Pfarrgemeinderatswahl
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- Lilli Kerstin Tiedeman
- vor 7 Jahren
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1 Medienkonferenz, am Pfarrgemeinderatswahl im Kreisdekanat Euskirchen Samstag, den 07. November 2009 Sonntag, den 08. November 2009
2 Zahlen & Fakten zur PGR-Wahl Katholiken im Kreisdekanat Euskirchen in 7 Seelsorgebereiche der 58 Kirchengemeinden werden 7 Pfarrgemeinderäte mit insgesamt 90 Mitglieder gewählt PGR-Wahlbeteiligung 2005: Wahlberechtigte (ab 16 Jahren) PGR-Wähler = 7,2 % der Wahlberechtigten Kirchenbesucher = 12,4 % von Katholiken Kirchenbesucher = 40,7 % der Kirchenbesucher
3 Pfarrgemeinderat die personelle Situation im priesterlichen Dienst führt zu den nötigen Veränderungen in der Struktur veränderte Bedingungen machen einen Wechsel der Taktik nötig vergleichbar mit der Umstellung von der Manndeckung auf die Raumdeckung beim Fußballspiel
4 Der alte Name für eine neue Arbeitsweise Pfarrgemeinderat Die neue Taktik: von der Manndeckung zur Raumdeckung
5 Fußball System der Raumdeckung ballorientiertes Verschieben keine festen Spieler Raum eng machen Überzahl schaffen Ballgewinne ermöglichen Verschieben im Raum Arbeit der gesamten Mannschaft hohe Laufbereitschaft gefordert allerdings kein Hinterherlaufen alle Spieler im Verbund positiv für den Mannschaftsgeist
6 Pfarrgemeinderat Struktur des Seelsorgebereichs menschorientierte Pastoral keine starren Zuteilungen Entfernungen überwinden gute Bedingungen schaffen Menschen gewinnen größere Beweglichkeit Arbeit aller Gemeindemitglieder starke Identität gefordert eigenständiges Handeln aller im Verbund fördert die Gemeinschaft
7 2 Aufgaben des PGR 2(1) Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
8 2 Aufgaben des PGR 2(2) Der PGR wirkt mit an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes, das in jedem Seelsorgebereich vom Pfarrer zu verantworten ist. (sehen, urteilen und handeln: pastoralen Herausforderungen fest stellen und entwickeln Handlungsperspektiven, benennen Leitlinien, Schwerpunkte und Zielsetzungen)
9 2 Aufgaben des PGR PGR gibt sein Votum: 2(4) in wichtigen Fragen der Pastoral/Seelsorge 2 (5) zur Einrichtung und Größe von Ortsausschüssen Der PGR wirkt mit: 2(6) das pastorale/seelsorgliche Wirken zu entwickeln und zu gestalten 2(2) an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes
10 Der PGR berät 2 (4) in wichtigen Fragen der Pastoral das Votum des PGR ein zu holen, dazu ist der Pfarrer verpflichte. - die Änderung der Pfarrorganisation - die Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten - die Konzepte für die Sakramentenpastoral - die künstlerische und liturgische Ausstattung der Kirche - das kirchenmusikalische Konzept in Absprache mit den kirchenmusikalisch Verantwortlichen - die Ausgestaltung und Förderung der Ökumene - das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit - die Regelung zur Nutzung kirchlicher Versammlungsräume in Absprache mit dem Kirchenvorstand bzw. der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes
11 2 Aufgaben des PGR Der PGR entscheidet 2(3) über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement 2(5) über die Einrichtung von Sachausschüssen und Projektgruppen und deren Mitgliedschaft 2 (6) Der PGR sorgt: für eine geeignete Vernetzung für die Beteiligung am PGR sowie der Orts- und Sachausschüsse
12 Der PGR entscheidet 2(3) in der Wahrnehmung des Laienapostolates über das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement Handlungsfeldern: Bildung, Erziehung und Kultur Ehe, Familie und Generationen Migration, Integration und interkultureller Dialog Mission, Entwicklung, Frieden Umwelt und Bewahrung der Schöpfung Kommunalpolitik Der PGR fördert die Mitwirkung von Gläubigen in öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Initiativen.
13 Strukturveränderung Pfarrer Pfarrer Pfarrer PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV je einen Pfarrer Pfarrer Pfarrer Pfarrer
14 Strukturveränderung PGR KV PGR KV Pfarrer Pfarrer PGR KV PGR KV Pfarrer Pfarrer PGR KV PGR KV nicht jede hat einen Pfarrer
15 Strukturveränderung Pfarrer PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV Pfarrer PGR KV PGR KV keine hat einen Pfarrer
16 Strukturveränderung Pfarrer PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV PGR KV ein Pfarrer hat mehrere Gemeinden bis zu 21 en
17 Strukturveränderung PG OA OA Ein gemeinsamer PGR KV KV SA OA SA KV fusionierte SA KV OA PG fusionierte Pfarrer Kirchengemmeindeverband
18 3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates 1) Stimmberechtigte Mitglieder a) Geborene Mitglieder: Geborene Mitglieder sind der Pfarrer, die Pfarrvikare und max. 2 weitere Mitglieder des Pastoralteams. Der Pfarrer entscheidet in Abstimmung mit dem Pastoralteam, wer von den weiteren Mitgliedern Sitz und Stimme im PGR wahrnimmt. b) Gewählte Mitglieder: Jeder Pfarrgemeinderat legt entsprechend der folgenden Regelung die Anzahl der zu wählenden Mitglieder fest: bis Katholiken 8 14 Mitglieder Katholiken Mitglieder über Katholiken Mitglieder
19 3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates (2) Nicht stimmberechtigte beratende Mitglieder a) alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams b) ein/e Vertreter/in des Kirchenvorstandes bzw. der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes c) je ein/e Vertreter/in der im Seelsorgebereich tätigen internationalen Katholischen Seelsorge (3) Gäste und Sachkundige a) Die Vorsitzenden der Sachausschüsse, die Sachbeauftragten und je ein/e Vertreter/in der Angestellten der Kirchengemeinde bzw. des Kirchengemeindeverbandes sowie ein/e Vertreter/in der im Seelsorgebereich tätigen Ordensleute haben das Recht, an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates als Gäste beratend teilzunehmen.
20 3 Mitglieder des Pfarrgemeinderates Dabei müssen mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder gewählte Mitglieder sein. Gegebenenfalls ist ie Zahl der Mitglieder entsprechend zu erhöhen. Der PGR kann für von ihm festgelegte Gebiete die Zahl der zu wählenden Mitglieder proportional oder paritätisch aufteilen, damit dementsprechend jedes Gebiet im Pfarrgemeinderat vertreten ist (vgl. 4 und 5 der Wahlordnung). c) Berufene Mitglieder: Der Pfarrer kann in Abstimmung mit den gewählten Mitgliedern je nach Bedarf bis zu vier weitere Mitglieder berufen. Allerdings müssen mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder gewählte Mitglieder sein.
21 5 Wahlverfahren für die Wahl eines gemeinsamen Pfarrgemeinderates für mehrere Pfarrgemeinden bzw. bei Bildung von Wahlbereichen (1) Der Pfarrgemeinderat bzw. die Pfarrgemeinderäte nach Absprache mit der Pfarrverbandskonferenz legt/legen das Wahlverfahren fest und teilt/teilen dies dem Wahlausschuss mit. (2) Wahlmodus Für die je nach Größe des Seelsorgebereichs zu wählenden Kandidaten/innen stehen folgende Wahlmodi zur Verfügung:
22 5 Wahlmodus a) proportionale Wahl a) l Die proportionale Wahl sieht vor, dass die Zahl der zu Wählenden verhältnismäßig nach Größe (Katholikenzahl) der Wahlbereiche aufgeteilt wird. z. B. im Seelsorgebereich 4 Kirchengemeinden mit Katholiken, d. h. 10 bis 16 zu wählende PGR-Mitglieder z. B. bei 15 zu wählenden Mitgliedern St Mitglieder St je 1 Mitglied St St Mitglieder
23 5 Wahlmodus b) paritätische Wahl b) Die Zahl der Kandidaten/innen wird in gleicher Weise auf die jeweiligen Wahlbereiche aufgeteilt. bei 16 zu wählenden Mitgliedern je Kirchengemeinde 4 Mitglieder St Mitglieder St St Mitglieder 4 Mitglieder St Mitglieder
24 5 Wahlmodus c) modifiziert proportionale Wahl Die Zahl der Kandidaten/innen wird nicht strikt nach der Gläubigenzahl aufgeteilt. Die Beteiligten legen den Proporzschlüssel nach ortspezifischen Kriterien fest. z. B. bei 16 zu wählenden Mitglieder (Kriterien: Größe, Lebendigkeit, mindestens 2 Mitglieder je Kirchengemeinde) St Mitglieder St je 2 Mitglied St St Mitglieder
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