JETZT STAUBT S! ARBEITSHILFE KIRCHE AM ORT IST IM UMBRUCH. ZUR WAHL DER GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTE IM BISTUM AACHEN. kirche-waehlen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "JETZT STAUBT S! ARBEITSHILFE KIRCHE AM ORT IST IM UMBRUCH. ZUR WAHL DER GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTE IM BISTUM AACHEN. kirche-waehlen."

Transkript

1 kirche-waehlen.de JETZT STAUBT S! KIRCHE AM ORT IST IM UMBRUCH. Hand be sen; der; kleiner Besen mit kurzem Stiel zur einhändigen Nutzung; neu kehrt er besonders gut. Kirche wählen! ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTE IM BISTUM AACHEN

2 2 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 INHALT VORWORT... 3 WEBSITE 4 WAHLEN ZU DEN GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTEN... 5 EINE SATZUNG FÜR DIE VERSCHIEDENEN GEMEINSCHAFTEN DER GEMEINDEN... 6 BEAUFTRAGUNG VON VERANTWORTLICHEN... 8 DER GdG-RAT... 9 DER PFARREIRAT DER GEMEINDERAT DIE VORBEREITUNG DER WAHLEN UND DIE AUFGABE DER GdG-RÄTE DAS WAHLVERFAHREN FÜR DEN GdG-RAT DER WAHLAUSSCHUSS FÜR DEN GdG-RAT DAS WAHLVERFAHREN UND DER WAHLAUSSCHUSS FÜR DIE PFARREI- UND GEMEINDERÄTE WAHLWERBUNG MATERIALIEN ZUR WAHL CHECKLISTE ZUR WAHL DER GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTE AM 11. UND 12. NOVEMBER

3 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren in den GdG-, Pfarreiund Gemeinderäten sowie den Wahlausschüssen Am 11. und 12. November diesen Jahres werden im Bistum Aachen die Mitglieder für die Räte in den Gemeinschaften der Gemeinden (GdG-Räte), sowie der Pfarrei- und Gemeinderäte gewählt. Dazu ist es zunächst wichtig, in den GdG die geeigneten Rahmenbedingungen für die Bildung der unterschiedlichen Räte festzulegen. Zugleich sind die Voraussetzungen zur Durchführung der Wahlen zu organisieren. Hierzu finden Sie in der Arbeitshilfe konkrete Orientierungen und Hinweise. Des weiteren gilt es, engagierte und qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, die bereit sind, ihre Lebens- und Glaubenserfahrung in die Gestaltung des kirchlichen Lebens einzubringen. Und schließlich ist es wichtig, die Gemeindeöffentlichkeit umfassend über die Wahl zu informieren und zur Teilnahme an der Wahl zu motivieren. Neben den Informationen in dieser Arbeitshilfe finden sie umfassende Anregungen zu diesen Fragen auf der gemeinsamen Internetseite der NRW Bistümer Wir wünschen eine gute Vorbereitungszeit und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Johannes Schnettler Für die Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung Mechtild Jansen Für den Diözesanrat der Katholiken Aachen, im Mai 2017

4 4 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 WEBSITE Die Homepage steht Ihnen als aktuelles Medium bei der Vorbereitung der Wahl zur Seite. Hier finden Sie aktuelle Informationen, Materialien und Anregungen, die in den Monaten und Wochen vor der Wahl immer wieder ergänzt werden. Unter dem Button Bistum Aachen finden Sie die speziellen Hinweise für die GdG-, Pfarrei- und Gemeinderatswahlen wie aktuelle Informationen, häufig gestellte Fragen (FAQ), die Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat), Druckvorlagen für Pfarrbriefe und die Formulare zur Wahl. Diese Homepage wird gemeinsam von den fünf (Erz-) Bistümern in Nordrhein-Westfalen betrieben. Ein Blick auf die Seiten der Nachbarbistümer ist sicherlich auch für die hiesige Arbeit lohnenswert.

5 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER WAHLEN ZU DEN GdG-, PFARREI- UND GEMEINDERÄTEN Von St. Hubert am Niederrhein bis Kronenburg in der Eifel, von Sievernich im Dürener-Land bis Selfkant an der niederländischen Grenze sind im Bistum Aachen über Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren zur Wahl der GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäte eingeladen. Zum zweiten Mal wird im Bistum Aachen der Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) gewählt. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der ersten Amtszeit, werden zudem in Pfarreien Pfarreiräte und in Gemeinden Gemeinderäte gewählt. ES BESTEHT AUCH DIE MÖGLICHKEIT DER BRIEFWAHL. Informationen zur Briefwahl und zur Wahl im Allgemeinen erhalten Sie im Pfarrbrief oder dem örtlichen Pfarrbüro. Beachten Sie auch die Plakate und Aushänge zur Wahl rund um die Kirchen. Die folgenden Seiten informieren über die Wahlen. Nutzen Sie die Wahl und gestalten Sie Kirche in Ihrem Nahbereich durch Beteiligung an der Wahl oder eine eigene Kandidatur. Erzählen Sie auch anderen von den Wahlen zu den GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäten. Gewählt wird in den 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) und den 326 Pfarreien dieser Gemeinschaften. In jeder Gemeinschaft der Gemeinden nach dem vom Bischof von Aachen für die Diözese Aachen in Kraft gesetzten Strukturplan und dem Statut für die Gemeinschaft der Gemeinden in der jeweils geltenden Fassung ist ein GdG-Rat zu bilden. Der GdG-Rat setzt sich zusammen aus Mitgliedern aufgrund von Wahl, Amt, Funktion und Berufung. (Satzung für den Rat der Gemeinschaften der Gemeinden -GdG-Rat, 1) Foto: Robert Kneschke Fotolia.com Sie wählen in der Pfarrei (Gemeinde) der Gemeinschaft der Gemeinden Ihres Heimatortes oder der Gemeinschaft, der Sie sich zugehörig fühlen. Gewählt wird in den Kirchen und Pfarrheimen in Ihrer Nachbarschaft am Samstag, 11. oder Sonntag, 12. November 2017; oftmals vor oder im Anschluss an die Gottesdienste.

6 6 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 EINE SATZUNG FÜR DIE VERSCHIEDENEN GEMEINSCHAFTEN DER GEMEINDEN Die Satzung für den GdG-Rat antwortet auf die je unterschiedliche Situation in den einzelnen Gemeinschaften der Gemeinden im Bistum Aachen. Sie knüpft an den bewährten Erfahrungen der Rätearbeit an, weitet den Blick auf die kirchlichen Orte der Gemeinschaft und lädt zur Mitarbeit in den Räten ein. KONTINUITÄTEN Die Satzung für den GdG-Rat baut auf den Traditionen der Mitverantwortung von Laien an der Pastoral der Gemeinden auf, wie sie sich über die Jahre im Bistum Aachen bewährt haben. Der GdG-Rat ist Organ des Laienapostolats und mit der Funktion eines Pastoralrats beauftragt. ( 1). Der Rat hat teil an der Leitung der GdG ( 3 Ziffer 3) und die je eigenen Verantwortlichkeiten und besonderen Dienste von Priestern und Laien, Haupt- und Ehrenamtlichen, Pastoralteam und Rat werden im gegenseitigen Miteinader ( 4 Ziffer 1, 2, 3; 8) wahrgenommen. DER NEUE BLICK AUF DIE KIRCHE AM ORT Die Pfarreien und Gemeinden prägen bis heute nachhaltig das Gesicht der Kirche am Ort. Sie sind die zentralen Orte der Verkündigung, der Eucharistie und der Gemeinschaft. Die Satzung für den GdG-Rat rückt zudem auch andere Orte in den Blick, die das Gesicht der Kirche in der Gemeinschaft der Gemeinden prägen: katholische Tageseinrichtungen für Kinder, Arbeitsgemeinschaften der Caritas, Jugend- und Erwachsenenverbände, Ordensgemeinschaften, Initiativen, Basisgruppen. Alle sie sind Felder des pastoralen Handelns der Gemeinschaft der Gemeinden und spiegeln den Reichtum unserer Pastoral wieder. Die Satzung für den GdG-Rat bietet Voraussetzungen dafür, das Miteinander dieser kirchlichen Orte fruchtbringend zu gestalten. Gemeinden zusätzlich zur Bildung von Pfarrei- bzw. Gemeinderäten kommen soll. Die Menschen in der GdG finden ihren Fähigkeiten und Vorlieben entsprechend unterschiedliche Orte des Engagements, sei es im GdG-Rat, dem Pfarrei- oder Gemeinderat, einem Sachausschuss oder einer Projektgruppe. Jeder und jede kann seinen/ihren Platz in der neuen Rätearbeit finden. So werden auch Aufgaben geteilt, und einige wenige müssen nicht alles schultern. In der zurückliegenden Amtsperiode haben Sie Erfahrungen gemacht, wie Aufgaben und Verantwortlichkeiten am besten geteilt und gefördert werden können. DAS MITEINANDER VON GEMEINSCHAFT UND GEMEINDE Die Erfahrungen der Zusammenarbeit in den GdG zeigen, dass es ein nicht immer leichter Prozess des Miteinanders ist, die Bedürfnisse der einzelnen Gemeinde mit denen Belangen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Die Satzung des GdG-Rats verbindet hier die unterstützenden Aufgaben der Gemeinschaft für die einzelnen Gemeinden und kirchlichen Orte mit der gemeinsamen Aufgabe für den Sendungsauftrag der Kirche. Subsidiarität und Solidarität greifen ineinander, wenn jedem Glied der Gemeinschaft soviel Raum eröffnet wird wie möglich, und soviel Gemeinsames eingebracht wird wie nötig. Der GdG-Rat muss nicht alles regeln, wie die Pfarrei- und Gemeinderäte nicht in Konkurrenz zum GdG-Rat stehen. Wie und was in den verschiedenen Orten der GdG am besten zu organisieren ist, dazu eröffnet 9 der Satzung ein vielgestaltiges Spektrum. DIE CHANCEN DER SATZUNG FÜR DEN GdG-RAT Die Satzung des GdG-Rats antwortet auf die je unterschiedlichen Strukturen der Gemeinschaften der Gemeinden im Bistum Aachen. Die Gemeinschaft entscheidet über die Größe des GdG-Rats, die Aufgabenschwerpunkte des Rates und ob es in Pfarreien und

7 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER ARBEITSFORMEN UND -STRUKTUREN Der GdG-Rat fördert auf Grundlage der entsprechenden Ordnungen die Einrichtung von Pfarreiräten und Gemeinderäten. Werden keine Pfarreiräte eingerichtet, soll der GdG-Rat die Beauftragung von Verantwortlichen unterstützen. Werden keine Gemeinderäte eingerichtet, soll der GdG-Rat die Beauftragung von Verantwortlichen unterstützen. Für jeden Pfarreirat und jeden Gemeinderat benennt der GdG-Rat eines seiner Mitglieder als Ansprechpartner/in. Der GdG-Rat greift Vorschläge aus den Pfarreiräten zur Leitung von Pfarreien gemäß der Bischöflichen Richtlinie zur Wahrnehmung von Seelsorgeaufgaben nach c CIC und dem Konzept Gemeindeleitung in Gemeinschaft auf oder kann selbst Vorschläge dazu unterbreiten. Der GdG-Rat greift Vorschläge aus den Pfarreiräten und Gemeinderäten zur Beauftragung von Verantwortlichen gemäß dem Konzept Kirche in Rufweite auf oder kann selbst Vorschläge dazu unterbreiten. Für zeitlich befristete Aufgaben können Projektgruppen eingerichtet werden. Die Mitglieder der Sachausschüsse oder Projektgruppen werden vom GdG-Rat berufen. Die Mitglieder müssen nicht Mitglieder des GdG-Rats sein. Auf Vorschlag der Sachausschüsse oder Projektgruppen können weitere Mitglieder berufen werden. Die Sachausschüsse und Projektgruppen wählen aus ihrer Mitte jeweils ihre/n Sprecher/in. Sachausschüsse und Sachbeauftragte sollen Entwicklungen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich beobachten, den GdG-Rat beraten, die kirchlichen Orte der Gemeinschaft der Gemeinden unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten.... (Satzung für den Rat der Gemeinschaften der Gemeinden -GdG-Rat, 9) Für Sachbereiche, die einer kontinuierlichen und ständigen Mitarbeit des GdG-Rats bedürfen, können Sachausschüsse gebildet oder Sachbeauftragte bestellt werden.

8 8 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 BEAUFTRAGUNG VON VERANTWORTLICHEN Eine ganz neue und leistungsfähige Form der Mitverantwortung für die Pastoral in Pfarreien oder Gemeinden stellt das Konzept Beauftragung von Verantwortlichen dar. Es bietet sich als Alternative zur Wahl von Pfarrei- oder Gemeinderäten vor allem dann an, wenn der Akzent auf Neuausrichtung und Zukunftsfähigkeit liegen soll. Eine kleine Gruppe von bis zu fünf Personen wird mit der Inspiration und Moderation der Pastoral in der betreffenden Pfarrei oder Gemeinde beauftragt. Diese Gruppe steht in regelmäßigem Austausch mit dem GdG-Rat und dem Pastoralteam der GdG. So ist eine Verbindung in die Gemeinschaft gewährleistet wie gleichzeitig die Sorge für das kirchliche Leben am Ort sichergestellt ist. Wo eine Gemeinde christliches Leben wachhält, sollen Verantwortliche dieses Leben stützen und fördern. Sie stärken das Gewicht der Gemeinde als kleinste Einheit gegenüber der größeren Seelsorgeeinheit der Gemeinschaft der Gemeinden [ ] Die Verantwortlichen sollen Anwälte/innen der Sorge um Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaftsbildung sein. (aus: Konzept Beauftragung von Verantwortlichen im Bistum Aachen) Das Konzept Beauftragung von Verantwortlichen im Bistum Aachen findet sich als Download auf der Homepage Informationen und Anfragen: Hauptabteilung Pastoral/ Schule /Bildung, Johannes Schnettler s. S. 36

9 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER DER GdG-RAT AUFGABEN Der GdG-Rat nimmt die Pastoral der Gemeinschaft der Gemeinden als Ganzes in den Blick. Dementsprechend gehören zu seinen Aufgaben u. a. die Festlegung der Gottesdienstordnung, die Verabschiedung der Pastoralkonzepte, die Beobachtung der Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet der Gemeinschaft. Dazu gehört auch die Stärkung des pastoralen Lebens in den Pfarreien und Gemeinden durch Förderung der Bildung der Pfarrei- und Gemeinderäte. Wo diese Räte nicht gebildet werden können, soll der GdG-Rat Sorge tragen für die Sicherstellung von Ansprechpartnern in den Pfarreien und Gemeinden z.b. durch die Beauftragung von Verantwortlichen. DIREKTE WAHL Der GdG-Rat wird direkt von den Mitgliedern der Gemeinschaft der Gemeinden in geheimer Wahl gewählt. Dadurch erhält er die erforderliche Legitimation, um als Organ des Laienapostolats ( 1) und als Planungs- und Entscheidungsorgan ( 3) der Gemeinschaft eigenständig handeln zu können. Die Wahl ist verbindlich durchzuführen. Eine Zusammensetzung des GdG-Rats durch Delegation ist nicht möglich. Berufene Mitglieder. Es können bis zu acht Mitglieder aus pastoralen Feldern der Gemeinschaft der Gemeinden berufen werden, wie den katholischen Tageseinrichtungen für Kinder, der Arbeitsgemeinschaft Caritas für die betreffende/n Gemeinschaft/en der Gemeinden, der diakonischen Pastoral, den Orden und Säkularinstituten, den katholischen Offenen Kinder- und Jugendfreizeitstätten, den katholischen Jugend- und Erwachsenenverbänden oder anderen kirchlichen Orten. Zu beachten ist, dass die Zahl der berufenen Mitglieder und der Mitglieder auf Grund des Amtes nicht größer sein darf als die Zahl der Gewählten. Den GdG-Rat vervollständigen die beratenden Mitglieder; bis zu vier Mitglieder aus dem Pastoralteam sowie Vertreter und Vertreterinnen von Sachausschüssen und Regionalen Räten. ZUSAMMENSETZUNG DER STIMMBERECHTIGTEN MITGLIEDER Stimmberechtigte Mitglieder des GdG-Rats sind nach 4, Ziffer 1-3: Gewählte Mitglieder. Es sind mindestens 8 Mitglieder zu wählen. Eine Höchstgrenze legt die Satzung nicht fest. Über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder entscheidet jede GdG eigenverantwortlich. Mitglieder auf Grund ihres Amtes und der Funktion: der Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden, die kanonischen Pfarrer der GdG, ein weiteres Mitglied des Pastoralteams, der/die stellvertretende Vorsitzende der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands (kgv) bzw. des Kirchenvorstands bei einer Pfarrei auf Ebene der Gemeinschaft der Gemeinden.

10 10 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 ZUSAMMENSETZUNG GdG-RATSMITGLIEDER Gewählte Mitglieder. Mindestens 8 Mitglieder Mitglieder auf Grund des Amtes und der Funktion GdG-Rat Beratende Mitglieder Berufene Mitglieder, bis zu 8 aus pastoralen Feldern der Gemeinschaft der Gemeinden

11 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER VERHÄLTNIS DER GEWÄHLTEN ZU DEN AMTLICHEN UND BERUFENEN MITGLIEDERN Mitglieder auf Grund des Amtes und der Funktion Gewählte Mitglieder. Mindestens 8 Mitglieder Ihre Anzahl ist immer größer als die Anzahl der amtlichen und berufenen Mitglieder BEISPIELE Berufene Mitglieder, bis zu 8 aus pastoralen Feldern der Gemeinschaft der Gemeinden Der GdG-Rat hat 8 gewählte Mitglieder g M gewählte Mitglieder A/F Mitglieder aufgrund von Amt/Funktion b M berufene Mitglieder g M A/F* b M beratende Mitglieder mind. 8 > 7 Der GdG-Rat hat 10 gewählte Mitglieder g M A/F* b M beratende Mitglieder mind. 10 > 9 Der GdG-Rat hat 14 gewählte Mitglieder g M A/F* b M beratende Mitglieder mind. 14 > 13 * je nach GdG kann die Anzahl zwischen 3 und 6 Mitgliedern schwanken

12 12 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DER PFARREIRAT In den Gemeinschaften der Gemeinden, die aus mindestens zwei Pfarreien gebildet werden, kann Mitverantwortung zudem durch Pfarreiräte wahrgenommen werden. Ein Pfarreirat entsteht nur durch Wahl, er kann nicht berufen werden. SOLL EIN PFARREIRAT (WIEDER) ERRICHTET WERDEN? Der GdG-Rat setzt sich mit dem derzeitigen Pfarreirat in Verbindung und entscheidet zusammen mit diesem über die Neuwahl eines Pfarreirates. Besteht bislang kein Pfarreirat prüft der GdG-Rat im Kontakt mit Mitgliedern der Gemeinde deren Einrichtung. Diese Entscheidung ist bis zur zum 17. September zu treffen. Wird kein Pfarreirat eingerichtet, soll der GdG-Rat gem. 9 Ziffer der Satzung für den GdG-Rat die Beauftragung von Verantwortlichen unterstützten. Hierzu s. auch Abschnitt Beauftragung von Verantwortlichen (Seite 8). Kann weder ein Pfarreirat gewählt noch die Beauftragung von Verantwortlichen umgesetzt werden, besteht die Möglichkeit der Errichtung eines Ausschusses nach 9 Ziffer 4 der Satzung für den GdG-Rat. Dieser wird von dem neu gewählten GdG-Rat berufen. Pfarreirat hat nicht das Gewohnte zu verwalten, sondern Neues zu gestalten. Ziffer 2 der Ordnung nennt beispielhaft daraus erwachsende Aufgaben. Aufgaben, die der Pfarreirat nicht wahrnehmen kann, gehen durch Beschluss auf den GdG-Rat über. ( 3, Nr. 5b der Satzung für den GdG-Rat) ZUSAMMENSETZUNG DER MITGLIEDER DES PFARREIRATS Der Pfarreirat besteht aus maximal 20 Mitgliedern. Unterschieden wird in zu wählende (bis zu 16), amtliche (1) und zu berufene Mitglieder. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss größer sein als die Anzahl der amtlichen und berufenen Mitglieder zusammen. Bei der ersten Wahl (2013) legt der noch amtierende Pfarrgemeinderat die Anzahl der zu wählenden Mitglieder vor der Wahl fest. Die gewählten Mitglieder können weitere Mitglieder berufen. Alle diese Mitglieder sind stimmberechtigt. AUFGABEN Nach Ziffer 2 der Ordnung für den Pfarreirat trägt dieser Verantwortung für die Entwicklung der pastoralen Grunddimensionen Verkündigung, Liturgie, Diakonie. Der Pfarreirat ist wichtiger Bestandteil des pastoralen, sozialen und politischen Handelns der Kirche am Ort. Dies ist Aufgabe und Chance zugleich. Indem er z.b. die ortspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen analysiert und beschreibt, kann er mitwirken an der Erstellung der Pastoralkonzepte der GdG. Ist es aufgrund der sozialen und politischen Gegebenheiten sinnvoll, nimmt der Pfarreirat ortsbezogene gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. Der Pfarreirat ist nicht einfach die Vertreterversammlung der engagierten Kreise einer Pfarrei. Er ist mitverantwortlich dafür, dass auch Stimmen derjenigen Gehör finden, die nicht im Pfarreirat vertreten sind. Der

13 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER DIE MITGLIEDER DES PFARREIRATS Gewählte Mitglieder bis zu 16 Ihre Anzahl ist immer größer als die Anzahl der amtlichen und berufenen Mitgliedern Pfarrer oder ein anderes Mitglied des Pastoralteams BEISPIELE Berufene Mitglieder bis max. 20 Personen insgesamt Der Pfarreirat hat 3 gewählte Mitglieder g M 3 max. 3 A 1 > 2 b M 1 Der Pfarreirat hat 8 gewählte Mitglieder g M 8 mind. 8 A 1 > 7 b M bis zu 6 Der GdG-Rat hat 16 gewählte Mitglieder g M gewählte Mitglieder A/F Mitglieder aufgrund von Amt b M berufene Mitglieder g M 16 max. 16 A 1 > 4 b M bis zu 3* * Wenn der Pfarreirat nicht größer als 20 Personen sein soll.

14 14 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DER GEMEINDERAT In vereinigten Pfarreien innerhalb der Gemeinschaften der Gemeinden können zusätzlich zum GdG-Rat Gemeinderäte gewählt werden. Gemeinde im Sinne der Ordnung kann sowohl eine territoriale Gemeinde (z.b. ehemalige Pfarrei) als auch eine Personalgemeinde (z.b. Jugendkirche, Verband, Seniorenheim) sein. Der Gemeinderat entsteht nur durch Wahl, er kann nicht berufen werden. SOLL EIN GEMEINDERAT ERRICHTET WERDEN? Der GdG-Rat setzt sich mit dem derzeitigen Gemeinderat in Verbindung und entscheidet zusammen mit diesem über die Neuwahl eines Gemeinderates. Besteht bislang kein Gemeinderat prüft der GdG-Rat im Kontakt mit Mitgliedern der Gemeinde deren Einrichtung. Diese Entscheidung ist bis zur zum 17. September zu treffen. Wird kein Gemeinderat eingerichtet, soll der GdG-Rat gem. 9 Ziffer der Satzung für den GdG-Rat die Beauftragung von Verantwortlichen unterstützten. Hierzu s. auch Abschnitt Beauftragung von Verantwortlichen (Seite 8). AUFGABEN Nach Ziffer 2.1 der Ordnung für den Gemeinderat ist dieser Anwalt einer konkreten Sorge um die Ausgestaltung von Verkündigung, Diakonie und Liturgie in der Gemeinde. Der Gemeinderat ist wichtiger Bestandteil des pastoralen, sozialen und politischen Handelns der Kirche vor Ort. Dies ist Aufgabe und Chance zugleich. Indem er z.b. die ortspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen analysiert und beschreibt, kann er Mitwirken an der Erstellung der Pastoralkonzepte der GdG. Ist es aufgrund der sozialen und politischen Gegebenheiten sinnvoll, nimmt der Gemeinderat ortsbezogene gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. Ziffer 2 der Ordnung nennt beispielhaft daraus erwachsende Aufgaben. Aufgaben, die der Gemeinderat nicht wahrnehmen kann, gehen durch Beschluss auf den GdG-Rat über. ( 3, Nr. 5b der Satzung für den GdG-Rat). Kann weder ein Gemeinderat gewählt noch die Beauftragung von Verantwortlichen umgesetzt werden, besteht die Möglichkeit der Errichtung eines Ausschusses nach 9 Ziffer 4 der Satzung für den GdG-Rat. Dieser wird von dem neu gewählten GdG-Rat berufen.

15 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER DIE MITGLIEDER DES GEMEINDERATS Gewählte Mitglieder Ihre Anzahl ist immer größer als die Anzahl der amtlichen und berufenen Mitgliedern Pfarrer oder ein anderes Mitglied des Pastoralteams BEISPIELE Berufene Mitglieder Der Gemeinderat hat 3 gewählte Mitglieder g M 3 max. 3 A 1 > 2 b M 1 Der Gemeinderat hat 6 gewählte Mitglieder g M 6 max. 6 A 1 > 5 b M bis zu 4 g M gewählte Mitglieder A/F Mitglieder aufgrund von Amt b M berufene Mitglieder Der Gemeinderat hat 10 gewählte Mitglieder g M 10 max. 10 A 1 > 9 b M bis zu 8

16 16 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DIE VORBEREITUNG DER WAHLEN UND DIE AUFGABE DER GdG-RÄTE Die GdG-Räte treffen notwendige Entscheidungen für die Wahlen. Diese Entscheidungen müssen spätestens bis zum 17. September 2017 getroffen sein. Zu diesem Stichtag ist der Wahlausschuss mit der satzungsmäßigen Durchführung der Wahl zu berufen ( 16 Ziffer 5). ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG DER PFARREI- UND GEMEINDERÄTE Der GdG-Rat fördert die Bildung von Pfarrei- und Gemeinderäten. (Hierzu siehe die Ausführungen in Kapitel 4 und 5) ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GRÖSSE DES GdG-RATS Für die einzelne GdG bieten sich unterschiedliche Optionen an: Ist der GdG-Rat vornehmlich ein Vertretungsorgan aller Pfarreien/Gemeinden der GdG, ist zu entscheiden, wie viele Personen aus den Pfarreien/Gemeinden im GdG-Rat vertreten sein sollen. Wenn nicht aus allen Pfarreien/Gemeinden Vertreter oder Vertreterinnen in den GdG-Rat gewählt werden können, besteht die Möglichkeit Personen aus diesen Orten zu berufen oder Mitglieder des Rates als Kontaktpersonen zu benennen. Soll der GdG-Rat eher ein Gremium für pastorale Planungen sein, kann auch die Mindestzahl von acht gewählten Mitgliedern ausreichend sein. Die Mindestzahl von acht zu wählenden Mitgliedern kann auch für GdGs, die aus zwei vereinigten Pfarreien bestehen, so genannte bipolare GdGs, von Nutzen sein. Der GdG-Rat kann viele Aufgaben an Sachausschüsse oder Projektgruppen delegieren, deren Mitglieder er beruft. Entsprechend kann überlegt werden, ob weitere Mitglieder über das Mindestmaß hinaus für den Rat zu wählen sind. Wird dem GdG-Rat eine Verzahnung von Vertretungsund Planungsaufgaben zugesprochen, gewinnt die Frage der Arbeitsfähigkeit des GdG-Rats an Bedeutung. Auch die Erfahrungen der ersten Wahlperiode des GdG-Rates geben Antworten auf Größe und Arbeitsweise des neu zu wählenden Rates. ENTSCHEIDUNG ÜBER DAS WAHLVERFAHREN Erfolgt eine Wahl zum GdG-Rat auf einer einheitlichen Liste und GdG-weit? Wird eine Listenwahl durchgeführt und in getrennten Wahlbezirken gewählt? Gibt es eine GdG-weite Liste, auf der nach Wahlbezirken gewählt werden kann? (Zur Erläuterung der verschiedenen Wahlverfahren s. Kapitel 7) BERUFUNG DES WAHLAUSSCHUSSES Der GdG-Rat ruft den Wahlausschuss zur Wahl des GdG-Rates ein. Dem Wahlausschuss gehören der Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden oder ein von ihm benannte/r Vertreter/in, sowie mindestens vier vom bisherigen GdG-Rat zu wählende Mitglieder an ( 7 Ziffer 2 der Wahlordnung). beruft in Abstimmung mit den Pfarrei- und Gemeinderäten den Wahlausschuss für die Pfarrei- und Gemeinderäte ein und legt auch dessen Größe fest (Ziffer 4.2 Ordnungen der Pfarreiräte und Gemeinderäte). Der Wahlausschuss für den GdG-Rat kann auch die Aufgaben des Wahlausschusses für die Pfarrei- und Gemeinderäte wahrnehmen (Ziffer 4.2 Ordnungen der Pfarrei- und Gemeinderäte). Die Verständigung darüber erfolgt im amtierenden Kooperationsgremium der Pfarrgemeinderäte.

17 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER DIE AUFGABEN DER GdG-RÄTE Der GdG-Rat legt fest: Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den GdG-Rat Wahlverfahren: einheitliche Liste/Listenwahl/Wahlbezirke Berufung des Wahlausschusses für den GdG-Rat Berufung der Wahlausschüsse für die Pfarerei- und Gemeinderäte Förderung der Bildung der Pfarrei- und Gemeinderäte ENTSCHEIDUNGEN/ ABSTIMMUNG FÖRDERUNG Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den GdG-Rat Wahlverfahren Entscheidung über die Einrichtung von Pfarreiräten bzw. Gemeinderäten BERATUNGEN ENTSCHEIDUNGEN St. (A) St. (B) St. (C) St. (F) St. (D) St. (E)

18 18 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DAS WAHLVERFAHREN FÜR DEN GdG-RAT Wenn die Anzahl der zu wählenden Mitglieder festgelegt ist, kann die Wahl gemäß 6 der Wahlordnung nach folgenden Möglichkeiten durchgeführt werden: A) GDG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE. Es können so viele Stimmen abgegeben werden wie insgesamt Personen für den GdG-Rat zu wählen sind. Die Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt. Mehrere Wahllokale sind möglich. B) IN EINZELNEN WAHLBEZIRKEN AUF JE EIGENEN LISTEN. Die Anzahl der Wahlbezirke und der für jeden Wahlbezirk zu wählenden Mitglieder ist innerhalb der Gemeinschaft der Gemeinden vorab festzulegen. Für jeden Wahlbezirk wird ein eigener Stimmzettel erstellt, der nur die Kandidatinnen und Kandidaten enthält, die aus diesem Wahlbezirk für den Gemeinschaft der Gemeinden-Rat zu wählen sind. C) GdG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE GETRENNT NACH WAHLBEZIRKEN. Die Anzahl der Wahlbezirke und der für jeden Wahlbezirk zu wählenden Mitglieder ist innerhalb der Gemeinschaft der Gemeinden vorab festzulegen. In allen Wahlbezirken wird der gleiche Stimmzettel verwandt. Auf diesem sind alle Kandidatinnen und Kandidaten für den GdG-Rat, getrennt nach Wahlbezirken, aufgeführt. Es können Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Wahlbezirken gewählt werden. Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie insgesamt Personen für den GdG-Rat zu wählen sind. Auf dem Stimmzettel ist vorgegeben, wie viele Personen für den jeweiligen Wahlbezirk zu wählen sind. Die Personen mit den meisten Stimmen je Wahlbezirk bis zur vorher festgelegten Anzahl sind gewählt. Es können nur die Kandidaten des jeweiligen Wahlbezirks gewählt werden. Es können nur so viele Stimmen abgegeben werden, wie Personen im entsprechenden Wahlbezirk zu wählen sind. Eine Wahl in mehreren Wahlbezirken ist nicht möglich. Die Personen mit den meisten Stimmen je Wahlbezirk bis zur festgelegten Anzahl sind gewählt.

19 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER BEISPIEL-STIMMZETTEL FÜR DIE WAHL DES GdG-RATES Die Gemeinschaft der Gemeinden wird aus 6 Pfarreien gebildet. Für den Gemeinschaft der Gemeinden-Rat werden 16 Personen gewählt. In jeder Pfarrei ist ein Wahllokal eingerichtet. A) GdG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE Kandidatenliste zum GdG-Rat. Sie haben bis zu 16 Stimmen Angelika, St. E Anja, St. D Annika, St. A Arno, St. B Bernhard, St. F Bert, St. C Birgit, St. A Claudia, St. F Edith, St. B Gerd, St. B Heinz, St. B Herbert, St. D Ingrid, St. A Jessica, St. D Johannes, St. F Karla, St. E Kevin, St. C Kurt, St. D Manfred, St. E Michael, St. E Nicole, St. C Rolf, St. A Sandra, St. C Sascha, St. Simone, St. F Susanne, St. F Theresa, St. C Vanessa, St. E Virginia, St. B Wilhelm, St. D... B) IN EINZELNEN WAHL- BEZIRKEN AUF JE EIGENEN LISTEN Kandidatenliste zum GdG-Rat. Sie wählen im Wahlbezirk der Pfarrei und haben die auf dem Stimmzettel angegeben Stimmen. Wahlbezirk St. A Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu drei Stimmen. Annika, St. A Birgit, St. A Ingrid, St. A Rolf, St. A Sascha, St. A... Wahlbezirk St. B Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu drei Stimmen. Arno, St. B Edith, St. B Gerd, St. B Heinz, St. B Virginia, St. B Wahlbezirk St. C Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu drei Stimmen. Bert, St. C Kevin, St. C Nicole, St. C Sandra, St. C Theresa, St. C C) GDG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE GETRENNT NACH WAHLBE- ZIRKEN Kandidatenliste zum GdG-Rat. Sie haben bis zu 16 Stimmen. Gewählt sind je Wahlbezirk die zwei bzw. drei Kandidaten/ Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Wahlbezirk St. A Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Annika, St. A Birgit, St. A Ingrid, St. A Rolf, St. A Sascha, St. A... Wahlbezirk St. B Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Arno, St. B Edith, St. B Gerd, St. B Heinz, St. B Virginia, St. B Wahlbezirk St. C Gewählt sind die zwei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Bert, St. C Kevin, St. C Nicole, St. C Sandra, St. C Theresa, St. C

20 20 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 BEISPIEL-STIMMZETTEL FÜR DIE WAHL DES GdG-RATES A) GdG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE B) IN EINZELNEN WAHL- BEZIRKEN AUF JE EIGENEN LISTEN Wahlbezirk St. D Gewählt sind die zwei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu zwei Stimmen. Anja, St. D Herbert, St. D Jessica, St. D Kurt, St. D Wilhelm, St. D... Wahlbezirk St. E Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu drei Stimmen. Angelika, St. E Karla, St. E Manfred, St. E Michael, St. E Vanessa, St. E Wahlbezirk St. F Gewählt sind die zwei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Sie haben bis zu zwei Stimmen. Bernhard, St. F Claudia, St. F Johannes, St. F Simone, St. F Susanne, St. F C) GDG-WEIT AUF EINER GEMEINSAMEN LISTE GETRENNT NACH WAHLBE- ZIRKEN Wahlbezirk St. D Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Anja, St. D Herbert, St. D Jessica, St. D Kurt, St. D Wilhelm, St. D... Wahlbezirk St. E Gewählt sind die drei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Angelika, St. E Karla, St. E Manfred, St. E Michael, St. E Vanessa, St. E Wahlbezirk St. F Gewählt sind die zwei Kandidaten/Kandidatinnen mit den meisten Stimmen. Bernhard, St. F Claudia, St. F Johannes, St. F Simone, St. F Susanne, St. F

21 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER NOTIZEN Foto: Rnd3000 Fotolia.com

22 22 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DER WAHLAUSSCHUSS FÜR DEN GdG-RAT BERUFUNG Zur Vorbereitung der Wahl beruft der bestehende GdG-Rat mindestens acht Wochen vor dem Wahltermin einen Wahlausschuss. ( 7 Ziffer1 der Satzung für den GdG-Rat). Danach muss der Wahlausschuss spätestens bis zum 17. September 2017 berufen sein. Die Aufgaben des Wahlausschusses lassen es sinnvoll erscheinen, eine frühzeitige Berufung vorzunehmen. AUFGABEN Im 8 der Wahlordnung sind die Aufgaben festgelegt. Der Wahlausschuss sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des GdG-Rats und stellt die Wahlliste auf. Der Wahlausschuss gibt den endgültigen Wahlvorschlag bekannt und bestimmt die Wahllokale und Zeitdauer für die Wahl. Er bestellt den Wahlvorstand und prüft das endgültige Wahlergebnis. Zur Ansprache von Kandidatinnen und Kandidaten steht auch ein eigener Werbeflyer zur Verfügung. ZUSAMMENSETZUNG Nach 7 Ziffer 2 der Wahlordnung gehören dem Wahlausschuss der Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden oder ein von ihm benannter Stellvertreter sowie mindestens vier vom derzeitigen Kooperationsgremium der Pfarrgemeinderäte zu wählende Mitglieder an. Der Wahlausschuss wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden. Dem Wahlausschuss können auch Männer und Frauen angehören, die bei der Wahl zum GdG-Rat kandidieren, dem Wahlvorstand dagegen nicht. DIE WAHLUNTERLAGEN In den Pfarrbüros liegen ein Werbeflyer für Kandidatinnen und Kandidaten sowie Plakate zur Wahl bereit. Auf der Homepage sind die Formblätter abrufbar, wie: Wahl des Wahlausschusses, Einverständniserklärungen und Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten, Anträge zur Briefwahl, Stimmzettel, Wahlniederschrift, Liste der gewählten Mitglieder. Die Mitglieder des Wahlausschusses, bzw. des Wahlvorstandes sollten die zugesandten Wahlunterlagen im Pfarrbüro entgegennehmen bzw. sicherstellen, dass sie zu den einzelnen Phasen der Wahl griffbereit sind. DAS WÄHLERVERZEICHNIS Das Wählerverzeichnis wird in den Wochen vor der Wahl getrennt versandt. Es ist nach Pfarreien gegliedert. Es enthält alle wahlberechtigten Mitglieder der einzelnen Pfarreien. Die Wahlberechtigung im Bistum Aachen ist mit 14 Jahren gegeben. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinschaften der Gemeinden mit mindestens zwei Pfarreien setzt sich somit aus der Summe der einzelnen Pfarreien zusammen. Für die 28 Pfarreien auf Ebene der Gemeinschaft der Gemeinden (Pfarrei ist identisch mit der GdG) kann das Wählerverzeichnis nur als Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der (vereinigten) Pfarrei vorgelegt werden. Eine Aufstellung nach Gemeinden in den Grenzen der früheren Pfarreien ist leider nicht möglich. WÄHLEN IN WAHLBEZIRKEN GEGLIEDERT NACH PFARREIGRENZEN Die Wahlbezirke sollen den Pfarrei-/Gemeindegrenzen entsprechen, so heißt es in 6 Ziffer 2 WO. Wird in Gemeinschaften der Gemeinden mit mindestens zwei Pfarreien nach Wahlbezirken gewählt, die den Pfarreigrenzen entsprechen, weist das Wählerverzeichnis die Wahlberechtigten nach den Pfarreizugehörigkeiten aus. Der Nachweis der Wahlberechtigung ist im örtlichen Wahllokal aus dem Wählerverzeichnis ersichtlich. WÄHLEN IN WAHLBEZIRKEN GEGLIEDERT NACH GEMEINDEGRENZEN Wird in vereinigten Pfarreien nach Wahlbezirken gewählt, die den Gemeindegrenzen der Altpfarreien entsprechen, weist das Wählerverzeichnis die Wahlberechtigten nur in Bezug auf die Pfarreizugehörigkeit und nicht auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Wahlbezirk bzw. Gemeinde aus. Um dem Missbrauch der Mehrfachwahl vorzubeugen kann entweder nach dem Briefwahlverfahren oder der Erklärung des/der Wahlberechtigten verfahren werden.

23 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER Das Briefwahlverfahren In den Wahllokalen der einzelnen Wahlbezirke werden Wahllisten geführt, in die der Wähler/die Wählerin mit vollständigem Namen und Anschrift der Hauptwohnung eingetragen wird. Nach Eintragung in die Wahlliste erhält der Wähler/die Wählerin die erforderlichen Wahlunterlegen. Diese bestehen aus dem Stimmzettel, einem Wahlumschlag und einem Briefwahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den Wahlumschlag gegeben, verschlossen und in den Briefwahlumschlag gesteckt. Vor Einwurf in die Wahlurne wird der Briefwahlumschlag mit vollständigem Namen und der Hauptwohnung des Wählers/der Wählerin versehen. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt zentral. Alle Wahlurnen werden ungeöffnet zu diesem zentralen Ort gebracht. Sind alle Wahlurnen eingegangen, erfolgt die Auszählung der Stimmen. Über den Abgleich der Wahllisten mit dem Wählerverzeichnis kann ein Missbrauch von Mehrfachwahl ausgeschlossen werden. Im Bistum Aachen kann das Wahlrecht auch in einer anderen Gemeinschaft der Gemeinden als der des Wohnortes ausgeübt werden. Die Wählerinnen und Wähler, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, erklären am Wahltag unter Vorlage ihres Personalausweises gegenüber dem Wahlvorstand der Gemeinschaft der Gemeinden ihrer Wahl verbindlich, dass sie an keiner anderen Wahl zum GdG-Rat teilnehmen. Ein entsprechendes Formblatt kann auf der Homepage aufgerufen werden. WEITERGABE DER WAHLERGEBNISSE Die Ergebnisse der Wahl werden auf dem Formular Wahlniederschrift unmittelbar nach Auszählung der Stimmen, spätestens bis Montag früh, 9 Uhr am Tag nach der Wahl an das Bischöfliche Generalvikariat Aachen, Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung mitgeteilt. Das Formular liegt als Word-Datei unter www. kirche-wählen.de vor. Die Daten sollen nach Möglichkeit online übermittelt werden. Wo dies nicht möglich ist, per Fax unter 0241/ Am Wahlsonntag, 12. November 2017 ist das Büro im Bischöflichen Generalvikariat in der Zeit zwischen 10 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr besetzt. In dieser Zeit können die Wahlergebnisse auch telefonisch durchgegeben und allgemeine Fragen zur Auszählung und Mitteilung der Wahlergebnisse beantwortet werden: Tel.: 0241/ ; Die Erklärung des /der Wahlberechtigten Die Wählerinnen und Wähler erklären gegenüber dem örtlichen Wahlvorstand unter Vorlage ihres Personalausweises schriftlich, dass sie in keinem anderen Wahlbezirk an der Wahl zum GdG-Rat/Gemeinderat teilnehmen. Ein entsprechendes Formblatt kann auf der Homepage aufgerufen werden. In diesem Fall liegt in jedem Wahllokal die Kopie des Wählerverzeichnisses aus. WÄHLEN IN EINER ANDEREN GEMEINSCHAFT DER GEMEINDEN

24 24 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 DAS WAHLVERFAHREN UND WAHLAUSSCHUSS FÜR DIE PFARREI- UND GEMEINDERÄTE Sofern der Wahlausschuss für den GdG-Rat nicht die Aufgaben für die Wahl der Pfarrei- und Gemeinderäte übernimmt, sind eigene Wahlausschüsse einzurichten (Ziffer 4.2 der Ordnungen für die Pfarrei- und Gemeinderäte). Für die Durchführung der Wahl der Pfarreiund Gemeinderäte gelten die Wahlordnung für den GdG-Rat ebenso wie die Erläuterungen zur Arbeit des Wahlausschusses für den GdG-Rat in Kapitel 8 dieser Arbeitshilfe entsprechend. Pfarrei- und Gemeinderäte sind nur von den jeweiligen Pfarrei- bzw. Gemeindemitgliedern zu wählen (Ziffer 4.2 der Ordnungen für die Pfarrei- und Gemeinderäte). Die Wahl zu diesen Räten findet daher auch nur in den jeweiligen örtlichen Wahlbezirken/Wahllokalen statt. Nur in diesen Wahllokalen liegen die Stimmzettel für diese Räte aus. Während die Wählerverzeichnisse für die Pfarreiräte die entsprechende Pfarreizugehörigkeit ausweisen, ist dies bei den Wahlen zu den Gemeinderäten nicht der Fall. Gemeinderäte werden in vereinigten Pfarreien gewählt. Das Wählerverzeichnis der vereinigten Pfarreien ist nicht nach Gemeindebezirken gegliedert. Eine Zugehörigkeit ist daher nicht unmittelbar aus dem Wählerverzeichnis zu erkennen. Werden Pfarrei- und Gemeinderäte gewählt, ist es dem Wahlausschuss überlassen, die Wahl zum GdG-Rat und zum Pfarrei- bzw. Gemeinderat wie folgt zu organisieren: Es gibt zwei (farblich) getrennte Stimmzettel, einen für den GdG-Rat, einen für den Pfarrei- bzw. Gemeinderat. oder Es gibt einen gemeinsamen Stimmzetteln, auf dem Kandidaturen für die betreffenden Räte eindeutig vermerkt sind.

25 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER WAHLWERBUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG/ INFORMATIONSVERANSTALTUNG Eine hohe Wahlbeteiligung setzt voraus, dass die Wahlberechtigen über die Aufgaben und Aktivitäten der Räte gut informiert sind. Eine gute Gelegenheit bietet die Durchführung einer Gemeindeversammlung. RAUM / RAUMGESTALTUNG Möglich ist der Gemeindesaal, wenn dieser zu groß erscheint, können auch Tischgruppen gebildet werden, das fördert auch die Kommunikation untereinander. Werden viele Menschen erwartet, kann eine Versammlung auch in der Kirche stattfinden. GESTALTUNG Die Mitglieder des Gremiums sollten auf der Versammlung erkennbar sein, dies erhöht den Bekanntheitsgrad und erleichtert eine spätere Kontaktaufnahme durch einzelne Gemeindemitglieder. Ein Bericht wird abwechslungsreicher, wenn verschiedene Mitglieder des Gremiums einzelne Berichte übernehmen. Wichtig ist es, für die Gemeindemitglieder Möglichkeiten für Fragen, Wünsche und Anregungen zu bieten. Dafür kann es sinnvoll sein, dass jemand die Versammlung moderiert, der / die nicht selbst Antworten geben muss. TECHNISCHE AUSSTATTUNG Auf jeden Fall ist es wichtig, für eine gute Akustik zu sorgen, das heißt, ab einer bestimmten Größe des Raumes ist eine Mikrofonanlage notwendig. Wichtig sind Mikrofone für die Wortmeldungen der Teilnehmenden. Um einen Bericht der Aktivitäten lebendiger zu gestalten, können Bilder und Infostellwände genutzt werden. EINLADUNG / TERMIN Hinweise auf die geplante Versammlung kann es in den Vormeldungen, im Pfarrbrief und in der örtlichen Presse geben. Möglich sind Abendtermine, aber auch eine Versammlung am Sonntag nach dem Gottesdienst ist eine gute Alternative. THEMEN Es ist nicht unbedingt nötig, sehr kleinteilig über alle Aktivitäten und Themen des Gremiums zu berichten. Mögliche Themen sind: Welche Aufgaben haben uns in den letzten Jahren besonders beschäftigt? Wie ist unsere Arbeitsweise (Sitzungsturnus, Klausurtagungen )? Was ist bisher zu kurz gekommen, wo hätten wir gern mehr erreicht? Was ist das Besondere und Typische für unsere Pfarrgemeinde? Mit welchen Gruppen und Organisationen arbeiten wir außerhalb der Gemeinde zusammen? Was sind die Pläne für die nächsten Jahre, gibt es offene Projekte?

26 26 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 MATERIALIEN ZUR WAHL KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN Jetzt staubt s Kirche am Ort ist im Umbruch. Nach diesem Motto liegt in den Pfarrbüros ein Werbeflyer bereit. Er soll helfen, mögliche Kandidaten und Kandidatinnen für die Räte zu gewinnen. Der Flyer und weitere Materialien zur Werbung sind unter abrufbar. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT In den Pfarrbüros liegen die Plakate für die Wahlen zu den GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäten aus. So besteht die Gelegenheit, die Plakate bereits zur Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten wie auch später zur Wahl selbst zum Einsatz zu bringen. Das Motto der diesjährigen Wahl Jetzt staubt`s. Kirche am Ort ist im Umbruch ist in vier verschiedenen Motiven entfaltet. Jede Gemeinde erhält 8 Plakate, je zwei von jedem Motiv. Ideen und Gestaltungselemente für den Pfarrbrief sowie Anregungen zum Gespräch über das Motto der Wahl finden sie unter BRIEFWAHL Für die Wahlen zu den GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäten ist Briefwahl möglich. Die Briefwahl erfolgt auf Antrag. Antragsunterlagen sind in den Pfarrbüros der Gemeinschaften der Gemeinden erhältlich. Der Antrag ist bis Mittwoch, 8. November beim Wahlvorstand (Pfarrbüro) zu stellen. Das erforderliche Formular ist abrufbar unter Wahlumschläge und Briefwahlumschläge können bei rechtzeitiger Meldung zentral zur Verfügung gestellt werden.

27 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER NOTIZEN Foto: Rnd3000 Fotolia.com

28 28 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 CHECKLISTE ZUR WAHL DER RÄTE FRIST BIS AUFGABE VERANTWORTLICH bis September (16./17. September) Festlegung der Zahl der zu wählenden Mitglieder für den GdG-Rat ( 3 Ziffer 1 WO) Die Festlegung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder kann nach den Schwerpunkten der Pastoral der Gemeinschaft der Gemeinden oder der Vertretung der Pfarreien im GdG-Rat erfolgen. Erfolgt eine Festlegung nach Anzahl der Pfarreien und/ oder Gemeinden der Gemeinschaft der Gemeinden kann die Anzahl der zu wählenden Mitglieder aus den einzelnen Pfarreien/Gemeinden für jede Pfarrei/Gemeinde gleich groß sein oder proportional bestimmt werden. Nach dieser Vorgabe erstellt der Wahlausschuss die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten der zu wählenden Mitglieder. Der GdG-Rat Festlegung des Wahlverfahrens ( 6 Ziffer 1 und 2 WO) GdG-weit auf einer Liste oder einzelnen Listen und in Wahlbezirken oder GdG-weit auf einer Liste gegliedert nach Wahlbezirken. Festlegung der Wahl der Pfarreiräte und/oder Gemeinderäte Der GdG-Rat im Einvernehmen mit den Pfarreiund Gemeinderäten Festlegung des Wahlverfahrens für die Pfarreiräte und Gemeinderäte (Ziffer 4.2 der Ordnungen für die Pfarreiund Gemeinderäte) Eigener Wahlausschuss für die Wahlen zu den Pfarrei- und Gemeinderäten oder gemeinsamen Wahlausschuss zur Wahl des GdG- Rats und der Pfarrei- und Gemeinderäte. Werden für die Wahl der Pfarreiräte und Gemeinderäte eigene Wahlausschüsse gebildet, legt der GdG-Rat deren Größe in Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort fest.

29 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER FRIST BIS AUFGABE VERANTWORTLICH (16./17. September) Berufung des Wahlausschusses für den GdG-Rat ( 7 WO) Mitglieder sind der Leiter der GdG oder ein von ihm benannter Vertreter bzw. Vertreterin und mindestens vier vom Kooperationsgremium der Pfarrgemeinderäte zu wählende Mitglieder der Gemeinschaft der Gemeinden. Die Aufgaben des Wahlausschusses sind in 8 WO benannt. Der GdG-Rat Berufung der Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte gemäß 4 Ziffer 2 der Ordnungen für die Pfarrei und Gemeinderäte sofern diese Aufgabe nicht durch den Wahlausschuss für den GdG-Rat übernommen wird. 30. September/ 1. Oktober Erarbeitung und Bekanntgabe des Wahlvorschlags ( 9, Ziffer 1 3 WO) Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. 2. bis 15. Oktober Offenlegung des Wahlvorschlags ( 9 Ziffer 3 WO). an zentralen Orten der GdG oder in sonstiger geeigneter Weise z. B. in den Gottesdiensten, durch Aushänge, auf der Homepage, im Newsletter oder dem Printmedium der Gemeinschaft der Gemeinden. Hinweis auf die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen ( 9 Ziffer 4 WO) Ergänzungsvorschläge können bis zum 15. Oktober eingereicht werden. Für Ergänzungsvorschläge sind 20 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich. Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. Foto: Robert Kneschke Fotolia.com

30 30 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 CHECKLISTE ZUR WAHL DER RÄTE FRIST BIS AUFGABE VERANTWORTLICH bis 22. Oktober Prüfung der Ergänzungsvorschläge ( 9 Ziffer 6 WO) Aufstellung des endgültigen Wahlvorschlags ( 10 WO) Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlags ( 10 WO) Die Bekanntgabe erfolgt an zentralen Orten der GdG oder in sonstiger geeigneter Weise z. B. in den Gottesdiensten, durch Aushänge, auf der Homepage, im Newsletter oder dem Printmedium der Gemeinschaft der Gemeinden. Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. bis 22. Oktober Bestellung des Wahlvorstands ( 11 WO) Der Wahlvorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. Dem Wahlvorstand dürfen keine Kandidatinnen/ Kandidaten für die Wahlen zu den Räten angehören. Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind in 11 WO benannt. Wahlausschuss für den GdG-Rat, der diese Aufgaben übernimmt. 23. Oktober bis 8. November Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen ( 13 WO) Briefwahlunterlagen sollen in den örtlichen Pfarrbüros zugänglich gemacht werden. Wahlvorstand für den GdG-Rat. Wahlvorstand für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlvorstand für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt.

31 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER FRIST BIS AUFGABE VERANTWORTLICH 11./12. November Wahl a) GdG-Rat b) Pfarreiräte c) Gemeinderäte Der Wahlvorstand hat nach 11 und 14 WO die Aufgabe der: Sorge für einen ungestörten Ablauf der Wahl, Registrierung der Wählerstimmen, Registrierung der auswärtigen Wähler gem. 4 Ziffer 2 WO (Formblatt über Entgegennahme der Stimmzettel, vorläufigen Zählung der abgegebenen Stimmen, Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses, Aufnahme der Wahlniederschrift mit Unterschrift des Vorsitzenden, unverzüglichen Weiterleitung der Niederschrift an den Wahlausschuss Weitergabe der Ergebnisse nach Auszählung der Stimmen, spätestens bis Montag früh am 13. November 2017 an das Bischöfliche Generalvikariat Aachen, Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung Online: johannes.schnettler@bistum-aachen.de Fax: 0241/ ; Tel.: 0241/ oder Diese Rufnummern sind auch erreichbar Sonntag 12. November 2017 in der Zeit von10 bis 13 Uhr und 17 bis 20 Uhr Wahlvorstand für den GdG-Rat. Wahlvorstand für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlvorstand für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. bis 17. November Prüfung des Wahlergebnisses Endgültige Feststellung des Wahlergebnisses ( 15 Ziffer 1 WO) Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. 18./19. November Bekanntgabe des Wahlergebnisses ( 15 Ziffer 2) Die Bekanntgabe erfolgt an zentralen Orten der GdG oder in sonstiger geeigneter Weise z. B. in den Gottesdiensten, durch Aushänge, auf der Homepage, im Newsletter oder dem Printmedium der Gemeinschaft der Gemeinden. Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt.

32 32 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 CHECKLISTE ZUR WAHL DER RÄTE FRIST BIS AUFGABE VERANTWORTLICH bis 26. November Frist für die Anfechtung der Gültigkeit des Wahlergebnisses ( 15 Ziffer 3 WO) Wahlausschuss für den GdG-Rat. Wahlausschüsse für die Pfarrei- und Gemeinderäte, sofern nicht der Wahlausschuss für den GdG-Rat diese Aufgaben übernimmt. bis 1. Dezember Erste Sitzung des GdG-Rats mit den gewählten und amtlichen Mitgliedern ( 7 Ziffer 1 Satzung für den GdG-Rat) Berufung der Mitglieder nach 4 Ziffer 3 der Satzung für den GdG-Rat, sofern kein Einspruch gegen das Wahlergebnis vorliegt. Leiter der GdG bis 23. Dezember Konstituierende Sitzung des GdG-Rats mit Wahl des Vorstandes ( 7 Ziffer 2 und 3 der Satzung für den GdG-Rat) Leiter der GdG bis 6. Januar 2018 Konstituierende Sitzung des Pfarreirats mit Wahl einer/s Vorsitzenden bzw. eines Sprecherteams (Ziffer 4.3 und 4 der Ordnung für die Pfarreiräte) Der Pfarrer oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Pastoralteams der GdG bis 6. Januar 2018 Konstituierende Sitzung des Gemeinderats mit Wahl einer Leitung (Ziffer 4.3 und 4 der Ordnung für die Gemeinderäte) Der Pfarrer oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Pastoralteams der GdG

33 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER NOTIZEN Foto: Andrey Popov Fotolia.com

34 34 ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER 2017 NOTIZEN

35 NOTIZEN ARBEITSHILFE ZUR WAHL DER RÄTE AM 11./12. NOVEMBER

36 IMPRESSUM HERAUSGEBER/KONTAKT Bischöfliches Generalvikariat Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung Abteilung Pastoral in Lebensräumen Klosterplatz 7, Aachen Johannes Schnettler, Tel: 0241/ johannes.schnettler@bistum-aachen.de Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen Klosterplatz 4, Aachen Mechtild Jansen, Tel.: mechtild.jansen@dioezesanrat.bistum-aachen.de Mai, 2017

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) 1 Wahlgrundsatz 1. Die zu wählenden Mitglieder des GdG-Rats gemäß 4 Ziffer 1 der Satzung für den GdG- Rat werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Phase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für:

Phase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für: Phase IV Nach der Wahl Im Folgenden finden Sie Formulare für: Wahlniederschrift des Wahlvorstandes Wahlniederschrift des Wahlausschusses Kurzmitteilung über das Wahlergebnis So haben wir gewählt Bekanntgabe

Mehr

Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011

Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011 1 Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011 1 Wahl durch die Pfarrgemeinde 1. Zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von

Mehr

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster I Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 1. Die Mitglieder der Pfarreiräte gem. 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarreiräte (PR- Satzung) werden in allgemeiner,

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

2. Der Wahlausschuss bestimmt das oder die Wahllokale und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl fest.

2. Der Wahlausschuss bestimmt das oder die Wahllokale und setzt eine ausreichende Zeitdauer für die Wahl fest. Wahlordnung für Pfarreiräte I Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 1. Die Mitglieder der Pfarreiräte gem. 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarreiräte (PR-Satzung) werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim

Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Anordnung über die Änderung der Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit im Bistum Hildesheim Die Richtlinien zur Einrichtung eines Katholikenrates in einer Seelsorgeeinheit

Mehr

(2) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder kann durch Beschluss des Pfarrgemeinderates erweitert werden.

(2) Die Zahl der zu wählenden Mitglieder kann durch Beschluss des Pfarrgemeinderates erweitert werden. Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt Auf der Grundlage der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt wird folgende Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte festgelegt. Sie gilt sinngemäß

Mehr

Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) Präambel Gott traut Menschen zu, seine Botschaft zu leben und in Wort und Tat zu bezeugen. Bei Gott hat das Charisma jedes Menschen Gewicht,

Mehr

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet ERMLANDFAMILIE e.v. Wahlordnung Allgemeines 1 Präambel Diese Wahlordnung regelt die Wahlen, Delegierungen und Berufungen zur Ermländervertretung und die Wahl der Mitglieder des Ermländerrates des Ermlandfamilie

Mehr

Ordnung für die Gemeindeteams

Ordnung für die Gemeindeteams 1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien,

Mehr

PFARRVERBAND 2. WAHLORDNUNG für die Mitglieder gemäß 4 (2) der Satzung für den Kirchortsrat im Bistum Eichstätt

PFARRVERBAND 2. WAHLORDNUNG für die Mitglieder gemäß 4 (2) der Satzung für den Kirchortsrat im Bistum Eichstätt PFARRVERBAND 2 WAHLORDNUNG für die Mitglieder gemäß 4 (2) der Satzung für den Kirchortsrat im Bistum Eichstätt 53 PFARRVERBAND 2 Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt hat in seiner Vollversammlung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung 06.2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung nach Maßgabe der entsprechend

Mehr

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt

Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Ordnung für die Wahl und Konstituierung der Kirchenvorstände im Bistum Erfurt Der Kirchenvorstand 1 Geltung Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus dem Pfarrer, amtlichen Mitgliedern und gewählten

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg ebgs1@mnet-online.de Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn am Jahnweg, Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Elternbeirat - Wahlordnung

Elternbeirat - Wahlordnung Elternbeirat - Wahlordnung Präambel Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat der Grundschule wird durch

Mehr

Anlage ABl. 7/2018 Erzbistum Berlin. Wahlordnung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin

Anlage ABl. 7/2018 Erzbistum Berlin. Wahlordnung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin Anlage ABl. 7/2018 Erzbistum Berlin Wahlordnung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin Wahlordnung für die Gemeinderäte und die Pfarreiräte im Erzbistum Berlin 1 Wahlrechtsgrundsätze;

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing PRÄAMBEL Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln. I. Allgemeine Bestimmungen. Wahlgrundsätze

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln. I. Allgemeine Bestimmungen. Wahlgrundsätze Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln I. Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte gemäß 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.v. 1 Gegenstand Diese Wahlordnung regelt gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

WAHLORDNUNG. Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln

WAHLORDNUNG. Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln WAHLORDNUNG Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln 28 29 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Wahlgrundsätze _1 Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte gemäß 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte

Mehr

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim 1 Wahlgrundsätze; Wahlberechtigung (1) Die Wahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates ist unmittelbar und geheim. Zur Ausübung des

Mehr

Wahlordnung. Volksbank eg

Wahlordnung. Volksbank eg Die Wahlordnung Wahlordnung d e r V o l k s b a n k e G Volksbank eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg, Villingen (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai

Mehr

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Einverständniserklärung Kirchenvorstandswahl Vorläufige Kandidatenliste Kirchenvorstandswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste

Mehr

Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat

Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat Auf Grund der zum 01. Juli 2017 in Kraft gesetzten Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese München und Freising wird folgende Wahlordnung erlassen: 1 Aufgaben

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung. Bezirkswahl. der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung. Bezirkswahl. der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg Bezirkswahl der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Für je 100 Mitglieder

Mehr

Wahlordnung der Mitarbeiterseite gemäß 4 Abs. 4 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Wahlordnung der Mitarbeiterseite gemäß 4 Abs. 4 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes , AMBERTUS nhalt, 1, 2 - Wahlordnung der Mitarbeiterseite Wahlordnung der Mitarbeiterseite gemäß 4 Abs. 4 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes 1 Gegenstand 533 2

Mehr

Wahlordnung. für die Gemeinderäte im Bistum Essen

Wahlordnung. für die Gemeinderäte im Bistum Essen Wahlordnung für die Gemeinderäte im Bistum Essen Impressum 1. Auflage 2009 Herausgeber: Bistum Essen Dezernat 1, Pastoral und Zentralabteilung Kirchenrecht Zwölfling 16 45127 Essen gemeinde.und.lebensraum@bistum-essen.de

Mehr

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Seite -1- Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Aktuelle Wahlordnung Änderungen 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung

VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung Wahlordnung des Industrieforums VHPready e.v. 1. VORBEMERKUNG Alle

Mehr

Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren

Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Einverständniserklärung Pfarrgemeinderatswahl Vorläufige Kandidatenliste Pfarrgemeinderatswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste

Mehr

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 U:\Vertreterwahl 2016\2016 Wahlordnung VV Listenwahl 2016.doc Seite 1 von 5 Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank Bad Saulgau

Mehr

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

Pfarrgemeinderatswahl

Pfarrgemeinderatswahl Medienkonferenz, am 27.10.2009 Pfarrgemeinderatswahl im Kreisdekanat Euskirchen Samstag, den 07. November 2009 Sonntag, den 08. November 2009 Zahlen & Fakten zur PGR-Wahl 76.500 Katholiken im Kreisdekanat

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße (WahlO EBR) Der Elternbeirat der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über

Mehr

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

Inhalt Interessen vertreten! Die Jugendversammlung in der Pfarrei Bedeutung der Jugendversammlung... 2

Inhalt Interessen vertreten! Die Jugendversammlung in der Pfarrei Bedeutung der Jugendversammlung... 2 Impressum Herausgeber Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Speyer Webergasse Speyer info@bdkj-speyer.de www.bdkj-speyer.de pgwahl.bdkj-speyer.de Inhalt Interessen vertreten!... 1. Die

Mehr

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Regional-KODA Nord-Ost

Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Regional-KODA Nord-Ost Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Regional-KODA Nord-Ost Anlage ABl. 1/2018 Erzbistum Berlin Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Regional-KODA Nord-Ost 1 1 Vorbereitung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren

Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. In die Spalte muss der für die konkrete Wahldurchführung maßgebliche Kalendertag eingetragen werden.

Mehr

Satzung des Diözesanrates der katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen Seite 2

Satzung des Diözesanrates der katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen Seite 2 Satzung des Diözesanrates der katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen Seite 2 Geschäftsordnung des Diözesanrates der katholischen Frauen und Männer im Bistum Essen Seite 6 Wahlordnung des Diözesanrates

Mehr

Die Wahlordnung der Volksbank eg

Die Wahlordnung der Volksbank eg Die Wahlordnung der Volksbank eg #gestalterbank www.voba-sbh.de Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Personalratswahlen im Land Brandenburg Personalratswahlen im Land Brandenburg Hinweise auf Aufgaben vorstände und zu beachtende Fristen Die Einleitung und Durchführung en unterliegt der Zuständigkeit vorstände. Auf folgende Aufgaben, Fristen

Mehr

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am 308.2011 beschlossenen Fassung 1 Zweck der Wahlordnung Zweck der Wahlordnung ist die geordnete Vorbereitung und Durchführung der Wahlen

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016

Mehr

Warum Wahlen? Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden. etwa ein Jahr vor Wahlen. Einberufung

Warum Wahlen? Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden. etwa ein Jahr vor Wahlen. Einberufung Anleitung für Wahlen in den Ortsverbänden Grundlage ist die Satzung und Wahlordnung des Landesverbandes Warum Wahlen? lt. Satzung alle 4 Jahre neuer Vorstand und Kassenprüfer (Ergänzungswahlen auch zwischendurch)

Mehr

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung Wahlordnung Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung in Kraft. Wahlordnung für den Elternbeirat an der Maria-Ward- Grundschule Nürnberg der Erzdiözese

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl. Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl. Dritter Abschnitt Rechtsbehelfe gegen die Wahl

Inhaltsverzeichnis. Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl. Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl. Dritter Abschnitt Rechtsbehelfe gegen die Wahl Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayer. (Erz-)Diözesen (=GStVWO) in der Fassung vom 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Vorbereitung

Mehr

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG I N H A L T Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 2 4 Wählbarkeit 2 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 3 6 Bekanntmachung

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss

Mehr

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen 42 > Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Präambel Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Organisationen ist der

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Wahlordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg

Wahlordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg Wahlordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg Alle Bezeichnungen von Personen sind geschlechtsneutral. Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit

Mehr

Sonnenallee Berlin

Sonnenallee Berlin Wahlordnung Neufassung 2014 Sonnenallee 91. 12045 Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6 Ort und Zeit der

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

Wahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg

Wahlordnung. Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg Wahlordnung Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg der Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eg 60311 Frankfurt am Main Großer Hirschgraben 20 26 1 Wahlvorstand... 3 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

Wahlordnung des BDKJ Diözesanverbandes Rottenburg- Stuttgart

Wahlordnung des BDKJ Diözesanverbandes Rottenburg- Stuttgart 1079 1080 1081 1082 1083 1084 1085 1086 1087 1088 1089 1090 1091 1092 1093 1094 1095 1096 1097 1098 1099 1100 1101 1102 1103 1104 1105 1106 1107 1108 1109 1110 1111 1112 1113 1114 1115 1116 1117 1118 1119

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn Am Jahnweg, Am Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG in Verbindung mit

Mehr

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan

INHALTS- VERZEICHNIS. Terminplan INHALTS- VERZEICHNIS Terminplan I. Phase: Wahlvorbereitung Einverständniserklärung Pfarrgemeinderatswahl Vorläufige Kandidatenliste Pfarrgemeinderatswahl Auskunft aus der Wählerliste Endgültige Kandidatenliste

Mehr

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster

Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster Artikel 1 Anordnung der Wahl, Aufstellung und Auslegung der Wählerliste (1) Der Kirchenvorstand ordnet

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung zur. Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV)

Wahlordnung zur. Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV) Wahlordnung zur Kirchenordnung über Mitarbeitervertretungen in der Heilsarmee in Deutschland (HA.WahlO.MAV) Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts Inhalt EINLEITUNG... 3 Durchführung

Mehr