BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden

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1 BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas Berlin, 30. Juni 2011 Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Verband kommunaler Unternehmen e.v. (VKU) sowie von GEODE Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Énergie, EWIV

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesetzliche Vorgaben sowie Festlegungen der Bundesnetzagentur Ziel des Leitfadens Grundlagen der Bilanzkreisführung Darstellung der verschiedenen Marktrollen Grundlagen für die Geschäftsprozesse Betrachtete Prozesse Begriffsbestimmungen Datenaustausch, Datenformate und Nachrichtentypen Austausch von Edig@s-Nachrichten Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreisnummer bzw. Bilanzkreisbezeichnung Besonderheiten von Biogas-Bilanzkreisen Verbindung von Bilanzkreisen Besonderheiten bei der Verbindung von Biogas-Bilanzkreisen Abwicklung der qualitätsüberschreitenden Bilanzierung im Rahmen der Konvertierung Definition von Zeitreihentypen Vorgelagerte bilanzierungsrelevante Prozesse Übermittlung der zulässigen BK/SBK für Ein- und -Ausspeisepunkte Durchführung des Fallgruppenwechsels Fallgruppenwechsel zu RLMNEV Erstellung und Versand von Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Monatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Untermonatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Allgemeines zum Deklarationsclearing Deklarationsclearing (Auslöser Ablehnung durch den MGV) Deklarationsclearing (Auslöser BKV/TK) Abwicklung von bilanzkreiswirksamen Nominierungen zwischen Transportkunden, Bilanzkreisverantwortlichen, Netzbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen Beschränkungen der Renominierungsrechte an MÜT und GÜP ab Seite 2 von 271

3 4.2 Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber an Punkten ohne Bündelung von Entry- und Exit-Kapazitäten Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber an Punkten mit Bündelung von Entry- und Exit-Kapazitäten Nominierungen gegenüber einem Marktgebietsverantwortlichen am VHP Nominierungsersatzverfahren Technische Ausspeisemeldung für einzelne Ausspeisepunkte Netzrelevantes Nominierungsmanagement zwischen einzelnen Netzbetreibern (Mengenanmeldung) Allokationsprozess Definition der verschiedenen Allokationsverfahren Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts Bestimmung eines Monatsbilanzierungsbrennwerts Bestimmung eines täglichen Bilanzierungsbrennwerts Besonderheiten bei den Allokationen der verschiedenen Zeitreihentypen Allokation von Ein- und Ausspeisungen beim NB (Zeitreihentyp Entryso und Exitso ) Allokation von gemessenen physischen Biogaseinspeisungen (Zeitreihentyp Entry Biogasphysisch ) Allokation von Netzkopplungspunkten (Zeitreihentyp Entry NKP ) Allokation von RLM-Ausspeisepunkten (Zeitreihentyp RLMmT, RLMoT, RLMNEV ) Allokation von SLP-Ausspeisepunkten (Zeitreihentyp SLPsyn und SLPana ) Belieferung von SLP-Ausspeisepunkten im synthetischen Verfahren Belieferung von SLP-Ausspeisepunkten im analytischen Verfahren Zeitlicher Ablauf und Ermittlung der allokationsrelevanten SLP- Daten Ersatzwertbildung durch den MGV Allokation von Nominierungen beim MGV (Zeitreihentyp Entry/Exit VHP Erdgas und Entry/Exit VHP Biogas ) Ausspeisung von Biogas an Letztverbraucher Übermittlung von untertägigen RLM-Daten Ermittlung des Bilanzkreisstatus und Anreizsystem Ermittlung der Bilanzkreisstatus Ermittlung der Toleranzmengen für RLM Kunden und des Bilanzkreisstatus in Erdgasbilanzkreisen Übertragung der Toleranzmengen für RLM Kunden bei Unterbilanzkreisen Seite 3 von 271

4 6.4 Berechnung der Konvertierungsmenge Stündliches Anreizsystem für Erdgasbilanzkreise Besonderheiten bei der Biogasbilanzierung Bilanzierungszeitraum Übertragung von Flexibilitäten Berechnung der absoluten Flexibilität Regeln der Flexibilitätsübertragung Besondere Regeln für die Flexibilitätsübertragung am MÜP und VHP bei Unterbilanzkreisen Speicherung von Biogas Clearingprozesse Clearingprozess physischer Zeitreihentypen außer SLP Zeitreihentypen mit Allokationen auf Basis gemessener Lastgänge Grundsätze für den Ablauf des Clearings bei physischen Ein- und Ausspeisestellen Gründe für ein Clearing am Beispiel von RLM-Ausspeisestellen Ein- und Ausspeisepunkte mit dem Allokationsverfahren allokiert wie gemessen und Balancing Shipper Ein- und Ausspeisepunkte mit dem Allokationsverfahren allokiert wie nominiert Abwicklung des Clearingprozesses Clearingprozess SLP (Ausreißerverfahren) Ablauf Abrechnung von Bilanzkreisverträgen Inhalte der Abrechnung Mindestinhalte Abrechnung Bilanzkreisvertrag und Abschlagsrechnung auf die Regel- und Ausgleichsenergieumlage: Besonderheiten bei der Abrechnung von Biogasbilanzkreisen Entgelte für die tatsächlich in Anspruch genommenen Flexibilität Entgelte für den Ausgleich von Differenzmengen außerhalb des Flexibilitätsrahmens (Ausgleichsenergie) Übertragung oder Abrechnung von Differenzmengen am Ende des Bilanzierungszeitraums Rechnungserstellung für Überschreitungsmengen Mehr-/Mindermengenabrechnung Was sind Mehr- oder Mindermengen? Ermittlung der Mehr-/Mindermengen Seite 4 von 271

5 9.2.1 Mehr-/Mindermengenermittlung für RLM-Ausspeisepunkte Aufteilung von SLP-Mehr-/Mindermengen auf verschiedene Zeitpunkte bzw. Monate Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Zählpunkte bei rollierendem Ableseverfahren Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes einzelkundenscharfes Verfahren Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung aggregiert Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren aggregiert Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren einzelkundenscharf Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Ausspeisepunkte bei stichtagsbezogenem Ableseverfahren Wechsel zum einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren Rundungsdifferenzen und Berücksichtigung der Ersatzallokation durch den MGV Meldung der SLP und RLM-Mehr-/Mindermengen vom NB an den MGV Preisbildung der Mehr-/Mindermengen Abwicklung Zahlungsströme zwischen NB und TK Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Zählpunkte Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Zählpunkte Abwicklung Zahlungsströme zwischen NB und MGV Prinzipielle Vorgehensweise Rechnungen für Mehrmengen vom NB an den MGV Rechnungen für Mindermengen vom MGV an den NB Inhalte der Datenmeldungen und Rechnungen bzw. Gutschriften Rechnungs- bzw. Gutschrifterstellung vom NB an den TK Datenmeldung und Rechnungslegung zwischen NB und MGV Mengenmeldungen für die Führung des Netzkontos (NB an MGV) Datenmeldung für Rechnungen bzw. Gutschriften für die Abrechnung der Mehr- /Mindermengen (NB an MGV) Matching zwischen SSQNOT und INVOIC Korrektur bzw. Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung Korrektur oder Storno der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen Korrektur bzw. Storno der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem Transportkunden Auswirkung der Korrektur bzw. des Stornos auf die verschiedenen Mehr- /Mindermengenabrechnungsverfahren Seite 5 von 271

6 Abgrenzungsverfahren Stichtagsverfahren Monatsverfahren Rollierendes Einzelkundenverfahren Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung durch den Transportkunden Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung durch den MGV Zukünftige zu diskutierende mögliche Weiterentwicklungen der Mehr- /Mindermengenabrechung Berechnung und Abrechnung von Netzkonten Netzkontenabrechnung Definition der relevanten Netzkontosalden Veröffentlichung und Abrechnung von Netzkontosalden Ampelsystem Abstimmung des Netzkontos Ermittlung des prozentualen kumulierten Netzkontosaldos Abrechnung des Netzkontosaldos und Veröffentlichung Ampelsystem Auswirkungen auf die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Vorwarnstufe im Ampelsystem Meldesystem Netzkontosaldo an BNetzA Mini-MüT Beschreibung der Systematik Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazität Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten in Verteilernetzen mit entry-exit-system Operative Durchführung des Mini-MüT Seite 6 von 271

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Marktrollen 15 Abbildung 2: Prozesskette Durchführung des Netzzugangs 16 Abbildung 3: Kennzeichnung von Bilanzkreisen und Subbilanzkonten 21 Abbildung 4: Quotale Aufteilung von UBK auf RBK 24 Abbildung 5 Mengenübertragung über den VHP 25 Abbildung 6: Bilanzkreisabbildung im Konvertierungsgebiet 25 Abbildung 7: Bio-Bilanzkreisabbildung im Konvertierungsgebiet 26 Abbildung 8: Beispielhafte Darstellung verschiedener Messungen an einem Netzanschluss für Biogasaufbereitungsanlagen 30 Abbildung 9: Begrenzung der Renominierungsrechte 50 Abbildung 10: Beispiel für eine Aufteilung von Biogaseinspeisungen auf verschiedene Bilanzkreise 59 Abbildung 11: Meldung quotaler NKP 60 Abbildung 12: Meldung quotaler NKP 61 Abbildung 13: Biogasmischlieferung mit 2 nominierenden Bilanzkreisen 66 Abbildung 14: Biogasmischlieferung mit einem verbundenen Bilanzkreis 67 Abbildung 15: Ermittlung der stündlichen Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisung 68 Abbildung 16: Berücksichtigung der RLM-Toleranz 5 % 72 Abbildung 17: Kaskadische Bilanzkreiskonstruktion 77 Abbildung 18: Beispiel für die kaskadische Bilanzkreiskonstruktion in einer Gasqualität 79 Abbildung 19 Berechnung der Konvertierungsmenge Beispiel 1 81 Abbildung 20: Berechnung der Konvertierungsmenge Beispiel 2 81 Abbildung 21: Berechnung der Konvertierungsmenge inkl. 5 % RLM Toleranz 82 Abbildung 22: Toleranzband und Toleranzüberschreitung bei Erdgasbilanzkreisen 84 Abbildung 23: Darstellung eines Beispiel-Loops bei der Übertragung von Flexibilitäten an einem Tag 88 Abbildung 24: Darstellung eines Loops bei der Übertragung von Flexibilitäten an mehreren Tagen 90 Abbildung 25: Übertragung von Mengen bei UBK und RBK 92 Abbildung 26: Übertragung von Flexibilitäten bei UBK und RBK 93 Abbildung 27: MÜP im Speicher 95 Abbildung 28: Übersicht der Abrechnungen zwischen den Marktpartnern 96 Abbildung 29: Zählwertkreislauf 97 Seite 7 von 271

8 Abbildung 30: Summenlastgänge weisen Differenzen auf 100 Abbildung 31: falsch zugeordnete RLM-Kunden 101 Abbildung 32: nicht allokierte RLM-Kunden 102 Abbildung 33: Musterrechnung Bilanzkreisvertrag 110 Abbildung 34: Mustergutschrift Bilanzkreisabrechnung 111 Abbildung 35: Muster für Abschlagsrechnung Regel- und Ausgleichsenergieumlage 112 Abbildung 36: Musterrechnung Anhang Ausgleichsenergie Unterspeisung 113 Abbildung 37: Musterrechnung Anhang Strukturierungsentgelt Überspeisung 114 Abbildung 38: Abrechnung des Flexibilitätsrahmens eines Biogas-Bilanzkreises 115 Abbildung 39: Überschreitung des Flexibilitätsrahmens 116 Abbildung 40: Überschreitung des Flexibilitätsrahmens 117 Abbildung 41: Überschreitung und Abrechnung des Flexibilitätsrahmens am Abbildung 42: Abweichungen der Tagesmengen der SLP-Kunden mit Profil TU München in Abhängigkeit vom Temperaturprognosefehler 121 Abbildung 43: Aggregation der einzelnen Ausspeisepunkte je TK 131 Abbildung 44: Aggregation der TK nach Mehrmenge und nach Mindermenge 132 Abbildung 45: Mehr-/Mindermengenpreise seit Abbildung 46: Zahlungsflüsse einer SLP-Mehrmengenabrechnung zwischen NB und MGV137 Abbildung 47: Zahlungsflüsse einer SLP-Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV138 Abbildung 48: Beispiel für die Übermittlung der Mehr-/Mindermengen Einzeldaten für RLM- Ausspeisepunkte 140 Abbildung 49: Grenzen eines Netzkontos 150 Abbildung 50: Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit getrennten Netzkopplungspunkten je Marktgebiet 152 Abbildung 51: Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit ungetrennt aufgespeisten Netzkopplungspunkten aus verschiedenen Marktgebieten 153 Abbildung 52: Berechnung des Netzkontosaldos 0, 1 und Abbildung 53: Analytischer Timelag 158 Abbildung 54: Beispiel für das Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo Abbildung 55: Beispiel für das Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo Abbildung 56: Entwicklung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 3 nach erfolgter Netzkontoabrechnung 165 Abbildung 57: Entwicklung eines prozentualen monatlichen Netzkontosaldos 5 über ein Jahr 170 Abbildung 58: Beschreibung des Mini-MüT-Mechanismus 172 Seite 8 von 271

9 Abbildung 59: Mini-MüT im Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell 174 Abbildung 60: Mini-MüT im Verteilernetz mit entry-exit-system 175 Abbildung 61: Tatsächlich nutzbare Mini-MüT Austauschkapazität 177 Seite 9 von 271

10 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über alle Zeitreihentypen 40 Tabelle 2: Beispiel für die Anmeldung des Fallgruppenwechsels 42 Tabelle 3: Ermittlung der absoluten Flexibilität 86 Tabelle 4: IMBNOT Meldungen an 2 Tagen 89 Tabelle 5: IMBNOT Meldungen an 2 Tagen 91 Tabelle 6: Beispiel für die Abrechnung von Überschreitungsmengen 116 Tabelle 7: Aufteilung der Mehr-/Mindermenge auf die einzelnen Monate aufgrund der Allokationsprozentsätze 124 Tabelle 8: Zeitversatz der Mehr-/Mindermengenermittlung einzelner Monate 125 Tabelle 9: Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes einzelkundenscharfes Verfahren 126 Tabelle 10: Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung auf das GWJ 2011/ Tabelle 11: Mehr-/Mindermengenermittlung jährlich bei Stichtagsabrechnung 129 Tabelle 12: Übersicht Preisbildung Mehr-/Mindermengenpreis je Monat 133 Tabelle 13: Termine für die Versendung der Mehr-/Mindermengenrechnung an den TK 136 Tabelle 14: Berechnung des Netzkontosaldos Tabelle 15: Mengen im Marktgebiet bei Marktgebietsüberlappung mit ungetrennt aufgespeisten Netzkopplungspunkten aus verschiedenen Marktgebieten 155 Tabelle 16: Entwurf eines Netzkontoauszugs Datenteil 160 Tabelle 17: Entwurf des Netzkontoauszugs Analyseteil 161 Tabelle 18: Beispiel für die Berechnung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 3 bei Anwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens 162 Tabelle 19: Beispiel für die Berechnung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 4 bei Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens 163 Tabelle 20: Berechnung des Netzkontosaldos 3 nach erfolgter Netzkontoabrechnung 165 Tabelle 21: Zahlenbeispiel für die Berechnung des prozentualen monatlichen Netzkontosaldos Tabelle 22: Beispiel für die Berechnung des monatlichen prozentualen Netzkontosaldos Seite 10 von 271

11 Abkürzungsverzeichnis ANB BDEW BNetzA BK BKV D Ausspeisenetzbetreiber Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bilanzkreis Bilanzkreisverantwortlicher Tag/Betrachtungstag (= Liefertag) im Format Gastag D+1 Folgetag auf den Liefertag D+2 Folge-Folgetag auf den Liefertag D-1 Vortag des Liefertages D-2 Vor-Vortag des Liefertages D-3 Vor-Vor-Vortag des Liefertages DVGW EDM ENB FNB GABi Gas GasNZV GEODE GÜP LV KoV kwh/d. KT M M+2M Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. Energiedatenmanagement Einspeisenetzbetreiber Fernleitungsnetzbetreiber Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt Gasnetzzugangsverordnung Europäischer Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen Grenzübergangspunkt Letztverbraucher Vereinbarung über die Kooperation gemäß 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen Kilowattstunden pro Tag Kalendertag Liefermonat 2 Kalendermonate nach Ende des Liefermonats Seite 11 von 271

12 M+2M-XWT x-ter Werktag vor Ende des 2. Kalendermonats nach Ende des Liefermonats M+XWT M+XKT MDL MESZ MEZ MGV MÜP NB PKP RBK RLM SLP SBK SSO TK TUM UBK VHP VNB VBA VKU WT ZRT x-ter Werktag nach Ende des Liefermonats x-ter Kalendertag nach Ende des Liefermonats Messdienstleister (MDL) Mitteleuropäische Sommerzeit Mitteleuropäische Zeit Marktgebietsverantwortlicher Marktgebietsübergangspunkt Netzbetreiber Primärkapazitätsplattform Rechnungsbilanzkreis Registrierte Leistungsmessung Standardlastprofile Subbilanzkonto Speicherbetreiber Transportkunde Technische Universität München Unterbilanzkreis Virtueller Handelspunkt Verteilernetzbetreiber Verbrauchsabrechnung Verband kommunaler Unternehmen Werktag Zeitreihentyp Seite 12 von 271

13 1 Einleitung 1.1 Gesetzliche Vorgaben sowie Festlegungen der Bundesnetzagentur Die Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom macht eine Anpassung der Kooperationsvereinbarung vom und der damit verbundenen Leitfäden notwendig. Dieser Leitfaden tritt mit der Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 30. Juni 2011 am 1. Oktober 2011 in Kraft. Die nachstehenden Regelungen sind von den Netzbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen nach Maßgabe des 3 der Kooperationsvereinbarung anzuwenden. Er löst folgende bisher bestehende Leitfäden ab: 1. BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas vom BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas vom , inkl. der Anlage 1 vom und Anlage 2 vom BGW/VKU-Leitfaden Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz und im zwischengelagertem Netz (mini-müt) vom , inkl. dem Leitfaden zur Prozessbeschreibung vom und dem Zusatzleitfaden zur Abbildung bei zwischengelagerten Netzbetreibern vom BDEW/VKU/GEODE Umsetzungshilfe zur Netzkontoabrechnung gemäß Mitteilung Nr. 4 der Bundesnetzagentur vom BDEW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Biogasbilanzkreisführung vom Der Leitfaden Bilanzierung Biogas dient der Auslegung der rechtlichen Vorgaben des 35 GasNZV und stellt die zwischen den Verbänden vereinbarten Grundsätze zur Bilanzierung von Biogas dar. Die prozessuale Umsetzung der konkretisierten Vorgaben des 35 GasNZV ist in diesem Leitfaden geregelt. Folgende Geschäftsprozesse werden in diesem Leitfaden beschrieben: - Bildung, Führung und Abrechnung von Bilanzkreisen für Erdgas und Biogas - Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen - Führung und Abrechnung von Netzkonten 1.2 Ziel des Leitfadens Ziel des Leitfadens ist es, sämtliche relevante Hauptprozesse darzustellen und die beteiligten Marktteilnehmer in die Lage zu versetzen, die notwendigen Prozesse umsetzen zu können. Der Leitfaden gliedert sich in 2 Teile: Teil 1: Textbeschreibung der Prozesse und Abläufe Seite 13 von 271

14 Teil 2: Prozessbeschreibung mit Use Cases im UML-Format 1.3 Grundlagen der Bilanzkreisführung Die Bilanzkreisführung ist ein zentraler Baustein des Netzzugangsmodells. Sämtliche im vorliegenden Leitfaden verwendeten Definitionen sind direkt aus dem Energiewirtschaftsgesetz, den zugehörigen Verordnungen und der Kooperationsvereinbarung sowie aus dem DVGW- Regelwerk zitiert oder abgeleitet. Die agierenden Marktpartner sind in ihrer Funktion im Markt unter dem Oberbegriff Marktrollen beschrieben. Eine Differenzierung erfolgt dabei ausschließlich unter funktionalen Aspekten, da mehrere Funktionen und Aufgaben von ein und demselben Unternehmen wahrgenommen werden können. 1.4 Darstellung der verschiedenen Marktrollen Folgende Marktrollen sind an den Prozessen des Bilanzkreismanagement beteiligt: Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Marktgebietsverantwortlicher (MGV) Messdienstleister (MDL) Netzbetreiber (NB) in der Ausprägung: o Ausspeisenetzbetreiber (ANB) o Einspeisenetzbetreiber (ENB) o Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Speicherbetreiber (SSO) Biogas-Einspeiser Transportkunde (TK) Letztverbraucher (LV) Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Marktrollen, der Verträge bzw. Vereinbarungen, die für die Bilanzkreisführung notwendig sind und der abzuwickelnden Hauptprozesse. Der Gesamtprozess kann hinsichtlich der beteiligten Marktrollen in mehrere Ebenen unterteilt werden: 1. ENB-Ebene 2. MGV-Ebene 3. ANB-Ebene 4. Weitere Infrastrukturbetreiber, z.b. SSO, welche nicht Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung Gas sind. Seite 14 von 271

15 2 BK-Status/ SLP/RLM/Entryso/ Exitso-Mengen TK ENB V Nominierung Ggf. Vollmacht zur Nominierung V BKV Ggf. Nominierung Ggf. Vollmacht zur Einbringung Einspeisepunkte in BK 4 = gesetzliche Vorgaben = vertragliche V Regelungen Allokation Matching VHP MGV Allokation Matching Einspeisevertrag BKV 1 Bilanzkreisvertrag Nominierung VP Ausspeisevertrag SSO Speichervertrag V SK Nominierung SSO ANB TK 3 Nominierung Ggf. V Vollmacht zur Nominierung Ggf. Nominierung BKV V Ggf. Vollmacht zur Zuordnung Ausspeisepunkte in BK = Infrastrukturbetreiber BKV = Bilanzkreisverantwortlicher TK SK = Transportkunde = Speicherkunde Abbildung 1: Überblick über das Zusammenspiel der einzelnen Marktrollen Sämtliche Prozesse der Marktrolle Speicher sind nicht Teil dieses Leitfadens, mit Ausnahme der in Kap. 6.7 beschriebenen Regeln für die Einspeicherung von Biogas. Es wird den Anlagenbetreibern angrenzender Systeme (Speicher, Produktionsanlagen, etc) empfohlen, die Prozesse analog zu den in diesem Leitfaden beschriebenen Prozessen aufzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Prozesse für die Nominierung (Kap. 4) und die Allokation von Mengen (Kap. 5). Seite 15 von 271

16 2 Grundlagen für die Geschäftsprozesse Die Bilanzkreisführung stellt eine Teilaufgabe innerhalb der gaswirtschaftlichen Prozesskette zur Durchführung von Gastransporten dar. Organisation Netzzugang Prozess Lieferantenwechsel Erzeugung Allokations daten Datenbereitstellung Marktpartner Ggf. Clearingprozesse Abrechnung Bilanzkreise Abrechnung Netzzugang Abrechnung Mehr- /Mindermengen Abrechnung Netzkonten Vor bzw. nachgelagerter Prozess Prozessschritt wird im Leitfaden beschrieben Abbildung 2: Prozesskette Durchführung des Netzzugangs 2.1 Betrachtete Prozesse Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Geschäftsprozesse: - Übermittlung der zulässigen Bilanzkreise/Subbilanzkonten für Ein- und Ausspeisepunkte - Durchführung des Fallgruppenwechsels - Erstellung und Versand von Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen - Abwicklung der Nominierung - Durchführung des Allokationsprozesses - Ermittlung des Bilanzkreisstatus - Ermittlung der Toleranzmengen - Stündliches Anreizsystem - Berechnung der Konvertierungsmengen - Ermittlung der Bilanzierungsmengen für Biogas - Ermittlung der Flexibilitätsübertragungen für Biogas - Speicherung von Biogas - Durchführung des SLP-Clearingverfahren (Ausreißerverfahren) - Durchführung des RLM-Clearingverfahren - Durchführung des Clearings für Entry-/Exit-Punkte Seite 16 von 271

17 - Abrechnung von Bilanzkreisverträgen - Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen - Berechnung und Abrechnung von Netzkonten - Abwicklung des Mini-MüT 2.2 Begriffsbestimmungen Allokation ist die Zuordnung von Gasmengen zu einem Bilanzkreis Ausspeisenetzbetreiber (ANB) Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde nach 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Ausspeisevertrag, auch in Form eines Lieferantenrahmenvertrages, abschließt. Ausspeisepunkt Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß 11 Abs. 2 GasNZV. Bilanzkreis Die Zusammenfassung von Einspeise- und Ausspeisepunkten, die dem Zweck dient, Einspeisemengen und Ausspeisemengen zu saldieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen. Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient. Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist. Einheiten Zahlen in Beispielen in MWh, sofern nicht abweichend angegeben. Einspeisenetzbetreiber (ENB) Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde nach 3 Abs. 1 Satz 1 GasNZV einen Einspeisevertrag abschließt. Dies kann z.b. an Speichern, an LNG-Einspeisungen, inländischen Produktionsanlagen, an Grenzübergängen zu ausländischen Netzen, an Marktgebietskopplungspunkten und Biogaseinspeisepunkten bzw. Mischanlagen der Fall sein. Damit kann jeder Netzbetreiber zum ENB werden, sobald die erste Biogasanlage in seinem Netz in Betrieb geht und Gas einspeist. Einspeisepunkt Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden von Grenzübergängen, Marktgebietsgrenzen, inländischen Quellen und Produktionsanlagen, LNG-Anlagen, Biogasanlagen oder aus Speichern an einen Netzbetreiber in dessen Netz Seite 17 von 271

18 übergeben werden kann. Als Einspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Einspeisepunkte zu einer Zone gemäß 11 Abs. 2 GasNZV. Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Ein Netzbetreiber, bei dem für den Netzzugang Entry- oder Exit-Kapazitäten gebucht werden müssen. Dieser Netzbetreiber wendet nicht das Netzpartizipationsmodell an. GABi Gas Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Ausgleichsleistungen Gas (Az. BK ) vom 28. Mai Gastag Der Gastag beginnt um 06:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des folgenden Tages. Gebündelter Buchungspunkt Zusammenfassung von buchbaren Ein- und Ausspeisepunkten zwischen zwei nationalen oder einem nationalen und einem internationalen Marktgebiet, an denen Transportkunden gebündelte Kapazitäten buchen können. Gebündelte Nominierung Einheitliche Nominierungserklärung an einem gebündelten Buchungspunkt. GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK ) vom 20. August Grenzübergangspunkt (GÜP) Netzkopplungspunkt zwischen zwei Netzbetreibern, die unterschiedlichen Ländern zugeordnet sind. Kapazität Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt in kwh/h. Letztverbraucher (LV) Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Marktgebiet Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere Bilanzkreise übertragen können. Marktgebietsübergangspunkt (MÜP) Netzkopplungspunkt zwischen zwei Netzbetreibern, die unterschiedlichen Marktgebieten zugeordnet sind. Marktgebietsverantwortlicher (MGV) ist die von den Fernleitungsnetzbetreibern bestimmte natürliche oder juristische Person, die in einem Marktgebiet Leistungen erbringt, die zur Verwirklichung einer effizienten Abwicklung des Gasnetzzugangs in einem Marktgebiet durch eine Person zu erbringen sind. Der MGV besitzt keine physischen Ein- oder Ausspeisepunkte. Allein der virtuelle Handelspunkt (VHP) befindet sich im Verantwortungsbereich des MGV. Darüber hinaus ist der MGV für die Beschaffung und die Steuerung des Einsatzes von Regelenergie sowie für die Bilanzkreisabwicklung des Marktgebietes zuständig. Seite 18 von 271

19 Mini-MüT Die Übertragung von Gasmengen des jeweiligen Transportkunden zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz. Netzbetreiber (NB) Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde einen Ein- oder Ausspeisevertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag abschließt. Netzkopplungspunkt (NKP) Verbindet zwei Gasnetze miteinander. Nominierung Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu übernehmenden bzw. übergebenden Gasmenge in kwh/h. Operational Balancing Account (OBA) Differenzen zwischen der Summe der stündlich gemessenen Gasmengen an einem Punkt und der Summe der für diese Stunde allokierten Gasmengen an diesem Punkt werden in einem Operational Balancing Account" (OBA) laufend fortgeschrieben. Dieses OBA wird zwischen zwei angrenzenden Netzbetreibern vereinbart ("Operating Balancing Agreement"). Ein OBA wird auch an mengengesteuerten Anschlusspunkten zwischen Infrastrukturbetreiber und angrenzenden Netzbetreiber vereinbart, wenn das Allokationsverfahren allokiert wie nominiert Anwendung findet. Rechnungsbilanzkreis (RBK) Nimmt die Differenzenergiemengen und RLM-Toleranzen von Unterbilanzkreisen auf, saldiert diese und wird letztendlich abgerechnet. Rundungsregel Es wird kaufmännisch gerundet. Online-Flow-Control (OFC) Das OFC-Verfahren ist die Übermittlung von Messdaten, in der Regel als 3-Minuten-Werte, welche als Basiswert für ein Nominierungsersatzverfahren verwendet werden können. Renominierung Änderung der Nominierung. Restlastkurve Die Restlastkurve ist die tägliche Differenz zwischen der Einspeisemenge in ein Netz, der Summe der Lastgänge aller RLM-Kunden und der Übergaben in nachgelagerte Netze, Speicher, ggf. unter Berücksichtigung des Netzpuffers, in angrenzende Marktgebiete und in ausländische Netze. Shippercode Eindeutiger internationaler Code, der von einem Netzbetreiber für einen Transportkunden vergeben wird und der Identifizierung der Nominierungen, Renominierungen oder Konten dient. Einem Shippercode entspricht im Geltungsbereich der GABi Gas die Bilanzkreisnummer. Seite 19 von 271

20 Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht. Tagesband Umrechnung einer Tagesmenge auf gleichgroße Stundenmengen durch Division der Tagesmenge durch 24 h bzw. an den Tagen der Sommer-/Winterzeitumstellung durch 23 bzw. 25 h. Transferpunkt Mini-MüT Ein nicht zu buchender Punkt im Ausspeisenetz, der die Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete ermöglicht. Transportkunde (TK) Juristische Person, die mit einem Netzbetreiber einen Ein- oder Ausspeisevertrag bzw. einen Lieferantenrahmenvertrag abschließt. Unterbilanzkreis (UBK) Ein mit einem Rechnungsbilanzkreis verbundener Bilanzkreis. Differenzmengen dieses Bilanzkreises werden ermittelt und an den Rechnungsbilanzkreis übertragen, aber nicht explizit gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen des Unterbilanzkreises abgerechnet. Virtueller Handelspunkt (VHP) Ist ein Punkt im Marktgebiet, an dem Gas zwischen Bilanzkreisen gleicher Gasqualität übertragen werden kann, der jedoch keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt im Marktgebiet entspricht. 2.3 Datenaustausch, Datenformate und Nachrichtentypen Bei der Abwicklung der Prozesse sind von den Beteiligten alle Informationen zu übermitteln, die zur vollständigen Umsetzung der einzelnen Prozessschritte erforderlich sind. Den Anforderungen des Datenschutzes ist Rechnung zu tragen. Ist danach eine Verschlüsselung bzw. Signatur der zu übermittelnden Daten erforderlich, so sind die Regelungen von EDI@Energy anzuwenden Austausch von Edig@s-Nachrichten Die Vielfalt der täglichen und untertäglichen Prozesse und die hohe Geschwindigkeit in der diese Prozesse automatisiert abgewickelt werden müssen, machen eine weitestgehend standardisierte und EDV-gestützte Bearbeitung unabdingbar. Die reibungslose Abwicklung der notwendigen Datenflüsse zwischen den Marktpartnern kann zudem nur funktionieren, wenn alle Marktpartner deutschlandweit einheitliche, von den Verbänden über EDI@energy entwickelte, konsultierte und mit der BNetzA festgelegte Nachrichtenformate zur Kommunikation untereinander verwenden. Für die Verarbeitung und den Austausch elektronischer Nachrichten zur Abwicklung der in dieser Anlage beschriebenen Geschäftsprozesse ist das Datenformat Edig@s in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Die technischen Details der Erstellung von Edig@s- Seite 20 von 271

21 Nachrichten haben nach dem Dokument Allgemeine Festlegungen zu den Nachrichten in der jeweils aktuellen Fassung (Version 2.0 oder höher) zu erfolgen. 2.4 Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreise, Unterbilanzkreise bzw. Sub-Bilanzkonten werden vom zuständigen MGV eingerichtet und geführt. Der TK bringt im Normalfall gebuchte Kapazitäten an Punkten in Bilanzkreise (BK) oder Sub-Bilanzkonten (SBK) ein. An MÜP, GÜP und Speichern können Zuordnungen zu mehreren BK/SBK erfolgen. An Ausspeisepunkten zu RLM-Kunden und an Biogaseinspeisungen kann der NB in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zuordnung zu mehreren BK anbieten. Der NB ermittelt bilanzkreisrelevante Mengen, dies nennt sich Allokation. Diese Mengen werden einem BK/SBK zugeordnet und an den MGV gesendet, welcher seinerseits die Daten an den BKV kommuniziert. Im Rahmen eines bestehenden BK kann der BKV ein SBK beim MGV beantragen. Das SBK ist ein Konto mit einer eigenen Sub-Bilanzkontonummer. Es ist einem BK zugeordnet und ermöglicht die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu TK und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen. SBK können analog zu BK mit einer Frist von 3 Monaten geschlossen werden. 2.5 Bilanzkreisnummer bzw. Bilanzkreisbezeichnung Die Bilanzkreisnummer bzw. Sub-Bilanzkontonummer wird gemäß der Vergabelogik des DVGW erstellt und durch den MGV vergeben. Änderungen der Identifikationsnummer werden im Rahmen des Formatänderungsmanagements des DVGW konsultiert und veröffentlicht, siehe auch: Die Bilanzkreisnummer bzw. die Subbilanzkontennummer besteht aus einer 16-stelligen Identifikationsnummer. Die letzten 4 Ziffern dieses Vergabecodes beginnend mit 0001 bezeichnen die fortlaufende Nummer des SBK. Der BK identifiziert sich dadurch, dass die letzten 4 Ziffern immer gleich 0 sind. Marktgebiet freie Verfügung Bilanzkreisnummer Subbilanzkonto-code Ziffer 1 Ziffer 2 Ziffer 3 Ziffer 4 Ziffer 5 Ziffer 6 Ziffer 7 Ziffer 8 Ziffer 9 Ziffer 10 Ziffer 11 N C H B NCG Bilanzkreis H-Gas N C H B NCG zugehöriges Subbilanzkonto H-Gas N C L B NCG Bilanzkreis L-Gas G A S P O O L H Gaspool Bilanzkreis H-Gas L 1 T Aequamus Bilanzkreis L-Gas Ziffer 12 Ziffer 13 Ziffer 14 Ziffer 15 Ziffer 16 Abbildung 3: Kennzeichnung von Bilanzkreisen und Subbilanzkonten Seite 21 von 271

22 Im Folgenden wird der Begriff Bilanzkreisnummer auch für die Identifikationsnummer von Biogas-BK bzw. Biogas-SBK verwendet. 2.6 Besonderheiten von Biogas-Bilanzkreisen Biogas-BK erhalten gemäß 35 Gas NZV einen speziellen erweiterten Bilanzausgleich. Um diesen Status zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: - Nur Einspeisepunkte an physischen Biogasanlagen können in den Biogas-BK eingebracht werden. - Auf Verlangen des MGV muss der BKV in geeigneter Weise nachweisen, dass es sich bei dem physisch eingespeisten Gas um Biogas handelt. - Soweit Gas aus anderen BK übertragen wird sowohl am VHP als auch am MÜP muss sichergestellt werden, dass dieses Gas ebenfalls aus einem Biogas-BK stammt. Dies wird bei den Nominierungsprozessen am VHP anhand der BK-Nummer, die eine besondere Kennzeichnung beinhaltet, vom MGV überprüft. An MÜP müssen zwingend die Biogas-BK/Biogas-SBK-Nummer als BK-Nummern verwendet werden und sind vom NB zu prüfen. - Biogas-BK können nur mit anderen Biogas-BK zur Verrechnung verbunden werden. - Die Ausspeisungen aus Biogas-BK unterliegen keinen Beschränkungen. Eine bestimmte Nutzung des Biogases ist nicht vorgeschrieben. Es besteht keine Verpflichtung, Biogasmengen ausschließlich in Biogas-BK einzuspeisen. Der BKV bzw. der TK kann sich auch dafür entscheiden, eine Biogaseinspeisung in einen regulären Bilanzkreis einzuspeisen. In diesem Fall genießt er allerdings nicht die Vorteile der besonderen Biogas-Bilanzierung gemäß 35 GasNZV. Voraussetzung für die Einspeisung von Biogas ist die Zuordnung des Einspeisepunktes zu einem Biogas-BK durch den TK beim Einspeisenetzbetreiber (ENB). Zur Vermeidung einer rückwirkenden Aberkennung des speziellen Biogasstatus eines Biogas-BK wird soweit Gas am VHP oder am MÜP übertragen wird - bei der Prüfung der Nominierungen durch den NB am MÜP und dem MGV am VHP geprüft, ob es sich bei dem abgebenden BK um einen Biogas-BK handelt. Andernfalls lehnt der MGV die Nominierung am VHP bzw. der NB am MÜP die Nominierung ab. Entspricht nicht die gesamte in den Biogas-BK eingespeiste Gasmenge den Anforderungen der 3 Nr. 10c des EnWG finden die zusätzlichen Regelungen zur Biogas-Bilanzierung ab dem Zeitpunkt, zu dem der MGV Kenntnis davon erhält, dass nicht ausschließlich Biogas eingespeist wurde, bis zum Ende des Bilanzierungszeitraums keine Anwendung mehr. In diesem Fall wird der Biogas-BK bzw. Bio-SBK unverzüglich geschlossen und die eingespeiste Gasmenge in einem Erdgas-BK weitergeführt. Erlangt der BKV Kenntnis darüber, dass die Einspeisemengen nicht mehr den Anforderungen des 3 Nr. 10c EnWG entsprechen, wird er unverzüglich nach Kenntniserlangung den MGV darüber informieren. Im Falle einer Biogaseinspeisung teilt der TK dem ENB spätestens bis zum 10. WT des Monats vor Lieferbeginn die Bilanzkreisnummer des aufnehmenden Biogas-BK und den Beginn Seite 22 von 271

23 der Einspeisung mit. Vor dem Zeitpunkt der ersten Einspeisung wird durch den Einspeisevertrag zwischen dem ENB und dem TK sichergestellt, dass die Einspeisung nur Biogas umfasst. Sofern Ausspeisepunkte dem Biogas-BK zugeordnet werden, muss dies nach den Prozessen der Festlegung BK (GeLi Gas) der Bundesnetzagentur erfolgen. In Abgrenzung zur Bilanzierung von konventionellem Erdgas ist es wichtig, dass ein Biogas- BK als solcher eindeutig identifiziert werden kann. Damit soll vermieden werden, dass einem Biogas-BK nachträglich der besondere Biogasstatus aberkannt wird. Hierfür wird jedem Biogas-BK vom MGV eine spezielle Bilanzkreisnummer als Identifikationsnummer gegeben, der ihn von konventionellen Erdgas-BK einfach unterscheidbar macht. Zum Stand der Veröffentlichung des Leitfadens sind folgende Nomenklaturen für Biogas-Bilanzkreise in den einzelnen Marktgebieten gültig: Gaspool: Aequamus: NCG (H-Gasnetze) : NCG (L-Gasnetze): GASPOOLBxxxxxxxx L1Bxxxxxxxxxxxxx NCHBBIOxxxxxxxxx NCLBBIOxxxxxxxxx Die rot markierten Buchstaben kennzeichnen dabei einen Biogasbilanzkreis. 2.7 Verbindung von Bilanzkreisen Bilanzkreise können zum Zweck der gemeinsamen Saldierung und Abrechnung von Bilanzkreisdifferenzmengen verbunden werden. Die BKV schließen gemeinsam in schriftlicher Form die Vereinbarung zur Verbindung von Bilanzkreisen gemäß Anlage 5 der KoV mit dem MGV ab. Demnach werden die innerhalb ihrer Bilanzkreise auftretenden täglichen und stündlichen Abweichungen miteinander in einem bestimmten RBK ihrer Bilanzkreise saldiert und dem entsprechenden BKV in Rechnung gestellt. Die Zuordnung von UBK zu einem RBK erfolgt in Textform über die Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen. Der MGV kann eine elektronische Abwicklung auf einem Portal anbieten. Die Zuordnung kann ausschließlich zum Monatsersten erfolgen, die Mindestlaufzeit für die Verbindung von Bilanzkreisen, mit Ausnahme von Biogasbilanzkreisen, beträgt einen Monat. Sie muss dem NB bis spätestens 10 WT vor Beginn der Zuordnung vorliegen. Im RBK werden die jeweiligen Toleranzen der einzelnen Kundengruppen aus den UBK aggregiert berücksichtigt. Dies gilt für die Toleranzen beim Strukturierungsbeitrag sowie die Toleranz für RLM-Kunden gemäß Kap Darüber hinaus wird die angefallene Regel- und Ausgleichsenergieumlage aller UBK über den RBK abgerechnet. Alle beteiligten BKV sind ungeachtet der Verbindung ihrer Bilanzkreise weiterhin für die Führung ihrer Bilanzkreise verantwortlich, d. h. der tägliche BK-Status sowie die SLP- und RLM- Allokationen des jeweiligen UBK werden weiterhin an den jeweiligen BKV übermittelt. Der BKV des RBK bekommt zusätzliche Informationen - täglich D+1 KT, am Tag M+15 WT und zum Zeitpunkt der Rechnungslegung auf aggregierter Ebene. Der BKV des RBK übernimmt gegenüber dem MGV die alleinige kommerzielle Gesamtverantwortung für die saldierten Bilanzkreisdifferenzen der UBK. UBK können mit mehreren RBK verbunden werden. Die Aufteilung kann nur ratierlich erfolgen, die Summe muss 100 % ergeben und die Rundung erfolgt ganzzahlig kaufmännisch. In Abbildung 4 ist eine einfache Beziehung eines Unterbilanzkreises mit zwei direkt verbundenen Rechnungsbilanzkreisen ohne kaskadische Abhängigkeiten dargestellt. Seite 23 von 271

24 Rechnungsbilanzkreis GASPOOLH Rechnungsbilanzkreis GASPOOLH % 40% Unterbilanzkreis GASPOOLH Abbildung 4: Quotale Aufteilung von UBK auf RBK 2.8 Besonderheiten bei der Verbindung von Biogas-Bilanzkreisen Die GasNZV ermöglicht die Verbindung von Biogas-Bilanzkreisen. Der Flexibilitätsrahmen nach 35 Ziffer 3 wird dabei einheitlich auf den RBK und alle mit ihm verbundenen Unterbilanzkreise (UBK) angewendet. Hierfür werden die Flexibilitäten von dem UBK auf den RBK übertragen. Alle so miteinander verbundenen Unterbilanzkreise müssen das gleiche Datum für das Ende des Bilanzierungszeitraums haben, das Startdatum kann unterschiedlich sein. Dadurch können Biogas-Bilanzkreise mit unterschiedlichen Rumpfbilanzierungszeiträumen ebenfalls verbunden werden. Alle weiteren Details zur Abrechnung der Biogas-Bilanzkreise werden in Kap erläutert. Die Übertragung von Flexibilitäten per Nominierung auf andere Biogasbilanzkreise ist nur für den Rechnungsbilanzkreis möglich. Die Details hierzu sind in Kap beschrieben. 2.9 Abwicklung der qualitätsüberschreitenden Bilanzierung im Rahmen der Konvertierung Durch die GasNZV werden qualitätsübergreifende Marktgebiete ermöglicht. Durch die Zusammenführung von ehemals zwei Marktgebieten unterschiedlicher Gasqualität in ein Marktgebiet existiert nur noch ein virtueller Handelspunkt (VHP) an dem sowohl L-Gas als auch H-Gas gehandelt wird. Damit existieren innerhalb eines Marktgebietes zwei verschiedene Gasqualitäten. Dies macht eine Änderung im Bilanzkreismanagement u. a. durch eine Anpassung der Bilanzkreisstruktur erforderlich. Jede Ein- und Ausspeisestelle wird durch den NB der für sie relevanten Gasqualität zugeordnet. Dies gilt auch für Biogaseinspeisungen und Biogasausspeisestellen. Anders als bei einer Marktgebietsüberlappung kann es keine Qualitätsüberlappung geben. Die Möglichkeiten einer qualitätsübergreifenden Bilanzierung können nach der Einrichtung einer Rechnungs-/Unterbilanzkreisstruktur genutzt werden. Hierbei ist es erforderlich, Bilanzkreise unterschiedlicher Gasqualitäten miteinander zu einer Bilanzkreisstruktur zu verbinden. Bei der Übertragung von Gasmengen am VHP ist zu beachten, dass dieses ausschließlich zwischen Bilanzkreisen gleicher Gasart möglich ist (H-Gas zu H-Gas und L-Gas zu L-Gas). Seite 24 von 271

25 H-Gas BK L-Gas BK VHP H-Gas BK L-Gas BK H-Gas BK L-Gas BK Abbildung 5 Mengenübertragung über den VHP Der BKV darf Bilanzkreise unterschiedlicher Gasqualitäten frei kombinieren um Portfolioeffekte zu nutzen. Alle Unterbilanzkreise werden mit einem RBK verbunden. Die freie Kombinationsmöglichkeit bezieht sich allerdings lediglich auf die Verbindung von H- und L-Gas- Bilanzkreisen, SBK erhalten automatisch die Gasqualität des dazugehörigen Bilanzkreises. Unter dem qualitätszusammenführenden RBK können 10 Ebenen von Unterbilanzkreisen gebildet werden. Sofern ein MGV mehr Ebenen zulässt, wird dieses in den ergänzenden Geschäftsbedingungen ausgewiesen. In allen RBK und UBK können max SBK eröffnet werden. Der BKV legt gemäß 5 Bilanzkreisvertrag die Gasqualität des RBK fest, im nachfolgenden Beispiel wurde L-Gas gewählt. RBK L-Gas H-Gas UBK H-Gas UBK H-Gas UBK L-Gas UBK L-Gas SBK H-Gas UBK L-Gas UBK L-Gas SBK L-Gas SBK H-Gas UBK L-Gas UBK L-Gas SBK Abbildung 6: Bilanzkreisabbildung im Konvertierungsgebiet Die zuvor beschriebenen Regelungen zur Verbindung von Bilanzkreisen gelten auch analog für Biogas-BK. Jeder Biogas-BK ist ebenfalls entweder der H- oder L-Gas-Qualität zugeord- Seite 25 von 271

26 net. Die Biogas-BK erhalten unterschiedliche Kennzeichnungen (siehe Kap. 2.6). Die Biogasein- und -ausspeisepunkte werden der jeweiligen Gasqualität zugeordnet, die im Netz vorherrscht. Die Abrechnung der Konvertierungsmenge wird gemeinsam mit der Bilanzkreisabrechnung nach Ende des Bilanzierungszeitraums durchgeführt. Zur Bestimmung der auf einen Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen entfallenden Biogas- Konvertierungsmengen werden die im Bilanzierungszeitraum bilanzierten Einspeisemengen und Ausspeisemengen getrennt nach H- und L-Gas über die UBK und den RBK saldiert. Ergibt sich dabei eine Überdeckung in der einen und eine Unterdeckung in der anderen Gasqualität, so erhebt der MGV des qualitätsübergreifenden Marktgebietes von dem Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen auf den kleineren Betrag der beiden Mengen ein Konvertierungsentgelt je Kilowattstunde. Dabei ist das Konvertierungsentgelt für Biogas der arithmetische Durchschnittspreis des veröffentlichten Konvertierungsentgeltes je Konvertierungsrichtung über die Dauer des Bilanzierungszeitraumes. Somit werden die Preise des Konvertierungsentgeltes der einzelnen Tage über die Dauer des Bilanzierungszeitraumes addiert und durch die Anzahl der Tage des Bilanzierungszeitraumes geteilt, um den Preis für das Konvertierungsentgelt des jeweiligen Biogas-Bilanzkreises zu bestimmen. RBK Bio-H-Gas (gewählt) Bio-L-Gas UBK Bio-H-Gas UBK Bio - L-Gas UBK Bio-H-Gas UBK Bio-L- Gas UBK Bio- L-Gas SBK Bio-L-Gas SBK Abbildung 7: Bio-Bilanzkreisabbildung im Konvertierungsgebiet Eine detaillierte Beschreibung der Berechnung der Konvertierungsmenge findet sich in Kap Definition von Zeitreihentypen Die Zeitreihentypen (ZRT) 1 bis 13 in der u. g. Liste sind Meldungen, die vom NB an den MGV und vom MGV an den BKV gesendet werden. Diese Datenmeldungen erfolgen im Format ALOCAT als 24 h-zeitreihe (bei Zeitumstellung 23 oder 25 Stunden) mit ganzzahligen positiven Stundenwerten. Allokationen sind vom NB an den MGV und vom MGV an den Seite 26 von 271

27 BKV zu versenden. Korrekturzeitreihen werden vom MGV an den BKV immer als komplette Monatszeitreihen versendet, wobei die komplette Monatszeitreihe als Korrekturzeitreihe zu kennzeichnen ist. Für die Datenmeldungen mit dem Bezugszeitraum ab werden ausschließlich die nachfolgenden Zeitreihentypen verwendet. Sofern es sich um neue Zeitreihentypen handelt, wurden diese am veröffentlicht und sind ab dem verfügbar und anwendbar. Es handelt sich im Folgenden bei den Zeitreihentypen immer um ein Aggregat aus Einzelzeitreihen, die jeweils je BK bzw. SBK oder NB aggregiert werden: 1. Zeitreihentyp Entryso : Allokation von Zeitreihen an Einspeisepunkten in ein Netz wie Erdgas Grenzübergangspunkten (GÜP), Erdgas an Marktgebietsübergangspunkten (MÜP), die Einspeisung von Erdgas an einem Mini-MüT-Transferpunkt, die Einspeisung an inländische Produktionsanlagen (ohne Biogas) und Einspeisung von Erdgas und Biogas aus einem Speicher in ein Netz. Je Einspeisepunkt wird im Einspeisevertrag bzw. im Lieferantenrahmenvertrag bzw. auf der PKP festgelegt, welches Allokationsverfahren zum Einsatz kommt. Die Meldung der Allokation erfolgt auf Stundenbasis vom NB an den MGV am Tag D+1 bis 12:00 Uhr je BK/SBK und vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK je NB. Im Regelfall findet keine Korrektur der D+1 Allokation statt, sofern die Allokationsregel allokiert wie nominiert festgelegt ist. Eine nachträgliche Änderung der Allokation aufgrund der Ersatzwertbildung nach DVGW G685 ist möglich, sofern am Einspeisepunkt die Allokationsregel allokiert wie gemessen gilt. Für Transferpunkte im Mini-MüT kann der NB eine nachträgliche Anpassung der Nominierungen zulassen, ansonsten gilt allokiert wie nominiert. Ist für den Einspeisepunkt das Balancing-Shipper-Verfahren vereinbart, können für die Allokationen des Balancing-Shipper-Bilanzkreises sowohl Ersatzwert- als auch Brennwertkorrekturen durchgeführt werden. Falls am Einspeisepunkt ein Operational Balancing Account (OBA) vereinbart wurde, werden alle nicht auf Bilanzkreis allokierten Mengen auf das OBA gebucht. Für die Allokationen gilt allokiert wie nominiert. Sofern nachträgliche Änderungen der Allokationen zulässig sind, werden sie vom NB bis spätestens M+12 WT an den MGV gesendet. Die Korrektur kann entweder für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist oder es wird ein kompletter Monatslastgang übermittelt. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten Monatslastgang an den BKV. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess. Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses Zeitreihentyps gegenwärtig keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 2. Zeitreihentyp Entry NKP : Aggregierte Einspeisezeitreihe für die nicht marktgebietsüberschreitenden Netzkopplungspunkte zwischen Netzbetreibern. Der Versand erfolgt vom nachgelagerten NB an den MGV als Entry in das Netz des nachgelagerten NB und enthält Seite 27 von 271

28 das Aggregat der Einspeisezeitreihen der je Netzkonto aggregierten Netzkopplungspunkte zu dem vorgelagerten Netzbetreiber. Gemäß 26 KoV kann auch der vorgelagerte NB als verantwortlicher NB festgelegt werden. Der Versand erfolgt D+1 bis spätestens 17:00 Uhr und nach einer ggf. notwendigen Korrektur bis spätestens M+21 WT vom nachgelagerten NB an den MGV und an den vorgelagerten NB. Wenn die NKP-Zeitreihe des vorgelagerten NB ebenfalls auf zwei Marktgebiete aufgeteilt wird, erfolgt der Versand der Zeitreihe des Netzkopplungspunktes des zwischengelagerten NB am Tag D+1 bis spätestens 15:00 Uhr und nach einer ggf. notwendigen Korrektur bis spätestens M+26 WT (Details siehe Kap ). Der vorgelagerte und der nachgelagerte Netzbetreiber können nach 26 KoV vereinbaren, dass der vorgelagerte NB die Daten im Namen des nachgelagerten an den MGV versendet. Eine Rückeinspeisung in das Netz des vorgelagerten NB wird als Entry NKP beim vorgelagerten NB allokiert und vom nachgelagerten NB gemeldet. Der nachgelagerte NB informiert den MGV einen Monat vor Beginn der Rückspeisung. Die Rückspeisung wird nicht gegen die reguläre Einspeisung saldiert. In den Stunden, in denen keine Rückspeisung erfolgt, wird eine 0 gemeldet. Mischanlagen und Konvertierungsanlagen werden wie ein NKP zwischen zwei NB behandelt. An diesen Punkten ist kein energetisches Matching möglich. Der ZRT Entry NKP wird nicht deklariert. 3. Zeitreihentyp Entry VHP Erdgas : Summe aller Einspeisenominierungen in einen BK den VHP betreffend für Erdgas. Dieser ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Bilanzkreisnummer des aufnehmenden Bilanzkreises. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je BK. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des MGV bestimmt. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden kann es zu einer nachträglichen Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. 4. Zeitreihentyp Entry VHP Biogas : Summe aller Einspeisenominierungen aus einem Bio-BK in einen anderen Bio-BK für Biogas am VHP. Die Meldung des ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Biogas-Bilanzkreisnummer des aufnehmenden und des abgebenden Bio-BK. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je Bio-BK-Paar. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des MGV geregelt und veröffentlicht. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden kann es zu einer nachträglichen Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem, da das stündliche Anreizsystem Seite 28 von 271

29 bei Biogas keine Anwendung findet. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. 5. Zeitreihentyp Entry Biogas physisch : Allokation der gemessenen aus Biogasproduktionsanlagen eingespeisten stündlichen Biogasmengen. Bei der Einspeisung von Biogas ist die vom TK angestellte Gasmenge mit dem für den Tag D an der Biogaseinspeisung gemessenen Brennwert vor einer evtl. Zuspeisung von Flüssiggas zur Steuerung des Einspeisebrennwertes vom NB zu allokieren. Versand am Tag D+1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom MGV an den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden, sendet der NB diese bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Die Korrektur kann für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang an den BKV je BK/SBK und je NB. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 6. Zeitreihentyp Entry Flüssiggas : Meldung der Zeitreihe für die Beimischung von Flüssiggas bei einer Einspeisung von Biogas. Diese Zeitreihe ist nicht bilanzkreiswirksam, sie verbleibt im Netzkonto. Der NB ermittelt die Menge der Flüssiggaseinspeisung, z. B. durch eine Differenzmengenbetrachtung zwischen der Messung und der Messung. Der NB übermittelt die Monats-Summenzeitreihe bis spätestens M+12 WT an den MGV. Es muss keine Deklaration erfolgen. Seite 29 von 271

30 Anschlußnehmer Netzbetreiber Konditionierung Rohgas 2 Einspeisemessung 3 Biogasaufbereitungsanlage 1 ZRT Entry Biogas physisch Abbildung 8: Beispielhafte Darstellung verschiedener Messungen an einem Netzanschluss für Biogasaufbereitungsanlagen 7. Zeitreihentyp Entry Biogas MÜP : Für die Übertragung von Biogas zwischen zwei Biogas-Bilanzkreisen am MÜP und bei Biogas-Mini-MüT. Es gilt, dass in der ALOCAT die aufnehmende und die abgebende Biogas-Bilanzkreisnummer enthalten sind. Die Allokation wird vom NB an den MGV je Bio-BK-Paar und vom MGV an den BKV je Bio-BK-Paar und je NB versendet. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Sofern nachträgliche Änderungen der Allokationen zulässig sind, werden sie vom NB bis spätestens M+12 WT an den MGV gesendet. Die Korrektur kann entweder für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist oder es wird ein kompletter Monatslastgang übermittelt. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang an den BKV. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess. 8. Zeitreihentyp RLMoT : Allokation von RLM-Ausspeisepunkten im Stundenregime (ohne Tagesband). Die Meldung der Allokation erfolgt vom NB an den MGV für die gemessenen Stundenlastgänge von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr des laufenden Tages am Tag D je BK/SBK bis spätestens 18:00 Uhr. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB bis 19:00 Uhr an den BKV. Am Tag D+1 werden die Allokationsdaten der 24 h von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Gastag D) als Aggregat der gemessenen Lastgänge je BK/SBK bis 12:00 Uhr an den MGV gemeldet. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB an den BKV bis 13:00 Uhr. Seite 30 von 271

31 Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden, sendet der NB die Korrekturmeldung bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Die Korrektur kann entweder für einzelne Tage erfolgen wobei dann für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist als auch über den Versand eines kompletten Monats. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT je BK/SBK und je NB einen kompletten Monatslastgang an den BKV. Eine nachträgliche Änderung der Werte zwischen D+1 und M+12 kann nur aufgrund von Ersatzwertbildungen geschehen, eine Brennwertkorrektur erfolgt nicht. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben. Die Mengen dieses ZRT erhalten eine stündliche Toleranz im Anreizsystem in Höhe von 2 % des allokierten Stundenwertes gem. Kap. 6.5 und zusätzlich eine Toleranz in Höhe von 5 % auf die Tagesmenge gem. Kap Der BKV zahlt gegenwärtig auf die allokierten Mengen keine Ausgleichs- und Regelenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 9. Zeitreihentyp RLMNEV : Allokationen an RLM-Ausspeisepunkten mit Nominierungsersatzverfahren (NEV). Allokationsrelevante Mengen sind ausschließlich die stündlichen über geeichte Zähler registrierten Mengen der Zählerfernauslesung und nicht die für die Absteuerung relevanten übertragenen Werte. Die Meldung der Allokation erfolgt vom NB an den MGV für die gemessenen Stundenlastgänge von 06:00 bis 12:00 Uhr des laufenden Tages, am Tag D je BK/SBK bis spätestens 18:00 Uhr. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB bis 19:00 Uhr an den BKV. Am Tag D+1 werden die Allokationsdaten der 24 h von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Gastag D) als Aggregat der gemessenen Lastgänge je BK/SBK bis 12:00 Uhr an den MGV gemeldet. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB an den BKV bis 13:00 Uhr. Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden, sendet der NB die Korrekturmeldung bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Die Korrektur kann für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist, als auch über den Versand eines kompletten Korrekturmonatslastgangs. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT je BK/SBK und je NB einen kompletten Monatslastgang an den BKV. Eine nachträgliche Änderung der Werte zwischen D+1 und M+12 kann nur aufgrund von Ersatzwertbildungen geschehen, eine Brennwertkorrektur erfolgt nicht. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen gegenwärtig keine Ausgleichs- und Regelenergieumlage. Es werden keine Toleranzen gewährt. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 10. Zeitreihentyp RLMmT : Allokation von RLM-Ausspeisepunkten im Tagesregime bzw. Wahl-Großverbrauchern mit Tagesband (mt). Seite 31 von 271

32 Die Meldung der Allokation erfolgt vom NB an den MGV für die gemessenen Stundenlastgänge von 06:00 bis 12:00 Uhr des laufenden Tages D, am Tag D je BK/SBK bis spätestens 18:00 Uhr. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB bis 19:00 Uhr an den BKV. Am Tag D+1 werden die Allokationsdaten der 24 h von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Gastag D) als Aggregat der gemessenen Lastgänge je BK/SBK bis 12:00 Uhr an den MGV gemeldet. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB an den BKV bis 13:00 Uhr. Zusätzlich übermittelt der MGV am Tag D+1 bis spätestes 19:00 Uhr an den BKV das für den Bilanzkreissaldo relevante Tagesband je BK/SBK und je NB (Erläuterung siehe Kap ). Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden, sendet der NB die Korrekturmeldung für den Lastgang der strukturierten gemessenen Stundenwerte bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Die Korrektur kann für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist, als auch über den Versand eines kompletten Korrekturmonatslastgangs. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT je BK/SBK und je NB einen kompletten Monatslastgang an den BKV. Eine nachträgliche Änderung der Werte zwischen D+1 und M+12 kann nur aufgrund von Ersatzwertbildungen geschehen, eine Brennwertkorrektur erfolgt nicht. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben. Die Mengen dieses ZRT erhalten eine stündliche Toleranz im Anreizsystem in Höhe von 15 % des allokierten Tagesbandes gem. Kap. 6.5 und zusätzlich eine tägliche Toleranz in Höhe von 5 % auf die Tagesmenge gem. Kap Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 11. Zeitreihentyp SLPsyn : Allokationen an SLP-Ausspeisepunkte im synthetischen Verfahren. Die Meldung erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV aufgrund der im synthetischen Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge als Tagesmenge oder als 24 h-werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es ebenfalls am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine Allokationsdaten sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert wird der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet wurden. Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kwh gebildet. Die Mitteilung der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1. Die Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen eine Regelenergieumlage. Eine nachträgliche Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen möglich. Im Einzelfall ist eine nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines Clearingverfahrens nach Kap. 7.2 möglich. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an Seite 32 von 271

33 den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet. 12. Zeitreihentyp SLPana : Der Zeitreihentyp umfasst Allokationen an SLP- Ausspeisepunkte im analytischen Verfahren. Die Allokation erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr auf Basis der im analytischen Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge als Tagesmenge oder als 24 h-werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es ebenfalls am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine Allokationsdaten sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert wird der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet wurden. Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kwh gebildet. Die Mitteilung der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1. Die Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranzen. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen eine Regelenergieumlage. Eine nachträgliche Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen möglich. Im Einzelfall ist eine nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines Clearingverfahrens nach Kap. 7.2 möglich. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet. 13. Zeitreihentyp Exit VHP Erdgas : Summe aller Ausspeisenominierungen aus einem BK den VHP für Erdgas betreffend. Die Meldung des ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Bilanzkreisnummer des abgebenden Bilanzkreises. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 je BK bis spätestens 13:00 Uhr. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK- Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des MGV bestimmt. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden kann es zu einer Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet. 14. Zeitreihentyp Exit VHP Biogas : Summe aller Ausspeisenominierungen aus einem Bio-BK in einen anderen Bio-BK den VHP betreffend für Biogas. Die Meldung des ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Bilanzkreisnummer des aufnehmenden und den des abgebenden Bilanzkreises. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je Bio-BK-Paar. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies Seite 33 von 271

34 wird in den ergänzenden Geschäftsbedingungen des MGV bestimmt. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden kann es zu einer Korrektur der Allokationsdaten kommen Diese werden spätestens am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem, da für Biogas das stündliche Anreizsystem keine Anwendung findet. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet. 15. Zeitreihentyp Exitso : Allokation von Zeitreihen an sonstigen Ausspeisepunkten aus einem Netz wie für Erdgas an Grenzübergangspunkten (GÜP), Erdgas an Marktgebietsübergangspunkten (MÜP), Ausspeisung von Erdgas bzw. Biogas aus einem Netz in einen Speicher und die Ausspeisung von Erdgas an einem Mini-MÜT Transferpunkt. Je Ausspeisepunkt wird im Ausspeisevertrag bzw. im Lieferantenrahmenvertrag bzw. auf der PKP festgelegt, welches Allokationsverfahren zum Einsatz kommt. Die Meldung der Allokation erfolgt vom NB an den MGV am Tag D+1 bis spätestens 12:00 Uhr je BK/SBK und vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB. Im Regelfall ist eine Korrektur der D+1 Allokation nicht notwendig, wenn die Allokationsregel allokiert wie nominiert festgelegt ist. Für Transferpunkte im Mini-MüT kann der NB eine nachträgliche Anpassung der Nominierungen zulassen, ansonsten gilt allokiert wie nominiert. Eine nachträgliche Änderung der Allokation aufgrund der Ersatzwertbildung nach DVGW G 685 ist möglich, sofern am Ausspeisepunkt die Allokationsregel Allokiert wie gemessen gilt. Ist für den Ausspeisepunkt das Balancing-Shipper-Verfahren vereinbart, können nur für die Allokationen auf den Bilanzkreis des Balancing Shipper sowohl Ersatzwertals auch Brennwertkorrekturen durchgeführt werden. Falls am Ausspeisepunkt ein Operational Balancing Account (OBA)vereinbart wurde, werden nicht auf Bilanzkreise allokierte Mengen auf das OBA gebucht. Für die Allokationen gilt allokiert wie nominiert. Sofern Ersatzwerte nach G 685 gebildet werden, sendet der NB die Korrekturmeldung bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Die Korrektur kann für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist, als auch über den Versand eines kompletten Korrekturmonatslastgangs. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT je BK/SBK und je NB an den BKV. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben. Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses Zeitreihentyps gegenwärtig keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. 16. Zeitreihentyp Exit Biogas MÜP : für die Übertragung von Biogas zwischen zwei Biogas-Bilanzkreisen an MÜP und bei Biogas-Mini-MüT. Es gilt, dass in der ALOCAT die aufnehmende und die abgebende Biogas-Bilanzkreisnummer enthalten sind. Die Allokation wird vom NB an den MGV je Bio-BK-Paar und vom MGV an den BKV je Bio-BK-Paar und je NB Seite 34 von 271

35 gesendet. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter. Sofern nachträgliche Änderungen der Allokationen zulässig sind, werden sie vom NB bis spätestens M+12 WT an den MGV gesendet. Die Korrektur kann entweder für einzelne Tage erfolgen, wobei für jeden Tag eine einzelne ALOCAT zu versenden ist oder es wird ein kompletter Monatslastgang übermittelt. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang an den BKV. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der komplette Lastgang erneut versendet, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben. 17. Zeitreihentyp Netzkontosaldo NK Sald : Der MGV ermittelt täglich für alle NB je Netzkonto den Netzkontosaldo 0 nach Kap. 10. Der Saldo wird täglich am Tag D+1 bis 20:00 Uhr im Format IMBNOT als positive oder negative Stundenwerte des Liefertages D an den NB übermittelt. Der MGV versendet diese Zeitreihe bezogen auf den Monat erneut an M + 32 WT. Zusätzlich erstellt der MGV bis M + 32 WT einen Netzkontenauszug, der vom NB aus dem Portal des Marktgebietsverantwortlichen heruntergeladen werden kann. Der MGV informiert den NB in Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist. Der NB kontrolliert den Netzkontenauszug und meldet evtl. Fehler bis spätestens 10 WT nach Zugang der Information an den MGV. Andernfalls gilt der Netzkontenauszug als angenommen. Die Zeitreihentypen werden im Datenformat IMBNOT, TRANOT oder ALOCAT vom MGV an den BKV übermittelt. Mit der Bezeichnung über werden Zeitreihen beschrieben, die von einem BK auf einen übergeordneten BK übertragen werden. In dieser Mitteilung sind der abgebende und aufnehmende BK benannt. Mit der Bezeichnung nach werden Zeitreihen bezeichnet, die in einem BK als Summe aus den Salden des BK zzgl. der übertragenen Zeitreihen gebildet werden. Der Versand an einen RBK beinhaltet auch den Versand an einen singulären BK, der mit keinem weiteren BK verbunden ist. 18. Zeitreihentyp BKSALD : Bilanzkreissaldo vor Nutzung der RLM-Toleranz des Tages D und vor Übertragungsmenge aus D-2. Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechungslegung, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Bezugszeitraum ist der Tag D. Diesen ZRT erhalten alle BK. 19. Zeitreihentyp BKSALDüber : Übertragung eines Bilanzkreissaldos BKSALD eines UBK, inkl. der aus weiter darunterliegenden UBK bereits übertragenen BKSALDüber an einen anderen BK. Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am Tag M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen die sich aus einem Clearingprozess ergeben haben im Format TRANOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Bezugszeitraum ist der Tag D. Diesen ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. Seite 35 von 271

36 20. Zeitreihentyp BKSALDnach : Saldozeitreihe des BK vor Nutzung der RLM-Toleranz des Tages D und vor der Übertragungsmenge aus D-2, aber einschließlich der aus UBK übertragenen BKSALDüber. Versand erfolgt am Tag D+1, M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Bezugszeitraum ist der Tag D. Diese ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. 21. Zeitreihentyp BKSALDSTRUKT : Saldozeitreihe eines BK vor Nutzung der RLM- Toleranz des Tages D, jedoch einschließlich der Übertragungsmenge aus D-2, aber vor der aus UBK übertragenen BKSALDüber. Der Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am Tag M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Bezugszeitraum ist der Tag D. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 22. Zeitreihentyp BKSALDSTRUKTnach : Saldozeitreihe eines RBK vor Nutzung der RLM-Toleranz des Tages D, jedoch einschließlich der Übertragungsmenge aus D-2 und einschließlich der aus UBK übertragenen BKSALDüber. Diese Zeitreihe ist die Basis für die Berechnungen im stündlichen Anreizsystem und für die Berechnung der 5 %-Toleranz auf RLM Allokationen. Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am Tag M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Bezugszeitraum ist der Tag D. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 23. Zeitreihentyp BKSALDAE : Saldozeitreihe eines BK nach Berücksichtigung der nutzbaren RLM-Toleranz des Tages D und der Übertragsmenge aus D-2. Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am Tag M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 24. Zeitreihentyp RLMToleff : Zeitreihe der am Tag D genutzten Toleranz aus RLMTol. Berechnet am Tag D+1 mit Wirksamkeit am Tag D. Der RLMToleff wirkt dem Tageswert BKSALDSTRUKTnach entgegen. Aus diesem Grund ist RLMToleff negativ bei einem positiven Tageswert des BKSALDSTRUKTnach und positiv bei einem negativen Tageswert des BKSALDSTRUKT. Versand erfolgt vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr im Format IMBNOT als Tagesband entweder mit positiven oder negativen Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 25. Zeitreihentyp RLMÜbernegD-2 : Zeitreihe, mit welcher die Übertragung der RLMToleff auf den Tag D+2 erfolgt, sofern es sich bei RLMToleff um ein Tagesband mit 24 positiven Werten am Tag D handelt, andernfalls wird eine 0 geschrieben. Versand erfolgt am Tag D+1 Seite 36 von 271

37 bis spätestens 16:30 Uhr und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung im Format ALO- CAT mit Bezugszeitraum D+2 als Tagesband mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 26. Zeitreihentyp RLMÜberposD-2 : Zeitreihe, mit welcher die Übertragung der RLMToleff auf den Tag D+2 erfolgt, sofern es sich bei RLMToleff um ein Tagesband mit 24 negativen Werten am Tag D handelt, andernfalls wird eine 0 allokiert. Versand erfolgt am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung im Format ALO- CAT mit Bezugszeitraum D+2 als Tagesband mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten alle RBK. 27. Zeitreihentyp RLMTolüber : Übertragung von RLMTol eines UBK, inkl. der aus weiter darunterliegenden UBK bereits übertragenen Toleranzen. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung im Format TRANOT als Tagesband mit 24 positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. Die nachfolgenden ZRT 28 bis 32 beschreiben die Abwicklung der Toleranzen im stündlichen Anreizsystem. 28. Zeitreihentyp BKTol : Toleranzzeitreihe eines Bilanzkreises im stündlichen Anreizsystem, die auf Basis der stündlichen Allokationsdaten der Kundengruppen RLMmT (Zeitreihe als Tagesband) und RLMoT (strukturierte Zeitreihe) errechnet wird. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess als IMBNOT als Zeitreihe mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten alle BK. 29. Zeitreihentyp BKTolüber : Übertragung der Toleranzzeitreihe BKTol eines UBK inkl. der aus weiter darunterliegenden UBK bereits übertragenen BKTolüber auf einen BK. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format TRANOT als Zeitreihe mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. 30. Zeitreihentyp BKTolnach : Gesamttoleranzzeitreihe eines RBK, inkl. der Summe aus UBK übertragenen BKTolüber. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. 31. Zeitreihentyp UeTol : Zeitreihe der jeweiligen stündlichen Überschreitung der Toleranz im stündlichen Anreizsystem. Hierbei handelt es sich um positive Werte, wenn der stündliche Saldo zwischen Einspeisung abzüglich Ausspeisung oberhalb der oberen Toleranzlinie von Seite 37 von 271

38 BKTol liegt und um negative Werte, wenn der stündliche Saldo unterhalb der unteren Toleranzlinie von BKTol liegt (siehe Abbildung 22 in Kap. 6.5). Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Diesen ZRT erhalten alle BKV. 32. Zeitreihentyp UeTolnach : Zeitreihe der stündlichen Überschreitung der Toleranz, nachdem die Übertragung der Bilanzkreissalden BKSALDüber und der Toleranzen BKTolüber aus den UBK stattgefunden hat. Damit stellt diese Zeitreihe die summarische Überschreitung der Toleranzen eines BK, inkl. der UBK dar. Hierbei handelt es sich um positive Werte, wenn BKSALDSTRUKTnach oberhalb der oberen Toleranzlinie BKTolnach liegt und um negative Werte, sofern der BKSALDSTRUKTnach unterhalb der unteren Toleranzlinie BKTolnach liegt. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als Zeitreihe mit Stundenwerten, die jeweils positiv oder negativ sein können. Diesen ZRT erhalten alle RBK. Die nachfolgenden ZRT 33 bis 35 betreffen sonstige Informationen: 33. Zeitreihentyp Regelüber : Übertragung der regel- und ausgleichsenergieumlagefähigen Ausspeisemenge eines UBK, inkl. der aus weiter darunterliegenden UBK bereits übertragenen Regelüber auf einen anderen BK. Versand am M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format TRANOT als Monatslastgang mit positiven Stundenwerten. Diesen ZRT erhalten BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind. 34. Zeitreihentyp BKKonvertH zu L : Übermittlung der zu konvertierenden Mengen von H- nach L-Gas. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als positive Stundenwerte. Diesen ZRT erhalten RBK. 35. Zeitreihentyp BKKonvertL zu H : Übermittlung der zu konvertierenden Mengen von L- nach H-Gas. Versand am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, am M+15 WT und erneut zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, einschließlich evtl. Änderungen in einem Clearingprozess im Format IMBNOT als positive Stundenwerte. Diesen ZRT erhalten RBK. Alle Zeitreihen haben prinzipiell den Status endgültig, es gibt keine vorläufigen Zeitreihen. Zeitreihen können korrigiert werden und erhalten dann im Format getrennt ausgewiesen einen korrigierten Status. Seite 38 von 271

39 Versand am Nr. 1 Entryso Abkürzung Art des Zeitreihentyps Erdgas am GÜP und MÜP, Mini- MüT Einspeisung, inländische Produktion, Einspeisung von Erdgas- und Biogas-Einspeisung aus einem Speicher in das Netz D-1 KT NB an MGV D-1 KT MGV an BKV D-1 KT MGB an NB D+1 KTNB an MGV D+1 KT MGV an BKV D+1 KT und M+32 WT MGV an NB M+12 WT NB an MGV M+14 WT MGV an BKV und zum Zeitpunkt der Rechnungslegung M+21 WT NB an MGV Deklarationspflichtig Meldepflichtig Formattyp x x (x) x h x ALOCAT 2 Entry NKP x h x ALOCAT 3 Entry VHP Erdgas x h ALOCAT 4 Entry VHP Biogas x h ALOCAT 5 Entry Biogas Physische Einspeisung von physisch Biogasanlagen x x x x h x ALOCAT Flüsiggaseinspeisung bei 6 EntryFlüssiggas physischer Einspeisung von Biogasanlagen x h x ALOCAT 7 Entry Biogas MÜP Übertragung Biogas am MüP incl. Mini-MüT x x (x) x h x ALOCAT 8 RLMoT RLM-Kunden im Stundenregime x x x x h x x x ALOCAT 9 RLMNEV RLM-Kunden mit Nominierungsersatzverfahren x x x x h x ALOCAT 10 RLMmT RLM-Kunden im Tagesregime x x x x h x x x x ALOCAT 11 SLPsyn SLP-Kunden im synthetischen Verfahren x x E h/d x x ALOCAT 12 SLPana SLP-Kunden im analytischen Verfahren x x E h/d x x ALOCAT 13 Exit VHP Erdgas x h ALOCAT 14 Exit VHP Biogas x h ALOCAT 15 Exitso Erdgas am GÜP und MÜP, Mini- MüT Ausspeisung, inländische Produktion, Ausspeisung aus x x (x) x h x ALOCAT einem Netz in einen Speicher Erdgas und Biogas 16 Exit Biogas MÜP Übertragung von Biogas am MüP incl. Mini-MüT x x (x) x h x ALOCAT 17 NK Sald Netzkontensaldo x h IMBNOT E = Versand Ersatzwert, sofern notwendig, X = Versand, (X) = Versand je nach Allokationsverfahren Zeitraster h = Stunde, d = Tag Toleranz im stündlichen Anreizsystem RLM Toleranz Regel- und Ausgleichsenergieumlage Seite 39 von 271

40 Versand am N r. A bkürzun g Art des Zeitreihentyps D + 1 M G V an B K V M + 15 W T M G V a n B K V n ach e ff. Ä nd e ru ng e n M G V a n B K V z. Z e itpu n kt d. R e chn u ng sle g un g 18 BK SALD Bilanzkreissaldo vor Berücksichtigung der RLM-Toleranz x x x h IMBNOT 19 BK SALDüber Übertragung Bilanzkreissaldo BK SALD von UBK auf andere BK x x x h TRANOT 20 BK SALDnach Bilanzkreissaldo inkl. Übertragung von BK SALDüber aus UBK x x x h IMBNOT 21 BK SALDTRUKT Bilanzkreissaldo vor Berücksichtigung der RLM-Toleranz, vor Übertragung von BK SALD aus den UBK und nach Berücksichtigung der Übertragsmenge Z e itra ste r h = S tun de, d = T a g Form attyp x x x h IMBNOT 22 BK SALDTRUKTnach Bilanzkreissaldo vor Berücksichtigung der RLM-Toleranz, nach Übertragung von BK SALD aus den UBK und nach Berücksichtigung der Übertragsmenge x x x h IMBNOT Bilanzkreissaldo eines RBK nach Berücksichtigung der RLM-Toleranz und nach 23 BK SALDAE x x x h IMBNOT Berücksichtigung der Übertragsmenge 24 RLM Toleff effektiv genutzte Toleranz des Tages D x h IMBNOT 25 RLM übernegd-2 Übertragsmenge aus D-2, wird wie Ausspeisung behandelt x x h ALOCAT 26 RLM überpos D-2 Übertragsmenge aus D-2, wird wie Einspeisung behandelt x x h ALOCAT 27 RLM Tolüber Übertragung der max. nutzbaren Toleranz von einem UBK auf andere BK x h TRANOT 28 BK Tol Toleranzhöhe im stündlichen Anreizsystem x x x h IMBNOT Übertragung von Toleranzen im stündlichen Anreizsystem von UBK auf andere 29 BK Tolüber BK x x x h TRANOT Toleranzhöhe im stündl. Anreizsystem incl. aller übertragenen Toleranzen im 30 BK Tolnach stündl. Anreizsystem aus UBK x x x h IMBNOT 31 UeTol Toleranzüberschreitungeneine BK im stündlichen Anreizsystem x x x h IMBNOT Toleranzüberschreitungen des RBK im stündl. Anreizsystem nach 32 UeTol nach Übertragungen aus UBK x x x h IMBNOT 33 Regel Über Übertragung von regelenergieumlagefähiger Menge von UBK auf andere BK x x h TRANOT 34 Konvert H zu L Konvertierungsmenge x x x h IMBNOT 35 Konvert L zu H Konvertierungsmenge x x x h IMBNOT Tabelle 1: Übersicht über alle Zeitreihentypen Seite 40 von 271

41 3 Vorgelagerte bilanzierungsrelevante Prozesse 3.1 Übermittlung der zulässigen BK/SBK für Ein- und -Ausspeisepunkte Die MGV stellen in einem den NB im Internet zugängigen Portal eine täglich aktualisierte Liste aller BK/SBK, inkl. des jeweiligen BKV mit Beginn und Enddatum als Downloaddatei (xls, csv) zur Verfügung. Der MGV stellt diese Informationen zusätzlich für die FNB des betreffenden Marktgebietes in elektronisch verarbeitbarer Form über eine Schnittstelle zur Verfügung. BK und SBK können nur mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Falls ein NB bei einer Überprüfung der vertraglichen Regelungen (z. B. Anlage des Lieferantenrahmenvertrages) feststellt, dass ein BK/SBK für den Liefermonat nicht auf der Liste des MGV aufgeführt ist, darf der Lieferanten- oder der Bilanzkreiswechsel mit Bezug auf diesen BK/SBK abgelehnt werden. Der MGV informiert unverzüglich die jeweiligen NB im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Bilanzkreisvertrages. Die Zuordnung der Ausspeisepunkte zu der jeweiligen BK/SBK-Nummer nimmt der TK im Rahmen der Anmeldung vor und sendet sie dem NB bis zum letzten KT des Monats vor dem Fristenmonat zu. Ausnahme bildet nur der Prozess Lieferbeginn/Lieferende, hier kann die Meldung auch untermonatlich erfolgen. Änderungen an der Bilanzkreiszuordnung werden mit einem Stammdatenänderungsprozess mit gleicher Fristigkeit durchgeführt (GeLi-Prozesse, UTILMD). Eine Änderung in einen neuen BK/SBK kann nur durchgeführt werden, wenn der BK/SBK zuvor dem NB gemeldet wurde. Die Zuordnung von Einspeisepunkten zu einem Bilanzkreis ist im Einspeisevertrag verankert. Dies gilt auch für Biogaseinspeisungen. Bei erstmaligem Abschluss eines Ausspeisevertrages (ggf. in Form eines Lieferantenrahmenvertrages) übermittelt der TK dem NB gemäß der vertraglichen Regelungen die BK/SBK- Nummern, die für die Zuordnung seiner Ausspeisestellen genutzt werden sollen. Die NB können Ihren TK eine verbindliche elektronische Lösung anbieten. Die zuvor genannte Mitteilung der BK/SBK-Zuordnung der Ausspeisestelle ist in jedem Fall erforderlich, damit der NB die BK/SBK in seinem Kommunikationssystem vor Empfang von UTILMD-Nachrichten in seinen Systemen einrichten kann. Sie muss bis zum 15. WT des Monats vor dem Fristenmonat beim NB vorliegen. Der TK sichert im Ein-/Auspeisevertrag bzw. im Lieferantenrahmenvertrag zu, dass er vom BKV ermächtigt wurde, die BK/SBK für die Zuordnung seiner Ausspeisepunkte/Einspeisepunkte verwenden zu dürfen. Alle Änderungen, wie z.b. neu hinzugekommene BK/SBK oder gekündigte BK/SBK, müssen dem NB ebenfalls bis zum 15. WT im Monat vor dem Fristenmonat übermittelt werden. Die den Netzbetreibern nicht bekannten BK/SBK bzw. unbekannte Zuordnungen eines TK zu einem BK/SBK führen zu einer Ablehnung in den Prozessen nach GeLi Gas. Sofern der GeLiGas-Prozess Lieferende/Lieferbeginn für RLM-Ausspeisepunkte mit einer Zuordnung zu einem neuen BK/SBK untermonatlich abgewickelt wird, übermittelt der TK an den NB 10 WT vor Beginn der Lieferung nach den vertraglichen Regelungen ( z. B: über die Anlage 1 des Lieferantenrahmenvertrages) die nutzbaren BK/SBK. Für Einspeisungen aus Biogasanlagen, inländischer Produktion (ohne Biogas) und Speichern meldet der TK dem NB vor der geplanten Einspeisung, welchem BK/SBK der Einspei- Seite 41 von 271

42 sepunkt zugeordnet wird. Voraussetzung für den Beginn einer Einspeisung ist die Übermittlung der zuvor genannten Zuordnung mittels Einspeisedatenblatt (Biogas-Einspeisung) bzw. auf Grundlage vertraglicher Regelungen 10 WT vor Beginn der Lieferung. Sofern die Zuordnung zum Zeitpunkt der Prüfung durch den NB nicht vorliegt, wird der Einspeisebeginn abgelehnt. Im begründeten Zweifel kann der NB vom TK eine vom BKV unterschriebene Vollmacht (Zuordnungsermächtigung) verlangen. Das Dokument kann elektronisch übermittelt werden. 3.2 Durchführung des Fallgruppenwechsels RLM-Ausspeisepunkte können drei unterschiedlichen Fallgruppen zugeordnet werden: RLMmT: RLM Ausspeisepunkte mit Allokationen als Tagesband RLMoT: RLM Ausspeisepunkte mit stundenscharfen Allokationen RLMNEV: RLM-Ausspeisepunkte mit stundenscharfer Allokation, die einspeiseseitig einem Nominierungsersatzverfahren zugeordnet sind (RLM-Ausspeisepunkte mit online- Messwertübertragung und zugeordneter flexibler Aufkommensquelle zur Einspeiseabsteuerung) Unter dem Begriff Fallgruppenwechsel versteht man den Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen. Der Fallgruppenwechsel kann entweder zum Zeitpunkt eines Lieferantenwechselprozesses oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regel- und Ausgleichsenergieumlageperiode stattfinden. Die drei unterschiedlichen Fallgruppen werden als Stammdaten kommuniziert. Der Fallgruppenwechsel kann mit nachfolgender Exceltabelle abgewickelt werden: Netzbetreibernummer Fallgruppenwechsel von Fallgruppenwechsel nach Zählpunkt alter BK/SBK neuer BK/SBK Gültigkeit ab DE XXXXXXXXGAS123 GAS321 RLMmT RLMoT DE XXXXXXXXGAS123 GAS322 RLMmT RLMNEV Tabelle 2: Beispiel für die Anmeldung des Fallgruppenwechsels Ziel ist die elektronische Übermittlung zwischen den beteiligten Marktpartnern in einem Der Fallgruppenwechsel kann nur für einen kompletten RLM- Ausspeisepunkt beantragt bzw. deklariert werden, ein Ausspeisepunkt kann nicht auf verschiedene Fallgruppen aufgeteilt werden. Der BKV meldet dem MGV den Wechselwunsch im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses bis zum 5. WT des Fristenmonats oder einen Monat vor Beginn der Umlageperiode (zum WT oder zum WT). Fallgruppenwechsel von RLMmT nach RLMoT werden vom MGV nicht geprüft oder dem BKV gesondert bestätigt. Der MGV informiert den betroffenen NB nach 1 WT über eine notwendige Stammdatenänderung. Fallgruppenwechsel von RLMoT nach RLMmT müssen vom MGV gesondert geprüft werden, ggf. in Abstimmung mit einem betroffenen FNB, sofern der Ausspeisepunkt am Netz des Seite 42 von 271

43 FNB angeschlossen ist. Falls der MGV den Wechsel ablehnt, informiert der MGV den BKV nach 3 WT über eine Ablehnung und nach spätestens 10 WT per Mail über die Gründe der Ablehnung. Sofern der MGV bis zum 3. WT nach Eingang der Meldung keine Ablehnung versendet, gilt der Wechsel des Ausspeisepunktes für den BKV als genehmigt. Der BKV informiert den TK über einen erfolgreichen Fallgruppenwechsel. Der NB nimmt die Stammdatenänderung vor und sendet dem TK eine Mitteilung im Format UTILMD mit den Stammdaten des Fallgruppenwechsels Fallgruppenwechsel zu RLMNEV Die FNB bieten Nominierungsersatzverfahren an, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Hierzu ist der Abschluss eines gesonderten Vertrages zwischen FNB und TK erforderlich. Die Voraussetzungen für das Nominierungsersatzverfahren sind auf der Internetseite des FNB zu veröffentlichen. Der Fallgruppenwechsel zum RLMNEV kann jeweils zum 1. eines Monats vereinbart oder beendet werden. Für die Vereinbarung und Kündigung ist jeweils eine Implementierungsfrist von 10 WT einzuhalten. Im Falle einer erstmaligen Anwendung hat der TK neben dem Abschluss der Vereinbarung mit einer Frist von insgesamt 20 WT, bevor das mit dem ENB abgestimmte Nominierungsersatzverfahren angewendet wird, dem ENB- oder ANB die Einoder Ausspeisepunkte mitzuteilen, deren Messwerte innerhalb des Nominierungsersatzverfahrens berücksichtigt werden. Der Fallgruppenwechsel wird dem MGV nicht gesondert mitgeteilt. 3.3 Erstellung und Versand von Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Als Deklaration bezeichnet man die verbindliche Mitteilung des NB an den MGV, eine Zeitreihe (Zeitreihentyp je BK/SBK) im täglichen Allokationsprozess zu übermitteln. Die Deklarationen sind notwendig, damit der MGV sein IT-System auf den Empfang der Allokationsdaten von Bilanzkreisen einrichten kann. Als Datenformat für die Versendung der Deklarationsliste vom NB an den MGV und für die Deklarationsmitteilung vom MGV an den BKV wird das Datenformat TSIMSG verwendet. MGV können zusätzlich als Alternative die Eingabe über ein Portal anbieten. Der NB übermittelt seine Deklaration in Form einer Deklarationsliste. Auf ihr wird jeder BK bzw. SBK für den Liefermonat aufgeführt, inkl. aller zugehörigen Zeitreihentypen. Man unterscheidet zwischen der Deklarationsliste, die vom NB an den MGV gesendet wird, und der Deklarationsmitteilung, die vom MGV zum BKV geschickt wird. Beide sind tagesscharf unter Angabe eines Beginn- und Enddatums zu erstellen im Format TSIMSG. Eine Deklaration erfolgt immer für Gastage, d. h. mindestens für einen Gastag. Mit der Deklarationsliste kontrolliert der MGV die eingehenden Allokationen. Falls für deklarierte Bilanzkreise und Zeitreihentypen im Deklarationszeitraum vom NB keine Allokationen an den MGV versendet werden, erhält der NB unverzüglich bzw. spätestens am Tag D+1 eine Fehlermeldung vom MGV. Der BKV kann anhand der Deklarationsmitteilung die erwarteten BK/SBK Zeitreihentypen je NB plausibilisieren. Seite 43 von 271

44 Es wird unterschieden zwischen monatlichen Deklarationen - angelehnt an den GeLi- Prozess des monatlichen Lieferantenwechsels - und untermonatliche Deklarationen, über welche z.b. kurzfristige Kapazitätsbuchungen abgebildet werden Monatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Nach den Vorgaben der GABi Gas ist der MGV verpflichtet, im Falle von fehlenden SLP- Allokationen Ersatzwerte zu bilden. Anhand der Deklarationsliste erkennt der MGV, falls bei einem NB für einen BK/SBK die SLP-Allokation fehlt. Die Zuordnung von einem BK/SBK erfolgt auf Basis der Ausspeiseverträge (ggf. unter Zuhilfenahme der Bestandsliste) und wird seitens des NB dem MGV in Form einer monatlichen Deklarationsliste mitgeteilt. Für Einspeisepunkte wird die Deklaration auf Basis der Einspeiseverträge erstellt. Ebenso für Ausspeisepunkte in Fernleitungs- und sonstigen Entry/Exitnetze. Dort erfolgt die Deklaration auf Basis der Ausspeiseverträge. Die monatliche Deklarationsliste des NB darf nur BK/SBK und ZRT enthalten, die für den Deklarationszeitraum auf der Bestandsliste enthalten sind bzw. für die ein Ein- bzw. Ausspeisevertrag existiert. Deklarationen von ZRT, die in den BK/SBK nicht mit Allokationsdaten gefüllt werden, sind nicht zulässig, d.h. es dürfen nur ZRT deklariert werden, die in den jeweiligen BK/SBK aktiv sind. Der NB sendet monatlich bis spätestens zum 17. WT des Fristenmonats die vollständige Deklarationsliste für den Folgemonat an den MGV. Der MGV bestätigt den Empfang der Deklarationsliste mit einer CONTRL. Der MGV überprüft die Deklarationsliste auf Gültigkeit der Bilanzkreise für den Folgemonat. Sofern ein BK nicht gültig ist, übersendet der MGV bis spätestens 1 WT nach Eingang der Deklarationsliste dem jeweiligen NB eine Ablehnung mit Angabe der Gründe der Ablehnung und den abgelehnten BK/SBK per . Ziel ist die elektronische Übermittlung des MGV an den NB in einem Edig@s-Format. Der MGV erstellt aus den Deklarationslisten eine Deklarationsmitteilung je NB und je BK bzw. SBK und sendet diese einzeln bis zum 18. WT des Fristenmonats an den BKV. Die Deklarationsmitteilung hat mit Ausnahme von notwendigen Fehlerbereinigungen für einen Zeitraum vom 1. KT eines Monats 06:00 Uhr bis zum 1. KT des Folgemonats 06:00 Uhr Gültigkeit. Zusätzlich führt der MGV auf einem dem BKV zugänglichen Portal eine tagesaktuelle Gesamtübersicht aller Deklarationen je BK mit allen zugehörigen SBK und Zeitreihentypen Untermonatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen Für folgende drei Anwendungsfälle ist die untermonatliche Erstellung und der Versand einer Deklarationsliste bzw. -mitteilung notwendig: A) Für RLM-Ausspeisestellen im örtlichen Verteilernetz ist gemäß GeLi Gas ein Lieferende bzw. Lieferbeginn untermonatlich möglich. Seite 44 von 271

45 B) Für Biogaseinspeisungen, Einspeisepunkte aus Speichern, inländischer Produktion (ohne Biogas) oder Konvertierungsanlagen ist in örtlichen Verteilernetzen ebenfalls ein Einspeisebeginn jederzeit möglich. C) An buchbaren Punkten in Fernleitungsnetzen und sonstigen Entry-Exit-Netzen (z. B. Marktgebietsübergänge, Grenzübergangspunkte, Speicher, inländische Produktion (ohne Biogas) oder Konvertierungsanlagen können täglich neue Buchungen und Zuordnungen zu neuen Bilanzkreisen hinzukommen (z. B. Prozess der Day-Ahead-Kapazitätsbuchung). Der Fall A ist in GeLi Gas geregelt. Im Fall B teilt der TK dem NB bis 10. WT vor Beginn der erstmaligen Einspeisung die BK/SBK-Nummer mit und ordnet den Punkt diesem Bilanzkreis zu. Im Fall C sind Day-Ahead-Kapazitätsbuchungen nur unter direkter Angabe einer BK/SBK- Nummer zulässig und am Tag D-1 bis spätestens 18:00 Uhr müssen alle Kapazitätsbuchungen einem Bilanzkreis zugeordnet sein. In allen drei Fällen ist unverzüglich die Deklaration durch den NB anzupassen. Dabei gilt: Der NB versendet nur die geänderten Deklarationen der geänderten Bilanzkreise an den MGV. Bei einer neu hinzugekommenen Deklaration ist diese als einzelne Deklaration vom NB spätestens am Tag D-1, 21:00 Uhr an den MGV zu versenden. Dabei wird entweder der genaue Zeitraum (z. B ) oder bis zum Ende des aktuellen Monats deklariert (z. B ). Der MGV verarbeitet diese Deklaration und leitet sie bis spätestens 23:00 Uhr am Tag D-1 an den BKV weiter. Eine endende Deklaration muss bis spätestens D-1, 21:00 Uhr zum Folgetag beendet werden. Der MGV verarbeitet diese Deklaration und leitet sie bis spätestens 23:00 Uhr am Tag D-1 an den BKV weiter. Die Deklarationsmitteilung wird je BK bzw. SBK erstellt. Der MGV versendet die Deklarationsmitteilungen einzeln an den BKV. Zusätzlich führt der MGV auf einem dem BKV zugänglichen Portal eine Gesamtübersicht je BK mit allen zugehörigen SBK und Zeitreihentypen Allgemeines zum Deklarationsclearing Eine nachträgliche Änderung einer Deklaration darf auch untermonatlich nach dem 1. WT des Liefermonats erfolgen. Eine Änderung der Deklaration für SLP-Allokationen ist nur für zukünftige Zeiträume möglich, da SLP-Allokationen nicht nachträglich allokiert werden dürfen. Die SLP-Mengen für die bereits abgelaufenen Tage verbleiben im Netzkonto des NB. Für Entryso/Exitso/RLM/Biogas physisch/biogas MÜP-Zeitreihen kann die Deklaration auch für zurückliegende Tage des laufenden Liefermonats geändert werden. Die Anpassung der Allokationsmengen erfolgt über den in Kap. 7.1 beschriebenen RLM-Clearingprozess. Bei allen untermonatlichen Korrekturen muss der BKV zustimmen. Sofern in den Prozess mehrere BKV eingebunden sind, müssen alle BKV zustimmen. Das Deklarationsclearing darf nur bis Ende des Liefermonats durchgeführt werden. Ausnahme sind nachträgliche Deklarationen, die im Rahmen eines RLM- Allokationsclearingprozesses durchgeführt werden. Seite 45 von 271

46 Falls ein BK fristlos durch den MGV gekündigt wird, wird gleichzeitig die Deklaration für den gekündigten BK ungültig. Der MGV teilt die Kündigung unverzüglich allen NB mit. Sofern der NB die Deklaration zu folgenden Terminen versendet, können die Allokationen rechtzeitig durch den MGV verarbeitet werden: am Tag D-2 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für SLP-Ausspeisestellen. Damit kann die Allokation, die am Tag D-1 durch den NB erzeugt wird, vom MGV verarbeitet werden. Wenn die Deklaration z.b. am Montagabend bis 18:00 Uhr vorliegt, kann am Dienstag bis 12:00 Uhr die Allokation für Mittwoch an den MGV gesendet werden. am Tag D-1 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRY Biogas physisch ENTRY Biogas MÜP, EXIT Biogas MÜP, RLM-Ausspeisestellen und ENTRYSO/EXITSO, außer an Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkten. Wenn die Deklaration z.b. am Montagabend bis 18:00 Uhr vorliegt, kann der Lastgang vom Gastag Dienstag am Mittwoch an den MGV gesendet werden. am Tag D-1 bis 21:00 Uhr bei Deklarationen für ENTRYSO/EXITSO an Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkten. Wenn die Deklaration z.b. am Montagabend bis 21:00 Uhr vorliegt, kann der Lastgang vom Gastag Dienstag am Mittwoch an den MGV gesendet werden Deklarationsclearing (Auslöser Ablehnung durch den MGV) Der MGV prüft die monatlichen und untermonatlichen Deklarationen des NB auf Gültigkeit der Bilanzkreise. Eine Kontrolle der zugeordneten Zeitreihentypen wird durch den MGV nicht vorgenommen. Sofern ein ungültiger Bilanzkreis enthalten ist, teilt der MGV dieses spätestens 1 WT nach Eingang der Deklarationsliste dem jeweiligen NB mit. In der Ablehnung schickt der MGV dem NB eine Antwort zur Deklarationsliste mit. Ziel ist elektronische Übermittlung vom MGV an den NB in einem Edig@s-Format. Der NB überprüft unverzüglich die Deklarationsliste und stimmt sich bei Bedarf mit dem TK oder/und dem BKV ab. Die Deklaration muss am vorletzten WT des Monats vor der Lieferung korrekt beim MGV vorliegen, ansonsten werden z. B. die SLP-Allokationen für den 1. KT vom MGV nicht angenommen. Es gelten folgende Festlegungen: Sofern die Deklarationsliste richtig erstellt wurde, setzt sich der NB mit dem MGV in Verbindung. Andernfalls erstellt der NB eine korrigierte Deklarationsliste, auf der nur die zu korrigierenden BK/SBK oder fehlenden BK/SBK aufgeführt werden. Jede neue Deklaration für einen BK/SBK überschreibt die vorhergehende innerhalb des Bezugsmonats. Jede Deklaration führt je BK/SBK alle ZRT. Nur diejenigen ZRT, die auch zur Allokation herangezogen werden sollen, erhalten ein Datum (Beginn/Ende). Ein ungültiger deklarierter BK wird vom MGV abgelehnt und an den NB zurückgemeldet. Der NB sendet eine neue Deklarationsliste mit gültigem BK. Der MGV prüft erneut. Sofern die korrigierte Deklarationsliste bis 18:00 Uhr beim MGV eingeht, kann die Allokation für den nächsten Tag bereits vorgenommen und vom MGV verarbeitet werden. Der BKV erhält bis spätestens 23:00 Uhr die korrigierte Deklarationsmitteilung nur mit den geänderten BK. Seite 46 von 271

47 Deklarationsclearing (Auslöser BKV/TK) Der BKV ist verpflichtet, die Deklarationsmitteilung zu prüfen und Inkonsistenzen mit dem NB unverzüglich zu klären. Fehler können z. B. sein: BK/SBK, die der TK in dem speziellen Netz nicht nutzen darf oder die für den Deklarationszeitraum gekündigt wurden Fehlende BK/SBK Falsche BK-/SBK-Zuordnung zum BKV. Fehlende oder falsche Zeitreihentypen je BK/SBK. Fehlende Deklarationen eines NB Falsches Start- oder Enddatum Der BKV prüft unverzüglich nach Eingang die Deklarationsmitteilung auf Richtigkeit. Er kann mit der Klärung auch den TK beauftragen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom NB am 16. WT versendeten Bestandslisten und den an den NB übersendeten Datenblättern mit der Mitteilung der zuordenbaren BK/SBK-Nummer. Die Mitteilung an den NB über die fehlerhafte Deklaration erfolgt als unter detaillierter Angabe der betroffenen BK/SBK und einer Begründung. Der NB ist verpflichtet, die Mitteilung des BKV/TK unverzüglich zu prüfen und sofern notwendig dem MGV eine korrigierte Deklarationsliste, auf der nur die zu korrigierenden BK/SBK oder fehlenden BK/SBK aufgeführt werden, zuzusenden. Falls die Deklarationsliste richtig erstellt wurde, teilt der NB dies dem BKV mit. Eine nachträgliche Änderung darf auch untermonatlich am oder nach dem 1. WT des Liefermonats erfolgen, sofern der Liefermonat noch nicht abgeschlossen ist. Eine Änderung der Deklaration für SLP-Allokationen ist nur für zukünftige Zeiträume möglich, da SLP- Allokationen nicht nachträglich nachallokiert werden dürfen. Sie verbleiben im Netzkonto des NB. Wenn SLP-Mengen auf einen falschen BK/SBK deklariert wurden, sendet der NB eine neue Deklaration für den richtigen BK/SBK, z. B. Versand am mit dem Datum ab Wenn die Deklaration bis 18:00 Uhr eingeht beim MGV, kann der BK bereits am nächsten Tag allokiert werden. Für den falsch deklarierten BK versendet der NB auch eine Deklaration vom 1.5. bis Fehlen die Deklarationen von BK/SBK für RLM-Kunden oder wurde der RLM ZRT nicht deklariert oder wurden RLM-Kunden auf einen falschen BK/SBK deklariert und allokiert, muss parallel ein RLM-Clearing durchgeführt werden, sofern der Liefermonat bereits begonnen hat. In Abhängigkeit vom Clearingverfahren wird das Datum in der Deklaration eingetragen. Wichtig ist, dass jegliche Änderungen so schnell wie möglich vorgenommen werden, um den zu clearenden Zeitraum so kurz wie möglich zu halten. Vor Beginn des Liefermonats kann der NB eine erneute Deklaration an den MGV senden. Für Entryso/Exitso/RLM/ENTRY Biogas physisch/entry bzw. EXIT Biogas MÜP-Zeitreihen kann die Deklaration auch für zurückliegende Tage des laufenden Liefermonats geändert werden, dies erfolgt über den in Kap. 7.1 beschriebenen RLM-Clearingprozess. Bei allen untermonatlichen Korrekturen muss der BKV zustimmen. Sofern in den Prozess mehrere BKV eingebunden sind, müssen alle BKV zustimmen. Seite 47 von 271

48 Sofern die korrigierte Deklarationsliste bis 18:00 Uhr beim MGV eingeht, kann die Allokation für den nächsten Tag bereits vorgenommen und vom MGV verarbeitet werden. Der BKV erhält bis spätestens 23:00 Uhr die korrigierte Deklarationsmitteilung, nur mit den geänderten BK. 4 Abwicklung von bilanzkreiswirksamen Nominierungen zwischen Transportkunden, Bilanzkreisverantwortlichen, Netzbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen Gegenüber einem NB oder MGV nominiert immer ein Nominierungsverantwortlicher. Das ist, entsprechend der vertraglichen Regelungen im Ein-/Ausspeisevertrag, entweder der TK, ein vom TK berechtigter BKV oder ein entsprechender Dienstleister. Für eine Nominierung gegenüber einem MGV gemäß Bilanzkreisvertrag ist dies immer ein BKV. Bei einem MÜP und GÜP ist durch den TK grundsätzlich ein BKV als Nominierungsverantwortlicher zu benennen. An zu nominierenden Punkten mit Bündelung haben die TK einen BKV, der die Nominierung abgibt, als Nominierungsverantwortlichen zu benennen. Haben mehrere TK ihre gebündelten Kapazitäten an MÜT bzw. GÜP-Punkten in denselben BK/SBK eingebracht oder bringen ein oder mehrere TK gebündelte Kapazitäten in einen BK/SBK ein, in dem bereits ungebündelte Kapazitäten eingebracht wurden, sind sie verpflichtet, sich auf einen Nominierungsverantwortlichen zu einigen, der für sie für alle eingebrachten Kapazitäten eine einheitliche Nominierung abgibt. An sonstigen zu nominierenden Ein- und Ausspeisepunkten, wie z. B. Speicheranbindepunkten, kann der TK selbst nominieren oder einen Dritten beauftragen. Für jeden BK und SBK ist genau ein nominierungsverantwortlicher TK oder BKV zulässig. Die Abwicklung erfolgt für alle Beteiligten nach den Regeln der EASEE-Common Business Practice CBP /02 Harmonisation of the Nomination and Matching Process in der jeweils gültigen Fassung, abzurufen auf der Internetseite des NB. Für Nominierungen gegenüber einem SSO sind die Regeln analog wie in diesem Leitfaden beschrieben anzuwenden. Die Bedingungen des SSO sind dabei zu beachten. Es wird empfohlen, für die Nominierungen aus einem Netz in einen Speicher das Speicherkonto als Empfangsadresse anzugeben. Gleiches gilt für die Nominierung aus einem Speicher in das Netz. Für Nominierungen aus dem deutschen Netz in ein ausländisches Netz sind die Regeln der angrenzenden Netzbetreiber am GÜP zu beachten. Bei der Nominierung von Biogas-BK ist zu beachten, dass zwar prinzipiell Biogas von einem Biogas-BK an einen anderen Biogasbilanzkreis oder an einen Erdgasbilanzkreis übertragen werden kann, eine Übertragung von Erdgas aus einem Erdgasbilanzkreis in einen Biogasbilanzkreis jedoch durch den NB/SSO oder MGV im Nominierungsprozess abgelehnt wird. Für Übertragungen von Gasmengen auf Speicherkonten beim SSO gelten die vorgenannten Regelungen analog. In Marktgebieten mit zwei verschiedenen Gasqualitäten werden für die Mengenübertragungen am VHP getrennte Nominierungen für H-Gas und L-Gas-BK gegenüber dem MGV abgegeben. Eine Übertragung aus einen H-Gas-BK in einen L-Gas-BK oder umgekehrt ist nicht zulässig. Die Gasqualität muss in der Nominierung anhand des verwendeten BK/SBK er- Seite 48 von 271

49 kennbar sein. Eine Übertragung, z. B. von einem H-Gas-Bilanzkreis in einen L-Gas- Bilanzkreis erfolgt über den Prozess Konvertierung gemäß Kap Nominierungen sind in positiven ganzzahligen kwh unter Angabe des Übergabepunktes, der Richtung und der BK- bzw. SBK-Nummer oder der beteiligten Shippercodepaare auf Stundenbasis vorzunehmen. Nominierungen werden zuerst den festen und dann den unterbrechbaren Kapazitätsprodukten zugeordnet. Eine Nominierung muss für jede Flussrichtung einzeln abgegeben werden. Am VHP können nur Nominierungen für BK abgegeben werden. Der MGV kann anbieten, Nominierungen zwischen BK/SBK und/oder SBK/SBK abzuwickeln. Er veröffentlicht dies in den ergänzenden Bedingungen. Nominierungen sind als gültige EDIGAS-Nachricht des zu übermitteln. Dies ist derzeit das Format NOMINT. Es werden immer 24 Stundenwerte abgegeben mit Ausnahme an den beiden Tagen der Sommer/Winterzeitumstellung. Renominierungen sind zulässig im Rahmen der Vorgaben der aktuellen Kooperationsvereinbarung bzw. hierzu ergangener Festlegung der Regulierungsbehörden oder vorrangig anzuwendender Regelungen der EU. Eine Nominierung ist stets durch den NB bzw. MGV mit einer zu bestätigen. Das geschieht im derzeit gültigen Format NOMRES. An folgenden Punkten sind Nominierungen abzugeben: An den virtuellen Handelspunkten wird die Übertragung von Gasmengen vom BKV je BK an den MGV nominiert. Sofern der MGV es zulässt, können auch Nominierungen je SBK abgegeben werden. An Einspeisepunkten in das Marktgebiet wie GÜP und MÜP, an Einspeisepunkten aus einem Speicher in ein Netz, am Mini-MÜT-Einspeisetransferpunkt, an Einspeisepunkten von inländischen Produktionsstandorten und an LNG-Einspeisepunkten werden entsprechende Einspeisemengen an den ENB nominiert. An Ausspeisepunkten aus dem Marktgebiet wie GÜP und MÜP, an Ausspeisepunkten aus einem Netz in einen Speicher und am Mini-MÜT-Ausspeisetransferpunkt werden entsprechende Ausspeisemengen an den NB nominiert. An Punkten, für die mit einem NB/SSO ein Nominierungsersatzverfahren vereinbart wurde, gelten die übertragenen Steuerungswerte als Nominierung. An Ausspeisepunkten, an denen mehrere TK Kapazitäten gebucht haben und dieser Ausspeisepunkt in unterschiedliche Bilanzkreise eingebracht wurde. An buchbaren Ausspeisepunkten, die von einem TK in unterschiedliche Bilanzkreise eingebracht wurden. 4.1 Beschränkungen der Renominierungsrechte an MÜT und GÜP ab Zum werden die Renominierungsrechte an Marktgebietskopplungspunkten und Grenzübergangspunkten gemäß Beschluss BK der BNetzA eingeschränkt. Die Höhe der renominierungsbeschränkten festen Kapazität B, gemäß Abbildung 9, und die daraus zu berechnende Renominierungsbeschränkung wird um 14:00 Uhr auf Basis der gemäß Ein-/Auspeisevertrag gebuchten Kapazität bzw. in den Bilanzkreis eingebrachten Kapa- Seite 49 von 271

50 zität abzüglich der bis 14:00 Uhr an den FNB zurückgegebenen Kapazität und der bis 14:00 Uhr erfolgreich über die Sekundärplattform weiter veräußerten bzw. zur Nutzung überlassenen Kapazität durch den FNB und den TK bestimmt. Auf dieser Basis sind alle Nominierungsverantwortlichen verpflichtet bis 14:00 Uhr am Tag D-1 die Nutzung fester Kapazitäten B für den Liefertag D zu nominieren. Diese sogenannte initiale Nominierung kann bis 14:00 Uhr durch den Nominierungsverantwortlichen angepasst werden. Wird keine Nominierung abgegeben, so gilt Null als nominiert gegenüber dem NB, es sei denn, die Vertragspartner haben etwas Abweichendes vereinbart. Eine Renominierung der initial angemeldeten Mengen ist nach 14:00 Uhr für den Tag D nur noch innerhalb eines zulässigen Renominierungsbereiches von 10 % bis 90 % der bis 14:00 Uhr am Punkt für den Tag D gebuchten Kapazitäten zulässig. Bei initialen Nominierungen von mindestens 80 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nicht nominierten Bereiches für die Renominierung nach oben zugelassen. Bei initialen Nominierungen von höchstens 20 % der gebuchten Kapazität wird die Hälfte des nominierten Bereiches für die Renominierung nach unten zugelassen. Die zulässige Renominierung wird kaufmännisch auf ganze Kilowattstunden pro Stunde gerundet. Diese Grenzen sind in der nachfolgenden Grafik veranschaulicht: Abbildung 9: Begrenzung der Renominierungsrechte Überschreitet eine Renominierung eines Nominierungsverantwortlichen den zulässigen Bereich (grün markierter Bereich) wird diese Nominierung bis zur maximal gebuchten Kapazität angenommen. Der den zulässigen Bereich überschreitende Teil der Renominierung wird wie eine Nominierung von unterbrechbarer Kapazität mit der höchsten Unterbrechungswahrscheinlichkeit behandelt und zuerst unterbrochen. Unterschreitet eine Renominierung den zulässigen Bereich, wird diese angenommen. Falls eine Unterbrechung in Gegenstromrichtung notwendig würde, wird die Renominierung auf den minimal zulässigen Renominierungswert angehoben. Seite 50 von 271

51 Sofern der FNB die Kapazitäten im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr einem Dritten vermarkten kann, werden die entsprechenden Kapazitäten dem TK endgültig entzogen. Ist die Summe aller Nominierungen auf festen Kapazitäten am Übergabepunkt durch den NB nicht mehr darstellbar, passt er die Nominierungen des Nominierungsverantwortlichen an. Dabei haben unterbrechbare gebuchte Kapazitäten Dritter TK Vorrang vor der Erfüllung eines Transportes in den rot markierten Bereichen. Ausgenommen von der Renominierungsbeschränkung sind Netznutzer, die in Summe über alle festen Kapazitätsbuchungen am betreffenden Buchungspunkt weniger als 10 % der ausgewiesenen technischen Jahreskapazität gebucht haben. Werden Transportkapazitäten an einem Buchungspunkt von mehreren TK in einen gemeinsamen Bilanzkreis eingebracht, so wird die Summe über alle in den Bilanzkreis eingebrachten Kapazitäten dieser TK an dem betreffenden Buchungspunkt zur Anwendung der Renominierungsbeschränkung herangezogen. Dies kann vermieden werden, indem für die Kapazitäten verschiedener TK jeweils einzelne Subbilanzkonten eingerichtet und die Kapazitäten diesen zugeordnet werden. Feste Day-Ahead-Kapazitäten, die am Tag D-1 für D als Tageskapazität über die Primärkapazitätsplattform erworben wurden, müssen durch den TK bis 18:00 Uhr dem Bilanzkreis zugeordnet werden und sind bis spätestens 20:00 Uhr am Tag D-1 durch den Nominierungsverantwortlichen zu nominieren. Diese festen Day-Ahead-Kapazitäten dürfen nach 20:00 Uhr nicht renominiert werden. Diese Kapazitäten sollten einem separaten SBK für Day-Ahead- Kapazitäten zugeordnet werden, sofern dies zur Sicherstellung der Day-Ahead- Nominierungsregeln notwendig ist, ansonsten wird diese Regel auf alle eingebrachten Kapazitäten angewendet. Die Renominierungsbeschränkung für Day-Ahead-Kapazitäten gilt nicht für unterbrechbare Day-Ahead-Kapazitäten, welche über die Primärkapazitätsplattform beschafft wurden als auch für alle Kapazitäten, die über die Sekundärkapazitätsplattform beschafft und dem Bilanzkreis zugeordnet wurden. Nach Abschluss der day-ahead Vermarktung informiert der NB um 18:30 Uhr den TK über die Höhe der wieder zur Verfügung gestellten Kapazität aus nicht erfolgreicher Drittvermarktung im EDIFACT Format. Als Format wird das Datenformat AVAILY vorgeschlagen. 4.2 Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber an Punkten ohne Bündelung von Entry- und Exit-Kapazitäten Für Entry- und Exitpunkte ohne Bündelung der Bündelungspunkte nominiert der Nominierungsverantwortliche gegenüber dem jeweiligen NB, bei dem der Ein- oder Ausspeisevertrag abgeschlossen ist. Folgende Prüfungen nehmen die angrenzenden NB vor: 1. Liegt eine Nominierungsermächtigung vor? Beide beteiligten NB haben das Recht zu prüfen, ob eine Nominierungsermächtigung für den Nominierungsverantwortlichen für den zu nominierenden BK/SBK vorliegt. Andernfalls wird die Nominierung abgelehnt. 2. Sind die beiden beteiligten Bilanzkreise Biogas-BK? Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogas-BK in einen Erdgas-BK zulässig. Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogas-BK wird abgelehnt. Seite 51 von 271

52 3. Haben die beiden beteiligten Bilanzkreise die gleiche Gasqualität? Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-Gas- bzw. L- nach H-Gas-Bilanzkreisen ist nicht zulässig und wird vom NB abgelehnt. 4. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein? Liegt eine Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, gilt die Lesser rule, es wird die geringere der beiden Nominierungen gegenüber beiden Nominierungsverantwortlichen bestätigt, falls beide Nominierungen die gleiche Flussrichtung aufweisen. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem Matchingergebnis Liegt die Summe der (Re)-Nominierungen für einen BK/SBK über der für den zu nominierenden Punkt eingebrachten Kapazität(en)? Sofern die eingebrachte Kapazität überschritten wird, ergeben sich die resultierenden, dem Nominierungsverantwortlichen zu bestätigenden Mengen pro Bilanzkreis-Paarung aus der Kürzung der Nominierung. Die Kürzung erfolgt ggf. ratierlich nach dem Verhältnis der ursprünglichen für die Bilanzkreisnummern-Paare abgegebenen und letzten bestätigten Nominierungen. 6. Ist an renominierungsbeschränkten Punkten (GÜP, MÜP) die Höhe der Renominierung im Verhältnis zur initialen Nominierung zulässig? Sofern die zulässige Höhe überschritten ist, wird die Renominierung angenommen und im Falle einer Unterbrechung als erstes unterbrochen. Bei Unterschreitung des zulässigen Mindestwertes erfolgt im Falle der Unterbrechung der Gegenrichtung eine Anhebung auf den erforderlichen Mindestwert. 7. Betrifft die Nominierung eine über die PKP gebuchte feste Day-Ahead-Kapazität? Wenn ja, dann wird eine Nominierung nach 20:00 Uhr sowie eine Renominierung nach 20:00 Uhr für diese Kapazität abgelehnt. Die Prüfungen nach Ziffer 6 und 7 werden für eine Nominierung am Mini-MüT Transferpunkt nicht durchgeführt. 4.3 Abwicklung von Nominierungen gegenüber einem Netzbetreiber an Punkten mit Bündelung von Entry- und Exit-Kapazitäten Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNB abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel 4.2 abgewickelt. 4.4 Nominierungen gegenüber einem Marktgebietsverantwortlichen am VHP Der MGV prüft nach Eingang der Nominierungen folgende Schritte: 1. Stimmen die Bilanzkreisnummernpaarungen der abgebenden und der aufnehmenden Seite überein? Sofern zu einer Nominierung eines BKV für eine bestimmte Bilanzkreisnummer keine korrespondierende Gegennominierung vorliegt, kommt keine Übertragung von Gasmengen zustande. Seite 52 von 271

53 2. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein? Liegt Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, wird die geringere der stundenscharf nominierten Mengen unter Anwendung der Lesser rule gegenüber den beiden BKV bestätigt, falls die Nominierungen richtungsgleich sind. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem Matchingergebnis Besondere Prüfung bei Biogasnominierungen: Sind beide beteiligten Bilanzkreise Biogasbilanzkreise und als Bilanzkreisnummern Biogas-Bilanzkreis/Subbilanzkreisnummern angegeben? Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogasbilanzkreis in einen Erdgasbilanzkreis zulässig. Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogasbilanzkreis wird abgelehnt. 4. Sind die beiden beteiligten Bilanzkreise Bilanzkreise mit gleicher Gasqualität? Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-Gas- bzw. L- nach H-Gas-Bilanzkreisen wird vom MGV abgelehnt. 4.5 Nominierungsersatzverfahren Der NB kann dem TK ein Nominierungsersatzverfahren anbieten. Die Regelungen für die Abwicklung werden in den ergänzenden Geschäftsbedingungen veröffentlicht. 4.6 Technische Ausspeisemeldung für einzelne Ausspeisepunkte Sofern für die Belieferung eines RLM-Ausspeisepunktes eine Ausspeisemeldung gemäß 8 Abs. 5 GasNZV zum sicheren und zuverlässigen Betrieb des Ausspeisenetzes notwendig ist, informiert der NB den Transportkunden rechtzeitig in Textform über die Notwendigkeit der Abgabe technischer Ausspeisemeldungen. Der TK übersendet dem NB am Tag D-1 bis 14:00 Uhr für die zuvor benannte Ausspeisestelle eine Ausspeisemeldung auf Stundenbasis. Diese Meldung ist nicht allokationsrelevant für den Bilanzkreis, sondern dient ausschließlich der sicheren Netzsteuerung. Sofern sich eine relevante Änderung der Ausspeisemengen ergibt, übermittelt der TK eine aktualisierte Ausspeisemeldung am Tag D-1 oder am Tag D. Als Format wird das Datenformat NOMINT vorgeschlagen. 4.7 Netzrelevantes Nominierungsmanagement zwischen einzelnen Netzbetreibern (Mengenanmeldung) Wenn der vorgelagerte NB wegen einer Überlappung der Marktgebiete oder aufgrund anderer transporttechnischer Erfordernisse gemäß 39 Abs. 2 der KoV eine Mengenanmeldung verlangt, so hat der nachgelagerte NB bezogen auf das Marktgebiet und jeden Netzkopplungspunkt bzw. jede Ausspeisezone dem verlangenden NB eine stundenscharfe Mengenanmeldung zur Steuerung des Netzes für den nächsten Gastag abzugeben. Sofern sich die Umstände für die Erstellung der Mengenanmeldung nachträglich wesentlich ändern, teilt der Seite 53 von 271

54 nachgelagerte NB die entsprechende angepasste Mengenanmeldung dem verlangenden NB mit. Die Mengenanmeldung erfolgt bis 17:00 Uhr im Datenformat SCHEDL. Sind mehrere NB in einer Kaskade einem FNB nachgelagert, der eine entsprechende Mengenanmeldung verlangt, so stimmen sich diese NB untereinander ab, um die vorgenannte Frist sicherzustellen. Die Mengenanmeldungen sind unverbindlich, aber mit der angemessenen gaswirtschaftlichen Sorgfalt zu erstellen. Seite 54 von 271

55 5 Allokationsprozess Die Allokation von Gasmengen ist erforderlich, um die Zuordnung dieser Mengen zu Bilanzkreisen bzw. Sub-Bilanzkonten durchzuführen. Generell müssen Regeln bei der Umstellung der Sommer-/Winterzeit in der Allokation berücksichtigt werden. Für buchbare Ein- und Ausspeisepunkte bzw. -zonen können unterschiedliche Allokationsverfahren Anwendung finden, die entweder durch die KoV vorbestimmt sind oder aber für spezielle Punkte/Zonen im Rahmen des Ein- bzw. Ausspeisevertrages festgelegt werden müssen. Diese individuelle Festlegung wird insbesondere dann notwendig, wenn das Gas an einem Punkt/einer Zone von mehreren TK ungetrennt voneinander übernommen oder an mehrere TK ungetrennt voneinander übergeben wird und dementsprechend ungetrennt voneinander gemessen wird. Die Aggregation und Allokation von Daten erfolgt je Bilanzkreis bzw. je Sub-Bilanzkonto und Zeitreihentyp. Nach Ablauf des Liefermonats werden sofern notwendig bei bestimmten ZRT Ersatzwerte durch den NB gebildet. Diese werden als korrigierte Allokationsdaten bis spätestens M+12 WT an den MGV erneut versendet. Die Bereitstellung der Allokationsdaten an den BKV erfolgt je BK/SBK, je Zeitreihentyp und je NB. Bei Neugründungen, Zusammenschlüssen oder Übernahmen von Netzen führen Netzbetreiber einen Monat vor Beginn der ersten Allokation einen Kommunikationstest mit dem MGV durch. Die Modalitäten des Kommunikationstests legt der MGV jeweils in seinen ergänzenden Geschäftsbedingungen fest. 5.1 Definition der verschiedenen Allokationsverfahren Nachfolgend werden die möglichen Allokationsverfahren an Ein- und Ausspeisepunkten des Marktgebietes beschrieben. Die Festlegung des Allokationsverfahren für MÜP, GÜP und Einoder Ausspeisepunkten zu Speichern erfolgt im Ein- bzw. Ausspeisevertrag bzw. auf der PKP oder in bilateral zwischen dem NB und dem TK abgeschlossenen Vereinbarungen. In Bezug auf die Festlegung des Allokationsverfahrens für Ein- oder Ausspeisepunkte zu Speichern gegenüber TK ist zuvor eine einvernehmliche Festlegung zwischen SSO und ANB/ENB erforderlich. Die Beschreibung der Mengenzuordnung am Netzkopplungspunkt erfolgt im Kap Allokation nach Messung Für alle RLM-Ausspeisepunkte und Biogaseinspeisungen erfolgt die Allokation auf Basis der gemessenen Stundenmengen und der daraus gemäß G 685 unter Berücksichtigung des Bilanzierungsbrennwertes ermittelten Energiemengen. Der NB kann vorgeben, dass die Ausspeisung aus dem Netz in Speichern oder die Einspeisung in das Netz aus Speichern oder die Einspeisung aus inländischen Produktionsanlagen (ohne Biogas) auf Basis von gemessenen Lastgängen allokiert wird. Allokation pro rata Im Einzelfall werden bei der pro-rata-allokation die gemessenen Mengen auf die einzelnen Bilanzkreise/SBK im Verhältnis der jeweiligen Nominierungen oder in einem vorher vereinbarten Allokationsschlüssel (bspw. 60 % zu 40 %) aufgeteilt. Als Allokationsschlüssel kann auch das Verhältnis der Kapazitätsbuchungen herangezogen werden. Dieses Verfahren kann z. B. bei Ein- und Ausspeisungen an GÜP, MÜP und Speichern angewendet werden. Seite 55 von 271

56 Allokation nach Deklaration Diese Allokation wird für SLP-Ausspeisepunkte angewendet und bei der Allokation von Mini-MüT Ein- bzw. Ausspeisungen, wenn der NB die Nominierung aufgrund von techni schen Restriktionen kürzt. Allokation nach Nominierung Die Allokation am VHP erfolgt auf Basis der vom BKV nominierten und vom MGV bestätigten Nominierungen bzw. Renominierungen. Falls Renominierungen durchgeführt wurden, gilt die letzte gültige und vom MGV bestätigte Renominierung für die Allokation. Die Allokation von Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern, GÜP, MÜP und inländischen Produktionsanlagen erfolgt auf Basis der vom NB bestätigten Nominierungen bzw. Renominierungen bzw. Nominierungsersatzwerten. Steuerungsdifferenzen, d. h. Differenzen zwischen den Summen der Nominierungen und den tatsächlichen Messwerten, werden auf ein Operational Balancing Account (OBA) gemäß EASEE-gas CBP /02 allokiert. Das OBA wird entweder von einem der beiden angrenzenden NB oder auch von beiden Netzbetreibern geführt und dann monatlich abgeglichen. Im Falle von Ein- bzw. Ausspeisungen an Speichern kann das OBA auch vom SSO geführt werden. Im Falle eines Nominierungsersatzverfahrens mit einer OFC (Online-Flow-Control) gilt der von dem RLM-Ausspeisepunkt Zeitreihentyp RLMNEV übertragene stündliche Steuerungswert als Einspeiseallokation. Der NB kann zur Vermeidung von Fehlwerten die Bildung von Ersatzwerten der RLM Ausspeisestelle anbieten. Allokation nach Balancing-Shipper Verfahren An Ein- oder Ausspeisepunkten, für die von mehreren BKV Nominierungen abgegeben werden, wie z. B. MÜP, GÜP, Speicher oder inländische Produktionsanlagen, kann ein Balancing Shipper Verfahren angewendet werden. Hier werden Abweichungen zwischen der Messung an einem Ein- oder Ausspeisepunkt und der Summe der Nominierungen an diesem Punkt auf den Bilanzkreis des Balancing Shippers allokiert. Alle anderen BKV werden gemäß Allokation nach Nominierung abgewickelt. 5.2 Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts Für die tägliche Allokation während des Liefermonats wird ein vorläufiger Brennwert für die Bestimmung der Energiemengen benötigt. Die Festlegung des Bilanzierungsbrennwerts obliegt dem NB. Das Verfahren zur Bestimmung des Bilanzierungsbrennwerts wird so gewählt, dass die Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich gehalten wird. Der Bilanzierungsbrennwert wird dem TK in der Übermittlung des täglichen Lastgangs mitgeteilt. Der Bilanzierungsbrennwert kann entweder für jeden Monat oder für jeden Tag neu bestimmt werden. Seite 56 von 271

57 5.2.1 Bestimmung eines Monatsbilanzierungsbrennwerts Der Bilanzierungsbrennwert wird je Abrechnungsbrennwertgebiet und für den kompletten Liefermonat bestimmt. Der Bilanzierungsbrennwert muss jeden Monat überprüft werden, um die Differenz zum Abrechnungsbrennwert so gering wie möglich zu halten. Es könnten z. B. folgende Verfahren für die Bestimmung des Brennwertes angewendet werden: Vorvormonatsabrechnungsbrennwert-Verfahren (VM2): Jeden Monat wird der Abrechnungsbrennwert des Vorvormonats als Bilanzierungsbrennwert herangezogen, z. B. Verwendung des monatlichen Abrechnungsbrennwerts von September als Bilanzierungsbrennwert für den Monat November. 12 Monatsmittel-Verfahren: Über einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend mit dem Vorvormonat wird aus den 12 monatlichen Abrechnungsbrennwerten der Durchschnittswert gebildet. Es erfolgt eine monatliche rollierende Aktualisierung. 72-Monatsmittel-Verfahren: Über einen Zeitraum von 72 Monaten beginnend mit dem Vorvormonat wird aus den 72 monatlichen Abrechnungsbrennwerten ein Durchschnittswert gebildet. Es erfolgt eine monatliche rollierende Aktualisierung. Saisonales Verfahren: In einem Brennwertgebiet mit sehr unterschiedlichen saisonal wiederkehrenden monatlichen Abrechnungsbrennwerten, die sich aufgrund vorgegebener Netzfahrweisen ergeben, bietet sich das saisonale Verfahren an. Hierbei wird ein Mittelwert der monatlichen Abrechnungsbrennwerte aus dem Vorjahr der entsprechenden Zeitspanne (im Beispiel der Mittelwert vom bis für den Sommer und der Mittelwert der monatlichen Abrechnungsbrennwerte vom bis für den Winter) gebildet. Bei der Zeitspanne kann es sich um einzelne Monate, Quartale oder Halbjahre handeln. Brennwertzuordnungsverfahren: Beim Brennwertzuordnungsverfahren wird den Ausspeisestellen eines Netzes, an denen keine Brennwertmessung installiert ist, ein gemessener oder rekonstruierter Brennwert mit Hilfe eines Netzsimulationssystems zugeordnet. In diesem Verfahren werden im Gegensatz zu den vorher genannten Verfahren für die Ausspeisestellen täglich Tagesmittelbrennwerte für die D/D+1 Prozesse bereitgestellt Bestimmung eines täglichen Bilanzierungsbrennwerts Der Bilanzierungsbrennwert kann vom Netzbetreiber auch täglich/stündlich ermittelt und den Ausspeisestellen zugeordnet werden. Das ist z. B. dann möglich, wenn der Brennwert in der Nähe der Ausspeisestellen gemessen oder über ein geeignetes Netzsimulationssystem der Ausspeisestelle zugeordnet werden kann. Bei stündlicher Ermittlung des Brennwerts ist für die Bestimmung des täglichen Bilanzierungsbrennwerts der arithmetische Mittelwert der Stundenwerte heranzuziehen. Seite 57 von 271

58 5.3 Besonderheiten bei den Allokationen der verschiedenen Zeitreihentypen Allokation von Ein- und Ausspeisungen beim NB (Zeitreihentyp Entryso und Exitso ) Für die Allokation einer Ein- und Ausspeisung wird entweder der stündlich nominierte und vom NB bestätigte oder der stündlich gemessene Lastgang herangezogen. Das vereinbarte Allokationsverfahren an diesem Punkt gemäß Kap. 5.1 wird angewendet. Sofern für den Zeitreihentyp Entryso oder Exitso und für einen BK/SBK eine Deklaration vorliegt, werden Stunden für die keine Nominierung vorliegt, mit dem Wert 0 vom NB allokiert. Der NB aggregiert die stündlichen Lastgänge je BK/SBK und versendet sie am Tag D+1 bis spätestens 12:00 Uhr an den MGV im Format ALOCAT. Der MGV übernimmt die stündlichen Lastgänge aller NB je BK/SBK und leitet sie NB-scharf an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr weiter im Format ALOCAT. Falls Renominierungen durchgeführt wurden, wird die letzte gültige und vom NB bestätigte Renominierung als Allokation verwendet Allokation von gemessenen physischen Biogaseinspeisungen (Zeitreihentyp Entry Biogasphysisch ) Der NB aggregiert pro Biogas-BK die gemessenen Stundenlastgänge der physisch aus Biogasanlagen eingespeisten Biogasmengen des Liefertages D und übersendet die aggregierte Zeitreihe am Tag D+1 bis spätestens 12:00 Uhr an den MGV. Der MGV leitet die Allokation je BK/SBK und je NB bis spätestens 13:00 Uhr an den BKV weiter. Vor dem Zeitpunkt der ersten Einspeisung wird durch den NB sichergestellt, dass die Einspeisung nur Biogas umfasst. Die Allokation erfolgt auf Basis des täglich gemessenen Brennwertes. Eine Ersatzwertkorrektur gemäß DVGW G 685 ist zulässig. In diesem Fall wird die korrigierte aggregierte Zeitreihe je BK/SBK an den MGV bis M+12 WT gesendet. Ausgehend von dem aufnehmenden Biogas-BK können die eingespeisten Biogasmengen über den Nominierungsprozess gemäß Kap. 4 auf weitere BK, UBK oder SBK aufgeteilt werden, wie z. B. Nominierung von Bändern oder vereinbarte ratierliche Aufteilungen. Bei einer ratierlichen Aufteilung wird der aufnehmende BK mit mehreren BK verbunden. In einem gesondert zum Bilanzkreisvertrag abzuschließenden Vereinbarung zur Verbindung von Bilanzkreisen gemäß Anlage 5 der KoV (siehe auch Kap. 2.7 und 2.8) werden die verbundenen BK und die Quoten festgelegt. Seite 58 von 271

59 Gemessenen Biogas Entry Biogas physisch BK NCHBBIO990000, Band Biogasaufbereitungsanlage 1 Zählpunkt Bilanzkreis NCHBBIO BK NCHBBIO Band BK NCHBBIO Band Abbildung 10: Beispiel für eine Aufteilung von Biogaseinspeisungen auf verschiedene Bilanzkreise Allokation von Netzkopplungspunkten (Zeitreihentyp Entry NKP ) Der NB sendet täglich am Tag D+1 bis spätestens 17:00 Uhr an den MGV und parallel an den/die vorgelagerten NB im Format ALOCAT den Lastgang für den Tag D als Summe aller Netzkopplungspunkte, die einem Netzkonto und einem Marktgebiet zugeordnet sind. Die Meldungen erfolgen je Netzkonto unter Angabe der Netzkontonummer des vorgelagerten Netzbetreibers als Zeitreihentyp Entry NKP. Die Allokation am Tag D+1 erfolgt auf Basis eines vorläufigen Einspeisebrennwertes, der dem Bilanzierungsbrennwert für das anschließende Brennwertgebiet entspricht. Die dabei zu generierende Datenqualität entspricht der Qualität der RLM Allokation im D+1 Prozess. Sofern ein NB mit einem vorgelagerten NB über einen NKP verbunden ist, der auf 2 Marktgebiete aufgeteilt werden muss (NB3) und der vorgelagerte NB ebenfalls über einen quotal aufgeteilten NKP mit einem vorgelagerten NB verbunden ist (NB2), meldet der nachgelagerte NB täglich bis spätestens 15:00 Uhr den aufgeteilten Lastgang an den MGV und an den vorgelagerten NB. Für die Aufteilung des NKP wird der gemessene Lastgang mit der Quote der täglichen Allokationsdaten an den beiden Marktgebieten multipliziert. Die Meldung erfolgt im Format ALOCAT. Seite 59 von 271

60 Marktgebiet 1 Marktgebiet 2 Vorgelagerter BKN üfnb 1 NB VP Vorgelagerter BKN üfnb 2 NBVP NB 1 NB 2 ANB NKP 1 Netzkopplungspunkt Ausspeisepunkt MGB 1 Ausspeisepunkt MGB 2 NKP 2 NB 3 Abbildung 11: Meldung quotaler NKP Nach Ablauf des Liefermonats werden alle Einzellastgänge der NKP gemäß G 685 plausibilisiert und es werden ggf. Ersatzwerte gebildet. Es erfolgt eine Neuermittlung der Energiemenge mit dem endgültigen Einspeisebrennwert für jeden NKP. Wenn der NB in einem hydraulisch nicht getrennten Netz sowohl mit quotal aufzuteilenden NKP (NKP1) als auch mit eindeutig einem Marktgebiet zugeordneten NKP (NKP2 und 3) aufgespeist wird, ergibt sich die Aufteilung des NKP 1 wie folgt: Ziel ist, dass die Differenzmengen gleichgeartet auf die beiden Marktgebiete aufgeteilt werden. Dies ist wichtig für die Berechnung des Netzkontos des vorgelagerten NB. Summe NKP Tagesmengen der NKP bilden = 1800 Summe der gesamten Allokationen bilden 1750, das Netzkonto ist unterspeist Seite 60 von 271

61 Marktgebiet 1 Marktgebiet 2 Vorgelagerter NB Vorgelagerter BKN üfnb 2 NB VP Summe NKP 1800 Marktgebiet 2 NKP 1 = 500 NKP 2 = 1000 ANB Vorgelagerter NB Marktgebiet 2 Vorgelagerter NB NKP 3 = 300 Summe Allokation 250 Summe Allokation 1500 Abbildung 12: Meldung quotaler NKP Absolute Differenzmenge des Netzkontos berechnen als Summe der NKP minus der Summe der Allokationen = 50 (= 2,82 %) Quote der NKP2 und 3 berechnen an der Summe der NKP Tagesmengen = ( )/1800 = 72 % Absolute Differenzmenge * Quote NKP2/3= Differenzmenge NKP2/3 = 72 % * 50 = 36 Absolute Differenzmenge NKP1 = absolute Differenzmenge minus Differenzmenge NKP2/3 = = 14 Summe Allokationen, die nur dem NKP 2 und 3 zugeordnet sind, ist die Menge der NKP2/3 zzgl. bzw. abzüglich der Differenzmenge, die dem NKP zugeordnet sind = = Diese Allokationsmenge ist nur dem MGB 2 zugeordnet. Damit von der gesamten Allokationsmenge im MGB 2 noch ein Rest von 1500 minus 1264 = 236 Summe der Allokationen, die dem NKP1 marktgebietsübergreifend zugeordnet sind, entspricht der NKP1 Menge zzgl. bzw. abzüglich der Differenzmenge = = 486. Die Aufteilung des NKP auf die beiden Marktgebiete ergibt sich zu 236/486 = 49 % zum MGB 2 und 51 % MGB 1. Bei komplizierten NKP-Verbindungen klären die NB und der MGV bilateral und trilateral die sachgerechte Aufteilung. Bis spätestens zum Zeitpunkt M+20 WT nach Ablauf des Liefermonats findet die Abstimmung der Lastgänge je NKP zwischen den beiden angrenzenden Netzbetreibern statt. Die Abstimmung erfolgt pro Netzkopplungspunkt. Spätestens M+21 WT werden die über die NKP je Netzkonto aggregierten abgestimmten Zeitreihen im Regelfall vom jeweilig nachgela- Seite 61 von 271

62 gerten NB an den MGV und an den vorgelagerten NB unter Verwendung der Abrechnungsbrennwerte versendet. Sofern ein NB mit einem vorgelagerten NB über einen NKP verbunden ist, der auf 2 Marktgebiete aufgeteilt werden muss (NB3) und der vorgelagerte NB ebenfalls über einen quotal aufgeteilten NKP mit einem vorgelagerten NB verbunden ist (NB2), verlängert sich die Frist um 5 WT. Für jeden Netzkopplungspunkt werden in einer gesonderten Vereinbarung bzw. Datenblatt zwischen vor- und nachgelagerten NB gemäß 26 der KoV alle Details für die Übermittlung der Daten an den MGV und die Zuständigkeit der Datenplausibilisierung sowie evtl. Ersatzwertbildungen geregelt. Grundsätzlich ist für die Übermittlung der Daten an den MGV der nachgelagerte NB verantwortlich. Die angrenzenden NB können festlegen, dass der vorgelagerte NB für diese Übermittlung zuständig ist. In diesem Fall übersendet der vorgelagerte NB täglich an D+1 KT die Daten für den Tag D an den MGV und parallel an den nachgelagerten NB. Beide NB haben das Recht, die Messdaten entsprechend den vertraglichen Regelungen auszulesen, die diesem NKP zugeordnet sind. Der MGV informiert bis zum M + 28 WT beide NB über fehlende Datenlieferungen. Der vorgelagerte NB ist berechtigt, innerhalb von 2 WT nach Information durch den MGV eine Ausspeisemeldung für sein Netzkonto an seinen NKP zu diesem nachgelagerten NB selbst zu tätigen. Sofern der vorgelagerte NB nicht der für die Netzkopplungspunktmeldungen verantwortliche NB ist, ist der nachgelagerte NB verpflichtet, diese Daten einschließlich ggf. zusätzlicher Informationen zur marktgebietsscharfen Allokation dem vorgelagerten NB zur Verfügung zu stellen. Der MGV nutzt diese Meldung gleichzeitig als Einspeisemeldung in das Netzkonto des nachgelagerten NB. Durch Biogaseinspeisungen kann die Notwendigkeit von Rückspeisungen aus dem Netz des nachgelagerten NB in das Netz des vorgelagerten NB entstehen. Die Rückspeisungen werden vom vorgelagerten NB allokiert, außer es wurde nach 27 der KoV geregelt, dass der nachgelagerte NB der Verantwortliche für die Datenmeldung ist Allokation von RLM-Ausspeisepunkten (Zeitreihentyp RLMmT, RLMoT, RLMNEV ) Der NB aggregiert alle gemessenen RLM-Stundenmengen des Liefertages D getrennt je Zeitreihentyp und je BK/SBK zu einer stündlichen Summenzeitreihe und übersendet diese täglich D+1 bis spätestens 12:00 Uhr an den MGV im Format ALOCAT. Der MGV übersendet die gemessenen Lastgänge der ZRT RLMoT, RLMmT und RLMNEV getrennt je Zeitreihentyp und je BK/SBK und je NB und übermittelt diese D+1 bis spätestens 13:00 Uhr an den BKV im Format ALOCAT. Zusätzlich errechnet der MGV aus den übersendeten gemessenen Lastgängen des ZRT RLMmT den Tageswert und verteilt diesen gleichmäßig und ganzzahlig (kaufmännisch gerundet) auf die Stunden des Gastages (Tagesband). Diese Daten sind maßgeblich für die Berechnung der BK-Salden und werden im Format ALOCAT bis um spätestens 19:00 Uhr an den BKV übersendet je BK/SBK und je NB. Ersatzwertkorrekturen gemäß DVGW G 685 seitens des NB sind zulässig. Sofern sich ein RLM-Zeitreihentyp aufgrund einer Ersatzwertkorrektur bei einzelnen RLM-Ausspeisepunkten Seite 62 von 271

63 verändert hat, wird die komplette Monatszeitreihe des Zeitreihentyps nur für den korrigierten BK/SBK bis spätesten M+12 WT vom NB an den MGV und bis spätestens M+14 WT vom MGV an den BKV gesendet. Der MGV übermittelt sowohl den korrigierten strukturierten Lastgang als auch das korrigierte Tagesband an den BKV. Die Korrektur ist entsprechend in den Datenmeldungen zu kennzeichnen. Beim Zeitreihentyp RLMNEV gilt für die Ausspeiseallokation stets der stündlich ausgelesene Messwert der geeichten Messung. Online-Messwerte werden nur als Ersatz einer Nominierung für die Einspeiseabsteuerung der flexiblen Aufkommensquelle verwendet Allokation von SLP-Ausspeisepunkten (Zeitreihentyp SLPsyn und SLPana ) Belieferung von SLP-Ausspeisepunkten im synthetischen Verfahren Der NB ordnet allen Letztverbrauchern, die unter die in 29 GasNZV genannte Grenze fallen, synthetische Lastprofile sowie die zugehörige Temperaturmessstation zu. Bei Abschluss des Ausspeisevertrages bzw. des Lieferantenrahmenvertrages teilt der NB dem TK nach GeLi Gas den Standardlastprofiltyp und die Temperaturmessstation sowie den Kundenwert bzw. den temperaturnormierten Jahresverbrauch je Ausspeisepunkt mit. Der NB veröffentlicht auf seiner Internetseite die notwendigen Informationen zur Anwendung des Standardlastprofilverfahrens für alle angewendeten Standardlastprofile, inklusive angewandter Korrekturfaktoren. Sofern Korrekturfaktoren angepasst werden, teilt der NB diese dem TK mit einem Monat Vorlauf schriftlich mit. Für die Allokation ermittelt der NB am Tag D-1 die SLP-Tagesmenge auf Basis der Prognosetemperatur (z. B. geometrische Reihe) für den Folgetag. Es ist zu beachten, dass immer der Datumsstempel für den Tag D verwendet wird. Weitere Details zum Ermittlungsprozess der SLP-Tagesmengen finden sich im BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas Belieferung von SLP-Ausspeisepunkten im analytischen Verfahren Der NB ordnet allen Letztverbrauchern, die unter die in 29 GasNZV genannte Grenze fallen, Lastprofile sowie die Temperaturmessstation zu. Abschluss des Ausspeisevertrages bzw. des Lieferantenrahmenvertrages teilt der NB dem TK die Lastprofilzuordnung (Kundengruppe), die Temperaturmessstation, die normierten Lastprofile der jeweiligen Letztverbraucher basierend auf der Restlastkurve sowie den Kundenwert oder eine analog normierte Verbrauchsmenge je Ausspeisepunkt mit. Sofern die Berechnungsmethode für die Ermittlung der Korrekturfaktoren angepasst werden muss, teilt der NB dies dem TK mit einem Monat Vorlauf mit. Um den BKV am Tag D-1 die Daten zur Verfügung zu stellen wird die SLP-Menge für den Tag aufgrund der Restlastkurve des Tages D-2 ermittelt je Bilanzkreis/Sub-Bilanzkonto. Der NB darf Korrekturfaktoren anwenden. Diese sind im Vorfeld mit der Bundesnetzagentur abzustimmen. Es ist zu beachten, dass immer der Datumsstempel für den Tag D verwendet wird. Weitere Details zum Ermittlungsprozess der SLP-Tagesmengen finden sich im BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas. Seite 63 von 271

64 Zeitlicher Ablauf und Ermittlung der allokationsrelevanten SLP- Daten Der NB übermittelt die SLP-Menge entweder als Tagesmenge, als strukturierten SLP- Stundenlastgang pro Tag oder als Tagesband. Der MGV ermittelt daraus ein Tagesband. Folgende Schritte werden durchlaufen, um die allokationsrelevanten Werte zu berechnen: 1. NB: Ermittlung der Ausspeisemengen gemäß dem vom NB festgelegten SLP-Verfahren 2. NB an MGV: Übersendung der je BK/SBK aggregierten Tagesmenge oder Stundenzeitreihe täglich am Tag D-1 bis spätestens 12:00 Uhr. 3. MGV: der MGV ermittelt aus den übersendeten Mengen der Zeitreihentypen SLPsyn und SLPana je Zeitreihentyp und je NB eine Tagesmenge je BK/SBK. 4. MGV: Die Tagesmenge wird gleichmäßig und ganzzahlig (kaufmännisch gerundet) als Tagesband auf die Stunden des Gastages aufgeteilt. Aufgrund der Rundung ist auch eine Null möglich. An den Tagen der Sommer-/Winterzeitumstellung wird durch 23 bzw. 25 Stunden dividiert. 5. MGV: Allokation des Tagesbandes in den Bilanzkreis 6. MGV an BKV: Übersendung der Tagesbänder je BK/SBK je Zeitreihentyp und je NB am Tag D-1 bis spätestens 13:00 Uhr Dieses Tagesband dient dem BKV für die Erstellung seiner stundenscharfen Nominierung der Einspeisung. Sofern der BKV genau dieses Tagesband nominiert, fallen weder Ausgleichsenergiekosten noch Strukturierungsbeiträge an Ersatzwertbildung durch den MGV Der MGV ist gemäß Ziffer 43 Ziff. 4 KoV verpflichtet, bei fehlenden Allokationsdaten eine Ersatz-Allokation für SLP-Ausspeisepunkte vorzunehmen. Dieser Fall tritt ein, sofern der MGV bis 12:00 Uhr keine oder unvollständige SLP-Allokationsdaten vom NB erhalten hat. In beiden Fällen bildet der MGV für alle Stunden des Tages D Ersatzwerte. Als Ersatzwert wird, sofern nicht bereits mehrtägige prognostizierte Allokationswerte gem. KOV 43 Ziffer 4 Abs. 2 vom NB geliefert wurden, der Vortageswert angenommen. Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kwh gebildet. Ersatzwerte, die ggf. gebildet werden, werden bis 13:00 Uhr dem BKV zur Verfügung gestellt. Der MGV übersendet in diesem Fall am Tag D-1 an den NB die von ihm auf die jeweiligen BK/SBK allokierten Stundenmengen für die einzelnen Tage, an denen eine Ersatzwertbildung stattgefunden hat. Der MGV kann anstatt der einzelnen Tage auch Werte für den kompletten Monat an den NB versenden. Diese Allokation verwendet der NB zur Durchführung seiner Mehr-/Mindermengenabrechnung und zur Kontrolle seines Netzkontostandes. Der MGV kann anbieten, dass der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden kann. Diese zusätzlich prognostizierten Allokationswerte können nur im Rahmen einer möglichen Ersatzwertallokation durch den MGV vorrangig Anwendung finden. Die Ermittlung und Versendung zusätzlich prognostizierter Allokationswerte entbindet den Ausspeisenetzbetreiber nicht von der Pflicht zur täglichen Ermittlung und Seite 64 von 271

65 Versendung der Allokationsdaten. Bei einem Versand von mehreren Tagen versendet der NB für jeden Tag eine getrennte ALOCAT Meldung Allokation von Nominierungen beim MGV (Zeitreihentyp Entry/Exit VHP Erdgas und Entry/Exit VHP Biogas ) Der MGV empfängt bilanzkreisrelevante richtungsscharfe Nominierungen am VHP für die zwischen BK zu übertragenden Gasmengen. Dabei ist es erforderlich, dass die Übertragung von Gasmengen zwischen einem BK-Paar sowohl vom BKV des abgebenden BK als auch vom BKV des aufnehmenden BK nominiert wird. Alle für einen BK am VHP nominierten Gasmengen werden mit den jeweils eingegangenen Gegennominierungen paarweise einem Matching-Prozess nach lesser rule unterworfen. Nach erfolgtem Matching werden für jeden BK die Summen der am VHP in andere BK übergebenen und der aus anderen BK übernommenen Gasmengen bilanziert. Verbleibende Differenzmengen werden als VHP betreffende Ein- oder Ausspeisemengen auf Basis von Stundenlastgängen in den BK allokiert. Eine Ersatzwert- oder Brennwertkorrektur findet nicht statt. Allokationen erfolgen nur auf Basis von bestätigten gematchten Nominierungen oder Renominierungen. In technisch bedingten Sonderfällen die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden kann es zu einer Korrektur der Allokationsdaten kommen, diese werden spätestens am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben unberührt und werden nicht geändert. Der MGV sendet die Allokation je BK getrennt nach Entry und Exit und nach ZRT Biogas und ZRT Erdgas im Format ALOCAT an den BKV am Tag D+1 bis 13:00 Uhr. Im Fall von Biogasallokationen ist in der ALOCAT die Information zum abgebenden und aufnehmenden Bilanzkreis enthalten. Die zusätzliche Information ist für die spätere Überprüfung der Flexibilitätsübertragung notwendig. 5.4 Ausspeisung von Biogas an Letztverbraucher Neben der ausschließlichen Belieferung eines Letztverbrauchers mit Biogas gibt es auch eine anteilige Belieferung des Letztverbrauchers mit Biogas in verschiedenen Ausprägungen. Variante 1: Ausschließliche Belieferung mit Biogas. Letztverbraucher können als Ausspeisepunkt einem Biogas-Bilanzkreis gemäß GeLi-Gas zugeordnet werden. Die Allokation der Menge erfolgt zu 100 % in den Biogas-Bilanzkreis. Variante 2: Anteilige Belieferung mit Biogas über 3 Bilanzkreise. Ausspeisepunkte SLP oder RLM werden in einen Erdgasbilanzkreis eingebracht, in den sowohl Erdgas als auch Biogas per Übertragung über den VHP allokiert werden können. Die Ausspeisestellen werden diesem Bilanzkreis zugeordnet und allokiert (= Exit). Der Entry in den Bilanzkreis ergibt sich aus den Nominierungen des Biogas-BKs und des Erdgas-BKs. Seite 65 von 271

66 Biogasbilanzkreis L1B Erdgasbilanzkreis L1T Nominierung 10 % der SLP Allokation + 10 % RLM Prognose Summe Allokation D-1 SLP 350 kwh kwh= 90%*350+90%*3000 Nominierung 90 % der SLP Allokation + 90 % Prognose RLM kwh Prognose kwh Summe Allokation D+1 RLM kwh Bilanzkreisin den Erdgas und Biogas allokiert werden L1T Abbildung 13: Biogasmischlieferung mit 2 nominierenden Bilanzkreisen Der Bilanzkreis erhält keine Biogasflexibilität. Sofern in diesem Bilanzkreis nur SLP-Kunden abgewickelt werden, besteht für die Nominierungen kein Ausgleichsenergierisiko, der Allokationswert ist immer am Tag D-1 bekannt. Je nach gewünschter Produktaufteilung beim Endkunden nominieren die BKV die Mengen. Falls es sich bei den Verantwortlichen der Bilanzkreise um mehrere BKV handelt, muss der BKV des Bilanzkreises, in den sowohl Erdgas als auch Biogas per Übertragung über den VHP allokiert werden können, die Informationen an die anderen BKV weitergeben, so dass die Nominierungen erstellt werden können. Zahlen-Beispiel: Produkt mit 10 % Biogas + SLP-Allokation bei 350 kwh + RLM-Prognose kwh, RLM-Allokation kwh - Nominierung D-1 aus dem Biogas-Bilanzkreises L1B % * 350 kwh + 10 % * kwh = 335 kwh - Nominierung D-1 aus dem Erdgas-Bilanzkreises L1T % * 350 kwh + 90 % * kwh = kwh = der Tagessaldo im Erdgasbilanzkreis, in den Erdgas und Biogas als Entry allokiert wurden, liegt bei 50 kwh. Seite 66 von 271

67 Variante 3: Belieferung über einen Unterbilanzkreis In dieser Variante wird die Biogasmenge wie zuvor täglich nominiert. Der Erdgasanteil im Bilanzkreis, in den sowohl Erdgas als auch Biogas per Übertragung über den VHP allokiert werden können, muss nicht nominiert werden. Der tägliche Saldo wird auf den verbundenen Erdgasbilanzkreis übertragen. Der Bilanzkreis, in den sowohl Erdgas als auch Biogas per Übertragung über den VHP allokiert werden können, wird mit einem Erdgasbilanzkreis verbunden. Biogasbilanzkreis L1B Erdgasbilanzkreis L1T Nominierung 10% der SLP Allokation + 10 % RLM Prognose 335 kwh = 10%*350+10%*3.050 Keine Nominierung, verbundener Bilanzkreis Summe Allokation D-1 SLP 350 kwh Summe Allokation D+1 RLM kwh Unterbilanzkreisin den Erdgas und Biogas allokiertwerden L1T Prognose kwh Abbildung 14: Biogasmischlieferung mit einem verbundenen Bilanzkreis 5.5 Übermittlung von untertägigen RLM-Daten Gemäß 43 Ziffer 2 KoV werden für alle RLM-Ausspeisepunkte untertägige Daten dem BKV zur Steuerung seiner Bilanzkreise übermittelt. Diese Daten stellen keine abrechnungsrelevanten Allokationsdaten dar, sondern dienen lediglich der Information der BKV. Das Datenformat ist ALOCAT. Der NB liest ab 12:00 Uhr die ersten sechs Stunden des aktuellen Gastages von 06:00 bis 12:00 Uhr aus und übermittelt die aggregierten gemessenen Lastgänge je ZRT und je BK/SBK bis 18:00 Uhr an den MGV. Der MGV sendet die Lastgänge je ZRT je BK/SBK und NB-scharf bis 19:00 Uhr an den BKV. Seite 67 von 271

68 6 Ermittlung des Bilanzkreisstatus und Anreizsystem Der MGV ermittelt täglich für den BK die Bilanzkreisstatus. Diese teilen sich in zwei unterschiedliche Bereiche auf: Status bezogen auf die tägliche Ausgleichsenergie (BK SALDAE ) Status bezogen auf das stündliche Anreizsystem (BK SALDSTRUKTnach ) Alle Zahlenangaben in den nachfolgenden Beispielen sind in MWh angegeben. 6.1 Ermittlung der Bilanzkreisstatus Der MGV ermittelt täglich für jeden BK den stündlichen Bilanzkreisstatus für den vorangegangenen Gastag. Für die Berechnung werden die relevanten 24 Stundenwerte für die Summe der Einspeisungen bzw. Ausspeisungen der auf den BK bzw. dessen SBK allokierten ZRT 1, 3 bis 5, 7 bis 16, 25 und 26 verwendet. Die Vorzeichenkonvention ist immer Einspeisung minus Ausspeisung Nominierung große RLM ohne rlm Tagesband Allokation als Lastgang kleine RLM mit rlm Tagesband Allokation als Band SLP Allokation als Tagesband Allokation Stundenmengen :00 08:00 10:00 12:00 14:00 16:00 18:00 20:00 22:00 00:00 02:00 04:00 Abbildung 15: Ermittlung der stündlichen Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisung Für SBK wird kein Bilanzkreisstatus berechnet. Der MGV übermittelt den BK-Status für den Tag D am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr an den BKV. Am Tag M + 15 WT und im Falle eines Clearingverfahrens noch einmal zum Zeitpunkt der Rechnungslegung übermittelt der MGV den BK-Status für den kompletten Monat. Zu Details über den Versand und Formate der verschiedenen ZRT siehe Kap Seite 68 von 271

69 6.2 Ermittlung der Toleranzmengen für RLM-Kunden und des Bilanzkreisstatus in Erdgasbilanzkreisen Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nutzbaren RLM-Toleranz und den Toleranzübertrag sind die an D+1 übersandten RLM-Allokationen mit Bezugszeitraum D. Evtl. danach gebildete Ersatzwerte oder durchgeführte Clearingverfahren werden nicht berücksichtigt. Das Toleranzband gilt beidseitig und ermöglicht eine Reduktion des Bilanzkreissaldos gegen Null, aber nicht darüber hinaus. Für Auspeisepunkte, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, gibt es keine Toleranzmengen, da bereits mit dem erweiterten Bilanzausgleich eine Toleranz gegeben wird. Für den Fall, dass der Absolutwert der Größe BK SALDSTRUKTnach des Tages D kleiner als 5 % der RLM-Allokation des Tages D ist, greift der Wert BK SALDSTRUKTnach als Toleranzmenge. Beachte: sofern sich der BK SALDSTRUKTnach aufgrund von Clearingverfahren oder Ersatzwerten ändert, wird dieses bei der Berechnung der nutzbaren Toleranz nicht berücksichtigt, der Wert wird eingefroren. Die genutzte Toleranzmenge des Tages D wird auf den übernächsten Tag (D+2) vorgetragen als Übertragsmenge RLM ÜberposD-2 oder RLM ÜbernegD-2. Das gebildete Tagesband wirkt entweder als Einspeisung oder Ausspeisung. Die Übertragsmenge ist nach der Ermittlung am Tag D+1 fest und wird nicht mehr verändert. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Plausibilitätsprüfung seitens des NB nach Ablauf des Monats Ersatzwerte für die RLM-Lastgänge gebildet werden und eine korrigierte RLM-Allokation vorliegt. Für die Berechnung des Strukturierungsbeitrages am Tag D wird die genutzte Toleranz des Tages D nicht berücksichtigt. Die Übertragsmenge aus D-2 wird berücksichtigt. Sofern ein Bilanzkreis neu beginnt, werden in den ersten beiden Tagen keine Übertragsmengen zur Berechnung des BK SALDSTRUKTnach berücksichtigt. Sofern ein Bilanzkreis endet, werden in den letzten beiden Tagen keine Toleranzen für den Tag D berücksichtigt und keine Übertragsmengen generiert. Dem BKV werden alle notwendigen, in Kap beschriebenen Zeitreihentypen am Tag D+1 bis 16:30 Uhr im Format IMBNOT, TRANOT bzw. ALOCAT mitgeteilt. Sofern eine Änderung von Allokationsdaten am M+12 WT vom NB an den MGV versendet wird, erhält der BKV am Tag M+15 WT die geänderten Bilanzkreissalden. Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erhält der BKV sämtliche Allokationsdaten und Bilanzkreissalden. D bezieht sich auf den Liefertag und M auf den Liefermonat. Die Berechnungslogik ergibt sich wie folgt: 1. Berechnung der maximal möglichen Toleranzen: RLM TOL wird am Folgetag des Liefertages aus der Summe der vorliegenden Allokationsdaten der Zeitreihentypen RLMmT (nach Bildung des Tagesbandes) und RLMoT gebildet. Allokati- Seite 69 von 271

70 onsdaten für RLMNEV werden nicht berücksichtigt. Grundlage sind die an D+1 im Falle von RLMmT als Tagesband übersandten RLM-Allokationen des Tages D. Nachträgliche Ersatzwertkorrekturen im Rahmen der G 685 oder evtl. durchgeführte Clearingverfahren werden für die Berechnung nicht berücksichtigt. RLM TOL = 0,05 * [RLMmT + RLMoT] RLM TOL wird als Tagesmenge berechnet. Dieser Wert wird nicht vom MGV an den BKV übermittelt. Er dient lediglich dem MGV als Eingangsgröße für die Berechnung der Übertragsmenge. 2. Berechnung des für den Strukturierungsbeitrag relevanten Bilanzkreissaldos Zuerst wird der BK SALD aus allen Entry- und Exitallokationen gebildet: BK SALD = Entryso + Entry VHP Erdgas + Entry VHP Biogas + Entry Biogas Physisch + Entry Biogas MÜP - Exitso - SLP syn - SLP ana - RLMmT - RLMoT - RLMNEV - Exit VHP Erdgas - Exit VHP Biogas - Exit Biogas MÜP Für die Berechnung evtl. Strukturierungsentgelte wird zusätzlich zum BK SALD die aus dem Tag D-2 allokierte Übertragsmenge berücksichtigt: BK SALDSTRUKT = BK SALD +RLM ÜberposD-2 - RLM ÜbernegD-2 BK SALDSTRUKTnach = BK SALDnach +RLM ÜberposD-2 - RLM ÜbernegD-2 BK SALD + BK SALDüber + RLM ÜberposD-2 - RLM ÜbernegD-2 Im Falle von einfachen Bilanzkreisen ist BK SALDüber gleich 0. BK SALD und BK SALDSTRUKTnach wird am Folgetag des Liefertages als Stundenzeitreihe berechnet und im Format IMBNOT vom MGV an den BKV übertragen. Seite 70 von 271

71 3. Berechnung der Übertragsmenge RLM ÜbernegD-2 oder RLM ÜberposD-2 und der nutzbaren Toleranz RLM Toleff : Die nutzbare Toleranz des Tages D RLM Toleff und die sich daraus ergebende Übertragsmenge auf den Tag D+2 sind von der Höhe der maximal möglichen Toleranz RLM Tol und der Höhe und dem Vorzeichen des BK SALDSTRUKTnach abhängig. Nachdem die nutzbare Toleranz den Bilanzkreissaldo nicht unter 0 reduzieren darf, wird das Minimum aus der theoretischen Toleranz und dem Betrag des BK SALDSTRUKTnach gebildet: RLM Toleff = Minimum [RLM TOL ; BK SALDSTRUKTnach ] Für die Berechnung werden jeweils die Tagessummen von BK SALDSTRUKTnach und RLM Tol verwendet. Die nutzbare effektive RLM-Toleranz des Tages D ist die Grundlage für die Ermittlung der Übertragsmenge auf den Tag D+2. Das Vorzeichen des Wertes BK SALDSTRUKTnach am Tag D bestimmt, ob RLM Toleff mit einem positiven oder negativen Wert belegt wird. Liegt an D ein positiver Tagessaldo für BK SALDSTRUKTnach vor (Überspeisung), so wird der Zeitreihentyp RLM Toleff mit einem Tagesband aus 24 negativen Stundenwerten belegt. In gleicher Höhe wird die Übertragsmenge auf den Tag D+2 im Zeitreihentyp RLM ÜberposD-2 belegt, es wird wie eine Einspeisung behandelt. Der Zeitreihentyp RLM ÜbernegD-2 wird mit Null belegt. Liegt an D ein negativer Tagessaldo für BK SALDSTRUKTnach vor (Unterspeisung), so wird der Zeitreihentyp RLM Toleff mit einem Tagesband aus 24 positiven Stundenwerten belegt. In gleicher Höhe wird die Übertragsmenge auf den Tag D+2 im Zeitreihentyp RLM übernegd-2 belegt. Es wird wie eine Ausspeisung behandelt. Der Zeitreihentyp RLM ÜberposD-2 wird mit Null belegt. Sofern der Tag D+2 der Tag der Zeitumstellung ist, wird die Umrechnung in das Tagesband mit entweder 23 oder 25 Stunden durchgeführt. RLM ÜbernegD-2 und RLM ÜberposD-2 sind als Tagesbänder kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen vom MGV an den BKV zu übertragen. Der Versand erfolgt an D+1 bis spätestens 16:30 Uhr im Format ALOCAT mit Bezugszeitraum D+2. Es werden beide Zeitreihen RLM ÜbernegD-2 und RLM ÜberposD-2 ohne Vorzeichen versendet. Die Übertragsmengen sind nach der Ermittlung fest und werden nicht mehr verändert. 4. Berechnung des für die Abrechnung der Ausgleichsenergie relevanten Bilanzkreissaldos: BK SALDAE = BK SALDSTRUKTnach + RLM Toleff Die Zeitreihe BK SALDAE wird am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr an den BKV im Format IMBNOT übertragen. Nachfolgend wird der Mechanismus im Ablauf mehrerer aufeinanderfolgender Tage erläutert: Seite 71 von 271

72 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 7 RLM Mengen (auf Basis D+1 Allokation) SLP Menge (auf Basis Allokation D-1) Summe Allokation Exit Allokation Entry Bilanzkreissaldo BK SALD Tag D Übertrag aus dem Tag D-2 RLM ÜberposD-2 oder RLM ÜbernegD , Bilanzkreisdifferenz des Tages D BK SALDSTRUKTnach , theoretische Toleranz 5% auf RLM Allokationsmenge RLM Tol 7, ,5 8 10,5 8,5 nutzbare Toleranz des Tages D RLM Toleff -7, Bilanzkreisdifferenz nach Nutzung der täglichen Toleranz BK SALDAE 2,5 0 3, Abbildung 16: Berücksichtigung der RLM-Toleranz 5 % Die einzelnen Tage verhalten sich wie folgt: Σ ENTRY Σ EXIT Σ ENTRY Σ EXIT Σ ENTRY Σ EXIT ENTRY VHP Erdgas Exitso ENTRY VHP Erdgas Exitso ENTRY VHP Erdgas 77 0 Exitso 80 SLPsyn 75 SLPsyn 60 SLPsyn 0 SLPana 0 SLPana 0 SLPana 0 RLMoT 0 RLMoT 0 RLMoT 150 RLMmT 200 RLMmT 20 RLMmT 0 RLMNEV 0 RLMNEV 0 RLMNEV BKSALD 10 BKSALD -2 BKSALD -3 RLMÜberposD-2 RLMÜbernegD-2 RLMÜberposD-2 RLMÜbernegD-2 RLMÜberposD-2 7,5 0,0 RLMÜbernegD-2 BKSALDSTRUKTnach 10,0 BKSALDSTRUKTnach -2,0 BKSALDSTRUKTnach 4,5 RLMTOL 7,5 RLMTOL 10,0 RLMTOL 1,0 RLMToleff -7,5 RLMToleff 2,0 RLMToleff -1,0 BKSALDAE 2,5 BKSALDAE 0,0 BKSALDAE 3,5 Übertragsmenge 7,5 Übertragsmenge -2,0 Übertragsmenge 1,0 Beispiel: Der Bilanzkreis beginnt am und endet am : Seite 72 von 271

73 Tag 1: Die von dem BKV belieferten RLM-Endkunden verbrauchen eine Menge 150. Aus dem Tag D-2 gibt es eine Toleranzübertragung von 0, da es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bilanzkreis gegeben hat. Der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKTnach beträgt 10,0. Die mögliche Toleranz RLM Tol von 5 % auf die allokierten RLMmT + RLMoT-Mengen von 150 beträgt 7,5. Diese Toleranz kann positiv oder negativ eingesetzt werden. Da der BK SALDSTRUKT mit +10 größer ist als die mögliche Toleranz, kann RLM Tol in voller Höhe genutzt werden, es werden 7,5 als effektiv genutzte Toleranz RLM Toleff abgezogen. Es ergibt sich ein abrechnungsrelevanter Bilanzkreissaldo BK SALDAE in Höhe von 10-7,5 = + 2,5. Die Übertragsmenge auf den übernächsten Tag 3 entspricht der effektiv genutzten Toleranz des 1. Tages mit umgekehrten Vorzeichen, also + 7,5 bzw. RLM überposd-2 = 7,5. Tag 2: Die von dem BKV belieferten RLM-Endkunden verbrauchen eine Menge 200. Aus dem Tag D-2 gibt es noch keine Toleranzübertragung von 0, da dies erst der zweite Tag des Bilanzkreises ist. Der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKTnach beträgt - 2,0. Die mögliche Toleranz RLM Tol von 5 % auf die allokierten RLMmT + RLMoT-Mengen von 200 beträgt 10,0. Diese Toleranz kann nicht in voller Höhe genutzt werden, da nur eine Reduktion des Bilanzkreissaldos gegen Null, aber nicht darüber hinaus möglich ist. Die effektiv nutzbare Toleranz RLM Toleff beträgt + 2,0. Der abrechnungsrelevante Bilanzkreissaldo BK SALDAE ergibt sich in Höhe von = 0. Die Übertragsmenge auf den übernächsten Tag 4 entspricht der effektiv genutzten Toleranz mit umgekehrten Vorzeichen und beläuft sich auf - 2,0. Also beträgt RLM übernegd-2 = 2. Tag 3: Die von dem BKV belieferten RLM-Endkunden verbrauchen eine Menge von 20. Am dritten Tag wird zum ersten Mal eine Übertragung des vorletzten Tages (D-2) wirksam. Aus dem Tag 1 wird demnach eine Menge RLM überposd-2 = 7,5 übertragen. Diese Menge wird bilanzkreistechnisch wie eine Einspeisung behandelt. Der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKTnach beträgt +4,5. Die mögliche Toleranz RLM Tol von 5 % auf die allokierten RLMmT + RLMoT- Mengen von 20 beträgt 1,0. Diese Toleranz kann in voller Höhe genutzt werden, RLM Toleff = -1. Daraus errechnet sich BK SALDAE in Höhe von + 4,5 + (-1) = + 3,5. Die Übertragsmenge auf den Tag 5 beläuft sich auf +1,0, also beträgt RLM überposd-2 = 1. Seite 73 von 271

74 Einspeisung Ausspeisung Einspeisung Ausspeisung Einspeisung Ausspeisung Entry 88 0 Exitso Entry Exitso Entry Exitso 55 SLPsyn 75 SLPsyn 90 SLPsyn 0 SLPana 0 SLPana 0 SLPana 0 RLMoT 0 RLMoT 0 RLMoT 30 RLMmT 160 RLMmT 210 RLMmT 0 RLMNEV 0 RLMNEV 0 RLMNEV BK SALD 3 BK SALD -15 BK SALD -4 RLM ÜberposD-2 0,0 2,0 RLM ÜbernegD-2 RLM ÜberposD-2 1,0 0,0 RLM ÜbernegD-2 RLM ÜberposD-2 1,0 0,0 RLM ÜbernegD-2 BK SALDSTRUKTnach 1,0 BK SALDSTRUKTnach -14,0 BK SALDSTRUKTnach -3,0 RLM TOL 1,5 RLM TOL 8,0 RLM TOL Übertragsmenge 1,0 Übertragsmenge 8,0 Übertragsmenge RLM Toleff -1,0 RLM Toleff 8,0 RLM Toleff BK SALDAE 0,0 BK SALDAE -6,0 BK SALDAE 0, Σ ENTRY Σ EXIT Σ ENTRY Σ EXIT Σ ENTRY Σ EXIT ENTRY VHP Erdgas 88 0 Exitso ENTRY VHP Erdgas Exitso ENTRY VHP Erdgas 10,5 3,0 3, Exitso 55 SLPsyn 75 SLPsyn 90 SLPsyn 0 SLPana 0 SLPana 0 SLPana 0 RLMoT 0 RLMoT 0 RLMoT 30 RLMmT 160 RLMmT 210 RLMmT 0 RLMNEV 0 RLMNEV 0 RLMNEV BKSALD 3 BKSALD -15 BKSALD -4 RLMÜberposD-2 0,0 2,0 RLMÜbernegD-2 RLMÜberposD-2 1,0 0,0 RLMÜbernegD-2 RLMÜberposD-2 1,0 0,0 RLMÜbernegD-2 BKSALDSTRUKTnach 1,0 BKSALDSTRUKTnach -14,0 BKSALDSTRUKTnach -3,0 RLMTOL 1,5 RLMTOL 8,0 RLMTOL 10,5 RLMToleff -1,0 RLMToleff 8,0 RLMToleff 3,0 BKSALDAE 0,0 BKSALDAE -6,0 BKSALDAE 0,0 Übertragsmenge 1,0 Übertragsmenge -8,0 Übertragsmenge -3,0 Tag 4: Die von dem BKV belieferten RLM-Endkunden verbrauchen eine Menge 30. Am vierten Tag wird die Übertragung des zweiten Tages wirksam. Aus dem Tag 2 wird eine Übertragsmenge RLM übernegd-2 = 2,0 übertragen. Diese Menge wird bilanzkreistechnisch wie eine Ausspeisung behandelt. Der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKTnach beträgt + 1,0. Die mögliche Toleranz RLM Tol von 5 % auf die allokierten RLMmT + RLMoT-Mengen von 30 beträgt 1,5. Diese Toleranz kann nicht in voller Höhe genutzt werden. Die nutzbare Toleranz RLM Toleff beträgt 1, da der Saldo nur bis 0 reduziert werden kann. Daraus errechnet sich BK SALDAE in Höhe von +1,0 + (-1,0) = 0. Die Übertragsmenge auf den Tag 6 beläuft sich auf RLM überposd-2 = 1. Seite 74 von 271

75 Tag 5: Die von dem BKV belieferten RLM-Endkunden verbrauchen eine Menge 160. Am fünften Tag wird die Übertragmenge des dritten Tages wirksam. RLM überposd-2 = 1 wird übertragen. Diese Menge wird bilanzkreistechnisch wie eine Einspeisung behandelt. Der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKTnach beträgt -14,0. Die mögliche Toleranz RLM Tol von 5 % auf die allokierten RLMmT + RLMoT-Mengen von 160 beträgt 8,0 und kann voll genutzt werden. Die nutzbare Toleranz RLM Toleff beträgt 8. Daraus errechnet sich BK SALDAE in Höhe von -14,0 + 8,0 = -6,0. Die Übertragsmenge auf den Tag 7 beträgt sich auf RLM übernegd-2 = 8. Analog setzt sich der Mechanismus in den nächsten Tagen fort. An den letzten beiden Tagen des Bilanzierungszeitraums des Bilanzkreises in diesem Beispiel wäre dies der 29. und werden keine Toleranzen von D berücksichtigt und somit keine Übertragsmengen generiert. vorletzter Gastag des Bilanzkreises letzter Gastag des Bilanzkreises kein Übertrag Toleff kein Übertrag Toleff Einspeisung Ausspeisung Einspeisung Ausspeisung Entry Exitso Entry Exitso 70 SLPsyn 70 SLPsyn 0 SLPana 0 SLPana 0 RLMoT 0 RLMoT 130 RLMmT 90 RLMmT 0 RLMNEV 0 RLMNEV BK SALD BK SALD RLM ÜberposD-2 0,0 3,0 RLM ÜbernegD-2 RLM ÜberposD-2 2,0 0,0 RLM ÜbernegD-2 BK SALDSTRUKTnach RLM TOL 15 12,0 6,5 BK SALDSTRUKTnach RLM TOL -8,0 4,5 Übertragsmenge 0,0 Übertragsmenge 0,0-10 RLM Toleff BK SALDAE RLM Toleff 12,0-8,0 BK SALDAE Übertragsmenge wird an den letzten beiden Tagen nicht übertragen. An den letzten beiden Tagen ist BK SALDAE = BK SALDSTRUKT. Seite 75 von 271

76 vorletzter Gastag des Bilanzkreises letzter Gastag des Bilanzkreises kein Übertrag Toleff kein Übertrag Toleff Σ ENTRY Σ EXIT Σ ENTRY Σ EXIT ENTRY VHP Erdgas Exitso ENTRY VHP Erdgas Exitso 70 SLPsyn 70 SLPsyn 0 SLPana 0 SLPana 0 RLMoT 0 RLMoT 130 RLMmT 90 RLMmT 0 RLMNEV 0 RLMNEV BKSALD 15 BKSALD -10 RLMÜberposD-2 0,0 3,0 RLMÜbernegD-2 RLMÜberposD-2 2,0 0,0 RLMÜbernegD-2 BKSALDSTRUKTnach 12,0 BKSALDSTRUKTnach -8,0 RLMTOL RLMToleff RLMTOL RLMToleff BKSALDAE 12,0 BKSALDAE -8,0 Übertragsmenge 0,0 Übertragsmenge 0,0 Übertragsmenge wird an den letzten beiden Tagen nicht übertragen. An den letzten beiden Tagen ist BK SALDAE = BK SALDSTRUKTnach. 6.3 Übertragung der Toleranzmengen für RLM Kunden bei Unterbilanzkreisen Im Fall von Unterbilanzkreisen wird die Toleranzmenge für RLM-Kunden dem Rechnungsbilanzkreis zugeordnet und erst dort wirksam. Alle Datenmeldungen erfolgen im Format IMB- NOT und TRANOT am Tag D+1 bis spätestens 16:30 Uhr, M+15 WT und zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Für die Abwicklung werden folgende Regeln angewendet: 1. Die maximal mögliche 5 %-Toleranz RLM Tol eines UBK wird täglich berechnet und auf den RBK oder auf einen anderen vorgelagerten UBK übertragen. Tägliche Mitteilung des Zeitreihentyp RLM Tolüber im Format TRANOT. Nachdem die RLM-Toleranz nur im RBK genutzt werden kann, wird die Toleranz bei kaskadischen BK-Konstruktionen auf jeder UBK-Ebene aggregiert und durch die UBK-Ebenen nach oben gereicht bis zum RBK. RLM Tolnach = RLM Tol + Summe aus RLM Tolüber Seite 76 von 271

77 BK SALDAE BK BK SALDSTRUKTnach SALDnach RLM RLM übernegd-2 Toleff BK SALD BK RLM überposd-2 SALDSTRUKT Rechnungsbilanzkreis BK SALD Unterbilanzkreis UBK Grüngas BK SALD, BK SALDnach BK SALD Unterbilanzkreis UBK Bleugas Unterbilanzkreis UBK Rosagas Abbildung 17: Kaskadische Bilanzkreiskonstruktion Falls ein UBK mit einem anderen UBK oder mit einem RBK verbunden ist, erhält der aufnehmende UBK/RBK den BK SALDüber im Format TRANOT und den aggregierten BK SALDnach im Format IMBNOT. BK SALDnach = BK SALD + BK SALDüber Nach Berücksichtigung der Übertragsmenge aus dem Tag D-2 ergibt sich der BK SALDSTRUKTnach, Mitteilung im Format IMBNOT. BK SALDSTRUKTnach = BK SALDSTRUKT + BK SALDüber Aus der maximal möglichen Toleranz des RBK RLM TOLnach wird nach den Regeln aus Kap ausschließlich im RBK die für den Tag D nutzbare Toleranz RLM Toleff errechnet und im Format IMBNOT mitgeteilt. RLM Toleff = Minimum [RLM TOLnach ; BK SALDSTRUKTnach ] Aus der nutzbaren Toleranz wird die Übertragsmenge RLM ÜberposD-2 bzw. RLM ÜbernegD-2 errechnet, auf den Tag D+2 vorgetragen und im Format ALOCAT mitgeteilt. Für die Abrechnung der Ausgleichsenergie wird der relevante Bilanzkreissaldo BK SALDAE errechnet unter Anwendung der nutzbaren Toleranz BK SALDAE, Mitteilung im Format IMB- NOT: Das in BK SALDAE = BK SALDSTRUKTnach + RLM Toleff Seite 77 von 271

78 Abbildung 18 dargestellte Beispiel führt zu folgenden Zahlen (Einheit MWh): o Der UBK Rosagas ist mit dem UBK Blaugas verbunden. Der BK Sald des UBK Rosagas beträgt Die theor. Toleranz RLM Tol beträgt 6. o Der BK SALD und RLM Tol wird auf den UBK Blaugas übertragen. Der UBK Blaugas erhält eine Mitteilung als BK SALDüber = - 15 und RLM Tolüber = 6. Der aggregierte Bilanzkreissaldo BK SALDnach UBK Blaugas beträgt nun 70, die aggregierte RLM Tolnach beträgt 9,5. o UBK Blaugas ist mit einem RBK verbunden. Der RBK erhält die Informationen aus dem UBK Blaugas als BK SALDüber = 70 und RLM Tolüber = 9,5. o Der UBK Oranggas ist mit dem UBK Grüngas verbunden. Der BK Sald des UBK Oranggas beträgt 25. Die theor. Toleranz RLM Tol beträgt 12. o Der BK SALD und RLM Tol wird auf den UBK Grüngas übertragen. Der UBK Grüngas erhält eine Mitteilung als BK SALDüber = 25 und RLM Tolüber = 12. Der aggregierte Bilanzkreissaldo BK SALDnach des UBK Grüngas beträgt nun + 5, die aggregierte RLM Tolnach beträgt 22,5. o Der UBK Grüngas ist ebenfalls mit dem RBK verbunden. Der BK SALD von 5 und die theor. Toleranz RLM Tol von 22,5 werden auf den RBK übertragen als BK SALDüber = 5 und RLM Tolüber = 22,5. o Im RBK wird der BK SALD des Eigengeschäfts errechnet zu Die übertragenen BK SALDüber addieren sich zu = 75. o Der aggregierte BK SALDnach beträgt = - 5. Seite 78 von 271

79 Σ ENTRY ENTRY VHP Erdgas H-Gas BKSALD 25 RLMTOL 12,0 UBK Oranggas Σ EXIT 10 EXITSO SLPsyn 20 SLPana 220 RLMoT 20 RLMmT BK SALDüber = H-Gas - Σ ENTRY UBK Grüngas Σ EXIT ENTRY VHP SLPsyn Erdgas 210 RLMmT RLM TOLüber = 12 + H-Gas - Σ ENTRY UBK Rosagas Σ EXIT ENTRY VHP 70 SLPSyn 175 Erdgas 120 RLMoT BKSALD -15 RLMTOL 6,0 Σ ENTRY ENTRY VHP Erdgas + H-Gas - BKSALD 85 RLMTOL 3,5 BK SALDüber = - 15 UBK Blaugas Σ EXIT RLMot 20 RLMmT RLM TOLüber = 6 BKSALD -20 RLMTOL 10,5 BK SALDüber -15 BKSALDnach 70 BK SALDüber 25 BKSALDnach 5 RLM Tolüber 6,0 RLMTOLnach 9,5 RLM Tolüber 12,0 RLMTOLnach 22,5 H-Gas Σ ENTRY RBK Azurgas Σ EXIT ENTRY VHP 90 SLPana 30 Erdgas 20 RLMmT BKSALD -80 RLMÜberposD-2 35,0 0,0 RLMÜbernegD-2 BKSALDSTRUKT -45,0 BK SALDüber 75 BKSALDnach -5 BKSALDSTRUKTnach 30 RLMTOL 1 RLM Tolüber 32 RLMTOLnach 33 RLMToleff -30 Übertragsmenge 30 BKSALDAE 0 RLM TOLüber = 9,5 BK SALDüber = + 70 Übertragsmenge RLM ÜberposD Abbildung 18: Beispiel für die kaskadische Bilanzkreiskonstruktion in einer Gasqualität o Im RBK wird die maximale Toleranz des Eigengeschäfts RLM Tol errechnet zu 1,0. Die übertragenen RLM TOLüber addieren sich zu 22,5 + 9,5 = 32. Der aggregierte RLM Tolnach beträgt = 33. o Aus dem Tag D-2 wird eine Übertragsmenge in Höhe von 35 als Entryso allokiert. Damit ergibt sich die der BK SALDSTRUKT in Höhe von = Seite 79 von 271

80 o Unter Berücksichtigung der aus den UBK übertragenen BK Saldüber ergibt sich der BK SALDSTRUKTnach zu +30. o Es wird das Minimum gebildet aus BK SALDSTRUKTnach in Höhe30 und RLM Tolnach in Höhe von 33. o Der BK SALDSTRUKTnach ist > 0, damit muss die nutzbare Toleranz RLM Toleff negativ wirken, um den Bilanzkreissaldo zu reduzieren und ergibt sich damit zu o Am Ende verbleibt eine zu zahlende Ausgleichsenergie von = 0. o Die Übertragsmenge entspricht der genutzten Toleranz mit einem umgekehrten Vorzeichen (RLM überposd-2 ). Es wird auf den Tag D+2 ein Tagesband mit + 30/24 = 1,25 kwh/h vorgetragen und allokiert. 6.4 Berechnung der Konvertierungsmenge Mit dem Start eines qualitätsübergreifenden Marktgebietes ist es über eine Rechnungs-/ Unterbilanzkreisstruktur den Bilanzkreisverantwortlichen möglich, bilanzielle Differenzen je Gasart durch Konvertierung auszugleichen (siehe auch Kap. 2.9). Der Zeitraum für die Berechnung der Konvertierungsmenge ist analog zur Ausgleichsenergie der Gastag. Ein- und Ausspeisungen werden qualitätsscharf den einzelnen BK und SBK zugeordnet. Die UBK werden mit diesem RBK verbunden. Es dürfen L-Gas-UBK unter H-Gas- UBK gehängt werden und umgekehrt. Es wird ein zusammenführender RBK gebildet und einer Gasqualität zugeordnet. In dieser Gasqualität wird die Übertragungsmenge RLM überposd-2 und RLM übernegd-2 im RBK eingebucht. Die Bilanzkreissalden BK SALD werden je UBK und der Bilanzkreissaldo BK SALDSTRUKT des RBK errechnet. Zur Ermittlung der Konvertierungsmenge werden 1. die Salden BK SALD aller H-Gas-UBK aggregiert 2. die Salden BK SALD aller L-Gas-UBK aggregiert 3. Der BK SALDSTRUKT entweder dem Aggregat 1. oder 2. zugeschlagen, je nachdem welche Gasqualität der RBK besitzt. Sollte sich dabei eine Überdeckung (= positives Vorzeichen) in der einen und eine Unterdeckung (= negatives Vorzeichen) in der anderen Gasqualität ergeben, wird auf den kleineren Betrag der beiden Mengen das Konvertierungsentgelt erhoben. Die Konvertierungsmenge wird mit einem Konvertierungsentgelt (H L; L H) gegenüber dem BKV abgerechnet. Sind beide Salden je Gasart positiv oder negativ, so erfolgt keine Konvertierung. Beispiel 1: unter einem RBK hängen mehrere UBK mit unterschiedlichen Gasqualitäten. Der RBK hat keine eigenen Ein- oder Ausspeisungen, in den UBK sind nur SLP-Mengen allokiert, so dass keine Übertragsmenge aus der genutzten RLM-Toleranz auf den RBK allokiert wird. Damit ist der BK SALDSTRUKT des RBK = 0. Für jeden UBK wird der einzelne BK-Saldo BK SALD gebildet. Im H-Gas beträgt die Summe der Einzelsalden - 10 und im L- Gas = Es findet keine Konvertierung statt, beide Summensalden haben das gleiche Vorzeichen. Seite 80 von 271

81 H-Gas RBK BK SALDnach L-Gas -70 BK SALDnach :H-Gas -10 Konvertierungsmenge:0 H-Gas UBK4 BK SALD : - 10 BK SALDnach : - 40 BK SALD - 30 BK SALDnach : - 40 L-Gas UBK3 L-Gas UBK1 BK SALD : - 30 BK SALDnach : - 30 BK SALD : - 10 BK SALDnach : - 10 L-Gas UBK2 Abbildung 19 Berechnung der Konvertierungsmenge Beispiel 1 Beispiel 2: Im H-Gas beträgt der Saldo - 20 und im L-Gas = Die Konvertierungsmenge beträgt + 10 von L-Gas zu H-Gas. H-Gas RBK BK SALDnach L-Gas +10 BK SALDnach :H-Gas -20 Konvertierungsmenge BK KonvertLzu H +10 H-Gas UBK4 BK SALD : - 20 BK SALDnach : + 30 BK SALD - 30 BK SALDnach : - 40 L-Gas UBK3 L-Gas UBK1 BK SALD : + 50 BK SALDnach : + 50 BK SALD : - 10 BK SALDnach : - 10 L-Gas UBK2 Abbildung 20: Berechnung der Konvertierungsmenge Beispiel 2 Im nachfolgenden Beispiel wird die Konvertierung, inkl. einem bewirtschafteten RBK dargestellt. Im Beispiel werden jeweils ein H-Gas-UBK mit einem L-Gas-UBK verbunden. Beide Paare sind parallel mit dem RBK verbunden, welcher der Gasqualität L-Gas zugeordnet ist. Im RBK wird die Übertragsmenge aus den RLM-Toleranzen als Allokation eingebucht. Seite 81 von 271

82 Σ ENTRY ENTRY VHP Erdgas L-Gas BKSALD 25 RLMTOL 12,0 UBK Oranggas Σ EXIT 10 EXITSO SLPsyn 20 SLPana 220 RLMoT 20 RLMmT BK SALDüber = H-Gas - Σ ENTRY UBK Grüngas Σ EXIT ENTRY VHP SLPsyn Erdgas 210 RLMmT BKSALD -20 RLMTOL 10,5 BK Saldüber 25 BKSALDnach 5 RLM Tolüber 12,0 RLMTOLnach 22,5 RLM TOLüber = 12 + H-Gas - Σ ENTRY UBK Rosagas Σ EXIT ENTRY VHP 70 SLPSyn 175 Erdgas 120 RLMoT BKSALD -15 RLMTOL 6,0 + L-Gas - Σ ENTRY UBK Blaugas Σ EXIT ENTRY VHP RLMot Erdgas 20 RLMmT BKSALD 85 RLMTOL 3,5 BK Saldüber -15 BKSALDnach 70 RLM Tolüber 6,0 RLMTOLnach 9,5 H-Gas Σ ENTRY RBK Azurgas Σ EXIT ENTRY VHP Erdgas SLPana 20 RLMmT BKSALD -80 BK SALDüber = - 15 RLM TOLüber = 9,5 RLM TOLüber = 6 BK SALDüber = + 70 RLMÜberposD-2 35,0 0,0 RLMÜbernegD-2 BKSALDSTRUKT -45,0 BK SALDüber 75 BKSALDnach -5 BKSALDSTRUKTnach 30 RLMTOL 1 RLM Tolüber 32 RLMTOLnach 33 RLMToleff -30 Übertragsmenge 30 BKSALDAE 0 BK Sald H-Gas in UBK -35 BK SALD L-Gas in UBK 110 BK SALDSTRUK RBK H-Gas -45 Summe H-Gas -80 Summe L-Gas 110 Übertragsmenge RLM ÜberposD-2 30 Konvertierungsmenge L zu H-Gas 80 Abbildung 21: Berechnung der Konvertierungsmenge inkl. 5 % RLM Toleranz Für die Berechnung der Konvertierungsmenge sind folgende Daten relevant: Die Summe der L-Gas BK SALD von UBK Orangegas und UBK Blaugas beträgt Seite 82 von 271

83 Die Summe der H-Gas BK SALD von UBK Rosagas und UBK Grüngas beträgt Der BK SALDSTRUKT des H-Gas RBK beträgt - 45, das Aggregat der beiden Salden beläuft sich auf o Summe der H-Gas Salden - 80 im Verhältnis zu bei L-Gas. Die Vorzeichen sind verschieden, es wird ein Menge von 80 von L-Gas nach H-Gas KONVERT LzuH konvertiert. o Die Ausgleichsenergiemenge des RBK BK SALDAE beträgt 0 Der BKV des RBK erhält die Zeitreihentypen BK KONVERTHzuL und BK KONVERTLzuH im Format IMB- NOT täglich bis spätestens 16:30 Uhr. Sofern sich aufgrund von geänderten Bilanzkreissalden Änderungen ergeben, wird dies monatlich bis M+15 WT mitgeteilt bzw. zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Für die Berechnung des Konvertierungsentgelts wird täglich die Konvertierungsmenge berechnet und mit dem spez. Konvertierungsentgelt multipliziert. 6.5 Stündliches Anreizsystem für Erdgasbilanzkreise Zusätzlich zu den oben beschriebenen Toleranzen ermittelt der BKV weitere stündliche Toleranzen auf Basis der in den Bilanzkreis allokierten RLM-Zeitreihentypen RLMmT und RLMoT. Folgende Toleranzen kommen zum Ansatz: Zeitreihentyp RLMmT: + / - 15 % vom je BK aggregierten stündlichen Wert des Tagesbandes Zeitreihentyp RLMoT: + / - 2 % vom je BK aggregierten stündlich gemessenen Wert Durch die unterschiedliche Bemessungsgröße der Toleranz schwankt die absolute Toleranz von Stunde zu Stunde. Seite 83 von 271

84 7,0 5,0 3,0 RLM Toleranz BK Tol Toleranz aus rlm Bilanzkreisabweichung BK SALDSTRUKT je Stunde Stundenmengen 1,0-1,0-3,0-5,0-7,0-9,0 Strukturierungs -beitrag fällig Toleranz aus rlm RLM Toleranz BK Tol Jede kwh außerhalb Toleranz: 15% des Ausgleichsenergie- Preises Abbildung 22: Toleranzband und Toleranzüberschreitung bei Erdgasbilanzkreisen Die Toleranzen und die Überschreitung der Toleranzen werden je BK errechnet und kommuniziert. Dies kann der Aufteilung von Toleranzüberschreitungen im RBK auf die UBK dienen. Der MGV errechnet die positiven und negativen Toleranzen je ZRT und addiert sie. Die Summe wird kaufmännisch auf ganzzahlige kwh gerundet und als ZRT BK Tol an alle BK kommuniziert. Die Toleranz BK Tol wird in einem UBK auf den BK SALD angewendet. Die stündliche Bilanzkreisabweichung abzüglich der zulässigen stündlichen Toleranz ergibt die Überschreitungsmenge UE Tol. Die Überschreitungen oberhalb und unterhalb der Toleranzbänder werden gesondert erfasst. Die Übertragung der Toleranzen auf den RBK erfolgt im Format BK Tolüber. Die Überschreitung der Toleranz wird nicht mit dem UBK abgerechnet. Bei RBK wird ebenfalls die Toleranz BK Tol berechnet und auf den BK SALDSTRUKT angewendet. Die stündliche Bilanzkreisabweichung abzüglich der zulässigen stündlichen Toleranz ergibt die Überschreitungsmenge UE Tol. Für die Abrechnung der Toleranzüberschreitungen wird die Toleranz des RBK BK Tol mit den übertragenen BK Tolüber.aggregiert zum BK Tolnach. Die stündliche Bilanzkreisabweichung des BK SALDSTRUKTnach abzüglich der zulässigen stündlichen Toleranz BK Tolnach ergibt die Überschreitungsmenge UE Tolnach zur Berechnung des Strukturierungsbeitrags. Die Überschreitungen oberhalb und unterhalb der Toleranzbänder werden gesondert erfasst. Am Tag D+1, M+15 WT und zum Zeitpunkt der Abrechnung übermittelt der MGV dem BKV die stündlichen Toleranzzeitreihen und die Zeitreihe der Toleranzüberschreitungen für den Liefertag bzw. den gesamten Liefermonat. Seite 84 von 271

85 6.6 Besonderheiten bei der Biogasbilanzierung Bilanzierungszeitraum Der Bilanzierungszeitraum eines Biogas-BK ist mit max. zwölf Monaten definiert. Spätestens nach zwölf Monaten wird der Bilanzkreis vom MGV abgerechnet. Der Biogas-BK kann jedoch auch über mehrere Bilanzierungszeiträume und dementsprechend über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Es ist möglich, im Biogas-Bilanzkreisvertrag eine Rumpfbilanzierung für die erste Bilanzierungsperiode festzulegen. Der BKV teilt dem MGV im Fristenmonat vor der ersten Biogaseinspeisung oder -ausspeisung das Ende des Bilanzierungszeitraums schriftlich mit bzw. vereinbart dies bereits beim Abschluss des Biogas-Bilanzkreisvertrages. Aus Gründen der zeitlichen Synchronität mit den Vorgaben des EEG bietet sich das Kalenderjahr als Bilanzierungszeitraum an Übertragung von Flexibilitäten Nach 35 Abs. 3 GasNZV gewährte Flexibilitäten im Sinne von besonderen Biogas- Bilanzkreistoleranzen können zwischen Biogas-Bilanzkreisen am VHP und MÜP übertragen werden. Wesentliche Voraussetzungen für die Übertragung von Flexibilitäten sind: 1. Beide Bilanzkreise sind Biogas-Bilanzkreise. 2. Der Bilanzierungszeitraum beider Biogas-Bilanzkreise endet am gleichen Tag. 3. Die max. zulässige übertragbare Flexibilität wird nicht überschritten. 4. Nur Bio-RBK bzw. Bio-BK, die kein UBK sind, können Flexibilitäten übertragen oder empfangen. Eine Übertragung zwischen Bio-SBK oder Bio-UBK ist nicht möglich Berechnung der absoluten Flexibilität Vor dem Prozess der Flexibilitätsübertragung ermittelt der MGV den absoluten Betrag der Flexibilität und teilt sie dem jeweiligen BKV mit. Für die Ermittlung des absoluten Betrages der Flexibilität werden nur physische Biogaseinspeisemengen berücksichtigt. Einspeisemengen am VHP, am MÜP oder aus Speichern bleiben für die Ermittlung außen vor. Der absolute Betrag der Flexibilität beträgt 25 % der physischen Einspeisemenge innerhalb des Bilanzierungszeitraums in kwh in den Biogas-Bilanzkreis. Es werden alle physischen Biogaseinspeisemengen in Biogas-Subbilanzkonten auf den zugehörigen Biogas-Bilanzkreis aggregiert. Gleiches gilt für die Aggregation der Biogas-Unterbilanzkreise auf den Biogas- Rechnungsbilanzkreis. Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nr. Sender Empfänger Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen 1 Bilanzierungszeitraum eines Biogas- Ende des Bio- BK (bis Mo- M+29 hat der MGV alle Daten des BioBK vorlie- Seite 85 von 271

86 Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nr. Sender Empfänger Übertragungsformat Anmerkungen / Bedingungen Bilanzkreises ist beendet, Abrechnungsdaten liegen vor natsende) +29 WT gen. 2 MGV Ermittlung aller physischen Einspeisemengen des BioBK Menge ein Berücksichtigt werden nur Einspeisemengen vom Zeitreihentyp Entry Biogas. 3 MGV BKV Berechnung der absoluten Flexibilität Mitteilung der absoluten Flexibilität Flex Biomax in kwh Ende des Biogas-BK- Zeitraums + 29 WT + 6 WT IMBNOT Tabelle 3: Ermittlung der absoluten Flexibilität Regeln der Flexibilitätsübertragung Der BKV hat die Möglichkeit, seinen Bilanzkreis ohne die Übertragung der Flexibilitäten abrechnen zu lassen oder ab dem Tag M+35 WT 20 WT lang die Übertragung der Flexibilitäten zu nominieren. Innerhalb dieses Zeitraums prüft der MGV täglich die eingegangenen Nominierungen mit den nachfolgend beschriebenen Prüfungsschritten (Bedingung 1-7). Nach den 20 WT werden alle bis dahin eingegangenen Nominierungen final gematcht. Verbleibt nach den 20 WT ein Mismatch, müssen die BKV den Mismatch in den folgenden 3 WT (Clearingzeitraum) lösen, so dass am M WT die finalen Ergebnisse dem BKV mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bilanzkreise mit der dann vorliegenden Information abgerechnet. Gemäß dem BDEW-Leitfaden Bilanzierung Biogas, der die Vorschrift des 35 GasNZV konkretisiert, darf es bei der Übertragung von Flexibilität zwischen Biogas-Bilanzkreisen nicht zu einer Erhöhung des Flexibilitätsrahmens kommen. Im Bedarfsfall wird gemäß den nachstehenden Bedingungen gekürzt. Da die Kürzung oder die Ablehnung einer Nominierung eine Folge-Kürzung anderer Nominierungen zur Konsequenz haben kann, ist es besonders wichtig, dass der BKV die komplette Kaskade aller seiner Nominierungen prüft, bevor er die Nominierung an den MGV sendet. Zur täglichen Kontrolle erhält der nominierende BKV eine Nominierungsbestätigung analog den regulären Bilanzkreisnominierungen und täglich eine IMBNOT mit dem Saldo-Status der Flexibilitäten des BK. Eine Flexibilitätsübertragung an Biogas-RBK ist nur nach den in Kapitel 7.5 beschriebenen Regeln möglich. Um die Erhöhung des Flexibilitätsrahmens zu vermeiden, werden vom MGV zuerst die Nominierungen bis 14:00 Uhr eines jeden Tages gesammelt und danach einmal täglich verschiedenen Prüfungen unterworfen. Jede neue Nominierung bis 14:00 Uhr überschreibt die vorhergehende Nominierung. Seite 86 von 271

87 Bedingung 1: Die Frist zur Nominierung von Flexibilitätsübertragungen wird eingehalten. Bedingung 2: Beide Bilanzkreise sind Biogas-Bilanzkreise. Bedingung 3: Der Bilanzierungszeitraum der beiden Biogas-Bilanzkreise endet am gleichen Tag. Bedingung 4: Die beiden Biogas-Bilanzkreisnummern in der Nominierung matchen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt eine Kürzung auf 0. Bedingung 5: Die zu übertragende Flexibilität Flex über muss kleiner oder gleich 25 % bezogen auf die jeweils zwischen zwei Biogas-Bilanzkreisen im Bilanzierungszeitraum übertragene Biogasmenge sein. Flex über, <= 25% der Übertragungsmenge von BKV ab an BKV auf Sofern der nominierte Wert zu hoch ist, wird er auf den zulässigen Wert gekürzt. Bedingung 6: Die nominierte Flexibilitätsübertragung eines Biogas-Bilanzkreispaares muss übereinstimmen Flex über, ab = Flex über, auf. Wenn die Werte nicht übereinstimmen, dann wird der höhere nominierte Wert eingekürzt auf den geringeren der beiden Werte ( lesser rule ). Bedingung 7: Pro Biogas-Bilanzkreis muss die Summe aller übertragenen Flexibilitäten Flex über -Summe an andere Biogas-Bilanzkreise kleiner oder gleich der absoluten Flexibilität Flex Bio,max zuzüglich der Summe aller erhaltenen Flexibilitäten Flex erhalten -Summe des abgebenden Biogas-Bilanzkreises sein: m j = 1 Flex über ( 1, j) Flex Bio,max + n i= 1 Flex erhalten Sobald die Summe der nominierten zu übertragenden Flexibilitäten zu hoch ist, werden die abgehenden Nominierungen dieses BK auf 0 gesetzt und die Nachrichten mit den reduzierten Werten erneut in den Prozess eingebracht. Das führt dazu, dass die empfangenden BK neu berechnet werden. Daraus leiten sich ggf. weitere Reduktionen ab. Eine ratierliche Kürzung der Nominierung ist nicht möglich, da ansonsten das Risiko besteht, dass wegen auftretender Loops das Rechenverfahren nicht endet. Es entstünde eine Endlosschleife. Nominierungen, die bis 14:00 Uhr eingehen, werden bis 19:00 Uhr des gleichen Tages durch eine NOMRES unverändert oder gekürzt bestätigt. Die Summe aller absoluten oder bestätigten übertragenen Flexibilitätsnominierungen wird bis 19:00 Uhr des gleichen Tages mit einer IMBNOT an den BKV gemeldet. ( i,1) In den nachfolgenden Beispielen ist der Mechanismus der Bedingung 7 dargestellt. Seite 87 von 271

88 Beispiel 1: 50 BK BK BK BK BK BK BK BK5 Abbildung 23: Darstellung eines Beispiel-Loops bei der Übertragung von Flexibilitäten an einem Tag Die Nominierung der Flexibilität von BK8 und BK2 kann die Schritte 1 5 problemlos durchlaufen. In der Prüfung der Bedingung 6 fällt auf, dass die Übertragung von 70 Einheiten nicht zulässig ist. Im Ergebnis der Prüfung wird die Nominierung von BK8 an BK2 auf 0 reduziert und dem BK8 und dem BK2 als NOMRES übermittelt. Danach wird die Prüfung 1 5 noch einmal durchlaufen. Die Nominierung von BK2 als aufnehmendem Bilanzkreis fällt nun durch die Prüfung 5 durch und wird ebenfalls auf 0 gesetzt wegen der lesser rule. Dadurch besitzt der BK2 keine Flexibilitäten, die an den BK3 und BK7 und damit auch an BK 4 weitergegeben werden könnten, die Reduzierung auf 0 erfolgt analog. Übertragung von BK1 an BK4 erfüllt alle Bedingungen. BK4 erhält am Ende des Gastages eine IMBNOT in Höhe von 50. Die weitere Übertragung auf die BK 6 und BK 5 geht wiederum nicht, da die 40 aus dem BK3 nicht angekommen sind. Nach Abschluss eines jeden Tages bekommt der BKV bis 19:00 Uhr eine IMBNOT zugesendet. Dieser Prozess erfolgt unabhängig davon, ob am diesem Tag eine Übertragung einer Flexibilität nominiert wurde. In der Mitteilung wird der finale Stand aller bis zu diesem Tag vom MGV geprüften und akzeptierten Flexibilitätsübertragungen dargestellt. Seite 88 von 271

89 Der Bilanzierungszeitraum ist das Kalenderjahr Der 35. WT nach Abschluss ist der An diesem Tag erhalten alle BKV eine erste IMBNOT. Nur der BK1 hat in diesem Beispiel eine Biogasanlage, die in diesen Bilanzkreis einspeist. Aus diesem Grund besitzt er bereits eine eigene Flexibilität. Alle anderen Bilanzkreise haben keine eigenen Flexibilitäten aus physischen Biogasanlageneinspeisungen und stehen deswegen auf 0. Alle BKV nominieren ihre Flexibilitätsübertragungen am Wie man aus der Tabelle ersehen kann, entspricht nur die IMBNOT des BK1 den Erwartungen. Die IMBNOT von BK 2 weist erwartungsgemäß eine 0 auf, aber aus anderen Gründen. Der BK2 weiß nur in Kombination mit der Prüfung der NOMRES vom BK8 kommend, dass er keine Flexibilität bekommen hat. Dies erkennt er an der NOMRES 0. Er kann dementsprechend keine Nominierungen an den BK3 und BK7 weitergeben. Der BK8 besitzt immer noch eine Flexibilität von 50, obwohl er eigentlich seine Flexibilität an den BK2 weitergeben wollte. Status der Bilanzkreise vor der ersten Übertragung von Flexibilitäten Status der Bilanzkreise nach der ersten Übertragung von Flexibilitäten Bilanzkreisname Datum Status Flexibilität IMB- NOT 1 Bilanzkreisname Datum Status Flexibilität IMB- NOT 1 BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK BK Tabelle 4: IMBNOT Meldungen an 2 Tagen Beispiel 2: Wenn die Nominierungen an unterschiedlichen Tagen ablaufen, dann können bereits bestätigte Übertragungen wieder ungültig werden. Dies ist notwendig um eine Gleichbehandlung der Nominierungen innerhalb der zulässigen Nominierungszeit von 20 WT unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Nominierungen zu gewährleisten. Die erste Runde der Nominierungen in diesem Beispiel lief am Die Übertragungen von BK1 an BK8, von BK1 an BK4 und von BK4 an den BK6 waren ordnungsgemäß. Am werden die restlichen Bilanzkreise nominiert. Durch die unzulässige Nominierung von BK8 an BK2 sind alle nachfolgenden Nominierungen ebenfalls unzulässig. BK4 erwartet eine Übertragung von 40 von BK3, die er allerdings nicht erhält. Da er gleichzeitig 30 an den BK5 no- Seite 89 von 271

90 miniert hat, aber nur 50 besitzt, wird sowohl die NOMRES von BK5 als auch die bereits bestätigte NOMRES von BK6 auf 0 gesetzt BK BK BK BK BK BK BK BK5 Abbildung 24: Darstellung eines Loops bei der Übertragung von Flexibilitäten an mehreren Tagen Seite 90 von 271

91 Status der Bilanzkreise vor der 1. Übertragung von Flexibilitäten Status der Bilanzkreise nach der 1. Übertragung von Flexibilitäten Status der Bilanzkreise nach der 2. Übertragung von Flexibilitäten Bilanzkreisname Datum Status Flexibilität IMBNOT Datum Status Flexibilität IMBNOT Datum Status Flexibilität IMBNOT BK BK BK BK BK BK BK BK Tabelle 5: IMBNOT Meldungen an 2 Tagen Diese beiden Beispiele sollen verdeutlichen, dass die kaskadische Prüfung durch die miteinander handelnden BKV elementar wichtig ist und die Nominierungen so früh wie möglich abgegeben werden sollten, um ausreichend Zeit für die Auflösung von Mismatches zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass Flexibilitätsübertragungen am MÜP und am VHP über die Kaskade miteinander verbunden sein können. Das bedeutet, dass eine falsche Übertragung in einem VHP-Prozess die Kürzung einer Übertragung in einem anderen Marktgebiet auslösen kann. Tritt entgegen aller Vorkehrungen der Fall ein, dass die Flexibilität durch fehlerhafte Übertragungen vermehrt wird, hat derjenige Marktteilnehmer, der die fehlerhafte Übertragung der Flexibilität zu vertreten hat, gemäß den allgemein geltenden zivilrechtlichen Schadensersatzregeln den hieraus entstandenen Schaden gegenüber den von dem Fehler betroffenen BKV zu ersetzen. Insofern ist es wichtig, dass bevor der Zeitpunkt der Flexibilitätsübertragungen beginnt, jeder abgebende BKV mit dem/den aufnehmenden BKV eine interne Vereinbarung über die interne Prüfung und die evtl. Schadensersatzregeln trifft. Diese Vereinbarung ist nicht Teil dieses Leitfadens. Der oder die BKV benutzen die Bilanzkreisnummer als Shippercode in den Nominierungen am MÜP, analog zur Vorgehensweise am VHP. Das Vorgehen für die Übertragung an einem MÜP ist analog wie am VHP, allerdings mit einem zwischengelagerten Matchingprozess zwischen den 2 angrenzenden MGV. Bevor die Prüfungen erfolgen können, muss der für das Matching zuständige MGV bestimmt werden. Sofern Flexibilitäten von einem Bilanzkreis in einen anderen Bilanzkreis eines anderen Marktgebietes übertragen werden, werden für die notwendigen Prüfschritte die zuvor über- Seite 91 von 271

92 tragenen Mengen eines Bilanzkreises an verschiedenen physischen MÜP zu einem virtuellen MÜP zusammengefasst. In der Nominierung und im Matching wird die ILN-Nummer oder der DVGW-Code verwendet Besondere Regeln für die Flexibilitätsübertragung am MÜP und VHP bei Unterbilanzkreisen Bei der Flexibilitätsübertragung am MÜP und VHP bei Biogas-UBK sind spezielle Regelungen einzuhalten. 35 Abs. 3 Satz 4 GasNZV gibt vor, dass die Flexibilität auf den Biogas- RBK und die Biogas-UBK gemeinsam angewendet wird. Eine Übertragung von Flexibilitäten von Biogas-UBK ist nicht möglich. Die Übertragung kann nur auf Ebene eines Bio-RBK erfolgen. Die Flexibilität wird dafür nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums, aber vor Beginn des Prozesses zur Flexibilitätsübertragung von den Biogas-Subbilanzkonten auf den Biogas-BK und von den Biogas-UBK auf den Biogas-RBK übertragen. Dies macht der MGV und teilt das Ergebnis den jeweiligen BKV mit. Damit der Prüfschritt 2 erfolgen kann, müssen auch alle übertragenen Mengen umsortiert werden. Dabei sind auch die entsprechenden Handelspartner über die anderen BK-Nummern zu informieren. Im nachfolgenden Beispiel wird dies für den MÜP erläutert: Gaspool NCG RBK6666 Mengeübertragung 100 RBK5555 UBK2222 Mengenübertragung 50 UBK9999 UBK3333 Mengenübertragung 30 BK7777 Abbildung 25: Übertragung von Mengen bei UBK und RBK TSO 1 TSO 2 Seite 92 von 271

93 Im Marktgebiet Gaspool ist der RBK6666 mit dem UBK2222 und UBK3333 verbunden. Im Marktgebiet NCG ist der RBK5555 mit dem UBK9999 verbunden. Der BK7777 ist ein alleiniger Bilanzkreis im Marktgebiet NCG ohne Verbindungen. Der RBK66666 überträgt eine Menge von 100 aus dem Marktgebiet Gaspool an den RBK5555 und der UBK2222 überträgt eine Menge von 50 an den UBK9999. Beide Übertragungen werden gemeinsam betrachtet und auf den RBK aggregiert. Der UBK3333 überträgt eine Menge von 30 auf den singulären BK7777. Gaspool NCG RBK6666 Mögliche Flexi 25 %*150 = 37,5 RBK5555 UBK2222 UBK9999 UBK3333 BK7777 TSO 1 TSO 2 Abbildung 26: Übertragung von Flexibilitäten bei UBK und RBK Flexibilitäten dürfen nur von dem RBK6666 übertragen werden, entweder auf andere Rechnungsbilanzkreise oder auf singuläre Bilanzkreise. Die Flexibilitäten werden in einem ersten Schritt alle auf den RBK6666 vererbt. Von dort aus kann die Flexibilität übertragen werden auf den RBK5555 und auf den BK7777. Für die Überprüfung der Höhe der Flexibilitätsübertragung von RBK6666 auf RBK5555 ist die zuvor übertragene Menge von 150 relevant. Für die Flexibilitätsübertragung auf den BK7777 ist die übertragene Menge von 30 ausschlaggebend. Damit die MGV die in Kapitel beschriebenen Überprüfungen durchführen können, benötigen beide MGV im Fall des MÜP eine Liste der RBK mit den jeweils verbundenen Unterbilanzkreisen. Ohne diese Liste hat der MGV keine Möglichkeit festzustellen, dass in obigem Beispiel die Mengen des UBK2222 berücksichtigt werden dürfen, aber die Mengen des UBK3333 nicht. Seite 93 von 271

94 6.7 Speicherung von Biogas Die Einspeicherung in oder die Ausspeicherung aus einem Speicher darf nicht dazu führen, dass die besondere Eigenschaft eines Biogas-BK verloren geht. Um das zu gewährleisten, muss der BKV analog wie bei der Mengenübertragung in den Kapiteln zuvor beschrieben große Sorgfalt darauf legen, dass nur von Biogas-BK an besondere Biogas-Speicherkonten nominiert wird. Natürlich können Biogasmengen auch in ein Erdgas-Speicherkonto übertragen werden, dadurch verlieren sie aber bei der Ausspeicherung ihre speziellen Biogasflexibilitäten und können nicht mehr in BioBK übertragen werden. Für die Abwicklung von Einspeisungen in und Ausspeisungen aus Speichern gelten folgende Grundregeln: Grundsätzlich kann zu keiner Stunde mehr Biogas aus dem Speicher ausgelagert werden als zuvor eingelagert wurde. Der Speicherbetreiber (SSO) kontrolliert, dass das speicherseitige Biogas-Speicherkonto/der Biogas-Speichervertrag nicht negativ wird. Für die operative Abwicklung der Ein- und Auslagerung von Biogas in den Speicher müssen im Vorfeld ein Speichervertrag abgeschlossen werden durch einen Speicherkunden und besondere Biogas-Konten vom SSO für die Speicherung von Biogas vergeben werden. Die Ein- und Ausspeisung aus dem Netz kann nur unter der besonderen Biogas- Bilanzkreisnummer erfolgen. Der SSO lässt eine Einspeisung in den Speicher in ein besonderes speicherseitiges Biogas-Konto nur dann zu, wenn der abgebende Bilanzkreis im Netz des NB ein BioBK ist. Der NB lässt eine Einspeisung aus einem Speicher in einen BioBK nur dann zu, wenn das abgebende Speicherkonto ein Biogas-Speicherkonto ist. Das vom SSO eingerichtete Biogas-Speicherkonto erhält die gleiche Laufzeit wie der BioBK, vorausgesetzt der Speichervertrag mit dem SSO besteht mindestens bis zum Ende der Laufzeit des BioBK. Der Speicherkunde teilt dem SSO die Laufzeit des BioBK im Vorfeld schriftlich mit. Das Biogas kann je nach Laufzeit des Speichervertrages auch länger als über einen Bilanzierungszeitraum gespeichert werden, d. h. es kann in das folgende Kalenderjahr oder GWJ übertragen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Speicherkunde die Laufzeit des entsprechenden Biogas-Speicherkontos verlängert. Mit einer Verlängerung der Laufzeit erhält das Biogas-Speicherkonto eine neue speicherseitige Bilanzspeicherkontonummer. Das nach der Biogas-Bilanzierungsperiode im Speicher verbleibende nicht ausgelagerte Biogas kann entweder in der nächsten Bilanzierungsperiode in den gleichen Biogas- Bilanzkreis wieder ausgespeist werden oder sofern der ursprüngliche Biogas-Bilanzkreis beendet wurde in einen anderen gültigen Biogas-BK des gleichen BKV ausgespeist werden. In diesem Fall teilt der Speicherkunde dem NB und dem SSO die neue Biogas- Bilanzkreisnummer mit. In diesen Biogas-Bilanzkreis wird die aus der vorherigen Biogas- Bilanzierungsperiode verbliebene Biogasmenge im Speicher übertragen. Mit dem Übertrag des Restbiogases in den neuen Biogas-Bilanzkreisvertrag können keine speziellen Biogasflexibilitäten übertragen werden, da diese nur innerhalb des Bilanzierungszeitraumes genutzt werden können. Seite 94 von 271

95 Der Speicherkunde hat zusätzlich die Option, das in einem Biogas-Speicherkonto gespeicherte Biogas in ein Erdgas-Speicherkonto zu übertragen. Mit der Übertragung verliert das Biogas den besonderen Biogas-Status und kann nicht mehr in einen Biogas-BK ausgespeist werden. Für die Übertragung gelten die jeweiligen Regelungen der einzelnen SSOs. Für die Nominierungen von Biogas für die Ein- und Auslagerung werden spezielle Shippercodepaare zugeordnet. Dabei ist der netzseitige Shippercode identisch mit der Biogas- Bilanzkreisnummer. Der speicherseitige Shippercode soll identisch mit der vom SSO vergebenen Kontonummer des besonderen speicherseitigen Biogas-Kontos sein, sofern der SSO die Einrichtung eines speicherseitigen Biogas-Kontos zulässt. Weitere Festlegungen im Rahmen der operativen Abwicklung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen SSO geregelt. Sofern ein Speicher eine Anbindung an zwei oder mehrere unterschiedliche Marktgebiete hat, dürfen Biogasmengen im Speicher von einem Biogas-BK in einem Marktgebiet auf einen anderen Biogas-Bilanzkreis im anderen Marktgebiet übertragen werden, sofern der SSO dieses in seinen Geschäftsbedingungen zulässt. Die Regeln für die Übertragung entsprechen dabei den in Kapitel Das Biogas darf dabei nicht den BKV wechseln. Der BKV muss in beiden Marktgebietsteilen des Speichers Biogasbilanzkreise besitzen. Bei der Mengenübertragung muss der Speicherbetreiber darauf achten, dass zu keinem Zeitpunkt mehr Biogas aus dem Speicher ausgelagert wird als zuvor eingelagert wurde. Somit darf das besondere speicherseitige Biogas- Speicherkonto/der Biogasspeichervertrag nicht negativ werden. Für die Allokation wird der Zeitreihentyp Exitso und Entryso verwendet. Gaspool Biogas Konto Schöngas BK Gaspool Schöngas NCG Biogas Konto Schöngas BK NCG Schöngas Abbildung 27: MÜP im Speicher Seite 95 von 271

96 7 Clearingprozesse Ein Clearingprozess wird angestoßen, wenn einer der Marktteilnehmer nach dem Versand der finalen Allokation bei SLP ist dies der Tag D-1, 13:00 Uhr, und bei RLM- Ausspeisestellen sowie Entryso und Exitso, Entry-Biogas physisch, Entry-Biogas MÜP und Exit-Biogas MÜP M+14 WT feststellt, dass sich Abweichungen gegenüber den eigenen Erwartungen ergeben haben. Alle betroffenen Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Clearingprozess zügig und effizient abzuwickeln. Die GasNZV gibt vor, dass die Bilanzkreisabrechnung vom MGV bis spätestens M+2 Monate erstellt und an den BKV verschickt werden muss. Aus diesem Grund muss der Clearingprozess bis M+2 Monate abzüglich 10 WT abgeschlossen sein, damit der MGV ausreichend Zeit hat, die Ergebnisse des Clearingprozesses zu verarbeiten und für alle BKV die Bilanzkreisabrechnung zu erstellen und zu versenden. Nach dem Versand der Bilanzkreisabrechnung finden keine Clearingprozesse mehr statt. Unabhängig vom Clearingprozess müssen Fehler in den der Netznutzungsabrechnung zugrundeliegenden Lastgängen immer korrigiert werden, dies erfordert die Umsetzung der G 685. Damit einher geht der Versand einer korrigierten einzelkundenscharfen MSCONS und INVOIC an den TK, so dass dieser die Endkundenenergieabrechnung ebenfalls korrigieren kann. Am Clearingprozess können die Marktpartner MGV, TK, BKV und NB beteiligt sein. Zwischen den Marktpartnern werden verschiedene Abrechnungen durchgeführt: Bilanzkreisabrechnung Marktgebietverantwortlicher Bilanzkreisverantwortlicher Ggf. Netzkontenabrechnung Mindermengenabrechnung Mehrmengenabrechnung Lieferabrechnung Sofern TK und BKV zwei getrennte Gesellschaften Netzbetreiber Netznutzungsabrechnung Mehr-/Minder mengenabrechnung Transportkunde Abbildung 28: Übersicht der Abrechnungen zwischen den Marktpartnern Eine Änderung von gemessenen Lastgängen zieht z. B. immer Folgeprozesse mit den anderen beteiligten Marktpartnern mit sich. Seite 96 von 271

97 T geo Prognose SLP-Netznutzungsabrechnung nach Zählerablesung RLM-Netznutzungsabrechnung nach Lastgangmessung Ausspeisenetzbetreiber RLM-Allokation nach Lastgangmessung - Aug. 05 Nov. 05 Feb. 06 Mai. 06 Sep. 06 Dez. 06 Mrz. 07 Transportkunde Energieabrechnung nach Lastgangmessung SLP- Allokation nach Lastprofil Energieabrechnung nach Zählerablesung Abbildung 29: Zählwertkreislauf Die Netznutzungsabrechnung muss bei veränderten Lastgängen angepasst werden, darauf aufbauend auch die Energieabrechnung zum Endkunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Marktpartner während des Clearingprozesses zusammenarbeiten. 7.1 Clearingprozess physischer Zeitreihentypen außer SLP Zeitreihentypen mit Allokationen auf Basis gemessener Lastgänge Sowohl die Allokation als auch die Netznutzungsabrechnung basieren auf den gleichen in Betriebskubikmetern gemessenen Lastgängen der RLM-Ausspeisestellen bzw. Ein- und Ausspeisepunkten in das Gasnetz mit den Allokationsverfahren allokiert wie gemessen / Balancing Shipper. Ein Clearing folgender ZRT kann über die nachfolgend beschriebenen Prozesse abgewickelt werden: RLMmT RLMoT RLMNEV Entryso Exitso Entry-Biogas physisch Entry-Biogas MÜP Seite 97 von 271

98 Exit-Biogas MÜP Grundsätze für den Ablauf des Clearings bei physischen Ein- und Ausspeisestellen Folgende Grundsätze finden Anwendung: 1. Die Netznutzungsabrechnung zwischen dem TK und dem NB wird nach den Regeln der GeLi Gas und der KoV durchgeführt und erfolgt auf Basis von gemessenen einzelkundenscharfen RLM-Lastgängen, umgewertet mit Abrechnungsbrennwerten. Der Transportkunde erhält gemäß GeLi Gas bis spätestens zum M+10 WT die einzelnen Lastgänge der RLM-Kunden umgewertet A) mit dem Abrechnungsbrennwert, nachfolgend genannt Abrechnungslastgang und B) mit dem Bilanzierungsbrennwert, nachfolgend genannt Bilanzierungslastgang. Damit besitzt der Transportkunde nach der Aggregation der monatlichen Bilanzierungslastgänge seinen aggregierten Anteil an der Allokationsmenge des jeweiligen BK/SBK. Der Versand der MSCONS erfolgt mit 2 verschiedenen OBIS-Kennzahlen, damit der Transportkunde die unterschiedlichen Lastgänge identifizieren kann. Lastgänge mit dem Bilanzierungsbrennwert werden mit der OBIS Kennzahl 7-10: vorläufig versendet, Lastgänge mit dem Abrechnungsbrennwert mit der OBIS-Kennzahl 7-20: endgültig. 2. Für die Bilanzkreisabrechnung zwischen dem BKV und dem MGV sind die aggregierten Allokationen relevant. 3. Die Abrechnung der Liefermenge zwischen dem BKV und dem TK erfolgt auf Basis vertraglicher Vereinbarungen, die nicht in der Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Man unterscheidet die verschiedenen Lieferfälle Vollbelieferung oder Teilbelieferung eines TK. Je nach Lieferfall werden z. B. die aggregierten Allokationen der RLM-Kunden oder vereinbarte Nominierungen oder vereinbarte Bandmengen abgerechnet. 4. Die Energieabrechnung zwischen dem TK und dem Endkunden erfolgt auf Basis der vom NB an den TK übermittelten einzelnen gemessenen und mit Abrechnungsbrennwerten umgewerteten Lastgänge aus Ziffer Die Differenz zwischen der Allokation zwischen MGV und NB und der Netznutzungsabrechnungsmenge zwischen NB und TK wird als Mehr-/Mindermenge abgerechnet. In dieser Mehr-/Mindermengenabrechnung dürfen nur die Abweichung zwischen den beiden Brennwerten und die Rundungsdifferenzen enthalten sein. 6. Um den Abwicklungsaufwand zu verringern, wird ein Grenzwert für das Zeitreihenclearing von mindestens 25 MWh angesetzt. Abweichungen <25 MWh je Monat und BK bzw. SBK werden nicht gecleart. Seite 98 von 271

99 7.1.3 Gründe für ein Clearing am Beispiel von RLM-Ausspeisestellen Ein Clearingfall kann dann auftreten, wenn ein Marktpartner BKV, NB oder TK Differenzen feststellt und eine Korrektur durchgeführt werden soll. Diese kann durch verschiedene Effekte ausgelöst werden. Fall 1: Die aggregierten Bilanzierungslastgänge des TK entsprechen nicht der dem BKV vorliegenden Allokation. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, der MGV, ein TK und ein BKV involviert. Um eine Differenz feststellen zu können, benötigt der BKV von dem/den TK die auf eine BK/SBK-Nummer aggregierten Lastgänge auf Basis des Bilanzierungsbrennwertes. Wenn ein BKV in einem Bilanzkreis die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt der BKV die Informationen von mehreren TK. Beispiel: Die RLM Kunden der TK Blaugas und TK Rotgas sind dem BKV Schöngas zugeordnet. Damit der BKV die Allokation der RLM-Kunden in dem Netz des Netzbetreibers auf den TK Blaugas und TK Rotgas für die Abrechnung der Lieferzwecke aufteilen kann, bildet der BKV Schöngas verschiedene Subbilanzkonten SBK1 und SBK2. Der NB allokiert entsprechend der bereits im Rahmen der Anmeldung nach GeLi-Gas mitgeteilten SBK- bzw. BK- Zuordnung die RLM-Mengen auf das SBK1 und SBK 2. TK Blaugas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Kunden des TK Blaugas beträgt in Monat Januar 1030 MWh. Die Summe der Allokation des SBK1 beträgt 1000 MWh. Das Delta in Höhe von 30 MWh von 1 ist größer als die Clearinggrenze von 25 MWhWh, der TK Blaugas kann clearen. TK Rotgas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Kunden des TK Rotgas beträgt im Monat Januar 440 MWh. Die Summe der Allokation des SBK1 beträgt 450 MWh. Das Delta von 10 MWh ist geringer als die Clearinggrenze von kwh, der TK Rotgas kann nicht clearen. Seite 99 von 271

100 SBK1=1000 SBK2= 450 Netzgebiet TK Blaugas =1030 TK Rotgas = 440 TK Grüngas BK2 BKV Schöngas BKV Grüngas Abbildung 30: Summenlastgänge weisen Differenzen auf Fall 2: Die aggregierten Netznutzungslastgänge des TK weisen eine unübliche hohe spez. Mehr-/Mindermenge zu der dem BKV vorliegenden Allokation auf. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, ein TK, ein BKV und ggf. der MGV involviert. Um eine Differenz feststellen zu können, benötigt der BKV von dem/den TK die auf eine BK/SBK-Nummer aggregierten Lastgänge auf Basis des Abrechnungsbrennwertes. Wenn ein BKV in einem Bilanzkreis die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt der BKV die Informationen von mehreren TK. Beispiel: Die Summe der Abrechnungslastgänge der RLM-Kunden des TK Blaugas beträgt im Monat Januar 1030 MWh. Die Summe der Allokation des SBK1 beträgt 1000 MWh. Das Delta von 30 MWh entspricht einer Mehrmenge von 3 %. Nachdem in diesem Beispiel nach Abbildung 30 keine Abrechnungslastgänge von RLM- Kunden fehlen, wäre die unübliche Differenz aufgrund einer fehlerhaften Summenbildung in der Allokation bzw. in der Verwendung eines falschen Brennwertes in der Mengenumwertung bzw. auf Abweichungen bei den volumetrischen Basislastgängen zurückzuführen. Fall 3: Der NB hat einen oder mehrere RLM-Kunden einem falschen Bilanzkreis und/oder einen falschen TK zugeordnet und allokiert. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, ein oder mehrere MGV, TK und BKV involviert. Seite 100 von 271

101 TK Blaugas SBK2 Netzgebiet SBK1 TK Rotgas TK Grüngas BK2 BKV Schöngas BKV Grüngas Abbildung 31: falsch zugeordnete RLM-Kunden Beispiel: Der NB hat einen Kunden des TK Blaugas dem Bilanzkreis des TK Rotgas zugeordnet. Zusätzlich wurde ein Kunde des TK Grüngas in den Bilanzkreis des TK Blaugas zugeordnet und umgekehrt. In Sonderfällen von Netzbetreibern mit Marktgebietsüberlappung oder einem Ausspeisenetz mit zwei verschiedenen Gasqualitäten kann der Ausspeisepunkt auch dem falschen Marktgebiet und somit einem falschen Bilanzkreis oder einem Bilanzkreis mit der falschen Gasqualität zugeordnet sein. Fall 4: RLM-Kunden wurden nicht allokiert Seite 101 von 271

102 TK Blaugas SBK1 SBK2 TK Rotgas Netzgebiet TK Grüngas BK2 BKV Schöngas BKV Grüngas Abbildung 32: nicht allokierte RLM-Kunden Fall 5: Die Messung eines RLM-Kunden war fehlerhaft. Sofern der Fehler nach Abschluss der Bilanzkreisabrechnung erst entdeckt wird, findet eine bilaterale bzw. trilaterale Härtefallregelung gemeinsam mit dem MGV und evtl. mit einem betroffenen TK statt. Fall 6: Fehlerhafte oder fehlende Deklaration Im Kap und wird beschrieben, wie eine untermonatliche Nachdeklaration bei fehlenden Deklarationen oder Korrektur bei fehlerhaften Deklarationen erfolgt. Im Fall von RLM-Kunden kann die Deklaration auch für zurückliegende Tage des Liefermonats erfolgen. Für die Nachallokation der Mengen oder die Korrektur einer Fehlallokation, z. B. auf einen falschen Zeitreihentyp, wird ebenfalls das Clearingverfahren genutzt. Fall 7: Die Umwandlung der vom NB richtig gesendeten Allokation beim MGV ist fehlerhaft Ein- und Ausspeisepunkte mit dem Allokationsverfahren allokiert wie gemessen und Balancing Shipper Ebenso wie im Falle von RLM-Ausspeisestellen kann der BKV die dem TK durch den NB übermittelte MSCONS mit seiner Allokation vergleichen. Seite 102 von 271

103 7.1.5 Ein- und Ausspeisepunkte mit dem Allokationsverfahren allokiert wie nominiert Der BKV kann seine durch den NB versendeten Nominierungsbestätigungen (NOMRES) mit den ihm vorliegenden Allokationsdaten an M+14 WT vergleichen. Sollten sich hier Differenzen ergeben oder eines von beiden nicht vorliegen, so kann dies folgende Ursachen haben: Der NB hat die Nominierung (NOMINT) erhalten, die Matchingprüfung durchgeführt ohne dabei einen Missmatch festzustellen, die Nominierungsbestätigung (NOMRES) an den BKV versandt, jedoch keine oder eine falsche Allokation (ALOCAT) an den MGV versandt. Der NB hat die Nominierung (NOMINT) erhalten, die Matchingprüfung durchgeführt und dabei einen Missmatch festgestellt die Nominierungsbestätigung (NOMRES) jedoch nicht oder in falscher Höhe an den BKV versandt und die richtige Allokation (ALOCAT) an den MGV versandt. Der NB hat die Nominierung (NOMINT) nicht erhalten. Sollte sich aus dem hier Vorstehenden ein Grund für ein Clearing ergeben, so gelten keine Grenzwerte, ab denen ein Clearing durchgeführt werden darf. Ein Clearing für Entryso/Exitso Zeitreihen, die im Rahmen der Nutzung eines Mini-MüT allokiert wurden, ist ebenfalls zulässig Abwicklung des Clearingprozesses Auslöser für den Clearingprozess kann der NB, der BKV oder der TK sein. Um den Clearingprozess eindeutig zu gestalten, wird eine Clearingnummer eingeführt. Diese Nummer erhält nur der BKV vom MGV. Damit wird gewährleistet, dass der BKV immer in das Clearingverfahren involviert ist und die Daten mit ihm abgestimmt werden, unabhängig davon, wer das Clearingverfahren angestoßen hat. Jede Clearingnummer darf nur für einen Monat bzw. einzelne Tage und nur einmal für einen BK/SBK, einen Zeitreihentyp und einen NB verwendet werden. Sofern der NB den Clearingprozess anstößt, teilt er den Clearingfall dem BKV mit, damit dieser wiederum die Clearingnummer vom MGV abfordert und an den NB weitergeben kann. Die Kontaktdaten des BKV erhält der NB aus der Anlage 1 des Lieferantenrahmenvertrages vom TK. Der BKV übermittelt die Clearingnummer erst nach der erfolgten Klärung des Clearingsachverhaltes an den NB. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Abstimmung und der Prüfung durch den Netzbetreiber steht fest, welche Daten fehlerhaft sind. Der NB ermittelt entweder korrigierte Allokationslastgänge und/oder korrigierte Einzelabrechnungslastgänge und Einzelbilanzierungslastgänge. Eine Abstimmung zwischen den Marktpartnern (BKV, TK und NB) erfolgt unverzüglich. Bei einer Anpassung der Netznutzungsabrechnung wird keine Zustimmung des BKV benötigt. Sofern die Allokation fehlerhaft ist und angepasst werden muss, wird keine Zustimmung des TK benötigt. In beiden Fällen muss der NB zustimmen. Wenn mehrere TK und/oder BKV betroffen sind, müssen immer die betroffenen TK bzw. BKV zustimmen. Der Teilnahme am Clearingprozess kann nur in begründeten Fällen widersprochen werden. Seite 103 von 271

104 Erst nach erfolgter Abstimmung und den notwendigen Zustimmungen der vom Clearing betroffenen Marktpartner übermittelt der NB dem MGV eine Clearing-ALOCAT, in der die vom BKV ihm mitgeteilte Clearingnummer eingebaut ist. Allokationen von RLM-Endkunden, die vor M+12. WT versendet werden, dürfen keine Clearingnummer enthalten, da diese vom MGV abgelehnt werden. Allokationen mit Clearingnummern, die vor dem 12. WT beim MGV eingehen, werden abgelehnt. Durch den Eingang der Clearing-ALOCAT weiß der MGV, dass das Clearing zwischen allen Marktpartner einvernehmlich abgeschlossen ist. Der MGV ermittelt daraus einen neuen Allokationslastgang und übermittelt diesen dem BKV. Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, erfolgt dies spätestens 2 WT vor Versand der Clearingallokation (siehe auch Kap oder ). Der MGV ist nicht verpflichtet, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen. Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. BKV und TK müssen in direktem Kontakt miteinander stehen, um die evtl. aufgetretenen Differenzen festzustellen. Zudem muss der Prozess sehr schnell nach Erhalt der Daten angestoßen werden, um innerhalb des Clearingfensters abgewickelt werden zu können. Das Clearingfenster beginnt am M+14 WT und endet M+2 Monate minus 10 WT. Sollte der MGV im Nachgang feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist. Alle notwendigen Informationen werden unter der Clearingnummer abgelegt und nach dem Versand der Daten an den MGV gilt der Vorgang als abgeschlossen. 7.2 Clearingprozess SLP (Ausreißerverfahren) Um einen SLP-Clearingprozess anzustoßen, muss die Allokation des Tages D je Zeitreihentyp und BK bzw. SBK von der Allokation am Tag D-1 folgende Grenzwerte überschreiten: % oder mehr - 50 % oder weniger - und mind kwh Die Einhaltung der Grenzen wird vom NB überprüft. Im Gegensatz zum RLM-Clearing nach Kap. 7.1 werden beim SLP-Clearing keine gemessenen Daten mit allokierten Daten verglichen. Es handelt sich hierbei um ein definiertes Ersatzwertverfahren, um Ausreißer bei der Allokation zu identifizieren und möglichst schnell zu beheben, bevor sie bilanzkreis- und regelenergiewirksam werden. Durch den vordefinierten Prozess wird dem BKV ein Ersatzwert vorgegeben, den er ohne Risiko bei stark abweichenden und damit offensichtlich falschen Allokationen nominieren kann. Mit dem Clearingverfahren soll keine allgemeine ex-post-verbesserung der Allokation erreicht werden. Prinzipiell gilt die Allokation am Tag D-1 als abgeschlossen und wird nur in den oben definierten Grenzfällen geändert. Reguläre Abweichungen zwischen der Allokation und der Netznutzungsabrechnungsmenge werden über die SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung abgegolten. Zu- Seite 104 von 271

105 dem darf das Verfahren nicht dazu missbraucht werden, falsche Nominierungen des BKV durch ex-post angepasste Allokationen zu heilen. Die Verantwortung über die Allokation hat immer der NB. Er besitzt alle Stammdaten und notwendigen SLP-Informationen wie Temperaturen oder Restlastmengen und erzeugt die Allokation auf Basis der am 16. WT versandten Bestandslisten. Die zu versendende Allokation sollte einer Endkontrolle unterliegen. Der Transportkunde überprüft die Bestandslisten auf Vollständigkeit aller Kunden, Höhe der Kundenwerte bzw. normierter Jahresverbrauch und Zuordnung zu den SLP-Zeitreihentypen. Falls der BKV und der NB auch nach 12:00 Uhr einen abgestimmten Ersatzwert für die Nominierung des BKV vereinbaren, darf dieser Wert vom NB in der Clearing-Allokation verwendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Abstimmung unbundlingkonform und diskriminierungsfrei allen BKV angeboten werden muss. Die Verwendung des abgestimmten Ersatzwerts ist ebenfalls erst bei Erreichen der definierten Grenzwerte zulässig Ablauf Alle Prozesse, die vor 12:00 Uhr zwischen dem BKV und dem NB ablaufen, fallen nicht unter das Clearing. Die letzte vom NB bis 12:00 Uhr versendete ALOCAT ist immer die gültige. Um eventuell vor 12:00 Uhr Korrekturen durchführen zu können, ist es jedoch notwendig, dass der BKV direkt die Allokation vom NB erhält. Dieser Prozess kann vom BKV beim NB beantragt werden. Der BKV bekommt zeitlich nach dem täglichen Versand an den MGV seine Allokation zugesendet. Aufgrund der Tagesbandbildung können geringe Differenzmengen auftreten, die jedoch von allen Marktpartnern akzeptiert werden. Der BKV hat dann die Möglichkeit, den NB ggf. auf Unstimmigkeiten in der Allokation hinzuweisen. Sofern dem NB noch ausreichend Zeit bis 12:00 Uhr verbleibt, kann erneut eine korrigierte Allokation erzeugt und wieder an den MGV versendet werden. Der Clearingprozess hat mehrere Phasen: 1. Der BKV erhält vom MGV die SLP-Allokation bis spätestens 13:00 Uhr. Der BKV kontrolliert diese Allokation. Falls der BKV feststellt, dass die Allokation nicht den erwarteten Werten entspricht überprüft er, ob die Clearinggrenzwerte überschritten werden. Besondere Sorgfalt muss auf die Monatsersten gelegt werden, da an diesem Tag auch bei regulären Prozessen größere Sprünge durch Kundenzuwachs oder -verlust entstehen können. 2. Sofern die Kriterien erfüllt sind, kann der BKV die Mengen des Tages D-1 (Vortagesmenge) nominieren. Der BKV kann verlangen, dass diese Menge als Clearingmenge vom NB und MGV akzeptiert wird. Wenn der BKV eine andere Menge nominiert, wird Ausgleichsenergie fällig. Ausnahme: der BKV und der NB haben bilateral eine genauere Ersatzmenge abgestimmt. Die Bildung des bilateralen Ersatzwertes muss dokumentiert werden und für einen Dritten (z. B. ein Wirtschaftsprüfer) nachvollziehbar sein. 3. Der BKV ordert beim MGV eine Clearingnummer und stößt das Clearing beim NB an. Hierfür übersendet der BKV je nach Übertragungsverfahren des MGV die Details des Clearingvorgangs wie BK/SBK-Nummer, Datum, Zeitreihentyp und Menge. Der NB prüft unverzüglich die Allokation. Sofern die Allokation fehlerhaft war, erstellt der NB eine neue Allokation auf Basis der Vortagesmenge bzw. abgestimmter Mengen und übersendet die- Seite 105 von 271

106 se als Clearing-ALOCAT an den MGV. Der MGV erzeugt ein neues Tagesband und verwendet dieses für die Bilanzkreisabrechnung. 4. Sofern der NB feststellt, dass die originäre Allokation in Ordnung war, meldet er dies unverzüglich dem BKV. Der NB weist dem BKV die Richtigkeit der Allokation nach. Dieser trägt somit das Risiko für die Bilanzkreisabweichung, die aus dem Delta zwischen Ersatzwert (Menge D-1) und der NB-Allokation resultiert. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass beide Parteien von unterschiedlichen Kundenzuordnungen ausgehen. TK und BKV klären den Sachverhalt, z.b. durch eine Überprüfung der Bestandslisten. 5. Der Clearingprozess kann sofort am Tag D-1 nach 13:00 Uhr begonnen werden. Das Clearingfenster ist bis M+2 Monate minus 10 WT geöffnet. Clearingallokationen werden vom MGV nur innerhalb dieses Zeitraums angenommen. Aus diesem Grund sollte der BKV möglichst direkt nach dem Clearingtag mit dem Prozess beginnen. 6. Sofern der BK/SBK zuvor noch nicht deklariert wurde, erfolgt dies bis spätestens 2 WT vor Versand der Clearingallokation. 7. Zur weiteren Verbesserung der Qualität überprüfen alle MGV die eingehenden SLP- Allokationen der NB auf Ausreißer. Sobald die Summe der SLP-Allokationen eines Netzkontos des Tages D (versendet am Tag D-1) die Vortagesmenge um mehr als ( ) 100 % überschreitet bzw. um mehr als ( ) 50 % unterschreitet, teilt der MGV den Abweichungsprozentsatz dem betroffenen NB und allen betroffenen BKV bis spätestens 15:00 Uhr in einer Klartextnachricht/ mit. Sofern der MGV Ersatzwerte bildet, werden diese bei der Summenbildung berücksichtigt. Auch hier gilt, dass der MGV nicht verpflichtet ist, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen. Sie dient ausschließlich der Kennzeichnung der Clearing-ALOCAT. Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. Sollte der MGV feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte und/oder wider besseren Wissens (bspw. bei regulärem SLP- Mengensprung durch Kundenzuwachs) eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist. Seite 106 von 271

107 8 Abrechnung von Bilanzkreisverträgen 8.1 Inhalte der Abrechnung Die endgültige Abrechnung des Bilanzkreises erfolgt bis spätestens 2 Monate nach dem Liefermonat. Sofern der MGV die Abrechnung in Gänze oder in Teilen korrigieren muss, erfolgt ein Storno der kompletten Rechnung und ein Neuversand einer neuen Rechnung. Im Storno wird als Bezug die fehlerhafte Rechungsnummer angegeben. Vor Erstellung der BK-Abrechnung muss das Clearingfenster geschlossen sein, es endet zum Zeitpunkt M + 2 Monate minus 10 WT. Um den umsatzsteuerlichen Erfordernissen zu genügen, muss das Abrechnungsdokument die Pflichtangaben gemäß 14 Abs. 4 UStG enthalten. Die Behandlung wesentlicher Angaben wird nachfolgend dargestellt. Der Empfänger von Abrechnungsunterlagen in Papierform ist ausschließlich der BKV des abzurechnenden Bilanzkreises oder (postalisch) der von diesem beauftragte Dienstleister. Unter-Bilanzkreisverantwortliche erhalten keine Abrechnungsunterlagen. Das kaufmännische Rechnungs-/Gutschriftsdokument bezieht sich jeweils auf einen Abrechnungsmonat und auf jeweils nur einen abzurechnenden Bilanzkreis. Folgende Abrechnungen werden gemeinsam vom MGV an den BKV gesendet: Monatliche Abrechnung der täglichen Ausgleichsenergie Monatliche Abrechnung der täglichen ggf. variablen Strukturierungsbeiträge Monatliche Abrechnung der Regel- und Ausgleichsenergieumlage Monatliche Abrechnung des Konvertierungsentgeltes Ggf. Ausweis der Erdgassteuer Der MGV ist berechtigt, Abschläge für die Regel- und Ausgleichsenergieumlage zu erheben. Abschläge auf Ausgleichsenergiekosten und/oder Strukturierungsentgelte sind nicht zulässig. Die Abschlagsrechnung wird nach Ablauf des Liefermonats, aber zwingend vor Fristablauf für die endgültige Bilanzkreisabrechnung, ausgestellt. Der Eurobetrag der Abschlagsrechnung wird auf der endgültigen Bilanzkreisabrechnung ausgewiesen und in Abzug gebracht Mindestinhalte Abrechnung Bilanzkreisvertrag und Abschlagsrechnung auf die Regel- und Ausgleichsenergieumlage: A) Formalitäten vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (MGV) vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers (BKV) Seite 107 von 271

108 USt-Identifikationsnummer oder, sofern nicht vorhanden, die Steuernummer des leistenden Unternehmens (bei Rechnungen Leistungserbringer = MGV, bei Gutschriften Leistungserbringer = BKV) Immer bei Gutschriften durch den MGV: die USt-Identifikationsnummer oder, soweit nicht vorhanden, die Steuernummer des die Gutschrift erhaltenden Unternehmens (BKV) (hier BKV = Leistungserbringer). Dies kann auch bei Rechnungen enthalten sein. Ausstellungsdatum Vertragsnummer und ggf. Bilanzkreisnummer des abzurechnenden Bilanzkreises Ggf. Kundennummer des Leistungsempfängers Bezeichnung des Beleges als Rechnung oder Gutschrift Fortlaufende Rechnungsnummer EU-Ausländer: Anwendung des reverse charge Verfahrens (Nettoabrechnung) und Ausweis der USt-Identifikationsnummern oder, soweit nicht vorhanden, der Steuernummer von MGV und BKV; Hinweis zum Übergang der Steuerschuldnerschaft Bei Drittland: Beachtung des jeweils lokalen USt-Rechts (Einzelfallbetrachtung) B) Betreff/Zuordnungsangaben: Abrechnung Bilanzkreisvertrag bzw. Stornierung Abrechnung Nr. xxx des Bilanzkreisvertrages Abschlagsrechnung auf die Regel- und Ausgleichsenergieumlage Abrechnungsmonat MM/JJJJ Bilanzkreisnummer des abzurechnenden Bilanzkreises C) Monatssummen/-beträge für die Bilanzkreisabrechnung Kennzeichnung von Überspeisungen des Bilanzkreises mit dem Wort Überspeisung Kennzeichnung von Unterspeisungen des Bilanzkreises mit dem Wort Unterspeisung Geldbeträge in der gesetzlichen Währung, derzeit: EUR ( ) mit 2 Dezimalstellen Preise in Ct/kWh unter Angabe von vier Dezimalstellen Ausweis des MwSt.-Satzes und Ausweis des MwSt.-Betrages, der auf das Gesamtentgelt (Geldbetrag netto) entfällt Ausweis des Bruttogesamtbetrages Fälligkeits-/Wertstellungstermin Ggf. Energiesteuersatz Ausweisung der monatlichen Mengen für Ausgleichsenergie aus Unterspeisungen in kwh und des Geldbetrages (netto) Ausweisung der monatlichen Mengen für Ausgleichsenergie aus Überspeisungen kwh und des Geldbetrages (netto) Seite 108 von 271

109 Ausweisung der monatlichen Abweichungen im Stundenregime in kwh und des Geldbetrages (netto), jeweils getrennt für Über- und Unterspeisung Ausweisung der monatlichen Menge für Regel- und Ausgleichsenergieumlage in kwh, die spezifische Höhe der Umlage und des Geldbetrages (netto) Ausweisung der monatlichen Menge für Konvertierung in kwh, des spez. Konvertierungsentgeltes und des Geldbetrags (netto) Ausweis des ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Entgelts (Geldbetrag netto) getrennt nach Unterdeckung und Überdeckung, so lange dies entsprechend den gesetzlichen insbesondere umsatzsteuerlichen Vorgaben und ggf. deren Interpretation durch die für einen jeden MGV zuständige Landesfinanzbehörde möglich ist. Ist eine solche Darstellung danach nicht zulässig, folgt die Darstellung den rechtlichen und dabei insbesondere den umsatzsteuerlichen Erfordernissen sowie deren Interpretation durch die vorgenannten Landesfinanzbehörden. Seite 109 von 271

110 MGV GnbH, Gaswerkstrasse 1, Traumsstadt U-St. ID DE Firma Grüngas GmbH Wunderstrasse Gashausen Tel: Fax: Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Rechnung: Frau Witzig Tel Bei Fragen oder Rückfragen bitte angeben: Rechnungsnummer: 001 Kundennummer: Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxxxxxx Rechnungsdatum: Rechnung zum Bilanzkreisvertrag xxxxxxxxxxxxxxxx Für den Abrechnungszeitraum Februar 2011 Position Menge in kwh Preis in Ct/kWh Betrag in Euro Ausgleichsenergie für Unterspeisung lt. Anlage 2.140,00 Regel- und Ausgleichsenergieumlage , ,00 Variabler Strukturierungsbeitrag für Unterspeisung lt. Anlage 5.000,00 Variabler Strukturierungsbeitrag für Überspeisung lt. Anlage 7.000,00 Konvertierungsentgelt , ,00 Nettobetrag ,00 MWSt. 19 % 7.436,60 Betrag ,60 Davon bereits vorausbezahlt ,00 Restbetrag ,60 Zahlungsweise 10 Werktage nach Rechnungseingang bis USt. ID/Steuer Nr. Grüngas; Abbildung 33: Musterrechnung Bilanzkreisvertrag Seite 110 von 271

111 MGV GnbH, Gaswerkstrasse 1, Traumsstadt U-St. ID DE Firma Grüngas GmbH Wunderstrasse Gashausen Tel: Fax: Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Rechnung: Frau Witzig Tel Bei Fragen oder Rückfragen bitte angeben: Rechnungsnummer: 002 Kundennummer: Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxxxxxx Rechnungsdatum: Gutschrift zum Bilanzkreisvertrag xxxxxxxxxxxxxxxx Für den Abrechnungszeitraum Februar 2011 Position Menge in kwh Preis in Ct/kWh Betrag in Euro Ausgleichsenergie für Überspeisung lt. Anlage 1.000,00 Nettobetrag 1.000,00 MWSt. 19 % 190,00 Betrag 1.190,00 Davon bereits vorausbezahlt 0.00 Restbetrag 1.190,00 Zahlungsweise 10 Werktage nach Rechnungseingang bis USt. ID/Steuer Nr. Grüngas; Abbildung 34: Mustergutschrift Bilanzkreisabrechnung Seite 111 von 271

112 MGV GnbH, Gaswerkstrasse 1, Traumsstadt U-St. ID DE Firma Grüngas GmbH Wunderstrasse Gashausen Tel: Fax: Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Rechnung: Frau Witzig Tel Bei Fragen oder Rückfragen bitte angeben: Rechnungsnummer: 003 Kundennummer: Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxxxxxx Rechnungsdatum: Abschlagsrechnung auf Regel-und Ausgleichsenergieumlage zum Bilanzkreisvertrag xxxxxxxxxxxxxxxx Für den Abrechnungszeitraum Februar 2011 Position Menge in kwh Preis in Ct/kWh Betrag in Euro Regel- und Ausgleichsenergieumlage , ,00 Nettobetrag ,00 MWSt. 19 % 2.470,00 Betrag ,00 Zahlungsweise 10 Werktage nach Rechnungseingang bis USt. ID/Steuer Nr. Grüngas; Abbildung 35: Muster für Abschlagsrechnung Regel- und Ausgleichsenergieumlage Als Anhang der Rechnung erhält der BKV eine Tagesaufstellung, getrennt in Bilanzkreisüberspeisung, Bilanzkreisunterspeisung, Strukturierungsabweichungen, Konvertierungsmengen nach nachfolgendem Muster: Seite 112 von 271

113 Bei Fragen oder Rückfragen bitte angeben: Rechnungsnummer: 005 Kundennummer: Vertragsnummer: Xxxxxxxxxxxxxxxx Rechnungsdatum: Ausgleichsenergie für Unterspeisung für Februar 2011 Datum Menge Preis Betrag in kwh Ct/kWh Euro , , , , , , ,2320 6, , , , , , , , , , , , , , , Summe , ,00 Abbildung 36: Musterrechnung Anhang Ausgleichsenergie Unterspeisung Seite 113 von 271

114 Bei Fragen oder Rückfragen bitte angeben: Rechnungsnummer: 004 Kundennummer: Vertragsnummer: Xxxxxxxxxxxxxxxx Rechnungsdatum: Variabler Strukturierungsbeitrag für Überspeisung für Februar 2011 Datum Menge Preis Betrag in kwh Ct/kWh Euro , , , , ,2340 0, ,2320 0, ,2560 0, ,2310 0, ,2320 0, , , , , , , ,2100 0, , , Summe , ,00 Abbildung 37: Musterrechnung Anhang Strukturierungsentgelt Überspeisung Auf Wunsch des Kunden und sofern der MGV dies anbietet, wird die Tabelle als elektronischer Anhang übermittelt per CSV oder Excel. 8.2 Besonderheiten bei der Abrechnung von Biogasbilanzkreisen Entgelte für die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität Die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität ermittelt nach sämtlichen Flexibilitätsübertragungsprozessen wird als der höchste positive oder negative angefallene kumulierte Saldo zwischen der Ausspeisemenge und der Einspeisemenge auf Tagesbasis bestimmt und während des Bilanzierungszeitraums berechnet. Dabei darf der zuvor ermittelte Flexibilitätsrahmen nicht überschritten werden. Für jede kwh der in Anspruch genommenen Flexibilität innerhalb des Flexibilitätsrahmens hat der Bilanzkreisverantwortliche ein Entgelt von EUR 0,001 zu zahlen. Für die Berechnung des Saldos werden alle Ein- und Ausspeisungen von Biogas- Bilanzkreisen mit ihren zugeordneten Biogas-Subbilanzkonten aggregiert. Das gleiche gilt für Seite 114 von 271

115 die Ein- und Ausspeisemengen von Biogas-Rechnungsbilanzkreisen und verbundenen Unterbilanzkreisen. Die Entgelte für die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität können erst berechnet werden, wenn der Prozess der Flexibilitätsübertragung abgeschlossen ist. Dieser Zeitpunkt ist spätestens M+59 WT nach Ende des Bilanzierungszeitraums. kumulierte Abweichungen zwischen Biogaseinspeisung und Ausspeisung kumuliertes Saldo max. Flexibilität max. Flexibilität Untere Flexibilitätsgrenze Inanspruchgenommene Flexibilität Obere Flexibilitätsgrenze Abbildung 38: Abrechnung des Flexibilitätsrahmens eines Biogas-Bilanzkreises 8.3 Entgelte für den Ausgleich von Differenzmengen außerhalb des Flexibilitätsrahmens (Ausgleichsenergie) Sofern der zulässige Flexibilitätsrahmen während des Bilanzierungszeitraums überschritten wird, werden die angefallenen Differenzmengen tagesscharf abgerechnet. Solange für Biogas keine Marktpreise veröffentlicht und von der Bundesnetzagentur akzeptiert werden, finden die gleichen Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie wie für Erdgas Anwendung. Die Höhe der Entgelte wird gemäß den Vorgaben der Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 und den dazu veröffentlichten Mitteilungen der BNetzA berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Ausgleichsenergiepreis des Tages an dem die Überbzw. Unterschreitung stattgefunden hat. Je nach Vorzeichen der Abweichung gilt der Preis für Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie. Bei Über- bzw. Unterschreitungen des Flexibilitätsrahmens innerhalb des Bilanzierungszeitraums wird der Status als Biogas-Bilanzkreis nicht tangiert. Seite 115 von 271

116 Obere Flexibilitätsgrenze Kumulierter, Endsaldo ungekürzter Endsaldo Überschreitung der Flexibilitätsgrenze Untere Flexibilitätsgrenze Ende des Bilanzierungs zeitraum Abbildung 39: Überschreitung des Flexibilitätsrahmens Die grün markierte Fläche wird in Realität nicht abgerechnet. Für die Höhe der Abrechnung werden die Tage nacheinander abgearbeitet. kumuliertes Saldo ohne Berücksichtigung der Abrechung tägliches Delta tägliches Kumulativ vor Abrechnung tägliche Abrechnung tägliches Kumulativ nach Abrechnung max. Flexibilität keine keine Abrechnung keine Abrechnung Abrechnung Tabelle 6: Beispiel für die Abrechnung von Überschreitungsmengen Seite 116 von 271

117 Bis zum liegen die kumulativen Differenzen oberhalb der unteren Flexibilitätsgrenze von kwh. Am wird die Grenze überschritten um kwh. Diese Überschreitung wird dann abgerechnet und die kumulierte Menge wird dann wieder auf die untere Flexibilitätsgrenze gesetzt. Am ist der Bilanzkreis wieder unterspeist, die kumulierte Differenzmenge sinkt wieder unter die Flexibilitätsgrenze. Es werden kwh abgerechnet. So erfolgt die Abrechnung bis zum Am ist der Bilanzkreis überspeist, die kumulierte Differenzmenge steigt auf kwh an, es muss keine Überschreitung abgerechnet werden. Gleiches gilt für den Der Verlauf der abzurechnenden Menge im Verhältnis zur kumulierten Differenzmenge ist im nachfolgenden Diagramm aufgetragen. Nur die blau gestrichelte Linie wird abgerechnet. Die grüne kumulierte Differenzmenge wird durch die andauernde Abrechnung nicht mehr erreicht kumuliertes Saldo ohne Berücksichtigung der Abrechung tägliches Kumulativ nach Abrechnung tägliche Abrechnung tägliches Kumulativ vor Abrechnung max. Flexibilität tägliche Abrechnung in kwh/day theoretischekurve ohne Berücksichtigung der Abrechnung Abbildung 40: Überschreitung des Flexibilitätsrahmens Bezogen auf einen einzelnen Tag wird zuerst festgestellt, wie hoch der kumulierte Saldo am Ende des Tages ist. Sofern der Saldo im dargestellten Beispiel um kwh - unterhalb der unteren Flexibilitätsgrenze liegt, wird diese Differenz abgerechnet. Seite 117 von 271

118 Saldo , 6 Uhr nach Abrechnung Abzurechnende Diffmengen Saldo , 6 Uhr Tägliches Delta am Saldo , 6 Uhr kwh kWh kwh kwh Untere Flexgrenze kWh kwh Abbildung 41: Überschreitung und Abrechnung des Flexibilitätsrahmens am Übertragung oder Abrechnung von Differenzmengen am Ende des Bilanzierungszeitraums Am Ende des Bilanzierungszeitraums kann ein positiver oder negativer Endsaldo auftreten. Der Endsaldo ergibt sich aus dem gekürzten kum. Jahressaldo. Im Rahmen der Biogas-Bilanzierung ist ein Übertrag eines positiven Saldos bis in Höhe des bestehenden Flexibilitätsrahmens auf den nächsten Bilanzierungszeitraum möglich. Die Übertragung erfolgt automatisch, wenn der BKV dem nicht rechtzeitig vor Ablauf des Bilanzierungszeitraums widerspricht. Dieser Saldo wird bei der Ermittlung des im nächsten Bilanzierungszeitraum in Anspruch genommenen Flexibilitätsrahmens nicht berücksichtigt, sondern am Ende des nächsten Bilanzierungszeitraums mit dem dann festgestellten Saldo verrechnet. Eine Übertragung auf einen anderen Biogas-BK ist nicht möglich. Sofern der BKV nicht die Übertragung, sondern die Auszahlung der positiven Salden wünscht, teilt er dieses dem MGV mit. Negative Salden müssen ausgeglichen werden. Für den Ausgleich wird das arithmetische Mittel aller Kauf- und Verkaufspreise für Ausgleichsenergie innerhalb des Bilanzierungszeitraums herangezogen. Der Preis für den jeweiligen Bilanzierungszeitraum ist abhängig von Beginn und Enddatum des Bilanzkreises und kann somit je Biogas-Bilanzkreis variieren. Seite 118 von 271

119 8.5 Rechnungserstellung für Überschreitungsmengen Der MGV erstellt die Abrechnung bis auf weiteres in Papierform. Folgende Inhalte werden ausgewiesen: Biogas-Bilanzkreisnummer Bilanzierungszeitraum Abrechnung des in Anspruch genommenen Flexibilitätsrahmens (absolut) multipliziert mit dem Entgelt für den erweiterten Bilanzausgleich in Höhe von 0,001 /kwh Gutschrift der Summe aus den täglichen, positiven Differenzmengen (Überspeisung) außerhalb des Flexibilitätsrahmens multipliziert mit dem jeweils zugehörigen täglichen Preis für negative Ausgleichsenergie. Abrechnung der Summe aus den täglichen, negativen Differenzmengen (Unterspeisung) außerhalb des Flexibilitätsrahmens, multipliziert mit dem jeweils zugehörigen täglichen Preis für positive Ausgleichsenergie. Übertrag des positiven Saldos innerhalb des bestehenden Flexibilitätsrahmens am Ende des Bilanzierungszeitraums auf den nächsten Bilanzierungszeitraum in kwh. Abrechnung des kumulierten, positiven oder negativen (absolut) Saldos des Biogas- Bilanzkreises innerhalb des bestehenden Flexibilitätsrahmens am Ende des Bilanzierungszeitraums in kwh, multipliziert mit dem arithmetischen Mittel aller Kauf- und Verkaufspreise für Ausgleichsenergie innerhalb des Bilanzierungszeitraums in. Abrechnung der Regelenergieumlage in. Es gibt eine Anlage zur Rechnung mit den Salden der Einspeisemengen, Ausspeisemengen, Differenzmengen, des durchschnittlichen Ausgleichsenergiepreises im Bilanzierungszeitraum der Abrechnung sowie die Summe der Ausgleichsenergiekosten oder -erlöse. Sofern der MGV dies anbietet und der BKV dies wünscht, übermittelt der MGV die Daten zusätzlich in elektronischer Form als Excel- oder CSV-Datei. Auf einer weiteren Anlage zur Rechnung werden die in den Biogasbilanzkreis eingespeisten Biogasmengen, die ausgespeisten Biogasmengen und die nutzbare positive und negative Flexibilitätsgrenze aufgeführt. Dieser Anhang kann zur Bestätigung der Biogasmengen gegenüber dem EEG-Einspeisenetzbetreiber genutzt werden. Seite 119 von 271

120 9 Mehr-/Mindermengenabrechnung Die Grundlage für die Mehr-/Mindermengenberechnung für Standardlastprofilkunden ist in 25 Abs. 1-3 der GasNZV wie folgt beschrieben: (1) Die Mehr- und Mindermengen, die durch Abweichungen zwischen allokierten Mengen und der tatsächlichen Ausspeisung beim Letztverbraucher entstehen, gelten als vom Ausspeisenetzbetreiber bereitgestellt oder entgegengenommen und werden von diesem mit den Transportkunden abgerechnet. Diese Abrechnung erfolgt mindestens jährlich oder am Ende des Vertragszeitraums auf der Basis der in den Bilanzkreis des Transportkunden allokierten Ausspeisungen sowie der gemessenen Werte für die Letztverbraucher. (2) Nimmt der Ausspeisenetzbetreiber innerhalb des betreffenden Abrechnungszeitraums Mehrmengen entgegen oder liefert der Ausspeisenetzbetreiber innerhalb des betreffenden Abrechnungszeitraums Mindermengen, so hat er dem Transportkunden einen Arbeitspreis zu vergüten oder in Rechnung zu stellen. (3) Der Ausspeisenetzbetreiber rechnet Ausgaben und Einnahmen aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung mit dem Marktgebietsverantwortlichen ab. 9.1 Was sind Mehr- oder Mindermengen? Mehr- oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen den für einen Zählpunkt für einen Zeitraum vom NB an den MGV gemeldeten bilanzkreisrelevanten Allokationsdaten, abzüglich des Verbrauchs des jeweiligen Zählpunktes für diesen Zeitraum. Es wird unterschieden zwischen Mehr- und Mindermengen: Mehrmengen entstehen innerhalb des Betrachtungszeitraumes als Differenzmenge, sofern die am Zählpunkt ausgespeiste Gasmenge niedriger ist als die Gasmenge die vom NB in den Bilanzkreis/Subbilanzkonto allokiert wurde. In diesem Fall ist die Mehrmenge ein positiver Wert, Allokation minus verbrauchter Gasmenge ist > 0. Mindermengen entstehen innerhalb des Betrachtungszeitraumes als Differenzmenge, sofern die am Zählpunkt ausgespeiste Gasmenge höher ist als die Gasmenge die vom NB in den Bilanzkreis/Subbilanzkonto allokiert wurde. In diesem Fall ist die Mindermenge ein negativer Wert, Allokation minus verbrauchter Gasmenge ist < 0. Mehr- und Mindermengen an einem einzelnen Zählpunkt sind nicht prognostizierbar und entstehen durch folgende Effekte: Abweichungen im Verbrauchsverhalten der SLP-Ausspeisepunkte bzgl. der angenommenen Jahresverbrauchsprognose und dem Verbrauchsverlauf, Abweichungen zwischen Prognose- und Ist-Temperaturen bei der Ermittlung der synthetischen SLP-Allokationsmengen, Mengendifferenzen bei RLM-Ausspeisepunkten, die durch die Ermittlung der Allokation mit einem vorläufigen Brennwert im Gegensatz zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Mengen mit einem Brennwert nach dem Arbeitsblatt G 685 des DVGW entstehen. Nachträglich festgestellte Allokations- oder Deklarationsfehler bei RLM-Kunden werden möglichst durch das Clearingverfahren behoben. Nur für die Fälle, dass sich die verschiedenen Seite 120 von 271

121 TK und BKV nicht auf eine Rückabwicklung von Fehlallokationen oder fehlenden Allokationsmengen verständigen können oder sich für eine alternative Abwicklung als Mehr-/oder Mindermenge entscheiden, werden die zu wenig oder zuviel allokierten Mengen als Mehr- /Mindermengen nach Abstimmung zwischen dem NB und dem/den betroffenen TK abgerechnet. Falls der NB einen SLP-Zählpunkt auf einen falschen BK/SBK allokiert hat, kann ein nachträgliches Clearing nicht stattfinden. In diesem Fall wird eine Mehr- /Mindermengenabrechnung durchgeführt mit einer Netznutzungsmenge gleich 0. Evtl. durchgeführte Clearingverfahren werden in der Mehr-/Mindermengenberechnung berücksichtigt. Entweder wird die Berechnung erst nach den Clearingverfahren durchgeführt oder eine bereits durchgeführte Abrechnung wird korrigiert bzw. storniert. Bei der täglichen Berechnung der synthetischen SLP-Mengen unter Verwendung der Prognosetemperatur entstehen Mehr-/Mindermengen durch einen unvermeidbaren Temperaturprognosefehler. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Auswirkung der Abweichung zwischen Ist- und Prognosetemperatur auf die SLP-Menge. A b w e ich u n g d e s h -W erte s v o m h -W ert m it Is ttem p eratu r 90% 70% 50% 30% 10% -10% -30% Abweichung des h-wertes bei Tgeo mit Isttemperatur bzw. Tgeo mit Temperaturfehler von xx CProfil EFH 03 Bayern Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 0,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 1 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 1,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 2 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 2,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 3 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose -0,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 1 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose -1,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 2 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 2,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 3 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 3,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 3,5 C - 3,5 C - 3,0 C - 2,5 C - 2,0 C - 1,5 C - 1,0C - 0,5C -50% Geometrische Reihe mit Isttemperaturen Abbildung 42: Abweichungen der Tagesmengen der SLP-Kunden mit Profil TU München in Abhängigkeit vom Temperaturprognosefehler Eine Besonderheit stellen die Mehr-/Mindermengen im analytischen SLP-Verfahren dar. Nachdem die Restlastkurve auf alle Ausspeisepunkte aufgeteilt ist, bleiben am Ende des Seite 121 von 271

122 Tages keine Mengen übrig, alle Differenzen wurden verteilt. Natürlich treten auch im analytischen Verfahren Unterschiede zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen gemessenen Verbrauch je Zählpunkt auf. In Summe über alle Zählpunkte aggregiert saldieren sich diese Differenzen aber theoretisch zu Null. Mehr-/Mindermengen sind nicht prognostizierbar, da sie vom Verbrauchsverhalten des Kunden, der Güte des zugeordneten Lastprofils und von der Prognosegüte der Anbieter von Temperaturdaten abhängen. Mehr-/Mindermengen können erst ermittelt werden, nachdem der Verbrauch des Kunden an der Entnahmestelle festgestellt wurde. 9.2 Ermittlung der Mehr-/Mindermengen Die Gasnetzzugangsverordnung lässt dem NB die Wahl, ob die Mehr- /Mindermengenermittlung und -abrechnung einmal jährlich für alle Kunden zu einem Stichtag durchgeführt wird oder rollierend über das ganze Jahr erfolgt. Aus diesem Grund sind verschiedene Verfahren möglich, die Mehr-/ Mindermengen gegenüber dem TK abzurechnen. Die Vorgehensweise aller nachfolgenden Verfahren zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengen ist immer identisch: eine ausgespeiste Gasmenge in kwh wird je Zählpunkt ermittelt und mit einer in einen Bilanzkreis für den gleichen Zählpunkt vom NB an den MGV gemeldeten Menge verglichen. Dieser Grundsatz gilt für alle synthetischen und analytischen Standardlastprofilverfahren. Die nachfolgenden Verfahren unterscheiden sich durch den Zeitpunkt, an dem die Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung erfolgt, durch die Art der Ermittlung des Verbrauchs und ob die Mehr-/Mindermenge jedes Ausspeisepunktes getrennt oder aggregiert je TK ermittelt wird. Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen, wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je TK eine Einzelallokation vorliegt. In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein. Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi Gas Mehr-/Mindermengenmodell). Die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung bei SLP- Ausspeisepunkten sind gleichberechtigt. Falls der NB keine Allokation vorgenommen oder der MGV keine fristgemäße Allokation empfangen hat, werden gemäß 43 Abs. 4 KoV durch den MGV Ersatzwerte ermittelt und als Allokationsdaten verwendet. In diesen Fällen übersendet der MGV dem NB bis zum Zeitpunkt D-1 die durch ihn erzeugten Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis bzw. Subbilanzkonto übermittelt als Tagesband. Der NB teilt die Allokationsdaten sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen TK auf und verwendet diese für die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen. Seite 122 von 271

123 Der NB teilt dem MGV schriftlich das von ihm angewendete Mehr- /Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Dem TK wird das Verfahren in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages mitgeteilt. Bei einer Fusion von NB mit unterschiedlichen Mehr-/Mindermengenverfahren oder bei der Gründung eines neuen NB meldet der NB unverzüglich den MGV das Mehr- /Mindermengenverfahren. Um eine Ungleichbehandlung der TK zu vermeiden, ist in einem Netz je Marktgebiet immer jeweils nur ein Verfahren für die Mehr-/Mindermengenabrechnung der SLP-Verbrauchsstellen zulässig. Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem TK gemeinsam mit der Mehr- /Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung. NB mit einem Netzgebiet mit Marktgebietsüberlappung erstellen eine Mehr- /Mindermengenabrechnung je Marktgebiet Mehr-/Mindermengenermittlung für RLM-Ausspeisepunkte Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten werden mit einem vom NB monatlich neu festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom NB allokiert. Dieser Bilanzierungsbrennwert wird auch nachdem der gemäß G 685 errechnete Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt für die Ermittlung der Allokation nicht korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem Zeitpunkt D+1 bis M+12 an den Lastgängen nur noch Ersatzwertkorrekturen vorgenommen werden. Aufgrund der Brennwertdifferenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem TK und dem NB als Mehr-/Mindermengen abzurechnen sind. Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die täglich für den Ausspeisepunkt allokierte Menge des Liefermonats der tatsächlichen mit dem gemäß G 685 ermittelten Abrechnungsbrennwert für den Liefermonat errechneten Netznutzungsmenge gegenübergestellt. Die Ermittlung der Mehr-/Mindermenge erfolgt monatlich sobald der Abrechungsbrennwert vorliegt, ggf. Ersatzwerte gebildet sind, ein evtl. RLM-Clearingverfahren abgeschlossen und die Abstimmung mit dem Netzkonto erfolgt ist. Beispiel: die Monatsmenge eines RLM-Ausspeisepunktes beträgt gemäß Bilanzkreisallokation 2 Mio. kwh, berechnet mit einem Bilanzierungsbrennwert von 11,1 kwh/m³, und die Monatsmenge auf Basis des endgültigen Abrechnungsbrennwertes von 11,2 kwh/m³ liegt bei 2,018 Mio. kwh die Differenzmenge von kwh wurde vom BKV zu wenig geliefert und muss als Mindermenge zwischen dem NB und dem TK abgerechnet werden. Bis spätestens zum 10. Werktag nach dem Liefermonat können für diesen Lastgang vom NB noch Ersatzwerte gebildet werden. Der NB übersendet bis spätestens 3 Monate nach dem Liefermonat die Mehr/Mindermengenabrechnung an den TK. Der TK erhält bereits am 10. WT vom NB nach GeLi Gas den Lastgang je RLM- Ausspeisepunkt mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert. Die Differenz zwischen den beiden Energiemengen entspricht sofern keine Clearingverfahren abgewi- Seite 123 von 271

124 ckelt werden der jeweiligen Mehr- oder Mindermenge. Damit besitzt der TK bereits am 10. WT eine vorläufige Mehr-/Mindermengenermittlung. Korrekturen der K-Zahl, die aufgrund der Vorgaben der G 685 bei einzelnen RLM-Kunden vorgeschrieben sind, werden ebenfalls in den Mehr-/Mindermengen berücksichtigt Aufteilung von SLP-Mehr-/Mindermengen auf verschiedene Zeitpunkte bzw. Monate In den nachfolgenden Verfahren zur Berechnung von Mehr-/Mindermengen für SLP- Zählpunkte mit Ausnahme des einzelkundenscharfen rollierenden Abrechnungsverfahrens werden Mengen auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt. Dabei kann es sich um Mengenaufteilungen auf Zeiträume zwischen 2 Stichtagen oder auf Monate handeln. Hierfür kommen die Verfahren in Anlehnung an die G 685 zum Einsatz: o Variante 1: Verteilung der Mehr-/Mindermengen über die SLP-Allokation, d. h. die Differenzmenge wird prozentual analog der Verteilung der Allokation auf den abzugrenzenden Zeitraum aufgeteilt. Bei einer Aufteilung auf einzelne Monate z. B. ergibt sich folgendes Vorgehen: Ablesung bis Allokation Anteil je Monat echter Verbrauch Mindermenge Verteilung der Mindermenge Feb. 11 Mrz. 11 Apr ,2% 25 Mai ,4% 67 Jun ,6% 53 Jul ,3% 125 Aug ,9% 239 Sep ,5% 309 Okt ,1% 341 Nov ,0% 280 Dez ,3% 266 Jan ,5% 149 Feb ,3% 86 Mrz ,0% Apr. 12 Mai. 12 Summe % Tabelle 7: Aufteilung der Mehr-/Mindermenge auf die einzelnen Monate aufgrund der Allokationsprozentsätze o Variante 2: Erneutes Ausrollen der Lastprofile. Der NB errechnet auf Basis der abgelesenen Verbrauchswerte und der Ist-Temperaturen bei Anwendung des synthetischen SLP-Verfahrens einen neuen Kundenwert bzw. einen neuen normierten Jahresverbrauch. Der Kundenwert bzw. normierter Jahresverbrauch wird nach jeder Ablesung neu errechnet, um Verbrauchsveränderungen des Kunden für die SLP-Allokation zu Seite 124 von 271

125 o o berücksichtigen. Mit diesem neuen Kundenwert bzw. normierten Jahresverbrauch und den Ist-Temperaturen wird der abgelesene Verbrauch des Kunden auf die einzelnen Monate aufgeteilt. Variante 3: Aufteilung nach Gradtagen Variante 4: Aufteilung nach Verbrauch Ein Beispiel für eine Aufteilung auf einzelne Monate ist in Tabelle 8 dargestellt. Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden komplett verteilt. M o n a t A b le s u n g u n t e r s t e llt a m A n z a h l K u n d e n in d e r A b - le s u n g A b g e r e c h - n e t E n e r g ie - m e n g e A llo k a t io n M M M A n t e il d e r M M M im J a n 1 1 A n t e il d e r M M M im F e b 1 1 A n t e il d e r M M M im M ä r z 1 1 A n t e il d e r M M M im A p r 1 1 A n t e il d e r M M M im M a i 1 1 A n t e il d e r M M M im J u n 1 1 A n t e il d e r M M M im J u l 1 1 A n t e il d e r M M M im A u g 1 1 A n t e il d e r M M M im S e p 1 1 A n t e il d e r M M M im O k t 1 1 A n t e il d e r M M M im N o v 1 1 A n t e il d e r M M M im D e z 1 1 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan A n t e il d e r M M M im J a n 1 2 Tabelle 8: Zeitversatz der Mehr-/Mindermengenermittlung einzelner Monate Die Mindermengen der Zählpunkte, die beispielhaft im Februar 2011 am abgelesen werden, betragen 1,5 Mio. kwh. Von diesen 1,5 Mio. entfallen kwh auf den Januar und kwh auf den Monat Februar. Ausspeisepunkte, die am abgelesen werden, besitzen noch Mehr- oder Mindermengenanteile, die auf den Januar 2011 entfallen, in diesem Beispiel ist dies eine Mindermenge von kwh Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Zählpunkte bei rollierendem Ableseverfahren Der NB ermittelt auf Basis der Zählerablesung die Verbrauchswerte der einzelnen Entnahmestellen. Nach erfolgter Ablesung errechnet der NB auf Basis der nach den im Arbeitsblatt G 685 des DVGW vorgegebenen Regeln den jeweiligen Brennwert, die z-zahl etc., um den Verbrauch in der Einheit kwh für den Ablesezeitraum zu ermitteln. Dieser Prozess erfolgt kontinuierlich über das ganze Jahr, so dass jeden Monat eine Teilmenge aller Zählpunkte abgelesen wird. Zusätzlich finden weitere Ablesevorgänge statt, wie z. B. aufgrund von durchgeführten Lieferantenwechseln oder bei Ein- bzw. Auszügen. Die Ermittlung der Mehr- /Mindermengen erfolgt gastagsscharf für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Seite 125 von 271

126 Im Falle eines Dissenses zwischen NB und TK bzgl. der für die Erstellung der Netznutzungsrechnung zugrunde gelegten Verbrauchsmenge wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung nach der Klärung der relevanten Mengen erstellt Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes einzelkundenscharfes Verfahren Die Mehr-/Mindermengen werden kontinuierlich nach jeder Zählerablesung errechnet. Die Verbrauchsmengen entsprechen den Mengen der Netznutzungsabrechnung. Die Allokationsdaten werden analog für den abgelesenen Zeitraum je Ausspeisepunkt errechnet. Dies ist nur möglich, sofern für den kompletten Abrechnungszeitraum Einzelkundenallokationsdaten vorliegen. Der Transportkunde erhält monatlich bis M+30 WT bis zu diesem Termin müssen alle Allokationsmengen mit dem MGV für die Erstellung des Netzkontos abgestimmt sein eine einzelkundenscharfe Liste mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisestelle. In dem Beispiel in Tabelle 1 beliefert der TK 1 zwei verschiedene Ausspeisepunkte. Für den Kunden 1 ist eine Mindermenge von kwh angefallen und für den Kunden 2 eine Mehrmenge von kwh. Der TK 1 erhält eine Mehrmengenabrechnung und eine getrennte Mindermengenabrechnung. Der Kunde 3 hat nur einen sehr kurzen Abrechnungszeitraum von unter 2 Monaten, der TK 2 erhält trotzdem eine Mindermengenrechnung. Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Transportkunde 1 Transportkunde 2 Energie-menge auf Basis abgelesener Zählerwerte Energie-menge auf Basis abgelesener Zählerwerte Energie-menge auf Basis abgelesener Zählerwerte Einzelallokation Mindermenge Einzelallokation Mehrmenge Einzelallokation Mindermenge Feb % Mrz % Apr. 11 7% Mai. 11 4% 950 Jun. 11 3% Jul. 11 1% Aug. 11 3% Sep. 11 3% Okt. 11 6% Nov % Dez % Jan % Feb % Mrz % Apr. 12 7% Mai. 12 4% Jun. 12 3% Jul. 12 1% Nov % Summe Tabelle 9: Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes einzelkundenscharfes Verfahren Ein Wechsel vom rollierenden Verfahren ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Seite 126 von 271

127 Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung aggregiert Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen einmal jährlich zu einem Stichtag errechnet. Dabei werden die Verbrauchsmengen aller SLP-Zählpunkte auf einen bestimmten Stichtag abgegrenzt und den in den Bilanzkreis allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Dieses Verfahren ist immer dann geeignet, wenn nicht für alle zu betrachtenden Abrechnungszeiträume für jeden Ausspeisepunkt Einzelallokationsdaten vorliegen. Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Transportkunde 1 Transportkunde 2 Feb. 11 Mrz. 11 Energiemenge Einzelallokation auf Basis Abgrenzung Apr Mai Jun Jul Aug Sep Mindermenge Energiemenge Einzelallokation auf Basis Abgrenzung Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Energiemenge auf Basis Abgrenzung Aug Sep Okt Nov Dez Abgrenzungszeitpunkt vom Mehrmenge Einzelallokation Mehrmenge Abgrenzungszeitpunkt bis zum Summe Tabelle 10: Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung auf das GWJ 2011/2012 In Tabelle 10 ist ein Abgrenzungszeitraum vom bis zum gewählt. Die Kunden werden rollierend über das Jahr verteilt abgelesen (gelber Zeitraum für die 1. Ablesung und türkiser Zeitraum für die 2. Ablesung). Die abgelesenen Werte bilden die Grundlage für die Abgrenzung zum Stichtag Der Kunde 1 wird zwischen dem und dem abgelesen, Kunde 2 zwischen dem und dem Kunde 3 ist ein Neukunde, seine Lieferung beginnt am und er wird das erste Mal am abgelesen. Für diesen Seite 127 von 271

128 Kunden erfolgt die erste Abgrenzung deshalb auf Basis eines geschätzten Jahresverbrauchs, da keine Vorjahreswerte vorliegen. Zum wird die Abgrenzung für alle Kunden durchgeführt. Spätestens 3 Monate nach dem Stichtag also spätestens zum erhalten alle TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung für den kompletten Zeitraum bis Ein Wechsel vom Abgrenzungsverfahren in ein anderes Verfahren ist nur zum Stichtag der Abgrenzung möglich Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren aggregiert Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen für komplett abgeschlossene Monate ermittelt und abgerechnet. Nach Ablauf des Gastages werden für die Gesamtheit aller Zählpunkte eines Netzes die Mehr-/ Mindermengen für den Monat Oktober 2011 ermittelt. Erst zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der letzte SLP-Ausspeisepunkt, der noch Absatzmengen im Oktober 2011 besitzt, abgelesen worden. Die Energiemengen werden je TK auf die einzelnen Monate aufgeteilt und den je TK aggregierten Allokationsmengen in den jeweiligen Monaten gegenübergestellt. Die Verbrauchsmengen müssen sachgerecht und für den TK und MGV nachvollziehbar auf die einzelnen Monate aufgeteilt werden. Die möglichen Verfahren zur Aufteilung der Mengen auf die einzelnen Monate sind in Kap beschrieben. Ein Wechsel vom Monatsverfahren ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren einzelkundenscharf Sofern für die einzelnen Ausspeisepunkte Einzelallokationsdaten für den kompletten Ablesezeitraum vorliegen, können die Mehr-/Mindermengen einzelkundenscharf berechnet werden. In diesem Fall können entweder die Verbrauchsmengen nach Kap auf die einzelnen Monate aufgeteilt werden und den einzelkundenscharfen Allokationsmengen gegenübergestellt werden. Oder die Mehr-/Mindermengen werden für den Ablesezeitraum einzelkundenscharf ausgerechnet und danach auf die einzelnen Monate nach den Verfahren in Kap aufgeteilt. Je Monat wird eine einzelne Abrechnung erstellt. Eine Mehr- /Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung ist nicht möglich. Der Transportkunde erhält monatlich bis M+30 WT bis zu diesem Termin müssen alle Allokationsmengen mit dem MGV für die Erstellung des Netzkontos abgestimmt sein eine einzelkundenscharfe Liste mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisestelle. Ein Wechsel vom Monatsverfahren ist jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten möglich Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Ausspeisepunkte bei stichtagsbezogenem Ableseverfahren NB mit Stichtagsverfahren ermitteln die ausgespeiste Energiemenge je Ausspeisepunkt für alle Ausspeisepunkte im Netz zu einem bestimmten Stichtag und führen zu diesem Stichtag auch die Netznutzungsabrechnung durch. Für das hier beschriebene Stichtagsverfahren Seite 128 von 271

129 werden die Kunden gemäß den in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 Kap. 9 vorgegebenen Fristen zu einem Stichtag abgelesen und die Mengen auf den Stichtag hochgerechnet. Analog werden auch die Allokationsdaten zu diesem Stichtag ermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, wann die tatsächliche Ablesung beim Kunden stattgefunden hat. Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Energiemenge auf Basis Ablesung + Abgrenzung Transportkunde 1 Transportkunde 2 Energiemenge auf Basis Ablesung + Abgrenzung Einzelallokation Mindermenge Energiemenge Einzelallokation Ablesung + auf Basis Abgrenzung Mehrmenge Einzelallokation Mehrmenge Aug. 11 Sep. 11 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt. 12 Nov. 12 Dez. 12 Verbrauch Stichtag vom Stichtag bis Tabelle 11: Mehr-/Mindermengenermittlung jährlich bei Stichtagsabrechnung Für Kunden, die innerhalb des Stichtagzeitraums hinzukommen (z. B. neue Hausanschlüsse) werden nur die Teilmengen berücksichtigt (siehe Kunde 3). Die auf den Stichtagszeitraum abgegrenzten Verbrauchsmengen werden je TK aggregiert und den aggregierten Allokationsdaten gegenübergestellt und abgerechnet. Sofern für den Zeitraum zwischen den Stichtagen Einzelallokationsmengen je Ausspeisepunkt vorliegen, kann die Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf errechnet werden. Der Transportkunde erhält dann monatlich bis M+30 WT bis zu diesem Termin müssen alle Allokationsmengen mit dem MGV für die Erstellung des Netzkontos abgestimmt sein eine einzelkundenscharfe Liste mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisestelle. Der NB teilt dem MGV schriftlich jeweils 12 Monate im Voraus den Zeitpunkt der nächsten Stichtagsablesung mit. Ein Wechsel vom Stichtagsverfahren in ein anderes Verfahren ist nur zum Stichtag möglich. Seite 129 von 271

130 9.2.4 Wechsel zum einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren Bei einem Wechsel vom Abgrenzungsverfahren, Stichtagsverfahren oder Monatsverfahren zum einzelkundenscharfen rollierenden Verfahren, z. B. am , werden für das komplette GWJ 2011/2012 für alle Kunden immer nur Teilmengen abgerechnet. Beispiel für den Wechsel vom Abgrenzungsverfahren in das rollierende Verfahren: Bei dem Kunden 1 wird in der ersten Mehr-/Mindermengenabrechnung eine Mehr- /Mindermenge auf Basis einer Abgrenzung zwischen dem und ermittelt. Durch den Wechsel in das einzelkundenscharfe rollierende Verfahren ab dem ist zukünftig der Tag der Ablesung für den Mehr-/Mindermengenzeitraum relevant. Damit stellt die erste Abrechnung im rollierenden Verfahren nur den Teilzeitraum vom bis dar. Erst danach werden wieder komplette Jahre abgerechnet. Der kürzeste Zeitraum, der auf diese Art abgerechnet wird, ist der Kunde, dessen reguläre Abrechnung am stattfindet, sein Mehr-/Mindermengenzeitraum umfasst genau einen Tag. Korrekturen der Mehr-/Mindermengenabrechnung, die nach einem Verfahrenswechsel auftreten, werden getrennt behandelt. Im beschriebenen Beispiel wird z. B. die Kontrolle der Abgrenzung des GWJ 2011/2012 im November 2012 durchgeführt und abgerechnet, immer bezogen auf die Rechnungen, die das Jahr 2010/2011 betreffen. Korrekturen einer einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung nach dem Verfahrenswechsel erfolgen wie unter Kap beschrieben Rundungsdifferenzen und Berücksichtigung der Ersatzallokation durch den MGV Der NB kann entweder Tageswerte, strukturierte Stundenwerte oder ein Tagesband als Allokationsdaten an den MGV übersenden. Im Falle eines Tageswertes dividiert der MGV diesen durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) und erzeugt daraus ein Tagesband. Falls der NB Stundenwerte liefert, addiert der MGV diese 24 Stundenwerte und dividiert sie durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) für die Bildung des Tagesbandes. Bei diesem Rechenverfahren fallen Rundungsdifferenzen an, die akzeptiert werden. Der NB ist nicht verpflichtet, exakt die gleichen Werte wie der MGV als Allokationsdaten in seinen Systemen zu pflegen. Nur im Falle einer Ersatzallokation übernimmt der NB die am D-1 KT für den Tag der Ersatzallokation zugesandten Werte des MGV. Dies ist allerdings wichtig, da ansonsten die Mehr-/Mindermengenberechnung auf anderen Zahlen basiert als die offizielle Allokation und die Bilanzkreisabrechnung des MGV. Die Ersatzallokation des MGV oder ggf. korrigierte Allokationen im Rahmen eines Clearingverfahrens muss nicht auf die einzelnen Ausspeisepunkte aufgeteilt werden, sie kann im Nachgang zur regulären Mehr-/Mindermengenabrechnung aggregiert abgerechnet werden. Dieser Fall kann auftreten, wenn die Mehr-/Mindermengen einzelkundenscharf gemeinsam mit der Netznutzung abgerechnet werden und das Clearingverfahren innerhalb der GeLi Fristen für die Erstellung der Abrechnung von 28 KT + 10 WT noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen wurde. In diesem Fall erhält der Transportkunde nach Abschluss des Clearingverfahrens bzw. nach Abschluss der Ersatzallokation eine Korrekturrechnung, auf der die betrof- Seite 130 von 271

131 fenen Ausspeisestellen, die in der Korrektur enthalten sind, aufgelistet werden. Um einen aufwendigen Korrekturprozess zu vermeiden, ist das Anstoßen eines sehr frühzeitigen Clearings durch den BKV wichtig. In allen anderen Fällen wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung erst nach Abschluss der Ersatzallokation D-1 KT und nach Abschluss der Clearingverfahren durchgeführt, so dass keine nachträgliche Korrektur notwendig ist. 9.3 Meldung der SLP und RLM-Mehr-/Mindermengen vom NB an den MGV Die unter Kap. 9.2 ermittelten Mehr- bzw. Mindermengen werden vom NB über alle SLP- und RLM-Ausspeisepunkte getrennt aggregiert und dem MGV zur Führung des Netzkontos übermittelt. Die Meldung erfolgt im Format SSQNOT. Der MGV bestätigt die eingegangene Meldung mit CONTRL. Im Fehlerfall wird ein Fehlerprotokoll versendet oder der MGV setzt sich direkt und unverzüglich mit dem NB in Verbindung. Im Falle einer Mehrmenge erfolgt die inhaltliche Prüfung der SSQNOT bei Eingang der Mehrmengenrechnung. Die RLM-Mehr-/Mindermengen werden monatlich bis spätestens 3 Monate nach dem Liefermonat für alle RLM-Ausspeisepunkte eines TK aggregiert, so dass für jeden TK je Monat entweder eine Mehrmenge oder eine Mindermenge errechnet wird. Alle Mehrmengen und Mindermengen werden aggregiert und dem MGV gemeldet, so dass dieser monatlich je NB eine RLM-Mehr- oder eine RLM-Mindermenge erhält (Details der Meldung siehe Kap. 9.7). SLP- SLP- Kunde 5 SLP- Kunde 9 Kunde 8 RLM- Kunde 1 RLM- Kunde 2 RLM- Kunde kwh kwh 500 kwh Transportkunde 1 SLP- Kunde 1 SLP- Kunde 2 SLP- Kunde kwh 50 kwh 100 kwh SLP- Kunde 4 SLP- Kunde 5 RLM- Mindermenge kwh ANB SLP- Mehrmenge kwh Transportkunde 1 SLP- Kunde 6 xxx kwh Mindermenge Abbildung 43: Aggregation der einzelnen Ausspeisepunkte je TK xxx kwh Mehrmenge Seite 131 von 271

132 Die SLP-Mehr-/Mindermengen werden in der Regel entweder monatlich oder jährlich dem MGV mitgeteilt. Dabei sind folgende Regeln zu beachten: o o Die SLP Mehr- und Mindermengen werden dem MGV immer über alle TK aggregiert übermittelt. Im Stichtags- und im Abgrenzungsverfahren erfolgt die Mengenmeldung spätestens 3 Monate nach dem Stichtag. Wenn der Stichtag z. B. der ist, wird die Mengenmeldung bis spätestens dem an den MGV gesendet. xxx kwh xxx kwh SLP Mindermenge Transportkunde 5 SLP Mehrmenge kwh kwh Transportkunde 4 MGV Meldung über Mindermenge = kwh ANB 300 kwh Transportkunde kwh kwh Transportkunde 2 Transportkunde 1 Abbildung 44: Aggregation der TK nach Mehrmenge und nach Mindermenge o o Im Monatsverfahren erfolgt die Mengenmeldung spätestens 3 Monate nach dem Monat, an dem der letzte Kunde abgelesen wurde, dessen Verbrauchsmengen noch in den Abrechnungsmonat fallen. Für den Monat Januar 2011 z. B. werden üblicherweise Kunden bis Januar 2012 abgelesen. Die Mengenmeldung erfolgt bis Dieser Termin gilt auch, wenn der NB gegenüber dem TK das einzelkundenscharfe Monatsverfahren anwendet. Die Monatsmengen müssen abschließend gebildet sein, das kann erst nach Ablesung aller Kunden stattfinden. Im einzelkundenscharfen rollierenden Abrechnungsverfahren erfolgt je Monat nur eine Mengenmeldung. Der NB aggregiert die in einem Monat durchgeführten Abrechnungen zu einer Monatsmeldung. Eine untermonatliche SSQNOT ist nicht möglich, sie würde die vorhergehende SSQNOT überschreiben. Die Datumsangabe auf der SSQNOT ist dann der 1. und der letzte KT des Monats, in dem die untermonatlichen Mehr-/Mindermengenabrechnungen erfolgt sind. Seite 132 von 271

133 o Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren erfolgt je Jahr nur eine Mengenmeldung 9.4 Preisbildung der Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen für SLP- und RLM-Zählpunkte werden für den Mehr-/ Mindermengen-Abrechnungszeitraum vom NB gegenüber dem TK abgerechnet. Die Basis für den Mehr-/Mindermengenpreis bilden die veröffentlichten täglichen positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise. Es handelt sich um einen symmetrischen Preis, sowohl für die Mehrmengen als auch für die Mindermengen. Pro Tag wird der Mittelwert aus dem positiven und negativen Ausgleichsenergiepreis berechnet. Beispiel Januar 2011: positiver negativer Ausgleichsenergiepreienergiepreis Ausgleichs- in Ct/kWh in Ct/kWh tägliches Mittel in Ct/kWh ,9640 2,1873 2, ,9400 2,1873 2, ,0756 2,2215 2, ,0120 2,2320 2, ,8200 2,0880 2, ,7438 2,0533 2, ,7600 2,0552 2, ,7402 2,0430 2, ,7402 2,0430 2, ,7600 2,0658 2, ,7360 2,0173 2, ,7396 2,0295 2, ,7480 2,0344 2, ,6912 1,9593 2, ,6040 1,9526 2,2783 monatlicher Mittelwert 2,3916 Tabelle 12: Übersicht Preisbildung Mehr-/Mindermengenpreis je Monat Anschließend wird pro Monat der ungewichtete Durchschnitt über alle Tagesdurchschnittspreise des Monats gebildet. Der Mehr-/Mindermengenpreis wird vom MGV ermittelt und bis zum M+5 WT veröffentlicht. Für die Abrechnung der RLM-Mehr-/Mindermengen kommt der jeweilige monatliche Mehr- /Mindermengenpreis zum Ansatz. Seite 133 von 271

134 monatlicher Mehr-/Mindermengenpreis in Ct/kWh 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 "Mehr-/Mindermengenpreise NCG" Abbildung 45: Mehr-/Mindermengenpreise seit Für die Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen kommen je nach Verfahren unterschiedliche Preise zum Einsatz: Sofern ein NB das rollierende Verfahren zur Abrechnung der SLP-Ausspeisepunkte anwendet, wird der Mehr-/Mindermengenpreis des Ablesemonats außen vor gelassen. Beispiel: Ein NB führt wöchentlich eine kombinierte Netznutzungs- und MMM- Abrechnung durch, d. h. er liest z. B. in der 14. Kalenderwoche ( ) 1/50 seiner Kunden ab. Der MMM-Preis entspricht dem ungewichteten arithmetischen Mittel der Monate April 2010 bis März Der Preis für den Monat April 2011 bleibt außen vor. Beim Stichtagsverfahren und beim Abgrenzungsverfahren wird der Jahrespreis, inkl. des Monats errechnet, in dem der Stichtag liegt. Der Preis wird auf alle errechneten Mehr- /Mindermengen angewendet, unabhängig davon, wann der Kunde angeschlossen wurde oder ob ein Lieferantenwechsel stattgefunden hat. Die Mehr-/Mindermengenermittlung wird natürlich im Fall eines Lieferantenwechsels für die jeweiligen Lieferanten vor und nach dem Zeitpunkt des Lieferantenwechsels getrennt ermittelt. Beispiel: Der NB rechnet die MMM zum ab. In diesem Fall ermittelt sich der Mehr-/Mindermengenpreis als ungewichtetes arithmetisches Mittel der Monate Oktober 2010 bis September Für das unter Kapitel beschriebene Monatsverfahren wird der jeweilige monatliche Mehr-/Mindermengenpreis des einzelnen Monats zugrunde gelegt. Seite 134 von 271

135 9.5 Abwicklung Zahlungsströme zwischen NB und TK Die vom NB ermittelten Mehr-/Mindermengen werden gegenüber dem TK abgerechnet. Die Rechnungsstellung kann insbesondere in den folgenden Varianten erfolgen: 1. Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung mit einer getrennten Rechnung je Zählpunkt oder 2. Separate Mehr-/Mindermengenabrechnung zusätzlich zur Netznutzungsabrechnung mit getrennten Rechnungen je Zählpunkt oder 3. Sammelrechnung über mehrere Zählpunkte Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Zählpunkte Für RLM-Zählpunkte erfolgt der Prozess immer monatlich. Der NB übersendet spätestens 3 Monate nach dem Liefermonat an den TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Zählpunkte Prinzipiell soll eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Basis finaler Abrechnungs- und Allokationsdaten erfolgen. Die Abrechnungsdaten liegen spätestens zum Zeitpunkt der Netznutzungsabrechnung vor. Gemäß GeLi Gas ist dies der 28 KT nach der letzten Ablesung. Im Gegensatz dazu können sich die Allokationsdaten entweder durch Ersatzwertbildungen beim MGV oder durch Clearingverfahren bis M+2 Monate - 10 WT noch verändern. Nach Versand der Rechnung oder Gutschrift beträgt das Zahlungsziel des TK 10 WT. Die gleiche Frist gilt für die Auszahlung der Gutschrift an den TK. In den aggregierten Jahresverfahren Stichtag oder Abgrenzung wird die Mehr- /Mindermengenabrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag erstellt. Wenn z. B. ein Stichtagsverfahren oder ein Abgrenzungsverfahren zum zum Einsatz kommt, wird die Abrechnung bis spätestens dem zugesendet. Im aggregierten Monatsverfahren wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Tag erstellt, an dem der letzte Kunden aus der monatlichen Abrechnungstranche abgelesen wurde. Im rollierenden einzelkundenscharfen Verfahren erfolgt die Rechnungsstellung bis spätestens 3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunde zuletzt abgelesen wurde. Soll die Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, ist bis spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der Netznutzungsabrechnung gemäß GeLi- Gas nach 28 Kalendertagen + 10 Werktage die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu erstellen. Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag. Soll die Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, gilt die Frist der GeLi-Gas. Seite 135 von 271

136 Im einzelkundenscharfen Monatsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem letzten KT des Ablesemonats. Es werden für jeden Monat einzelne Abrechnungen erstellt. Rollierende Ablesung Stichtagsablesung Verfahren der Mehr-/Mindermengenabrechnung Termin der Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen Übermittlung der Rechung an den TK Termin der Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen Übermittlung der Rechung an den TK rollierendes Abrechnungsverfahre n rollierend, das ganze Jahr bis spätestens 3 Monate nach dem Monat der Ablesung jährliches Abgrenzungsverfahre n ein Mal Jährlich zu einem Stichtag Monatsverfahren monatlich mit einem Timelag von 12 Monat jährlich, bis monatlich, bis spätestens 3 Monate spätestens 3 Monate nach dem Stichtag der nach Ablauf des Monats Abgrenzung monatlich monatlich bis spätestens 3 Monate nach dem Liefermonat Stichtagsverfahren ein Mal Jährlich zu einem Stichtag jährlich, bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag der Ablesung SLP RLM Tabelle 13: Termine für die Versendung der Mehr-/Mindermengenrechnung an den TK 9.6 Abwicklung Zahlungsströme zwischen NB und MGV Prinzipielle Vorgehensweise Die unter Kap. 9.5 ermittelten Beträge für Mehr- und Mindermengen werden zwischen NB und TK abgerechnet. Der NB verrechnet die Zahlungsflüsse mit dem MGV weiter. Die Beträge werden vom MGV auf das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto gebucht. Seite 136 von 271

137 xxx kwh xxx kwh SLP Mindermengenrechnung SLP Mehrmengengutschrift Transportkunde 5 MGV Mehrmengenrechnung = kwh kwh kwh 20 Transportkunde 4 40 ANB 320 kwh 13 Transportkunde kwh kwh 200 Transportkunde 2 Transportkunde 1 Abbildung 46: Zahlungsflüsse einer SLP-Mehrmengenabrechnung zwischen NB und MGV Der NB bildet den Saldo aus allen an die TK versendeten Mindermengenrechnungen und Mehrmengengutschriften des abgerechneten Monats, getrennt nach SLP und RLM. Wenn die Summe der Mehrmengengutschriften an die TK größer ist als die Summe der Mindermengenrechnungen, dann schickt der NB eine Mehrmengenrechnung an den MGV. Wenn die Summe der Mindermengenrechnungen an die TK größer ist als die Summe der Mehrmengengutschriften, dann schickt der MGV eine Mindermengenrechnung an den NB. Die für die Erstellung der Rechnung notwendige Mindermenge wird dem MGV mit der Übersendung der Mengenmeldung mitgeteilt Rechnungen für Mehrmengen vom NB an den MGV Der NB aggregiert getrennt nach SLP und RLM alle in einem Monat an die TK übersandten Rechnungen und Gutschriften und schickt eine Mehrmengenrechnung an den MGV. RLM-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Liefermonat. Das Zahlungsziel beträgt 10 Werktage. Die RLM-Mehrmengenabrechnung erfolgt monatlich. SLP-Mehrmengenrechnungen erstellt der NB bis M+3 Monate + 10 WT nach dem Stichtag der Abrechnung bzw. im rollierenden Verfahren M+3 Monate + 10 WT nach dem Monat, in dem die Kunden abgelesen wurden. Das Zahlungsziel an den MGV beträgt 10 Werktage. Im rollierenden einzelkundenscharfen Abrechnungsverfahren werden alle Abrechnungen eines Monats aggregiert mit dem MGV abgerechnet. Im einzelkundenschar- Seite 137 von 271

138 fen Monatsverfahren wird der jeweilige Monat erst gegenüber dem MGV aggregiert abgerechnet, wenn alle Einzelabrechnungen vorliegen. Die Rechnung wird in Papierform erstellt. Eine elektronische Abwicklung kann zwischen den Parteien abgestimmt werden Rechnungen für Mindermengen vom MGV an den NB Der MGV erstellt auf Basis der Mengenmeldung aus Kap. 9.3 eine Mindermengenrechnung getrennt nach SLP und RLM und übersendet sie bis spätestens M+3 Monate + 10 WT an den NB. Das Zahlungsziel für die SLP-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage. Das Zahlungsziel für die RLM-Mindermengenrechnung beträgt 10 Werktage. Im Beispiel der Abbildung 47 beträgt die Mindermenge kwh. Diese Mindermenge wird vom MGV mit dem für den abgerechneten Zeitraum relevanten Preis bewertet. Bei RLM-Mindermengen ist es immer der jeweilige Monatspreis und bei SLP-Mindermengen der Preis, der aufgrund des vom NB angewendeten Abrechnungsverfahren zur Anwendung kommt. xxx kwh xxx kwh SLP Mindermengenrechnung SLP Mehrmengengutschrift Transportkunde kwh kwh 40 Transportkunde 4 MGV Zahlung der Mindermengenrechnung = kwh kwh 15 ANB 300 kwh 5 Transportkunde kwh 10 Transportkunde 2 Transportkunde 1 Abbildung 47: Zahlungsflüsse einer SLP-Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV Die Rechnung wird in Papierform erstellt. Eine elektronische Abwicklung kann zwischen den Parteien abgestimmt werden. Seite 138 von 271

139 9.6.4 Inhalte der Datenmeldungen und Rechnungen bzw. Gutschriften Die für die Mehr-/Mindermengenprozesse notwendigen Formate wurden auf der Plattform veröffentlicht. Nachfolgend sind die notwendigen Inhalte der Datenmeldungen beschrieben Rechnungs- bzw. Gutschrifterstellung vom NB an den TK Die Mehr-/Mindermengenabrechnung der SLP- und der RLM-Ausspeisestellen erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten und ist deshalb getrennt zu stellen. Zur Mehr-/Mindermengenabrechnung teilt der NB dem TK elektronisch folgende Daten mit: Absender Empfänger Datum der Abrechnung Lieferstelle Bilanzkreis bei RLM-Abrechnung Marktgebiet: Zeitraum der MMMA Art der Rechnung: Abzurechnende Mehr- oder Mindermenge NB, identifiziert durch Marktpartner-ID TK, identifiziert durch Marktpartner-ID Datum/Zeit Zählpunktbezeichnung, sofern eine Einzelabrechnung erfolgt Bilanzkreisnummer Marktgebietscode von Datum (XX.XX.XXXX) bis Datum (XX.XX.XXXX) oder abgegrenzte Menge SLP ermittelt nach G 685 Mehrmenge Mindermenge Preis Mehrmengengutschrift Mindermengenkosten Steuerinformation Korrekturen SLP oder RLM, sofern die Rechnung in Papier form erstellt wird oder wenn es sich um eine aggregierte INVOIC handelt Menge in kwh Menge in kwh Mehr-/Mindermengenpreis in Ct/kWh gerundet auf 4 Nachkommastellen Betrag in Euro, gerundet auf 2 Nachkommastellen Betrag in Euro, gerundet auf 2 Nachkommastellen UST-ID, Steuersatz usw. Verschlüsselung/ Signierung Kennzeichnung der Korrektur in der korrigierten Meldung, kompletter Storno Seite 139 von 271

140 Bis auf Weiteres kann der NB mit dem TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung in Papierform abrechnen. Eine Abrechnung in elektronischer Form ist zur einfacheren Abwicklung jedoch anzustreben. Sofern die Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung erfolgt, muss sie in elektronischer Form im Rahmen der INVOIC abgewickelt werden. Die Einführung des elektronischen Datenaustausches mittels INVOIC ist nur nach vorheriger Testphase und der Zustimmung beider Parteien umzusetzen. Bei einer Sammelabrechnung per INVOIC muss erkennbar sein, dass es sich um eine SLP oder RLM-Abrechnung handelt. Auf Wunsch des TK erstellt der NB im Falle einer Sammelrechnung eine monatliche Einzelaufstellung über die Mehr- oder Mindermengen je RLM-Zählpunkt. Der Wunsch muss nur einmalig ausgesprochen werden, der Versand erfolgt danach monatlich. Die Übermittlung erfolgt beispielhaft in der nachfolgenden Form: Mehr-/Mindermengen für RLM-Ausspeisepunkte Netzbetreiber / Absender DVGW-Code / Absender Netzbetreiber 98xxxxxxxxxxx Nachrichten ID Transportkunden Empfänger 8,3744E+15 [email protected] Erstelldatum 22/02/ :08:06 Rechnungsmonat März 09 BK Code/ SBC Zählpunktsbezeichnung Mehrmenge Mindermenge Abrechnungsdatum von Abrechnungsdatum bis in kwh in kwh BKCode DDDD BKCode DDDD BKCode DDDD Abbildung 48: Beispiel für die Übermittlung der Mehr-/Mindermengen Einzeldaten für RLM- Ausspeisepunkte Seite 140 von 271

141 9.7 Datenmeldung und Rechnungslegung zwischen NB und MGV Mengenmeldungen für die Führung des Netzkontos (NB an MGV) Folgende Daten werden vom NB an den MGV übermittelt: Meldung für RLM-Mehr-/Mindermengen: Absender Empfänger Bezugsobjekt Bezugszeitraum Mehrmenge für RLM Mindermenge für RLM NB, identifiziert durch Marktpartner-ID MGV, identifiziert durch Marktpartner-ID Netzkontonummer des NB von Datum (XX.XX.XXXX) bis Datum (XX.XX.XXXX) Menge in kwh Menge in kwh Je Mengenmeldung kann es für den Abrechnungszeitraum entweder eine Mehr- oder eine Mindermenge ergeben. Die gemeldeten Mengen sind immer positive Werte. Meldung für SLP-Mehr-/Mindermengen: Absender Empfänger Bezugsobjekt Bezugszeitraum Mehrmenge für SLP Mindermenge für SLP NB, identifiziert durch Marktpartner-ID MGV, identifiziert durch Marktpartner-ID Netzkontonummer des NB von Datum (XX.XX.XXXX) bis Datum (XX.XX.XXXX) Menge in kwh Menge in kwh Je Mengenmeldung kann es für den Abrechnungszeitraum entweder eine Mehr- oder eine Mindermenge ergeben. Die gemeldeten Mengen sind immer positive Werte. Zur Übermittlung von Mehr-/Mindermengen wird das Format SSQNOT verwendet. Alternativ können die MGV eine einheitliche Excel-Eingabeoberfläche zur Verfügung stellen. Informationen hierzu werden auf den Internetseiten des jeweiligen MGV dargestellt Datenmeldung für Rechnungen bzw. Gutschriften für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen (NB an MGV) Folgende Daten werden vom NB an den MGV übermittelt: Rechnung für Mehrmengen (NB an MGV): Absender Empfänger Bezugsobjekt NB, identifiziert über Marktpartner-ID MGV, identifiziert über Marktpartner-ID Netzkontonummer des NB Seite 141 von 271

142 Art der Rechnung Bezugszeitraum Mehrmenge Mehrmengenbetrag Mehrmengenpreis SLP oder RLM, sofern die Rechnung in Papierform erstellt wird von Datum (XX.XX.XXXX) bis Datum (XX.XX.XXXX) Menge in kwh Betrag in Euro mit 2 Nachkommastellen in Ct/kWh mit 4 Nachkommastellen Beachte: die gemeldete Mehrmenge ist immer ein positiver Wert. Für den Fall, dass sich die Rechnungsbeträge ändern, erfolgt ein Storno. Danach wird eine neue, korrigierte Rechnung gestellt. Rechnung für Mindermengen (MGV an NB): Absender Empfänger Bezugsobjekt Art der Rechnung Bezugszeitraum Mindermenge Mindermengenbetrag Mindermengenpreis MGV, identifiziert über Marktpartner-ID NB, identifiziert über Marktpartner-ID Netzkontonummer des NB SLP oder RLM, sofern die Rechnung in Papierform erstellt wird von Datum (XX.XX.XXXX) bis Datum (XX.XX.XXXX) Menge in kwh Betrag in Euro mit 2 Nachkommastellen in Ct/kWh mit 4 Nachkommastellen Für den Fall, dass sich die Rechnungsbeträge ändern, erfolgt ein Storno. Danach wird eine neue, korrigierte Rechnung gestellt. Bis auf weiteres kann der NB mit dem MGV und umgekehrt die Mehr-/Mindermengenabrechnung in Papierform abrechnen. Eine Abrechnung in elektronischer Form ist zur einfacheren Abwicklung jedoch anzustreben. Die Einführung des elektronischen Datenaustausches mittels INVOIC ist nur nach vorheriger Testphase und der Zustimmung beider Parteien umzusetzen Matching zwischen SSQNOT und INVOIC Sofern eine Abrechnung per INVOIC zwischen dem MGV und dem NB erfolgt, wird die IN- VOIC mit der dazugehörigen SSQNOT verknüpft. In der INVOIC wird eine zuvor per SSQNOT übermittelte Menge abgerechnet. Falls mehrere SSQNOT für den gleichen Zeitraum erzeugt wurden z. B. aufgrund von Korrekturen hat der Netzbetreiber sicherzustellen, dass die INVOIC auf die richtige SSQNOT referenziert. Für einen eindeutigen Verweis auf die SSQNOT ist in der INVOIC der Document identifier der entsprechenden SSQNOT als Referenz anzugeben (= im Folgenden als Referenznummer der SSQNOT bezeichnet). Jede SSQNOT erhält eine eindeutige Nummer. Seite 142 von 271

143 9.8 Korrektur bzw. Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung Prinzipiell ist zwischen der Stornierung einer fehlerhaften Mehr-/Mindermengenabrechnung und der Korrektur/Stornierung einer Mehr-/Mindermengen-Abrechnung aufgrund nachträglicher Änderungen der Mengen zu unterscheiden. Ein echter Storno einer Mehr-/Mindermengenabrechnung liegt z. B. dann vor, wenn die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen oder die Ermittlung des Mehr-/Mindermengenpreises fehlerhaft war. In diesem Fall wird nach Feststellung des Fehlers die Mehr-/Mindermengenabrechnung beim TK und beim MGV zeitnah storniert. Im anderen Fall war die originäre Mehr-/Mindermengenabrechnung zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt. Aufgrund von nachträglichen Änderungen an den Grunddaten ergeben sich aber Korrekturen an den Mengendaten, die zu einer veränderten Mehr-/Mindermengenabrechnung führen. Die Gründe können vielfältig sein, wie z. B.: Anpassung der Allokationen im Rahmen von Clearingverfahren. Korrekturen der Netznutzungsabrechnung; dies kann aufgrund verschiedener Gründe auftreten beispielsweise wenn der Letztverbraucher im Nachgang zu seiner Energieabrechnung einen korrigierten Zählerstand meldet oder bei einem RLM-Kunden bei einer Kontrolle der Messeinrichtung festgestellt wird, dass die Messung oder die Registrierung der Lastgänge fehlerhaft war. Diese Korrekturen treten noch Monate nach dem Versand der Netznutzungsabrechnung auf und folgen keiner regulären Terminkette. Theoretisch kann jeden Tag durch einen Endkunden dem TK ein geänderter Zählerstand für einen vergangenen Zeitraum gemeldet werden. Erneute Kontrollabgrenzung nach einem Jahr; dies führt zu einer neuen Mengenbasis für die Mehr-/Mindermengenberechnung. Korrekturen durch Ersatzallokationen durch den MGV Für die Abwicklung der Korrekturen wird unterschieden in der Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem TK und gegenüber dem MGV. Die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung kann entweder zeitnah und kontinuierlich im Nachgang zur Korrektur der Netznutzungsabrechnung oder der Re-Allokation erfolgen oder die Korrekturen werden über einen Zeitraum von max. einem Jahr gesammelt und dann aggregiert abgerechnet. Dies hat den Vorteil, dass vor allem gegenüber dem MGV nicht laufend die SSQNOT und die Mehr-/Mindermengenabrechnung angepasst werden müssen. Gegenüber dem MGV werden die Mehr-/Mindermengenkorrekturen saldiert abgerechnet, so dass sich Korrekturen der einzelnen TK gegenseitig aufrechnen können. Die Korrekturen gegenüber dem TK können auch zeitlich abgekoppelt von den Korrekturen gegenüber dem MGV erfolgen. Prinzipiell entscheidet der NB aufgrund des verwendeten Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahrens, ob er die Korrekturen sammelt oder ob es für seine Prozessabwicklung sinnvoller ist, die Korrekturen sowohl gegenüber dem TK als auch dem MGV zeitnah und kontinuierlich abzuwickeln. Seite 143 von 271

144 9.8.1 Korrektur oder Storno der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen Für jede SLP-Korrekturabrechnung sendet der NB dem MGV eine neue SSQNOT (Kor) zu, die selbigen Zeitraum beinhaltet wie die ursprüngliche Mengenmeldung per SSQNOT. Diese SSQNOT wird als Nachmeldung von Mehr-/Mindermengen zur Führung des Netzkontos deklariert. Hierfür wurde das Format der SSQNOT mit einem Qualifier Korrektur im BGM- Segment angepasst. Dadurch erkennt der MGV, dass es sich um eine Nachmeldung handelt. Andernfalls würden ältere SSQNOT, die den gleichen Zeitraum beinhalten, überschrieben werden. Nachdem die Nachmeldung der SSQNOT erfolgt ist, kann die Abrechnung vom NB an den MGV bzw. vom MGV an den NB erfolgen. Mit der Korrektur-SSQNOT wird nur die Korrekturmenge gemeldet und nicht die ehemalige Gesamtmenge. Analog wird in der Rechnung/INVOIC auch nur die Korrekturmenge abgerechnet. Merker auf der Rechnung: Korrekturrechnung. Die Korrekturmenge führt zudem zu einer Korrektur des Netzkontosaldos. Korrekturmengen können nicht mit dem SSQNOT Explorer versendet werden. Bei RLM-Kunden wird die komplette Mehr-/Mindermengenabrechnung des Monats storniert, in dem sich Änderungen ergeben. Dies geschieht unabhängig vom Grund der Änderungen. Der NB sendet eine neue SSQNOT an den MGV. Diese überschreibt die bisherige SSQNOT. Falls der Netzbetreiber bereits Mehrmengen abgerechnet hat mit dem MGV, wird diese Rechnung storniert und eine neue Rechnung versendet. Gleiches gilt, sofern der MGV mit dem NB Mindermengen abgerechnet hat Korrektur bzw. Storno der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem Transportkunden Die Abwicklung der Korrektur richtet sich nach dem jeweiligen Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahren. Prinzipiell können INVOIC-Rechnungen nicht korrigiert, sondern nur storniert werden. In diesem Fall übersendet der NB an den TK eine neue INVOIC-Meldung, die auf die stornierte INVOIC referenziert. Bei einer Papierrechnung besteht die Möglichkeit, entweder die komplette vorhergehende Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung zuzusenden oder dem TK eine zusätzliche Rechnung/Gutschrift über die geänderte Menge zu schicken Auswirkung der Korrektur bzw. des Stornos auf die verschiedenen Mehr- /Mindermengenabrechnungsverfahren Abgrenzungsverfahren Die Abgrenzung wird zeitversetzt zur rollierenden Netznutzungsabrechnung durchgeführt. Damit ist ein Teil der zuvor beschriebenen Mengenkorrekturen bereits erledigt und wirkt sich in der Abgrenzung nicht mehr aus. Der NB führt nach einem Jahr eine Kontrollrechnung der Abgrenzung durch. In dieser Kontrollrechnung werden alle seit der letzten Mehr- /Mindermengenabrechnung aufgetretenen Korrekturen und Stornierungen berücksichtigt. Es Seite 144 von 271

145 ist davon auszugehen, dass sich für alle TK Änderungen in den Mengen und damit in den Rechnungsbeträgen ergeben werden. Der NB sendet dem TK eine Rechnung oder storniert die bisherige INVOIC. Für die Korrektur gegenüber dem MGV wird der Saldo aller Korrekturen gebildet. Der NB versendet die Korrektur-SSQNOT und die dazugehörige INVOIC (bei einer Mehrmenge) an den MGV. Falls es sich um eine Mindermenge handelt, versendet der MGV die INVOIC an den NB. Der Preis für die Korrekturmenge entspricht bei allen Abrechnungen dem Preis der originären Abrechnung, also dem arithmetischen Mittelpreis der letzten 12 Monate (vgl. Punkt 3). Der NB kann die Korrekturrechnungen für ein ganzes Jahr sammeln oder sie unterjährig gegenüber dem TK und dem MGV korrigieren Stichtagsverfahren In dieser Variante wird ein Großteil der Korrekturen erst nach dem Versand der Mehr- /Mindermengenabrechnung entstehen. Der NB hat die Möglichkeit, die Korrekturen bis zur nächsten Stichtagsabrechnung zu sammeln und aggregiert bzw. saldiert abzurechnen. Der Preis entspricht dem originären Jahrespreis. Wenn z. B. ein NB eine Stichtagsabrechnung vom bis durchführt, sammelt er bis zum die Korrekturen je TK. Er rechnet die Korrekturen mit dem Jahrespreis vom ab. Falls der NB eine einzelkundenscharfe Mehr-/Mindermengenabrechnung durchführt, muss die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem TK ebenfalls einzelkundenscharf durchgeführt werden. Da eine einzelkundenscharfe Abrechnung elektronisch als INVOIC erfolgt, muss die Mehr-/Mindermengenrechnung storniert und eine neue INVOIC erstellt werden. Dies kann entweder zeitnah nach Feststellung der Korrektur oder gesammelt zum nächsten Stichtag erfolgen. Eine Ausnahme bildet die Korrektur aufgrund einer Ersatzallokation, in diesem Fall darf der NB die Korrektur auch aggregiert je TK durchführen. Gegenüber dem MGV können die Korrekturen gesammelt werden. Andernfalls muss für jede Einzelkorrektur eine Korrektur-SSQNOT und INVOIC an den MGV versendet werden. Für die Korrekturrechnung gegenüber dem MGV wird der Saldo aller Korrekturen über alle TK gebildet und eine dementsprechende Korrektur-SSQNOT und INVOIC versendet. Der Preis entspricht dem Jahrespreis der vorhergehenden Stichtagsabrechnung Monatsverfahren Auch in dieser Variante ist ein Großteil der Korrekturen durch den Zeitverzug von 12 Monaten bereits erledigt, bevor die Mehr-/Mindermengenabrechnung beginnt. Das Vorgehen erfolgt wie in Variante 2. Der Preis in der Korrekturrechnung entspricht dem jeweiligen Preis des Monats, der korrigiert wird. Der NB sammelt z. B. bis zum Oktober 2012 alle Korrekturen, die die Monatsabrechnungen des Monats Oktober 2010 betreffen. Wenn z. B. als Saldo aller Korrekturen für den Monat Oktober 2010 im November 2012 eine Mehrmenge von kwh festgestellt wird, schickt der NB an den MGV eine Korrektur-SSQNOT über Seite 145 von 271

146 kwh und eine INVOIC über kwh * 1,9630 Ct/kWh (= MMM-Preis für den Oktober 2010) Rollierendes Einzelkundenverfahren Falls nach der letzten Mehr-/Mindermengenabrechnung Korrekturen notwendig sind, wird gegenüber dem TK eine neue Rechnung erstellt und die alte Rechnung storniert. Dies erfolgt einzelkundenscharf nach der Feststellung der notwendigen Korrektur. Der Mehr- /Mindermengenpreis entspricht dem originären Preis der bisherigen Abrechnung. Gegenüber dem MGV können die Korrekturen, wie in den Varianten 1-3, für ein Jahr gesammelt werden. Nach einem Jahr wird die Korrektur-SSQNOT erstellt und die Korrekturmenge gegenüber dem MGV abgerechnet, d. h. im November 2012 wird die SSQNOT für alle Korrekturen des Zeitraums Oktober September 2011 erstellt und dann mit dem arithmetischen Mittelpreis Oktober 2010 bis September 2011 abgerechnet. Die notwendigen Korrekturen werden üblicherweise erst nach dem Versand der Mehr- /Mindermengenabrechnung bekannt. Gegenüber dem TK führen die Korrekturen zu einem einzelkundenscharfen INVOIC-Storno. Der Preis für die Mehr-/Mindermengen entspricht dem originären Preis der stornierten Rechnung. Gegenüber dem MGV führt der NB die Korrekturen entweder zum gleichen Zeitpunkt durch wie die TK-Abrechnung oder er sammelt die Korrekturen für ein Jahr. Im ersten Fall wird für jede Korrektur eine Einzel-SSQNOT mit einer nachfolgenden Einzelkorrekturabrechnung an den MGV gesendet. Der Preis entspricht dem Einzelpreis der stornierten Rechnung. Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV eine Einzelrechnung. Der MGV errechnet den Preis auf Basis des Korrekturzeitraums, die Information über den Zeitraum entnimmt der MGV der Korrektur-SSQNOT. Im zweiten Fall werden z. B. die Korrekturen ab Oktober 2011 für ein Jahr gesammelt und im November 2012 abgerechnet. Nachdem der MGV keine Kenntnis über die gesammelten Einzelkorrekturen besitzt, muss ein mittlerer Preis definiert werden. In dem beschriebenen Beispiel wird der arithmetische Mittelpreis von Oktober September 2011 angewendet. Der Zeitraum der SSQNOT, auf den sich die Korrekturmenge bezieht, ergibt gleichzeitig den Zeitraum für die Ermittlung des Mehr-/Mindermengenpreises. Es ist wichtig, dass in der SSQNOT als Zeitraum im obigen Beispiel das GWJ 2010/2011 angegeben wird und nicht der Zeitraum, in dem die Korrekturen gesammelt wurden. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in diesem Verfahren eine unterschiedliche Behandlung der Korrekturen zwischen NB und TK auf der einen Seite und NB und MGV auf der anderen Seite nicht zu deckungsgleichen Mehr-/Mindermengenbeträgen führen kann. Wenn der NB die Korrekturen gegenüber dem MGV sammelt und einmal jährlich aggregiert abrechnet, kann auf diese Mengen nur ein einheitlicher Preis angewendet werden. Gegenüber dem TK werden je Ausspeisepunkt individuelle Preise gebildet, die auf der abgerechneten Zeitscheibe basieren. Die Summe der Beträge wird aus diesem Grund nie deckungsgleich sein. Dieser Fall kann bei den Verfahren 1-3 nicht auftreten, da es sich immer um deckungsgleiche Preise handelt. Seite 146 von 271

147 9.8.4 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung durch den Transportkunden Auf Wunsch des TK übermittelt der NB weitere Informationen, um die Rechnung plausibilisieren zu können. Dabei muss nach einer Plausibilisierung der zugrunde gelegten Verbrauchsmengen oder der zugrunde gelegten Allokationsmengen unterschieden werden. 1. Plausibilisierung der Verbrauchsmengen: Abgrenzungsverfahren und Monatsverfahren: Der TK kann aufgrund der ihm bekannten Verbrauchsabrechnungsdaten eine Abgrenzung der Verbrauchsmengen vornehmen, sowohl auf den Zeitraum , als auch auf einzelne Monate. Damit diese Abgrenzung zu ähnlichen Ergebnissen wie die Mehr-/Mindermengenabrechnung des NB kommt, teilt der NB auf seiner Internetseite mit, welches Mengenaufteilungsverfahren nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 eingesetzt wird. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der NB weder die Gradtagszahlen noch die Temperaturen der Wetterstationen im Internet veröffentlichen bzw. die Daten an den TK weitergeben. Die für die Mengenaufteilung relevanten Wetterstationen veröffentlicht der NB gemäß GasNZV im Internet, sofern sie von den für die Allokation verwendeten Wetterstationen abweichen. Da der Transportkunde für die Prognose seiner Gasbeschaffung die Temperaturdaten ohnehin benötigt, besitzt er entweder alle relevanten Stationen in den von ihm versorgten Netzen oder zumindest ähnliche Stationen. Zudem ist der TK nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 verpflichtet, Mengenaufteilungen innerhalb des Abrechnungszeitraums z. B. für Preisänderungen ebenfalls mit für den Kunden repräsentativen Temperaturdaten vorzunehmen. Dies sollte für eine Plausibilisierung der Abgrenzung ausreichen. Beim Stichtagsverfahren liegt dem TK die Verbrauchsmenge einzelkundenscharf durch die Netznutzungsabrechnung genau für den Zeitraum zwischen den Stichtagen vor, er benötigt keine Abgrenzung und dementsprechend auch keine weiteren Informationen zur Ermittlung der Verbrauchsmengen. Im rollierenden Einzelkundenverfahren besitzt der TK ebenfalls die Verbrauchsmengen einzelkundenscharf. 2. Plausibilisierung der Allokationsmengen: Der Transportkunde erhält üblicherweise keine täglichen Allokationsdaten zugesendet. Das ist wegen des sehr hohen Aufwands weder im Bilanzkreismanagementleitfaden noch in der GeLi Gas oder GABi Gas vorgesehen. Der Transportkunde kann in jedem Fall die Allokationsdaten von seinem BKV einfordern, sofern er nicht ohnehin gleichzeitig BKV ist. Falls ein TK im synthetischen Lastprofilverfahren auf Basis der ihm gemeldeten Stammdaten Kundenwert bzw. normierter Jahresverbrauch, SLP-Typ und Temperaturstation die SLP-Menge parallel zum NB selbst ermittelt, muss bei einem Vergleich der Allokationsmengen darauf geachtet werden, dass die analogen Daten der korrespondierenden Temperaturstation einfließen. Das betrifft sowohl den Standort als auch die verwendeten Prognosewerte für den laufenden Tag und den Folgetag. Der NB veröffentlicht hierzu im Internet welcher Prognosezeitpunkt fixiert ist, z. B. 6:00 Uhr morgens. Im Falle einer einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung kann der TK bei hohen einzelkundenspezifischen Mehr- oder Mindermengen die Einzelkundenallokationsdaten beim NB zur Kontrolle einfordern. Seite 147 von 271

148 3. Plausibilisierung der MMM-Preise: Der Transportkunde weiß von jedem NB, welches Mehr-/Mindermengenverfahren angewendet wird. Auf dieser Basis kann der TK die Höhe des Preises auf der Rechnung beurteilen. Mit diesen Informationen ist der TK in der Lage, die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu plausibilisieren Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung durch den MGV Analog zum TK benötigt der MGV ebenfalls die Möglichkeit zur Plausibilisierung der Mehr- /Mindermengenabrechnung. Die Plausibilisierung der RLM- Mehr-/Mindermengen kann auf Basis der monatlichen RLM-Allokationsdaten erfolgen. Die prozentuale Abweichung zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem Abrechnungsbrennwert ist für den NB nicht planbar. Der Bilanzierungsbrennwert muss jeden Monat kontrolliert werden, um die Abweichungen so gering wie möglich zu halten. Die Plausibilisierung der SLP-Mehr-/Mindermengen erfolgt üblicherweise auf Basis des Netzkontosaldos 2. Hierfür ist es unabdingbar, dass jeder NB täglich meldet und dass das Netzkonto zwischen MGV und NB nach Ablauf des Liefermonats abgestimmt wird. In Abhängigkeit vom gewählten Mehr-/Mindermengenverfahren liegen zum Zeitpunkt der Abrechnung bereits alle notwendigen Daten zur Erstellung des Netzkontos vor. Im Monatsverfahren und in den aggregierten Jahresverfahren liegen die Daten für die Netzkontenberechnung rechtzeitig vor. Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren und im rollierenden Verfahren kombiniert mit der Netznutzungsabrechnung sind die Fristen von den Vorgaben der GeLi Gas bestimmt, so dass in bestimmten Fällen die Netzkontenberechnung aller Monate vorliegt. Die Termine der Zahlungsflüsse sind grundsätzlich einzuhalten, es sei denn, die Mehr- oder Mindermengen weichen im erheblichen Maße von dem Ergebnis der Netzkontoberechnung ab. In diesem Fall kann der MGV zusätzlich zu den ihm bereits vorliegenden Allokationsdaten und NKP-Daten weitere Erläuterungen und Daten zur Plausibilisierung vom NB verlangen. Dazu zählen unter anderem die auf einen Monat aggregierten Lastgänge, die dem TK am M+10 WT gemäß GeLi Gas mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert versendet wurden. Auf Nachfrage erhält der MGV bei unplausiblen SSQNOT die zugrunde gelegten Allokationsmengen und Verbrauchsmengen, bei Bedarf auch transportkundenscharf Zukünftige zu diskutierende mögliche Weiterentwicklungen der Mehr- /Mindermengenabrechung Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bilanzierungsregeln ist das Ziel, den Prozess der Mehr-/Mindermengenabrechnung, welcher im Leitfaden dargestellt ist, für die Zukunft zu optimieren, um für alle Marktbeteiligten den Prozess zu erleichtern und zu verbessern. Hauptaugenmerk soll hierbei auf den Datentransfer, die Nachvollziehbarkeit der Mehr- /Mindermengenabrechnung (u. U. durch eine einzelkundenscharfe Mehr- /Mindermengenabrechnung) und die anzuwendenden Verfahren zur Ermittlung der Mehr- /Mindermengen gelegt werden. Seite 148 von 271

149 Zunächst müssen jedoch die grundlegenden Anforderungen und Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und regulatorischen Spielräume identifiziert werden und auch eine Neuentwicklung von Prozessen und Datenformaten angestoßen werden. Bei der Betrachtung muss auch die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Prozesse für alle Marktbeteiligten einbezogen werden. Dies bedeutet, dass die Umsetzung nicht kurzfristig zu erreichen ist. Trotzdem sollte unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben von dt. und europäischer Seite eine Umsetzung der identifizierten Änderungsprozesse bis zum angestrebt werden. Nach Vorliegen des abgestimmten neuen Prozesses der Mehr-/Mindermengenabrechnung müssen allen Marktbeteiligten angemessene Implementierungsfristen eingeräumt werden, damit der Prozess IT-technisch umgesetzt werden kann. Seite 149 von 271

150 10 Berechnung und Abrechnung von Netzkonten Jeder MGV richtet nach Marktgebiet für jeden NB genau ein Netzkonto sowie eine dazugehörende Netzkontonummer ein und teilt diese Nummer dem NB mit. Dies ist unabhängig davon, ob es mehrere vorgelagerte Netzbetreiber oder mehrere Ausspeisezonen gibt. In qualitätsübergreifenden Marktgebieten werden für NB mit 2 Gasarten (H- bzw. L-Gas) jeweils 1 Netzkonto je Gasart eingerichtet. Für alle anderen NB wird immer nur ein Netzkonto je Marktgebiet eingerichtet. Die Netzkontonummer ist bei sämtlichen Datenmeldungen des NB an den MGV zu verwenden. Die Führung des Netzkontos obliegt dem jeweiligen MGV. Wenn ein neuer NB entsteht, meldet der NB bis 20 WT vor der Aufnahme des Betriebes dies dem MGV. Der MGV teilt innerhalb von 10 WT eine neue Netzkontonummer dem NB mit. Um die Differenzen im Netzkonto so gering wie möglich zu halten, ordnen die NB ihre Eigenverbrauchsstellen, wie z. B. die Vorwärmungen von Regelanlagen, Gebäude, etc. einem Bilanzkreis zu. Die Mengen am NKP sind klar einem Marktgebiet zugeordnet. In dem Netzkonto werden die marktgebietsscharfen Einspeisungen in das Netz des jeweiligen NB den auf BK marktgebietsscharf allokierten Ausspeisungen sowie den Ausspeisungen zu nachgelagerten Netzen, Speichern, etc. aus diesem Netz gegenüber gestellt. Netzkopplungspunkt vorgelagerter Netzbetreiber ANB Nachgelagerter ANB 1 Nachgelagerter ANB 2 Abbildung 49: Grenzen eines Netzkontos Folgende Zeitreihen werden im Netzkonto geführt: Seite 150 von 271

151 1. Vom vorgelagerten NB übernommene Gasmengen (Entry NKP) aggregiert über alle Netzkopplungspunkte je Marktgebiet sowie die an Biogasanlagen eingespeisten Flüssiggasmengen 2. Rückspeisungen zum vorgelagerten NB (Entry NKP), aggregiert über die Netzkopplungspunkte je nachgelagertem NB 3. An Netzkopplungspunkten zu nachgelagerte NB übergebene Gasmengen (Entry NKP), aggregiert über die Netzkopplungspunkte je nachgelagertem NB 4. Alle durch den jeweiligen NB durchgeführten bilanzkreisrelevanten Allokationen der verschiedenen Zeitreihentypen. Der MGV nutzt die vom jeweiligen NB gemeldeten Allokationsmeldungen für das Führen des Netzkontos. 5. Lastgänge besonderer Netzpuffer (Entryso bzw. Exitso) mit Wochenfahrweisen (gesonderte Vereinbarung notwendig). nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zum vorgelagerten NB Einspeisungen evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart Flüssiggaseinspeisung bei Biogasanlagen Ausspeisungen nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zu nachgelagerten NB evtl. Netzpufferbefüllungen sofern gesondert vereinbart Summe aller Rückspeisungen an vorgelagerte NB bilanzkreisrelevante allokierte Werte: Summe aller Einspeisungen z.b. Biogaseinspeisungen Speicherausspeisungen (Mini-)MüT oder GÜP-Einspeisungen bilanzkreisrelevante allokierte Werte Summe aller Ausspeisungen z.b. Speicherbefüllungen SLP gemäß SLP-Verfahren RLM wie allokiert (Mini-)MüT oder GÜP-Ausspeisungen = Saldo 0. Der Saldo setzt sich aus folgenden Differenzen u.a. zusammen: Mehr-/Mindermengen für SLP-Kunden Mehr-/Mindermengen für RLM-Kunden Netzverluste Messungenauigkeiten Inventardifferenzen im Netzpuffer Brennwertdifferenzen aufgrund der Mischbrennwertbildung nach G 685 und weiteres Tabelle 14: Berechnung des Netzkontosaldos 0 Der MGV ermittelt täglich den Netzkontosaldo 0 und übermittelt diesen bis 21:00 Uhr an den NB im Format IMBNOT. Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit getrennten Netzkopplungspunkten je Marktgebiet: Für ein Netz mit Netzkopplungspunkten zu verschiedenen Marktgebieten wird bei jedem MGV jeweils ein Netzkonto geführt. Das Netzkonto wird befüllt wie unter Kap beschrieben. Die Mengen am NKP sind klar einem Marktgebiet zugeordnet. Seite 151 von 271

152 Netzkonto 1 vorgelagerter Netzbetreiber 1 vorgelagerter Netzbetreiber 2 ANB Nachgelagerter ANB 1 Netzkopplungspunkt Nachgelagerter ANB 2 Netzkonto 2 Abbildung 50: Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit getrennten Netzkopplungspunkten je Marktgebiet Seite 152 von 271

153 Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit ungetrennt aufgespeisten Netzkopplungspunkten aus verschiedenen Marktgebieten: Physikalisch wird das Gas der verschiedenen Marktgebiete am Netzkopplungspunkt ungetrennt übergeben. Für die Berechnung der Netzkonten hat der NB die Aufgabe, die Gasmengen am Netzkopplungspunkt auf die beiden Marktgebiete aufzuteilen. Grundlage für die Aufteilung des gemessenen Lastgangs am Netzkopplungspunkt sind die marktgebietsscharfen Ein- und Ausspeiseallokationen. Netzkonto 1 vorgelagerter Zwischennetz -betreiber Netzkopplungspunkt ANB Nachgelagerter ANB 1 Nachgelagerter ANB 2 Netzkonto 2 Abbildung 51: Netzkonten in Netzen mit Marktgebietsüberlappung mit ungetrennt aufgespeisten Netzkopplungspunkten aus verschiedenen Marktgebieten Nach der Meldung der bilanzkreisrelevanten Aus- und Einspeisezeitreihen an den MGV bis spätestens M+12 WT führt der NB die Aufteilung der Mengen am NKP durch. Hierfür bildet der NB den Saldo aus an den MGV gemeldeten bilanzkreisrelevanten Ein- und Ausspeisezeitreihen je Marktgebiet. Im Verhältnis des Saldos wird die Zeitreihe am NKP aufgeteilt zwischen den angrenzenden NB bis M+20 WT abgestimmt. Die Meldung an den vorgelagerten NB und dem jeweiligen MGV erfolgt bis M+21 WT. Seite 153 von 271

154 Mengen im MGB 1 nicht bilanzkreisrelevant: nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zum vorgelagerten NB NKP zu nachgelagerten NB MGB 1 evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart Flüssigggaseinspeisungen bei Biogasanlagen bilanzkreisrelevant, allokierte Werte: Biogaseinspeisungen Speicherausspeisungen Mini-MüT Einspeisungen bilanzkreisrelevant, allokierte Werte Speicherbefüllungen SLP gemäß SLP-Verfahren rlm gemessen Mini-MüT Ausspeisungen Summe Einspeisungen Summe Ausspeisungen Saldo Einspeisung minus Ausspeisung MGB 1 Mengen im MGB 2 nicht bilanzkreisrelevant: nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zum vorgelagerten NB NKP zu nachgelagerten NB MGB 1 evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart Flüssigggaseinspeisungen bei Biogasanlagen bilanzkreisrelevant, allokierte Werte: Biogaseinspeisungen Speicherausspeisungen Mini-MüT Einspeisungen bilanzkreisrelevant, allokierte Werte: Speicherbefüllungen SLP gemäß SLP-Verfahren rlm gemessen Mini-MüT Ausspeisungen Summe Einspeisungen Summe Ausspeisungen Saldo Einspeisung minus Ausspeisung MGB 2 Aufteilung der Mengen am NKP Saldo MGB 1 Saldo MGB 2 Summe MGB 1 + MGB 2 Anteil MGB 1 = Saldo MGB 1 / Summe (MGB 1+ MGB2) Anteil MGB 2 = Saldo MGB 2 / Summe (MGB 1+ MGB2) Mengen NKP im MGB 1= Anteil MGB 1 * Menge am NKP Mengen NKP im MGB 2= Anteil MGB 2 * Menge am NKP Seite 154 von 271

155 Tabelle 15: Mengen im Marktgebiet bei Marktgebietsüberlappung mit ungetrennt aufgespeisten Netzkopplungspunkten aus verschiedenen Marktgebieten Falls die Netzkopplungspunkte zum nachgelagerten NB ebenfalls auf mehrere Marktgebiete aufzuteilen sind, verlängert sich die Frist zur Abstimmung der Netzkoppelpunkte sowie die Mitteilung der Zeitreihe der Netzkopplungspunkte an den MGV um 5 WT Netzkontenabrechnung Die Differenzmengen im Gasbereich werden regelmäßig als Mehr- oder Mindermengen zwischen dem NB und dem Marktgebietsverantwortlichen bzw. zwischen dem NB und dem TK abgerechnet. Die Bundesnetzagentur hat mit der Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses GABi Gas vom 28.Mai 2008 unter anderem ein Monitoring- und Abrechnungssystem für Netzkonten implementiert. Die Abrechnung der Netzkonten wird als Abschlagszahlung auf eine zukünftige Mehr-/Mindermengenabrechnung berücksichtigt. Die Zahlung ist nicht pönalisiert. Die Allokationsdaten werden getrennt von den physischen Gasmengen der Netzkopplungspunkte ermittelt. Dadurch treten täglich und fortlaufend Differenzen aus verschiedenen Gründen auf: Die Allokationsdaten nach dem synthetischen Lastprofilverfahren stellen eine Schätzung dar, die aufgrund der Güte der Temperaturprognose, der Passgenauigkeit des vergebenen SLP-Typs und dem Verbrauchsverhalten des Kunden in der Regel von der real verbrauchten Menge der SLP-Kunden abweichen wird. Im analytischen Lastprofilverfahren treten bezogen auf den Liefertag D durch den vorgegebenen Zeitversatz von zwei Tagen ebenfalls Differenzmengen zu den real verbrauchten Mengen auf. Zusätzlich entstehen Differenzmengen dadurch, dass die für die Berechnung der analytischen SLP-Allokationsdaten zugrundeliegende Restlast nur auf Basis der an dem jeweiligen Morgen vorliegenden Messwerte der Netzkopplungspunkte (NKP) und der gemessenen Zeitreihen der RLM-Kunden sowie der Bilanzierungsbrennwerte berechnet werden kann. Für die RLM-Kunden verbleibt üblicherweise auch nach einer evtl. Ersatzwertbildung nach G 685 eine Differenzmenge aufgrund der Unterschiede zwischen dem Abrechnungs- und dem Bilanzierungsbrennwert. Alle weiteren Differenzen werden nicht von den Mehr-/Mindermengen erfasst, außer dies wurde explizit im Rahmen eines Clearingverfahrens zwischen allen betroffenen Marktpartnern vereinbart. Die Mitteilung Nr. 4 umfasst zwei verschiedene parallele Systeme: 1. Ein Abrechnungs- und Veröffentlichungssystem für Netzkontensalden, nachfolgend als Ampelsystem bezeichnet. 2. Ein Meldesystem von Daten an die Bundesnetzagentur. Über die Datenmeldungen möchte die Bundesnetzagentur Informationen über die Entwicklung von Netzkontensalden sammeln. Dies soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die Entwicklung der Netzkonten Seite 155 von 271

156 und der Bedarf von Regelenergie korrelieren und auf welche Ursachen die Abweichungen im Netzkonto zurückzuführen sind Definition der relevanten Netzkontosalden Grundlage für die Überprüfung von Netzkonten ist der auf Basis der Tagesmengen berechnete Netzkontosaldo 0 A) Begriffsdefinition: Positiver Netzkontosaldo: Die Einspeisemengen sind größer als die Ausspeisemengen. Negativer Netzkontosaldo: Die Einspeisemengen sind geringer als die Ausspeisemengen. Der Netzkontosaldo 0 wird einmal täglich und kumuliert monatlich geführt Der Netzkontosaldo 1 ergibt sich aus dem Netzkontosaldo 0 unter Berücksichtigung der RLM-Mehr-/Mindermengen. Der Netzkontosaldo 2 ergibt sich aus dem Netzkontosaldo 1 unter Berücksichtigung der SLP-Mehr-/Mindermengen. Seite 156 von 271

157 nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zum vorgelagerten NB Einspeisungen evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart Flüssiggaseinspeisung bei Biogasanlagen nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zu nachgelagerten NB Ausspeisungen evtl. Netzpufferbefüllungen sofern gesondert vereinbart bilanzkreisrelevante allokierte Werte: Summe aller Einspeisungen z.b. Biogaseinspeisungen Speicherausspeisungen (Mini-)MüT oder GÜP-Einspeisungen bilanzkreisrelevante allokierte Werte Summe aller Ausspeisungen z.b. Speicherbefüllungen SLP gemäß SLP-Verfahren RLM wie allokiert (Mini-)MüT oder GÜP-Ausspeisungen = Saldo 0. Der Saldo setzt sich aus folgenden Differenzen u.a. zusammen: Mehr-/Mindermengen für SLP-Kunden Mehr-/Mindermengen für RLM-Kunden Netzverluste Messungenauigkeiten Inventardifferenzen im Netzpuffer Brennwertdifferenzen aufgrund der Mischbrennwertbildung nach G 685 und weiteres +/- Übermittlung der RLM Mehr-/Mindermengen = Saldo 1. Der Saldo setzt sich aus folgenden Differenzen u.a. zusammen: Mehr-/Mindermengen für SLP-Kunden Netzverluste Messungenauigkeiten Inventardifferenzen im Netzpuffer Brennwertdifferenzen aufgrund der Mischbrennwertbildung nach G 685 und weiteres +/- Übermittlung der SLP Mehr-/Mindermengen = Saldo 2. Der Saldo setzt sich aus folgenden Differenzen u.a. zusammen: Netzverluste Messungenauigkeiten Inventardifferenzen im Netzpuffer Brennwertdifferenzen aufgrund der Mischbrennwertbildung nach G 685 und weiteres Abbildung 52: Berechnung des Netzkontosaldos 0, 1 und 2 B) Zeiträume der Berechnung Der Netzkontosaldo kann für verschiedene Zeiträume berechnet werden: Täglicher Netzkontosaldo: Der kumulierte Tagessaldo, der sich nach Ablauf des Gastages um 6:00 Uhr ergibt. Kumulierter monatlicher Netzkontosaldo: Der Saldo, der sich über den Zeitraum vom ersten Tag des Monats von 6:00 Uhr bis zum ersten Tag des Folgemonats bis 6:00 Uhr morgens ergibt. Seite 157 von 271

158 Kumulierter laufender Netzkontosaldo: Der Saldo, der sich fortlaufend aufbaut über den Verlauf eines Zeitraums größer als ein Monat. Er beginnt immer am ersten Tag eines Monats um 6:00 Uhr morgens und endet am ersten Tag eines anderen Monats um 6:00 Uhr morgens. Für das Ampelsystem wird eine Unterscheidung vorgenommen zwischen NB mit dem synthetischen Lastprofilverfahren und NB mit dem analytischen Lastprofilverfahren. Die Festlegung zum Bilanzierungssystem (GABi Gas) gibt vor, dass bei Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens die Restlast von gestern auf morgen allokiert wird. Die Mitteilung Nr. 4 der BNetzA sieht deswegen vor, dass für das Ampelsystem der 2-Tages-Zeitversatz (Timelag) herausgerechnet wird analytische Allokation Berücksichtigung im Netzkontensaldo 4 mit 2 Tagestimelag Zeitversatz 2 Tage Tagesmenge SLP Abbildung 53: Analytischer Timelag Um diese Unterscheidung der Lastprofilverfahren bei der Netzkontoabrechnung zu berücksichtigen, werden für das Ampelsystem zwei neue kumulierte Netzkontensalden definiert: Kumulierter monatlicher Netzkontosaldo 3 Ampelsystem, synthetisch Der kumulierte monatliche Netzkontosaldo 3 Ampelsystem synthetisch wird grundsätzlich nach den Regeln für den kumulierten monatlichen Netzkontosaldo 0 gebildet. Der so ermittelte Netzkontosaldo 3 beginnt am 1. April 2010 mit einem Stand von Null. Er wird fortlaufend ermittelt. Eine Nullstellung erfolgt gemäß den Regeln in Kap bei Abrechnung des Netzkontosaldos bzw. nach Verarbeitung der SLP-Mehr- /Mindermengenabrechnung. Seite 158 von 271

159 Kumulierter monatlicher Netzkontosaldo 4 Ampelsystem, analytisch Der kumulierte monatliche Netzkontosaldo 4 Ampelsystem analytisch wird grundsätzlich nach den Regeln für den kumulierten monatlichen Netzkontosaldo 3 gebildet. Allerdings wird zur Eliminierung des in GABi Gas festgelegten Zeitversatzes von zwei Tagen die SLP-Allokation um zwei Tage nach hinten verschoben. D. h. die Allokationsdaten werden für den Tag D zur Bildung des Netzkontosaldos 4 auf den Tag D-2 verschoben. NB, die Korrekturfaktoren zur Reduzierung des 2-Tages-Timelags anwenden, melden dieses unverzüglich dem MGV. In diesen Fällen würde die Berechnung auf Basis des Netzkontosaldos 4 das Ergebnis verschlechtern und nicht verbessern, so dass eine Berechnung auf Basis Netzkontosaldo 3 sachgerechter ist. Für das Meldesystem wird der Zeitversatz des analytischen Lastprofilverfahrens anders als im Ampelsystem nicht gesondert berücksichtigt. Somit wird für das Meldesystem nur ein Netzkontosaldo definiert: Kumulierter monatlicher Netzkontosaldo 5 BNetzA Meldesystem Die Bildung des kumulierten monatlichen Netzkontosaldos 5 erfolgt analog der Bildung des Netzkontosaldos 3, allerdings nur für jeweils einen Monat. Der Netzkontosaldo 5 wird jeweils zum ersten eines Monats um 6:00 Uhr auf den Wert Null gesetzt Veröffentlichung und Abrechnung von Netzkontosalden Ampelsystem Abstimmung des Netzkontos Alle Daten zur Berechnung des Netzkontosaldos liegen in der Regel bis spätestens zum Zeitpunkt M+26 WT beim MGV vor. Daraufhin berechnet der MGV die Netzkontosalden. Jeder MGV betreibt ein für die in seinem Marktgebiet befindlichen NB zugängliches Onlineportal. In diesem Portal werden alle verarbeiteten Allokationsdaten und NKP-Zeitreihen auf stündlicher Basis dem jeweiligen NB zur Einsicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Der MGV erstellt bis zum M+32 Werktag einen Netzkontoauszug, den sich der NB aus dem Portal des MGV herunterladen kann. Der MGV informiert den Netzbetreiber in Textform, dass der Netzkontenauszug im Portal verfügbar ist. Der NB kontrolliert den Netzkontoauszug und meldet evtl. Fehler bis spätestens zum 10. Werktag nach Zugang der Information an den MGV. Andernfalls gilt der Netzkontoauszug als angenommen. Bei Abweichungen legt der NB dar, an welchen Tagen die im Netzkonto gebuchten Daten nicht mit den von ihm versandten Daten übereinstimmen oder die Berechnung des Saldos durch den MGV fehlerhaft erfolgt ist. Legt der NB Widerspruch ein, muss unverzüglich eine Klärung mit dem MGV stattfinden. Der Netzkontoauszug wird von allen MGV nach folgender Struktur zum Download als CSVoder Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Der Netzkontoauszug besteht aus einem Datenteil und einem Analyseteil. Beide Teile sind getrennt voneinander zu betrachten: Für SLP-Kunden und für RLM Kunden mit Tagesband (RLMmT) werden die vom NB gelieferten Daten als Tagesband umgerechnet dargestellt. Die Allokationsdaten für RLMoT-Kunden werden im Portal mit den gemelde- Seite 159 von 271

160 ten, strukturierten stündlichen Allokationsdaten dargestellt. Gleiches gilt auch für die gemessenen NKP-Zeitreihen. Allokations-wert in kwh/tag Status Allokations-wert in kwh/tag Status Allokations-wert in kwh/tag Status Allokations-wert in kwh/tag Status Allokations-wert in kwh/tag Status Summe Allokation Monat Datum GASPOOLN Summe Entry GASPOOLH Entry so GASPOOLB Entry Biogas phy sisch. - Entry NKP- GASPOOLN Netzkonto Entry NKP- GASPOOLN Netzkonto Entry Flüssigaseinspeisung GASPOOLN GASPOOLH Entry VHP Erdgas GASPOOLN Summe Exit GASPOOLH RLMoT - GASPOOLH RLMNEV GASPOOLH RLMmT GASPOOLH SLPsy n - GASPOOLH SLPana E GASPOOLH Ex itso GASPOOLH RLMoT GASPOOLH RLMNEV GASPOOLH RLMmT GASPOOLH SLPsy n GASPOOLH SLPana E GASPOOLH Ex itso Status: E: Ersatzw ert Tabelle 16: Entwurf eines Netzkontoauszugs Datenteil Im Datenteil werden die verschiedenen Zeitreihentypen getrennt je Bilanzkreis bzw. je Netzkonto dargestellt. Zeitreihentypen 1 bis 16 werden getrennt aufgeführt. Sofern ein MGV Ersatzwerte für die SLP-Allokationen gemäß 43 Ziff. 4 der Kooperationsvereinbarung gebildet hat, werden diese durch den Status E gekennzeichnet. Im Analyseteil werden die verschiedenen Daten zu den nachfolgend beschriebenen Netzkontosalden aggregiert. Seite 160 von 271

161 Netzkontonummer: GASPOOLN Stand des Netzkontoauszuges: , 16:05 Bezugsmonat: Mai 2010 kumulierter Netzkontosaldo 3 des Monats kumulierter Netzkontosaldo 3 Übertrag aus Vormonat(en) kumulierter Netzkontosaldo 3 incl. der Vormonate Zeitraum für kumulierten Netzkontosaldo 3 incl. Vormonate Basiswert für Abrechnung kwh kwh kwh kwh prozentualer kumulierter Netzkontensaldo 3 Abrechnung 3,50 % Netzkontosaldo 5 Basiswert für Meldesystem an BNetzA kwh kwh prozentualer monatlichen Netzkontensaldo 5 BNetzA 14,13 % Delta zwischen Summe Entry minus Summe Exit des laufenden Monats Summe der Allokation RLM + SLP für das GWJ 08/09 bei einer Überschreitung der 3%-Marke erfolgt die Abrechnung des Netzkontos Summe der Allokation SLP+RLM des laufenden Monats Bei einer Überschreitung der 2%-Marke oder einer Unterschreitung der -2 % -Marke erfolgt eine Mitteilung an die BNetzA Tabelle 17: Entwurf des Netzkontoauszugs Analyseteil Der MGV erstellt für jeden NB einen Netzkontoauszug, in dem der Netzkontosaldo 3 dargestellt ist. Falls der NB das analytische Lastprofilverfahren anwendet, erstellt der MGV einen zweiten Netzkontoauszug, in dem das Netzkontosaldo 4 unter Berücksichtigung des 2- Tages-Zeitversatzes dargestellt ist Ermittlung des prozentualen kumulierten Netzkontosaldos Die Bemessungsgröße für eine Veröffentlichung bzw. Abrechnung eines Netzkontosaldos ist der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 bzw. 4. Dieser berechnet sich aus dem Verhältnis des kumulierten Netzkontosaldos 3 bzw. 4 zur gesamten Ausspeiseallokation an SLP- und RLM-Kunden im abgelaufenen GWJ. prozentualer kum. Netzkontosaldo 3 / 4 (%) = kum. Netzkontosaldo 3 / 4 in kwh n Σ Allokation LV GWJ vergangen,slp+rlm in kwh 1 Für die erstmalige Ermittlung übersendet der MGV die Summe der zugrunde gelegten Allokationsdaten für SLP- und RLM-Kunden getrennt je Monat für das GWJ 09/10. Der NB prüft die Daten. Bei Unstimmigkeiten muss unverzüglich eine Klärung stattfinden. Zum 01. April eines Jahres wird der Nenner durch die entsprechenden Allokationsdaten des jeweils am vorangegangenen 01. Oktober abgelaufenen GWJ ersetzt. Der MGV übermittelt bis spätestens zum 28. Februar die Daten zur Information an den NB. Der NB prüft die Daten. Bei Unstimmigkeiten führen NB und MGV unverzüglich eine Klärung herbei. Bei einem nennens- Seite 161 von 271

162 werten Abgang bzw. Zugang von Netzgebieten meldet der NB die angepasste Jahresmenge mit einem Monat Vorlauf an den MGV. Marktgebietswechsel von Kunden führen zu keiner unterjährigen Anpassung der Werte. Nachfolgend wird die Ermittlung des prozentualen kumulierten Netzkontosaldos 3 und 4 anhand zweier Beispiele veranschaulicht. In beiden Beispielen liegt die entsprechende allokierte Gesamtmenge der SLP- und RLM-Kunden im GWJ 09/10 bei kwh. Beispiel 1: Der NB wendet das synthetische Lastprofilverfahren an. Eingangsdaten Ergebnisse Monat Summe Entry Summe Ex it, sy nthetisch Netzkontosaldo 3 je Monat in kwh kumulierter Netzkontosaldo 3 in kwh prozentualer kumulierter Netzkontosaldo 3 Apr ,50% Mai ,50% Jun ,50% Jul ,00% Aug ,25% Sep ,75% Okt ,50% Nov ,25% Dez ,25% Jan ,25% Feb ,15% Mrz ,40% Tabelle 18: Beispiel für die Berechnung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 3 bei Anwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens in % Im Mai 2010 zum Beispiel ergibt sich der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 wie folgt: prozentualer kum. Netzkontosaldo 3 (%) = kum. Netzkontosaldo 3 in kwh n Σ Allokation LV GWJ vergangen,slp+rlm in kwh 1 X 100 % kWh kwh X 100 % = 3,5 % Der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 seit dem schwankt zwischen 3,5 % und - 3,25 %. Seite 162 von 271

163 4,0% Veröffentlichung und Abrechnung Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo "3" seit ,0% 2,0% 1,0% 0,0% -1,0% -2,0% -3,0% -4,0% Vorwarnstufe,Erläuterung zum Grund der Abweichung Veröffentlichung, keine Abrechnung Vorwarnstufe, Erläuterung zum Grund der Abweichung Abbildung 54: Beispiel für das Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo 3 Beispiel 2: der NB wendet das analytische Lastprofilverfahren an: Der analytische Lastprofillastgang wird um den 2-Tagesversatz korrigiert. Das bedeutet, dass z. B. der Lastgang vom auf den geschrieben wird. Monat Summe Entry Eingangsdaten Summe Ex it, analy tisch Netzkontensaldo 4 je Monat in kwh kumulierter Netzkontensaldo 4 in kwh Ergebnisse prozentualer kumulierter Netzkontensaldo 4 Apr ,350% Mai ,850% Jun ,350% Jul ,050% Aug ,050% Sep ,050% Okt ,300% Nov ,550% Dez ,050% Jan ,450% Feb ,100% Mrz ,850% Tabelle 19: Beispiel für die Berechnung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 4 bei Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens in % Seite 163 von 271

164 Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo "4" seit ,5% 3,0% 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5% 0,0% -0,5% -1,0% -1,5% -2,0% -2,5% -3,0% -3,5% Veröffentlichung und Abrechnung Vorwarnstufe, Erläuterung zum Grund der Abweichung Veröffentlichung, keine Abrechnung Vorwarnstufe,Erläuterung zum Grund der Abweichung Abbildung 55: Beispiel für das Ampelsystem prozentualer kumulierter Netzkontosaldo Abrechnung des Netzkontosaldos und Veröffentlichung Ampelsystem Die Abrechnung des Netzkontosaldos 3 bzw. 4 erfolgt, sobald am Ende eines Monats der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 bzw. 4 die Grenze von + 3 % überschreitet. Bei Unterschreiten der Grenze von 3 % erfolgt keine Abrechnung. Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung werden bzgl. der Netzkontenabrechnung und der Veröffentlichung im Ampelsystem immer aggregiert betrachtet. Aus diesem Grund müssen Mengenverschiebungen bei der Berechnung der Basisjahresmenge nicht unterjährlich angepasst werden. Übersteigt der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo in einem Monat die Grenze von 3 %, so wird der Stand des kumulierten Netzkontosaldos 3 bzw. 4 vom MGV gegenüber dem NB zur Abrechnung gebracht. Dabei wird der absolute kumulierte Stand des Netzkontosaldos 3 bzw. 4 mit dem Monatspreis der Mehr-/Mindermengen des Monats der Überschreitung multipliziert. Der Rechnungsbetrag erhöht sich um die Umsatzsteuer. Der Netzkontosaldo 0, 1 und 2 bleibt unverändert. Beispiel: Der kumulierte Netzkontosaldo 3 steht im oben aufgeführten Beispiel am , 6:00 Uhr auf einem Stand von kwh. Der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 hat einen Wert von + 3,5 %. Der Mehr-/Mindermengenpreis des Monats Mai 2010 beträgt 1,7384 Ct/kWh. Damit ergibt sich ein Netzkontenabrechnungsbetrag in Höhe von kwh * 1,7384 Ct/kWh = Seite 164 von 271

165 Nach der Abrechnung wird der Netzkontosaldo 3 bzw. 4 auf Null gesetzt. Dadurch ergibt sich ein neuer Verlauf des Netzkontosaldos 3. Nach der Abrechnung beginnt der kumulierte Netzkontosaldo 3 am , 6:00 Uhr mit dem Wert 0 kwh, so dass einen Monat später am , 6:00 Uhr nur der Monatswert des Monats Juni mit kwh im Saldo steht. Eingangsdaten Ergebnisse Monat Summe Entry Summe Ex it, sy nthetisch 3 je Monat in kwh kumulierter nach Netzkontoabrechnung in kwh prozentualer Netzkontosaldo Netzkontensaldo 3 kumulierter Netzkontosaldo 3 nach Netzkontoabrechnung Apr ,500% Mai ,500% Jun ,000% Jul ,500% Aug ,750% Sep ,250% Okt ,000% Nov ,750% Dez ,750% Jan ,250% Feb ,350% Mrz ,100% Nullstellung des Netzkontos zum nach der Netzkontoabrechnung Tabelle 20: Berechnung des Netzkontosaldos 3 nach erfolgter Netzkontoabrechnung 4,00% kumulierter prozentualer Netzkontensaldo nach Abrechnung des Netzkontensaldo 2,00% 0,00% -2,00% -4,00% -6,00% -8,00% Abrechnung des Netzkontos, neuer Saldo am beginnt bei 0 abzurechnender Netzkontensaldo Abbildung 56: Entwicklung des prozentualen kum. Netzkontosaldos 3 nach erfolgter Netzkontoabrechnung Seite 165 von 271

166 Die Erlöse aus der Abrechnung sind Bestandteil des Regelenergieumlagekontos beim MGV. Übersteigt der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo einen Wert von 3 % bzw. unterschreitet er einen Wert von - 3 %, so veröffentlicht der MGV auf seiner Internetseite den jeweiligen NB im Rahmen einer monatlichen Liste. Die Veröffentlichung unterscheidet dabei in Überschreitungen des Grenzwerts von + 3 % bzw. in Unterschreitungen der - 3 %. Sofern ein Einspruch eines NB zum übermittelten Netzkontosaldo vorliegt, erfolgt die Veröffentlichung erst nach Klärung der Abweichungen. Sofern der MGV Erläuterungen zum Stand des Netzkontos vom NB verlangt, wird er diesem auf Wunsch die bilanzkreisrelevanten Allokationsdaten zur Verfügung stellen. Der NB wird auf Verlangen dem MGV das Zustandekommen von gaswirtschaftlich ungewöhnlichen Entwicklungen erläutern. Relevant sind immer nur die Tagesmengen und keine Stundenverteilungen Auswirkungen auf die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Die Abrechnung des Netzkontosaldos erfolgt in Form einer Abschlagsrechnung auf die Mehr- /Mindermengenabrechnung für SLP-Ausspeisepunkte. Im Rahmen der nachfolgenden endgültigen Mehr-/Mindermengenabrechnungen werden die Abschlagsrechnungen angerechnet. Der Zeitpunkt der Erstattung und die Art der Erstattung hängt vom gewählten Mehr- /Mindermengenabrechnungsverfahren des NB ab. Da Netzkontoabweichungen bei NB im Wesentlichen auf Ungenauigkeiten bei Standardlastprofilen zurückzuführen sind, wird für NB mit einer allokierten SLP-Menge von weniger als 1% - bezogen auf die gesamte ausgespeiste Menge an SLP- und RLM-Kunden - keine Netzkontoabrechnung durchgeführt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in diesem Fall eine Verrechnung mit den Mehr-/Mindermengen für RLM-Kunden erfolgen müsste, welche für wenige Einzelfälle eine unverhältnismäßige Komplexität des Modells bewirken würde. Fall 1: Stichtags- und Abgrenzungsverfahren Im Stichtagsverfahren und im Abgrenzungsverfahren wird die Mehr-/Mindermenge der SLP- Kunden für ein komplettes Jahr abgerechnet. Erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP-Kunden beispielsweise für ein Kalenderjahr, so wird im oben aufgeführten Beispiel (Abbildung 56) das kumulierte Netzkonto 3 des Monats Mai im Juli 2010 abgerechnet. Im Februar 2011 wird die Mehr- /Mindermengenabrechnung für das Kalenderjahr 2010 durchgeführt. Der im Juli 2010 gezahlte Abschlag wird bei dieser Mehr-/Mindermengenabrechnung vom MGV als Gutschrift berücksichtigt, sofern die Mehr-/Mindermengenabrechnung tatsächlich durchgeführt wird und die Meldung der Mehr- oder Mindermengen im Datenformat SSQNOT beim MGV vorliegt. Bei der Berücksichtigung der Gutschrift wird unterschieden in Mehrmengenabrechnungen und in Mindermengenabrechnungen. Im Falle einer Mindermengenabrechnung erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung SSQNOT die Rechnung. Der Rechnungsbetrag für die Mindermengen wird um den gezahlten Betrag der Netzkontenabrechnung reduziert. Die Gutschrift wird explizit auf der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung ausgewiesen. Im Beispiel aus Kap betrug die Netzkontoabrechnung Wenn für das Kalenderjahr 2010 zum Beispiel eine gesamte Mindermengenabrechnung in Höhe von Seite 166 von 271

167 angefallen wäre, so weist der MGV auf der Rechnung den fälligen Betrag von aus und getrennt davon die Gutschrift aufgrund der Netzkontenabrechnung in Höhe von Nur der Saldo von wird dem NB in Rechnung gestellt. Im Falle einer Mehrmengenabrechnung stellt der NB die Rechnung an den MGV. Nach Eingang der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung erstellt mit einem Mindermengenrechungsbetrag von 0 zzgl. der Gutschrift aus der Netzkontenabrechnung unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontoabrechnung. Im Beispiel würde der NB eine Mehrmengenrechnung in Höhe von an den MGV erstellen. Der MGV schickt eine Mindermengenrechnung mit einem Rechnungsbetrag für Mindermengen von 0 und einer Gutschrift von Sofern im Zeitraum der Mehr-/Mindermengenabrechnung mehrere Netzkontoabrechnungen erfolgt sind, werden diese getrennt voneinander aufgeführt. Der Netzkontosaldo 3 bzw. 4 wird zunächst zum 01. Juni 2010 auf Grund der geleisteten Netzkontoabrechnung auf den Wert Null gesetzt. Nach der Durchführung der Mehr-/Mindermengenabrechnung wird der Netzkontosaldo 3 bzw. 4 erneut zum Stichtag der Mehr- /Mindermengenabrechnung z. B. dem 01. Januar 2011 auf den Wert Null gesetzt. Fall 2: Monatsverfahren und rollierendes Verfahren In beiden Verfahren können Netzkontoabrechnungen unabhängig von den jeweiligen Zeiträumen der Mehr-/Mindermengenabrechnung erforderlich sein. Im o. g. Beispiel aus Abbildung 55 wird eine Netzkontoabrechnung für den Monat Mai 2010 erforderlich. Nachdem der Netzkontosaldo im Monat Juli finalisiert wurde der 42. WT ist z. B. der XX erfolgt die Abrechnung des Netzkontos bis zum Ende des Monats Juli. In den ab der Netzkontoabrechnung folgenden Monaten, hier ab August, wird jeweils 1/12 des Rechnungsbetrages gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nur, sofern die Meldung der Mehr- bzw. Mindermengen im Datenformat SSQNOT monatlich beim MGV vorliegt und die Mehr- /Mindermengenabrechnung als dauerhafter Prozess nachhaltig vom NB durchgeführt wird. Analog zum Fall 1 ist der Prozess zu unterscheiden in Mehr- oder Mindermengenabrechnungen. Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV nach Eingang der Mindermengenmeldung SSQNOT eine Mindermengenrechnung. Auf dieser Rechnung wird der eigentliche Mindermengenrechnungsbetrag aufgeführt und zusätzlich 1/12 des Netzkontenabrechnungsbetrages gutgeschrieben. Hierbei wir die Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung getrennt aufgeführt. Im Falle einer Mehrmenge übersendet der NB dem MGV die Mehrmengenrechnung. Nach Eingang der Mehrmengenmeldung SSQNOT wird vom MGV eine Mindermengenrechnung erstellt mit einem Rechnungsbetrag von 0 und einer Gutschrift von 1/12 der Netzkontenabrechnung unter Angabe der Rechnungsnummer der Netzkontenabrechnung. Sofern innerhalb von 12 Monaten mehrere Netzkontoabrechnungen anfallen, erfolgen die Gutschriften getrennt voneinander. Der Netzkontosaldo 3 bzw. 4 wird im obigen Beispiel nach erfolgter Netzkontenabrechnung zum Stichtag 01. Juni 2010 aufgrund der Netzkontoabrechnung auf den Wert Null gesetzt. Sofern keine Netzkontenabrechnung erforderlich wird, erfolgt eine Nullstellung nach 24 Monaten, erstmalig zum 01. Mai Seite 167 von 271

168 Vorwarnstufe im Ampelsystem Sobald der prozentuale kumulierte Netzkontosaldo 3 oder 4 des NB den Wert von + 2 % überschritten oder - 2 % unterschritten hat, ist der NB aufgefordert, die möglichen Gründe für die Abweichung innerhalb von 20 WT dem MGV darzulegen. Mögliche Kategorien für Abweichungen sind insbesondere: fehlende Deklaration Delta zwischen den von Wetterdiensten gemeldeten Prognose- und Ist-Temperaturen Brennwertschwankung zwischen dem vom NB festgelegten Bilanzierungsbrennwert und dem nach Arbeitsblatt des DVGW G 685 endgültig berechneten Abrechnungsbrennwert Ersatzallokation durch den MGV Fehlallokation der SLP-Zeitreihen, der RLM-Zeitreihen oder der NKP-Zeitreihen Fehlerhafte Datenübermittlung bzw. Verarbeitung beim MGV/NB Mini-MÜT Meldesystem Netzkontosaldo an BNetzA Der MGV ist verpflichtet, eine Meldung an die Bundesnetzagentur zu schicken, sofern das Verhältnis des Netzkontosaldos 5 zur Summe der Monatsausspeiseallokationen der SLPund RLM-Kunden einen Schwellenwert von 2 % überschreitet bzw. einen Wert von - 2 % unterschreitet. Andere Zeitreihentypen wie z. B. Exitso werden für die Berechnung des Nenners nicht berücksichtigt. Dieser Wert wird nachfolgend als prozentualer monatlicher Netzkontosaldo 5 benannt und wird wie folgt berechnet: prozentualer monatlicher Netzkontosaldo 5 (%) = Monatlicher Netzkontosaldo 5 in kwh Σ Monatliche Allokation (SLP+RLM) in kwh X 100 % Der Nenner für die Ermittlung des Netzkontosaldos ist die allokierte Gesamtmenge der SLPund RLM-Kunden im zu berechnenden Monat. Beispiel: (Zahlenwerte analog Tabelle 22) Im Mai 2010 ergibt sich ein Netzkontosaldo 5 in Höhe von kwh. Es wurde weniger auf die SLP- und RLM-Kunden allokiert, als über den Netzkopplungspunkt gemessen wurde. Die allokierte Menge der SLP- und RLM-Kunden des Monats beträgt kwh, der prozentuale monatliche Netzkontosaldo hat einen Wert von 14,13 %. prozentualer monatlicher Netzkontosaldo 5 (%) = Netzkontosaldo Allokation Mai 2010 ( SLP+ RLM ) Mai 2010 *100% kWh = kwh = 14,13% Seite 168 von 271

169 davon Summe RLM davon Summe Exitso täglicher Netzkontensaldo in kwh Summe Entry davon Summe Exit Summe SLP Samstag, 1. Mai Sonntag, 2. Mai Montag, 3. Mai Dienstag, 4. Mai Montag, 31. Mai Summe Monat Mai relevante monatliche Allokationsmenge SLP+RLM monatlicher prozentualer Netzkontosaldo 5 14,13% Tabelle 21: Zahlenbeispiel für die Berechnung des prozentualen monatlichen Netzkontosaldos 5 Der Netzkontosaldo 5 wird jeden Monat neu errechnet. Nachfolgend ist auf Basis des Beispiels aus Tabelle 21 die Entwicklung des monatlichen prozentualen Netzkontosaldos 5 dargestellt. Monat Summe Entry Eingangsdaten Summe Ex it SLP+RLM Summe Ex itso Netzkontosaldo 5 je Monat in kwh Ergebnisse prozentualer kum. Netzkontosaldo 3 in kwh Apr ,93% Mai ,13% Jun ,76% Jul ,00% Aug ,81% Sep ,09% Okt ,02% Nov ,73% Dez ,89% Jan ,24% Feb ,98% Mrz ,16% Tabelle 22: Beispiel für die Berechnung des monatlichen prozentualen Netzkontosaldos 5 Seite 169 von 271

170 40% 30% prozenetualer monatlicher Netzkontensaldo 5 Meldesystem BNetzA 20% 10% 0% -10% -20% -30% -40% Grenzwert + 2,0 % Grenzwert - 2,0 % Mrz 2011 Feb 2011 Jan 2011 Dez 2010 Nov 2010 Okt 2010 Sep 2010 Aug 2010 Jul 2010 Jun 2010 Mai 2010 Apr 2010 Abbildung 57: Entwicklung eines prozentualen monatlichen Netzkontosaldos 5 über ein Jahr In allen Monaten, in denen eine Meldung an die BNetzA erfolgt, stellt der MGV die für die Berechnung des Netzkontos relevanten Zeitreihentypen des betroffenen NB tagesscharf der BNetzA zur Verfügung. Dabei werden alle Zeitreihentypen gemeldet, wie z. B. SLP, RLMmT, RLMoT, NKP zu vorgelagerten und nachgelagerten Netzen, Exit sonstige etc. Die sichere Bereitstellung der Daten wird zwischen den MGV und der Bundesnetzagentur bilateral vereinbart. Der NB bekommt die an die BNetzA übergebenen Daten zeitgleich zum Download zur Verfügung gestellt. Seite 170 von 271

171 11 Mini-MüT 11.1 Beschreibung der Systematik Um Gas zwischen BK unterschiedlicher Marktgebiete gemäß 48 KoV übertragen zu können, müssen Ausspeisestellen, wie z. B. Letztverbraucher oder Speicheranlagen, in einem Ausspeisenetz direkt oder indirekt über die VHP mehrerer Marktgebiete erreichbar sein. Dieser Sachverhalt wird als Marktgebietsüberlappung bezeichnet. Eine Marktgebietsüberlappung liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Ausspeisenetz hydraulisch an mehrere Netze unterschiedlicher Marktgebiete angeschlossen ist oder dies auf einen der vorgelagerten Netzbetreiber zutrifft. Unter einer aktiven Marktgebietsüberlappung wird die tatsächliche Nutzung des Gastransports aus zwei Marktgebieten verstanden. Wenn bei Vorliegen einer Marktgebietsüberlappung alle Ausspeisestellen vollumfänglich nur einem Marktgebiet zugeordnet sind, wird von einer passiven Marktgebietsüberlappung gesprochen. Die Möglichkeit, Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete in einem Verteilernetz zu übertragen, wird als Mini-MüT bezeichnet. TK können bei einem NB die Nutzung des Mini-MüT anmelden, wenn im Netz des NB eine aktive Marktgebietsüberlappung vorliegt und dem TK entsprechend in beiden Marktgebieten Ausspeisestellen zugeordnet sind. Diese Nutzungsmöglichkeit kann der TK auf den BKV gem. 48 Ziff. 1 KoV übertragen. Die grundsätzliche Möglichkeit für die Nutzung des Mini-MüT entsteht dadurch, dass ein NB Kapazitäten bei seinem bzw. seinen vorgelagerten NB im Rahmen der internen Bestellung bestellt hat und sie dadurch den TK in seinem Netz für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Die Höhe der kalenderjährlichen internen Bestellung von Transportkapazitäten gem. 8 KoV bleibt durch den Mini-MüT unbeeinflusst. Eine unentgeltliche Nutzung des Mini-MüT ist nur auf unterbrechbarer Basis möglich. Diese Nutzung kann dem TK immer dann gewährt werden, wenn die gebuchten Transportkapazitäten je Marktgebiet nicht vollständig durch den tatsächlichen Transport für die Ausspeisestellen des TK im gleichen Markgebiet in Anspruch genommen werden und keine weiteren netztechnisch bedingten Restriktionen vorliegen. Der Austausch von Gasmengen zwischen unterschiedlichen Marktgebieten erfolgt über einen Transferpunkt in Form eines virtuellen Ein- und Ausspeisepunktes. Der Transferpunkt wird im jeweiligen den Mini-MüT durchführenden Netz als zwei virtuelle Zählpunkte eingerichtet (Ein- bzw. Ausspeisepunkt). Seite 171 von 271

172 vorgelagerter Netzbetreiber im Marktgebiet Gaspool interne Bestellung 1 interne Bestellung 2 vorgelagerter Netzbetreiber im Marktgebiet NCG Verteilnetzbetreiber Transferpunkt TK 1 : 7 (+) Auspeisestellen bei Gaspool zu 8 (-) Ausspeisestellen bei NCG TK 2 : 6 (+) Ausspeisestellen bei Gaspool zu 8 (-) Ausspeisestellen bei NCG Abbildung 58: Beschreibung des Mini-MüT-Mechanismus Eine aktive Marktgebietsüberlappung kann sowohl in einem Verteilernetz mit Netzpartizipation als auch in einem Verteilernetz mit Entry-Exit-System vorliegen. In beiden Fällen bildet die aktuelle Zuordnung der Ausspeisestellen zu BKV bzw. zu TK je Marktgebiet der Höhe nach die Limitierung des möglichen Mini-MüT. Diese Limitierung wird als Grenzaustauschkapazität oder maximale Austauschkapazität bezeichnet und im zweiten Schritt anteilig für jeden TK individuell vom NB bestimmt. Für eine Erhöhung dieser Grenzaustauschkapazität kann ein NB grundsätzlich zusätzliche Kapazitäten beim vorgelagerten NB bestellen. Detaillierte Regelungen zur täglichen operativen Durchführung sind dem Kap zu entnehmen 11.2 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazität Die Höhe der Grenzaustauschkapazität wird durch den NB ermittelt, wenn ein TK den Mini- MüT beantragt. Die Grenzaustauschkapazität ist dabei die absolute und für alle Mini-MüT- Nutzer gemeinsame Begrenzung für die Nominierung in beiden Transportrichtungen und wird in Abhängigkeit von der internen Bestellung errechnet. Der individuelle Anteil an der Seite 172 von 271

173 Grenzaustauschkapazität eines Gasnetzes, den der einzelne TK nutzen kann, wird als Austauschkapazität bezeichnet. Zur Berechnung dieses individuellen Anteils an der Grenzaustauschkapazität wendet der NB ein diskriminierungsfreies Verfahren an. Er kann dazu Größen, wie z. B. die Vorhalteleistung, Kundenwerte oder gemessene Leistungen verwenden. Sofern nur ein Transportkunde eine Mini-MüT-Nutzung angemeldet hat, darf der NB diesem TK bis auf weiteres die volle Grenzaustauschkapazität zur Mini-MüT-Nutzung zur Verfügung stellen. Die Höhe der internen Bestellung und die damit korrespondierende maximale Grenzaustauschkapazität können sich grundsätzlich im Jahresverlauf verändern. Aus diesem Grund wird die zulässige Austauschkapazität, d. h. der jeweilige Anteil des TK an der Grenzaustauschkapazität, immer dann angepasst, wenn sich die Höhe der internen Bestellung unterjährlich wesentlich verändert oder sich unterjährlich wesentliche Veränderungen durch den Lieferantenwechsel ergeben Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell Liegt in einem Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell bzw. in einem Teilnetz des NB eine aktive Marktgebietsüberlappung vor und beliefert der Mini-MüT begehrende Transportkunde Ausspeisestellen in mindestens zwei Marktgebieten, kann ein Übertrag von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete angeboten werden. Das Minimum der beiden internen Bestellungen 1 und 2 bildet zunächst die Grenzaustauschkapazität. Der individuelle Anteil an der Grenzaustauschkapazität, d. h. der Anteil je TK, wird als Austauschkapazität je TK bezeichnet. Seite 173 von 271

174 vorgelagerter Netzbetreiber im Marktgebiet Gaspool interne Bestellung Teilnetz 1 interne Bestellung 2 50 VNB mit Netzpartizipationsmodell und zwei Teilnetzen vorgelagerter Netzbetreiber im Marktgebiet NCG Teilnetz 2 interne Bestellung 3 75 Transportkunden: 7 (+) Gaspool zu 5 (-) NCG 3 (+) Gaspool zu 1 (-) NCG Transportkunden: 2 (-) NCG Abbildung 59: Mini-MüT im Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell Im Beispiel in Abbildung 59 besitzt der NB verschiedene Teilnetze: Teilnetz 1 ist an zwei verschiedene Marktgebiete angeschlossen, das Teilnetz 2 ist nur an ein Marktgebiet angeschlossen. Der Mini-MüT kann nur für die Ausspeisestellen im Teilnetz 1 durchgeführt werden. Der TK 1 versorgt 7 Ausspeisestellen, die dem Marktgebiet der NCG und 5 Ausspeisestellen, die dem Markgebiet der Gaspool zugeordnet sind. Der TK 2 versorgt 3 Ausspeisestellen, die dem Marktgebiet Gaspool zugeordnet sind und 1 Ausspeisestelle, die dem Marktgebiet der NCG zugeordnet ist. Das Minimum der beiden internen Bestellungen 1 und 2 bildet zunächst die Grenzaustauschkapazität. Sofern beide TK die Nutzung des Mini-MüT beim VNB beantragen, muss die Grenzaustauschkapazität auf die beiden Transportkunden aufgeteilt werden. Dieser individuelle Anteil an der Grenzaustauschkapazität wird als Austauschkapazität je TK bezeichnet. Wesentliche Änderungen der Grenzaustauschkapazität und dadurch auch der Austauschkapazität des jeweiligen TK durch monatliche Kundenwechsel teilt der Verteilernetzbetreiber mit Netzpartizipationsmodell den Mini-MüT-Nutzern nach Abschluss des monatlichen Lieferantenwechselprozesses mit. Die tatsächlich zur Verfügung stehende jeweilige Austauschkapazität bestimmt der NB unter Berücksichtigung der Prüfschritte in Kapitel Seite 174 von 271

175 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten in Verteilernetzen mit entry-exit-system Die Ermittlung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazität in einem Verteilnetz mit entry-exit-system verläuft grundsätzlich analog zu der Ermittlung in einem Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell. Neben die unmittelbar angeschlossenen Ausspeisestellen treten aber noch die mittelbar an das Verteilernetz mit entry-exit-system angeschlossenen Ausspeisestellen in nachgelagerten Netzen. Teilnetze ohne Marktgebietsüberlappung bleiben bei der Ermittlung der Austauschkapazität außen vor. Wenn TK in dem VNB mit entry-exit-system nachgelagerten Netzen Ausspeisestellen beliefern, können sie auf der Ebene des Verteilernetzes mit entry-exit-system einen Mini-MüT durchführen. Abbildung 60: Mini-MüT im Verteilernetz mit entry-exit-system Im Beispiel in Abbildung 60 könnte der TK auf Ebene der drei nachgelagerten NB nur beim VNB 2 einen Mini-MüT beantragen und durchführen. Nur in diesem nachgelagerten Netz liegt eine aktive Marktgebietsüberlappung vor. Im Netz des VNB 2 stehen drei Ausspeisestellen in einem Marktgebiet nur einer aus dem anderen Marktgebiet gegenüber. Sofern der TK die Ausspeisestellen in den Netzen 1 und 3 ebenfalls für den Mini-MüT nutzen möchte, muss er die Nutzung beim Verteilernetzbetreiber mit entry-exit-system anmelden und auch bei Seite 175 von 271

176 diesem Netzbetreiber abwickeln. Im Beispiel stehen dem TK somit die anteiligen Kapazitäten von insgesamt 5 Ausspeisestellen zur Verfügung. TK können ihre Mini-MüT-Nutzungsmöglichkeiten an andere TK oder an BKV übertragen. Wenn diese die überlassenen Mini-MüT-Kapazitäten nutzen möchten, teilen sie dies dem VNB mit entry-exit-system in Textform unter Nennung der TK mit. Der VNB mit entry-exit-system ermittelt die grundlegende Grenzaustauschkapazität für sein Netz mit Hilfe der nachgelagerten NB. Diese teilen ihm bis zum 17. WT im Dezember den jeweiligen voraussichtlichen Anteil der TK an den internen Bestellungen je Marktgebiet für das Folgejahr mit. Der vorgelagerte VNB mit entry-exit-system bildet auf Basis dieser Angaben und den Leistungsbedarfen der Ausspeisestellen in seinem Netz die jeweiligen Austauschkapazitäten für den TK für das folgende Kalenderjahr (Bestellperiode der internen Bestellung gemäß 8 KoV). Bei unterjährlichen wesentlichen Änderungen der Anteile an den Transportkapazitäten der internen Bestellung durch Änderungen der Zuordnung von Ausspeisestellen ist der TK eigenverantwortlich verpflichtet, dies dem VNB mit entry-exit-system mitzuteilen. Dieser fordert dann aktuellere Daten zur Aufteilung der Grenzaustauschkapazität auf die TK bei den nachgelagerten VNB mit Netzpartizipationsmodell an, in deren Netz der BKV bzw. der TK zusätzliche oder weniger Ausspeisestellen beliefert (Kundengewinne oder -verluste) Operative Durchführung des Mini-MüT Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Mini-MüT zeitgleich in beiden Richtungen für mehrere TK durchzuführen. Da die Ausspeisestellen eines TK zumeist in beiden Marktgebieten täglich einen Verbrauch größer 0 haben, steht aber in der Regel nicht die volle Austauschkapazität zur Verfügung. Seite 176 von 271

177 Abbildung 61: Tatsächlich nutzbare Mini-MüT Austauschkapazität In Abbildung 61 ist erkennbar, dass durch den höheren Bezug der Ausspeisestellen am Vormittag in einem Marktgebiet die Nutzungsmöglichkeit des Mini-MüT eingeschränkt wird und dieser jede Stunde in seiner tatsächlich zur Verfügung stehenden Höhe schwanken kann. Die Austauschkapazität wird zum einen durch den temperatur- bzw. produktionsgetriebenen Transport zu den Ausspeisestellen in dem jeweiligen Marktgebiet und zum anderen durch den Anteil der internen Bestellung begrenzt. Die Höhe des möglichen Mini-MüT schwankt demnach täglich zwischen Null und der errechneten Austauschkapazität. Prinzipiell gilt die Regel: Je kälter, desto weniger Austauschkapazität steht zur Verfügung! Bei Eintreten der Auslegungstemperatur ist von einer vollständigen Ausnutzung der internen Bestellung und somit eines zulässigen Mini-MüT von 0 auszugehen. Auch in den Sommermonaten kann die zulässige Höhe der Austauschkapazität ggf. aufgrund von Min-Flow- Restriktionen an den Netzkopplungspunkten nur in reduzierter Höhe möglich sein. Die maximal zur Verfügung stehende Austauschkapazität, die dem TK in einem Netz unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann, unterliegt daher Prüfmechanismen, die im Ergebnis zu einer Reduktion der zur Verfügung stehenden Mini-MüT-Kapazität führen können. Folgende Prüfschritte können die maximal nutzbare Austauschkapazität beeinflussen: grundsätzliche technische Machbarkeitsprüfung des Netzbetreibers, Absatzprognose des TK im abgebenden Markgebiet, Absatzprognose des TK im aufnehmenden Marktgebiet und Überschreitung der internen Bestellung Seite 177 von 271

178 Der TK kann einen BKV im Rahmen einer Nominierungsermächtigung mit der Abwicklung der Nominierung beauftragen (Nominierungsverantwortlicher). Unter Beachtung seiner eigenen Absatzprognosen in beiden Marktgebieten kann der Nominierungsverantwortliche eine Mini-MüT-Nominierung gemäß Kap. 4 an den Mini-MÜT durchführenden NB als Lastgang mit jeweils 24 einzelnen Stundenwerten leisten. Der NB kann eine strukturierte oder bandförmige Nominierung vorschreiben. Genereller Betrachtungszeitraum für eine Mini-MüT- Nominierung ist stets der Gastag. Grundsätzlich gilt die Allokationsregel allokiert wie nominiert. Die Nominierungen werden vom NB bestätigt. Er hat das Recht, die Nominierung zu kürzen, insbesondere wenn die realen Gasflüsse dies notwendig machen. In diesem Fall versendet der NB in den in Kapitel 4 festgelegten Formaten und Fristen gekürzte Nominierungsbestätigungen. Die letzte bestätigte Nominierung wird vom NB allokiert. Zusätzlich zu den für Nominierungen an Entrys und Exits geltenden Regeln sind folgende Regeln zu beachten: Die Summe der Nominierungen zzgl. der geplanten Netzlast im aufnehmenden Marktgebiet muss geringer sein als die interne Bestellung dieses Marktgebiets. Wenn die Mini- MüT-Nominierung und die Netzlast im aufnehmenden Marktgebiet doch größer sind, erfolgt eine ratierliche Kürzung aller Mini-MüT-Nominierungen auf den zulässigen Wert. Ein Verteilnetzbetreiber ermittelt die Netzlast je Marktgebiet dabei mit Hilfe der Mengenanmeldungen seiner nachgelagerten Netzbetreiber. Der Nominierungsverantwortliche muss darauf achten, dass nicht mehr Mini-MüT nominiert wird, als der prognostizierte Absatz seiner Ausspeisestellen beträgt. Wenn die Mini- MüT-Nominierung größer ist als der am Tag D+1 allokierte Absatz, wird die Nominierung nachträglich durch den NB gekürzt und allokiert. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dem Mini-MüT jede Stunde betrachtet wird und keine gegenseitige Saldierung von stündlichen Mehr- und Mindermengen des Mini-MüT erfolgen kann. Das Risiko der Fehlprognose trägt der Nominierungsverantwortliche. Die Mini-MüT- Nominierung darf durch den Nominierungsverantwortlichen bis D+3 WT angepasst werden. Dies ist nur unter der Maßgabe möglich, dass der NB eine Korrektur zulässt. Sofern der Nominierungsverantwortliche eine nachträgliche Korrektur nominiert, wird dies durch den Netzbetreiber bestätigt oder angepasst. Eine solche Anpassung der Nominierung darf die Netzkonten nur bis maximal 0 reduzieren. Eine Anpassung der Nominierung ausgelöst durch ein RLM- oder SLP-Clearing ist zulässig. Seite 178 von 271

179 BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden Geschäftsprozesse des Bilanzkreismanagements Gas Teil 2: Usecase-Darstellungen Berlin, 30. Juni 2011 Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Verband kommunaler Unternehmen e.v. (VKU) sowie von GEODE Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Énergie, EWIV

180 Inhaltsverzeichnis 1. Usecase Deklaration (siehe Kapitel 3.3) Usecase-Darstellung Deklaration Unter-Usecase-Beschreibung Versand monatliche Deklaration Sequenzdiagramm Unter-Usecase Versand monatliche Deklaration Unter-Usecase-Beschreibung Versand untermonatliche Deklaration Sequenzdiagramm Unter-Usecase Versand untermonatliche Deklaration Unter-Usecase-Beschreibung Deklarationsclearing BKV Sequenzdiagramm Unter-Usecase Deklarationsclearing BKV Unter-Usecase-Beschreibung Deklarationsclearing MGV Sequenzdiagramm Unter-Usecase Deklarationsclearing MGV Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Deklaration Usecase Fallgruppenwechsel (Kapitel 3.2) Usecase-Darstellung Fallgruppenwechsel Usecase-Beschreibung Fallgruppenwechsel Sequenzdiagramm Usecase Fallgruppenwechsel Aktivitätendiagramm Usecase Fallgruppenwechsel Usecase Ermittlung und Versand von Allokationslastgängen (siehe Kapitel 5) Usecase-Darstellung Ermittlung und Versand von Allokationslastgängen Unterusecase-Darstellung SLP-Allokation Unter-Usecase-Beschreibung SLP-Allokation Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Allokation Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Allokation Unter-Usecase RLM-Allokation Unterusecase-Beschreibung RLM-Allokation Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM-Allokation Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Allokation Unter-Usecase Beschreibung Allokation von Nominierungen Sequenzdiagramm Unter-Usecase Allokation von Nominierungen SLP Clearingverfahren (siehe Kapitel 7) Usecase-Darstellung SLP-Clearing Usecase-Beschreibung SLP Clearing Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing - Fehler beim NB Seite 180 von 271

181 Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing Fehler ANB Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing, Fehler beim MGV Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing Fehler MGV Usecase RLM-Clearing Usecase-Darstellung RLM Clearing Usecase-Beschreibung RLM Clearing Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM Clearing Auslöser BKV und TK Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Clearing Auslöser BKV Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM Clearing Auslöser NB Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Clearing Auslöser NB Usecase Nominierungen (siehe Kapitel 4) Usecase-Darstellung Nominierungen Unter-Usecasedarstellung Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Unter-Usecase-Beschreibung Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten SequenzdiagrammUnter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Unter-Usecase-Darstellung Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Unter-Usecase-Beschreibung Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Sequenzdiagramm Unter Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Unter-Usecase-Darstellung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Unter-Usecase-Beschreibung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Sequenzdiagramm Unter Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Aktivitätendiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Seite 181 von 271

182 5.6. Unter-Usecase-Darstellung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Unter-Usecase-Beschreibung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Sequenzdiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Aktivitätendiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Unter-Usecase-Darstellung (Re-)Nominierung an einen MGV Unter-Usecase-Beschreibung (Re-)Nominierung an einen MGV Sequenzdiagramm Unter-Usecase Nominierung an einen MGV Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Nominierung an einen MGV Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto (siehe Kapitel 10) Unter-Usecase-Darstellung Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Unter-Usecase-Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Sequenzdiagramm Unter-Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Unter-Usecase-Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung Sequenzdiagramm Unter-Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung Usecase Mehr-Mindermengenabrechnung zwischen dem NB und dem TK (siehe Kapitel 9) Unter-Usecase-Beschreibung RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Unter-Usecase-Beschreibung SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Sequenzdiagram Unter-Usecase SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Usecase Mehr-Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV (siehe Kapitel 9) Usecase-Beschreibung Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV Sequenzdiagramm Usecase Mehrmengen und Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV Usecase Versand Bilanzkreisstatus (siehe Kapitel 6) Seite 182 von 271

183 9.1. Usecase-Beschreibung Versand Bilanzkreisstatus Sequenzdiagramm Usecase Versand Bilanzkreisstatus Usecase Mitteilung der absoluten Biogas-Flexibilität (siehe Kapitel 6.6) Usecase-Beschreibung Mitteilung absolute Biogas-Flexibilität Usecase Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP (siehe Kapitel 6.6) Usecase-Darstellung Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP Usecase-Beschreibung Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP Sequenzdiagramm Usecase Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und MÜP Aktivitätendiagramm Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und MÜP Seite 183 von 271

184 1 Usecase Deklaration (siehe Kapitel 3.3) a) Usecase-Darstellung Deklaration Transportkunde Bilanzkreisverantwortlicher Marktgebietsverantwortlicher Netzbetreiber Kann enthalten Unter Use Case: untermonatlicher Versand der Deklarationslisten/-mitteilung Use Case: Versand der Deklarationslisten/-mitteilungen enthält Unter Use Case: monatlicher Versand der Deklarationslisten/-mitteilung Kann enthalten Kann enthalten Unter Use Case: Deklarationsclearing BKV Unter Use Case: Deklarationsclearing MGV b) Unter-Usecase-Beschreibung Versand monatliche Deklaration Usecase Name Versand monatliche Deklaration UseCase Beschreibung Der Netzbetreiber teilt dem MGV im Vormonat der Lieferung für den Liefermonat alle erforderlichen Zeitreihentypen je BK/SBK mit. Der MGV überprüft die Deklarationsliste auf Gültigkeit der BK/SBK-Nummern und verarbeitet diese Information und gibt sie an den BKV weiter. Die Deklarationsliste wird vom NB auf Basis der Bestandsliste und der Ein- und Ausspeiseverträge erstellt. Es werden alle BK/SBK-Zuordnungen von Ein- und Ausspeisepunkten der NB berücksichtigt, die ab dem Folgemonat gültig sind. Rollen NB MGV BKV TK Prozessziel MGV erhält spätestens am 17. WT eine Deklarationsliste vom NB BKV erhält spätestens am 18. WT eine Deklarationsmitteilung vom MGV Vorbedingung Einrichtung von BK/SBK ist abgeschlossen. BK/SBK-Nummer ist dem NB mitgeteilt Kapazitätsbuchungen bei E/E-Punkten liegen vor GeLi Gas Prozesse Lieferantenwechsel, Lieferbeginn und -ende sind abgeschlossen Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt und sind beim MGV angelegt BKV bzw. TK sind bei Punkten, die über die PKP buchbar sind, auf der PKP-Plattform und beim MGV angelegt Bestandslistenversand ist erfolgt Nachbedingung NB kann Usecase Allokation durchführen BKV bzw. TK kann Usecase Nominierung durchführen Usecase Deklarationsclearing kann durchgeführt werden Seite 184 von 271

185 Fehlerfall Fristüberschreitung beim Versand der Deklarationsliste an den MGV Fristüberschreitung beim Versand der Deklarationsmitteilung an den BKV Deklaration ist fehlerhaft, es fehlen Deklarationen, es wurden zu viele Deklarationen erzeugt oder es wurde versucht, auf einen falschen BK/SBK zu deklarieren c) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Versand monatliche Deklaration NB 1 Versand Deklarationsliste 2 Versand Bestätigungsmeldung MGV BKV A1 Usecase SLP- Allokation Usecase RLM- Allokation 3 Versand Deklarationsmitteilung A5 Usecase Deklarationsclearing BKV A2 Prozesse Deklarationsclearing MGV A5 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 NB MGV Versand Deklarationsliste je Zeitreihentyp und je BK/SBK Frist Format Anmerkungen/Bedingungen Spätestens am 17. WT des Fristenmonats 2 MGV NB Bestätigungsmeldung Unverzüglich nach Empfang 3 MGV BKV Versand Deklarationsmitteilung Spätestens am 18. WT des Fristenmonats TSIMSG CONTRL TSIMSG, gilt von Uhr Versand jeweils getrennter Deklarationen je BK/SBK. Es werden jeweils alle Zeitreihentypen je aktivem BK/SBK deklariert auf Basis der Bestandsliste bzw. der gebuchten und in einen BK/SBK eingebrachten Kapazitäten MGV versendet je BK/SBK/NB eine Deklarationsmitteilung. Gesamtliste auf Portal des MGV abrufbar A1 NB NB Unter-Usecase Allokation SLP Der MGV akzeptiert die Allokation des NB nur, wenn der BK/SBK deklariert ist Seite 185 von 271

186 A2 NB NB Unter-Usecase Allokation RLM Der MGV akzeptiert die Allokation des NB nur, wenn der BK/SBK deklariert ist A3 MGV NB Ggf. Unter-Usecase Deklarationsclearing MGV Unverzüglich A4 BKV NB Ggf. Unter-Usecase Deklarationsclearing BKV Unverzüglich d) Unter-Usecase-Beschreibung Versand untermonatliche Deklaration Usecase Name Versand untermonatliche Deklaration UseCase Beschreibung Der NB teilt dem MGV im Liefermonat die erforderlichen Zeitreihentypen je BK/SBK untermonatlich mit. Der MGV verarbeitet und prüft diese Information auf Gültigkeit der BK/SBK-Nummern und gibt sie danach an den BKV weiter. Rollen NB MGV BKV Prozessziel MGV erhält spätestens 1 WT vor dem Liefertag D eine Änderungsdeklaration BKV erhält spätestens 1 WT vor dem Liefertag D eine Änderungsdeklarationsmitteilung Vorbedingung Usecase Einrichtung von Bilanzkreisen ist abgeschlossen. BK/SBK-Nummer ist dem NB mitgeteilt Kapazitätsbuchung bei E/E-Punkten liegt vor o Day-Ahead Buchungen ist bis spätestens 18:00 Uhr dem Bilanzkreis auf der PKP einem BK/SBK zugeordnet o Bei allen anderen Buchungen erfolgt die Zuordnung des Punktes zum Bilanzkreis bis spätestens 10 WT vor dem Tag der Lieferung GeLi Gas Prozesse, LW-Wechsel, Lieferbeginn und Lieferende sind abgeschlossen Für Biogaseinspeisungen, Einspeisepunkte aus Speichern, inländischer Produktion (ohne Biogas) oder Konvertierungsanlagen teilt der TK dem NB 10. WT vor Beginn der erstmaligen Einspeisung den BK/SBK-Nummer mit und ordnet den Punkt diesem BK zu BKV bzw. TK sind bei Punkten, die über die PKP buchbar sind, auf der PKP-Plattform und beim MGV angelegt Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt und sind beim MGV angelegt Nachbedingung NB kann Usecase Allokation durchführen BKV kann Usecase Nominierung durchführen Usecase Deklarationsclearing kann durchgeführt werden Fehlerfall Fristüberschreitung beim Versand der Deklarationsliste an den MGV Fristüberschreitung beim Versand der Deklarationsmitteilung an den BKV Deklaration fehlerhaft, es fehlen Deklarationen, es wurden zu viele Deklarationen erzeugt oder versucht, auf einen falschen BK/SBK zu deklarieren Seite 186 von 271

187 e) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Versand untermonatliche Deklaration NB MGV BKV 1 Versand untermonatliche Einzeldeklaration 2 Versand Bestätigungsmeldung Usecase SLP- Allokation 3 Versand untermonatliche Deklarationsmitteilung A6 Prozesse Deklarationsclearing BKV A1 Usecase RLM- Allokation A2 Prozesse Deklarationsclearing MGV A5 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 NB MGV Versand Einzeldeklaration je BK/SBK mit den dazugehörigen Zeitreihentypen Frist Format Anmerkungen/Bedingungen spätestens 1 WT vor dem Liefertag D. Day-Ahead Deklaration wird bis 21 Uhr versendet 2 MGV NB Bestätigungsmeldung Unverzüglich nach Empfang 2 MGV BKV Versand Deklarationsmitteilung spätestens 1 je Zeitreihentyp je BK/SBK WT vor dem je NB Liefertag D bis spätestens 23 Uhr A1 NB NB Unter-Usecase SLP-Allokation A2 NB NB Unter-Usecase RLM- Allokation TSIMSG CONTRL TSIMSG Deklarationszeitraum je nach Buchungszeitraum: Day-Ahead Buchung wird als 1- Tages-Deklaration gesendet. In allen anderen Fällen entspricht der Deklarationszeitraum dem Kapazitätsbuchungszeitraum Bei RLM Lieferberginn/-ende vom 1. KT des Liefermonats bis zum Datum Lieferende bzw. ab dem Tag des Lieferbeginns bis zum Ende des Liefermonats MGV versendet je BK/SBK/NB eine Deklarationsmitteilung. Gesamtliste auf Portal des MGV abrufbar Seite 187 von 271

188 A3 MGV NB/B KV ggf. Unter-Usecase Deklarationsclearing MGV A4 BKV NB ggf. Unter-Usecase Deklarationsclearing BKV Unverzüglich Unverzüglich f) Unter-Usecase-Beschreibung Deklarationsclearing BKV Usecase Name Deklarationsclearing BKV UseCase Beschreibung BKV stößt die Beseitigung von Fehlern der Deklarationsmitteilung an. Rollen NB MGV BKV TK Prozessziel Dem MGV liegt eine korrigierte Einzel-Deklaration vor. Der BKV hat eine korrigierte Einzel- Deklarationsmitteilung erhalten. Vorbedingung Unter-Usecase Versand monatliche Deklaration und Versand untermonatliche Deklaration ist durchgeführt. Fehler wurde durch BKV erkannt. Mögliche Fehler sind u.a. o TK darf BK/SBK oder Zeitreihentypen nicht nutzen o TK hat NB nicht von Änderung einer BK/SBK Zuordnung informiert o BK/SBK gehört nicht dem BKV o TK hat falschen BK/SBK im Rahmen des GeLi Gas Prozess an den NB gemeldet. o NB hat GeLi-Daten fehlerhaft zur Deklaration verarbeitet, wie z.b. durch Schreibfehler, Zahlendreher etc. Nachbedingung TK meldet korrekte BK/SBK Stammdaten wie BK/SBK-Nummer oder Zeitreihentyp sind beim NB korrigiert NB kann Unter-Usecase Allokation durchführen BKV kann Unter-Usecase Nominierung durchführen Fehlerfall Fehler kann nicht aufgelöst werden Seite 188 von 271

189 g) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Deklarationsclearing BKV NB MGV BKV TK Usecase Versand monatl. Deklaration A3 2 detaillierte Meldung über Unstimmigkeit Usecase Versand untermonatl. Deklaration A4 1 Abstimmung 3 Meldung und Abstimmung, sofern vollständig und richtig 4 Versand korrig. Einzeldeklarationen 5 Versand korrig. Einzeldeklarationen A1/2/25 Usecase Allokation Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes A3 BKV BKV Unter-Usecase Versand monatliche Deklaration A4 BKV BKV Unter-Usecase Versand untermonatliche Deklaration 1 BKV TK Abstimmung mit dem TK 2 BKV oder TK NB 3 NB BKV oder TK Detaillierte Mitteilung der Unstimmigkeit an den NB Ggf. Mitteilung und Abstimmung, sofern Deklarationsliste korrekt erstellt 4 NB MGV Versand korrigierte Deklaration Unverzüglich. Wenn Deklara- Frist Format Anmerkungen/Bedingungen BKV hat Fehler festgestellt. BKV hat Fehler festgestellt. unverzüglich Der BKV kann den TK mit der Klärung beauftragen unverzüglich Bei korrekter Erstellung der Deklarationsliste müssen die Stammdaten mit TK und BKV überprüft werden TSIMSG Es werden zu jedem zu korrig. BK/SBK eine TSIMSG mit allen Seite 189 von 271

190 tion für SLP bis 18:00 Uhr eingeht, kann die Allokation des nächsten Tages verarbeitet werden. Bei RLM kann der nächste Tag am D+2 allokiert werden. zu korrig. ZRT versendet. Das gilt auch für BK/SBK bzw. ZRT, die zukünftig aus der Deklaration rausgenommen werden müssen. Unveränderte ZRT des zu korrig. BK/SBK müssen vollständig deklariert werden. Deklarationszeitraum wird im Clearing festgelegt, SLP können nur in die Zukunft deklariert werden 5 MGV BKV Versand korrigierte Deklaration Unverzüglich TSIMSG Es werden zu jedem zu korrig. BK/SBK eine TSIMSG je Netz mit allen zu korrig. Zeitreihentypen versendet. Das gilt auch für BK/SBK bzw. ZRT, die zukünftig aus der Deklaration rausgenommen werden müssen. Der BKV kann eine Gesamtliste auf dem Portal abrufen. A1/ 2/2 5 NB MGV Usecase Allokation h) Unter-Usecase-Beschreibung Deklarationsclearing MGV Usecase Name Deklarationsclearing MGV UseCase Beschreibung Der MGV stößt eine Korrektur der Deklaration an. Der NB hat ungültigen BK/SBK deklariert. Rollen NB MGV BKV TK Prozessziel Am Ende des Prozesses liegen dem MGV die korrigierten Einzel-Deklarationen und dem BKV die korrigierten Einzel-Deklarationen vor Vorbedingung Monatliche oder untermonatliche Deklarationslisten und Deklarationsmitteilungen sind erstellt und versandt Fehler wurde durch MGV erkannt und dem NB in Antwortliste mitgeteilt o BK bzw. SBK ist gekündigt o BK bzw. SBK-Nummer existiert nicht Nachbedingung NB kann Usecase Allokation durchführen BKV kann Usecase Nominierung durchführen Stammdaten beim NB sind korrigiert TK hat NB korr. Gültige BK/SBK-Nummern mitgeteilt. NB darf zur Absicherung eine Zuordnungsermächtigung verlangen Fehlerfall Fehler kann nicht aufgelöst werden Seite 190 von 271

191 i) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Deklarationsclearing MGV NB MGV BKV TK 1 Ablehnung der Deklaration Usecase Versand monatl. Deklaration A3 Usecase Versand untermonatl. Deklaration A4 2 Klärung mit dem TK sofern Deklaration korrekt erstellt wurde 3 Versand korr. BK/SBK Meldung 4 Versand korr. Einzeldeklarationen 5 Versand korr. Einzeldeklarationen A1/2/25 Usecase Allokation Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes A3 MGV MGV Usecase Versand monatl. Deklaration A4 MGV MGV Usecase Versand untermonatl. Deklaration 1 MGV NB Versand Ablehnung Bei monatlicher Deklaration: bis spät. 18. WT des Fristenmonats Bei Untermonatliche Deklaration: spät. 1 WT nach Erhalt Deklaration 2 NB TK Mitteilung und Klärung mit dem TK sofern Deklaration auf Basis der Bilanzkreismeldung des TK Frist Format Anmerkungen/Bedingungen Unverzüglich MGV hat ungültigen BK/SBK gefunden MGV hat ungültigen BK/SBK gefunden Der MGV sendet eine Antwortliste unter Angaben des BK/SBK und Gründe für die Ablehnung. Ziel ist eine elektronische Übermittlung des MGV an den NB im Edigas-Format. Seite 191 von 271

192 und der Bestandsliste korrekt erstellt wurde 3 TK NB Versand korr. BK/SBK-Meldung Nach Klärung 4 NB MGV Versand korrigierte Deklarationen 5 MGV BKV Versand korrigierte Deklarationen A1/ 2/2 5 NB MGV Usecase Allokation Unverzüglich TSIMSG Es werden zu jedem zu korrig. BK/SBK eine TSIMSG mit allen zu korrig. ZRT versendet. Das gilt auch für BK/SBK bzw. ZRT, die zukünftig aus der Deklaration rausgenommen werden müssen. Unverzüglich TSIMSG Es werden zu jedem zu korrig. BK/SBK eine TSIMSG je NB mit allen zu korrig. ZRT versendet. Das gilt auch für BK/SBK bzw. ZRT, die zukünftig aus der Deklaration rausgenommen werden müssen. Der BKV kann eine Gesamtliste der Deklaration auf dem Portal abrufen. Seite 192 von 271

193 NB MGV BKV TK Start Zusammenstellung aller Zeitreihentypen je BK/SBK Erstellung der Deklarationsliste Versand der Deklarationliste Prüfung, ob Deklarationsliste mit Bestandsliste und BK/SBK-Meldung in Datenblatt übereinstimmt nein Fehlersuche ja Abstimmung mit TK über Datenmeldung der BK/SBK Prüfung ob Bilanzkreise in Deklarationsliste gültig nein Ablehnung an NB ja Versand der Deklarationsmitteilung Usecase Allokation ja Prüfung, ob Deklarationsmitteilung mit Kundenportfolio übereinstimmt Ende nein Abstimmung mit TK Mitteilung über Fehler Abgleich des gemeldeten Datenblatts und der Bestandsliste gegen Deklarationsmitteilung j) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Deklaration Seite 193 von 271 Neue Meldung von gültigen BK/SBK

194 2 Usecase Fallgruppenwechsel (Kapitel 3.2) k) Usecase-Darstellung Fallgruppenwechsel Marktgebietsverantwortlicher Bilanzkreisverantwortlicher Use Case: Fallgruppenwechsel Netzbetreiber Transportkunde l) Usecase-Beschreibung Fallgruppenwechsel Usecase Name Fallgruppenwechsel Usecase Beschreibung Marktrollen Prozessziel Vorbedingung Der BKV beantragt den Fallgruppenwechsel beim MGV, welcher diesen ggf. geneinsam mit dem betroffenen FNB prüft und zustimmt bzw. ablehnt. Der MGV informiert den NB über den erfolgreichen Fallgruppenwechsel. Der NB passt seine Stammdaten an für die Erstellung der Deklarationsliste und versendet eine Änderungsmitteilung an den TK. MGV BKV NB, in seiner Funktion als ANB NB, in seiner Funktion als FNB Fallgruppenwechsel ist abgewickelt oder wurde abgelehnt, TK hat UTILMD mit Stammdatenänderung erhalten Ausspeisestelle ist Fallgruppe zugeordnet Nachbedingung Stammdaten sind beim NB geändert Bestandsliste und Deklarationsliste können von NB erstellt werden Allokation kann bei Zustimmung mit geändertem ZRT durchgeführt werden Fehlerfall TK hat UTILMD nicht erhalten Seite 194 von 271

195 m) Sequenzdiagramm Usecase Fallgruppenwechsel MGV BKV NB TK 1 Änderungsmitteilung oder -anfrage 2 Prüfung auf techn. Zulässigkeit (nur bei FNB) 3 Zustimmung oder Ablehnung (nur bei FNB) 4 ggf. Ablehnung bei ZRT RLMoT 5 Mitteilung über Stammdatenänderung 6 Mitteilung über Fallgruppenwechsel 7 Mitteilung der Stammdatenänderung 8 fakultative Mitteilung über erfolgreichen Fallgruppenwechsel A1 Usecase SLP-Allokation A2 Usecase RLM- Allokation Usecase Versand monatl. Deklaration A3 Usecase Versand untermonatl. Deklaration A4 Nr. an von Beschreibung des Prozessschrittes 1 BKV MGV Anfrage bzw. Mitteilung über Änderung der RLM-Fallgruppe 2 MGV NB Anfrage auf Prüfung der Zulässigkeit des Fallgruppenwechsels Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen 5. WT im Fristenmonat Nur, wenn ein Wechsel von RLMoT nach RLMmT und nur, wenn der Ausspeisepunkt ans Netz eines FNB Seite 195 von 271

196 Nr. an von Beschreibung des Prozessschrittes 3 NB MGV Zustimmung oder Ablehnung Bis zum 9. WT im Fristenmonat 4 MGV BKV ggf. Ablehnung Spätestens 3 WT nach Eingang der Anfrage 6 MGV NB Mitteilung über die Fallgruppenwechsel je einzelnem Ausspeisepunkt mit Zählpunktnummer Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen bei Wechsel nach RLMoT 1 WT nach Erhalt der Mitteilung durch den BKV. Bei Wechsel nach RLMmT spätestens 3 WT nach Eingang der Anfrage 7 ANB TK Stammdatenänderung Bis spätestens 15. WT 8 TK BKV Fakultative Mitteilung des TK an den BKV über erfolgreichen Fallgruppenwechsel A3 MGV MGV A4 MGV MGV A1 MGV MGV Unter-Usecase Versand monatl. Deklaration Unter-Usecase Versand untermonatl. Deklaration Unter-Usecase SLP- Allokation A2 BKV BKV Unter-Usecase RLM- Allokation UTILMD angeschlossen ist Ablehnung muss begründet werden Im Falle einer Ablehnung gesonderte Mitteilung der Gründe bis spätestens 10 WT nach Eingang der Anfrage. Von RLMmT nach RLMoT keine Mitteilung, dies wird nicht durch den MGV geprüft. Bei Wechsel nach RLMoT muss ggf. mit dem betroffenen FNB geprüft werden. Dies sollte zwischen dem TK und dem BKV im Rahmen des Lieferantenvertrages vereinbart werden, ist nicht Teil der KoV. MGV hat ungültigen BK/SBK gefunden MGV hat ungültigen BK/SBK gefunden Seite 196 von 271

197 BKV MGV FNB Start Mitteilung bzw. Anfrage über Änderung der Fallgruppe Ende Prüfung ob Zeitreihentyp RLMoT nach RLMmT beantragt nein Mitteilung über Fallgruppenwechsel ja Abstimmung mit TSO Mitteilung über Ablehnung Prüfung ob Zeitreihentyp RLMoT nach RLMmT möglich nein Ablehnung mitteilen ja Zustimmung ANB Änderung der Stammdaten TK n) Aktivitätendiagramm Usecase Fallgruppenwechsel Seite 197 von 271 Mitteilung über Änderung der Stammdaten Mitteilung über erfolgreichen Fallgruppenwechsel

198 3 Usecase Ermittlung und Versand von Allokationslastgängen (siehe Kapitel 5) o) Usecase-Darstellung Ermittlung und Versand von Allokationslastgängen Netzbetreiber Kann enthalten Use Case: Ermittlung und Versand von Allokationslastgängen Kann enthalten Kann enthalten Bilanzkreisverantwortlicher Unter Use Case: SLP Allokation Unter Use Case: RLM-Allokation Unter Use Case: Allokation von Nominierungen Transportkunde p) Unter-Usecase-Darstellung SLP-Allokation Netzbetreiber Unter-Use Case: SLP-Allokation Bilanzkreisverantworttlicher Marktgebietsverantwortlicher Marktgebietsverantwortlicher Transportkunde Seite 198 von 271

199 q) Unter-Usecase-Beschreibung SLP-Allokation Usecase Name Usecase Beschreibung SLP-Allokation Rollen NB BKV MGV TK Versand von bilanzkreisscharfen/subkontenscharfen und netzgebietsscharfen Allokationsmengen SLP vom NB an den MGV am Tag D-1 bis spätestens 12:00 Uhr und vom MGV an den BKV am Tag D-1 bis spätestens 13:00 Uhr. Sofern beim MGV keine SLP-Allokation eingeht, bildet der MGV Ersatzwerte und verwendet diese als Allokationsmengen. Der MGV meldet diese Ersatzwerte am Tag D-1 an den NB. Monatlicher Versand Allokationslastgang SLP vom NB an den TK Prozessziel Allokationslastgang liegt fristgerecht und im gültigem Format beim MGV, BKV und TK vor Vorbedingung SLP-Ausspeisepunkte sind alle einem BK/SBK zugeordnet Kundenwert bzw. normierte Jahresmenge ist je SLP-Ausspeispunkte errechnet Usecase Versand Deklarationsliste ist durchgeführt Usecase Versand Deklarationsmitteilung ist durchgeführt Nachbedingung Usecase SLP-Clearing kann ggf. durchgeführt werden BKV kann nominieren Usecase Ermittlung BK-Status kann vom MGV durchgeführt werden Usecase SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK kann vom NB durchgeführt werden Usecase SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV kann vom NB durchgeführt werden Fehlerfall Überschreitung der Grenzwerte Falsches bzw. unbekanntes Netzkonto unbekannter Bilanzkreis Fristüberschreitung durch den MGV Falsches Format Fehlende Zeitreihe Deklaration liegt nicht vor Unvollständige oder falsche Allokation Seite 199 von 271

200 r) Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Allokation BKV MGV NB TK 1 Versand der aggreg. SLP-Allokation je BK/SBK 2 Versand der SLP-Allokation je BK/SBK auf Wunsch 3 Mitteilung, wenn Allokation außerhalb Grenzwerte 6 Übertragung der aggregierten Tagesbänder je BK/SBK/NB A7/A8 Ggf.. Usecase SLP Clearing 4 Mitteilung, wenn Allokation außerhalb Grenzwerte 5 Übertragung der SLP- Ersatzwerte A15 Usecase BK Status 7 Übertragung der monatlichen Allokationszeitreihe Usecase SLP- Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A11 Usecase SLP- Mehr-//Mindermengenabrechnung mit MGV A17 Nr. von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 NB MGV Versand der je BK/SBK aggregierten SLP- Allokationsmengen 2 NB BKV Versand der je BK/SBK/NB aggregierten Allokationsdaten 3 MGV NB Mitteilung, wenn Summe der SLP-Allokationen außerhalb Toleranzgrenzen 4 MGV BKV Mitteilung, wenn die Summe der SLP-Allokationen eines NB außerhalb Toleranzgrenzen 5 MGV NB Ggf. Versand Ersatzwertbildung (Vortageswert) bzw. Anwendung des SLP- Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen D-1 bis spätestens 12:00 Uhr Nach Versand an den MGV Bis spätestens 15:00 Uhr Bis spätestens 15:00 Uhr ALOCAT Entweder als Tageswert oder als Tagesband oder als 24 h-strukturierter Lastgang ALOCAT Sofern der BKV das wünscht Mail an den NB Mail an alle BKV des NB Der MGV prüft die Abweichung der Summenallokation zum Vortrag. Wenn das Delta >= 100 % bzw. <= 50% und > kwh, dann Meldung. D-1 KT ALOCAT Sofern der MGV keine Allokation des NB erhalten hat, erstellt der MGV eine Ersatzallokationauf Basis Vortages- Seite 200 von 271

201 Ersatzverfahren 6 MGV BKV Versand des Allokationslastgangs als Tagesband je BK/SBK/NB 7 NB TK Versand Allokationslastgang je BK/SBK A7 NB NB Ggf. Usecase SLP Clearing A15 MGV BKV Usecase Versand BK- Status A11 NB TK Unter-Usecase SLP-Mehr- /Mindermengenabrechnung mit dem TK A17 NB MGV Unter-Usecase SLP-Mehr- /Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV A14 MGV NB Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkontoerstellung D-1 bis Uhr ALOCAT wert. Wenn der MGV für den Netzbetreiber für einen längeren Zeitraum ein Ersatzverfahren durchführt, ermittelt er die Allokation auf Basis der von NB zuvor übermittelten Basiswerte wie Kundenwert etc. Die Anwendung des SLP-Ersatzverfahren wird unverzüglich je NB im Internet veröffentlicht. Sofern TK dies vereinbart Seite 201 von 271

202 ANB MGV BKV Start Erstellung der Allokation Prüfung der Allokation Versand der Allokation Prozess Mehr- /Mindermengenabrechnung Suche nach Fehler und Fehlerbehebung für Folgezeitraum nein Prüfung, ob Allokation gemäß Deklarationsliste vollständig ja Prüfung, ob Summen SLP innerhalb Grenzwerte Versand Mitteilung über Allokation außerhalb Grenzwerte ja nein Einfache Ersatzwertbildung Bildung Tagesband und Versand Allokation Prozess Nominierung, ggf. SLP Clearing Ggf. Prozess: SLP Clearing TK s) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Allokation Berücksichtigung Ersatzwerte bei MMMA Seite 202 von 271 Monatlicher Versand der kompletten Allokation Kontrolle der Lieferabrechnung

203 t) Unter-Usecase RLM-Allokation Netzbetreiber Unter-Usecase: RLM-Allokation u) Unter-Usecase-Beschreibung RLM-Allokation Transportkunde Bilanzkreisverantwortlicher Messdienstleister Marktgebietsverantwortlicher Usecase Name RLM Allokation Usecase- Versand von aggregierten RLM-Allokationslastgängen vom NB an den MGV und vom MGV Beschreibung an den BKV je BK/SBK/NB. Versand von einzelkundenscharfen Lastgängen an den TK. o Für RLMmT, RLMoT und RLMNEV Versand vom NB an den MGV und vom MGV an den BKV als gemessener Summenlastgang mit den stündlich strukturierten Werten. o Für RLMmT zusätzlicher Versand vom MGV an den BKV als Summenlastgang mit Tagesband. o Nach Ablauf des Liefermonats erfolgt eine Plausibilisierung und ggf. eine Ersatzwertbildung der Lastgänge durch den NB gemäß G 685. Versand von einzelkundenscharfen Lastgängen vom NB an dem TK gemäß GeLi Gas Rollen MDL NB BKV MGV TK Prozessziel Allokationslastgang, ermittelt mit dem Bilanzierungsbrennwert, liegt fristgerecht und im gültigen Format beim MGV vor Allokationslastgang, ermittelt mit dem Bilanzierungsbrennwert, liegt fristgerecht und im gültigen Format beim BKV vor Einzelkundenscharfe Lastgänge liegen fristgerecht und im gültigen Format beim TK vor Vorbedingung Energiemengen sind aus den gemessenen Werten ermittelt Ausspeisepunkte sind einem BK/SBK zugeordnet Usecase monatlicher Versand Deklarationsliste ist korrekt durchgeführt Usecase untermonatlicher Versand Deklarationsliste ist korrekt durchgeführt Nachbedingung BKV/TK kann nominieren MGV kann Usecase Ermittlung BK-Status durchführen NB kann Usecase RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK durchführen NB kann Usecase RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung mit MGV durchführen Usecase Mengenmeldung NPK und Netzkonto kann durchgeführt werden MGV kann 5 % Toleranzmenge kalkulieren NB/BKV/MGV/TK können - sofern notwendig - den Prozess RLM-Clearing durchführen Fehlerfall Messdaten falsch Deklarationsprozess wurde nicht durchgeführt Fristüberschreitung Seite 203 von 271

204 Falsche Zeitreihen Falsches Format v) Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM-Allokation BKV MGV NB MDL 9,10,11 Versand aggr. gemessene RLM-Zeitreihen je ZRT und je BK/SBK/NB 12,13 Versand aggr. Zeitreihen der RLMmT als Tagesband je BK/SBK/NB A15 Usecase BK- Status 6,7,8 Versand aggr. RLM- Zeitreihen je BK/SBK und ZRT A9 Ggf. Usecase RLM-Clearing Usecase RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A10 Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit dem MGV A16 1,2,3 Versand der einzelnen gemessenen RLM-Zeitreihen 4 Mitteilung, dass Lastgänge unvollständig oder fehlerhaft. 5 ggf. Übermittlung von Ersatzwerten 14,15,16 Versand der einzelnen RLM- Zeitreihen TK Nr. vom bis Beschreibung des Prozessschrittes 1 MDL NB Übertragen der RLM-Messwerte einzelkundenscharf 2 MDL NB Übertragen der RLM-Messwerte einzelkundenscharf Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Am Tag D unverzüglich nach der Auslesung Am Tag D+1 unverzüglich nach der Auslesung 3 MDL NB Übertragen der RLM- Messwerte einzelkundenscharf Unverzüglich nach Ablauf des Monats 4 NB MDL Mitteilung, dass Lastgänge unvollständig und/oder feh- Unverzüglich nach MSCONS MSCONS MSCONS Die gemessenen Stundenwerte des Tages D von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D, sofern sich an den Lastgängen etwas geändert hat durch Ersatzwertbildung Unter Angabe der Zählpunktbezeichnung und des Tages bzw. Seite 204 von 271

205 5 NB MDL Versand von ersatzwertgebildeten RLM-Zeitreihen einzelkundenscharf 6 NB MGV Versand der aggregierten gemessenen RLM-Stundenzeitreihen je BK/SBK, getrennt für alle 3 RLM- Zeitreihentypen 7 NB MGV Versand der aggregierten gemessenen RLM- Stundenzeitreihen je BK/SBK, getrennt für alle 3 RLM- Zeitreihentypen 8 NB MGV Versand der aggregierten gemessenen RLM-Stundenzeitreihen je BK/SBK, getrennt für alle 3 RLM- Zeitreihentypen 9 MGV BKV Versand der aggregierten gemessenen RLM-Stundenzeitreihen je BK/SBK/NB, getrennt für alle 3 RLM- Zeitreihentypen 10 MGV BKV Versand der aggregierten gemessenen RLM-Stundenzeitreihen je BK/SBK/NB, getrennt für alle 3 RLM- Zeitreihentypen 11 MGV BKV Versand der aggregierten gemessenen RLM- Stundenzeitreihen je BK/SBK/NB, getrennt für alle 3 RLM-Zeitreihentypen 12 MGV BKV Versand der aggregierten Tagesbänder für Zeitreihentyp RLMmT je BK/SBK/NB 13 MGV BKV Versand der aggregierten Tagesbänder für Zeitreihentyp RLMmT je BK/SBK/NB 14 NB TK Versand zählpunktscharfer RLM-Stundenzeitreihen Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Nr. vom bis Beschreibung des Prozessschrittes lerhaft Feststellung nach Erstellung Am Tag D bis 18:00 Uhr Am Tag D+1 bis spätestens 12:00 Uhr Bis spätestens M+12 WT Am Tag D bis spätestens 19:00 Uhr Am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr Bis spätestens M+14 WT Am Tag D+1 bis spätestens Uhr Bis spätestens M+14 WT Am Tag D+1 bis MSCONS ALOCAT ALOCAT ALOCAT ALOCAT ALOCAT ALOCAT ALOCAT der Stunde Sofern der NB Ersatzwerte bildet, meldet er diesen Lastgang gemäß WiM an den MDL zurück Die gemessenen Stundenwerte des Tages D von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D. Versand nur, sofern sich der am Tag D+1 versendete aggregierte Lastgang verändert hat Die gemessenen Stundenwerte des Tages D von 6 Uhr bis 12 Uhr Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D Die gemessenen Stundenwerte des Gastages D. Versand nur, sofern sich der am Tag D+1 versendete aggregierte Lastgang verändert hat. Der MGV kann zusätzlich zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erneut versenden ALOCAT Das Tagesband des Gastages D. Versand nur, sofern sich der am Tag D+1 versendete aggregierte Lastgang verändert hat. Der MGV kann zusätzlich zum Zeitpunkt der Rechnungslegung erneut versenden. MSCONS Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. Seite 205 von 271

206 Nr. vom bis Beschreibung des Prozessschrittes 15 NB TK Übersendung zählpunktscharfer RLM-Stundenzeitreihen 16 NB TK Übersendung zählpunktscharfer RLM- Stundenzeitreihen A15 MGV MGV Usecase Versand BK-Status A10 NB TK Usecase RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung mit dem TK A16 NB MGV Usecase Mehr-/Mindermengenabrechnung mit dem MGV A9 MGV MGV Ggf Usecase. RLM-Clearing Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen spätestens 13:00 Uhr Bis spätestens M+10 WT Bis spätestens M+10 WT MSCONS MSCONS Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. Versand nur, sofern sich der am Tag D+1 versendete Lastgang verändert hat Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert. Versand immer. Seite 206 von 271

207 MDL ANB TK MGV Start Versand der Lastgänge Fehlersuche und Kontrolle der Messung, erneute Auslesung oder ggf. Ersatzwertbildung Prüfung, ob alle Lastgänge vorhanden und ob Lastgänge plausibel nein Ermittlung Ersatzwerte Übermittlung Ersatzwerte. Mitteilung, dass Messung nicht i.o. bzw. Lastgänge unvollständig ja Versand Einzellastgänge mit Abrechnungsund Bilanzierungsbrennwert Aggregation Lastgänge je SBK/BK Prozess Mehr- /Mindermengenabre chnung, ggf. Prozess RLM Clearing Lastgänge verarbeiten Ende, ggf. Prozess RLM- Clearng Versand Allokation strukturierte Lastgänge Ggf. Erzeugung Tagesband und Versand Allokation BKV Allokation verarbeiten Allokation verarbeiten w) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Allokation Seite 207 von 271 Prozess BiK- Abrechnung, täglicher BK- Status, BK Status, Mehr- /Mindermengenabre chnung ggf. RLM Clearing Prozess Nominierung, ggf. Prozess RLM Clearing

208 x) Unter-Usecase Beschreibung Allokation von Nominierungen Usecase Name Übermittlung von Allokationen auf Basis von Nominierungen Usecase Beschreibung den BKV je BK/SBK/NB auf Basis von Nominierungen. Übermittlung von Allokationslastgängen an vom NB bzw. SSO an den MGV und vom MGV an Rollen NB oder SSO BKV MGV Prozessziel Allokationslastgang liegt dem MGV und BKV fristgerecht und im richtigen Format vor. Vorbedingung Usecase Nominierungen wurden durchgeführt Usecase Versand Deklarationsliste ist durchgeführt Für den Punkt und den BK/SBK ist das Allokationsverfahren definiert Nachbedingung MGV kann Prozess BK-Status durchführen Entry/Exit-Clearing kann durchgeführt werden Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto kann durchgeführt werden Fehlerfall Messdaten falsch unbekannter Bilanzkreis Fristüberschreitung durch den MGV Falsches Format Fehlende Zeitreihe y) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Allokation von Nominierungen NB MGV BKV Prozess Nominierung an einen NB A20/21/22/23 Ergebnis aus Prozess Nominierung an einen MGV A26 1,2 Versand der aggr. zuletzt bestätigten Nominierungszeitreihe je BK/SBK Ggf. Prozess Entry-Exit- Clearing XX 3,4 Versand der aggr. zuletzt bestätigten Nominerungszeitreihe je BK/SBK/NB Prozess Versand BK -Status A15 Seite 208 von 271

209 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes A2 NB NB Prozess Nominierungen an 0,2 einen NB ist abgeschlossen 1,2 2,2 3 A2 MGV MGV Prozess Nominierungen an 6 einen MGV ist abgeschlossen 1 NB MGV Versand der aggreg. Zeitreihe stundenscharf je BK/SBK 2 NB MGV Versand der aggreg. Zeitreihe stundenscharf je BK/SBK 3 NB MGV Versand der aggreg. Zeitreihe stundenscharf je BK/SBK 6 MGV BKV Versand der aggregierten Allokationen je BK/SBK je NB. Getrennter Versand Allokation der Allokation am VHP 6 MGV BKV Versand der aggregierten Allokationen je BK/SBK je NB. Getrennter Versand der Allokation der Allokation am VHP. A1 5 XX MGV BKV Prozess Bilanzkreisstatus Prozess Clearing Entry/Exit Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen D+1 bis 12:00 Uhr ALOCAT Es wird die letzte bestätigte Nominierung in eine Allokation umgewandelt. M+12 WT ALOCAT Eine Anpassung nach D+1 gibt es nur bei den BK/SBK, die als Balancing Shipper fungieren. Oder an Punkten, an denen allokiert wie gemessen gilt. M+3 WT ALOCAT Sofern eine nachträgliche Anpassung der Mini-MüT Nominierung stattgefunden hat. Es wird nur eine angepasste Allokation für den kompletten Liefermonat versendet, untermonatlich erhält der TK/BKV nur die NOM- RES D+1 bis 14:00 Uhr ALOCAT M+14 WT ALOCAT Sofern sich nach dem D+1 Änderungen ergeben haben. Der MGV kann anbieten, alle Allokationen auch die unveränderten zu übersenden. Seite 209 von 271

210 4 SLP Clearingverfahren (siehe Kapitel 7) z) Usecase-Darstellung SLP-Clearing Bilanzkreisverantwortlicher Marktgebietsverantwortlicher Netzbetreiber Kann enthalten Use Case: SLP Clearing Kann enthalten Unter Use Case: SLP Clearing Fehler bei NB Unter Use Case: SLP Clearing Fehler bei MGV Transportkunde aa) Usecase-Beschreibung SLP Clearing Usecase Name SLP Clearing Usecase Beschreibung kann Ersatzwert am Tag D bereits nominieren, ohne dass Ausgleichsenergie auftritt Definierte Ersatzwertbildung im Falle einer Grenzwertüberschreitung der SLP-Allokation. BKV Rollen NB BKV MGV TK Prozessziel Ersatzwert wird vom BKV nominiert und vom ANB und MGV nachträglich reallokiert Vorbedingung Prozess Allokation ist abgeschlossen, Allokationslastgang für D+1 liegt beim BKV vor BKV hat Grenzwerte überprüft und sie wurden überschritten. Grenzwerte sind überschritten, wenn die Tagesmenge >= 100%, <= %50 %, >= kwh im Vergleich zur Vortagesmenge abweicht. BKV muss prüfen, ob die Überschreitung der Grenzwerte nicht aufgrund seiner Kundenportfolioänderungen oder der Veränderungen beim TK korrekt ist. Besonderes Augenmerk muss auf die Allokation vom letzten KT des Monats gelegt werden (für den 1. KT des Liefermonats) wegen Veränderungen im Kundenportfolio. Nachbedingung Clearingallokation liegt dem BKV vor Usecase Ermittlung BK-Status kann vom MGV durchgeführt werden NB kann Unter-Usecase RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK durchführen NB kann Unter-Usecase RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung mit MGV durchführen Usecase Mengenmeldung NPK und Netzkonto kann durchgeführt werden Fehlerfall Keine Klärung möglich zwischen dem TK, BKV und NB über den Inhalt der Bestandsliste BKV hat Ersatzwert nominiert, obwohl Grenzwerte nicht überschritten wurden => Ausgleichsenergie fällt an Fristüberschreitung Falsches Format (Bsp. Ohne Clearingnummer) Seite 210 von 271

211 bb) Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing - Fehler beim NB BKV MGV ANB TK Usecas SLP Allokation A1 1 Einholung der Clearingnummer 2 Mitteilung über fehlerhafte Allokation 3 Mitteilung, wenn Allokation in Ordnung Usecas SLP Clearing MGV A8 4 Überprüfung der Bestandslisten 5 Versand und Abstimmung korr. Allokation 6 Übermittlung der Clearingnummer 8 Versand korr. Monatsallokation 7 Versand Clearingallokation 9 Versand korrig. Monatslastgang Usecas BK Status A15 Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A14 Usecase SLP- Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A11 Usecase Mehr- //Mindermengenabrechnung mit MGV A16 Seite 211 von 271

212 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen 1 BKV MGV Einholung Clearingnummer Frühestens D-1 13:00 Uhr Veröffentlichung des Prozesses BKV hat festgestellt, dass die Grenzwerte überschritten werden, Clearing sollte so früh wie möglich beginnen. Am besten beim MGV noch am Tag D-1. 2 BKV NB Mitteilung, dass Allokation außerhalb der Grenzwerte Angabe von Datum und BK/SBK-Nummer 3 NB BKV Reaktion auf Mitteilung des BKV Wenn Allokation in Ordnung war, weist der NB dies dem BKV nach. Der Fehler kann beim MGV liegen oder am Datenbestand des BKV. A8 Prozess Clearing SLP MGV Wenn der ANB richtig berechnet und versendet hat und der Abgleich der Bestandslisten kein Ergebnis bringt, muss die Allokation in der Verarbeitung durch den MGV fehlerhaft sein. 4 BKV TK Gegenseitige Kontrolle der Bestandsliste Wenn Allokation in Ordnung, kann der Fehler in den Bestandslisten bzw. in der Zuordnung der Ein-/und Ausspeisepunkte bei TK, BKV oder NB liegen. Besonderes Augenmerkt ist auf den 1. KT des Monats zu legen. 5 NB BKV Versand und Abstimmung korr. ALOCAT Allokation 6 BKV NB Übergabe der Clearingnummer Clearingnummer sollte erst übergeben werden, wenn sich BKV und NB einig sind. 7 NB MGV Versand Clearingallokation ALOCAT Nach D-1 12:00 Uhr nimmt der MGV nur ALOCAT mit Clearingnummer an. Vor D-1 12:00 Uhr nimmt der MGV keine ALOCAT mit Clearingnummer an. 8 MGV BKV Versand Monatsallokation als Tagesband Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ALOCAT ALOCAT ohne Clearingnummer 9 NB TK Versand korrigierter Allokationslastgang A15 MGV MGV Usecase Versand BK-Status A14 MGV NB Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A10 NB TK Usecase SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A16 NB MGV Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV Bis spätestens M+2 Monate 10 WT MSCONS Sofern der TK dies vom NB wünscht. Seite 212 von 271

213 Seite 213 von 271 ja ANB MGV BKV Allokation fehlerhaft? Mitteilung incl. Nachweis, daß Allokation korrekt nein Erstellung und Abstimmung korr. Allokation auf Vortageswert Versand Clearingallokation Versand korr. Monatslastgang Usecase SLP- Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK und Mehr-/Mindermengenabrechnung mit MGV Usecase SLP Clearing MGV Versand korrig. Monatsallokaktion Usecase Versand BK Status und Mengenmeldung NKP und Netzkonto Allokation innerhalb der Grenzwerte im Vergleich zum Vortrag? ja nein Durchführung SLP Clearing? Anpassung Nominierung Einholen Clearingnummer Usecase SLP- Allokation nein ja Ende Mitteilung, dass Allokation fehlerhaft Abstimmung mit TK Abstimmung Clearingallokation Mitteilung Clearingnummer Allokation in Ordnung? nein Aufforderung zur Kontrolle Usecase Nominierung Ende ja Ende TK Prüfung Bestandslisten Ende cc) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing Fehler ANB

214 dd) Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing, Fehler beim MGV BKV MGV ANB TK Prozess SLP Clearing NB A7 1 Mitteilung über fehlerhafte Allokation 2. Abstimmung, wer Ersatzallokation erstellt 4 Versand und Abstimmung korr. Allokation 3 Ggf. Versand korr. Allokation 5 Versand Clearingnummer 9 Versand korr. Monatsallokation 6 ggf. Versand Clearingnummer 7 bzw. 8 Versand Clearingallokation 10 Versand angepasster Monatslastgang Usecase BK Status A15 Usecase Mengenermittlung NKP und Netzkontoabstimmung A15 Usecase Mehr- //Mindermengenabrechnung mit MGV A16 Usecase SLP- Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A11 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen A7 BKV BKV Usecase SLP-Clearing NB Prozess wird durchgeführt bis zu dem Schritt, an dem der NB die Richtigkeit seiner versendeten Allokation dem BKV nachweist. 1 BKV MGV Mitteilung, dass Allokation von NB falsch verarbeitet Mail MGV und NB klären, wie der Fehler entstehen konnte, so dass er nicht wieder auftreten kann. 2 MGV NB Abstimmung, wer Clearingallokation erstellt Wenn die Allokation des NB und die Allokation des MGV unterschiedlich sind und die Allokation des NB korrekt ist, muss eine Seite 214 von 271

215 3 NB MGV Ggf. Versand korr. Allokation Nach Abstimmung 4 MGV BKV Versand und Abstimmung korr. Allokation 5 BKV MGV Versand Clearingnummer 6 MGV NB Ggf. Weitergabe Clearingnummer ALOCAT neue Allokation mit den Vortageswerten als Ersatzwerte erstellt und an den BKV versandt werden. Der NB und der MGV stimmen ab, ob der NB die Clearingallokation erstellt und an den MGV versendet oder der MGV sie erstellt und an den NB versendet. Die Abstimmung sollte einmalig erfolgen, so dass sie nicht zu jedem Clearingprozess gesondert durchgeführt werden muss. Der MGV gibt dem NB für diesen Zweck eine Dummy- Clearingnummer Sofern der NB die Clearingallokation erstellt, bekommt er die Clearingnummer übermittelt. 7 MGV NB Versand Clearingallokation ALOCAT Sofern der MGV die Ersatzallokation erstellt. 8 NB MGV Ggf. Versand Clearingallokation ALOCAT Sofern der NB die Ersatzallokation erstellt. 9 MGV BKV Versand korr. Monatsallokation als Tagesband 10 NB TK Versand angepasster Allokationslastgang A15 MGV BKV Usecase Versand BK-Status A11 NB TK Usecase SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A14 MGV NB Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A16 NB MGV Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung unverzüglich nach Beendigung des Clearingprozesses ALOCAT MSCONS ALOCAT ohneclearingnummer. Sofern der TK dies vom NB wünscht Seite 215 von 271

216 Seite 216 von 271 Klärung ANB MGV BKV TK Erzeugung /Versand Allokation auf Vortageswert Erstellung/Versand Clearingallokation Versand korr. Monatslastgang Usecase SLP- Mehr- /Mindermengenabrechnung mit TK und Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV nein ja Prüfung, ob Allokation von NB korrekt verarbeitet Erstellung Ersatzwerte durch NB? ja Mitteilung, dass Allokation korrekt nein Erzeugung /Versand Allokation Erstellung Ersatzwerte durch NB? Weitergabe Clearingnummer ja Differenz zwischen Ersatz-wert und ursprünglich richtigen Allokation wird gesondert im Netzkonto berücksichtigt Usecase Versand BK-Status und Mengenmeldung NKP und Netzkonto nein Versand korrigierte Monatsallokation Prozess SLP Clearing NB Prüfung, ob Allokation vom MGV und NB identisch nein nein Mitteilung, dass Allokation fehlerhaft Ende Kontrolle Mitteilung der Clearingnummer Prüfung, ob Allokation korrekt Aufforderung zur Kontrolle ja Ende Ende ja Ende ee) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase SLP-Clearing Fehler MGV

217 ff) gg) Usecase Clearing sonstige Entry- und Exitpunkte Usecase-Darstellung RLM-Clearing Marktgebietsverantwortlicher Netzbetreiber Kann enthalten Use Case: RLM-Clearing Kann enthalten Bilanzkreisverantwortlicher Unter Use Case: RLM Clearing Auslöser NB Unter Use Case: RLM Clearing Auslöser BKV Transportkunde hh) Usecase-Beschreibung RLM-Clearing Usecase Name Usecase Beschreibung RLM-Clearing Rollen NB BKV MGV TK Klärung und Korrektur fehlerhafter RLM-Allokationsmengen und Netznutzungsmengen bis zum Tag M+2 Monate minus 10 WT. Das Clearing wird durchgeführt, wenn eine Abweichung von mindestens kwh je BK bzw. SBK und Monat vorliegt. Prozessziel Korrigierte und geclearte Allokation für RLM-Kunden liegt vor der Erstellung der Bilanzkreisabrechnung beim MGV und BKV vor. Korrigierte Netznutzungsmenge und abrechnung für RLM- Kunden liegt einzelkundenscharf beim TK vor. Vorbedingung TK hat einzelkundenscharfe Lastgänge umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert erhalten Energiemengen sind ermittelt und Bilanzkreisen bzw. Subkonten zugeordnet Prozess RLM Allokation ist durchgeführt Für Abgleich zwischen Allokation und Netznutzungslastgang müssen die gleichen Kunden im BK/SBK enthalten sein Clearinggrenze ist überschritten,wenn kwh je BK bzw. SBK und Monat vorliegt. Nachbedingung MGV kann Usecase BK-Status durchführen MGV kann Usecase Bilanzkreisabrechnung durchführen Netznutzungsabrechnung und Energieabrechnung kann angepasst werden Usecase Mehr-/Mindermengenabrechnung kann durchgeführt werden Fehlerfall Abweichung kann nicht erklärt werden Clearingzeitraum wird überschritten Falsches Format (Bsp. ohne Clearingnummer) Seite 217 von 271

218 ii) Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM Clearing Auslöser BKV bzw.tk TK NB MGV BKV Prozess RLM- Allokation A2 1 Abstimmung Bilanzierungs-Monatslastgange je ZRT je BK//SBK/NB 6 Versand korrig. Bilanzierungs- und Abrechnungslastgänge einzelkundenscharf 2 Mitteilung über Unstimmigkeit 3 Mitteilung, dass Allokation korrekt erstellt 7 Kontrolle auf Übereinstimmung der Daten 4 Einholung Clearingnummer 5 Versand korr. Allokation 8 Mitteilung der Clearingnummer 11 Versand korrig. Bilanzierungs- und Abrechnungslastgänge einzelkundenscharf Usecase RLM Mehr- /Mindermengenabrec hnung mit TK A10 Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV A16 9 Versand Clearingallokation 10 Versand korrig. Monatsallokation Usecase BK- Status A15 Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A14 Nr. Von an Beschreibung des Prozessschrittes A2 BKV BKV Unter-Usecase RLM- Allokation 1 TK BKV Abstimmung Bilanzierungs- Monatslastgang je Zeitreihentyp je BK/SBK 2 BKV NB Mitteilung, dass Allokation von Netznutzungslastgang abweicht Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Sofort nach M+14 WT Der Ablauf, Frist und die Art der Datenübermittlung wird zwischen dem TK und BKV bilateral festgelegt. unverzüglich Mail Mitteilung mit Details der Abweichung, wie z.b. Fehlertag und Zählunkt.. Mitteilung kann auch durch den TK erfolgen. Clearinggrenzwert von kwh je BK/SBK und Monat wird überschritten. Seite 218 von 271

219 3 NB BKV Mitteilung, sofern Allokation korrekt erstellt unverzüglich Mail 4 BKV MGV Einholung der Clearingnummer Veröffentlichung des Prozess beim MGV 5 NB BKV Versand korr. Allokation und ALOCAT Abstimmung 6 NB TK Versand korrig. Bilanzierungs- MSCONS und Abrechnungslastgang und Abstimmung 7 TK BKV Kontrolle auf Übereinstimmung der Daten 8 BKV NB Mitteilung der Clearingnummer Mail 9 NB MGV Versand Clearingallokation Bis spätest. M+2 Monate minus 10 WT ALOCAT 10 MGV BKV Versand Allokation des kompletten zum Zeitpunkt ALOCAT Monats je BK/SBK der Rech- nungslegung 11 NB TK Versand einzelkundenscharfe Lastgänge A15 MGV MGV Usecase Versand BK-Status A10 NB NB Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit TK A14 NB MGV Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A16 NB NB Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV Bis spätest. M+2 Monate minus 10 WT MSCONS Der Ablauf, Frist und die Art der Datenübermittlung wird zwischen dem TK und BKV bilateral festgelegt ALOCAT darf nur mit Clearingnummer versendet werden an MGV als Tagesband bei RLMmT und als strukturierter Lastgang bei RLMmT, RLMoT und RLMNEV Mit Bilanzierungsbrennwert und mit Abrechungsbrennwert Seite 219 von 271

220 Seite 220 von 271 NB Prüfung, ob Lastgang /Messung in Ordnung nein ja Mitteilung, dass Allokation korrekt erstellt Erzeugung/Versand Clearingallokation Usecase RLM- Mehr- /Mindermengenabrechnung mit TK und Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV Ermittlung und Versand korrig. Einzellastgänge Ermittlung und Versand korrig. Allokation Versand korr. Einzel-Lastgänge und ggf neue INVOIC Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto MGV Erzeugung und Versand/Monatsallokation Usecase Versand BK Status nein BKV Usecase RLM-Allokation Prüfung, ob Allokationslastgang in Ordnung Mitteilung über Abweichung/ Fehler nein ja Allokation verarbeiten Prüfung, ob Allokationslastgang in Ordnung? Aufforderung zur Kontrolle Ende ja Einholung und Mitteilung der Clearingnummer Prüfung, ob Allokationslastgang in Ordnung Aufforderung zur Kontrolle Allokation weiterverabeiten Ende TK nein nein Abstimmung Summenlastgang Auffiorderung zur Kontrolle Abstimmung mit ALOCAT Prüfung, ob korrig. Lasstgang in Ordnung Prüfung, ob korrig. Lasstgang in Ordnung Aufforderung zur Kontrolle ja Ende ja Ende jj) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Clearing Auslöser BKV

221 kk) Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM-Clearing Auslöser NB TK NB MGV BKV Usecase RLM- Allokation A2 2 Mitteilung über Datenclearing 4 Versand korr. Bilanzierungsund Abrechnungslastgänge einzelkundenscharf 1 Mitteilung über Datenclearing 3 Versand korr. Allokation 5 Kontrolle Bilanzierungs-Monatslastgange je ZRT je BK//SBK/NB 6 Einholung Clearingnummer 10 Versand geclearte Bilanzierungs- und Abrechnungslastgänge einzelkundenscharf Usecase RLM Mehr- /Mindermengenabrechnung mit TK A10 7 Versand Clearingnummer 8 Versand Clearingallokation 9 Versand korr. Monatsallokation Usecase Versand BK- Status A15 Usecase Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV A16 Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto A14 Nr. Von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen A2 NB NB Usecase RLM-Allokation NB stellt fest, dass Lastgänge fehlerhaft waren oder falschem BK zugeordnet sind oder fehlen. Clearinggrenzwert von kwh wird überschritten 1 NB BKV Mitteilung über Datenclearing 2 NB TK Mitteilung über Datenclearing 3 NB BKV Versand korr. RLM Allokation ALOCAT 4 NB TK Versand korr. Einzel-RLM- MSCONS Lastgänge mit Abrechnungsund Bilanzierungsbrennwert 5 TK BKV Abstimmung der Allokationsund Netznutzungslastgänge Der Ablauf, Frist und die Art der Datenübermittlung wird zwischen dem TK und BKV bilateral festgelegt. Seite 221 von 271

222 6 BKV MGV Einholung der Clearingnummer Muss noch von den MGV spezifiziert werden 7 BKV ANB Mitteilung der Clearingnummer Mail 8 ANB MGV Versand Clearing-ALOCAT ALOCAT MGV akzeptiert Clearing- ALOCAT erst nach dem M+14 WT. Vor dem 12. WT akzeptiert dem MGV keine Clearing- ALOCAT 9 MGV BKV Versand Monatsallokation je BK/SBK 10 ANB TK Versand Einzel-RLM-Clearinglastgänge mit Bilanzierungsund Abrechnungsbrennwert A15 MGV BKV Usecase Versand BK-Status A10 NB NB Usecase RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung mit TK A16 NB NB Usecase RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung mit MGV zum Zeitpunkt der Rechnungs-legung ALOCAT MSCONS als Tagesband bei RLMmT und als strukturierter Lastgang bei RLMmT, RLMoT und RLMNEV Seite 222 von 271

223 Seite 223 von 271 NB Usecase RLM-Allokation Feststellung, dass RLM Lastgang/Lastgänge und/oder Allokation fehlerhaft Ggf. Mitteilung über Datenclearing und Versand korr. Einzel- Lastgänge Mitteilung über Datenclearing und Versand korrig. Allokation Erzeugung/Versand korr. Clearingallokation Ggf. Versand korr. Einzel- Lastgänge und korrig. INVOIC Usecase RLM- Mehr- /Mindermengenabrechnung mit TK und Mehr- /Mindermengenabrechnung mit MGV Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto MGV Erzeugung und Versand korr. Monatsallokation Usecase Versand BK Status BKV Prüfung, ob Allokationslastgang korrekt Aufforderung zur Kontrolle nein Prüfung, ob korrig. Allokation in Ordnung nein Aufforderung zur Kontrolle ja Einholung und Mitteilung der Clearingnummer ja Allokation verarbeiten Ende TK nein nein Abstimmung mit ALOCAT Prüfung, ob korrig. Lastgang korrekt Aufforderung zur Kontrolle Abstimmung mit ALOCAT Prüfung, ob korrig. MSCONS und INVOIC in Ordnung Aufforderung zur Kontrolle ja Ende Ende ja ll) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase RLM-Clearing Auslöser NB

224 5 Usecase Nominierungen (siehe Kapitel 4) mm) Usecase-Darstellung Nominierungen Der Nominierungsprozess wird generell zwischen den Marktrollen nach den gültigen Regeln der EASEE-gas abgewickelt ( Common Business Practice CBP /02 Harmonisation of the Nomination and Matching Process in der aktuellen Fassung (derzeit 18. Februar 2009 Bilanzkreisveranwortlicher Marktgebietsverantwortlicher Use Case: Nominierung Speicherbetreiber Transportkunde enthält enthält enthält enthält enthält Netzbetreiber Unter Use Case:Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Unter Use Case: Nominierung gegenüber einem MGV Unter Use Case: Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Unter Use Case: Renominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Unter Use Case: Renominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Seite 224 von 271

225 nn) Unter-Usecasedarstellung Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Bilanzkreisveranwortlicher Unter Use Case: Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Speicherbetreiber Transportkunde Netzbetreiber oo) Unter-Usecase-Beschreibung Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten Usecase Name Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten UseCase Beschreibung Rollen Prozessziel Der TK oder der vom TK benannte BKV nominiert gegenüber einem NB oder einem SSO alle relevanten Ein- bzw. Ausspeisungen das System betreffend. NB SSO TK Nominierungsverantwortlicher BKV Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Nominierungen für einen definierten Folgezeitraum vor. Vorbedingungen Ein- oder Ausspeisepunkt ist nominierungspflichtig gemäß Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) 13 oder Ein-/Ausspeisevertrag zwischen Verteilnetzbetreibern mit Entry-/Exit System und Transportkunden 5 oder KOV 49 Marktgebietsüberlappung. Bilanzkreise sind eingerichtet und bekannt. Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Shippercodes/Bilanzkreiscodes sind abgestimmt und bekannt. Die Kapazitätsbuchung ist erfolgt. Die Kapazität ist einem BK/ SBK zugeordnet. Ggfs. teilt der BKV dem NB oder SSO mit, dass er Ein- / Ausspeisepunkte eines TK seinem Bilanzkreis zuordnen darf. Der BKV und der TK haben eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld im Innenverhältnis bilateral geregelt. Die Zählpunktzuordnung beim Netzbetreiber zum Bilanzkreis ist erfolgt. Zusätzliche Vorbedingungen für MÜP oder GÜP Nachbedingung Der Ein-/Ausspeisepunkt ist ein MÜP oder ein GÜP SBK für Kapazitätsprodukte (wie DA-Kapazitäten, renominierungsbeschränkte und nicht renominierungsbeschränkte Kapazitäten) sind eingerichtet Der NB kann den physikalischen Transport durchführen Der TK/BKV kann den Unter-Usecase Renominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten starten. Der NB kann den Usecase Allokation von Nominierungen durchführen. Seite 225 von 271

226 Fehlerfall Nominierungsbevollmächtigung des BKV fehlt Notwendige Subbilanzkonten für die (Re-)Nominierung von Kapazitätsprodukten nicht eingerichtet (ab für MÜP und GÜP) Erdgas soll in einen Biogas-Bilanzkreis übertragen werden Übertragung zwischen BK unterschiedlicher Gasqualität Fristüberschreitung Kapazitätsengpass (physikalischer Engpass) Überschreitung der Summe der zugeordneten Kapazitäten pro BK/SBK Über- bzw. Unterschreitung Renominierungsgrenzen (ab ) Überschreitung der Grenzausspeisekapazität (nur Mini-MüT) pp) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten TK BKV NB1 NB 2/SSO Usecase Deklaration A3/A4 1. ggf. TK bevollmächtigt BKV zur Nominierung 2. ggf.tk benennt nominierungsverantwortlichen BKV zur Nominierung 4. TK ordnet Punkte einem BK/SBK zu 3. ggf. BKV informiert über Erlaubnis für TK Zählpunkten seinem BK zuzuordnen 5a. Nominierung je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 5b. Nominierung je BK/SBK und je Einspeise/Ausspeisepunkt 6a. Empfangsbestätigung der Nominierung 6b. Empfangsbestätigung der Nominierung 10.a. Bestätigung der Nominierung je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 10.b Bestätigung der Nominierung je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 8. Matching mit NB2/SSO 9. Matchingbestätigung von NB2/SSO Usecase Renominierung gegenüber NB ohne gebündelte Kapazitäten A22 A25 Usecase Allokation Nominierungen Seite 226 von 271

227 Nr. Von an Beschreibung des Prozessschrittes A3/ Usecase Deklaration A4 1 TK BKV Ggf. Bevollmächtigung zur Nominierung 2 TK NB1 Schriftliche Bevollmächtigung eines BKV durch den TK zur Abgabe von Nominierungen 3 BKV NB1 Schriftliche Bevollmächtigung eines TK durch den BKV zur Zählpunktzuordnung in seinen BK/SBK 4 TK NB1 Zuordnung eines Zählpunktes zu einem BK/SBK 5a BKV NB1 Nominierung aller Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 5b TK NB1 Nominierung aller Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 6a NB1 BKV Empfangsbestätigung der Nominierung 6b NB1 TK Empfangsbestätigung der No- 7 NB1 NB2/ SSO 8 NB2/ SSO NB1 minierung Matching mit NB2/SSO Matchingbestätigung vom NB2/SSO 9a NB1 BKV Bestätigung der Nominierung, incl. evtl. Anpassungen 9b NB1 TK Bestätigung der Nominierung, incl. evtl. Anpassungen A22 Unter-Usecase Renominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten A25 Unter-Usecase Allokation von Nominierungen Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Rechtzeitig vor Abgabe der initialen Nominierung 5 KT vor Abgabe der initialen Nominierung Muster Formblatt Unverzüglich bei berechtigten Zweifeln des NB Initial bei der Buchung, Änderungen bis 1 KT vor Abgabe der initialen Nominierung möglich Initial 14:00 Uhr NOMINT am Tag D-1 für D Initial 14:00 Uhr NOMINT am Tag D-1 für D Gemäß EA- CONTRL SEE-gas Gemäß EA- CONTRL SEE-gas Gemäß EA- DELORD SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas DELRES NOMRES NOMRES Verpflichtend für MÜP und GÜP, Option für alle weiteren Ein- und Ausspeisepunkte Benannter BKV muss einen Kommunikationstest mit dem NB/SSO absolviert haben Vorlage nach bei berechtigten Zweifeln des NB Jeder Zählpunkt ist immer einem BK/SBK zugeordnet. Jeder Entry- oder Exitvertrag ist einem BK/SBK zugeordnet. Ganzzahlige kwh/h, sofern der BKV nominiert Ganzzahlige kwh/h, sofern der TK nominiert Sofern der BKV nominiert Sofern der TK nominiert Berücksichtigung der spezifischen Regelungen zu Biogas irrelevant bei Mini-MüT Berücksichtigung der spezifischen Regelungen zu Biogas irrelevant bei Mini-MüT Ggf. Kürzungen nach der lesser rule Seite 227 von 271

228 qq) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten TK / BKV NB 1/ NB 2 / SSO Usecase Deklaration Übermittlung Nominierung Liegt Empfangsbestätigung vor nein Ende ja Empfangsbestätigung versenden nein Mitteilung über Ablehnung versenden Nur bei Nominierung durch BKV: liegt Nominierungsbevollmächtigung liegt vor? ja Nominierungsregeln für Biogas eingehalten? Nur GüP, MüP: Ermittlung der Renomierungsgrenzen und der Kapaztitätsbeschränkung Prüfung Ablehnung nein Mitteilung über Ablehnung versenden nein Mitteilung über Ablehnung versenden nein nein Ggf. Nominierung ratierlich anpassen ja Nominierungsregeln für qualitätsübergreifende MG eingehalten? ja Ist die Summe der Nominierung <= der zugeordneten Kapazität? ja Nur GüP, MüP: Ermittlung der Re-nomierungsgrenzen und der Kapaztitätsbeschränkung Nur Mini-MÜT: Grenzausspeisekapazität eingehalten? nein ja Nominierung anpassen Seite 228 von 271

229 TK / BKV NB 1 NB 2 / SSO Matching mit NB2/SSO durchführen Matching mit NB1 durchführen Stimmen abgebende und aufnehmende Bilanzkreisnummer überein? nein ja Stimmen Höhe der jaabgeben- den und aufnehmenden Nominierung in jeder Stunde überein? Nominierung nach Lesser Rule kürzen nein ja ggfs. Prüfung Nominierungsbestätigung Bestätigung der (angepassten) Nominierung versenden Usecase Allokation von Nominierungen Usecase Renominierung an NB ohne gebünd. Kapazitäten Seite 229 von 271

230 rr) Unter-Usecase-Darstellung Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bilanzkreisveranwortlicher Unter Use Case: Initiale Nominierung gegenüber einem Netzbetreiber mit gebündelten Kapazitäten Netzbetreiber Transportkunde ss) Unter-Usecase-Beschreibung Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Usecase Name Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Usecase Der vom TK benannte BKV nominiert gegenüber einem NB alle relevanten Ein- bzw. Ausspeisungen das System betreffend. Beschreibung Rollen NB TK Nominierungsverantwortlicher BKV Prozessziel Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Nominierungen für einen definierten Folgezeitraum vor. Vorbedingung Nachbedingung Ein- oder Ausspeisepunkt ist nominierungspflichtig gemäß Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) 12 und 13 BK sind eingerichtet und bekannt. SBK für Kapazitätsprodukte (wie DA-Kapazitäten, renominierungsbeschränkte und nicht renominierungsbeschränkte Kapazitäten) sind eingerichtet (ab ) Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Shippercodes/Bilanzkreisnummern sind abgestimmt und bekannt. Die Kapazitätsbuchung ist erfolgt. Die Kapazität ist einem BK/SBK zugeordnet. Ggfs. teilt der BKV dem NB mit, dass er Ein- / Ausspeisepunkte eines TK seinem BK zuordnen darf. Der BKV und der TK haben eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld im Innenverhältnis bilateral geregelt. Die Zählpunktzuordnung beim NB zum BK ist erfolgt. Der NB kann den physikalischen Transport durchführen Der NB kann die transportierten Mengen gemäß der gültigen Allokationsregel allokieren Der TK/BKV kann den Unter-Usecase Renominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten starten Der NB kann den Usecase Allokation von Nominierungen durchführen Seite 230 von 271

231 Fehlerfall Nominierungsbevollmächtigung des BKV fehlt Notwendige Subbilanzkonten für die Nominierung von Kapazitätsprodukten nicht eingerichtet (ab ) Erdgas soll in einen Biogas-BK übertragen werden Übertragung zwischen BK unterschiedlicher Gasqualität Fristüberschreitung Kapazitätsengpass (physikalischer Engpass) Überschreitung der Summe der eingebrachten Kapazitäten pro BK/SBK Renominierung einer festen DA-Kapazität nach 20:00 Uhr (ab ) tt) Sequenzdiagramm Unter Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNBs abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel nn) abgewickelt. uu) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNBs abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel nn) abgewickelt. vv) Unter-Usecase-Darstellung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Bilanzkreisveranwortlicher Unter Use Case: (Re-)nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten Speicherbetreiber Transportkunde Netzbetreiber Seite 231 von 271

232 ww) Unter-Usecase-Beschreibung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Usecase Name (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten Usecase Beschreibung relevanten Ein- bzw. Ausspeisungen das System betreffend. Der TK oder der vom TK benannte BKV nominiert gegenüber einem NB oder einem SSO alle Rollen NB SSO TK Nominierungsverantwortlicher BKV Prozessziel Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Nominierungen für einen definierten Folgezeitraum vor. Vorbedingung Ein- oder Ausspeisepunkt ist nominierungspflichtig gemäß Geschäftsbedingungen für den Einund Ausspeisevertrag (entry-exit-system) 13 oder Ein-/Ausspeisevertrag zwischen Verteilnetzbetreibern mit Entry-/Exit System und Transportkunden 5 BK sind eingerichtet und bekannt. Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Shippercodes/Bilanzkreisnummern sind abgestimmt und bekannt. Die Kapazitätsbuchung erfolgt. Die Kapazität ist einem BK oder SBK zugeordnet. Ggfs. teilt der BKV dem NB oder SSO mit, dass er Ein- / Ausspeisepunkte eines TK seinem BK zuordnen darf. Der BKV und der TK haben eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld im Innenverhältnis bilateral geregelt. Ggfs. hat der TK den BKV zur Nominierung ermächtigt und dies dem NB oder SSO mitgeteilt. Usecase Initiale Nominierung ist durchgeführt Zusätzliche Der Ein-/Ausspeisepunkt ist ein MÜP oder ein GÜP Vorbedingungen Berechnung der renomierungsbeschränkten Kapazität ist erfolgt für MÜP oder Feste DA-Kapazitäten wurden über die PKP/SKP erworben und bis 18:00 Uhr dem BK zugeordnet GÜP SBK für Kapazitätsprodukte (wie DA-Kapazitäten, renominierungsbeschränkte und nicht renominierungsbeschränkte Kapazitäten) sind eingerichtet Nachbedingung Der NB oder SSO kann den physikalischen Transport durchführen Der NB oder SSO kann die transportierten Mengen gemäß der gültigen Allokationsregel allokieren Fehlerfall Nominierungsbevollmächtigung des BKV fehlt Notwendige SBK für die (Re-) Nominierung von Kapazitätsprodukten nicht eingerichtet (ab für MÜP und GÜP) Erdgas soll in einen Biogas-BK übertragen werden Übertragung zwischen BK unterschiedlicher Gasqualität Fristüberschreitung Kapazitätsengpass (physikalischer Engpass) Überschreitung der Summe der zugeordneten Kapazitäten pro BK/SBK Renominierung einer festen DA-Kapazität nach 20:00 Uhr (ab ) Überschreitung der Grenzausspeisekapazität (nur Mini-MüT) Seite 232 von 271

233 xx) Sequenzdiagramm Unter Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten TK BKV NB 1 NB 2/SSO Unter Use Case Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten A20 Unter Use Renominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten A22 1. Mitteilung renominierungsbeschränkter Kapazitäten 2 TK ordnet DA-Kapazitäten an Punkten einem separaten BK/SBK zu 3 Mitteilung der Rückgabe Kapazität aus nicht erfolgreicher DA-Vermarktung 4 Mitteilung der Rückgabe Kapazität aus nicht erfolgreicher DA-Vermarktung 6a Renominierung je BK/SBK und je Ein- /Ausspeisepunkt 6b Renominierung je BK/SBK und je Einspeise/Ausspeisepunkt 7b Empfangsbestätigung der (Re-) Nominierung 5a Finale Nominierung für feste DA-Kapazitäten je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 5b Finale Nominierung für feste DA-Kapazitäten je BK/SBK und Ein -/ Ausspeisepunkt 7a Empfangsbestätigung der (Re-) Nominierung 10a Bestätigung der (Re-) Nominierung je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 10b Bestätigung der (Re-) Nominierung je BK/SBK und je Ein-/Ausspeisepunkt 8 Matching mit NB2/SSO 9 Matchingbestätigung von NB2/SSO Unter Use Renominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten A22 Usecase Allokation Nominierungen A25 Alle Ein- und Ausspeisepunktel Nur für MüP und GÜP Seite 233 von 271

234 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes A20 Unter Usecase Initiale Nominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten A22 Unter Usecase Renominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten 1 TK BKV Mitteilung renominierungs - beschränkter Kapazitäten 2 TK NB1 Zuordnung der DA-Kapazitäten zu einem separaten BK/SBK 3 NB1 TK Mitteilung wieder zur Verfügung gestellter Kapazität aus nicht erfolgreicher DA-Vermarktung 4 TK BKV Mitteilung wieder zur Verfügung gestellter Kapazität aus nicht erfolgreicher DA-Vermarktung 5a BKV NB1 Finale Nominierung der festen DA-Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 5b TK NB1 Finale Nominierung der festen DA-Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 6a BKV NB1 Renominierung an Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 6b TK NB1 Renominierung an Ein- und Ausspeisepunkte je BK/SBK stundenscharf 7a NB1 BKV Empfangsbestätigung der (Re-) Nominierung 7b NB1 TK Empfangsbestätigung der (Re-) Nominierung 8 NB1 NB2/ Matching mit NB2/SSO SSO 9 NB2/ SSO NB1 Matchingbestätigung vom NB2/SSO 10a NB11 BKV Bestätigung der Nominierung incl. evtl. Anpassungen 10b NB1 TK Bestätigung der Nominierung incl. evtl. Anpassungen A22 Unter Usecase Renominierung gegenüber einem NB ohne gebündelte Kapazitäten A25 Unter-Usecase Allokation von Nominierungen Frist Format Anmerkung / Bedingung Nach Abgabe der initialen Nominierung kann renominiert werden. Ab 14:00 Uhr Gültig ab bis 18:00 Uhr am Tag D-1 für D D-1 bis 18:30 Uhr D-1 bis 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr am Tag D-1 für D bis 20:00 Uhr am Tag D-1 für D Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Gemäß EA- SEE-gas Nur für MÜT und GÜP Nur für MÜT und GÜP AVALIY Gültig ab Nur für MÜT und GÜP NOMINT NOMINT NOMINT NOMINT CONTRL CONTRL Gültig ab Nur für MÜT und GÜP Ganzzahlige kwh/h, sofern der BKV nominiert Nur für MÜT und GÜP Ganzzahlige kwh/h, sofern der TK nominiert Nur für MÜT und GÜP Ganzzahlige kwh/h, sofern der BKV nominiert Ganzzahlige kwh/h, sofern der TK nominiert Sofern der BKV nominiert Sofern der TK nominiert DELORD Berücksichtigung der spez. Regelungen zu Biogas irrelevant bei Mini-MüT DELRES o Berücksichtigung der spez. Regelungen zu Biogas o irrelevant bei Mini-MüT NOMRES Ggf. Kürzungen nach der lesser rule NOMRES Ggf. Kürzungen nach der lesser rule Seite 234 von 271

235 yy) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB/SSO ohne gebündelte Kapazitäten TK (BKV) NB 1 NB 2/SSO Usecase Initiale Nominierung an NB ohne gebündelte Kapazitäten Übermittlung Renominierung Liegt Empfangsbestätigung vor nein Ende ja Prüfung Ablehnung Empfangsbestätigung versenden nein Mitteilung über Ablehnung versenden nein Nur bei Nominierung durch BKV:Prüfung Nominierungsbevollmächtigung liegt vor? ja Nominierungsregeln für Biogas eingehalten? ja Nominierungsregeln für qualitätsübergreifende Marktgebiete eingehalten? nein Ggf. Nominierung ratierlich anpassen nein nein Ja Mitteilung über Ablehnung versenden Ja ja Ist die Summe der (Re-) Nominierung <= der zugeordneten Kapazität je BK/SBK? ja Betriftt die (Re-) Nominierung eine renommierungsbeschränkte feste Kapazität? ja Ist die Nominerung auf eine feste DA-Kapazität nach 20 Uhr eingetroffen? Nein Ist die Renominierung innerhalb des zulässigen Renominerungsbandes der Kapazitätsbeschränkung Nein Seite 235 von 271

236 TK/BKV) NB 1 NB 2/SSO Renominierung auf Basis der 16:30 Meldung der 5% Toleranzmengen notwendig Ja Ja Ende nein Renominierung auf Basis der 18:30 Uhr Meldung der Rückgabe nicht vermarktete DA-Kapazitäten notwendig Ende nein Nominierung ratierlich anpassen nein nein Nur Mini-MÜT: Grenzausspeisekapazität eingehalten? nein Nominierung anpassen ja Ist die Renominierung auf unterbrechbarer Basis erfüllbar? ja Matching mit Nachbar-SO durchführen Stimmen abgebende und aufnehmende BK-Nummert überein? ja Stimmen Höhe ja der abgebenden und aufnehmenen Nominierung in jeder Stunde überein? Matching mit Nachbar-SO durchführen Nominierung nach Lesser Rule kürzen nein ja Renominierung notwendig? nein Bestätigung der (angepassten) Nominierung versenden Usecase Allokation von Nominierungen ja Ende Seite 236 von 271

237 zz) Unter-Usecase-Darstellung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bilanzkreisverantwortlicher Unter Use Case: Renominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Netzbetreiber Transportkunde aaa) Unter-Usecase-Beschreibung (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Usecase Name (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Usecase Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall Der TK oder der vom TK benannte BKV nominiert gegenüber einem NB oder einem SSO alle relevanten Ein- bzw. Ausspeisungen das System betreffend. NB TK Nominierungsverantwortlicher BKV Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Nominierungen für einen definierten Folgezeitraum vor. Ein- oder Ausspeisepunkt ist nominierungspflichtig gemäß Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) 12 und 13 BK sind eingerichtet und bekannt. SBK für Kapazitätsprodukte (wie DA-Kapazitäten, renominierungsbeschränkte und nicht renominierungsbeschränkte Kapazitäten) sind eingerichtet (ab ) Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Shippercodes/Bilanzkreisnummern sind abgestimmt und bekannt. Berechnung der renomierungsbeschränkten Kapazität ist erfolgt Die Kapazitätsbuchung ist erfolgt. Day-Ahead-Kapazitäten wurden über die PKP/SKP erworben und bis 18:00 Uhr dem BK zugeordnet Die Kapazität ist einem BK oder SBK zugeordnet Ggfs. teilt der BKV dem NB oder SSO mit, dass er Ein- / Ausspeisepunkte eines TK seinem Bilanzkreis zuordnen darf. Der BKV und der TK haben eine entsprechende Vereinbarung im Vorfeld im Innenverhältnis bilateral geregelt. Der NB kann den physikalischen Transport durchführen Der NB kann den Usecase Allokation von Nominierungen Nominierungsbevollmächtigung des BKV fehlt Notwendige Subbilanzkonten für die Nominierung von Kapazitätsprodukten nicht eingerichtet (ab ) Missmatch Erdgas soll in einen Biogas-BK übertragen werden Seite 237 von 271

238 Übertragung zwischen BK unterschiedlicher Gasqualität Fristüberschreitung Kapazitätsengpass (physikalischer Engpass) Überschreitung der Summe der zugeordneten Kapazitäten pro BK/SBK Über- Unterschreitung der Renominierungsgrenzen (ab ) bbb) Sequenzdiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNBs abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel nn) abgewickelt. ccc) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase (Re-) Nominierung gegenüber einem NB mit gebündelten Kapazitäten Bis zum Vorliegen eines zwischen den FNBs abgestimmten Prozesses zur Abwicklung einer gebündelten Nominierung und dem Vorliegen eines entsprechenden Nachrichtenformates werden die gebündelten Kapazitäten gemäß Kapitel nn) abgewickelt. Seite 238 von 271

239 ddd) Unter-Usecase-Darstellung (Re-)Nominierung an einen MGV Unter Use Case: Nominierung gegenüber einem Marktgebiets-verantwortlichen Bilanzkreisveranwortlicher Marktgebietsverantwortlicher eee) Unter-Usecase-Beschreibung (Re-)Nominierung an einen MGV Usecase Name Abwicklung einer (Re-)Nominierung gegenüber einem MGV Usecase Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall Weitere Anforderungen Der BKV nominiert und renominiert gegenüber einem MGV alle relevanten Entry und Exits (Käufe und Verkäufe) seinen BK betreffend am virtuellen Handelspunkt. MGV BKV Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Nominierungen je Bilanzkreispaarung für einen definierten Folgezeitraum vor. BK sind beim MGV eingerichtet. Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Der MGV kann die nominierten Mengen auf die BK allokieren Unter-Usecase Allokation von Nominierungen kann durchgeführt werden Erdgas soll in einen Biogas-Bilanzkreis übertragen werden Nominierung einer Übertragung zwischen BK unterschiedlicher Gasqualität Fristüberschreitung Missmatch Seite 239 von 271

240 fff) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Nominierung an einen MGV BKV MGV 1 (Re-) Nominierung je BK/SBK 2 Empfangsbestätigung der (Re- )Nominierung je BK/SBK 3 Bestätigung der (Re-) Nominierung je BK/SBK A25 Usecase Allokation Nominierung Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkung / Bedingung 1 BKV MGV (Re-) Nominierung je Bilanzkreis Initial 14:00 Uhr NOMINT In ganzen kwh/h stundenscharf am Tag D-1 für D bzw. bis 2 Stunden vor 2 MGV BKV Empfangsbestätigung der (Re-) Nominierung stundenscharf 3 MGV BKV Bestätigung der (Re-) Nominierung, incl. evtl. Anpassungen stundenscharf A25 MGV BKV Usecase Allokation von Nominierungen Lieferung Gemäß EASEEgas Gemäß EASEEgas CONTRL NOMRES In ganzen kwh/h Seite 240 von 271

241 ggg) Aktivitätendiagramm Unter-Usecase Nominierung an einen MGV BKV MGV Start Übermittlung (Re-) Nominierung Empfangsbestätigung versenden Liegt Empfangsbestätigung vor nein ja Nominierungsregeln für Biogas eingehalten? Ende nein Prüfung Ablehnung Mitteilung über Ablehnung versenden ja Nominierungsregeln für qualitätsübergreifende MG eingehalten? nein ja Mitteilung über Ablehnung versenden Matching durchführen Renominierung auf Basis der 16:30 Meldung der 5% Toleranzmengen notwendig ja Ende nein nein Nominierung nach Lesser-Rule kürzen Stimmen Höhe der abgebenden und aufnehmenen Nominierung in jeder Stunde überein? ja ja Renominierung notwendig? Ende nein Bestätigung der ggf. angepassten Nominierung versenden Seite 241 von 271

242 6 Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto (siehe Kapitel 10) hhh) Unter-Usecase-Darstellung Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Netzbetreiber 1 Marktgebietsverantwortlicher 1 Use Case: Mengenmeldung NKP und Netzkonto Netzbetreiber 2 Kann enthalten enthält Marktgebietsverantwortlicher 2 Unter-Usecase: Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung Unter-Usecase: Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebeitsüberlappung iii) Unter-Usecase-Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Usecase Name Usecase Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung Mengenmeldung der je Netzkonto aggregierten Zeitreihen der Netzkopplungspunkte an den jeweiligen MGV und an den angrenzenden NB. Erstellung und Abstimmung des Netzkontos zwischen dem NB und dem MGV. Rollen Vorgelagerter NB1 Nachgelagerter NB2 MGV Prozessziel Vorbedingung Dem MGV und dem/den benachbarten NB liegen die abgestimmten aggregierten NKP- Lastgänge je Netzkonto vor und das Netzkonto ist zwischen dem MGV und dem NB abgestimmt. Vereinbarung gemäß 26 KoV ist für alle NKP abgeschlossen Jeder NKP hat eine Zählerfernauslesung, alle NKP werden täglich ausgelesen Nachbedingung Fehlerfall MGV kann ggf. das Netzkonto abrechnen. Fristüberschreitung keine Einigung zwischen den angrenzenden NB bezogen auf die Lastgänge der einzelnen NKP Seite 242 von 271

243 jjj) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto ohne Marktgebietsüberlappung MGV NB1 NB2 1,6 Versand der je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 2,7 Versand der je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 3 Versand Netzkontosaldo 4 Versand Netzkontosaldo 5 Abstimmung der einzelnen NKP-Zeitreihen 8 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 9 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 10 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 11 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 12 Ggf. Auflösung der Widersprüche Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 NB1 MGV1 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto 2 NB1 NB2 Versand Aggregat aller NKP zwischen NB2 und NB 1 je Netzkonto 3 MGV1 NB2 Versand täglicher Netzkontosaldo 4 MGV1 NB1 Versand täglicher Netzkontosaldo 5 NB1 NB2 Abstimmung der einzelnen NKP-Zeitreihen 6 NB1 NB2 Versand Aggregat aller NKP zwischen NB2 und NB 1 je Netzkonto Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen D+1 17:00 Uhr ALOCAT Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. D+1 17:00 Uhr ALOCAT Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr nach Ende des Liefermonats bis spät. M+20 WT Bis spät. M+21 WT IMBNOT IMBNOT ALOCAT Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert Seite 243 von 271

244 7 NB1 MGV1 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto 8 MGV1 NB2 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt 9 MGV1 NB1 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt 10 NB1 MGV1 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto 11 NB2 MGV1 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto 12 NB1/ NB2 MGV1 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto auflösen Bis spät. M+21 WT Bis spät. M+32 WT Bis spät. M+32 WT Bis spät. M+42 WT Bis spät. M+42 WT unverzüglich ALOCAT Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert Seite 244 von 271

245 kkk) Unter-Usecase-Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung Usecase Name Usecase Beschreibung Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung Mengenmeldung der je Netzkonto aggregierten Zeitreihen der Netzkopplungspunkte an den jeweiligen MGV und an den angrenzenden NB. Rollen Vorgelagerter NB1 Nachgelagerter NB2 MGV1 MGV2 Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall Allen betroffenen MGV und dem/den benachbarten NB liegen die abgestimmten Lastgänge je Netzkonto vor Vereinbarung gemäß 26 KoV ist für alle NKP abgeschlossen (in den nachfolgenden Prozessschritten als NB1 dargestellt) Jeder NKP hat eine Zählerfernauslesung, alle NKP werden täglich ausgelesen NKP, die ungetrennt gemessen 2 verschiedenen Marktgebieten zugeordnet sind, werden auf Basis der Allokation auf die beiden Marktgebiete aufgeteilt (sofern keine gesonderte Vereinbarung mit dem vorgelagerten NB und dem MGV erfolgt) o o Die Mengenmeldung erfolgt täglich bis 17:00 Uhr Sofern die NKP des nachgelagerten und des vorgelagerten anteilig auf 2 Marktgebiete aufgeteilt werden, erfolgt die Mengenmeldung für den nachgelagerten NB bis 15:00 Uhr MGV kann ggf. das Netzkonto abrechnen Fristüberschreitung keine Einigung zwischen den angrenzenden NB bezogen auf die Lastgänge der einzelnen NKP Seite 245 von 271

246 Sequenzdiagramm Unter-Usecase Mengenmeldung NKP und Netzkonto mit Marktgebietsüberlappung MGV1 MGV2 NB1 NB2 2,11 Versand der je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 3,12 Versand je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 1,9 Versand der Aufteilung auf die MGV je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 4,13 Versand der je Netzkonto aggr. NKP-Zeitreihe 5 Versand Netzkontosaldo 6 Versand Netzkontosaldo 8 Versand Netzkontosaldo 17 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 7 Versand Netzkontosaldo 14 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 15 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 18 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 19 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 21 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 10 Abstimmung der einzelnen NKP-Zeitreihen 16 Mitteilung, dass Netzkontoauszug erstellt 20 Ggf. Widerspruch gegen Netzkontoauszug 22 Ggf. Auflösung der Widersprüche Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 NB1 NB2 Versand Marktgebiets-Quote der je Netzkonto aggregierten NKP Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Wird zwischen den beiden Nur sofern der vorgelagerte NB für den Versand der Daten zuständig ist. Seite 246 von 271

247 2 NB1 MGV1 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto 3 NB1 MGV2 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto 4 NB1 NB2 Versand Aggregat aller NKP zwischen NB2 und NB 1 je Netzkonto 5 MGV 1 6 MGV 1 7 MGV 2 8 MGV 2 NB2 NB1 NB2 NB1 Versand täglicher Netzkontosaldo Versand täglicher Netzkontosaldo Versand täglicher Netzkontosaldo Versand täglicher Netzkontosaldo 9 NB2 NB1 Versand der finalen Marktgebiets-Quote der je Netzkonto aggregierten NKP 10 NB1 NB2 Abstimmung der einzelnen NKP-Zeitreihen 11 NB1 NB2 Versand Aggregat aller NKP zwischen NB2 und NB 1 je Netzkonto 12 NB1 MGV2 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto 13 NB1 MGV1 Versand Aggregat aller NKP je Netzkonto D+1 17:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr D+1 17:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr D+1 17:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr D+1 Uhr bis spät. 21:00 Uhr NB abgestimmt ALOCAT ALOCAT ALOCAT IMBNOT IMBNOT IMBNOT IMBNOT Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. Sofern die NKP auf mehrere MGB aufgeteilt werden müssen und auch die NKP des vorgelagerten NB zu dessen vorgelagerten NB, erfolgt die Meldung um 15:00 Uhr. Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. Sofern die NKP auf mehrere MGB aufgeteilt werden müssen und auch die NKP des vorgelagerten NB zu dessen vorgelagerten NB, erfolgt die Meldung um 15:00 Uhr. Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert. M+15 WT Nur sofern der vorgelagerte NB für den Versand der Zeitreihe zuständig ist. Das Format wird zwischen den beiden NB abgestimmt. nach Ende des Liefer-monats bis spät. M+20 WT bzw. M+25 WT Bis spät. M+21 WT bzw. M+26 WT Bis spät. M+21 WT bzw. M+26 WT Bis spät. M+21 WT bzw. M+26 ALOCAT ALOCAT ALOCAT Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert. Sofern die NKP auf mehrere MGB aufgeteilt werden müssen und auch die NKP des vorgelagerten NB zu dessen vorgelagerten NB, erfolgt die Meldung bis spätestens M + 26 WT Uhr. Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert. Sofern die NKP auf Seite 247 von 271

248 mehrere MGB aufgeteilt werden müssen und auch die NKP des vorgelagerten NB zu dessen vorgelagerten NB, erfolgt die Meldung bis spätestens M + 26 WT 14 MGV 1 NB2 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt Bis spät. M+32 WT Mail 15 MGV 1 NB1 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt Bis spät. M+32 WT Mail 16 MGV 2 NB2 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt Bis spät. M+32 WT Mail 17 MGV 2 NB1 Mitteilung, dass Netzkonto erstellt Bis spät. M+32 WT Mail 18 NB1 MGV1 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto Bis spät. M+42 WT Mail 19 NB2 MGV1 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto Bis spät. M+42 WT Mail 20 NB2 MGV2 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto Bis spät. M+42 WT Mail 21 NB1 MGV2 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto Bis spät. M+42 WT Mail 22 NB1/ NB2 MGV1 /MGV 2 Ggf. Widerspruch gegen das Netzkonto unverzüglich Mail Seite 248 von 271

249 7 Usecase Mehr-Mindermengenabrechnung zwischen dem NB und dem TK (siehe Kapitel 9) Netzbetreiber Use Case: Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Transportkunde Kann enthalten Kann enthalten Unter Use Case: RLM-Mehr- /Mindermengenabrechnung Unter Use Case: SLP-Mehr- /Mindermengenabrechnung lll) Unter-Usecase-Beschreibung RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Usecase Name Usecase- Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Monatliche Mehrmindermengenermittlung- und Abrechnung zum TK für RLM-Kunden NB TK Am Ende des Prozesses liegt dem Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung vor und die Rechnung bzw. Gutschrift ist ausgeglichen. RLM-Allokation liegt einzelkundenscharf vor Netznutzungsabrechnungsmenge liegt einzelkundenscharf vor RLM Mehr-/Mindermengen sind je RLM-Zählpunkt berechnet RLM-Mehr-/Mindermengenkosten bzw. Gutschrift ist je TK berechnet Fristüberschreitung Menge falsch berechnet Menge mit falschem Preis bewertet Seite 249 von 271

250 mmm) Sequenzdiagramm Unter-Usecase RLM Mehr- /Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK NB TK Usecase RLM Clearing A9 Usecase RLM- Allokation A2 1 Versendung der Rechnung/ Gutschrift je TK und Marktgebiet 2 Zahlung Gutscrhrift von NB an TK 3 Zahlung vom TK an ANB Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes A2 NB MGV Prozess RLM-Allokation A9 NB MGV Ggf. Prozess RLM-Clearing 1 NB TK Versendung der Rechnungen bzw. Gutschrift je TK und je Marktgebiet 2 NB TK Gutschrift der Mehrmengen vom NB an den TK 3 TK ANB Zahlung der Mindermengenrechnung vom TK an den NB Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Bis spät. 3 Monate nach Liefermonat Gutschriftzahlung bis spät. 10 WT nach Versand der Gutschrift Bis spät. 10 WT nach Eingang der Rechnung. In Papier oder INVOIC Auf Wunsch des TK mit Aufstellung zu den Einzelkunden. Evtl. Clearingverfahren müssen erst abgeschlossen sein Seite 250 von 271

251 nnn) Unter-Usecase-Beschreibung SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Usecase Name Usecase- Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK Mehrmindermengenabrechnung zwischen dem NB und dem TK für SLP-Kunden im Stichtagsverfahren Abgrenzungsverfahren rollierenden Verfahren Monatsverfahren NB TK Am Ende des Prozesses liegt dem Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung vor und die Rechnung bzw. Gutschrift ist ausgeglichen. Frist für die Abrechnung im Stichtagsverfahren 3 Monate nach dem Stichtag im Abgrenzungsverfahren: 3 Monate nach dem Stichtag der Abgrenzung im Monatsverfahren: 1 Jahr und 3 Monate nach dem Monat, der abgerechnet wird im rollierenden Verfahren, getrennt von der Netznutzungsabrechnung: 3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunden abgelesen wurde. im rollierenden Verfahren, gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: 28 Tage + 10 WT nach dem Tag, an dem die Ausspeisestelle abgelesen wurde SLP-Allokation und Netznutzungsmenge liegt im aggregierten MMM-Verfahren transportkundenscharf vor SLP-Allokation und Netznutzungsmenge liegt im einzelkundescharfen MMM-Verfahren einzelkundenscharf vor SLP-Mehr- oder Mindermengen sind berechnet. Im einzelkundenscharfen MMM- Verfahren je Zählpunkt und im aggregierten Verfahren je TK und Marktgebiet Fristüberschreitung Menge falsch berechnet Menge mit falschem Preis bewertet Seite 251 von 271

252 ooo) Sequenzdiagramm Unter-Usecase SLP Mehr- /Mindermengenabrechnung zwischen NB und TK NB TK A1 Prozess SLP- Allokation Prozess SLP- Clearing A7/8 1 Versendung der Rechnung/ Gutschrift je TK und ggf. je Ausspeisepunkt 2 ggf. Versand einzlkundenscharfe Allokationsmenge je MMM-Abrechnungszeitraum 3 Gutschrift vom NB an TK 4 Zahlung vom oder ANB an TK Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes A1 NB NB Prozess SLP-Allokation A7/ 8 NB NB Ggf. Prozess SLP-Clearing 1 NB TK Versendung der Rechnung bzw. Gutschrift aggr. je TK und je Marktgebiet oder ggf. je Einzelausspeisepunkt Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Bis spät. nach 3 Monaten nach dem Stchtag. Bei einzelkundenscharfer Abrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung in den GeLi Fristen Papierform oder IN- VOIC Einzelkundenscharfe MMMA sind nur möglich, sofern Einzelkundenallokationen für den gesamten Zeitraum vorliegen. Seite 252 von 271

253 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes 2 NB TK Ggf. Versand einzelkundenscharfe Allokationsmengen je MMM-Abrechnungszeitraum 3 NB TK Zahlung der Gutschrift vom NB an TK 4 TK NB Zahlung der Rechnung vom TK an ANB Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Mit der MMM- Abrechnung Zahlung bis spät. 10 WT nach Versand der Gutschrift Bis spät. zum 10. WT nach Eingang der Rechnung. Excel Nur bei einzelkundenscharfer MMM-Abrechnung Seite 253 von 271

254 8 Usecase Mehr-Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV (siehe Kapitel 9) Netzbetreiber Use Case: Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV ppp) Usecase-Beschreibung Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV Usecase Name Marktgebietsverantwortlicher Usecase- Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Nachbedingung Fehlerfall Mehr-/Mindermengenabrechung zwischen NB und MGV Abrechnung der Mehrmengen bzw. der Mindermengen für SLP und RLM-Ausspeisestellen zwischen dem NB und MGV NB MGV Am Ende des Prozesses liegt dem MGV die Mehr-/Mindermengenmeldung (SSQNOT) vor und die Mehrmengen und die Mindermengen sind zwischen NB und MGV abgerechnet Frist für die Abrechnung o im Stichtagsverfahren 3 Monate nach dem Stichtag o im Abgrenzungsverfahren: 3 Monate nach dem Stichtag der Abgrenzung o o im Monatsverfahren: 1 Jahr und 3 Monate nach dem Monat, der abgerechnet wird im rollierenden Verfahren: 3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunden abgelesen wurde. Je Monat wird nur eine Mengenmeldung und Abrechnung erstellt. Bei täglichen oder wöchentlichen Abrechnungen zum TK werden diese je Kalendermonat aggregiert, ansonsten überschreibt eine Meldung und Rechnung für den gleichen Monat die vorhergehende Usecase SLP-Allokation ist durchgeführt Usecase RLM-Allokation ist durchgeführt Ggf. Usecase SLP-Clearing Fehler BKV oder SLP-Clearing Fehler MGV ist abgeschlossen Ggf. Usecase RLM-Clearing ist abgeschlossen SLP-Mehr-/Mindermengenermittlung für Abrechnungszeitraum ist durchgeführt RLM-Mehr-/Mindermengenermittlung für Abrechnungszeitraum ist durchgeführt Fristüberschreitung Menge falsch berechnet Menge mit falschem Preis bewertet Seite 254 von 271

255 qqq) Sequenzdiagramm Usecase Mehrmengen und Mindermengenabrechnung zwischen NB und MGV MGV NB Usecase RLM- Allokation A2 Usecase RLM- Clearing A9 1 Übermittlung der saldierten RLM- Mehr- /Mindermengen für den Liefermonat A1 A7/8 Usecase SLP- Allokation Usecase SLP- Clearing 2 Versand der aggregierten RLM- Mehrmengenrechnung 3 Zahlung RLM-Mehrmengenrechnung 4 Versand RLM-Mindermengenrechnung 5 Zahlung RLM-Mindermengenrechnung 6 Übermittlung der saldierten SLP Mehrmengen oder SLP-Mindermengen für den MMM-Abrechnungszeitraum 7 Versand der aggregierten SLP- Mehrmengenrechnung 8 Zahlung der SLP-Mehrmengenrechnung 9 Versand SLP-Mindermengenrechnung 10 Zahlung SLP-Mindermengenrechnung Seite 255 von 271

256 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen A1 NB NB Usecase SLP Allokation Täglich D-1 A2 NB NB Usecase RLM-Allokation Täglich D+1 bzw. monatlich M+12 A7/8 NB NB Usecase SLP-Clearing Bis spätestens M+2 Monate - 10 WT A9 NB NB Usecase RLM-Clearing Bis spätestens M+2 Monate - 10 WT 1 NB MGV Versand der über alle TK saldierten RLM-Mehrmengen oder RLM-Mindermengen für den Liefermonat Spät. 3 Monate nach Abschluss des Liefermonats SSQNOT 2 NB MGV Versand der Mehrmengenrechnung für den Liefermonat Unverzüglich nach Versand der Mengenmeldung 3 MGV NB Zahlung Mehrmengenrechnung Spät. 10 WT nach Erhalt der Rechnung 4 MGV NB Versand der Mindermengenrechnung für den Liefermonat 5 NB MGV Zahlung Mindermengenrechnung 6 ANB MGV Übermittlung der über alle TK im MMM-Abrechnungszeitraum saldierten SLP-Mehrmengen oder SLP-Mindermengen für den letzten Abrechnungszeitraum 7 NB MGV Versand der Mehrmengenrechnung für den Liefermonat Unverzüglich nach Erhalt der Mengenmeldung Spät. 10 WT nach Erhalt der Rechnung Spät. 3 Monate nach dem Stichtag Unverzüglich nach Erhalt der Mengenmeldung 8 MGV NB Zahlung Mehrmengenrechnung Spät. 10 WT nach Erhalt der Rechnung 9 MGV NB Versand der Mindermengenrechnung für den Liefermonat 10 NB MGV Zahlung Mindermengenrechnung unverzüglich nach Versand der Mengenmeldung Spät. 10 WT nach Erhalt der Rechnung Papier bzw. IN- VOIC Papier bzw. IIN- VOIC SSQNOT Papier Papier INVOIC nur, sofern der MGV dies umsetzen kann INVOIC nur, sofern der MGV dies umsetzen kann Der MMM-Abrechungszeitraum kann je nach Variante einen Monat oder ein Jahr umfassen (siehe Beschreibung) Seite 256 von 271

257 9 Usecase Versand Bilanzkreisstatus (siehe Kapitel 6) rrr) Use Case: Versand Bilanzkreisstatus Usecase-Beschreibung Versand Bilanzkreisstatus Marktgebietsverantwortlicher Bilanzkreisverantwortlicher UsecaseName Usecase Beschreibung Rollen Prozessziel Vorbedingung Versand Bilanzkreisstatus von MGV an BKV Versand der relevanten Bilanzkreisstatus an die BKV der Rechnungsbilanzkreise und der Unterbilanzkreise MGV BKV Am Ende des Prozesses liegt dem BKV in Abhängigkeit davon, ob es sich um einen RBK oder UBK handelt, folgende Zeitreihentypen vor: 18. BK SALD - erhalten alle BK 19. BK SALDüber alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 20. BK SALDnach erhalten alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 21. BK SALDSTRUKT erhalten alle RBK 22. BK SALDSTRUKTnach erhalten alle RBK 23. BK SALDAE erhalten alle RBK 24. RLM Toleff erhalten alle RBK 25. RLM ÜbernegD-2 erhalten alle RBK 26. RLM ÜberposD-2 erhalten alle RBK 27. RLM Tolüber erhalten alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 28. BK Tol erhalten alle BK 29. BK Tolüber erhalten alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 30. BK Tolnach erhalten alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 31. Ue Tol - erhalten alle BK 32. Ue Tolnach - erhalten alle RBK 33. Regel über erhalten alle BK, sofern sie mit einem UBK verbunden sind 34. BK KonvertH zu L - erhalten alle RBK 35. BK KonvertL zu H - erhalten alle RBK Die ZRT 24,25,26,27 wird nur am Tag D+1 bis spät. 16:30 Uhr versendet. Alle anderen ZRT werden am Tag D+1 bis spät. 16:30 Uhr versendet und, sofern sich Änderungen ergeben, am Tag M+15 WT. Falls danach ein Clearingverfahren durchgeführt wird, werden die ZRT spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ein weiteres Mal versendet. Ein MGV kann anbieten, dass alle ZRT regelmäßig M+15 WT und zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung versendet werden. Der ZRT 33 wird nur M+15WT versendet und, falls danach ein Clearingverfahren durchgeführt wird, spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ein weiteres Mal. Usecase RLM-Allokation ist durchgeführt Usecase SLP-Allokation ist durchgeführt Seite 257 von 271

258 Nachbedingung Fehlerfall Usecase RLM-Clearing ist durchgeführt Usecase SLP-Clearing ist durchgeführt Usecase Allokation von Nominierungen ist durchgeführt Usecase Clearing von Entry-Exit ist durchgeführt Bilanzkreisabrechnung kann durchgeführt werden Fristüberschreitung Fehler in der Berechnung der Zeitreihen sss) Sequenzdiagramm Usecase Versand Bilanzkreisstatus BKV MGV Usecase SLP- Clearing A7/8 A1 Usecase SLP- Allokation Usecase RLM- Clearing Usecase Entry- Exit-Clearing A9 XX A3 A25 Usecase RLM- Allokation Usecase Allokation von Nominierungen 1, 2, 3 Übersendung des BK-Status- Zeitreihen und der RLM-Toleranzen Seite 258 von 271

259 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen A1 NB NB Usecase SLP-Allokation Täglich A2 NB NB Usecase RLM-Allokation Täglich A25 NB NB Usecase Allokation von Nominierungen Täglich 1 MGV BKV Versand aller ZRT mit Ausnahme ZRT 33 Am Tag D+1 bis spätestens Uhr A2 NB NB Usecase RLM-Allokation Bis spät. M+12 WT A25 NB NB Usecase Allokation von Nominierungen Bis spät. M+12 WT 2 MGV BKV Versand der relevanten ZRT Spät. bis M+15 WT A7/8 NB NB Usecase SLP-Clearing Ggf. A9 NB NB Usecase RLM-Clearing Ggf. AXX NB NB Usecase Entry/Exit-Clearing incl. Mini-MüT Ggf. IMBNOT, TRANOT oder ALO- CAT IMBNOT, TRANOT oder ALO- CAT Nur sofern Ersatzwerte gebildet werden Nur sofern Ersatzwerte gebildet werden Sofern sich etwas verändert an den Allokationen. MGV kann anbieten, dass er immer alle BK- Statuszeitreihen versendet. 3 MGV BKV Versand der relevanten ZRT Zum Zeitpunkt der Rechnungslegung IMBNOT, TRANOT oder ALO- CAT Wenn ein Clearingverfahren durchgeführt wurde den BK/SBK betreffend Seite 259 von 271

260 10 Usecase Mitteilung der absoluten Biogas-Flexibilität (siehe Kapitel 6.6) Bilanzkreisveranwortlicher Marktgebietsverantwortlicher Use Case: Mitteilung der absoluten Biogasflexibilität ttt) Usecase-Beschreibung Mitteilung absolute Biogas-Flexibilität UseCase Name UseCase Beschreibung Mitteilung der absoluten Biogasflexibilität Ermittlung des absoluten Betrages der Flexibilität aus physischen Einspeisemengen aus Biogasproduktionsanlagen. Der absolute Betrag der Flexibilität beträgt 25 % der physischen Einspeisemenge in den Biogas-Bilanzkreis innerhalb des Bilanzierungszeitraums in kwh. Es werden alle physischen Biogaseinspeisemengen in Biogas-Subbilanzkonten auf den zugehörigen Biogas-Bilanzkreis aggregiert. Gleiches gilt für die Aggregation der Biogas-Unterbilanzkreise auf den Biogas- Rechnungsbilanzkreis. n Absolute Biogasflexibilität = ( Σ Einsspeisungen aus Biogasanlagen in kwh) * 25 % 1 Rollen MGV BKV n = Anzahl der Subbilanzkonten und UBK, die einem BK zugeordnet oder verbunden sind Prozessziel Am Ende des Prozesses liegt dem BKV die absolute Biogasflexibilität vor Vorbedingung Bilanzkreise sind beim MGV eingerichtet Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Es wurden Biogasmengen aus einer physischen Biogasanlage in den Bio-BK eingespeist Der ZRT 5 Entry Biogas physisch wurde deklariert Prozess Allokation des ZRT 5 ist abgeschlossen Ggf. Prozess RLM-Clearing wurde durchgeführt für alle Monate des Bilanzierungszeitraums Nachbedingung Der MGV allokiert die übertragenen Flexibilitäten und verwendet die Daten für die Bilanzierung und Abrechnung des Bio-BK nach dem Bilanzierungsende Fehlerfall Nicht auflösbarer Missmatch Fristüberschreitung Weitere Anforderungen Seite 260 von 271

261 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes 1 MGV BKV Mitteilung der absoluten Flexibilität Flex Bio,max in kwh Frist Format Anmerkungen / Bedingungen Ende des Bio- gas-bk- Zeitraums + 29 WT + 6 WT IMBNOT Seite 261 von 271

262 11 Usecase Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP (siehe Kapitel 6.6) uuu) Usecase-Darstellung Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP Bilanzkreisverantwortlicher aufnehmend Marktgebietsverantwortlicher aufnehmend UseCase: Übertragungen von Biogasflexibilitäten Bilanzkreisverantwortlicher abgebend Marktgebietsverantwortlicher abgebend vvv) Usecase-Beschreibung Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und am MÜP UseCase Name Übertragung von Biogasflexibilitäten am VHP und MÜP UseCase Beschreibung Zwei BKV nominieren Flexibilitätsübertragungen gegenüber den jeweiligen MGV. Im Falle der Flexibilitätsübertragung am VHP sind der MGV abgebend (nachfolgend als MGV1 dargestellt) und der MGV aufnehmend (nachfolgende als der MGV2 dargestellt) in den nachfolgenden Prozessbeschreibungen identisch. Für die Übertragung der Flexibiliäten von einem BK auf einen anderen BK müssen verschiedene Prüfschritte durchgeführt werden (siehe auch Kap. 6.6.) Bedingung 1: Die Nominierung der Flexibilitätsübertragung liegt innerhalb der Fristen. Wenn dies nicht erfüllt ist, erfolgt eine Ablehnung. Bedingung 2: Beide Bilanzkreise sind Bio-BK. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt eine Ablehnung. Bedingung 3: Der Bilanzierungszeitraum der beiden Bio-BK endet am gleichen Tag. Wenn dies nicht erfüllt ist, dann erfolgt eine Ablehnungsmeldung. Bedingung 4: Die beiden Bio-Bilanzkreisnummern matchen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, erfolgt eine Kürzung auf 0. Bedingung 5: Die zu übertragende Flexibilität Flex über muss kleiner oder gleich 25 % bezogen auf die jeweils zwischen zwei Biogas-Bilanzkreisen im Bilanzierungszeitraum übertragene Biogasmenge sein. Flex über, <= 25% der Übertragungsmenge von BKV ab an BKV auf Seite 262 von 271

263 Sofern der nominierte Wert zu hoch ist, wird er auf den zulässigen Wert gekürzt. Bedingung 6: Die nominierte Flexibilitätsübertragung eines Biogas-Bilanzkreispaares muss übereinstimmen Flex über, ab = Flex über, auf. Wenn die Werte nicht übereinstimmen, dann wird der höhere nominierte Wert eingekürzt auf den geringeren der beiden Werte ( lesser rule ). Bedingung 7: Pro Biogas-Bilanzkreis muss die Summe aller übertragenen Flexibilitäten Flex ü- ber,summe an andere Bio-BK kleiner oder gleich der absoluten Flexibilität Flex Bio,max zuzüglich der Summe aller erhaltenen Flexibilitäten Flex erhalten,summe des abgebenden Bio-BK sein m j = 1 Flex über ( 1, j) Flex Bio,max + n i= 1 Flex erhalten ( i,1) Im Fehlerfall werden alle Nominierungen mit Flexübertragungen aus diesem Bio-BK auf 0 gesetzt. Rollen MGV aufnehmend und MGV abgebend BKV aufnehmend und BKV abgebend Prozessziel Am Ende des Prozesses liegen den beteiligten Parteien bestätigte Flexibilitätsnominierungen je Bilanzkreispaarung für einen definierten Folgezeitraum vor. Die für den Prozess der Abrechnung anwendbare Flexibilität steht pro Biogas-Bilanzkreis fest. Vorbedingung Die Bio-BK sind bei beiden MGV eingerichtet Die Bilanzierungszeiträume beider Bio-BK sind abgeschlossen. Die Annahmeperiode für Nominierungen von Flexibilitätsübertragungen ist noch offen. Beide Bio-BK weisen das gleiche Enddatum des Bilanzierungszeitraumes auf Beide MGV kennen diese Daten Beide Bio-BK haben sich während des Bilanzierungszeitraumes Biogas übertragen Die Marktpartner haben einen Kommunikationsweg abgestimmt. Die MGV abgebend und MGV aufnehmend haben einen Matchingverantwortlichen bestimmt Nachbedingung Die Annahmeperiode für die Nominierung von Flexübertragungen ist beendet. Den MGV liegen die Daten für die Berechnung der Flexibilität der jeweiligen Bio-BK vor. Die Bio-BK können abgerechnet werden. Fehlerfall Fristüberschreitung Bilanzkreis ist nicht bekannt. Die Bedingungen 1-7 sind nicht alle erfüllt. Weitere Anforderungen Seite 263 von 271

264 www) Sequenzdiagramm Usecase Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und MÜP BKV1 MGV 1 MGV 2 BKV2 Usecase Mitteilung absolute Biogas- Flexibilität A27 Usecase Mitteilung absolute Biogas- Flexibilität A27 1 Abstimmung der Flexibilitätsübertragung zwischen den Bio-Bilanzkreispartnern 2a (Re-)Nominierung der Flexibi-litätsübertragung je Bio-BK-Paar 3a Empfangsbestätigung 4a ggf. Ablehnungsmeldung 9a Bestätigung der Nominierung pro BioBK, ggf. mit Anpassungen 10a Mitteilung Summe Flex über,summe der übertragenen Flexibilitäten 5 ggf. DELORD, sofern MÜT-Übertragung 6 ggf. DELRES, sofern MÜT-Übertragung 7 ggf. Korrektur DELORD wenn MÜT 8 ggf. Korrektur DELRES wenn MüT 2b (Re-)Nominierung der Flexibili-tätsübertragung je Bio-BK-Paar 3b Empfangsbestätigung 4b ggf. Ablehnungsmeldung 9b Bestätigung der Nominierung pro BioBK, ggf. mit Anpassungen 10b Mitteilung Summe Flex über,summe der übertragenen Flexibilitäten 11 ggf. Abstimmung zur Auflösung finaler Mismatches Usecase Versand BK Status A15 A15 Usecase Versand BK Status Seite 264 von 271

265 Nr. von an Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen / Bedingungen Die nachfolgenden Prozessschritte 1-10 können für die Dauer von 20 WT täglich durchgeführt werden. Sofern es sich um den Prozess am VHP handelt, gibt es nur einen MGV. 1 BKV1 BKV2 Abstimmung über die Übertragung von Flexibilitäten und Mengen 2a/ b BKV1 MGV 1 BKV2 MGV 2 3a/b MGV1 BKV1 MGV2 BKV2 4a/b MGV1 BKV1 MGV2 BKV2 (Re-)Nominierung von Biogasflexibilitäten je Bio-BK-Paar Empfangsbestätigung Ablehnung, wenn die Prüfschritte 1,2 oder 3 nicht erfüllt sind 5 MGV1 MGV2 Übertragung der Informationen, bzw. sofern es sich um MÜP handelt 7 6 MGV bzw 2 8 9a/ b 10a /b 11a /b MGV 1 MGV 2 MGV 1 MGV 2 MGV 1 BKV1 BKV2 BKV1 BKV2 Mitteilung des Matchingergebnisses Nominierungsbestätigung pro Bio-BK Mitteilung der Summe Flex ü- ber,summe der übertragenen Flexibilitäten BKV1 BKV2 Zeitraum zur Auflösung eines möglichen Missmatches. Ab dem Ende des Bilanzierungszeitraums +35 WT für 20 WT Sobald eine Information eingeht Sobald eine Information eingeht Sobald eine Information eingeht Bis spätestens 19:00 Uhr Bis spätestens 20:00 Uhr Bis M WT + 3 WT NOMINT CONTRL Ablehnungsmeldung DELORD DELRES NOMRES IMBNOT Diese Nominierung ist je Bio-BK- Paar notwendig: Für Handelsgeschäfte sowohl an jedem virtuellem MÜT-Punkt als auch am VHP Für die Nominierungen, die bis 14:00 Uhr eingegangen sind Dieser Prozess läuft bei Übertragungen zwischen den MGV ab und wiederholt sich bei Korrekturen im Laufe des Tagesprozesses Für die Nominierungen, die bis 14:00 Uhr eingegangen sind. Bestätigung der Nominierung je Bio-BK-Paar ggf. inkl. Kürzungen Für die Nominierungen, die bis 14:00 Uhr eingegangen und bestätigt sind. Mitteilung der am Ende des Prozesses zur Abrechnung anwendbaren Flexibilität pro Bio-BK. Nach Ende des 20-WT- Zeitraumes zur Übertragung der Flexibilitäten prüft der MGV auf mögliche Missmatches. Nach Ende des 20-WT- Zeitraumes zur Übertragung der Flexibilitäten prüft der MGV auf mögliche Missmatches. Auf Basis der IMB- NOT des M+20 WT führen die BKV ggf. eine finale Beseitigung von Missmatches durch. Während des Zeitraums müssen die Schritte 1-10 noch einmal durchlaufen werden Seite 265 von 271

266 xxx) Aktivitätendiagramm Übertragung von Biogas-Flexibilitäten am VHP und MÜP Aktivitätendiagramm Teil 1: Prüfung am VHP, Prozess pro Nominierung BKV1 MGV1 MGV2 (macht Matching am MÜT) BKV2 Usecase Übermittlung absolute Flexbilität und Nominierung Versand Empfangsbestätigung Informationen aus Teilschritten 1-7 Versand Empfangsbestätigung Usecase Übermittlung absolute Flexibilität und Nominierung Abstimmung über die Übertragung von Flexibiltäten Wenn die Übertragung am MÜP stattfindet: Aggregation aller Nominierungen eines UBK auf den RBK Wenn die Übertragung am MÜP stattfindet: Aggregation aller Nominierungen eines UBK auf den RBK Abstimmung über die Übertragung von Flexibilitäten (Re-) Nominierung der zu übertragenden Flexibilität Prüfung Empfangsbestätigung Mind. eine Bedingung ist nicht erfüllt weiter in Teil 7 Prüfung der Bedingung 1-3: 1. Frist eingehalten 2. Beide BK sind Biogas BK 3. Beide Bilanzierungszeiträume enden am gleichen Tag (Prüfung bei VHP)-Übertragung) Alle Bedingungen sind erfüllt Ist eine Nachricht auf den MÜP bezogen? Prüfung der Bedingung 1-3: 1. Frist eingehalten 2. Beide BK sind Biogas BK 3. Beide Bilanzierungszeiträume enden am gleichen Tag (Prüfung bei VHP Übertragung) Alle Bedingungen sind erfüllt Ist eine Nachricht auf den MÜP bezogen? weiter in Teil 7 nein Mind. eine Bedingung ist nicht erfüllt (Re-)Nominierung der zu übertragenden Flexibilität Prüfung Empfangsbestätigung nein weiter in Teil 2 ja Information wird als DELORD an den matchenden MGV gesendet (Teil 3) inkl. Ende der Bilianzierungsperiode ja weiter in Teil 3 weiter in Teil 2 Seite 85 Seite 266 von 271

267 Aktivitätendiagramm Teil 2: Prüfung am VHP BKV1 MGV1 MGV2 (macht Matching am MÜT) BKV2 Daten aus Teil 1 Daten aus Teil 1 Prüfung auf Bedingung 4 : 4. Matchen die beiden Bio-BK-Nummern der BK-Paare nicht erfüllt erfüllt Prüfung auf Bedingung 4 : 4. Matchen die beiden Bio-BK-Nummern der BK-Paare nicht erfüllt erfüllt Kürzung der Flexibilitätsnominierung auf 0 Kürzung der Flexibilitätsnominierung auf 0 Prüfung auf Bedingung 5: 5. Nominierung der Flexibilität <= 25% der im Bilanzierungszeitraum übertragenen Mengen zwischen diesen Bio-BK Prüfung auf Bedingung 5: 5. Nominierung der Flexibilität <= 25% der im Bilanzierungszeitraum übertragenenen Menge zwischen diesen Bio-BK nein Kürzung auf 25% der übertragenen Menge ja nein Kürzung auf 25% der übertragenen Menge ja Daten nach Teil 5 Daten nach Teil 5 Seite 267 von 271

268 Aktivitätendiagramm Teil 3: Prüfung am MÜP BKV1 MGV1 MGV2 (macht Matching am MÜT) BKV2 Daten aus Teil 1 DELORD Prüfung auf Bedingung 3: 3. Beide Bilanzierungszeiträume enden am gleichen Tag. Prüfung auf Bedingung 4 : 4. Bio-BK-Nummern der BK-Paare matchen nicht erfüllt Kürzung der Flexibilitätsnominierung auf 0 erfüllt Prüfung auf Bedingung 5: 5. Flexibilitätsnominierung <= 25% der im Bilanzierungszeitraum übertragenen Menge nein Kürzung auf 25% der im Bilanzierungszeitraum übertragenen Mengen ja Daten nach Teil 4 Aktivitätendiagramm Teil 4: Matching am MÜP BKV1 MGV1 MGV2 (macht Matching am MÜT) BKV2 Daten aus Teil 3 Prüfung auf Bedingung 6: 6. Werte in den Flexibilitätsnominierungen stimmen überein nein ja Kürzung auf kleineren Wert DELRES: Bestätigung der Höhe der Flexibilitätsnominierung für den weiteren Prozess an den Nachbar-MGV (Teil5) weiter in Teil 5 Daten nach Teil 6 Seite 268 von 271

269 Aktivitätendiagramm Teil 5: Matching am VHP BKV1 MGV1 MGV2 (macht Matching am MÜT) BKV2 Daten aus Teil 2,4, 6 Daten aus Teil 2,4, 6 Prüfung auf Bedingung 6 : 6. Werte in den Flexibilitätsnominierungen stimmen überein Prüfung auf Bedingung 6 : 6. Werte in den Flexibilitätsnominierungen stimmen überein nein ja nein ja Kürzung auf den kleineren Wert Kürzung auf den kleineren Wert Daten nach Teil 6 Daten nach Teil 6 Seite 269 von 271

270 Aktivitätendiagramm Teil 6: Matching am MÜP BKV1 MGV1 BKV2 MGV2 (macht Matching am MÜT) Daten aus Teil 4, 5 Daten aus Teil 4, 5 Pro BK erfolgt die Prüfung auf Bedingung 7 : 7. Ist die Summe der weitergegebenen Flexibilitäten des BK < = der Summe aus absoluter Flexibilität plus der Summe aus allen erhaltenen Flexibilitäten.? Pro BK erfolgt die Prüfung auf Bedingung 7 : 7. Ist die Summe der weitergegeben Flexibilitäten des BK < = der Summe aus absoluter Flexibilität plus der Summe aus allen erhaltenen Flexibilitäten.? Für ausgehende Flexübertragungen Kürzung auf 0 nein Ist eine Nachricht am MÜP betroffen? ja weiter in Teil 7 Für ausgehende Flexübertragungen Kürzung auf 0 nein Ist eine Nachricht am MÜP betroffen? ja weiter in Teil 7 nein ja Information als DELORD in die Prüfung (Teil 3) des matchenden MGV ja nein Information geht als neuer Startwert ein in die Prüfung der Bedingung 6 ( siehe Teil5 ) weiter in Teil 5 Information als DELRES an den angrenzenden MGV ( in Teil 5) weiter in Teil 3 Information geht als Startwert ein in die Prüfung der Bedingung 6 ( siehe Teil 5) weiter in Teil 5 Seite 270 von 271

271 Aktivitätendiagramm Teil 7: Information der BKV über das Prozessergebnis je BK BKV1 MGV1 BKV2 MGV2 (macht Matching am MÜP) Daten aus Teil 1 und 6 Daten aus Teil 1 und 6 weiter in Teil 1 Ggf. Versand Ablehnung Ggf. Versand Ablehnung weiter in Teil 1 Ggf. weiter in Teil 1 Mitteilung und Bestätigung der Höhe aller Flexibilitätsnominierung Mitteilung und Bestätigung der Höhe aller Flexibilitätsnominierung Ggf. weiter in Teil 1 Ggf. Ende Berechnung der für die Abrechnung anwendbaren Flexibilität pro BK Berechnung der für die Abrechnung anwendbaren Flexibilität pro BK Ggf. Ende Ende Mitteilung über die Höhe der für die Abrechnung anwendbaren Flexibilität pro BK an den BKV Mitteilung über die Höhe der für die Abrechnung anwendbaren Flexibilität pro BK an den BKV Ende Usecase Versand BK-Stattus Usecase Versand BK-Stattus Seite 271 von 271

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