 148/17 www.bmel.de Landwirtschaft Pflanzenbau

Mehr

PRÜFDIENSTE Sachgebiet D Kontrolle und Überwachung Düngung, Pflanzenschutz und Saatgut

PRÜFDIENSTE Sachgebiet D Kontrolle und Überwachung Düngung, Pflanzenschutz und Saatgut PRÜFDIENSTE Sachgebiet D 05.2 - Kontrolle und Überwachung Düngung, Pflanzenschutz und Saatgut 3. Informationsveranstaltung Wasserschutz und Landwirtschaft 0 in Hannover Auswirkung der Düngeverordnung auf

Mehr

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung Fachkongress der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Berlin, am 10. und 11. März 2015 Die neue Düngeverordnung unter besonderer

Mehr

Wesentliche Vorgaben im Herbst:

Wesentliche Vorgaben im Herbst: Das Wichtigste in Kürze - Düngeverordnung 2017 (Stand 10.09.2017) Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangen die Vorgaben des neuen Düngegesetz und die Vorgaben der novellierten Düngeverordnung

Mehr

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau

Novelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.

Mehr

Die Novellierung der Düngeverordnung

Die Novellierung der Düngeverordnung "Nährstoffeffizienz im System Boden-Pflanze-Tier" DMK Fachtagung am 05.05.2015 in Osnabrück Stand der Novellierung der Düngeverordnung Honecker, BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Die Novellierung der Düngeverordnung

Mehr

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand Düngevorausplanung Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018 Stand 02.06.2017 Inhalt Düngevorausplanung Datenbeschaffung Beispiel Silomais Beispiel Winterroggen Beispiel Grünland

Mehr

Umsetzung der Düngeverordnung

Umsetzung der Düngeverordnung Umsetzung der Düngeverordnung Umsetzung der Düngeverordnung Düngungstagung der LfL Groitzsch, 29. Februar 2008 Stefan Heinrich Einige Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung, die so nicht im Verordnungstext

Mehr

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert

Stand der Novellierung der DüV. Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert Stand der Novellierung der DüV Fachveranstaltungen Januar 2017, Dr. Michael Grunert Düngebedarfsermittlung Diese Präsentation bezieht sich auf den letzten offiziellen Stand: => Entwurf vom 16.12.2015 (mit

Mehr

Die neue Düngeverordnung Kontrollinhalte zur Umsetzung

Die neue Düngeverordnung Kontrollinhalte zur Umsetzung Die neue Düngeverordnung Kontrollinhalte zur Umsetzung 28.02.2018 Der Altmarkkreis Salzwedel Ein Überblick über den Landkreis 1 Heike Fleischer Altmarkkreis Salzwedel Umweltamt Sachgebiet Wasserwirtschaft/Untere

Mehr

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2 Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung

Mehr

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine

Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Information 2/216 11.3.16 FRÜHJAHRS-NMIN-ERGEBNISSE 216 ZU ZUCKERRÜBEN UND MAIS Die Nmin-Beprobung zu Zuckerrüben und Mais erfolgte

Mehr

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht

Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? Katrin Hecht Die novellierte Düngeverordnung Was verändert sich? 1 11.09.2017 Katrin Hecht Neuheiten I. Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung II. Aufbringverbote / -beschränkungen III. Regeln für die Anwendung bestimmter

Mehr

Neue Düngerechtliche Regelungen

Neue Düngerechtliche Regelungen Neue Düngerechtliche Regelungen - Veranstaltung mit Landwirten Landkreis LOS - Lutz Böhm Auszüge aus dem Vortrag von Dorothea Heidecke LELF Ref. 42 FG Bodenschutz und Düngung Dorfstraße 1, 14513 Teltow

Mehr

Umsetzung der novellierten Düngeverordnung Wirkung auf den Gewässerschutz

Umsetzung der novellierten Düngeverordnung Wirkung auf den Gewässerschutz Umsetzung der novellierten Düngeverordnung Wirkung auf den Gewässerschutz W. Zorn Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Abschlussworkshop 2017 Thüringer Gewässerkooperationen 04.12.2017 Entwicklung

Mehr

Informationsveranstaltung zur. Meldeverordnungen. Von der Theorie zur Praxis

Informationsveranstaltung zur. Meldeverordnungen. Von der Theorie zur Praxis Informationsveranstaltung zur Novellierung der Dünge- und Meldeverordnungen Von der Theorie zur Praxis Agenda Vorstellung der neuen Verordnungen Mittagspause mit Imbiss Berichte aus der Praxis zur organischen

Mehr

2. Holsteiner Humusforum NORLA Einsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Sicht der Landwirtschaftskammer

2. Holsteiner Humusforum NORLA Einsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Sicht der Landwirtschaftskammer 2. Holsteiner Humusforum NORLA 08.09.2017 Einsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Sicht der Landwirtschaftskammer Gregor Schmitt-Rechlin Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Mehr

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P (Stand: Oktober 2012) Definitionen Düngejahr: Zeitraum von 12 Monaten, auf den sich die Bewirtschaftung des

Mehr

Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens FB 3.13 Düngebehörde

Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens FB 3.13 Düngebehörde Die Inhalte der neuen Düngeverordnung Was kommt auf die Betriebe zu? Heinz-Hermann Wilkens Dünge-Paket Strengere Regeln für die Düngung Novelle der Düngeverordnung Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt:

Mehr

Was bringt die neue Düngeverordnung?

Was bringt die neue Düngeverordnung? die neue Düngeverordnung? - Änderungen und Anforderungen im Überblick LLG Sachsen-Anhalt Heike.Schimpf@llg.mule.sachsen-anhalt.de 1 Neues Düngerecht in Kraft Düngegesetz vom 09.01.2009: geändert 05. Mai

Mehr

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel

Mehr

07./08. November 2017 in Ankum. Das Düngepaket. Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion

07./08. November 2017 in Ankum. Das Düngepaket. Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion ALR-Seminar Grundwasser- und Gewässerschutz im Spannungsfeld von Landwirtschaft, Kommunal- und Umweltpolitik 07./08. November 2017 in Ankum Das Düngepaket Ziele und Konsequenzen für die landwirtschaftliche

Mehr

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau? Dr. Stephan Deike Dr. Stephan Deike 1 (1) Einführung Gliederung - Diskussion in der der EU und Deutschland (2) Wesentliche Änderungen der Düngeverordnung

Mehr

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 Düngebehörde Karin Lambers Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung

Mehr

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung

Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Maßnahmeoptionen zu diffusen Stoffeinträgen in die Gewässer: 1. Nährstoffworkshop Sachsen-Anhalts 30. Juni 2016 Änderung Düngegesetz und Düngeverordnung Judith Wollny Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft

Mehr

Informationsveranstaltung Neue DüV. Grünland u. Ackerbau. am 27. Januar 2018, Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach

Informationsveranstaltung Neue DüV. Grünland u. Ackerbau. am 27. Januar 2018, Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach Informationsveranstaltung Neue DüV Grünland u. Ackerbau am 27. Januar 2018, 13.30 Uhr, Ibentalhalle, Buchenbach Programm: Uhrzeit Thema Referent 13:00 13:40 Begrüßung 13:40 14:50 neue DüV Ackerbau 14:50

Mehr

Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017

Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017 FG 13 Pflanzenbau Bildungs- und Beratungszentrum Griesheim Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln

Mehr

Novellierung der Düngeverordnung Was ändert sich?

Novellierung der Düngeverordnung Was ändert sich? Novellierung der Düngeverordnung Was ändert sich? Dr. Ute Schultheiß, KTBL Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung Ulm, Hannover 17./31.05.2017 Gliederung 1. Interessen und Rechtsgrundlagen

Mehr

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der

Mehr

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Siebenlehn, 15. Dezember 2017 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung

Mehr

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand

Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand Gewässerschutzkooperation Dümmer / Obere Hunte Tabelle 1: Freiwillige Vereinbarungen 2018 Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand 02.02.2018 I.A a Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern

Mehr

Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete

Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) - Details zur Umsetzung der roten, weißen und grünen Gebiete KV Donauwörth, 03.12.2018 Andreas Puchner Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik Ausführungsverordnung

Mehr

Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung

Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung Grundwasserkörper im schlechten Zustand aufgrund erhöhter Nitratgehalte alt neu 17 kg/ha 15 kg/ha N-Einträge in die Gewässer Sachsen-Anhalts,

Mehr