Die Gemeindeverwaltung informiert

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1 Kehrichtabfuhr über Ostern Die Abfuhr vom Karfreitag, 3. April 2015, fällt aus. Sie wird am Mittwoch, 1. April 2015, ab Uhr, vorgeholt. Immer noch aktuell: Zivilschutzraum günstig zu vermieten In der Zivilschutzanlage an der Schulgasse 3a ist ab sofort das ehemalige Ortschef-Büro (Kommandoposten) zu vermieten. Grösse: 4 x 3 m (= 12 m2) Mietpreis: CHF /Jahr Interessierte melden sich auf der Gemeindeverwaltung, Tel Tag gegen Lärm Am 29. April 2015 findet der Tag gegen Lärm statt. Der diesjährige Tag gegen Lärm steht unter dem Motto Gemeinsam mit Respekt und Toleranz. Nachtschwärmer sollen das Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern respektieren, die Daheimgebliebenen aber auch zu Toleranz aufgerufen werden denn plötzlich findet man sich in der Rolle des anderen wieder. Jungbürgerfeier 2015 Die Jungbürgerfeier 2015 findet am Freitag, 13. November 2015, ab Uhr statt. Eingeladen sind alle Jugendlichen mit Jahrgang 1997 und Bitte reserviert euch das Datum schon heute. Danke. Merzligen Brattig März 15 Seite 2

2 Zurückschneiden von Hecken und Bäumen längs öffentlichen Strassen / Einfriedungen Im letzten Jahr hat die Baukommission kontrolliert, ob entlang der Strassen sämtliche Bäume und Sträucher ordnungsgemäss zurückgeschnitten worden sind. Mit säumigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurde das Gespräch gesucht. Den Anweisungen der Baukommission wurde ausnahmslos und termingerecht Folge geleistet, wofür wir uns ganz herzlich bedanken. Merci. 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG ), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG ), Art. 56 und 57, unter anderem vor: a. Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. Doch wer einen Garten besitzt, weiss: Nach dem Zurückschneiden ist vor dem Zurückschneiden. Deshalb bitten wir Sie, auch jetzt wieder ein Auge darauf zu werfen, dass Ihre Pflanzen nicht in den Strassenraum hineinwachsen. In diesem Sinne publizieren wir hier unseren jährlich wiederkehrenden Aufruf: Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen entlang von öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten: b. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. c. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. Merzligen Brattig März 15 Seite 3

3 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2015 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.b. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt diese Aufgabe dem Tiefbauamt des Kantons Bern. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Tageskarten Gemeinde Im Jahr 2014 konnten die Tageskarten Gemeinde kostendeckend vertrieben werden. Die Januar-Auslastung 2015 war mit mageren 58 % jedoch sehr tief. Nutzen auch Sie unser Tageskarten-Angebot und machen Sie es in Ihrem Umfeld bekannt! Einheimische dürfen die Karten 3 Monate im Voraus reservieren. Eine Karte kostet CHF Auswärtige dürfen die Karten frühestens 10 Tage vor dem Reisetag reservieren. Sie zahlen CHF bei Abholung oder CHF bei Versand mit vorgängiger Kreditkartenzahlung. Anpassung der Eigenmietwerte per Steuerjahr 2015 Quelle: Gemeinden im Kanton Bern erhalten im Jahr 2015 eine Mietwertanpassung. Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Die Mietwerte werden von der Steuerverwaltung aufgrund von Schätzungen vor Ort und Mietzinserhebungen festgesetzt. Dabei darf das Gros aller Eigenmietwerte gemäss Rechtsprechung bei den Kantons- und Gemeindesteuern nicht unter 60% des ortsüblichen Marktes sein. Letztmals wurden die Mietwerte im Kanton Bern im Jahr 1999 angepasst. Im Rahmen der Mietzinserhebung 2012 wurden über Objekte statistisch ausgewertet und anschliessend die Mietwertfaktoren für alle bernischen Gemeinden überprüft. Merzligen Brattig März 15 Seite 4

4 Das Resultat: Von den 356 Gemeinden sind 143 ab 2015 ganz oder teilweise von einer Mietwertanpassung betroffen. Die Erhöhung des Eigenmietwerts beträgt zwischen 2,5 Prozent (Kandergrund) und 22 Prozent (Bern-Breitenrain). Ziel der Mietwertanpassung ist dabei die Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung. Die Mietwertanpassung wird erst für die Steuererklärung 2015 relevant, die im Jahr 2016 ausgefüllt wird. Blatt, das der Steuererklärung (bzw. dem Begleitblatt) beilag, wie folgt informiert: Haben Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit TaxMe-Offline, der TaxMe-CD oder Dr. Tax ausgefüllt, dann erhalten sie keine Formulare mehr. Es sei denn, Sie haben in der Steuererklärung 2013 Kinder, Liegenschaften oder Beteiligungen deklariert. In diesem Fall liegen die Ihrer Situation entsprechenden Formulare bei. Von Mitte Mai bis Mitte Juni 2015 erhält jede betroffene Eigentümerin / Eigentümer eine individuelle Mitteilung mit dem neuen Mietwertblatt und detaillierten Erklärungen. Eine Einsprache gegen den neuen Eigenmietwert ist erst ab 2016 möglich, wenn die definitive Veranlagung der Einkommenssteuern 2015 vorliegt. Nicht betroffen von der Mietwertanpassung 2015 ist die Landwirtschaft. Kommentar der Gemeindeverwaltung: Merzligen gehört ebenfalls zu jenen Gemeinden, in denen die Eigenmietwerte den aktuellen Marktpreisen angepasst, sprich erhöht, werden. Die Erhöhung beträgt rund 6.6 % beim Kanton und 6.7 % beim Bund. Hatte jemand beispielsweise einen Eigenmietwert von CHF 15, erhöht sich dieser (beim Kanton) auf CHF 15, Steuererklärungsformulare unvollständig Das Steuerbüro Merzligen und die Kantonale Steuerverwaltung wurden von verschiedenen Steuerpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, dass beim Versand der Steuererklärung 2014 die Steuererklärungsformulare unvollständig oder gar nicht beilagen. Diese Tatsache war beabsichtigt. Die Kantonale Steuerverwaltung hat im Januar-Info- Mit anderen Worten: Personen, welche die Steuererklärung von Hand ausfüllen, erhalten weiterhin alle Formulare in Papierform. Personen, welche die Steuererklärung mittels TaxMe-Online via Internet ausfüllen, erhalten keine Formulare mehr. Sie benötigten sie auch nicht mehr, denn ihre Daten sind online abrufbar und es werden im System genau jene Formulare aufbereitet, die sie benötigten. Personen, die ihre Steuererklärung mittels TaxMe-Offline (Software herunterladen) oder TaxMe-CD (Software-Installation ab CD) ausgefüllt haben, erhalten im Folgejahr nur jene Formulare, auf denen persönliche Angaben aufgedruckt sind (Name und Geburtsdatum der Kinder, Amtliche Werte usw.). Dasselbe gilt, wenn Sie die Steuererklärung von einem Treuhänder ausfüllen lassen haben. Dieser verwendet i.d.r. die Software Dr. Tax. Ihm genügt es, wenn Sie ihm nur die zugestellten Formulare (mit sämtlichen anderen Unterlagen wie Bankauszüge usw.) zustellen. Er kann die Daten ihrer letzten Steuererklärung in die neue importieren. Auf diese Weise spart der Kanton Papier und Kosten. Wir empfehlen allen Personen, die über einen Internetzugriff verfügen, die Steuererklärung mittels TaxMe-Online auszufüllen. Das ist am einfachsten für Sie und für die Steuerverwaltung. Merzligen Brattig März 15 Seite 5

5 Nachfolge geregelt Der Gemeindeverwalter, Oliver Jäggi, verlässt unsere Gemeindeverwaltung im Mai Seine Nachfolge tritt die bald 26- jährige Martina Schott aus Meinisberg an. Martina Schott ist diplomierte Gemeindeschreiberin. Sie arbeitet derzeit bei der Stadtverwaltung Nidau in der Abteilung Bildung, Kultur, Sport. Frau Schott wird ab April 2015 zudem den Diplomlehrgang zur bernischen Finanzverwalterin besuchen. Unsere Verwaltungsangestellte, Susi Fleckner, wird die Gemeindeverwaltung etwas später ebenfalls verlassen. Sie wird Ende September 2015 pensioniert. Ihre Nachfolgerin wohnt in Merzligen und heisst Gabrielle von Felten. Frau von Felten hat einen kaufmännischen Hintergrund. Ihre Ortskenntnisse und ihre Erfahrung als Behördenmitglied im Schulverband Hermrigen-Merzligen werden der neuen Gemeindeverwalterin bestimmt von Nutzen sein. Gaby von Felten wird ihre 20 %-Stelle per 1. August 2015 antreten. Kürzlich in Merzligen: Bise sorgt für Kunst im Schnee Anfang Februar wehte eine starke Bise übers Land. Während die Schneeverwehungen teils zu prekären Strassenverhältnissen und Unfällen führten, zauberte die Bise auch spektakuläre Schneeskulpturen und Kunstwerke an den Strassenrand. Kunstvolle Schneeverwehungen entlang der St. Niklausgasse Der Gemeinderat wünscht Frau Schott und Frau von Felten schon jetzt einen guten Start und freut sich auf die Zusammenarbeit. Gaby von Felten Martina Schott Die schönen Seiten der Bise Unsere Schneeräumungsequipe war im Dauereinsatz, obwohl es seit Tagen nicht mehr schneite. Der Wind verfrachtete den Schnee von den Feldern auf die Strassen. Merzligen Brattig März 15 Seite 6

6 TeamZämeschpiu- Anlässe Das TeamZämeschpiu organisierte zwei interessante Anlässe. Am 27. Januar ging es um die sinnvolle Nutzung des Internets im Seniorenalltag. Informatiker und Erwachsenenbildner Marcel Romagosa und Christoph Häberli von der Kantonspolizei führten durch diesen Anlass. Die Referenten zeigten auf, wie man sicher im Internet surft, welche perfiden Tricks Betrüger anwenden usw. Doch Firewall, Virenschutz und Sicherheitsupdates hin oder her - das grösste Sicherheitsrisiko bedient die Tastatur Am 24. Februar war erneut die Polizei zu Gast im Gemeindesaal. Diesmal ging es um Gefahrenprävention und Sicherheit im Alltag (Haustürbetrug, Enkeltricks usw.). Insbesondere beim zweiten Anlass fanden sehr viele Interessierte den Weg ins Gemeindehaus. Hansjoggeli der Erbvetter Mit dem Gotthelf-Stück, Hansjoggeli der Erbvetter zog der Theaterverein Merzligen einmal mehr ein grosses Publikum an. Schön, dass der Theaterverein jährlich ein Stück Dorfkultur schafft. Dem Publikum jedenfalls hat s gefallen. Merzligen Brattig März 15 Seite 7

7 Merzligen Brattig März 15 Seite 8

8 Demnächst in Merzligen: Merzligen Brattig März 15 Seite 9

9 Veranstaltungen Januar Vollmondwanderung Organisation RZN 30. April Besichtigung Fernsehstudio Zürich Organisation KZ 07. August Brätlen Organisation RZN Woche 39 oder 40 Vreneli-Museum Guggisberg Organisation RZ 11. November Bowling + Pizzaessen Organisation RZ Die Einladungen erhalten sie mit der Brattig oder einem Flugblatt. Wir wünschen uns gemütliche Treffs mit vielen aufgestellten Frauen. Ideen und Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Ruth Zesiger ( RZ ) / Käthi Zesiger-Roth ( KZ ) / Ruth Zesiger- Nussbaumer ( RZN ) Merzligen Brattig März 15 Seite 10

10 Ferienjobs auf dem Bauernhof: siehe Merzligen Brattig März 15 Seite 11

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