Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

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1 Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung?

2 Die neue Düngeverordnung (DüV) Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie

3 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

4 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

5 Aufzeichnungspflicht Düngeplanung Vor der ersten Düngung + Nährstoffvergleich Bis 31.3 des Folgejahres Nährstoffbilanz Feld-Stall-Bilanz Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz + Stoffstrombilanz

6 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

7 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

8 Von der Düngeplanung befreite Betriebe (2018) Betriebe < 15 ha und < 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren und <750 kg Stickstoffanfall aus der Tierhaltung und keine Aufnahme von Wirtschaftsdünger Befreite Flächen: Zierpflanzen Gehölze (= Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Strauchbeeren, Kurzumtriebsplantagen) Extensive Weiden ( Wirtschaftsdüngeranfall max. 100 kg ohne zusätzliche N-Düngung)

9 Düngeplanung für Stickstoff (N) und Phosphat (P) Schriftlich (Programm z.b. Excel Programm der LfL) VOR der Frühjahrsdüngung Je Kultur (Grünland, Weizen, Mais, ) Für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit Bewirtschaftungseinheit = Gleiche Kultur, Ertragserwartung, Vorfrucht, Bodenart, Herbstdüngung Bei P:Versorgungsstufen A+B können zusammengefasst werden

10 Düngeplanung für Stickstoff (N) und Phosphat (P) Schriftlich (Programm z.b. Excel Programm der LfL) VOR der Frühjahrsdüngung Je Kultur (Grünland, Weizen, Mais, ) Für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit für Stickstoff (> 50 kg N ges /ha; mineralisch und organisch ) für Phosphat (> 30 kg P 2 O 5 /ha; mineralisch und organisch)

11 Düngeplanung Acker (Stickstoff) unter Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im Boden Nmin-Gehalt muss vor der 1. Düngung bekannt sein Für Wintergetreide und frühe Düngung gibt LfL Ende Januar vorläufigen Wert bekannt. Wenn Abweichungen > 10 kg zu endgültigem Wert, Neuberechnung erforderlich

12 Möglichkeiten der Düngeplanung Eigene N min - Untersuchungen für jede Kultur und Düngeempfehlung durch DSN Excel Programm der LfL Nutzung von EDV-Programmen ( LKP etc.) Handschriftlich anhand den Vorgaben des neuen Gelben Heftes für Nitrat und Phosphat

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14 Düngeplanung bisher

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19 Düngeplanung Acker (Phosphat)

20 Düngeplanung Acker Phosphat (P) Beschränkungen bei Phosphat ( 3 Abs. 6) Bei Phosphat höher 20 mg/100 g/boden Düngung nur bis in Höhe der Nährstoffabfuhr Aber: Zulässiger Überschuss (Kontrollwert) bei Nährstoffvergleich: 10 kg ab 2018 unabhängig von der Bodenversorgung!

21 Düngeplanung Acker Phosphat (P) Konsequenzen Phosphat keine Aufdüngung von A- und B-Flächen möglich, außer durch reduzierte Düngung auf vorhandenen D- und E-Flächen Auf D- und E-Flächen darf nur Abfuhr gedüngt werden, kein Zuschlag von 10 kg Bilanzüberschuss reduzierter/kein Mineraldüngerzukauf andere Wirtschaftsdüngerverteilung auf Betriebsflächen Abgabe Wirtschaftsdünger? Bereitschaft zur Aufnahme von Wirtschaftsdüngern? Anpassung der Fütterung?!

22 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

23 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

24 Nährstoffvergleich Feld-Stall-Bilanz gilt weiterhin Für Nährstoffvergleich 2017 (zu erstellen bis ) gelten Vorgaben der alten DüV

25 Nährstoffbilanzen Nährstoffbilanz 2018 (zu erstellen 2019) Betriebe mit Wiederkäuern: plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grundfutter Kontrollwerte: Stickstoff : ab kg/ha und Jahr Phosphat : ab kg/ha und Jahr Überschreitung: Beratungspflicht

26 Stoffstrombilanz Ab Betriebe einem Viehbesatz > 2,5 GV/ha und zugleich mehr als 50 GV oder mehr als 30 ha Viehaltende Betriebe,(> 750 kg N-Anfall) die >750 kg N aus Wirtschaftsdünger aufnehmen Biogasanlagenbetreiber die eigene oder fremde Wirtschaftsdünger einsetzen Ab 2023: Alle Betriebe über 20 ha oder über 50 GV

27 Unterschiede bei der Berechnung Düngeplanung Nährstoffbilanz 170-N Grenze Stall und Lagerverluste Ausbringverluste Abzug bei der N-Anrechnung Stall und Lagerverluste Ausbringverluste Stall und Lagerverluste Stoffstrombilanz Keine Verlustanrechnung

28 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

29 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

30 Sperrfristen - Ackerland Ackerland Monate Winterraps, Zwischenfrüchten, Feldfutter (Aussaat bis ) Wintergerste nur nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis ) Neue 30/60 Regelung: Begrenzung des Stickstoffs auf 30 kg NH4-N und 60kg Gesamt-N Achtung: Hier gilt die Grenze die zuerst erreicht wird!

31 Sperrfristen *Gülledüngung nach dem letzten Schnitt erlaubt, aber Anrechnung im Folgejahr Verschiebung auf Grünland um 4 Wochen (schwabenweit)

32 Definition der Kulturen laut DÜV Hauptfrucht: Zweitfrucht: Frucht im Mehrfachantrag aufgrund der Anbau- und Erntezeiten nicht im Mehrfachantrag Entweder Saat vor (bzw. Ernte der Deckfrucht) und die Ernte vor oder die Ernte im Frühjahr, wobei der Saattermin ohne Bedeutung ist. Darf als Hauptfrucht in Höhe des Bedarfs gedüngt werden

33 Definition der Kulturen laut DÜV Zwischenfrucht: Saat nach und keine Ernte nach oder keine Hauptfrucht und keine Ernte Standzeit mind. 6 Wochen Untersaat: Ernte Deckfrucht vor 15. September ausreichende Bodenbedeckung (30 %)

34 Düngung Zwischenfrucht Kultur Aussaat bis Ernte Herbst 2017 Ernte Frühjahr 2018 Düngung Herbst Düngung Frühjahr Zwischenfrucht Nein Nein 30/60 Keine ZWF mit Legu - minosen > 75% Nein Nein Keine Keine

35 Düngung Feldfutterbau Aussaat bis Ernte Herbst 2017 Ernte Frühjahr 2018 Düngung Herbst Düngung Frühjahr Ja Ja Bedarf Bedarf Ja Ja 30/60 Bedarf Ja Nein 30/60 Keine

36 Düngung GPS Kultur Aussaat bis Ernte Herbst 2017 Ernte Frühjahr 2018 Definition Düngung Herbst Düngung Frühjahr Grünroggen Nein Nein ZF 30/60 Keine Grünroggen Nein Ja HF Keine Bedarf GPS auch in Mischungen Nein Ja HF Keine Bedarf Gerste Nein Ja HF 30/60 Bedarf

37 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV

38 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV

39 Regelungen zur Ausbringung Keine Ausbringung von N- und P- Düngern, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist

40 Ausbringung auf gefrorenen Boden bis maximal 60 kg Gesamtstickstoff/ha ist möglich, wenn: der Boden überhaupt nicht schneebedeckt ist und durch Auftauen am Tag aufnahmefähig wird und kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen zu befürchten ist und der Boden eine Pflanzendecke hat (Einsaat von Winterkulturen oder Zwischenfrüchten) oder es Grünland, Dauergrünland ist und andernfalls die Gefahr einer Bodenverdichtung und Strukturschäden durch das Befahren bestehen würde. (Ausnahme Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost: > 60 kg N)

41 Gewässerabstand bei der Ausbringung Abstand bei ebene Flächen und Hangneigungen bis 10 %

42 Gewässerabstand bei der Ausbringung Abstand bei ebene Flächen und Hangneigungen bis 10 % 4 Meter Zur Böschungsoberkante

43 Gewässerabstand bei der Ausbringung Abstand bei ebene Flächen und Hangneigungen bis 10 % 4 Meter Zur Böschungsoberkante 1 Meter Streubreite = Arbeitsbreite Grenzstreueinrichtung Streifenförmige Ausbringung

44 Gewässerabstand bei der Ausbringung Abstand bei ebene Flächen und Hangneigungen bis 10 % 4 Meter Zur Böschungsoberkante 1 Meter Streubreite = Arbeitsbreite Grenzstreueinrichtung Streifenförmige Ausbringung

45 Gewässerabstand bei der Ausbringung Abstand bei Hangneigungen über 10 %

46 Ausbringtechnik Auf unbestelltem AF weiterhin Breitverteilung Ab 2020 auf bestelltem Ackerland nur noch möglich, aber streifenförmige Ausbringung oder direkte Einbringung Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden Bei Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben ab 2025 Ab 2020: Harnstoff nur mit Ureasehemmer oder innerhalb von 4 Stunden einarbeiten

47 Ausbringtechnik Von der bodennahen Ausbringung sind befreit: Grünlandflächen mit mehr als 20 % Steigung auf mindestens 30% Flächenanteil Betriebe mit max. 15 ha LF nach Abzug der von der Düngeplanung befreiten Flächen nach Abzug befreiter Grünlandflächen mit >20 % Steigung

48 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

49 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

50 Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung gewinnt an Bedeutung

51 WDüngV Mitteilung an LfL bei erstmaliger Inverkehrbringung Aufzeichnungen Aufbewahrung im eigenen Betrieb 3 Jahre Meldung an LfL bei Verbringung in ein anderes Land/Bundesland Abgeber Abgeber Beförderer Empfänger Empfänger

52 WDüngV Mitteilung an LfL bei erstmaliger Inverkehrbringung Abgeber

53 Abgabe von Wirtschaftsdünger nach WDüngV Abgeber über 200t FM/Jahr müssen sich einmalig bei der LfL melden

54 WDüngV Aufzeichnungen Aufbewahrung im eigenen Betrieb 3 Jahre Abgeber Beförderer Empfänger

55 Wer: Was: Aufzeichnung nach WDüngV Abgeber, Beförderer, Empfänger Name und Anschrift Abgeber Datum der Abgabe, des Beförderns, Aufnehmens Menge FM und Art des Wirtschaftsdüngers Gehalte an N, P2O5 in kg/t FM und kg N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (nicht Beförderer) Name und Anschrift des Beförderers Name und Anschrift Empfänger

56

57 WDüngV Meldung an LfL bei Verbringung in ein anderes Land/Bundesland Empfänger

58

59 Oder Eingabe bei Google: LfL WdüngV

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61 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

62 Gliederung Aufzeichnungspflicht Düngeplanung (N,P) Nährstoffvergleich Sperrfristen Regelungen zur Ausbringung WDüngV Excel Programm Düngebedarfsermittlung

63 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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