Die Verbandsgemeinde Wörrstadt

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Blatt Verbandsgemeinde Wörrstadt und die Orts- Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Nr. 3 Donnerstag, den 19. Januar Jahrgang Die Verbandsgemeinde Wörrstadt möchte in einem breit angelegten Beteiligungsprozess ein einheitliches und unverkennbares Erscheinungsbild entwickeln. Es geht dabei nicht nur um ein neues Logo. Alle sind aufgerufen an der Entwicklung der Verbandsgemeinde mitzuarbeiten, so der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Markus Conrad. Er fährt fort, es solle ein Bewusstsein für die Identität der Verbandsgemeinde geweckt, Zukunftsperspektiven gefunden, Stärken erkannt und nach innen und außen kommuniziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, führt die Verbandsgemeinde in diesem Jahr, gemeinsam mit dem Büro entra Regionalentwicklung aus Winnweiler, einen Beteiligungsprozess durch. Dieser Prozess sieht auch eine Zukunftskonferenz vor, zu der die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme eingeladen sind. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Voranmeldung bis zum 21. Januar auf gebeten. Die Zukunftskonferenz findet am Samstag, den 28. Januar von bis Uhr in der Gemeindehalle, Jahnstraße 14 in Schornsheim statt. Eine Kinderbetreuung ist vor Ort, damit alle Generationen die Möglichkeit zur Teilnahme haben. An diesem Nachmittag sollen allgemeine Informationen zu den Zielen und Beteiligungsmöglichkeiten erläutert werden. Ferner werden zukünftige Themen für die anschließenden Veranstaltungen, welche als Workshops Unverwechselbares Erscheinungsbild für die Verbandsgemeinde Wörrstadt v.l.n.r.: Anne-Marie Kilpert (entra), Sandra Heckenberger, Markus Conrad, Ina Köhler, Arthur Ort konzipiert sind, festgelegt. Auch eine erste kreative Arbeitsphase findet statt, erläutert die Geschäftsführerin von entra Regionalentwicklung GmbH Sandra Heckenberger. Vorausgegangen ist bisher ein Workshop mit den Bürgermeistern und Räten, ein Workshop mit den Verwaltungsmitarbeitern sowie den verwaltungsnahen Mitarbeitern und die Gründung einer Lenkungsgruppe bestehend aus Personen aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Tourismus und Politik. Die Lenkungsgruppe trifft sich regelmäßig, um die Ergebnisse auszuwerten. Nach Abschluss des Identitätsprozesses findet die grafische Umsetzung durch MEDIAFORMAT GmbH aus Kaiserslautern statt, so der Geschäftsführer Arthur Ort und fährt fort, wir entwickeln ein nachvollziehbares, einprägsames und unverwechselbares Design. Text/Foto: RG Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Saulheim Armsheimer Neujahrsempfang mit Ehrungen Am Sonntag um 14 Uhr fand im Bürgerhaus der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde statt. Im voll besetzten Saal stimmte der Saulheimer Männerchor, unter Leitung des neuen Chorleiters Herrn Wöllstein, die Gäste auf das Programm ein. Im Anschluss konnte ich einige Ehrengäste begrüßen und unseren Bürgerinnen und Bürgern über das vergangene Jahr 2016 und über Vorhaben im neuen Jahr 2017 berichten. Auch in diesem Jahr konnten wir einige Ehrungen vornehmen. Fritz Dechent wurde für seine langjährige ehrenamtliche Vereinstätigkeit die Ehrennadel der Ortsgemeinde Saulheim verliehen. Herr Dechent ist seit 1967 im MGV Concordia tätig und seit 1990 ist er 1. Vorsitzender der Sängervereinigung. Fortsetzung Seit 2 Ortsbürgermeister Axel Spieckermann begrüßte am Sonntag neben den vielen Anwesenden auch VG- Bürgermeister Markus Conrad, MdL Heiko Sippel und den Fléviller Bürgermeister Alain Boulanger. Zunächst blickte Spieckermann ins eher konzeptionelle Jahr 2016 zurück war für mich ein Jahr des Aufbruchs und man hat gespürt, dass die Bürger/innen sich aktiv beteiligen wollen, führte er aus. in diesem Jahr geht es aktiv um die Umsetzung dieser Konzepte, so Spieckermann. Ganz wichtig ist ihm stets die aktive Beteiligung aller Bürger/innen. Danach schlossen sich VG-Bürgermeister Conrad und MdL Sippel sowie der Fléviller Bürgermeister Alain Boulanger mit ihren Grußworten an. Fortsetzung Seite

2 Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt / Rettungsdienst DRK Krankentransport oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notdienst Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr An Feiertagen von Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa und So Uhr und Uhr Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz) / N O T D I E N S T E Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Elektro-Notdienst / Störungsdienst der EWR Netz GmbH rund um die Uhr und kostenfrei / Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK / Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm / Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: Uhr, Sa, So u. Feiertag: Uhr (0,06 Euro/Anruf) / Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung / an den zuständigen Meister weitergeleitet. B Ü R G E R S E R V I C E Agendabüro der VG Wörrstadt Sprechstunde Do v Uhr (1. Do/Monat v Uhr) Rathaus VG Wörrstadt / Aktion Leben für Alle e.v. Schloßgasse 41, Alzey Beratung/Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen 06732/5757 Termine nach Vereinbarung oder 06731/1201 Arbeitslosencafé Wörrstadt Sozialberatungsstelle und Café der ASH Alzey Worms e.v. im ev. Gemeindehaus, Hermannstraße 45, Wörrstadt Mo 8-16 Uhr, Di 8-13 Uhr, Fr 8-15 Uhr sowie n.v / AWO Arbeiterwohlfahrt Sozialstation - Ambulanter Pflegedienst Professionelle, kontinuierliche Krankenpflege im Einklang mit den ärztlichen Verordnungen und der Pflegeversicherung / Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Betreuung für geistig/körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, alte und gebrechliche Menschen Hellgasse 20, Alzey 06731/10459 AWO Seniorenzentrum Wörrstadt Humboldtstraße 3, Wörrstadt seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de / Berufsbegleitender Dienst Rheinhessen Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher o. geistiger Behinderung und Schwierigkeiten im Berufsleben Ansprechpartnerin: Frau Bihlmeyer / Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt Schul- und Öffentliche Bibliothek; biblio.schulzentrum.woerrstadt@gmx.de. Öffnungszeiten: Mo Uhr, Di Uhr, Uhr; Mi Uhr, Do Uhr, Uhr / Bücherei im Bonihaus Pariser Str. 44, Wörrstadt, buecherei-im-bonihaus@gmx.de Öffnungszeiten: So Uhr, Do Uhr / Caritaszentrum Alzey Am Obermarkt 25, Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen, Termine nach Vereinbarung / Haus- und Familienpflege 06731/ Diakonisches Werk Worms-Alzey Beratungszentrum Schloßgasse 14, Termine / Familien- und JugendHilfeZentrum / Münch-Braun-Straße 10, Alzey Stationäre und ambulante Erziehungshilfen Interventionsstelle häusliche Gewalt / DRK Kreisverband Alzey - Mobiler Sozialdienst Information unter / Ev. Sozialstation Wörrstadt/Wöllstein Häusl. Krankenpflege u. Hauswirtschaftl. Versorgung Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, Geöffnet Mo-Fr von 8-17 Uhr o. n. Vereinbarung Anschließend Rufumleitung / Fax: / kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Kostenlose Sozialberatung und Hilfe bei Antragstellung Ansprechpartnerin: Lioba Baumeister / lbaumeister@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Kostenlose Beratung f. pflegende Angehörige im Willi-Zorn-Haus, Glockengässchen 1, Nd.-Saulheim: Do Uhr Fibromyalgie-Gruppen Alzey u. Umgebung Treffen jeden 1. Mi im Monat (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Mittagsgruppe von Uhr / Abendgruppe von Uhr i.d. Ev. Sozialstation Alzey, Josselinstr. 3 Info: Daniela Destradi, / oder M. Rothenmeyer / Flüchtlingshilfe VG Wörrstadt Café Willkommen (in Räumen des Arbeitslosencafés) Ev. Gemeindehaus Wörrstadt, Hermannstraße 45 Geöffnet: Donnerstag und Uhr Am Nachmittag steht Einzelberatung im Vordergrund. Telefon (nur während der Öffnungszeiten) / Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen jeden 1. Mi/Monat um 18 Uhr, im Mehrgenerationenhaus, Schloßgasse 13, Alzey / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11 Sprechzeiten: Mo Uhr, Di + Do Uhr / Fax / Freundeskreis d. Suchtkrankenhilfe Wörrstadt Gruppenabend mittwochs Uhr Ev. Gemeindehaus, Hermannstr. 45, Wörrstadt Kontakt: Diakonisches Werk, Claudia Winkler / Fundtiere, außer Hunde Tierschutzverein Donnersbergkreis e.v. Am Greinerweg 1, Kirchheimbolanden, info@tierheim-kirchheimbolanden.de Fax 06352/ / Fundtiere, Hunde Tierschutz Wörrstadt - Hunde suchen ein Zuhause e.v. Sulzheimer Straße 2, Wörrstadt, hundekontakt@aol.com, Mobil: 0177/ Fax 06732/ / Gemeindeschwester plus Maria Di Geraci-Dreier / Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein oder / Rheingrafenstraße 4-6, Wörrstadt Gesundheitsnetz Region Alzey e.v. Das regionale Gesundheitsportal: Kreuznacher Straße 7-9, Alzey Gewässerverunreinigung - Meldestelle Verbandsgemeinde Wörrstadt / Kreisverwaltung Alzey-Worms / o. außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei o. Feuerwehr Gleichstellungsbeauftragte der VG Wörrstadt Christine Geiger Sprechstunde am 1. Do/Monat von Uhr, Rathaus VG Wörrstadt o. n. tel. Vereinbarung / gleichstellungsbeauftragte@vgwoerrstadt.de Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, n. Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Mobiltelefon / Gerda Pusch / hospiz@drk-kh-alzey.de, Interessen-Verband Unterhalt u. Familienrecht e.v. (ISUV) Kontakt über Antje Duks / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. - Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Straße 109, Mainz / Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey / Fax: / Öffnungszeiten: Mo - Mi Uhr; Do Uhr; Fr Uhr, geschlossen jew Uhr; Termine n. Vereinbarung Jugendpfleger der VG Wörrstadt Martin Lauterbach, Sprechzeit nach tel. Absprache / Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren im Arbeitslosencafé, Hermannstraße 45, Wörrstadt Mo Uhr Bernhard Leopoldt, Dipl.-Sozialpädagoge / Kleiderkammer Armsheim An der Oberpforte 7 Kleiderausgabe Mo Uhr, Spendenannahme Do Uhr für alle jeden 1. Freitag des Monats von Uhr Kleiderkammer der AWO Hellgasse 20, Alzey / Kleiderkammer Wörrstadt Geöffnet: Di und Uhr und Do und Uhr Friedrich-Ebert-Straße 19; kleiderkammer.woerrstadt@web.de Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Di 9-17 Uhr, Mi + Do 9-12 Uhr / info@lfbk.de, Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie info@nrd.de Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Aufnahme und Beratung / Ambulantes Wohnen / Berufsbildungs- u. Beratungszentrum (BBZ) / Familien unterstützender Dienst / Rheinhessen-Werkstatt, (WfbM) / Wohnverbund Jugenheim / Wohnverbund Wallertheim / Wohnverbund Wörrstadt / Pflegestützpunkt Wörrstadt / Wöllstein Kostenlose/trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, Wörrstadt, Ansprechpartner: Sabine Theis, Tel / Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sonja Hill, Tel / Mail: Sonja.hill@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax: / Offene Sprechstunde jeden letzten Freitag im Monat von 9-11 Uhr im Rathaus, Auf dem Römer 8 in Saulheim. Rückenwind - Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen Ev. Gemeindehaus Jugenheim/Rhh., Hintergasse 19 immer mittwochs ab 19 Uhr Kontakt: paul-rueckenwind@t-online.de / Schiedsamt Bezirk VG Wörrstadt Schiedsmann ist Dr. Gunnar Krone. Sprechstunde nach telefonischer Absprache mit Andrea Pfeiffer / Schlafapnoe Selbsthilfe - Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Schuldnerberatung vom DRK Kreisverband Alzey Offene Sprechzeit: Dienstags von Uhr Telefonsprechzeit: Mo + Mi Uhr Di + Mi Uhr / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Sprechzeiten n. vorheriger tel. Vereinbarung / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey Jeden Di/Monat von Uhr Informationen unter / Sozialberatung für Flüchtlinge u. Ehrenamtsbegleitung der Caritas Worms i.a. der Verbandsgemeinde Wörrstadt Büro: Neubornschule - Obere Schulstr. 16, Wörrstadt Sprechstunde: Mi 9-13 Uhr / weitere Termine gerne nach Absprache Telefonisch erreichbar unter / fluechtlingshilfe@vgwoerrstadt.com Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Infos/Termine: Mo-Fr von Uhr / Sprechstunde für Bürger der VG Wörrstadt Jeden 2. oder 3. Di/Monat von Uhr in der VG-Verwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Anmeldung erwünscht unter / Tagesstätte Oase Tagesstätte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v., Alzey, Schloßgasse 15 Mo, Di, Do Uhr, Fr Uhr / THW Ortsverband Wörrstadt Ober-Saulheimer Straße 7, Wörrstadt / Trauerbegleitung des Kath. Bildungswerks in Kooperation mit dem Hospizverein DASEIN e.v. Alzey monatliche Treffen, freitags Uhr, Wörrstadt, Bonifatiushaus, Pariser Str. 44. Kontakt und Anmeldung: Ilsemarie Zeitinger, Trauerbegleiterin / Offene Trauerselbsthilfegruppe Sonnenblume Treffen jeden 2. und 4. Fr/Monat von Uhr im Diakonischen Werk, Alzey, Schloßgasse / VdK-Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen; Rodensteiner Str. 3, Alzey, Sprechstunden: Mo und Uhr, Do Uhr / Fax: / Weißer Ring e.v. Hilfe für Kriminalitätsopfer; Bundesweite Notruf-Nr Außenstelle Landkreis Alzey-Worms 0151/ weisser-ring.az-wo@hoeding.net Wertstoffhof Saulheim Öffnungszeiten: Di und Do Uhr, Sa 9-13 Uhr Wertstoffhof Wörrstadt Öffnungszeiten: Mi Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Grün-Sammelplatz Öffnungszeiten: Fr Uhr, Sa Uhr

3 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Beginn Amtlicher Teil Seite 3 VG Wörrstadt Zum Römergrund Wörrstadt Telefon Verwaltung / Telefon Bürgerbüro / Telefax / Internet: info@vgwoerrstadt.de Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, von 8.30 bis Uhr Dienstag, von 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis Uhr, und von bis Uhr Freitag, von 8.30 bis Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, von 8.30 bis Uhr Dienstag, von 7.00 bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis Uhr, Freitag, von 8.30 bis Uhr, Samstag von bis Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung. Öffentliche Ausschreibungen nach 3 (1) VOL/A für die Lieferung und die Montage eines Telekommunikationsverbundes für das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wörrstadt Die Lieferung und Montage eines neuen Telekommunikationsverbundes für das Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wörrstadt ist öffentlich ausgeschrieben. Der ausführliche Bekanntmachungstext ist auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Ausschreibungen eingestellt. Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen zum Download auf der Vergabeplattform subreport unter der ELVIS-ID E bereit. Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt - Zentrale Vergabestelle Telefon: 06732/ sylvia.heeb@vgwoerrstadt.de Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Saulheim sucht für die Kindertagesstätte Spatzennest Erzieherinnen/Erzieher befristet Sofort (Februar 2017) für eine Gruppe mit Kindern von 2-6 Jahren 1 Erzieherin/Erzieher in Vollzeit Befristet zunächst bis Spätestens zum für eine neue einzurichtende Gruppe mit 15 Kindern von 2-4 Jahren 1 Erzieherin/Erzieher in Vollzeit 2 Erzieherinnen/Erzieher in Teilzeit (19,5 Std.) Befristet zunächst für 2 Jahre. für die Kindertagesstätte Rappelkiste Erzieherinnen/Erzieher unbefristet Sofort (Februar 2017) für eine Krippengruppe 1 Erzieherin/Erzieher in Vollzeit 2 Erzieherinnen/Erzieher in Teilzeit (19,5 Std.). für die Kindertagesstätte Mühlbachindianer ab Erzieherin/Erzieher befristet für eine Gruppe mit Kindern von 2-6 Jahren Befristet zunächst bis Alle Erzieherinnen/Erzieher werden bei Interesse weiterbeschäftigt und später für die neue Einrichtung, die in Saulheim entsteht, übernommen. Wir sind: Ein Träger mit 5 Einrichtungen, in denen Kinder zwischen 1 und 10 Jahren betreut werden. Wir erwarten: - den Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher oder Sozialassistent/in - einen wertschätzenden, liebevollen und individuellen Umgang mit allen Kindern unserer Einrichtungen - engagierte, freundliche Erzieher/innen - Kollegen für die Zusammenarbeit, Offenheit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Flexibilität wichtig sind. Wir bieten Ihnen: - eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team - eine gute Zusammenarbeit mit dem Träger und den anderen Einrichtungen in der Ortsgemeinde - Fort- und Weiterbildungen - Bezahlung nach TvöD-SuE, Altersversorgung. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Leiterinnen der Kindertagesstätte wenden: Spatzennest: Fr. Kaden/Frau Schmengler, 06732/ 4807 Rappelkiste: Fr. Dörrschuck, 06732/61687 Mühlbachindianer: Fr. Kissinger, 06732/2345 Erste Information erhalten Sie auch über die Homepage der Kitas: Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum an: Ortsgemeinde Saulheim, Herrn Dr. Bachen, Auf dem Römer 8, Saulheim. Sprechstunde des Café Asyl am 26. Januar 2017 Die nächste Sprechstunde von Christian Zeiß vom Café Asyl in Alzey zu Asylverfahrensfragen für Asylbewerber in der VG Wörrstadt findet am 26. Januar im Café Willkommen in Wörrstadt statt. Er steht von 15:30 bis 18:30 Uhr im Ev. Gemeindehaus (Hermannstraße 45, Eingang Stelzerstraße) für Gespräche zur Verfügung. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Sie ist telefonisch unter während der Öffnungszeiten des Cafés möglich (am Donnerstag von Uhr oder Uhr) oder per an cafewillkommen.woerrstadt@web.de. Die Aktiven der Flüchtlingshilfe in der VG Wörrstadt freuen sich über dieses Angebot hier vor Ort, denn damit können Fahrtkosten und Zeit reduziert werden, die sonst für einen Besuch in Alzey anfallen würden. Christian Schnabel, Flüchtlingshilfe in der VG Wörrstadt Abwasserentgelte: Erste Rate fällig Am 15. Januar 2017 war die erste Rate der Abwasserentgelte für dieses Jahr fällig. Die Höhe des Betrages ist aus dem gültigen Bescheid ersichtlich. Wer nicht am Abbuchungsverfahren teilnimmt, sollte den fälligen Betrag unter Angabe der Bürgernummer rechtzeitig überweisen. Damit werden unnötige Kosten vermieden zum Beispiel Mahngebühren, Säumniszuschläge und Auslagen. - Verbandsgemeindekasse - BEKANNTMACHUNG Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Verbandsgemeinde Wörrstadt Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat in seiner Sitzung am den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entgegengenommen und nach Beratung beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt wird und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt wird. Der Beschluss wird gemäß 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 419) hiermit bekanntgemacht. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, Zimmer 128 (VG-Kasse) öffentlich aus. Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 8.30 Uhr bis Uhr, Dienstag: 7.00 Uhr bis Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 8.30 Uhr bis Bürgerbus in der VG Wörrstadt VG-Busje (komplette VG) Anmeldung: Mo + Mi Uhr Tel.: Fahrtage: Di + Do 8 17 Uhr und Mi 8 12 Uhr buergerbus@vgwoerrstadt.eu Uhr und von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Wörrstadt, Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Wörrstadt -Eigenbetrieb Abwasservom 15. Juli 2016 Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2016 auf Grund des 24 und des 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) in der jeweils geltenden Fassung - die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhalt 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs 1 2 Name des Eigenbetriebs 2 3 Stammkapital 2 4 Aufgaben des Einrichtungsträgers 3 5 Werksausschuss 3 6 Bürgermeister 4 7 Werkleitung 4 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung 5 9 Inkrafttreten und Übergangsregelungen 6 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt werden als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebs ist: - das Schmutz- und Niederschlagswasser von den im Gebiet des Einrichtungsträgers gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen, - das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen, - die Abfuhr des in geschlossenen Gruben anfallenden Abwassers und dessen Entsorgung. (3) Benachbarte Gemeinden können nach dem Abschluss entsprechender Vereinbarungen an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt angeschlossen werden. Die Entsorgung des Abwassers aus der Ortsgemeinde Partenheim erfolgt durch den Abwasserzweckverband Untere Selz (AVUS), die Entsorgung des Abwassers aus der Ortsgemeinde Gabsheim erfolgt durch den Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR), die Entsorgung der Ortsgemeinden Armsheim, Gau-Weinheim, Sulzheim, Wallertheim und Ortsteil Rommersheim der Stadt Wörrstadt erfolgt durch den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Wöllstein. (4) Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 2 ist der Eigenbetrieb im Rahmen einer mit der Verbandsgemeinde Wöllstein abgeschlossenen Zweckvereinbarung vom berechtigt, auch außerhalb des Gebietes des Einrichtungsträgers tätig zu werden und die Geschäftsführung der Kläranlage Gau- Bickelheim zu übernehmen. (5) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfsund Nebengeschäfte betreiben. (6) Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. (7) Der Eigenbetrieb wird in Erfüllung seiner Aufgaben nach Abs. 2 ermächtigt, die zur Erhebung der kommunalen Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz (Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) notwendigen Bescheide zu erlassen bzw. die notwendigen privatrechtlichen Entgelte (z.b. Baukostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) zu

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Retten Löschen Bergen Schützen Die Feuerwehren der VG Wörrstadt Teil 15 Freiwillige Feuerwehr Wallertheim Aktive und Jugendfeuerwehr Anlässlich des Tags der offenen Tür wurde Tim Pfannebecker am 24. April 2016 von Bürgermeister Markus Conrad in sein Amt als neuer Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallertheim eingeführt. Er ist seitdem für die 27 Aktiven zuständig, die in der VG Wörrstadt als Unterstützungswehr - gemeinsam mit den Wehren aus Armsheim und Gau-Weinheim - die Ausrückegemeinschaft West bilden. Wir haben vier Frauen in unsere Wehr integriert, berichtet der Wehrführer, über weiteren Zuwachs in der aktiven Wehr würden wir uns freuen. Stand in früheren Jahren mehr die Brandbekämpfung im Mittelpunkt, so müssen die Wallertheimer Freiwillige Feuerwehr Wallertheim heute häufiger zur technischen Hilfeleistung ausrücken. So geht es zum Beispiel um die Beseitigung einer Ölspur oder um die Absicherung und Hilfeleistung bei Unfällen, wie sie an der Bahnstrecke Alzey-Bingen schon hin und wieder zwischen Zügen und Pkws vorkommen wurden insgesamt sechs Einsätze abgewickelt, 2016 waren es 16 Einsätze. Wir müssen natürlich auch immer wieder mal ausrücken, so Pfannebecker, weil ein Kamin brennt oder ein Rauchmelder piepst, weil jemand das Kochgut auf dem Herd vergessen hat oder bei einem Fahrzeugbrand. Noch sehr gut in Erinnerung ist uns und sicher auch der Bevölkerung der große, zweitägige Unsere Ansprechpartner Funktion Kontakt Tim Pfannebecker Wehrführer Vorsitzender im Förderverein ff-wallertheim@gmx.de Dr. Petra Gruner-Bauer 1. Vorsitzende Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wallertheim e.v., Steggasse 4, Wallertheim Feuerwehrgerätehaus Steggasse Scheunenbrand am Ortsrand im Jahr Auch Hochwasserereignisse machen den Wallertheimer Floriansjüngern immer wieder Probleme, wenn wie zum Beispiel im Mai 2016 der Wiesbach über seine Ufer tritt. Entsprechend ihrer Aufgaben in der VG-Feuerwehr wurde die Wallertheimer Wehr durch die Verbandsgemeinde gut ausgerüstet. In der Fahrzeughalle stehen ein MTF-L (Mannschaftstransportfahrzeug mit Ladefläche), ein TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) sowie ein LF8 (Löschgruppenfahrzeug). Außerdem befindet sich im Feuerwehrgerätehaus die VG-Kleiderkammer, da die Wallertheimer Wehr diese überörtliche Aufgabe für alle 14 VG-Feuerwehren übernommen hat. Auch Absicherungsaufgaben an St. Martin oder beim VG-Weinfest gehören zu den Aufgabenund auch der abwechselnd mit den Gau-Weinheimer Kameraden durchgeführte jährliche Dreck-weg- Tag, durch den die Gemarkung von dem befreit wird, was gedankenlose Zeitgenossen einfach irgendwo abladen. Das reicht von der Mikrowelle bis hin zu alten Reifen, berichtet Jugendwart Pierre Imbusch. Seine Schützlinge sind an diesem Tag gemeinsam mit den Aktiven unterwegs. Imbusch: Da kommt schon mal eine ganze Ackerrolle Dreck zusammen unfassbar!

5 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 5 Jugendwehr wichtig zur Nachwuchssicherung Die Wallertheimer Jugendfeuerwehr wurde im April 1997 gegründet. Zunächst übernahm Armin Gerhardt die Betreueung der Jugendlichen, ihm folgte 2003 Wilfried Schehlmann und ab 2013 Pierre Imbusch. Er war zunächst selbst Mitglied der Jugendfeuerwehr, bevor er dann zu den Aktiven wechselte. Somit weiß er sehr gut, wie er das Amt des Jugendwartes am besten ausfüllt. Zwei Mal im Monat trifft er sich mit den zwei Mädchen und neun Jungen, von denen einer aus Gau-Weinheim kommt. Die Mehrheit ist zwischen 10 und 13 Jahre alt, zwei Jugendliche absolvieren gerade den Grundlehrgang, um bald in die aktive Wehr überzuwechseln. Sehr eng arbeitet Imbusch mit seinem Gau-Weinheimer Kollegen Pascal Bergjohann zusammen. Der Nachwuchs lernt viel über Brandschutz und Brandbekämpfung, über Hilfeleistung und Erste Hilfe und übt den Umgang mit modernen technischen Geräten. Und ganz selbstverständlich beteiligt sich die Jugendfeuerwehr an Veranstaltungen in der Ortsgemeinde, beispielsweise dem Weihnachtsmarkt. Feuerwehr für mich von klein auf durch meinen Vater, den damaligen Wehrführer, kennen und lieben gelernt. Sie ist meine 2. Familie, mein Ausgleich. Die tolle Kameradschaft und das Gefühl, anderen helfen zu können, sind einfach großartig. Unser Motto: Wir rennen da rein, wo andere raus rennen, 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Ich habe 1997 in der Jugendfeuerwehr angefangen, bin 2003 aktiver Feuerwehrmann geworden, seit 2012 Gruppenführer und nun, doch schneller als gedacht, seit April 2016 Wehrführer. Ohne Förderverein wäre die Gemeinde ein ganzes Stück ärmer Viele Anschaffungen werden seit seiner Gründung im Jahr 2012 vom Förderverein getragen, womit der als gemeinnützig anerkannte eingetragene Verein die Satzungszwecke erfüllt. Die lauten ganz nüchtern, die Feuerwehr bei ihrer Arbeit im Feuerwehr- und Rettungswesen sowie dem Umweltschutz ideell und materiell zu unterstützen, die Jugendfeuerwehr zu fördern und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Praktisch heißt das, die Wehrleute mit der Anschaffung dringend benötigter Geräte, mit Werkstattbedarf für die Wartung der Einsatzgeräte oder mit der Verpflegung nach Wehr- und Gemeinschaftsübungen zu versorgen. Die Finanzmittel bestreitet der Verein aus den Mitgliedsbeiträgen der rund 60 zahlenden Mitglieder, aus Zuwendungen und Spenden und auch Spendensammlungen. Die meisten Aktiven sind ebenfalls Mitglied, wobei sie vom Beitrag befreit sind. Die höchsten Einnahmen erzielt der Verein aber aus den Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wozu die Durchführung der Altweiberfastnacht, der Festzeltbetrieb beim VG-Weinfest, der Tag der offenen Tür oder der Stand der Jugendfeuerwehr am Wallertheimer Weihnachtsmarkt am dritten Adventssonntag gehören. Seit Gründung wurden mittlerweile rund für Werkzeuge, Ersatzbeschaffungen für defekte Einsatzkleidung, Anschaffungen für Gerätehaus und Gemeinschaftsküche, T-Shirts und Sweatshirts für Aktive und Jugendfeuerwehr, als Zuschuss zu Ausflügen und Jugendfeuerwehrfahrten, für Unterrichtsmaterialien der Jugendfeuerwehr sowie für die Kameradschaftspflege in Form von Verpflegung der Aktiven nach Einsätzen und Übungen, die Jahresabschlussessen und die gemeinsamen Ausflüge für die Aktiven und ihre Familien bezahlt. Die Gelder sind sinnvolle und notwendige Investitionen in unser Gemeinwesen, von denen wir alle profitieren: Im Brandfall, bei Verkehrsunfällen und Katastrophen, bei Unfällen, die der Umwelt schaden, bei Straßenabsperrungen im Sport, bei Umzügen, bei der Einwinterung der Hydranten. Bei all dem sind unsere Aktiven tatkräftig dabei und alles freiwillig und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Und so wünscht sich der Förderverein noch viele neue Mitglieder, weiterhin großzügige Spenden bei den Sammlungen und zahlreiche Besucher bei den Veranstaltungen, damit er auch in Zukunft ein lebendiger und aktiver Teil der Feuerwehrgemeinschaft bleiben kann. Zum Wohl eines jeden Einzelnen. Dr. Petra Gruner-Bauer (Abschnitt Förderverein) und Ina Köhler Fuhrpark der FFW Wallertheim Atemschutzübung im Weingut Schmitt Wahl des neuen Wehrführers 2016 Großbrand 2014

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 erheben; er wird ermächtigt, namens der Verbandsgemeinde Wörrstadt über den Anschluss- und Benutzungszwang zu entscheiden und ihn geltend zu machen. 2 Name des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung: Verbandsgemeindewerke Wörrstadt -Eigenbetrieb Abwasser - 3 Stammkapital Das Stammkapital beträgt ,00 Euro 4 Aufgaben des Einrichtungsträgers Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wörrstadt beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die EigAnVO vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können; das sind insbesondere 1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes, 3. die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung, 4. der Abschluss von Verträgen, die die Haushaltswirtschaft des Einrichtungsträgers erheblich belasten; das sind alle Beträge soweit sie ,- EUR übersteigen, 5. die Rückzahlung von Eigenkapital, 6. die Beschlüsse über Satzungen, 7. die Sätze und Tarife für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungsbetriebe, 8. die mittel- und langfristigen Planungen. 5 Werksausschuss (1) Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werksausschuss, der aus 12 Mitgliedern besteht. Mindestens 6 Mitglieder müssen Mitglied des Verbandsgemeinderates sein. Die Mitglieder des Werksausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Zum Werksausschuss treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu; diese haben beratende Stimme. (2) Der Werksausschuss entscheidet abschließend insbesondere über 1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach 16 Abs. 3 EigAnVO. Bei Mehrausgaben nach 17 Abs. 5 EigAnVO im Einzelfall ab Euro bis ,00 Euro, 2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen soweit es sich nicht um Sätze und Tarife handelt. 3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen des Vermögensplanes im Wert von ,00 bis in jedem Einzelfall, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen des KomZG, der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats vorbehalten sind, 4. die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den laufenden Geschäften gehören, 5. den Erlass von Forderungen in Höhe von 2.501,00 Euro bis ,00 Euro und die Niederschlagung von Forderungen in Höhe von 5.001,00 Euro bis ,00 Euro, 6. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen ab ,00 Euro. 6 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebs Abwasser sowie Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Werkleitung. (2) Der Bürgermeister kann der Werkleitung nur dann Einzelweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, wichtiger Belange der Verbandsgemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsgangs notwendig sind. 7 Werkleitung (1) Es werden ein Werkleiter und sein Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfall) bestellt. (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes, d.h. sie nimmt die selbständige verantwortliche Leitung einschließlich Organisation und Geschäftsleitung wahr. Laufende Geschäfte sind insbesondere 1. der Erlass von Geschäfts- und Organisationsregelungen einschließlich aller Dienst- und Betriebsanweisungen, 2. der Einsatz des Personals, 3. die Aufstellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses, des Jahresberichts, des Beteiligungsberichts und des Lageberichts, 4. die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustauschs, 5. die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten, 6. die Beschaffung der zur Erfüllung der Aufgaben gem. 2 dieser Satzung erforderlichen Energiemengen, 7. die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung, 8. die Erteilung des Zwischenberichts gemäß 21 EigAnVO zum 30. September, 9. der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Erfolgsplanes mit Ausnahme langfristiger Verträge (bspw. Klärschlammentsorgungsvertrag). 10. der Abschluss von Verträgen im Rahmen des Vermögensplanes, deren Wert im Einzelfall ,00 Euro nicht übersteigt. 11. die Stundung und die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Forderungen einschließlich der Gestaltung der Zinsen im Rahmen von Gesetz und Satzung bis längstens 12 Monate. 12. der Erlass von Forderungen bis 2.500,00 Euro. 13. die Niederschlagung von Forderungen bis 5.000,00 Euro. 14. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen bis ,00 Euro. 15. die Entscheidung über Mehrausgaben gemäß 17 Absatz 5 EigAnVO bis ,00 Euro im Einzelfall. (3) In Angelegenheiten des Eigenbetriebes vertritt die Werkleitung, soweit es sich dabei um laufende Geschäfte handelt, die Verbandsgemeinde Wörrstadt nach außen. Einzelheiten werden in einer durch den Bürgermeister zu erlassenden Geschäftsordnung geregelt. 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung (1) Der von der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratung im Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. (2) Im Falle von Beteiligungen des Eigenbetriebes ist der von der Werkleitung erstellte Beteiligungsbericht ( 86 Abs. 3 Satz 3 i.v. m. 90 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 4) mit dem Wirtschaftsplan über den Bürgermeister nach Beratung im Werksausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten. (3) Für den Eigenbetrieb Abwasser wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse erbunden ist. 9 Inkrafttreten und Übergangsregelungen (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 22. Juli 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 14. Dezember 2012 außer Kraft. Wörrstadt, den 12. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Markus Conrad Bürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Wörrstadt vom Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wörrstadt hat auf Grund der 24 und 26 der Gemeindeordnung (GemO) sowie des 57 Abs. 1 und 3 des Landeswassergesetzes (LWG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeines 2 2 Begriffsbestimmungen 3 3 Anschluss- und Benutzungsrecht 5 4 Ausschluss und Beschränkungen des Anschlussrechtes 6 5 Ausschluss und Beschränkung des Benutzungsrechtes 6 6 Abwasseruntersuchungen 9 7 Anschlusszwang 9 8 Benutzungszwang 10 9 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Grundstücksanschlüsse Grundstücksentwässerungsanlagen Hebeanlagen, Pumpen, Abscheider Abwassergruben Kleinkläranlagen Niederschlagswasserbewirtschaftung Antrag auf Anschluss und Benutzung Genehmigung Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht Informations- und Meldepflichten Haftung Ahndung bei Verstößen sowie Zwangsmaßnahmen Inkrafttreten 22 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3: Allgemeine Richtwerte für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien 1. Abschnitt: Allgemeines 1 Allgemeines (1) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt betreibt in ihrem Gebiet die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Das Betreiben der öffentlichen Einrichtung beinhaltet insbesondere 1. das Sammeln, Ableiten und Behandeln des Abwassers in Abwasseranlagen, 2. das Sammeln und die Abfuhr des in geschlossenen Gruben anfallenden Abwassers und dessen ordnungsgemäße Entsorgung und 3. den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von nach dem erforderlichen Kleinkläranlagen, das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen ordnungsgemäße Beseitigung bzw. Verwertung. (2) Für die in Anhang 1 dieser Satzung aufgelisteten Grundstücke bzw. Entwässerungsgebiete betreibt

7 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 7 die Verbandsgemeinde Wörrstadt die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung ausschließlich für die Beseitigung des Schmutzwassers. (3) Für die in Anhang 2 dieser Satzung aufgelisteten Entwässerungsgebiete wird nur eine eingeschränkte Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis für das jeweilige Gebiet zugelassen. (4) Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung und ihres Ausbaus (Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung und Umbau) bestimmt die Verbandsgemeinde Wörrstadt im Rahmen der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neuer sowie den Aus- und Umbau oder die Beseitigung bestehender öffentlicher Abwasseranlagen besteht nicht. (5) Für die nach 59 LWG von der öffentlichen Abwasserbeseitigung freigestellten Grundstücke gelten alle anwendbaren Vorschriften dieser Satzung, insbesondere die 5, 6, 11, 12, 18, 20 und 21 sinngemäß. (6) Berechtigt und verpflichtet nach dieser Satzung sind die Grundstückseigentümer sowie die ihnen gleich gestellten Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte. Soweit bei Eigentumswohnanlagen ein Verwalter bestellt ist, gilt dieser als Vertreter der Adressaten aus den Rechtsverhältnissen dieser Satzung. Bei mehreren Eigentümern einer wirtschaftlichen Einheit kann sich die Verbandsgemeinde Wörrstadt an jeden einzelnen halten. 2 Begriffsbestimmungen 1. Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung: Die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung umfasst alle öffentlichen Abwasseranlagen, die das im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt anfallende Abwasser sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuleiten und reinigen. 2. Öffentliche Abwasseranlage: a. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören die Kläranlagen, Verbindungssammler, Hauptsammler, Regenrückhaltebecken, Regenentlastungsanlagen, Pumpwerke, gemeinschaftlich genutzte Anlagen- und Anlagenteile und die Flächenkanalisation (Kanalnetz innerhalb und außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums). b. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen auch die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören auch Kleinkläranlagen, die nach dem erforderlich wurden, sowie alle Anlagen und Anlagenteile für die Abfuhr und Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen, die ihrer Funktion nach der Abfuhr und Behandlung von Abwasser dienen. c. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen auch Anlagen Dritter, die die Verbandsgemeinde Wörrstadt als Zweckverbandsmitglied, auf Grund einer Zweckvereinbarung oder eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt. d. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählen weiterhin Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung (z.b. Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben), soweit sie keine natürlichen Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes sind und soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung dienen. 3. Abwasser: a. Abwasser im Sinne dieser Satzung ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) b. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und zum Fortleiten gesammelte Wasser (Niederschlagswasser), soweit dieses nach den Vorgaben des 58 Abs. 1 Ziff. 2 LWG nicht am Ort des Anfalls verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in anderer Weise beseitigt werden kann, c. sonstiges zusammen mit Schmutz- oder Niederschlagswasser in Abwasseranlagen abfließendes Wasser. 4. Grundstücksanschluss: Grundstücksanschluss ist die Anschlussleitung nach 10 Abs. 1 und 2 zwischen dem Straßenkanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum / und dem Revisionsschacht bzw. der Revisionsöffnung auf dem Grundstück. Grenzt das Grundstück nicht unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum an, so endet der Grundstücksanschluss an der Grenze des öffentlichen Verkehrsraums. Liegt der Kanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, gilt als Grundstücksanschluss die Anschlussleitung zwischen Grundstücksgrenze und dem Straßenkanal. Liegt der Kanal auf dem anzuschließenden Grundstück, gilt der Anschlussstutzen als Grundstücksanschluss. 5. Grundstück: Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück gemäß Grundbuchrecht. Als Grundstück gilt darüber hinaus unabhängig von der Eintragung im Grundbuch jeder zusammenhängende, angeschlossene oder anschließbare Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit bildet. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen, oder sind solche vorgesehen, können für jede dieser Anlagen die für Grundstücke maßgeblichen Vorschriften dieser Satzung entsprechend angewandt werden; die Entscheidung hierüber trifft die Verbandsgemeinde Wörrstadt. 6. Grundstückseigentümer: Grundstückseigentümer ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ihm gleichgestellt sind nach dieser Satzung Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und solche Personen, die die tatsächliche Gewalt über eine bauliche Anlage oder ein Grundstück ausüben. Soweit bei Eigentumswohnanlagen ein Verwalter bestellt ist, ist dieser Vertreter der Adressaten aus den Rechtsverhältnissen dieser Satzung. Bei mehreren Eigentümern einer wirtschaftlichen Einheit kann sich die Verbandsgemeinde Wörrstadt an jeden einzelnen halten. 7. Grundstücksentwässerungsanlagen: Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen auf den Privatgrundstücken, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zum Grundstücksanschluss dienen. Hierzu gehören insbesondere die im Erdreich oder in der Grundplatte verlegten Leitungen, die das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen, Revisionsschächte, Abscheider, Kleinkläranlagen sowie geschlossene Abwassergruben. Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlagen sind auch alle Nebenleitungen im öffentlichen Verkehrsraum, über die Abwasser dem Grundstücksanschluss zugeführt wird. 8. Kanäle: Kanäle sind die Flächenkanalisation, Verbindungssammler und Hauptsammler zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt. 9. Abwassergruben: Abwassergruben sind genehmigte abflusslose Gruben, die der Sammlung des auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwassers dienen, soweit für das Grundstück keine Anschlussmöglichkeit an die leitungsgebundene Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Wörrstadt besteht. 10. Kleinkläranlagen: Kleinkläranlagen dienen der Sammlung, Behandlung und Beseitigung des auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwassers, soweit dafür keine Anschlussmöglichkeit an die leitungsgebundene Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Wörrstadt besteht. 11. Einrichtungen der Straßenentwässerung und der Außengebietsentwässerung Keine Anlagen der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Abwasserbeseitigung sind solche Einrichtungen, die ausschließlich der Straßenentwässerung oder der Außengebietsentwässerung dienen. 12. Technische Bestimmungen Die nachfolgenden technischen Normen bzw. Regeln, auf die in dieser Satzung verwiesen wird, sind Bestandteil dieser Satzung und können bei dem Einrichtungsträger während der Dienststunden eingesehen werden: 1. DWA-M Teil 2 (zu 5 Abs. 3 und zu Anhang 3) - zugelassene Einleitungen; 2. DIN EN 752 sowie DIN 1986, Teile 3, 4, 30 und 100 (zu 11 Abs. 1) Grundstücksentwässerungsanlagen; 3. DIN Teil 2 (zu 14 Abs. 1 und 4) Kleinkläranlagen; 4. DWA-A 138 (zu Anhang 4 Buchst. d) Versickerungsanlagen; 5. Merkblatt für die Kontrolle und Wartung von Sickeranlagen - Ausgabe der Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau (zu Anhang 4 Buchst. f) Versickerungsanlagen; 6. DIN (zu 12 Abs. 3) Abscheideanlagen für Fette; 7. DIN (zu 12 Abs.3) Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten. 2. Abschnitt: Anschluss und Benutzung 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann den Anschluss seines Grundstückes an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung verlangen (Anschlussrecht). Dieses Recht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch betriebsfertige öffentliche Abwasseranlagen oder Teile hiervon erschlossen sind oder für die ein Leitungsrecht zu solchen Anlagen (z.b. durch einen öffentlichen Weg, einen dem Grundstückseigentümer gehörenden Privatweg oder ein dinglich gesichertes Leitungsrecht) besteht. Die Herstellung neuer oder die Erweiterung oder Änderung bestehender Anlagen kann nicht verlangt werden. (2) Jeder Grundstückseigentümer ist berechtigt, das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, dieser Satzung und der technischen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen in die betriebsfertigen Abwasseranlagen oder Teile hiervon einzuleiten (Benutzungsrecht). Dies gilt auch für sonstige zur Nutzung eines Grundstückes oder einer baulichen Anlage Berechtigte. (3) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich auch auf Anlagen Dritter, soweit die Verbandsgemeinde Wörrstadt über den Anschluss und die Benutzung wie bei eigenen Anlagen verfügen kann. 4 Ausschluss und Beschränkungen des Anschlussrechtes (1) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage versagen, wenn der Anschluss technisch, wegen eines damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Aufwandes oder aus rechtlichen Gründen (z.b. wegen fehlender dinglicher Sicherung) nicht möglich ist. Der Anschluss kann auch nach Maßgabe der in 5 Abs. 5 geregelten Tatbestände der Niederschlagswasserbewirtschaftung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Anschluss kann genehmigt werden, wenn sich der Grundstückseigentümer gegenüber der Verbandsgemeinde Wörrstadt zuvor verpflichtet, alle dadurch entstehenden Herstellungs-, Bau- und Folgekosten auf Dauer zu übernehmen. (2) Für die Entwässerung von Grundstücken, für die kein Anschlussrecht vorliegt, gelten die Bestimmungen über die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung dieser Satzung ( 13, 14 und 16). Dies gilt nicht, wenn eine Befreiung nach 59 LWG ausgesprochen ist, (3) Solange Grundstücke nicht unmittelbar durch einen betriebsfertigen öffentlichen Kanal erschlossen sind, kann dem Grundstückseigentümer auf schriftlichen Antrag widerruflich auf seine eigenen Kosten die Herstellung eines provisorischen Anschlusses an einen anderen betriebsfertigen öffentlichen Abwasserkanal gestattet werden. Der provisorische Anschluss ist von dem Grundstückseigentümer zu unterhalten und je nach Erfordernis und Bedarf auszubauen, zu ändern und zu erneuern.

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 (4) Der provisorische Anschluss ist bzw. ersetzt keine erstmalige Herstellung eines Grundstücksanschlusses im Sinne der maßgebenden Vorschriften der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt bestimmt die Stelle des Anschlusses, Material, Dimension, Trassenführung und Tiefe der provisorischen Leitung sowie die Art der Ausführung und die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der für den provisorischen Anschluss in Anspruch genommenen Verkehrsflächen. Werden die Voraussetzungen für den Anschluss- und Benutzungszwang ( 7, 8 dieser Satzung) geschaffen, so hat der Grundstückseigentümer den provisorischen Anschluss auf seine Kosten zu beseitigen oder nach Maßgabe der Verbandsgemeinde Wörrstadt stillzulegen. 5 Ausschluss und Beschränkung des Benutzungsrechtes (1) In die öffentlichen Abwasseranlagen dürfen Stoffe nicht eingeleitet werden, die für sich allein oder zusammen mit gewerblichem bzw. industriellem Abwasser die Anlagen und deren Betrieb qualitativ oder quantitativ beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Stoffe, die - die Reinigungswirkung der Kläranlagen, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen und die Schlammbeseitigung und -verwertung beeinträchtigen, - die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern oder gefährden, - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere auf die Gewässer auswirken. Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe - auch in zerkleinertem Zustand - die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können, z.b. Kehricht, Müll, Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Tierkörper, Textilien sowie 2. Stoffe, die den öffentlichen Abwasseranlagen, den darin arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können, insbesondere feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe, z.b. Benzin, Phenole, Öle, Karbid und dgl., Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe, infektiöse Stoffe, Medikamente, Desinfektionsmittel, Kühl- und Frostschutzmittel, radioaktive Stoffe, Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgung einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, halogenierte Kohlenwasserstoffe, polyzyklische Aromate, Cyanide sowie der Inhalt von Chemietoiletten; 3. Abwässer aus der Tierhaltung, Jauche, Gülle, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser, z.b. milchsaure Konzentrate, Krautwasser, Überläufe aus Abortgruben; 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann oder zu starker Schaumbildung neigt; 6. Treber, Hefe sowie Trubstoffe aus der Weinbereitung mit Ausnahme der Mengen, die nach dem Stand der Kellertechnik nicht aus dem Abwasser ferngehalten werden können; 7. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Kläranlage oder des Gewässers führen; 8. Räumgut oder Absetzgut aus Fettabscheidern oder Vorbehandlungsanlagen 9. Einleitungen, für die eine nach 58 WHG i.v.m. 61 LWG erforderliche Genehmigung nicht vorliegt oder die den Genehmigungsanforderungen nicht entsprechen. 10. alle weiteren Stoffe, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen sind. 11. Vor Einleitung von Kondensaten aus Brennwertfeuerstätten ist bei einer Nennwärmeleistung von über 25 kw bei Ölfeuerungsanlagen, 50 kw bei Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen bzw. 200 kw bei Gasfeuerungen eine Neutralisation erforderlich. Im Übrigen darf das Kondensat unbehandelt eingeleitet werden, sofern eine ausreichende Durchmischung mit dem übrigen häuslichen Abwasser gewährleistet ist. 12. Biologisch schwer oder nicht abbaubare Stoffe dürfen nur nach Zustimmung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt für eine befristete Übergangszeit eingeleitet werden. Als biologisch schwer bzw. nicht abbaubar gelten Stoffe, deren CSB-Konzentration sich durch ein Abbauverfahren von 24 Stunden Dauer unter Einsatz eines normierten Belebtschlammanteils, der aus der zugehörigen Kläranlage entnommen wird, nicht um mindestens 50 % reduziert hat. (2) Die Benutzung ist ausgeschlossen, soweit dem Grundstückseigentümer die Abwasserbeseitigungspflicht nach 59 LWG übertragen wurde. (3) Abwasser darf in der Regel in Abwasseranlagen nicht eingeleitet werden, wenn die in Anhang 3 aufgeführten Allgemeinen Richtwerte für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien, die Bestandteil dieser Satzung sind, überschritten werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Merkblattes DWA-M Teil 2 in der jeweils geltenden Fassung bindend. Diese Werte sind an der Einleitungsstelle in die öffentliche Abwasseranlage einzuhalten. Hierbei ist die Zweistundenmischprobe maßgebend. (4) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann im Einzelfall über die Richtwerte des Anhangs 3 hinaus weitergehende Anforderungen an die Qualität des Abwassers an der Übergabestelle oder am Anfallsort stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist; sie kann die Einleitung auch von einer Vorbehandlung, Rückhaltung oder Speicherung abhängig machen. (5) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann nach Maßgabe der der Niederschlagswasserbeseitigung zugrunde liegenden Entwässerungsplanung die Einleitung von Niederschlagswasser ganz oder teilweise ausschließen oder von einer Vorbehandlung, Rückhaltung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann den Ausschluss der Einleitung nach Satz 1 auch mit der Festsetzung verbinden, das Niederschlagswasser einer Verwertung auf dem Grundstück oder einer schadlosen Ableitung zuzuführen. (6) Wasser, das kein Schmutz- oder Niederschlagswasser ist (z.b. aus Brunnen, Grundstücksdränagen, Quellen, Außengebietsflächen und Gewässern), darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet werden. Etwas anderes gilt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verbandsgemeinde Wörrstadt. Ein Rechtsanspruch auf Einleitung besteht nicht, die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. (7) Von der Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlagen sind Grundstücke, Betriebe oder Betreiber ausgeschlossen, soweit die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach den 59 Abs. 2 oder 3 LWG übertragen wurde und die Verbandsgemeinde Wörrstadt als nach 57 Abs. 1 LWG Verpflichtete ganz oder teilweise freigestellt ist. (8) Die Verbandsgemeinde kann vom Grundstückseigentümer bzw. Benutzer der Abwasseranlage Erklärungen und Nachweise darüber verlangen, dass 1. keine der in Abs. 1 genannten Stoffe eingeleitet werden, 2. die nach Abs. 3 und 4 bestimmten Richt- oder Grenzwerte eingehalten werden, 3. die Erfordernisse nach Abs. 5 eingehalten werden, 4. entsprechend Abs. 6 verfahren wird. In Einzelfällen können Ausnahmen widerruflich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller die entstehenden Mehrkosten übernimmt. (9) Ändern sich Art und Menge des Abwassers erheblich, so hat der Grundstückseigentümer bzw. Benutzer der Abwasseranlage dies unverzüglich der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzuzeigen und auf Verlangen die Unschädlichkeit des Abwassers nachzuweisen. (10) Wer davon Kenntnis erhält, dass gefährliche oder schädliche Stoffe (z. B. durch Auslaufen von Flüssigkeiten) in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen, hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt unverzüglich zu benachrichtigen. 6 Abwasseruntersuchungen (1) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, jederzeit die Grundstücksentwässerungsanlagen darauf zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Einleitungsbedingungen nach 5 dieser Satzung bzw. die in einer gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Einleitungswerte eingehalten werden. Sie kann zu diesem Zweck jederzeit Proben aus den Abwasseranlagen entnehmen und untersuchen oder Messgeräte in den Revisionsschächten/ Revisionsöffnungen installieren. Soweit kein Revisionsschacht/keine Revisionsöffnung vorhanden ist, ist die Verbandsgemeinde Wörrstadt berechtigt, sonstige zur Messung erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. (2) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, jederzeit die Abwässer aus Abwassergruben und aus Kleinkläranlagen auf die Einhaltung der allgemeinen Richtwerte des Anhangs 3 oder auf die in der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis festgesetzten Parameter zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Die Abwasseruntersuchungen erfolgen durch qualifizierte Stichprobe. Die Maßgaben für die Analysen- und Messverfahren zu 4 Abwasserverordnung sind zu beachten. (3) Die Kostentragungspflicht für die Überwachungsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 richtet sich nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Verbandsgemeinde Wörrstadt die für die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage und des Abwassers erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das Zutrittsrecht zum Grundstück richtet sich nach 18 dieser Satzung. (5) Werden bei einer Untersuchung des Abwassers Verstöße gegen 5 dieser Satzung festgestellt, haben die Grundstückseigentümer oder die sonstigen zur Nutzung des Grundstückes oder der baulichen Anlage Berechtigten diese unverzüglich abzustellen. (6) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann in begründeten Einzelfällen (z. B. mehrfach auftretende Mängel bei Abwasseruntersuchungen oder wiederholte Verstöße gegen 5 der Satzung) verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit des Abwassers zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlagen eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Es kann in diesen Fällen auch verlangt werden, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung dieser Vorrichtungen sowie für die Führung eines Betriebstagebuches verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens 3 Jahre lang (vom Datum des letzten Eintrags oder des letzten Belegs gerechnet) aufzubewahren und der Verbandsgemeinde Wörrstadt auf Verlangen vorzulegen. 7 Anschlusszwang (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt liegenden und nach 3 dieser Satzung zum Anschluss berechtigten Grundstückes, auf dem Abwasser anfällt oder anfallen kann, ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen anzuschließen (Anschlusszwang), sobald dieses bebaut ist oder mit der Bebauung begonnen wurde und das Grundstück durch eine betriebsfertige Abwasseranlage erschlossen ist. Ein provisorischer Anschluss nach 4 Absatz 3 und 4 befreit nicht vom Anschlusszwang. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere räumlich und funktional getrennte Gebäude, in denen oder durch die Abwasser anfällt oder anfallen kann, so ist jedes dieser Gebäude anzuschließen. (2) Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, innerhalb einer von der Verbandsgemeinde Wörrstadt im Einzelfall zu setzenden Frist den Anschluss seines Grundstückes an die betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage vorzunehmen. Soweit der Anschluss

9 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 9 über ein fremdes Grundstück erfolgen soll, ist hierfür eine rechtliche Sicherung des Durchleitungsrechts über das Fremdgrundstück durch eine im Grundbuch einzutragende Dienstbarkeit zu gewährleisten und gegenüber der Verbandsgemeinde Wörrstadt als Voraussetzung für die Genehmigung nachzuweisen. (3) Bis zum Ablauf einer von der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu setzenden Frist hat der Grundstückseigentümer nach Anschluss seines Grundstückes an die betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage alle dann nicht mehr zulässigen eigenen Abwasseranlagen auf seine Kosten stillzulegen oder zu beseitigen. (4) Werden bauliche Anlagen neu errichtet oder vorhandene Gebäude umgebaut oder durch neue ersetzt, kann die Verbandsgemeinde von den Grundstückseigentümern verlangen, dass bereits alle Vorkehrungen für den späteren Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen getroffen werden. (5) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn dies im Interesse des Wohls der Allgemeinheit geboten ist. Im Übrigen können diese Grundstücke auf Antrag angeschlossen werden. (6) Besteht zu einer Abwasseranlage/einem Kanal kein natürliches Gefälle, so ist der Grundstückseigentümer zum Einbau und Betrieb einer Hebeanlage oder vergleichbarem (z.b. Pumpstation oder Druckentwässerung) verpflichtet, um einen rückstaufreien Abfluss zu erreichen. (7) Nicht dem Anschlusszwang unterliegt Niederschlagswasser, wenn es am Ort des Anfalls verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in anderer Weise beseitigt werden kann. Hierzu ist auf Verlangen der Verbandsgemeinde Wörrstadt der Nachweis zu erbringen, dass das für eine Versickerung vorgesehene Niederschlagswasser tatsächlich in seiner gesamten anfallenden Menge vollständig den Versickerungsanlagen zugeführt und vom Untergrund aufgenommen wird. Soweit erforderlich ist hierfür vom Eigentümer des Grundstückes eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen. 8 Benutzungszwang (1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einzuleiten (Benutzungszwang). (2) Nicht dem Benutzungszwang unterliegt und nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden darf 1. Abwasser, das nach 5 der Satzung ausgeschlossen ist, 2. Abwasser, für das dem Grundstückseigentümer gem. 59 Abs. 2 und 3 LWG die Beseitigungspflicht übertragen wurde, 3. Niederschlagswasser, wenn es am Ort des Anfalls (z. B. für die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser) verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in anderer Weise beseitigt werden kann. Die Nutzung von Brauchwasser im Haushalt, bei der Abwasser anfällt (z. B. für die Toilettenspülung oder Waschmaschine) ist der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzuzeigen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, den Einbau von geeichten Wasserzählern zur Messung der Brauchwassermenge zu verlangen, die den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. 9 Befreiung vom Anschlussund Benutzungszwang (1) Der Grundstückseigentümer kann auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang befristet oder unbefristet, ganz oder teilweise befreit werden, soweit der Anschluss des Grundstücks auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls für ihn eine unbillige und unzumutbare Härte darstellt. Ein Befreiungsantrag ist schriftlich unter Angabe der Gründe spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Befreiung vom Anschlusszwang wirksam werden soll. Die Befreiung kann unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, unter Bedingungen, Auflagen oder auf Zeit erteilt werden. (2) Will der Grundstückseigentümer die Befreiung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen, gelten die Bestimmungen dieser Satzung insoweit wieder in vollem Umfang. (3) Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann jederzeit widerrufen werden. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt hat sie zu widerrufen, wenn das Gemeinwohl oder Dritte gefährdet, insbesondere gesundheitsgefährdende Missstände zu beseitigen sind. Für Grundstücke, die auf das Schmutzwasser bezogen vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit sind, gelten die Bestimmungen über die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung ( 13 und 14) dieser Satzung entsprechend. 3. Abschnitt: Grundstücksanschluss und Entwässerungsanlagen 10 Grundstücksanschlüsse (1) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt stellt den für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschluss entsprechend dem von ihr vorgehaltenen Entwässerungssystem bereit. Werden Gebiete im Trennsystem entwässert, gelten die Grundstücksanschlussleitungen für Schmutzund Niederschlagswasser als ein Anschluss. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das Schmutz- und Niederschlagswasser nur den jeweils dafür bestimmten Leitungen zuzuführen. Jedes Grundstück soll eine unterirdische, mit einem auf dem zu entwässernden Grundstück befindlichen Revisionsschacht bzw. im Ausnahmefall mit einer Revisionsöffnung verbundene, unmittelbare Anschlussleitung an den Straßenkanal (Sammler) haben. (2) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann auf Antrag mehr als einen Grundstücksanschluss zulassen, soweit sie es für technisch notwendig erachtet. Diese Grundstücksanschlüsse sind zusätzliche Grundstücksanschlüsse. (3) Alle Grundstücksanschlüsse werden auf Kosten des Grundstückseigentümers ausschließlich von der Verbandsgemeinde Wörrstadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (4) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann in Ausnahmefällen den Anschluss mehrerer Grundstücke an einen gemeinsamen Grundstücksanschluss zulassen. Dies setzt voraus, dass die beteiligten Grundstückseigentümer die erstmalige Herstellung, den Ausbau, die Unterhaltung, die Benutzung und die Beseitigung bzw. Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlage auf dem jeweiligen fremden Grundstück durch ein dingliches Leitungsrecht im Grundbuch umfassend gesichert haben. Ein Rechtsanspruch auf Anschluss mehrerer Grundstücke an einen gemeinsamen Grundstücksanschluss besteht nicht. (5) Ist ein Grundstück über mehrere Grundstücksanschlüsse angeschlossen, so gilt als Grundstücksanschluss im Sinne des 10 Abs. 1 dieser Satzung und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung derjenige Grundstücksanschluss, über den der überwiegende Teil des auf dem Grundstück anfallenden Schmutzwassers abgeleitet wird. Alle weiteren Grundstücksanschlüsse gelten als zusätzliche Grundstücksanschlüsse im Sinne der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. Als zusätzliche Grundstücksanschlüsse gelten auch alle Leitungen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, die von dem Grundstücksanschluss im Sinne des 10 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung abzweigen; dies gilt insbesondere für abzweigende Leitungen zum Anschluss einer Dachrinne. (6) Soweit für die Verbandsgemeinde Wörrstadt nachträglich die Notwendigkeit erwächst, weitere Grundstücksanschlüsse aufgrund von Grundstücksteilung zu verlegen, gelten diese als erstmalig hergestellte Grundstücksanschlüsse im Sinne der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. Soweit die Verbandsgemeinde Wörrstadt für bauliche Anlagen einen weiteren Grundstücksanschluss fordert oder auf Antrag des Grundstückseigentümers verlegt, gilt dieser als zusätzlicher Anschluss. (7) Art, Ausführung, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse, insbesondere Eintrittsstelle und lichte Weite, sowie deren Änderung werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers von der Verbandsgemeinde Wörrstadt bestimmt. (8) Die Grundstücksanschlussleitungen sind vor Beschädigungen, insbesondere vor Einwirkungen Dritter, vor Baumwurzeleinwuchs und Grundwasser zu schützen. Für Unterhaltungsmaßnahmen an Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Verkehrsraum, die durch den Grundstückseigentümer verursacht sind, hat dieser die Kosten zu tragen. 11 Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlagen nach dem hierfür jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik auf seine Kosten herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten, zu reinigen nach Bedarf auszubauen und zu beseitigen bzw. stillzulegen. Er hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit dem Grundstücksanschluss im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt herzustellen. (2) Die Anschlussleitungen für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser sind unabhängig vom jeweiligen Entwässerungssystem (Misch- oder Trennsystem) immer getrennt zu verlegen; die Leitungen dürfen über keine Verbindung verfügen. Wird die Entwässerung für das betreffende Grundstück im Mischsystem durchgeführt, so erfolgt die Leitungszusammenführung erst bei der Anbindung an den Grundstücksanschluss, in der Regel in einem Revisionsschacht. Für jede Schmutz-, Misch- und Niederschlagswasserleitung ist ein Revisionsschacht bzw. im Ausnahmefall eine Revisionsöffnung auf dem zu entwässernden Grundstück herzustellen. Revisionsschächte sind so nahe wie möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; sie müssen jederzeit frei zugänglich und bis auf Rückstauebene wasserdicht ausgeführt sein. Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben, auf die technischen Bestimmungen der DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden) bzw. der DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) wird verwiesen. (3) Gegen den Rückstau des Abwassers aus den öffentlichen Abwasserkanälen hat sich jeder Grundstückseigentümer selbst nach den jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik zu schützen. Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Für öffentliche Abwasserkanäle, die beim Inkrafttreten dieser Satzung betriebsfertig waren, gilt die bisher festgelegte Rückstauebene weiter. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann durch öffentliche Bekanntmachung für bestehende öffentliche Abwasserkanäle die Rückstauebene an die Regelung nach Satz 2 anpassen. Den betroffenen Grundstückseigentümern ist eine angemessene Frist zur Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlagen einzuräumen. (4) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau und der Erneuerung der Grundstücksanschlüsse einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich der Revisionsschächte/Revisionsöffnungen sowie etwaiger Prüf- und Kontrollschächte bzw. -öffnungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist der Verbandsgemeinde Wörrstadt vom Grundstückseigentümer zu ersetzen. (5) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge und Art des Abwassers dies notwendig machen. Gleiches gilt, wenn die Anlagen nicht mehr den jeweils geltenden technischen Bestimmungen i.s.d. Abs. 1 entsprechen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist in den vorgenannten Fällen berechtigt, eine Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlagen zu verlangen. Sie hat dazu dem Grundstückseigentümer eine angemessene Frist zu setzen. Weiterhin ist die Verbandsgemeinde Wörrstadt berechtigt, sich vom Grundstückseigentümer nachträglich Unterlagen über die Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Bestandspläne vorzulegen zu lassen, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Anforderungen nach Abs. 1 sowie nach Anhang 3 dieser Satzung zu gewährleisten. (6) Änderungen, die den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage an den Grundstücksanschluss im öffentlichen Verkehrsraum betreffen, und die infolge einer nicht vom Grundstückseigentümer zu vertretenden Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt die Verbandsgemeinde Wörrstadt auf ihre Kosten aus, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen Änderungen der öffentlichen Abwasseranlagen auf gesetzlichen Vorgaben und darauf basierenden An-

10 Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 forderungen der Wasserwirtschaftsverwaltung beruhen. (7) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage ganz oder teilweise auch vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so kann die Verbandsgemeinde Wörrstadt den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt kann die in Satz 1 genannte Maßnahme ganz oder teilweise auf den Grundstückseigentümer übertragen. (8) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an die Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. 12 Hebeanlagen, Pumpen, Abscheider (1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Abwasserhebeanlage einzubauen, zu betreiben und zu unterhalten, wenn zum öffentlichen Abwasserkanal kein natürliches Gefälle besteht und dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist. Besteht keine andere Möglichkeit, kann die Abwasserhebeanlage mit Genehmigung der Verbandsgemeinde Wörrstadt in den Grundstücksanschluss eingebaut werden. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß für Pumpenanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. Sämtliche im Zusammenhang mit der erstmaligen Herstellung, dem Ausbau, der Unterhaltung, dem Betrieb sowie der Beseitigung bzw. Stilllegung für Hebe-und Pumpanlagen anfallenden Kosten trägt der Grundstückseigentümer. (3) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin oder Benzol sowie Öle oder Ölrückstände oder ähnliche sonstige Stoffe, die getrennt zu entsorgen sind, in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) als Bestandteil der Grundstückentwässerungsanlagen nach dem Stand der Technik zu errichten, auszubauen, zu betreiben, zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern, stillzulegen bzw. zu beseitigen. (4) Die Abscheider mit den dazugehörigen Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf, zu leeren und zu reinigen. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften des Abfallrechts über die Abfallbeseitigung. Der Grundstückseigentümer hat jede Entleerung und Reinigung von Abscheidern mit den dazugehörigen Schlammfängen der Verbandsgemeinde Wörrstadt innerhalb von zwei Wochen nach der Entleerung mitzuteilen und nachzuweisen, wo der Inhalt verblieben ist. (5) Der Grundstückseigentümer hat für jede Abscheideeinrichtung ein Kontrollbuch zu führen, das der Verbandsgemeinde Wörrstadt zusammen mit den Entleerungsbelegen auf Verlangen unverzüglich vorzulegen ist. Aus dem Kontrollbuch müssen - Nachweise über durchgeführte Entleerungen (Tag, Menge, Verbleib) - Störungen der Abscheideeinrichtungen und - Reparaturen der Abscheideeinrichtungen zu ersehen sein. Der Grundstückseigentümer kann sich zur Durchführung der Eigenüberwachung Dritter bedienen. 13 Abwassergruben (1) Der Grundstückseigentümer hat auf Grundstücken, die auf Dauer nicht an öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Straßenkanäle) angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, auf denen aber Abwasser anfällt, ausreichend bemessene, geschlossene Abwassergruben als Grundstücksentwässerungsanlagen nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben; die Verbandsgemeinde Wörrstadt bestimmt den Zeitpunkt, bis zu dem Abwassergruben errichtet sein müssen. Ausnahmen oder spezielle Regelungen nach 59 Abs. 2 und 3 LWG bleiben unberührt. Das in landwirtschaftlichen Betrieben durch Viehhaltung anfallende Abwasser ist getrennt vom häuslichen Abwasser zu sammeln. (2) Der Grundstückseigentümer hat in begründeten Fällen die ordnungsgemäße Wartung der Abwassergrube gegenüber der Verbandsgemeinde Wörrstadt durch Vorlage einer Bescheinigung einer fachlich qualifizierten Firma nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Wartung umfasst auch eine regelmäßige Dichtigkeitsprüfung der Abwassergrube. (3) Die Abfuhr des Abwassers aus Gruben erfolgt durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt oder deren Beauftragte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen des Grundstückseigentümers bleiben unberührt. Die entsprechende Kostenregelung trifft die Entgeltsatzung in der jeweils geltenden Fassung. (4) Der Grundstückseigentümer hat die Entleerung seiner Abwassergrube spätestens dann zu beantragen, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf aufgefüllt ist. Der Antrag ist rechtzeitig mündlich oder schriftlich bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu stellen. (5) Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes kann die Verbandsgemeinde Wörrstadt die Abwassergruben entleeren, wenn besondere Umstände dieses erfordern oder die Voraussetzungen für die Entleerung vorliegen und ein Antrag auf Entleerung unterbleibt. (6) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, zum jeweiligen Abfuhrtermin die Abwassergrube freizulegen, zu öffnen und den Bediensteten bzw. Beauftragten der Verbandsgemeinde Wörrstadt ungehinderten Zugang bzw. Zufahrt zu gewähren. (7) Das Abwasser aus geschlossenen Abwassergruben ist der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu überlassen (Benutzungszwang). Es geht mit der Übernahme im Rahmen der mobilen Entsorgung durch ein Tankfahrzeug in das Eigentum der Verbandsgemeinde Wörrstadt über. Sie ist nicht verpflichtet, darin nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsachen zu behandeln. (8) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, weitergehende einzelfallbezogene schriftliche Vereinbarungen über Abwassergruben im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzuschließen. Eine entsprechende Kostentragungspflicht regelt die Entgeltsatzung. (9) Abwassergruben sind außer Betrieb zu setzen, sobald eine Abwasserbeseitigung durch eine der Entwässerungsplanung entsprechende zentrale oder gemeinschaftliche Abwasserbeseitigungsanlage der Verbandsgemeinde Wörrstadt möglich ist. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt teilt dem Grundstückseigentümer diesen Zeitpunkt mit einer angemessenen Zeit zur Stilllegung schriftlich mit. 14 Kleinkläranlagen (1) Der Grundstückseigentümer hat auf Grundstücken im Außenbereich, die nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf denen aber Abwasser anfällt, ausreichend bemessene Kleinkläranlagen nach den Vorschriften des LWG herzustellen und zu betreiben, soweit keine Abwassergrube im Sinne dieser Satzung vorhanden ist. Kleinkläranlagen sind nach dem Stand der Technik, insbesondere DIN 4261 Teil 2 Kleinkläranlagen - Anlagen mit Abwasserbelüftung, herzustellen und zu betreiben. Gleiches gilt für den Ausbau, den Betrieb, die Unterhaltung und die Beseitigung bzw. Stilllegung der Kleinkläranlagen. Den Zeitpunkt der vom Grundstückseigentümer durchzuführenden Arbeiten bestimmt die Verbandsgemeinde Wörrstadt. (2) Art und Umfang der Kleinkläranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung ihres Ausbaus (Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung, Umbau) und ihrer Beseitigung bzw. Stilllegung bestimmt die Verbandsgemeinde Wörrstadt im Rahmen der dafür geltenden rechtlichen und technischen Bestimmungen in einer mit dem Grundstückseigentümer gesondert abzuschließenden Vereinbarung. Ausnahmen nach 59 Abs. 2 und 3 LWG bleiben unberührt. (3) Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist vom Grundstückseigentümer im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt bei der hierfür zuständigen Genehmigungsbehörde einzuholen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle für die Genehmigung erforderlichen rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. (4) Kleinkläranlagen sind außer Betrieb zu setzen, sobald eine Abwasserbeseitigung durch eine zentrale oder gemeinschaftliche Abwasseranlage der Verbandsgemeinde Wörrstadt möglich ist. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt macht diesen Zeitpunkt öffentlich bekannt und setzt eine angemessene Frist zur Stilllegung bzw. Beseitigung der Kleinkläranlagen. (5) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, stillgelegte Kleinkläranlagen vollständig zu entleeren, zu reinigen und mit geeignetem Material zu verfüllen oder zu Reinigungsschächten umzubauen oder zu beseitigen; der Umbau zu Speichern für die Sammlung von Niederschlagswasser kann von der Verbandsgemeinde Wörrstadt zugelassen werden. (6) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig und unter Beachtung der Herstellerhinweise die Entschlammung der Kleinkläranlage bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu beantragen. Die Abfuhr des Schlammes erfolgt durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt oder deren Beauftragte nach Bedarf. Die entsprechende Kostenregelung trifft die Entgeltsatzung in der jeweils geltenden Fassung. (7) Auch ohne vorherigen Antrag kann die Verbandsgemeinde Wörrstadt die Kleinkläranlagen entschlammen, wenn besondere Umstände dieses erfordern oder die Voraussetzungen für die Entschlammung vorliegen und ein Antrag auf Entschlammung unterbleibt. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Kleinkläranlage zum Abfuhrtermin freizulegen und den Bediensteten bzw. Beauftragten der Verbandsgemeinde Wörrstadt ungehinderten Zugang bzw. Zufahrt zu gewähren. 15 Niederschlagswasserbewirtschaftung (1) Niederschlagswasser ist unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen auf Anforderung der Verbandsgemeinde Wörrstadt auf dem Grundstück zu verwerten oder einer schadlosen Ableitung zuzuführen. (2) Als dezentrale Anlagen der Niederschlagswasserbewirtschaftung können durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt insbesondere a) Versickerungsmulden (Versickerung über die belebte Bodenzone) b) Mulden-Rigolen-Systeme c) Teiche mit Retentionszonen d) Regenwasserspeicher/Zisternen e) Dachbegrünung verlangt werden. Ein Rechtsanspruch auf private Niederschlagswasserbewirtschaftung besteht gegenüber der Verbandsgemeinde Wörrstadt nicht. (3) Die Anlagen der Niederschlagswasserbewirtschaftung sind mit dem Entwässerungsantrag nachzuweisen. Soweit das Niederschlagswasser einer schadlosen Ableitung zuzuführen ist, ist in dem Entwässerungsantrag darzustellen, wie die Ableitung sichergestellt wird. Gleichermaßen ist im Entwässerungsantrag darzustellen, wohin das Niederschlagswasser bei der Nutzung von Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen bei einer Funktionsstörung oder Überlastung derselben abfließt. (4) Soweit die Niederschlagswasserbeseitigung über Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgt, sollten vom Grundstückseigentümer die technischen Anforderungen nach Anhang 4 beachtet werden. (5) Soweit im Rahmen der Niederschlagswasserbewirtschaftung eine öffentliche Anlage der Niederschlagswasserbeseitigung (Mulde/Mulden-Rigolen- System) in Anspruch genommen wird, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, im Falle eines Unfalls bzw. einer Kontaminierung des Bodens auf seinem Grundstück die Verbandsgemeinde Wörrstadt unverzüglich zu unterrichten. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, die Grundstücksmulde bzw. Grundstücksmuldenrigole sofort von der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung abzuschiebern und vom Grundstückseigentümer alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Entwässerungssystems einschließlich eines eventuell erforderlichen Bodenaustausches zur Verhinderung des Versickerns unzulässiger Stoffe in Boden und Grundwasser zu verlangen. Kommt der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nach, kann die Verbandsgemeinde Wörrstadt auf Kosten der Eigentümer die Schäden beseitigen. (6) Soweit im Rahmen der Niederschlagswasserbewirtschaftung die Ableitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer erfolgt, hat jede vermeidbare Beeinträchtigung des Gewässers zu unterbleiben.

11 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 11 (7) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die Einleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde vorab einzuholen, soweit die Einleitung in ein Gewässer nicht als erlaubnisfrei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen anzusehen ist. 4. Abschnitt: Verfahrensbestimmungen 16 Antrag auf Anschluss und Benutzung (1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, insbesondere folgendes bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu beantragen: a) Die Herstellung und den erstmaligen Anschluss von Grundstücksentwässerungsanlagen an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen. Dies gilt auch bei mittelbaren Anschlüssen, insbesondere über bestehende private Grundstücksentwässerungsanlagen oder Grundstücksanschlüsse. Werden während oder nach der Bauausführung diesbezügliche Änderungen vorgenommen, ist dies der Verbandsgemeinde Wörrstadt unverzüglich anzuzeigen und eine Nachtragsgenehmigung dafür einzuholen. Die Bauarbeiten sind solange einzustellen, bis die entsprechende Genehmigung vorliegt. b) die Benutzung der Abwasseranlagen (öffentliche Abwasseranlagen, Grundstücksanschlüsse, Kleinkläranlagen, Abscheider und Abwassergruben) sowie die Änderung der Benutzung. c) den nachträglichen Ausbau, sowie die Beseitigung bzw. Stilllegung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. (2) Den Anträgen ist eine der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) entsprechende Darstellung der Grundstücksentwässerung beizufügen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, Sonderzeichnungen und Ergänzungen zu den eingereichten Unterlagen zu verlangen. (3) Die Freistellung eines Bauvorhabens von der Baugenehmigungspflicht oder die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach der LBauO entbindet den Grundstückseigentümer nicht von der Antragspflicht. 17 Genehmigung (1) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt erteilt nach den Bestimmungen dieser Satzung auf Antrag gem. 16 eine Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn ein Antrag gestellt und durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt genehmigt ist. Die Genehmigung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter und der sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen. (2) Für neu herzustellende oder zu verändernde Anlagen kann die Genehmigung davon abhängig gemacht werden, dass bereits vorhandene Anlagen, die den Vorschriften nicht entsprechen, diesen angepasst oder beseitigt werden. (3) Die Genehmigung des Antrages erlischt nach Ablauf eines Jahres, wenn mit den Ausführungsarbeiten nicht begonnen oder begonnene Arbeiten länger als ein Jahr eingestellt worden sind. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (4) Für die Genehmigung erhebt die Verbandsgemeinde Wörrstadt eine Verwaltungsgebühr gemäß Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung. 18 Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht (1) Der Grundstückseigentümer hat die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage und deren Anschluss an den Grundstücksanschluss der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzuzeigen. Vorher darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen und der Leitungsgraben nicht verfüllt werden; dies gilt entsprechend für Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage. Die Überprüfung ist bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt mindestens 3 Werktage vorher anzumelden. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlage im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung vorab zu überprüfen. Werden diesbezügliche Mängel festgestellt, sind diese vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage zu beseitigen. Die Überprüfung durch die Verbandsgemeinde Wörrstadt befreit den Bauherren, den Planverfasser, den Bauleiter und/ oder die ausführenden Unternehmer nicht von der Verantwortlichkeit für eine in rechtlicher und technischer Hinsicht mangelfreie Ausführung der Anlagen. Durch die Überprüfung haftet die Verbandsgemeinde Wörrstadt nicht für die fehlerfreie und vorschriftsmäßige Ausführung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage. (2) Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist auch nach einer erstmaligen Überprüfung berechtigt, die Abwasseranlagen auf den Grundstücken erneut zu überprüfen (Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinkläranlagen, Abscheider, Abwassergruben, Vorbehandlungs- und Speicheranlagen). Den damit beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Anlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen. Grundstückseigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und sonstige erforderliche Auskünfte, insbesondere zu Art und Umfang des Abwassers und seiner Entstehung, jederzeit zu erteilen. (3) Den Anordnungen, die bei und aufgrund der Durchführung von Überprüfungen ergehen, ist Folge zu leisten. Werden bei der Überprüfung nach Abs. 2 Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Für die Prüfung nach Abs. 1 und 2 erhebt die Verbandsgemeinde Wörrstadt eine Verwaltungsgebühr gemäß der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung. (5) Der Zutritt zu den Abwasseranlagen ist in gleicher Weise auch dann zu gewähren, wenn die Verbandsgemeinde Wörrstadt ihrer Überwachungspflicht nach 59 Abs. 2 LWG für Grundstücke nachkommt, für die sie von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt wurde. 19 Informations- und Meldepflichten (1) Wechselt das Eigentum, ist sowohl der bisherige Eigentümer als auch der neue Eigentümer verpflichtet, die Verbandsgemeinde Wörrstadt innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich zu benachrichtigen. (2) Der Grundstückseigentümer hat den Abbruch eines angeschlossenen Gebäudes oder eine Veränderung, die den Grundstücksanschluss betrifft, der Verbandsgemeinde Wörrstadt einen Monat vorher mitzuteilen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, die Kosten für das Verschließen, Beseitigen oder Sichern eines Anschlusskanales vom Grundstückseigentümer nach Maßgabe der Entgeltsatzung Abwasser einzufordern. (3) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Nutzung von Wasser, das nicht als Trinkwasser geliefert wird und zu Einleitungen in Abwasseranlagen führt, der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzuzeigen. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt ist berechtigt, den Einbau von geeichten Wasserzählern zur Messung der dem Abwasser zufließenden Brauchwassermengen zu verlangen. (4) Gelangen gefährliche oder schädliche Stoffe (z.b. durch Auslaufen von Behältern) in öffentliche Abwasseranlagen, so hat der Grundstückseigentümer die Verbandsgemeinde Wörrstadt unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Ändern sich Art und Menge des Abwassers erheblich, so hat der Grundstückseigentümer bzw. Benutzer der Abwasseranlage dies unverzüglich der Verbandsgemeinde Wörrstadt anzuzeigen und auf Verlangen die Unschädlichkeit des Abwassers nachzuweisen. 20 Haftung (1) Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln entstehen, haftet der Verursacher bzw. Grundstückseigentümer. Dies gilt insbesondere, wenn entgegen dieser Satzung schädliche Abwässer oder sonstige Stoffe in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage abgeleitet werden. Ferner hat der Verursacher die Verbandsgemeinde Wörrstadt von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die andere wegen solcher Schäden gegen sie geltend machen. (2) Die nach 1 Absatz 5 Verpflichteten haften außerdem für alle Schäden und Nachteile, die der Verbandsgemeinde Wörrstadt durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, ihr vorschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes Bedienen entstehen. (3) Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner. (4) Wird die Verbandsgemeinde Wörrstadt zur Haftung herangezogen, so behält sie sich den Rückgriff auf den/die Verursacher vor. (5) Wer durch Nichtbeachtung der Einleitungsbedingungen dieser Satzung die Erhöhung der Abwasserabgabe ( 9 Abs. 5 Abwasserabgabengesetz) verursacht, hat der Verbandsgemeinde Wörrstadt den erhöhten Betrag der Abwasserabgabe zu erstatten. (6) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Betriebsstörungen in der Abwasseranlage wegen Mängeln oder Schäden, wegen Rückstau aus der öffentlichen Abwasseranlage, z.b. bei Hochwasser, Wolkenbrüchen, Frostschäden oder Schneeschmelze gegen die Verbandsgemeinde Wörrstadt bestehen nicht, es sei denn, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Verbandsgemeinde Wörrstadt oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegen. 2 Abs. 3 Haftpflichtgesetz bleibt unberührt. 21 Ahndung bei Verstößen sowie Zwangsmaßnahmen (1) Ordnungswidrig handelt gemäß 24 Abs. 5 GemO, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot dieser Satzung zuwiderhandelt, indem er 1. Anschlüsse ohne die notwendigen Anträge und Genehmigungen ( 4 Abs. 1 und 3, 9 Abs. 1 und 2, 16 und 17) oder entgegen den Genehmigungen ( 17) oder entgegen den Bestimmungen dieser Satzung ( 4 Abs. 1 und 3, 7 Abs. 1, 10 und 11) herstellt, 2. sein Grundstück nicht anschließt oder anschließen lässt oder dafür nicht die notwendigen Vorkehrungen trifft und Anträge stellt ( 7, 10,11 und 16), 3. Abwasser entgegen den Bestimmungen dieser Satzung oder des Einzelfalles einleitet ( 5, 8 Abs. 2, 18 Abs. 1), 4. Fäkalschlamm und Abscheidegut entgegen den Bestimmungen dieser Satzung beseitigt ( 12 Abs. 3 und 4, 13, 14 und 15), 5. Abwasseruntersuchungen nicht durchführt, durchführen lässt oder nicht die dafür erforderlichen Voraussetzungen schafft und notwendigen Unterlagen vorlegt ( 6), 6. notwendige Anpassungen nicht durchführt ( 4 Abs. 3, 6 Abs. 5, 7 Abs. 2 und 5, 11 Abs. 3, 5 und 6) und Mängel nicht beseitigt ( 6 Abs. 5, 18 Abs. 2), 7. das Entschlammen von Kleinkläranlagen oder das Entleeren von Abwassergruben nicht zulässt oder behindert ( 13, 14 und 15), 8. seinen Benachrichtigungspflichten 13 Abs. 4, 14 Abs. 6, 19 Abs. 1, 2, 4 und 5), Erklärungsund Auskunftspflichten ( 5 Abs. 6, 6 Abs. 4, 18 Abs.2, 16 Abs.2), Nachweispflichten ( 5 Abs. 6, 12 Abs. 5, 19 Abs. 5), Duldungs- und Hilfeleistungspflichten ( 18 Abs. 2) nicht nachkommt, 9. Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich Abscheider sowie Abwassergruben nicht ordnungsgemäß herstellt, unterhält, reinigt und betreibt ( 11 bis 15), oder wer einer aufgrund dieser Satzung ergangenen, vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. Ordnungswidrig sind außerdem Eingriffe in öffentliche Abwasseranlagen, die von der Verbandsgemeinde Wörrstadt nicht ausdrücklich genehmigt sind, insbesondere das Entfernen von Schachtabdeckungen und Einlaufrosten. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der im 24 Abs. 5 GemO festgelegten Höhe geahndet werden. Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten vom (BGBl. I S. 80) sowie das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom (BGBl. I S. 503), beide in der jeweils geltenden Fassung, finden Anwendung.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz. 22 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 22. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: - Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 22. Mai Satzung zur 1. Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom Satzung zur 2. Änderung der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom Wörrstadt, den 12. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Markus Conrad, Bürgermeister Anhang 1 zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vom Liste der Grundstücke bzw. Entwässerungsgebiete, für welche die Verbandsgemeinde Wörrstadt die öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung ausschließlich für die Beseitigung des Schmutzwassers betreibt: - Baugebiet Am Böllberg der Ortsgemeinde Gau-Weinheim - Baugebiet Am alten Sportplatz der Ortsgemeinde Saulheim - Baugebiet Auf der Hofstatt der Ortsgemeinde Sulzheim - Baugebiet Niederborn,Teil 2 der Stadt Wörrstadt Die genaue Abgrenzung der Gebiete ist in den beigefügten Lageplänen Nr. 1.1 bis 1.4 zu Anhang 1 dargestellt. Anhang 2 zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vom Liste der Entwässerungsgebiete, für welche nur eine eingeschränkte Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis für das jeweilige Gebiet zugelassen wird: - Baugebiet Zwanzig Morgen der Ortsgemeinde Gabsheim - Baugebiet Gewerbepark Teil III Nördlich der Mainzer Straße der Ortsgemeinde Saulheim Die genaue Abgrenzung der Gebiete ist in den beigefügten Lageplänen Nr. 2.1 bis 2.2 zu Anhang 2 dargestellt. Anhang 3 zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vom Allgemeine Richtwerte für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien (gemäß Anhang A.1. des DWA-M 115 Teil 2) Vorbemerkung: Die jeweiligen Untersuchungsverfahren bestimmen sich nach DWA-M 115 Teil 2, Anhang A.2 1) Allgemeine Parameter a) Temperatur 35 C b) ph-wert min. 6,5; max. 10,0 c) Absetzbare Stoffe nicht begrenzt Soweit eine Schlammbeseitigung wegen der ordnungsgemäßen Funktionsweise der öffentlichen Abwasseranlage erforderlich ist, kann eine Begrenzung im Bereich von 1-10 ml/l nach 0,5 Stunden Absetzzeit, in besonderen Fällen auch darunter, erfolgen. 2) Organische Stoffe und Stoffkenngrößen a) Schwerflüchtige lipophile Stoffe 300 mg/l gesamt (u.a. verseifbare Öle, Fette) Soweit noch das bisherige Verfahren nach DIN Teil 17 angewendet wird, gilt ein Grenzwert von 250 mg/l. b) *Kohlenwasserstoffindex 100 mg/l gesamt Verschärfter Grenzwert 20 mg/l, soweit im Einzelfall eine weitergehende Entfernung der Kohlenwasserstoffe erforderlich ist. Soweit im Einzelfall eine Vorbehandlung mit Leichtstoffabscheidern nach DIN 1999 und DIN EN 858 nicht ausreicht, um Störungen in der öffentlichen Abwasseranlage zu vermeiden, müssen wirksamere Vorbehandlungstechniken (z. B. Koaleszenzabscheider) eingesetzt werden. c) *AOX - Absorbierbare organische Halogenverbindungen 1 mg/l Auf Antrag kann im Einzelfall unter den Voraussetzungen der Bemerkung des DWA-M 115 Teil 2, Anhang 2 zu diesem Parameter ein höherer Wert widerruflich zugelassen werden. d) *Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) 0,5 mg/l Der Richtwert gilt für die Summe Trichlorethen, Tetrachlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Dichlormethan und Trichlormethan, gerechnet als Chlor, insbesondere zum Schutz der in den abwassertechnischen Anlagen arbeitenden Menschen. Soweit im Abwasser weitere leichtflüchtige, chlorierte Kohlenwasserstoffe, wie z B. Tetrachlormethan, 1,1 Dichlorethan, 1,2-Dichlorethan, 1,1,2-Trichlorethan, 1,1-Dichlorethen, cis- und trans-1,2- Dichlorethen, 1,2-Dichlorpropan, 1,3-Dichlorpropan, cis- und trans-1,3-dichlorpropen, 1,1,2,2- Tetrachlorethan oder Hexachlorethan enthalten sind, sind diese Stoffe in die Summenbildung einzubeziehen. e) *Phenolindex, wasserdampfflüchtig 100 mg/l f) Farbstoffe Keine Färbung des Vorfluters Farbstoffe dürfen nur in einer so niedrigen Konzentration eingeleitet werden, dass der Vorfluter nach Einleitung des Ablaufs einer mechanischbiologischen Kläranlage visuell nicht gefärbt erscheint. g) Organische halogenfreie Lösemittel 10 g/l als TOC Der Richtwert gilt für mit Wasser ganz oder teilweise mischbare und gemäß OECD 301 biologisch leicht abbaubare Lösemittel (entnehmbar aus Sicherheitsdatenblatt). 3) Metalle und Metalloide *Antimon (Sb) 0,5 mg/l Im Einzelfall kann dieser Grenzwert auf Antrag angepasst werden. *Arsen (As) 0,5 mg/l *Blei (Pb) 1 mg/l *Cadmium (Cd) 0,5 mg/l *Chrom (Cr) 1 mg/l *Chrom-VI (Cr) 0,2 mg/l *Cobalt (Co) 2 mg/l *Kupfer (Cu) 1 mg/l *Nickel (Ni) 1 mg/l *Silber (Ag) gemäß AbwVO *Quecksilber (Hg) 0,1 mg/l *Zinn (Sn) 5 mg/l *Zink (Zn) 5 mg/l Für Aluminium (Al) und Eisen (Fe) können, sofern, soweit keine Schwierigkeiten bei der Abwasserableitung und -reinigung auftreten, im Einzelfall Anforderungen festgelegt werden. 4) Weitere Anorganische Stoffe Stickstoff aus Ammonium / Ammoniak (NH4- N, NH3-N) 100 mg/l < 5000 EW 200 mg/l > 5000 EW Stickstoff aus Nitrit (NO2-N), falls höhere Frachten anfallen 10 mg/l Auf Antrag kann der Wert im Einzelfall unter den Voraussetzungen der Bemerkungen des DWA-M 115 Teil 2, Anhang 2 zu diesem Parameter auf bis zu 100 mg/l erhöht werden. *Cyanid, leicht freisetzbar 1 mg/l Sulfat (SO42-) 600 mg/l 1 ) *Sulfid (S2-) 2 mg/l Fluorid (F-), gelöst 50 mg/l Phosphor gesamt (P) 50 mg/l Auf Antrag kann im Einzelfall unter den Voraussetzungen der Bemerkung des DWA-M 115 Teil 2, Anhang 2 zu diesem Parameter ein höherer Wert widerruflich zugelassen werden. 5) Chemische und biochemische Wirkungskenngrößen Spontane Sauerstoffzehrung 100 mg/l An Indirekteinleiter mit nitrifikationshemmendem Abwasser können im Einzelfall bei entsprechenden betrieblichen Problemen auf der kommunalen Kläranlage besondere Anforderungen gestellt werden. An Indirekteinleiter, deren Abwasser Probleme mit der aeroben biologischen Abbaubarkeit im Kläranlagenbetrieb verursacht, können im Einzelfall besondere Anforderungen für nicht abbaubaren CSB/TOC als Konzentrations- bzw. Frachtwerte für die Indirekteinleitung gestellt werden. * Parameter mit Anforderungen nach dem Stand der Technik in den Anhängen zur AbwVO 1) In Einzelfällen können gemäß DWA-M 115 Teil 2, Anhang A.1. je nach Baustoff, Verdünnung und örtlichen Verhältnissen höhere Werte zugelassen werden. Anhang 4 zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vom Technische Anforderungen an die private Niederschlagswasserbewirtschaftung Der Grundstückseigentümer sollte bei einer Niederschlagswasserbeseitigung über Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme auf dem eigenen Grundstück folgende technischen Anforderungen beachten: a) Um eine sach- und handwerksgerechte Herstellung zu gewährleisten, sollten die Bauarbeiten nur durch entsprechend qualifizierte Firmen ausgeführt werden. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadt sollte vor der Auftragserteilung beteiligt werden. b) Während der Bauzeit anfallendes Niederschlagswasser und ggf. auftretendes Grundwasser soll in die fertig gestellte öffentliche Mulde, öffentliche Mulden-Rigole oder den Regenwasserkanal eingeleitet werden. c) Gegen eine eventuelle Vernässung der Baugrundstücke durch drückendes Wasser haben sich die jeweiligen Eigentümer selbst zu schützen. d) Der Abstand von unterkellerten Gebäuden zu Versickerungseinrichtungen sollte mindestens 6,0 m betragen, im Falle wasserdicht ausgebildeter Keller auch ein geringerer Abstand. Bei Mulden sollte der Abstand mindestens 2,0 m betragen (vgl. Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138 der DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., vormals ATV-DVWK). e) Die Grundstücksmulden oder Mulden-Rigolen sollten als Grünflächen angelegt und unterhalten werden. Auf und in unmittelbarer Nähe von Rigolen sollten keine Bäume gepflanzt oder andere beeinträchtigende Anpflanzungen vorgenommen werden. f) Um ein frühzeitiges Zusetzen der Mulden bzw. Mulden-Rigolen mit der Folge von Funktionsstörungen zu verhindern, sollten mindestens einmal jährlich Pflege- und Unterhaltungsarbeiten vom Grundstückseigentümer veranlasst werden. Diese Pflege- und Unterhaltungsarbeiten umfassen u. a. die Kontrolle, das Mähen und das Laubfreihalten der Mulden sowie das Vertikutieren (Auflockern) des Bodens über der Mulden-Rigole bzw. in der Mulde. (Vgl. Merkblatt für die Kontrolle und Wartung von Sickeranlagen (Ausgabe 2002, der Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau ). g) Der Grundstückseigentümer soll, insbesondere in der Bauphase, alle Maßnahmen unterlassen, die die Funktionsfähigkeit des Mulden/Mulden- Rigolen-Systems im privaten und öffentlichen Bereich beeinträchtigen können, insbesondere jegliche Befahrung und sonstige Verdichtung, Benutzung als Lagerstelle, Bepflanzung oder vergleichbares.

13 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 13

14 Seite 14 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017

15 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 15 Hinweis zur Satzung auf Seite 1

16 Seite 16 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Hinweis: Gemäß 24 Absatz. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetztes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Armsheim Ortsbürgermeister Axel Spieckermann Sprechstunden: Montag, von bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Telefon / (privat) Telefon / (mobil) Sprechstunden des 1. Beigeordneten Dr. Hans-Christian Gaebell (Umwelt und Kindertagesstätten) Donnerstag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Sprechstunden der Beigeordneten Constanze Bräuer (Kultur, Jugend, Sport und Senioren) Freitag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Sprechstunden des Beigeordneten Christian Wertke (Friedhofsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Verwaltung der Zukunft) Montag, von bis Uhr Telefon / (Rathaus) Öffnungszeiten Rathaus: Dienstag, Mittwoch und Freitag, von bis Uhr Montag und Donnerstag, von bis Uhr Rathaus, Bahnhofstraße Armsheim Telefon / 3 52 Telefon Gemeindearbeiter / Telefax / Internet: gemeindebuero@armsheim.de Fundsache Im Rathaus der Ortsgemeinde Armsheim wurde ein Handy der Marke Samsung abgegeben. Dies kann während der Büroöffnungszeiten vom Eigentümer abgeholt werden. Axel Spieckermann, Ortsbürgermeister Mobile Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten Ab Februar 2017 werden wir in regelmäßigen Abständen zu Ihnen kommen, um über aktuelle Themen zu diskutieren und Anregungen und Bedenken Ihrerseits aufzunehmen und zu berücksichtigen. Den Auftakt machen wir am von 19:30 bis 20:30 Uhr in der Wiesbachtalstube, wo wir uns mit Ihnen bei einem Gläschen Wein über jüngsten Entwicklungen in unserem Ort austauschen wollen. In den Folgemonaten werden wir zu Vereinen und Interessengruppen kommen, um die jeweiligen Belange einzelner Gruppen und Bereiche unseres Ortes zielgerichtet zu besprechen. Es ist uns sehr wichtig, offen zu kommunizieren und Ihre Anregungen und Ideen in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Axel Spieckermann, Ortsbürgermeister Terminerinnerung Veranstaltungen in der Dorfmoderation Am Donnerstag, den findet um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus ein gemeinsames Treffen des Arbeitskreises Verkehr und der Arbeitsgemeinschaft Verkehr statt. In diesem Termin sollen möglichst alle Verkehrsthemen des Ortes zu einem Konzept zusammengestellt, ausformuliert und in einem Plan verzeichnet werden. Am Samstag, den findet um 15:00 Uhr im Nebenraum der Wiesbachtalstube der Jugendworkshop Armsheim in 2030 statt. Unsere Dorfplanerin Frau Franzen möchte sich einen Überblick verschaffen über die Wünsche und Ideen der Jugendlichen für die weitere Dorfentwicklung. Alle Interessierten sind zu den Veranstaltungen sehr herzlich eingeladen! Christian Wertke, Ortsbeigeordneter Veröffentlichung von Veranstaltungen In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Sport und Senioren wurde der jährliche Veranstaltungskalender, der in gedruckter Form an alle Haushalte verteilt wird, thematisiert. Da dieser Kalender zu klein ist, um alle Veranstaltungen aller Interessenten, auch der nicht gemeindlichen, die sich zum Teil auch terminlich überschneiden, aufzulisten, wurde einstimmig beschlossen, sämtliche Veranstaltungen auf der Homepage der Ortsgemeinde zu veröffentlichen. Da der neue Internetauftritt noch nicht ganz fertiggestellt ist, werden wir auf der derzeitigen Homepage auf der Startseite eine Aufstellung integrieren, in der sämtliche Veranstaltungen aufgelistet sind. Wir bitten daher - sofern noch nicht geschehen - alle Interessenten, ihre Termine an die Ortsgemeindeverwaltung zu melden, damit diese auch auf der Homepage veröffentlicht werden können. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter Weitere Aktivitäten mit unserer französischen Partnergemeinde Fléville Am fand in der Partnergemeinde Fléville der Neujahrsempfang unserer französischen Freunde statt. Der Einladung des Fléviller Bürgermeisters Alain Boulanger folgten der Ortsbürgermeister Axel Spieckermann und der erste Beigeordnete Dr. Hans- Christian Gaebell sowie Helmi und Erich Arnold. Für alle Anwesenden war es ein sehr interessanter und kurzweiliger Abend. Die nächste Veranstaltung mit unseren französischen Freunden findet am Sonntag, den in Ettenheim statt. Dort besuchen wir alle gemeinsam den großen Narrenumzug durch die historische Altstadt von Ettenheim mit vielen Zünften, Gruppen und Musikkapellen. Die Anreise von Armsheim nach Ettenheim und zurück erfolgt individuell in eigener Verantwortung und wir werden an diesem Tag spätestens um 08:00 Uhr in Armsheim starten. Fahrgemeinschaften können gerne gebildet werden. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter Ensheim Ortsbürgermeister Stefan Haßler Mittwoch, von bis Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse Ensheim Telefon / Internet: gemeinde-ensheim@t-online.de Gabsheim Ortsbürgermeister Christian Geier Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße Gabsheim Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Telefon / Mobil: / Internet: verwaltung@gabsheim.de Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Bad Kreuznach, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I Aktenzeichen: HA2.3. Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I I. Änderungsbeschluss Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, von bis Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Gau-Weinheim Telefon / oder oder Internet: ortsgemeinde@gau-weinheim.de Partenheim Ortsbürgermeister Volker Stahl Montag von bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Rathaus, Schmiedgasse Partenheim Telefon / Internet obgm.partenheim@t-online.de Saulheim Sprechstunden: Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, von bis Uhr 1. Beigeordneter Franz Daichendt Montag, von bis Uhr oder nach Vereinbarung Beigeordneter Dr. Markus Bachen Donnerstag, von bis Uhr Beigeordneter Torsten Wethlow Donnerstag, von bis19.30 Uhr oder nach Vereinbarung Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens

17 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite Änderung des Bebauungsplanes Am Westring, Teil III Der Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung am die 4. Änderung des Bebauungsplanes gemäß 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.v.m. 1 (8) BauGB beschlossen. Das Änderungsverfahren soll als Maßnahme im Innenbereich gemäß 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB durchgeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung hat eine Größe von ca qm und umfasst in der Flur 39 die beiden Grundstücke Nr. 276/1 und 276/2. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Begründung: Es soll eine bestehende Hotelanlage erweitert und um eine Weinstube ergänzt werden. Da die geplante Erweiterung auf Grundlage der bestehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden kann, soll der Bebauungsplan nach dem Willen der Ortsgemeinde in einem Teilbereich geändert werden. Die Festsetzungen im übrigen Plangebiet bleiben unberührt. Saulheim, den 19. Januar 2017 Martin Fölix, Ortsbürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Am Westring, Teil III Der Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung am den Planungsentwurf gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Der Änderungsentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung) liegt gemäß 13 (2) Nr. 2, 2. Alt. i.v.m 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt, Zimmer 205, während der Dienststunden: montags 8.30 bis Uhr und bis Uhr dienstags 7.00 bis Uhr und bis Uhr mittwochs 8.30 bis Uhr und bis Uhr donnerstags 8.30 bis Uhr und bis Uhr freitags 8.30 bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist an gleicher Stelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Saulheim, den 19. Januar 2017 Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fackelwanderung Herzliches Rheinhessen Am Freitag, 20. Januar 2017 findet zum Auftakt des VG-Weinfestes in Saulheim die traditionelle Fackelwanderung statt. Start ist um Uhr am Bürgerhaus. Die Strecke ist ca. 7 km lang und führt über befestigte Wege in der Nieder-Saulheimer Gemarkung. Begleitet wird der Fackelzug von der Freiwilligen Feuerwehr Saulheim. Unterwegs werden wir an drei Stationen mit Essen und Getränken versorgt. Der Abschluss findet im Bürgerhaus, bei musikalischer Unterhaltung durch die Saulheimer Sängervereinigung, bei Essen und Trinken statt. Wir sehen uns an der Fackelwanderung! Martin Fölix, Ortsbürgermeister Verkehrsbehinderungen Am Freitag, wird in der Zeit von bis Uhr die Straße zwischen Saulheim und Partenheim wegen der Fackelwanderung gesperrt, da ein Teil der Strecke an der Landstraße verläuft. Wir bitten um Verständnis. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Bauausschuss Die nächsten Termine für den Bauausschuss sind: Mittwoch, der , Mittwoch, der , Mittwoch, der , Montag, der , Montag, der , Mittwoch, der , Montag, der und Montag, der Bauanträge, die in der entsprechenden Sitzung behandelt werden sollen, müssen spätestens 1 Woche vorher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt zwecks Beschlussvorlage eingereicht werden. Franz Daichendt, 1. Beigeordneter Wohnplatzname verliehen Aufgrund des 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung sowie des Beschlusses des Ortsgemeinderates Saulheim vom wurde dem in der Gemarkung Nieder-Saulheim, Flur 40, Flurstücke 54 56, Gewann Ober dem Norenberg genehmigten landwirtschaftlichen Vollaussiedlung der Weingut Thörle GbR der Wohnplatzname Am Norenberg verliehen. Fachbereich Bauen und Umwelt Räum- und Kehrpflicht unserer Bürger Da in den letzten Tagen immer wieder nach den Streufahrzeugen der Ortsgemeinde gefragt wurde: Nach Satzung der Ortsgemeinde Saulheim besteht Streu- und Straßenreinigungspflicht für die Grundstückseigentümer, also für unsere Bürger. Die Ortsgemeinde selbst hat einen Streuplan für die Ausfahrtsstraßen, steile Straßen und vor den Gemeinde- Einrichtungen. Dort streuen unsere Bauhofmitarbeiter. Sie als Bürger sind verpflichtet, den Gehweg und die Straße bis zur Mitte zu reinigen bzw. frei zu kehren und zu streuen. Bitte beachten Sie die Streu- und Räumpflicht, bevor etwas passiert. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Donnerstag, von bis Uhr Bürozeiten Sekretariat: Montag, von 8.00 bis Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch, von bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Freitag geschlossen Rathaus, Auf dem Römer Saulheim Telefon: / Fax: / Internet: info@saulheim.de Stellenausschreibung Siehe unter VG Wörrstadt. Fundsachen Im Fundbüro der Ortsgemeinde Saulheim ist ein silberner Herren-Ring (mit Gravur) sowie ein schwarzes Schlüsselmäppchen (ohne Schlüssel) abgegeben worden. Fundsachen können während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Sprechstunde entfällt Die Sprechstunde des 1. Beigeordneten Franz Daichendt fällt am wegen Urlaubes aus. Franz Daichendt, 1. Beigeordneter DSL-Netz geht in Betrieb Am vergangenen Donnerstag fand in der Gemeindehalle Udenheim eine Info-Veranstaltung der Deutschen Telekom über das schnelle Internet im Gewerbepark Teil III, nördlich der Mainzer Straße bis einschließlich Jahnstraße, statt. Sie berichteten über die verschiedenen Teilnehmermöglichkeiten, was man alles damit machen kann und über die maximale Geschwindigkeit des neuen Glasfasernetzes. Am 28. Januar 2017 geht das VDLS-Netz der Deutschen Telekom im Gewerbegebiet Saulheim und dem ehemaligen Neubaugebiet Am Kreuz in Udenheim in Betrieb. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Schornsheim Ortsbürgermeister Heiko Schmittbetz Montag, von bis Uhr Freitag, von bis Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße Schornsheim Telefon / (Büro) oder (privat) Internet: schmittbetz@web.de Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Bad Kreuznach, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I Aktenzeichen: HA2.3. Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I I. Änderungsbeschluss Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen.

18 Seite 18 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Neuborn-Bus der Stadt Wörrstadt Neuborn-Bus (Wörrstadt) Anmeldung: Mo + Do Uhr und Mi Uhr für Seniorennachmittag Tel.: Fahrtage: Di + Fr Uhr neubornbus@woerrstadt.de Sprechstunde Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters am Freitag, , fällt wegen einer Parallelveranstaltung aus. Heiko Schmittbetz, Ortsbürgermeister Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim Am Mittwoch, 25. Januar 2017, findet um 19:30 Uhr die 28. Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim im Ratssaal in Schornsheim, Kirchstraße 1, Schornsheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung Schornsheim 4. Informationen zur hinweisgebenden Radverkehrsbeschilderung in der Gemarkung Schornsheim 5. Vorstellung des CI-/CD-Prozesses der Verbandsgemeinde Wörrstadt 6. Beratung über mögliche Standorte für einen WLAN-Hotspot 7. Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Schredderplatz 8. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 9. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 10. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 11. Beratung und Beschlussfassung über Friedhofsangelegenheiten 12. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Mittwoch, von bis Uhr Gemeindebüro, Niederstraße Spiesheim Telefon / Internet: buergermeister@spiesheim.de Sulzheim Ortsbürgermeister Ulf Baasch Montag, von bis Uhr Rathaus, Hauptstraße Sulzheim Telefon / Internet: gemeinde@sulzheim-rhh.de Übung der Freiwilligen Feuerwehr Sulzheim Am Freitag, den 20. Januar 2017 findet um 20:00 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Sulzheim statt. Ich bitte um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. Der Wehrführer Udenheim Ortsbürgermeister Klaus Quednau Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße Udenheim Telefon / Internet: buergermeister@udenheim.de Mobiltelefon gefunden Auf der Wiese des Grillplatzes wurde ein Mobiltelefon gefunden. Gegen entsprechende Legitimation kann es während meiner Bürostunde abgeholt werden. Klaus Quednau, Ortsbürgermeister Vendersheim Ortsbürgermeister Gerhard Lenz Montag, von bis Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße Vendersheim Telefon / Internet: info@vendersheim.de Wallertheim Ortsbürgermeisterin Karla Martin Mittwoch, von bis Uhr Samstag, von bis Uhr oder nach Vereinbarung Rathaus, Neustraße Wallertheim Telefon / in dringenden Fällen auch mobil / Internet: gemeinde@wallertheim.de Sitzung des Ortsgemeinderates Wallertheim Am Montag, 23. Januar 2017, findet um 19:00 Uhr die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Wallertheim in der Mehrzweckhalle, Nebenraum, Am Sportplatz, Wallertheim, statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden, Sponsorenleistungen und/oder Schenkungen 4. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für das Herstellen eines Straßenablaufes in der Ostdeutschen Straße (Wendehammer) 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Baumpflegearbeiten und Fällungen am Wiesbach in der Ortslage Wallertheim 6. Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Schließanlage der Mehrzweckhalle und des Rathauses Wallertheim 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 8. Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen 9. Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. ACHTUNG: Terminänderung Der Neujahrsempfang wird Frühlingsempfang. Der Termin des geplanten Neujahrsempfanges der Ortsgemeinde Wallertheim überschneidet sich mit dem der Kinderfastnacht am Wir wollen aber, dass unsere Kinder an diesem Tag feiern können. Deshalb streichen wir den Neujahrsempfang zugunsten eines Frühlingsempfanges und laden dazu am 19. März 2017 ab 15 Uhr in die Mehrzweckhalle in Wallertheim herzlich ein. Bitte notieren Sie diesen Termin. Karla Martin, Ortsbürgermeisterin Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: Montag, von 9.00 bis Uhr Mittwoch, von 9.00 bis Uhr Donnerstag, von bis Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Peter Mai, Karl-Heinz Andresen: Donnerstag, von bis Uhr und nach Vereinbarung. Öffnungszeiten Rathaus: täglich von 9.00 bis Uhr Rathaus, Pariser Straße Wörrstadt Telefon / Fax: / Internet: http: // stadt@woerrstadt.de Ortsvorsteher Rommersheim: Wolfgang Gfrörer Sprechstunden: 1. Mittwoch des Monats, von bis Uhr im Büro, Gartenstraße 9 und nach Vereinbarung unter Tel / Sitzung des Bauausschusses Am Montag, 23. Januar 2017, findet um 18:00 Uhr die 20. Sitzung des Bauausschusses im Sitzungssaal des Rathauses, Pariser Straße 75, Wörrstadt, statt. Tagesordnung: Nichtöffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses 4. Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage 5. Beratung und Beschlussfassung über bis zur Sitzung eingegangene Anträge 6. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Am Montag, 23. Januar 2017, findet um 19:00 Uhr die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wörrstadt) im Sitzungssaal des Rathauses, Pariser Straße 75, Wörrstadt, statt.

19 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Amtlicher Teil Seite 19 Tagesordnung: Nichtöffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß 41 (1) GemO 3. Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen 4. Mitteilungen und Anfragen. Öffentlich: 5. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 6. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände am Neuborn 7. Mitteilungen und Anfragen. Fällarbeiten am Fuß- und Radweg Wörrstadt-Rommersheim Der Fuß- und Radweg Wörrstadt-Rommersheim ist durch Wurzeleinwuchs stark geschädigt. Die Wurzelentnahme würde die Standsicherheit der dort befindlichen Pappeln stark beeinträchtigen. Die Pappeln, die auch ein relativ hohes Lebensalter erreicht haben, müssen deshalb aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden. Die Fällung erfolgt im Laufe der nächsten Wochen, spätestens jedoch bis Ende Februar. Während der Fällarbeiten erfolgt eine teilweise Wegesperrung. Im Anschluss erfolgt eine Teilsanierung des Weges. Aus Kostengründen muss sich die Sanierung über mehrere Jahre erstrecken. Wir weisen darauf hin, dass die Befahrung des Weges mit Fahrrädern, wie dies auch die Beschilderung ausweist, auf eigene Gefahr erfolgt. Gerhard Seebald, 1. Beigeordneter Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. Amtsgericht Alzey Aktenzeichen: K 6/16 5. Dezember 2016 Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am um Uhr, Gerichtsstelle Alzey, Schloßgasse 32, Zimmer 114, das nachfolgende Grundstück versteigert werden: Grundbuch Rommersheim Blatt 989 lfdnr. 1, Rommersheim, Fl. 1, Nr. 89, Gebäude- und Freifläche, Hauptstr. 16, Größe: 322 qm (gem. Gutachten handelt es sich um: Wohnhaus mit baufälliger Scheune; erheblicher Sanierungsbedarf). Der Wert des Grundstücks wurde festgesetzt auf Internet-Infos: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Bad Kreuznach, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Rüdesheimerstrasse Telefon: , Telefax: Internet: Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I Aktenzeichen: HA2.3. Flurbereinigungsverfahren Uelversheim - Aulenberg Projekt I I. Änderungsbeschluss I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794)) Hiermit wird das durch Teilungs- und Änderungsbeschluss vom festgestellte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Uelversheim - Aulenberg Projekt I, Landkreis Mainz-Bingen, wie folgt geändert: 1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Flur Flurstücke Nr. Eimsheim 3 14 und 15 Guntersblum Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen: Gemarkung Flur Flurstücke Nr. Uelversheim 6 42/3, 43/3, 44/2, 45/2, 47-51, 52/1, 52/2, 53/1, 54-58, 126/2 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Teilungs- und Änderungsbeschluss vom entstandenen Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Uelversheim - Aulenberg Projekt I 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Der von der Landwirtschaftsbehörde zu genehmigende Umbruch von Grünlandflächen bedarf zusätzlich der schriftlichen Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Auch die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3106), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer-Strasse 60-68, Bad - Kreuznach anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 46,5 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Verkleinerung von etwa 5 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Uelversheim - Aulenberg Projekt I hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am zugestimmt. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die Flurstücke der Gemarkung Uelversheim Flur 6 werden ausgeschlossen, da diese durch ihre Ortsnähe und den dadurch vorhandenen besonderen Wert als bedingte Flurstücke zu behandeln sind. Somit ist in diesem Bereich keine Agrarstrukturverbesserung zu erzielen. Die Zuziehung der Flurstücke in den Gemarkungen Eimsheim und Guntersblum erfolgt auf Wunsch der Eigentümer um bessere Zusammenlegungsvoraussetzungen zu schaffen. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

20 Seite 20 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer-Strasse 60-68, Bad Kreuznach oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, Simmern oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite unter Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite ausgeführt sind. Im Auftrag gez. Nina Lux (Gruppenleiterin) Ende amtlicher Teil G O T T E S D I E N S T E Katholische Gottesdienste: Armsheim: So Uhr Eucharistiefeier. Di Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. + Internet siehe Wörrstadt. Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim (Pfarrgruppe Wißberg): Fr Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh.; 17 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wallerth.; Uhr Hl. Messe in Partenh. So 9 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinh.; Uhr Hl. Messe in Vendersh; Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsh.; 17 Uhr Abschlussvesper in Gau-Bickelh. Mo Uhr Hl. Messe in Partenh. Di Uhr Hl. Messe in Vendersh. Mi Uhr Hl. Messe in Gau-Weinheim. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Öffnungszeiten kath. Pfarrbüro der Pfarrgruppe Saulheim- Gabsheim in Saulheim: Mo+Fr 9-11 Uhr, Di+Do Uhr, kath-pfarramtsaulheim@t-online.de, Tel , Fax Fr Uhr Rosenkranz, 18 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsheim, Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 11 Uhr Amt in Saulh. Di Uhr Hl. Messe nach Seniorennachmittag in Saulh. Mi Uhr Ökum. Gottesdienst im Haus Gabriel in Saulh. Do 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim. Spiesheim: So Uhr Eucharistiefeier f.d. Pfarrgruppe. + Internet siehe Wörrstadt. Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Mi 19 Uhr Eucharistiefeier. + Internet siehe Wörrstadt. Wörrstadt: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. Do 10 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern; 11 Uhr Stille Stunde. Internet: pfarramt-woerrstadt@gmx.de. Evangelische Gottesdienste: Armsheim: So Uhr Gottesdienst (Lektorin Lessmann). Ensheim: So 9 Uhr Gottesdienst. Gau-Weinheim: So Uhr Gottesdienst in Gau-Bickelh., Römerkeller. Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis (Büroanbau DBH). So Uhr Gottesdienst. Mo 20 Uhr Bläserkreis. Di Uhr Konfirmanden-Unterricht (DBH). Mi Uhr ökum. Andacht im Seniorenheim Haus Gabriel; 20 Uhr Singkreis. Do Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr. Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung unter Bürozeiten: Di + Do Uhr, Mi Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel , Fax: Homepage: EvKi-Nieder-Saulheim@t-online.de. Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Di Uhr Konfirmandenunterricht (MLH). Mi 20 Uhr Singkreis (MLH). Sprechzeiten von Pfr. N. Ansorg n. tel. Vereinbarung unter Bürozeiten im MLH: Do 9-12 Uhr; Tel Kleidersammlung für die Nieder- Ramstädter-Diakonie: Abgabe jeden Samstag am Martin-Luther-Haus von Uhr (bitte Kleidersäcke in den Raum des Dachgeschosses stellen). Partenheim: So Uhr Gottesdienst mit Taufe ( Kirchen-Taxi nach Absprache). Mo Uhr Kirchenchor. Mi 10 Uhr Krabbelkreis; Uhr Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Schornsheim: Do 16 Uhr Jungschar mit Marion. So Uhr Gottesdienst. Mo 16 Uhr Jungschar mit Marion. Di Uhr Konfirmandenstunde. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do Uhr, Tel. 4048, Fax: , EvKG-Schornsheim@t-online.de, Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax Spiesheim: So Uhr Gottesdienst. Udenheim: So kein Gottesdienst. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe Schornsheim. Vendersheim: Sa 18 Uhr Neujahrskonzert. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Wallertheim: So Uhr Gottesdienst in Gau-Bickelh., Römerkeller. Wörrstadt: So Uhr Gottesdienst (Pfr. Koch). Di 19 Uhr Ökum. Gottesdienst der Notfallseelsorge, ev. Kirche. Gemeindearbeit: Do Uhr und Uhr (nach Vereinbarung) Café Willkommen; Uhr Konfirmandenunterricht; 20 Uhr Kantorei. Mo 16 Uhr Kinderchor (4-7 J.), Uhr Kinderchor (8-13 J.). Di Uhr Konfirmandenunterricht. Mi 18 Uhr Bläserkreis; Uhr Suchtkrankenhilfe; 20 Uhr Theolog. Gesprächskreis, ev. Gemeindehaus. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel derzeit Friedrich-Ebert-Straße 11, 2. Stock (gegenüber Dr. Conrad). Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. Internet: Rommersheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Pfr. Koch). So 17 Uhr Weihnachtsoratorium, ev. Kirche. Gemeindearbeit: Mo 20 Uhr Probe Posaunenchor. Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; So 10 Uhr Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst Königskinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.); Fr Uhr Seniorentreff (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel , tobias.lehr@chrischona.org, Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Fr 20 Uhr Orchesterprobe in Wiesbaden. Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Fr 20 Uhr Orchesterprobe in Wiesbaden. Männerrunde im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebens krisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v Uhr Schloß - gasse 14, Alzey, Tel Fortsetzung vom Titel Armsheimer Neujahrsempfang mit Ehrungen Spieckermann zeichnete zusammen mit Wehrführer Arno Krätschmann Detlef Stumpf, der seit 25 Jahren als Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Armsheim fungiert, mit dem Wappenteller aus. Für die Flüchtlingshilfe wurden Harald Goedel und Hermann Schlamann ausgezeichnet. Ebenfalls bedankte sich Spieckermann bei Herrn Dr. Wolfgang Bickel für seine jahrelange Unterstützung. Ortsbeigeordnete Constanze Bräuer zeichnete Wolfgang Ebert für sein jahrelanges und herausragendes Engagement im Tennisclub aus. Weiter wurde Gudrun Schunk von der Radfahrer-Gesellschaft für ihren hervorragenden Einsatz, insbesondere für das traditionelle Volksradfahren am 1. Mai und für den Bunten Nachmittag, ausgezeichnet. Zudem wurde Hans Zaun für seine jahrelange Unterstützung und jederzeitige Einsatzbereitschaft geehrt. Ortsbeigeordneter Christian Wertke ehrte Beate Klippel und Iris Köhler von der Radfahrer-Gesellschaft für ihren jahrelangen und unermüdlichen Einsatz als Trainerinnen im Kunstradsport. Der 1. Ortsbeigeordnete Dr. Hans-Christian Gaebell zeichnete Adolf Klein für die Weinbergshut aus. Darüber hinaus bedankte er sich bei Erich Arnold und Hans Schweikard für ihr herausragendes Engagement zum Wohle der Gemeinde. Bei Wein, einem kleinen Imbiss und vielen interessanten Gesprächen klang der Tag aus. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter (Text und Foto)

21 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nichtamtlicher Teil Seite 21 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Verbandsgemeinde Vereinsleben Elternkreis Kinder von Tschernobyl e.v. Stammtisch Der Elternkreis Kinder von Tschernobyl e.v. lädt recht herzlich am Freitag, 20. Januar um Uhr zu unserem Stammtisch in die Gaststätte Neubornstuben, Neuborn 2 (Sportanlagen), Wörrstadt ein. Über rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. D.Br. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Erich-Kästner Realschule plus Wörrstadt Am Dienstag, 7. Februar 2017 findet unsere Mitgliederversammlung statt. Wir treffen uns um 18 Uhr im Medienraum der Erich-Kästner Realschule plus in Wörrstadt. Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns freuen. Rl.B. Was sonst noch Erich-Kästner-Realschule plus in Wörrstadt Tag der offenen Tür Die Erich-Kästner-Realschule plus in Wörrstadt führt am Samstag, 21. Januar von Uhr einen Tag der offenen Tür für die Grundschüler der 4. Klassen und deren Eltern durch. Wir möchten Sie zu dieser Veranstaltung recht herzlich einladen. An diesem Tag können Sie den Unterricht besuchen und sich davon überzeugen, ob unsere Schule die richtige für ihr Kind sein kann. Wir zeigen Ihnen den Umgang mit dem Whiteboard, Stationenlernen im Fach Mathematik und Deutsch und Erlebnispädagogik in der Sporthalle. In unserem Werkraum wird Ihnen das Wahlpflichtfach Technik vorgestellt und unser Wahlpflichtfach Französisch wird Sie mit der französischen Küche verwöhnen. Auch das Computerlabor und unsere naturwissenschaftlichen Räume können besichtigt werden. Unser Chor und die Bläser-AG sorgen für die Unterhaltung. Eine kurze Präsentation unserer Schule findet jeweils um 9.30 und 11 Uhr statt und wird im Medienraum von unserem Rektor Herrn Sierra Haupt und Konrektor Herrn Scheve durchgeführt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen im Anschluss daran gerne zur Verfügung. Unsere 10. Klässler führen Sie durch unser Schulgebäude und geben Ihnen auch gerne Antworten auf Ihre Fragen. Für das leibliche Wohl ist unser Förderverein zuständig. Wir würden uns freuen, Sie am Tag der offenen Tür begrüßen zu dürfen. Unsere Schulbücherei hat auch für Sie geöffnet. C.Z. Rheingrafen-Realschule plus und FOS Wörrstadt Tag der offenen Tür Die Rheingrafen-Realschule plus und FOS Wörrstadt lädt alle interessierten Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufen 4 und 10 zum Tag der offenen Tür am Samstag, 28. Januar ab 9 Uhr ein. An diesem Tag können die Eltern mit ihren Kindern den Schulalltag erleben und an verschiedenen Projekten teilnehmen. Für Verpflegung und ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm ist außerdem gesorgt. Die Rheingrafen-Realschule plus und FOS freut sich auf zahlreiche kleine und große Besucher. Anmeldetermine Anmeldetermine für Schüler/innen der zukünftigen 5. Klassen sind am Mittwoch, von 8-12 und Uhr, Donnerstag, von 8-15 Uhr, Freitag, von 8-12 Uhr und Samstag, von Uhr. Der Anmeldezeitraum für die Fachoberschule erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 1. März. Weitere Informationen zu schulischen Angeboten und der Option für die Fachoberschule mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung sind auf der Schulhomepage ( zu finden. H.Kz. Obstbaumschnittkurs im Grünen Klassenzimmer Der BUND Alzeyer Land lädt am Samstag, 28. Januar um Uhr in das Grüne Klassenzimmer Im Krag zu einem Obstbaumschnittkurs ein (Altes Wasserhaus an der B 420 zwischen Wörrstadt und Sulzheim, BUND-Wegweiser). Unter der Leitung von Friedhelm Strickler lernen die Teilnehmer/innen in 2-3 Stunden den fachgerechten Schnitt von Streuobstwiesenbäumen. Für einen kleinen Imbiss und Getränke sorgen die BUND-Aktiven. Die Kursgebühr beträgt 5 Euro. Wer hat, sollte Astscheren mitbringen. Eine wetterfeste Bekleidung und festes Schuhwerk sind empfehlenswert. Verbindliche Anmeldung bis zum bei BUND Kreisgruppe Alzeyer Land, Ernst-Ludwig Hammen, ernst-ludwig.hammen@bund-rlp.de, Tel , Alx.S. Informationsabend erfreute sich großer Beliebtheit Ende November 2016 fand in der Rheingrafen Realschule plus und FOS Wörrstadt ein Informationsabend für die Eltern interessierter Grundschüler/ innen statt, welcher von den Eltern zahlreich angenommen wurde. Das Programm umfasste neben einer ausführlichen Vorstellung des Schulprofils durch die Schulleitung und die in den Unterstufenklassen unterrichtenden Lehrkräfte auch eine Führung durch das Haus. Hier konnten die interessierten Eltern sich ein Bild von den Räumlichkeiten machen und erhielten fundierte Informationen von den anwesenden Pädagogen. Um den Einblick in das Schulleben hierbei noch umfassender zu gestalten, konnten die Eltern sich beim Rundgang unterschiedlichste Exponate von Schüler/innen betrachten, welche von diesen im Rahmen des Unterrichts erstellt wurden. Weitere Möglichkeiten Einblick inf die Rheingrafen Realschule zu nehmen bieten sich für interessierte Eltern während des Tags der offenen Tür am 28. Januar sowie im Rahmen der Schnuppertage für Grundschüler/innen, welche mit den abgebenden Bildungseinrichtungen koordiniert wurden und ebenfalls zu Beginn des Jahres 2017 stattfinden. Interessierte Eltern können sich jederzeit über die Schulhomepage oder aber auch vor Ort zu den Öffnungszeiten des Sekretariats informieren. Die Schulleitung freut sich über jeden Interessenten und jeden kleinen Neuankömmling. H.Kz. H. Armsheim Was sonst noch Infotreffen für die Kinder- und Jugendfreizeit Pfarrgruppe Wörrstadt 2017 Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Gemeindenachmittag Die Ev. Kirchengemeinde Armsheim lädt herzlich ein zum Gemeindenachmittag am Mittwoch, 25. Januar von Uhr. Nach der Andacht von Pfr. Bendler und dem gemeinsamen Kaffeetrinken ist Gerd Brzoska, Bad Kreuznach mit einem Bildervortrag zu Gast mit dem Thema Die Rheinhessische Schweiz - ein fotografischer Streifzug vom Lerchenberg bis in das etwas andere Rheinhessen. Der Kirchenbus fährt zu den bekannten Zeiten. E.Ben. Konzert Christliche Vielfalt Herzliche Einladung zu einem exklusiven Konzert Christliche Vielfalt mit dem Herasimchuk Ensemble aus Minsk, Weissrußland. Das Konzert findet am Mittwoch, 25. Januar um 19 Uhr in der ev. Kirche Armsheim statt. Der Eintritt ist frei. Am Ausgang wird eine Kollekte erbeten. E.Ben. Begegnungscafé Am Donnerstag, 26. Januar um 15 Uhr findet das nächste Begegnungscafé im Ev. Gemeindehaus in der Bahnhofstraße statt. Herzlich eingeladen sind alle Flüchtlinge, interessierten Bürger/innen und Helfer/innen. Bei Tee, Kaffee und Kuchen können wir uns kennenlernen, miteinander ins Gespräch kommen und Hilfe und Unterstützung finden. Die Flüchtlingshilfe Armsheim freut sich auf Ihren Besuch. B.Mg. Ma(h)lzeit miteinander Sie essen gerne in netter Gesellschaft und genießen es, wenn für Sie gekocht wird und nach dem Essen ist noch Zeit zum Plaudern? Herzliche Einladung zum 1. Armsheimer Suppentag! Am 3. Februar erwarten wir Sie von Uhr im Remigius Hof! Sie müssen abgeholt werden? Bitte teilen Sie uns das bei Ihrer Anmeldung mit! Sie brauchen es barrierefrei? Auch das ist gewährleistet! Nein, es kostet nichts! Aber wir haben einen Spendentopf! Bitte melden Sie sich bis zum an. Unsere Anrufbeantworter sind eingeschaltet! Wir freuen uns auf Sie: Heidelinde Bopp; Gerdi Rings- Goetsch, Tel ; Maria Di Geraci-Dreier, Tel Dies ist eine Kooperative interessierter Armsheimer BürgerInnen, Einrichtungen und der Gemeindeschwester plus. M.D.G.-D. Ensheim Was sonst noch Erfolgreiche Sternsingeraktion 2017 Siehe unter Spiesheim, Rubrik Was sonst noch. Infotreffen für die Kinder- und Jugendfreizeit Pfarrgruppe Wörrstadt 2017 Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Gabsheim Vereinsleben Generalversammlung des KMV Gabsheim Der katholische Musikverein Gabsheim lädt alle seine Mitglieder zu seiner ordentlichen Generalversammlung ein.

22 Seite 22 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Die Versammlung findet am 27. Januar 2017 um 20 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Geschäftsbericht; 3. Kassenbericht; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Wahl des Vorstandes; 7. Wahl der Kassenprüfer; 8. Verschiedenes. Ch.Mü. Fastnacht in Gabsheim Am Samstag, 18. Februar veranstaltet der KCG Gabsheim wieder seinen närrisch bunten Abend: Spaß und Kokolores sind bei unserer Partysitzung vorprogrammiert. Wir freuen uns auf einen lustigen Abend mit vielen Feierwütigen. Los geht s um Uhr in der Gemeindehalle. Karten gibt es im Vorverkauf am 4. Februar um 10 Uhr in der Gemeindehalle zum Preis von 9,99 Euro. Am Sonntag, 19. Februar startet um Uhr unser gemütlicher Fastnachtsumzug durch die Ortsgemeinde. Treffpunkt ist am Feuerwehrhaus. Anschließend feiern wir gemeinsam in der Gemeindehalle unsere Kinderfastnacht bei Kaffee, Kuchen und Würstchen weiter. Hier haben wir uns ein paar schöne Programmpunkte überlegt. Bitte Kaffeegedeck mitbringen. Wir freuen uns schon jetzt auf ein närrisches Wochenende! S.Ro. KCG-Fastnachts-Umzug Dieses Jahr gibt es in Gabsheim wieder einen Fastnachtsumzug. Am Sonntag, 19. Februar ab Uhr zieht unser Umzug wieder durch Gabsheim. Alle Mitglieder und Freunde der Gabsheimer Fastnacht sind gerne eingeladen sich zu beteiligen. Ob als Zuschauer oder Zugteilnehmer. Wir haben dieses Jahr das Motto Gabsheimer Nikolaus! Am Samstag, 25. Februar nimmt der KCG am Jubiläumsumzug in Bechtolsheim mit einem Wagen teil. Alle Interessierten, die teilnehmen wollen, sollen sich bitte anmelden unter Tel U.Mi. Was sonst noch Mitgliederversammlung der Seniorengemeinschaft Am Dienstag, 24. Januar 2017 findet um 15 Uhr die Mitgliederversammlung der Seniorengemeinschaft Gabsheim im Dorfgemeinschaftsraum statt. Neben den üblichen Regularien stehen auch Vorstandswahlen auf dem Programm. Der Verein freut sich über eine rege Teilnahme. W.Sp. Gau-Weinheim Sport Andreas Meininger nicht zu schlagen TT TuS Vendersheim/Gau-Weinheim Siehe unter Vendersheim, Rubrik Sport. Tischtennis - TuS Gau-Weinh./Vendersheim Kreisklasse B Herren Im Auswärtsspiel am gegen SG Schornsh./Udenheim sahen die Zuschauer sehr spannende Spiele. Fünf Spiele wurden erst im 5. Satz entschieden. T.Bals konnte seine beiden Einzel gewinnen. Die Spieler des TuS gewannen am Ende etwas glücklich mit 7:5. Kreisklasse C im Heimspiel gegen FSV Saulheim III verlor in spannenden Spielen mit wiederum fünf 5-Satzentscheidungen die TuS etwas unglücklich mit 5:7. Kreisklasse D2 Im Heimspiel am gegen TV Albig IV verloren die Spieler des TuS gegen eine stark aufgestellte Mannschaft klar mit 0:7. Zu seinem ersten Einsatz bei Vendersh./Gau-Weinheim kam Jugendspieler Nils Themann aus Vendersheim und er spielte sehr gut. J.T.M. Partenheim Vereinsleben Landfrauenverein Herzliche Einladung an alle Mitglieder mit ihrem Partner am 21. Januar um 19 Uhr zum Kinoabend Wir sind die Neuen in der St. Georgenhalle. Wer sagt eigentlich, dass man mit 60 alt ist? Anne, Eddi und Johannes bestimmt nicht. Sie sind um die 60, können sich wenig leisten und gründen deshalb ihre alte Studenten-WG einfach neu. Alles soll so sein wie früher: Bis spät nachts um den Küchentisch herumsitzen und Wein trinken, über Gott und die Welt philosophieren und dabei die ehemaligen Hits hören. Der Eintritt ist frei. Hi.Ru. Saulheim Infos Ihrer Gemeinde Eis-Übung in der Mühlbachaue Am vorletzten Sonntag fand in der Mühlbachaue an den großen Teichen eine Eis-Übung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Foto: Al.St. Da die Teiche zugefroren waren, konnte man so eine Übung ansetzen. In die Mitte der Eisfläche wurde ein großes Loch gemacht und ein Feuerwehrmann tauchte dort in das eiskalte Wasser, natürlich in einem Schutzanzug. Der Ernstfall wurde geprobt und eine Person musste gerettet werden. Mit Hilfe von Leitern die auf die Eisfläche gelegt wurden, schafften sich die Feuerwehrleute an die zu rettende Person heran und zogen diese aus dem Wasser. Wir hoffen, dass dieser Ernstfall nie eintreten wird. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Fortsetzung vom Titel Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Saulheim Peter Steinruck wurde ebenfalls für seinen Tätigkeit im Ortsgemeinderat, Jahresabschlussausflug des Gau-Weinheimer Bürgertreffs Am stand der jährliche Jahresabschluss-Ausflug für 2016 des Gau-Weinheimer Bürgertreffs e.v. auf dem Terminkalender. Um 12 Uhr starteten 11 Teilnehmer zu Fuß nach Wallertheim, um von dort mit dem Zug nach Mannheim zu fahren. Im Barockschloss Mannheim angekommen, wurde die Gruppe von zwei Putzfrauen empfangen. Bei der im Vorfeld gebuchten Themenführung Die Theres und d' Frau Schäufele - Zwei Putzfrauen fegen durchs Schloss lernten alle das Schloss auf eine ganz andere und sehr unterhaltsame Weise kennen. Nach einer weiteren unterhaltsamen Zugfahrt kamen alle gegen 19 Uhr wieder in Wallertheim an, wo die Gruppe zum Abschluss einkehrte und bei einem gemütlichen Abendessen den spannenden Besuch im Mannheimer Schloss nochmal Revue passieren ließen. Wir bedanken uns bei allen Helfern, die im Jahr 2016 dazu beigetragen haben, all unsere Veranstaltungen erfolgreich durchzuführen. Wir freuen uns darauf, auch im Jahr 2017 wieder Altbewährtes und Neues gemeinsam umzusetzen! Text/Foto: V.Go. als Beigeordneter sowie für viele Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein die Ehrennadel der Ortsgemeinde Saulheim verliehen. Die Showtanzgruppe Dance Emotion erreichte beim Rheinischen Showtanz-Turnier den 2. Platz und wurde 2016 Deutscher Vizemeister im Showtanz. Weiterhin durften wir Jonas Schimsheimer lobend erwähnen. Er ist Deutschlands jüngster Schornsteinfegermeister mit eigenem Kehrbezirk. Der Saulheimer Männerchor erfreute uns nach den Ehrungen noch einmal mit zwei Liedbeiträgen. Bis in den späten Abend ging es dann weiter zum gemütlichen Teil beim Gläschen Wein und guten Gesprächen. Foto: Ch.St. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Kunst / Kultur Neujahrskonzert Sängervereinigung und Liederkranz Herzlich eingeladen sind die Saulheimer Bevölkerung und alle Mitglieder, Freunde, Gönner des Sängervereinigung e.v. und dem MGV Liederkranz 1884 e.v. Starten Sie mit uns musikalisch in das Jahr Das Konzert beginnt am Samstag, 21. Januar um 19 Uhr in der Sängerhalle. Neben der Ehrung verdienter Sänger und Mitglieder durch den Chorverband und die Vereine, steht der Chorgesang vom Frauenchor Liederkranz 1978, dem Frauenchor incognito und den Voices of the night sowie dem Männerchor Saulheim auf dem Programm. Lernen Sie außerdem mit Franz Stüber den neuen Dirigenten vom Frauenchor Liederkranz kennen. Auch der Männerchor Saulheim wird mit Gerhard Wöllstein seinen neuen Chorleiter vorstellen und den Dirigentenstab von Marcel Rudszeck übernehmen. Gerade jetzt wäre auch ein guter Zeitpunkt sich den Chören anzuschließen. Also schnuppern Sie doch einfach mal bei uns herein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Spenden für die Chorarbeit sind erbeten. Fr.De. Sport Faires Futsal-Turnier Rasant, fair und unterhaltsam war das Votum der Besucher zum Turniertag des SWFV-Kreismeisterschaftsturniers der Herren 2017 (Kreis-Mainz-Bingen) am in Saulheim. Dieses Turnier bewies, dass der Hallenfußball noch extrem lebendig ist. Gewinner war Bretzenheim I nach einem 6-Meter- Schießen, da es in der regulären Spielzeit gegen den Finalgegner SV Gonsenheim 1:1 stand. Saulheim I verfehlte ganz knapp, in eines der Halbfinale vorzudringen, was aber Saulheim II gelang. Dort musste man sich dem SV Gonsenheim geschlagen geben und beim kleinen Finale um den 3. Platz verlor man knapp gegen den TSV Ebersheim im 6-Meter-Schießen, der dadurch den 3. Platz erreichte und Saulheim II sich angesichts des hochklassig besetzten Turniers über einen hervorragenden 4. Platz freuen konnte. Der von der Turnierleitung ausgesprochene Dank an die Mannschaft der Freunde Afghanistans Rhein Main, die trotz kleinstem Kader das 12-er Turnier erst ermöglicht haben, wurde bei der coolen Spielweise der Mannschaft von den Rängen lautstark unterstützt.

23 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nichtamtlicher Teil Seite 23 Der FSV Saulheim bedankt sich bei allen Akteuren, Besuchern sowie Helfern und sagt schon jetzt auf ein Neues im Januar L.L. SG Saulheim Handball Ergebnisse Aktive: Völklingen - 1. Herren 32:27 Jugend: Schott - m. D 17:20 Im ersten Spiel in 2017 mussten wir gleich zum Spitzenspiel nach Mainz reisen. Die Ausgangslage war klar, nur mit einem Sieg gegen die starken Mainzer konnten wir verhindern, dass Schott in der Tabelle an uns vorbeizieht. In den ersten Minuten waren wir im Angriff etwas zu zaghaft und lagen somit schnell mit 2 Toren zurück. Die ersten eigenen Treffer gaben der Mannschaft den notwendigen Glauben an die eigene Stärke und so entwickelte sich ein sehr ausgeglichenes und spannendes Jugendhandballspiel. Nach dem 4:4-Ausgleich legten wir zum ersten Mal vor und konnten uns die 8:9-Halbzeitführung sichern. Überzeugt, hier heute etwas holen zu können, begannen wir die 2. Hälfte furios. Mit einem 4-Tore-Lauf wurde die Führung ausgebaut und der Gegner war nachhaltig beeindruckt. Die körperlich überlegenen Mainzer versuchten dagegenzuhalten und wieder heranzukommen, aber die willensstarke Gegenwehr der kompletten Mannschaft konnte das verhindern. Wir gaben die Führung nicht mehr aus der Hand und konnten so das schwierige Auswärtsspiel für uns entscheiden. U.Nb. Alzey - m. A 32:36 Alzey - m. B 34:25 Schott - m. E 7:21 Bretzenheim - w. D 26:10 Vorschau Heimspiele: Sa., Uhr: m. C - RN-Bingen Uhr: 3. Herren - TV Alzey Uhr: 2. Herren - Nieder-Olm II So., Uhr: w. D - Osthofen Uhr: 2. Damen - Nieder-Olm Uhr: 1. Damen - Ingelheim Auswärtsspiele: Sa., Uhr: Osthofen - m. D So., Uhr: Meisenheim - m. E Uhr: Meisenheim - m. B Uhr: Meisenheim - m. A Uhr: RN-Bingen - 1. Herren A.V. Vereinsleben Frauenchor 1978 steht unter neuer Leitung MGV Liederkranz 1884 Saulheim e.v. Unsere Dirigentin Cathrin Räpple wurde versetzt und musste daher alle Chöre abgeben. Die Frauen haben sich für einen jungen Mann, Franz Stüber, entschieden. In Düsseldorf geboren und in Heidesheim aufgewachsen, ist er ein Kind unserer Region. Seine Freizeit verbringt er im Weinberg in Rauenthal und freut sich auf seinen ersten eigenen Wein nach dem Abitur beendete er auch seine Ausbildung zum C-Musiker im Institut für Kirchenmusik Mainz. An der Hochschule für Musik begann er die Ausbildung zum Jazzund Popularmusiker mit Schwerpunkt Saxophon schloss er die Ausbildung mit dem Bachelor ab nahm er sein Studium der Medieninformatik an der HRSM Wiesbaden auf. Seit 2010 ist er Chorleiter des kath. Kirchenchores Bingen-Büdesheim und in diesem Jahr übernimmt er unseren Frauenchor 1978 und den ev. Kirchenchor Udenheim. Außerdem ist er Mitglied im Vokalensemble ENONA, der MVC Hofkapelle Mainz und hat eine eigene Formation. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Probearbeit und gelungene Konzerte. Dies ist auch für Neueinsteiger die ideale Zeit für die Teilnahme an den Proben. Alle Altersklassen sind uns willkommen, auch die über 65 Jahre. Wir proben jeden Mittwoch um 18 Uhr in der Sängerhalle Saulheim hinter der Bühne. Zugang durch den Garten der Sängerhalle (Seitenpforte). Versuchen Sie es ganz unverbindlich. Da.Ba. Was sonst noch Ev. Jugendtreff Die Ev. Kirchengemeinden Nieder- und Ober-Saulheim laden alle interessierten Jugendlichen zum nächsten Ev. Jugendtreff am kommenden Freitag, 20. Januar von Uhr in die Jugendräume des Dietrich-Bonhoeffer- Hauses ein. Über ein reges Interesse würde sich der gemeinsame Jugendausschuss sehr freuen. Ch.St. Kinderwortgottesdienst Alle Kinder mit ihren Geschwistern, Eltern und Großeltern sind wieder eingeladen, wenn wir uns im Kinderwortgottesdienst auf die Spuren Jesu begeben. Menschenfischer wird das Thema am Sonntag, 22. Januar sein. Wir treffen uns zum Gottesdienst um 11 Uhr in der Kirche und gehen dann zum Beten, Singen und Gestalten ins Haus St. Josef. Wir freuen uns auf euer Kommen. Hei. Vorlesestunde für Kindergartenkinder Liebe Kinder, wenn ihr zwischen 4 und 6 Jahren alt seid, gern spannende oder lustige Geschichten hört, dann kommt bitte am Donnerstag, 26. Januar um 16 Uhr in die Bücherei in Saulheim, Wedengasse 4. Gemeinsam könnt ihr dort eine interessante Vorlesestunde erleben. Wir freuen uns auf viele kleine Zuhörer/innen. Kl.St. Musikgottesdienst mit neuen Kirchensongs Schritte wagen im Vertraun auf am Sonntag, 12. Februar um 10 Uhr in der ev. Kirche Ober-Saulheim. Die Kirche wäre viel voller, wenn es öfter moderne Kirchen-Lieder mit flotteren Rhythmen und zeitgemäßen Texten geben würde. Dieser Satz ist immer wieder zu hören, nun gibt es Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen: Alle Menschen, die Lust auf frischen Wind im Gottesdienst und auf neue Lieder haben sind herzlich eingeladen, an zwei Abenden im Martin-Luther-Haus Ober-Saulheim neue Songs auszuprobieren. Die beiden Singabende mit Doris Neuhäuser und Klaus-Peter Konrad finden am Freitag, 3. Februar um 19 Uhr und am Mittwoch, 8. Februar um 20 Uhr in lockerer Atmosphäre im Martin-Luther- Haus in Ober-Saulheim statt. Die beliebtesten der Lieder erklingen dann im Gottesdienst für Konfirmanden, Jugendliche und Junggebliebene am 12. Februar um 10 Uhr in der ev. Kirche Ober-Saulheim. Nähere Information bei Doris Neuhäuser (Tel ). N.An. Flohmarkt Rund ums Kind Am Samstag, 18. Februar findet von Uhr ein Flohmarkt Rund ums Kind der Kindertagesstätte Regenbogen im Bürgerhaus, Am Westring 4 in Saulheim statt. Kleidung, Spielzeug, Fahrzeuge und ähnliches werden zum Verkauf angeboten. Der Verkauf erfolgt an Einzelständen, die Tische vom Bürgerhaus (70x170 cm) werden zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Standgebühr beträgt 7 Euro und einen Kuchen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung die Kuchensorte an. Anmeldungen werden ab sofort bis im Büro der Kindertagesstätte ( ) entgegengenommen. S.Ul. Schornsheim Kunst / Kultur Eis am Kiel Nach dem erfolgreichen Debüt der Musical Factory mit ihrem sensationellen Auftritt Wonnegau-West im letzten Jahr folgt am 1. April in Schornsheim das nächste Highlight der Kult- Musical-Truppe. Der TSV Schornsheim präsentiert die Musical Factory mit ihrer Kreuzfahrt-Revue Eis am Kiel mit Highlights aus vielen bekannten Musicals. Beginn ist am 1. April um 20 Uhr, Einlass erfolgt ab Uhr. Der Kartenvorverkauf ist bereits in vollem Gange. Erworben werden können die Eintrittskarten bei folgenden Vorverkaufsstellen: Unser Laden, Kirchstraße 1 in Schornsheim; BINO Bücher, Pariser Straße 107 in Nieder-Olm; Bücheroase, Friedrich-Ebert-Straße 68 in Wörrstadt; Das Lädchen, Ober-Saulheimer Straße 34a in Saulheim; La Danza Tanzmode, Jakobsbergstraße 3 in Mainz und unter folgenden Mobilfunknummern: und Der TSV Schornsheim freut sich mit Ihnen auf einen glamurösen Abend, bei dem auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt sein wird. C.K. Weitere Infos unter: Testen Sie die neueste Messtechnologie! Vereinbaren Sie einen Termin. Was sonst noch Kindersachenbasar Schornsheim Am Samstag, 18. März findet von Uhr in der Gemeindehalle in Schornsheim wieder der kunterbunte Kindersachenbasar statt. Moderne, einwandfreie Kinderbekleidung (Frühling/Sommer, Größe ), Schuhe in gutem Zustand, Spielsachen, Bücher, Fahrräder, Kinderwagen, Autositze, etc. nehmen wir gerne zum Verkauf an. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich; Helfer sind herzlich willkommen. Vom Förderverein der Grundschule in Schornsheim werden während der Verkaufszeit Kaffee, Kuchen sowie Erfrischungsgetränke zu günstigen Preisen angeboten. Weitere Infos und Verkaufsnummern erhalten Sie ab sofort bei G. Ebling ( ) oder C. Koch ( ). C.K. Spiesheim Vereinsleben Spiesheimer Fastnacht Kartenvorverkauf Am Samstag, 21. Januar findet von Uhr in der Sängerhalle der Kartenvorverkauf für beide Sitzungen (1. Sitzung am und 2. Sitzung am , jeweils um Uhr) statt. H.Wen. Mitgliederversammlung des Bauernvereins Spiesheim Zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung laden wir Sie hiermit recht herzlich ein am Montag, 30. Januar 2017 um 20 Uhr in der Sängerhalle Spiesheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorsitzenden; 3. Bericht des Kassenwartes; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Neuwahlen zum Vorstand; 7. Neuwahl von einem Kassenprüfer; 8. Bericht über die allgemeine Marktsituation im Agrargeschäft durch Egon Berberich; 9. Bericht von Heribert Erbes über aktuelle Themen der Weinvermarktung; 10. Verschiedenes. Eine Jung- u. Füllweinprobe mit Spiesheimer Weinen aus dem Jahrgang 2016, verbunden mit einem Imbiss, wird den Abend beschließen. Der Vorstand bittet um eine rege Teilnahme. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Am gleichen Abend findet um 19 Uhr in der Sängerhalle in Spiesheim die ordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Spiesheim statt. Ber. Was sonst noch Infotreffen für die Kinder- und Jugendfreizeit Pfarrgruppe Wörrstadt 2017 Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Das Nachrichtenblatt online lesen unter

24 Seite 24 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Wir kommen daher aus dem Morgenland ENERGIE SPAREN mit Fenster und Rollladensanierung Erfolgreiche Sternsingeraktion 2017 Trotz Kälte und Glatteis waren am Wochenende nach dem in unseren Gemeinden Spiesheim und Ensheim wieder viele Sternsinger mit viel Freude und großem Eifer unterwegs, um den Neujahrssegen als Hl. Drei Könige zu den Menschen und Häusern zu bringen. Die Kinder, Jugendlichen und begleitenden Erwachsenen wurden dabei sehr freundlich und dankbar empfangen und mit großzügigen Spenden für das Kindermissionswerk zugunsten notleidender Kinder bedacht. In diesem Jahr wurde unter dem Motto Gemeinsam für Gottes Schöpfung, in Kenia und weltweit insbesondere für Bedürftige in der Turkana in Kenia gesammelt, die durch den Klimawandel unverschuldet immer mehr in Not geraten. Im Dankgottesdienst der Sternsinger wurde ausführlich über die Situation der Menschen in Kenias Norden berichtet. Die Sternsinger haben sage und schreibe 3360 Euro gesammelt (2465 Euro in Spiesheim und 895 Euro in Ensheim). Allen, die in irgendeiner Weise bei dieser Aktion mitgemacht und Verantwortung übernommen haben, gilt großes Lob und Anerkennung. Genauso herzlich danken möchten wir auch den vielen Spendern, die das tolle Sammlergebnis überhaupt erst möglich gemacht haben. Einen Teil der Süßigkeiten, die die Sternsinger geschenkt bekamen, wurden zur Alzeyer Tafel gebracht, um auch dort den Kindern eine Freude zu machen. Ju.Sc. Sulzheim Sport Tischtennis SG Sulzheim/Rommersheim 1. Mannschaft Bezirksliga Gut gespielt und doch nach hartem Kampf mit 9:6 gegen Gau-Odernheim verloren. Nach den Doppeln lag man mit 2:1 in Führung durch Brand/Serbest und Friedrich/Clemens. Im vorderen Paarkreuz blieb Brand ungeschlagen und holte 2 Punkte, dabei gelang es ihm den Spitzenspieler von Gau- Odernheim (Bauer) glatt mit 3:0 zu besiegen; die restlichen Punkte holten Kühne und Friedrich. 2. Mannschaft Kreisklasse A Im Heimspiel gegen Frei-Laubersheim musste man leider mit mehrfachen Ersatz antreten und verlor mit 9:3. Die Punkte holten im Doppel Komm/ Schicklinski 1x und im Einzel Blum 1x und Ehlert. 3. Mannschaft Kreisklasse B Wichtiger 7:5-Heimsieg gegen den Nachbarn aus Wörrstadt. Garant für den Sieg war der Gewinn von 3 Doppeln durch Jung/Jung 2x und Schmenger/Schicklinski 1x. Die Einzel gewannen Schicklinski 2x, Jung 1x, Jung 1x und Schmenger. 4. Mannschaft Kreisklasse C Wieder kein Sieg. Zur Rückrunde verlor man klar mit 7:2 gegen Gumbsheim und belegt weiterhin den letzten Platz. Dusch/Nahlen gewannen ihr Doppel sowie im Einzel Dusch. 5. Mannschaft Kreisklasse D 1 Im Heimspiel gegen Gau-Odernheim hatte man keine Chance und verlor glatt mit 7:0. Pokal 1. Mannschaft Pokal-Aus im Viertelfinale mit 4:1 gegen Nierstein (Bezirksoberliga). Es gab aber trotzdem einige enge Spiele. Brand war 1x erfolgreich auch Serbest und Friedrich waren an der Platte. 3. Mannschaft Pokal Im Pokalspiel in Schornsheim hatte man keine Chance und verlor mit 4:0. Jugend Pokal Pokal-Aus im Heimspiel gegen Frei- Laubersheim mit 4:1. Klar holte den Ehrenpunkt. Schüler 1. Mannschaft Pokal Die 1. Mannschaft gewann in Saulheim mit 4:2. Es war eine geschlossene Mannschaftsleistung. Knapper 5-Satzsieg im Doppel durch Huprich/Leistner. Die Einzel gewannen Leistner 2x und Huprich 1x. Schüler 2. Mannschaft Pokal Auswärtssieg im Pokal in Gau Odernheim mit 4:2. Das Doppel Dragun/Hein gewann 1x. Die Einzel gewannen Dragun 1x, Hein 1x und Winzer 1x. H.Fri. Vereinsleben Sulzheimer Fassenachter Nach einem gelungenen Kartenvorverkauf sind noch Restkarten für die Kleine Sitzung am um Uhr mit der anschließenden 5. Sulzheimer Fastnachtsparty und für die 2. Sitzung am um Uhr zu haben. Diese können Sie telefonisch, Mo-Fr zwischen 16 und 18 Uhr unter , Rolf Krause oder am 29. Januar bei der Kartenausgabe in der Gemeindehalle von Uhr noch erwerben. Vorbestellte Karten, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden dem Verkauf wieder zugeführt. Karten nur für die Fastnachtsparty werden nur an der Abendkasse ausgegeben. Für die 5. Sulzheimer Fastnachtsparty konnte wieder der Garant für Gute Laune, DJ Markus, verpflichtet werden. So wurden die Kindergartenkinder in Sulzheim am nachmittags von den Sternsingern begrüßt. In der Begleitung von Bianca Ries kamen Lena, Elias, David und Amelie und konnten den Kindern neben dem oben genannten Lied auch einiges über die 3 Könige erzählen. Die Kindergartenkinder selbst haben im Vorfeld schon viel über die 3 Weisen gehört und im Kindergarten Bilder dazu gemalt. Viele Kinder haben auch von Weihnachten erzählt, was sie alles geschenkt bekommen haben. Es wurde deutlich gemacht, dass wir die Geburt Jesu mit diesem Fest feiern. Der Gedanke wurde aufgegriffen, dass eigentlich auch das Jesuskind Geschenke zu dessen Geburtstag bekommen sollte. Das größte Geschenk für Jesus ist, wenn anderen geholfen wird, die Hilfe benötigen, so erklärten die Erzieherinnen es. Es hatten fast alle Kinder Geld für die Sternsingeraktion gesammelt, die in diesem Jahr für Menschen ist, die vom Klimawandel direkt betroffen sind. Stolz und mit Freude durften die Kinder ihren Beitrag in die Sammeldose werfen. Dann wurden zusammen die letzten Weihnachtsplätzchen verspeist und mit einem heißen Kinderpunsch wurden die Sternsinger verabschiedet, mit dem Versprechen, dass sie auch im nächsten Jahr wieder den Kindergarten segnen. Text/Foto: A.Bn. Die Sulzheimer Fassenachter freuen sich auf Ihren Besuch, auch zur Nachwuchs- und Kinderfastnacht am mit anschließendem musikalischem Ausklang, nicht nur für die Eltern. Ro.Kr. Was sonst noch Infotreffen für die Kinder- und Jugendfreizeit Pfarrgruppe Wörrstadt 2017 Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Udenheim Sport Tischtennisspieler gesucht Die Tischtennisabteilung der SG Schornsheim/Udenheim sucht Spieler ab 8 Jahren. Das Training findet montags von Uhr in der Mehrzweckhalle in Udenheim statt. Wir freuen uns auf viele neue Gesichter. E.Z. Neues Kursangebot im TV Udenheim Baby in Bewegung Ein Kursangebot für die allerkleinsten im TV Udenheim: für Babys im Alter zwischen 3 und 12 Monaten. Sie werden mit Ihrem Baby singen, spielen, strampeln, forschen, beobachten, massieren, Erfahrungen austauschen, experimentieren und noch vieles mehr entdecken. Es gibt insgesamt 2 verschiedene Module: Modul 1 für Babys im Alter zw. ca. 3 und ca. 7 Monaten; Modul 2 für Babys im Alter zw. ca. 6 und ca. 12 Monaten. Infos zu Modul 1: 9 x je 75 Min., donnerstags von Uhr. Dieser Kurs ist für Kinder im Dezember 2016 und Januar 2017 geborene, er beginnt am Anmeldeschluss: Infos zu Modul 2: 12 x je 75 Min., freitags von Uhr. Dieser Kurs ist für Kinder, die zwischen dem und geboren sind, er beginnt am Anmeldeschluss: Weitere Infos: Es gibt pro Kurs nur 10 Plätze, diese werden nach Eingang vergeben. Das Angebot wird in der Sporthalle Udenheim (Mehrzweckraum) stattfinden. Kosten werden erhoben. Die genauen Termine, Anmeldeformular sowie weitere Infos zum Kursangebot Baby in Bewegung finden Sie auf unserer Homepage oder bei der Kursleiterin Katrin Fauth: katrin-fauth@t-online.de. K.F. Vereinsleben Näh- und Stricktreff beim LandFrauenverein Udenheim Ab Mittwoch, 1. Februar treffen wir uns wieder um 19 Uhr im Mehrgenerationenhaus zum Nähen und Stricken. Regelmäßig mittwochs werden wir an unserem Spendenprojekt Strickmützen für Neugeborene und Lagerungskissen für Brustkrebspatienten in geselliger Runde weiterarbeiten. Auch Nichtmitglieder und Neuzugänge sind herzlich willkommen. T.Wr. Neujahrsempfang beim LandFrauenverein Udenheim Am lud der LandFrauenverein seine Mitglieder zu einem gemeinsamen Frühstück ein. Brigitte Becker be-

25 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nichtamtlicher Teil Seite 25 Wir gratulieren Gau-Weinheim Eva Krauß Partenheim Erna Eppelmann 83 Jahre 95 Jahre Ruhe finden unter Waldbäumen Ruhewald-Rheinhessische-Schweiz Info-Telefon: Erleben Sie bei einem Spaziergang oder einer Führung die besondere Atmosphäre dieser in Rheinhessen einmaligen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim. Weitere Informationen unter Schornsheim Katharina Führer Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Wörrstadt Sulzheim , Uhr Landfrauen Sulzheim Kulinarische Weinprobe Vorraum der Gemeindehalle Wörrstadt-Rommersheim , Uhr Bachchor und Bachorchester Rheinhessen-Mitte sowie 6 Solisten Leitung: Kantor Klaus-Günter Brand Weihnachtsoratorium Ev. Kirche Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter Veranstaltungen Verbandsgemeinde Wörrstadt , Uhr Verkehrsverein Herzliches Rheinhessen e.v. 12. Fackelwanderung Start am Bürgerhaus, Saulheim Gabsheim , Uhr Treffen der Vereine Erstellung eines Terminkalenders 2017 Gemeindebüro, Hauptstraße 6 Saulheim , Uhr Arbeiterwohlfahrt Seniorentreff Alte Schule, Neue Pforte , Uhr Landfrauenverein Ober-Saulheim Spieleabend Weingut Dörrschuck Schornsheim , Uhr Informationsveranstaltung zum Thema Pflegereform durch den Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Altentagesstätte i.d. Gemeindehalle Udenheim , Uhr TV 1888 Udenheim e.v. Mitgliederversammlung Mehrzweckhalle Wörrstadt , Uhr proakkordeon Wörrstadt e.v. Mitgliederversammlung Ratssaal 90 Jahre grüßte die stolze Zahl von 56 Damen mit einem Glas Sekt. In ihrer Ansprache bedankte sie sich im Namen des Vorstandes bei den anwesenden Damen für deren tatkräftige Mithilfe und Tortenspenden. Weiterhin wurde die rege Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen des letzten Jahres hervorgehoben. Abschließend informierte sie über die geplanten Veranstaltungen in Die aktuellen Arbeiten des Näh- und Stricktreffs wurden vorgestellt und gezeigt. Die Strickmützen für Neugeborene und Lagerungskissen für Brustkrebspatienten werden in wöchentlich stattfindenden Treffen hergestellt und an ein Krankenhaus in Mainz gespendet. Dieser Beitrag von Herzlichkeit wurde mit großem Applaus honoriert. Bei einem reichhaltigen Frühstücksbuffet, das kaum Wünsche offen ließ, und liebevoll eingedeckter Kaffeetafel, fühlten sich die anwesenden Damen im ev. Gemeindehaus sichtlich wohl. So begrüßten die LandFrauen Udenheim das neue Jahr und gingen fröhlich gelaunt mit einem Präsent in den Alltag zurück. T.Wr. Was sonst noch Seniorentreff der Ortsgemeinde Zu unserem 1. Monatstreffen im Jahr 2017 laden wir herzlich ein. Es findet am Mittwoch, 25. Januar statt von Uhr im Mehrgenerationenhaus (Altes Rathaus). Es ergeht herzliche Einladung an alle Udenheimer Bürger/ innen ab dem 60. Lebensjahr. E.U. Vendersheim Infos Ihrer Gemeinde Erfolgreiche Sammlung der Sternsinger Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam für Gottes Schöpfung - in Kenia und weltweit! Dies war in diesem Jahr das Leitmotiv der Sternsinger-Aktion. Bei dem engagierten Einsatz der Kinder beider Konfessionen wurde in Vendersheim ein stolzer Betrag von 1189,- Euro gesammelt, außerdem stifteten die Kinder einen großen Anteil von Süßigkeiten der Tafel in Alzey. Vielen Dank den Kindern und den ehrenamtlichen Helfern für ihren Einsatz. Gerhard Lenz, Ortsbürgermeister Kunst / Kultur Neujahrskonzert in der ev. Kirche Vendersheim Am Samstag, 21. Januar ab 18 Uhr findet in der ev. Kirche Vendersheim ein Neujahrskonzert statt. Neben dem Gemischten Chor des MGV Vendersheim wird in diesem Jahr wieder die DIEbänd für beste musikalische Unterhaltung sorgen. Musikdirektorin Bettina Dieter hat für den Chor eine abwechslungsreiche Musikauswahl zusammengestellt, um den Besuchern einen schönen und freudigen Einstieg ins neue Jahr zu bescheren. DIEbänd wird unter der Leitung von Dr. Michael Schäfer einen Mix aus moderner Kirchenmusik sowie Pop- und Rock- Songs präsentieren. Dabei schafft die Musikgruppe es stets, durch ihre interessante Musikauswahl und -präsentation alle Altersgruppen anzusprechen. Der Eintritt ist frei, über eine kleine Spende würde sich die Ev. Kirchengemeinde jedoch sehr freuen. He.Wi. Sport Tischtennis - TuS Gau-Weinh./Vendersheim Siehe unter Gau-Weinheim, Rubrik Sport. Andreas Meininger nicht zu schlagen TT TuS Vendersheim/Gau-Weinheim Bei den Tischtennis Vereinsmeisterschaften in Gau-Weinheim siegte die Nr. 1 der Spielgemeinschaft Andreas Meininger ohne Niederlage und wurde ganz souverän Vereinsmeister. Auf den nächsten Plätzen folgten: 2. Gerhard Lenz, 3. Andreas Themann. Im Doppel waren Willi Schmidt mit Klaus Balz nicht zu bezwingen und sicherten sich so den Titel. Adi Huth ließ es sich nicht nehmen allen Teilnehmern einen guten Tropfen zu überreichen. In geselliger Runde traf man sich im Vereinsheim des TuS Gau-Weinheim, um würdig den Tag ausklingen zu lassen. G.L. Vereinsleben Landfrauen Vendersheim Termine - Programm Auch in 2017 möchten wir Ihnen ein schönes abwechslungsreiches Programm anbieten und freuen uns auf Sie. Am Mi., um 19 Uhr findet im DGR der Kochvortrag Die Große Geschmacksvielfalt von Getreide, Gräsern und Samen, alltagstaugliche Rezepte mit Frau Dauth statt. Bitte Schnapsglas und Kaffeegedeck mitbringen Am Fr., um 15 Uhr wird uns Hannelore Wingert mit Rhoihessisch Gebabbel unn Gemungel im DGR zu unserem Fastnachts-Krebbel-Kaffee unterhalten. Am Mi., um 19 Uhr kommt Frau Riede von der MILAG mit dem Thema Genießen mit Milchfrischen - die süße Verführung - Leckere Desserts zum Probieren, in den DGR. Bitte Glas und Kaffeegedeck mitbringen. Zu allen Veranstaltungen erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag und bitten um Anmeldung bis zum bei Iris Dexheimer, Tel oder Dagmar Schreiber, Tel oder unter Landfrauen-Vendersheim@gmx.de. Dag.S. Generalversammlung mit Neuwahlen der Landfrauen Vendersheim Am fand unter großer Beteiligung die Generalversammlung der Landfrauen statt. Dagmar Schreiber berichtete über die Aktivitäten und das Programm im vergangenen Jahr und dankte allen Helfern. 6 neue Mitglieder konnten wir in 2016 begrüßen, was in der heutigen Zeit, für unser kleines Dorf, eine Sensation ist, da in vielen anderen Landfrauenvereinen die Zahlen eher rückläufig sind. Der Kassenbericht wurde von Rita Lenz vorgetragen. Sie berichtete auch, dass wir von unseren Einnahmen 300 Euro an die Tour der Hoffnung und 200 Euro für unseren Turm spendeten. Bei den Vorstandswahlen wurden Iris Dexheimer, Rita Lenz, Melitta Lutz, Meike Reimann und Dagmar Schreiber wieder in ihrem Amt bestätigt. Hildegund Tiegs und Andrea Loll kandidierten nicht mehr. Für sie wurden Melanie Kahl und Claudia Freitag als neue Vorstandsmitglieder gewählt. Wir dankten Hildegund Tiegs (12 Jahre im Vorstand) und Andrea Loll (10 Jahre im Vorstand) für ihre geleistete Vorstandsarbeit und verabschiedeten sie mit einem Blumenstrauß. Im Anschluss stimmten wir uns mit Weihnachtsliedern, -gedichten, Nikolausgeschenken und einem leckeren Essen auf die Weihnachtszeit ein. Dag.S. Wallertheim Sport Rückrundenauftakt im Badminton Zum ersten Spiel im neuen Jahr, gleichzeitig auch der Beginn der Rückrunde, hatte die Badmintonmannschaft der SG Offenheim/Wallertheim das Tabellenschlusslicht SG Neuhofen/Worms 3 zu Gast. Die Stammdoppel mit Andreas Brauns und Willi Unger, Robert Stabel und Wolfgang Huber sowie Mona Köppen und Nadine von Blohn hatten mit ihren Gegenübern keine Probleme und siegten jeweils in zwei Sätzen. Brauns im 1. Herreneinzel gewann anschließend ebenso klar wie Stabel im 2. Einzel. Huber musste in seinem Einzel den 1. Satz abgeben, bezwang seinen Gegner dann aber in 3 Sätzen. Mit dem Sieg im Mixed war der deutliche Sieg perfekt, lediglich von Blohn gewährte im Dameneinzel den Gästen den Ehrenpunkt. Das war ein Rückrundenauftakt wie wir ihn uns erwünscht haben. Hoffentlich können wir die Form halten, dann sind wir auch für die kommenden Partien sehr zuversichtlich, resümierte TGW-Abteilungsleiter A. Brauns zufrieden nach dem klaren 7:1-Erfolg. A.Br.

26 Seite 26 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Vereinsleben Kochvortrag LandFrauenverein Wallertheim Am 24. Januar findet der Kochvortrag Die große Geschmacksvielfalt von Getreide, Gräsern und Samen statt. Wer noch teilnehmen möchte und sich noch nicht angemeldet hat, sollte dies bitte umgehend bei Ch. Elze, Tel nachholen. Gäste sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung beginnt um Uhr im Nebenraum der MZH. Bitte ein Kaffeegedeck und ein Schnapsglas mitbringen. Ch.El. Sängerstammtisch/ Singstunde Die aktiven Mitglieder der Sängervereinigung Eintracht 1847 e. V. Wallertheim werden zum Sängerstammtisch/Singstunde am Mittwoch, 25. Januar um 19 Uhr in den Nebenraum der Mehrzweckhalle eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen aller Sänger wird gebeten. J.H. Wörrstadt Sport FC Wörrstadt 06 Trainingsauftakt Der FC Wörrstadt beginnt mit der Vorbereitung zur Rückrunde am Dienstag, 24. Januar um Uhr auf dem Kunstrasenplatz im Neuborn. Interessierte Fußballer sind jederzeit herzlich willkommen (Training dienstags und donnerstags) und können sich bei den Trainern Heiko Mazur und Markus Wedekin oder unter einfach melden. Weitere Infos: Mi.Al. TuS Wörrstadt - Handball C-Jgd. (m) TuS - Sobernheim 25:22 Von Anfang an haben unsere Jungs klar gemacht, wer heute der Sieger sein wird. Und so ging man schnell gegen eine ängstliche Abwehr mit drei bis vier Toren in Führung und baute diese zur Halbzeit noch aus. Danach kam eine kleine Phase, in der Sobernheim bis auf einen Zähler aufschloss. Doch unsere toll zusammengewachsene Mannschaft (Trainer Lukas Riemer) stemmte sich dagegen und parierte hervorragend, wobei Torwart Marvin durch seine tollen Reflexe einiges beisteuerte. So hat die Mannschaft mit dem stärkeren Siegeswillen gewonnen. U.N.S. Weitere Ergebnisse: D-Jgd Az/Wörrst. - HSG Bingen III 6:14 B-Jgd HSV - Saulh./Wörrstadt 34:25 Männer TuS II - MTV Mainz 25:31 TuS I - Weisenau II 24:20 Vorschau: Auswärts : 11 Uhr D-Jgd Ingelh./O.-Hilbersh. - Alzey/Wörrstadt; 13 Uhr B-Jgd Meisenheim - Saulh./Wörrstadt. Weitere Informationen auf J.Lie. TT-Jugend im Halbfinale Im Kreispokal der Jugend trafen beide Teams des TTC Wörrstadt aufeinander. Favorit war natürlich die 1. Jugend. Aber die 2. Mannschaft ergab sich nicht ihrem Schicksal und kämpfte um jeden Punkt. Am Ende stand aber doch ein 4:1-Sieg der 1. Mannschaft. Vor allem Laurenz Hahn war für die Spieler der Zweiten zu stark. Er gewann beide Einzel und so war die halbe Miete eingefahren. Die Doppelpaarung Jannik Mussel/Immanuel Lauterbach holten den dritten Punkt im Spiel und der Einzelsieg von I.Lauterbach machte die nötigen 4 Punkte voll. Auf Seite der Zweiten war Tim Einsfeld der stärkste Spieler, dem es auch verdientermaßen vergönnt war den Ehrenpunkt mit einem Einzelsieg einzufahren. M.Lau. Erfolgreicher Rückrundenstart im Tischtennis Die 2. Herrenmannschaft des Tischtennisclub Wörrstadt hat die Rückrunde erfolgreich einläuten können. In Saulheim mussten beide Teams das Derby mit Ersatz bestreiten. Aber schon nach den Doppeln gelang es dem TTC durch Siege der Paarungen Kai Linsenmeier/Andreas Reutenauer und Benjamin Bräutigam/Holger Mauer in Führung zu gehen. In den anschließenden Einzeln konnten K.Linsenmeier und Martin Lauterbach jeweils 2 Siege einfahren. B.Bräutigam, A.Reutenauer und der Ersatzspieler Immanuel Lauterbach fügten jeweils einen Einzelsieg zum deutlichen 9:3- Gesamtsieg bei. M.Lau. Was sonst noch Infotreffen für die Kinder- und Jugendfreizeit Pfarrgruppe Wörrstadt 2017 Wir, das Betreuerteam, laden euch recht herzlich dazu ein, mit uns am 29. Januar um Uhr den Familiengottesdienst in der kath. Kirche in Wörrstadt zu feiern. Im Anschluss an den Gottesdienst findet um Uhr unser Infotreffen zur Kinder- und Jugendfreizeit 2017 statt. Dabei wird es eine Vorstellung des Betreuerteams, des diesjährigen Hauses sowie des Mottos geben. Außerdem werden Bilder der vergangenen Freizeit 2016 präsentiert. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Jugendfreizeit ist für Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren geeignet und findet vom Juli statt. Vom Juli findet unsere Kinderfreizeit für Kinder von 8-14 Jahren statt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unserem Infotreffen oder jederzeit an uns, per Mail an pfarramt-woerrstadt@gmx.de bzw. telefonisch unter S.Rös. Partnerschaftsausschuss Wörrstadt - Arnay Jahresrückblick 2016 Im 30. Jahr der Partnerschaft kam es wieder zu vielen schönen Begegnungen mit den französischen Freunden in Arnay-le-Duc. Gefeiert wurde der runde Geburtstag der Städtepartnerschaft im Mai in Wörrstadt und im August in Burgund. Beide Seiten hatten interessante Programme vorbereitet, die auch Ausflüge und Besichtigungen beinhalteten und sogar den Einheimischen Neues boten. So fuhren die Wörrstädter mit den Arnétois nach Worms, und von Arnay aus verbrachten wir einen Tag im Morvan mit Führung und einer Bootsfahrt. Bei allen Begegnungen war viel Herzlichkeit zu spüren. Im Juli führte Kantor Brand in Lacanche bei Arnay zum 36. Mal seine Musikfreizeit durch, die schon so lange ein fester Bestandteil des burgundischen Sommers ist mit den Konzerten, die die Jugendlichen aus Deutschland, Frankreich und Weißrussland am Ende ihres zweiwöchigen Zusammenseins veranstalten. Diesmal hatte Kantor Brand der Gemeinde Lacanche ein besonderes Geschenk mitgebracht, eine Orgel, um sich für die jahrelange Gastfreundschaft zu bedanken. Zum 3. Mal war auch ein Wörrstädter Weingut in Arnay bei den Sommerabendveranstaltungen, den Nocturnes Estivales, mit einem Weinstand vertreten, an dem sich nicht nur Freunde der Partnerschaft trafen und dem Rheinhessenwein zusprachen. Im November fand der traditionelle Burgund-Abend im Rathaus statt. Eine digitale Bilderschau über die Begegnungen im Jahre 2016 mit den französischen Freunden frischte die Erinnerungen auf und eine Verkostung von Rotweinen aus Burgund sorgte für gute Stimmung in der letzten Veranstaltung des Partnerschaftsjahres. E.v.d.H. Wörrstädter Frühlingsmarkt entfällt Aufgrund der Baumaßnahmen in der Friedrich-Ebert-Straße und dem Neunröhrenplatz im Rahmen der Innenstadtsanierung fällt der Wörrstädter SPD-Frühlingsmarkt dieses Jahr leider aus. Im kommenden Jahr wird er wieder auf dem neugestalteten Neunröhrenplatz im Zeitraum Ende April/Anfang Mai 2018 stattfinden. Ja.Mc. Sonstiges Kunst / Kultur Reformator - Die Rückkehr Theater in der ev. Stadtmission Alzey Theater zum Einsteigen macht mit seiner Inszenierung Reformator - Die Rückkehr Station in der Ev. Stadtmission Alzey. Dieses christliche Schauspielprojekt ist eine Besonderheit in der Theaterlandschaft und eine Idee des Theatervereins Die Aussteiger e.v. Intensiv vorbereitet durch Projekttrainer Ewald Landgraf gehen Laienspieler, talentierte Leute aus verschiedenen Kirchengemeinden, für eine Woche auf Tournee. Durch gelungene Musikauswahl und Licht wird die emotionale Seite der Theaterstücke zusätzlich zum Klingen gebracht. 500 Jahre nach Luthers Thesenanschlag untersucht das Stück die Frage, wie der Reformator in unserer Zeit auf seine Kirche reagieren könnte. Montag, 23. Januar um Uhr in der Ev. Stadtmission, Schloßgasse 41 in Alzey. Infos zum Projekt sowie weitere Aufführungstermine finden Sie unter He.Si. Vereinsleben FamilienZentrum Nieder-Olm e.v. Kraft und Konditionstraining für Kinder und Jugendliche: noch Plätze frei, Kursstart ab , 10x50 Min., dienstags 16 Uhr Gruppe 1 oder ab 17 Uhr Gruppe 2, im Jugendtreff, Ludwig- Eckes-Festhalle, Pariser Str. 151 in Nieder-Olm. Kursgebühr wird erhoben. Wut, Trotz und Co : Elterntalk am Dienstag, ab Uhr im Alten Rathaus Nieder-Olm, kostenfrei. Genug ist genug! Grenzen klar setzen : Elterntalk am Freitag, ab Uhr im Alten Rathaus Nieder- Olm, kostenfrei. für die Verbandsgemeinde Wörrstadt Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt machungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und der Stadt Wörrstadt. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Bürgermeister Markus Conrad Zum Römergrund 2-6, Wörrstadt (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon / Fax / info@vgwoerrstadt.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt AG Mainz HRB USt-IdNr. DE Steuer-Nr (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. 55 Abs. 2 RStV: Anita Friedrich Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Juli 2016 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-woerrstadt.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Wallertheim Buntstift, Marktplatz 6 Impressum Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Copyright). Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

27 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nichtamtlicher Teil Seite 27 Gelungenes TT-Turnier in Wallertheim HHS Hausverwaltung & Hausmeisterservice GbR Inhaber: Schumann Unsere Dienste: Objektservice Handwerker Überwachung Werthaltung Ihrer Immobilien Überwachung der Haustechnik Hausmeister-, Urlaubs- & Krankheitsvertretung Gebäude- & Glasreinigung Straßen- & Treppenhausreinigung Mülltonnen Service Schreinerarbeiten & Kleinreparaturen Pflege von Garten- & Außenanlagen Kehr- & Winterdienst 24 Stunden Notdienst Eppelsheim Telefon / o Fax / hhs.gbr@t-online.de 41 Paare aus dem gesamten Bereich des RTTV trafen sich in der Mehrzweckhalle zum 13. Doppel-Mixed-Turnier der TGW. Es waren wieder Aktive, darunter auch 12 Damen, von der Regionalliga bis zur D-Klasse am Start. Die Vorrunde brachte keine Überraschungen. Die Favoriten setzten sich auf breiter Front durch. In den KO-Runden wirkte sich aber die Vorgabe für die Aktiven aus den unteren Klassen aus und das Favoritensterben begann. Im Halbfinale trafen dann Paare aufeinander, die zur gleichen Kategorie gehörten. Das Finale bestritten schließlich das eingespielte Kreisliga-Doppel Mario Kreider/Matthias Dewald vom TuS Hochheim und die erst am Turniertag gebildete Zufallspaarung Sebastian Schott (SG Kreuznach/Rüdesheim)/Helmut Kröhl (TGW). Leider konnten Schott/Kröhl an die zuvor gezeigten Leistungen nicht ganz anknüpfen und so gingen Turniersieg und Ehrenpreis des Innenministers an Kreider/Dewald. Kathrin Mörixbauer (SG TT Laubenheim) und Isabell Kudell (TSV Sponsheim) teilten sich den Damenpreis. Text: Ph.Hü./Foto: H.-G.M. Zu zweit entspannt ins Wochenende : Eltern und Kind am Samstag, und , jeweils Uhr im Haus der Vereine, Maria-Montessori- Str. 6 in Nieder-Olm, Kursgebühr wird erhoben. Anmeldung/Infos zu allen Angeboten: info@familienzentrum-nieder-olm.de. D.Nor. Mitgliederversammlung SHG Prostatakrebs Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Sprendlingen und Umgebung e.v. lädt zur Mitgliederversammlung am 2. Februar 2017 um 18 Uhr im ev. Gemeindehaus in Sprendlingen, Marktplatz 7 ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Bericht des Schriftführers; 5. Bericht des Kassenwartes; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Aussprache zu Punkt 3-6; 8. Bericht des Gesundheitssprechers; 9. Entlastung des Vorstandes; 10. Wahl der Kassenprüfer; 11. Verschiedenes. Ansprechpartner: Karl-Heinz Tiegs (1. Vorsitzender), Tel ; Georg Schott (Gesundheitssprecher), Tel LaBr. Was sonst noch Längere Öffnungszeiten im Jobcenter Nachdem das Jobcenter Alzey-Worms zusätzliche Räumlichkeiten angemietet hat, gelten ab Montag, 16. Januar an zwei Tagen wieder längere Öffnungszeiten. Montags und dienstags ist das Jobcenter ab 7.30 Uhr durchgehend bis jeweils 14 Uhr geöffnet. Asm. BBS TGHS Bad Kreuznach Die Berufsoberschule I (Fachrichtungen Technik sowie Soziales und Gesundheit) führt Schüler/innen mit Qualifiziertem Sekundarabschluss I und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufstätigkeit in einem Jahr Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife. Die Berufsoberschule II (Fachrichtungen Technik sowie Soziales und Gesundheit) führt Schüler/innen mit Fachhochschulreife in einem Jahr Vollzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und, sofern hinreichende Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachgewiesen werden, zur Allgemeinen Hochschulreife. Für die genannten Schulformen findet eine Infoveranstaltung am Do., 26. Januar um Uhr im Raum 051 der BBS TGHS statt. Das Berufliche Gymnasium Technik an der BBS TGHS bietet technikbegeisterten Schüler/innen mit Qualifiziertem Sekundarabschluss I die Möglichkeit zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. An der BBS TGHS Bad Kreuznach wird die Höhere Berufsfachschule in den Fachrichtungen Informations- und Netzwerksystemtechnik sowie Sozialassistenz angeboten und vermittelt innerhalb von 2 Jahren eine vollschulische, qualifizierte Berufsausbildung, die zu einem staatlich geprüften Assistentenabschluss führt. Die Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Informations- und Netzwerksystemtechnik führt zum Abschluss Staatlich geprüfte(r) Assis-tent(in) für Informations- und Netzwerksystemtechnik. An Schüler/innen mit Qualif. Sekundarabschluss I, die eine Ausbildung an der Fachschule Sozialwesen oder eine Tätigkeit im sozialen Bereich anstreben, richtet sich die Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Sozialassistenz, welche zum Abschluss Staatlich geprüfte(r) Assis-tent(in) für Sozialassistenz führt. Für die oben genannten Schulformen findet eine Infoveranstaltung am Do., 26. Januar um Uhr in der BBS TGHS statt; für das Berufliche Gymnasium Technik u. die Höhere Berufsfachschule Fachr. Informations- und Netzwerksystemtechnik in der Aula und für die Höhere Berufsfachschule Fachr. Sozialassistenz im Raum 122. Anmeldefrist für die Aufnahme im Schuljahr 2017/18: Das Sekretariat erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte (Tel , info@bbstghs.de). Anmeldeformulare sind unter und im Sekretariat erhältlich. I.Mül. IGS Gerhard Ertl Die IGS Gerhard Ertl lädt herzlich ein zur Anmeldung für die künftige Klassenstufe 5. Unsere Anmeldetage finden statt am Montag, 30. Januar von Uhr und am Dienstag, 31. Januar von Uhr. Denken Sie bitte an die folgenden benötigten Unterlagen: Formular der Grundschulen für die weiterführende Schule, Kopie des Jahreszeugnisses der 3. Klasse, Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse, verbale Beurteilung (nur falls gesondert vorhanden), Kopie der Geburtsurkunde, Familienstammbuch im Original, bei Kindern mit Migrationshintergrund eine Aufenthaltsgenehmigung. Bitte bringen Sie zur Anmeldung auch Ihr Kind mit. Wir freuen uns Sie kennenzulernen. Mehr Informationen erhalten Sie auch online unter Ertl.de. I.Fe. Ökumenisches Weltgebetstags-Seminar Der Dekanatsfrauenausschuss des Ev. Dekanats Alzey lädt ein zum ökum. Weltgebetstags-Seminar am 28. Januar von Uhr nach Alzey, Martin- Luther-Haus, Obermarkt, Eingang Ev. Gemeindebüro. Der Weltgebetstagsgottesdienst 2017 wurde von einem ökumenischen Frauenteam auf den Philippinen erarbeitet zum Thema Was ist denn fair? Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökum. Frauengruppen am 3. März Gottesdienste feiern. Was Sie erwartet: Einführung in das Land und das Thema des Weltgebetstags, Bibelarbeit, Ausstausch und Vorschläge über kreative Möglichkeiten der Umsetzung für den Gottesdienst, Einüben der Lieder. In der Mittagspause wollen wir landestypische Leckereien probieren - bitte bringen Sie etwas mit (Rezepte finden Sie in dem Arbeitsheft Ideen und Informationen ). Verbindliche Anmeldung bis: bei Mechthild Fitting, Tel , mefit60@googl .com. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! S.Pae. Verdiente Sportler für Ehrung melden Der Landkreis Alzey-Worms wird auch in diesem Jahr erfolgreiche Sportler/innen ehren. In diesem Zuge bittet der Kreis alle Sportvereine, ihre Mitglieder auf die Möglichkeit der Ehrung hinzuweisen und Vorschläge für zu ehrende Mitglieder zu unterbreiten. Die hierzu notwendigen Formulare werden seitens der Kreisverwaltung auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt und sind online abrufbar auf der Homepage des Kreises unter und dort unter der Rubrik Verwaltung/Dienstleistungen/Sportförderung. Einsendeschluss ist der Für weitere Informationen steht als Ansprechpartnerin Daniela Metz unter Tel oder per Mail an metz.daniela@alzey-worms.de zur Verfügung. M.Su Kreisjugendamt sucht Pflegeeltern Infoveranstaltung in Bad Kreuznach Das Kreisjugendamt Alzey-Worms sucht engagierte Paare, die daran interessiert sind, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen und zu betreuen. Hierzu findet am Donnerstag, 2. Februar um 18 Uhr in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, Raum 107 eine Informationsveranstaltung mit den Kooperationspartnern des Kreisjugendamtes Bad Kreuznach statt. In diesem Rahmen klären die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes Interessierte über Voraussetzungen auf, die künftige Pflegeeltern mitbringen müssen und berichten, worauf es bei der Betreuung der Kinder ankommt. Durch fachliche Beratung unterstützt der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Pflegeeltern. Zudem wird Pflegeeltern Fortbildung, Supervision und ein Stammtisch angeboten. Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sind bei weiteren Fragen zur Thematik telefonisch zu erreichen unter (Utta Baum- Martini), (Gabi Presser) und (Regine Geiselhart). M.Su. Ende nichtamtlicher Teil

28 Seite 28 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Jugenheim feiert 2017 sein 1250jähriges Bestehen. Zu diesem besonderen Anlass waren die Jugenheimer Vereine eingeladen, ein Highlight im Jubiläumsjahr anzubieten. Den Start dazu macht im Januar die KulturInitiative mit einer Multivisions-Show von Dieter Glogowski. Der Fotograf und Weltreisende füllt seit Jahren deutschlandweit große Hallen und schafft es in einer packenden, mitreißenden Art ferne Welten mit atemberaubenden Bildern für seine Zuhörerinnen und Zuhörer erlebbar zu machen. In Jugenheim wird er über seine Reise durch die nepalesische Bergwelt berichten. Wir freuen uns, dass es der KulturInitiative gelungen ist, diesen Beitrag für Jugenheim zu realisieren und hoffen mit den Kulturschaffenden auf eine große Resonanz aus nah und fern. Der KulturInitiative danke ich ganz herzlich für diesen gelungenen Beitrag zum Jubiläumsjahr. Herbert Petri, Ortsbürgermeister Zimmerei Jürgen Dost GARDINEN TROCKENBAU BODENBELÄGE INSEKTENSCHUTZ POLSTERARBEITEN SONNENSCHUTZANLAGEN TAPEZIER- U. MALERARBEITEN Tierarztpraxis Gerhold GbR Mainzer Straße Jugenheim Telefon Mobil Fax Mobil: Umwelttipp im Januar: Richtig heizen und Geld sparen Winterzeit ist Heizungszeit: Bei nasskaltem Wetter wird zuhause eine schön warme und behagliche Raumtemperatur bevorzugt. Es wird viel geheizt, in einigen Haushalten durch schlecht eingestellte Heizungssysteme zu viel. Allein in Rheinland-Pfalz entfallen auf Heizung und Warmwassererzeugung im Gebäudebestand rund 40 % des Energieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der Veröffentlichung des Umwelttipps Richtig heizen und Geld sparen. Um die Haushaltskasse zu entlasten, lohnt sich ein Blick auf die Heizungsanlage. Dabei sollte nicht nur der Heizkessel unter die Lupe genommen werden. Vielmehr muss das Gesamtsystem betrachtet werden, wie zum Beispiel die Regelung sowie die Thermostatventile an den Heizkörpern. In Rheinland-Pfalz bieten die Verbraucherzentrale und die Energieagentur verschiedene Beratungsangebote zum Thema an. Zum Beispiel liefert der kostengünstige Heiz-Check der Verbraucherzentrale eine unabhängige Bewertung der Heizanlage und konkrete Empfehlungen, wie sich das System auch ohne große Investitionen optimieren lässt. Oftmals helfen schon kleine Änderungen im Heizverhalten: So sollte zum Aufheizen ein Thermostat nicht auf die höchste Stufe eingestellt werden. Besser: gewünschte Temperatur einstellen, zum Beispiel auf 20 C oder Stufe 3. Wird die Temperatur in einem Raum von 24 C auf 20 C gesenkt, können gut 20 % der Heizkosten eingespart werden. Diese und weitere einfache Tipps enthält der Umwelttipp des Monats Richtig heizen und Geld sparen aus der Reihe Umweltschutz im Alltag. Der Flyer mit weiteren Informationen zum Thema ist online abrufbar unter rlp.de. UmW. Künftig flexibler in Rente Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente wird jetzt flexibler. Denn mit der Flexirente ist es möglich, länger zu arbeiten und mit den Beiträgen die Altersrente zu steigern, mehr hinzuzuverdienen oder zu erwartende Rentenabschläge schon früher auszugleichen. Seit Januar 2017: Altersrentner sind jetzt rentenversicherungspflichtig bis zur Regelaltersgrenze und wer will, auch darüber hinaus: Altersvollrentner, die arbeiten, sind nun bis zur Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Durch diese Beiträge steigert sich die Rente, und zwar erstmals nach der Regelaltersgrenze und danach jeweils zur nächsten Rentenanpassung im Juli. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ist zwar versicherungsfrei, kann aber darauf verzichten und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Ab Juli 2017: Hinzuverdienst und Altersrente flexibler kombinierbar: Erwerbseinkommen und vorzeitige eigene Rente sind nun einfacher zu kombinieren. Denn wer eine vorzeitige Rente bezieht und weiterarbeitet, kann bis zur Regelaltersgrenze künftig 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist dabei unerheblich. Die frühere feste monatliche Grenze von 450 Euro gibt es nicht mehr, eben-

29 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Nichtamtlicher Teil Seite 29 Jugendtreff Dieter Glogowski Nepal Acht, der Weg hat ein Ziel Am 29. Januar 2017 wird der Himalaya- Spezialist, Fotograf und Fernsehjournalist Dieter Glogowski bei der Kulturinitiative in Jugenheim Station machen. Mittels seiner atemberaubenden Bilder, un- Mittwochs Ingelheimer Wochenmarkt Neue Mitte Ingelheim von Uhr terlegt mit nachhaltigen Gedanken großer spiritueller Meister und eigenen Kommentaren, erschuf er die Multivisions-Show Nepal- Acht, der Weg hat ein Ziel. Darin wird er seinem Publikum die Erlebnisse seiner Hauptstraße 22 Jugenheim/Rhh. Tel Alte Landstraße 28 Nieder-Olm Tel 06136/3817 Hauptstr. 3 Engelstadt Tel 06130/ Am Rathaus 4 Partenheim Tel Schulstraße 1 Bubenheim Tel Hauptstraße 24 Ober-Hilbersheim Sie finden uns auch auf dem Mainzer Wochenmarkt Reisen näher bringen und sein visionäres Himalaya- Projekt (siehe Titel) vorstellen: Acht tibetische Glückssymbole, in Form von Kupferplatten und gesegnet vom Abt Chökyi Nyima Rinpoche, wurden an den Basislagern von Nepals Achttausendern in eisigen Höhen hinterlegt. Dieter Glogowski reist seit 30 Jahren in das Himalaya- Gebiet und hat wieder einmal ein Meisterwerk aus fotografischer Kunst und journalistischer Reportage geschaffen. Er wird dem Publikum Bilder präsentieren, die nicht nur durch das handwerkliche Können, sondern auch durch die Motivwahl beeindrucken. Die porträtierten Menschen, das Land und seine Religion und nicht zuletzt die überwältigende Gebirgslandschaft zieht jeden Einzelnen in ihren Bann. Weitere Informationen und Online-Karten (17,- / 12,- ) erhalten Sie auf der Webseite der Kulturinitiative Jugenheim e.v.: Karten an der Abendkasse: 20,- / 15,- Sport- und Gemeindehalle Jugenheim, Schulstraße 5, Einlass Uhr, Beginn Uhr Shiva Das bei der Plattenübergabe am Dhaulagiri Base Camp. KFZ Meister Betrieb worauf Ihr Auto sich verlassen kann Reparatur aller PKW-Typen Unfallinstandsetzung Reifen / Autoglas Gebrauchtwagen TÜV / AU Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr, Sa Uhr Oberhoffener Straße Jugenheim Telefon / Fax / Mobil: / so die Kürzung der Rente auf Teilrenten in Höhe von drei Viertel, zwei Drittel, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente. Ausgleich bei Rentenabschlägen früher möglich: Abschläge, die sich bei einer vorzeitigen Altersrente ergeben, können nun bereits ab dem 50. Lebensjahr ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dies gab es auch schon bisher, aber erst ab dem 55. Lebensjahr. Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, zeigt eine besondere Rentenauskunft, die man vorab beim Rentenversicherungsträger erhält. Erweiterte Rentenauskünfte: Künftig sollen die Rentenauskünfte, die Versicherte ab dem 55. Lebensjahr erhalten, auch darüber informieren, wie der Übergang vom Arbeitsleben in den Rente gestaltet werden kann, also wie sich ein früherer oder späterer Rentenbeginn, der Bezug einer Teilrente oder Hinzuverdienst auswirken. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Flexirentengesetz sind im Internet unter zusammengestellt. Aktuelle Infos gibt es auch auf flexirente.drv.info. drv.rlp. Verschleierte Strompreiserhöhung Verbraucherzentrale empfiehlt, Mitteilungen sorgfältig zu lesen und Anbieterwechsel zu prüfen In den ersten Monaten 2017 müssen Kunden mit einer Strompreiserhöhung von mehr als einem Cent pro Kilowattstunde rechnen, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland- Pfalz. Gründe sind eine höhere EEG- Umlage sowie höhere Netzentgelte. Der Verbraucherzentrale liegt allerdings schon ein erster Fall vor, bei dem eine Preiserhöhung von mehr als 6 Cent angekündigt wurde. Netzentgelte und Umlagen machen mittlerweile einen erheblichen Teil des Strompreises in Deutschland aus, informiert Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er rät Kunden, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Sonderkündigungsrecht steht nach unserer Auffassung jedem Strom-, aber auch Gaskunden nach einer Preiserhöhung zu. Diesen Standpunkt bestätigte auch das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 5. Juli 2016 (Az. I-20 U 11/16). Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, die Preisentwicklung beim Vertragspartner genau im Auge zu behalten und Briefe und Mails sorgfältig zu lesen. Nicht selten sind Erhöhungen erst nach reichlich Text zu allgemeinen Themen der Energieversorgung oder der Energiewende konkret benannt. Viele Kunden lesen gar nicht bis zur wichtigsten Stelle. Einige Unternehmen stellen Preiserhöhungen offensichtlich mit Absicht so intransparent dar, vermutet Fehrenbach. Er weist darauf hin, dass Versorger bei einer Preiserhöhung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen. Fragen rund um Strom- und Gasversorgungsverträge beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in den örtlichen Beratungsstellen. Die rechtliche Beratung zu Energieverträgen kostet 18 Euro, die Beratung zum Wechsel des Stromund Gasversorgers 5 Euro. Eine Terminvereinbarung ist unter der kostenlosen Telefonnummer erforderlich. VZ-RLP

30 Seite 30 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar Januar 2017 von Uhr Am 22. Januar öffnet um Uhr bereits zum 23. Mal die Motorradausstellung in der Ludwig- Eckes-Halle in Nieder-Olm ihre Tore. Veranstaltet wird die Motorradausstellung vom örtlichen Motorradclub MC The Bikers 1985 Nieder-Olm. Den Besuchern präsentieren sich die regionalen Händler mit ihren 2017er Neuigkeiten sowie ihren aktuellen Modellen der Marken Kawasaki, Honda, Suzuki, Yamaha, BMW, Harley-Davidson, KTM, Moto Guzzi, MV Augusta und Triumph. Außerdem erwartet die Besucher ein großes Angebot an Bekleidung und Zubehör rund ums Motorrad sowie Tuningelemente, Accessoires und E-Bikes. Traditionell wird auch der regionale Motorradsport vom MSC Nack mit seinen hoffnungsvollen Talenten, Fahrzeugen und Erfolgen im Bereich Motocross sich präsentieren. Die Nieder-Olmer Ausstellung hat sich mittlerweile zu einem beliebten Treffpunkt für Motorradbegeisterte und solche, die sich vom Fieber anstecken lassen wollen entwickelt. Bei Kaffee und Kuchen kann man mit Gleichgesinnten fachsimpeln und neue Kontakte knüpfen. Für viele ist es auch mal ein etwas anderer Familiensonntag. Der MC The Bikers freut sich auf seine Gäste. 22. Jan. 2017: Motorradausstellung Motorradtreffen Mai 2017 lassedesignen - Fotolia Wir wünschen viel Spaß!

31 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 31 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, Nieder-Olm, lebensfroh im Herzen von Rheinhessen, heißt Sie herzlich willkommen zum diesjährigen großen Treffen der Agrar- und Weinbaubranche der Region - den 68. Agrartagen Rheinhessen in Nieder-Olm. Als Stadtbürgermeister freue ich mich über Ihren Besuch und hoffe sehr, dass Sie sich in unserer kleinen Stadt wohlfühlen werden. Wir in Nieder-Olm bemühen uns auch in diesem Jahr gute Gastgeber zu sein und Ihnen, liebe Gäste und Besucher, gute Rahmenbedingungen zu bieten. Die Agrartage erwarten Sie vom 23. bis zum 27. Januar 2017 mit einem abwechslungsreichen und anspruchsvollen Programm, das unter dem Motto Denkanstöße über den Tag hinaus, Vernetzen Anbinden - Weiterdenken steht. Dabei soll der Erfahrungsaustausch mit Obst- und Weinbauern, Landwirten, Kolleginnen und Kollegen im Mittelpunkt stehen. Ein seit vielen Jahren entwickeltes und funktionierendes Netzwerk der Veranstalter hat die Attraktivität der Messe von Jahr zu Jahr gesteigert. Die stetige Erweiterung der Ausstellungsfläche, steigende Besucherzahlen und ein informatives, spannendes und unterhaltsames Programm sind sichtbare Zeichen dieser erfreulichen Entwicklung. Die Stadt Nieder-Olm ist froh darüber, dass sie ein wenig daran mitwirken durfte. Immerhin finden die Agrartage seit dem Ende der 90er Jahre hier bei uns statt. Die Agrartage Rheinhessen sind ein Gewinn für die Region und Nieder-Olm. Sie sind mittlerweile weit über die Grenzen von Rheinhessen hinaus zum Treffpunkt von Winzern, Landwirten, Obstbauern und Ausstellern geworden. Erneut werden in diesem Jahr mehr als 400 Aussteller auf mittlerweile m² Ausstellungsfläche ihre Maschinenund Geräte präsentieren. Gerade diese beeindruckende Ausstellung ist auch Jahr für Jahr ein Anziehungspunkt für die Nieder-Olmer Bürger. Eine Woche lang im Januar blickt die Region nach Nieder- Olm. Deshalb haben die Veranstalter auch 2017 von der Nieder-Olmer Stadtspitze die notwendige Unterstützung erhalten, um die Agrartage erfolgreich durchführen zu können. Mein Dank gilt den Veranstaltern und allen Beschäftigten der Verbandsgemeinde und der Stadt für ihre Arbeit vor, während und nach der Messe. Vor allem danke ich auch den verantwortlichen Organisatoren der Rheinhessischen Agrartage 2017 für die gute und angenehme Zusammenarbeit. Ich wünsche den 68. Rheinhessischen Agrartagen einen vollen Erfolg. Nieder-Olm, Januar 2017 Mit freundlichen Grüßen Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Agrartage 2017 Fotos: A. Pospesch Denkanstöße über den Tag hinaus Vernetzen Anbinden Weiterdenken

32 Seite 32 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar Agrartage Rheinhessen AGRARTAGE 2017 DENKANSTÖßE ÜBER DEN TAG HINAUS VERNETZEN, ANBINDEN, WEITERDENKEN so lautet das Motto der 68. Agrartage Rheinhessen vom 23. bis zum 27. Januar 2017 in Nieder- Olm. Die Agrartage Rheinhessen in Nieder-Olm mit der großen alljährlich wiederkehrenden Maschinen- und Geräteausstellung nehmen dieses Thema bei den Fachvorträgen, Diskussionen und Weinverkostungen auf. Veränderungen sind u. a. Ausgangspunkt für Innovation und Dynamik in der ganzen Region. Otto-Lilienthal-Str Alzey Tel.: / Fax: Agrartage 2017 Denkanstöße über den Tag hinaus Die Agrarbranche steht 5 Tage im Fokus der Öffentlichkeit - dies ist einzigartig. Mehrere Institutionen (Landfrauen, Landwirte, Obstbauern und Winzer) treffen sich eine Woche lang zum Gedankenaustausch und zur Weiterbildung. Abgerundet bzw. eingebunden in die Veranstaltung sind agrarpolitische Themen. Auf keiner anderen Wintertagung arbeiten so viele Institutionen Hand in Hand und tragen somit zum Gelingen des Branchentreffs bei. Hier sind sowohl das DLR-Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Standort Oppenheim, als auch die Vereinigung Ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim (VEO) das Bindeglied zu den einzelnen Fachsparten und Institutionen. Weitere Mitveranstalter sind der Weinbauverband Rheinhessen, der LandFrauenVerband Rheinhessen, der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd und die Landjugend Rheinhessen- Pfalz. Die klassischen Weinbautage beginnen am Donnerstag. Die Themen sind auch in diesem Jahr sehr vielfältig: Sie beschäftigen sich mit der abgelaufenen Vegetationsperiode sowie z. B. neueren technischen Entwicklungen in der Oenologie. Am Nachmittag wird die Weinprobe aktuelle Trends und Themen aufgreifen. Die dynamische Region Rheinhessen wird sich hier wiederfinden. Den Abschluss der 68. Agrartage Rheinhessen bildet die große Jahreshauptversammlung des Weinbauverbandes Rheinhessen. Hochkarätige Politiker und Referenten aus Rheinland-Pfalz referieren und diskutieren über die Zukunfts- und Erfolgsregion. Ausstellerempfang und Jung.Wein.Nacht Hierzu laden der VEO und die Landjugend RheinhessenPfalz am Donnerstagabend ein. Die Veranstaltung wird von Weinfreunden aller Altersklassen besucht. Es gibt bereits 2016er Weine, bei denen sich die Gäste einen ersten Eindruck über den Weinjahrgang und das Können der rheinhessischen Jungwinzer machen können. Der Abend verdeutlicht auch die Bedeutung des Ehemaligenvereins (VEO): Das Treffen Ehemaliger Mitschüler und der Austausch stehen im Mittelpunkt. Die JungWein- Nacht ist zu einem Event, einem Markenzeichen der Region Rheinhessen geworden, das man nicht verpassen sollte! Vernetzen Anbinden Weiterdenken sind die passenden Argumente für diesen Abend. Die Ausstellung Die Maschinen- und Geräteausstellung ist eine gewachsene Messe. Die Marke Agrartage Rheinhessen wird wieder ein Anziehungspunkt für viele Besucher sein. Sie wird auch als Messe mit Kultstatus und die Messe der kurzen Wege bezeichnet. Das Angebot ist gerade für kleinere und mittlere Betriebsgrößen interessant. Das Wachstum hat selbst die äußersten Zipfel des Landes erreicht, ganz abgesehen von Besuchern aus dem angrenzenden Ausland. Nieder-Olm hat sich als wichtige und bedeutende Veranstaltung für die Weinproduzenten etabliert. Die gezielte Kombination zwischen Vorträgen und kompakter Ausstellungsfläche ist das Markenzeichen der Agrartage Rheinhessen. Die Besucher erwartet wiederum ein breites Angebot von 416 Ausstellern auf m² Ausstellungsfläche. Die Maschinen- und Geräteausstellung ( bis ) ist mittlerweile weit über die Grenzen von Vernetzen Anbinden Weiterdenken

33 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 33 Fotonachweis: jirkab Mist; Landwirtschaftliches Gerät mariok1979 wheeled tractor Vitaly Krivosheev; Obst 216 K.-U. Häßler; Kohl Rudolf Ullrich; Rainer Goẗtlinger - Fotolia.com Rheinhessen hinaus zum Treffpunkt von Winzern, Landwirten, Obstbauern und Ausstellern geworden. Sowohl die große Anzahl an Ausstellern und die Nachfrage nach Ausstellungsplätzen, als auch die Aufmerksamkeit der Presse zeigen die Bedeutung dieser Messe für die Region Rheinhessen. Die Messe hat nicht mehr nur regionalen Charakter sie öffnet sich sowohl in der Breite, als auch in der Tiefe des Angebotes. Diese Entwicklung war nur möglich, weil sich die Veranstalter und Organisatoren den sich veränderten Gegebenheiten anzupassen wussten, und die Infrastruktur der Stadt Nieder-Olm diese Möglichkeiten geboten hat. Parkflächen Für gezielte Informationen und Fragestellungen bietet es sich an, bereits im Vorfeld im Internet unter Ansprechpartner und Firmen herauszusuchen. Shuttle-Service Der bereits etablierte Shuttle-Service wird ab Mittwoch (von 8.15 bis Uhr) angeboten. Nutzen Sie diese Möglichkeit zum Besuch der Vorträge und der Ausstellung. Vor allem Besucher aus dem südlichen Raum sollten diesen Service in Anspruch nehmen. Es ist dann sinnvoll die Autobahnabfahrt Wörrstadt zu benutzen, um über die L 401 nach Nieder-Olm zu fahren. In kurzen Frequenzen werden Busse von den Parkplätzen (siehe Plan im Programm) ab Saulheim (Einkaufszentrum (P1) und RWZ (P2)) direkt zur Messe fahren. Die Anfahrt wie in den letzten Jahren bleibt parallel bestehen. Anreise mit dem Bus Von einigen Firmen / Vereinen wissen wir, dass Busfahrten nach Nieder-Olm organisiert werden. Überlegen Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Bus zu organisieren. Wir unterstützen dieses Engagement für die Anreise mit Bus und Bahn: Alle Busteilnehmer und Anreisende mit der Bahn bekommen einen Gutschein für ein Getränk im Zelt E. Die Gutscheine für die Busse werden vorab verschickt, damit sie im Bus ausgeteilt werden können. Anmeldung bis zum 20. Januar unter der -Adresse: norbert.breier@dlr.rlp.de Agrartage2go Einfach QR-Code mit dem Smartphone scannen (einlesen). Dann sind Sie auch mobil mit den aktuellen Daten der Agrartage verbunden.

34 Seite 34 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Zelt E - Kommunikation Dieses Zelt wird immer mehr als Meeting-Point und zur Kommunikation von Besuchern und Ausstellern genutzt. Jeder Besucher, der mit Bus und Bahn anreist, und dies nachweisen kann, erhält ein kostenloses Getränk in diesem Zelt. Es sind Sitzgelegenheiten zum Verweilen vorhanden. Ein Caterer, dessen Speisen mit einem Glas Rheinhessenwein oder auch einem anderen Getränk genossen werden können. Mehrere Winzer aus Rheinhessen werden Ihre Weine ausschenken. Ein Infostand wird über die Agrartage informieren. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall!! Was ist neu in 2017? 1. Die Ausstellung wird um ein weiteres Zelt A 3 erweitert. Hier wird dem Bedarf starker Nachfrage Rechnung getragen. Ziel ist es, den bestehenden Ausstellern dem Wunsch nach größeren Standflächen gerecht zu werden. 2. Der Übergang / Fußweg zu den Zelten A1/A2/A3 wird erstmals direkt durch die Ausstellung führen. 3. Das Bistro ursprünglich am Eingang A1 wird gemeinsam mit der Fachschule Oppenheim in das Zelt A2 verlegt. Hier ist eine größere Fläche, auch mit Sitzgelegenheiten vorhanden, um nach einem anstrengenden Messebesuch bei einem guten Glas Wein noch verweilen zu können. Nähere Infos entnehmen Sie bitte dem Programm. Sie können sich auf ein interessantes Angebot im Januar, sowohl bei dem Besuch der Vorträge, als auch auf der Ausstellung freuen. Weitere Informationen zu den Agrartagen, insbesondere auch Anfahrtswege und Parkmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: Norbert Breier, DLR Rheinhessesn-Nahe-Hunsrück, Dienstsitz Oppenheim Geschäftsführer Verein Ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim (VEO) e.v. Der verlässliche Partner für Winzer/innen in Rheinhessen - bei der Abwicklung und Organisation von Qualitätsprojekten - bei der Übernahme von Trauben in einer leistungsfähigen Traubenannahmestation - bei der Übernahme von Trauben, Most und Wein auch von Nichtmitgliedern Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an! Agrartage 2017 Denkanstöße über den Tag hinaus Vernetzen Anbinden Weiterdenken

35 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 35 Fotonachweis: jirkab Mist; Landwirtschaftliches Gerät mariok1979 wheeled tractor Vitaly Krivosheev; Obst 216 K.-U. Häßler; Kohl Rudolf Ullrich; Rainer Goẗtlinger - Fotolia.com VERANSTALTER Verein Ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim e.v. Postfach Oppenheim Wormser Str Oppenheim Telefon: 06133/ Mail: norbert.breier@dlr.rlp.de DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Dienstsitz Oppenheim Postfach Oppenheim Telefon: 06133/ Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.v. Weberstraße Mainz Telefon: 06131/ Weinbauverband Rheinhessen im Bauern- und Winzerverband RLP-Süd e.v. Otto-Lilienthal-Str Alzey Telefon: 06731/ Mail: friedrich.ellerbrock@bwv-rlp.de Land Frauen Verband Rheinhessen e.v. Otto-Lilienthal-Str Alzey Telefon: 06731/ Mail: landfrauen-rheinhessen@t-online.de Landjugend RheinhessenPfalz Weberstraße Mainz Telefon: 06131/ AGRARTAGE 2017 DENKANSTÖßE ÜBER DEN TAG HINAUS VERNETZEN, ANBINDEN, WEITERDENKEN DLR Rheinpfalz Breitenweg Neustadt-Mußbach Telefon: 06321/

36 Seite 36 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar 2017 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Baumpflege und Spezialfällungen mit Seiltechnik sowie Wurzelstöcke ausfräsen (nötige Zugangsbreite 80 cm) mit Festpreisgarantie Baumpflege Zendel (gew.) Englischtraining für Erwachsene für Job und privat auch Businessenglish. Schnelle Fortschritte durch Kombinationsunterricht mit Muttersprachler und dt. Englischlehrerin. Priv. Lehrinstitut Ellen Henrichs Nieder-Olm, Oppenheimer Str (gew.) Erfolgreiche Nachhilfe in allen Klassen und Fächern Wir bieten kompetenten, effektiven und zuverlässigen Unterricht, Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten sowie Vermittlung von Lerntechniken. Lerncenter Wörrstadt (gew.) Fliesenleger und Sanierexperte Balkonsanierung, diverse Fliesen-Reparaturarbeiten, Silikonfugen austauschen, komplette Bäder, Verputz- und Trockenbau (gew.) 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37 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 37 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Haushaltshilfe/Alltagsbegleitung deutschsprachig, rüstig, mit Führerschein für meine aktive Mutter in Wörrstadt gesucht. Unterkunft möglich Frau aus Rumänien sucht Arbeit (Büro/Praxis) als Putzhilfe in Nieder-Olm oder 10 km Umgebung Aushilfe für Abschleppdienst in Nieder-Olm gesucht. Arbeitszeiten nach Absprache. Kfz-Mechaniker/ Mechatroniker m/w von Vorteil (gew.) Junger Mann sucht Arbeit jeglicher Art, Malerarbeiten, Dachreinigung (Moos entfernen), Dachrinnenreinigung, Garagenreinigung, Demontagearbeiten Laminat, Tapezierarbeiten Rheinhessenvinothek ín Alzey sucht Mitarbeiter (m/w) auf Aushilfsbasis. Tätigkeit im Service/Weinberatung, Arbeitszeiten Mo-Fr, ca Uhr. Rheinhessenvinothek Ansprechpartner Herr Rupp Rossmarkt 4, Alzey Mail: info@rhh-vinothek-alzey.de, (gew.) Nachhilfe gesucht für unseren Sohn 7.Klasse (IGS) für Deutsch und Englisch, der/oder die zu uns nach Hause (Essenheim) kommt Physiotherapeut/in mit manueller Lymphdrainage zur Verstärkung unseres Teams gesucht Putzstelle gesucht junge deutsche Mutter sucht von Mo-Fr von 8-11 Uhr Putzstelle in Wallerheim, Gau-Weinheim, Armsheim, Flonheim, Bornheim Putzfrau mit Power und Elan gesucht von 3-Personen-Haushalt mit Hund in Nieder-Olm für 4 Stunden wöchentlich! Rechtsanwaltsfachangestellte gesucht für wöchentlich 5-10 Stunden in Partenheimer Kanzlei. Bewerbungen bitte per Mail an info@froehlich-arnold.com (gew.) Liebevolle Kraft zur Betreuung und Pflege eines Heranwachsenden und damit verbundenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf 450 -Basis von Familie mit Hund 1-2 x wöchentlich in Saulheim gesucht Welcher Hausmeisterservice übernimmt ab sofort Winterdienst in Wörrstadt, Augustusring? Suche für unsere Mitarbeiterin/Haushaltshilfe ein sauberes, solide möbliertes Zimmer in Sörgenloch. Bitte Meldung unter oder viktoria.boehme@t-online.de Sachbearbeiter/in telefonische/r Kundenbetreuer/in Aufgaben: Telefonische Kundenbetreuung (deutsch + englisch), Bewerbersuche auf diversen Internetplattformen, Vorteile: vielseitige Aufgabengebiete, gründliche Einarbeitung, unbefristete Festanstellung. Kontakt unter: bewerbung@japanmanagement.de Japan Management Saulheim, (gew.) Pizzeria in Saulheim sucht Küchenhilfe auf Minijob-Basis (gew.) Chiffre-Annoncen Wie antworte ich auf eine Chiffre-Annonce? Die Chiffre-Nr. finden Sie in der Klammer am Ende der Annonce. Senden Sie Ihr Schreiben an: Oppenheimer Druckhaus GmbH, Chiffre- Nr...., Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt Wir leiten Ihre Briefe weiter. Ihre private Kleinanzeige Private Kleinanzeigen nur für private Anbieter und Käufer* Angebote und Gesuche (PK 1) von Neu- und Gebrauchtartikeln aller Art in haushaltsüblichen Mengen. Tiere gesucht oder zu verschenken, bis 20 Worte 7,10, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Miet-/Kaufangebote (PK 3) Häuser, Wohnungen, Ferienwohnungen, Garagen, Gärten, Ackerland und Weinberge, bis 20 Worte 15,-, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Gartenmöbelgarnitur 6 verstellbare Hochlehner plus Auf lagen in rot, Tisch mit Loch und Halterung für Sonnenschirm, Eukalyptusholz geölt. Ein echter Hingucker! Sehr gepflegt, 4 Jahre in Gebrauch. Wegen Umzug günstig zu verkaufen Günstig zu verkaufen Kühlschrank, Damenfahrrad, Minibackofen, Campingzelt für 6. Pers., Kühlbox, Gasgrill, kl. Campingtisch, 2 Campingstühle auch mit Foto ab 12,10 ohne Foto ab 7,10 Angebote und Gesuche, (PK 2) in den Bereichen Kfz, Immobiliengesuche, Stellenmarkt, Bekanntschaftswünsche, Dienstleistungen gesucht, bis 20 Worte 10,90, jedes weitere Wort 0,57 inkl. MwSt. Gewerbliche Kleinanzeigen Angebote und Gesuche in allen Bereichen z.b.: Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Dienst leistungen, Bekanntschaftswünsche, Kursangebote, Landwirtschaft, Verkauf, bis 20 Worte 37,40, jedes weitere Wort 1,09 plus MwSt. Chiffre-Gebühr: 6, plus MwSt. *Aufpreis Foto: Chiffre-Gebühr: 5, inkl. MwSt. 6, inkl. MwSt. Bitte um Veröffentlichung am Donnerstsag, den Ihre Anzeige erschein in allen Haushalten der Verbandsgemeinden Wörrstadt, Nieder-Olm und Alzey-Land Gesamtauflage über Exemplare Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Tel.: / Fax: / kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Geöffnet: Mo., Di., Do., Fr Uhr Mi. geschl. Annahmeschluss ist Montag, 12 Uhr außer bei geändertem Annahmeschluss vor Feiertagen! Der Betrag soll abgebucht werden Barzahlung Bank IBAN Name/Vorname: Straße: PLZ/Ort: Betrag: Datum: Tel.: Unterschrift: inkl. 19 % MwSt. Wird von der Annahme eingetragen.

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39 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 39

40 Seite 40 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar 2017 DANKSAGUNG DANKE Treppenanlagen Außenfensterbänke in Granit und Sandstein, Innenfensterbänke Bodenplatten und Fliesen in Marmor und Granit. Zur Erinnerung Anna Hilde Held geb. Kappesser geb gest Partenheim Kümbdchen Wir alle, die wir Dich im Herzen bewahren, haben auch die Erinnerung an Dich nicht verloren. Oberwendelsheim Wendelsheim Tel.: / Fax: / Internet: Besuchen Sie unsere Treppen- und Grabmalausstellung Cäcilia Kretschmer * Sulzheim, im Janaur 2017 D A N K S A G U N G für ein stilles Gebet, für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben, für einen Händedruck, wenn Worte fehlten, für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft, für Blumen, Kränze, späteren Grabschmuck & Zuwendungen, allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, die unsere liebe Mutter in so zahlreicher Form auf ihrem letzten Weg begleitet haben. Besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Hock für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier und dem MGV Sängerlust Sulzheim. Familie Gabi und Wolfgang Becker Georg Kretschmer Familie Werner und Mechthild Kretschmer Meine Kraft ist zu Ende nimm mich Herr in deine Hände. Paula Einsfeld Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme in Wort und Schrift, durch Blumen und Kränze sowie in Zuwendungen zum späteren Grabschmuck bekundeten, möchten wir auf diesem Wege herzlich danken. Unser besonderer Dank gilt Frau Pfarrerin Becker, dem Pflegepersonal des AWO Seniorenzentrums Wörrstadt, dem Bestattungsinstitut Ebling sowie all denen, die sie auf ihrem letzten Weg begleitet haben. Wörrstadt, im Januar 2017 geb. Ackermann * Im Namen aller Angehörigen Silke Schmitt geb. Einsfeld Wir liefern prompt, zuverlässig und preisgünstig Natürlich auch samstags Ihr Altholzentsorger gemäß Altholzverordnung Tel DAPPER Anhänger-Center Dapper GmbH Kühlanhänger Baumaschinenanhänger Verkauf + Verleih Verkaufswagen Auto- u. Motorradtransporter Riesenauswahl Dreiseitenkipper großes Ersatzteillager Pferdeanhänger TÜV täglich Kastenanhänger Tel / Fax / Am Giener Nieder-Olm Wörrstadt Telefon / Mobil / Fax / Annahme von Kleinmengen Eisen/Schrott öffentliche Waage

41 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 41 Tommaso Creopolo...dem Leben einen würdigen Abschluss geben * Tag und Nacht erreichbar, auch Sonn- und Feiertags. DANKSAGUNG Allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlen und ihre liebevolle und sehr persönliche Art zum Ausdruck brachten, danken wir von Herzen. Daniela, Laura Christofer und David Creopolo Partenheim, im Januar 2017 Erd-, Feuer-, See- und Anonym-Bestattungen Erledigung aller Formalitäten kompetente und individuelle Beratung einfühlsame und persönliche Betreuung Bestattungsvorsorge Bestattungen Im Wiesenweg Jugenheim Tel schreinerei.geis@ Bestattungen Jürgen Geis t-online.de Im Wiesenweg Jugenheim Katharina Trapp geb. Schuhmacher * Sie war ein besonderer Mensch, der Spuren der Liebe hinterlassen hat. Herzlichen Dank allen, die sie auf ihrem letzten Weg begleitet haben. Unser besonderer Dank gilt der Evangelischen Sozialsta on Wörrstadt Wöllstein, dem Verein zur Förderung der ambulanten Pallia vversorgung Rheinhessen/Pfalz e.v. sowie Frau Dr. Römer für die einfühlsame und kompetente Betreuung. Auch danken wir dem Besta ungsins tut Stütz Freitag für die hilfreiche Unterstützung und würdevolle Beisetzung. Herrn Dekan Graebsch gilt unser herzlicher Dank für die tröstenden Worte. Ebenso Danke den Vielen, die durch ein liebes Wort, einen Händedruck oder eine Umarmung Anteil nahmen sowie allen helfenden Händen. Saulheim, im Januar 2017 Peter Willmann Axel Trapp und Familie Frithjof Trapp und Familie Lydia Kur und Familie In Ihren schwersten Stunden Von Mensch - zu Mensch. sind wir für Sie da. Stütz Freitag Bestattungen Saulheim Die Fassadenprofis - Fassadenanstrich - Malerarbeiten - Altbausanierung - Lackierarbeiten - Innen- und Außenputz - Tapezierarbeiten Maler- und Lackierbetrieb Kai Ullrich GmbH Rheingrafenstraße Wörrstadt Telefon Reinigung + Reparatur TV-Untersuchung Ingenieurleistungen Wir lösen jede Verstopfung und reparieren!...mit uns läufts immer! 24-Stunden-Notdienst Tapezier- und Malerarbeiten Fassadenanstriche Wärmedämmung Innen- und Außenputz Büro Tel.: Fax: Mobil: Alzeyer Straße Erbes-Büdesheim Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com Notdienst: Wenn s Öl ausgeht, liefern wir auch am Wochenende.

42 Seite 42 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Reinigungskräfte (m/w) in Teilzeit für die Reinigung des Rheinhessen-Bades Nieder-Olm. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 29 Stunden (unbefristet) bzw. 19,5 Stunden (befristet als Krankheitsvertretung). Wir erwarten: Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten Flexibilität und Belastbarkeit Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten und am Wochenende im Schichtbetrieb Erfahrung als Reinigungskraft von Vorteil Wir bieten: Einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2017 an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Gerd Fischer, Pariser Straße 110, Nieder-Olm. Zuverlässige Verteiler für das Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wörrstadt in Schornsheim und Patenheim gesucht. Bewerbungen bitte an: SWS Schneider Telefon Das Original für unsere Leser Der Regenabweiser Imprägnierung gegen starken Regen Verschmutzung und Schneefall auf der Satellitenschüssel, dadurch weniger Bildausfälle bzw. Bildstörungen Rain Shock macht alle Glas- und Kunststoff-Flächen wasserabweisend, z.b. Dusche, Glastisch, Spiegel, Fensterscheiben usw. Bessere Sicht für Visire, Auto- und Fensterscheiben durch Abperlen bei Regen, Schnee und Graupel durch den Effekt der Lotusblüte. Erhältlich in unserer Geschäftsstelle 250 ml Flasche nur 4,95 Nachrichtenblatt Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt / Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr Uhr, Mi. geschlossen Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sucht zum eine/n Leiter/in der Abteilung Bauen, Umwelt und Verkehr Die Stelle wird unbefristet in Vollzeit (39 Stunden/Woche) ausgeschrieben. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Leitung einer Abteilung mit 25 MitarbeiterInnen in 11 Sachgebieten Verantwortlichkeit für die Flächennutzungsplanung Koordinierung von Bauvorhaben Vorbereitung von Ausschuss- und Ratssitzungen sowie Teilnahme Haushalts- und Finanzplanung Beratung und Unterstützung der Ortsgemeinden und der Stadt Nieder-Olm Erwartet werden: abgeschlossenes Studium (vorzugsweise Bau-Ingenieurwesen) oder erfolgreich abgeschlossene Prüfung im III. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) mit einschlägiger Berufserfahrung Führungserfahrung gutes Auffassungs- und Urteilsvermögen, Organisationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit zur Kooperation und Arbeit im Team Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft, auch für außerhalb der normalen Dienstzeiten hinaus anfallende Termine selbstständiges Arbeiten, besonnener Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie gute Kenntnisse in Microsoft Office-Produkten (Word, Excel etc.) Die Eingruppierung bzw. Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD bzw. nach BBesG. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Menschen mit einer Schwerbehinderung sind erwünscht. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum an die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Personalangelegenheiten, Kennwort Bauen Pariser Str Nieder-Olm Eine Bewerbung per ist auch möglich. Hier sollten Sie den Anhang in einer PDF-Datei mit einer Maximalgröße von 5 MB an peter.trapp@vg-nieder-olm.de senden. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Peter Trapp unter der Telefon-Nr / gerne zur Verfügung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Mitarbeiter Montage/Reparatur Vollzeit Ihr Aufgabengebiet: Montage von Fenstern, Haustüren und Rollläden Verglasung und Reparaturverglasung Ihr Profil: Ausbildung zum Glaser, Schreiner oder Metallbauer oder vergleichbare Berufserfahrung Selbständige zuverlässige Arbeitsweise Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: Einen unbefristeten Arbeitsplatz Leistungsgerechte Bezahlung Mehlstraße 22 I Gau Odernheim Telefon: Mobil: tü si.de

43 Donnerstag, den 19. Januar 2017 Anzeigenteil Seite 43 Neu geordnet ins neue Jahr ORDNERAKTION! St.-Georgen-Str Alzey Tel / klicken Wir bieten Nachhilfe an in: Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, 6,90 /45 min. Klasse 4 Abitur Telefon (01 57) Herzliche Grüße Wir sagen von Herzen DANKE, für die lieben Glückwünsche und Aufmerksamkeiten zu unserer Hochzeit. Dass Ihr diese wunderbaren Momente mit uns geteilt habt, macht dieses Fest für uns unvergesslich. Judith Dorst-Fißler & Simon Fißler Glückwünsche Danksagungen Hochzeit Geburt Trauer ANZEIGEN KLEINANZEIGEN Beratung - Verkauf Ein herzliches Dankeschön sage ich allen, die mir zu meinem 75. Geburtstag mit Glückwünschen, Besuchen, Telefonaten und Geschenken viel Freude bereitet haben. Gabsheim, im Januar 2017 Richard Straus Steckler s Pariser-Straße Nieder-Olm Futtern wie bei Muttern für nur 6,00 täglich wechselnder Mittagstisch Uhr Ihr Tagesessen vom bis Mo: Steckler`s Burger mit Pommes und Salat Di: Rinderleber mit Kartoffelpüree und Rotkohl Mi: Jägerschnitzel mit Wedges und Salat Do: Szegediner Gulasch mit Sauerkraut und hausgemachten Klößen Fr: Fischfilet pan., Remoulade, Pommes und Salat t 06136/ Auch Abholung möglich! Lieferservice 7,- Christel Eppard Wallertheim Marktplatz 6 Telefon / Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr und Uhr, Sa Uhr Telefonische und digitale Anzeigen - annahme nur im Verlag möglich unter Telefon / oder per Fax unter / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Ein herzliches Dankeschön sage ich allen, die mir zu meinem 70. Geburtstag mit Glückwünschen, Besuchen, Telefonaten und Geschenken viel Freude bereitet haben. Gerlinde Sudrow Partenheim, im Januar 2017 Herzlichen Glückwunsch! Marty Kropp-fotolia.com Mo. - Fr Uhr Sa Uhr Inh. Claudia Kreutzberg Ober-Saulheimer Str Wörrstadt Tel / Fax / info@ tierfachmarkt-rheinhessen.de WINTER- und REGENMÄNTEL für Hunde bis zu 50% REDUZIERT! GUTSSCHÄNKE WEIS - Gutbürgerliche deutsch/italienische Küche Montag: Hähnchenbruststreifen mit Knödel Dienstag: Bratwurst mit Pommes Mittwoch: Schnitzel Gorgonzola mit Pommes Donnerstag: Schweinehaxe mit Kartoffelbrei und Rotkraut Freitag: Forelle mit Reis Sulzheim Hauptstraße 17 Telefon / täglich wechselnder Mittagstisch 6,- Gestalten Sie Ihr Traumbad perfekt und preiswert! Komplettsanierung 3D-Badplanung Fliesen- u. Natursteine Reparaturdienst Pariser Straße Nieder-Olm Telefon / SCHAUSONNTAG nach Ankündigung Armsheim Raiffeisenstr. 17 ( ) ( ) Gustavsburg Darmstädter Landstraße 21 (06134) Fax Besuchen Sie unsere Bäderstudios oder vereinbaren Sie telefonisch Ihren Beratungstermin!

44 Seite 44 Anzeigenteil Donnerstag, den 19. Januar 2017 Pelletöfen - Kaminothek Uhlmann SHK GmbH & Co. KG Wendelsheimer Str Nieder-Wiesen rika-kaminofen.de Das Original in Rheinhessen Zornheim Lindenplatzhalle Samstag, 21. Januar 2017, Uhr Für das leibliche Wohl sorgt der Förderverein Haus der Entdecker Möbelrestauration Korbflechtarbeiten Polsterarbeiten Rufen Sie uns an: 06733/8733 Besuchen Sie unsere Studio-Ausstellung in Worms: 06247/ Portas-Fachbetrieb Arnold GmbH arnold.portas@t-online.de Andreas Just Tischlermeister Gaustraße Mommenheim Tel.: 06138/

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