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- Klaus Schmitz
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1 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Kunst vom 21. August 2005 Diese Satzung ist dem Thüringer Kultusministerium angezeigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/013 1
2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Kunst vom 21. August 2005 Gemäß 5 Absatz 1 und 15 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBl. S. 229) in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die Universität Erfurt folgende Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Kunst (ZV-WBS-KU). Im Rahmen einer Eilentscheidung hat der Präsident der Universität Erfurt diese Satzung am 21. August 2005 verfügt. Diese Satzung wurde dem Thüringer Kultusministerium mit Schreiben vom 30. August 2005 angezeigt. 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung enthält die allgemeinen Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium Kunst. Das Studienangebot in Kunst erfolgt als Teilzeitstudium in sechs Semestern im Umfang von 60 Leistungspunkten im Sinne der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus- Studiengang (RPO-BA) in der jeweiligen Fassung. (2) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Rechtscharakter des weiterbildenden Studiums Das weiterbildende Studium Kunst ist öffentlich-rechtlich gestaltet. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zum weiterbildenden Studium Kunst kann zugelassen werden, wer: (a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder (b) die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat. Diese Eignung wird vom BA-Prüfungsausschuss der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät auf Empfehlung der Studienrichtung Kunst festgestellt. (2) Für die Zulassung zum weiterbildenden Studium in Kunst ist das Bestehen einer Eignungsprüfung (siehe hierzu Eignungsprüfungsordnung der Universität Erfurt/EPO) nachzuweisen. Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung hat für zwei Jahre Gültigkeit. An anderen Hochschulen erfolgreich absolvierte Eignungsprüfungen können von der Prüfungskommission ( 3 EPO) bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. (3) Der Zugang zum weiterbildenden Studium ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht erfüllt sind oder für die Baccalaureus-Studienrichtung mit der Nebenstudienrichtung Kunst eine Zulassungsbeschränkung besteht. 4 Studienziele und -inhalte (1) Lehre und Forschung des Fachgebiets Kunst bieten in künstlerischer Praxis (KP), Kunstgeschichte (KG) und Kunstdidaktik (KD) ein breit gefächertes Angebot, das auf die Vermittlung von Grundlagenwissen und auf die individuelle Befähigung zu künstlerischem und kunstpädagogischem Arbeiten zielt und dabei einen weiten Kunstbegriff zum Tragen bringt. (2) In den Lehrveranstaltungen zur künstlerischen Praxis werden grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten der Malerei, Grafik, Plastik und Objektgestaltung wie der neuen Medien und die Erarbeitung künstlerischer Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/013 2
3 Konzepte vermittelt und theoretisch reflektiert. Sie zielen auf die Entwicklung kreativer Denk- und Arbeitsmethoden und die Sensibilität für Material, Form, Farbe, Bewegung und Raum sowie auf die individuelle künstlerische Selbstentfaltung der Studierenden. (3) Im kunsthistorischen Studium werden grundlegende Methoden der Interpretation und alle wichtigen Kunstepochen von der Antike bis zur Gegenwart, bei Betonung der Kunstentwicklung der Moderne, zusammenhängend dargestellt. Die Studenten erwerben dabei Grundkenntnisse über die stilistischen und ikonographischen Besonderheiten der Kunstepochen und Perioden sowie über geistes- und sozialgeschichtliche Hintergründe und Einsichten in unterschiedliche Sprachformen der Kunst und multimediale Visualisierungsprozesse. Exkursionen dienen dem Studium von Originalwerken. (4) Im kunstdidaktischen Bereich erwerben die Studierenden Einblick in grundlegende Zusammenhänge von Kunst und Pädagogik und damit verbundenen beruflichen Perspektiven. 5 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums Kunst im Umfang von 54 LP entsprechen den Auflagen, die in der Prüfungs- und Studienordnung des Baccalaureus- Studiengangs mit der Nebenstudienrichtung Kunst in der jeweils geltenden Fassung gestellt werden. Die allgemeinen Auflagen sind der RPO-BA in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Die Auflagen des Absatz 1 werden durch den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Fachdidaktik im Umfang von 6 LP aus dem Magister-Programm-Lehramt der Universität Erfurt ergänzt. Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des Fachdidaktikmoduls sind der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm-Lehramt und die allgemeinen Auflagen der Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Magister-Studiengang-Lehramt in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (3) Für das weiterbildende Studium sind mindestens 42 LP aus Modulen der Universität Erfurt zu erbringen. Es können maximal Studienvorleistungen im Umfang von 18 LP in das weiterbildende Studium Kunst eingebracht werden. 6 Bestehen des weiterbildenden Studiums, Notenbildung, und Zertifikat (1) Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Weiterbildungsprüfung bestanden ist. Diese ist bestanden, wenn zum Ende des 3. Studienjahres die 60 Leistungspunkte nach 5 in erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungsprüfungen nachgewiesen, die Auflagen der Prüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Kunst im Umfang von 54 LP und ein Fachdidaktikmodul des Magister-Programms-Lehramt Grund- oder Regelschule im Umfang von 6 LP erfüllt sind und die Gesamtnote mindestens ausreichend (4,00) ist. (2) Für das erfolgreich abgeschlossene weiterbildende Studium ist eine Gesamtnote zu bilden. Aus den anzurechnenden Lehrveranstaltungsnoten wird, mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen nach dem Komma, die Gesamtnote errechnet. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Noten der Lehrveranstaltungen werden mit den dazugehörigen Leistungspunkten multipliziert und die addierten Multiplikationsergebnisse durch die Summe der Leistungspunkte (60 LP) dividiert. (3) Hat der Studierende in einem Studienbereich mehr Leistungspunkte nachgewiesen als erforderlich sind, werden die Lehrveranstaltungen mit den besten Lehrveranstaltungsnoten für die Berechnung herangezogen. (4) Hat der Prüfling die Weiterbildungsprüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat (Anlage 1). Das Zertifikat enthält die Gesamtnote und weist in einer Anlage die Noten der Lehrveranstaltungen aus. Die Noten werden mit einer Genauigkeit von einer Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen. Die 2. Dezimalstelle wird ohne Rundung gestrichen. (5) Das Zertifikat wird vom Vorsitzenden des BA Prüfungsausschusses der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät unterschrieben. Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/013 3
4 7 Gebühren (1) Das weiterbildende Studienangebot der Universität Erfurt in Kunst ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Gebühren für das Langzeitstudium ( 107a ThürHG), d.h. in der Summe sind für 60 LP Gebühren in Höhe von 2 Vollzeitsemestern zu entrichten. (2) Die Studiengebühren sind semesterweise in Höhe von 1/6 der Vollzeitstudiengebühren mit der Einschreibung zum weiterbildenden Studium und bei der Rückmeldung zu entrichten. (3) Wird das Studium vorfristig abgeschlossen, ist vor der Ausgabe des Zertifikates die ausstehende Summe für die Gesamtgebühren zu entrichten. 8 Gleichstellungsklausel Alle aufgeführten Status- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: 1. Muster für das Zertifikat Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/013 4
5 Universität Erfurt Zertifikat für Herrn Frau [Vorname Name] Anlage 1) geboren am [Geburtstag] in [Geburtsort] Nach ordnungsgemäßem Studium mit studienbegleitenden Prüfungen, siehe Anlage, wird für den erfolgreichen Abschluss im Weiterbildenden Studium [- Studienrichtung -] die Gesamtnote [Note] vergeben Erfurt, den [Tag der letzten Prüfung] [Siegel] Unterschrift] Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät = Bearbeitungsstand: Az.: A0E 30/013 5
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