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1 VORIS Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KOVerm Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Nds. GVBl. 2012, 141 Gliederungs-Nr: Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) Vom 22. Mai 2012 Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 471), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und des 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl S. 5) wird verordnet: 1 Gebührenverzeichnis des amtlichen Vermessungswesens (1) 1 Für Amtshandlungen und Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden, der Kommunen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im amtlichen Vermessungswesen sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. 2 Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1. (2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten. 2 Erstattung von Bereitstellungsaufwand 1 Behörden des Landes, Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie andere Stellen ( 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG) erhalten für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke bereitgestellte Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung lediglich des Aufwandes für die jeweilige Bereitstellung (Bereitstellungsaufwand). 2 Die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes richtet sich nach der Anlage 2. 1 Werden 3 Von Aufgabenträgern dem Land zu erstattender Aufwand 1. einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ( 6 Abs. 2 NVermG), 2. einer anderen behördlichen Vermessungsstelle ( 6 Abs. 3 NVermG) oder 3. einer Kommune, der die Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen ( 6 Abs. 4 Satz 1 NVermG) übertragen ist, 1 von 42

2 Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen (Geobasisdaten) bereitgestellt, so richtet sich die Berechnung des dem Land zu erstattenden Aufwandes ( 6 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 3 NVermG) nach der Anlage 3. 2 In der Anlage 3 ist berücksichtigt, dass bei den Aufgabenträgern nach Satz 1 eigener Aufwand entsteht ( 10 Nr. 6 Halbsatz 2 NVermG). 4 Vereinigung oder Teilung von Grundstücken Die öffentliche Beglaubigung der Anträge von Grundstückseigentümern auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken ist gebührenfrei. 5 Berechnung nach Zeitaufwand (1) 1 Gebühren nach Zeitaufwand sind je angefangene halbe Stunde zu berechnen. 2 Bei Arbeiten außerhalb des Dienstgebäudes (örtliche Arbeiten) gehört die Zeit für die An- und Abreise zum Zeitaufwand. (2) Bei Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeiten erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand entsprechend den tariflichen Zuschlägen. 6 Auslagen (1) Als Auslagen im Sinne des 13 NVwKostG sind neben der Gebühr zu erstatten 1. die Kosten für besondere Materialien, deren Verwendung abweichend vom Standard verlangt wird, und besondere Arten der Versendung, 2. die Kosten für Abmarkungs- und Vermessungsmaterial und 3. die Feldaufwandvergütung für Beschäftigte der Vermessungs- und Katasterbehörden. (2) 1 Für Amtshandlungen und Leistungen nach 1 Abs. 1 ist für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges als Auslage ein Pauschbetrag von 0,70 Euro je Kilometer anzusetzen; hiermit ist auch die Beförderung von Personen, Geräten und Material abgegolten. 2 Für Übernachtungen sind die für eine angemessene Unterbringung entstehenden Kosten anzusetzen. 7 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 11. September 2008 (Nds. GVBl. S. 280) außer Kraft. Anlage 1 (zu 1 Abs. 1) Hannover, den 22. Mai 2012 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Schünemann Minister Gebührenverzeichnis Inhaltsübersicht Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und 2 von 42

3 3 von 42 Standardpräsentationen Auskunft, Einsichtgewährung Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) Abgabe von Vermessungszahlen zu Liegenschaften Abgabe der Amtlichen Karte 1 : (AK5) und der Präsentationsgrafik 1 : (AP2.5) Abgabe von Topographischen Karten Abgabe von Übersichtskarten Abgabe digitaler Daten: Landschaftsmodell (DLM), Geländemodell (DGM), Topographische Karte (DTK), Übersichtskarte Niedersachsen (DÜKN), Straßenkarte (DSK10), Ortsverzeichnis Abgabe von Luftbildern und Digitalen Orthophotos (DOP) Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Festpunktinformationssystems (AFIS), Nutzung des Satelliten-Positionierungsdienstes (SAPOS) Online-Abruf von Geobasisdaten (Download) Registrierung und Nutzerverwaltung für das Abrufverfahren Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL) Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten Planunterlagen, Bauvorlagen und Bescheinigungen nach dem öffentlichen Baurecht Liegenschaftsvermessungen Vermessungsunterlagen für Aufgabenträger nach 6 Abs. 1 bis 3 NVermG Vermessungen und Auswertungen Eintragung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster Bodenordnung Umlegungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Vereinfachte Umlegungen nach dem Baugesetzbuch Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz Sonstige Amtshandlungen und Leistungen Sonstige vermessungstechnische Arbeiten Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach 51 Abs. 1 Satz 1 Nr.

4 4 von 42 1, 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder 29 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften Unschädlichkeitszeugnisse Übertragung der Befugnis nach 6 Abs. 4 NVermG zur Aufgabenwahrnehmung der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters an eine Kommune Kombination von Produkten aus Geobasisdaten Tabellen Tabelle 1 Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen Tabelle 2 Gebäudevermessungen Tabelle 3 Gebühr nach Zeitaufwand Tabelle 4 ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten), Hauskoordinaten und Hausumringe Tabelle 5 Download-Dienste mit direktem Datenzugriff (WMS, WFS und WFS-G) Tabelle 6 AK5 und AP2.5 in digitalen Datenformaten Tabelle 7 Digitale Daten: DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder, Ortsverzeichnis Tabelle 8 AFIS-Datensätze Tabelle 9 Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten- Positionierungsdienst (SAPOS) Tabelle 10 Lagepläne nach 2 der Bauvorlagenverordnung Tabelle 11 Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten Nr. Gegenstand Gebühr in Euro Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen 1 Auskunft, Einsichtgewährung 1.1 Präsentationsauskunft, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand nach Tabelle 3

5 5 von Amtliche Grenzauskunft Grundgebühr 85, Unterlagen zur Vermessung für Aufgabenträger nach 6 Abs. 1 bis 3 NVermG 70, vermessungstechnische und örtliche Arbeiten nach Tabelle 3 2 Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) 2.1 Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters (farbig oder in Graustufen) Erstausfertigung der Liegenschaftskarte Liegenschaftskarte (DIN A4) 18, Liegenschaftskarte (DIN A3) 20, Liegenschaftskarte (größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0) 40, Erstausfertigung der Liegenschaftsbeschreibung Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis 10, Bestandsnachweis 20, Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr oder bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr oder Spezielle Präsentationen Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat. 35, im DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 45, Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte (farbig oder in Graustufen) Erstausfertigung 1,3-fache der Gebühr nach Nr

6 6 von Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr Zuschlag zu Nr für die Beglaubigung eines Auszuges nach 2 Abs. 3 der Grundbuchordnung, je beglaubigte Standardpräsentation 10, ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten) nach Tabelle Hauskoordinaten und Hausumringe nach Tabelle 4 3 Abgabe von Vermessungszahlen zu Liegenschaften 3.1 Abgabe Grundgebühr je Auftrag 33, zuzüglich für analoge Formate, je Seite DIN A4 5, zuzüglich für digitale Formate, je angefangene 10 Grenzund Vermessungspunkte 5, Manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen nach Tabelle 3 4 Abgabe der Amtlichen Karte 1 : (AK5) und der Präsentationsgrafik 1: (AP2.5) 4.1 Standardpräsentationen AK5 (farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen) je Karte bis DIN A4 8, je Karte bis DIN A3 12, je Karte größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0 40, Zuschlag zu Nr , oder für abweichenden Maßstab 30 % der Gebühr nach Nr , oder Mehrausfertigung der einzelnen Position der Nr , oder bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr , oder Ergänzung der Standardpräsentation nach Tabelle Digitale Daten der AK5 als Rasterdaten nach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle Digitale Daten der AP2.5 als Rasterdaten nach den Nrn. 2 bis 4 der Tabelle 6

7 7 von 42 5 Abgabe von Topographischen Karten 5.1 Topographische Karte 1 : Normalausgabe je Karte 5, Topographische Karte 1 : Normalausgabe je Karte 5, Waldbrandeinsatzkarte, plano je Karte 10, Topographische Karte 1 : Normalausgabe je Karte 5, Zuschlag zu Nr. 5.1, oder 5.3 für die Abgabe in plano je Karte 5, Abschlag bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Exemplare einer Topographischen Karte nach Nr. 5.1, oder für das 2. bis 200. Exemplar je Karte 20 % ab dem 201. Exemplar je Karte 30 % 6 Abgabe von Übersichtskarten 6.1 Regionalkarte 1 : Normalausgabe je Karte 6, Verwaltungsausgabe je Karte 6, Übersichtskarte 1 : Normalausgabe je Karte 6, Verwaltungsausgabe je Karte 6, Niedersächsisches Küstengewässer mit Koordinatenverzeichnis je Karte 35, Zuschlag zu Nr. 6.1 oder 6.2 für die Abgabe in plano je Karte 5,00 7 Abgabe digitaler Daten: Landschaftsmodell (DLM), Geländemodell (DGM), Topographische Karte (DTK), Übersichtskarte Niedersachsen (DÜKN), Straßenkarte (DSK10), Ortsverzeichnis nach den Nrn. 1, 2, 4 und 6 bis 9 der Tabelle 7

8 8 von 42 8 Abgabe von Luftbildern und Digitalen Orthophotos (DOP) 8.1 Digitale Luftbilder, gescannt, nicht orientiert, je Luftbild 50, Orientierte digitale Luftbilder nach den Nrn. 5 bis 8 der Tabelle DOP digitale Ausgabe nach den Nrn. 3 und 6 bis 8 der Tabelle Abgabe auf Spezialpapier bis DIN A4 20, bis DIN A3 28, bis DIN A2 40, bis DIN A1 60, bis DIN A0 90, Mehrausfertigung der einzelnen Position nach den Nrn bis bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach den Nrn bis Abgabe von Geobasisdaten des Amtlichen Festpunktinformationssystems (AFIS), Nutzung des Satelliten-Positionierungsdienstes (SAPOS) 9.1 AFIS-Präsentationsausgaben Erstausfertigung Punktliste (je angefangene 50 Punkte) 20, Einzelnachweis (einschließlich Punktbeschreibung) 10, Festpunktübersicht (bis einschließlich DIN A3) 10, Festpunktübersicht (größer DIN A3) 20, Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr AFIS-Datensätze nach Tabelle 8

9 9 von Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten- Positionierungsdienst (SAPOS) nach Tabelle 9 10 Online-Abruf von Geobasisdaten (Download) 10.1 Geobasisdaten des ALKIS Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL) für Nutzungsberechtigte Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 50 % der Gebühr nach Nr Spezielle Präsentationen Konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat) 70 % der Gebühr nach Nr Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab, je Karte 1,15-fache der Gebühr nach Nr ALKIS-Rasterdaten über Web Map Services (WMS) nach Tabelle ALKIS-Vektordaten über Web Feature Services (WFS) nach Tabelle Geobasisdaten des AFIS nach Tabelle AK 5, DSK 10, DOP, DTK und DÜKN über WMS nach Tabelle Hauskoordinaten über Web Feature Service einschließlich des Gazetteer-Profils (WFS-G) nach Tabelle Hausumringe über WFS. nach Tabelle Basis-DLM und DLM 50 über WFS nach Tabelle 5 11 Registrierung und Nutzerverwaltung für das Abrufverfahren Auskunftssystem Liegenschaftskataster (ASL) 11.1 ASL (mit Eigentumsangaben) für bis zu 5 Nutzerprofile jährlich 200, Zuschlag zu Nr für je weitere 5 Nutzerprofile jährlich 50, ASL (ohne Eigentumsangaben) jährlich 100,00

10 10 von Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten nach Tabelle Planunterlagen, Bauvorlagen und Bescheinigungen nach dem öffentlichen Baurecht 13.1 Planunterlagen für Bauleitpläne Unterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 172, Anfertigung einer Planunterlage nach Tabelle Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan nach Tabelle Lagepläne nach 2 der Bauvorlagenverordnung Amtliche Angaben für Lagepläne für Aufgabenträger nach 6 Abs. 1 bis 3 NVermG Abgabe oder Abruf von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 30 % der Gebühr nach den Nrn und Abgabe oder Abruf einer Übersichtskarte (DIN A4) im Maßstab 1 : als Ergänzung für einen Lageplan 8, Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50, Zuschlag zu Nr für zusätzliche, konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat) 70 % der Gebühr nach Nr Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen für ein Bauvorhaben nach Tabelle für sonstige Fälle nach Zeile 1 der Tabelle ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 12, Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans für bis zu 4 Ausfertigungen 60 % der Gebühr nach Nr ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 6,00

11 11 von Erhebung zusätzlicher Angaben für den Lageplan (z. B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen) nach Tabelle Zuschlag zu Nr für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten nach Tabelle Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens Grenz- und Gebäudebescheinigung, Bescheinigung nach 79 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung 10 % der Gebühr nach Spalte 2 der Tabelle 2, mindestens 32, Zuschlag zu Nr für Tatbestandsermittlungen (z. B. Abstandsberechnungen, Aufstellung eines Plans) nach Tabelle Beglaubigung einer Baulasterklärung nach 92 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung 32,00 Liegenschaftsvermessungen 14 Vermessungsunterlagen für Aufgabenträger nach 6 Abs. 1 bis 3 NVermG 14.1 Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen je Vermessungsauftrag für das 1. bis 3. zu vermessende Flurstück 140, Zuschlag zu Nr für das 4. bis 9. zu vermessende Flurstück, je weitere angefangene 3 Flurstücke 32, Zuschlag zu Nr ab dem 10. zu vermessenden Flurstück, je weitere angefangene 10 Flurstücke 42, Grenzfeststellung der Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung von Planunterlagen 73, Gebäudevermessung, Nachweis nach 79 Abs. 3 NBauO je Auftrag für eine Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis Euro 50, je Auftrag im Übrigen 70,00 15 Vermessungen und Auswertungen

12 12 von Grenzfeststellung, Erhebung vorgesehener Grenzen, Abmarkung Zerlegung örtliche Arbeiten und Auswertung nach Tabelle 1 Abschnitte A und B Zuschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als m 2 beträgt. 25 % der Gebühr nach Nr Abschlag, soweit bei einer Zerlegung die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m 2 beträgt 25 % der Gebühr nach Nr Sonderung 40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 35 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B Grenzfeststellung 80 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge (z. B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer) Vorbereitung und Auswertung 50 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt B Örtlicher Aufwand nach Tabelle Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr oder , Gesonderter Auftrag zur Abmarkung im Rahmen laufender Arbeiten nach Nr , oder je Auftrag 28, je Grenzpunkt 27,00

13 13 von Erhebung und Auswertung von Gebäuden Gebäudevermessung nach Spalte 2 der Tabelle Gebäudevermessung auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis Euro nach Spalte 3 der Tabelle Zuschlag zu Nr oder für zusätzlich beantragten Grenzbezug 20 % der Gebühr nach Nr oder Eintragung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster 16.1 Zerlegung oder Sonderung 32 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A 16.2 Grenzfeststellung 17 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A 16.3 Langgestreckte Anlage mit mehr als 100 m Länge 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A 16.4 Gebäudevermessung 36 % der Gebühr nach Tabelle 2 Bodenordnung 17 Umlegungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 17.1 Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings nach den Nrn. 14.1, , , , 16.1 und Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten Geschäftsstellenarbeiten (z. B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans) je Grundbuchbestand 1 300, je Quadratmeter Fläche

14 14 von für Wohnbauland 0, für Gewerbebauland 0, Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen bis 40 % der Gebühr nach Nr Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstruktur bis 20 % der Gebühr nach Nr Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans nach Tabelle Übertragung oder Abmarkung der neuen Grenzpunkte in die Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach Tabelle Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach 74 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A 18 Vereinfachte Umlegungen nach dem Baugesetzbuch 18.1 Bearbeitung nach Nr und Tabelle Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach 84 BauGB nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung 42 % der Gebühr nach Tabelle 1 Abschnitt A 19 Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz 19.1 Neuvermessungsgebietsgrenze Vorbereitung und Auswertung zur Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze

15 15 von 42 je angefangene 1,5 km Verfahrensgebietsgrenze 40 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C Örtliche Arbeiten nach Tabelle Übertragung, Abmarkung und Vermessung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen je Hektar Fläche 17, je Hofraumgrundstück 28, je Gerätestandpunkt 11, je Objektpunkt bei der Aufmessung 5, je Objektpunkt bei der Auswertung 8, Vorbereitung und Auswertung zur Übertragung, Abmarkung und Vermessung einer Landabfindung je Gerätestandpunkt 11, je Objektpunkt mit Kontrollmessung 13, je Objektpunkt ohne Kontrollmessung 3, Örtliche Arbeiten zu Nr oder 19.3 nach Tabelle 3 Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen. Sonstige Amtshandlungen und Leistungen 20 Sonstige vermessungstechnische Arbeiten nach Tabelle 3 21 Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten nach Tabelle 3 22 Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder 29 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag 55,00

16 16 von Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften nach Tabelle 3 24 Unschädlichkeitszeugnisse 24.1 Erteilung oder Ablehnung bis zu 10 Beteiligte 250, Zuschlag zu Nr für je weitere angefangene 10 Beteiligte 60, Zurückweisung aufgrund fehlender Voraussetzung nach Tabelle 3 25 Übertragung der Befugnis nach 6 Abs. 4 NVermG zur Aufgabenwahrnehmung der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters an eine Kommune 133,00 26 Kombination von Produkten aus Geobasisdaten 26.1 Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik) je Karte nach den Nrn. 8.4 und 2.1.1, oder Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Tabelle Ortspläne, Hofkarten, Jagdkarten und andere aufbereitete Karten Kartengrundlage nach Nr , oder Übersichtskarte nach Nr Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Tabelle Mehrausfertigung des analogen Abgabeprodukts der Nr oder 26.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20,00 Abschnitt A Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen Tabelle 1 Vorbereitung und Vermessung - Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung Anzahl der festgestellten Bodenwert

17 17 von 42 und neuen Grenzpunkte bis 5 Euro/m 2 über 5 Euro/m 2 bis 150 Euro/m 2 2 über 150 Euro/m Gebühr in Euro bis 2 Grenzpunkte bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt Abschnitt B Auswertung - Gebühr für neu gebildete Flurstücke Anzahl der Flurstücke Bodenwert bis 5 Euro/m 2 über 5 Euro/m 2 bis 150 Euro/m 2 2 über 150 Euro/m Gebühr in Euro Flurstück bis 3. Flurstück, je Flurstück bis 20. Flurstück, je Flurstück ab dem 21. Flurstück, je Flurstück Die Anzahl der Flurstücke ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück. Flurstücke ohne Zerlegung zählen bei einer langgestreckten Anlage nicht mit. Abschnitt C Auswertung - Gebühr für festgestellte Grenzpunkte Anzahl der festgestellten Bodenwert

18 18 von 42 Grenzpunkte bis 5 Euro/m 2 über 5 Euro/m 2 bis 150 Euro/m 2 2 über 150 Euro/m Gebühr in Euro bis 2 Grenzpunkte bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Auftrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Punkte eines Auftrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen. Gebäudevermessungen Tabelle 2 Herstellungswert bis einschließlich Gebühr nach Nr Gebühr nach Nr Euro in Euro in Euro über ,3 x Herstellungswert 1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Auftrag a) b) für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück und für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt.

19 19 von Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Die Auslagen nach 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten. Tabelle 3 Gebühr nach Zeitaufwand Ausführung durch Gebühr in Euro je angefangene halbe Arbeitsstunde Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 14 bis A 16 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 45,00 Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 37,00 Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Amtszulage, vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 28,00 Vermessungsgehilfinnen und Vermessungsgehilfen, technische Hilfskräfte 23,50 ALKIS-Datensätze (Vektor- oder Rasterdaten), Hauskoordinaten und Hausumringe Tabelle 4 1 Allgemeines Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich aus einem Grundbetrag nach Nr. 2 und dem Faktor nach Nr. 3 oder nach Nr Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für eigene oder betriebsinterne Verwendung Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt. Objekte Datensatz Gebühr in Euro je Objekt Produkt

20 20 von 42 Flurstücke Gebäude Tatsächliche Nutzung Bodenschätzung Eigentumsangaben je Grundbuchkennzeichen Hauskoordinaten Hausumringe für das 1. bis ,08 1,08 0,54 0,54 0,54 0,15 0,12 für das bis ,54 0,54 0,27 0,27 0,27 0,075 0,06 für das bis ,27 0,27 0,135 0,135 0,135 0,0375 0,03 für das bis ,135 0,135 0,0675 0,0675 0,0675 0, ,015 ab dem ,0675 0,0675 0, , , ,0075 Höchstgebühr in Euro , ,0 3 Formatfaktor Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden. Datenformat Faktor Vektordaten mit Objektstruktur (NAS und vergleichbare Datenformate) 1,00 Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur (SHAPE und vergleichbare Datenformate) 0,90 Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF und vergleichbare Datenformate) 0,50 Rasterdaten (TIFF und vergleichbare Datenformate) 0,25

21 21 von 42 4 Aktualisierung 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach den Nrn. 2 und 3, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind 5 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer 70 % der Gebühr nach den Nrn. 2 bis 4 6 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro Download-Dienste mit direktem Datenzugriff (WMS, WFS und WFS-G) Tabelle 5 1 Allgemeines Die Gebühren ergeben sich aus der Grundgebühr für die Nutzerverwaltung nach Nr. 2 in Verbindung mit einem Tarifmodell nach den Nrn. 3 bis 5. 2 Grundgebühr für die Nutzerverwaltung Gegenstand Gebühr in Euro je Jahr Nutzerverwaltung je Nutzer 200,00 3 Nutzungsabhängiger Tarif Die Gebühren für den Download ergeben sich aus den Beträgen nach Nr. 3.1 oder 3.2 und dem Faktor nach Nr Rasterdaten über Web Map Services (WMS) 3.1.1Grundbetrag Anzahl in Millionen Pixel (MPx), aufgerundet auf volle MPx Betrag in Euro je MPx für das 1. bis ,00 für das bis ,50 für das bis ,25 für das bis ,125 ab dem ,0625

22 22 von Zuschläge für Get-Feature-Infos Gegenstand Betrag in Euro Get-Feature-Infos ohne Eigentümerangaben 50 % nach Nr Get-Feature-Infos mit Eigentümerangaben 100 % nach Nr Vektordaten über Web Feature Services (WFS) oder WFS einschließlich des Gazetteer- Profils (WFS-G) Datensätze/Produkte Betrag in Euro AFIS-Objekte nach Nr. 1 der Tabelle 8 ALKIS-Objekte nach den Nrn. 2 und 3 der Tabelle 4 ALKIS-Hauskoordinaten nach Nr. 2 der Tabelle 4 ALKIS-Hausumringe nach Nr. 2 der Tabelle 4 ATKIS-Objekte nach den Nrn. 1, 3 und 4 der Tabelle Nutzungsfaktor für den Download Nutzung Faktor Download mit Speicherung 1,0 Download ohne Speicherung mittels WFS oder WFS-G 0,5 Download ohne Speicherung mittels WMS 0,05 4 Nutzungsabhängiger Pauschaltarif (mindestens 2-jährige Nutzung) Zeitraum Gebühr in Euro erstes Nutzungsjahr Gebühr nach Nr. 3 gemäß dem vereinbarten Nutzungsumfang je Folgejahr Gebühr nach Nr. 3 gemäß dem tatsächlichen Nutzungsumfang des Vorjahres 5 Pauschaltarif Zeitraum Gebühr in Euro

23 23 von 42 je Jahr 30 % der Gebühr für die Bereitstellung des zur Nutzung vereinbarten Datenumfangs nach Tabe 4, 6, 7 oder 8 Tabelle 6 AK5 und AP2.5 in digitalen Datenformaten 1 Bereitstellung der AK5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung 1.1 Gesamtinhalt, nicht foliengetrennt (Summenlayer) mit Auflösung 200 L/cm Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 Euro je km 2 für den 1. bis 200. km 2 8 für den 201. bis km 2 6 für den bis km 2 5 für den bis km 2 4 ab dem km 2 3 höchstens Euro 1.2 Abschlag bei Auflösung 100 L/cm 30 % der Gebühr nach Nr Bereitstellung der AP2.5 im TIFF- oder in einem vergleichbaren Datenformat für die eigene oder betriebsinterne Verwendung 2.1 mit Auflösung 200 L/cm Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 Euro je km 2 für den 1. bis 200. km 2 15 für den 201. bis km 2 10 für den bis km 2 8 für den bis km 2 6 ab dem km 2 4

24 24 von 42 höchstens Euro 2.2 Zuschlag zu Nr bei Einbeziehung von Daten betreffend das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, der Hansestadt Lüneburg oder der Städte Braunschweig, Göttingen, Oldenburg (Oldenburg) oder Osnabrück; je Stadt Euro anteilig verminderter Zuschlag nach Nr , wenn nicht das gesamte Gebiet der Stadt betroffen ist. Der Zuschlag nach den Nrn und wird nur insoweit erhoben, als sich dadurch die Gebühr nicht auf mehr als ,00 Euro erhöht. 3 Aktualisierung der AK5 oder AP2.5 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr. 1 oder 2, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind 4 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro Digitale Daten: DLM, DGM, DOP, DTK, DÜKN, DSK10, orientierte Luftbilder, Ortsverzeichnis Tabelle 7 1 Landschaftsmodell (DLM) 1.1 Bereitstellung im NAS-Datenformat alle Objektbereiche Landschaftsfläche, Basis-DLM DLM50 aufgerundet auf volle km 2 Euro je km 2 für den 1. bis 500. km 2 7,50 2,00 für den 501. bis ,75 1,00 km 2 für den bis ,875 0,50 km 2

25 25 von 42 ab dem ,9375 0,25 km 2 Euro höchstens , , Einzelne Objektbereiche % der Gebühr nach Nr Siedlung 35 Verkehr 35 Vegetation 15 Gewässer 10 Gebiete 5 Höhenlinien Aktualisierung 1,5 % der Gebühr für die Bereitstellung nach Nr oder 1.1.2, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung oder der letzten Aktualisierung vergangen sind 1.2 Bereitstellung in einem anderen Datenformat Vektordaten mit eingeschränkter Objektstruktur im SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat 90 % der Gebühr nach Nr oder Vektordaten ohne Objektstruktur im DXF-oder in einem vergleichbaren Datenformat 50 % der Gebühr nach Nr oder Verwaltungsgrenzen im NAS-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat Landesweite Abgabe der Grenzen von Gebühr in Euro

26 26 von Land 100, Land, Landkreise 400, Land, Landkreise, Gemeinden 1 000, Zuschlag zu Nr für Gemeinde-Schlüssel, Namen und Flächenangaben 300, Abgabe von Gemarkungs- und Flurgrenzen Gebühr in Euro je km Gemarkungsgrenzen 0,04, höchstens 2 000,00 je Auftrag Gemarkungs- und Flurgrenzen 0,14, höchstens 7 000,00 je Auftrag Mindestgebühr zu den Nrn und ,00 Euro 2 Geländemodell (DGM) 2.1 DGM5 DGM25 DGM50 Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 Höhengenauigkeit bis 1,5 m 10-m-Gitter Höhengenauigkeit bis 5 m 25-m-Gitter Höhengenauigkeit bis 10 m 50-m-Gitter Euro je km 2 für den 1. bis ,00 4,00 1,00 km 2 für den 501. bis ,00 2,00 0,50 km 2 für den bis ,00 1,00 0,25 km 2 ab dem ,50 0,50 0,125 km 2 Euro höchstens , , ,00

27 27 von Zuschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 für Strukturinformationen in Höhe von 50 % der Gebühr 2.3 Abschlag zu Nr. 2.1 für DGM5 bis zu 50 % der Gebühr, wenn nur eine geringere Genauigkeit geliefert wird 3 DOP im Raster-Datenformat (RGB- oder Color Infrared [CIR]-Farbkanäle) 3.1 Auflösung (Pixelgröße) in der Natur Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 20 cm 40 cm Euro je km 2 für den 1. bis ,00 6,00 km 2 für den 501. bis ,50 3,00 km 2 für den bis ,25 1,50 km 2 ab dem ,125 0,75 km 2 Euro höchstens , , Zuschlag zu Nr. 3.1 für vierten Farbkanal (RGB mit IR) in Höhe von 30 % der Gebühr 3.3 Zuschlag zu den Nrn. 3.1 und 3.2 für höhere Auflösung in Höhe von 20 % der Gebühr für Auflösung 20 cm" 4 DTK, DSK10 und DÜKN im TIFF-Datenformat 4.1 Gesamtinhalt, foliengetrennt (Einzellayer) mit Auflösung 200 L/cm Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 DSK10 1) DTK25 DTK50 DTK100 DÜKN500 DÜKN1000 Euro je km 2 für den 1. bis ,00 1,00 0,30 0,10 0,005 0,003 km 2 für den 501. bis ,00 0,50 0,15 0,05 0,0025 0,0015 km 2

28 28 von 42 für den bis ,50 0,25 0,075 0,025 0, ,00075 km 2 ab dem ,25 0,125 0,0375 0,0125 0, , km 2 Euro höchstens , , ,00 50,00 50,00 30, Teilinhalt (Einzelfolien) Grundriss, mit Schrift 60 % der Gebühr nach Nr Vegetation 15 % der Gebühr nach Nr Gewässer 10 % der Gebühr nach Nr Höhenlinien 15 % der Gebühr nach Nr Zuschlag bei Auflösung 320 L/cm und mehr 50 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder Abschlag bei Auflösung 100 L/cm 10 % der Gebühr nach Nr. 4.1 oder Orientierte digitale Luftbilder (nicht entzerrt) im Raster-Datenformat, Auflösung höher als 20 cm (Pixelgröße) in der Natur Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km 2 Abgabe mit Aerotriangulationsdaten (AT-Daten) Euro je km 2 für den 1. bis 500. km 2 13,00 für den 501. bis km 2 6,50 für den bis km 2 3,25 ab dem km 2 1,625 Euro

29 29 von 42 höchstens ,00 6 Zuschlag bei Mehraufwand für die Datenaufbereitung nach Tabelle 3 7 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzer, je weiterer Nutzer 70 % der Gebühr nach den Nrn. 1 bis 5 und 9 8 Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis 7 50,00 Euro 9 Ortsverzeichnis landesweit, geocodiert mit Angabe der Verwaltungszugehörigkeit 240,00 Euro Tabelle 8 AFIS-Datensätze 1 Bereitstellung von objektbezogenen Datensätzen für die eigene oder betriebsinterne Verwendung Anzahl Objekte Gebühr in Euro je Objekt für das 1. bis ,90 für das bis ,45 ab dem ,225 2 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro Tabelle 9 Bereitstellung des Raumbezugssystems mit dem Satelliten-Positionierungsdienst (SAPOS) 1 Landesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten 1.1 Für eigene oder betriebsinterne Zwecke Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung in Niedersachsen und je Jahr 150,00 Euro

30 30 von Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS) im RTCM-Format mit einer Taktrate von einem Hertz, je Minute 0,10 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzung von mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr Alternativ zu Nr je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal. 250,00 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute 0,20 Euro mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute 0,80 Euro Zuschlag zu den Nrn und für Daten einer virtuellen Referenzstation (VRS) 100 % der Gebühr Abschlag zu den Nrn und bei einer vereinbarten Nutzung von mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr Alternativ zu Nr je Referenzstation, je Monat pauschal. 500,00 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von

31 31 von 42 mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr Mindestgebühr zu Nr oder 1.1.3, je Monat Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben. 10,00 Euro 1.2 Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke Bereitstellung im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens 1 Monat 480,00 Euro 2 Jahren 460,00 Euro 3 Jahren 440,00 Euro 4 Jahren 420,00 Euro 5 Jahren 400,00 Euro Faktoren zu Nr bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 % 0, Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 % 0, Verfügbarkeit weniger als 75,0 % bis 50,0 % 0, Verfügbarkeit weniger als 50 % 0 2 Bundesweite Bereitstellung von SAPOS-Daten 2.1 Für eigene oder betriebsinterne Zwecke Echtzeit-Positionierungs-Service (EPS) mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung und Jahr 700,00 Euro Hochpräziser Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS) im RTCM-Format oder RTCM-AdV-Format mit einer Taktrate von einem Hertz, je Minute 0,10 Euro

32 32 von Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzung von mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr im RTCM-AdV-Format, zusätzlich zu Nr , je Freischaltung. 250,00 Euro im RTCM-Format alternativ zu Nr , je Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung, je Monat pauschal 250,00 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr mindestens 3 Jahren 30% der Gebühr Geodätischer Postprocessing-Positionierungs-Service (GPPS) im RINEX-Format mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute. 0,20 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzung von mindestens 120 Std. je Jahr 10 % der Gebühr mindestens 360 Std. je Jahr 20 % der Gebühr mindestens 600 Std. je Jahr 30 % der Gebühr Alternativ zu Nr , je Referenzstation, je Monat pauschal. 500,00 Euro Abschlag zu Nr bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von mindestens 1 Jahr 10 % der Gebühr mindestens 2 Jahren 20 % der Gebühr mindestens 3 Jahren 30 % der Gebühr

33 33 von Mindestgebühr zu Nr oder 2.1.3, je Monat Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS wird die Mindestgebühr je Monat nur einmal erhoben. 10,00 Euro 2.2 Für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke Bereitstellung von weniger als 40 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten-Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens 1 Monat 480,00 Euro 2 Jahren 460,00 Euro 3 Jahren 440,00 Euro 4 Jahren 420,00 Euro 5 Jahren 400,00 Euro Bereitstellung von 40 bis 99 Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten- Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je Monat nach folgender Tabelle: Anzahl der Referenzstationen 1-jährige Nutzung 2-jährige Nutzung 3-jährige Nutzung 4-jährige Nutzung 5-jährige Nutzung Euro Euro Euro Euro Euro 40 bis bis bis bis bis bis Bereitstellung von 100 oder mehr Referenzstationen im RTCM- oder Rohdaten- Format mit einem Zeitintervall von einem Hertz, je vereinbarter Referenzstation und Monat bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens 1 Monat 280,00 Euro

34 34 von 42 2 Jahren 260,00 Euro 3 Jahren 240,00 Euro 4 Jahren 220,00 Euro 5 Jahren 200,00 Euro Faktoren zu den Nrn und bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation Verfügbarkeit weniger als 98,5 % bis 90,0 %. 0, Verfügbarkeit weniger als 90,0 % bis 75,0 % 0, Verfügbarkeit weniger als 75,0 % bis 50,0 % 0, Verfügbarkeit weniger als 50 % Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) ist der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr unter Anwendung der Faktoren nach den Nrn bis zu vermindern. Lagepläne nach 2 der Bauvorlagenverordnung Tabelle 10 Zeile Wert des Bauvorhabens bis einschließlich Einfacher Lageplan Qualifizieter Lageplan Anfertigung Anfertigung mit örtlicher Überprüfung Euro Euro Euro Euro

35 35 von 42 6 über ,273 x Wert 0,785 x Wert 1,040 x Wert Die Auslagen nach 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten. Verwertung und öffentliche Wiedergabe von Geobasisdaten Tabelle Bereitstellung von Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung Topographische Karten und Übersichtskarten Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr nach Nr. 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses und einem der Abgabemenge entsprechenden Faktor: Abgabemenge Faktor für den Einzelhandel für 1 bis 10 Exemplare 0,7 für 11 bis 200 Exemplare 0,6 ab 201 Exemplare 0,5 Für den Großhandel beträgt der Faktor unabhängig von der Abgabemenge 0, Digitale Geobasisdaten 1.2.1Bereitstellung von Geobasisdaten Werden die Geobasisdaten nicht durch Abruf (Download) bezogen, so fällt eine einmalige Gebühr an: Gegenstand Gebühr in Euro je Datenlieferung 20 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8 Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr oder entrichtet wurde Verwertung Gegenstand Gebühr in Euro je Weitergabe 60 % nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8 Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn und den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

36 36 von Bereitstellung von digitalen Geobasisdaten in Verbindung mit der Erlaubnis zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe Weitergabe von analogen und von digitalen Produkten mit veränderten digitalen Geobasisdaten 2.1.1für wirtschaftliche Zwecke Bereitstellung von Geobasisdaten Gebühr nach Nr Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr oder entrichtet wurde Verwertung Die Gebühr entspricht einem Anteil am Erlös aus der Weitergabe des Produkts. Der Anteil am Erlös ergibt sich aus den Tabellen I und II. Wird kein Erlös oder ein nicht marktgerechter Erlös erzielt, so ist ein marktgerechter Erlös zugrunde zu legen, mindestens aber 40 % der Gebühr nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8. Tabelle I Anteil der Geobasisdaten am Produkt Grad der Umarbeitung der Geobasisdaten Prozent Wertpunkte Prozent Wertpunkte bis bis über 25 bis über 25 bis über über Tabelle II Summe der Wertpunkte nach Tabelle I Anteil am Erlös in % Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn und den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten.

37 37 von Verwertung oder öffentliche Wiedergabe mit untergeordneter Bedeutung im Format bis DIN A3 in analogen Produkten wie Büchern, Broschüren und Faltblättern Gegenstand Gebühr in Euro Verwertung oder öffentliche Wiedergabe je Produkt 80, für nicht wirtschaftliche Zwecke Bereitstellung der Geobasisdaten Gegenstand Gebühr in Euro je Datenlieferung nach Tabelle 4, 6, 7 oder 8 Eine Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr , oder entrichtet wurde Verwertung oder öffentliche Wiedergabe Die Gebühr ergibt sich aus dem Betrag nach Tabelle I und dem Faktor nach Tabelle II. Tabelle I Gegenstand Betrag in Euro je Produkt Verwertung 1/dm 2 X 0,5 X Fläche in dm 2 x Höhe der Aufla Es ist die Kartenbildfläche im Originalmaßstab zugrunde zu legen. Tabelle II Verwertungssituation Faktor Standardfall 1,0 bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab: Produkt dient auch der Öffentlichkeitsarbeit für die Topographischen Karten, auf die durch einen Schriftzusatz deutlich hingewiesen wird Verwendung als Anschauungsmaterial 0,3 Information der Öffentlichkeit über raumbezogene Sachverhalte Orientierungshilfe im Gelände bei sportlichen Veranstaltungen ohne Formatbeschränkung: Einsatz zur Bildwirkung oder Hintergrundgestaltung, ohne dass zusammenhängende topographische Informationen entnommen werden können 0,3

38 38 von 42 bis zum Format DIN A4 im Originalmaßstab: Kulturelle Zwecke 0,0 ohne Formatbeschränkung: Wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke (z. B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer) Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke 0,0 Ausstellung auf Wandertafeln Kartenausschnitte zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen 2.1.3Mindestgebühr je Produkt Gegenstand Gebühr in Euro je Produkt Verwertung 50,00 Eine Mindestgebühr wird für die Produkte nach Nr bei einer Verwertungssituation mit dem Faktor 0,0 nicht erhoben. 2.2 Weitergabe von veränderten digitalen Geobasisdaten in Diensten 2.2.1Bereitstellung von Geobasisdaten Gebühr nach Nr Die Gebühr fällt nicht an, soweit bereits im Zusammenhang mit einer bestehenden Nutzung eine Gebühr für eigene nicht wirtschaftliche Zwecke oder eine Gebühr nach Nr oder entrichtet wurde Verwertung oder öffentliche Wiedergabe Gegenstand Gebühr in Euro Verwertung oder öffentliche Wiedergabe 60 % nach Tabelle 5 Die Gebühr vermindert sich im ersten Jahr nach dem Bezug der Geobasisdaten um die Gebühr nach Nr Die Minderung darf zusammen mit den Minderungen nach den Nrn und den Betrag der Gebühr für die Bereitstellung der Geobasisdaten nicht überschreiten. Die öffentliche Wiedergabe von Bildern im Internet ist gebührenfrei, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Anzahl von zehn statischen Bildern zu je maximal 1 Mio. Pixel je Website (Internet-Domain) nicht überschritten wird und als Quellenangabe ein deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite der Vermessungs- und Katasterbehörde angebracht ist. 3 Nutzerverwaltung in Bezug auf die Nrn. 1.2, und 2.2 bei Bezug der Geobasisdaten über Abruf (Download) Gegenstand Gebühr in Euro je Jahr

39 39 von 42 Nutzerverwaltung je Nutzer 200,00 Fußnoten 1) nicht foliengetrennt Anlage 2 (zu 2) Bereitstellungsaufwand Nr. Gegenstand Bereitstellungsaufwand, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage Angaben und Standardpräsentationen aus dem Liegenschaftskataster für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke innerhalb der eigenen Verwaltungsorganisation 1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) 65 % nach den Nrn und Abgabe von Geobasisdaten des ALKIS Digitale Daten 10 % nach den Nrn. 1 bis 4 der Tabelle 4, mindestens 50,00 Euro konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 15 ha Landschaftsfläche) im TIFF-, DXF-, SHAPE- oder in einem vergleichbaren Datenformat. 40 % nach Nr präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik mit besonderem Maßstab 70 % nach Nr Zuschlag zu Nr für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für besonderen Inhalt nach Tabelle Aufbereitung digitaler amtlicher Daten nach Tabelle Abruf mit dem Verfahren ASL Standardpräsentationen (Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte) 10 % nach den Nrn und 2.1.2

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