23. EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "23. EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN"

Transkript

1 23. EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 5/2010 vom 17. September 2010 Kurzinformationen Gemeindeverwaltung reduzierte Öffnungszeiten Von Montag, 27. September 2010 bis Freitag, 15. Oktober 2010 gelten für die Gemeindeverwaltung folgende - reduzierten - Öffnungszeiten: - Montag - Mittwoch Uhr Nachmittag geschlossen - Donnerstag Uhr Uhr - Freitag Uhr Nachmittag geschlossen Nach den Herbstferien bedienen wir Sie wieder zu den normalen Schalteröffnungszeiten. Wir danken Ihnen für das Verständnis. Änderung Gebührenverordnung zum Abwasserreglement Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 geben wir hiermit bekannt, dass der Gemeinderat Oberhünigen an seiner Sitzung vom 09. September 2010 eine Änderung der Gebührenverordnung zum Abwasserreglement (Gebührentarif für Regenwassergebühr) beschlossen hat. Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden am 01. November 2010 in Kraft. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger beim Regierungsstatthalter Bern - Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil eingesehen und bezogen werden.

2 - 2 - Hundetaxe 2010 Die Hundetaxen 2010 sind per 1. August 2010 fällig. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr und ist für jedes Tier zu entrichten, welches am 1. August 2010 drei Monate oder älter ist. Die uns bekannten Hundehalterinnen und Hundehalter haben eine Rechnung erhalten. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich bis spätestens am 30. September 2010 bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Bis zu diesem Datum sind ebenfalls weitere Zu- und Abgänge zu melden. Gestützt auf die überarbeiteten gesetzlichen Grundlagen haben Hundehaltende erweiterte Pflichten. Nebst der Kennzeichnung durch Chip oder Ohrmarke und der Registrierung in der Datenbank ANIS sind dies der Theoriekurs für neue Hundehaltende und das praktische Training, welches für alle Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch ist (mit jedem seit 1. September 2008 angeschafften Hund). Die Tierärzte und Hundevereine geben Auskunft über Kurse in der Region. Eine vollständige Übersicht über Kursangebote in der ganzen Schweiz finden Sie auch unter Trinkwasserqualität Gemäss Art. 275 d der Lebensmittelverordnung besteht die Pflicht, Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKI-Gemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Er prüft diese regelmässig anhand von Selbstkontrollen (bakteriologische Qualität), welche ergänzt werden durch Kontrollen in einem zertifizierten Labor (Qualis, Rubigen). Gestützt auf das Ergebnis der Laboruntersuchungen orientieren wir wie folgt über die Wasserqualität: Datum Probeabnahme: 09. September 2010 Gesamthärte: 23.2 fh (= mittelhart) Nitrat: 9.3 mg/l (Toleranzwert max. 40 mg/l) Herkunft des Wassers: Quellwasser (eine eindeutige Zuordnung zu Quellgebiet/Grundwasservorkommen ist aufgrund von Mischwasser in den meisten Fällen nicht möglich) Behandlung des Wassers UV-Entkeimung (vorsorglich)

3 Bakteriologische Beurteilung: Weitere Auskünfte: einwandfrei kein Nachweis von Enterokokken und Escherichia coli; höchstens 300 KbE (koloniebildende Einheiten)/ml aerobe Keime oder Tel Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger(innen) gemäss Art. 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen. Informationen der AHV-Zweigstelle Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten als Nichterwerbstätige Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich: vorzeitig Pensionierte IV-Rentenbezüger/innen Studierende Weltenbummler ausgesteuerte Arbeitslose Geschiedene Verwitwete Ehegatten von Pensionierten. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind. Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64, Männer 65). Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen erhältlich. Beides kann auch im Internet unter (Rubriken Formulare und Merkblätter ) abgerufen werden.

4 - 4 - Selbständigerwerbende In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, wenn sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.b. nach Aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, und in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.b. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbständig beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende können im Internet unter (Rubriken Formulare und Merkblätter ) abgerufen werden oder sie sind bei der AHV-Zweigstelle erhältlich. Birnel-Aktion Jetzt wieder von der BIRNEL-Aktion der Winterhilfe Schweiz profitieren! BIRNEL kann in folgenden Einheiten bezogen werden: Dispenser à 250 g = Fr Glas à 1.0 kg = Fr Kessel à 5.0 kg = Fr Kessel à 12.5 kg = Fr Beim Kauf erhalten Sie bei Bedarf gratis eine Broschüre mit vielen gluschtigen Birnel-Rezepten. Birnelrezepte auch im Internet: Bestellungen nimmt die Gemeindeschreiberei Zäziwil unter Telefon ab sofort bis Ende Oktober 2010 entgegen.

5 - 5 - Spitex SPITEX Region Konolfingen Geschäftsstelle Krankenhausstr Oberdiessbach Stützpunkte in Biglen, Konolfingen, Oberdiessbach und Zäziwil Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von Uhr und Uhr. In den übrigen Zeiten wird der Telefonbeantworter regelmässig abgehört. Tel Fax info@spitex-reko.ch Spendenkonto PC Erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat oder der Regierungsstatthalter haben je nach Kompetenzbefugnis folgende Baubewilligungen erteilt: Geissbühler Paul, Stygweg 21, 3504 Oberhünigen; Einbau von zwei Dachflächenfenstern, 66/118 cm Gerber Martin, Schaffeld 1, 3504 Oberhünigen, Umbau und Erweiterung Milchviehstall Podiumsdiskussion Hurra die Schule brennt! Unzählige Reformen - verhaltensauffällige Schüler schwierige Übertrittsentscheide - geschockte Eltern überforderte Lehrkräfte und Schulleitungen hilflose Behörden. In der Schule ist das Feuer im Dach. Gemeinde, Schule und Elternhaus wer hat das Sagen? Dieser Frage gehen wir nach, am Montag, 22. November 2010, Uhr, Aula Sekundarschule Grosshöchstetten

6 - 6 - Es äussern sich Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor Marco Ferrari, Gerichtspräsident, Elternberatung Schulübertritte Hansruedi Leuenberger, Schulkommissionspräsident Bowil Daniel Haudenschild, Schulleiter OSZ Konolfingen Podiumsdiskussion mit Referenten, Moderation Jüre Lehmann, Radio NEO1 Zu dieser öffentlichen Veranstaltung lädt die BDP Oberes Kiesental alle Interessierten herzlich ein. Pilzkontrolle Mit dem Kontrollieren von gesammelten Pilzen durch eine Fachperson können Vergiftungen oder in extremen Fällen sogar Todesfälle vermieden werden. Lehmann Hanspeter, Sägematte 8, 3510 Freimettigen, ist Pilzkontrolleur und führt Pilzkontrollen bei der Gemeinde Konolfingen durch. Auch Auswärtige können von diesem Angebot profitieren. Kontrollperiode Öffnungszeiten Adresse der Kontrollstelle Anfangs August - Ende Oktober Di Sa Werkhof der Gemeinde Konolfingen Emmentalstrasse 3510 Konolfingen Die Kosten betragen pro Kontrolle Fr und gehen zulasten der Pilzsammelnden. Vom 1. bis und bis 7. Tag im Monat gilt ein absolutes Pflückverbot (Schonzeit Pilze). Pro Tag und Person dürfen max. 2 kg Pilze gesammelt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Energie-Info: Gebäudehülle vor Haustechnik Wärmedämmungen weisen im Gegensatz zu Haustechnikanlagen eine deutlich längere Lebensdauer auf, verursachen keine laufenden Betriebskosten und führen, besonders bei älteren Liegenschaften, zu deutlichem Komfortgewinn im Wohnbereich.

7 - 7 - Prioritäten einer Gebäudesanierung 1. Verbrauch durch Wärmedämmen und Abdichten minimieren 2. Einsatz von moderner Technologie für die Wärmeerzeugung 3. Nutzung von erneuerbaren Energien (eventuell zusammen mit Priorität 2) Gut wärmegedämmte Gebäude weisen einen nachhaltig tiefen Energiebedarf auf unabhängig davon mit welchem Energieträger der Wärmebedarf abgedeckt wird. Bei vorgezogenem Ersatz der Wärmeerzeugung mit anschliessenden Wärmedämmmassnahmen wird die Anlage letztendlich überdimensioniert sein. Folge: Ineffizienz im Betrieb und unnötig hohe Erstinvestitionen. Teil- oder Gesamtsanierung? Häufig stellt sich die Frage, ob die Erneuerung in mehreren Etappen oder in einem Schritt als Gesamterneuerung durchgeführt werden soll. Beide Vorgehen haben Vor- und Nachteile. Grundlage ist ein Nutzungs- und Sanierungskonzept. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Erneuerungsschritte aufeinander abgestimmt sind. Bei beschränktem Budget sind gute Teilrenovationen oft besser als eine halbherzige Gesamtrenovation. Es stimmt aber auch, dass bei einer umfassenden Gesamtrenovation die einzelnen Massnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden können. Teilsanierung: sinnvolle Sanierungspakte bilden In einem Sanierungs- und Nutzungskonzept wird definiert, welche Massnahmen wann und wie ausgeführt werden sollen. Beispielsweise: Dachsanierung als erster Schritt mit den Randbedingungen 30 cm Dämmstärke und Ausbildung von 1 m Vordach. Als zweiter Schritt kann eine Aussenwärmedämmung mit gleichzeitigem Fensterersatz definiert werden. Dabei sollen die Fenster aussen angeschlagen und neue Storen realisiert werden. Um die Investition zeitlich zu staffeln, sollen pro Jahr maximal zwei Fassadenseiten saniert werden. Als dritter Schritt wird die Sanierung der Wärmeerzeugung vorgesehen. Förderbeiträge im Energiebereich Die öffentliche Hand (Kantone, einzelne Gemeinden) und Branchenverbände gewähren für energetische Gebäudeerneuerungen Förderbeiträge. Diese finanziellen Beiträge sind an die Erfüllung bestimmter Energieanforderungen gebunden, die meist über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Ob Mehrfachförderungen zulässig sind, muss fallweise abgeklärt werden. Internet Information, Wegleitung und Beitragsgesuch Gebäudeprogramm Amt für Umweltkoordination und Energie Kanton Bern Suche nach Postleitzahl - so einfach gelangen Sie zu Förderbeiträgen

8 - 8 - Bepflanzungen entlang öffentlicher Strassen Bepflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen, werden die Strassenanstossenden ersucht, folgende Weisungen zu beachten: Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens einen Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand aufweisen. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe (über Geh- und Radwegen 2.50 m) hineinragen. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen (Kurven, Einmündungen, Kreuzungen usw.) dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ein ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.b. Mais, Getreidearten) sind in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen. Wir bitten die Strasssenanstossenden, die Äste und andere Bepflanzungen wo nötig zurückzuschneiden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Strasseninspektorat Mittelland - Ost (Tel ), oder die Gemeindeverwaltung (Tel ). Zum Schluss Kunst ist, was der Seele weh und gut tut. Peter Handke Redaktion: Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, Tel

Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 62 und der Gemeindeverwaltung Kiesen September 2010

Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 62 und der Gemeindeverwaltung Kiesen September 2010 Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 62 und der Gemeindeverwaltung Kiesen September 2010 Gemeindepräsident Ernst Nussbaum in eigener Sache... Seite 1 Gemeinderat: Tagesschulangebot, Regionales Führungsorgan

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016

Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016 Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kehrichtabfuhr nach einem Feiertagswochenende... 2 2. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung... 2 3. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern... 2

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2017

Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2017 Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kehrichtabfuhr nach einem Feiertagswochenende... 2 2. Trinkwasserkontrolle... 2 3. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern... 2 4. Hundekot...

Mehr

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO

2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 2.02 Beiträge Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV)

Mehr

Einwohnergemeinde Rütschelen März Häckseldienst

Einwohnergemeinde Rütschelen März Häckseldienst Einwohnergemeinde Rütschelen März 2018 Info Häckseldienst Der Frühling bringt für die Gartenbesitzer viel Arbeit mit sich. Auch müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen zurückgeschnitten

Mehr

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004 4.02 Stand am 1. Januar 2004 Taggelder der IV 1 Allgemeines Taggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der IV: Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 Mit Änderungen vom 01. Januar 2013 Die Einwohnergemeinde Guttannen erlässt gestützt auf - das Polizeigesetz

Mehr

Anschlusstaggelder. für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder. für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen

Mehr

SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT

SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT SCHWYZER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde April 2017

Mitteilungen der Gemeinde April 2017 Mitteilungen der Gemeinde April 2017 Lombachalp Winter Inhalt 1. Personal... 2 2. Ersatzwahl Wasser- und Abwasserkommission... 3 3. Tagesschule Habkern... 3 4. Preisanpassung Tageskarten Gemeinde... 4

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Sanierung Sauberwasserleitung - Reutenenstrasse. Baubewilligungen

Sanierung Sauberwasserleitung - Reutenenstrasse. Baubewilligungen Ausgabe September 2017 Sanierung Sauberwasserleitung - Reutenenstrasse Die jährlichen Kontrollen des öffentlichen Kanalnetzes haben gezeigt, dass die Sauberwasserleitung vom Feuerweiher Reutenen bis in

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen 1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere

Mehr

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018

Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelles über Sozialversicherungen für das Jahr 2018 Aktuelle Grenzbeträge BVG (Berufliche Vorsorge) Maximal anrechenbarer Lohn pro Jahr 84'600.00 84'600.00 Mindestjahreslohn 21 150.00 21'150.00 Koordinationsabzug

Mehr

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 1.2019 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019 Stand am 1. Januar 2019 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2019 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten Nächster Termin. Rechnungsruf. Fundbüro

Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten Nächster Termin. Rechnungsruf. Fundbüro Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten Nächster Termin Die nächste Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten für die Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Wengi findet am Donnerstag, 6. Dezember

Mehr

Einwohnergemeinde. Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES

Einwohnergemeinde. Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES Einwohnergemeinde Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES Inkrafttreten per 01.01.2017 Chronologie: Erlass: Beschluss des Gemeinderats am 2. November 2016 Publikation: 24. November 2016 Inkrafttreten:

Mehr

Papier- und Eisensammlung. Dienstag, 16. April 2019 von Uhr. Das Papier und die Metalle bringen die BürgerInnen persönlich zum Schulhaus.

Papier- und Eisensammlung. Dienstag, 16. April 2019 von Uhr. Das Papier und die Metalle bringen die BürgerInnen persönlich zum Schulhaus. WACHSU- DORNPOSCHT Herausgeber: Gemeindeschreiberei Wachseldorn März 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Aus dem Inhalt der Wachsudornposcht Seite 1-2 Papier- und Eisensammlung 2 Grüngutentsorgung

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde September 2017

Mitteilungen der Gemeinde September 2017 Mitteilungen der Gemeinde September 2017 Habkern im Herbst Inhalt 1. Personal... 2 2. Ersatzwahl Gemeinderatsmitglied... 3 3. Vermietung Wohnung Bären, Im Holz 370... 3 4. Termine, Veranstaltungen... 4

Mehr

vom 23. Oktober 1973 * (Stand 1. Januar 2007)

vom 23. Oktober 1973 * (Stand 1. Januar 2007) Nr. 88 Gesetz über das Halten von Hunden vom. Oktober 97 * (Stand. Januar 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 59 des Tierseuchengesetzes vom. Juli 966, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Energie Apéro Schwyz vom 29. März

Energie Apéro Schwyz vom 29. März Energie Apéro vom 29. März 2010 Gebäudehülle und Kantonales Förderprogramm Haustechnik Energie Apéro Schwyz vom 29. März 2010 1 Kantonale Energiepolitik Grundsätze (Regierungsratsbeschluss von 2007)» Senkung

Mehr

Gebäudeprogramm 2017 Jetzt doppelt profitieren!

Gebäudeprogramm 2017 Jetzt doppelt profitieren! Gebäudeprogramm 2017 Jetzt doppelt profitieren! Förderprogramm zur Sanierung der Gebäudehüllen in den Zentralschweizer Kantonen Medienkonferenz vom 3. Januar 2017 Ablauf Gebäudeprogramm 2017 Regierungsrat

Mehr

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23 Inhaltsverzeichnis Vorwort von Flavio Cotti, Bundesrat 9 Einleitung des Herausgebers 11 1 Die AHV von gestern bis morgen 13 1.1 Die Entstehung 13 1.2 Der Ausbau 15 1.3 Die Konsolidierung 20 1.4 Ausblick

Mehr

vom 23. Oktober 1973 (Stand 1. Juni 2013)

vom 23. Oktober 1973 (Stand 1. Juni 2013) Nr. 88 Gesetz über das Halten von Hunden vom. Oktober 97 (Stand. Juni 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 59 des Tierseuchengesetzes vom. Juli 966, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015

Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Verordnung über die Hundehaltung und -taxen 2015 Gemeinde Kehrsatz Zimmerwaldstrasse 6 Postfach 3122 Kehrsatz +41 (0)31 960 00 02 +41 (0)31 960 00 01 (Fax)

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 2/2010 vom 16. April 2010 Kurzinformationen Papier- und Altmetallsammlung Die Papier- und Altmetallsammlung findet statt am Montag, 03. Mai 2010 Papier/Karton Das Papier

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Juli 2005 6.02 Stand am 1. Juli 2005 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Seite Fördermöglichkeiten

Seite Fördermöglichkeiten Seite 1 2011 Fördermöglichkeiten Durch Weisheit wird ein Haus gebaut, durch Umsicht hat es Bestand. (Altes Testament, Sprüche Salomos 24,3) Der Philosoph wie der Hausbesitzer hat immer Reparaturen. (Wilhelm

Mehr

JAHRESEND-INFO AKTUELLE INFORMATIONEN DER BMU TREUHAND AG ZUM JAHRESENDE MEHRWERTSTEUER ONLINE-ABRECHNUNG SEITE 1 VORSORGE (

JAHRESEND-INFO AKTUELLE INFORMATIONEN DER BMU TREUHAND AG ZUM JAHRESENDE MEHRWERTSTEUER ONLINE-ABRECHNUNG SEITE 1 VORSORGE ( JAHRESEND-INFO AKTUELLE INFORMATIONEN DER BMU TREUHAND AG ZUM JAHRESENDE INHALTSVERZEICHNIS MEHRWERTSTEUER ONLINE-ABRECHNUNG SEITE 1 VORSORGE (2. + 3. SÄULE) SEITE 2+3 ÄNDERUNGEN SOZIALVERSICHERUNGEN PER

Mehr

Gemeinde Mirchel Eiche Blatt Informationen August

Gemeinde Mirchel Eiche Blatt Informationen August Gemeinde Mirchel e h c i E t t a l -B Informationen 3 2010 August Aus dem Gemeindehaus Das Eiche-Blatt steht zur Verfügung Nach dem Informationskonzept des Gemeinderates steht das Eiche- Blatt der Schule

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen 1.2007 Stand am 1. Januar 2007 Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016

Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016 Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016 Unsere Lernende, Ramona Rieder, stellt sich vor: Ich heisse Ramona Rieder und bin am 23. Oktober 1997 geboren. Ich wohne in der Gemeinde Schattenhalb,

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug 3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug Stand am 1. Januar 2019 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept Energieförderung im Kanton St.Gallen Gebäudemodernisierung mit Konzept Stand Januar 2017 Der detaillierte Beratungsbericht die Grundlage für energetische Gebäudemodernisierungen Eine Gebäudemodernisierung

Mehr

Anträge der Kommission (Sitzung vom 11. April 2011)

Anträge der Kommission (Sitzung vom 11. April 2011) Lebensmittelverordnung: Synopse Vorlage - Kommissionsanträge - Stellungnahme Regierungsrat Beilage zu RRB Nr. 98/0 Vorlage an den Kantonsrat (RRB Nr. 00 vom. Februar 0) Kantonale Lebensmittelverordnung

Mehr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Flexibel in Rente Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Claudia Strähl, Fachexpertin Sozialversicherung Aargau 13. September 2016 1 Programm System der

Mehr

2.03 Stand am 1. Januar 2011

2.03 Stand am 1. Januar 2011 2.03 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO Obligatorische Versicherungen für die ganze Bevölkerung 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017

Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017 Mitteilungen der Gemeinde Dezember 2017 (Foto: Blick von Winterröscht in Richtung Thunersee vom 16.11.2017, Lukas Schärer, Ranger Habkern) Inhalt 1. Öffnungszeiten über die Feiertage... 2 2. Personal...

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

3.05 Stand am 1. Januar 2013

3.05 Stand am 1. Januar 2013 3.05 Stand am 1. Januar 2013 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Allgemeines 1 Leistungen der AHV/IV (Renten, Hilflosenentschädigungen), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Familienzulagen ab 2019

Familienzulagen ab 2019 Familienzulagen ab 2019 WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8 Postfach 6000 Luzern 15 Telefon +41 41 375 05 05 www.was-luzern.ch Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken

Mehr

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger

1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger 2.05 Stand am 1. Januar 2003 Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses AHV-Beitragspflicht 1 Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Gesamt- oder Teilerneuerung

Gesamt- oder Teilerneuerung Gesamt- oder Teilerneuerung Themen 1 Mein Energieverbrauch, wo stehe ich - GEAK, Faustformel 2 Gesamt- oder Teilerneuerung - Betrachtung aus energetischer Sicht 3 Teilerneuerung, richtiges Vorgehen - Welche

Mehr

INKWILER Gemeindeinformationen Juni 2016

INKWILER Gemeindeinformationen Juni 2016 INKWILER Gemeindeinformationen Juni 2016 Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 sind alle Vorlagen einstimmig von den anwesenden 19 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich müssen von jeder Lohnzahlung

Mehr

Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld Veranstaltung Gebäude-Labels vom 22. Oktober 2015 Hansruedi Kunz, Abteilungsleiter Energie

Mehr

Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion»

Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» Schallschutz- und Energie beratung Förderbeiträge für hochwertigen Schallschutz Informationsbroschüre

Mehr

Familienzulagen im Kanton Zug

Familienzulagen im Kanton Zug Familienzulagen im Kanton Zug Seit 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen und die entsprechende Ausführungsgesetzgebung im Kanton Zug in Kraft. Mit den Familienzulagen wird bezweckt,

Mehr

Gebäudeprogramm. Gebäude erneuern für einen wirksamen Klimaschutz!

Gebäudeprogramm. Gebäude erneuern für einen wirksamen Klimaschutz! Gebäudeprogramm Gebäude erneuern für einen wirksamen Klimaschutz! Entscheiden Sie sich für eine Erneuerung! Wir unterstützen Sie dabei. Als nachhaltigen Beitrag zu einem effizienten Schweizer Klimaschutz

Mehr

Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen

Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) 831.461.3 vom 13. November 1985 (Stand am 24. April 2001) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf

Mehr

INKWILER Gemeindeinformationen März 2016

INKWILER Gemeindeinformationen März 2016 INKWILER Gemeindeinformationen März 2016 Steuererklärung 2015 Alle steuerpflichtigen Einwohner haben die Steuererklärung für das Jahr 2015 erhalten. Wöchentlich gelangen über 20 Steuererklärungen bei der

Mehr

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Datum: Mittwoch, 10. Juni 2009 Zeit: Ort: 20.00 Uhr Mehrzweckhalle Traktanden: 1. Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 4.12.2008 kann

Mehr

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1). 836. Gesetz über die Familienzulagen vom 0. September 008 (Stand. Januar 03). Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ). Anerkennung

Mehr

Einwohnergemeinde Rütschelen Oktober Häckseldienst

Einwohnergemeinde Rütschelen Oktober Häckseldienst Einwohnergemeinde Rütschelen Oktober 2018 Info Häckseldienst Der Herbst bringt für die Gartenbesitzer viel Arbeit mit sich. Auch müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen zurückgeschnitten

Mehr

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt

Neue AHV-Nummer. Neue AHV-Nummer wird eingeführt Neue AHV-Nummer Neue AHV-Nummer wird eingeführt 1 Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 verwendet. Anfangs bestand die Nummer aus acht oder zehn Stellen. Zum 1. April

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 21. JUNI 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zuständigkeit 3 II. OEFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2019) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

Mitteilungen der Gemeinde April 2015

Mitteilungen der Gemeinde April 2015 Mitteilungen der Gemeinde April 2015 (Foto: Nicole Abplanalp, 15.04.2015) Inhalt 1. Personal Nicole Abplanalp stellt sich vor... 2 2. Altersrente... 3 3. Ergänzungsleistung... 4 4. Richtlinien für baubewilligungsfreie

Mehr

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe

E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. Reglement Erhebung Hundetaxe E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h Reglement Erhebung Hundetaxe vom 5. Dezember 2012 INHALTSVERZEICHNIS 2 1. Hundetaxe 3 Taxpflichtige Hunde 3 Meldepflicht 3 Taxbefreite Hunde 3 Nachzahlung,

Mehr

Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015

Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015 Reglement zum Förderprogramm Energie 06-08 vom 5. Dezember 05 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. Zielsetzung 3 Art. Förderdetails 3 Art. 3 Öffentlichkeitsarbeit 3 Art. Ansprechstelle 3 II. Inhalt

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN

EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN 23. EINWOHNERGEMEINDE OBERHÜNIGEN Nr. 5/2011 vom 23. September 2011 Kurzinformationen Zusammenschluss Feuerwehr Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern hat erhöhte Anforderungen an die Feuerwehren festgesetzt.

Mehr

Anmeldung für Nichterwerbstätige

Anmeldung für Nichterwerbstätige Anmeldung für Nichterwerbstätige 1. Antragsteller/in 1.1 Personalien Versichertennummer 756 AHV 13-stellig, Eingabe ohne Punkt und Leerzeichen Geburtsdatum Name Vorname Zivilstand seit Heimatstaat 1.2

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2015) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder

MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE

REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE EINWOHNERGEMEINDE GAMPELEN REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Reglement für die Gemeindeausgleichskasse der Einwohnergemeinde Gampelen 2 REGLEMENT FÜR DIE GEMEINDEAUSGLEICHSKASSE Die Einwohnergemeinde

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung dieses vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars

Mehr

Sozialversicherungen 2011

Sozialversicherungen 2011 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand )

Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand ) Tarife, Ansätze und Grenzbeträge (Stand 01.01.2017) Beiträge AHV / IV / EO / ALV-Beitragspflicht Beginn der Beitragspflicht Pflichtige Ende der Beitragspflicht Ab 1.1. nach Vollendung des 17. Altersjahres

Mehr

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Gemeinde Lupsingen. Hundereglement

Gemeinde Lupsingen. Hundereglement Gemeinde Lupsingen Hundereglement Hundereglement Gemeinde Lupsingen Seite von 6 Hundreglement der Gemeinde Lupsingen Die Gemeindeversammlung vom 0.0.996, gestützt auf Absatz des Gesetzes über das Halten

Mehr

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung für Auslandschweizer (VFV) Änderung vom 18. Oktober 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 26.

Mehr

Kurzinformation zur AHV. WAS wenn es soweit ist

Kurzinformation zur AHV. WAS wenn es soweit ist Kurzinformation zur AHV WAS wenn es soweit ist 1 Inhalt Beiträge an die AHV Beiträge an die AHV 2 AHV-Beiträge bei vorzeitiger Pensionierung 3 Individuelles Konto 3 Meldepflicht 3 Beiträge für Nichterwerbstätige

Mehr

HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL HUNDE - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Geltungsbereich... Zuständigkeit... II. ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG Überwachung... 4 Leinenzwang... 5 Zutrittsverbot...

Mehr

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai

Mehr

In allen übrigen Fällen erhalten Sie ein volles Taggeld in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes.

In allen übrigen Fällen erhalten Sie ein volles Taggeld in der Höhe von 70 % des versicherten Verdienstes. Merkblatt Entschädigung Wartezeit Taggeld Versicherter Verdienst Pauschalansätze Sozialabzüge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Niederkunft Militär und Zivilschutz Anrechnung von Zwischenverdienst

Mehr

Die öffentliche Energieberatung

Die öffentliche Energieberatung Infoabend Dienstag 13. September 2011 Energieeffizienz in kirchlichen Gebäuden Die öffentliche Energieberatung Referat I Rolf Leuenberger I öffentliche regionale Energieberatungsstelle des Kantons Bern

Mehr

Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Rechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere

Mehr

Personalreglement. Einwohnergemeinde Arni

Personalreglement. Einwohnergemeinde Arni Personalreglement Einwohnergemeinde Arni Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 1. Geltungsbereich...3 1.1 Öffentlich-rechtlich angestelltes Personal...3 1.2 Privatrechtlich angestelltes Personal...3

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien vom 28. April 1977 I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE 1 Grundsatz Dieser Verordnung

Mehr

Ihr Zeichen: u. Zeichen: Zuständig: Zürich, 15. April 2008 Mitglieder-Information Nr. 161/2008 Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer Durchführungsinstruktionen mit Terminplan vom 1.

Mehr

Prüfungskommission für Pensionsversicherungsexperten

Prüfungskommission für Pensionsversicherungsexperten Prüfungskommission für Pensionsversicherungsexperten HÖHERE FACHPRÜFUNG FÜR PENSIONSVERSICHERUNGSEXPERTEN MITTEILUNGSBLATT NR. 47 DER PRÜFUNGSKOMMISSION 1. VORPRÜFUNGEN HERBST 2018 IN ZÜRICH Am 11. und

Mehr

Anleitung für die Instruktion der Dienst leistenden Personen (insbesondere in den Rekrutenschulen)

Anleitung für die Instruktion der Dienst leistenden Personen (insbesondere in den Rekrutenschulen) Bundesamt für Sozialversicherung Anleitung für die Instruktion der Dienst leistenden Personen (insbesondere in den Rekrutenschulen) Gültig ab 1. Juli 2005 BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern

Mehr

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV

Paritätische Beiträge in der AHV/IV/EO/ALV Ausgleichskasse «Versicherung» Caisse de compensation «Assurance» Cassa di compensazione «Assicurazione» Wengistrasse 7, 8004 Zürich IBAN CH90 0900 0000 8001 2950 7 043 336 50 00 043 336 50 01 Website

Mehr

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle Energieförderprogramm 1/2017 Wichtiges in Kürze Förderprogramme im Bereich Energie sind für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt. Förderung kommt

Mehr

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.05 Beiträge Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stand am 1. Januar 2017 Auf einen Blick Grundsätzlich gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit als beitragspflichtiger

Mehr

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm

Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle. Energieförderprogramm Amt für Wirtschaft und Arbeit Energiefachstelle Energieförderprogramm 11/2017 Wichtiges in Kürze Förderprogramme im Bereich Energie sind für Private, Unternehmen und Gemeinden bestimmt. Förderung kommt

Mehr

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren 3.04 Stand am 1. Januar 2005 Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. 2 Für Männer liegt das ordentliche

Mehr

H U N D E R E G L E M E N T D E R G E M E I N D E B U U S

H U N D E R E G L E M E N T D E R G E M E I N D E B U U S H U N D E R E G L E M E N T D E R G E M E I N D E B U U S Die Gemeindeversammlung vom 0. Juni 996 gestützt auf Absatz des Gesetzes vom.06.995, beschliesst folgendes Reglement über die Hundehaltung: I.

Mehr

Reglement über die Hundehaltung

Reglement über die Hundehaltung Gemeinde Maisprach Reglement über die Hundehaltung vom 19. November 2004 Reglement über die Hundehaltung Maisprach - Seite 2 Reglement über die Hundehaltung Die Gemeindeversammlung von Maisprach, gestützt

Mehr

2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO 2.03 Beiträge Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und

Mehr

Schuldzinsen und allgemeine Abzüge 1

Schuldzinsen und allgemeine Abzüge 1 Solothurner Steuerbuch Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen (Säule 3a) 41 Nr. 7 (Steuererklärung Ziff. 13) Gesetzliche Grundlagen 41 Abs. 1 lit. i StG Allgemeine Abzüge 1 Von den Einkünften werden

Mehr

Verordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG- BL)

Verordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG- BL) 83. Verordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG- BL) Vom 0. Dezember 994 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt

Mehr

Reglement über die Hundehaltung

Reglement über die Hundehaltung Reglement über die Hundehaltung 09. September 1996 Beschlossen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 09. September 1996 Inkrafttreten am 01. Januar 1997 Genehmigt von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

Mehr