Die Gemeindeverwaltung informiert
|
|
- Arthur Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kehrichtabfuhr über Ostern Die Abfuhr vom Karfreitag, 3. April 2015, fällt aus. Sie wird am Mittwoch, 1. April 2015, ab Uhr, vorgeholt. Immer noch aktuell: Zivilschutzraum günstig zu vermieten In der Zivilschutzanlage an der Schulgasse 3a ist ab sofort das ehemalige Ortschef-Büro (Kommandoposten) zu vermieten. Grösse: 4 x 3 m (= 12 m2) Mietpreis: CHF /Jahr Interessierte melden sich auf der Gemeindeverwaltung, Tel Tag gegen Lärm Am 29. April 2015 findet der Tag gegen Lärm statt. Der diesjährige Tag gegen Lärm steht unter dem Motto Gemeinsam mit Respekt und Toleranz. Nachtschwärmer sollen das Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern respektieren, die Daheimgebliebenen aber auch zu Toleranz aufgerufen werden denn plötzlich findet man sich in der Rolle des anderen wieder. Jungbürgerfeier 2015 Die Jungbürgerfeier 2015 findet am Freitag, 13. November 2015, ab Uhr statt. Eingeladen sind alle Jugendlichen mit Jahrgang 1997 und Bitte reserviert euch das Datum schon heute. Danke. Merzligen Brattig März 15 Seite 2
2 Zurückschneiden von Hecken und Bäumen längs öffentlichen Strassen / Einfriedungen Im letzten Jahr hat die Baukommission kontrolliert, ob entlang der Strassen sämtliche Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zurückgeschnitten worden sind. Mit säumigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurde das Gespräch gesucht. Den Anweisungen der Baukommission wurde ausnahmslos und termingerecht Folge geleistet, wofür wir uns ganz herzlich bedanken. Merci. 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG ), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG ), Art. 56 und 57, unter anderem vor: a. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. Doch wer einen Garten besitzt, weiss: Nach dem Zurückschneiden ist vor dem Zurückschneiden. Deshalb bitten wir Sie, auch jetzt wieder ein Auge darauf zu werfen, dass Ihre Pflanzen nicht in den Strassenraum hineinwachsen. In diesem Sinne publizieren wir hier unseren jährlich wiederkehrenden Aufruf: Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten: b. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. c. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. Merzligen Brattig März 15 Seite 3
3 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2015 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.b. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt diese Aufgabe dem Tiefbauamt des Kantons Bern. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Tageskarten Gemeinde Im Jahr 2014 konnten die Tageskarten Gemeinde kostendeckend vertrieben werden. Die Januar-Auslastung 2015 war mit mageren 58 % jedoch sehr tief. Nutzen auch Sie unser Tageskarten-Angebot und machen Sie es in Ihrem Umfeld bekannt! Einheimische dürfen die Karten 3 Monate im Voraus reservieren. Eine Karte kostet CHF Auswärtige dürfen die Karten frühestens 10 Tage vor dem Reisetag reservieren. Sie zahlen CHF bei Abholung oder CHF bei Versand mit vorgängiger Kreditkartenzahlung. Anpassung der Eigenmietwerte per Steuerjahr 2015 Quelle: Gemeinden im Kanton Bern erhalten im Jahr 2015 eine Mietwertanpassung. Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Die Mietwerte werden von der Steuerverwaltung aufgrund von Schätzungen vor Ort und Mietzinserhebungen festgesetzt. Dabei darf das Gros aller Eigenmietwerte gemäss Rechtsprechung bei den Kantons- und Gemeindesteuern nicht unter 60% des ortsüblichen Marktes sein. Letztmals wurden die Mietwerte im Kanton Bern im Jahr 1999 angepasst. Im Rahmen der Mietzinserhebung 2012 wurden über Objekte statistisch ausgewertet und anschliessend die Mietwertfaktoren für alle bernischen Gemeinden überprüft. Merzligen Brattig März 15 Seite 4
4 Das Resultat: Von den 356 Gemeinden sind 143 ab 2015 ganz oder teilweise von einer Mietwertanpassung betroffen. Die Erhöhung des Eigenmietwerts beträgt zwischen 2,5 Prozent (Kandergrund) und 22 Prozent (Bern-Breitenrain). Ziel der Mietwertanpassung ist dabei die Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung. Die Mietwertanpassung wird erst für die Steuererklärung 2015 relevant, die im Jahr 2016 ausgefüllt wird. Blatt, das der Steuererklärung (bzw. dem Begleitblatt) beilag, wie folgt informiert: Haben Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit TaxMe-Offline, der TaxMe-CD oder Dr. Tax ausgefüllt, dann erhalten sie keine Formulare mehr. Es sei denn, Sie haben in der Steuererklärung 2013 Kinder, Liegenschaften oder Beteiligungen deklariert. In diesem Fall liegen die Ihrer Situation entsprechenden Formulare bei. Von Mitte Mai bis Mitte Juni 2015 erhält jede betroffene Eigentümerin / Eigentümer eine individuelle Mitteilung mit dem neuen Mietwertblatt und detaillierten Erklärungen. Eine Einsprache gegen den neuen Eigenmietwert ist erst ab 2016 möglich, wenn die definitive Veranlagung der Einkommenssteuern 2015 vorliegt. Nicht betroffen von der Mietwertanpassung 2015 ist die Landwirtschaft. Kommentar der Gemeindeverwaltung: Merzligen gehört ebenfalls zu jenen Gemeinden, in denen die Eigenmietwerte den aktuellen Marktpreisen angepasst, sprich erhöht, werden. Die Erhöhung beträgt rund 6.6 % beim Kanton und 6.7 % beim Bund. Hatte jemand beispielsweise einen Eigenmietwert von CHF 15, erhöht sich dieser (beim Kanton) auf CHF 15, Steuererklärungsformulare unvollständig Das Steuerbüro Merzligen und die Kantonale Steuerverwaltung wurden von verschiedenen Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, dass beim Versand der Steuererklärung 2014 die Steuererklärungsformulare unvollständig oder gar nicht beilagen. Diese Tatsache war beabsichtigt. Die Kantonale Steuerverwaltung hat im Januar-Info- Mit anderen Worten: Personen, welche die Steuererklärung von Hand ausfüllen, erhalten weiterhin alle Formulare in Papierform. Personen, welche die Steuererklärung mittels TaxMe-Online via Internet ausfüllen, erhalten keine Formulare mehr. Sie benötigten sie auch nicht mehr, denn ihre Daten sind online abrufbar und es werden im System genau jene Formulare aufbereitet, die sie benötigten. Personen, die ihre Steuererklärung mittels TaxMe-Offline (Software herunterladen) oder TaxMe-CD (Software-Installation ab CD) ausgefüllt haben, erhalten im Folgejahr nur jene Formulare, auf denen persönliche Angaben aufgedruckt sind (Name und Geburtsdatum der Kinder, Amtliche Werte usw.). Dasselbe gilt, wenn Sie die Steuererklärung von einem Treuhänder ausfüllen lassen haben. Dieser verwendet i.d.r. die Software Dr. Tax. Ihm genügt es, wenn Sie ihm nur die zugestellten Formulare (mit sämtlichen anderen Unterlagen wie Bankauszüge usw.) zustellen. Er kann die Daten ihrer letzten Steuererklärung in die neue importieren. Auf diese Weise spart der Kanton Papier und Kosten. Wir empfehlen allen Personen, die über einen Internetzugriff verfügen, die Steuererklärung mittels TaxMe-Online auszufüllen. Das ist am einfachsten für Sie und für die Steuerverwaltung. Merzligen Brattig März 15 Seite 5
5 Nachfolge geregelt Der Gemeindeverwalter, Oliver Jäggi, verlässt unsere Gemeindeverwaltung im Mai Seine Nachfolge tritt die bald 26- jährige Martina Schott aus Meinisberg an. Martina Schott ist diplomierte Gemeindeschreiberin. Sie arbeitet derzeit bei der Stadtverwaltung Nidau in der Abteilung Bildung, Kultur, Sport. Frau Schott wird ab April 2015 zudem den Diplomlehrgang zur bernischen Finanzverwalterin besuchen. Unsere Verwaltungsangestellte, Susi Fleckner, wird die Gemeindeverwaltung etwas später ebenfalls verlassen. Sie wird Ende September 2015 pensioniert. Ihre Nachfolgerin wohnt in Merzligen und heisst Gabrielle von Felten. Frau von Felten hat einen kaufmännischen Hintergrund. Ihre Ortskenntnisse und ihre Erfahrung als Behördenmitglied im Schulverband Hermrigen-Merzligen werden der neuen Gemeindeverwalterin bestimmt von Nutzen sein. Gaby von Felten wird ihre 20 %-Stelle per 1. August 2015 antreten. Kürzlich in Merzligen: Bise sorgt für Kunst im Schnee Anfang Februar wehte eine starke Bise übers Land. Während die Schneeverwehungen teils zu prekären Strassenverhältnissen und Unfällen führten, zauberte die Bise auch spektakuläre Schneeskulpturen und Kunstwerke an den Strassenrand. Kunstvolle Schneeverwehungen entlang der St. Niklausgasse Der Gemeinderat wünscht Frau Schott und Frau von Felten schon jetzt einen guten Start und freut sich auf die Zusammenarbeit. Gaby von Felten Martina Schott Die schönen Seiten der Bise Unsere Schneeräumungsequipe war im Dauereinsatz, obwohl es seit Tagen nicht mehr schneite. Der Wind verfrachtete den Schnee von den Feldern auf die Strassen. Merzligen Brattig März 15 Seite 6
6 TeamZämeschpiu- Anlässe Das TeamZämeschpiu organisierte zwei interessante Anlässe. Am 27. Januar ging es um die sinnvolle Nutzung des Internets im Seniorenalltag. Informatiker und Erwachsenenbildner Marcel Romagosa und Christoph Häberli von der Kantonspolizei führten durch diesen Anlass. Die Referenten zeigten auf, wie man sicher im Internet surft, welche perfiden Tricks Betrüger anwenden usw. Doch Firewall, Virenschutz und Sicherheitsupdates hin oder her - das grösste Sicherheitsrisiko bedient die Tastatur Am 24. Februar war erneut die Polizei zu Gast im Gemeindesaal. Diesmal ging es um Gefahrenprävention und Sicherheit im Alltag (Haustürbetrug, Enkeltricks usw.). Insbesondere beim zweiten Anlass fanden sehr viele Interessierte den Weg ins Gemeindehaus. Hansjoggeli der Erbvetter Mit dem Gotthelf-Stück, Hansjoggeli der Erbvetter zog der Theaterverein Merzligen einmal mehr ein grosses Publikum an. Schön, dass der Theaterverein jährlich ein Stück Dorfkultur schafft. Dem Publikum jedenfalls hat s gefallen. Merzligen Brattig März 15 Seite 7
7 Merzligen Brattig März 15 Seite 8
8 Demnächst in Merzligen: Merzligen Brattig März 15 Seite 9
9 Veranstaltungen Januar Vollmondwanderung Organisation RZN 30. April Besichtigung Fernsehstudio Zürich Organisation KZ 07. August Brätlen Organisation RZN Woche 39 oder 40 Vreneli-Museum Guggisberg Organisation RZ 11. November Bowling + Pizzaessen Organisation RZ Die Einladungen erhalten sie mit der Brattig oder einem Flugblatt. Wir wünschen uns gemütliche Treffs mit vielen aufgestellten Frauen. Ideen und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Ruth Zesiger ( RZ ) / Käthi Zesiger-Roth ( KZ ) / Ruth Zesiger- Nussbaumer ( RZN ) Merzligen Brattig März 15 Seite 10
10 Ferienjobs auf dem Bauernhof: siehe Merzligen Brattig März 15 Seite 11
Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016
Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kehrichtabfuhr nach einem Feiertagswochenende... 2 2. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung... 2 3. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern... 2
MehrMitteilungsblatt Nr. 02 / 2017
Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2017 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kehrichtabfuhr nach einem Feiertagswochenende... 2 2. Trinkwasserkontrolle... 2 3. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern... 2 4. Hundekot...
MehrSprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten Nächster Termin. Rechnungsruf. Fundbüro
Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten Nächster Termin Die nächste Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten für die Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Wengi findet am Donnerstag, 6. Dezember
MehrPapier- und Eisensammlung. Dienstag, 16. April 2019 von Uhr. Das Papier und die Metalle bringen die BürgerInnen persönlich zum Schulhaus.
WACHSU- DORNPOSCHT Herausgeber: Gemeindeschreiberei Wachseldorn März 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Aus dem Inhalt der Wachsudornposcht Seite 1-2 Papier- und Eisensammlung 2 Grüngutentsorgung
MehrMitteilungen der Gemeinde April 2017
Mitteilungen der Gemeinde April 2017 Lombachalp Winter Inhalt 1. Personal... 2 2. Ersatzwahl Wasser- und Abwasserkommission... 3 3. Tagesschule Habkern... 3 4. Preisanpassung Tageskarten Gemeinde... 4
MehrMitteilungen der Gemeinde Mai 2018
Mitteilungen der Gemeinde Mai 2018 Frühling in Habkern 1 Inhalt 1. Personal... 3 2. Webseite Gemeinde Habkern... 4 3. Bedarfsumfrage Tagesschule Habkern... 5 4. Neubau Mehrfamilienhaus... 5 5. Schwimmbad...
MehrPublikationsorgan der Einwohnergemeinde Allmendingen/Bern 36. Jahrgang Nr. 2/2012 März NEUE ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEVERWALTUNG ab 19.
Publikationsorgan der Einwohnergemeinde llmendingen/bern 36. Jahrgang Nr. 2/2012 März 2012 NEUE ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEVERWLTUNG ab 19. März 2012 Im Sinne eines verbesserten und konzentrierteren Dienstleistungsangebotes
MehrINKWILER Gemeindeinformationen März 2016
INKWILER Gemeindeinformationen März 2016 Steuererklärung 2015 Alle steuerpflichtigen Einwohner haben die Steuererklärung für das Jahr 2015 erhalten. Wöchentlich gelangen über 20 Steuererklärungen bei der
MehrINKWILER Gemeindeinformationen Juni 2016
INKWILER Gemeindeinformationen Juni 2016 Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 sind alle Vorlagen einstimmig von den anwesenden 19 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
MehrAltpapier- und Kartonsammlung: Freitag, 21. April 2017 und Samstag, 22. April 2017
c Mitteilungsblatt Nr. 04/2017 der, 21. April 2017 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag 08.00 bis 11.45 Uhr Dienstag bis Donnerstag 10.00 bis 11.45 Uhr Donnerstagnachmittag 16.00 bis 17.00 Uhr
Mehrrechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe
Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Strassenbereich rechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere
MehrSicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Rechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere
MehrWahlen an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 Gemeinderat: 1 Mitglied Wahlvorschläge
Wahlen an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember Gemeinderat: 1 Mitglied Wahlvorschläge Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember ist infolge Demission von Ulrich Wyss per 31. Dezember ein Mitglied
MehrEinwohnergemeinde Rütschelen Oktober Häckseldienst
Einwohnergemeinde Rütschelen Oktober 2018 Info Häckseldienst Der Herbst bringt für die Gartenbesitzer viel Arbeit mit sich. Auch müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen zurückgeschnitten
MehrEinwohnergemeinde Rütschelen März Häckseldienst
Einwohnergemeinde Rütschelen März 2018 Info Häckseldienst Der Frühling bringt für die Gartenbesitzer viel Arbeit mit sich. Auch müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen zurückgeschnitten
MehrMitteilungen der Gemeinde September 2017
Mitteilungen der Gemeinde September 2017 Habkern im Herbst Inhalt 1. Personal... 2 2. Ersatzwahl Gemeinderatsmitglied... 3 3. Vermietung Wohnung Bären, Im Holz 370... 3 4. Termine, Veranstaltungen... 4
Mehrkloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =
qáéñä~ì~ãí==== fåçìëíêáéëíê~ëëé=oi=mçëíñ~åü=nqri=psmo=qüìå= qéäk=mpp=oor=up=pti=c~ñ=mpp=oor=uq=or====== = p~åüäé~êäéáíéêw=läáîéê=píìçéêi=aáêéâíï~üä=mpp=oor=uv=nt== çäáîéêkëíìçéê]íüìåkåüi=ïïïkíüìåkåü Abstandsvorschriften
MehrPolitische Gemeinde Rüthi
Gemeindeverwaltung, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi SG Telefon 071 767 77 77 Telefax 071 767 77 88 Direktwahl 071 767 77 75 Merkblatt / Tote Einfriedungen Entlang Privatgrenzen (Art. 97 bis EGzZGB) Tote Einfriedungen
MehrDas Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.
Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober
MehrWas tun gegen steigende Eigenmietwerte? 1. Warum steigen die Eigenmietwerte, wenn doch die Mietzinsen sinken bzw. gesenkt werden müssen?
Was tun gegen steigende Eigenmietwerte? 10 Antworten auf 10 Fragen H E V Kanton Bern Gemäss Angaben der Steuerverwaltung hat sie die Anpassung der Eigenmietwerte gestützt auf eine umfangreiche Statistik
MehrRümliger. Nr. 03/2017
Rümliger Nr. 03/2017 2 Rümliger 03/2017 Impressionen vom diesjährigen Gemeinderats- und Verwaltungspersonalausflug Impressum Die Informationsschrift Rümliger erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens
MehrErscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016
Erscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016 Steuererklärungsverfahren im Jahre 2016 Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2015 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte
MehrSteuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz
1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 25. Januar 2018 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2017 2. Automatischer Informationsaustausch (AIA) 3. Straflose
MehrBäume und Sträucher. Gesetzliche Bestimmungen
Bäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen 1. Grenzabstände von Pflanzen Privatrechtliche Bestimmungen 1.1. Rechtsnatur Die Beachtung der Grenzabstände von Pflanzen ist auch dann zwingend, wenn der Nachbar
MehrEINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT Inhaltsverzeichnis. Formelle Vorschriften Zweck und Geltung Zuständigkeiten bei Beschwerden 3 Voranfragen 4 Anschlussgesuch für Erschliessungswerke. Bauvorschriften
MehrDer Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016
Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 63 September 2016 Unsere Lernende, Ramona Rieder, stellt sich vor: Ich heisse Ramona Rieder und bin am 23. Oktober 1997 geboren. Ich wohne in der Gemeinde Schattenhalb,
MehrTREITE-INFO. Nr. 1 Mai Wandmalerei von Ernst Müller, Kunstmaler, am Schulhaus
TREITE-INFO Nr. 1 Mai 2017 Wandmalerei von Ernst Müller, Kunstmaler, am Schulhaus Inhaltverzeichnis Vorwort des Präsidenten... 3 Einladung zur Gemeindeversammlung... 4 1. Jahresrechnung 2016... 4 2. Nachkredit
MehrGRENZABSTÄNDE VON EINFRIEDUNGEN UND ANPFLANZUNGEN
Gemeinde Bad Ragaz Bau- und Betriebsdienste GRENZABSTÄNDE VON EINFRIEDUNGEN UND ANPFLANZUNGEN (In Kraft seit 01. Januar 2017) Rathausplatz 2 Postfach 120 Telefon 081 303 49 59 Fax 081 303 49 00 christian.gruenenfelder@badragaz.ch
MehrDie Gemeindeverwaltung informiert
Kleine Baubewilligungen Bei Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung kann in bestimmten Fällen auf eine Publikation im Nidauer Anzeiger verzichtet werden. Das Baugesuch ist einzig den betroffenen Nachbarn
MehrSTRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006
STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am. Dezember 006 Vom Regierungsrat genehmigt am 8. Mai 007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich
MehrInformationen. Einwohnergemeinde. Gerolfingen. Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee
Informationen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee Gemeinderat Gemeinderat: Informationen aus der Sitzung bz. Der Gemeinderat hat An der Sitzung vom 10. Juli 2017 hat der Gemeinderat
MehrStrassenreglement. gemäss 19 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) der Gemeinde Ballwil. vom. 23. Mai 2005
Strassenreglement gemäss 19 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) der Gemeinde Ballwil vom 23. Mai 2005 (vom Regierungsrat genehmigt am 17.06.2005) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1
MehrAbstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen
Gemeinde Egg Bauamt Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 20 Fax: 043 277 11 29 Mail: bauamt@egg.ch Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen
MehrFebruar JÄISSER Dorfbrunnen. Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens
Februar 2015 JÄISSER Dorfbrunnen Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens Impressum Herausgeber: Gemeinderat Jens Redaktion: Gemeindeverwaltung Jens Erscheinung: 4 Mal pro Jahr Verteilung: an alle Haushaltungen
MehrInhaltsverzeichnis. 1.1 Einleitung Gehwegüberfahrten Einfassungen... 5 II. BEPFLANZUNGEN Einleitung Bäume...
gemeinde bassersdorf bau + werke tiefbau + unterhalt NORMALIEN für Gemeindestrassen Leitfaden für Architekten und Planer Bau + Werke Bassersdorf, Tiefbau + Unterhalt, Karl Hügin-Platz, 8303 Bassersdorf
MehrDORF NACHRICHTEN ARNI
DORF NACHRICHTEN ARNI www.arnibe.ch 28. März 2013 Informationen Aus dem Gemeinderat 3 Aus der Verwaltung 4-8 Aus den Vereinen 9-15 Dies und Das 16 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag 08.00-11.45 Uhr
MehrBäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen
Bäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen Bau und Planung Freiestrasse 6 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 49 bausekretariat@schlieren.ch Seite 2 1. Grenzabstände von Pflanzen - Privatrechtliche Bestimmungen
MehrEinwohnergemeinde Zuzwil. Mitteilungsblatt Nr. 1/14 Januar 14 Erscheint in unregelmässiger Folge.
Einwohnergemeinde Zuzwil Mitteilungsblatt Nr. 1/14 Januar 14 Erscheint in unregelmässiger Folge. Gemeinderat Präsident Rolf Gnehm Präsidial Vizepräsidentin Christine Studer Hochbau Gemeindeliegenschaften
MehrInformationsblatt des Gemeinderates Nr. 121 und der Gemeindeverwaltung Kiesen Juni 2017
Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 121 und der Gemeindeverwaltung Kiesen Juni 2017 Gemeinderat Schulraumplanung... Seite 1 Tagesschulangebot 2017/2018... Seite 2 Baukommission Zurückschneiden von
MehrDärligen-Info 3/2016. Einwohnergemeinde Därligen. September Gemeindeverwaltung Därligen
Einwohnergemeinde Därligen Därligen-Info 3/2016 September 2016 Inhalt Seite Mitteilungen aus dem Gemeinderat 4 Informationen Schule 5 59+ sälber gmacht 6 Hecken und Sträucher an Strassen 7 Termine 8 Därligen-Fahne
MehrMedien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Freitag, 23. Januar 2009
Medien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Freitag, 23. Januar 2009 Übersicht 1 Erfahrungen Kalenderjahr 2008 2 Neuerungen 2008 3 Ausblick 2009 4 Auswertung Befragung Bürger/innen 5 Fragen Steuerverwaltung
MehrMerkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet
Seite von 7 Merkblatt Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet Für Pflanzungen sowie für tote Anlagen, die keinen baurechtlichen Vorschriften
MehrAbstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB)
Abstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB) 1. Abstände gegenüber Grundstücksgrenzen 1.1 Bepflanzung 169 Gegen den Willen des
MehrEINWOHNERGEMEINDE HARKINGEN BAUREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE HARKINGEN BAUREGLEMENT Inhaltsverzeichnis 1. Formelle Vorschriften 1 Zweck und Geltung 2 Zustandigkeiten bei Beschwerden 3 Voranfragen 4 Anschlussgesuch fur Erschliessungswerke 2. Bauvorschriften
Mehr2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen *
66.5. Verordnung über das Veranlagungsverfahren * (VVV) vom 0.0.00 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Buchstabe d des Steuergesetzes vom. Mai 000 (StG) ), auf Antrag
MehrNr. 717 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen * vom 19. Dezember 1989 (Stand 1. Januar 2010)
Nr. 77 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen * vom 9. Dezember 989 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Absatz des Gesetzes über den Natur-
MehrWie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern
Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen?
MehrMerkblatt Strassenabstände, Mauern und Pflanzen
Merkblatt Strassenabstände, Mauern und Pflanzen Stand: 08. April 2018 Y:\TRANSIT\AA_erledigte Geschäfte\SMP\Version neu.docx Version: 20.12.18 BL-BAU Freigegeben: Sandra Schneider Seite: 1 (8) Strassenabstände
MehrÄS DUNKLED SCHO IM TANNEWALD!
E I N W O H N E R G E M E I N D E Dorfstrasse 1 Postfach 158 6391 Engelberg Telefon 041 639 52 52 Fax 041 639 52 99 Gemeinde-Info vom 25. November 2010 Nr. 47 ÄS DUNKLED SCHO IM TANNEWALD! Wie jedes Jahr
MehrReglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen
Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen der Gemeinde Hildisrieden vom 17. Oktober 2007 Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Hildisrieden am 17. Oktober 2007 Die Gemeinde Hildisrieden
MehrTemporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation)
Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Ausgabe 2015 Einleitung Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer gilt es, Behinderungen auf den Strassen auf ein Minimum zu beschränken.
Mehr45. Jahrgang Nr. 2 Im März Brattig
45. Jahrgang Nr. 2 Im März 2018 Merzligen Brattig Merzligen: Partnergemeinde von Jamné (Tschechien) Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas Redaktion: Gemeindeverwaltung Merzligen, Schulgasse
MehrEinbürgerung von Schweizern
Gemeinde Zumikon Sekretariat Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 sekretariat@zumikon.ch Einbürgerung Schweizern Bereich MERKBLATT zur Aufnahme Schweizer Bürgern in das Gemeindebürgerrecht
MehrErgänzungen zur Wegleitung
Ergänzungen zur Wegleitung der Steuererklärung für natürliche Personen unselbständig und selbständig Erwerbende sowie nicht Erwerbstätige 2017 Ergänzungen zur Wegleitung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter
MehrHinweise - Informationen - Verlautbarungen
An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at Amtliche Mitteilung Ausgabe Nr. 7 Oktober 2018 Jahrgang 38 Hinweise - Informationen - Verlautbarungen Ortsdurchfahrt Die Neugestaltung der Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt
MehrHERZLICH WILLKOMMEN! PRÄSIDIUMSKONFERENZ 2016
HERZLICH WILLKOMMEN! PRÄSIDIUMSKONFERENZ 2016 FAKO Mehrere Teilnahmen an Sitzungen/Besprechungen im Rahmen von Arbeitsgruppen zum Thema Sportleitbild / Sportstrategie im 2016 Starker Staatsabbau
MehrStrassenreglement der Gemeinde Ohmstal (StrR)
Strassenreglement der Gemeinde Ohmstal (StrR) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Zuständigkeit ( 22 Abs. 3 und 23 Abs. 3 StrG) 3 II.
MehrAbstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB)
Abstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB) 1. Abstände gegenüber Grundstücksgrenzen 1.1 Bepflanzung 169 Gegen den Willen des
MehrKanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern
1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 24. Januar 2019 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2018 2. Die Steuererklärung online einreichen 3. Straflose Selbstanzeige
MehrInformationen. Einwohnergemeinde. Gerolfingen. Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee
Informationen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee Gemeindewahlen 2012 Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat vom 23. September 2012 Nach Art. 28 Abs. 2 des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements
MehrBeiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE Vom 21. November 2006 (Stand 21. Mai 2018) vom 5. Dezember ), 4)
Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen: Reglement BeE 789.0 Reglement zur Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz und die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität ) (Förderung der
MehrMITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF. 3 2 Nr. 118 Anfangs April Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen allen frohe Ostertage!
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 118 Anfangs April 2019 Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen allen frohe Ostertage! Aus dem Gemeinderat Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und
MehrB. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten rund 276'000 Personen im Kanton St. Gallen die
MehrJAHRESEND-INFO AKTUELLE INFORMATIONEN DER BMU TREUHAND AG ZUM JAHRESENDE MEHRWERTSTEUER ONLINE-ABRECHNUNG SEITE 1 VORSORGE (
JAHRESEND-INFO AKTUELLE INFORMATIONEN DER BMU TREUHAND AG ZUM JAHRESENDE INHALTSVERZEICHNIS MEHRWERTSTEUER ONLINE-ABRECHNUNG SEITE 1 VORSORGE (2. + 3. SÄULE) SEITE 2+3 ÄNDERUNGEN SOZIALVERSICHERUNGEN PER
MehrVerordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )
668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965
MehrAusführungsbeschluss zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
6.. Ausführungsbeschluss zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom.0.00 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.009) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom. Oktober
MehrEinwohnergemeinde Oberbipp. Strassenreglement. der
der Einwohnergemeinde Oberbipp Gesetzliche Bestimmungen Art. 1 Die Einwohnergemeinde Oberbipp erlässt, insbesondere gestützt auf das Baugesetz vom 7. Juni 1970, das Gesetz über den Bau und Unterhalt der
MehrSteuerordnung der Gemeinde Bettingen 1)
Steuerordnung der Gemeinde Bettingen ) Vom 7. Dezember 999 (Stand. Mai 07) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bettingen, gestützt auf 9 des Gemeindegesetzes vom 7. Oktober 98 ) und auf der Gemeindeordnung
MehrGEMEINDE NEBIKON. Strassenreglement
GEMEINDE NEBIKON Strassenreglement Strassenreglement Gemeinde Nebikon Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt Art. 2 Zweck Art. 3 Erschliessungsrichtplan II. Strassenkategorien
MehrIhre Steuererklärung. Seriös und kompetent für Sie erledigt. Basel-Stadt. Pro Senectute beider Basel. bb.prosenectute.ch
Ihre Steuererklärung Basel-Stadt Seriös und kompetent für Sie erledigt. Pro Senectute beider Basel bb.prosenectute.ch Sind Sie mindestens 60 Jahre alt und wohnen im Kanton Basel-Stadt? Wir füllen Ihre
MehrMedienkonferenz Medienkonferenz 2003
Medienkonferenz 2003 Medienkonferenz 2003 Kantonales Steueramt St.Gallen Rainer Zigerlig Leiter Kantonales Steueramt St. Gallen Primus Schlegel Hauptabteilungsleiter Organisationsentwicklung und Projekte
MehrGemeinde Schwarzenberg. Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen
Gemeinde Schwarzenberg Reglement über die Beherbergungsabgaben und Kurtaxen (Kurtaxenreglement) der Gemeinde Schwarzenberg vom 26. Mai 2010 Kurtaxenreglement der Gemeinde Schwarzenberg 2 Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport
Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport Geschäftsbereich Recht und Koordination Sirgit Meier, Koordinatorin Besteuerung Privatpersonen Daniel Dzamko, Geschäftsbereichsleiter Inhalt
MehrInformationsblatt des Gemeinderates Nr. 31 und der Gemeindeverwaltung Kiesen April 2005
Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 31 und der Gemeindeverwaltung Kiesen April 2005 Mitteilungen Gemeinderat...Seite 1 Mitteilungen Gemeindeverwaltung...Seite 3 Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern...Seite
MehrNeuregelung der Grundstückschätzungen im Kanton Obwalden
Neuregelung der Grundstückschätzungen im Kanton Obwalden 13. November 2017 Hotel Bellevue, Bern #753456 Agenda 1. Ausgangslage 2. Schaffung gesetzlicher Grundlagen 3. Realisierung Online-Plattform 4. Erfahrungen
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrDer Schattenhälbler Ausgabe Nr. 62 März 2016
Der Schattenhälbler Ausgabe Nr. 62 März 2016 Vizeweltmeister U22 im Eisklettern aus Schattenhalb! An der Jugend - Weltmeisterschaft im Eisklettern in Rabenstein (Italien) vom 06./07. Februar 2016 hat Alexander
MehrEinführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer per 01. Juli 2008
www.ak26.ch Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Versichertennummer per 01. Juli 2008 EAK-Mitteilung Nr. 37 Juni 2008 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Eidgenössische
MehrDer Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein gutes neues Jahr!
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 87 Mitte Januar 2017 Foto: Paul Richener Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein gutes neues Jahr! Aus der Gemeindekanzlei Schalter vom 13.02.2017-17.02.2017
MehrOnline-Ausfüllen der Steuererklärung mit BE-Login
www.taxme.ch Online-Ausfüllen der Steuererklärung mit BE-Login Privatpersonen (natürliche Personen) Mit BE-Login nutzen Sie folgende Vorteile: Steuererklärung vollständig elektronisch ausfüllen, freigeben
MehrReglement Beherbergungs- abgaben und Kur- taxen vom 28. April 2008
Reglement Beherbergungsabgaben und Kurtaxen vom 28. April 2008 Inhaltsverzeichnis Art. 1 3 I. Örtliche Beherbergungsabgaben 3 Art. 2 Abgabepflicht 3 Art. 3 Ausnahme von der Abgabepflicht der örtlichen
MehrGEMEINDE EMMEN. Strassenreglement
GEMEINDE EMMEN Strassenreglement Vom 17. Dezember 2002 - 2 - Der Einwohnerrat von Emmen erlässt gestützt auf 19 des Strassengesetzes (StrG) vom 21. März 1995 folgendes STRASSENREGLEMENT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
MehrEinwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement
Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement (in Kraft seit 18.01.2001) 2 1 Gegenstand Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Einwohnergemeinde gemäss den Bestimmungen des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes
MehrWinterdienstkonzept der Gemeinde Merzligen
Winterdienstkonzept der Gemeinde Merzligen 1. Einleitung Der Winterdienst auf den Gemeindestrassen hat sich nach den finanziellen, technischen und personellen Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde zu richten
MehrRichtlinien für zeitlich befristete Strassenreklamen und das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten
Richtlinien für zeitlich befristete Strassenreklamen und das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten vom 0. August 0 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 5 Zweck 5 Geltungsbereich 5 Befristete Reklamen
MehrGEMEINDE REIGOLDSWIL
GEMEINDE REIGOLDSWIL Unterbiel 15 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch Steuerreglement der Gemeinde Reigoldswil Steuerreglement
MehrWinterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee
Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee Gültig ab Winter 2015/2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck des Konzepts 2 2. Geltungsbereich 2 3. Umfang des Winterdienstes 2 3.1 Präzisierung 2 3.2 Privatstrassen
MehrIhre Steuererklärung. Seriös und kompetent für Sie erledigt. Baselland. Pro Senectute beider Basel. bb.prosenectute.ch
Ihre Steuererklärung Baselland Seriös und kompetent für Sie erledigt. Pro Senectute beider Basel bb.prosenectute.ch Sind Sie mindestens 60 Jahre alt und wohnen im Kanton Basel-Landschaft? Wir füllen Ihre
MehrOffizielle Informationen für die Bevölkerung der Einwohnergemeinde Diemtigen. Wir suchen ab 1. Mai einen/eine Raumpfleger/in im Gemeindehaus
März 2017 Nr. 1 / 17 Gemeinde-info Offizielle Informationen für die Bevölkerung der Einwohnergemeinde Diemtigen Wir suchen ab 1. Mai 2017 einen/eine Raumpfleger/in im Gemeindehaus Für diese Stelle suchen
MehrAus dem Gemeindehaus Landiswiler Nr. 325 Mai 2015
Fakultative Volksabstimmung (Referendum) Sanierung Gemeindestrassen Landiswil Kratzmatt (Kratzmattstutz) und Ramisberg Tannenthal Stampfi Der Gemeinderat hat am 29. April 2015 zu Lasten der Investitionsrechnung
MehrVerordnung zum Schutze des Lützelsees, des Seeweidsees und des Uetzikerrietes
Schutz des Lützelsees, Seeweidsees, Uetzikerrietes V 70.4 Verordnung zum Schutze des Lützelsees, des Seeweidsees und des Uetzikerrietes (vom. Dezember 966) Der Regierungsrat, gestützt auf 8 des Einführungsgesetzes
MehrLeitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung
Steuerverwaltung des Kantons Bern www.taxme.ch Privatpersonen (natürliche Personen) Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung Inhalt 1. Wenn Sie noch nicht in BE-Login registriert sind (Sofortregistrierung)...
MehrEinführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Stand:
0.300 - Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch Stand: 0.0.08 7 Grenzabstände von Grünhecken Gegenüber Grundstücken in der Bauzone haben Grünhecken einen Grenzabstand von 0,6 m ab Stockmitte
MehrAusgabe vom: 25. September Strassenreglement
Ausgabe vom: 25. September 2002 Strassenreglement Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 4 Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt... 4 Art. 2 Zweck... 4 Art. 3 Kompetenzdelegation ( 22 Abs. 3 und
MehrInformationen. Einwohnergemeinde. Gerolfingen. Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee
Informationen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee Gemeinderat bz. Der Gemeinderat hat Gemeinderat: Informationen aus der Sitzung vom 2. Februar 2015 - zuhanden der Gemeindeversammlung
Mehr