Rümliger. Nr. 03/2017

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1 Rümliger Nr. 03/2017

2 2 Rümliger 03/2017 Impressionen vom diesjährigen Gemeinderats- und Verwaltungspersonalausflug Impressum Die Informationsschrift Rümliger erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindeversammlungen. Auflage: Empfänger: 240 Exemplare jede Haushaltung Interessierte *Nachbargemeinden *Presse (*GV-Ausgaben) Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse Rümligen Telefon Homepage

3 Rümliger 03/ Inhalt 7. Rümliger Plausch-Jass... 4 Trinkwasser... 5 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen; Einfriedungen... 6 Geschwindigkeitsmessungen mit Inforadar; Aufforderung zur Rücksichtnahme auf Schulkinder... 8 Informationen aus der Verwaltung Bekanntgabe von Personalien und Geburtsdatum an den Frauenverein Rümligen - Kirchenthurnen Mein letzter Wille; Wissenswertes zum Lebensende Finanzielle Hilfeleistung für Familien mit zwei oder mehr Kindern Informationen aus dem Gemeinderat Vorstellung Nora Meier-Schifferli, Gemeinderätin Gemeinderatsbeschlüsse Herzlich willkommen in Rümligen Interaktives Krimispiel und neuer Skulpturenweg; Projektunterstützung für die Region Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern Fahrer/innen gesucht für den Mahlzeitendienst der Spitex Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag geschlossen

4 4 Rümliger 03/ Rümliger Plausch-Jass Datum: Freitag, 20. Oktober 2017 Zeit: Ort: Einsatz: Spielart: Uhr Restaurant Schwanen, Rümligen CHF pro Person Partnerschieber (zugelost) Anmeldung erforderlich bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2017, an die Gemeindeverwaltung, Tel oder per an Wer sich angemeldet hat und wider Erwarten verhindert ist, hat die Gemeindeverwaltung Rümligen zu informieren und muss selbständig für eine Stellvertretung sorgen. Der Gemeinderat und die Organisatorinnen freuen sich über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. *************************************************************************************************

5 Rümliger 03/ Trinkwasser Die Trinkwasserkontrolle der öffentlichen Wasserversorgung wird in regelmässigen Abständen durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die letzte Kontrolle wurde am 16. Mai 2017 durchgeführt und weist folgende Ergebnisse auf: Die Untersuchungsergebnisse entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Härtegrad 31.7 o f Calcium mg/l Natrium 6.5 mg/l (HW 200) Magnesium 7.9 mg/l Legende: HW = Höchstwert Herkunft des Wassers Behandlung Quellen Lindenhubel Wasser fliesst durch eine UV-Anlage Bei obenstehender Tabelle handelt es sich nur um einen Auszug der physikalischen und chemischen Untersuchungsergebnisse. Die Gemeindeverwaltung Rümligen erteilt bei Interesse gerne Auskunft über weitere Werte. Gesamthärte in französischen Härtegraden o f (Härtebereich für die Waschmitteldosierung): Gesamthärte in o f über 25 Härtebereich weich mittelhart hart Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Wasserqualität können beim Brunnenmeister Remo Schmid, Tel , oder bei der Gemeindeschreiberei Rümligen, Tel , eingeholt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige Wasserbezüger/innen ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen (Art. 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser vom 23. November 2005 [SR ]).

6 6 Rümliger 03/2017 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008, Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, Art. 56 und 57, unter anderem vor: - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstrand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 30. September 2017 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

7 Rümliger 03/ Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Laub zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen sind ebenfalls die Grundeigentümer verantwortlich (Ausnahme: vorsorgliche Waldpflege). 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei auf Kosten der Grundeigentümer das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

8 8 Rümliger 03/2017 Geschwindigkeitsmessungen mit Inforadar; Aufforderung zur Rücksichtnahme auf Schulkinder Vom 12. bis 23. Juni 2017 wurden Inforadarmessungen auf der Bern-, Schulhaus-, Stockacker-, Riggisberg- und Rümligenstrasse durchgeführt. Anschliessend sind die Messungen durch den TCS ausgewertet worden. Zusammenfassung der Analyse: Achtung: Die Anzahl Messungen entsprechen einem vielfachen der Anzahl Fahrten

9 Rümliger 03/ Im Vergleich zu den Messungen im 2014 haben sich die Überschreitungen auf der Bern-, der Rümligen- und der Schulhausstrasse erfreulicherweise minimiert. Bei den anderen Strassen fehlen uns Vergleichswerte. Insgesamt erfolgten 11 hohe Tempoüberschreitungen von mehr als 30 km/h, davon 10 beim Feuerwehrmagazin an der Bernstrasse. In 68 Fällen hätte die Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Polizeikontrolle einen Führerausweisentzug zur Folge. Auch hier ist mit 50 Fällen hauptsächlich die Bernstrasse betroffen. Dies zeigt, dass die zwei geplanten Vertikalversätze (Bodenwellen) ihre Berechtigung haben. Wir hoffen, durch diese Massnahmen die Sicherheit für unsere Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmende deutlich verbessern zu können. Auf allen anderen Strassen können die Ergebnisse gemäss TCS als tolerierbar bezeichnet werden und es sind keine Massnahmen zu ergreifen. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf der Hasli- und der Schulhausstrasse vermehrt Schulkinder unterwegs sind. Deshalb sind die gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen von Tempi bis zu 55 km/h auf dieser unübersichtlichen Strecke umso bedenklicher. Insbesondere auch, da diese Verkehrsachse vorwiegend von Einheimischen befahren wird. Geschwindigkeit muss den Begebenheiten angepasst werden Die Geschwindigkeit ist gemäss Art. 32 Strassenverkehrsgesetz (SVG) stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Dass bedeutet, dass die Fahrzeugführenden ungeachtet der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur so schnell fahren dürfen, dass sie innerhalb der überblickbaren Strecke halten können. Wo das Kreuzen schwierig ist, muss man sogar auf halber Sichtweite halten können (Art. 4 Verkehrsregelnverordnung VRV). Wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten, muss die Geschwindigkeit gemässigt und nötigenfalls angehalten werden. Daraus ergibt sich, dass zum Beispiel die Schulhausstrasse nicht überall mit den erlaubten 30 km/h oder 50 km/h befahren werden kann, damit auf halber Sichtweite angehalten werden kann. An dieser Stelle möchten wir uns bei der grossen Mehrheit bedanken, welche sich an die Geschwindigkeitsvorschriften hält und auf die anderen Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nimmt. Wir hoffen, mit diesem Beitrag für mehr Sensibilität zu sorgen, damit unsere Schulwege sicherer werden.

10 10 Rümliger 03/2017 Informationen aus der Verwaltung Bekanntgabe von Personalien und Geburtsdatum an den Frauenverein Rümligen - Kirchenthurnen Der Frauenverein Rümligen - Kirchenthurnen wünscht von der Gemeinde die regelmässige Bekanntgabe der Personen, welche 65 Jahre und älter sind, damit sie Geburtstagsbesuche machen und zum SeniorInnen-Ausflug einladen können. Gemäss Art. 1 Abs. 2 des kommunalen Datenschutzreglements darf der Gemeinderat Listenauskünfte an gemeinnützige, kulturelle, sportliche und politische Institutionen erteilen. Die Bekanntgabe zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Das Geburtsdatum ist geschützt und darf nur bekannt gegeben werden, wenn es im Interesse der Betroffenen liegt (Art. 11 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Datenschutzgesetzes), so z. B. bei traditionsgemässen Geburtstagsbesuchen durch Dorfvereine. Gemäss einer Weisung des Kantons Bern muss jedoch für jede Person einzeln geprüft werden, ob die Bekanntgabe in ihrem Interesse liegt. Die betroffenen Personen, deren Daten nicht bereits aufgrund der früheren Regelung an den Frauenverein herausgegeben worden sind, haben ein separates Schreiben erhalten. Allen anderen Rentnerinnen und Rentnern möchten wir hiermit ebenfalls die Gelegenheit geben, sich bis spätestens am Freitag, 22. September 2017, bei uns zu melden, falls Sie mit der Datenbekanntgabe von Namen, Vornamen, Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum an den Frauenverein nicht einverstanden sind. Ohne entsprechenden Bericht werden die Personalien auf künftigen Listenauskünften für den Frauenverein Rümligen Kirchenthurnen aufgeführt werden. Selbstverständlich steht es allen frei, auch zu einem späteren Zeitpunkt ihre Daten für Auskünfte an den Frauenverein sperren zu lassen. Falls eine allgemeine Datensperre gewünscht wird, kann bei der Gemeindeverwaltung jederzeit das Formular "Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private" verlangt werden. Mein letzter Wille; Wissenswertes zum Lebensende Ab sofort ist bei der Gemeindeverwaltung die kostenlose Broschüre Mein letzter Wille der Dargebotenen Hand erhältlich. Der Leitfaden hilft dabei, sich rechtzeitig Gedanken über das Danach zu machen, was die Hinterbliebenen in der schweren Zeit der Trauer administrativ entlastet. Mein letzter Wille behandelt unter anderem die Themen Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Bestattungswünsche, wichtige Informationen für Hinterbliebene, gesetzliche Erbfolge, Testament und Erb-/Ehevertrag.

11 Rümliger 03/ Die Broschüre befindet sich in der Auflage im Foyer des Schulhauses oder kann gerne auch direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung Rümligen abgeholt werden. Der Mensch ist das einzige Lebewesen, das weiss, dass es sterben wird. Die Verdrängung dieses Wissens ist das einzige Drama des Menschen. Friedrich Dürrenmatt Finanzielle Hilfeleistung für Familien mit zwei oder mehr Kindern Die Stiftung Das Leben meistern unterstützt Familien mit zwei oder mehr Kindern mit knappen Einkommensverhältnissen. Interessierte können bei der Gemeindeverwaltung das Merkblatt und das Beitragsgesuch beziehen. ******************************************************************************************** Informationen aus dem Gemeinderat Vorstellung Nora Meier-Schifferli, Gemeinderätin In Kirchenthurnen aufgewachsen, mit den Bergen gross geworden, in Bern zur Kindergärtnerin und Primarlehrerin ausgebildet, mit Taiji und Kungfu die Welt kennen gelernt und mit meiner Familie zurück aufs Land gewandert. Auf die Arbeit mit der Schule in einer anderen Rolle und aus einer neuen Perspektive freue ich mich. Mein Wunsch für die zukünftige Tätigkeit ist: Gemeinsam einen Tee trinken, gegenseitiges zu hören, suchen nach Lösungen und eingehen von Kompromissen, zusammen neue Wege beschreiten. Herzliche Grüsse Nora Meier-Schifferli Gemeinderatsbeschlüsse - Bei der periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag gestützt auf die Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012 und das kantonale Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG). Die Gemeinden sind verpflichtet, die PSK gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton durchzuführen und das Ergebnis beim Kanton einzureichen. Das

12 12 Rümliger 03/2017 Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen. Aufgrund dieser Erhebungen wird kontrolliert, ob genügend funktionstüchtige Schutzplätze vorhanden sind. Gemäss dem Zeitplan des kantonalen Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär ist die PSK in der Gemeinde Rümligen im Juni 2019 vorgesehen. Der Gemeinderat Rümligen hat die Unternehmung Abri Audit AG mit den Kontrollen beauftragt. Die Eigentümer/innen der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden einige Wochen vorher (Frühling 2019) über den Termin der Kontrolle informiert werden. - Durch die geplante Einstellung des analogen Telefondienstes durch die Swisscom müssen die bestehenden Telefonapparate und Alarmierungssysteme auf All IP umgerüstet werden. Da das bestehende Alarmsystem der Wasserversorgung veraltet ist und keine Ersatzteile mehr lieferbar sind, wird die Gelegenheit genutzt, eine neue Anlage einzubauen. Im Budget 2017 sind für die Umrüstung der Wasserversorgung Fr vorgesehen. Die neue Steuerungsanlage wird durch die Unternehmung Rittmeyer AG geliefert und montiert. Zudem sind einige Anpassungen durch den Elektriker notwendig. - Im Budget 2017 sind Fr für den Unterhalt der Gemeindestrassen vorgesehen. Gemäss Beschluss der Tiefbaukommission und des Gemeinderats wird die Baggerunternehmung Kammermann AG, Toffen, mit der Sanierung der Belagsschäden in den Bereichen Hängele und Ried (Hermiswilstrasse) sowie der Kreuzung Einschlagstrasse Bützmattweg beauftragt. Das Gemeindewerk wird zudem diverse Schäden in der Weidstrasse flicken und die Löcher im Taangässli mit Kies auffüllen. - Nach dem Hinschied von Hans Gilgen ist ein neuer Delegierter für die Gemeinde Rümligen in den Gemeindeverband der acht Holzgemeinden Untergurnigel zu ernennen. Der Gemeinderat wählt ab sofort und auf unbestimmte Zeit Jörg Trachsel als neuen Delegierten. ******************************************************************************************** Herzlich willkommen in Rümligen Monika Berger mit Fabiana, Mühlemattweg 3 Ernst Hugi, Mühlemattweg 3 Ramona Niederhauser und Daniel Künzler mit Leon, Rümligenstrasse 36

13 Rümliger 03/ Interaktives Krimispiel und neuer Skulpturenweg; Projektunterstützung für die Region Neues Krimispiel: Auf Mörderjagd in der Region Seit diesem Mai können sich Hobby-Detektivinnen und -Detektive in Laupen, Münsingen und Utzenstorf auf Mörderjagd begeben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Krimispiels schlüpfen in die Rolle eines Kommissars, gehen mit dem Smartphone auf Spurensuche und lösen den mysteriösen Fall des ermordeten Schönheitschirurgen Pierre Salzmann. Erste Hinweise zur Mörderjagd gibt es auf der Website « weitere Anhaltspunkte finden sich an Posten vor Ort. Lanciert worden ist das kostenlose Spiel von der IG Outdoor-Krimi. September 03/2017 Neuer Skulpturenweg: Auf den Spuren der Gnomen Voraussichtlich am 21. Oktober 2017 findet in Schwarzenburg die Einweihung des Gnomenwegs statt. Auf dem Weg begegnen die Besucherinnen und Besucher den fantasievollen Figuren des ehemaligen Gnomengartens. Der Rundgang startet am Bahnhof Schwarzenburg und führt zu sieben Standorten im Dorfzentrum. Eine Rundgang-App mit Bildern, Tönen und Wissenswertem zu den einzelnen Figuren begleitet die Besucherinnen und Besucher. Informationen zum Gnomenweg finden sich auf der Website « Neue Regionalpolitik: Projektunterstützung für die Region Bund und Kanton unterstützen die beiden Projekte «Krimispiel» und «Gnomenweg» mit einer Anschubfinanzierung und zwar im Rahmen der «Neuen Regionalpolitik»: Gefördert werden Projekte und Initiativen im ländlichen Raum, die einen Beitrag zur Wertschöpfung in der Region leisten und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Regionalpolitik stehen zwei Fördermittel zur Verfügung: Zinsloses Darlehen für Infrastrukturprojekte und Beiträge à fonds perdu als Starthilfe für die Lancierung von neuen Angeboten oder Dienstleistungen. Keine Fördermittel erhalten Projekte, die der Grundversorgung oder Basisinfrastruktur dienen. Neue Projektidee: Melden Sie sich beim Fachbereich Regionalpolitik Der Fachbereich Regionalpolitik der Region Bern-Mittelland hilft Ihnen, Ihre Projektidee zu konkretisieren und berät Sie über die Fördermöglichkeiten. Melden Sie sich möglichst frühzeitig: Claudia Bommer, Fachbereichsleiterin, Tel , Ausführliche Informationen finden Sie unter «

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