Düngeverordnung vom 26. Mai unter dem Aspekt der Futtererzeugung. in Kraft getreten am 1. Juni 2017

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1 Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 unter dem Aspekt der Futtererzeugung in Kraft getreten am 1. Juni 2017 Hans- Eberhard Kape LMS Agrarberatung DüV MV LFB, Oktober 2017

2 Ordnungswidrigkeit Hinweis DüV MV LFB, Oktober 2017

3 Begriffe der DüV im Zusammenhang mit Grünland und Futterbau Begriffe Sperrzeit Bedarfs- Bilanz der DüV ermittlung Dauergrünland GL wie GL ja Grünland GL wie GL ja Ackerland mit mehrjährigem Futter mehrschnittiges Feldfutter GL/AL Aussaat wie GL Feldfutter AL Ausnahme ja Zwischenfrüchte AL Ausnahme Grobfutterflächen Abgleich DüV MV LFB, Oktober 2017

4 3 Grundsätze für die Anwendung - vor dem Aufbringen ist der N/P-Düngebedarf der Kultur zu ermitteln und aufzuzeichnen - der ermittelte Düngebedarf darf im Rahmen der geplanten Düngungsmaßnahme nicht überschritten werden - Überschreitungen sind zulässig, wenn nachträglich eintretende Umstände dies erfordern (u.a. Bestand/Witterung) >> Neuberechnung und Aufzeichnung bei anderen Bedingungen erforderlich DüV MV LFB, Oktober 2017

5 3 Grundsätze für die Anwendung - vor dem Aufbringen von Düngestoffen müssen Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat bekannt sein Kennzeichnung von Düngemitteln Analysen Richtwerte nur für tierische Wirtschaftsdünger - Vorgaben zur Anrechnung des N aus organischen Düngern DüV MV LFB, Oktober 2017

6 Berücksichtigung des N aus organ. oder organ.- mineral. Düngemitteln Düngemittel (Ausgangsstoff) anzurechnender Anteil des Gesamt-N % im Anwendungsjahr Rindergülle 50 Rinderdung 25 Schweinegülle 60 Schweinedung 30 Hühnertrockenkot 60 Hühnerdung 30 Gärreste flüssig 50 Gärreste fest 30 Klärschlamm fest 25 mindestens jedoch der Gehalt an verfügbarem oder Ammoniumstickstoff Achtung bei Ammoniumanteilen, die über den Wert in der Tabelle hinausgehen plus - Nachlieferung aus dem Vorjahr 10 % des aufgebrachten Gesamt-N DüV MV LFB, Oktober 2017

7 3 Grundsätze für die Anwendung - Ausnahmeregelung bei P-Düngung von der GfP GfP > 25 mg Phosphat DL/100 g >>> keine Düngung DüV > 25 mg Phosphat DL/100 g >>> nach Entzug - wenn schädliche Gewässerveränderungen durch Aufbringen von P-Düngern ermittelt wurden: Reduzierung oder Verbot der P-Düngung Grenzwerte Fließgewässer: 0,10 mg Gesamt-P/l 0,15 mg Gesamt-P/l je nach Gewässertyp MV DüV MV LFB, Oktober 2017

8 4 Vorgabe zur Ermittlung des Düngebedarfs Stickstoffdüngebedarfsermittlung Mais Stickstoffbedarfswert der Kultur für einen Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. Ertragsniveau der letzten drei Jahre 2. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) 3. N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat 4. N-Nachlieferung aus der org. Düngung des Vorjahres (10 %) 5. N-Nachlieferung aus Vor- und Zwischenfrucht DüV MV LFB, Oktober 2017

9 Stickstoffbedarfswerte Ackerland Frucht Ausgangsertragsniveau dt/ha Gesamt-N-Bedarf kg N/ha Raps-W Weizen-W A,B Weizen-W C Weizen-W E Gerste-W Roggen-W Gerste-S Silomais Zuckerrübe Kartoffel Frühkartoffel DüV MV LFB, Oktober 2017

10 Ackerland Düngebedarfsermittlung Berücksichtigung der betrieblichen Erträge Zu- und Abschläge für Ertragsniveau der letzten drei Jahre Kultur Ertragsdifferenz bei höheren bei niedrigeren Erträgen Erträgen je dt/ha kg N/ha/Einheit kg N/ha/Einheit Raps 5 max max Getreide 10 max max Silomais 50 max max ZR-Rübe 100 max max lineare Ableitung der Erträge zulässig >>> Bezugsgröße dt/ha DüV MV LFB, Oktober 2017

11 Stickstoffdüngebedarfsermittlung Betrieblicher Ertrag??? Betriebsdurchschnitt problematisch, - da große Differenzen zwischen den Schlägen - kein Anbau über drei Jahre Vorschlag für MV AL - Gruppenbildung nach Standortgruppen des Betriebes z.b. Bodenartengruppen leicht/mittel/schwer/. oder - schlagweise nach Ertragsnachweis GL - Gruppenbildung nach Niedermoor und Mineralboden und Nutzungsart und Nutzungsintensität oder AL/GL oder - Rückgriff auf standortbezogenes Ertragsniveau der Offizialberatung DüV MV LFB, Oktober 2017

12 Düngebedarfsermittlung Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes bei Mais und einjährigem Feldfutter Zu- und Abschläge für im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) - für jeden Schlag (kg/ha Nmin) vor der N-Düngung - nach Empfehlung der zuständigen Stelle - durch Untersuchung von eigenen Proben DüV MV LFB, Oktober 2017

13 Nmin Anrechnungstiefe 0 90 cm in der Regel!!! Ackerland Nmin Anrechnungstiefe 0 90 cm Raps, Wintergetreide, GPS-Getreide Z-Rübe, Mais Nmin Anrechnungstiefe 0 60 cm Kartoffeln, Sonnenblume, Sommergetreide, Öllein, einjähriges, einschnittiges Feldfutter, sonstige Sommerungen Grünland mehrschnittiges Feldfutter Feldgras mehrjährig Feldgras einjähriges >>> kein Nmin >>> kein Nmin >>> kein Nmin DüV MV LFB, Oktober 2017

14 Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat. Humusgehalt in % Mindestabschlag in kg N/ha Ackerland größer 4,0 (humos) 20 DüV MV LFB, Oktober 2017

15 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Mindestabschlag kg N/ha Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen 20 Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10 Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10 Feldgras 10 Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten 0 DüV MV LFB, Oktober 2017

16 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Vorfrucht (Zwischenfrüchte des Vorjahres) Mindestabschlag kg N/ha Nichtleguminosen, abgefroren 0 Nichtleguminosen, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet - im Herbst eingearbeitet Leguminosen, abgefroren 10 Leguminosen, nicht abgefroren - im Frühjahr eingearbeitet - im Herbst eingearbeitet Futterleguminosen mit Nutzung 10 andere Zwischenfrüchte mit Nutzung DüV MV LFB, Oktober 2017

17 Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre Berücksichtigung von. % des Gesamtstickstoffs - organische oder organisch-mineralische Düngemittel 10 % - Kompost 1. Jahr 4 % 2. Jahr 3 % 3. Jahr 3 % DüV MV LFB, Oktober 2017

18 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Mais, 400 dt Vorfrucht nicht abgefrorene nichtlegume Zwischenfrucht Einarbeitung Frühjahr N-Sollwert Mais Ertrag 450 dt/ha 200 kg/ha N Abschlag Ertrag 400 dt/ha - 15 kg/ha N Abschlag N min - 30 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden ± 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 60 kg/ha zur Zwischenfrucht (10 %) - 6 kg/ha N Abschlag Vorfrucht - 20 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf N-Düngebedarf gesamt - 71 kg N/ha 129 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

19 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Mais, 400 dt Vorfrucht Getreide (mit/ohne Strohabfuhr) N-Sollwert Mais Ertrag 450 dt/ha Abschlag Ertrag 400 dt/ha Abschlag N min Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Abschlag für organische Düngung Vorjahr Abschlag Vorfrucht Abschlag vom N-Bedarf N-Düngebedarf gesamt 200 kg/ha N - 15 kg/ha N - 30 kg/ha N ± 0 kg/ha N ± 0 kg/ha N ± 0 kg/ha N - 45 kg N/ha 155 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

20 Düngung für Mais, 400 dt Vorfrucht Getreide (mit/ohne Strohabfuhr) N-Düngebedarf gesamt 155 kg/ha N Gärrest 30 m kg/ha N 50 % Anrechnung 60 kg/ha N Unterfußdüngung DAP Gesamt Restdüngung mineralisch 20 kg/ha N 80 kg/ha N 75 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

21 Düngung für Mais, 400 dt Vorfrucht nicht abgefrorene nichtlegume Zwischenfrucht Einarbeitung Frühjahr N-Düngebedarf gesamt 129 kg/ha N Gärrest 30 m kg/ha N 50 % Anrechnung 60 kg/ha N Unterfußdüngung DAP Gesamt Restdüngung mineralisch 20 kg/ha N 80 kg/ha N 49 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

22 Vorgabe zur Ermittlung des Düngebedarfs Stickstoffdüngebedarfsermittlung Grünland mehrschnittiges Feldfutter Aussaattermin keine Bedeutung Stickstoffbedarfswert der Kultur für einen Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. Ertragsniveau und RP-Gehalt der letzten drei Jahre 2. N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat 3. N-Nachlieferung aus der N-Bindung von Leguminosen 4. N-Nachlieferung aus der org. Düngung des Vorjahres (10 %) DüV MV LFB, Oktober 2017

23 Stickstoffbedarfswerte bei Grünland und Dauergrünland Grünland und Dauergrünland Ertrag (Netto) RP-Gehalt N-Bedarf dt TM/ha % RP TM kg N/ha Wiese 1-Schnittnutzung 40 8,6 55 Wiese 2-Schnittnutzung 55 11,4 100 Wiese 3-Schnittnutzung 80 15,0 190 Wiese 4-Schnittnutzung 90 17,0 245 Wiese 5-Schnittnutzung ,5 310 Wiese 6-Schnittnutzung ,2 350 Weide intensiv 90 18,0 130 Weide extensiv 65 12,5 65 Mähweiden, 60 % Weide 94 17,6 190 Mähweiden, 20 % Weide 98 17,2 245 DüV MV LFB, Oktober 2017

24 Grünland - Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt Zu- oder Abschläge in kg N/ha Grünland und Dauergrünland je 10 dt TM/ha je 1 % RP TM Wiese 1-Schnittnutzung 14 6 Wiese 2-Schnittnutzung 18 9 Wiese 3-Schnittnutzung Wiese 4-Schnittnutzung Wiese 5-Schnittnutzung Wiese 6-Schnittnutzung Weide intensiv 15 8 Weide extensiv 10 5 Mähweiden, 60 % Weideanteil Mähweiden, 20 % Weideanteil DüV MV LFB, Oktober 2017

25 Stickstoffbedarfswerte mehrschnittiges Feldfutter mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras (5 Schnitte/Jahr) Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) Gras > 50 % Rotklee-/Luzerne Reinkultur Ertrag (Netto) RP-Gehalt N-Bedarf dt TM/ha % RP TM kg N/ha , , , ,5 360 DüV MV LFB, Oktober 2017

26 mehrschnittiges Feldfutter Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt Zu- oder Abschläge in kg N/ha mehrschnittiges Feldfutter je 10 dt TM/ha je 1 % RP TM Ackergras (5 Schnitte/Jahr) Ackergras (3-4 Schnitte/Jahr) Klee-/Luzernegras (3-4 Schnitte/Jahr) Gras > 50 % Rotklee-/Luzerne Reinkultur DüV MV LFB, Oktober 2017

27 Grünland/mehrschnittiges Feldfutters - Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Grünland/Dauergrünland (Schicht 0-10 cm) Mindestabschläge kg N/ha sehr schwach bis stark humos < 8 % OS 10 stark bis sehr stark humos 8-15 % OS 30 anmoorig % OS 50 Moorböden - Hochmoor > 30 % OS 50 Moorböden - Niedermoor > 30 % OS 80 mehrschnittiger Feldfutterbau Ackergras alle Bodenarten/Humusgehalte (ohne Leguminosen) 0 DüV MV LFB, Oktober 2017

28 Grünland/Ackergras - Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen Leguminosen im Grünland/Dauergrünland Mindestabschläge kg N/ha Ertragsanteil von Leguminosen 0-5 % 0 Ertragsanteil von Leguminosen 5-10 % 20 Ertragsanteil von Leguminosen % 40 Ertragsanteil von Leguminosen > 20 % 60 Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau Klee-/ Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen Rotklee/ Luzerne in Reinkultur DüV MV LFB, Oktober 2017

29 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Grünland, Niedermoor, 2 Schnitte, 54 dt/ha TM,11,4 % RP N-Sollwert Grünland 2 Schnitte Ertrag 55 dt/ha TM 100 kg/ha N Abschlag für Ertrag 54 dt/ha - 1 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Niedermoor - 80 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 100 kg/ha N über Gülle - 10 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen < 5 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 91 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 9 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

30 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Grünland, Niedermoor, 4 Schnitte, 89 dt/ha TM 17,0% RP N-Sollwert Grünland 4 Schnitte Ertrag 90 dt/ha TM 245 kg/ha N Abschlag für Ertrag 89 dt/ha - 3 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Niedermoor - 80 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 100 kg/ha N über Gülle - 10 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen < 5 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 93 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 152 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

31 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Ackergras, 3/4 Schnitte, Mineralboden, 90 dt/ha TM 16,2 % RP N-Sollwert Ackergras 3/4 Schnitte Ertrag 120 dt/ha TM Abschlag für Ertrag 90 dt/ha 310 kg/ha N - 78 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Mineralboden - 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 150 kg/ha N über Gülle - 15 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen 0 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 93 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 217 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

32 Düngebedarfsermittlung Beispiel für Ackergras, Mineralboden, 149 dt/ha TM 16,6 % RP N-Sollwert Ackergras 5 Schnitte Ertrag 150 dt/ha TM 400 kg/ha N Abschlag für Ertrag 149 dt/ha - 3 kg/ha N Abschlag für Nachlieferung aus dem Boden Mineralboden - 0 kg/ha N Abschlag für organische Düngung Vorjahr 150 kg/ha N über Gülle - 15 kg/ha N N-Nachlieferung aus N-Bindung durch Leguminosen 0 % Leguminosen - 0 kg/ha N Abschlag vom N-Bedarf - 18 kg/ha N N-Düngebedarf gesamt 382 kg/ha N DüV MV LFB, Oktober 2017

33 Organische N-Düngung auf Grünland und zu Ackergras im Herbst vor Beginn der Sperrzeit (1. November bis Ablauf 31. Januar) vorläufige Hinweise für MV (Aussaat vor dem 15.5.) DüV MV LFB, Oktober 2017

34 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 1: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte wie geplant abgeschlossen keine weitere Düngung vorgesehen >>> Folge: keine zusätzlichen Festlegungen erforderlich Situation 2: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte bereits Mitte September wie geplant abgeschlossen zusätzlicher Schnitt möglich Neuberechnung des N-Bedarfs Ausbringung der zusätzlichen N-Menge Ernte des zusätzlichen Schnittes danach keine weitere Düngung vorgesehen >>> Folge: keine zusätzlichen Festlegungen erforderlich DüV MV LFB, Oktober 2017

35 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 3: berechnete N-Düngung ausgebracht Schnitte bereits Ende September wie geplant abgeschlossen zusätzlicher Schnitt möglich Neuberechnung des N-Bedarfs Ausbringung der zusätzlichen N-Menge keine Ernte des zusätzlichen Schnittes möglich >>> Folge: - Eingang der N-Gabe in die Bilanz des Jahres - Berücksichtigung von 50 % der ausgebrachten N-Menge bei der Düngung im Folgejahr - offen - eventuell als Ertragsverlust zu berücksichtigen DüV MV LFB, Oktober 2017

36 Vorläufige Hinweise (MV) zur organischen Düngung im Herbst vor Beginn der Sperrzeit bei Grünland/Ackergras Situation 4: letzter Schnitt Ende Oktober weiterer Schnitt nicht geplant Ausbringung einer organischen Düngung Ausbringung wird als Beginn der Düngung für das Folgejahr angesehen >>> Folge: - vor Düngung Düngeplan für das Folgejahr erstellen - Eingang der N-Gabe in die Bilanz des Folgejahres - Berücksichtigung von 50 % der ausgebrachten N-Menge bei N-Düngung im nächsten Jahr DüV MV LFB, Oktober 2017

37 5 besondere Vorgaben DüV MV LFB, Oktober 2017

38 Bodenzustand und Düngung bei der N/P-Düngung keine Aufbringung - auf überschwemmten Flächen - auf gefrorenen Böden - auf schneebedeckten Böden - auf wassergesättigten Böden Ausnahme: >> auf gefrorenen Boden wenn: - der Boden durch Auftauen am Tag aufnahmefähig wird, - kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer zu besorgen ist, - kein Abschwemmen auf benachbarte Flächen zu besorgen ist, - der Boden eine Pflanzendecke trägt - und die Gefahr einer Bodenverdichtung besteht - Beschränkung auf 60 kg/ha N gilt nicht für Festmist/Kompost DüV MV LFB, Oktober 2017

39 Bodenfrostkarte DWD nicht geeignet für die Ermittlung der Aufnahmefähigkeit DüV MV LFB, Oktober 2017

40 Bodenfrosttiefe Daten DWD DüV MV LFB, Oktober 2017

41 Düngung - Ausbringungsregeln kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen > in oberirdische Gewässer > auf benachbarte Flächen DüV MV LFB, Oktober 2017

42 Gewässerabstand auf ebenen Flächen Abstand des Randes der Streufläche bei der Düngung auf ebenen Flächen 4 m Schleudergeräte ohne aktiven Grenzstreuer, Sprühverteiler 1 m 1 m Schleudergeräte mit aktivem Grenzstreuer Pneumatischer Streuer, Schleppschlauch, Schlitz, Injektor Grundsätzliches Düngeverbot 0-1 m DüV MV LFB, Oktober 2017

43 Gewässerabstand auf stark hanggeneigten Flächen Düngung auf hängigen Ackerflächen an Gewässern im Bereich von 5-20 m nur bei 5 m 20 m Grundsätzliches Düngeverbot 0-5 m sofortiger Einarbeitung auf unbestellten Ackerflächen Untersaat oder sofortige Einarbeitung in Reihenkulturen ausreichendem Bestand Mulch/Direktsaat DüV MV LFB, Oktober 2017

44 LMS- Agrarberatung stark hanggeneigte Fläche > 10 % Hangneigung 2m 20 m DüV MV LFB, Oktober 2017

45 6 zusätzliche Vorgaben - Einarbeitung innerhalb von 4 Stunden nach Beginn des Aufbringens kg/ha N-Regel (N aus organischen Düngern) Einbeziehung aller N-Mengen aus organischen u. organischen-mineralischen Düngemitteln tierischer u. pflanzlicher Herkunft - Harnstoff ab 2020 nur noch mit Ureasehemmstoff (ab 50 % HS) oder Einarbeitung nach 4 h DüV MV LFB, Oktober 2017

46 6 zusätzliche Vorgaben - flüssige organische Düngemittel dürfen nur noch streifenförmig aufgebracht werden auf AL ab 2020 auf GL und Feldgras ab zuständige Stelle kann andere Verfahren genehmigen andere Verfahren müssen zu vergleichbaren Ammoniakemissionen führen!!! DüV MV LFB, Oktober 2017

47 6 (8) Sperrzeiten - grundsätzliches N-Düngeverbot für N-Dünger mit wesentlichem Gehalt - auf Ackerland ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ernte der letzten Hauptfrucht abgeschlossen ist, bis zum Ablauf des 31. Januar, - auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjähr. Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar. -Düngungsverbot - gilt für mineralische und organische N-Düngemittel wesentlicher Nährstoffgehalt: 1,5 % N TM >> N-Düngemittel Stalldung von Huf- und Klauentieren sowie Kompost ausgenommen DüV MV LFB, Oktober 2017

48 6 (9) Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017

49 Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017

50 Ausnahmen von den Sperrzeiten auf Ackerland - eine N-Düngung zulässig bis in Höhe des N-Düngebedarfs nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. September nur - zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * Aussaat bis zum 15. September - zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * Aussaat bis zum 1. Oktober - zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen bis zum 1. Dezember - Obergrenze beachten maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammonium-N DüV MV LFB, Oktober 2017

51 Gerichtsurteil zur Herbstdüngung DüV MV LFB, Oktober 2017

52 Herbstdüngung - Zwischenfrüchte bei Aussaat bis zum 15. September ohne Beerntung (einschl. Untersaat ) Vorfrucht Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Leguminosenanteil Zwischenfrucht*** % Düngebedarf kg/ha N 40 Getreideganzpflanze Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Leguminosenanteil Zwischenfrucht *** < 33 % 60 * einschließlich Klee-/Luzernegras *** Leguminosen Anteil in der Zwischenfrucht bzw. im Feldfutter als Anteil der Samen DüV MV LFB, Oktober 2017

53 Herbstdüngung - Feldfutter bei Aussaat bis zum 15. September ohne Beerntung im Herbst** (einschl. Untersaat) Vorfrucht Düngebedarf kg/ha N Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Getreide, Grassamenvermehrung Feldgras Leguminosengemenge* (< 50 % Leguminosen) Getreideganzpflanze Leguminosenanteil Feldfutter *** % Leguminosenanteil Feldfutter*** < 33 % * einschließlich Klee-/Luzernegras ** Feldfutter mit Beerntung im Herbst - N-Düngebedarfsermittlung nach DüV Anlage 4 Tabelle 8 *** Leguminosen Anteil in der Zwischenfrucht bzw. im Feldfutter als Anteil der Samen DüV MV LFB, Oktober 2017

54 6 (10) Verschiebung der Sperrzeit >>> auf Antrag (MV) - Beginn und das Ende der Verbotszeiträume können um bis zu vier Wochen verschoben werden - formloser Antrag - begründen der Verschiebung - folgende Angaben sind im Antrag bereitzustellen - Frucht, Aussaattermin (gilt auch für Zwischenfrüchte) - vorgesehene Fläche - Bezeichnung, Flächengröße - Vorfrucht (Angabe des Leguminosenanteils) - Strohverbleib - Art der Bestellung - Entwicklungsstadium - nachgewiesener Düngebedarf - bereits ausgebrachte organische und mineralische Düngung nach der Vorfrucht DüV MV LFB, Oktober 2017

55 6 (10) Ausnahme von Sperrzeit >>> auf Antrag - für Düngemittel mit weniger als 2 % TM >> Jauche >> Silosickersaft >> Hofabwässer (nicht technisch und nicht mit PSM verunreinigt) - Ausbringung in der Sperrfrist möglich nach Genehmigung - wenn keine schädlichen Gewässerverunreinigungen eintreten - wenn Nährstoffgehalte und Trockenmasse < 2 % nachgewiesen - maximale Aufbringungsmenge 30 kg/ha N >> wichtig für Entlastung der Lagerkapazität DüV MV LFB, Oktober 2017

56 8 Nährstoffvergleich 1. Vergleich von Zu- und Abfuhr für die landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt oder 2. Zusammenfassung der Vergleiche für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit DüV MV LFB, Oktober 2017

57 Prüfung der Nährstoffabfuhr von Futterflächen >> Herstellung des Zusammenhanges zum Tierbestand zulässige Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter x Anzahl der Tiere + Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter - Nährstoffzufuhr über aufgenommenes Grobfutter zusätzlich: Futterverluste Feldfutter > Zuschlag von 15 % Dauergrünland > Zuschlag von 25 % DüV MV LFB, Oktober 2017

58 Unvermeidliche Verluste und Zuschläge Nährstoffbilanz!!! - bei bestimmten Betriebstypen >>>???? - bei der Anwendung bestimmter Düngemittel >>> Kompost - beim Anbau bestimmter Kulturen >>> Vermehrungsgras - bei der Erzeugung bestimmter Qualitäten >>>???? - bei der Haltung bestimmter Tierarten >>>???? - bei der Nutzung bestimmter Haltungsformen >>>???? - bei nicht zu vertretenden Ernteausfällen >>> Schädlinge, Witterung nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der zuständigen Stelle Sonderregelungen bei Gemüse DüV MV LFB, Oktober 2017

59 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches Salden für Stickstoff im Ø der letzten 3 Jahren: - ab Bilanzzeitraum 2018, 2019, 2020 maximal 50 kg/ha Salden für Phosphat im Ø der letzten 6 Jahren: - ab Bilanzzeitraum maximal 10 kg/ha DüV MV LFB, Oktober 2017

60 Nährstoffbilanzen Überschreitung des Kontrollwertes >> Schulung zur Düngebedarfsermittlung erneute Überschreitung >> Vorlage der Düngebedarfsermittlung bis DüV MV LFB, Oktober 2017

61 13 DüV Regelungen für mit Nährstoffen belastete Gebiete >> Gewässerverunreinigung durch Nitrat oder Phosphat Grundwasser Fließgewässer > 37,5 mg/l Nitrat und ansteigende Tendenz oder > 50,0 mg/l Nitrat zulässige Grenzwerte für Orthophosphat-Gehalte überschritten (je nach Gewässertyp) > 0,1 / 0,07 mg/l Orthophosphat DüV MV LFB, Oktober 2017

62 13 Gebiete Gewässerverunreinigung durch Nitrat oder Phosphat Auswahl von drei zusätzlichen Maßnahmen - nachträgliche Erhöhung des Düngebedarfs an Stickstoff max. 10 % - Analyse des Gehaltes aller organischer Dünger - geringere Phosphatmengen - Nmin-Analyse auf jedem Schlag - Gewässerabstand 5 m / 10 m - Einarbeitungspflicht 1 h - P-Sperrfrist bis Grünland Sperrfrist bis Festmist/Kompost Sperrfrist Gemüse/Beeren/Obst Sperrfrist zulässiger N-Bilanzüberhang 40 kg/ha - Lagerkapazität 7 Monate - Stalldunglagerung 4 Monate DüV MV LFB, Oktober 2017

63 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände ab 2020 mindestens 9 Monate für flüssige Wirtschaftsdünger > 3 GV/ha Tierbesatz oder keine eigenen Aufbringflächen mindestens 2 Monate für Festmist oder eigener Kompost DüV MV LFB, Oktober 2017

64 Rückfragen an: Hans- Eberhard Kape LMS Agrarberatung DüV MV LFB, Oktober 2017

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