Die Düngeverordnung (DüV) vom 2. Juni 2017
|
|
- Jürgen Goldschmidt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Düngeverordnung (DüV) vom 2. Juni 2017 Ickelheim, Oberfeldbrecht, Bräuersdorf, Welbhausen, Gülchsheim, Breitenau, im Februar 2018
2 Inhalt: 3 Grundsätze für die Anwendung 4 Ermittlung des Düngebedarfs 5 Besondere Vorgaben 6 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel 8 Nährstoffvergleich 9 Bewertung des Nährstoffvergleiches 11 Anforderungen an Geräte 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung 13 Länder-Regelungen Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) Folie 4
3 Grundsätze für die Anwendung 3 Folie 5
4 Grundsätze für die Anwendung Aufbringungszeitpunkt und -menge von Düngemitteln sind so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitgerecht zur Verfügung stehen. Das bedeutet bei Düngung mit Gülle oder Biogas-Gärresten: Winter- oder Sommergetreide im Frühjahr: ab 1. Februar Mais: ab 1. März (mit N-Stabilisator) bzw. ab 15. März (ohne N-Stabilisator) Hauptfrucht im Sommer/Herbst: bis 30. September Folie 6
5 Grundsätze für die Anwendung Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphat (mehr als 50 kg/ha N bzw. mehr als 30 kg/ha P 2 O 5 pro Jahr) ist für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit der Düngebedarf zu ermitteln. Definition Bewirtschaftungseinheit: bei N: mehrere Schläge mit gleicher Kultur, gleicher Ertragserwartung, gleicher Verwertungsrichtung, gleicher Humusklasse, gleicher Vorfruchtwirkung und gleicher organischen Düngung (Vorjahr und Anwendungsjahr) bei P 2 O 5 : mehrere Schläge mit gleicher Kultur, gleicher Ertragserwartung, gleicher Stroh-/Blattbergung und gleicher Versorgungsstufe (Stufen A+B können zusammengefasst werden) Folie 7
6 Grundsätze für die Anwendung Dieser ermittelte Düngebedarf stellt bei N die max. zulässige Düngemenge dar, darf also bei der Düngung nicht überschritten werden. Überschreitungen sind nur zulässig, wenn durch nachträglich eintretende Umstände (Bestandsentwicklung, Witterungsereignisse) ein höherer Bedarf besteht. In diesem Fall ist der Düngebedarf erneut zu ermitteln. Für die Düngebedarfsermittlung stellt die Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ein EDV-Programm zur Verfügung. Die DSN-Düngeempfehlung im Rahmen der N min -Untersuchung wird als Düngebedarfsermittlung für N anerkannt, jedoch nur für den konkreten Schlag der Probenahme. Für P 2 O 5 ist aber eine eigene Berechnung nötig. Für das Jahr 2018 ist die Düngeempfehlung für N und P 2 O 5 lt. EUF-Methode vorläufig als Alternative zugelassen. Folie 8
7 Grundsätze für die Anwendung Düngebedarfsermittlung entfällt für 1. Flächen mit z. B. Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baumschulen, Rebschulen, Baumobst, schnellwüchsigen Forstgehölzen zur Energiegewinnung, 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei max. 100 kg/ha N-Ausscheidung, ohne zusätzliche N-Düngung, 3. Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg/ha N oder 30 kg/ha P 2 O 5 aufbringen, 4. Betriebe, die abzüglich der Flächen unter 1. und 2. weniger als 15 ha LF bewirtschaften bei max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein und Erdbeeren und max. 750 kg N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern und ohne Aufnahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger oder Biogas-Gärreste Folie 9
8 Grundsätze für die Anwendung Für jede Art von Düngemittel (organisch oder mineralisch) müssen die Gehalte an Gesamt-N, verfügbarem N oder Ammonium-N und Gesamt- P 2 O 5 bekannt sein durch vorgeschriebene Kennzeichnung, ermittelt werden auf der Grundlage anerkannter Daten ( Gelbes Heft ) oder festgestellt werden auf der Grundlage anerkannter Messmethoden (bei Biogas-Gärresten mind. 3 Untersuchungen pro Jahr). N-Anrechnung im Jahr der Anwendung in der Düngeplanung: bei mineralischen N-Düngern 100 % des enthaltenen N bei organischen N-Düngern Werte nach Anlage 3, mind. aber der Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N Bei organischen N-Düngern können davon noch die Aufbringungsverluste abgezogen werden. Folie 10
9 Anlage 3: Düngemittel Mindestanrechnung in % des Gesamt-N Rindergülle 50 Schweinegülle 60 Rinder- und Schaf-Festmist 25 Schweine-Festmist 30 Hühnertrockenkot 60 Geflügelmist 30 Pferdemist 25 Rinder- und Schweine-Jauche 90 Grünschnittkompost 3 Sonstiger Kompost 5 Biogas-Gärrest flüssig 50 Folie 11 Biogas-Gärrest fest 30
10 Grundsätze für die Anwendung Auf Schlägen in Versorgungsstufe D (hoch) oder E (sehr hoch) bei P 2 O 5 dürfen phosphathaltige Düngemittel höchstens bis in Höhe der P 2 O 5 -Abfuhr aufgebracht werden. P 2 O 5 -Düngung für max. 3 Jahre im Voraus Folie 13
11 Ermittlung des Düngebedarfs 4 Folie 14
12 Ermittlung des N-Düngebedarfs Ackerland Definition: Ackerland ist alles, was nicht Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittiger Feldfutterbau ist. N-Düngebedarf abhängig vom N-Bedarf der Kultur (kein N-Bedarf bei Körnerleguminosen, wenn > 85 % Leguminosen-Anteil) vom Ertrag der Kultur im Ø der letzten 3 Jahre (Betrieb oder Landkreis) von der im Boden verfügbaren N-Menge N min -Untersuchung (eine je Kultur und Betrieb) Übernahme von N min -Werten vergleichbarer Standorte (ER- Rundschreiben, BLW-Artikel); vorläufige Werte ab Ende Januar verfügbar (Neuberechnung erforderlich, wenn Abweichung von > 10 kg/ha zu endgültigem Wert) Berechnungs- und Schätzverfahren Folie 15
13 Ermittlung des N-Düngebedarfs Ackerland vom Humusgehalt des Bodens (Humusklasse 0 oder 1 3) von der N-Nachlieferung aus Vor- und Zwischenfrüchten von der N-Nachlieferung aus organischer Düngung im Vorjahr (10 % des Gesamt-N; bei Kompost 4/3/3 % des Gesamt-N in den 3 Folgejahren) Folie 16
14 Humusgehalt lt. Bodenuntersuchung: Folie 17
15 Humusgehalt lt. Bodenuntersuchung: 1. Ziffer = Humusklasse Folie 18
16 Ermittlung des N-Düngebedarfs Grünland Gilt für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau N-Düngebedarf abhängig vom Ertrag im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (Betrieb oder Landkreis) von der N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat (10 kg N/ha bei Dauergrünland < 8 % Humusgehalt) von der N-Nachlieferung aus der N-Bindung durch Leguminosen (kein N- Bedarf bei reinen Leguminosen) von der N-Nachlieferung aus organischer Düngung im Vorjahr (10 % des Gesamt-N) Bei mehrjährigem Feldfutterbau Gaben nach dem letzten Schnitt nur möglich, wenn im Frühjahr Nutzung erfolgt (bei mehrschnittigem Feldfutterbau keine Gabe nach dem letzten Schnitt möglich) Zurechnung zum Folgejahr ( Anrechnung wie Frühjahrsgabe) Folie 19
17 Ermittlung des P 2 O 5 -Düngebedarfs P 2 O 5 -Düngebedarf abhängig vom P 2 O 5 -Bedarf der Kulturen für den zu erwartenden Ertrag von der im Boden verfügbaren P 2 O 5 -Menge von der Stroh-/Blattbergung P 2 O 5 -Bedarfsermittlung nur für Schläge ab 1,0 ha P 2 O 5 -Bedarfsermittlung für max. 3 Jahre im Voraus Bodenuntersuchung für alle Acker- und Grünlandschläge ab 1,0 ha (mind. alle 6 Jahre) Folie 20
18 Folie 21
19 Registerblatt Erläuterung Folie 22
20 Registerblatt Betriebsübersicht Folie 23
21 Registerblatt Bewirtschaftungseinheit Folie 24
22 Registerblatt Acker (1-16) Folie 25
23 Grundsätzliches zum LfL-Programm Düngebedarfsermittlung Nur möglich ab Excel-Version 2010 Berechnung muss auf dem Betrieb jederzeit ausgedruckt vorliegen. Nur gelbe Felder sind Eingabe-Felder. Zu Zellen mit einem roten Dreieck sind nähere Informationen verfügbar (Überfahren mit dem Mauszeiger). Wirtschaftsdünger mit eigener Nährstoffuntersuchung (Pflicht bei Biogas-Gärresten) können bzw. müssen auf dem Registerblatt Betriebsübersicht erfasst werden. Die Bildung von Bewirtschaftungseinheiten ist optional und am ehesten beim Grünland und bei Zwischenfrüchten sinnvoll. Folie 26
24 Grundsätzliches zum LfL-Programm Düngebedarfsermittlung Erträge des Landkreises im Ø der letzten 3 Jahre und ein Zuschlag von bis zu 15 % werden ohne Nachweis anerkannt. Dieser Zuschlag wird jedoch nur dort empfohlen, wo auch tatsächlich mit höheren Erträgen gerechnet werden kann. Andernfalls drohen Probleme beim Nährstoffvergleich. Diese Durchschnittswerte sind bei den Registerblättern Acker durch die Internet-Verknüpfung abrufbar und bei Feldfutterbau, Grünland und Zweitfrucht den unten angehängten Tabellen zu entnehmen. Die korrekte Düngebedarfsermittlung ist kein Garant dafür, dass die Grenzen beim Nährstoffvergleich sowie die 170-kg- Grenze eingehalten werden! Folie 27
25 Beispiel: A/B-Weizen, 80 dt/ha, 12 % Eiweiß Düngeplanung kg N/ha N-Bedarf 230 N min - 50 sonst. Abschläge 0 org. Düngung 0 min. Düngung 180 Nährstoffvergleich kg N/ha Min. Düngung 180 Org. Düngung 0 N-Fixierung 0 N-Abfuhr N-Saldo 35 Folie 29
26 Beispiel: E-Weizen, 80 dt/ha, 13 % Eiweiß Düngeplanung kg N/ha N-Bedarf 260 N min - 50 sonst. Abschläge 0 org. Düngung 0 min. Düngung 210 Nährstoffvergleich kg N/ha Min. Düngung 210 Org. Düngung 0 N-Fixierung 0 N-Abfuhr N-Saldo 53 Folie 30
27 Beispiel: A/B-Weizen, 80 dt/ha, 12 % Eiweiß, mit org. Düngung Düngeplanung kg N/ha N-Bedarf 230 N min - 50 sonst. Abschläge 0 org. Düngung - 50 min. Düngung 130 Nährstoffvergleich kg N/ha Min. Düngung 130 Org. Düngung 100 N-Fixierung 0 N-Abfuhr N-Saldo 85 Folie 31
28 Beispiel: Silomais, 450 dt/ha, mit org. Düngung Düngeplanung kg N/ha N-Bedarf 200 N min - 50 sonst. Abschläge 0 org. Düngung - 80 min. Düngung 70 Nährstoffvergleich kg N/ha Min. Düngung 70 Org. Düngung 160 N-Fixierung 0 N-Abfuhr N-Saldo 36 Folie 32
29 Konsequenzen für die Praxis Organische Düngung benötigt höchste Effizienz! Aufbringung pflanzenbaulich sinnvoller Mengen Aufbringung möglichst nahe am Bedarf der Pflanzen, also bevorzugt im Frühjahr Aufbringung bei optimaler Witterung Vorhalten von ausreichend Lagerraum Mais und Grünland ermöglichen i. d. R. die höchste N-Effizienz organischer Düngemittel. Eine harmonische Nährstoffversorgung der Pflanzen wird immer wichtiger, um die begrenzten N- und P 2 O 5 -Mengen effizient auszunutzen (Gesetzt vom Minimum nach Justus von Liebig)! Folie 33
30 Konsequenzen für die Praxis Probleme bestehen v. a. dort, wo hohe Mengen organischer Düngemittel aufgebracht werden (müssen). In Schweine haltenden Betrieben wirkt häufig der max. zulässige P 2 O 5 -Überschuss begrenzend. Der Zwang zur Abgabe von Wirtschaftsdüngern wird daher zunehmen. Für viehlose oder sehr viehschwache Betriebe bedeutet die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zwar mehr Bürokratie, gleichzeitig jedoch auch eine billige Quelle für Grundnährstoffe. Folie 34
31 Besondere Vorgaben 5 Folie 35
32 Aufnahmefähigkeit des Bodens Keine Aufbringung N- oder P 2 O 5 -haltiger Düngemittel, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt (ohne Nennung einer Schneehöhe) ist Carbo- und Schwarzkalk dürfen auch auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, sofern keine Gefahr einer Abschwemmung besteht. Folie 36
33 Wassergesättigter Boden: Folie 37
34 Schneebedeckter Boden: Folie 38
35 Aufbringung auf gefrorenen Boden Je Frühjahr einmalig Aufbringung von max. 60 kg Gesamt-N/ha auf gefrorenen Boden, wenn dieser im Laufe des Tages oberflächlich auftaut und aufnahmefähig wird, keine Gefahr einer Abschwemmung besteht und eine Winterung oder eine noch überwiegend grüne Zwischenfrucht vorhanden ist oder es sich um Grünland oder Dauergrünland handelt Folie 39
36 Aufbringung auf gefrorenen Boden Mit Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost dürfen auch mehr als 60 kg Gesamt-N/ha auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, wenn keine Gefahr einer Abschwemmung besteht und eine Winterung oder eine noch überwiegend grüne Zwischenfrucht vorhanden ist oder es sich um Grünland oder Dauergrünland handelt Folie 40
37 Gewässerabstände (Ackerland und Grünland, ebene Flächen) Beim Aufbringen N- oder P 2 O 5 -haltiger Düngemittel ist dafür zu sorgen, dass kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen auf benachbarte Flächen erfolgt und ein direkter Eintrag und ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer zu vermeiden (Abstand von mind. 4 m zwischen dem Rand der durch die Streubreite bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante). Ausnahme: nur 1 m Abstand bei Verwendung von Geräten, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen Absolutes Aufbringverbot innerhalb des 1. Meters neben einem Oberflächengewässer (unabhängig von verwendeter Technik) Bei Beweidung ist kein Gewässerabstand vorgeschrieben. Folie 41
38 Geräte mit reduziertem Gewässerabstand (1 m): Mineraldüngerstreuer: Kastenstreuer, Reihenstreuer Pneumatik- oder Pendelrohrstreuer mit Grenzstreueinrichtung Scheibenstreuer mit Grenzstreueinrichtung (Streuschirm, Leitbleche, Streufächer, Randstreuscheiben, einseitiges Verändern der Scheibendrehzahl) Flüssigdüngertechnik: Pflanzenschutzspritze Schleppschuh/-schlauch Injektionstechnik Folie 42
39 Geräte mit reduziertem Gewässerabstand (1 m): Gülle-/Jauchewagen: Schleppschuh/-schlauch Injektionstechnik Schlitztechnik Miststreuer: Liegende Walzen Stehende Walzen mit Grenzschutzeinrichtung (Leitblech) Folie 43
40 Gewässerabstände (Ackerland und Grünland, ebene Flächen): 1 m 4 m Abstand 4 m Abstand z. B. bei Güllefass mit Schwanenhalsverteiler oder Düngerstreuer ohne Grenzstreueinrichtung 1 Meter Abstand bei Geräten mit Streubreite = Arbeitsbreite oder mit Grenzstreueinrichtung Folie 44
41 Gewässerabstände (Ackerland und Grünland, stark geneigte Flächen) Größere Gewässerabstände für Flächen, die innerhalb eines Abstandes von 20 m zur Böschungsoberkante eine Hangneigung von mind. 10 % zum Gewässer aufweisen ( stark geneigte Flächen): Absolutes Aufbringverbot auf den ersten 5 Metern Für Grünland und Feldfutterbau darüber hinaus keine weiteren Regelungen Bei Beweidung ist auch hier kein Gewässerabstand vorgeschrieben. Folie 46
42 Gewässerabstände (Ackerland, stark geneigte Flächen, Bereich von 5 20 m) Unbestelltes Ackerland: sofortige Einarbeitung (spätestens innerhalb von 15 Minuten) oder Kombinationsgeräte (z. B. Güllegrubber, Injektionsgerät, Gerät zur Unterfußdüngung, Cultanverfahren) Ackerland mit Reihenkultur ( 45 cm Reihenabstand): entwickelte Untersaat oder sofortige Einarbeitung (spätestens innerhalb von 15 Minuten mit Hackgerät o. ä.) oder Kombinationsgeräte (z. B. Injektionsgerät, Hackgerät mit Reihendüngung) Ackerland ohne Reihenkultur (s. oben): hinreichende Bestandsentwicklung (bei Getreide ab EC 30, bei anderen Kulturen ab 70 % Bodenbedeckung) Bestelltes Ackerland (Reihen- oder Flächenkultur): Anbau in Mulch- oder Direktsaatverfahren Folie 47
43 Zusätzliche Vorgaben für bestimmte Düngemittel 6 Folie 48
44 Einarbeitungspflicht Organische und organisch-mineralische Düngemittel (v. a. Wirtschaftsdünger), sowohl flüssig als auch fest, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N müssen auf unbestelltem Ackerland unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, eingearbeitet werden. Ausnahmen: Festmist von Huf- oder Klauentieren Kompost organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit < 2 % TS (z. B. Jauche) Unbefahrbarkeit infolge unvorhersehbarer Witterungsereignisse nach Aufbringung (Einarbeitung dann unverzüglich, sobald Befahrbarkeit wieder gegeben ist) Folie 49
45 Einarbeitungspflicht Abgefrorene Zwischenfrüchte gelten als bestelltes Ackerland, sofern Bestellung der Hauptfrucht ohne flächige Bodenbearbeitung erfolgt. Keine weitere Einarbeitung ist i. d. R. nötig bei Einsatz von: Injektionstechnik oder Schlitzgeräten Kombinationsgeräten (Güllegrubber oder -scheibenegge) Dagegen ist bei Einsatz folgender Geräte i. d. R. noch eine weitere Einarbeitung nötig: Breitverteiler Schleppschlauch Schleppschuh Folie 50
46 Einarbeitungspflicht Harnstoff (> 44 % N) muss ab 1. Februar 2020 sowohl auf Acker-, als auch auf Grünland mit einem Ureasehemmstoff angewandt oder unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, eingearbeitet werden. Harnstoffdüngung ohne Ureasehemmstoff ab 2020 auf bestellten Flächen und auf Grünland kaum noch möglich! Folie 51
47 Bodennahe Aufbringung Flüssige (< 15 % TS) organische oder organischmineralische Düngemittel (v. a. Gülle, Jauche, Biogas- Gärrest) mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N dürfen nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden, und zwar ab 1. Februar 2020 auf bestelltem Ackerland und ab 1. Februar 2025 auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Auf unbestelltem Ackerland (mit unverzüglicher Einarbeitung) ist auch weiterhin eine Breitverteilung erlaubt. Folie 52
48 Ausnahmen: Bodennahe Aufbringung Naturräumliche Besonderheiten: Grünland-Feldstücke mit > 20 % Hangneigung auf mind. 30 % der Fläche Agrarstrukturelle Besonderheiten: Betriebe bis 15 ha, nach Abzug von Flächen mit naturräumlichen Besonderheiten und Flächen mit z. B. Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baumschulen, Rebschulen, Baumobst, schnellwüchsigen Forstgehölzen zur Energiegewinnung und Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei max. 100 kg/ha N-Ausscheidung, ohne zusätzliche N-Düngung Folie 53
49 170-kg-Grenze Jährliche max. Aufbringmenge an Gesamt-N aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (v. a. Wirtschaftsdünger, Biogas-Gärrest, Kompost) im Ø der landw. genutzten Flächen (ohne Abzug von Aufbringverlusten): 170 kg N/ha Senkung der Stall- und Lagerverluste in der Schweinehaltung von 30 % auf 20 % Flächen mit Düngeverbot, die nicht genutzt werden (dürfen), zählen nicht dazu (z. B. Wildäcker). Mineraldünger (z. B. ASL), die in organische Düngemittel eingemischt werden, zählen dazu. Über Kompost dürfen innerhalb von 3 Jahren max. 510 kg Gesamt-N/ha aufgebracht werden (Anrechnung auf die folgenden 3 Jahre). Folie 54
50 170-kg-Grenze Eine Berechnung des N-Anfalls aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln sollte jeder Betrieb möglichst jährlich schon zu Jahresbeginn durchführen, da zum Jahresende nicht mehr reagiert werden kann! Dafür stellt die Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ein EDV-Programm zur Verfügung. Eine Regelung analog zur früheren Derogationsregelung (mehr als 170 kg N/ha) wird frühestens für das Jahr 2019 erwartet. Folie 55
51 Folie 56
52 Sperrfristen Aufbringverbot gilt für organische und mineralische Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (> 1,5 % in der TM) während der sog. Sperrfristen. Verbot gilt nicht, wenn weniger als 5 kg N/ha als Nebenbestandteil von z. B. Beizmitteln aufgebracht werden. Carbo- und Schwarzkalk sind nicht betroffen. Beweidung und Pferchung mit z. B. Rindern oder Schafen sind auch während der Sperrfristen grundsätzlich zulässig. Folie 57
53 Sperrfrist auf Ackerland (ohne mehrjährigen Feldfutterbau) Zeitraum: Ernte der letzten Hauptfrucht (Frucht im Mehrfachantrag) bis 31. Januar Ausnahme Zweitfrucht: Saat vor 1. August und Ernte im gleichen Jahr (z. B. Hafer, Einjähriges oder Welsches Weidelgras) N-Düngung bis 30. September in Höhe des Bedarfs Folie 58
54 Sperrfrist auf Ackerland (ohne mehrjährigen Feldfutterbau) Ausnahme Zwischenfrucht: Saat vor 16. September (z. B. Senf, Greening-Mischung, Feldfutter mit Nutzung im Herbst, kein Grünroggen!) auch Ausfallraps möglich, wenn Zwischenfrucht-ähnlicher Bestand Mindest-Standzeit: 6 Wochen Düngung von max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha bis 30. September bei Leguminosen-Anteil > 75 % kein N-Bedarf und keine N- Düngung keine N-Düngung nach dem letzten Schnitt Folie 59
55 Sperrfrist auf Ackerland (ohne mehrjährigen Feldfutterbau) Ausnahme Winterraps: Saat vor 16. September Düngung von max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt- N/ha bis 30. September Ausnahme Wintergerste (auch für GPS): Saat vor 2. Oktober Anbau nach Getreide-Vorfrucht (ohne Mais) Düngung von max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt- N/ha bis 30. September bei Gersten-Anteil 85 % kein N-Bedarf und keine N-Düngung GPS-Getreide (außer Wintergerste) und Grünroggen zählen wie Drusch-Getreide (keine N-Düngung im Herbst). Folie 60
56 Sperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau Zeitraum: 1. November bis 31. Januar Definition mehrjähriger Feldfutterbau: Aussaat bis zum 15. Mai steht mind. 2x im Mehrfachantrag Dazu zählen auch Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie. Düngung nach dem letzten Schnitt: max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha bei Ermittlung des Düngebedarfs Anrechnung wie eine Frühjahrsgabe Nutzung im folgenden Frühjahr zwingend Verschiebung auf Landkreisebene möglich: um 2 Wochen (15. November bis 14. Februar) um 4 Wochen (29. November bis 28. Februar) Folie 61
57 Sperrfristen (Acker- und Grünland) Ausnahmen bei Festmist von Huf- oder Klauentieren und bei Kompost: Zeitraum: 15. Dezember bis 15. Januar (aber: Dünge- Bedarfsermittlung muss vorliegen; N min -Wert kann vorläufig angesetzt werden) gilt sowohl auf Grünland als auch auf bestelltem oder unbestelltem Ackerland keine Mengenbegrenzung Folie 62
58 Nährstoffvergleich 8 Folie 66
59 Nährstoffvergleich Jährliche Erstellung eines Nährstoffvergleichs (Feld- Stall-Bilanz) für N und P 2 O 5 spätestens zum 31. März für das abgelaufene Düngejahr Kalenderjahr 2017: alte DüV Kalenderjahr 2018: DüV 2017 Wirtschaftsjahr 2016/17: alte DüV Wirtschaftsjahr 2017/18: DüV 2017 Nachweis von Erträgen über Verkaufsbelege bzw. (bei teilweiser oder vollständiger Verfütterung) über Futterrationen Folie 67
60 Nährstoffvergleich Für Betriebe mit Wiederkäuern plausibilisierte Feld-Stall- Bilanz (Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter) Anpassung des EDV-Programms Nährstoffbilanz Bayern wird bis spätestens April 2018 erwartet. Folie 68
61 Folie 69
62 Nährstoffvergleich Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs entfällt für 1. Flächen mit z. B. Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baumschulen, Rebschulen, Baumobst, schnellwüchsigen Forstgehölzen zur Energiegewinnung, 2. Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei max. 100 kg/ha N-Ausscheidung, ohne zusätzliche N-Düngung, 3. Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg/ha N oder 30 kg/ha P 2 O 5 aufbringen, 4. Betriebe, die abzüglich der Flächen unter 1. und 2. weniger als 15 ha LF bewirtschaften bei max. 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein und Erdbeeren und max. 750 kg N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern und ohne Aufnahme betriebsfremder Wirtschaftsdünger oder Biogas-Gärreste Folie 70
63 Bewertung des Nährstoffvergleiches 9 Folie 71
64 Bewertung des Nährstoffvergleiches Grenzen bei Nährstoffüberschüssen: bei Stickstoff im Ø von 3 Düngejahren bis max. 60 kg N/ha max. 57 kg N/ha max. 53 kg N/ha ab max. 50 kg N/ha bei Phosphat im Ø von 6 Düngejahren bis max. 20 kg P 2 O 5 /ha ab max. 10 kg P 2 O 5 /ha Wegfall der Ausnahme für Feldstücke in Versorgungsstufen A C nach Bodenuntersuchung Folie 72
65 Bewertung des Nährstoffvergleiches Bei Feststellung einer Überschreitung der o. g. Grenzen durch die zuständige Stelle: Anordnung einer anerkannten Düngeberatung durch das LKP (Erzeugerring) Bei erneuter Überschreitung: Pflicht zur Vorlage der Düngebedarfsermittlung und des Nährstoffvergleichs zur Prüfung bei der zuständigen Stelle Folie 73
66 Anforderungen an Geräte 11 Folie 76
67 Anforderungen an Geräte Geräte zum Aufbringen jeglicher Düngemittel müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Einsatz folgender Geräte ist daher verboten: Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler (ohne Kratzboden) Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler zentrale Prallverteiler, die nach oben abstrahlen Folie 77
68 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung 12 Folie 81
69 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung Flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche) und flüssige oder feste Biogas-Gärreste ab 1. Januar 2018: Lagerkapazität für mind. 6 Monate Anfallendes Niederschlags- und Abwasser, Silagesickersäfte und Restmengen, die nicht abgepumpt werden können, sind zu berücksichtigen. Zusätzlich bei Betrieben mit > 3 GV/ha LF oder ohne eigene Aufbringungsflächen ab 1. Januar 2020: Lagerkapazität für mind. 9 Monate Folie 82
70 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost: Lagerkapazität für mind. 1 Monat (ab sofort) bzw. für mind. 2 Monate (ab 1. Januar 2020) Bei Kompost ist nur der Erzeuger betroffen. Anerkennung von leeren Siloanlagen, mobilen Lösungen und Tiefstallmist möglich, sofern Dichtheit gegeben ist Bei regelmäßiger Aufnahme außerhalb der Sperrfrist und ebenso regelmäßiger Aufbringung ist keine Lagerkapazität erforderlich. Feldrandlagerung von Festmist von Huf- oder Klauentieren ist weiterhin möglich, aber keine Anrechnung auf Lagerkapazität. Folie 83
71 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung Weitere Regelungen: Überbetriebliche Lagerung durch schriftliche vertragliche Vereinbarungen mit Dritten ist möglich. Abnahmeverträge werden nur anerkannt, wenn lt. Abnahmevertrag im aufnehmenden Betrieb ganzjährig freie Lagerkapazität im Umfang der Liefermenge vorhanden ist. Berechnung der Mindest-Lagerkapazität muss auf jedem Betrieb vorliegen. Bei Bestandsänderung neue Berechnung nötig. Lagerkapazität für Geflügel-Mist oder -Kot: mind. 5 Monate Folie 84
72 Folie 85
73 Länder-Regelungen 13 Folie 86
74 Länder-Regelungen Das Land Bayern muss zum Schutz der Gewässer vor Nitrat und Phosphat durch Rechtsverordnung mind. 3 abweichende Vorschriften erlassen für Gebiete von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand aufgrund hoher Nitratgehalte und für Gebiete mit langsam fließenden oder stehenden Oberflächengewässern mit erheblichen P 2 O 5 -Einträgen. Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zählen höchst wahrscheinlich alle Gemarkungen zu diesen sog. Roten Gebieten. Folie 87
75 Länder-Regelungen Mögliche abweichende Vorschriften in Roten Gebieten : Abweichend von 3 Feststellung der Gehalte an Gesamt- N, verfügbarem N oder Ammonium-N und Gesamt-P 2 O 5 von Wirtschaftsdüngern und Biogas-Gärresten auf Grundlage anerkannter Messmethoden (mind. 1x jährlich) Abweichend von 4 Ermittlung der im Boden verfügbaren N-Menge mittels N min -Untersuchung für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit (außer für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau) Abweichend von 5 Einhaltung größerer Gewässerabstände sowohl auf ebenen als auch auf stark geneigten Flächen Folie 88
76 Länder-Regelungen Abweichende Vorschriften gelten voraussichtlich ab 1. Januar Abweichende Vorschriften entfallen für Betriebe, die einen Nährstoffüberschuss bei Stickstoff von max. 35 kg N/ha im Ø der letzten 3 Düngejahre nachweisen können oder für Feldstücke, die mit bestimmten Agrarumweltmaßnahmen (KuLaP B 34 B 39) belegt sind. Folie 89
77 Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) vom 14. Dezember beruhend auf dem Düngegesetz - Folie 90
78 ab 1. Januar 2018 für Stoffstrombilanz Betriebe > 50 GV und zugleich > 2,5 GV/ha oder viehhaltende Betriebe (> 750 kg N-Anfall aus tierischen Wirtschaftsdüngern), die > 750 kg N über Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen oder Betriebe mit Biogasanlage, die eigene oder betriebsfremde Wirtschaftsdünger einsetzen Folie 91
79 ab 1. Januar 2023 für Betriebe > 20 ha LN oder Stoffstrombilanz Betriebe > 50 GV je Betrieb oder Betriebe, die > 750 kg N über Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen oder Betriebe mit Biogasanlage, die eigene oder betriebsfremde Wirtschaftsdünger einsetzen Folie 92
80 Stoffstrombilanz Jährliche spätestens 6 Monate nach Ende des Bezugsjahres Erstellung einer Bilanz für N und P 2 O 5 für das abgelaufene Düngejahr über Nährstoffzufuhr in den Betrieb durch Düngemittel, Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Nutztiere, Leguminosen und sonstige Stoffe und Nährstoffabgabe aus dem Betrieb durch Düngemittel, Futtermittel, Saatgut, pflanzliche und tierische Erzeugnisse, landwirtschaftliche Nutztiere und sonstige Stoffe Zusammenfassung zu einer jährlich fortgeschriebenen dreijährigen Bilanz Gleicher Bezugszeitraum wie beim Nährstoffvergleich (Kalenderoder Wirtschaftsjahr) Folie 93
81 Stoffstrombilanz Wahl eines Verfahrens zur Bewertung des Bilanzwertes (Ø von 3 Düngejahren) bei N durch den Betrieb: Vergleich mit einem zulässigen Bilanzwert von 175 kg N/ha*a oder Bewertung auf der Grundlage eines betriebsindividuell ermittelten Bilanzwertes nach Anlage 4 (Überschreitung um max. 10 %) i. Ggs. zum Nährstoffvergleich auf Feld-Stall-Basis nach DüV keine Berücksichtigung von Stall-, Lager- und Aufbringverlusten Folie 94
82 Das Wichtigste in Kürze: Erstellung der Düngebedarfsermittlung (unverzüglich) Berechnung der 170-kg-Grenze (unverzüglich) Berechnung des benötigten und des vorhandenen Lagerraumes (unverzüglich) Abschätzung des Nährstoffvergleichs für 2018 (sobald Nährstoffbilanz Bayern für 2018 verfügbar ist, also spätestens im April) Abschätzung der Stoffstrombilanz (sobald EDV-Programm verfügbar ist) Und dann: Hoffen, dass alles passt! Folie 95
83 Alle Angaben ohne Gewähr! Die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen und gibt den derzeitigen Kenntnisstand wieder. Folie 96
84 Weitere Informationen zur DüV: Agrarökologie Düngung Düngeverordnung über uns Kreisverbände Mittelfranken Neustadt bzw. Folie 97
Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt
Kontrolle der Düngeverordnung (Ordnungswidrigkeiten und CC-Verstöße) Verstöße gegen die Vorschriften der Düngeverordnung können nach Fachrecht als Ordnungswidrigkeiten (OWI) mit einem Bußgeld geahndet
MehrVerordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Verordnung der Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 11 Geltungsbereich 1. a)die Verordnung regelt die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
MehrStickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von
MehrKreislandwirtschaftsamt Münsingen. Wasser- Schutzgebiet
Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Wasser- Schutzgebiet Persönliches Pflanzenschutzmittelanwender / Sachkundige Person: Name:.. Teilort:.. Straße.. PLZ/Ort:.. Telefon:.. Fax:.. E-Mail:... Aufkleber GA:
MehrDüngeplanung und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen. Tim Eiler LWK Niedersachsen
und N-Düngeempfehlungen gem. der Sollwertmethode in praktischen Beispielen Tim Eiler LWK Niedersachsen Gliederung Begriffsdefinitionen Grundlagen der N-Düngebedarfsermittlung Methoden zur N-Düngebedarfsermittlung
MehrRechtliche Grundlagen der guten fachlichen Praxis beim Düngen und ihre Weiterentwicklung in Deutschland
Rechtliche Grundlagen der guten fachlichen Praxis beim Düngen und ihre Weiterentwicklung in Deutschland Einleitung Die Düngeverordnung (Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,
MehrVerordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 16.12.2015 Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen A. Problem und Ziel Mit der Verordnung zur
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Dr. Frank Hertwig, Dorothea Heidecke, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Dr. Wilfried Zorn, TLL Jena Novellierung der DüV 03.06.2014 0 Gesetzliche Vorgaben Nitrat-RL (RL
MehrWie viel Stickstoff braucht der Mais?
Wie viel Stickstoff braucht der Mais? Große Unterschiede bei den N min -Gehalten in den Regierungsbezirken Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 16/2015 Dr. Matthias Wendland,
MehrAktuelles aus der Düngegesetzgebung
Aktuelles aus der Düngegesetzgebung Pflanzenschutz- und Düngemittelhandelstag Karl Severin Gliederung Einleitung Überblick, Inhalte, Ziele Änderungen im Düngerecht Düngemittelverordnung (DüMV) 2015 Düngegesetz
MehrStimmt die Düngebilanz?
Stimmt die Düngebilanz? Bereits ab 2010 dürfen laut Düngeverordnung bestimmte Bilanzobergrenzen nicht mehr überschritten werden. Gösta -Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer NRW, informiert. Die Düngeverordnung
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland
MehrRegelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau
Regelungen zum Einsatz organischer Dünger in Landbau und Gartenbau Dünger Pflichten nach Düngeverordnung 1) Aufnahmefähigkeit der Böden bei Aufbringung beachten Gülle Geflügelkot flüssige Gärreste Feststoffe
MehrStellungnahme. zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV)
Stellungnahme zur Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen, Düngeverordnung (DüV) (Stand der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs.4 des Düngegesetzes vom 10.
MehrAktueller Stand zur DüV und zur AwSV Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen
Fachtagung Thüringen in Erfurt am Aktueller Stand zur DüV und zur AwSV Auswirkungen auf landwirtschaftliche Biogasanlagen Geschäftsführer Fachverband Biogas e.v. Agenda Branchenzahlen Fokusthema AwSV Aktuelle
MehrUnter welchen Bedingungen eignen sich organische Dünger für Hochertragsstrategien?
Unter welchen Bedingungen eignen sich organische Dünger für Hochertragsstrategien? Klaus Sieling Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung - Acker- und Pflanzenbau - Christian-Albrechts-Universität
MehrErgebnisse zum Einsatz von organischen Düngemitteln 18 jähriger Versuch. Besse, , D. Koch, Dr. J. Heyn, LLH Kassel Harleshausen
Ergebnisse zum Einsatz von organischen Düngemitteln 18 jähriger Versuch Besse, 18.06.2013, D. Koch, Dr. J. Heyn, LLH Kassel Harleshausen Vom Wert des organischen Düngers: Lehrbuch: USER ACKER, Karl Dieckmann
MehrMerkblatt N-Düngeberechnung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - LTZ Augustenberg Außenstelle Rheinstetten-Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Merkblatt N-Düngeberechnung NID, Düngung, Düngeberechnung, Stickstoff
MehrBiogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel
Biogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel Nr. I 3/2009 Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe I (Substratproduktion) im Biogas Forum Bayern von: Dr. Matthias Wendland
MehrUmweltgerechter Maisanbau. Düngungsmanagement Silomais. Möglichkeiten zur Optimierung des Stickstoffeinsatzes
Möglichkeiten zur Optimierung des Stickstoffeinsatzes Themenübersicht: optimale N-Intensität Wirtschaftsdünger in der Düngeplanung Unterfußdüngung Stabilisierte Wirtschaftsdünger Geteilte Wirtschaftsdüngerausbringung
MehrSachgerechte Verwertung von Gärresten aus der Biogaserzeugung
Sachgerechte Verwertung von Gärresten aus der Biogaserzeugung April 2007 Mit der Erzeugung von Biogas besteht die Möglichkeit zur Einsparung fossiler Energieträger. In diesem Zusammenhang stellt sich nicht
MehrBetrieb von Biogasanlagen. Lösungsansätze zur Maisdüngung aus Sicht der Landwirtschaftskammer
Lösungsansätze zur Maisdüngung aus Sicht der Landwirtschaftskammer Themenübersicht: optimale N-Intensität Wirtschaftsdünger in der Düngeplanung Unterfußdüngung Geteilte Wirtschaftsdüngerausbringung kritischer
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf den Diskussionsstand zum 15.11.2014! www.bmel.de
MehrYARA Plan. Computergestützte Düngeplanung und Nährstoffbilanz
Computergestützte Düngeplanung Nährstoffbilanz Schnell präzise Berechnung des Nährstoffbedarfs Bereits nach Eingabe der Anbaudaten Bodenanalysen des aktuellen Jahres berechnet YARA Plan den genauen schlagspezifischen
MehrHumuswirkungen im Energiepflanzen-Anbau
Leibniz Centre for Agricultural Landscape Research Thüringer Bioenergietag: Humuswirkungen im Energiepflanzen-Anbau Matthias Willms, ZALF Müncheberg Jena 26. Februar 2015 Humus im Boden Ertrag Humus Methoden
MehrNachhaltiger Anbau in. intensiven Maiskulturen
Nachhaltiger Anbau in intensiven Maiskulturen Einleitung Gründe für hohe Maisanteile Höchste TM Erträge Geeignet für alle Standorte Beste Ausnutzung organischer Düngemittel Einleitung Gründe für hohe Maisanteile
MehrBei der Düngung unterscheidet man zwischen der Grunddüngung (Bodendüngung) und der Bestandesdüngung (Pflanzendüngung).
GRUNDSÄTZE DER DÜNGUNG Bei der Düngung unterscheidet man zwischen der Grunddüngung (Bodendüngung) und der Bestandesdüngung (Pflanzendüngung). Die Grunddüngung betrifft die Nährstoffe Phosphor und Kali,
MehrMehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt
MehrDie Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung
Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung Ralf Hilmer, 14. April 2016 in Hildesheim Gliederung Klärschlammverordnung Düngemittelverordnung
MehrGärreste aus Biogasanlagen - Nähr- und Schadstoffe, Einsatzmöglichkeiten im Ackerbau
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Außenstelle Forchheim - Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten - Nähr- und Schadstoffe, Einsatzmöglichkeiten im Ackerbau Gärreste, Biogas, Nährstoffe,
MehrSubstratalternativen für die Biogaserzeugung Frerich Wilken, LWK Niedersachsen
Substratalternativen für die Biogaserzeugung Frerich Wilken, LWK Niedersachsen Energiepflanzen ein Überblick: Energiepflanzen in Niedersachsen Mais Getreide Ganzpflanzennutzung Grünland / Ackergras Rüben
MehrDüngewirkung von Gärresten
Düngewirkung von en Dr. W. Zorn, H. Schröter Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Ref. Acker- und Pflanzenbau Problemstellung - e Starker Anstieg der Biogaserzeugung Größerer Anfall von en /
MehrErgebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau
Ergebnisse aus den Wasserschutzversuchen zum grundwasserschutzorientierten Maisanbau, Amelie Bauer; FB 3.12 Einleitung N-Düngung Untersaat Bodenbearbeitung Sortenwahl Reihenweite Grundwasserschutzorientierter
MehrÄnderungen durch die neue Düngeverordnung und Neues vom N-Expert
Änderungen durch die neue Düngeverordnung und Neues vom N-Expert Carmen Feller Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Theodor Echtermeyer Weg 1, 14979 Großbeeren Änderungen durch die neue Düngeverordnung
MehrLANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN. Hessischer Leitfaden zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 10. 01. 2006 (zuletzt geändert am 27. 02.
LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN Hessischer Leitfaden zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 10. 01. 2006 (zuletzt geändert am 27. 02. 2007) AG DüV.Leitfaden Hessen, Januar 2008 IMPRESSUM Herausgeber
MehrHinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre
Checkliste Cross Compliance 2014 Hinweise und Hilfestellungen aus den CC-Kontrollen der letzten Jahre 2 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Dazu soll gesprochen werden: 1. Allgemeines 2. Übersicht systematischen
MehrDüV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) DüV Ausfertigungsdatum:
MehrWachsen mit Mais. Winterforum Januar Henrike Wulfmeyer Wachsen mit Mais 1
Wachsen mit Mais Henrike Wulfmeyer Winterforum Januar 2015 18.01.2016 Wachsen mit Mais 1 Wachstum im Ackerbau vor dem Hintergrund neuer Rahmenbedingungen im Ackerbau Klimawandel trockenere Frühjahre, wärmere
MehrNovellierung der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft - Pflanzenbautag 2014 -
Novellierung der Düngeverordnung Auswirkungen auf die - Pflanzenbautag 2014 - Herr Budewitz, MLUL Referat 32 1 Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen Aktuell liegt den Ländern
MehrVersuchsergebnisse aus Bayern
Versuchsergebnisse aus Bayern 09-12 Biogasgärrestdüngung zu Wintertriticale GPS I: Gärrestmenge, Gärrestart, Ausbringtechnik, stabilisierte Dünger Ergebnisse aus Versuchen in Zusammenarbeit mit den Ämtern
MehrGreening und KULAP 2015
Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015
MehrEinzelbetriebliche Betrachtung zum Anbau alternativer Energiepflanzen. Lindach 1, Nebelschütz
Einzelbetriebliche Betrachtung zum Anbau alternativer Energiepflanzen Ökonomische Kriterien EEG 2012 Erneuerbare- Energien- Gesetz, Novelle 2012 Erhöhung der Artenvielfalt beim Energiepflanzenanbau Züchtung
MehrSchALVO - Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in Baden-Württemberg. Ziele und Inhalte der SchALVO
Ziele und Inhalte der SchALVO der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung von Baden-Württemberg Referat Wasserversorgung Grundwasserschutz Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Folie Folie
MehrBewirtschaftungssysteme im Vergleich
Bewirtschaftungssysteme im Vergleich Ergebnisse aus dem Lysimeterversuch Kassel Harleshausen Stand: 23.11.2011 Dr. Johannes Heyn, LLH FG 33 Dierk Koch, LLH FG 33 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen GliederungZwischenbericht
MehrVersuchsergebnisse aus NRW zur Verwertung wirtschaftseigener Dünger im Grünland. Dr. Clara Berendonk, Haus Riswick
Versuchsergebnisse aus NRW zur Verwertung wirtschaftseigener Dünger im Grünland Dr. Clara Berendonk, Haus Riswick Gülledüngung im Grünland Technik der Gülleausbringung Wirkung von RKL Biogasgülle 218 RKL
MehrNachhaltige Erzeugung von Biogassubstraten. Alternativen zum Mais: Nachhaltige Biogassubstrate als Beitrag zur Biodiversität
Nachhaltige Erzeugung von Biogassubstraten Alternativen zum Mais: Nachhaltige Biogassubstrate als Beitrag zur Biodiversität 4. Kommunalbörse Biomassennutzung in Kommunen Blieskastel, 20.09.2012 Dr. Peter
MehrAugen auf beim Düngemittelkauf
Hinweise Oldenburg, Februar 2014 Augen auf beim Düngemittelkauf Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel gemäß Düngemittelverordnung (DüMV)
MehrErfolgreicher Pflanzenbau unter dem Einfluss von Greening, Düngeverordnung und KuLaP
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Erfolgreicher Pflanzenbau unter dem Einfluss von Greening, Düngeverordnung und KuLaP Jörg Reisenweber Moosburg, 22.06.2015 Erfolgreicher Pflanzenbau? Der Begriff
MehrDipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner
Dipl. Agraringenieur (FH) Jürgen Schwarzensteiner Irlbach Fernerkennung und Sensortechnik kombiniert 1. Vorstellung des Betriebes 2. Arbeiten in der Ackerschlagkartei 3. Auswertungen des Versuchs 4. Ausblick
MehrStrip Tillage mit XTill
Strip Tillage mit XTill Streifenförmige Bodenbearbeitung mit/ohne Gülleunterfußdüngung Vogelsang Maschinenbau GmbH D 49632 Essen Oldb Tel.: +49 (0)5434/830 info@vogelsang-gmbh.com Diese Präsentation ist
MehrVergleich Nitratschnelltest / N- Tester
Vergleich Nitratschnelltest / N- Tester Was sollte man beachten? 1 Februar 2015 Gunther Schwarze 2 Verfahren der N- Düngebedarfs bei Wintergetreide 3 DLG Messverfahren Pflanzenanalyse Nitratschnelltest
MehrFaktorlieferung Düngewert Stroh /ha 82 100 117
WJ 2012/2013 Winterweizen (A) 1 Ertrag dt/ha 70 85 100 Preis /dt 26,00 26,00 26,00 Marktleistung /ha 1.820 2.210 2.600 Saat- und Pflanzgut 85 85 85 Düngemittel (nach Entzug) 305 342 390 Herbizide 36 56
MehrAktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014
Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik
MehrDüngung/Düngemittel (organisch und mineralisch):
Düngung/Düngemittel (organisch und mineralisch): Bei der Düngung werden heute Kostenfaktoren und Umweltaspekte besonders berücksichtigt. Mit Hilfe moderner Analysemethoden lassen sich leicht Nährstoffmängel
MehrVerwertung von Gärresten in der Landwirtschaft. Karl Severin
Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft Karl Severin Verwertung von Gärresten Eine Biogasanlage ist eine Produktionsstätte zur Erzeugung von Energie Düngemitteln Die landbauliche Verwertung beginnt
MehrLeittext. Düngung im Ackerbau und auf dem Grünland. für Auszubildende im Ausbildungsberuf Landwirt / Landwirtin. Name Vorname Name Vorname
Arbeitskreis der zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Verband der Landwirtschaftskammern e. V. Leittext Düngung im Ackerbau und auf dem Grünland für Auszubildende im Ausbildungsberuf Landwirt /
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrNährstoffaufnahme bei Körner- und Silomais
Nährstoffaufnahme bei Körner- und Silomais Verlauf der Nährstoffaufnahme bei Mais: Quelle: www.cultivend.dk Nicht gedüngter und richtig gedüngter Mais: Zwei Bilder Nährstoffbedarf von Körner- und Silomais
MehrTierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts
Tierschutz ist Klimaschutz - das Ende eines vermeintlichen Zielkonflikts Gemeinsame Forderungen der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft Dr. Brigitte Rusche Klimarelevanz der Landwirtschaft Tierbestand
MehrRoggen - die Energiepflanze für magere Böden
Roggen - die Energiepflanze für magere Böden Martin Schulze Ausbau 8 15306 Dolgelin Tel.: 03346 / 845455 Fax: 03346 / 854958 Betriebs- und Standortbeschreibung: In Ostbrandenburg, genauer: 80 km östlich
MehrUnterrichtsmaterial zur. Düngeverordnung. für den Berufs- und Fachschulunterricht
Unterrichtsmaterial zur Düngeverordnung für den Berufs- und Fachschulunterricht Inhaltsverzeichnis 1 Überblick über die wichtigsten Inhalte der Düngeverordnung... 5 2 Düngebedarfsermittlung... 14 3 Nährstoffanfall
MehrStickstoffverluste vermindern. - Möglichkeiten und Grenzen
Stickstoffverluste vermindern - Möglichkeiten und Grenzen Hans-Georg Frede und Martin Bach DBU-Forum, 08. Juli 2015, Osnabrück Inhalt 1. N-Bilanzen als Indikator 2. N-Überschüsse als Problem 3. Verluste
MehrAgrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm
Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin
MehrMIST ZU MAIS UND ZWISCHEN- FRUCHTMANAGEMENT IM FRÜHJAHR
Strategien fürs Feld Januar 2015 MIST ZU MAIS UND ZWISCHEN- FRUCHTMANAGEMENT IM FRÜHJAHR Mist zu Mais gezielt vor Zwischenfrüchten ausbringen Abbildung 1: Die Mistausbringung zu Mais sollte nach der Getreideernte
MehrBelastung der Gewässer durch Landwirtschaft und Biomasseerzeugung
Die Belastung der Gewässer durch Belastung der Gewässer durch Landwirtschaft und Biomasseerzeugung Vortrag anlässlich der Veranstaltung DieBioenergie dargestellten Auswertungen Zwischenergebnisse und Bioökonomie
MehrVergleich verschiedener N-Düngungssysteme zu Körnermais Auggen 2005. Schwerpunkt CULTAN-Düngung. CULTAN-Düngung in Körnermais 2005
Vergleich verschiedener N-Düngungssysteme zu Körnermais Auggen 2005 Schwerpunkt CULTAN-Düngung Jürgen Maier Institut für umweltgerechte Landbewirtschaftung Müllheim Begriff Controlled Uptake Long Term
MehrModul Nährstoffbilanzierung
Nährstoffe Bilanzieren Schlagbezogene Nährstoffbilanzen eines überwiegend landwirtschaftlich genutzten Trinkwassereinzugsgebietes Hoftor- und Schlagbilanzen Der Nährstoffaustrag aus landwirtschaftlich
MehrErläuterungen zum Bodenuntersuchungsbefund
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, Fachgebiet VI.2 Boden und Düngemittel Erläuterungen zum Bodenuntersuchungsbefund 1. Allgemeines Das Bodenuntersuchungsergebnis muß in Abhängigkeit von Nutzungsart,
MehrKompost in der Landwirtschaft
Komposttag bei der KDM mbh Erhalt der Bodenfruchtbarkeit 10.02.2012 Kompost in der Landwirtschaft Michael Schneider VHE Verband der Humus und Erdenwirtschaft e.v. 1 KDM mbh 10.02.2012 Gliederung Grün-
MehrEinhaltung von Cross Compliance Kriterien als Bestandteil der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Einhaltung von Cross Compliance Kriterien als Bestandteil der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Cross Compliance Standards...
MehrStroh, Miscanthus und Co. Wärmeenergieträger vom Acker. Zentrum für nachwachsende Rohstoffen NRW
Stroh, Miscanthus und Co. Wärmeenergieträger vom Acker Zentrum für nachwachsende Rohstoffen NRW 1 energetische Nutzung stoffliche Nutzung 2 3 4 Vereinbarung von Kyoto: 5 Quelle: FastEnergy GmbH 6 Quelle:
MehrGAP-Reform Greening und Co.
GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und
MehrWelche Chancen und Risiken bietet eine (UF-)Depotdüngung mit Mineraldünger bzw. fl. WD im Maisanbau?
Welche Chancen und Risiken bietet eine (UF-)Depotdüngung mit Mineraldünger bzw. fl. WD im Maisanbau? LAD-Düngefachtagung Ulm-Wiblingen, 29.10. 2015 Dr. M. Mokry, LTZ Augustenberg Weimar, 2013 Entwicklung
MehrAktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Aktuelles aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Triesdorfer Schaftag 24. Januar 2015 Schafbestand
MehrÖkologische Aspekte der Biogutverwertung Praxisbericht, Kreislaufpass, Neue DüngeVO, BioabfallVO
Ökologische Aspekte der Biogutverwertung Praxisbericht, Kreislaufpass, Neue DüngeVO, BioabfallVO Die Wertigkeit von Bioabfall 05.02.2015 Heidelberg Michael Schneider Inhalt: Ökologische Aspekte der Biogutverwertung
MehrVersuche der Landwirtschaftskammern zeigen Unterschiede in Eigenschaft und Wirkung von Gärresten im Vergleich zu Gülle.
Versuche der Landwirtschaftskammern zeigen Unterschiede in Eigenschaft und Wirkung von Gärresten im Vergleich zu. Quelle G. Jacobs und Gärreste gezielt ins Getreide Gärreste aus Biogasanlagen sind in ihren
MehrORGANISCHE DÜNGER IM HERBST UND WINTER
ORGANISCHE DÜNGER IM HERBST UND WINTER AUF GRÜNLAND EFFIZIENT VERWERTEN Ein bedarfsgerechter und umweltschonender Einsatz organischer Dünger stellt eine besondere Herausforderung im Rahmen des Nährstoffmanagements
MehrBiogasgärreste. Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion. LfL-Information
Biogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel LfL-Information 2 Bei der Produktion von Biogas fällt neben dem Hauptprodukt Methan Biogasgärrest an. Dieser wird auf landwirtschaftliche
MehrBei Mais die Düngung richtig berechnen
Bei Mais die Düngung richtig berechnen Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 15/2013 Dr. Matthias Wendland, Klaus Fischer, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische Landesanstalt
MehrZuckerrüben bedarfsgerecht düngen
Zuckerrüben bedarfsgerecht düngen Nach einem milden und trockenen Winter hat die Rübenaussaat auf vielen Standorten bereits begonnen. Die wüchsige Witterung bis in den Januar hinein führte zu entsprechenden
MehrLandesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung AVO) Vom 7.
Landesverordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten (Ausgleichsverordnung AVO) Vom 7. März 2014 Aufgrund des 104 Satz 7 und 8 des Landeswassergesetzes
MehrFertigation von Einlegegurken - Düngen nach Bedarf 1
Fertigation von Einlegegurken - Düngen nach Bedarf 1 Carmen Feller und Matthias Fink, Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren und Erfurt (IGZ), Kontakt: feller@igzev.de Fertigation
MehrInjektionsdüngung in Speisekartoffeln. Werner Beck DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Abteilung Landwirtschaft
Projekt Injektionsdüngung in Speisekartoffeln in RLP Werner Beck DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Abteilung Landwirtschaft Gliederung Intention, Motivation, Teilnehmer Rahmenbedingungen - Versuchsanbau -
MehrYara Megalab. So einfach geht Pflanzenanalyse
Yara Megalab So einfach geht Pflanzenanalyse Yara Megalab Wissen, was den Pflanzen fehlt Megalab analysiert Ihre Pflanzen Megalab ist ein Yara Service zur Durchführung von Pflanzenanalysen. Liegt ein Nährstoff-Mangel
MehrStickstoffdüngung im Raps - Rapsbestände optimal versorgen
Stickstoffdüngung im Raps - Rapsbestände optimal versorgen Der Raps ist eine recht verlässliche Größe, Enttäuschungen gibt es selten. Im vergangenen Jahr wurde wieder deutlich, dass Rapspflanzen über ein
MehrErfahrungen begrenzter N- und P-Düngung in den Niederlanden. Winfried Raijmakers, Yara Benelux Nov. 5-6, 2015
Erfahrungen begrenzter N- und P-Düngung in den Niederlanden Winfried Raijmakers, Yara Benelux Nov. 5-6, 2015 1. Holländische Landwirtschaft 2. Gesetzlicher Rahmen 3. Aufwendige Düngungsplanung 4. Organische
MehrMaßnahmenprogramm Landwirtschaft
Maßnahmenprogramm Landwirtschaft Runder Tisch zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Anhörung der Öffentlichkeit - WRRL und die Landwirtschaft Schutz der Oberflächengewässer Minderung des Phosphateintrages
MehrDüngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten
Regierungspräsidium Kassel Düngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten Intelligentes Gülle- und Gärrestmanagement Fachveranstaltung von ALB Hessen
MehrKörnermais, Foto, Stickstoff, Düngung, Entec, Nitrat, N-Bilanz, Sandboden, Düngungssysteme.
Landesanstalt für Pflanzenbau Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten +49 721 9518-30 poststelle@lap.bwl.de +49 721 9518-202 http://www.lap.bwl.de/ Wirkung verschiedener Düngungssysteme zu Körnermais
MehrBehandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz
8.9.2005 Behandlung von Biogas-Gärsubstraten und Gärresten im Rahmen der Feld-Stall-Bilanz gemäß Düngeverordnung 5 mit dem Programm Düngebilanz Bei in Biogasanlagen eingebrachten Substraten und den daraus
MehrDer Deckungsbeitragsrechner der LfL Bayern ein nützliches Werkzeug
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Der Deckungsbeitragsrechner der LfL Bayern ein nützliches Werkzeug Robert Schätzl Gliederung 1. Gründe für Wirtschaftlichkeitsberechnungen 2. Geeignete Methoden
MehrBiogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel
Biogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel Nr. I 3/2012 Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe I (Substratproduktion) im Biogas Forum Bayern von: Dr. Matthias Wendland
MehrErtragspotential nutzenaber
Ertragspotential nutzenaber wie? Dietrich Baye Produktmanagement Düngetechnik / Pflanzenernährung - Ertragspotential nutzen- aber wie? Gliederung - Wachstumsbedingungen - Ist- Analyse - Fehler und Folgen
MehrEinsatz von Grasaufwüchsen in Biogasanlagen. Praktische Erfahrungen eines Anlagenbetreibers
Praktische Erfahrungen eines Anlagenbetreibers Unsere Biogasanlage 500 kwel. 3 x 1000 m³ Fermenter 1 x 1000 m³ Nachgärer >80% verwendete Biomasse: Grassilage und Rindergülle Maissilage nur das, was am
MehrStrategien für 40 Jahre erfolgreichen Weizenanbau in der Agrargenossenschaft e.g. Köchelstorf
Strategien für 40 Jahre erfolgreichen Weizenanbau in der Agrargenossenschaft e.g. Köchelstorf Betriebsstruktur - Marktfruchtbau und Saatgutproduktion mit Aufbereitung - Milchproduktion mit Jungviehaufzucht
Mehr16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und EEG 2009
16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG EEG 2012 und an Ass. iur. Elena Richter Mitglied der Clearingstelle EEG Clearingstelle EEG 29. November 2013 1 / 18 Inhalt 1 2 3 4 2 / 18 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EEG
MehrVom Gärrest zum Düngemittel
Vom Gärrest zum Düngemittel Rechtliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gärresten Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MehrLohnunternehmer als Dienstleister für kommunale und private Kompostwerksbetreiber.
DeLuTa Münster 2010 02.12.2010 Lohnunternehmer als Dienstleister für kommunale und private Kompostwerksbetreiber. Michael Schneider VHE Verband der Humus und Erdenwirtschaft e.v. 1 DeLuTa Münster 02.12.2010
MehrStickstoffmobilisierung im (viehlosen) Bio- Ackerbau
Stickstoffmobilisierung im (viehlosen) Bio- Ackerbau Inhalt Stickstoff-Kohlenstoff im engen Zusammenspiel N-Quellen Mobilisierungsmöglichkeiten Gefahren des Stickstoffs in mobilen Formen Stickstoff- ausreichend
Mehr