Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

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1 Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung

2 Algorithmus Stickstoffbedarfswert der Kultur für Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. betriebsweises Ertragsniveau der letzten drei Jahre 2. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) 3. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat 4. Stickstoffnachlieferung aus der org. Düngung 5. Stickstofflieferung aus Vorfrucht 6. Zuschlag bei Abdeckung zur Ernteverfrühung Zuschläge während der Vegetation 7. auf Grund nachträglich eintretender Umstände u.a. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse

3 N-Nachlieferung aus der org. Düngung der Vorjahre (Düngebedarf) aus der Anwendung von organ-. oder organ.-mineral. Düngemitteln im Vorjahr 10 % der aufgebrachten Menge an Gesamtstickstoff aus dem Vorjahr

4 Anrechnung von Stickstoff aus der organischen Düngung im Jahr des Aufbringens (Düngebedarf) anzurechnender Anteil Düngemittel vom Gesamtgehalt % Rindergülle Schweinegülle Rindermist Schweinemist Hühnertrockenkot Jauche 90 Klärschlamm fest ( 15 % TM) 25 Gärreste flüssig Gärreste fest 30 Kompost 3

5 keine Aufbringung auf überschwemmten Flächen auf gefrorenen Böden auf schneebedeckten Böden auf wassergesättigten Böden

6 Ausnahmen auf gefrorenen Boden wenn: - der Boden im Laufe des Tages auftaut - kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgt - kein Abschwemmen auf benachbarte Flächen erfolgt - der Boden eine Pflanzendecke trägt - weil Gefahr von Bodenschäden besteht - Beschränkung auf 60 kg/ha N (feste OD Ausnahmen)

7 - kein direkter Eintrag in Gewässer - Düngeverbot an Gewässern > alle Flächen Abstand 4 m Abstand 1 m >> Streubreite = Arbeitsbreite Abstand 1 m >> Anwendung Grenzstreueinrichtung - Düngeverbot an Gewässern > Flächen über 10 % Neigung Abstand 5 m

8 Düngung an Gewässern > Flächen über 10 % Neigung im Abstand von 20 m - unbestellte Ackerflächen >> sofortige Einarbeitung - auf bestellten Ackerflächen mit Reihenkultur nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren

9 unverzügliche Einarbeitung (max. 4 h) - unbestellte Flächen - organ. / organ.-mineral. Düngemittel - Harnstoff - außer Festmist und Kompost - Ausnahme - Niederschlag innerhalb von 4 h und fehlende Befahrbarkeit nach dem Regen - Einarbeitungspflicht bleibt erhalten

10 Ausbringtechnik - ab 2020 auf Ackerland nur streifenförmig oder Injektion - ab 2025 auf Grünland nur streifenförmig oder Injektion EU????????

11 170 kg/ha N-Regel (N aus organischen Düngern) - Einbeziehung aller N-Mengen aus organ. u. organ./mineral. Düngemitteln tierischer u. pflanzlicher Herkunft Gülle, Dung, HTK Gärrest, Klärschlamm, Kompost, Fleischknochenmehl, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel,.

12 anzurechnende Mindestwerte (170 kg/ha Regel und Bilanz) Herkunft Aufbringung (170 kg/ha Regel) Zufuhr (Bilanz) Gülle / HTK % der Ausscheidungen Rinder Schweine 80 (70) 70 Geflügel Gärrest / sonstige organ. Dünger % des Gehaltes Vergärung sonstige Quellen

13 N-Düngeverbot - auf AL >> nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar - auf GL und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau* >> vom 1. November bis 31. Januar * Feldfutter Aussaat bis zum 15. Mai (siehe Antragstellung) - Düngeverbot für Festmist, feste Gärreste, Kompost >> vom 15. November bis zum 31. Januar

14 Düngeverbot > Ausnahmen - auf Ackerland ist eine N-Düngung zulässig nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * bei einer Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * bei einer Aussaat bis zum 30. September

15 Düngeverbot >> Ausnahmen - N-Menge bis in Höhe des nachgewiesenen Stickstoffbedarfs - jedoch nicht mehr als 60 kg/ha Gesamtstickstoff bzw. 30 kg/ha Ammoniumstickstoff

16 Auswirkungen der Regel 30 kg/ha verfügbarer N / 60 kg/ha Gesamt-N Nährstoffgehalte % Aufbringungsmenge t/ha Stickstoff Ammonium- N Stickstoff 60 kg/ha Ammonium 30 kg/ha Gülle 6 % TM 50 % NH4-N Gärrest 6 % TM 60 % NH4-N Gärrest 6 % TM 80 % NH4-N 0,28 0, ,40 0, ,49 0,

17 8 Nährstoffvergleich Nährstoffbilanz Stickstoff - Grundsatz >>> berechnet Düngemenge darf nicht überschritten werden - Bilanzüberhang - 60 kg/ha Stickstoff / 3 Jahre - 50 kg/ha Stickstoff / 3 Jahre ab 2018.

18 Ordnungswidrigkeiten Auszug (Aspekt organische Düngung) - keine Kenntnis der Nährstoffgehalte von organ. Düngern - Aufbringung auf nicht aufnahmefähigen Böden - Eintrag oder Abschwemmen von Nährstoffen in Gewässer - Abschwemmen von Nährstoffen auf benachbarte Flächen - Düngung im Bereich von 1 oder 4 m an Gewässern - fehlende Einarbeitung innerhalb von vier Stunden - Ausbringung innerhalb der Sperrfrist

19 14 Ordnungswidrigkeit - Auszug - fehlende Einarbeitung innerhalb von vier Stunden - Ausbringung innerhalb der Sperrfrist - Nährstoffvergleich nach dem 1. April - Nährstoffvergleich nicht richtig oder unvollständig!!!!! - Nichtvorlage des Nährstoffvergleichs - Nichtteilnahme an einer Schulung - Überschreitung des Bilanzwertes im Jahr danach - fehlende Aufzeichnungen - unzureichender Lagerraum

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