Rundbrief. Januar Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.v.

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1 Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.v. Vorstand: Prof. Dr. H. Koch (Hochschullehrer) P. Steenpaß (Rechtsanwalt) E. Lauven (Gefängnisseelsorger i.r.) J. Niehaus (Jugendringgeschäftsführer) Dr. Maria Steenpaß (Ärztin) Rundbrief Januar 2003 AkS \ Prof. Dr. H. Koch \ Postfach 1268 \ Münster \ æ 0251/ & 0251/ aks-ev@muenster.de \

2 inhalt Titelbild Martin Bäuml entnommen dem Ausstellungskatalog "Kunst im Knast" JVA Minden 1996 S. 29 (Herman Busch Verlag). Gedichte: Schrei Deine Worte nicht in den Wind. Verständigungstexte von Inhaftierten. Hrsg. Karlheiz Barwasser. AS-Verlag 1982 S 108 u INHALT Liebe Mitglieder 3 Kurzmitteilungen 4 Themen Rechtsradikalismus im Knast - Helmut Koch - 5 Rassismus im Knast Orientierungslose Anstalsleitung der JustizvollzugsanstaltTegel 8 gerät zunehmend unter Druck ( der lichtblick 4/2002) Bremer Institut für Kriminalpolitik: 12 Kriminalpolitik statt Sicherheitswahn - Memorandum wider die nachträgliche (auch die vorbehaltene) Sicherungsverwahrung - 12 Jahre Langzeitbesuche in der JVA Werl - Ernst Lauven - 15 Merkblatt für einen Antrag an den Europäischen 16 Gerichtshof für Menschenrechte Medizinische Versuche mit Gefangenen und anderen Unfreiwilligen 18 - Christine Graebsch - OLG Hamm: Akteneinsicht durch Strafgefangene 24 Pedition an den Landtag/JVA Köln 26 Briefe und Texte von Mitgliedern Rechtsprechungsübersicht -Thomas Meyer-Falk - 27 Briefkontaktgruppe Deathrow (JVA Bochum) 29 Hotelvollzug 29 Versuche mit Gefangenen Einsicht??? - Eine Haftschilderung aus der JVA Diez 31 3 Monate Isolation in JVA Stammheim 32 Ein Sozialarbeiter und das Vollzugsziel 36 Rezensionen Buch "Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug 37 - Peter Steenpaß - Film Führer Ex 38 Presseschau 39 Aktuelles 61 Adressen 62 Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung des AkS wider. Bei Einsendungen wird das Einverständnis zum honorarfreien Abdruck sowie zur sinnwahrenden Kürzung vorausgesetzt. Eigentumsvorbehalt Dieser Rundbrief ist solange Eigentum des Absenders bis er der/dem Gefangenen persönlich ausgehändigt wurde. "Zur Habe Nahme" gilt nicht als Aushändigung im Sinne dieses Vorbehalts. Wird der Rundbrief der/dem Gefangenen nicht persönlich ausgehändigt ist er dem Absender unter Mitteilung des Grundes der Nichtaushändigung zurückzusenden. O Seite 2 O

3 Liebe Mitglieder die aktuelle Ausgabe des "Rundbrief" Januar 2003 ist nunmehr wenn auch mit Verzögerung erschienen. Als bundesweit tätiger unabhänger und frei finanzierter Verein haben wir wiederum ein breites Spektrum an Themen aus dem bundesdeutschen Strafvollzug für Sie ausgewählt und zusammengestellt. liebe mitglieder Insbesondere in Zeiten wo der Ruf nach härteren Strafen und zunehmenden Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug laut wird sehen wir es als umso erforderlicher an Aufklärungsarbeit zu leisten indem wir auf aktuelle Entwicklungen in der Kriminalpolitik hinweisen auf Missstände in und um den Strafvollzug aufmerksam machen und Gefangenen Mitteilungsmöglichkeiten gewährleisten. Im Einzelnen finden Sie in dieser Ausgabe interessante Tipps zu Neuerscheinungen ein Verzeichnis mit wichtigen Adressen eine umfangreiche Presseschau der letzen Monate. Beiträge unserer Vorstandsmitglieder für diesen Rundbrief befassen sich mit den Themen "Rechtsextremismus im Knast" (H. Koch) "12 Jahre Langzeitbesuche in der JVA Werl" (E. Lauven) und dem vor kurzem erschienen Fachbuch "Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug" (P. Steenpaß). Weitere Themen dieses Rundbriefes beschäftigen sich u.a. mit der nachträgliche Sicherungsverwahrung medizinischen Versuchen mit Gefangenen und anderen Unfreiwilligen einem Urteil des OLG Hamm zur Akteneinsicht durch Strafgefangene. In der Rubrick "Briefe und Texte von Mitgliedern" ist u.a. wiederum die "Rechtsprechungsübersicht" von Thomas Meyer-Falk zu finden ferner Berichte aus verschiedenen JVA's eingereichte Briefe an den Aks sowie eine literarische Betrachtung zum Strafvollzug. Für Rückmeldungen - Lob und Kritik - und weitere Ideen sind wir wie immer dankbar - ebenso für Briefe und Texte die Sie uns zur Information oder zur Veröffentlichung schicken. An dieser Stelle möchten wir uns auch für die vielfältige Unterstützung unserer Arbeit in Form von Sach- und Geldspenden Mitgliedsbeiträgen Informationen guten Wünschen Lob und Kritik ganz herzlich bedanken. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein friedliches Jahr Ursula Hassen (Geschäftsführung) O Seite 3 O

4 kurzmitteilungen Kurzmitteilungen Die "Briefkontaktgruppe Deathrow" in der JVA Bochum besteht seit Mai 2001 und schreibt Menschen die in US-Gefängnissen [Livingsteon / Texas] im Todestrakt einsitzen. Volker Melzer informiert in der Rubrik Briefe und Texte von Gefangenen über die Arbeit seiner Gruppe und regt zur Bildung ähnlicher Gruppen ind anderenen JVA's an. ëkontakt: Frau Stangier (Tel.: 0234 / BabetteStangier@hotmail.com) Lotse - Dokumentation "Entwicklungen und Schwerpunkte des Behandlungsvollzues - 25 Jahre Strafvollzugsgesetz". 6. LOTSE-Forum 12/2001.Hrsg. DBH- Bildungswerk Projekt Lotse. Köln LOTSE Aachener Str Köln BAG-S: Wegweiser für Inhaftierte Haftentlassene und deren Angehörige. Informationen zu Sozialleistungen und ihren Anspruchsvoraussetzungen 2. leicht überarbeitete Auflage. August Die 2. Auflage der BAG-S Broschüre mit vielen organisatorischen Ratschlägen und detaillierten Informationen über staatliche Hilfen vor/während und nach der Inhaftierung und vor/nach der Entlassung ist erschienen. Ein Ratgeber mit wichtigen Adressen findet sich im Anhang. Erhältlich beim AkS oder bei bei der BAG-S. BAG-S Oppelner Str Bonn Schutzgebühr: 100 RTL II: "Der Knast - Leben hinter deutschen Gittern". Reportage (60 Min.) jeweils montags. Nächster Termin: O Seite 4 O

5 OOOOOOOOOOOOOOOOO T HEMENOOOOOOOOOOOOOOO HEMEN k k k k k k k Rechtsextremismus im Knast k k k k k k k von Helmut Koch themen Es ist gegenwärtig in Deutschland verglichen mit der Aufbruchsbewegung gegen Rechts im Jahr 2000 auffällig still geworden um die Thematik. Der Antisemitismusstreit um Möllemann hat noch einmal deutlich gemacht wie anfällig die Bevölkerung gegenüber rechtskonservativen und rechtsextremen Stimmungen ist. Das Leipziger Forschungsinstitut diagnostizierte unlängst eine antisemitistische Stimmung bei 38 % der deutschen Bevölkerung. Die Zeit veröffentlichte ein neuere Umfrage des Heitmeyer-Instituts wonach nicht nur Ausländer sondern Außenseiter der Gesellschaft schlechthin unter Generalablehnung der Bevölkerung stehen: 80 % stimmten dem Satz zu Außenseiter sollten schärfer angepackt werden. Kein Zweifel dass eine erfreulich hohe Zahl von Initiativen gegen rechts arbeitet und staatlich unterstützt wird. Vermehrt wird jedoch bezweifelt ob die Arbeit nachhaltig wirkt. Zur Frage des Rechtsextremismus im Knast hat der AkS im Frühjahr 2001 eine Untersuchung vorgelegt die zeigte dass von erfreulichen Ausnahmen abgesehen in deutschen Anstalten und den vorgesetzten Justizbehörden häufig Ignoranz Laissez faire und gezielte Abschottung nach außen vorherrschen. Prof. H. Koch Vorsitzender des AkS referierte im Oktober 2001 zur Thematik auf der Jahresversammlung der Birgitta-Wolf-Nothilfe e.v. - 3 Akzente seines Vortrages seien erwähnt: k Zum einen konnten verschiedene Beobachtungen von Gefangenen aus bayrischen Gefängnissen vorgetragen werden die klagten dass auch in bayrischen Gefängnissen rechtsextreme Gefangene agieren und z.t. durch bayrische Bedienstete toleriert werden. Es scheinen sich auch häufiger rassistische Entgleisungen bei Bediensteten zu zeigen die nicht sanktioniert werden. Demgegenüber bleibt auffällig wie sehr das bayrische Justizministerium gegenüber dem Phänomen Rechtsextremismus im bayrischen Knast die Strategie des Laissez faire und der Abschottung gegenüber der Öffentlichkeit vertritt (leider keine Ausnahme im bundesdeutschen Justizapparat siehe AkS-Publikation "Rechtsradikalismus im bundesdeutschen Strafvollzug" Münster 2001 (Anzeige nächste Seite)). k Zum anderen wurde diskutiert ob die Anstrengungen ausreichen Jugendliche nach dem Knast sozial aufzufangen. Nur dann bestünde eine Chance sie nicht in die Hände fürsorglicher rechtsextremer Gruppen abgleiten zu lassen. B. Wolf berichtete aus ihrer Arbeit von einem Gefangenen der versucht hatte sich auf die eigenen Füße zu stellen der dann aber berichtete er habe einen wirklichen sozialen Rückhalt nur bei den Rechten gefunden. k Zum dritten wies H. Koch auf die Bedeutung rechtsextremer Musik hin. Wenn wiederholt berichtet wird dass die rechte Musik in den Zellen zu hören ist und auch propagandistisch wirkt die Bediensteten aber darüber hinweg sehen/hören so ist dies kein beiläufiges Versäumnis. Die rechte Musik agiert zu einem großen Teil brutal ausländer- und menschenfeindlich und ruft teils versteckt teils offen zu Gewalt auf z.b. gegen Friedmann oder Reemtsma ( Lanser ). Wer über dergleichen hinweghört toleriert offene Aufrufe zur Gewalt die z.t. bereits durch den Verfassungsschutz und die Bundesanstalt geahndet worden. O Seite 5 O

6 themen Rechte Musik - offener Aufruf zur Gewalt Lieber tot als ohne Ehre Die Flut der Fremden zog schnell ins Land Und wir Deutschen hatten es zu spät erkannt Kann man hier denn noch existieren? Ohne Gleich sein Gesicht zu verlieren. Refrain Wann ist Deutschland in ihrer Hand? Wann werden wir aus unserer Heimat verbannt? Wann können wir Deutschen in Freiheit leben? Denn dafür würden wir alles geben (...). Rheinwacht ( Seite 139) Blutrausch Du hast ihn vor Dir liegen hilflos und am Boden. Da nimmst Du noch mal Anlauf Und springst ihm in die Hoden. Volksverhetzer Thüringen (Seite 145) An der Nordseeküste Damals vor gar nicht einmal langer Zeit da machten Kanaken in Deutschland sich breit. Sie leben in Deutschland in Saus und in Braus Und gehen von alleine nie wieder nach Haus. An der Nordseeküste am arischen Strand wollen wir keine Kaffer in unserem Land. (...) Zillertaler Türkenjäger (Seite 164) Scheiß Punks Sein Kiefer zersplittert durch die Dock-Stahlkappe. Jetzt noch ein Eiertritt und dann liegt er auf der Matte. Er blutet aus dem Schädel und bewegt sich noch da tret ich noch mal rein mit meinem 14-Loch mit meinem 14-Loch immer auf den Schädel - Skinhead! Kraftschlag ( Seite 164) Refrain des Songs: Am Tag als Ignaz Bubis starb Am Tag als Ignatz Bubis starb und alle Juden heulten am Tag als Ignatz Bubis starb und alle Gläser klingen das wird ein schöner Tag wir pissen auf sein Judengrab. Die Härte ( Seite 162) Quelle: Rainer Fromm / Barbara Kernbach: Rechtsextremismus im Internet. Die neue Gefahr. München: Olzog 2001 Seite 163: Trotz Verbot nicht tot Wir schaun zurück in die Vergangenheit in unseren Augen eine herrliche Zeit. Doch die Mächtigen sie dachten damals schon rot und verhängten ein NS-Verbot. Doch Gedanken kann man nicht verbieten wir glauben nach wie vor an die alten Riten. Wir stehn zum Volk und zur Nation und eines Tages stürzen wir sie vom Thron. Refrain: Trotz Verbot sind wir nicht tot Ja wir sind immer noch da. Doch trotz Verbot sind wir nicht tot Wir stehn zum Volk und zum Reich ist doch klar (...) Für die Reinheit unserer Rasse sind wir bereit zu den Waffen zu greifen es kommt unsere Zeit. Für Deutschland und Europa - so soll es diesmal sein. Für die Widergeburt des Guten - stolz weiß und rein. (...). Kraftschlag ( Seite 163) O Seite 6 O

7 Das Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg informiert: Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 6. Sept. 2002: themen "Führer Ex" D 2002 O Seite 7 O

8 themen aus: der lichtblick 4/2002 Rassismus im Knast Orientierungslose Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Tegel gerät zunehmend unter Druck R assismus bedeutet übersteigertes Rassenbewußtsein bzw. Rassenhetze. In seiner weiter gefassten Definition steht es umgangssprachlich für Unter-drückung oder noch weiter für die Intoleranz gegenüber Anderen. Anders sein ist hier nicht auf eine bestimmte Herkunft oder Hautfarbe begrenzt auch anders Denkende oder anders Glaubende können sich Unterdrückung oder Hetze ausgesetzt sehen. Alle möglichen Rand-gruppen der Bevölkerung können daher gewissermaßen von rassistischen Tendenzen Ächtung oder Stigmatisierung betroffen sein. Es ist also zum Beispiel auch ein gegen Gefangene gerichteter Rassismus vorstellbar. Dass jedoch der Umgang mit ausländischen Gefangenen noch eine andere Qualität aufweist ist in Tegel traurige Realität. Die Redaktionsgemeinschaft des lichtblick wurde durch den konkreten Fall von zwei jüdischen Gefangenen in der TA III auf dieses Thema aufmerksam gemacht und hat daraufhin weitere Recherchen angestellt. So fand zunächst den oben an- und unten weiter besprochenen Fall zum konkreten Anlass nehmend am ein Gespräch zwischen drei Redaktionsmitgliedern und den Vertretern der Anstaltsleitung dem neuen Vollzugsleiter Adam und dem TAL III Anders statt. Hierbei erklärte Herr Adam dass die Anstaltsleitung generell in jedem Fall der ihr zur Kenntnis gelangt eingreifen würde. Das Thema Rassismus würde sehr ernst genommen bei Einstellungs- bzw. Eignungsgesprächen mit Bewerbern für den allgemeinen Vollzugsdienst würde ein beson-deres Augenmerk auf mögliche ausländerfeindliche oder rassistische Gesinnung gerichtet. Bewerber die derartige Tendenzen zeigen würden seien chancenlos. Auch in Weiter- und Fortbildungen der Vollzugsbediensteten würde immer versucht jegliche Auf-fälligkeiten zu erkennen. Sofern konkrete Fälle nachweisbar seien würde die Anstaltsleitung auch alle möglichen rechtlichen Schritte gegen eventuell betroffene Be-dienstete ausschöpfen. Betroffenen Gefangenen rät Herr Adam sich auf jeden Fall mit ihrem zuständigen Gruppenleiter oder der Anstaltsleitung in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls sei auch die GIV oder der lichtblick ein geeigneter Ansprechpartner. Herr Anders fügte hinzu dass er in der TA III jederzeit als Ansprechpartner auch außerhalb seiner offiziellen Sprechstunde zur Verfügung stünde. Letztlich wurde der lichtblick gebeten das Thema auch unter dem Gesichtspunkt»Rassismus unter Gefangenen«zu beleuchten. Wie schwierig jedoch ein Herangehen an dieses Thema ist zeigte sich nicht nur in den zahllosen vergeblichen Versuchen für einen halbwegs brauchbaren Texteinstieg sondern vielmehr in den vielen Gesprächen mit Gefangenen die sich betroffen fühlen und die aus vielfältigen Gründen eben nicht in Erscheinung treten wollen. Mehrfach wurde zum Beispiel darauf hingewiesen dass es seiner Zeit anlässlich des Hungerstreiks in der TA III auch Zusicherungen der Anstaltsleitung gab die Teilnahme würde in der Folge nicht zu negativen Auswirkungen im Vollzug führen. Tatsächlich wurde jedoch betroffenen Gefangenen in Vollzugsplanfortschreibungen attestiert sie seien aufgrund ihrer Teilnahme am Hungerstreik nicht vereinbarungsfähig und hätten Persönlichkeitsdefizite. Auch ein Schreiben der Humanistischen Union an den Gefangenen Dmitrij B. erscheint sehr interessant in dem auf den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit seitens Bediensteten der JVA Tegel wie folgt geantwortet wird:»... Was Ihre Vorwürfe betrifft so steht Aussage gegen Aussage. Und da Sie sich im Strafvollzug befinden wissen Sie wie es um die Glaubwürdigkeit beider Seiten bestellt ist....«diese grundsätzlich gegen den Gefangenen gerichtete Glaubwürdigkeitstheorie in Verbindung mit massiven Bedenken wenn nicht Angst vor möglichen vollzuglichen Nachteilen haben einige Mitgefangene dazu veranlasst dem lichtblick nur unter Zusicherung der Wahrung ihrer Anonymität von entsprechenden Vorgängen zu berichten. Einzig die beiden bereits erwähnten jüdischen Gefangenen erklärten sich auch namentlich zu den von ihnen erhobenen Vorwürfen bekennen zu wollen. Die Gefangenen Dmitrij B. und Igor K. waren gemeinsam auf einer Doppelbelegung im A-Flügel der TA III untergebracht. Beide schildern massive Probleme im Umgang mit ihren Gruppenleitern Stations- bzw. Hausbediensteten und der Anstaltsleitung. Demnach sei Igor K. von dem Gruppenleiter V. aufgefordert worden einen Widerspruch in seinem Abschiebeverfahren zurückzunehmen dann würde er Unterstützung erfahren bereits zum Halbstrafentermin in sein Heimat-land abgeschoben zu werden. Als Igor K. dieses Angebot von Herrn V. nach Rücksprache mit seiner Rechtsanwältin zurückwies erfuhr seine Vollzugsplanung eine ungeahnte Wendung. Herr V. inzwischen von der Gruppenleiterin G. abgelöst hatte offenbar entsprechende Aktennotizen angefertigt. Jedenfalls fertigte Frau G. eine Vollzugsplan-fortschreibung die O Seite 8 O

9 den Umgang mit Gefangenen in der JVA Tegel eindrucksvoll belegt. Eine zuvor festgeschriebene Verlegung in den Wohngruppenvollzug der TA V kam nun nicht mehr in Betracht außerdem wurde auf eine angebliche Alkohol- und Drogenpro-blematik hingewiesen zu der es weder nach Aktenlage noch aufgrund des Verhaltens des Ge-fangenen irgendwelche Hinweise gab. Auf entsprechenden Antrag gern. 109 StVollzG fasste die Strafvollstreckungskammer beim LG Berlin einen Beschluss in dem es u.a. heißt:»... Die in den Punkten 5 und 7 der Vollzugsplanfortschreibung dargestellte Drogen- und/oder Alkoho-problematik des Antragstellers ist erwiesenermaßen falsch. Die besondere Bedeutung die eine Suchtgefährdung beispiels-weise für die Gewährung von Vollzugslockerungen hat ergibt sich bereits aus der Verwaltungs-vorschrift Nr. 7 Abs. 2 a) zu 11 StVollzG. Es besteht darüber hinaus auch eine Wechselwirkung zu den weiteren Regelungen in Nr. 1 und 12 der Vollzugsplanfortschreibung (voraussichtlicher Entlassungszeitpunkt und Verlegung in den Wohngruppenvollzug der TA V).«Nach Gründen für das Verhalten der Anstalt bzw. der zuständigen Gruppenleiterin zu fragen entspricht in etwa der Suche nach der Quadratur des Kreises. Es ist jedenfalls nachvollziehbar dass der betroffene Gefangene hier einen ausländerfeindlichen Hintergrund vermutet. Der Umgang mit dem Gefangenen Dmitrij B. weist ähnliche Züge auf. Obwohl es aus seinem Straf-verfahren keine entsprechende Hinweise gab wurde ihm in der JVA Tegel erst einmal ein OK-Vermerk verpasst. Alleine hierüber entwickelte sich ein Vorgang der bestenfalls noch als Posse bezeichnet werden kann. Nach endlosen Vorgeplänkeln teilte die Teilanstaltsleitung der TA III der Rechtsanwältin des Gefangenen zum Beispiel im Mai 2002 mit ihrem Mandanten sei bereits am eröffnet worden dass er hinsichtlich der vermeintlichen Zugehörigkeit zum Personenkreis der Organisierten Kriminalität keinerlei Beschränkungen unterliegt. Zuvor war dem Gefangenen jedoch am schriftlich mitgeteilt worden»insbesondere im Hinblick auf die noch nicht einschätzbaren Verbindungen zur Gruppe der Organisierten Kriminalität kann zurzeit eine Fluchtgefahr nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden«. Entweder weiß die Teilanstaltsleitung nicht was sie tut oder es wird ganz gezielt Katz und Maus mit dem Gefangenen gespielt. In einem Gespräch mit seiner Gruppenleiterin G. wurde Dmitrij B. gefragt wieso gegen ihn denn kein Abschiebeverfahren liefe. Auf seine Antwort er sei jüdischer Kontingentflüchtling und verfüge über eine unbefristete Aufenthaltsge-nehmigung erklärte Frau G. demnach dann müsse sie wohl mit der Ausländerbehörde mal ein Gespräch führen. Einen Vollzugsplan erhielt der Gefangene B. zunächst fast ein Jahr lang überhaupt nicht. Erst als er sich zusammen mit Igor K. an die Öffentlichkeit wandte und mehrere Schreiben an Pressevertreter Jüdische und Menschenrechts-organisationen schickte kam Bewegung auch in seine Vollzugsangelegenheiten.... In einer Vollzugsplankonferenz am wurde der Gefangene auf einen voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt nach Zwei-Dritteln der Strafzeit abgestellt und eine Verlegung in die TA VI wurde angeordnet. Nur wenige Wochen später der Druck von außen auf die Anstaltsleitung unter anderem durch Vertreter der Jüdischen Gemeinde Berlin wurde größer da fand plötzlich eine außerplanmäßige neue Konferenz statt an der der Gefangene selbst teilnahm. Als Ergebnis wurde ihm dann seine Verlegung in den offenen Vollzug eröffnet. Demnach könne er mit seiner Verlegung innerhalb einer Woche rechnen. Da jedoch wieder einmal nichts geschah wurden entsprechende Nachfragen des Gefangenen dergestalt beantwortet vor einer Verlegung müsse erst noch die Frage der Organisierten Kriminalität geklärt werden und das obwohl der Anstalt inzwischen amtlicherseits sogar schriftlich mitgeteilt worden war dass die Annahme einer Verbindung des Gefangenen B. zur OK einzig auf der Fehleinschätzung eines einzelnen Polizeibeamten beruhte. Es ist also offensichtlich daß die Teilanstaltsleitung wider besseren Wissens Gründe für die andauernden Verzögerungen anführt von denen sie genau weiß dass sie unzutreffend sind. Dies scheint der normale Umgang mit unbequemen Gefangenen zu sein. Sind keine Negativa zu finden werden kurzerhand welche konstruiert. Letztlich hat jedoch die Teilanstaltsleitung den Schwanz eingezogen. Am wurde Dmitrij B. das Protokoll seiner letzten Vollzugsplankonferenz ausgehändigt in dem er gleichsam als Muster-gefangener tituliert wird der nunmehr umgehend in den offenen Vollzug zu verlegen ist. Ausschlaggebend hierfür war möglicherweise die Tatsache daß die Teilanstaltsleitung Kenntnis von drohenden Veröffentlichungen in verschiedenen Organen der Tagespresse erhalten hat sowie von dem Umstand daß für den eine Demonstration gegen Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus in der JVA Tegel genehmigt wurde. Dem Vernehmen nach war Gesamtanstaltsleiter Klaus Lange-Lehngut hierüber not amused was er dem Gefangenen B. auch unmittelbar nämlich am durch Gruppenleiter W. eröffnen ließ. L.-L. überstimmte Wendehals Anders und entschied: Kein offener Vollzug für Dmitrij B.! Damit war allerdings das letzte Wort in dieser unendlichen Geschichte noch nicht gesprochen. Nachdem sich neuerlich interessierte Personen von außen bei der themen O Seite 9 O

10 themen Anstaltsleitung meldeten u.a. ein Reporter der TAZ der den Gefangenen B. hier in Tegel interviewen wollte fand am ein Gespräch zwischen der Anstaltsleitung und dem Gefangenen statt. Hierbei wurde dann ein Gentleman agreement getroffen. B. darf doch in den offenen Vollzug im Gegenzug richtet sich die Demonstration am »nur«gegen die Teilanstaltsleitung der TA III. So jedenfalls berichtete der Gefangene B. Offenbar ist die Anstaltsleitung der Meinung eine Verlegung in den offenen Vollzug als Belohnung für Wohlverhalten und eine Nichtverlegung als Bestrafung benutzen zu können. Daß es sich hierbei tatsächlich um eine vollzugliche Behandlungs-maßnahme handelt spielt in den Überlegungen eine wohl eher untergeordnete Rolle. Letztlich wurde in mehreren Telefonaten unter anderem der Rechtsanwältin des Gefangenen B. erklärt seine Verlegung sei nunmehr vom Verlauf der Demonstration und vom Inhalt eines mit ihm geplanten und von der Anstaltsleitung genehmigten Interviews in der TAZ abhängig. Es ist wirklich nichts unmöglich in Tegel. Zur Abrundung (wohl eher zur Erhöhung des Drucks) wurde zeitgleich von der Teilanstaltsleitung der TA III die Beobachtung des Gefangenen angeordnet. Dies bedeutet dass nachts alle zwei Stunden eine Kontrolle stattfindet und dem Gefangenen konsequent der Schlaf geraubt wird. In der Zwischenzeit hatte sich der Umgangston einiger Bediensteter gegenüber den Gefangenen B. und K. weiter verschärft. Nach ihren Aussagen und schriftlichen Stellungnahmen wurden sie dem-nach unter anderem von einigen Bediensteten mehrfach als»jüdische Schweine«bezeichnet. Auf einen Antrag B s um Verlegung in eine Einzelzelle reagierte der Gruppenbetreuer K. unverzüglich. Nach nur 2 Stunden lehnte er den Antrag in dem auch auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesver-fassungsgerichtes hingewiesen wurde mit den Worten ab:»... Wenn Ihnen das nicht passt können Sie ja einen Antrag auf Verbüßung Ihrer Reststrafe in Russland stellen«. Der Einfachheit halber war der betreffende Antrag in der Folge unauffindbar. Hier sah sich dann sogar die Teilanstaltsleitung der TA III genötigt tätig zu werden. Unter dem wurde dem lichtblick mitgeteilt:»... werde ich den (... ) vorgetragenen Sachverhalt im Rahmen der Dienstund Fach-aufsicht einer Überprüfung unterziehen«. Es ist allerdings davon auszugehen daß die Unterdrückung des betreffenden Antrages hier eine wesentlich größere Rolle spielt als die offensichtlich ausländer-feindliche oder antisemitische Grundhaltung des Bediensteten. Mehrfach erschienen Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin in der Anstalt um Gespräche mit betroffenen Gefangenen aber auch mit einem Redakteur des lichtblick zu führen was jedoch zumindest in einem Fall von dem diensthabenden Zentralbeamten verhindert wurde. Am ließen Anstaltsvertreter den Rabbiner Ehrenberg zunächst im Pfortenbereich 25 Minuten warten bevor er zu einem Besuch in der TA III abgeholt wurde und anschließend dort nochmals mehr als eine halbe Stunde bevor der Autor dieses Artikels über Lautsprecher zu einem Gespräch gerufen wurde. Rabbi Ehrenberg sichtlich erregt über diese Behandlung erklärte in derartigem völlig unnötigen Verhalten zeige sich die antisemitische Einstellung der diensthabenden Beamten. Ob der Leser diese Auffassung teilen kann oder nicht antisemitische Strömungen scheinen auf breiter Basis wieder gesellschaftsfähig zu werden. Ob Möllemann/Karsli-Affäre rechtspopulistische Strömungen in vielen europäischen Ländern oder zahlreiche Veröffent-lichungen in diversen Presseorganen die Tendenz ist unübersehbar. Der Standardsatz»Man darf ja gegen die Juden heutzutage nichts sagen«dient Nazis wie Liberalen als Vorwand um aus dem Verbot antisemitischer Äußerungen antijüdische Argumente ab-uleiten. Bei deutschen Beamten scheint das auf fruchtbaren Boden zu treffen. Die Anstaltsleitung der JVA Tegel scheint jedenfalls auf massiven Druck von außen zu reagieren. Das hat einige Gefangene zu der Vermutung verleitet mit der jüdischen Lobby im Rücken müßten jüdische Gefangene nur»hilfe Antisemitismus«schreien und schon nähme der Vollzug eine positive Wendung. Und fürwahr der Verdacht drängt sich auf ist es doch kaum vorstellbar daß die Anstaltsleitung auf entsprechende Vorwürfe einer Organisation zum Schutz der Rechte transsilvanischer Dissidenten ebenso reagieren würde. Im Gegenteil der tagtägliche Umgang mit einer ganzen Reihe von ausländischen nicht jüdischen Gefangenen zeigt ausländerfeind-liche Tendenzen auf die nicht reagiert wird. So berichtet zum Beispiel der Gefangene A. von ständigen Auseinandersetzungen mit seinem Werkmeister. Obwohl seine Arbeitsleistung nie beanstandet wurde wird ihm permanent eine Leistungszulage verweigert während seine mitgefangenen Arbeitskollegen diese regelmäßig bekommen. Seine Bemühungen mit seinem Werkmeister hierüber ein Gespräch zu führen endeten demnach immer wieder mit der Bemerkung:»Seien Sie froh dass Sie überhaupt hier arbeiten dürfen«. Ein anderer ausländischer Gefangener wird seit Monaten von seinem Werkmeister gemobbt. Ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen sollte er bereits zweimal von seiner Arbeit abgelöst werden»hauen Sie ab ich will Sie in meinem Betrieb nicht mehr sehen«. Nur dem Einsatz eines weiteren Werkbeamten ist es zu verdanken daß es bislang nicht zu der Ablösung kam. Ein weiterer Gefangener berichtet O Seite 10 O

11 seine Gruppenleiterin habe ihn als Drogenhändler diffamiert. Begründung: Alle Palästinenser sind Drogenhändler! Auf seinen massiven Protest hin wurde der Gefangene unmittelbar einer anderen Gruppenleiterin zugeordnet. Zahlreiche weitere ausländische Gefangene berichten von einem andauernden rüden Umgangston verschiedener Bediensteter und Gruppenleiter. Die Dienst-vorschriften»Den Gefangenen ist mit Höflichkeit und Respekt zu begegnen«und»der Gefangene wird mit Sie angesprochen. Die im bürgerlichen Leben üblichen Anreden sind zu gebrauchen«scheinen demnach für viele Bediensteten keine Gültigkeit zu haben. Der Autor selbst musste bereits mehrfach miterleben in welcher Form sich Vollzugsbedienstete gegenüber ausländischen Gefangenen verhalten. Hier eine kleine Auswahl:»Die Ölaugen sollen mich heute bloß nicht mehr anquatschen«(stationsbeamter TA I)»Kanacken brauchen keine Bücher«oder anlässlich des Beginns des Kosovokrieges»Jetzt wäre es an der Zeit das ganze Balkanpack endlich abzuschieben«. Die beiden letzteren Vorfälle ereigneten sich jedoch nicht in der JVA Tegel sondern in der Voranstalt der JVA Bochum die für ihr gefangenenverachtendes Systemmanage-ment weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus berüchtigt ist. Aufgrund der bereits weiter oben ausgeführten Glaubwürdigkeits-theorie wurde jedoch auf eine entsprechende Verfolgung der betreffenden Bediensteten verzichtet. Und genau hier liegt das Problem: Vollzugsbedienstete können sich relativ sicher sein nicht belangt zu werden denn im Zweifelsfall ist ein Gefangener sowieso ein notorischer Lügner. Aus diesem Grund wollen auch die meisten betroffenen Gefangenen die betreffende Vorgänge gar nicht erst melden. Da nutzen die Beteuerungen von Vollzugsleiter Adam nichts die Bediensteten sitzen im Zweifelsfall immer am längeren Hebel und können jedem Gefangenen den Vollzugsalltag zur Hölle machen. Wenn es also der Anstaltsleitung ernst ist gegen ausländerfeindliche Bedienstete vorgehen zu wollen so ist sie in der Pflicht auch wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Hier könnte zum Beispiel ein von Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes unabhängiger Ausländerbeauftragter helfen der Klagen von betroffenen Gefangenen nachgeht und sie gleichzeitig vor Nachstellungen der entsprechenden Bediensteten schützt.... Sicher gibt es auch in der JVA Tegel rechtsradikale Gefangene die sich jedoch nach unseren Erkenntnissen weitgehend zurückhalten. Ein zunächst von einem dieser Gefangenen zugesagtes Interview wurde letztlich mit dem Argument verweigert»ich habe keine Lust mich danach mit jedem zweiten Kanacken hier prügeln zu müssen«. In der Vergangenheit gab es auch Vorfälle bei denen zum Beispiel ein Gefangener am 20. April mit sauber gestutztem Zweifingerschnäuzer und scharf gezogenem Scheitel 'Führers Geburtstag' feierte doch von besonderem Interesse hierbei ist daß sich kein einziger Bediensteter genötigt sah einzuschreiten. Überhaupt scheinen diesbezügliche Weisungen der Anstaltsleitung nicht sonderlich ernst genommen zu werden. Während linksorientierten Ge-fangenen regelmäßig entsprechende Veröffentlichungen konfisziert werden können die Rechtsaußen bei einigen Bediensteten durchaus auf Verständnis hoffen. Es ist keineswegs ungewöhnlich wenn den betreffenden Gefangenen irgendwelche Naziblättchen ausgehändigt werden und sei es nur weil der gerade diensthabende Beamte keine Lust hat sich durch eine Konfiszierung zusätzliche Schreibarbeiten aufzuhalsen. Ein Fazit über die hier geschilderten Vorkommnisse zu ziehen fällt nicht ganz leicht. Sicher liegt in der JVA Tegel wie in vielen anderen Justizvollzugs-anstalten der BRD einiges im Argen. Als besondere Auffällig-keit ist aber die offensichtliche Orientierungslosigkeit der Anstaltsleitung zu konstatieren. Es ist für die hiesigen Redakteure unmöglich festzustellen ob die betroffenen jüdischen Gefang-enen einfach nur die Gunst der Stunde nutzen um auf der Antisemitismuswelle reitend das Beste für sich selbst herauszuholen oder ob es ihnen wirklich darum geht allgemeine Mißstände aufzudecken. Jedenfalls ist es höchst unbefriedigend das viele andere Gefangene die ebenso betroffen sind aber keine entsprechende Lobby hinter sich haben unvermindert ausländerfeindliche Tendenzen ertragen müssen auch wenn es sich insgesamt immer um Einzelfälle handelt. Doch jeder Fall ist einer zuviel. Letztlich ist es höchste Zeit dass die Anstaltsleitung und ihre dienstvorgesetzte Behörde entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.... (gekürzt) Die Geschichte der Strafe ist in sehr vielen Dingen für die Menschheit nicht weniger beschämend als die Geschichte der Verbrechen. -- Giorgio del Vecchio themen O Seite 11 O

12 themen (aus: Komitee für Grundrechte und Demokratie. Jahrbuch '01/02 S ) Im Bundestag wurde am 7. Juni 2002 das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung verabschiedet. Diese Regelung sieht vor dass das erkennende Gericht eine spätere Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten kann. Nur wenn ein solcher Vorbehalt im Urteil aufgenommen ist kann später die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Der Bundesrat hat einen neuen Gesetzentwurf eingebracht mit dem nach wie vor versucht wird die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung generell möglich zu machen. Das Bremer Institut für Kriminalpolitik hat im April 2002 ein Memorandum zur Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Darin werden die im Strafgesetzbuch geregelte als auch die beabsichtigte nachträgliche Sicherungsverwahrung aus grundrechtlicher Sicht kritisiert. Bremer Institut für Kriminalpolitik Kriminalpolitik statt Sicherheitswahn - Memorandum wider die nachträgliche (auch die vorbehaltene) Sicherungsverwahrung - Die Sicherungsverwahrung (gemäß 66 Strafgesetzbuch [StGB]) 1933 als Maßregel der Sicherung und Besserung in das deutsche Strafrecht eingeführt gilt seither und weithin als allerletzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik' als fragwürdigste aller strafrechtlichen Sanktionen' - genau genommen handelt es sich um den schärfsten Eingriff sicherheitsstaatlicher Kontrollinstanzen in die Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Weil sie den Verurteilten über seine Tatschuld hinaus doppelt sanktioniert sieht sich die Sicherungsverwahrung -jenseits strafrechtstheoretischer und -dogmatischer sowie kriminologischer Einwände - seit langem erheblichen verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken ausgesetzt; auch aus diesem Grund ist in der Vergangenheit wiederholt ihre Abschaffung gefordert worden zumal sie ohnehin kaum noch Anwendung fand. Stattdessen wurde 1998 der Anwendungsbereich des 66 StGB in einer medial aufgeheizten Vorwahlkampfphase durch eine große sicherheitspolitische Koalition erheblich ausgeweitet und die Sicherungsverwahrung in ihren Auswirkungen deutlich verschärft: Seitdem kann gegen einen Beschuldigten bereits aus Anlass nur einer schweren Straftat neben einer langjährigen Freiheitsstrafe zusätzlich die unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet werden - Voraussetzung ist allerdings (noch) eine durch tatsächliche und gutachterliche Erkenntnisse belegte Gefährlichkeitsprognose. In der Vorwahlkampfphase 2001/02 formiert sich nun abermals eine große sicherheitspolitische Koalition für die kein geringerer als der Bundeskanzler selbst die Devise ausgab: "Wegschließen und zwar für immer!" (Frankfurter Rundschau vom ). Bundestag und Bundesrat liegen unterschiedliche Gesetzentwürfe vor die im Ergebnis alle darauf hinauslaufen die Anordnung der Sicherungsverwahrung auch noch nachträglich zu ermöglichen: Danach könnte dem bereits rechtskräftig Verurteilten und langfristig Inhaftierten noch kurz vor Ende seiner Haftzeit eine besondere Gefährlichkeit attestiert und die Fortdauer des Freiheitsentzugs auf unbestimmte Zeit - eventuell sogar lebenslang - angeordnet werden. Dieser zunächst in einigen Bundesländern (allen voran Baden-Württemberg und Bayern) und von der CDU im Bundestag eingeschlagene Weg wird nunmehr durch die rot-grüne Bundesregierung - im Gleichschritt mit einer hessischen Initiative im Bundesrat - fortgesetzt: Im Rahmen einer sog. Vorbehalts'-Lösung soll das Gericht die Sicherungsverwahrung auch dann anordnen können wenn die erforderliche Gefährlich-keitsprognose (noch) nicht möglich ist - über den Vollzug der Sicherungsverwahrung soll dann (ähnlich wie in den anderen Entwürfen) nachträglich entschieden werden (Gesetzentwurf vom BT-Drs. 14/85 86). Es deutet vieles darauf hin dass es bereits in absehbarer Zeit zur Verabschiedung einer so oder ähnlich gearteten Gesetzesänderung kommen wird mit der das scharfe Schwert der Sicherungsverwahrung abermals zugespitzt wird. O Seite 12 O

13 Gegen diese Vorhaben sind kriminalwissenschaftlich verfassungsrechtlich und rechtspolitisch erhebliche Einwände geltend zu machen; die geplanten Maßnahmen erweisen sich bei näherer Betrachtung als weder geeignet noch erforderlich die vermeintlichen Probleme zu lösen und erst recht nicht als angemessen: k Zur Begründung der Notwendigkeit dieser Gesetzgebungsvorhaben wird auf tatsächliche oder konstruierte Einzelfälle verwiesen um eine vermeintliche Sicherheitslücke zu offenbaren die empirisch gar nicht belegt ist: Es müsste sich dabei um Gefangene handeln die nach voller Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe der Führungs2sicht unterliegen ( 68f StGB) während dieser Zeit aber bereits kurz nach der Entlassung erneut schwerwiegende Delikte begehen; und es müsste um solche Gefangene gehen bei denen eine PsychKG-Unterbringung [gemäß den Landesgesetzen über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen] nicht in Betracht kommt da sie weder krank' noch therapiefähig' sein sollen... Einzelfälle wird es immer geben - lückenlose Sicherheit kann es im Rechtsstaat aber nie geben. Führungsaufsicht und Bewährungshilfe endlich mit den Ressourcen auszustatten die eine erfolgreiche Wiedereingliederung realisierbar machen wäre ein hilfreicher Vorschlag gewesen... k Bisherige Versuche des Gesetzgebers und der Rechtsprechung die Anwendung der Sicherungsverwahrung ansatzweise rechtsstaatlich einzugrenzen werden konterkariert wenn die Gerichte zukünftig bei der Anordnung auf eine Gefährlichkeitsprognose verzichten können: Dass die Gefährlichkeit "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar ist" dürfte für viele Fälle zutreffen in denen die übrigen formalen Voraussetzungen des 66 Abs. 3 StGB vorliegen. Wirksame Barrieren gegen extensive Tendenzen sind nicht erkennbar. Entgegen der Begründung der Bundesregierung es gehe um eine "außerordentlich geringe Anzahl betroffener Personen" droht vielmehr eine massive Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sicherungsverwahrung die sich erst im Rahmen späterer vollstreckungsgerichtlicher Entscheidungen korrigieren lässt. Es ist zu befürchten dass die Hoffnung der Autoren des Gesetzentwurfs mit der Ausgestaltung der Vorbehaltsanordnung als Ermessensentscheidung "einem denkbaren net-widening-effekt vorzubeugen enttäuscht wird zumal keine weiteren Voraussetzungen benannt werden sollen. k Die im System der Sicherungsmaßregeln ohnehin bestehenden Probleme mit dem aus der verfassungsrechtlich begründeten Unschuldsvermutung abgeleiteten Prinzip in dubio pro reo werden um eines erweitert: Der Grundsatz dass eine Sanktion nicht verhängt werden darf wenn sich deren gesetzliche Voraussetzungen nicht "mit hinreichender Sicherheit" feststellen lassen wird (ähnlich wie bei 27 Jugendgerichtsgesetz [JGG] auf den die Begründung ausdrücklich Bezug nimmt) unterlaufen wenn zukünftig im Zweifel' der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung angeordnet wird anstatt auf die Anordnung in dubio pro reo' zu verzichten. Den Sicherungsverwahrungs-Vorbehalt bereits dann anzuordnen wenn die Gefährlichkeit "nicht ausgeschlossen werden" kann würde die Unschuldsvermutung endgültig auf den Kopf stellen. k Die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf Vorbehalt kommt einer nachträglichen Anordnung gleich da über deren Vollstreckung erst sechs Monate vor dem Beschluss über die Strafrestaussetzung entschieden wird. Sie entfaltet außerdem bedenkliche Nebenwirkungen auf den Strafvollzug: Die Betroffenen werden in der Regel vom offenen Vollzug ebenso ausgeschlossen bleiben wie von Außenbeschäftigung Freigang und Ausgang von Urlaub ganz zu schweigen so dass bereits der Freiheitsentzug zur sicheren Verwahrung' wird bevor die Sicherungsverwahrung überhaupt verhängt worden ist. Damit wird aber nicht nur eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie unrealistisch sondern dem Gefangenen auch die Möglichkeit verbaut die latent negative Gefährlichkeitsprognose im Rahmen von Vollzugslockerungen zu widerlegen. Es droht ein absurdes System in dem sich die Prophezeiung zukünftiger Gefährlichkeit von selbst erfüllt... mit dem verfassungsrechtlich abgeleiteten verfassungsgerichtlich konkretisierten und gesetzlich verankerten Vollzugsziel der Resozialisierung' ( 2 S. 1 Strafvollzugsgesetz [StVollzG]) lässt sich das jedenfalls nicht in Einklang bringen. Vielmehr steht zu befürchten dass die angesichts des Sicherungsverwahrungs-Vorbehalts zu erwartenden zusätzlichen Restriktionen im Vollzug zu einer emotionalen Aufheizung und damit auch zu einem gesteigerten aggressiven Verhalten führen können. Wird dieses wiederum der erforderlichen Gefährlichkeitsprognose zugrunde gelegt entsteht ein verfassungs- themen O Seite 13 O

14 themen rechtlich problematischer Teufelskreis und die Gefahr einer zusätzlichen Sanktionierung die von den Betroffenen als Doppelbestrafung empfunden werden muss. k Der Begründung zufolge soll der Gefangene - trotz der geschilderten problematischen Rahmenbedingungen - durch die Drohung mit der Sicherungsverwahrung einen Anreiz erhalten konstruktiv an der Errechung des Vollzugszieles mitzuwirken und insbesondere in der Behandlung mitzuarbeiten. Jenseits des Problems dass es ausreichende und geeignete Behandlungs-angebote im Strafvollzug - gerade auch für die fragliche Tätergruppe - gar nicht gibt ist der hierin begründete Therapiezwang' (Umkehrschluss: Wer nicht mitarbeitet gilt als gefährlich) nicht nur menschenrechtswidrig sondern läuft auch Gefahr das vorgebliche Ziel. - Reduzierung von Gefahren für die Allgemeinheit - zu verfehlen möglicherweise sogar zu konterkarieren: Vorbildliche Mitwirkung' im Vollzug und Mitarbeit' in der dortigen Behandlung' sind bekanntlich keine verlässlichen Prädiktoren für Ungefährlichkeit nach Entlassung in Freiheit die forensische Psychiatrie und Psychologie lehren uns dass durchaus das Gegenteil der Fall sein kann. Scheinanpassung infolge von Hoffnungslosigkeit und Prisonisierung fördert Scheinprognosen und produziert damit letztlich Scheinsicherheit. k Die vorliegenden Gesetzentwürfe tragen einmal mehr dazu bei die Grenzen zwischen Strafrecht und Polizeirecht zu verwischen und beide Komplexe in einem umfassenden Sicherheitsrecht aufzulösen. Dies geht einmal mehr - zu Lasten der Rechte der davon Betroffenen von den legislativen Kompetenzkonflikten ganz zu schweigen... Der kriminalitätspolitische Sicherheitsdiskurs der Einzelfälle populistisch in hektische Kontrollpolitik ummünzt lenkt nicht Misstrauen ist ein Teil unserer Nahrung von Klaus D. Mahn Wärter Ich weiß oft nicht wie ich Tat und Gefangene in Einklang bringen soll. Wenn mann ihre Akten sieht liest was sie getan haben - Unmenschen. Beim persönlichen Kontakt im Gespräch sind sie ganz vernünftig benehmen sich anständig. Ich frage mich ob sie vielleicht nur schauspielern sich verstellen nur so tun als seien sie - Menschen weil sie an ihre Entlassung denken und mich reinlegen wollen. Gefangener Ich weiß oft nicht wie ich Dienst und Wärter in Einklang bringen soll. Wenn man ihre Dienstauffassung kennt weiß wie sie ihren Dienst versehen - Unmenschen. Beim persönlichen Kontakt im Gespräch sind sie ganz vernünftig benehmen sich anständig. Ich frage mich ob sie vielleicht nur schauspielern sich verstellen nur so tun als seien sie - Menschen weil sie an ihre Beförderung denken und mich reinlegen wollen. nur von realen Gefahren ab er mündet auch nahezu zwangsläufig in eine sicherheitspolitische Eskalationsspirale an deren Ende der soziale und liberale Rechtsstaat längst auf der Strecke geblieben ist. Eine Kriminalpolitik' die Menschen als "Bestien" (Innenminister Schäuble Baden-Württemberg) oder "Zeitbomben" (Justizminister Wagner Hessen) etikettiert hat ihren Namen nicht verdient denn sie durchtrennt das die zivilisierte Gesellschaft zusammenhaltende Band der Menschenwürde und missbraucht das Strafrecht für eine Politik des Unschädlichmachens'. Dr. Kai Bammann Prof. Dr. Lorenz Böllinger Prof Dr. Johannes Feest Dr. Eduard Matt Dr. Helmut Pollähne Prof. Dr. Karl F. Schumann Prof. Dn Peter Thoss Prof Dr. Edda Weßlau Bremen den 11. April 2002 O Seite 14 O

15 von Ernst Lauven Als im August 1988 die Einrichtung von besonderen Zellen für Langzeitbesuche in der JVA Werl angekündigt wurde gab es einerseits heftige diskriminierende bis Menschen verachtende andererseits zustimmende und befürwortende Reaktionen. Geiselnahmen vermehrter Drogenimport Zunahme von Straftaten wurden prophezeit. Stabilisierung sozialer Bindungen Abbau von Knaststress und allgemeine Entspannung der Situation im Knast erhofft. Anfang 1990 waren diese besonderen Räume gleichsam wohnliche Mini-Appartments hergerichtet so dass seit dem Paare auch mit Kindern für etwa drei Stunden unbeaufsichtigt Besuch haben können. Der Kreis derer die zu den Langzeitbesuchen zugelassen wurde öffnete sich bald für Paare die in einer auf Zukunft hin angelegten Beziehung zueinander stehen. Später wurde diese Art von Besuchen in Aachen Dortmund Geldern Remscheid sowie in Gelsenkirchen-Feldmark für Frauen und Männer angeboten. Von den Prophezeiungen ist keine in Erfüllung gegangen. Große Schwierigkeiten oder die Gefährdung von Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug sind ausgeblieben. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte kürzlich: die Anstaltsleiter seien zufrieden sogar begeistert dass es diese Besuche in ihren Anstalten gibt was eher die Befürworter bestätigt. Vorgeschichte zu den LZB en 12 Jahre Langzeitbesuche in der JVA Werl teilnehmen die in einer festen Beziehung zueinander stehen. Bereits im ersten Jahr zeigte sich dass ein solcher Stau von Fragen Schwierigkeiten und unaufgearbeiteten Problemen bei den Einzelnen wie bei den Paaren bestand dass ein Nachmittag im Monat für deren Klärung oder Bewältigung nicht reichte. Daraus erwuchs die Idee ein Mal im Jahr eine Eheseminar-Woche anzubieten. Die erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt die Vorbereitungen getroffen. Seit 1986 finden die Eheseminar-Wochen jährlich von Montag bis Freitag statt. Beide Veranstaltungen werden von einem Team geleitet. Der jeweilige Kath. Pfarrer hat die Verantwortung. Die Erfahrungen mit dem Eheseminar und den Eheseminar-Wochen waren so ermutigend dass bei der Schaffung von Langzeitbesuchsräumen sogar an ein Familien-Begegnungszentrum mit zwölf Kleinwohnungen gedacht war damit sowohl diese Eheseminar-Wochen als auch andere Veranstaltungen wie etwa Soziale Seminare Therapiewochen u.a. m. außerhalb des Knastalltages hätten durchgeführt werden können. Leider war dieser Traum zu schön um wahr werden zu können. Zwölf Jahre Langzeitbesuche siebzehn Jahre anstaltsinterne Eheseminar-Wochen und achtzehn Jahre anstaltsinternes Eheseminar - allein in der JVA Werl! Das sind ungezählt viele Einzel- und Gruppenveranstaltungen ohne gravierende Schwierigkeiten oder gar Gefährdungen. themen Der Vorschlag des Kath. Seelsorgedienstes im Sommer 1983 in der JVA Werl ein anstaltsinternes Eheseminar einzuführen wurde als überflüssig und völlig sinnlos abgetan. Ein Jahr später griff der neue Leiter der JVA das Anliegen auf und förderte es. Seit Januar 1985 findet monatlich an einem Samstagnachmittag dieses Seminar statt. An ihm können bis zu zwölf Paare Mehr und bessere Belege dafür dass beherzter Mut klare Sicht und tatkräftiges Handeln sich auszahlen und bestätigt werden kann es kaum geben auch dafür: wie verantwortlich diejenigen sich verhalten denen vielfach nichts Gutes oder Vernünftiges zugetraut und zugemutet wird! O Seite 15 O

16 themen Merkblatt für Personen die sich an den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE wenden wollen Quelle: AUFSCHLUSS S. 8 ff. 1. Mit welchen Fällen kann sich der Gerichtshof befassen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationales Organ das unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerden von Personen prüfen kann die geltend machen daß ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sind. Diese Konvention ist ein internationaler Vertrag in dem eine große Zahl europäischer Staaten übereingekommen sind bestimmte Grundrechte zu sichern. Die garantierten Rechte sind in der Konvention selbst und daneben in den nur von einigen dieser Staaten angenommenen Zusatzprotokollen Nr und 7 aufgeführt. Lesen Sie bitte diese als Anlage beigefügten Texte und die dazugehörigen Vorbehalte. Wenn Sie glauben dass sie persönlich und unmittelbar des Opfer einer Verletzung eines oder mehrerer dieser Grundrechte durch einen der Staaten geworden sind können Sie sich darüber beim Gerichtshof beschweren. Der Gerichtshof kann sich jedoch nur mit Beschwerden befassen die sich auf Verletzungen eines oder mehrerer in der Konvention oder einem der Protokolle aufgeführten Rechte beziehen. Er ist kein Berufungsgericht gegenüber den nationalen Gerichten und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern. Er kann sich auch in Ihrer Angelegenheit nicht unmittelbar an die Behörde wenden über die Sie sich beklagen. Der Gerichtshof kann sich nur mit Beschwerden befassen die gegen Staaten gerichtet sind die die Konvention oder das betreffende Zusatzprotokoll ratifiziert haben und die sich auf Vorgänge beziehen welche sich nach einem bestimmten Datum ereignet haben. Das jeweils maßgebliche Datum hängt vom betroffenen Staat sowie davon ab ob sich die Beschwerde auf ein Recht aus der Konvention oder aus einem der Protokolle bezieht. Sie können sich beim Gerichtshof nur über Akte einer Behörde (gesetzgebende Körperschaft Verwahrungsorgan Gericht usw.) eines dieser Staaten beschweren. Der Gerichtshof kann sich nicht mit Beschwerden gegen Einzelpersonen oder private Organisationen befassen. Gemäß Artikel 35 Abs. 1 der Konvention kann der Gerichtshof nur angerufen werden nachdem alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sind und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit dem Tag der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung. Dem Gerichtshof ist es nicht möglich sich mit Beschwerden zu befassen die diese Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Bevor Sie sich an den Gerichtshof wenden ist es daher unbedingt erforderlich daß Sie in dem Staat über den Sie sich beschweren von allen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht haben die Ihrer Beschwerde möglicherweise hätten abhelfen können. Anderenfalls werden Sie darlegen müssen dass diese Rechtsmittel ineffektiv gewesen wären. Sie müssen dementsprechend zunächst die innerstaatlichen Gerichte angerufen haben was eine Beschwerde bis hin zum höchsten zuständigen Gericht einschließt vor dem Sie zumindest dem Grund nach die Beschwerdepunkte geltend gemacht haben müssen die Sie sodann beim Gerichtshof vorbringen möchten. Beim Gebrauch dieser Rechtsmittel müssen Sie grundsätzlich die innerstaatlichen Verfahrensregeln insbesondere Fristvorschriften einhalten. Wird das von Ihnen eingelegte Rechtsmittel beispielsweise verworfen weil Sie es verspätet oder beim falschen Gericht eingebracht oder andere Verfahrensvorschriften nicht beachtet haben so ist es dem Gerichtshof nicht möglich sich mit Ihrem Fall zu befassen. Ist Ihre Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung wie etwa eine Verurteilung oder ein Strafurteil gerichtet so ist jedoch nicht erforderlich daß Sie nach Erschöpfung des normalen Rechtswegs einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt haben. Auch müssen Sie nicht Gebrauch von außergerichtlichen Rechtsbehelfen oder von Gnaden- oder Amnestiegesuchen gemacht haben. Petitionen (an das Parlament das Staatsoberhaupt oder die Regierung an einen Minister oder einen Ombudsmann) stellen keine effektiven Rechtsmittel dar von denen Sie Gebrauch gemacht haben müssen. Nach einer Entscheidung der letzten staatlichen Instanz haben sie sechs Monate Zeit um sich an den Gerichtshof zu wenden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der letzten Entscheidung im normalen Rechtsweg an Sie oder Ihren Rechtsanwalt nicht mit der Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrags eines Gnaden- oder Amnestiegesuchs oder sonstiger außergerichtlicher Rechtsbehelfe. Diese Frist wird erst unterbrochen sobald dem Gerichtshof entweder Ihr erstes Schreiben in dem Sie eindeutig - wenngleich auch nur zusammenfassend - den Gegenstand Ihrer Beschwerde darlegen oder das O Seite 16 O

17 ausgefüllte Beschwerdeformular zugeht. Eine einfache Bitte um Auskunft reicht nicht aus um die Sechs- Monats-Frist zu unterbrechen. 2.Wie man sich an den Gerichtshof wendet Die Amtssprachen beim Gerichtshof sind Englisch und Französisch. Sollte dies einfacher für Sie sein so können Sie auch in einer der offiziellen Sprachen der Konventionsstaaten an die Gerichtskanzleischreiben. Beschwerden können beim Gerichtshof weder telefonisch noch per soweit nicht eine Bestätigung auf dem gewöhnlichen Postweg erfolgt eingebracht werden. Ebenso wenig ist es sinnvoll wenn Sie persönlich nach Straßburg kommen um Ihre Beschwerde mündlich darzulegen. Sämtliche Ihre Beschwerde betreffende Korrespondenz senden Sie bitte an folgende Adresse: An den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Europarat F STRASBOURG CEDEX Beim Empfang Ihres ersten Schreibens oder des Beschwerdeformulars wird die Kanzlei des Gerichtshofs Ihnen antworten und Sie darüber informieren daß eine Akte (deren Nummer in allen folgenden Schreiben anzugeben ist) unter Ihrem Namen angelegt wurde. In der Folge wird man Sie möglicherweise auffordern nähere Auskünfte zu erteilen zusätzliche Unterlagen einzureichen oder bestimmte Punkte Ihrer Beschwerde zu erläutern. Dagegen kann die Kanzlei Ihnen weder Informationen über die Rechtslage in dem Staat über den Sie sich beschweren geben noch kann sie Rechtsberatung im Hinblick auf die Anwendung und Auslegung innerstaatlichen Rechts erteilen. Die sorgfältige Durchführung Ihrer Korrespondenz mit der Kanzlei liegt in Ihrem eigenen Interesse. Jede verspätete Beantwortung sowie jedes Ausbleiben einer Antwort überhaupt kann als Zeichen dafür gewertet werden dass Ihrerseits kein Interesse mehr daran besteht die Beschwerde weiterzuverfolgen. Dementsprechend wird die in Ihrer Sache angelegte. Akte vernichtet werden wenn Sie die an Sie gerichteten Schreiben der Kanzlei nicht innerhalb eines Jahres beantworten. Wenn Sie sich versichert haben daß Ihre Beschwerde eines der in der Konvention oder den Zusatzprotokollen garantieren Rechte betrifft und dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind füllen Sie bitte das Beschwerdeformular sorgfältig und leserlich aus und senden es innerhalb von maximal sechs Wochen zurück. Gemäß Art. 47 der Verfassungsordnung des Gerichtshofs müssen Sie im Beschwerdeformular unbedingt: O Seite 17 O k eine kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes geben über den Sie sich beschweren wollen und Ihre Beschwerdegründe nennen; k die Konventionsgarantien angeben die Sie als verletzt ansehen; k die Rechtsmittel benennen von denen Sie Gebrauch gemacht haben; k alle in Ihrer Sache ergangenen Entscheidungen auflisten wobei Sie bitte jeweils das Datum die entscheidende Gericht und kurz den Inhalt der Entscheidung angeben. Fügen Sie Ihrem Schreiben diese Entscheidungen jeweils als Ganzes in Kopie bei. (Es werden keine Dokumente an Sie zurückgeschickt. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse lediglich Kopien nicht aber die Originale beizufügen.) Gemäß Art. 45 der Verfassungsordnung des Gerichtshofs muss das Beschwerdeformular von Ihnen als Beschwerdeführer oder von Ihrem Verfahrens-bevollmächtigten unterzeichnet sein. Wenn Sie möchten dass Ihre Identität nicht öffentlich gemacht wird so müssen Sie hierauf hinweisen und Gründe angeben für ein solches Abweisen von der sonst üblichen Praxis eines öffentlichen Verfahrens. Soweit ausreichende Gründe hierfür vorliegen kann der Gerichtshof in besonderen Fällen eine anonyme Beschwerde zulassen. Soweit Sie sich über eine Anwalt oder andere Vertreter an den Gerichtshof wenden wollen müssen Sie dem Beschwerdeformular eine entsprechende Vollmachtserklärung beifügen. Vertreter einer juristischen Person (Gesellschaft Verein usw.) oder eine Personengruppe müssen einen Nachweis über Ihre Vertretungsmacht erbringen. Zur Einbringung Ihrer Beschwerde ist eine Vertretung auch durch eine andere Person als ein Anwalt möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens kann der Beschwerdeführer allerdings. Abgesehen von besonderen Ausnahmefällen nur durch einen in einem der Mitgliedsstaaten der Konvention zugelassenen Anwalt vertreten werden. Dieser Anwalt muss eine der Amtssprachen des Gerichtshofs (Englisch und Französisch) mindestens passiv beherrschen. Der Gerichtshof gewährt keine Verfahrenshilfe um Ihnen die Finanzierung eines Anwalts zur Einbringung einer Beschwerde zu ermöglichen. Zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens allerdings - nämlich der Entscheidung des Gerichtshofs die Beschwerde der Regierung des beklagten Staates zuzustellen um deren Stellungnahme einzuholen - kann Ihnen Verfahrenshilfe gewährt werden sofern Sie einen Anwalt nicht bezahlen können und eine Verfahrenshilfe notwendig erscheint um eine ordentliche Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen. Die Behandlung Ihrer Beschwerde beim Gerichtshof ist kostenfrei. Das Verfahren ist jedenfalls zu Beginn ausschließlich schriftlich. Ein persönliches Erscheinen beim Gerichtshof ist daher unnötig. Jede Entscheidung des Gerichtshofes wird Ihnen unaufgefordert mitgeteilt werden. themen

18 themen Dem Aks ist nachfolgender Artikel (gekürzt) von Christine Graebsch zur Verfügung gestellt worden der u.a. auf die Gefahr von medizinischen Versuchen an Gefangenen aufmerksam macht (siehe auch den Leserbrief von Frau Graebsch in dieser Ausgabe). [Graebsch Christine: Medizinische Versuche mit Gefangenen und anderen Unfreiwilligkeit. In: Medizinethik 3. Ethics and Scientific Theory in Medicine. Hrsg. J.C. Joerden et.al. Sonderdruck. Offprint. Peter Lang Verlag S ] Medizinische Versuche mit Gefangenen und anderen Unfreiwilligkeit Anmerkungen für eine kontextorientierte Ethikdebatte und einige Fragen aus kriminologischer Sicht Christine Graebsch Nach geltendem Recht sind medizinische Versuche an Gefangenen bei Strafe verboten. Das gilt insbesondere für Arzneimittelstudien. Im Rahmen des CACES*-Projekts sollte der dieser Vorschrift zugrundeliegende Gedanke auf vergleichbare Versuche außerhalb von Gefängnissen übertragen werden. [... ] Die Diskussionen im CACES-Kolloquium und die Durchsicht der Literatur zeigten.. schnell daß das Verbot klinischer Studien mit Gefangenen keineswegs so weithin akzeptiert und nicht einmal so bekannt ist wie seine Eindeutigkeit und die Tatsache daß es seit 1976 in dieser Form existiert vielleicht hätten vermuten lassen. Während das Verbot aus Sicht der Verfasserin mit kriminologischem und an Gefangenen- Menschenrechten orientiertem Hintergrund recht selbstverständlich dem sinnvollen Schutz von Gefangenen dient wurde ihr seitens mehrerer Medizinethiker vorgeworfen es sei nun gerade sie die die Gefangenen ihrer Möglichkeiten zu autonomer Entscheidung berauben wolle indem sie auf dem Verbot beharre. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit über die Ausnutzung von Zwangslagen für medizinische Forschung doch einmal mehr am Beispiel von Gefangenen zu diskutieren. Das * College for Advanced Central European Studies liegt neben den Vorkenntnissen der Verfasserin in diesem Bereich auch daran daß Gefangene seit jeher als Modellfall der sogenannten "captive populations" gelten [... ].[... ] I. Argumente für und gegen ein (vollständi ges) Verbot klinischer Arzneimittelstudien im Justizvollzug - beides im Namen der Autonomie von Gefangenen Die erwähnte Verbotsnorm des Arzneimittelgesetzes basiert auf der Einschätzung daß im Gefängnis die Freiwilligkeit einer Einwilligung in mit dem Versuch verbundene Rechtsgutsverletzungen nicht gewährleistet ist. Bezogen auf Gefängnisse wird diese Annahme in der Medizinethik nicht allgemein geteilt. Geteilt wird aber doch die Verurteilung jener Gefangenenversuche deren Grausamkeit den Anlaß für die Verbote darstellte: diejenigen der SS-Ärzte in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Dort kam zur Tatsache der Gefangenschaft noch die Allgegenwart des Vernichtungszusammenhangs hinzu der den Unterschied zu den Gefängnissen der Gegenwart ausmacht. [... ] Im Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelgesetz von 1976 wurde die Situation der Insassen heutiger Gefängnisse insofern ähnlich zu der im KZ eingeschätzt als eine formal erteilte Einwilligung zu wenig über die tatsächlich für sie bestehenden Motive und Zwänge aussagen könne um als im Regelfall freiwillige zu gelten. Es handelt sich dabei aber um keine an Eigenschaften der Person anknüpfende (generelle) Einwilligungsunfähigkeit die Unfähigkeit eine (wahrscheinlich) freiwillige Zustimmung zu erteilen hat vielmehr institutionelle Gründe. Sie ist vor dem Hintergrund des zur Einwilligung stehenden Angebots als einem (auch) fremdnützigen in Kombination mit den Bedingungen der Situation in der es gemacht wird nämlich denen des Strafvollzugs zu sehen. Das entscheidende Argument für ein Verbot ist nun nicht etwa das daß das unterbreitete Angebot ein schlechtes wäre sondern vielmehr das daß es unter den gegebenen Umständen oftmals als zu gut erschiene um abgelehnt zu werden obwohl es andererseits Risiken und Nebenwirkungen ohne Zweifel mit sich bringt." [... ] Es gibt nun andererseits viele denkbare und auch tatsächlich erhobene Einwände gegen das Verbot von Gefangenenversuchen. Aus einer gefangenenrechtlichen Perspektive respektabel sind vor allem die die von einem eigenen Interesse der Gefangenen an einer Versuchsteilnahme und davon ausgehen daß gerade nicht der Versuch sondern das Verbot die Autonomie der Gefangenen beschränke. Dem Verbot den Gefangenen ein "zu gutes" Angebot unterbreiten zu O Seite 18 O

19 dürfen halten sie entgegen daß es sich doch eben gleichwohl um ein gutes Angebot handle das den Gefangenen zu entziehen sie weiterhin in ihrer Freiheit beschneide. Dabei muß unterschieden werden zwischen der Forderung einen Paternalismus aufzugeben der ihnen auch die Teilnahme an für sie selbst nützlichen Heilversuchen bei fehlender konventioneller Therapiemöglichkeit verbietet und solchen die darauf abzielen an Gefangenen Medikamente zu erproben die nicht unmittelbar der Behandlung einer Erkrankung dienen an der der oder die konkrete Gefangene leidet. Nach der letzteren und rein fremdnützigen Variante des Gefangenenversuchs klingt es wenn als Argument für diesen angeführt wird daß die unerträglichen Haftbedingungen heutzutage jede Möglichkeit zu ergreifen geböten ihnen entgegenzuwirken. Zwischen beiden Forderungen liegt die Gefangene probeweise mit Mitteln zu behandeln die nicht gegen eine Krankheit aber gegen den Grund der Inhaftierung zu helfen versprechen. Als Beispiel nennt Wagner eine mögliche Serotonin-Behandlung von in psychiatrischen Anstalten einsitzenden "Brandstiftern [...] Gewaltverbrechern" u.a. Er begründet dies damit daß eine wirksame antiaggressive Pharmakotherapie den Wegfall von Zwangsmaßnahmen ermöglichen und die Lebensqualität der Patienten dadurch erheblich verbessern würde. Hier wird also mit dem Interesse der Anstaltsinsassen an ihrer Autonomie das heißt damit ihnen einen möglichst weitgehenden Spielraum zu deren Entfaltung bereitzustellen argumentiert. Ob dies durch eine Lockerung des Verbots erreicht würde kann nur durch einen Blick in das Gefängnis selbst entschieden werden. Das Ausmaß der Autonomiebeschränkung durch die (teilweise) kritisierte Regelung ist ins Verhältnis zu den Gefahren einer Aufhebung zu setzen und es sind außerdem Alternativen zu überlegen wie die für die Einschränkung genannten Ziele anderweitig und mit weniger Risiken und Nebenwirkungen erreicht werden können. Die Aufhebung des Verbots von Gefangenenversuchen ist allenfalls dann akzeptabel wenn sie sich als Endpunkt einer langen Reihe von Schritten darstellt mit denen zunächst solche Autonomiebeschränkungen aufgehoben werden bei denen die Aufhebung mit weniger Gefahren verbunden ist wenn ein Kontext geschaffen ist in dem diese Gefahren minimalisiert sind und wenn es keinen anderen gefahrloseren Weg gibt die erstrebte Autonomie und eine angemessene medizinische Versorgung zu erreichen. II. Autonomie im Kontext - Entscheidungen über Medizinversuche in der totalen Institution des Strafvollzugsgesetzes Gefängnisse Konzentrationslager Kriegsgefangenenlager und bestimmte Einrichtungen für geistig Behinderte lassen sich noch immer am besten unter dem von Goffman geprägten Begriff der "totalen Institutionen" beschreiben die sich durch ihre Abgeschlossenheit von der Außenwelt und ihr formal reglementiertes Leben auszeichnen das sich durch alle Lebensbereiche der Insassen zieht. [... ] Nach Goffman ist in Hinblick auf die Frage nach möglichen Spielräumen für Freiwilligkeit folgendes von Bedeutung: "In erster Linie unterbinden oder entwerten totale Institutionen gerade diejenigen Handlungen die in der bürgerlichen Gesellschaft die Funktion haben dem Handelnden und seiner Umgebung zu bestätigen daß er seine Welt einigermaßen unter Kontrolle hat - daß er ein Mensch mit der Selbstbestimmung Autonomie und Handlungsfteiheit eines "Erwachsenen" ist." Es sind nahezu die selben Bedingungen nämlich die Kontrolle der Lebensbedingungen die Abgeschlossenheit von der Außenwelt und ein auch für medizinische Versuche nutzbares Privilegiensystem die totale Institutionen zu einem als methodisch günstig bewerteten Versuchslabor machen und die den Insassen die Basis für autonome Entscheidungen entziehen. Gegen die Außenwelt abgeschottete Institutionen boten seit jeher immer wieder ein attraktives Umfeld für medizinische Versuche auch ganz ohne das Versprechen einer Straferleichterung. Daß sich diese Situation unter methodologischern Blickwinkel als optimal darstellen kann für die Betroffenen aber aus den gleichen Gründen gefährlich ist muß bei der aktuellen Debatte über Gefangenenversuche im Auge behalten werden. Den Blick auf die Kontext-Bedingungen einer Entscheidung von Individuen zu richten bedeutet gerade im Strafvollzug auch einzubeziehen wie sie über Rechtsnonnen machtvoll vorstrukturiert sind. Das Recht als machtvolle Konstruktion von Wirklichkeit schafft Bedingungen unter denen bestimmte Entscheidungen wahrscheinlicher werden als andere. Dies gilt sowohl auf der Ebene der konkreten Individualentscheidung als auch auf der Ebene medizinethischer Weichenstellungen für zukünftige Einzelentscheidungen. Der Einfluß rechtlicher Regelungen und ihrer Anwendung kann im Strafvollzug kaum überschätzt werden insbesondere entscheidet das (Straf-)Recht schon darüber wer sich überhaupt dort themen O Seite 19 O

20 themen aufhalten muß. Der juristische Anknüpfungspunkt für die Kritik an einem Experimentierverbot ist der Angleichungsgrundsatz aus 3 1 StVollzG. Dort heißt es: das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. Dieser Grundsatz beruht auf dem Gedanken daß die Strafe im Freiheitsentzug selbst und nicht in der Art und Weise des Vollzugs bestehen soll weshalb jede über den Entzug der Freiheit hinausgehende Einschränkung nur dann legitim sein könne wenn sie sich als notwendige Folge dieses Freiheitsentzuges darstelle. Das Ziel des Angleichungsgrundsatzes läßt sich in der Vorstellung verdeutlichen daß bei (wenn nötig starker) Außensicherung im Innern des Gefängnisses größtmögliche Freiheit zu herrschen hat?' Da das Verbot von Gefangenenversuchen nicht aus Gründen der Sicherheit und Ordnung besteht sondern aus paternalistischen Motiven während die Einwilligung in medizinische Versuche außerhalb von Anstalten erlaubt ist wäre aus Angleichungsgründen seine Aufhebung anzustreben. Dabei gilt der Angleichungsgrundsatz unabhängig von pädagogischen oder therapeutischen Erwägungen" so daß es beispielsweise keine Rolle spielt ob Gefangene tatsächlich das oftmals behauptete Bedürfnis verspüren durch die Versuchsteilnahme der Gesellschaft einen Nutzen zu erweisen der den Schaden auszugleichen vermöge den sie ihr durch die Straftat zugefügt hätten. Allerdings ist zu prüfen ob eine Angleichung nicht an den Besonderheiten der totalen Institution in einer Weise scheitert daß sie im Ergebnis zu einer erneuten Benachteiligung statt Besserstellung von Gefangenen im Verhältnis zu Personen außerhalb des Vollzuges führt. Schließlich kann das Prinzip leicht mißbraucht werden wenn bei Fortbestehen der über die bloße Freiheitsentziehung hinausgehenden negativen Aspekte des Strafvollzugs nur solche Regelungen aufgehoben werden die gerade dem Schutz der Gefangenen unter den besonderen Bedingungen der totalen Institution dienen. Für eine echte Angleichung nämlich müßten sie so lange bestehen bleiben bis die sie bedingenden Umstände verändert worden sind. Die Auslegung des 3 StVollzG erfordert also mit anderen Worten diesen nicht auf einen Einzelaspekt anzuwenden ohne dabei den gesamten Vollzugskontext im Auge zu behalten. Im Hinblick auf Medizinische Versuche steht das Arzt-Patienten-Verhältnis im Mittelpunkt das sich rechtlich und faktisch innerhalb des Gefängnisses trotz Angleichungsgebot grundlegend anders darstellt als außerhalb. Das Prinzip der freien Arztwahl ist aufgehoben Gefangene können nicht auf eigenen Wunsch zu einem anderen als dem Anstaltsarzt/der O Seite 20 O Anstaltsärztin gehen und sogar diese(n) dürfen sie im allgemeinen nur aufsuchen wenn sie vorher die Vollzugsbediensteten von einer entsprechenden Notwendigkeit überzeugt haben. Das Rechtverhältnis zu dem Anstaltsarzt ist ein grundlegend anderes als das Arzt-Patientenverhältnis außerhalb da Auftraggeber des Gefängnisarztes die Justizver-waltung des Landes ist und er im Rahmen eines Verwaltungsaktes tätig wird. Dadurch sind Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte beschränkt und der Arzt/die Ärztin nimmt außerdem Kontroll-aufgaben wahr wie z.b. bei Urintests auf Drogen-gebrauch und kann medizinische Zwangsmaßnahmen anordnen. Auch liegen im Strafvollzug Menschenversuche mit Unfreiwilligen medizinische Behandlung und die allgegenwärtige Orientierung an "Sicherheit und Ordnung" untrennbar nahe beieinander. Das zeigt das Beispiel des Straubinger Anstaltsarztes Dr. Last der 1974 die Ergebnisse einer unfreiwilligen Medikamentierung von 193 Strafgefangenen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift als Versuchsergebnis veröffentlichte. Die von ihm auch dort schriftlich festgehaltenen Diagnosen für den systematischen Einsatz von Depotpsychopharmaka umschreiben nichts weiter als die Bedingungen der freiheitsentzichenden Haft selbst sowohl deren negative Wirkungen als auch deren Orientierung an Sicherheit und Ordnung [... ] Die von Dr. Last zu wissenschaftlichen Zwecken erhobenen Daten über die Wirkung der Zwangsbehandlung enthalten dementsprechend sogenannte Therapieerfolge die zusammenfassend auch als abklingender Widerstand gegen die als unerträglich empfundenen Freiheits- und Autonomiebeschränkungen beschrieben werden können: "Normalisierung der Stimmungslage" "keine unbegründeten Klagen und Forderungen mehr" bis hin zu "Verschwinden von Verfolgungs- und Beeinträchtigungsideen" Abklingen von Mißtrauen Unsicherheit und Angst"' "Friedensschluß mit der Umwelt besonders mit der Justiz". Insofern ist die Forderung richtig den Einsatz von Psycho-pharmaka im Strafvollzug auf medizinische Indikationen zu beschränken. In der Praxis aber ist die Grenze so fließend daß sie zu Umdeutungen insbesondere dann einladen würde wenn mit neuen Medikamenten experimentiert werden dürfte und daher ein Anreiz in Bezug auf die wissenschaftliche Reputation eines Arztes geschaffen wäre. Zwar warnt auch die Deklaration von Helsinki zu besonderer Vorsicht bei Versuchen mit Patienten durch deren eigenen Arzt. Aufgrund des medizinischen Wissensvorsprungs seitens des Arztes ist das Vertrauensverhältnis mit dem Patienten zugleich ein Machtverhältnis. Selbstverständlich aber kann dieses

21 Problem nicht dadurch "gelöst werden daß Experimente in den Rahmen des strafvollzugstypischen Mißtrauenssettings verlegt werden" sondern nur dadurch daß Patienten sich zusätzlich zu dem experimentierenden Arzt noch mit einer anderen sachkundigen und unabhängigen Person ihres Vertrauens beraten können was im Strafvollzug gerade am wenigsten möglich ist. Zum Zweck der Angleichung gesundheitsbezogener Selbstbestimmung von Gefangenen wäre die freie Arztwahl bei Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Krankenversicherung der richtige erste Schritt nicht die Aufhebung des Verbots medizinischer Versuche. Solche Versuche im Strafvollzug durchzuführen hieße immer sich gezielt oder unbeabsichtigt - die spezifischen Kontrollbedingungen und rechtlichen Ungleichheiten zunutze zu machen die für die totale Institution Gefängnis typisch sind. Das gilt auch dann wenn nur solche Gefangene in klinische Studien einbezogen würden die an einer mit konventionellen Mitteln unheilbaren Krankheit leiden. In diesen Einzelfällen schwerkranker Gefangener findet sich im übrigen sehr leicht die Alternative der Haftverschonung oder zumindest -unterbrechung. Die Teilnahme an der Medikamentenstudie kann dann ohne weiteres außerhalb des Gefängnisses erfolgen. Dabei darf die Haftverschonung selbstverständlich nicht an diese geknüpft werden sie muß sich vielmehr aus dem direkten Gebot der Menschlichkeit gegenüber unheilbar Kranken ergeben. Scheint dieser viel zu zurückhaltend beschrittene Weg der Entlassung kranker Gefangener im Einzelfall nicht gangbar so ist der Gedanke an einen individuellen Heilversuch auch mit noch ungeprüftem und nicht zugelassenem Medikament nachvollziehbar. Diesen aber sogleich mit der Teilnahme an einer klinischen Studie zu verknüpfen und dafür eine Situation des (übergesetzlichen) Notstands zu behaupten hieße 40 1 Nr.3 AMG aber eine Abwägung von Rechtsgütern auszuhebeln die bereits vom Gesetzgeber in anderer Weise und mit den erwähnten guten Gründen vorgenommen wurde. Dem Interesse des Gefangenen ist mit einem Heilversuch außerhalb einer Studie gedient. Er könnte von einem frei gewählten Arzt bzw. einer Ärztin vorgenommen werden der/die außerhalb der Interessen des Vollzugs zum einen und der pharmakologischer Forschung zum anderen stünden. Für die Annahme klinische Studien mit zwangsweise in Anstalten Untergebrachten müßten dann erlaubt sein wenn ein Arzneimittel ausschließlich an diesem Personenkreis getestet werden könne gibt es ebenfalls keinerlei Anlaß. Da die Verbotsnorm des 40 1 Nr.3 AMG gerade nicht an Eigenschaften der Person sondern an solche der Institution anknüpft O Seite 21 O gibt es eine solche Ausschließlichkeit bei Eigenschaften von Personen auch nicht gemeinsam haben diese eben nur die verbotsbegründende Tatsache der Institutionalisierung." Das einzige was außerhalb der Anstalten entfällt ist die Möglichkeit die Medikamentierung auf einfache Art und Weise mit wirksamem Zwang zu verknüpfen. Innerhalb der Anstalt aber führen solche klinischen Studien zu der unkontrollierbaren und für Insassen gefährlichen Vermischung der Versuchsteilnahme mit dem anstaltseigenen Sicherheitsanspruch wie es auch das Beispiel des Dr. Last zeigt. Es blieben also allenfalls solche Fälle übrig in denen ein Freiheitsentzug ohne Medikament für unerläßlich gehalten wird die Medikamentation die Institutionalisierung also tatsächlich und sofort ersetzen würde. Allerdings ist zum Zeitpunkt der klinischen Prüfung gerade noch unbekannt ob es sich um eine wirksame Pharmakotherapie handelt. Wenn die zuvor für notwendig gehaltenen Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines Experiments aufgrund der ungewissen Wirkung eines Arzneimittels fällen gelassen werden könnten könnten sie dies auch im Zusammenhang mit anderen z.b. resozialisierenden Maßnahmen die weniger eingriffsintensiv und in ihrer Wirkung auch nicht ungewisser sind. Zusätzlich zu der engen Verbindung des Arzt- Patienten-Verhältnisses im Strafvollzug mit dessen Ordnungsgedanken sind Gefangene wegen der erwähnten übergroßen Bedeutung von Kleinig-keiten in totalen Institutionen enorm erpreßbar zumal sich das System seit Goffman's Analyse noch verstärkter an Privilegien orientiert wie insbesondere der Bereich der Vollzugslockerungen und des Urlaubs zeigt. Gleiches gilt in finanzieller Hinsicht. Gefangene sind auch nach der jüngsten Gesetzes-änderung von einer tarifgemäßen Entlohnung also einer Angleichung im Arbeitsbereich noch immer sehr weit entfernt sofern sie überhaupt über eine bezahlte Arbeit verfügen. Zweifellos sind Gefangene aus diesem Grund als niedrig bezahlte Versuchspersonen attraktiv. Dieser Forderung mit dem Argument es gäbe auch Gefangene die sich aufopfern wollten nachzugeben ist aber alles andere als erforderlich. Schließlich könnten sie diesem Bedürfnis sofort nach ihrer Entlassung nachgehen sofern sie es verspüren. Es handelt sich also nur um einen zeitlich befristeten Aufschub der in diesem Bereich sicher einfacher zu leisten und verschmerzen ist als in vielen anderen man denke nur an die Trennung von den Angehörigen und die weitgehende Verweigerung heterosexueller Be-ziehungen während des Freiheitsentzugs. Zu den rechtlichen Hürden gegenüber einer weitgehenden Angleichung der Lebens-verhältnisse treten die themen

22 themen O Seite 22 O tatsächlichen die in vielerlei Hinsicht weit Ober die rechtlichen hinausgehen. Dies kann hier nur an dem besonders wichtigen Beispiel des Rechtsschutzes für Gefangene dargestellt werden. Voraussetzung für autonome Entscheidungen etwa über die Teilnahme an medizinischen Versuchen als Einwilligung in die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit ist es daß bei eventuellen Verstößen gegen die Reichweite der erteilten Einwilligung wirkungsvoll in einem rechtlichen Verfahren vorgegangen werden kann. In einer Totalerhebung bei den mit Strafvollzugssachen befaßten Oberlandesgerichten zeigte sich allerdings für das Jahr 1986 daß lediglich 16% der Gefangenenbeschwerden Erfolg hatten. Außerdem erweisen sich die Behörden bei der Umsetzung von Gerichtsentscheidungen oftmals als renitent. Die Justizvollzugsanstalten verfügen über diverse Strategien mit Beschwerden umzugehen die im Ergebnis dazu führen die Rechte von Gefangenen selbst dann nicht umzusetzen wenn diese den Weg zum Gericht auf sich genommen haben. Feesi/Lesting/Selling hatten nach ihrer Studie die prekäre Rechtsstellung von Insassen totaler Institutionen sogar für deren drittes Merkmal neben der Aufhebung getrennter Lebenssphären und der antagonistischen Struktur das Goffman seinerzeit nur nicht erkennen konnte weil Gefangene Ende der 60er-Jahre noch als "slaves of the state' bzw. als Unterworfene in einem besonderen Gewaltverhältnis galten. Diese Rechtsschutzprobleme lassen sich auch nicht dadurch lösen daß medizinethische Kommissionen bei Gefangenenversuchen mitwirken auch dann nicht wenn diese auch (!) mit strafvollzugskundigen Personen etwa Krimino-log(inn)en besetzt würden sondern nur mit einer klaren Regelung ohne Ermessensspielraum in diesem Fall einem Verbot. Gerade wegen der Geschlossenheit der Institution fehlt es auch ihnen typischerweise am entscheidenden Einblick d.h. an den Kenntnissen die in einer gegebenen Situation konkret über diese benötigt werden um nach außen getragene Informationen überprüfen zu können. Die Besonderheiten totaler Institutionen die aktuelle Lage der medizinischen Versorgung im Gefängnis sowie das subtile Privilegiensystem bei minimaler Vergütung haben zur Folge daß das Verbot klinischer Studien an Gefangenen aufrechtzuerhalten ist. Diese hier exemplarisch dargestellten Faktoren nämlich führen dazu daß bei einer formal erteilten Zustimmung von Gefangenen zu einem Medikamentenversuch niemals gewährleistet ist ob tatsächlich eine unabhängige Auf-klärung stattgefunden hat ob die Gefangenen nur aufgrund unerträglicher und auch unabhängig von medizinischen Versuchen zu ändernder Haft-bedingungen zugestimmt haben; sowie dazu daß sie wenn dem so wäre voraussichtlich keinen wirksamen Rechtsschutz dagegen erlangen könnten. Obwohl also das "besondere Gewalt-verhältnis" dem Gefangene ausgesetzt sind als Rechtsfigur das Verbot des (u.a.) 40 1 Nr. 3 AMG nicht (mehr) zu begründen vermag ergibt eine Betrachtung der realen Umsetzung von Gefangenenrechten daß sich faktisch zu wenig geändert hat um diese Frage auch nur erneut zu stellen. Schließlich handelt es sich um ein Verbot das zum Schutz von Gefangenen(grundrechten) erlassen wurde und dieser Schutz funktioniert soweit ersichtlich gut wenn auch nicht bekannt ist inwieweit das Verbot die Ursache dafür ist. Vorwürfe über medizinische Versuche mit Gefangenen sind bezogen auf die Bundesrepublik wohl nur im Fall des Dr. Last aus der Justizvollzugsanstalt Straubing bekannt geworden. Das Verbot wird seit seiner Normierung im AMG 1976 offenbar eingehalten. Der Verzicht der Forscher und Gesetzgeber auf Gefangenenversuche könnte aber neben dem Verbot auch darauf zurückzuführen sein daß sich aus Sicht der Forschung praktikablere Alternativen zum Gefängnis gefunden haben so z.b. in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands.[... ] Andererseits gibt es in Hinblick auf das Ziel die Spielträume für autonome Entscheidungen von Gefangenen zu erweitern keine Alternative dazu Verbote zu überdenken die sie einschränken. Das Verbot von Gefangenenversuchen richtet sich aber nicht an die Gefangenen direkt es resultiert vielmehr aus dem strafrechtlichen Verbot der Körperverletzung. Es handelt sich um eine Ausnahme von der Regel daß in einige bestimmte Beeinträchtigungen grundrechtlich geschützter Güter von den Betroffenen mit der Wirkung eingewilligt werden kann daß bestimmte Verbote (hier für die Forschung) bezogen auf eine konkrete Situation aufgehoben werden. Da die Frage ob eine menschliche Willensentscheidung frei ist nicht entschieden werden kann muß eine empirisch möglichst fundierte Prognose darüber getroffen werden ob die Rechte der Gefangenen besser über ein Verbot von Gefangenenversuchen oder dessen (teilweise) Aufhebung geschützt werden können. Insofern ist 40 1 Nr. 3 AMG indirekt paternalistisch dies aber nicht mehr oder weniger als das Strafrecht insgesamt. Schließlich wird dort immerzu im Namen potentieller Opfer ein Verhalten verboten von dem vermutet wird es sei ihnen unwillkommen. Dabei ist niemals gewährleistet daß dies im Einzelfall oder auch nur für eine Mehrheit zutrifft. Es wird schlicht vermutet daß die meisten von uns nicht bestohlen ausgeraubt getötet

23 oder eben am Körper verletzt werden wollen. Bei den Offizialdelikten hat das Opfer nicht die Möglichkeit ein Strafverfahren zu verhindern. In manche Rechtsverletzungen durch Dritte darf eingewilligt werden in die meisten aber nicht und wo eine Einwilligung für möglich gehalten wird orientiert sich dies immer an Vermutungen darüber ob es plausibel erscheint daß diese im Eigeninteresse des "Opfers" steht (und natürlich an anderen staatlichen Interessen). Das gesamte Drogenstrafrecht beruht zumindest unter anderem auf Paternalismus obwohl hier nicht wie im Medizinrecht der Schutz vor anderen in partiellen Aspekten auch zum Schutz vor sich selbst wird sondern "Täter" und "Opfer" im Grunde identisch sind. Das ist im vorliegenden Zusammenhang schon deswegen bedeutsam weil eine Abschaffung der betäubungsmittelrechtlichen Strafnormen einem großen Teil der Gefängnis-insassen nicht nur die Freiheit zur Teilnahme an medizinischen Versuchen wiedergeben sondern sie auch vor der Freiheitsstrafe überhaupt verschonen und ihnen damit ihre Autonomie sehr viel effektiver zu erhalten versuchen würde. Abschließend soll diese Argumentation noch einmal mit den eigenen Worten potentiell Be-troffener verdeutlicht werden. Aus dem Pre-Test zu einer geplanten Gefangenenbefragung (in dem aus methodischen Gründen die ablehnende Haltung der Verfasserin gegenüber Gefangenen-versuchen nicht erwähnt wurde) ergab sich ein Schriftwechsel zwischen der Verfasserin und der Redaktion des Blickpunkt Gefangenenzeitung aus der JVA Hamburg-Fuhlsbüttel aus dem im Folgenden zitiert werden soll: "Wir Gefangene haben Ihre Intentionen für Experimente mit Medikamenten an Gefangenen aufmerksam gelesen. Alle sind sich darin einig dass ein Verbot für Experimente mit Gefangenen absolut richtig und notwendig ist. Zu diesem Verbot teilen Sie mit: "Es gibt aber eine Debatte darüber ob dieses Verbot aufgehoben werden soll." Wir möchten gerne von Ihnen wissen wer genau diese Debatte führt? Welche konkreten Interessen und Motive verbergen sich hinter dieser Debatte? Wer genau behauptet dass es die "Freiheit" des Gefangenen "beschneide" wenn er nicht wie andere auch an Medizinexperimenten teilnehmen dürfe weswegen das Verbot im Interesse der Gefangenen aufzuheben sei? Wer sind diese ungenannten und fürsorglichen Kreise die vorgeben unsere Interessen zu vertreten??? Wir möchten von Ihnen gerne hören für welche weiteren "Freiheiten" sich dieser Personenkreis im Interesse der Gefangenen sonst noch eingesetzt hat. Bitte konkretisieren Sie diese Aktivitäten für mehr Freiheiten. Sollte die medizinisch-experimentelle Freiheit des Gefangenen Ihr erster und bislang einziger Versuch sein O Seite 23 O die Beschneidung der Freiheit des Gefangenen zu durchbrechen dann halten wir Ihre Argumentation für hohles Gerede bzw. pseudowissenschaftliches Geschwätz. Dies insbesondere auch deshalb weil Sie hier unbesehen die Vorannahme in den Raum stellen der Gefangene würde in einer Art total regtementierten Welt als freier Souverän seiner Selbstbestimmung überhaupt existieren. [... ] Wir haben diese Argumente mehreren Mitgefangenen zur Kenntnis gebracht. Die Reaktionen waren tiefe Betroffenheit ("Das tut weh!") bis hin zu höhnischem Gelächter. Wenn die Argumente von Wissenschaftlern bei uns Gefangenen Betroffenheit und Gelächter auslösen dann stimmt mit dieser Argumentation etwas nicht.[... 1 Auf diesem Hintergrund sind wir sehr neugierig von Ihnen zu erfahren wie Sie überhaupt auf die Idee gekommen sind zu behaupten dass es eine Freiheit im Knast gibt (die es aber tatsächlich nie gab und auch nie geben wird) und zudem noch ganz unverfroren wie nebenbei die Vorstellung suggerieren durch Aufhebung des Verbots medizinischer Versuch an Gefangenen würden unsere Freiheitsrechte gestärkt. Mehr Freiheitsrechte durch Missachtung eines Verbots??? Uns würde brennend interessieren ob Sie es mit anderen Verboten auch so locker halten? Zudem möchten wir gerne von Ihnen wissen wie Sie zu der ahnungslosen Vorstellung gelangt sind dass Ihre Schein-Argumente für mehr Freiheit und Selbstbestimmung unsere Interessen mehr widerspiegelen als die gesetzlichen Schutzgebote. Und sind Sie tatsächlich völlig ahnungslos aus welchen historischen Erfahrungen heraus der Gesetzgeber diese Schutzgebote erlassen hat? Sie pfeifen auf die historischen Erfahrungen mit Experimenten an Gefangenen? [... ] Warum dann nicht auch auf unsere Vergangenheit? Wieso sollte die Vergangenheit der einen tabu sein und die der anderen nicht? [... ] Wir fordern deshalb dass die Mediziner sich inhaltlich damit auseinandersetzen aus weichen historischen Gründen dieses Verbot gesetzlich verankert wurde. [... ] Oder hat die Medizin schon wieder völlig vergessen dass ihre medizinisch indizierten Verbrechen an Gefangenen ebenfalls im Namen des wissenschaftlichen Fortschritts geschahen? [... ] Haben diese Leute kein Gedächtnis für die medizynischen Verbrechen der Vergangenheit [... ]? Wenn Sie jedoch mit ihrem Vorhaben lediglich nur positive Dinge vorhaben dann dürfte es für Sie ja sicherlich nicht schwierig sein auf die Mitwirkung von unfreien und ftemdbestimmten Individuen zu verzichten die darum bangen abermals zur Zielscheibe fremdbestimmter Missbräuche zu werden Wir schlagen Ihnen deshalb vor selbst die Rolle des Patienten zu übernehmen dann können Sie die "allgemeinen Erkenntnisse" die Sie bei uns suchen bei sich selber finden und entdecken! [... ] Und dies nicht nur wegen der Erkenntnisse im sogenannten Dritten Reich sondern auch wegen der dubiosen Rolle die die Medizin nach dem Krieg in den Gefängnissen gespielt hat. Denn wir haben mit eigenen Augen gesehen wie Mediziner tatsächlich schwerkranken Gefangenen keine Hilfe zukommen ließen sondern sie als "Simulanten" und "Hypochonder' denunzierten. Ein Phänomen das öfter vorkommt als man glauben möchte. Und wir können auch jetzt wieder mit unseren eigenen Augen sehen wie uralte Gefangene die quasi aus dem letzten Loch pfeifen und die themen

24 themen tatsächlich schwer erkrankt sind von Medizinern als hafttauglich dargestellt werden. [... ] Ebenfalls sehen wir in aller Klarheit die Doppelrolle der Mediziner einerseits die Strafinteressen der Justiz zu bedienen und andererseits dem Heilungsanspruch gerecht zu werden. Ein Eiertanz zwischen zwei Polen. f...1 Dies alles soll uns aber nicht davon abhalten die Genialität der Medizin zu sehen doch wir müssen genauso auch ihre Schattenseiten betrachten.... Eine sadomasochistische Kultur würde es wohl begrüßen wenn sich der eine Teil für den anderen Teil "gerne' aufopfert. Daraus können wir schließen dass sie wohl ferner glauben Gefangene würden "gerne' ohne Lohn Rente und Krankenversicherung ihre Arbeitskraft der Gesellschaft schenken sozusagen als "Ausgleich" für ihre "gesellschaftsschädlichen Taten". Richtig warum sollte zusätzlich zu diesen "freiwilligen" Geschenken nicht auch noch die Gesundheit für die Wissenschaft aufgeopfert werden!? [... ] Und wenn wir hier schon von "gesellschaftsschädlichen Taten" sprechen dann würden wir gerne mal fragen: Wie sieht es denn mit den Schädigungen aus die uns im Namen der Gesellschaft zugefügt werden? Glaubt da wirklich jemand Schädigung gegen Schädigung führe zur großen Katharsis? - Mit Medizinethik hat dies wohl wenig zu tun ". Auch wenn sich einzelne Gefangene zur Teilnahme an medizinischen Versuchen positiv äußern mögen wenn ihnen die Frage danach isoliert vorgelegt wird und wenn im Einzelfall die Entscheidung zu einem (Heil-)Versuch als gegenüber der in einer konkreten Situation bestehenden Alternative vorzugswürdig erscheinen mag sind dies beides Aspekte die in der Literatur über Gefangenenversuche zu Lasten einer umfassenderen medizinethischen Perspektive (über-)betont werden. Eine solche Perspektive auf die An-forderungen für eine angemessene Gesundheitsversorgung ergibt eine äußerst geringe Priorität der Notwendigkeit von (allenfalls im Einzelfall therapeutisch motivierten) Versuchen die zugleich mit der Gefahr von Ver-schlechterungen der Bedingungen autonomer Entscheidung einher geht und zudem meistens problemlos mit gefahrloseren Alternativen ersetzt werden kann. Es stellt sich daher die Frage weshalb die Debatte über Gefangenenversuche in der Medizinethik flächendeckend nicht verknüpft wird mit einem allgemeineren (medizin-) ethisch motivierten Blick auf das Gefängnis. [... ] OLG Hamm: in: NStZ 2002 Heft 11 S.615f Akteneinsicht durch Strafgefangenen Akteneinsicht durch Strafgefangenen StVollzG 185 Ein Akteneinsichtsrecht des Strafgefangenen gemäß 185 S. 1 StVollzG besteht nur wenn der Betroffene geltend macht auf Grund bestimmter Umstände sei eine Auskunftserteilung nicht ausreichend und er bedürfe deshalb der Akteneinsicht. (Ls d. Schriftltg.) OLG Hamm Beschluß vom Vollz (Ws) 25/02616 Die Wahrnehmung des Rechts auf Akteneinsicht gem. 185 S. 1 StVollzG i.v. mit 19 BDSG erfordert die Darlegung dass eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf die Akteneinsicht angewiesen ist. 1 2 Dies folgt aus dem Hinweis auf 19 BDSG. 3 Der Strafgefangene hat wegen möglicher Auswirkungen auf seinen Vollzugsalltag in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis des Inhalts der Personalakte. 4 5 Die Ablehnung des Auskunftsbegehrens hätte daher nicht darauf gestützt werden können dass der Betroffene die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht mehr im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen kann. Es verbleibt die Möglichkeit die Löschung solcher Daten zu verlangen die falsch sind. 6 Sein Anspruch auf Akteneinsicht ist jedoch nicht begründet; er hat keine Umstände vorgetragen die sein über die bloße Auskunftserteilung hinausgehendes Aktenein"sichtsgesuch rechtfertigen könnten. 7 8 Zum Sachverhalt: Der Betr. begehrte Akteneinsicht in seine Gefangenen-Personalakte zur Vorbereitung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung. Nähere weitere Angaben enthielt dieser Antrag nicht. Auf Befragen ergänzte er diesen am mündlich gegenüber seinem zuständigen Betreuer. Er teilte mit dass er die Vorgänge seiner seit 1994 erteilten Sicherungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren einsehen wolle. O Seite 24 O Der Leiter der JVA Werl lehnte den Antrag mit der Begründung ab die Angaben seien nicht annähernd konkret genug bzw. ließen ein rechtliches Interesse nicht erkennen wonach der Ast. auf eine Akteneinsicht angewiesen sei. Sicherungsmaßnahmen bestünden nicht

25 mehr. Gegen die ablehnende Entscheidung legte der Ast. erfolglos Widerspruch ein. Seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat er u.a. damit begründet dass der Ag. in der Vergangenheit mehrfach auf falschen Tatsachengrundlagen ungerechtfertigt besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet habe. Hieraus ergäbe sich sein rechtliches Interesse. Dies bestünde auf Grund des diskriminierenden Charakters der Maßnahme fort. Darüber hinaus würden die falschen Tatsachen auch derzeit noch gegen ihn verwendet. Die StVK hat mit dem angegriffenen Beschluss den Antrag des Betr. zurückgewiesen und die Verweigerung der Einsicht in die Gefangenen- Personalakte durch die Vollzugsbehörde als rechtmäßig angesehen. Die Rechtsbeschwerde des Betr. blieb ebenfalls ohne Erfolg. Aus den Gründen: 1 Die StVK ist im angefochtenen Beschluss im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen dass der Ast. im vorliegenden Fall keinen Anspruch auf Akteneinsicht in die Gefangenen-Personalakte geltend machen kann. 2 Das Akteneinsichtsrecht eines Gefangenen richtet sich nach 185 S. 1 StVollzG. Danach hat er nach Maßgabe des 19 BDSG Anspruch auf Auskunft und soweit eine solche für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreicht und er hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist auf Akteneinsicht. Dem Wortlaut dieser Vorschrift ist eindeutig zu entnehmen dass das Akteneinsichtsrecht nicht unbeschränkt und ohne Angabe von Gründen gewährt werden soll. Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechtes die Darlegung dass eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betr. nicht ausreicht und er hierzu auf die Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. Schwind/ Böhm/ Schmidt StVollzG 3. Aufl. 185 Rn 2 7 und 9; Calliess/Müller-Dietz StVollzG 9. Aufl. 185 Rn 3; OLG Dresden ZfStrVo ). Soweit demgegenüber vertreten wird für die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts sei eine nähere Darlegung dass der Ast. darauf angewiesen sei um seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen nicht erforderlich vielmehr genüge demzufolge der Hinweis das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen zu wollen (so Weichert ZfStrVo ; HK-Weichert 4. Aufl. 185 Rn 9) kann dem nicht gefolgt werden. Eine solche Auslegung steht bereits im Widerspruch zum ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes. Sie lässt sich entgegen der Ansicht von HK-Weichert auch nicht aus der Dogmatik des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs herleiten. Daraus dass der Auskunftsanspruch durch Akteneinsicht gewährt werden kann und es für die Behörde in einigen Fällen praktikabler ist die Auskunft gleich durch Akteneinsicht zu gewähren (so HK-Weichert aao) ergibt sich nicht dass die Behörde die Akteneinsicht ohne die Darlegung der vom Gesetz geforderten berechtigten Interessen gewähren muss. 3 Dass es der Darlegung eines rechtlichen Interesses bedarf folgt auch aus dem Hinweis auf 19 BDSG. Denn gemäß 185 StVollzG wird dem Betr. selbst ein Anspruch auf Auskunft nur nach Maßgabe des 19 BDSG gewährt. Nach dieser Vorschrift muss er in seinem Antrag die Art der personenbezogenen Daten über die Auskunft erteilt werden soll näher bezeichnen( 19 I 2 BDSG). Sind diese Angaben in Akten (hier in Personalakten) enthalten besteht der Anspruch auf Auskunft nur dann wenn der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem von dem Betr. geltend gemachten Informationsinteresse steht ( 19 I 3 BDSG). Eine solche Abwägung ist jedoch nur dann möglich wenn der Betr. ein Informationsinteresse geltend macht. Dieses kann auch nicht unmittelbar aus seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet werden. Denn 19 BDSG dient gerade der Durchsetzung dieses Rechts des Bürgers. Macht die Norm dieses jedoch von einem besonderen Informationsinteresse abhängig muss dies schon über den allgemeinen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung hinausgehen (vgl. Simitis/ Dammann /Geiger /Mullmann/ Walz Datenschutzgesetz 4. Aufl. 19 Rn 4). 4 Zwar wird ein Strafgefangener in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis des Inhalts der Personalakte haben da dieser in vielfältiger Weise Auswirkungen auf seinen Vollzugsalltag haben kann (z.b. Gewährung von Lockerungen wie Ausgang und Urlaub; Fortschreibung des Vollzugsplans; Stellungnahme der JVA im Rahmen des Verfahrens gem. 57 StGB). 5 Da zudem bekannt ist in welchen Akten sich diese Angaben befinden dürfte es für die Behörde keine Schwierigkeiten bereiten die notwendige Angabe zu machen. Die gem. 185 StVollzG 19 I 3 BDSG gebotene Abwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird daher - von Ausnahmen wie Rechtsmissbrauch abgesehen - immer zu Gunsten des Auskunftsanspruchs des Gefangenen ausfallen müssen. 6 Die Ablehnung eines Auskunftsbegehrens hätte daher nicht darauf gestützt werden können dass der Betr. die seit 1994 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht mehr im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen kann. Denn er hat wie oben dargelegt ein rechtliches Interesse an der Mitteilung von dem Inhalt der Personalakte hinsichtlich dieser Vorkommnisse. Selbst wenn er nunmehr nicht mehr die Feststellung der Rechtswidrigkeit der damals verhängten Maßnahmen erreichen kann besteht jedoch themen O Seite 25 O

26 themen die Möglichkeit die Löschung solcher Daten zu verlangen die falsch sind. Insoweit besteht ein rechtliches Interesse da sie ansonsten für die weitere Vollzugs- und Entlassungsplanung des Betr. zu Unrecht verwandt werden könnten. 7 Trotz Bestehens eines Auskunftsanspruches ist das Begehren des Betr. im vorliegenden Rechtsstreit jedoch nicht begründet. 8 Wird schon das Recht auf Auskunft gem. 185 StVollzG 19 I 3 BDSG nicht schrankenlos gewährt gilt dies erst recht nach dem Wortlaut von 185 StVollzG für den Anspruch auf Akteneinsicht. Ein solcher besteht nur wenn der Betr. geltend macht auf Grund bestimmter Umstände sei eine Auskunftserteilung nicht ausreichend und bedürfe es der Akteneinsicht. Hierzu hat der Betr. der sogleich Akteneinsicht verlangt hat nichts vorgetragen. Aus diesem Grunde hat die StVK im Ergebnis zu Recht den Antrag des Betr. als unbegründet zurückgewiesen. Anm. d. Schriftltg.:Vgl. zum Auskunfts- und Aktenein-sichtsrecht des Strafgefangenen LG Hamburg NStZ Quelle: AUFSCHLUSS S. 23 Petition an die Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen Mitte Dezember sollen im Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen des Etats 2003 Mittelkürzungen in Höhe von mehr als 2 Millionen Euro im Bereich der Gefangenenhilfe beschlossen werden. Zugleich plant das Justizministerium des Landes mehrere Millionen Euro in neue Sicherheitsmaßnahmen in den Haftanstalten zu investieren unter anderem in Feingitter an den Zellenfenstern. Als Insasse der JVA-Köln appelliere ich an Sie als Abgeordneten des Landtages den vorhergesehenen Kürzungen nicht zustimmen. Diese Kürzungen führen dazu meine Situation und die aller anderen Insassen der Haftanstalten zu verschlechtern und letztendlich das Kriminalitätsrisiko für die gesamte Gesellschaft zu erhöhen. Leider werden Menschen denen in der Haft nicht geholfen wird häufig wieder rückfällig. Weniger Hilfe in den Haftanstalten bedeutet somit in der Konsequenz eine höhere Gefährdung der Gesellschaft nach der Haftentlassung und läuft den Prinzipien des modernen Strafvollzugs nämlich Humanität und Wiedereingliederung zuwider. Wenn die Mittel u. a. für die ambulante Behandlung von Sexualstraftätern und Drogenabhängigen gestrichen werden steigt das Risiko dass diese nach ihrer Haft erneut straffällig werden und Unschuldige gefährden. Daran sollte und darf niemand ein Interesse haben! Ich kann verstehen dass aufgrund sinkender Steuereinnahmen gespart werden muss. Aber im Hinblick auf den Strafvollzug ist diese Politik kurzsichtig. Denn eine höhere Rückfallquote bedeutet langfristig nicht nur höhere Kosten in der Kriminalitätsbekämpfung sondern sie geht zu Lasten der Sicherheit aller Bürger dieses Landes. Kürzungen in der Gefangenenhilfe und gleichzeitig Millionenausgaben für neue Sicherheitsmaßnahmen bedeuten einen erheblichen Rückschritt im humanen Strafvollzug. Natürlich müssen die Haftanstalten gegen Ausbrüche gesichert sein. Aber mit der Anbringung von Feingittern an den Zellen wird meine ohnehin schwierige Situation als Häftling drastisch verschlechtert und meine Menschenwürde Ausnahme ist bleiben nur vier Quadratmeter zum Leben. Der Blick - trotz Gitterstäbe - nach draußen gibt mir zumindest ein Stücke Hoffnung. Mit der Feingitterung wird dieser Blick nahezu unmöglich und das Leben in der Zelle wird noch isolierter und bedrückender. Wir die Insassen der JVA-Köln appellieren deshalb an Sie als Volksvertreter/in des Landes Nordrhein-Westfalen den geplanten Kürzungen nicht zuzustimmen und darauf hinzuwirken dass die doppelte Vergitterung nicht durchgeführt wird. Helfen Sie uns ein menschenwürdiges Leben auch in der Haft zu führen und nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr dass es in diesem Land nicht mehr sondern weniger Straftaten gibt. Datum Unterschrift z.zt. JVA-Köln O Seite 26 O

27 Rechtsprechungsübersicht Strafvollzug Von Thomas Meyer-Falk (JVA Bruchsal) 1. Briefzensur Es bedarf einer besonderen Begründung seitens der JVA wenn sie zwar akustisch unüberwachten Besuch gestattet zugleich jedoch den Schriftwechsel mit der Besuchsperson inhaltlich überwachen möchte. Im Regelfall darf keine solche Briefzensur erfolgen wenn der Besuch nur optisch überwacht wird. OLG Karlsruhe Az. 1 Ws 247/02 Beschluss vom Buchzusendung Der Gefangene hat einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch wenn ihm im Rahmen des Schriftwechsels ein Buch von privater Seite zugesandt wird. Möchte der Absender des Buches in einen inhaltlichen Gedankenaustausch über den Buchinhalt treten unterfällt das Buch der - großzügigeren - Regelung des 28 StrVollzGes (Schriftwechsel) und nicht der -strengeren - Vorschrift des 33 StrVollzGes (Paketzusendung). Landgericht Karlsruhe 2 StVk 280/ rechtskräftig - 3. Disziplinarmaßnahme a) Die Ankündigung eines Gefangenen einen Wärter zu ohrfeigen rechtfertigt keine Verhängung von Arrest insbesondere dann nicht wenn diese Drohung ersichtlich nicht ernst genommen wurde. b) Der Vorwurf ein Gefangener habe einen Wärter falsch verdächtigt im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigt keine Disziplinarmaßnahme; vielmehr muss in einem solchen Fall die JVA zuerst die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten und deren Ermittlungen abwarten. OLG Karlsruhe Aks. 1 WS 151/02 Beschluss vom Einzelzelle a) Die Menschwürde des Gefangenen kann verletzt sein wenn er in einer Einzelzelle gemeinschaftlich untergebracht ist BRIEFE UND TEXTE VON MITGLIEDERN und das WC nicht in einem abgetrennten Raum steht. b) Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gewährleistet effektiven Rechtsschutz so dass der Gefangene auch noch nachträglich die gemeinschaftliche Unter-bringung gerichtlich prüfen lassen kann. Insbesondere die in Rede stehende Verletzung der Men-schenwürde führt zu der Annahme eines schutzwürdigen Interesses an der nachträglichen Überprüfung. Bundesverfassungsgericht Az.: 2 BvR 553/01 Beschl. Vom abgedruckt in ZfStrVO 2002 S. 176 ff 5. Entlohnung Die Neuregelung der Gefangenenentlohnung für Strafgefangene ist verfassungsgemäß. Jedoch bleibt der Gesetztgeber aufgefordert laufend die Angemessenheit der Gefangenenentlohnung zu prüfen. (Bundesverfassungsgericht Az.: 2 BvR 2175/01 Beschluss vom ) 6. Kataloge a) Die JVA ist nicht befugt einen Gefangenen die Zusendung eines original in Folie verschweißten Katalogs durch den Anbieter zu verbieten. b) Einer Ausuferung des Besitzes von Katalogen in der Zelle kann durch zahlenmäßige Beschränkung Rechnung getragen werden. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 171/02 Beschluss vom ; abgedruckt in: NStz-RR Kochplatte / Widerruf Es verletzt das Grundrecht auf Vertrauens- und Bestandsschutz wenn ohne detaillierte Einzelfallprüfung einem Gefangenen seine Kochplatte welche er jahrelang unbeanstandet in Besitz hatte weggenommen wird. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 216/02 Beschluss vom O Seite 27 O 8. Kontoauszüge der JVA- Zahlstelle Die JVA-Zahlstelle ist verpflichtet aus Datenschutzgründen die monatlichen Kontoauszüge und Einzahlungsbelege dem Gefangenen in einem verschlossenen Kuvert zu übergeben; sie darf die Sortierung und offene Aus-händigung nicht den Abteilungs-beamten überlassen. Landgericht Karlsruhe Az.: 2 StVK 264/01 Beschluss vom rechtskräftig - 9. Lohnzulage a) Eine einmal gewährte Leistungszulage gewährt keine Anspruch diese Zulage auch künftig zu erhalten. b) Die Erhöhung der Gefangenenentlohnung zum darf jedoch nicht dazu führen nun von den Gefangenen deutlich höhere Leistungen für die Erlangung von Zulagen zu verlangen. Hanseatisches OLG (Hamburg) Az.: 3 Vollz [Ws] 6/02 Beschluss vom Playstation II Auch in einer Anstalt mit höchstem Sicherheitsgrad gefährdet die Sony Playstation II nicht die Sicherheit oder Ordnung. [Anmerkung des Autors: Dieser Beschluss des LG Karlsruhe [2 StVR 52/01 vom ] ist noch nicht rechtskräftig da das JM Rechtsbeschwerde zum Oberlandes-gericht Karlsruhe (Az.: 1 Ws 230/02) erhob. Sachstandsanfragen können direkt an das OLG (Hoffstr Karlsruhe) gerichtet werden.] 11. Playstation I Von Verfassungswegen bestehen keine Einwände in einer Anstalt höchsten Sicherheitsgrades den Besitz der Playstation I wegen der ihr innewohnenden generellen Gefährlichkeit abzulehnen. Bundesverfassungsgericht Az.: 2 BvR 609/01 Beschluss vom [Anmerkung: Der Beschluss erging zu einer Entscheidung des OLG München.] 12. Schenkung Verweigert die JVA die Zustimmung zur Inbesitznahme ei- briefe und texte von mitgliedern

28 briefe und texte von mitgliedern nes TV-Geräts welches einem Gefangenen von einem zu entlassenen Insassen geschenkt wurde so dass dieser das Gerät mit aus der Anstalt nehmen muss kann der Gefangene Anspruch darauf haben dass dieses Gerät nunmehr von Privat in die Anstalt eingebracht wird. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 137/01 Beschluss vom Strom Die JVA ist berechtigt von den Gefangenen Stromgeld zu verlangen für den Betrieb von Tauchsieder TV- und Radiogeräten. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 194/01 Beschluss vom TV-Kauf Die JVA ist nicht berechtigt den Gefangenen zu untersagen ihren Fernseher im Wege des regulären Versandhandels (z.b. Quelle / Otto - Versand) zu beziehen. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 107/01 Beschluss vom Überstellung für Sportveranstaltung a) Zwar hat ein Gefangener keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Sportveranstaltung welche in seiner anderen JVA stattfindet jedoch steht ihm eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu. b) Bei einer Überstellung zum Zweck der Teilnahme an einer Sportveranstaltung in einer anderen JVA handelt es sich nicht um eine Vollzugslockerung sondern eine Überstellung nach 8 StrVollzGes. OLG Karlsruhe Az.: 1 Ws 171/02 Beschluss vom abgedruckt in NStZ-RR 2002 S Videotext Die JVA ist befugt den Videotextempfang technisch unmöglich zu machen wegen der Gefahr unüberwachter Nachrichtenübermittlung in sogenannten SMS-Chatrooms. OLG Celle Az.: 3 Ws 318/01 (StrVollz) Beschluss vom abgedruckt in NStZ [Anmerkung: Diese Entscheidung erging für den Strafvollzug jedoch billigte das OLG Celle eine vergleichbare Praxis für die U-Haft ebenso Az.: 2 Ws 259/00 Beschluss vom ] 17. Verfassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe (PKH) Bemerkung: \ ZfStrVO Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe \ NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht \ NStZ-RR Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungs-Report \ Die Justiz amtl. Mitteilungsblatt des bad.-württ. Justizministeriums \ OLG Oberlandesgericht Bei einem 32 Jahre in Haft befindlichen Lebenslänglichen kann die Gewährung von PKH für eine die bedingte Entlassung aus der Haft versagende Entscheidung angreifende Verfassungsbeschwerde und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Frage kommen obwohl das Verfahren vor dem BverfG eigentlich kostenfrei und anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist. Bundesverfassungsgericht Az.: 2 BvR 578/02 Beschluss vom [Anmerkung: vorliegend ordnete das BVerfG dem Gefangenen eine renommierten Professor und Rechtsanwalt aus Bonn auf Staatskosten bei.] 18. Vogelbesitz Die Haltung eines Salomonenkakadus in der Zelle darf nur dann versagt werden wenn gerade durch diesen Vogel Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde oder der Besitz des Vogels nicht mehr angemessen wäre (Übersichtlichkeit des Haftraums). OLG Karlsruhe Az.: 3 Ws 53/02 Beschluss vom abgedruckt in Die Justiz 2002 S Komitee für Grundrechte und Demokratie Jahrbuch 2001/2002 Thematischer Schwerpunkt des Jahrbuches ist Haft und Haftbedingungen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie unterstützt Inhaftierte seit seiner Gründung und streitet insbesondere wider die "Lebenslange Haftstrafe". Inhalte: k Facetten des Knastalltags k prinzipielle menschenrechtliche Argumente gegen die Freiheitsstrafe k die Frage warum der menschenrechtswidrige Freiheitsentzug zu einer Paxis unbefragter Normaltität wurde. 1. Auflage Dezember 2002 Hrsg. Komitee für Grundrechte und Demokratie e.v. Aquinostr Köln Preis : 1500 Euro O Seite 28 O

29 Briefkontaktgruppe Deathrow Sehr geehrte Frau Hassen... Auf Initiative von Frau Stangier und mit Einverständnis der Anstaltsleitung gründeten wir uns hier in der JVA Bochum im Rahmen einer sogenannten Freizeitgruppe als Briefkontaktgruppe Deathrow. Das war im Mai Wir wollen Brücken bauen zu Menschen die in den Todestrakten von US-Gefängnissen (über)leben müssen. Zur Zeit sind dies über Inhaftierte. Mit einem dieser Männer in Texas ist Frau Stangier schon seit Jahren eng befreundet. Da wir uns nicht um alle Todestraktinsassen in den USA kümmern können lag es somit nah dass wir unseren Focus zunächst auf Texas richteten und immer noch richten. Im dortigen Livingston sind zur Zeit über 470 zum Tode verurteilte Menschen eingesprerrt. Auch wir sind inhaftiert und können daher nicht soviel tun wie wir gerne möchten. Aber was für uns irgendwie möglich ist den Menschen in den Todestrakt zu helfen oder das Leben dort ein wenig erträglicher zu gestalten das machen wir. So schreiben wir jedem dieser Todesgefangenen eine Geburtstagskarte. Natürlich erhalten wir viele Antworten und Anfragen wegen Brieffreundschaften. Einige können wir selbst aufnehmen viele andere versuchen wir an nette Menschen zu vermitteln. Dies z.b. mit Hilfe der Initiative gegen die Todesstrafe ( Zusätzlich sammeln wir Geld. Wenn es auch nicht viel ist was wir zusammen bekommen so können wir doch dem einen oder anderen dort in dieser grausamen Haft etwas helfen. Dabei handelt es sich um Gefangene die überhaupt nichts haben keinen Kontakt nach draußen Arbeit hat sowieso niemand kein Geld. Ein bisschen für den zusätzlichen Einkauf fällt so für manchen dieser Menschen ab. Wir schreiben fleißig Petitionen an Gouverneure Gerichte Staatsanwälte schreiben an US-Zeitungen usw. Unsere Arbeit ist inzwischen in der hiesigen Öffentlichkeit nicht ganz unbeachtet geblieben. So hat die WAZ schon mehrfach teilweise in großer Aufmachung über uns berichtet. Am kommenden Mittwoch ist ein Fernsehteam von RTL 2 bei uns und macht Aufnahmen. Gesendet werden soll dies ab Januar 2003 im Rahmen einer speziellen Serie namens Strafvollzug in Deutschland. Natürlich würden wir uns sehr freuen wenn sich auch in anderen JVA s ähnliche Gruppen bilden um zu helfen dass diese grausame Haft der Todestraktinsassen zunächst etwas gelindert werden kann. Auch hilft jede Petition jedes Schreiben an die US-Behörden weiter auf dem steinigen Weg bis hin zur endgültigen Abschaffung dieser unmenschlichen Todesstrafe. Mit freundlichem Gruß Volker Melzer briefe und texte von mitgliedern Kontakt: Frau Stangier (Tel.: 0234 / BabetteStangier@hotmail.com) Volker Melzer Krümmede Bochum Hotelvollzug Wir leben in einer Zeit in der individuelle Freiheit immer selbstverständlicher wird. Jeder erwartet einen Freiraum in seinem / ihrem Leben der oft schon nicht mehr erreicht werden kann weil andere schließlich auch enorm große Ansprüche in dieser Richtung haben. Fast witzig mutet es deshalb an wenn jemand steif und fest behauptet es existiere ein Hotelvollzug. Dieses Wort sagt eigentlich aus dass den Gefangenen sogar das Ungemach der Anreise erspart bleibt dem der normale Urlauber unterliegt. Hotelvollzug zwingt einem den Eindruck auf dass es den darin befindlichen Personen gar nicht besser gehen kann. Sicher sind die Zeiten vorbei in denen in Deutschland die Verurteilung des Straftäters darin besteht ihn zu teeren und zu federn an den Pranger zu stellen oder zu Tode zu peinigen. Stattdessen wird heutzutage der Verurteilte in ein Gefängnis überführt in dem er / sie einen Raum zugewiesen bekommt Forts. Hotelvollzug der nicht größer ist als die meisten Badezimmer in Wohnungen und Häusern. Oft genug muss dieser Raum zudem noch mit einer anderen Person geteilt werden die man sich keinesfalls aussuchen kann. Fernseher und Radio machen diese Situation etwas angenehmer aber das ist auch alles. Die Post wird O Seite 29 O

30 briefe und texte von mitgliedern gelesen Besuche können nur mit Anmeldung und an bestimmten Tagen stattfinden und ein Leben wie es der Verurteilte zuvor gewöhnt war ist unmöglich. Sicher ist es zu verstehen wenn Opfer von Straftätern die Form der Strafe als zu leicht sehen. Das ist ein natürlicher Vorgang aufgrund des zugefügten Traumas. Etwas unlogischer erscheint es hingegen wenn Personen die nie Opfer waren im Brustton der Überzeugung erzählen dass es Gefangenen zu gut gehe während der Haft. Bei näherem Zuhören stellt sich immer wieder heraus dass diese Leute überhaupt keine Ahnung vom Gefängnisleben haben und die offensichtlich durch nichts bekommen wollen. Inhaftierte können unmöglich erwarten dass sich die Außenwelt mehr Mühe mit ihnen gibt als sie sich Mühe mit der Außenwelt gegeben haben und geben. Aber Aufklärung darüber dass es eine harte Zeit ist eingesperrt zu sein und aller individuellen Freiheiten beraubt zu sein würde vielleicht helfen können zumindest einigen jüngeren angehenden Straftätern die Härte der Konsequenz ihres Handels deutlicher zu machen. Wer zu ahnungslos ruft es gäbe einen Hotelvollzug muss dort ja den Eindruck erwecken dass gar keine echte Strafe bestehe. Kriminalität gab es immer und wird es immer geben. Sie existiert in allen Kreisen und wird uns von allen Kreisen vorgelebt. Keine Bestrafungsform hat das je verhindern können. Besonders in den USA hatte man erwartet mit härteren Vollzugsmaßnahmen hierin Besserung zu erreichen was genau zum Gegenteil geführt hat. Man ändert Menschen nicht durch Unterdrückung und Strafe. Nur Einsicht kann eine Änderung bringen Einsicht was man anderen zugefügt hat. Und diese Einsicht kann man nicht erzwingen. Marion Wolfersheim SL Oldenhove (Niederlande) Sehr geehrte Damen und Herren anbei sende ich Ihnen meinen soeben erschienenen Aufsatz über "Medizinische Versuche mit Gefangenen und anderen Unfreiwilligen". Als ich im Oktober 1999 an dem Thema zu arbeiten begann ging ich davon aus dass es von eher historischem als aktuellem Interesse sei und dass es eher darum ginge aus Gefangenenversuchen in der Vergangenheit sowie dem in Deutschland geltenden Verbot für Arzneimittelstudien mit Gefangenen Schlußfolgerungen für andere Bereiche zu ziehen. Leider erwies sich mittlerweile diese Auffassung von mir als historisch und nicht das Thema. Seit Sommer 2001 gibt es den Entwurf für ein Zusatzprotokoll zum sogenannten Menschenrechtsübereinkommen Biomedizin" des Europarats (Bioethik- Konvention) in dem - anders als im deutschen Arzneimittelgesetz - medizinische Versuche an Gefangenen nicht mehr ausnahmslos verboten sind. Zwar hat die Bundesrepublik bislang die Bioethik-Konvention nicht unterzeichnet es besteht aber ein erheblicher Druck dies zu tun auch in Hinblick auf das Zusatzprotokoll. Ähnliche Auswirkungen könnte außerdem auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zu klinischen Prüfungen von Arzneimitteln in deutsches Recht haben wenn nicht eine wachsame Öffentlichkeit dies verhindert. Es gibt zwar viele Initiativen die sich gegen die Bioethik-Konvention wenden es handelt sich dabei aber eher um Behindertenverbände usw. die sich vorrangig damit beschäftigen eine Erweiterung der Forschung an Menschen zu verhindern die im Recht aus in ihrer Person liegenden Gründen als "einwilligungsunfähig" gelten. Die im Strafvollzug gegebene Gefahr dass Menschen aus institutionellen Gründen unfreiwillig in medizinische Versuche einwilligen ist eine auf die die strafvollzugskritische Öffentlichkeit hinweisen muß. Sie kann diese Gefahr und mögliche Alternativen auch besser begründen. Vielleicht sind meine Informationen unnötig weil Sie all dies in den letzten Monaten verfolgt haben. Da die Biomedizin aber thematisch doch nicht so nah beim Strafvollzug liegt möchte ich lieber einmal zuviel als einmal zuwenig auf die dort für Gefangene sich unter Umständen anbahnenden Gefahren hinweisen. Leider war mein Aufsatz bereits im Druck als sich diese neueren Entwicklungen ergaben. Er enthält aber weitere Informationen über historische rechtliche und kriminologische Aspekte der Problematik und ich hoffe dass er Ihr Interesse findet. Mit freundlichen Grüßen Christine Graebsch Bremen den O Seite 30 O

31 EINSICHT??? - Eine Haftschilderung aus der JVA Diez - infach Scheiße mit der Lüge vor der Brust rumzulau- niemanden mehr in die Augen sehen zu können... Efen Es könnte ja die Frage der Fragen kommen nach dem was man vor sich selbst nicht vertreten kann wofür es keine Entschuldigung gibt... Zum Glück leben wir ja in einer Gesellschaft die in einem demokratischen Rechtsstaat verfasst ist und gerechte Sanktionen für jeden Regelverstoß bereithält... Also: Auf zu den Freunden und Helfern... die Schuld die Einsicht und das schlechte Gewissen in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt... Internationaler Haftbefehl haben wir zwar keinen vorliegen aber Sie klingen ja so glaubhaft... U-Haft - von Unschuldsvermutung keine Spur -- egal ich bin es ja auch nicht! 3 Verhandlungstage! Wofür? Außer meiner Aussage gibt es weder Beweise noch Zeugen... In dubio pro reo oder Mindeststrafe für einen reuigen voll geständigen Täer der zuvor 40 Jahre straffrei gelebt hat...? Ein Psychologe der die Aussichtslosigkeit vor der Tat feststellt...? Alles Fehlanzeige! Egal nobody is perfect! Auch kein Gericht Zum Glück hat ja ein weiser Gesetzgeber das sog. Erstverbüßerprivileg geschaffen. Nur gemeingefährliche Wiederholungstäter müssen ja ihre Strafe voll absitzen... Erste warnende Stimmen von Mitgefangenen: In der Langstrafenanstalt gibt es keine 2/3! Uninteressant: Für Leute die schon wieder hier sind wird das wohl auch so richtig sein... Mein Fall liegt da ja ganz anders... Bei entsprechender Mitarbeit am Vollzugsziel... Wir brauchen hier nichts für Sie tun; in der Langstrafenanstalt da können Sie studieren haben alle Möglichkeiten... sprach der Berufsberater in der U-Haft. Hoffentlich kriege ich keine Probleme mit den richtigen Verbrechern wenn ich so strebsam bin... Die Langstrafenanstalt: Dunkelheit 23 Std. Einschluss ½ m² Fenster doppelt vergittert einmal die Woche bringt der Kollege aus der Bücherei 3 Bücher vorbei einzige Verbindung zur Außenwelt ist die Tageszeitung... Behandlungsuntersuchung Vollzugsplanung Berufsberatung psychologische Betreuung - monatelang Fehlanzeige! Stattdessen einen Zellengenossen direkt aus dem Freigängerhaus zurückverlegt. Hoffentlich treffen mich jetzt nicht die Repressalien mit die wohl jemand zu erwarten hat der die Anstalt die Resozialisierungsbemühungen so enttäuscht in Verruf gebracht hat... Von wegen! Der Mann bekommt jeden Wunsch vom Personal erfüllt darf z.b. jederzeit telefonieren... gerade so als ob er der Anstalt einen Gefallen getan hätte indem er die Rückfallquote stabil gehalten hat?! (Jeder wusste auch im voraus dass sich seine familiären Spannungen im FGH nur erhöht hatten ein Heimaturlaub mit 99 %iger Sicherheit zu dem Ergebnis führen musste...) Das hast Du Dir allein eingebrockt. Da musst Du auch allein durch! hatte ich mir mal gesagt... Bei dieser Kombination aus Finsternis und verkehrter Welt war das nicht mehr durchzuhalten. Also: Suche Briefpartnerschaften zwecks Gedankenaustausch! - Welche Wohltat! - Es gibt sie noch Menschen mit denen man (ich) ganz normal reden kann sich gegenseitig ernst nehmen... Der Semesterbeginn steht bevor immer noch keine Vollzugsplanung Berufsberatung o.ä.... Also: Einfach anmelden bei der FernUni - Der Reso-zialisierungswille wird schon anerkannt werden... Das erste Semester ist sicherlich noch ohne gesetzliche Unterstützung ( 44 II StVollzG) möglich ohne Bücherkauf Computergenehmigung Zusammenarbeit mit studierenden Mitgefangenen... Nach 9 Monaten: Vollzugsplan - kein Wort über Ersttäterschaft kein Wort über Selbststellung kein Wort über soziale Kontakte kein Wort über Fortbildungsbedarf... gesetzliche Studienunterstützung Fehlanzeige! Bei gelegentlichen Besuchen im Studienzentrum wird klar: Alles mit Lebenslänglichen blockiert die ihre Ausbildung nie werden verwenden können... Auf Entlassung ausgerichtetes Studium unerwünscht! Gewaltsamer Ausbruch aus der Nachbaranstalt: Ganz schnell wird ein (u.a. wegen interner Erpressungen) gefürchteter Mitgefangener mit der Abschiebdrohung versehen in ein Land das er nie gesehen hat und unbewacht (mit Fahrer und Sozialarbeiter) auf Familienurlaub geschickt... Nach diesem Ausbruch braucht die Anstalt nicht mehr zu befürchten in Sicherheitsgrad hinter die andern zurückgestuft zu werden... Aus Briefpartnerschaft ist inzwischen Verlobung geworden. - Kein Wort davon im Vollzugsplan! Arbeitsamt bestätigt Förderungswürdigkeit einer Umschulung. - Kein Wort davon im Vollzugsplan! Psychologen konstruieren schwere Beziehungsstörung die vor einer Umschulung behoben werden muss... Ein Mitgefangener wird voll entlastet... Wiederauf-nahmeverfahren d.h. erneute Unschuldsvermutung! Entlassung? Lockerung? - Fehlanzeige! briefe und texte von mitgliedern O Seite 31 O

32 briefe und texte von mitgliedern Suicid!!! Immer sozial und politisch engagiert gewesen... also auch hier rein in die Gremien (GMV etc.) soziale Verantwortung gehört schließlich zum Vollzugsziel ( 2 StvollzG). Auch davon kein Wort im Vollzugsplan! Ein Mitgefangener verzinkt nach monatelangem gemeinsamen Kiffens seinen besten Kumpel... Für die Anstaltspsychologen ist das vorbildliches Sozialverhalten und wird mit Verlegung in den Freigang belohnt. -- Wenige Wochen später: Raubmord! Psychologen entdecken fehlende Tateinsicht - beim Selbststeller!!! Na herrlich: Da habe ich mich wohl aus Spaß an der Freud gestellt?! Nun ist aber der Bogen überspannt?! Jetzt müssen aber Anstaltsleiter oder Aufsichts-behörde einschreiten?! Von wegen! Von dort gibt s schriftliche Endstrafen-drohungen!!! Unabhängiges Gutachten? - Abgelehnt! Vielleicht sollte ich besser Einsichten entwickeln wie der als lockerungsfähig eingestufte Pädophile: Sexuellen Miss-brauch gibt es doch gar nicht. Dazu müsste es ja erst mal sexuellen Gebrauch geben. Solange die Beführchtung bestehen bleibt dass ich die Rückfallquote senken könnte d.h. die Wachstumsbranche Strafvollzug bremsen... muss ich mich wohl auf die Endstrafe einrichten?! (Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen Halbstrafe ( 57 II) vor!!!) Das Studienzentrum ist inzwischen ganz geschlossen... Egal: Meine Energie brauche ich jetzt um mein Rechtsbewusstsein zu erhalten... Verfasser der Redaktion bekannt 3 Monate Isolation in JVA Stammheim I. Vorbemerkung Ich war nun im Sommer 2002 drei Monate in Isolation in selbiger Haftanstalt und möchte im folgenden davon berichten. II. Zur Vorgeschichte Seit mehreren Jahren sitze ich in strenger Einzelhaft bzw. Isolation da die Justiz Flucht Ausbruch und ähnliches fürchtet. Von September 1998 bis Juli 2002 saß ich unter Isolationsbedingungen in der JVA Bruchsal als O Seite 32 O man mir eröffnete ich würde am Folgetag dem 04.Juli 2002 nach Stammheim für die Dauer von drei Monaten deportiert da ich als hochgefährlicher Gefangener gelte der nun in 4 Jahren Einzelhaft die Gelegenheit gehabt hätte Schwachstellen im Vollzug in Bruchsal zu entdecken welche eine Flucht erleichtern könnten. Mein nicht-beleidigendes Verhalten und der Umstand daß ich noch niemanden angegriffen hätte sie zu meinen Ungunsten da rein taktisch motiviert zu bewerten so die JVA Bruchsal. Hierzu stellte mein Verteidiger mir gegenüber in einem Brief fest daß er einen größeren Schwachsinn noch nie gelesen habe. Mir wurde mitgeteilt daß ich nur drei Monate in Stammheim verbleibe da sich der dortige Anstaltsleiter weigere mich länger aufzunehmen. III. Der Transporttag Am Morgen des 4.Juli 2002 wurde ich mitsamt meiner privaten Habe auf die Kammerverwaltung (dort werden Transporte abgewickelt und die Privatsachen von Gefangenen verwahrt) Bruchsal gebracht konnte zwei kleine Kartons mit wichtigen Unterlagen und Büchern zusammenpacken. Die Beamten der Sicherungsgruppe die den Transport durchführten interessierten sich sodann für meine Mund-/Achselhöhlen und das Gesäß; will heißen: es erfolgte die obligatorische und erniedrigende Durchsuchung des Körpers (Klage hiergegen ist bei Gericht anhängig). Mit frischen Anstaltskleidern versehen wurde ich gut verschnürt an Händen und Füßen gefesselt in den VW-Bus gesetzt & belehrt daß bei Fluchtversuch geschossen werde. Eingeklemmt zwischen grimmig dreinblickenden paramilitärisch gekleideten Wärtern ging es dann nach Stammheim. IV. Die Ankunft Wie ein Monolith erhebt sich der 8.stöckige Bau des berühmten und berüchtigsten Gefängnisses

33 Deutschlands welches Vorbild für viele andere Gefängnisse in Europa nicht zuletzt auch in der Türkei war und ist da es geeignet ist die Gefangenen untereinander zu isolieren. Am Stadtrand auf der einen Seite von Weizenfeldern umgeben tauchte also das Gefängnis auf und nach dem Durchfahren diverser Tore stand dort schon ein Rudel Bediensteter. Da ich von 1996 bis 1998 schon einmal in Isolationshaft in Stammheim saß erkannte ich das ein oder andere Gesicht. Die Fesselung wurde abgenommen und man steckte mich für 30 Minuten in eine normale Einzelzelle bis meine Kartons ausgeladen waren. Auf der Kammerverwaltung gab es dann die ersten Diskussionen da man mir antifaschistische Aufkleber (z.b. Antifaschist der Hakenkreuz zerschmettert) vorenthielt. Als ich den Wärter nach seinem Namen fragte wollte er mir diesen nicht nennen. Mir wurde ein Fernsehgerät angeboten und ich nahm dieses an denn die Anstaltsleitung in Bruchsal verweigert mir seit Jahren ein TV-Gerät und ich wollte mal sehen was sich in den letzten Jahren so getan hat. Ausgestattet mit Anstaltswäsche & Plastikgeschirr ging es dann in das Sicherheits-Gängle im Erdgeschoß. V. Der Sicherheitstrakt Neben dem bekannten 7.Stock (dort saßen in den 70 er u.a. Ulrike Meinhof Andreas Baader Gudrun Ensslin von der RAF) gibt es noch im Erdgeschoß eine Sicherheitsabteilung. Hinter einem Doppelgitter sind 5 Isolationszellen. Statt Schränken gibt es in den Zellen nur ein Metallregal das Bett ist nicht aus Metall sondern Hartplastik die Zellen haben einen eigenen Stromkreis (findige RAF-Gefangene hatten in den 70 er Jahren das Stromnetz als Kommunikationsanlage eingesetzt) die Fenster sind verstärkt gesichert. Seit meinem letzten Aufenthalt wurden die Zellen renoviert und waren nun -steril- gekachelt. Das WC war aus Edelstahl ebenso das Waschbecken. O Seite 33 O Da stand ich nun meine wenigen Habseligkeiten und eine leere Zelle; wie schon öfters in den vergangenen Jahren begann ich also meine Sachen in den Regalen zu verstauen öffnete das Fenster schaute was so im Hof passierte. Direkt vor dem Fenster ist Rasen etwa 10 Meter entfernt steht ein zweistöckiger Container in welchem mittlerweile der Anstaltspfarrer und Berater des Arbeitsamtes ihre Büros haben. VI. Der Aufenthalt Im Rückblick sind die drei Monate recht rasch vergangen stets gab es etwas zu tun: d.h. zu lesen zu schreiben mit den Zellennachbarn zu reden oder fernzusehen. aa.) Die Zellennachbarn In der einen Nachbarzelle saß ein Sexualtäter in Isolationshaft der 2001 für Schlagzeilen sorgte weil er nach 8jähriger Haft binnen 2 Wochen nach der Entlassung mehrere Frauen vergewaltigt hatte. Und in der anderen Zelle saß ein Araber der verdächtigt wird extremistischer Moslem zu sein. Mit ihm führte ich manch spannendes Gespräch und wenn es ein Sprachproblem gab übersetzte kurzerhand ein Gefangener vom 1.Stock- über uns in einer Zelle- ins Arabische. Eine eigenartige Situation:nie sah man sich man kannte nur die Stimme des Anderen mußte von Fenster zu Fenster rufen. Aber diese Gespräche unterbrachen die Isolation. bb.) Die Wärter Über sie gibt es nicht viel zu berichten sie mochten keinen unnötigen Streß waren daran interessiert die drei Monate ruhig über die Bühne zu bringen. Sie brachten nur meine Post Zeitung Essen; führten mich in den Gefängnishof und zum Duschen bzw. zum Besuch.Ein Schließer briefe und texte von mitgliedern

34 briefe und texte von mitgliedern der dann doch einmal ungehobelt war wurde nach einer entsprechenden Beschwerde von mir von seinen Kollegen aufgeklärt. Viel gesprochen habe ich mit ihnen nicht sie waren - und sind - Erfüllungsgehilfen dieses Systems. Nur einmal versuchte mich ein Wärter auf etwas naive Art zu meiner Haltung gegenüber Terrorismus zu befragen was jedoch mangels meiner Bereitschaft mit ihm zu sprechen scheiterte. cc.) Der katholische Gefängnispfarrer Noch von meinem letzten Aufenthalt kannte ich den Dekan S. er besuchte mich auch diesmal während des Hofgangs einige male. Er ist nicht darauf aus Menschen zu bekehren in diesem Fall hätte ich auch Gespräche mit ihm sicher nicht geführt sondern versteht seinen freilich christlichen begründeten und motivierten Auftrag so sich auch um jene Insassen die in Isolation sitzen zu kümmern. Wie er berichtete habe er auch mit den im 7.Stock sitzenden RAF- Gefangenen regelmäßig gesprochen. Die Diskussionen waren recht anregend und streiften gesellschaftspolitische aber auch strafvollzugliche Themen; und dabei nebenher im Hof zu spazieren lockerte die Atmosphäre auf. dd.) Besuch Gefangene dürfen drei mal im Monat á 30 Minuten Besuch erhalten; wie auf diese Weise familiäre Bindungen oder Freundschaften aufrechterhalten werden können weiß wohl nur die Justiz. Ich konnte die 30 Minuten zu jeweils einen Besuch zusammenziehen von dann 90 Minuten Dauer und hatte so in den drei Monaten drei Besuche. Jeder der Besuche wurde optisch und akustisch d.h. es saß ein(e) WärterIn dabei überwacht; von Privatsphäre hält man nicht viel. ee.) Hofgang Der Einzelhof für Isolationsgefangene findet in 8.Stock statt von dort oben hatte man eine bemerkenswerte Aussicht ins Umland kann Häuser Autos Menschen erkennen. Für mich war dies eine richtige Erholung nachdem ich vier Jahre lang in Bruchsal nur die graue Gefängnismauer vor Augen hatte. Jedoch ist der Nachteil daß man nie auch nur ein Stückchen Himmel unvergittert sieht keinen Grashalm oder keine Blume riechen spüren kann. Der Hof im Stammheim im 8.Stock ist rundherum vergittert und über einem ist ein Betondach. Sich dem Wind und Regen auszusetzen hat mir gefallen denn in einem sterilen Gefängnisbau wie Stammheim geht jeder Bezug zur Natur ansonsten verloren. ff.) Der Fernseher Nach fast vier Jahren ohne TV-Gerät war die Bilderflut in den ersten Tagen nur schwer zu ertragen; vor allem die dümmlichen Talk- /Gerichtsshows und Werbungen machten mich fast ein wenig aggressiv. Ich fragte mich wie Menschen sich davon dauerberieseln lassen können ohne abzustumpfen ihre Phantasie zu verlieren. Nach einigen Tagen konzentrierte ich mich dann auf die Nachrichtensender n-tv und CNN sowie die ein oder andere Sitcom. Seit es im Strafvollzug in der Regel für alle Gefangenen einen Fernseher gibt sind die Freizeitaktivitäten (Gesprächsgruppen Sport Spiel) erheblich zurückgegangen; offenbar ist es für viele einfacher sich passiv einlullen zu lassen anstatt selbst aktiv zu werden. Nun zurückgekehrt nach Bruchsal besitze ich kein Fernsehgerät und ich vermisse nichts; dessen ungeachtet versuchte ich weiterhin gerichtlich eine Aushändigung meines Fernsehers zu erzwingen denn als erwachsener Mensch möchte ich selbst entscheiden ob und wenn ja wann ich fernsehe. O Seite 34 O

35 VII. Zusammenfassung Manchem/r Leserin wird aufgefallen sein daß ich wenig davon berichtet habe wie es mir seelisch in der Isolation in Stammheim ging. Nun ich bin ein eher nüchterner Mensch und so erlebe ich auch die an mir vollstreckte Isolation eher ruhig und gelassen; manche Ungerechtigkeiten Schikanen lassen mich dann selbstverständlich auch sehr deutlich und auch aufbrausend werden. Aber ich bin nicht der Typ Mensch der sich voller Selbstmitleid ins Bett legt und eine Sinnkrise bekommt denn ich habe Ziele Pläne Wünsche für die es sich zu leben und zu kämpfen lohnt. Die Drei Monate in Stammheim zeigen mir daß dieser Staat das Verwahren von Menschen zunehmend perfektioniert direkte Außen-kontakte werden auf ein Minimum reduziert und ich gestehe durchaus zu (dies in die Richtung jener Kritikerinnen die mir an anderer Stelle vorwarfen ich wäre unsolidarisch indem ich das Etikett Foltern für die heute praktizierte Isolationshaft in Deutschland ablehne) daß für viele ein völliges auf sich selbst Zurückgeworfensein als folterähnlich wahrnehmen denn den normalen Gefangenen bleibt zumindest noch die gemeinsame Kommunikation beim Hofgang oder in einer Freizeitgruppe. briefe und texte von mitgliedern Der/die einzelne Gefangene in Stammheim ist kaum mehr als ein Stück Transportgut das zwischengelagert wird; darin unterscheidet sich diese JVA aber kaum von anderen Anstalten jedoch hat sicher die monströse Architektur Stammheims ihren - verschärfenden - Einfluß auf diesen Gesamteindruck. Thomas MEYER-FALK O Seite 35 O

36 briefe und texte von mitgliedern A us dem Brief eines Gefangenen der JVA Wittlich über "aktive Mitarbeit am Vollzugsziel": - Sozialer Dienst - oder - mein schlimmster Alptraum-... Dieser Dienst wurde mir vorgestellt als Orientierungshilfe im Strafvollzug Hilfe bei Problemen die durch die Inhaftierung entstehen sowohl innerhalb als auch außerhalb (z.b. familiärer sozialer und finanzieller Art) als Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung oder die Erledigung sozial-adminstrativer Aufgaben. Das war mein Gedankengut als ich mich im Dezember 1999 hilfesuchend an den Sozialarbeiter wand. Meine Mutter erlitt einen Schlaganfall nach dem sie die Nachricht über den Tod ihrer Schwester erhielt. Sie befand sich im Krankenhaus und laut schriftlicher Aussage meiner Lebensgefährtin waren ihre Vitatwerte zwar stabil aber sie reagierte weder auf optische noch akustische Signale. Als ich mich also dem Sozialarbeiter mitgeteilt hatte und um eine telefonische Verbindung in das Krankenhaus bat bekam ich als Antwort: "Mit wem wollen Sie denn sprechen wenn ihre Mutter nicht reagiert?" Nun ich dachte wenigstens an den behandelnden Arzt. "Herr.. da sage ich Ihnen offfen und ehrlich bis wir den zuständigen behandelnden Arzt in einem so großen Krankenhaus ans Telefon bekommen vergehen Stunden." Ich dachte im ersten Moment er macht einen Witz bis ich die Entschlossenheit an ihm bemerkte. Welches Gefühl nun meine Hilflosigkeit überwiegte brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Als ich mir zurück auf der Abteilung lautstark Luft verschaffte bekam ich die Möglichkeit auf ein Telefongespräch im Sinne von christlicher Nächstenliebe über die seelsorgerische Betreuung. Anschließende Anträge von mir auf Sonderausgang oder Ausführung wurden mit der Begründung es läge kein akuter Notfall vor abgelehnt. Meine Mutter verstarb am an den Folgen des Schlaganfall. Ich durfte sie nicht mehr lebend sehen. Diesbezügliche Beschwerden von mir wurden beantwortet mit:... das sind allgemeine Probleme einer Inhaftierung. Die nächste Stellungnahme des Sozialarbeiters für eine bedingte Entlassung auf Zwei-Drittel für mich wird lauten: Aufgrund mangelnder Mitarbeit des Gefangenen kann ich keine günstige Sozialprognose erstellen und eine Entlassung auf Zwei-Drittel nicht befürworten... Mama ich liebe Dich. Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen. August 2002 Verfasser der Redaktion bekannt O Seite 36 O

37 Buchbesprechung Ein Ratgeber - nicht nur für Gefangene! Schon wenige Wochen nach dem Erscheinen ist das Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug von Ulrich Kaman (ZAP-Verlag Recklinghausen 2002 ISBN Preis 7500 ) zu einem unverzichtbaren Werkzeug in der täglichen Praxis bei der Arbeit für Gefangene geworden. Der Autor Mitbegründer des AkS 1993 hat seine eigene langjährige Arbeit als Richter in einer Strafvollstreckungskammer aufgearbeitet und erweist sich als erfahrener Lotse durch das Gewirr der Vorschriften bei der Vollstreckung von Strafe. R ezensionen in dem Nichtjuristen zu irritieren. Deswegen ist dieses Nachschlagewerk geeignet für jeden Gefangenen Erfolg versprechende Anträge zu stellen oder lieber davon abzusehen wenn die rechtliche Grundlage trotz des wünschenswerten Ziels nicht gegeben ist. Mit gekonnter Ironie empfiehlt der Verfasser den wenigen Rechtsanwälten die im Strafvollzug tätig sind in manchen Fällen lieber auf ihr Fingerspitzengefühl und ihre Verhandlungskunst gegenüber der JVA zu vertrauen als flammende aber erfolglose Anträge zu stellen. rezensionen Bei der Lektüre der 752 Textseiten besticht zunächst der unverstellte Blick auf den real existierenden Strafvollzug mit den begrenzten rechtlichen Möglichkeiten. Der Verfasser zaubert keine illusionäre Welt für Gefangene herbei sondern bewegt sich durchgängig auf dem Boden der Realitäten des Strafvollzugs die man bedauern kann in vielen Fällen dringend ändern muss aber angesichts der politischen Großwetterlage noch lange Zeit geduldig wird ertragen müssen. Dabei zieht sich der kritische Denkansatz des Autors wie ein roter Faden durch das gesamte Werk: immerhin hat Kamann bereits in seiner Dissertation Gerichtlicher Rechtsschutz im Strafvollzug 1991 überzeugend nachgewiesen wie begrenzt die rechtsstaatlichen Möglichkeiten für Gefangene trotz der wohlklingenden Paragraphen im Strafvollzugsgesetz tatsächlich sind. Das Handbuch ist gegliedert in zwei Teile: Strafvollstreckung und Strafvollzug: dies erleichtert dem Leser die schnelle Rechtsfindung. Die einzelnen Stichworte sind fundiert erläutert und ermöglichen dem Juristen durch Angabe zahlreicher Fundstellen die vertiefte Arbeit ohne dabei Dem exzellenten Werk ist eine weite Verbreitung zu wünschen. Das Buch gehört in mehreren Exemplaren in alle Gefängnisbüchereien zur Ausleihe für Gefangene. Es ist zu hoffen dass mutige Gefangene entsprechende Anträge beim Leiter der JVA stellen und gegebenenfalls den Klageweg beschreiten. Denkbar wäre auch dass sich AkS Mitglieder als Sponsoren finden damit der AkS dieses Standardwerk an Gefangene verschenken kann was leider wegen der chronischen Finanznot des AkS ohne Spenden nicht möglich ist. Rechtsanwalt Steenpaß Südstraße Hamm 2 Leseproben sollen einen Eindruck vom Handbuch vermitteln: O Seite 37 O

38 rezensionen Artikel 614 Geld Hausgeld Drei Siebtel des Arbeitseinkommens oder einer Ausbildungsvergütung kann der Gefangene monatlich zum Einkauf Rn. 569 oder für andere Zwecke sofern diese nicht die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden (CalliessIMüller-Dietz 47 Rn. 1) verwenden. Die Höhe dieses Hausgeldes wird allein auf der Basis des Entgelts festgesetzt soweit der Gefangene nicht in einem freien Beschäftigungsverhältnis steht oder sich selbst beschäftigt ( 47 Abs. 2 StVollzG). In den letzteren Fällen setzt die Anstalt ein angemessenes Hausgeld fest dessen Höhe nirgends geregelt ist (AK 47 Rn. 10). Es wird vorgeschlagen dieses Hausgeld der Höhe nach an den herausgehobenen Vergütungsstufen zu orientieren um einerseits eine Privilegierung der Freigänger beim Einkauf zu verhindern andererseits der Qualität ihrer Arbeit Rechnung zu tragen (AK a.a.o.). Das Hausgeld unterliegt wegen seiner Zweckbestimmung für die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nicht der Pfändung (LG Münster ZfStrVo ; ZfStrVo ) auch nicht wegen Unterhaltsansprüchen (AG Böblingen ZfStrVo f.). Artikel 673 Offener Vollzug Rechtsschutz Die doppelte Barriere von Beurteilungsspielraum und Ermessen sorgt auch bei der Verlegung in den offenen Vollzug dafür daß effektiver Rechtsschutz der diesen Namen auch verdient im gerichtlichen Verfahren kaum zu erlangen ist. Verteidiger und Gefangene sind auch hier gut beraten so lange es geht eine Lösung über die Anstalt zu suchen. Dieser Rat mehrfach wiederholt stellt in einem juristischen Handbuch auf den ersten Blick keine Meisterleistung dar dies sei eingeräumt. Jedoch gibt es nicht ganz selten Verlegungen in den offenen Vollzug nur eben nicht infolge Richterspruchs. Neubescheidungsverpflichtungen und Zurückverweisungen sind Pyrrhussiege! Führer Ex Deutschland Min. Regie: Winfried Bonengel [Buch: Winfried Bonengel und Ingo Hasselbach: Die Abrechung - Ein Neonazi steigt aus.] Filmstart: Dezember 2002 Grundsätzlich besteht gegenüber der Hausgeldforderung auch das Verbot der Aufrechnung Rn. 453 von welchem jedoch folgende Ausnahmen gemacht werden: 1. Ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung übersteigender Betrag kann für Aufwendungen in Anspruch genommen werden (z.b. Arztkosten) die der Anstalt aufgrund einer vorsätzlichen oder zumindest leichtfertigen Selbstverletzung oder der Verletzung eines anderen Gefangenen entstanden sind ( 93 Abs. 1 und 2 StVollzG). Nach zutreffender Auffassung ist unter einer Selbstverletzung nur eine direkte Eingriffshandlung auf die Körperintegrität zu verstehen (AK 93 Rn. 2;AG Dietz StV ) nicht aber die Inkaufnahme körperlicher Schäden etwa durch Genußmittel- oder Medikamentenmißbrauch (so OLG Koblenz ZfStrVo ). Im letzten Fall wird es allerdings meist schon am Nachweis der groben Fahrlässigkeit i.s.v. Leichtfertigkeit (AK a.a.o. Rn. 2) fehlen. Anders wenn der Gefangene durch Tabletteneinnahme Suizid begehen will. Das Hausgeld haftet dagegen nicht für andere Ansprüche auch wenn etwa eine Selbstverletzung aus einfacher Fahrlässigkeit in Rede steht (BGHSt ff.; OLG Celle NStZ gegen zuvor OLG Hamm NStZ ). 2. Für die Kosten eines Verfahrens nach dem StVollzG gem. 109 ff. kann Hausgeld gem. 121 Abs. 5 in Anspruch genommen werden soweit es den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung Rn. 559 übersteigt. Gegen eine Aufrechnung dieser Kosten ist der Rechtsweg gem. 109 ff. StVollzG vor der StVK eröffnet (AK 121 Rn. 17). O Seite 38 O Den Filmemacher Winfried Bonengel [Dokumentarfilm "Beruf Neonazi"] gibt mit "Führer Ex" Einblick in die Neo-Nazi-Scene des Ostens vor und nach dem Mauerfall: Grundlage der Geschichte ist die Biographie des ostdeutschen Ex-Neonazis Ingo Hasselbachs der sich Ende der 80er-Jahre der ostdeutschen Neonazi-Szene anschloss Führer der Glatzen- WG in Ost-Berlin wurde bevor er mit Hilfe Bonengels 1993 ausstieg und Mitgegründer des Austeigerprogramms EXIT wurde. Von seinen alten Kameraden mit dem Tod bedroht lebt er heute im Zeugenschutzprogramm der Polizei. Der Film: Die Ost-Berliner Heiko und Tommy werden bei ihrer Flucht in den Westen gefasst und landen in der JVA Torgau. Tommy schließt sich sofort wieder seinen alten Nazi-Freunden an die Schutz und Zusammenhalt im rauen Knast-Alltag bieten. Heiko schlägt sich zunächst allein durch schließt sich dann aber nach seiner Vergewaltigung auch der Schutz bietenden Naziknastgruppe an. Er wird nach der Wende zum Führer der Glatzen-WG während Tommy der kurz vor der Wende aus dem Knast fliehen konnte aus der Gruppe aussteigt nachem er erlebt wie ein junges Mädchen bei einer Straßenschlacht "linke Zecken" stirbt. Der Film zeigt in einfachen plakativen und realistischen Bildern Charaktere und Szenen. Er zeigt wie sich die DDR die Nazis in den eigenen Knästen herangezüchtet hat zeigt dass es am Ende der DDR Neonazi-Zellen in vielen Haftanstalten gab. Eine subtile kontroverse Auseinandersetzung mit den ostdeutschen Neonazis wird nicht angestrebt. U. Hassen

39 Ruhr Nachrichten (Dortmund) Seite 6 Buchleihe für Gefangene in ganz Deutschland Jetzt Verein gegründet Der Verein Buch- und Medienfernleihe für Gefangene und Patienten gründete sich am Montagabend in der Auslandsgesellschaft. Den Häftlinge ist Lesen unglaublich wichtig: Es spendet Trost man kann Lernen und sich mit der Literatur und sich selbst auseinandersetzen. Universitätsprofessor Dr. Helmut Koch ist neuer Vorstandsvorsitzender der Fernleihe und behandelt an der Universität Münster den Schwerpunkt Gefangenenliteratur. Die Buchfernleihe verleiht ihre über Bücher an Gefangene und an Patienten von Landeskrankenhäusern im ganzen Bundesgebiet. Als einzige Einrichtung ihrer Art. Für die Gefangenen habe sie eine wichtige Funktion denn anders als die meist veralteten und knappen Bestände der Anstaltsbibliotheken verleihe sie gehobene Literatur sowie Sach- und Fachbücher ergänzt sein Stellvertreter Marco Bülow Bundestagskandidat der SPD. Er sieht in dem Projekt eine gute Möglichkeit kulturelles und soziales Engagement zu bündeln. Probleme Durch den Verein erhoffe ich mir mehr Öffentlichkeit für das Projekt. Die neue Geschäftsführerin des Vereins Helga Römer leitet die Buchfernleihe seit 15 Jahren. Sie kennt die Probleme mit denen das Projekt zu kämpfen hat. Bisher trug die Gefangeneninitiative ein Verein der Häftlinge und Haftentlassene betreut das seit 1986 bestehende Projekt. Weil eine ABM-Stelle wegfiel und sich auch kein Sponsor fand konnte die Arbeit jedoch nicht weitergeführt werden. Helfer Der neue Verein ist jetzt auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Man muss keine Berührungsängste Presseschau haben alles geht über den Postweg. Allerdings wird zu jeder Buchsendung eine Karte für den Gefangenen beigelegt so kann sich über die Zeit auch ein persönlicher Kontakt aufbauen. An jedem ersten Mittwoch im Monat organisiert die Buch- und Medienfernleihe Buchverkäufe im Dietrich- Keuning-Haus um Porto und Büromaterialien zu finanzieren. Nächster Termin ist der 4. September. Wer mitarbeiten möchte kann sich ab 15. August unter Tel. 0231/ bei der Buch- und Medienfernleihe für Gefangene und Patienten e.v. Schweizer Allee 25 melden. Bankverbindung für Geldspenden lautet: BLZ Kto-Nr Süddeutsche Zeitung Seite 10 Sexualmorde an Kindern Reden Über das Risiko Sollen Täter lebenslang weggesperrt werden? Wichtiger sind bessere Gutachten sagen Experten Von Helmut Kerscher Restrisiko ist ein fürchterliches Wort. Vor allem wenn es um die Frage geht ob ein Sexualstraftäter möglicherweise wieder ein Kind misshandelt gar tötet und die einzige ehrliche Antwort der Psychologen heißt: Wir vermuten dass dies nicht mehr passiert aber wir können es nicht mit letzter Sicherheit sagen. Wenn dann doch etwas geschieht klingt das Wort Restrisiko wie blanker Hohn. So war es nach dem Sexual-Mord an der siebenjährigen Natalie im Jahr 1996 begangen durch einen vorbestraften und vorzeitig entlassenen Täter; ein Mord der die Diskussion darüber wieder hat aufleben lassen ob und wie der Staat Kinder vor solchen Taten schützen kann. Und doch müssen Fachleute wie der renommierte Gerichtspsychiater Volker Dittmann von der Universitätsklinik Basel vom Risiko reden: Dittmann warnte auf einem Symposium des badenwürttembergischen Justizministeriums in Triberg vor der Über- und Unterschätzung von Risiken die im Umgang mit Sexualstraftätern geschehen können. Empfahl individuelle Risikoprofile verlangte Qualitätsstandards einer modernen Risikokalkulation - eine Check-Liste für eine realistische Einschätzung der Kriminalprognose. Rückfallquote: Null Aber: Man kann keinem Menschen in den Kopf schauen weshalb es populär ist zu fordern man solle gefährliche Sexualtäter für immer wegschließen wie es Kanzler Schröder formulierte. Dittmann kontert: Man muss mit dem Risiko leben und man kann es auch. Er ist an zwei Schweizer Rückfall- Studien mit der Traumquote Null bei günstigen Prognosen beteiligt - Jedenfalls bis heute morgen um zehn Uhr sagt er einschränkend. Seiner Ansicht nach wurden in fast allen Aufsehen erregenden Fällen der vergangenen Jahre die drei bis vier zentralen Kriterien für ein besonders hohes Risiko nicht erkannt oder nicht behandelt. Es gibt nie ein Null- Risiko aber das Risiko ist kalkulierbar geworden lautet sein Fazit. Und warum gibt es doch diese Spur grausamer Kindesmorde so der bayerische Justizminister Manfred Weiss am Freitag im Bundesrat von denen viele von Rückfalltätern begangen werden? Weil Fehler gemacht wurden weil es zu wenig gut ausgebildete Gutachter gibt und zu wenig Investitionen in gute Therapieangebote sagten die Experten. Er kenne viele Gutachten da läuft es einem kalt den Rücken runter sagte der Tübinger Ordinarius Klaus Förster. Diese miserable Qualität beklagte auch Helmut Kury vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und wunderte sich warum die Gerichte solche Werke oft akzeptierten. Das Interesse an der Gerichts- presseschau O Seite 39 O

40 presseschau psychiatrie dem ungeliebten Kind wachse erst jetzt wieder berichtete Förster. Derzeit besäßen 60 bis 80 Kolleginnen und Kollegen ein Zertifikat der Fachgesellschaft. Das wäre fast schon die Zahl der nach Ansicht Dittmanns erforderlichen professionellen Gutachter. Andererseits gibt es nur 20 oder 30 von ihnen die Dittmanns Idealvorstellungen entsprechen. An Qualitätskriterien nannte er die Erarbeitung von mindestens 2 0 einschlägigen Gutachten unter der Supervision eines anerkannten Spezialisten oder die Kenntnis der örtlichen Vollzugsrealitäten. Wirkliche Fachleute müssten wissen dass der frühe Beginn von Sexualstraftaten (im Alter von 14 oder 15 Jahren) die Auswahl völlig fremder Opfer oder fixierte Perversionen zu den besonderen Risikofaktoren zählen. Seine Aussagen über die Rückfallgefährlichkeit werden von einer Studie der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden gestützt. Die Rückfallrate beim Delikt Sexueller Missbrauch von Kindern bezifferte Forschungsleiter Rudolf Egg auf 20 Prozent - wobei sie bei innerhalb der Familie begangenen Delikten deutlich niedriger liege deutlich höher jedoch bei völlig fremden Opfern. Dass außer möglichst frühen Prognosen auch bessere Therapien zum Schutz potentieller Opfer beitragen war unumstritten. Was aber wenn die Therapie nichts bringt? Die Antwort des scheidenden badenwürttembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP): Dann bleibt nur die Sicherungsverwahrung. Golls Gesetz einer nachträglichen Sicherungsverwahrung also des lebenslangen Wegsperrens auch ohne Anordnung im Strafurteil wurde zum Modell für Bayern und andere Bundesländer. Sie sollte es auf Bundesebene geben forderte er auch für brutale Ersttäter. Man könne keine lebende Zeitbombe vor die Gefängnismauer setzen sagte Goll. Nach Jahren der (von ihm geteilten) Resozialisierungs- Euphorie müsse das Risiko neu verteilt werden - mehr zu Lasten des Täterkreises als der potentiellen Opfer. Goll betonte dass es bei der Verschärfung der Sicherungsverwahrung um sehr kleine Zahlen gehe in Baden-Württemberg um vier bis sieben Personen. Zwei Richter am Bundesgerichtshof Axel Boetticher und Wolfgang Pfister warnten in Triberg gleichwohl vor der von Goll propagierten Linie. Trotz sinkender Sexualkriminalität gebe es schon jetzt erhebliche Zuwachsraten bei der Sicherungsverwahrung von früher rund 200 auf jetzt 300 Personen. Und so präzisierte der Kriminologe Egg: Die Zahl der Sexualmorde an Kindern pro Jahr sei von 10 bis 15 in den 70er Jahren auf zwei bis fünf zurückgegangen; überhaupt seien nur 08 Prozent der gesamten erfassten Kriminalität Sexualdelikte. Der Spiegel 16/2002 Seite 58 JUSTIZ Gewisse Straflust Die Haftanstalten sind überfüllt und nun hat das Bundesverfassungsgericht auch noch die Doppelbelegung von Einzelzellen verboten. Von Carsten Holm Als das Tor der Hamburger Haftanstalt Santa Fu am 21. März 2000 hinter ihm geschlossen wurde ahnte der Gefangene noch nicht dass sein Aufenthalt ein Fall für das höchste deutsche Gericht werden würde. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel II pferchte den verurteilten Straftäter an diesem Tag mit einem weiteren Gefangenen in eine nur acht Quadratmeter große Einzelzelle; sie war mit einem Etagenbett zwei Stühlen einem. Esstisch und einem Schrank voll gestellt. Gleich daneben gab es in Sicht- und Riechweite und ohne Trennwand ein Waschbecken und ein Klosett. Die Behandlung des Häftlings sollte keine Schikane sein. Santa Fu ist wie die meisten deutschen Haftanstalten überbelegt. Seine wenig artgerechte Haltung wollte der Kriminelle gleichwohl nicht hinnehmen. Eine Beschwerde wies das Hanseatische Oberlandesgericht zurück - aber das Bundesver-fassungsgericht gab dem Häftling -in einer vorvergangene Woche veröffentlichten Entscheidung nun Recht: Gefangene dürfen jetzt nicht einmal mehr vorübergehend unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden. Das Karlsruher Votum konnte die mehr als 2oo deutschen Haftanstalten in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Tausende Gefangene werden zumindest vorübergehend zu zweit in einer Einzelzelle und damit rechtswidrig untergebracht sagt Klaus Winchenbach Leiter der JVA im mittelhessischen Rockenberg und Bundesvorsitzender der Vereinigung der Anstaltsleiter. Besserung ist kaum in Sicht. Ende des Monats wollen sich die Vertreter der Bundesländer während einer Tagung des Strafvollzugsausschusses zwar mit den Folgen des Verfassungsgerichtsbeschlusses beschäftigen - aber auf die Schnelle kann niemand neue Haftplätze aus dem Hut zaubern (Winchenbach). Der bundesweit übliche Verstoß gegen das Grundrecht auf Menschenwürde könnte die Länder noch teuer zu stehen kommen. Wolfgang Schröder Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten rechnet damit dass Straftäter zuhauf Schadensersatzprozesse führen und Schmerzensgeld fordern werden. Denn eigentlich haben die rund Strafgefangenen laut Vollzugsgesetz O Seite 40 O

41 grundsätzlich einen Anspruch auf Einzelunterbringung Ausnahmen sind allenfalls in vor 1977 gebauten Knästen oder nur vorübergehend erlaubt keinesfalls bei chronischer Überbelegung - nur konnte das bis zum Karlsruher Spruch kaum ein Gefangener durchsetzen obwohl etwa das Celler Oberlandesgericht 1998 schon so zu Gunsten der Häftlinge entschieden hatte. Weil Strafrichter zunehmend härtere Urteile sprechen und zudem immer weniger Gefangene trotz guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen werden herrscht seit Jahren Wohnungsnot in den Knästen 7die Folge einer gewissen Straflust die Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ausgemacht hat: In den neuen Bundesländern müssen sich acht von zehn Gefangenen ihre Zelle mit einem oder mehreren Häftlingen teilen in den alten Ländern vier von zehn (siehe Grafik). ' Praktiker warnen seit langem vor den Folgen der Oberbelegung. Die Anstalten sorgt sich Verbandsvorsitzender Schröder seien zu tickenden Zeitbomben geworden. Je mehr wir die Gefangenen zusammenpferchen müssen desto leichter bilden sich subkulturelle Milieus meint auch Klaus Lange-Lehnguth Leiter des mit fast 1.7oo Insassen größten Gefängnisses der Republik in Berlin- Tegel. Im Osten soll die Zahl der Haftplätze in den nächsten Jahren um 39 im Westen um 12 Prozent steigen. Doch Neubauprogramme sind nach Ansicht des Greifswalder Kriminologen Frieder Dünkel der schlechteste und teuerste Weg um das Problem der übervollen Knäste zu lösen. Eine noch von der Regierung Helmut Kohls eingesetzte Kommission empfahl im März 2000 unter anderem die gemeinnützige Arbeit als Regelsanktion zu nutzen. Die rotgrüne Bundesregierung will sogar noch weiter gehen und Strafen häufiger zur Bewährung aussetzen geschehen ist bislang jedoch nichts. Auch die so genannte elektronische Fußfessel in einem Modellversuch m«hessen erprobt wird die Belegungszahlen kaum nennenswert senken. Obwohl Kriminalpädagogen fast ausnahmslos von Kurzstrafen wenig halten sitzen nach wie vor Tausende notorische Schwarzfahrer oder säumige Unterhaltszahler in den Gefängnissen. Dabei hat Schleswig-Holstein mit den so genannten ambulanten Maßnahmen in denen Straftätern gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafen auferlegt werden gute Erfahrungen gemacht. Die Gefangenenrate die Zahl der Inhaftierten pro der Wohnbevölkerung ist in Schleswig- Holstein mit knapp 6o die niedrigste der Republik. Es macht einfach keinen Sinn kleine Fische einzusperren sagt Bernd Maelicke Leiter der Abteilung Strafvollzug im Kieler Justizministerium. Süddeutsche Zeitung Seite39 Häftlinge nach der Entlassung Schwerer Weg in die Freiheit Wenn sich das Gefängnistor hinter ihnen schließt stehen die meisten Ex-Insassen ohne Geld Wohnung und Perspektive da Von Achim Graf Düsseldorf - Seine Wohnung liegt irgendwo in Düsseldorf. Nicht einmal 30 Quadratmeter ist sie groß. Den Tisch hat er nah ans Fenster gerückt weil er viel Licht zum Lesen braucht. Claus Staiger* stützt seinen Kopf mit der rechten Hand ab und blättert in einem dicken Buch. Es geht darin um Betriebswirtschaftslehre. Vor kurzem hat er die Zwischenprüfung bestanden nun möchte er möglichst schnell fertig werden mit der Uni. Er arbeitet hart dafür gönnt sich wenig. Na ja` sagt er zumindest werde ich mir gleich Spaghetti machen. In seiner Stimme liegt etwas Feierliches. Mir selbst etwas kochen - weißt Du was das bedeutet? Man weiß es nicht aber man kann es sich in etwa vorstellen. Zumindest dann wenn man die Lebensgeschichte von Claus kennt. Noch keine drei Monate ist es her da wurde ihm noch vorgeschrieben wann er zu essen hatte zu duschen oder zu schlafen da war es ihm unmöglich ins Kino zu gehen oder ins Restaurant. Denn Claus saß im Knast. Vier Jahre und zehneinhalb Monate lang sagt er. Nicht einen Tag davon wird er je vergessen. Für schweren Raub wurde er damals verurteilt. Genaueres mag er zu seiner Tat nicht erzählen. Er will lieber über die Zeit davor sprechen. Darüber wie er sich nach dem Tod des Vaters um die Mutter gekümmert hat und völlig überfordert war damit. Claus flüchtete in Drogen: Alkohol und Kokain. Die Kombination war pervers die Dosis auch sagt er. Er brauchte Geld brach sein Physikstudium ab jobbte traf die falschen Leute verlor den Job brauchte mehr Geld war am Ende. Es war nur damals schon bewusst was für eine furchtbare Scheiße ich da baue sagt er heute. Er hat den Tag der Verhaftung auch als Erlösung empfunden - und als Wendepunkt. Erst Bahnhof dann Knast Nun ist Claus Mitte Dreißig weg von der Droge und steht vor einem neuen Anfang. Student in Freiheit ist er Teilnehmer an einer Orientierungsmaßnahme des Arbeitsamtes Düsseldorf. Manchmal kann er sein Glück gar nicht fassen: Wenn ich in den ersten Wochen nicht die Unterstützung durch meine Schwester gehabt hätte ich wäre wieder gescheitert. Dann erzählter von zwei ehemaligen Knastkollegen die er vorige Woche am Hauptbahnhof wieder getroffen habe und die er bald wieder im Gefängnis besuchen könne da ist Claus sich sicher. Es war nicht nur die Schwester die ihm geholfen hat. Es war auch Dirk Konzak. Er kümmert sich als Sozialarbeiter des Evangelischen Gefangenen-Fürsorge-Vereins Düsseldorf um Haftentlassene und deren Angehörige. Ein schwerer Job und ein oft frustrierender obendrein. Wir haben es ständig mit Diskriminierung und Stigmatisierung zu tun klagt er. Arbeit zu vermitteln sei mittlerweile gar kein so großes Problem mehr der Knackpunkt für einen wirklichen Neustart sei die eigene Wohnung. Wir haben hier generell Leute die keiner in seinem Haus haben will. Auch die vier Übergangszimmer die der Verein zur Verfügung stellt können da wenig auffangen. Rund 500 Menschen sitzen derzeit allein in Düsseldorf in Haft fast sind es in Nordrhein-Westfalen presseschau O Seite 41 O

42 presseschau insgesamt. Dirk Konzak fordert daher die Bereitstellung von Wohnungen durch die Kommunen denn die meisten Haftentlassenen landen entweder direkt auf der Straße oder in Notunterkünften wo sie den knappen Wohnraum mit Obdachlosen und Drogenabhängigen teilen. Sie sind dann wieder im Milieu sagt Konzak. Und das sind denkbar schlechte Voraussetzungen um von dort aus den mühevollen Weg durch die Behörden anzutreten. Sozialhilfe Kleidergeld Beihilfen - all dies will beantragt werden und erfordert vom Betroffenen viel Geduld und eine hohe Frustrationstoleranz. Eigenschaften über die viele nach oft jahrelanger Haft nicht mehr verfügen. Für sie ist dies nach der harten Zeit im Knast ein weiterer Kampf den die meisten verlieren. Sie geben auf bevor sie neu beginnen könnten - und werden wieder kriminell. Claus Staiger ist diesem Schicksal entgangen. Bereits drei Tage nach seiner Entlassung hatte er wieder eine eigene Wohnung. Er hat sie auf eigene Faust gesucht und dann den Vermieter zugetextet wie er sagt. Statt des geforderten Gehaltsnachweises zeigte er lediglich seinen Studentenausweis seine Vergangenheit hat er ebenso geschickt verschwiegen wie er es anfänglich auch bei den wenigen Freunden tat die er in den letzten Wochen bereits gefunden hat. Die Angst davor abgestempelt zu werden sei einfach da meint er. Claus ist vorsichtig geworden skeptisch fühlt sich durch seine Erlebnisse im Knast noch immer traumatisiert. Dort regiere ganz klar die Muskelgruppe wer versuche zu argumentieren werde gnadenlos gedrückt. Weil Claus sich gegen einen Anführer mit Worten zur Wehr setzte lebte er phasenweise in großer Angst wurde schließlich von Aachen in die JVA Geldern versetzt weil auch die Anstaltsleitung nicht mehr für seine Sicherheit garantieren konnte. Doch Geldern war für Claus letztlich ein Glücksfall: Dort begann er sein Studium über die Fernuni Hagen und dort hat er auch sein Vordiplom gemacht. Ich bin ein sturer Kopf sagt Claus deswegen habe ich es auch geschafft. Diese Beharrlichkeit hilft ihm jetzt. Er hat sich fest vorgenommen niemals mehr so weit zu sinken wie vor der Verhaftung. Anderen gelingt das kaum die haben schon im Knast Angst vor der Entlassung sagt Claus. Sozialarbeiter Konzak weiß auch warum: Die Gefangenen leben nicht die werden gelebt- Die starren Regeln der geforderte Gehorsam all dies sind nicht gerade Vorbereitungen für ein erfolgreiches selbstbestimmtes Leben außerhalb der Gefängnismauern. Konzak: Die Entlassenen warten draußen doch nur bis jemand kommt und sie mitnimmt. Fehlendes Startkapital Viel zu oft sind das aber die Falschen. So klagen auch die von Amtswegen abgestellten Bewährungshelfer über Überlastung bei der Betreuung der Ex-Häftlinge wie Reinhard Neumann einräumt. Der Leiter der Vollzugsabteilung im Justizvollzugsamt Rheinland weist jedoch auch auf die Möglichkeit der Gefangenen hin gegen Ende der Haftzeit Ausgang oder Sonderurlaub zu beantragen um sich vorab Arbeit oder Wohnung suchen zu können. Für Dirk Konzak ist diese Möglichkeit allerdings lediglich eine theoretische: Viele Häftlinge scheitern bereits an der Antragsformulierung. Auch die Sozialdienste in den JVA die dem entgegenwirken sollen sind dramatisch unterbesetzt. Konzak: Die stärksten setzen sich durch und den ganz Schwachen wird geholfen. Der große Rest in der Mitte fällt einfach durch. So steht die Mehrzahl der Häftlinge am Tag X mit einem Entlassungsgeld vor dem Gefängnistor das nicht einmal die Kaution für eine mögliche neue Wohnung abdeckt. Der Antrag auf Sozialhilfe kann aber erst gestellt werden wenn ein Wohnsitz nachgewiesen werden kann und damit die Zuständigkeit des jeweiligen Amtes geklärt ist. Ein Teufelskreis. Bis zu sechs Wochen kann eine Bewilligung dauern nur eine Gesetzesänderung könnte es ermöglichen bereits aus der Haft heraus einen Antrag zu stellen und damit die Wartezeit zu verkürzen. So fehlt es in den ersten wichtigen Tagen das nötige Startkapital. Es war ein Kraftakt beschreibt Claus seine Erlebnisse mit dem Sozialamt Düsseldorf. "Manchmal wird so lange geprüft bis man wieder in der Gosse sitzt. In dieser schwierigen Phase müsse jedoch die behördliche Hilfe greifen sonst sei jegliche Hoffnung verbaut. Ich erlebe das hier als ungeheuren Wettkampf. Da ist die Haftsituation oft menschlicher als das Leben draußen. Klaus Schweinhagen stellvertretender Leiter der JVA Geldern kann das gut nachempfinden. Deshalb ist man in seiner Anstalt bemüht Langzeithäftlinge in den letzten 24 Monaten nach Bielefeld Moers- Kapellen oder Euskirchen zu verlegen. Dort können sie im offenen Vollzug einer regulären Arbeit nachgehen müssen lediglich ab 21 Uhr wieder zurück sein. Das ist der beste Weg zur Integration sagt er. Außerdem kann dabei Geld für die Entlassung angesammelt werden. Schweinhagen geht so weit für längere Haftzeiten zu plädieren da man in sechs oder acht Monaten überhaupt nicht resozialisieren könne. Wenn sie eine Veränderung der Lebensausrichtung erreichen wollen brauchen sie Zeit sagt er. Zeit die vor allem bei den vielen Häftlingen fehlt die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Nach einem Gesetzentwurf der noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll würde diesen Verurteilten künftig die Möglichkeit eingeräumt ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten so die Referentin für Rechts- und Innenpolitik der Grünen Christiane Rohleder. Die Gefängnisse sollen durch die Maßnahme um bis zu Häftlinge pro Jahr entlastet werden. Reinhard Neumann vom Justizvollzugsamt hält diese Zahl für illusorisch und bezweifelt obendrein dass es genügend geeignete Arbeitsplätze geben würde. So ist es möglich dass sich wohl auch in naher Zukunft an der prekären Lage vieler Gefängnisse nichts ändern wird. Gerade junge Leute bauen im Knast ihre sozialen Defizite nicht ab sagt ExKnacki Claus. Viele häufen eher noch zusätzliche an. Für Dirk Konzak von der Gefangenenfürsorge ist diese Situation fatal. Irgendwann komme schließlich fast jeder wieder auf freien Fuß egal wie schwer die Straftat auch gewesen sei. Die Entlassenen brauchen eine Chance wenn sie nicht wieder kriminell werden sollen sagt Konzak. Das muss die Gesellschaft einsehen. So schwer das auch ist. *Name geändert O Seite 42 O

43 Der Spiegel 33/2002 Seite 70 ff. KRIMINALITÄT Rabatt im Hinterzimmer Schleichend hat sich ein Zwei- Klassen-Strafrecht etabliert: Kleine Gauner werden verurteilt die Strafen für große Ganoven hingegen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt. Solche Deals entlasten die Justiz die Gerechtigkeit aber bleibt oft auf der Strecke. Von Jürgen Dahlkamp Dietmar Hipp Udo Ludwig Andreas Ulrich Angst? Wenn Theodoros T. überhaupt Angst hatte dann lag sie an jenem Dienstag Anfang Juni im Osnabrücker Landgericht tiefgefroren unter einer Miene aus Eis. Kein Zucken der Mundwinkel kein Beben der Lippen kein Flackern der Augen. Keine Angst. Nicht die Spur. Der Angeklagte wirkte beim Prozess-auftakt so ruhig als hatte er ein gutes Gewissen: In Wahrheit hatte er da war er sich zumindest sicher vor allem einen guten Anwalt. Und das beruhigte in diesem Fall viel mehr. Denn hier ging es nicht mehr um Schuld oder Unschuld schon gar nicht um die Wahrheit die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Es ging nur noch um einen jener kühlen Deals die in deutschen Gerichtssälen heute an der Tagesordnung sind: wie viel Haftrabatt Theodoros T. Drahtzieher einer griechischen Zigaretten-schmuggel-Mafia kassieren würde wenn er der überlasteten Kammer mit einem Geständnis einen Großteil ihrer sonst so mühseligen Arbeit abnähme. T. war bereit für ein Angebot das Gericht für ein Geschäft mit der Gerechtigkeit. Und am Ende stand ein Urteil wie es mittlerweile immer öfter am Schlusstag eines Großverfahrens gesprochen wird: Die Justiz hat kapituliert die Guten haben verloren. Dabei drohten T. immerhin bis zu zehn Jahre Haft und die Ermittler hatten nichts ausgelassen damit er sie bekommen sollte: 458 Seiten Anklage. Den Schaden für den Fiskus akribisch auf Euro und 72 Cent aufaddiert. 37 Fälle dokumentiert die T. und acht Komplizen in einem der größten Zigarettenschmuggel- Verfahren Deutschlands nachgewiesen werden sollten. Die beteiligten Spediteure herausgefunden. Die Autokennzeichen. Die Treffs für den Schmuggel von Griechenland wo der Tabak in die EU kam nach England wo die Abnehmer saßen. Dazu Hunderte Termine Listen über Hunderttausende Zigarettenstangen alles in allem eine schöne Akte. Einerseits. Andererseits machte T.s Uelzener Anwalt Volker König noch vor dem Verlesen der Anklage klar dass er kämpfen werde zäh und zermürbend monate- notfalls jahrelang. Sein Eröffnungszug: erst mal das Verfahren aussetzen lassen weil er eine Zeugenaussage nicht rechtzeitig zugestellt bekommen habe. Wie bitte schön habe er sich da ausreichend vorbereiten sollen? Das musste er dann gar nicht mehr. Schon in der ersten Pause ging ganz diskret das Geschacher um die Haftzeit los. Und bevor die Anwälte das Gericht zur Schnecke machen konnten mit lähmenden Befangenheits- und Beweisanträgen erledigte es das Verfahren nach nur fünf Prozesstagen lieber auf die Schnelle. Fünf Jahre Haft gab es für die Haupttäter die als Ausländer im Normalfall nur die Hälfte absitzen müssen und dann abgeschoben werden. Nach einem Jahr U-Haft blieben so noch 18 Monate bis zur Freiheit- weniger als der Prozess und die damit verbundene Haft wohl gedauert hatten. Und die einzige Gegenleistung war ein knappes Ja mit dem die Angeklagten alle ihre Sünden gestanden. Dass es vor Gericht immer häufiger wie auf einem Viehmarkt zugeht bestreitet heute kein Strafverteidiger mehr und kaum noch ein Staatsanwalt. Es wird gedealt was das Zeug halt oft genug bis das Urteil passt das Recht wackelt und das Verbrechen Luft hat. Und wenn es nicht wenigstens mal den nachgeordneten Fahndern vom Zoll von der Polizei oder vom Finanzamt die Zornesrote ins Gesicht treibt - die etwa im Osnabrücker Fall Hunderte abgehörte Telefonate ganz umsonst abgetippt hatten - dann wurde nicht mal einer rot werden. Zumindest nicht vor Scham. Dabei hat die Dealerei schon schleichend zu einem Zwei- Klassen-Strafrecht geführt: Die kleinen Gauner ereilt das Gesetzbuch - simpler Fall klares Urteil - die großen Ganoven bekommen dagegen was sie mit dem Gericht aushandeln - je komplizierter die Causa umso einfacher für sie der Deal. Trotzdem hat sich auch die Politik mit dem Handschlag-Verfahren längst abgefunden: ein notwendiges Übel findet etwa Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine problembeladene aber tägliche Praxis sein NRW-Kollege Jochen Dieckmann (SPD). Streit gibt es höchstens darum ob man für das Gewurschtel ein Gesetz machen sollte. Tatsächlich will Bundesjustizministerin Herta Däubler- Gmelin (SPD) die Dealerei mit einer Reform der Strafprozessordnung re- presseschau O Seite 43 O

44 presseschau geln um sie besser zu kontrollieren: Im Gerichtssaal vor aller Augen sollten die Absprachen ihrer Meinung nach getroffen werden und das Urteil müsse wenigstens noch angemessen sein. Nur ist der Referentenentwurf schon seit geraumer Zeit in Arbeit; derweil kann 'in Hinterzimmern munter weitergekungelt werden. Schon bei kleineren Wirtschaftsstrafsachen liegt die Quote der Deals nach Angaben des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Klaus Pflieger bei 60 Prozent. In großen Verfahren ist die Verständigung inzwischen zur Regel geworden notierte der Chefermittler im Mai 2001 für Sein Justizministerium. Das gleiche Bild wenn es gegen Organisierte Kriminalität (OK) gegen Rauschgiftgangs und Schlepperbanden geht. Da wird dann gepokert getrickst und um alles gefeilscht was zwischen die Deckel eines Strafgesetzbuchs passt. Schon die Frage wo ein Prozess stattfindet kann zur Verhandlungssache werden. Erst recht ob es überhaupt eine Anklage gibt oder die Angelegenheit sich mit einem Strafbefehl oder einer Geldbuße abkürzen lasst wie bei Altbundeskanzler Helmut Kohl dem die Zahlung von Mark das Ende der Ermittlungen in der Spendenaffäre brachte. Vor allem aber geht es um die Länge von Haftstrafen um Knast oder Bewährung um offenen oder geschlossenen Vollzug oft mit dem Ergebnis dass man das Strafgesetzbuch auch gleich hätte zugeklappt lassen können. Viele Polizeibeamte haben den Eindruck dass sie für den Papierkorb arbeiten murrt Konrad Freiberg Chef der Gewerkschaft der Polizei und frustrierte Kriminaler murren mit: So viel Personal so viel Zeit so viel Geld und dann werde das mühsam zusammengepuzzelte Ermittlungsergebnis auf dem Altar der Prozessökonomie geopfert jammerte etwa der Dienststellenleiter OK des Berliner Landeskriminalamts (LKA) Markus Henninger als sich eine Libanesen-Gang ihr mildes Urteil 1998 schon nach einem Prozesstag vom Landgericht abholen konnte. Die Strafen die bei solchen Deals heraussprängen lägen deutlich unter dem was es bei harter Beweisaufnahme vor Gericht gehagelt hätte klagen auch LKA und Staatsanwaltschaft Hamburg in einem gemeinsamen OK-Lagebild. Konsequenz: Angeklagte in Mammutverfahren hätten es tatsächlich leichter als Kleinkriminelle räumt der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft Job Tilmann ein. So kassierte im Juli ein Räuber nach einem Tankstellen-Oberfall in Elmshorn Beute: l060 Euro und zwei Schachteln Zigaretten - beim Landgericht Itzehoe zwei Jahre und neun Monate - und sitzt damit fast so lange wie der Zigarettenmafioso Theodoros T. der mit vielen Millionen Zigaretten viele Millionen Euro gescheffelt hat. Auch neun Monate Haft ohne Bewährung für einen Hamburger der schon zwei Bewährungsstrafen hatte und dann noch vier Pfund Kaffee klaute wirken im Vergleich dazu happig. Beim Kaffee- oder Eierdieb gibt es eben nur was zu verhandeln aber nichts auszuhandeln. Wenn Wahrheit tatsächlich zur Handelsware wird kommt freilich anderes heraus: In Darmstadt konnte sich der frühere Opel- und General- Motors-Manager José Ignacio López 1998 mit drei Mitarbeitern für Mark zahlbar an gemeinnützige Einrichtungen vom Vorwurf erlösen geheime Unterlagen kistenweise zu seinem neuen Arbeitgeber VW abgeschleppt zu haben. Aus der Opel- Führung hieß es danach der Hinweis des Gerichts die Materie sei so kompliziert gewesen höre sich an wie eine Einladung für clevere Täter. In Berlin musste die 1992 gegründete Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (Zerv) erleben wie Staatsanwälte beim größten Teil der 3360 Verfahren gegen DDR- Doper so lange herumdealten bis von der Überdosis Schuld nur noch Spurenelemente sichtbar waren. Wenigstens beim Ex-Präsidenten des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR Manfred Ewald platzte das Geschäft unter öffentlichem Druck im Juli 2000 bekam Ewald 22 Monate Haft - auf Bewährung. In Hamburg bejubelten die Angeklagten im Hells Angels - Prozess sogar öffentlich ihr wunderbares Urteil. Obwohl sie Hunderte Huren für sich hatten anschaffen lassen und auch mal zuschlugen wenn die Damen zickten kassierten sie im Oktober 2001 in einem Schnellverfahren Haftstrafen von höchstens vier Jahren und acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs bis zu zehn Jahre angepeilt. Dann aber zeigte sich dass dem Gericht möglicherweise ein Besetzungsfehler unterlaufen war und der Prozess endete mit so billigen Haftstrafen als würde in Hamburgs Justiz Coolios Gangsta's Paradise gerappt. Längst ist vor allem die Überlastung der Gerichte zu einem ungeschriebenen Milderungsgrund geworden wie der Abteilungsleiter OK bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Peter Stechmann bestätigt. Rund Richter und Staatsanwälte gab es Ende 2000 an den Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof (BGH) - nach einer Arthur-Andersen-Hochrechnung gut zu wenig. Ohne Deals in Serie gesteht deshalb der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Pflieger wäre unser Justizbetrieb längst zusammengebrochen. Und wer rechtzeitig mit einem Geständnis die Hosen runterlässt spart sich dann ein Drittel der Strafe nennt der Hamburger Oberstaatsanwalt Stechmann unverblümt den Tarif den der Rechtsstaat für sein Überleben zahlt. Zwar hat der BGH 1997 eine Art Regelwerk für den Deal aufgestellt (siehe Kasten). Damals entschied der BGH unter anderem dass die Zockerei legal ist wenn alles ganz öffentlich in der Verhandlung geschieht und weder Schuldspruch noch exaktes Strafmaß schon ausgehandelt werden; auch Däubler-Gmelin will ihren Gesetzentwurf um die Kernsätze des BGH herumstricken. In der Praxis aber halten sich die Unterhändler des Rechts daran so wenig wie ein Autofahrer 20 Jahre nach der Führerscheinprüfung an die Regel Innenspiegel Außenspiegel - Schulterblick. Zum Beispiel im Fall Boris Becker Sein möglicher Deal - zwei Jahre Haft auf Bewährung wenn er gesteht und dem Fiskus 65 Millionen Euro nachzahle- ist gerade unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingefädelt worden. Die ertappte Justiz dementiert nun empört und behauptet natürlich sei noch alles offen. O Seite 44 O

45 Doch dass bei einer Absprache ausgerechnet das Wichtigste das Strafmaß nämlich ausgeklammert werden soll hält nicht nur der Münchner Promi-Anwalt Steffen Ufer für völlig realitätsfremd. Wenn sich alle einig sind wird fröhlich am Recht vorbeigedealt beobachtet auch Hasso Lieber Chef des Schöffen- Berufsverbands. Zwar mag die Szene aus einem Düsseldorfer Schöffengericht ziemlich einmalig sein als der Vorsitzende die beiden Laienrichter bat: Jetzt gehen Sie doch bitte mal vor die Tür der Herr Staatsanwalt der Herr Verteidiger und ich haben was Juristisches zu besprechen. Aber dass die Gerichtskantine zur Großen Strafkammer verkommt und unter vier bis sechs Augen die Haftstrafe auf den Monat genau abgesprochen wird ist Alltag - nur die Rinderroulade war dann Zeuge. Unter Anwälten kursieren deshalb schon Leitfäden zum Dealen wie jener den die Münchner Anwälte Steffen und Florian Ufer für ein Lehrbuch verfasst haben. Mit einem Geständnis verhält es sich wie mit einem hohen Trumpf beim Kartenspielen heißt es da es kommt auf den richtigen Zeitpunkt des Ausspielens an. Grundregel für Angeklagte: Nie vor der Hauptverhandlung auspacken. Und selbst da gilt: Erst nachdem den weiteren Verfahrensbeteiligten deutlich geworden ist dass ein besonders langes und schwieriges Verfahren droht eine Verständigung anbieten. Den Richtern Angst vor einem zähen Verfahren einzujagen gehört daher zum Repertoire jedes besseren Strafverteidigers. So hat Generalbundesanwalt Kay Nehm mal ein Mafia-Verfahren in Köln ausgewertet das 1996 mit einem Deal endete. Allein 200-mal zählte Nehm hatten die Verteidiger Befangenheitsanträge gestellt 719 Anträge gegen Richter-Anordnungen 480 Protokollierungsanträge 665 Unterbrechungsanträge und 216-mal Gegenvorstellungen formuliert mit denen sie das Gericht aufforderten sich eine Entscheidung noch mal zu überlegen. So eine Gegenvorstellung kann dann wie in jenem Prozess 232 Seiten lang sein das Verlesen fast zwei Tage dauern. Zwar behaupten drahtige Ermittler wie der Sprecher der Bochumer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Bernd Bienioßek bei solchen Mätzchen von Anwälten knicke man nicht ein. Fragt sich nur warum dann etwa Hamburger Fahnder in OK-Prozessen immer öfter diese Verteidiger-Masche erleben wenn sie doch angeblich nichts bringt. Statt die Anwälte mit solchen Tricks auflaufen zu lassen flüchten viele Richter lieber durch den Notausgang des Deals. Mitunter aus guten Gründen: In manchen Fällen ist die Absprache die einzige Chance überhaupt zu einer Verurteilung zu kommen weil den Strafverfolgern etwa eine Verjährungsfrist im Nacken sitzt. Wie sehr das Dealen die Justiz aber schon abhängig gemacht hat vom Gift des schnellen Sorgenlösers dafür spricht die Beobachtung von Strafverteidigern dass das Angebot zum Geschäft immer häufiger vom Richter selbst kommt. Wer dann nicht mitmacht bekommt schnell ein härteres Urteil klagt der Dortmunder Strafverteidiger Ralf Neuhaus. So geschehen im April 1999 am Darmstädter Landgericht: Der Vorsitzende bot zwei Jahre Haft auf Bewahrung. Als der Angeklagte nicht darauf eingehen wollte verpasste ihm der Richter eben sieben Jahre Knast. Im äußersten Fall wird deshalb gestanden selbst wenn es überhaupt nichts zu gestehen gibt. In Witten hatte Neubaus jüngst so einen Fall. Ein schönes Geständnis legte da der Angeklagte vor dem Schöffengericht ab weil die Richter zum Deal drängten. Nur der letzte Satz der Generalbeichte störte den harmonischen Ausklang: Das ganze Geständnis bekannte der Angeklagte sei leider erlogen. Worauf das Gericht säuerlich den Fall durchkauen musste. Die Beweisaufnahme ergab dass der Angeklagte gar nicht der Täter gewesen sein konnte und daher freizusprechen war. Süddeutsche Zeitung Geld oder Knast In den Gefängnissen des Landes sitzen etwa 800 Personen die da eigentlich gar nicht hingehören Von Hubertus Gärtner Düsseldorf - Wenn im Winter das Thermometer sinkt dann wird das Leben für Obdachlose noch schwieriger als es ohnehin schon ist. Sie suchen ein warmes Plätzchen doch oftmals finden sie es nicht. Als letzter Ausweg bleibt ihnen nur noch das Gefängnis. Hier herrscht zwar die Unfreiheit. doch es gibt wenigstens drei Mahlzeiten am Tag und ein Dach über dem Kopf. Eine Alternative die von einigen dem Leben auf der Straße offenbar vorgezogen wird. Die Ärmsten der Armen so sagt Ralph Neubauer Sprecher des NRW- Justizministeriums begehen manchmal ganz gezielt einen kleinen Bruch um anschließend ein paar Wochen im Knast zu verbringen. Das komme schon vor. aber insgesamt sei es doch eher selten sagt Elke Krüger stellvertretende Leiterin der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh. Niemand so sagt sie möge sich Illusionen über das Leben im Gefängnis machen. Der Freiheitsentzug und die Fremdbestimmtheit seien viel schwerer zu ertragen als die meisten dächten. Doch auch Krüger weiß. dass in den Haftanstalten zwischen Rhein und Weser permanent zwischen 700 und 800 Personen untergebracht sind die sich dort nach Ansicht von Experten am völlig falschen Platz befinden. Es sind Menschen die zu den so genannten Kleinkriminellen gehören. Notorische Diebe kleine Gauner Schwarzfahrer straffällig gewordene Trinker Drogensüchtige und Obdachlose. Vor den Amtsgerichten werden sie jeden Tag zu Tausenden verurteilt. Weil ihre Straftaten in Einzelfall aber nicht besonders schwer wiegen sollen sie nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Anstatt Freiheits- legt man ihnen Geldstrafen auf so will es das Gesetz. Erst wenn diese nach Tagessätzen bemessenen Geldstrafen nicht bezahlt werden müssen die Täter so genannte Ersatzfreiheitsstrafen im Gefängnis absitzen. Pro verhängtem Tagessatz ein Tag Haft so lautet die Regel. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei eine ultima ratio eine. Sanktion für presseschau O Seite 45 O

46 presseschau Unbelehrbare sagt der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken dessen Behörde neben den anderen Staatsanwaltschaften für die Strafvollstreckung zuständig ist. Der Staat sagt Mocken könne sich nicht lächerlich machen und tatenlos zusehen wenn ein Kleinkrimineller der sich besonders dreist verhalte am Ende überhaupt keine Sanktion erfahre. Dieses widerspreche sowohl dem Sühnegedanken als auch der Generalprävention die im Strafgesetzbuch verankert seien. Eine besondere Crux ist jedoch dass die meisten Täter die eine Geldstrafe nicht bezahlten dieses auf Grund ihrer Lebensumstände gar nicht können sagt Michael Metzner Leiter der Justizvollzugsanstalt Moers Kapellen. Justizexperten sagen manchmal verkehre sich das Gesetz in sein Gegenteil: Dort wo ursprünglich von den Gerichten nur eine Geldstrafe verhängt wurde stehe am Ende de facto eine Freiheitsstrafe - allein deshalb weil der Betreffende tatsächlich zu den Armen und nicht zu den Reichen in dieser Gesellschaft zähle. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums verbüßten zum Stichtag 31.Oktober 2002 in den Justizvollzugsanstalten des Landes Personen eine Freiheitsstrafe und 764 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Unter Vollzugsexperten ist es ein offenes Geheimnis. dass die Ersatzfreiheitsstrafen-Klientel im Gefängnis nicht sehr sinnvoll untergebracht ist. Das ist doch kontraproduktiv sagt Michael Metzner Anstaltsleiter in Moers Kapellen. Resozialisierung braucht Zeit sagt Metzner. Weil die Ersatzfreiheitsstrafen in aller Regel aber schon nach wenigen Wochen wieder zu Ende seien könne man diese Personen in den Gefängnisalltag nicht integrieren. Der gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsvollzug geschweige denn eine vernünftige Therapie seien wegen der Kürze des Aufenthaltes gar nicht möglich sagt auch Elke Krüger von der JVA Düsseldorf.' Schwitzen statt Sitzen Personen die ihre Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen belasten laut Metzner den Vollzug enorm. Der durch sie verursachte bürokratische Aufwand sei gewaltig und er stehe kaum in einem Verhältnis zum Nutzen. Ein Tag im Vollzug kostet in Nordrhein-Westfalen 8696 Euro für jeden Inhaftierten. Bei durchschnittlich 800 Personen die permanent Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen summieren sich die Kosten für den Steuerzahler auf fast Euro pro Tag. Vor diesem Hintergrund nimmt es nicht Wunder dass das Justizministerium schon seit geraumer Zeit nach Alternativen Ausschau hält. So ist eine spezielle Anstalt des Offenen Strafvollzuges geplant wo landesweit sämtliche Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt werden könnten. Ein Standort für dieses neue Gefängnis scheint ebenfalls schon gefunden. Es ist eine ehemalige Kaserne in Grefrath am Niederrhein. Gegen das Projekt hat sich aber bereits zäher Widerstand in der Bevölkerung formiert. Anwohner der Kaserne fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder. Ein Rechtsstreit um die Genehmigung ist bereits beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe wird gemeinnützige Arbeit favorisiert. Gern verweist das NRW-Justizministerium darauf dass seit 1983 etwa zwei Millionen Hafttage durch das Projekt Schwitzen statt Sitzen vermieden werden konnten. Gemeinnützige Arbeit wird durch die Staatsanwaltschaften sowie den Caritasverband Geldern/Kevelaer das Wiechernhaus in Wuppertal das Diakonische Werk in Essen den Sozialdienst Katholischer Männer in Köln sowie den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe in Münster vermittelt. Diese fünf Träger hatte das Land bislang jeweils mit Euro pro Jahr gefördert. In den aktuellen Haushaltsberatungen stehe diese Förderung nun zur Disposition sagt der Justizsprecher Ralph Neubauer. Er klingt dabei nicht gerade glücklich. Auch Neubauer weiß dass Schwitzen besser wäre als sitzen. Aber er weiß auch dass es gewisse Personen gibt die weder ihre Geldstrafen bezahlen können oder wollen noch Lust zur gemeinnützigen Arbeit haben. Dann bleibe wohl nur noch die Haft sagt Neubauer. Süddeutsche Zeitung Seite 47 Asylrecht und Abschiebung Opfer hinter Gittern 72 Frauen warten in einem Neusser Gefängnis auf die Bearbeitung ihres Asylantrages - einige von ihnen sind traumatisiert Von Anita Blasberg Neuss - Es ist die Haut die hier in Neuss viele Geschichten erzählt. Blasse Haut picklige Haut vernarbte Haut. Geschichten die nicht einfach über die Lippen kommen und die sich deshalb anders mitteilen. Diese Geschichten beginnen oft in einem Bürgerkrieg und handeln von Flucht Vergewaltigung Beschneidung und Not Sie erzählen von Menschenhandel Prostitution und Ausbeutung. Und enden schließlich in einem unauffälligen Altbau in der Innenstadt. Die Mädchen die in Badeschlappen über die Gänge latschen sehen so jung aus dass man das Haus für eine Jugendherberge halten könnte. Doch die abgeschlossenen Zellentüren und die vergitterten Fenster sprechen eine andere Sprache. Die meisten Bürger nennen das Gebäude Frauenabschiebeknast. Es wird seit 1993 von Ausländerinnen bewohnt die illegal lebend oder arbeitend in NRW aufgegriffen wurden. Die meisten der Frauen kommen aus Afrika oder Osteuropa. Sie bleiben so lange in Haft bis über Asyl oder Abschiebung entschieden worden ist. Eine der 73 Gefangenen ist Ronja* 19 Jahre alt. Sie sitzt auf dem uralten Stockbett in ihrer Zelle und hat die Arme vor dein Körper verschränkt. Ihre Doppelzelle ist neun Quadratmeter groß außer einem Spind befindet sich hier eine Toilette hinter einem Paravent ein Waschbecken mit kaltem Wasser und ein Fernseher. An der Wand hängen Bilder von Schiffer Crawford und Mc Dowell. Lächelnde Frauen mit makellosem Teint. Ronja selbst erschrickt wenn sie im Spiegel ihr Gesicht anschaut: Es ist mit roten Pusteln übersät. Ronja hat Angst Weil ihr Vater als Kurde politisch verfolgt wurde durfte er mit seiner Familie vor 13 Jahren nach Deutschland kommen. Wir waren hier O Seite 46 O

47 jahrelang geduldet erzählt Ronja bis vor einem Jahr der Anruf kam dass wir jetzt in die Türkei zurückmüssen. In ihrer Verzweiflung flüchtete die Familie nach Holland kam dann aber doch zurück und stellte bei der Ausländerbehörde einen neuen Asyl- Antrag. Wegen Fluchtgefahr wurde ihr Vater noch am selben Tag ins Männerabschiebegefängnis nach Büren gebracht. Ronja kam nach Neuss. Seitdem hat sie Angst. Sie denkt an ihre kranke Mutter die sich in einem Asylbewerberheim alleine um die zehn Geschwister kümmert. Und sie fürchtet die Zukunft. Ich fühle mich als Deutsche sagt sie und spreche kein Wort türkisch. Eine die dabei hilft den Mädchen ein bisschen von ihrer Angst zu nehmen. ist Ute Scharbert. Am Morgen öffnet sie die schwere Tür zu ihrem Büro - eine ehemaligen Zelle in der sie kurz nach Eröffnung der Einrichtung eingezogen ist. Scharbert gehört zu den sechs ehrenamtlichen Betreuerinnen der Gruppe efa die sich zusammen mit der Frauenberatungsstelle Düsseldorf um die Dinge kümmern die in der Haftanstalt meist zu kurz kommen. Sie erklären den Frauen die Rechtslage telefonieren mit Anwälten und Behörden hören zu trösten und suchen nach Lösungen. Die efa- Gruppe lehne die Abschiebehaft grundsätzlich ab sagt Scharbert auch wenn sie versucht mit der Anstaltsleitung den Behörden und Gerichten möglichst gut zusammen zu arbeiten um den Frauen effektiv helfen zu können. Scharbert hat warme Augen und eine beruhigende Art an sich. Good morning mama rufen drei Mädchen aus Afrika und fallen ihr um den Hals. Um den Mädchen eine Freude zu machen hat sie einen Sack voll mit Kuscheltieren und Haargummis mit ins Büro gebracht Überraschungen die auf schwere Gespräche vorbereiten sollen. Zum Beispiel mit der 18-jährigen Tracy die demnächst vor Gericht stehen wird. Sie ist eine der vielen Afrikanerinnen die keine Papiere haben und deren Herkunft vor der Asylentscheidung erst noch geklärt werden muss. Du musst dem Richter dein Herz öffnen rät Scharbert dem Mädchen erzähle ihm alles - auch das was weh tut. Tracy ist seit sechs Monaten in Neuss - viel länger als die meisten anderen die im Durchschnitt 40 Tage bleiben. Sie fällt mehr und mehr in sich zusammen sagt Scharbert. Die meisten Frauen im Abschiebeknast sind Opfer und verstehen daher nicht warum man sie wie Täter behandelt. Als die 17-jährige Ani ihre Geschichte erzählt ersticken Tränen ihre Stimme an der Stelle die davon handelt dass sie alleine in den Busch flieht und mehrere Männer sie dort vergewaltigen. Ihr Vater ist ermordet worden und vom Rest ihrer Familie hat sie nie wieder etwas gehört. Irgendein Mann hat sie schließlich mit dem Schiff nach Deutschland gebracht. Ob ihr Asyl gewährt wird liegt nun im Ermessen der Justiz. In das Bürgerkriegsland Sudan darf seit einiger Zeit wieder abgeschoben werden. Körper voller Narben Im Büro von Ute Scharbert drückt Alice 17 aus Sierra Leone einen Stoff-Elch an ihre Wange und beschwert sich dass sie in Handschellen zum Arzt geführt wurde. Daß Mädchen mit dem offenen Gesicht und dem breiten Lächeln kann nachts vor Schmerzen kaum schlafen. Warum zeigt sie bereitwillig: Soldaten haben sie mit einer aufgeschlagenen Glasflasche beschnitten ihr Körper ist voll mit Wunden und Narben von Messerstichen. Bis sie verhaftet wurde hat Alice in einem Club den Rest von ihm verkauft. Ute Scharbert und ihre Kolleginnen von efa kritisieren besonders dass innerhalb des Gefängnisses weder eine Psychologin für die oftmals traumatisierten Frauen tätig ist noch eine Übersetzerin. Sie verurteilen dass es Männer sind die die Insassinnen medizinisch betreuen. Vielen der Frauen wurde von Männern Gewalt angetan - sie haben das Vertrauen zu ihnen fast vollständig verloren. Die efa bemängelt auch. dass die abgelehnten Asylbewerberinnen meist nur bis zur jeweiligen Hauptstadt oder bis kurz hinter die Grenze abgeschoben werden wo sie nicht selten von Schlepperbanden begrüßt werden die sie erneut entführen. Deshalb sammelt die efa Spenden um den Frauen eine Fahrt bis in den Heimatort finanzieren zu können. Außerdem fordert die Gruppe mehr Beschäftigungs- und freiere Bewegungsmöglichkeiten für die Gefangenen. Ralf Irmen von der Anstaltsleitung vermeidet den Ausdruck Gefangene. Wir versuchen den Frauen den Aufenthalt hier so angenehm wie möglich zu machen sagt er und erzählt von der familiären Atmosphäre im Haus. Zu den Vorwürfen der efa-frauen bezieht er gerne Stellung: Seit Januar hat der Sozialdienst katholischer Frauen eine Sozialarbeiterin fest angestellt sagt er und betont dass die Frauen zwischen einem Arzt oder einer Ärztin von außerhalb wählen könnten. Darüber hinaus spreche das Gefängnispersonal mehrere Sprachen und sorge dafür dass die Abschiebe-Flüge möglichst nahe am Heimatort enden. Und schauen Sie sagt er beim Knast-Rundgang die Flure sind neu gestrichen die Gummimatten auf dem Hof. waren sauteuer und wir servieren Moslemkost. vegetarische Kost und Krankenkost. Dreimal die Woche biete die Frauenberatungsstelle Yoga- und Entspannungskurse an einmal die Woche könne mit einer Ehrenamtlerin der katholischen Kirche gebastelt werden. Für die Gesetze sind andere zuständig. sagt Irmen nicht ich. Ute Scharbert auch nicht. Sie sitzt wieder mit Ani im Büro und erklärt ihr wo die Unterschrift auf die Anwalts-Bevollmächtigung hin gehört. Ani schreibt in krakeligen Druckbuchstaben einfach Ani sie hat noch nicht so oft unterschrieben und niemand weiß ob sie überhaupt lesen und schreiben kann. Scharbert hat noch ein Schriftstück im Schreibtisch liegen dass auch Ani betrifft. Doch sie versucht gar nicht erst ihr diese Abschiebemitteilung zu erklären die vier Seiten braucht um mit den Worten zu schließen: Ihre Ausweisung ist ein geeignetes Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sie haben alle Kosten zu tragen. * Namen von der Redaktion geändert Der Spiegel 17/2002 Seite 40 f. RECHTSEXTREME Wahnsinnige Angst Die Zahl der verurteilten presseschau O Seite 47 O

48 presseschau Neonazis steigt - und damit ihre Macht vor allem in ostdeutschen Gefängnissen. Von DOMINIK CZIESCHE Zusammengeschlagen aber zufrieden mit sich und seinem ersten Tag in Unfreiheit kauerte der Farbige auf dem grünen Waschbeton. Ich bin ein Scheiß- Kanak sollte er rufen dazu wollten ihn die Skinheads zwingen. Doch er rief: Ich bin stolz ein Kanak zu sein. Daraufhin wurde es ungemütlich. Der Häftling im sächsischen Jugendknast Zeithain ist selbst kein leichter Junge. Für Heroin hatte er Passanten ausgeraubt war in Wohnungen eingestiegen und einen der ihm dumm kam steckte er mal für eine halbe Stunde in eine Biotonne. Er kann sich also halbwegs wehren. Anderen aber geht es derzeit schlechter in ostdeutschen Jugendstrafanstalten. Denn mit der registrierten Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten (siehe Grafik) steigt auch der Anteil der Rechten an den Häftlingen - und deren Einfluss hinter Gittern. Auf gut ein Drittel der Insassen schätzen Anstaltsleiter und Ministerien den Anteil der inhaftierten Jungnazis inzwischen genauere Zahlen gibt es nicht. Während vor allem im Westen vielerorts inhaftierte Spätaussiedler Mithäftlinge schikanieren haben Neonazis etliche ostdeutsche Anstalten im Griff. Opfer ihrer Gewalt melden sich aus Angst vor noch mehr Qualen selten und auch Experten wissen nicht so recht wie sie das Problem in den Griff bekommen sollen. Anstaltsleiter wie der Zeithainer Bernd Schiebel 37 beobachten inzwischen schockiert wie sich etwa Punks von einem Tag auf den anderen bunte Haare abrasieren um ihre Ruhe zu haben und dass sich vielfach Ausländer nur noch in abgesonderten Ali-Zellen sicher unterbringen lassen. In der Jugend-Frauenabteilung in Chemnitz drückten jungdeutsche Mädels auf den Armen einer schmächtigen Insassin Zigaretten aus und übergossen eine andere mit Fischbrühe um sie so zur Aussätzigen zu stempeln. Im mecklenburgvorpommerschen Neubrandenburg beantragte die Hamburger Rechtsanwältin Ina Franck für einen kurdischen Mandanten erst separaten Hofgang und musste ihn dann doch verlegen lassen: Skinheads hatten ihn ins Visier genommen der hätte sonst keine Chance gehabt glaubt Franck. In Bützow Mecklenburg- Vorpommern schleppten Aufseher bei groß angelegten Zellendurchsuchungen stapelweise rechte Propaganda und Musikkassetten aus dem Knast im brandenburgischen Spremberg vertrauen sich Anstaltspfarrer Waldemar Natke regelmäßig drangsalierte Häftlinge an die wahnsinnige Angst haben sich mit einer Anzeige zu wehren. Ein einziges Anti-rechts-Projekt für Knäste existiert in den neuen Ländern in Brandenburg. Die Sozialarbeiter dort stellten in einer Bilanz fest dass die Rechten mit zum Teil massiver psychischer und körperlicher Gewalt ihrem politischen Gegner auf den Gefängnisfluren begegneten. Immerhin bis zu 40 Prozent der Insassen in Brandenburg seien den Rechtsextremen zugetan. Jetzt sollen in den brandenburgischen Anstalten junge Rechte und Mitläufer in gut gemeinten Gesprächsrunden besänftigt werden - ein umstrittenes Vorhaben. in der niedersächsischen Jugendanstalt Hameln gaben Justizbedienstete einen ähnlichen Versuch schon Anfang der neunziger Jahre auf weil der erhoffte pädagogische Erfolg ausblieb so Wolfgang Blum von der JVA. Das Gruppenbewusstsein der Neonazis sei im Gegenteil sogar eher gestärkt worden. Seitdem setzt die West-Anstalt auf gezielte Vereinzelung. Allenfalls Mann für Mann sollen die Häftlinge auf Geheiß des Justizministeriums zum Ausstieg aus der Szene bewogen werden. Im Osten würde das Konzept kaum funktionieren. Zu viele Rechte bevölkern die Zellen außerdem so das farbige Prügel-Opfer aus Zeithain halten die Rechten immer zusammen. Der Mann verstand schnell die Hierarchie hinter Gittern. Mittelschicht Oberschicht - meist Nazis - und die Muschis. Die haben nur gelitten sagt er. Mal müssen die Gequälten auf dem Balkon - dem Fensterbrett - übernachten mal die Jukebox machen. Dazu sperren die Nazis ihr Opfer in den Schrank wo es auf Zuruf singen muss. Die Versuche der Justizbeamten rechte Umtriebe einzudämmen seien eher hilflos. Der Knast ist offen wie ein Kindergarten Besucher können alles reinschmuggeln so der Farbige. Wenn einer bei der wöchentlichen Zellendurchsuchung selbst gebastelte Tätowierungsapparate für die SS- Tattoos abgeben muss gibt es am nächsten Tag gleich zwei neue. Dabei sind gerade rechte Häftlinge oft die Lieblinge der Wärter. Weil sie eher spuren wenn Justizbeamte eine Anweisung erteilen hat Anstaltsleiter Schiebel beobachtet besteht die Gefahr der Bevorzugung. Das positive korrekte pünktliche und zuverlässige Auftreten vieler Neonazis stellten auch die Brandenburger Sozialarbeiter fest erwecke den Anschein von Legalität. Tatsächlich aber berichtet der Häftling Lutz B. der nach Jahren im O Seite 48 O

49 sächsischen Vollzug nun unter anderem wegen Bankraub im hessischen Schwalmstadt einsitzt über minutenlanges Sieg Heil! -Gegröle und die Glatzenpflicht für Andersdenkende. Linke Häftlinge behauptet er seien teilweise in Lebensgefahr. Zudem werden die Rechten oft professionell von außen unterstützt: Nicht nur frühere Kameraden und NPD-Kader kommen immer wieder zu Besuch oder schmuggeln Propaganda hinter die Mauern - die NPD-Postille Deutsche Stimme etwa Reichskriegsflaggen oder Hitler-Fotos. Auch die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) - ein rechtsextremer Verein der Schläger zu Märtyrern im Aufstand gegen das System stilisiert unterstützt die so genannten politischen Häftlinge. Die HNG organisiert Brieffreundschaften mit Kameraden in Freiheit und stärkt so den Zusammenhalt. Auch organisiert sie juristischen Beistand oder schickt inhaftierten Neonazis zumindest die Zeitschrift HNG- Nachrichten. Motto: Drinnen und draußen eine Front. Vor allem hochrangige Kader erfasst die Fürsorge der Frontkämpfer damit Ausstiegsideen erst gar nicht keimen. NPD-Vorstandsmitglied Frank Schwerdt der zeitweise wegen Volksverhetzung und Verbreitung von Nazi-Propaganda in Berlin einsaß schwärmt: Die Kameraden sind immer für einen da. Süddeutsche Zeitung Seite 11 Die beschränkte Wirksamkeit der Programme gegen Rechts Gefangen in der Wagenburg Bei uns gibt es das nicht : Selbst nach furchtbaren Verbrechen sperren sich ostdeutsche Dörfer wie Potzlow gegen die Wirklichkeit Von Annette Ramelsberger Vor zwei Wochen machten einige Kinder in einer Jauchegrube im kleinen brandenburgischen Dorf Potzlow einen schrecklichen Fund: Sie gruben dort die halbverweste Leiche ihres Freundes aus den drei Rechtsradikale im Sommer zu Tode gefoltert und in der Grube versenkt hatten. Als die Tat im Dorf bekannt wurde herrschte Entsetzen. Aber gleichzeitig setzte ein Abwehrmechanismus ein. Der läuft ab nach bekanntem Schema in folgender Reihenfolge. Erstens: Es gibt in unserem Dorf keine Rechten. Zweitens: Wenn es Rechte gibt sind es Außenseiter. Drittens: Auch Rechte dürfen doch ihre Meinung haben. Viertens. Das wird doch alles aufgebauscht. Niemand hat etwas davon gewusst. Nur ist mittlerweile klar: Von dem Martyrium des getöteten Jungen haben mehrere Menschen im Dorf gewusst nicht nur seine Mörder. Und diese Menschen haben keinen Ton gesagt als die Polizei wochenlang nach dem vermissten Jungen fahndete. Wir ermitteln wegen unterlassener Hilfeleistung bestätigt Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper in Neuruppin. Es bestehe der Verdacht dass zumindest die Misshandlungen des Opfers einem bestimmten Personenkreis bekannt waren. Dabei ist Potzlow noch nicht einmal ein Einzelfall. Im nahen Wittstock hatten fünf Männer im Frühjahr einen Russ landdeutschen gesteinigt. Wir stoßen hier auf eine extreme Situation sagt Staatsanwältin Lodenkämper. Es gibt viele Zeugen die etwas gesehen haben müssen die etwas gewusst haben müssen und die dennoch nichts sagen oder Falsches sagen. Kurz: die mauern. Das kommt doch jeden Tag vor Immer wieder erkennen Ermittler nach solchen Taten ein Muster: Die Tat wird erst weit weg geschoben und dann verharmlost. Vor allem in kleinen Städten und Dörfern entsteht eine Wagenburgmentalität das ist eine hermetische Situation sagt Professor Wilhelm Heitmeyer von der Universität Bielefeld. Er hat mit der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft ein internationales Treffen von Gewalt- und Extremismusforschern in Berlin organisiert. Der Mord von Potzlow und die Reaktionen darauf sind ein aktueller Beleg für die Brisanz dieser Forschungen. Trotz Hunderter von Aktionen und Initiativen gegen rechte Gewalt steht die Wissenschaft hilflos vor einem Phänomen: Ganze Dorfgemein-schaften in denen es rechtsextreme Vorfälle gab erkennen überhaupt nicht dass sie ein Problem haben. Normale Jugendliche können den Rechten nicht ausweichen weil die überall sind. Es gibt keine Alternative zur rechten Szene und viele die in der Lage wären der Dumpfheit Paroli zu bieten wandern in den Westen ab. Und keiner hält das für anormal. Es ist als wenn Potzlows Bürgermeister eine These bestätigen wollte die Extremismusforscher in Deutschland nur sehr vorsichtig äußern: In vielen Landgemeinden Ostdeutschlands wird Rechtsextremismus verdrängt oder noch schlimmer er gilt als normal als nichts Aufsehen Erregendes. Als der Bürgermeister des Ortes sich zu dein Mord äußerte gab er einen verstörenden Satz von sich. Er sagte: Das kommt in der Großstadt doch jeden Tag vor. Und als ihm entgegen gehalten wurde das Zu- Tode-Foltern von Jugendlichen käme in der Großstadt keineswegs jeden Tag vor erwiderte er: insgesamt in Deutschland. Über die Täter sagte der Bürgermeister das seien doch keine Rechten gewesen nur der älteste der drei habe ein bisschen rechte Tendenzen. Da saß dieser Mann längst in Haft wegen eines gewalttätigen Angriffs auf einen Ausländer. Jede Kritik von außen verstärkt nur noch den Zusammenhalt im Dorf sagt Heitmeyer. Ähnlich war es auch in Potzlow. Als antifaschistische Gruppen aus Berlin die Informationen über den Mord ins Internet stellten als sie gar eine Demonstration in dem Dorf organisierten stießen sie auf harsche Ablehnung. Potzlow dürfe nicht als rechte Hochburg verunglimpft werden schimpften die Bürger. Selbst als Ministerpräsident Matthias Platzeck zu einem Trauergottesdienst kam wurde das von einigen Bürgern als Missbilligung des Dorfes verstanden. Denn das Dorf sei doch ganz normal. Wie knackt man solche Normalitätsstandards? fragt Heitmeyer. Offensichtlich nicht mit Geld und gutem Willen allein. Seit dem Sommer 2000 indem der Aufstand der presseschau O Seite 49 O

50 presseschau Anständigen ausgerufen wurde hat der Staat mit 200 Millionen Euro Steuergeldern 3700Projekte im Kampfgegenrechte Gewalt unterstützt. Doch viele dieser Projekte sind eher gut gemeint als gut gemacht hat nun das erste große Gutachten über die Wirksamkeit der Aktionsprogramme herausgefunden. Im Auftrag der Friedrich-Ebert- Stiftung haben der Politologe Roland Roth und die Sozialpädagogin Anke Benack die Aktionen unter die Lupe genommen. Ihr Urteil ist durchwachsen: Die Zahl der Programme sei imposant aber inhaltlich seien sie eher schöne PR-Aktionen in Sachen Menschenfreundlichkeit wirksam seien sie nur selten. Und ausgerechnet im Osten wo das Problem besonders stark auftaucht sei einfach so getan worden als wenn man nach dem West-Muster verfahren könnte. Geradezu fahrlässig nennt die Studie das vor allem wo doch für die neuen Länder eigens das Programm Civitas aufgelegt worden sei. Dieses Programm geht davon aus dass es eine demokratische Mehrheit und eine rechtsextreme Minderheit gibt. In Wirklichkeit aber erklären die Autoren gibt es Orte und Stadtteile in Ostdeutschland in denen eine rechtsextreme Jugendszene die dominierende gelegentlich sogar die einzige Jugendkultur darstellt. So verheerend das klingt so wahr ist es. Rechtsextreme Szenen seien mit Duldung und Unterstützung der örtlichen Gemeinschaft zu einem Teil der Normalität geworden heißt es in der Studie. Können Anti-Rechts- Programme in solchen Orten überhaupt ansetzen oder müssten sie solche Orte lieber meiden um nicht noch mehr Solidarität in der Ortsgemeinschaft hervorzurufen? Der Griff ins Leere Gewaltforscher Heitmeyer sieht durchaus die Gefahr dass rechtsextremistisch dominierte Gegenden irgendwann von der Politik als unverbesserlich abgeschrieben werden. Und es besteht eine noch größere Gefahr: Was passiert wenn die ganzen schönen Programme gar nicht so wirken wie sie wirken sollen? Wenn sie sogar nach hinten los gehen? Denn schon sehen Extremismusforscher dass der Eifer der Demokraten gegenteilige Effekte haben kann. Der ritualisierte Besuch im Konzentrationslager oder der Vortrag zur Nazi- Vergangenheit bestätige manche junge Rechte sogar. Und dennoch machen wir einfach weiter'«sagt Heitmeyer. Gedenkstättenbesuche so erklären auch Roth und Benack griffen häufig ins Leere. Die Jugendlichen seien mit einem ganz anderen modernen und sehr alltäglichen Rechtsextremismus konfrontiert der Ausflug in die monströse Vergangenheit bringe nichts. Ohnehin ist alles viel komplizierter als bisher gedacht: All die schönen Programme erreichen ausgerechnet die nicht die als besonders anfällig gelten: Haupt- und Realschüler und - was noch viel schlimmer ist - sie Wenden sich nicht an den Großteil der Bevölkerung die Erwachsenen. Dort entwickelt sich angesichts der Angst vor Globalisierung eine rechtspopulistische Unterströmung sagt der Arbeitsrechtler Klaus Dörre von der Uni Göttingen. Und die werde in den kommenden Jahren nicht abflauen sondern anschwellen. Er hat fremdenfeindliche Anwandlungen sogar in Bereichen festgestellt an die niemand je gedacht hätte - in höheren Etagen großer Banken etwa wo nun auch Hochqualifizierte ihren Arbeitsplatz verlieren- Wir werden Verwerfungen bekommen sagt Dörre die in einer Generation nicht zu bewältigen sind. Süddeutsche Zeitung 14./ Seite 4 Das Prinzip Wegschließen VON JOACHIM KÄPPNER Am Ostersonntag des Jahres 1933 verschwand in der Elbstadt Wittenberge der Schüler Kurt Gnirk laut Polizeibericht ein guter folgsamer und pünktlicher Junge. Er neigte nicht zum Herumtreiben. Zwei Jahre später wurde der Heranwachsende Gustav Thomas vermisst den Zeugen zuletzt nahe einem Spielplatz in Begleitung eines älteren Herrn gesehen hatten. Der Mann hatte beide Kinder fortgelockt und getötet Als die Kriminalpolizei den Sittlichkeitsverbrecher überführte konnte sie ihm zwölf Morde begangen innerhalb von nur zwei Jahren nachweisen. Der - wie es der Gutachter im Prozess formulierte - Sexual- Perverse Adolf Seefeld ging in den ersten Jahren der Nazidiktatur um in einer Zeit also von der noch heute viele glauben so etwas sei damals nicht möglich gewesen Aber damals hat man es nur vertuscht. Und eine Mehrheit in der Bevölkerung ist der festen Überzeugung heute könne man sein Kind nicht mehr auf die Straße lassen nehme die Zahl der Sexualverbrechen an Kindern dramatisch zu. Aber vor einer Generation hing eben noch ein Tabu über dem Thema. Und es gab keine Heerscharen von Reportern die das Haus in dem das Opfer lebte belagern keine Kameras wie jene die in Großaufnahme das zerstörte Gesicht des mutmaßlichen Mädchenmörders von Biebertal zeigen keine Journalisten die einen Gewaltverbrecher wie Frank Schmökel nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft interviewen als sei er ein Popstar. Tickende Zeitbomben Der Glaube es werde alles immer schlimmer ist faktenresistent. Er ist nicht dadurch zu beirren dass die Gefahr für ein Kind in Deutschland Opfer eines Sexualmordes zu werden in den siebziger Jahren fast dreimal größer war Und er wird bestärkt durch die Forderungen aus der Union der Staat müsse endlich Schluss machen mit der falsch verstandenen Toleranz gegenüber gefährlichen Triebtätern wie Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber jüngst polterte. Es ist ein populäres Feindbild das Unionspolitiker da zeichnen im Bestreben die rotgrüne Regierung als Sicherheitsrisiko hinzustellen und die Justiz als eine Ansammlung von verständnishubernden Alt-68ern und Weltverbesserern die im Soziologietudium geleimt hätten dass der Täter in Wahrheit ein Opfer der Gesellschaft sei. Es ist ein dummes Zerrbild. Wenn es je eine Toleranz gegenüber Triebtätern gab dann ist sie während der vergangenen Jahre in Politik und Rechtsprechung gegen Null gesunken. Nicht wenige aus Forschung Anwaltschaft und Justiz beklagen diese harte Gangart sogar. Nicht nur die Rechte der Opfer sind erweitert worden sondern auch der viel beschwore- O Seite 50 O

51 ne Schutz vor Sexualverbrechern gerade unter der rotgrünen Bundesregierung. Es war nicht nur eine populistische Drohung als der Bundeskanzler kundtat man müsse gefährliche Sexualverbrecher wegschließen und zwar für immer. Künftig wird es erheblich leichter sein Sicherungsverwahrung zu verhängen eine Maßnahme zu der die Gerichte bisher nur im äußersten Fall griffen. Auch will Justizministerin Brigitte Zypries das was sich mit einem scheußlichen juristischen Terminus einfacher sexueller Missbrauch von Kindern nennt zu Recht künftig als Verbrechen einstufen und bestrafen. Dass die Vorwürfe der Staat könne oder wolle seine Bürger nicht vor Sexualverbrechern schützen bis zur Hysterie überzogen sind bedeutet aber nicht dass sich dieser Schutz nicht verbessern ließe Es heißt nicht dass Staat und Justiz nicht alles tun müssten um Fälle wie den des Multi-Ausbrechers Schmökel oder der ermordeten 16-jährigen Jennifer aus Neumünster zu verhindern wo der Verdächtige einschlägig bekannt war. Für die Opfer die einer aus der Haft in die Freiheit entlassenen tickenden Zeitbombe in die Hände fielen bietet es wenig Trost dass dieses Missgeschick statistisch selten vorkommt. Wo aber liegen die Mängel? Am deutlichsten auf dein Feld der Therapie. Die Zustände im Maßregelvollzug spotten zum Teil jeder Beschreibung auch wie im Fall Schmökel wegen skandalöser Sicherheitsmängel mehr noch aber wegen schlechter Qualitätsstandards. Es gibt Gutachter denen nicht klar zu sein scheint dass sexueller Missbrauch in erster Linie keine Krankheit ist sondern ein Verbrechen. Und es ist bedauerlich dass in Potsdam jüngst der Versuch scheiterte zwei verantwortliche Ärzte für die Folgen einer krassen Fehlentscheidung zur Vollzugslockerung zwei Menschen wurden ermordet - strafrechtlich zu belangen. Andererseits mangelt es nicht nur an Kontrolle sondern erst recht an der Betreuung therapiefähiger Insassen. Inkompetenz und Mangelverwaltung haben trotz der Therapiepflicht durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und der folgenden Ausweitung der Plätze manchen Täter um die Chance auf Besserung gebracht. Doch jede erfolgreiche Therapie erhöht die Sicherheit. Nur: Grundlegende Reformen kosten viel Geld - mehr als die Länder ausgeben wollen. Einfacher ist es daher Wegschließen zu fordern. Die Union tut trotz der erheblichen Ausweitung der Sicherungsverwahrung als sei das System löchrig wie ein Sieb. Zwar gilt das neue Recht natürlich nicht rückwirkend für einsitzende Schwerverbrecher aber diese Lücke lässt sich über die Polizeigesetze der Länder schließen was ja auch geschieht und keinen Ausweg aus einem moralischen Dilemma bietet: Das Prinzip Wegschließen wird zwangsläufig auch Menschen zu Unrecht treffen. Sie werden bei dieser Ultima Ratio des Sanktionensystems nicht dafür bestraft was sie verbrochen haben sondern für das was sie noch tun könnten. Die Ausweitung indessen war wenn sie auch von vielen Kritikern beklagt wird angesichts der Rückfallzahlen nötig. Die evangelischen Gefängnisseelsorger haben in einem nachdenklichen Brief protestiert man könne Sachen verwahren aber nicht Menschen. Leider aber gibt es Menschen bei denen keine Wahl bleibt. Die Illusion der Sicherheit Erweitern lässt sich gewiss auch die Erfassung von Sexualstraftätern und Verdächtigen in der Gendatei. Die gesetzlichen Hürden sind hier allzu hoch. Der Kreis der Straftäter die möglicherweise später Sexualverbrechen begehen darf nur teilweise in das Hightech-System eingespeist werden ein Defizit das beseitigt gehört. Andererseits verraten etwa die Vorschläge der CSU einen typischen Hang zur Maßlosigkeit der von der Ausweitung der Datei um das 20-fache bis zur Forderung ging überhaupt alle deutschen Männer genetisch zu erfassen. Zum Schutz vor Sexualverbrechern ist einiges zu verbessern auch manches Gesetz falls nötig zu verschärfen. Unnötig ist die überreizte Debatte über immer> härtere Strafen die nur das Paradox eines von Furcht durchsetzten Rechtsdenkens zeigt: Wer so laut den starken Staat ruft stellt den heutigen Staat zu Unrecht als schwach hin. Und als Damm gegen diese Schwäche sollen wieder neue Gesetze her. Als Ergebnis bliebe neben der Demontage des Rechtsstaates eine gefährliche Illusion: die nämlich Sicherheit könne jemals absolut sein. Süddeutsche Zeitung Mainzer Justizministerium tüftelt penibles System aus Häftlinge werden ausgepunktet Damit die Zellen innerhalb von vier Stunden gefilzt werden können wird das Inventar begrenzt Von Marion Mück-Raab Wenn Jürgen Behr nachts nicht schlafen kann dann hat er die besten Ideen. So war das auch vor fünf Jahren. Da bereitete dem Ministerialrat im rheinland-pfälzischen Justizministerium zuständig für die Sicherheit in den Gefängnissen des Landes das Strafvollzugsgesetz schlaflose Nächte. Das regelt in Paragraph 19 wie der Gefangene seinen Haftraum ausstatten kann: In angemessenem Umfang steht da im ersten Absatz. Und im zweiten heißt es dass Gegenstände die die Übersichtlichkeit des Haftraumes einschränken ausgeschlossen werden können. Alles unbestimmte Rechtsbegriffe sagt der altgediente Jurist und seufzt. Denn was bitte sei angemessen? Was unübersichtlich? Diese Unklarheiten erzählt Behr hätten ständig für Streit und Ärger zwischen den Gefangenen und den Beamten gesorgt. Behr hat eine Lösung gefunden - und sie ist denkbar einfach: Zellen die nicht innerhalb von vier Stunden zu kontrollieren sind sind unübersichtlich. Fünf Jahre lang hat sich eine Arbeitsgruppe im Ministerium intensiv mit Behrs Idee beschäftigt und ein Verfahren entwickelt das jetzt in allen elf Justizvollzugsanstalten des Landes eingeführt worden ist: das Refa- System. Es ist eine Methode aus der freien Wirtschaft die schon 1924 vom Reichsauschuss für Arbeitseitermittlung (REFA) angewandt wurde. Jeder Arbeitsablauf jeder Handgriff wird mit Zeitwertpunkten presseschau O Seite 51 O

52 presseschau versehen. Und so gingen auch die Mainzer vor: Alles was sich in einem Haftraum befinden kann von den Gittern bis zur Unterhose wurde kontrolliert die Zeit gestoppt Durchschnittswerte ermittelt. Und das für jede einzelne der elf Haftanstalten. Insgesamt 5000 Messungen führten sie durch. Das Ergebnis dieser Studie.können die Gefangenen jetzt in der Hausordnung nachlesen: Die Summe der Gegenstände in einem Haftraum darf den Höchstwert von 2400 Punkten nicht überschreiten. Wer mehr hat muss entscheiden was er herausgibt. Das fällt besonders den Gefangenen die lange Haftstrafen verbüßen schwer. Von mehr als der Hälfte seines Haftraumbesitzes müsse er sich trennen klagt ein Gefangener der in Diez eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Von Büchern und Erinner-ungsfotos von Briefen alles Dinge die genehmigt waren und bisher nie als unübersichtlich galten. Auch andere' Gefangene murren: Die Punkte seien willkürlich festgelegt und überhaupt nicht nachvollziehbar. Wieso beschwert sich einer bei der Strafvollstreckungskammer in Koblenz hat ein CD-Player neun Punkte ein Radiogerät sieben - ein Radiogerät mit CD-Player aber 25 Punkte? Aus seiner Sicht erfordere das doch weniger Kontrollaufwand. Die Punkteliste die den Gefangenen vorgelegt wurde gibt in der Tat zu denken: So benötigt man für die Kontrolle von langen Unterhosen 18 Sekunden (das sind drei Punkte) für Pantoffeln oder einen Wecker genauso lange. Rommee-Karten stehen mit 20 Punkten also zwei Minuten auf der Liste für die Kontrolle des kartenärmeren Uno-Spieles benötigt man sechs Sekunden mehr. Für eine Tageszeitung wie die Süddeutsche werden 19 Punkte berechnet günstiger sind zwei Zeitschriften: Focus und Spiegel machen zusammen nur 16 Punkte. Muss der Beamte eine Telefonkarte wirklich sechs Sekunden lang (ein Punkt) in der Hand halten um sicher zu sein dass da nichts versteckt ist? Einen Tischtennisball gar zwölf Sekunden und wieso braucht man für Tennissocken die der Anstalt gehören 18 Sekunden für private Socken dagegen 24 Sekunden? Regierungsrätin Angelika Feils die der Arbeitsgruppe im Ministerium angehört findet das logisch: Für Dinge die man nicht kennt braucht man eben länger. Da muss man sich entscheiden Richtig Punkte bringt der Schriftverkehr mit Anwälten und Gerichtsakten. Ein A4-Ordner mit 250 Blättern macht 82 Punkte zehn Briefumschläge ä 2 Blättern schon fünfzig. Bei einem Lebenslänglichen der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben will und noch ein paar Gesetzbücher in der Zelle hat sind da schnell 500 Punkte weg. Da muss man sich entscheiden. So weit das möglich ist denn. auf gut die Hälfte seiner Einrichtung hat der Gefangene keinen Einfluss: Heizung und Lüftung Bett Schrank Waschbecken und ' Toilette das ganze' Haftraum-Inventar ist mit Punkten versehen: 726 Punkte macht das in der JVA Frankenthal 536 in der JVA Diez. Hinzu kommen rund 250 Punkte Anstaltseigentum dazu zählen Gefangenenkleidung Handtücher Bettbezüge die ebenfalls in jeder Zelle sind egal ob der Gefangene will oder nicht. Und auch der Gefangene selbst schlägt zu Buche: 43 Punkte etwa viereinhalb Minuten werden für die Durchsuchung des. nackten- Körpers veranschlagt. Er könne sich ja gerne entfernen soll einer gewitzelt haben. Kritik von Seiten der Häftlinge kontert das Ministerium mit der Bemerkung das seien nur die üblichen Querulanten. Die Mehrzahl der Gefangenen sei glücklich und zufrieden mit der neuen Methode. Das System das es bisher nur in Rheinland-Pfalz gibt sagt Behr erfreut sorge schließlich für Transparenz. Auch juristisch sei man auf festem Boden. Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat die Klage eines Häftlings abgelehnt: Da allzu zeitraubende und komplizierte Kontrollen unzumutbar seien sei das Refa-System vertretbar entschieden die Richter. Den Vollzugsbeamten kann die neue Richtlinie zur Haftraumausstattung egal sein: Es ginge nicht darum erläutert Angelika Feils die Arbeitszeit der Beamten zu kontrollieren. Denn dabei hätten die Personalräte auch nicht mitgespielt. Die vier Stunden Kontrollzeit seien nur aus der Anzahl der erlaubten Gegenstände er rechnet worden Wie lange die Kontrolle wirklich dauere bleibe weiter den Beamten überlassen: Die machen das genauso wie bisher auch. Die Gefangenen rechnen derweil eifrig. Und wer im Kopf rechnet kann sparen: drei Punkte. Soviel bringt ein Taschenrechner. Süddeutsche Zeitung Online Ausgabe vom ; Fern-Uni Online-Studium hinter Gittern Per Internet an die Uni - diese Möglichkeit haben jetzt Häftlinge in einem Modellprojekt mit der Fern-Universität Hagen. Peter Boeck will alles daran setzen damit er fit ist für die Zeit nach dem Knast: Zusammen mit 15 anderen Gefangenen der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel beginnt der 42-jährige Häftling in diesen Tagen mit einem Fernstudium das über das Internet absolviert wird. Möglich wurde das durch ein bundesweit bislang einmaliges Modelprojekt das Deutschlands größtes Gefängnis gemeinsam mit der Fern- Universität Hagen auf die Beine gestellt hat. Zwar gibt es für Häftlinge in Deutschland schon seit jeher die Möglichkeit während der Zeit im Gefängnis ein Fernstudium zu absolvieren. Der Strafvollzug so der Berliner Justiz-Staatssekretär Christoph Flügge habe schließlich auch die Aufgabe die Menschen fit zu machen für ihr Leben. Doch im herkömmlichen Verfahren müssen sich die Knast-Studenten ihre Materialen per Post besorgen. Bereits knapp 1000 Gefängnis- Studenten Da lag es für die Fern-Universität Hagen nahe den Gefangenen ein Online-Studium zu ermöglichen. Schließlich ist die westfälische Bildungseinrichtung längst auf dem Weg hin zur virtuellen Universität wie Rektor Helmut Hoyer berichtet der Fern-Studenten kommunizieren online mit der Hagener Hochschule. O Seite 52 O

53 Auch die Ausbildung von Gefangenen ist für die Hochschule kein Neuland: Knapp 1000 Häftlinge studieren dort bereits allerdings über den herkömmlichen Postweg. Die Techniker der Hagener Universität haben auf dem dortigen Großrechner einen Server eingerichtet der durch spezielle Filter sicherstellt dass den Gefängnis-Studenten nur das Internetangebot der Hochschule zur Verfügung steht. Die Verbindungen zum weltweiten Netz sind gekappt. Die Gefangenen können nicht im Netz surfen versichert Anstaltsleiter Klaus Lange-Lehngut. Die Uni in Hagen trägt die Kosten für die nötige Technik; an den beiden Computern im Studienraum der JVA Tegel von denen aus die Studenten an zwei Computern ihre Studien betreiben können ist kein gewöhnlicher Internet-Anschluss installiert sondern ein so genannter Router. Dieser führt nur zum Server der Universität. Schwerer Zugang zum Studium Trotz dieser Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht ganz einfach für die Gefängnisinsassen die Erlaubnis zum Online-Studium zu erhalten. Es hat sieben Monate gedauert bis ich die Genehmigung für das Fernstudium bekam berichtet Peter Boeck. Der wegen versuchten Mordes verurteilte Fernmeldewerker hofft nach seiner Haftentlassung mit einem Abschluss als Informatiker in der Wirtschaft unterzukommen. Auch der Gefangene Thomas Rohnke berichtet dass die Mühlen der Bürokratie den Zugang zu einem Studium in der Haftanstalt recht schwer machen. Das Problem sind die kleinen praktischen Schritte. Indes hat er noch ein weiteres Handicap: Ich weiß überhaupt nicht wie man mit einem Computer umgeht beklagt er. Das Leben hinter den Gefängnismauern schult eben nicht für den Umgang mit den neuen Medien. Deshalb kämpft Rohnke darum einen Computerkurs zu absolvieren. Wer alle bürokratische Hürden überwunden hat den erwartet die Ochsentour harter Studienjahre: Im virtuellen Lernraum der Hagener Uni können die Studenten Seminarunterlagen und Literatur einsehen. Das Angebot so Rektor Hoyer sei in der Regel ausreichend für einen erfolgreichen Abschluss. Die Scheine die eine erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar bestätigen werden in Form von Klausuren absolviert - was auch für die Abschlussprüfungen gilt. Und bei einem mündlichen Test sind die Mitarbeiter der Hagener Uni sogar dazu bereit nach Berlin zu kommen - falls der Gefängnis-Student keinen Freigang bekommt. Die Initiatoren des Modellprojektes sind überzeugt davon dass sich die Mühen für ein Studium im Gefängnis allemal lohnen. Denn Gefangene mit höherer Bildung so Matthias Pollak vom Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) der Fern-Uni werden nach der Entlassung seltener rückfällig. Internet-Zeitschrift Das Parlament' ( Die Überstellung von verurteilten Personen in ihre Heimatländer wird erleichtert Kontroverse über Ausführungsgesetzgebung Der Bundestag nahm am 14. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zusatzprotokoll vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (14/8995) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (14/9354) mit den Stimmen der Fraktionen SPD CDU/CSU Bündnis 90/ Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der PDS an. Dem Entwurf zur Ausführung des Zusatzprotokolls (14/8996) stimmten die Fraktionen SPD Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der PDS zu. Die Änderungsvorschläge der CDU/CSU hierzu wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Gesetzentwürfe sollen die Überstellung verurteilter Personen in ihre Heimatländer erleichtern so soll die Überstellung dann möglich sein wenn eine bestandskräftige Ausweisung- oder Abschiebungsverfügung vorliegt. Die Strafvollstreckung soll auf den Heimatstaat übertragen werden können wenn der Verurteilte dorthin geflohen ist. Auf die Zustimmung des Verurteilten komme es dabei nicht mehr an. Die Verurteilten sollen in dem Staat ihre Strafe verbüßen in den sie sich freiwillig begeben haben und voraussichtlich nach Verbüßung der Haftstrafe leben werden. Eine Überstellung soll jedoch nur dann zulässig sein wenn sichergestellt ist dass der Strafvollzug im betreffenden Ausland den Mindestanforderungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten entspricht. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes sieht vor eine gerichtliche Zulässigkeitsprüfung wieder einzuführen da die Überstellung auch gegen den Willen des Verurteilten möglich sein soll. Westfälische Nachrichten Seite 6 Hilfreiche Korrespondenz per Brief MÜNCHEN/MÜNSTER Wer schreibt der bleibt heißt ein altes Sprichwort. Wer etwas niederschreibt gewinnt aber auch Abstand zu sich selbst sieht viele Probleme des eigenen Lebens vielleicht aus einem anderen Blickwinkel fühlt sich freier. Und wer über die eigene Probleme vielleicht nicht sprechen kann der kann sie doch aufschreiben und einem anderen Menschen anvertrauen. Die Briefseelsorge der Evangelischen Kirche sucht seit vielen Jahren den Kontakt zu Menschen die sich in Krisensituationen befinden. Sie ist eine Einrichtung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern. Ein Team ehrenamtlicher Mitarbeiter begleitet seit mehr als 25 Jahren Menschen aus der gesamten Bundesrepublik und über deren Grenzen hinaus. Wir fragen nicht nach der Konfession nicht nach Religionszugehörigkeit. Die Menschen dürfen uns schreiben und bekommen rasch eine kompetente persönliche und vertrauliche Antwort schreibt die Diplom-Religionspädagogin Renate Nebas. Sie ist Beauftragte für Briefseelsorge der Ev.-Luth. Kirche in Bayern. Die Briefseelsorge ist erreichbar unter Postfach in presseschau O Seite 53 O

54 presseschau München oder über das Internet. -loywww.ev-briefseelsorge.de DIE WELT ( Prävention wagen Angesichts der Bedrohung ihrer Sicherheit kann die Gesellschaft versuchen potenzieller Täter habhaft zu werden. Wo die Grenzen der Vereitelung liegen - Kommentar Von Johann Michael Möller Weit pragmatischer als ihre Vorgängerin Däubler- Gmelin versucht die neue Justizministerin Brigitte Zypries eine Verschärfung des Sexualstrafrechts anzupacken. Das ist ein bemerkenswerter Wandel wenn man bedenkt wie groß die ideologischen Widerstände waren die im rot-grünen Lager dagegen bestehen. Kindesmissbrauch ist ein furchtbares Verbrechen kein Vergehen. Und es ist höchste Zeit dass der Gesetzgeber dem endlich Rechnung trägt. Doch der Widerstand regt sich nicht nur beim Strafmaß sondern vor allem bei der Frage der "Sicherungsverwahrung". Die ist in der Tat heikel und berührt ein sehr dunkles Verließ im deutschen Strafvollzug. Wegschließen für immer heißt die populäre Devise doch was das in der Praxis bedeutet malt sich kaum jemand jemals aus. Der deutsche Maßregelvollzug ist ein oftmals tödlicher Widerspruch in sich selbst. Er soll die Gesellschaft schützen und zugleich die Täter therapieren. Das ist täglich russisches Roulett mit dem Leben von Menschen dem von Opfern auch von Tätern und von Therapeuten. Es sind nicht wenige Ärzte die an diesem Therapiegebot und seinem Risiko verzweifelt sind. Was tun? Seit langem gibt es die Forderung den kleineren Teil von nicht therapiefähigen Straftätern aus dem Maßregelvollzug auszusondern und tatsächlich ein Leben lang wegzuschließen. Das ist das Recht einer Demokratie die sich wehren will die nicht erst warten möchte bis sie zu Schaden gekommen ist. Doch genau das rührt an ein Grundverständnis unseres freiheitlichen Rechtsstaats der sich mit Prävention aus guten Gründen schwer tut. Es ist nach den Entwicklungen der letzten Jahre nachvollziehbar wenn im Ringen um die innere und äußere Sicherheit der Gedanke der Prävention eine deutliche Aufwertung erfährt. Eine Gesellschaft die sich ihrer rechtsstaatlichen Prinzipien sicher weiß kann versuchen Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Doch sie sollte sich vor den furchtbaren Utopien der Moderne hüten das Heil der Gesellschaft erzwingen zu wollen. Es sind beklemmende Vorstellungen die da plötzlich in Filmen wie "Minority Report" zutage treten wo Verbrechen technisch schon eliminiert werden können bevor sie überhaupt entstanden sind. Das sind Phantasien von tödlicher Naivität. Mit einer freiheitlichen Gesellschaft haben sie nichts zu tun. Die Welt ( Justiz warnt vor Personal-Kollaps Tausend Stellen zu wenig München hw - Zu wenig Personal immer neue Aufgaben immer weniger Geld: Droht der bayerischen Justiz der Kollaps? Justizminister Manfred Weiß hat Warnungen des Hauptpersonalrats jetzt als überzeichnet zurückgewiesen. Es stimmt so der Minister zu WELT am SONNTAG wir sind an den Grenzen der Belastbarkeit. Aber wir haben die besten Leute. Und sind nach wie vor effizient. Als Beispiel nannte Weiß die Verfahrensdauer in Zivilprozessen: Viereinhalb Monate vor dem Amtsgericht und sechs bis sieben Monate beim Landgericht. Das sind Spitzenwerte! Der Hauptpersonalrat dagegen malt in einer Haushaltseingabe zum Doppelhaushalt 2003/2004 ein düsteres Bild. Sinn Zweck und Erfolg der Bewährungshilfe etwa würden durch die um 25 bis 30 Prozent gestiegene Arbeitsbelastung eingeschränkt und streckenweise vereitelt: Der Teufelskreis einer neuerlichen Straffälligkeit mit den für Opfer Täter und Gesellschaft unabsehbaren Folgen ist dadurch vorprogrammiert. Alarmstufe rot auch beim Thema Sicherheit: Die erforderlichen Kontrollen vor und in den Gebäuden an Gebäudeeingängen und in den Sitzungssälen können oft nicht oder nur mangelhaft durchgeführt werden weil die dafür benötigten Wachtmeister nicht zur Verfügung stehen klagt der Hauptpersonalrat. Was tun? Bei den Bewährungshelfern müsse etwas passieren meint auch Weiß die Sicherheitsbedenken teilt er nicht - man habe schließlich erst mit dem Sicherheitspaket nach dem 11. September Verstärkung bekommen. Der Personalrat hatte in seiner Eingabe (unter anderem) 30 neue Stellen pro Haushaltsjahr im Wachtmeisterdienst gefordert. Auch was die Forderung nach neuen Stellen im Strafvollzug betrifft - nach Meinung des Personalrats fehlen hier mehr als 1000 Stellen - weist Weiß darauf hin dass in den letzten vier Jahren 500 zusätzliche Planstellen geschaffen worden sind. Bayern sei keineswegs das personell am schlechtesten ausgestattete Bundesland im Strafvollzug: Das stimmt vielleicht in der Relation von Gefangenen zu Bediensteten. Aber wir haben die moderneren Gefängnisse. Mit Videosensoren. Bei uns gibt es weniger Freigang und Hafturlaub. Deshalb müssen wir auch weniger kontrollieren. Süddeutsche Zeitung Innere Unsicherheit Beim Personal wird gekleckert bei der Technik geklotzt: Die Stimmung in den Gefängnissen ist bedrohlich wie nie Von Annette Zellner Köln - Sie fanden ihn als sie ihm das Frühstück bringen wollten. Er lag tot in seiner Zelle im eigenen Blut. Der Häftling hatte sich mit einem Brötchenmesser die Kehle aufgeschnitten. Der Selbstmord geschah Anfang des Jahres in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf Männer und Frauen sitzen hier ein. Selbstmorde kommen immer wieder mal vor. Doch die Brutalität mit der der Ossendorfer Häftling seinem Leben ein Ende setzte hat viele O Seite 54 O

55 aufgeschreckt. Einer von ihnen ist Alfred Ludemann Vorsitzender des Personalrates der JVA Ossendorf. Die Situation in den Gefängnissen wird jeden Tag dramatischer sagt er. Gewalt und Verzweiflung nähmen zu. Wie Ludemann und einige Landespolitiker in den vergangenen Monaten immer wieder anprangerten sind die 37 nordrhein-westfälischen Haftanstalten extrem überbelegt. Der Strafvollzug werdekaputtgespart.mindestens aftplätze fehlten. Hinzu komme dass die Bediensteten überarbeitet seien: 900zusätzliehe Stellen müssten eigentlich geschaffen werden um einen reibungslosen Tagesablauf in den Gefängnissen gewährleisten zu können. In Ossendorf sollten eigentlich 450 Menschen arbeiten sagt Ludemann derzeit sind es nur 360. Mittlerweile hätten die Bediensteten Überstunden angehäuft. Weil die Zeit so knapp sei könne man den Inhaftierten weniger kreative oder sportliche Angebote machten. Psychologen und Dolmetscher fehlten. Das alles fördere die Bereitschaft zur Gewalt. Der Vollzug macht eine Rückwärtsbewegung klagt Ludemann die Situation könnte außer Kontrolle geraten. Von Ludemanns Büro geht man nur ein paar Minuten bis zu den Häftlingshäusern. Drei Türen werden auf- und wieder abgeschlossen. Dann steht man in einem Raum der an eine Tiefgarage erinnert. Eine große Gruppe inhaftierter Männer geht stumm vorbei begleitet von ein paar Wärtern. In einem Regal stellt die Bildhauergruppe aus was sie in den vergangenen Wochen angefertigt hat: Eine verzweifelt wirkende Figur mit zerkratzten Augen hält eine andere in den Armen. Man läuft an bunt bemalten Wänden entlang und trifft schließlich in der Nähe des Kirchenraums Ralf Körfler. Ich bin hier so eine Art Küster erzählt der 39-Jährige. Er ist ein durchtrainierter Mann doch seine Augen blicken wie die eines Kindes fragend in die Welt. Er ist in Ossendorf weil er fast seine Geliebte erwürgt hätte. Sieben Jahre hat er bekommen. Als Ersttäter wohnt er in einer betreuten Gruppe und kann eine Therapie machen. 20 Stunden in der Woche kommt er raus aus der Zelle und kann reden. Das ist wichtig für mich sagt er. Sonst würde er den Schritt zurück ins Leben vielleicht nicht mehr schaffen und genauso scheitern wie viele andere. Man brauche Hilfe wenn man sich hier behaupten und schadlos wieder herauskommen wolle. Wie in der Gesellschaft draußen bilden sich auch in Haftanstalten Hierarchien. Ganz unten stehen die Täter die Kinder missbraucht und ermordet haben. Als eine Boulevardzeitung sechs von ihnen kürzlich mit Foto vorgestellt hat hat es hier Senge gegeben erzählt Jörn Foegen Leiter der Anstalt. Die Balken vor den Augen hätten nichts genutzt. Wenn man aus Foegens Fenster blickt sieht man eine Flachdachanlage in der Größe eines Dorfes. In der Mitte thront ein Überwachungsturm. Eine schwere Stille hängt über dem Gelände. Im Gegensatz zu Personalrats-Chef Ludemann formuliert Foegen es etwas zurückhaltender: Ich habe schon das Gefühl dass die Gewaltbereitschaft hier zunimmt Doch das sei in der Gesellschaft da draußen ja auch der Fall. Neue Videoüberwachung Die Personalnot ist brisant sagt Thomas Richard. Der 41-jährige Vollzugsmitarbeiter trägt ein Goldkettchen und hat ein Prinzip: Ich lese die Akten der Knackis nie. Er wolle unvoreingenommen mit ihnen umgehen: Jeder brauche eine Chance. Ich rede viel mit den Häftlingen sagt Richard. Als er das erste Mal in Ossendorf war sei er danach drei Tage krank gewesen. ihm sei vorher nicht klar gewesen wie trostlos es in einein Gefängnis ist. Die Inhaftierten leben in Räumen die so groß sind wie das Badezimmer eines Durchschnittsbürgers. Die Zellen reihen sich endlos aneinander. An den Flurwänden hängen Bilder von leicht bekleideten Frauen und Postkarten aus Düsseldorf. Ihre Mahlzeiten nehmen die Häftlinge in den Zellen ein. Von 18 bis 21 Uhr ist Umschluss. Dann dürfen sich die Insassen besuchen. Am Sparfreitag fällt das jetzt mangels Personal weg. Auch am Wochenende darf kein Besuch mehr aus anderen Zellen empfangen werden. Mehr als die Hälfte der Häftlinge wird in gefängniseigenen Betrieben wie der Schlosserei beschäftigt. Frauen können den Beruf der Frisörin lernen. Wer will kann die Fachhochschulreife erwerben. Diese Angebote sind gesetzlich vorgeschrieben. Die positiven Fähigkeiten der Inhaftierten sollen gefördert werden damit sie nach der Entlassung ein normales Leben führen können. Doch die Gefängnisseel-sorgerin Eva Schaaf hält die Angebote für zu knapp. Sie beobachte täglich dass die Vollzugsmitarbeiter zu wenig Zeit hätten Vielen scheint es aber auch recht zu sein die Gefangenen nur wegzuschließen. Eines empört Schaaf derzeit besonders: Das Land investiere in die zusätzliche Sicherheit der Anstalten Millionen von Euro statt das Geld für die Resozialisierung zu verwenden. Die Anstalt sei sowieso übersichert sagt sie. Zuletzt wurden die alten Gitterstäbe durch speziell gehärtete ersetzt - vor drei Jahren hatte sich mal einer der Häftlinge in die Freiheit gefeilt. Ausbrüche sind jedoch die Ausnahme im letzten Jahr waren es landesweit fünf. Geplant ist jetzt eine Videoüberwachung der Außenwände. Da die Sensoren jedoch auf Bewegung reagieren müssen vor die Fenster zusätzliche Feingitter montiert werden damit die Gefangenen ihre Arme nicht herausstrecken können. Das tun sie um Kontakt mit anderen aufzunehmen. Sie lassen mit Hilfe einer Schnur Bücher oder Tabak von Zelle zu Zelle wandern. Das sei zwar nicht erlaubt sagt Schaaf werde aber geduldet. Die neuen Gitter verletzen ihrer Meinung nach die Menschenwürde-Es ist wie im Tierkäfig sagt sie. Der Inhaftierte Jürgen G. schreibt in einem offenen Brief dazu: Meine Existenz ist ein Kellerdasein. Die Seelsorgerin Schaaf und ihre Kollegen glauben dass mit den Maßnahmen suggeriert werden soll dass die Gesellschaft vor dem Bösen sicher isv. Gleichzeitig wachse jedoch die Angst unter den Mitarbeitern des Vollzuges: Die Furcht dass es wegen der schlechten Stimmung im Gefängnis zu Geiselnahmen kommen könne sei noch nie so groß gewesen wie jetzt. Auch Anstaltsleiter Foegen sieht die Entwicklung mit Sorge: Mir ist nicht ganz klar wohin wir steuern Im nächsten Jahr muss er laut Haushaltsentwurf mit fünf Drogenberatern weniger auskommen obwohl mehr als 3 0 Prozent seiner presseschau O Seite 55 O

56 presseschau Inhaftierten süchtig sind. Foegens Arbeit ist ein stetiger Kampf um den Stellenwert des Vollzuges. Wir sind das Stiefkind der Justiz sagt er. Die Gesellschaft verdränge die Täter die aus ihrer Mitte kämen und wolle mit dem Schinuddelkram nichts zu tun haben. Doch man solle immer schauen was der Täter für ein Mensch sei und ihn mit aller Kraft auf ein Leben nach dem Knast vorbereiten. Denn irgendwann komme fast jeder einmal wieder heraus. Süddeutsche Zeitung Seite 10 Kampf gegen Jugendkriminalität: Wie junge Menschen lernen Gut und Böse zu unterscheiden King Oli - auf einmal ganz unten Jugendrechtshäuser sollen heranwachsenden Straffälligen neue Perspektiven zeigen und verhindern dass Kinder zu Tätern werden Von Cathrin Kahlweit 0li findet er sei ein sehr netter heranwachsender Mann. Später mal das hat er auf einem Fragebogen aufgeschrieben will er ein Millionär werden. Sein Traum klingt so: Straffrei Familie großes Haus. Allerdings ist der Weg zur ersten Million und zum großen Haus sehr weit für einen bald volljährigen Jungen der in Kürze wegen Diebstahl und Körperverletzung vor Gericht stehen wird. Und ohnehin ist Olis Selbstbild schief: Er sei ein Spinner der eine große Fresse hat und wo nichts dahinter ist finden die anderen jungen Männer in seiner Gruppe - Diebe Einbrecher Erpresser und Schläger wie er. Sie treffen sich einmal wöchentlich im Cottbuser Jugendrechtshaus freiwillig zum Crash-Kurs. Alle haben ihre Hauptverhandlung erst noch vor sich. Am ersten Tag hatte Oli von Diplompädagogin Monika Sellesk ein Blatt Papier in die Hand gedrückt bekommen auf dem ein Baum gemalt ist. Strichmännchen tummeln sich unter dem Baum und auf seinen Ästen: eines sitzt in der Krone eines hilft dem anderen hoch eines wendet sich ab. eines fällt herunter Oli sollte ein Kreuz dort machen wo er sich ortet - der sehr nette heranwachsende Mann der sich freundlich und hilfsbereit findet Ganz oben hat er sein Kreuz gemalt. da wo der König der Strichmännchen im Baumwipfel sitzt. Oli king of the world. Auf der Kippe Nix King - acht Wochen später macht Oli wieder ein Kreuz. Fast unten da wo die Äste auf dem Boden hängen Wo er sich auch im wirklichen Leben befindet der Cottbuser mit dem Hang Scheiß zu bauen. Monika Sellesk verbucht das als Erfolg Es sei ein erster Schritt zur inneren Stabilisierung sagt sie wenn ein junger Mann sein Selbstbild überprüfe. Viele meiner Klienten sind auf der Kippe zu einem Leben in dem das Gefängnis immer in Visier ist ich versuche sie zurückzuholen. Fünf Monate dauert der Kurs der die zeitliche Lücke zwischen Tat und Prozess füllen aber nicht etwa eine Bestrafung ersetzen soll. Er startet mit Einzel- dann Gruppensitzungen am Ende steht eine Exkursion meist ins Konzentrationslager Sachsenhausen begleitet von Studenten der Lausitzer Fachhochschule Ein Klient des letzten Kurses ist zwei Mal mitgefahren und Monika Stellesk die nicht zu Euphorie neigt empfindet das als gutes Zeichen. Erstaunt bin ich auch dass die Teilnehmer nicht unentschuldigt absagen nicht zu spät kommen. Sie halten sich an Regeln. Obwohl sie das nie gelernt haben. Zehn Kilometer weiter im kleinen Spreedorf Briesen wendet sich das Jugendrechtshaus Cottbus an die Jüngeren - Kinder die eine Polizeiwache noch nicht von innen gesehen haben die Staatsanwälte und Richtet nur aus dem Fernsehen kennen. Rechtsradikale Proleten haben die Briesener Grundschüler allerdings schon häufig gesehen - die lungerten bis zur Schließung der benachbarten Gesamtschule vor dem Schultor herum. Einige Schüler finden die Typen schaurig-schön in ihren militärischen Kluften mit ihrem coolen Gehabe Und manch einer unter den Sechstklässlern findet es auch cool im Kaufladen um die Ecke zu klauen. Als Kriminalpolizist Roland Schaulies fragt ob denn Diebstahl auch eine Form von Gewalt sei müssen die Kinder lachen So eng braucht man das doch nicht zu sehen oder? Man muss findet der Polizist natürlich. Die skeptischen Schüler haben mal in die Rolle des Täters zu schlüpfen aber auch in die des Opfers. Und jeder muss sich an diesem Morgen während des dreistündigen Projekts Gewalt - mit mir nicht anhören das 75Prozent aller ertappten Diebe in Deutschland Kinder und Jugendliche sind. Dass man bis 14 nicht strafmündig ist wissen die meisten. Aber dass die Polizei auch bei strafunmündigen Tätern zu den Eltern und in die Schule kommt dass es ein Führungszeugnis gibt und eine Gerichtsbarkeit die ihre Straftaten aufschreibt bis sie belangt werden können - das hören die 12-Jährigen zum ersten Mal. Ob die jetzt weniger klauen weniger mobben weniger prügeln? Solange Kinder sozial und kulturell vernachlässigt würden bliebe nur die Möglichkeit mit kleinen Schritten das Schlimmste zu verhindern sagt Sigrun von Hasseln Vorsitzende Richterin am Landgericht Cottbus und Initiatorin der Jugendrechtshäuser in Deutschland. Sie hat einen Verein gegründet der die Idee institutionalisieren soll und immerhin: In neun Bundesländern gibt es schon mehr als 25 Jugendrechtshäuser. Vieles ist noch im Aufbau einige existieren nur virtuell fast alle leiden unter akutem Geldmangel aber vor allem in Ostdeutschland setzt sich die Idee langsam durch. Fünf feste Mitarbeiter und Heerscharen ehrenamtlicher Richter Staatsanwälte und Rechtsanwälte helfen in Cottbus mit der Bund einige Stiftungen und Sponsoren geben Geld und so ist die Stadt nahe der polnischen Grenze so etwas wie ein Vorreiter bei dem Versuch geworden eine Art Demokratieschule und geistigethische Bildungsstätte für Kinder und Jugendliche aufzubauen die lernen sollen was Gut und Böse ist was man darf und nicht darf. Zum Beispiel bei Wolfgang Rupieper dem Direktor des Amtsgerichts der auch schon mal bis Berlin fährt wenn ihn besorgte O Seite 56 O

57 Eltern um Hilfe bitten weil ihr Sohn in die rechtsradikale Szene abgedriftet ist. Rupieper ist bekannt dafür dass er mit harten Urteilen auf Rassismus und Volksverhetzung antwortet und im privaten Gespräch einfühlsame Fragen stellt. Im Gerichtssaal händigt er dunkle Roben an Cottbuser Schüler aus. Die klettern dann adrett verkleidet hinter die Tische die für Richter Staatsanwälte Rechtsanwälte Täter und Zeugen vorgesehen sind und spielen Gericht. Rupieper gibt Fälle vor welche die Kids aus der Praxis kennen: In der Turnhalle wird ein Handy geklaut. Kein dickes Ding aber der Bestohlene hat lange dafür gespart und der Dieb hat so was schon öfter gemacht. Wie Polizist Roland Schaulies besteht auch Rupieper im Gerichtssaal darauf dass die Rolle des Opfers regelmäßig neu besetzt wird. Das Opfer spielt keiner gern. Korrekt aber naiv Kritiker die es natürlich auch unter Juristen gibt finden die Idee des Jugendrechtshauses sei politisch schon korrekt. aber auch naiv: Wenn rechtsradikale Jugendliche in Cottbus in der Straßenbahn einer Schwarzafrikanerin androhen ihr Baby durch die. geschlossene Scheibe zu werfen dann hilft es vielleicht wirklich nichts mehr Grundorientierungen und Kenntnisse über die Regeln unseres Zusammenlebens zu vermitteln wie das die Jugendrechtshaus-Bewegung will weil das dann ohnehin zu spät ist. In der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik schreibt die Juristin Theresia Höynck mit leiser Ironie der Rolle des Rechts werde hier eine wahrhaft herkulische Aufgabe zugesprochen - und deutet an dass sich da ein paar wohlmeinende Menschen ziemlich überheben. Sigrun von Hasseln stört das nicht sie will als Richterin die Maximen ihres Vereins vorleben: Kürzlich hatte sie einen Fall zu verhandeln in dem ein Rechtsradikaler einen Kenianer angegriffen hatte. Schriftlich gab sie ihm vor der Verhandlung auf sich über Kenia kundig zu machen: Was essen die Menschen dort? Was hören sie für Musik? Der Angeklagte war mäßig informiert in den Prozess gekommen - und musste sich bei dei Beantwortung der Fragen nach Kultur und Geschichte Kenias immer wieder Hilfe suchend an das Opfer wenden. Zum Schluss sagt Sigrun von Hasseln haben die beiden regelrecht miteinander gesprochen. Das sei findet die Richterin immerhin ein Anfang. Süddeutsche Zeitung 25./ S. 55 Letzter Ausweg hinter Gittern Innerhalb von zehn Tagen haben zwei Häftlinge der Düsseldorfer JVA Selbstmord begangen: Wer sich töten will findet immer einen Weg Von Guido Kleinhubbert Düsseldorf - In der Nacht zum 18. Januar 2003 nahm sich David B. das Leben. Gegen 1.30 Uhr zog er den Gürtel aus seiner Hose und erhängte sich daran. Einer der Justizvollzugsbeamten des Düsseldorfer Untersuchungsgefängnisses Ulmer Höh in dem 540 Häftlinge einsitzen machte sich etwas später auf seinen Kontrollgang. Der Mann trat an die Zellentür mit der Nummer 219 öffnete die Sichtklappe und wich vor Schreck zurück. Noch vor wenigen Minuten hatte er an der gleichen Stelle gestanden und mit dem Jungen hinter der Tür gesprochen. Er hatte ihm geraten sich nun hinzulegen. Morgen sei schließlich auch noch ein Tag und man könne dann ja weiterquatschen. Doch der Junge der eben noch so redselig war lag jetzt nicht wie erwartet auf seiner Pritsche sondern hing am Fenstergitter. Der Wärter nahm sein Schlüsselbund öffnete die Tür und ging die fünf Schritte zum Ende des Raumes hinüber: Doch er konnte David B. 16 Jahre alt vor vier Wochen wegen Körperverletzung eingeliefert nicht mehr retten. Einige Tage später sitzt Anstaltsleiter Christian Kempe 64 am Konferenztisch in seinem Büro einem hellem Raum mit Blumenbildern an der Wand. Von hier oben kann er auf den Innenhof des Untersuchungsgefängnisses hinabschauen einem asphaltierten Platz auf dem vier Männer gerade vor einem Schachbrett hocken. Ein Sprachgewirr dringt in den ersten Stock hinauf: Russisch Türkisch Deutsch Englisch. Kempe zündet sich eine Zigarette an beugt sich zu seinem Gesprächspartner hinüber und sagt dann mit dunkler Stimme dass er die mediale Aufregung wegen der Selbstmorde nicht so ganz verstehe. Sicher David B. sei der zweite Häftling gewesen der sich innerhalb von nur zehn Tagen in der JVA Ulmer Höh' getötet habe. Anfang der vergangenen Woche hatte sich der 35-jährige Ralf L. ein mutmaßlicher Mörder zweier brasilianischer Tänzerinnen mit einer Paketkordel an einem Fensterkreuz erhängt. Sicher sagt Kempe so ein Selbstmord sei tragisch und gehe ihm auch nach so vielen Jahren im Vollzug noch an die Nieren. Aber so etwas passiere leider hier genauso wie in Freiheit. Bloß dass das da draußen kaum einen so richtig störe. Auf Kempes Schreibtisch liegen mehrere Zeitungsberichte in denen er und seine Kollegen scharf kritisiert werden. Selbstmord unter Beobachtung lautet eine der Überschriften. In einem anderen Bericht ist vom Todesknast die Rede. Anstaltsleiter Keinpe nimmt eine der Zeitungen schaut kurz darauf und wirft das' Blatt dann auf den Schreibtisch zurück: Wir haben uns hier nichts vorzuwerfen sagt er dann. David B. der ebenso wie Ralf L. vom Richter als suizidal eingestuft wurde sei beobachtet worden wie es das Gesetz vorschreibe: Mindestens alle 15 Minuten müsse ein Beamter nach dem Rechten schauen. Es sei zudem verboten einem Insassen den Gürtel wegzunehmen: Das wäre doch auch würdelos sagt Kempe dann wenn ein Häftling immerzu seine Hose festhalten muss. NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards hat nach den Medienberichten eine kurze Stellungnahme in die Redaktionen gefaxt: Die Betreuung von gefährdeten Gefangenen ist gewährleistet ist darin zu lesen. Die tragischen Einzelfälle seien trotz umfangreicher Bemühungen des Strafvollzuges nicht immer zu verhindern. In den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein- presseschau O Seite 57 O

58 presseschau Westfalen in denen rund Menschen einsäßen seien im Jahr 2002 insgesamt 19 Selbsttötungen verzeichnet worden. Eine niedrige Zahl? Anstaltsleiter Kempe überlegt einen Moment und sagt dann: Wenn wir die Zahl mit der von draußen vergleichen und daran denken dass der Druck hier drinnen wesentlich größer ist dann liegen wir ganz gut. In Freiheit nehmen sich pro Jahr etwa 15 von Menschen das Leben - die Quote im Knast ist also etwa drei Mal so hoch. Grundlos zugeschlagen David B. der seinem Leben ein Ende setzte bevor es richtig anfing kam am 5. Dezember ins Jugendhaus der JVA Ulmer Höh'. Der Junge galt als trunksüchtig und äußerst aggressiv. Wenn er den richtigen Pegel hatte schlug er grundlos zu- Drohte ihm eines seiner Opfer dann mit einer Anzeige setzte er sie massiv unter Druck. Mehrere Schulen und Sozialarbeiter scheiterten an ihm: Der Junge ging auf ihre Angebote allenfalls für ein paar Tage ein. Jr hat viele Hilfestellungen bekommen und hätte viele Möglichkeiten gehabt sein Leben zu ordnen sagt Davids Anwalt Peter Dietz. Als am Montag sein Telefon klingelte und ein Richter ihm mitteile dass sich sein Mandant in seiner Zelle erhängt habe sei das dann doch sehr überraschend gewesen. Bei einem Besuch in der Ulmer Höh' habe der Junge eigentlich einen ganz guten Eindruck gemacht es habe keine konkreten Alarmzeichen mehr gegeben. Aber vielleicht sagt Dietz wäre es doch besser gewesen wenn man ihm im Gefängnis Gürtel und Schnürsenkel abgenommen hätte so wie es zum Beispiel im Polizeigewahrsam geschehe. Vielleicht wäre es auch besser gewesen wenn der Junge direkt in die Psychiatrie gekornmen wäre fügt der Anwalt dann hinzu. Js war ja klar dass mit David irgendetwas nicht stimmte. Es hieß ja dass er eine mangelnde Impulskontrolle' hatte. Im Jugendhaus der Ulmer Höh' steht Vollzugsbeamter Ulrich Lorenz im Treppenhaus und beobachtet zwei Jugendliche die gerade Tischtennis spielen. Zehn Meter entfernt liegt Zelle 219 in der sich David B. erhängte. Das Schlüsselloch ist noch versiegelt die Polizei will da wohl noch einmal rein'«sagt Lorenz. Dann öffnet er eine benachbarte Zelle und gibt den Blick ins Innere frei. Etwa sechs Quadratmeter ist der Raum groß die Wände sind in einem Gelbton gestrichen. Rechts in der Ecke steht ein Metallbett davor wurde eine Art Regal aufgemauert. Wenn sich die jungen Untersuchungs-Häftlinge gut benehmen bekommen sie irgendwann ein Radio und dann einen Fernseher auf die Zelle. Weil er nicht aufmüpfig war und sich nicht stritt weil er sich gut entwickelte und den Anweisungen der Wärter Folge leistete hatte auch David ein Radio an seinem Bett stehen. im Jugendhaus werde erzählt dass der Junge in der fraglichen Nacht Eins Live gehört habe den WDR- Jugendsender. Dort war zwischen ein und zwei Uhr der Psycho-Talker Jürgen Domian auf Sendung. Es ging um dunkle Geheimnisse aus der Vergangenheit die man nicht länger mit sich herumtragen könne. Es ist quälend sich in seinen Nächten nicht offenbaren zu können steht im Ankündigungstext zur Sendung der im Internet nachzulesen ist. Vielleicht mutmaßt Lorenz ist der Junge irgendwie ins Grübeln gekommen als er diese Sendung hörte. Man könne einem Menschen ja leider nicht in den Kopf schauen. Lorenz macht den Job schon seit 25 Jahren und hat dabei unter anderem zwei Dinge gelernt: Erstens dass man hier drinnen unmöglich glatt bügeln kann was die Gesellschaft draußen verbückt hat und zweitens dass man einen Häftling unmöglich vom Selbstmord abhalten kann. Der Vorwurf mit dem Gürtel sei völlig überflüssig. Lorenz zerrt hektisch an seiner Hose und gibt zu bedenken dass man so ein Kleidungsstück doch auch ohne Gürtel zum Suizid benutzen könne. Man müsse die Hose doch nur in Fetzen reißen und daraus dann einen Strick drehen. Wenn er es wirklich vorhabe sich wegzumachen könne sich ein Häftling auch dann noch töten wenn er 24 Stunden lang von einer Kamera beobachtet werde. Wenn Du nicht gerade fixiert bist was selten vorkommt stehst Du einfach auf und rennst mit dem Kopf vor die Wand. Schädelbasisbruch Aus. Lorenz und seine Kollegen haben schon viel schlimmere Zeiten erlebt. Einmal nahmen sich innerhalb von nur zwölf Monaten gleich neun Menschen auf der Ulmer Höh' das Leben. Ein Häftling riss nach und nach den Bezug von seiner Matratze und knotete die Stoffstücke zu einem Seil zusammen. Ein anderer schnitt sich mit dem Splitter einer Orangenkiste die Pulsadern auf. Wer sich töten will der findet immer einen Weg sagt auch Anstaltsleiter Kempe. Man müsse einem Häftling schon rund um die Uhr auf den Füßen stehen um einen Freitod zu verhindern. Und das fügt er dann hinzu können wir nicht leisten. Schon jetzt schieben er und seine Leute Überstunden vor sich her. Einer der Gründe dafür warum nordrhein-westfälischen Politiker wie der CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach immer wieder fordern das Personal in den Gefängnissen aufzustocken: Mindestens 1000 Stellen müssten zusätzlich geschaffen werden. Zwei Selbstmorde innerhalb von so kurzer Zeit könnten kein Zufall mehr sein sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP Jan Söffing. Deswegen müsse eine Sondersitzung des Rechtsausschusses anberaumt werden. Angst vorm Domino-Effekt Anstalts-Seelsorger Pater Wolfgang 45 hat sich in seinen Lehnstuhl gesetzt und eine Kerze auf seinem Couchtisch angezündet. Er hat ein offenes und sehr freundliches Lachen. Sein Verhältnis zu den Häftlingen sei super sagt der Pater. über Selbstmord werde in seinem kleinen Büro allerdings eher selten gesprochen - was unter anderem daran liege dass sich die Männer nur sehr schwer offenbaren könnten. Im Knast dürfe man keine Schwächen zeigen. Da müsse man der Harte sein und so tun als könnten einen die Zelle der Druck und die drohende Zukunft rein gar nichts anhaben. Aber sie können sich sicher sein sagt Pater Wolfgang dann auf den Einzelhütten wird sehr viel geweint. Den Knast steckt keiner so leicht weg. Dafür ist es viel zu unbequem hier drin. Der Seelsorger hat immer wieder kritisiert dass die Untersuchungshäftlinge so gut wie keinen Besuch empfangen dürfen: Weil er über Jahre darauf gedrängt hat dürfen die Insassen nun monatlich statt 60 insgesamt 90 Minuten lang mit ihren Angehörigen zusammen sein. O Seite 58 O

59 Aber ausreichend ist das natürlich noch immer nicht sagt Pater Wolfgang. Dann spricht er etwas an was auch Anstaltsleiter Kempe einige Sorgen bereitet. Das größte Problem nach einem Selbstmord sei es dass nun auch andere Häftlinge auf die Idee kommen könnten ihrem Leben ein Ende zu setzen. Wenn Sie nicht aufpassen sagt der Pater haben Sie hier schnell eine Art Domino-Effekt. So wie damals als auf der Ulmer Höh' in einem Jahr gleich neun Selbstmörder gezählt wurden. "Das Parlament" ( Bei Sexualstraftätern Erfahrungen aus dem Strafvollzug in die Beurteilung einbeziehen Anordnung einer Sicherungsverwahrung Mit einem Gesetzentwurf (14/ 9041) will die Bundesregierung festlegen dass in bestimmten Fällen die Entscheidung über die Anordnung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch die Strafvollstreckungskammer vorgenommen werden kann. Dies soll möglich sein wenn nach einer Teilverbüßung der Strafe und angesichts der im Strafvollzug gewonnenen Erkenntnisse die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung mit der erforderlichen Sicherheit vorliegen. Bereits zuvor hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen wortgleichen Gesetzentwurf (14/8586) vorgelegt. In der Diskussion über die Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sei es in den vergangenen Jahren zu der Besorgnis gekommen dass in seltenen Ausnahmefällen die Entlassung eines hoch gefährlichen Straftäters nach Vollzug der Freiheitsstrafe nicht ausgeschlossen werden kann. Erfahrungen einbeziehen Um die Entscheidung über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung mit mehr Sicherheit treffen zu können will es die Regierung ermöglichen dass Erfahrungen aus dem Strafvollzug einbezogen werden können. Damit würden die Reaktionsmöglichkeiten erweitert und zugleich die Gefahr falscher Prognosen verringert. Die Vorschläge des Bundesrates den Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung zu ändern lehnt die Regierung ab. Die Länderkammer hatte den Entwurf begrüßt und die Einführung eines Vorbehalts zur Anordnung der Sicherungsverwahrung als sinnvollen und verfassungsgemäßen Lösungsansatz bezeichnet. Bedenken äußerte sie jedoch im Blick auf die Ausgestaltung. Unter anderem sei nicht ersichtlich warum der Entwurf die Möglichkeit des Vorbehaltes und der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung allein unter bestimmten im Strafgesetzbuch genannten Voraussetzungen zulassen will. Auch der vorgesehene Zeitpunkt für die nachträgliche Entscheidung überzeugte den Bundesrat nicht. Neue Rechtsgrundlage Die Bundesregierung hält dem entgegen die Beschränkung der Vorbehaltsregelung auf im Strafgesetzbuch katalogisierte Fälle schaffe eine neue Rechtsgrundlage Straftäter bei der Verurteilung mit dem Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung zu belasten und diese schärfste aller freiheitsentziehenden Maßregeln auch später anordnen zu können. Ihr Anwendungsbereich müsse sich auf die Fälle beschränken in denen ein Bedarf für eine Sicherungsverwahrung entstehen kann. Eine Möglichkeit die Vorbehaltsfrist bis zum Strafende zu verlängern hält die Regierung nicht für erforderlich. Im Interesse einer sinnvollen Vollzuqsplanunq müsse der Entlassunqszeitpunkt früh klar sein. Der Spiegel 17/2002 Seite 54 f. KRIMINALITÄT Für immer wegschließen Bund und Länder wollen mit umstrittenen Gesetzen den Schutz vor rückfälligen Sex- Tätern verbessern. Zwei Gerichte setzen das neue Recht bereits um. Von Dietmar Hipp Mehr als die Hälfte seines Lebens saß der heute 36-jährige Bauarbeiter Frank 0. im Knast - zunächst wegen Mordes danach wegen versuchten Totschlags. Beide Male waren die Opfer Frauen die seine Zudringlichkeit zurückwiesen. Am 19. März hätten sich die Tore der Justizvollzugsanstalt Naumburg in Sachsen-Anhalt für 0. öffnen sollen - obwohl ihm ein Gutachter bescheinigte sein Verhalten in der Haft lasse weitere erhebliche Gewalttaten bis hin zu einschlägigen Handlungen sehr wahrscheinlich werden. Einen Tag vor der geplanten Entlassung ordnete das Landgericht Halle eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und damit den weiteren Freiheitsentzug an. Opferschutz geht vor Täterschutz'«feierte SPD-Minister Manfred Püchel im Landtagswahlkampf diesen bundesweit ersten Fall in dem ein Gericht zu einer seit Jahren umstrittenen Maßnahme griff. Beschwerde ist bereits eingelegt. Die Causa 0. steht für die neue harte Linie zum Schutz der Bevölkerung vor rückfälligen Sexualstraftätern. In dieser Woche muss sich der Bundesrat mit drei Gesetzentwürfen befassen die alle auf ein einziges Ziel hinauslaufen: Das Wegsperren von Wiederholungstätern soll auch nachträglich also ohne vorherige Anordnung im Strafurteil ermöglicht werden. Näher besehen zeigt der scheinbare Paradefall aus Sachsen-Anhalt jedoch dass die vor allem nach Ansicht unionsregierter Länder bestehende Lücke im Schutz der Allgemeinheit vor besonders rückfallgefährdeten Straftätern sehr viel kleiner ist als häufig angenommen. Das Wegsperren solcher Menschen in der sogenannten Sicherungsverwahrung gilt als die fragwürdigste aller strafrechtlichen Sanktionen denn die erstmals durch das nationalsozialistische Gewohnheitsverbrecher- presseschau O Seite 59 O

60 presseschau gesetz in das Straf-gesetzbuch eingeführte Maßnahme kann zu lebenslangem Freiheitsentzug führen auch wenn die Haftstrafe eigentlich abgesessen ist. Weil sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention die Doppelbetrafung verbieten muss dieser Freiheitsentzug bereits bei der Verurteilung angeordnet werden. Manchmal aber stelle sich erst während des Strafvollzuges sagt etwa Heinz-Bernd Wabnitz Leitender Oberstaatsanwalt in Hof die tatsächliche Persönlichkeitsstruktur des Täters heraus. Die könne sich durchaus zum Schlechteren wandeln wurden von einer großen sicherheitspolitischen Koalition aus CDU und SPD die Kriterien für eine Sicherungsverwahrung besonders bei schweren Sexualdelikten spürbar erweitert: Die Sanktion kann seither nicht erst nicht nach der zweiten sondern bereits nach der ersten Wiederholungstat verhängt werden. Spätestens seit diesem Zeitpunkt so der Freiburger Kriminologe Hans-Jörg Albrecht können grundsätzlich alle relevanten Falle erfasst werden. Was nun noch für nachträgliche Beschlüsse übrig bleibe sei im Grunde eine fragwürdige Korrektur rechtskräftig gewordener Strafurteile. Denn die Forderung Gerhard Schröders untherapierbare Sexualtäter solle man wegschließen und zwar für immer ist durch die gegenwärtige Rechtslage schon weitgehend erfüllt. Doch die Debatte über zusätzliche Verschärfungen hat sich seit dem Diktum des Kanzlers vom vergangenen Sommer entscheidend geändert. Obwohl sich die spektakulärsten Fälle wie jene des Dieter Zurwehme oder Frank Schmökel durch die geplanten Gesetzesvorhaben nicht hätten verhindern lassen soll das Unterbringungsrecht weiter verschärft werden - und das auch auf die Gefahr hin so der Bremer Kriminalwissenschaftler Helmut Pollähne die Grenzen zwischen Strafrecht und Polizeirecht zu verwischen und beide Komplexe in einem umfassenden Sicherheitsrecht aufzulösen. Selbst Rot-Grün möchte die Sanktion auf Bundesebene ausdehnen. So soll künftig bei zweifelhafter Rückfallprognose im Urteil ein Vorbehalt ausgesprochen werden können - mit der Option die Verwahrung je nachdem wie sich der Delinquent in der Haft verhält anschließend zu verhängen. Strafverteidiger befürchten eine ungehemmte Ausweitung dieser Maßnahme: Unbestreitbar sei mahnt die Rechtsanwältin Margarete von Galen dass einer erheblichen Anzahl von Personen die Freiheit entzogen wird die nach einer Entlassung nicht schwer rückfällig geworden wären. Einige Bundesländer sind bereits vorgeprescht und haben die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf Landesebene eingeführt. Als erstes Land erließ Baden-Württemberg im Februar vergangenen Jahres ein Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter. Anfang dieses Jahres legten Bayern und Sachsen-Anhalt nach; entsprechende Initiativen gibt es darüber hinaus derzeit in Hessen und Sachsen. Die ersten beiden auf Grundlage dieser Gesetze entschiedenen Fälle - nach Naumburg in der vorvergangenen Woche auch in Bayreuth -- sind allerdings keine Belege für deren unbedingte Notwendigkeit. Der zweifache Vergewaltiger bei dem in Bayern das neue Landesrecht angewendet wurde ist ein geistig gestörter Rentner der nach Meinung von Gutachtern eigentlich schon seit Jahren in die Psychiatrie gehört und nicht in den Knast. Auch der Fall des Bauarbeiters 0. liefert keine Argumente für die neuen Landesgesetze hatte er eine Bekannte in deren Wohnung bedrängt mit ihm zu schlafen. Als sie ihn zurückwies schlug er mit einem Zimmermannshammer so lange auf sie ein bis sie tot war. Im Januar 1992 kurz nach seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haft lernte er in einer Kneipe eine 20-jährige Frau kennen die er als sie sich ihm verweigerte mit einem Messer niederstach. Aber bei Frank 0. blieb die Sicherungs-maßregel ursprünglich deshalb aus weil er nach damaliger Rechtslage nicht weggesperrt werden durfte. Als Wider-holungstäter hätte er nur gegolten wenn er etwa eine dritte Frau attackiert hätte. O Seite 60 O

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