Satzung KreisSportBund Northeim-Einbeck e.v.
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- Eduard Brahms
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1 Satzung
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3 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Registereintragung 1 2 Zweck und Aufgaben 1 3 Gemeinnützigkeit 2 4 Mitgliedschaften und Beteiligungen 2 5 Mitglieder 2 6 Rechte der Mitglieder 3 7 Pflichten der Mitglieder 3 8 Beendigung der Mitgliedschaft 4 9 Ordnungsmaßnahmen 4 10 Die Organe 4 11 Der Kreissporttag 5 12 Zusammentreten und Vorsitz des Kreissporttages 5 13 Aufgaben des Kreissporttages 6 14 Der Hauptausschuss 6 15 Der Vorstand 7 16 Amtsdauer des Vorstandes 7 17 Rechte und Pflichten des Vorstandes 8 18 Die Sportjugend 8 19 Abstimmungen, Wahlen, Beurkundungen 8 20 Auflösung des Kreissportbundes und Vermögensanfall 9 21 Inkrafttreten 9 Der Vorstand des KreisSportBund Northeim-Einbeck e. V. 10 Die Kreisfachverbände des KreisSportBund Northeim-Einbeck e. V. 11
4 Satzung KreisSportBund Northeim-Einbeck e.v. Die in der Satzung gewählte Schreibweise für Funktionen und Mandatsträger gilt unabhängig von ihrer Formulierung für Frauen und Männer gleichzeitig. Jedes Amt im KreisSportBund Northeim-Einbeck e.v. ist Frauen und Männern gleichwertig zugänglich. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Registereintragung Der KreisSportBund Northeim-Einbeck e.v. ( im Folgenden KSB genannt ) ist der auf freiwilliger Grundlage beruhende Zusammenschluss aller im Landkreis Northeim ansässigen Vereine, die als Hauptzweck eine oder mehrere Sportarten bzw. sportliche Betätigungen pflegen, fördern und den örtlichen Gliederungen der Landesfachverbände des LandesSport- Bundes ( im Folgenden LSB genannt ) angeschlossen sind. Der KSB hat seinen Sitz in Northeim und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen unter der Nummer VR eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Aufgaben Zweck des KSB ist die Förderung des Sports, die Förderung der Jugendhilfe, die sportartübergreifende Betreuung seiner Mitglieder und die Vertretung der gemeinsamen Interessen. Der KSB wirkt für die Einheit im Sport und für seine ideellen Werte. Dabei orientiert er sich am Leitbild des LSB und seiner Vorgaben. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch - Sportpolitik - Sportentwicklung - Vereins- und Organisationsentwicklung - Bildung - Sportjugend - Finanzen und Verwaltung - Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen und den sich daraus ergebenden Aufgaben. Der KSB setzt sich für eine sozial gerechte, dauerhaft umweltverträgliche und wirtschaftlich nachhaltige Sport- und Vereinsentwicklung im Sinne der Agenda 21 ein. Der KSB ist parteipolitisch neutral. Er vertritt die Grundsätze religiöser, ethnischer und weltanschaulicher Toleranz. 1
5 3 Gemeinnützigkeit Der KSB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der KSB ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des KSB dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins, die als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des 51 ff. AO anerkannt sind, dürfen nach den Vorgaben des 58 Nr. 2 AO Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des KSB fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4 Mitgliedschaften und Beteiligungen Der KSB ist eine rechtlich selbständige Gliederung des LSB; er kann die Mitgliedschaft in anderen Verbänden und Institutionen erwerben. Der KSB kann sich an Gesellschaften und anderen Vereinigungen beteiligen oder solche gründen, die ihn bei der Durchführung seiner Ziele unterstützen, sofern hierdurch die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird. Die Selbständigkeit der Mitglieder des KSB in ihrer inneren Einrichtung und Verwaltung wird durch die Mitgliedschaft im KSB nicht berührt. Insbesondere ist eine gegenseitige Haftung oder eine Haftung für den KSB ausgeschlossen. 5 Mitglieder Ordentliche Mitglieder des KSB sind a) Vereine, die mit der Aufnahme in den LSB ordentliche Mitglieder des KSB geworden sind. Mit dem Ausscheiden aus dem LSB endet auch die Mitgliedschaft im KSB. b) Fachverbände, die in der Regel als Gliederungen der dem LSB angehörenden Landesfachverbände für den Bereich des Landkreises Northeim zuständig sind. Sie fassen mindestens drei Vereine mit Abteilungen gleicher Sportart zusammen und müssen einen Vorstand haben, der auf einer ordentlichen Versammlung gewählt und dem KSB gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag schriftlich benannt worden sein muss. Regionale, über die Landkreisgrenzen hinaus konstituierende Fachverbände können eine Vertretung für den KSB wählen und dem KSB nennen. Es kann nur ein Fachverband für jede Sportart anerkannt werden. c) Mitglieder mit besonderem Status sind Vereine, die zwar die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft nach der Aufnahmeordnung des LSB erfüllen, aber nicht eingetragen und/oder nicht gemeinnützig sind. d) Außerordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die an der Förderung des Sports interessiert sind und durch Beschluss des Hauptausschusses aufgenommen worden sind. e) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die für besondere 2
6 Verdienste um die Förderung des Sports vom Kreissporttag ernannt worden. 6 Rechte der Mitglieder Die ordentlichen Mitglieder sowie diejenigen mit besonderem Status sind berechtigt - durch ihre Delegierten nach Maßgabe der für das Stimmrecht bestehenden Bestimmungen an den Beratungen und Beschlüssen des Kreissporttages (Mitgliederversammlungen) teilzunehmen und Anträge zu stellen - die Wahrung ihrer Interessen durch den KSB zu verlangen Die ordentlichen Mitglieder des KSB sind darüber hinaus berechtigt - die vom KSB geschaffenen gemeinsamen Einrichtungen nach Maßgabe der hierfür bestehenden Bestimmungen zu benutzen - die Beratung und Betreuung des KSB in Anspruch zu nehmen und an allen Veranstaltungen nach Maßgabe der hierfür bestehenden Bestimmungen teilzunehmen - die Förderprogramme des KSB/LSB nach den hierfür bestehenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen, d.h. nur diese dürfen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden Die außerordentlichen Mitglieder sind durch einen Vertreter an Kreissporttagen und Hauptausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnahmeberechtigt. 7 Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder des KSB sind verpflichtet, die Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des KSB und des LSB sowie die auf den Sporttagen, Hauptausschusssitzungen und Landessporttagen gefassten Beschlüsse zu befolgen. Die ordentlichen Mitglieder und die Mitglieder mit besonderem Status sind verpflichtet - die vom LSB bzw. vom Kreissporttag beschlossenen Mitgliedsbeiträge zu entrichten, - ihre Vereinsdaten auf der LSB-Datenbank zu pflegen und zum jeweils festgesetzten Termin eine Bestandserhebung durchzuführen - dem KSB für den Schriftverkehr zwischen dem KSB und dem Mitglied eine gültige -Adresse mitzuteilen. Die Vereine haben diese Pflicht im Rahmen der Datenpflege im LSB-Intranet zu erfüllen. Außerordentliche Mitglieder zahlen einen Beitrag, den der Kreissporttag festsetzt. 3
7 8 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt: a) durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung über den KSB an den LSB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres b) durch Ausschluss aus dem LSB c) durch Auflösung 2. Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten ( Landessportbund und Fachverbände) unberührt. 3. Der Ausschluss eines Mitgliedes hat den Verlust der Mitgliedschaft auf die Dauer von mindestens zwei Jahren zur Folge 4. Ausgeschiedenen und ausgeschlossenen Mitgliedern steht ein Anspruch am Vermögen des KSB nicht zu. 9 Ordnungsmaßnahmen Bei Verstößen gegen die in 7 festgeschriebenen Mitgliedspflichten kann der Vorstand des KSB Ordnungsgelder bis zu 200,-- Euro verhängen und die Verhängung von Verbandsstrafen (Verwarnungen, Ordnungsgebühren, Ausschluss) beim LSB beantragen. Den Betroffenen ist vor der Stellung eines Ausschlussantrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. ( Rechtliches Gehör ) Darüber hinaus kann der Vorstand Ordnungsgelder bis zur Höhe von 200,-- Euro bei folgenden Versäumnissen verhängen: - unvollständige oder verspätete Abgabe der Bestandserhebung - verspätete Zahlung der Mitgliedsbeiträge ( bei nicht fristgerechter Zahlung können außerdem Zuschläge erhoben werden) 10 Die Organe - der Kreissporttag - der Hauptausschuss - der Vorstand - die Vollversammlung der Sportjugend Organe des KSB sind 4
8 11 Der Kreissporttag Die den Mitgliedern in Angelegenheiten des KSB zustehenden Rechte werden auf dem Kreissporttag als oberstem Organ durch Beschlussfassung der anwesenden Stimmberechtigten wahrgenommen. Der Kreissporttag besteht aus - den Vertretern der Vereine, und zwar pro Verein einem Delegierten und je angefangenem 200 Vereinsmitgliedern einem weiteren Delegierten - je einem Vertreter der Fachverbände gemäß 5 b und je angefangenen Mitgliedern per Fachverband einem weiteren Delegierten - den Mitgliedern des Vorstandes sowie ohne Stimmrecht - den Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern des KSB - je einem Vertreter der außerordentlichen Mitglieder - den Kassenprüfern Jeder ordnungsgemäß einberufene Kreissporttag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Die Stimmberechtigten haben je eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. 12 Zusammentreten und Vorsitz des Kreissporttages Der ordentliche Kreissporttag tritt alle drei Jahre im ersten Halbjahr zusammen. Er wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung per an die Mitglieder einberufen. Die Einberufung richtet sich an die gemäß 7 der Satzung bekannt gegebene -Adresse. Anträge an den Kreissporttag müssen vierzehn Tage vor dem Kreissporttag dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen. Dringlichkeitsanträge sind nur zugelassen, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Anwesenden dies bejaht haben. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen. Ein außerordentlicher Kreissporttag ist nach den für den ordentlichen Kreistag geltenden Bestimmungen einzuberufen, wenn ein Drittel der ordentlichen Mitglieder es schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt oder der Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss fasst. Den Vorsitz auf dem Kreissporttag führt der Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter, ansonsten ein vom Vorstand zu bestimmendes Vorstandsmitglied. 5
9 13 Aufgaben des Kreissporttages Der ordentliche Kreissporttag hat insbesondere die Aufgabe - die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen zu nehmen und über sie zu beraten - die Jahresrechnung für das abgelaufene Jahr zu verabschieden sowie den Haushaltsplan für das laufende Jahr zu beschließen - den Vorsitzenden, die zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie die anderen Vorstandsmitglieder gemäß 15 mit Ausnahme des Vorsitzenden der Sportjugend und des Geschäftsführers zu wählen - zwei Kassenprüfer und zwei Vertreter für drei Jahre zu wählen. Einmalige Wiederwahl ist möglich - die Vereinsvertreter im Hauptausschuss zu wählen - Ordnungen zu beschließen bzw. zu ändern - Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder zu ernennen - die Jahresmitgliedsbeiträge festzusetzen, soweit diese über den vom LSB vorgegebenen Mindestbeiträgen liegen - die Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des KSB vorzunehmen - über Anträge zu beraten und zu beschließen Über den Kreissporttag ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 14 Der Hauptausschuss Der Hauptausschuss ist das oberste Organ des KSB zwischen den Kreissporttagen. Er setzt sich zusammen aus a) den Mitgliedern des Vorstandes b) den Vorsitzenden der im KSB bestehenden Fachverbände gemäß 5 b) oder einem von ihm benannten Vertreter c) sechs Vereinsvertretern, die vom Kreissporttag gewählt werden und zwar drei aus den Vereinen ab 301 Mitgliedern und drei aus den Vereinen unter 301 Mitgliedern Der Hauptausschuss wird vom Vorstand in den Jahren zwischen den Kreissporttagen einberufen und darüber hinaus, wenn es das Interesse des KSB erfordert. Der Hauptausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: - für die Jahre, in denen kein Kreissporttag stattfindet, die Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verabschieden und den Beschluss über den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr zu bestätigen 6
10 - Ordnungen zu beschließen bzw. zu bestätigen - über die Einberufung eines außerordentlichen Kreissporttages zu beschließen - Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten - außerordentliche Mitglieder aufzunehmen 15 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden - zwei stellvertretenden Vorsitzenden - dem Vorstandsmitglied für Finanzen und Verwaltung - dem Vorstandsmitglied für Sportentwicklung - dem Vorstandsmitglied für Vereins- und Organisationsentwicklung - dem Vorstandsmitglied für Bildung - dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit - dem Vorsitzenden der Sportjugend und einem Stellvertreter - dem Geschäftsstellenleiter Doppelmandate sind zulässig. Inhaber eines Doppelmandats haben bei Abstimmungen und Wahlen nur eine personenbezogene Stimme. Geschäftsführender Vorstand im Sinne des BGB 26 sind der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter sowie das Vorstandsmitglied für Finanzen und Verwaltung. Der KSB wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten. Die Zuständigkeiten in den Handlungsfeldern des LSB werden vom Vorstand geregelt. Die Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme des Geschäftsstellenleiters nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Der Vorstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 26a des EStG beschließen. Der Geschäftsstellenleiter ist hauptberuflich angestellt. Die Entscheidung über eine öffentliche Stellenausschreibung trifft der Vorstand. Im Übrigen haben die Vorstandsmitglieder einen Aufwendungsersatzanspruch nach 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den KSB entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon. 16 Amtsdauer des Vorstandes Der Kreissporttag wählt gemäß 15 den Vorsitzenden, die zwei Stellvertreter sowie die weiteren Vorstandsmitglieder - mit Ausnahme des Vorsitzenden der Sportjugend- für drei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Der Vorsitzende der Sportjugend wird in der Vollversammlung der Sportjugend gewählt. 7
11 Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zum nächsten Kreissporttag ein Ersatzmitglied kommissarisch berufen oder die Aufgaben auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen. Dieses Ersatzmitglied tritt in die Rechte und Pflichten eines gewählten Vorstandsmitglieds mit Stimmrecht ein. Das Recht zur kommissarischen Besetzung von Vorstandsmandaten tritt auch dann ein, wenn es beim Kreissporttag nicht zu einer Besetzung durch Wahlen kommt. 17 Rechte und Pflichten des Vorstandes Der Vorstand führt die Geschäfte des KSB nach den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen sowie nach Maßgabe der vom Kreissporttag und vom Hauptausschuss gefassten Beschlüsse. Er erlässt Richtlinien zur Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben. Er kann zu seiner Unterstützung hauptamtliche Mitarbeiter einstellen. Der Vorstand kann zu seiner Beratung Ausschüsse berufen und für besondere Aufgaben benennen. Die Zusammensetzung und die Aufgabenbereiche regelt eine Geschäftsordnung, die durch den Vorstand erlassen wird. 18 Die Sportjugend Die Sportjugend ist die Jugendorganisation des KSB. Sie gestaltet ihre Arbeit in eigener Verantwortung. Die Bestimmungen sind in der Jugendordnung geregelt. Oberstes Beschluss- Organ ist die Vollversammlung, die nach den Grundsätzen der Satzung eine Jugendordnung beschließt. Die Jugendordnung bedarf der Bestätigung durch den Hauptausschuss des KSB. Die Sportjugend entscheidet selbst über die Verwendung der im Haushalt des KSB ausgewiesenen Mittel. 19 Abstimmungen, Wahlen, Beurkundungen Beschlüsse der Organe des KSB werden mit Ausnahme der Beschlussfassungen über Satzungsänderungen und über die Auflösung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Alle Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Wahlen werden nur dann schriftlich und geheim durchgeführt, wenn dies mehrheitlich beantragt wird. Nicht anwesende Mitglieder können nur dann gewählt werden, wenn ihre Bereitschaft zur Mandatsannahme per schriftlicher Willenserklärung zum Zeitpunkt des Beginns der Versammlung vorliegt. 8
12 Bei Wahlen mit zwei Kandidaten entscheidet die einfache Mehrheit. Bei mehreren Vorschlägen ist derjenige gewählt, der die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Hat im ersten Wahlgang keiner der Vorgeschlagenen die absolute Mehrheit erlangt, so erfolgt in einem zweiten Wahlgang die Stichwahl zwischen denjenigen Beiden, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl entscheidet dann wieder die einfache Mehrheit. Bei Stimmgleichheit der Stichwahl wird die Wahl nach einer vom Vorstand eingeräumten Pause bis zur Entscheidung wiederholt. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die gefassten Beschlüsse sind von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und in geeigneter Form zu veröffentlichen. 20 Auflösung des KSB und Vermögensanfall Die Auflösung des KSB kann nur auf einem besonders hierzu einberufenen Kreissporttag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des KSB oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den LandesSportBund Niedersachsen e.v., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Förderung des Sports in Northeim zu verwenden hat. 21 Inkrafttreten Diese Satzung ist durch den Kreissporttag am 29. Mai 2015 in Schoningen beschlossen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Göttingen in Kraft. Die bisherige Satzung vom 28. Mai 2011 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. 9
13 KreisSportBund Northeim-Einbeck e. V. Scharnhorstplatz 4, Northeim 05551/ Öffnungszeiten: Montag Donnerstag 9-12 Uhr Donnerstag Uhr Vorsitzender Sportpolitik und Repräsentation Heinz Jürgen Ehrlich Mühlenwiese 3, Katlenburg-Lindau / h.j.ehrlich@ksbnortheim-einbeck.de stellv. Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit Gerhard Haupt Am Zementwerk 25, Einbeck / / g.haupt@ksbnortheim-einbeck.de stellv. Vorsitzende und Vorstandsmitglied für Bildung Petra Richter Ölgrund 20, Bad Gandersheim / 6937 p.richter@ksbnortheim-einbeck.de Vorstandsmitglied für Finanzen und Verwaltung Heinz Schwingel Alte Siedlung 15, Northeim / / h.schwingel@ksbnortheim-einbeck.de Vorstandsmitglied für Sportentwicklung Helmut Frieben Dünenangerstraße 36, Northeim / h.frieben@ksbnortheim-einbeck.de Vorstandsmitglied für Vereinsund Organisationsentwicklung Heinz-Willi Elter Ippensen Nr. 10, Einbeck / 7292 h.w.elter@ksbnortheim-einbeck.de KSB-Geschäftsführung und Vorsitzende der Sportjugend Petra Heidelberg-Heise Untere Straße 12, Katlenburg-Lindau / 8721 p.heidelberg-heise@ksbnortheim-einbeck.de stellv. Vorsitzender der Sportjugend Maximilian Germerott Marienstraße 5, Katlenburg-Lindau m.germerott@ksbnortheim-einbeck.de stellv. Vorsitzender der Sportjugend Stefan Zöll Heersiek 5, Düderode / s.zoell@ksbnortheim-einbeck.de Ehrenvorsitzender Peter Karras Jobs-Böse-Straße 12, Göttingen 0551 / peter.karras@t-online.de Ehrenvorsitzender Heinrich Wegener Im Talmorgen 4, Einbeck / 8701 Ehrenmitglied Waltraud Wolter Richard-Wagner-Str. 13, Northeim / / Ehrenmitglied Heinz Friedrichs Dammstraße 9, Northeim / Sportreferentin Kirsten Heibey Richard-Wagner-Str. 21, Northeim / k.heibey@ksbnortheim-einbeck.de
14 Kreisfachverbände Badminton Uwe Schlüsche Negenborner Weg 54, Einbeck / 3258 uschluesche@gmx.de Behindertensport Petra Richter Ölgrund 20, Bad Gandersheim / 6937 p.richter@ksbnortheim-einbeck.de Fußball Bernd Anders Harlandstr. 24, Einbeck / ebanders@gmx.de Schach Ralf Seehawer Feldbergstr. 1, Woltershausen / / ralf.seehawer@t-online.de Schießsport Klaus-Dieter Guicking Fliederweg 6, Northeim / / guicking@ksv-northeim.de Schwimmen Egon Bröseke Bergstr. 23, Seesen / 2737 egro.broe@yahoo.de Handball Hans-Hermann Schulz Mannenstr. 37, Moringen / 756 pulze57@googl .com Tanzsport Jochen Evers Beverstr. 13, Einbeck / jochen.evers@yahoo.de Judo Roland Rehmann Northeimer Str. 17, Katlenburg-Lindau / 1027 roland.renate.rehmann@web.de Tennis Steffen Rauch Hasenwinkelweg 1, Osterode am Harz / / osterode@haus-fuer-sicherheit.de Leichtathletik Dirk Feiste Neue Str. 55, Bad Gandersheim / 3973 dirk.feiste@t-online.de Luftsport Karl-Heinz Klie Kogelhof 7, Göttingen 0551 / Tischtennis Regionsverband Südniedersachsen Sandweg 5, Göttingen 0551 / / info@ttrv-suedniedersachsen.de Turnen Heinz-Willi Elter Ippensen 10, Einbeck / 7292 h.w.elter@gmx.de Pferdesport Antje Koch Fasanengrund 26, Einbeck / antje.koch.einbeck@t-online.de Volleyball Gerhard Fleckenstein Unterdorf 9, Kalefeld / 4119 gfleckenstein@gmx.de
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