Informationen. Einwohnergemeinde. Gerolfingen. Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee
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- Valentin Dittmar
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1 Informationen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee
2 Gemeinderat Gemeinderat: Informationen aus der Sitzung bz. Der Gemeinderat hat An der Sitzung vom 10. Juli 2017 hat der Gemeinderat den Kredit von Fr genehmigt für das Aufstellen von zwei Spiegeln (Fischerweg/ Seerain). An der Sitzung vom 7. August 2017 hat der Gemeinderat - zur Ergänzung des Abstimmungs- und Wahlausschusses für die Legislaturperiode folgende Personen gewählt: Frau Cornelia Dudler, 2575 Gerolfingen (SP) Herr Markus Bangerter, 2575 Täuffelen (SP) Herr Lukas Weiss, 2575 Täuffelen (SP) - vom revidierten Organisationsreglement der Seeländischen Wasserversorgung Gemeindeverband (SWG) Kenntnis genommen. - das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom genehmigt. Innerhalb der 30tägigen Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. - den Kredit von Fr genehmigt für die Aufnahme der Gewässerräume in die baurechtliche Grundordnung Sprechstunde Gemeindepräsident bz. Gemeindepräsident Andreas Stauffer bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mit ihren Anliegen direkt an ihn zu gelangen. Wer dieses Angebot nutzen will, kann sich bis spätestens am Abend des Vortages bei der Gemeindeschreiberei melden. Die Voranmeldung ist zwingend nötig, damit der Zeitaufwand eingeschätzt werden kann. Telefon oder gemeindeschreiberei@taeuffelen.ch. Die nächste Sprechstunde findet statt am Mittwoch, 27. September 2017, von Uhr. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Brigitta Gutmann Abschied Gemeindeschreiberei Personelles bz. Brigitta Gutmann arbeitete vom 5. März 2012 bis 31. August 2017 bei der Gemeindeverwaltung Täuffelen-Gerolfingen in der Finanzverwaltung. Sie war zuständig für das Inkasso, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, unterstützte den Finanzverwalter bei seinen Tätigkeiten und ging beim Telefon- und Schalterdienst zur Hand. Brigitta Gutmann verlässt die Gemeindeverwaltung Täuffelen-Gerolfingen für einen freiwilligen Einsatz im Ausland. Wir haben Brigitta als eine frohmütige und freundliche Persönlichkeit kennen und schätzen gelernt. Wir bedauern ihren Weggang. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und viel Erfolg.
3 Deborah Guggisberg Herzlich Willkommen bz. Ab hat Deborah Guggisberg, Jahrgang 1998, wohnhaft in Biberist, als Sachbearbeiterin die Nachfolge von Brigitta Gutmann angetreten. Ihre Lehre absolvierte sie bei der Einwohnergemeinde Subingen. Nach ihrem Abschluss im Sommer 2016 holte sie die Berufsmaturität nach und arbeitete Teilzeit in ihrem Lehrbetrieb. Zu ihren Hobbys gehören lesen, Klavier spielen und ihre Freunde. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. Thomas Helbling Gratulation zur bestandenen Lehrabschlussprüfung bz. Wir gratulieren Thomas Helbling ganz herzlich zur sehr erfolgreich bestandenen Lehrabschlussprüfung als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ mit Fachrichtung Werkdienst. Er hat seine Lehre am 31. Juli abgeschlossen und ist bis Ende Oktober 2017 beim Werkhof Täuffelen-Gerolfingen weiterbeschäftigt. Für die Zukunft wünschen wir Thomas Helbling alles Gute und viel Erfolg. Timon Zoro Lehrbeginn bz. Am 1. August 2017 hat Timon Zoro, Jahrgang 2001, seine Ausbildung als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ mit Fachrichtung Werkdienst beim Werkhof Täuffelen-Gerolfingen begonnen. Während seiner 3-jährigen Ausbildung lernt er die Arbeiten des Werkhofs kennen. Zu seinen Hobbys gehören Jugendriege, Korbball, Sport und Schlagzeug. Das gesamte Team freut sich auf die drei Jahre mit Timon Zoro und wünscht ihm dabei alles Gute. Finanzverwaltung Internationaler automatischer Informationsaustausch (AIA) aj. Ab 2018 startet der internationale automatische Informationsaustausch (AIA) mit dem Ziel, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Ausgetauscht werden unter anderem Daten von Bankkonten, Wertschriften und Versicherungspolicen. Betroffen sind in der Schweiz ansässige Privatpersonen und juristische Personen, die beispielsweise über ein Bankkonto in einem EU-Land verfügen. Das heisst dass ab dem Kalenderjahr 2018 die schweizerischen Steuerbehörden in einem automatisierten Verfahren Auskünfte über ausländische Bankkonten und deren Inhaber erhalten. Das wird dazu führen, dass nicht deklarierte Konten im Ausland bekannt werden. Bis zum ersten Datenaustausch im Jahr 2018 können Sie bisher nicht deklarierte Bankkonten bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern mit einer einmaligen straflosen Selbstanzeige bekanntgeben. Dies ist nur solange möglich, bis die Steuerverwaltung die entsprechenden Informationen automatisch erhalten hat. Wird die Information schon vorher entdeckt, wird die Steuerhinterziehung gebüsst. Dasselbe gilt auch für bisher nicht deklarierte Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
4 Bauverwaltung Bootshafen: Kündigungsfrist Bootsplätze wh. Gemäss Bootshafenreglement, Art. 8, beträgt die Kündigungsfrist der Bootsplätze 3 Monate und kann von beiden Parteien nur auf Ende des Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief bis spätestens 30. September erfolgen. Ohne Kündigung erneuert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Wir bitten Sie, falls Sie an eine Kündigung Ihres Bootsplatzes denken, diese rechtzeitig, bis am 30. September 2017, einzureichen. Bootshafen: Überwinterung Boote auf Gemeindeparkplatz wh. Wie jedes Jahr wird der Gemeindeparkplatz am See vom 1. November bis 30. April auf Anfrage zur Überwinterung von Booten freigegeben. Die Stationierungsgebühren betragen: - Fr für Einwohner/innen - Fr für Auswärtige - Fr /Monat Zuschlag bei Nichteinhaltung der vorgenannten Daten Interessenten, welche ihr Boot wie oben erwähnt überwintern möchten, melden sich bitte bei der Bauverwaltung, Tel oder bauverwaltung@taeuffelen.ch mit Angaben von Name, Adresse des Bootsbesitzers und der Kontrollschild- und Bootsplatznummer. Zudem bitten wir alle Bootsbesitzer, ihr Kontrollschild gut sichtbar zu montieren. Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen sm. Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten: - Bäume, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - Die Hydrantenanlagen müssen jederzeit gut zugänglich sein (Betriebsbereitschaft). - Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art, inklusive Geäste, die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Die Strassenanstösser und Grundeigentümer werden hiermit ersucht, die Vorschriften des Strassenbaugesetzes zu beachten und die Bäume und Hecken, wo erforderlich, bis zum 31. Oktober 2017 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf die vorgeschriebenen Lichtmasse zurückzuschneiden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist wird die Gemeinde die notwendigen Massnahmen ohne weitere Mahnung auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Die Bauverwaltung ist zu näherer Auskunft bereit.
5 Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) Früh erkennen sofort handeln aj. Invasive Neophyten sind Pflanzenarten, welche in die Schweiz eingeschleppt wurden, sich hier stark ausbreiten und einheimische Arten verdrängen. Diese Pflanzen können sich bei falscher Anwendung und Pflege unkontrolliert ausbreiten und diese schädliche Vermehrung und Verwilderung ist zu bekämpfen. Zu diesen Arten gehören unteren anderen zum Beispiel: Lupinen, Goldrute, Zypergras, Chinaschilf, Kirschlorbeer, Sommerflieder uvm. Aus diesem Grund legen wir der Bevölkerung ans Herz: - im eigenen Garten oder Grundstücken einheimische Zierpflanzen zu bevorzugen - gebietsfremde Pflanzen mit dem Abschneiden der Fruchtstände und der korrekten Entsorgung an der Ausbreitung hindern. -Keine unbekannten Pflanzenarten importieren - Selbstkontrolle im Garten Für weitere Informationen verweisen wir auf die Seiten: Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Erhalt unserer einheimischen Pflanzen. Weitere Infos der Einwohnergemeinde siehe unter Gemeindebibliothek und Schulinfo.
6 Einladung zu öffentlichem Vortrag Was passiert wenn ich urteilsunfähig werde? Wer nimmt meine finanziellen Verpflichtungen war, wer entscheidet über Wohnung, Haushalt, Kinder, Heimeintritt oder lebensverlängernde Massnahmen, wenn ich nach einem Unfall oder infolge Alters plötzlich nicht mehr urteilsfähig bin? Wer auf die Erstellung eines Vorsorgeauftrags verzichtet, überlässt im Krisenfall den Entscheid der KESB, ob ein Beistand eingesetzt wird und welchen Auftrag der Beistand erhält. Dieses Thema geht uns alle an, ob alt oder jung. Darum hält Herr Christoph Rickli, Jurist & Notar aus Nidau, in Brüttelen einen Vortrag zu den Themen: Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung Die Bevölkerung aus der Sozialregion Erlach, zu der auch die Gemeinde Täuffelen- Gerolfingen gehört, ist herzlich zu diesem Vortrag eingeladen. Wann Montag, 18. September 2017 Wo Mehrzweckgebäude Brüttelen, Uhr Dauer ca. 45 Minuten Kosten Kässeli für Unkostenbeitrag steht bereit
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