Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016

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1 Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016 Unsere Lernende, Ramona Rieder, stellt sich vor: Ich heisse Ramona Rieder und bin am 23. Oktober 1997 geboren. Ich wohne in der Gemeinde Schattenhalb, an der Aareschluchtstrasse. In meiner Freizeit mache ich gerne: schwimmen, jassen, Freunde treffen, Musik hören Nach der obligatorischen Schulzeit absolvierte ich das 10. Schuljahr an der Noss in Spiez, mit Fachrichtung Medizin. Im August 2014 habe ich dann die Lehre als MPA in einer Kinderarztpraxis begonnen. Obwohl mich die Medizin sehr interessiert, brach ich die Lehre nach dem 2. Lehrjahr aus persönlichen Gründen ab. Ich habe mich jetzt für eine Lehre als Kauffrau EFZ entschieden und konnte im August noch in das bereits begonnene Lehrjahr einsteigen. Ich freue mich auf eine spannende und lehrreiche Lehrzeit. Informationen aus dem Gemeinderat: Deponie Müör genehmigt Die Genehmigung der Deponie Müör ist nach lagem Hin und Her am 25. Juli 2016 eingetroffen. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt vom und im Anzeiger Amt Oberhasli vom öffentlich publiziert. Es sind keine Beschwerden eingegangen, weshalb die Überbauungsordnung somit per in Kraft getreten ist. 1

2 Brunnenmeister Der bisherige Stelleninhaber, Franz Winterberger, hat seine Anstellung als Brunnenmeister der Gemeinde Schattenhalb per 31. Oktober 2016 gekündigt. Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid und dankt Franz Winterberger an dieser Stelle für seinen langjährigen Einsatz zu Gunsten unserer Trinkwasserversorgung. Aufgrund dieser Kündigung wurden die diversen Abläufe im Gemeindewerkhof überprüft und verschiedene Gespräche geführt. Der bisherige Leiter Werkhof und Stellvertreter vom Brunnenmeister, Heinz Brog, hat sich bereit erklärt, die Aufgabe des Brunnenmeisters wahrzunehmen. Zudem wird er sein Arbeitspensum reduzieren. Deshalb wird nun die Stelle als Leiter Werkhof ausgeschrieben. Die Details der Ausschreibung finden Sie unter Ergebnis Trinkwasseruntersuchung Gemäss den amtlichen Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums und den zusätzlich durch die Gemeinde in Auftrag gegebenen Untersuchungen hat das Trinkwasser der Wasserversorgung Schattenhalb den gesetzlichen Anforderungen entsprochen: Bezeichnung Gesamte Gemeinde Schattenhalb Bakteriologische Qualität einw andfrei Gesamthärte in fran. Härtegraden ( f) 14.7 f mittelhart Nitratgehalt in mg/l 1 mg/l Das Trinkwasser der Wasserversorgung Schattenhalb stammt aus der Grundwasserfassung im Gschwantenmaad. Weitere Auskünfte zur Wasserversorgung oder zur Wasserqualität können bei der Gemeindeverwaltung, Tel , eingeholt werden. Ortsplanung Im 2014 wurden die Mitglieder der nichtständigen Kommission für die Ortsplanung vom Gemeinderat eingesetzt. Es sind dies: - Andreas Michel, Präsident OPK - Andreas Anderegg, Vertreter Gemeinderat - Jacqueline Anderegg - Gabriela von Jenner - Hansrudolf Kohler - Walter Maurer - Niklaus Meerstetter, Geometer Die Kommission hat den Auftrag, die gesamten Arbeiten im Zusammenhang einer Ortsplanungsrevision an die Hand zu nehmen. Diesbezüglich wurden Offerten von Planungsbüros eingeholt und Vorstellungsgespräche geführt. In einem nächsten Schritt wird die Kommission die erforderlichen Unterlagen zusammentragen, damit die kommende Gemeindeversammlung den erforderlichen Kredit bewilligen kann. Sanierungsarbeiten Gässli Die Sanierungsarbeiten am Gässli sind planmässig unterwegs. Voraussichtlich in der ersten Hälfte vom Oktober 2016 kann die Tragschicht eingebaut werden. Wir danken allen Anwohnern für Verständnis während der bisherigen Bauzeit. 2

3 Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Hecken Die Strassenanstösser werden aufgefordert, nachfolgende Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch die Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom unter anderem vor: Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4.5 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m frei gehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisation darf nicht beeinträchtigt werden. Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven und Kreuzungen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den öffentlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist. 2. Die Äste und andere Bepflanzungen müssen nach Bedarf auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückgeschnitten sein. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen. 3. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch die Mitarbeiter des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu. 3

4 Feuerwehrmagazin unter der Balm Der Gemeinderat Meiringen hat im September 2015 den Mietvertrag für das Feuerwehrmagazin unter der Balm in Willigen vorsorglich per gekündigt. Das Kommando der Feuerwehr stellte fest, dass das gesamte Material am Standort in Meiringen untergebracht werden kann und dadurch auch der Unterhalt einfacher und effizienter wird. Diese Argumente genügten um die Aufhebung des Standortes in Willigen zu beantragen und wurden schliesslich vom Gemeinderat Meiringen auch so beschlossen. Der Gemeinderat Schattenhalb hat diesen Entscheid mit Befremden zur Kenntnis genommen und befasst sich nun mit der künftigen Nutzung des Gebäudes. Es steht noch nicht ganz klar fest, ob die Liegenschaft selbst genutzt, vermietet oder allenfalls verkauft werden soll. Neuer Schulbus mit Fahrerin Rechtzeitig auf den Schulbeginn vom neuen Schuljahr 2016/2017 konnte Fränzi Maurer- Huber als künftige Schulbusfahrerin von Werner von Bergen den Schlüssel für den neuen Schulbus entgegennehmen. Die Kinder werden mit dem 9-Plätzer Allradfahrzeug sicher von der Falcheren nach Geissholz und wieder zurückgefahren. Baubewilligungen Seit dem letzten Schattenhälbler wurden nachfolgende Bauvorhaben bewilligt: - Evelyne Binsack; Neubau Garage für 3 Autos im Boden - Jeannette Maurer; Neubau Autoabstellplatz an der Aareschluchtstrasse - Alexander Maurer; Austausch Heizung im Wohnhaus 188c Geissholz - Michel Gruppe AG; Umbau/Sanierung best. Büroräume im Badgässli 4

5 - Erbengem. Trüssel; Erstellen von 2 Parkplätzen im Boden - Ulrich Jaggi; Erstellen eines Parkplatzes im Zwirgi - Michel Gruppe AG; Umbau Wohnung 1. OG an der Grimselstrasse - Armasuisse Immobilien; Rückbau militärischer Anlage Helsenberg - BKW FMB Energie AG; Ersetzen der best. Werbeelemente Zwirgi und Badstrasse Korrekte Adressierung Im Rahmen der Registerharmonisierung im Jahr 2009 wurde jedem Haus eine Hausnummer zugeteilt. Die Gemeinde Schattenhalb verwendet für die Hausnummerierung die Gebäudeversicherungsnummern. Diese Nummern werden aber auf den Adressen von der Bevölkerung wenig angegeben. Zum Teil wird sogar eine andere Strassenbezeichnung, als die von der Gemeinde erfasste Adresse, verwendet, wie die Post CH AG mitteilt. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, künftig die korrekte Adressierung zu verwenden und bekannt zu geben. Die detaillierten Strassenbezeichnungen entnehmen Sie den Lokalisationsplänen Geissholz und Willigen, die als Beilage zu diesem Schattenhälbler beiliegen. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Besten Dank. Abstellen von ausgedienten Fahrzeugen Fahrzeuge gelten als ausgedient, wenn sie nicht mehr bestimmungsgemäss verwendet werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie endgültig ausser Betrieb gesetzt sind (Fahrzeugausweis annulliert) oder wenn sie länger als einen Monat ohne Kontrollschild im Freien stehen. Bitte beachten Sie, dass ausgediente Fahrzeuge binnen eines Monats entsorgt werden müssen, wenn sie nicht in gedeckten Räumen oder auf bewilligten Plätzen stehen. Sie fallen unter das Abfallrecht. Aus der Schule: Papiersammlung Die nächste Altpapiersammlung findet statt am: Donnerstag, 27. Oktober Bitte beachten Sie: Die Container befinden sich an den offiziellen Standorten beim Schulhaus Willigen und in Geissholz. 5

6 Informationen aus der Verwaltung: Abstimmung vom 25. September 2016 Am Sonntag, 25. September 2016, findet die nächste Eidg. und kant. Volksabstimmung statt. Wir weisen nochmals auf das neue Abstimmungscouvert hin und bitten Sie, nachfolgende Punkte bei der brieflichen Stimmabgabe zu beachten: Abstimmungscouvert gemäss Hinweis mittels Lasche auf der Rückseite öffnen Ausgefüllte Abstimmungs- und/oder Wahlzettel in das separate Stimmcouvert, welches sich im Abstimmungscouvert befindet, verpacken und Stimmcouvert zwingend verschliessen Stimmausweiskarte eigenhändig unterschreiben und zusammen mit verschlossenem Stimmcouvert in das Abstimmungscouvert stecken Das verschlossene und frankierte Abstimmungscouvert muss bei Stimmabgabe auf dem Postweg spätestens am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeinde eintreffen Der Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung muss bis spätestens am Wahl- oder Abstimmungstag um Uhr erfolgen Bei Fragen sind wir unter oder via gerne für Sie da. Nicht vergessen: Herbstschiessen der FS Schattenhalb vom und jeweils ab Uhr im Schiessstand in der äusseren Urweid. Am 12./13. Oktober 2016 findet das alljährliche Fliegerschiessen an der Axalp statt. Nachfolgend noch einige Impressionen vom diesjährigen Herbstbummel: Das Wandern ist des Müllers Lust.. 6

7 und gibt grossen Hunger! Die Abkühlung haben alle sehr genossen: 7

8 Sporttag 2016 der Schule Willigen: 8

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