Nr. 2/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 61 von 119

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1 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 9 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 2/2006 vom , 2. Änderung im Verkündungsblatt Nr. 2/20 vom (Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind markiert) Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Urkunden werden gemäß Anlage A des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung erstellt. 2 auer und Gliederung des Studiums () ie Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für die dualen Bachelor- Studiengänge einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) as Bachelor-Studium gliedert sich in () einen viersemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt und eine Berufsausbildung enthält, die mit einer Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz vor der Industrie- und Handelskammer abschließt, sowie (2) einen dreisemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. er jeweilige Bachelor-Studiengang enthält ingenieurwissenschaftliche Projekte; das Nähere regeln die zugeordneten Anlagen B und B2 sowie das studiengangspezifische Studienhandbuch. (3) Jedes duale Bachelor-Studium beinhaltet Module mit einem Gesamtumfang entsprechend 20 Credits (CR). Anlage B (erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die zeitliche Belastung der Studierenden (SWS und CR) dar. (4) Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen der Modulveranstaltungen oder veranstaltungsübergreifenden Prüfungsleistungen bestehen kann. ie Prüfungen finden studienbegleitend statt. (5) ie Wiederholung von Prüfungen regelt (4) Allgemeiner Teil. 3 Ausnahmeregelungen im Studienablauf () em erzielbaren Abschluss Bachelor of Engineering liegen ein im jeweiligen Studienhandbuch des Studiengangs festgelegter Studienablauf und eine definierte Fächerkombination zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) ie Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite von 9

2 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 62 von 9 vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Mehrfachgraduierungs-Abkommen bestehen, dürfen Studierende bis zu drei Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. ie Anerkennung der erbrachten Leistungen seitens der Fakultät II erfolgt auf der Basis von individuellen, von allen Partnern unterzeichneten learning agreements. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit () ie Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) ie Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) ie Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt im Regelfall das Bestehen der Modulprüfungen des ersten und zweiten Studienabschnitts gemäß Anlagen B und B2 voraus. (4) em Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - ein Thema für die Bachelor-Arbeit, - ggf. ein Antrag auf Vergabe als Gruppenarbeit, - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (5) Zur Bachelor-Arbeit kann ausnahmsweise auch zugelassen werden, wer eine studiengangsspezifische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, aber noch nicht alle sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt. ie Zulassung kann in diesem Fall nur erfolgen, wenn die fehlenden Prüfungsleistungen voraussichtlich ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden können. Eine entsprechende schriftliche Begründung ist dem Zulassungsantrag beizufügen. as Studium wird erst mit Bestehen sämtlicher Prüfungsleistungen abgeschlossen. 5 Inkrafttreten er geänderte besondere Teil der Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Verkündigungsblatt der FHH in Kraft. Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 4/2009 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom.3.20 Verkündungsblatt Nr. 2/20 vom *** 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 2 von 9

3 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 63 von 9 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV Zum Ersten Studienabschnitt gehört der Nachweis von Englischkenntnissen durch erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur der Leistungsstufe 4 der FHH oder durch das Fremdsprachenzentrum der FHH anerkannte vergleichbare Nachweise (z. B. TOEFL-Test). Modul Lehrveranstaltung Prüfung Modul- Nr. Bezeichnung Art CR Gew.- faktor LV-Nr. Bezeichnung CR SWS Art Voraussetzung Gew.- faktor Anforderungen 0 Mathematik 0- Mathematik 6 6 K90 Allgemeine Grundlagen der höheren Mathematik, Funktionen und Kurven, komplexe Zahlen, Lineare Algebra, Vektoralgebra sowie ifferential- und Integralrechnung Mathematik 2 - Mathematik K90 Vertiefte Kenntnisse in ifferentialrechnung, Integralrechnung und im Umgang mit Funktionen mehrerer Veränderlicher, Reihen, Statistik, ifferentialgleichungen 2 Physik M-G-04- M-G-05- Experimental physik Experimental physik K90 Beherrschung physikalischer Grundbegriffen und Methoden der klassischen Mechanik Vertiefte Kenntnisse zu einigen wichtigen physikalischen Begriffen mit dem Schwerpunkt Schwingungsphysik M-G-08 Technische Mechanik M-G-08- Technische Mechanik 6 6 K90 Statische Berechnung von Stabstrukturen, Ermittlung von Schnittgrößen als Basiswerte zur Festigkeitsanalyse von Stabstrukturen und Maschinenelementen 20 Technische Mechanik Technische Mechanik K90 Festigkeitsanalysen elastischer Strukturen des Maschinenbaus, Berechnung von Verschiebungen und statisch unbestimmten Systemen, Stabilitätsproblemen 2 Bewegung von Körpern und Fluiden 2- M-G-- Technische Mechanik 3 Strömungslehre 4 4 K90 Grundlegende Kenntnisse der Kinematik und der Kinetik und deren Anwendung auf einfache Systeme Grundlegende Kenntnisse über das Verhalten und die Berechnung von Strömungen 22 Elektrotechnik M-G-2- M-G-2- Elektrotechnik Elektrotechnik Übungen K90 Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik auf den Gebieten Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie elektrisches und magnetisches Feld Umgang mit elektrischen Größen durch Bearbeiten von Übungen zu den Inhalten der Vorlesung 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau- und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 3 von 9

4 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 64 von 9 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV 24 Werkstoffkunde 25 Laborarbeit M-G M-G-4- M-G-5- M-G-05- M-G-2-03 M-G-5- M-G-6- M-G-6- M-G-7- M-G-8- Werkstoffkunde Werkstoffkunde K90 Allgemeinen Metallkunde, Eigenschaften und Anwendungen von Stahl- und Eisenwerkstoffen und NE-Metallen, Grundkenntnisse über Korrosionsvorgänge und erscheinungsarten, technisch relevante Korrosionsschutzmaßnahmen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Polymeren in der Technik, wichtige Unterschiede bei der Gestaltung und Berechnung von Bauteilen aus Kunststoff im Vergleich zu Metallen, Eigenschaften von Kunststoffen Physik Labor 2 EA Grundlagen des physikalischen Messens Elektrotechnik Labor Werkstoffkunde Labor sgrundlagen 2 EA 2 EA CA 4 2 Maschinenelemente sübung 4 4 M, H, R E, K60 M, H 0,5 2 E 0,5 Vertiefte Kenntnisse der Elektrotechnik durch urchführung praktischer Experimente im Labor Grundlegende Kenntnisse praxisrelevanter Werkstoff- und Bauteilprüfverfahren und die Ermittlung von Werkstoffkennwerten zur Beurteilung des Werkstoffverhaltens Kenntnis relevanter Normen im Bereich /Maschinenbau, Sinn der Normung, korrektes und sicheres techn. Zeichnen ohne CA, räumliches enken und Vorstellungsvermögen, einfache Entwürfe von Bauteilen und Baugruppen Verständnis der grundlegenden Strategien von 3-CA-Programmen, Einsatz von CA-Programmen im unternehmerischen Arbeitsablauf, Kenntnis typischer Bedienoberflächen, Erarbeitung von sstrategien, Lösung einfacher saufgaben mit CA Sicherer Einsatz grundlegender selemente, Kennen und ifferenzieren der Eigenschaften und Funktion, Anwenden und Üben üblicher Berechnungsprogramme incl. Beurteilung der berechneten Ergebnisse Kenntnis von sstrategien, Anwenden und Üben der üblichen Berechnungsprogramme incl. Beurteilung der berechneten Ergebnisse 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau- und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 4 von 9

5 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 65 von 9 Anlage B Erster Studienabschnitt Fakultät II - MBV 28 3 M-G-8- M-H-2- Maschinenelemente 2 Elektrische Antriebe 4 4 M, H Sicherer Einsatz grundlegender selemente, Kennen und ifferenzieren der Eigenschaften und Funktion Grundkenntnisse elektrischer Antriebssysteme 60 Praxisprojekte P 6 0 keine M-G-60- M-G-60- Praxisprojekt A A 4 0,9 2 0, B 0 Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team 6 Praxisprojekte 2 P 6 0 keine M-G-6- M-G-6- Praxisprojekt B B 4 0,9 2 0, B 0 Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team 62 Praxisprojekte 3 P 6 0 keine M-G-62- M-G-62- Praxisprojekt C C 4 0,9 2 0, B 0 Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team 63 Praxisprojekte 4 P 6 0 keine M-G-63- M-G-63- Praxisprojekt 4 0,9 2 0, B 0 Praktische Umsetzung und okumentation spezifischer theoretischer Inhalte einer berufsausbildungsbezogenen Aufgabe mittleren Schwierigkeitsgrads Organisation und urchführung extrafunktionaler im Team Prüfungsleistungen gemäß 7 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung Hinweis: ie Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. as Nähere regelt das Studienhandbuch. 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau- und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 5 von 9

6 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 66 von 9 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV Modul Lehrveranstaltung Prüfung Modul- Nr. Bezeichnung Art CR Gew.- faktor M-G-07 Informatik 23 M-H- Messen, Steuern, Regeln 30 Fertigung LV-Nr. Bezeichnung CR SWS Art M-G-07- M-G-07- M-G-3- Energie- und Verfahrenstechnik 23- M-H-- M-H-- M-H Informatik Informatik2 4 2 ER Energielehre Verfahrenstechnik 4 4 K90 Messtechnik Regelungstechnik MSR Labor 2 EA 0,5 Fertigungsverfahren Fertigungsverfahren 2 Fertigungsverfahren 3 Voraussetzung Gew.- faktor Anforderungen Arbeitsweise von digitalen Schaltungen und Computern, Grundelemente einer Programmiersprache zur Formulierung von Algorithmen und atenstrukturen Lösung einfacher Programmieraufgaben aus den Bereichen Mathematik und Technik Grundlagenkenntnisse in dem Verstehen, Bewerten und Berechnen von energetischen Prozessen Kenntnisse der Grundlagen der thermischen und mechanischen Verfahrenstechnik inkl. Berechnung und Auslegung sowie wichtiger verfahrenstechnische Grundoperationen Kenntnisse der Grundlagen der Messtechnik, Sensorik zur Erfassung wichtiger Messgrößen und Messwertverarbeitung Kenntnisse von Methoden Verfahren zur Stabilisierung und betriebsgerechten Einstellung des Zeitverhaltens von Prozessen, Maschinen und Anlagen Praktische Erfahrungen im Umgang mit moderner Messund Regelungstechnik Kenntnisse der Grundlagen der Fertigungstechnik sowie Fähigkeiten zur Beurteilung von urformenden Fertigungsverfahren nach Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien Kenntnisse der Grundlagen der Zerspantechnik. Kenntnisse der wichtigsten spanenden Fertigungsverfahren und ihres Einsatzes nach Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien Kenntnisse über die wichtigsten Fertigungsverfahren der Fügetechnik, insbesondere der stoffschlüssigen Verbindungen, deren Beeinflussung durch Verfahrensparameter sowie die Auslegung und ihr wirtschaftlicher Einsatz 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 6 von 9

7 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 67 von 9 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV 40- Betriebslehre Grundlagen Kenntnisse der Strukturen und Prozesse von Industriebetrieben aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen 40 Betriebslehre M-H-20- Investitionsund Kostenrechnung Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, eckungsbeitrags-, Prozesskostenrechnung, Gemeinkostenmanagement, statische u. dynamische Verfahren der Investitionsrechnung M-H Marketing für Ingenieure H, M+R Kenntnis der wesentlichen Elemente des B2B-Marketings, z. B. Produkt-, Konditionen-, Kommunikationspolitik; marktbezogene Unternehmensführung M-G-9- Rechtskunde Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der Ingenieurtätigkeit, Einschätzung möglicher rechtlicher Konsequenzen 40 Schlüsselqualifikationen M-H-07- Projektmanagement H, R Projektmanagementkompetenz zur Bewältigung von Ingenieuraufgaben höherer Komplexität, Befähigung zur Leitung kleiner Projekte M-H-07- Qualitäts- und Umweltmanagement K und/ oder H und/ oder R Kompetenzen zur Sicherung qualitäts- und umweltkonformer Produkte und Prozesse über das Gesamt-Spektrum der Ingenieurtätigkeit M-H-- CA 2 2 E 0,5 Grundlagen FEM Verstehen und Beurteilen weitergehender Strategien von CA-Programmen, Baugruppenkonstruktion, Variantenkonstruktion (Tabellentechnik, Beziehungen), Baugruppenanalyse (Bewegungssimulation), Anpassung der Arbeitsumgebung, Kenntnisse der atenübertragung zwischen verschiedenen CA-Programmen Grundlagenkenntnisse in der mathematischen Formulierung einfacher Finiter Elemente. Kenntnis verallgemeinerbarer Eigenschaften der Elemente, Erlernen von Regeln, die bei der Anwendung verfügbarer FE-Programme zu beachten sind. M-H-- FEM-Labor 2 EA 0,5 Lernen, das in der Vorlesung erworbene auf praktische Probleme mit Einsatz eines FEM-Programms anzuwenden 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 7 von 9

8 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 68 von 9 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV Antriebselemente KT M-H Meth. Werkstoffauswahl Sicherheitsgerechtes Konstruieren M-H s lehre s lehre 2 Kautschukwerkstoffe Hydraulik und Pneumatik Lärmarme Systeme Maschinenele mente 3 s übungen 2 Förder- und Handhabungs technik Antriebstechnik Mechatronik- Produkte M M B, M 0,5 K90 0,5 M 4 2 E Kenntnisse der Methoden und Hilfsmittel des systematischen Arbeitens in der. Fähigkeiten der Anwendung für verschiedene Maschinen und Anlagen. Tieferes Verständnis des gestaltungsgerechten und wirtschaftlichen Konstruierens, insbesondere der kostenoptimierten und dabei qualitätsgesicherten Bauteilgestaltung. Kenntnisse der konstruktionsgerechten Auswahl von Werkstoffen für universelle Anwendungen Kenntnisse des chemischen und strukturellen Aufbaus und der resultierenden Werkstoffeigenschaften von Kunststoffen sowie ihrer Nutzung in der technischen Anwendung Kenntnisse über Auslegung, Einsatz und Anwendung von Hydraulik- und Pneumatikkomponenten Kenntnisse über sicherheitsgerechtes Konstruieren sowie die sichere und richtige Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie und mitgeltender Normen und Vorschriften Kenntnisse der Ursachen, Auswirkungen und Minderung von Lärm im Hinblick auf die Produktentwicklung Kenntnisse der Bauformen, Eigenschaften, Anwendung und Berechnung von Riemen- und Kettentrieben, Bolzenverbindungen und ichtungen von Maschinen mit mehreren untereinander abhängigen Größen. Anwendung erlernter sund Berechnungsstrategien. Grundlagenkenntnisse über die Ausbildung / imensionierung der maschinellen Bauteile und tragenden Strukturen der Fördertechnik Kenntnisse elektrischer, hydraulischer und pneumatischer Antriebselemente und von deren anforderungsgerechtem Einsatz in der Kenntnisse mechatronischer Produkte mit besonderer Beachtung der Antriebselemente 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 8 von 9

9 Nr. 2/20 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 69 von 9 Anlage B2 Zweiter Studienabschnitt Fakultät II - MBV 63 Projekt P 6 0,5 keine Projekt 2 P 8 keine 6 62 Bachelor- Arbeit P 8 2 gemäß Besonderer Teil PO, Kommunikation in Unternehmen Projekt A 6 0, B, P Projekt B 8 B+P Präsentation und Kommunikation E F Bachelor- Seminar Bachelor- Arbeit P 2 0, B, P 0 2 0, B, P 0 6 0, ,4 BAA (+Ko) Sachgerechte urchführung eines Projekts in der Industrie, insb. Projektmanagement, Bericht und Ergebnispräsentation Sachgerechte urchführung eines Projekts in der Industrie, insbesondere Projektmanagement, Berichtserstellung und Präsentation der Ergebnisse Kenntnis von Kommunikationstechniken, Präsentation komplexer Inhalte auf der Grundlage einschlägiger Präsentationstechniken (u. a. Storyboard-Ansatz) Mitarbeit an selbstorganisiertem Gruppenprojekt in einem Unternehmen: Herausarbeiten der theoretischen und betriebsaktuellen Zusammenhänge für ein firmenübergreifendes Thema (z. B. QS); Präsentation der Ergebnisse an z. T. unternehmensfremden Personenkreis Mitarbeit an selbstorganisiertem Gruppenprojekt (ungleich 6-) in einem Unternehmen: Herausarbeiten der theoretischen und betriebsaktuellen Zusammenhänge für ein firmenübergreifendes Thema (z. B. QS); Präsentation der Ergebnisse an z. T. unternehmensfremden Personenkreis Wissenschaftliches Arbeiten sowie Lösen praxisorientierter Ingenieuraufgaben, hier anhand der Reflexion aktueller Bachelorarbeitsthemen in der Gruppe Anfertigung einer Bachelorarbeit, Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse in einem Kolloquium Prüfungsleistungen gemäß 7 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung. Hinweis: ie Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann begrenzt werden. as Nähere regelt das Studienhandbuch. 2. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang stechnik der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B und B2 Seite 9 von 9

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