Allgemeines zu den 73c Verträgen

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1 Abrechnungsnewsletter Da uns immer wieder neue Fragen zu den 73c Abrechnung erreichen, werden wir Sie regelmäßig mit unserem Abrechnungsnewsletter über Abrechnungshinweise, sowie Vertragsergänzungen informieren. Ebenso wollen wir Sie an den Fragen/Antworten teilhaben lassen, die bei uns eingehen und Ihnen Tipps zur Abrechnung geben. Inhaltsverzeichnis Allgemeines zu den 73c Verträgen... 2 Statusprüfung auf Vertragsteilnahme d Neue Pseudo IK d Neues Korrekturverfahren d PNP Vertrag nach 73c... 3 Testung Demenz (PYE2 ) d Grundpauschale PTP1 d Psychotherapie: Mindestmenge bei PTE1 d Gileyia im Modul Neurologie (NE6/NA11) d Freie Kapazitäten in der Psychotherapie d Kardiologievertrag nach 73c... 5 Neuer Zuschlag ZP1 d Verbesserte Vergütung der Arzt-Patienten-Kontakte d NVI=Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme d E10 Spiroergometrie/Q5-Zuschlag d Neue Bereinigungsbeträge bei der Sofortabrechnung ab Q1/2014 bzw. Q2/2014 e Gastroenterologie nach 73c... 7 Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahre e Triple-Therapie e Neue Bereinigungsbeträge bei der Sofortabrechnung e Orthopädie nach 73c... 9 Ambulantes Operieren e Hilfsmittelverordnung e Weiterbildung für Ärzte Fragen aus dem Praxisalltag...12

2 Allgemeines zu den 73c Verträgen Statusprüfung auf Vertragsteilnahme Grundlegend möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam machen, wie wichtig die konsequente Durchführung der Statusabfrage der Patienten auf Teilnahme an den Verträgen im 73b und c ist. Nur so ist es Ihnen auf Dauer möglich, Nachabrechnungen, Korrekturen und vor allem die damit einhergehende Mehrarbeit zu minimieren. Wir wissen, dass es oft auch Probleme bedingt der Technik gegeben hat, weswegen die Statusabfrage in manchen Situationen nicht reibungsfrei ausgeführt wurde. Praxen die dauerhaft Probleme mit der Konnektorverbindung haben, sollten sich überlegen, den kostenfreien HzV-Online-Key anzuschaffen. Bestellt werden kann er mit einem Bestellformular, welches Sie über unsere website beziehen können -> Neue Pseudo IK Die Pseudo-IK der AOK wird sich ab Quartal 2/2014 ändern. Bisher wurde auf die Rezepte Ihrer 73c Patienten die IK automatisch eingedruckt. Anhand dieser kann der Apotheker erkennen, dass der Kunde zuzahlungsbefreit ist. Ab Q2/2014 lautet die IK Nummer Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für bereits aktive Vertragsteilnehmer im 73c und nicht für Versicherte der Bosch BKK. Neues Korrekturverfahren Eine weitere positive Entwicklung gibt es hinsichtlich Korrektur Ihrer Abrechnung. Ab dem 3. Quartal 2014 wird es möglich sein, dass Sie Ihre Korrekturen direkt über Ihre Software ausführen können. Wie Sie dies technisch genau umsetzen, werden Ihnen Ihr Systempartner erklären können. Das erspart Ihnen das Ausfüllen von Papierkorrekturformularen, wie auch das Suchen der Patientenfallnummer, die hierfür benötigt wird. Die Korrekturen via Software können dann auch ein Jahr rückwirkend ausgeführt werden analog dem Korrekturformular mit diesem das auch schon möglich war. Ob diese Möglichkeit alle Systeme ab dem 3. Quartal 2014 bieten werden, können wir aktuell noch nicht sagen. Sollte Ihr System diesen Service nicht sofort bieten können, dann können diejenigen Praxen selberverständlich weiterhin mit dem Korrekturformular arbeiten. TIPP: ->Bitte denken Sie daran, uns nach Möglichkeit Ihre Abrechnungsdaten für das jeweilige Quartal um den 25. des letzten Monats im Quartal zu übermitteln, so dass der Hauptanteil der Daten frühzeitig bei uns ist.

3 PNP Vertrag nach 73c Testung Demenz (PYE2 ) Ab Quartal 2/2014 wird die Demenztestung auch mit der Übermittlung der Ausschluss- oder Verdachtsdiagnose abrechenbar sein, so dass die umfangreiche Diagnostik auch bei Patienten vergütet wird, die als Ergebnis der Testung letztendlich nicht an einer Demenz leiden. Grundpauschale PTP1 Die Grundpauschale PTP1 ist ab neben allen Einzelleistungen abrechenbar. Bitte beachten Sie, dass in der Vertragssoftware die Vertragsänderung PTP1 taggleich mit allen Einzelleistungen (PTE1-PTE8) ggf. nicht rechtzeitig für Q1/2014 programmiert werden konnte. Für Q1/2014 ist daher in diesen Fällen das Korrekturformular zu verwenden, das Sie wie gewohnt mit dem Abrechnungsbrief erhalten haben. Bitte beachten Sie hierzu die Ausfüllhilfe des Korrekturformulars auf der Rückseite. Psychotherapie: Mindestmenge bei PTE1 Die Mindestmenge für die Vergütung der PTE1 in Höhe von 105,- wird für das Jahr 2014 von 55 Fälle auf 25 Fälle unter Berücksichtigung der gesamte Betriebsstätte heruntergesetzt. Werden weniger als 25 Einheiten PTE1 im Quartal für 2014 abgerechnet beträgt die Vergütung 90,- je Ziffer PTE1. Keine Mindestmenge ist im Jahr 2014 bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlich. Für diesen Fachbereich wird auch im Jahr 2014 jede PTE1KJ mit 105 vergütet. Da es sich hier um eine vorübergehende Sonderregelung handelt, wird dieser Betrag nicht mit dem üblichen Abrechnungshonorar komplett ausbezahlt und daher werden in der Schlussabrechnung vorerst ggf. 90 ausgewiesen. Betreffende Praxen erhalten hierzu nachträglich zu ihrer Schlussabrechnung des jeweiligen Quartals automatisch eine Gutschrift über den entsprechenden Differenzbetrag in Höhe von 15,- je abgerechnete PTE1KJ. Gileyia im Modul Neurologie (NE6/NA11) Ab dem 2. Quartal 2014 ist die Überwachungsleistung bei der Erstgabe des Medikaments Gilenya abrechenbar. Die genauen Vergütungsregeln finden Sie in Anlage 12. Neue Ziffern: NE6 (bei Einzelleistung) bzw. NA11 (bei Auftragsleistung) = Überwachungsleistung bei der Erstgabe des Medikaments Gilenya ab Honorar 130

4 Freie Kapazitäten in der Psychotherapie MEDIVERBUND bietet aufgrund von großer Nachfrage nach freien psychotherapeutischen Leistungen die Möglichkeit, freie Kapazitäten zur Psychotherapie monatlich zu melden und diese auf der website bei Bedarf einzusehen. Damit kann eine zeitnahe Versorgung der Patienten gewährleistet werden. Zur Übersendung Ihrer freier Kapazitäten, senden Sie uns bitte per Fax das Formular, welches Sie über unten stehenden Link über unsere website beziehen können. Vielleicht besser nachfolgender: (Rubrik Arztsuche -> Abfrage freier Kapazitäten im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung ) Falls in Ihrer Praxis freie Kapazitäten für den jeweiligen Folgemonat vorhanden sein sollten,faxen Sie uns bitte das entsprechende Formular bis zum 25. des laufenden Monats an folgende Faxnummer: (07 11)

5 Kardiologievertrag nach 73c Neuer Zuschlag ZP1 Ab dem 1. Quartal 2014 wird von der Managementgesellschaft eine Grundversorgungspauschale auf jede vergütete P1 erzeugt, sofern nicht eine Vertreterleistung, Einzel- / Auftragsleistung oder das Angiologiemodul im selben Quartal (BSNR-bezogen) abgerechnet wurde. Der Zuschlag wird automatisch erzeugt und kann nicht von der Praxis erfasst werden. Verbesserte Vergütung der Arzt-Patienten-Kontakte Eine weitere positive Entwicklung des Vertrags können wir mit der Erhöhung der Vergütung der Zuschläge Z1a - c bekannt geben. Bisher wurde ab dem 3. abgerechneten Z1 dieser mit jeweils 12 vergütet. -> neu ab Q1/2014 Vergütung mit je 15 ab dem 3. APK!! NVI=Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme NVI (1) Die Vertragspartner haben festgestellt, dass die am 73c Vertrag teilnehmenden Patienten in gewissem Umfang Praxen aufsuchen, die nicht am 73c Vertrag teilnehmen. Eine Gegenmaßnahme hierfür ist der Zuschlag in Höhe von 2 auf jede P1 (befristet für das Jahr 2014). Dieser soll die Erwartungshaltung und dem Bemühen der Vertragspartner Ausdruck verleihen, die Anzahl der kardiologischen Fällen von 73c Versicherten bei nicht am 73c Vertrag teilnehmenden Ärzten um 10 % p.a. zu reduzieren. NVI (2) Zusätzlich wird unbefristet ein ergebnisabhängiger NVI-Zuschlag in Höhe von 2 auf jede P1 etabliert, sofern die (kollektive) NVI-Quote im Bereich der Kardiologie um mehr als 10 % reduziert wurde. E10 Spiroergometrie/Q5-Zuschlag Ab dem 1. Quartal 2014 wird der Q5-Zuschlag automatisch bei Abrechnung von mindestens 10 Spiroergometrien (E10) in einer BSNR innerhalb eines Quartals auf jede P1 vergütet. Die Einzelleistungen (E10) bleiben dann unvergütet. Sollte die Mindestmenge nicht erreicht werden, werden weiterhin die Einzelleistungen vergütet.

6 Eine separate Wahl des Q5-Zuschlages wie es bisher notwendig war, ist seitens der Praxis nicht mehr möglich. Der Meldebogen über erbrachte Spiroergometrien, welche bei AOK Versicherten erbracht wurden, ist ab Q1/2014 ebenfalls nicht mehr nötig. Es werden ausschließlich die Leistungen innerhalb des Facharztprogramms berücksichtigt. Beispiel: Leistung Anzahl Q1/14 P1 253 vergütet =8096 E10 30 Q5 wird vergütet Q2/14 P1 179 vergütet =5728 E10 9 E10 wird vergütet P1 E10 Q5 =32 EUR = 35 EUR = 10 EUR Neue Bereinigungsbeträge bei der Sofortabrechnung ab Q1/2014 bzw. Q2/2014 Ab dem 1. Quartal 2014 gibt es neue Bereinigungsbeträge bei Fällen der Sofortabrechnungen. Bereinigungsposition KP1 Kardiologiegrundkomplex 65,00 KE3a Linksherzkatheter 507,04 KE4a PCI Ein-Gefäß mit/ohne Stent 1.765,92 KE5a PCI Mehr-Gefäß mit/ohne Stent 2.352,59 KE4b/KE5b PCE Ein-/Mehr-Gefäß mit medikamentös beschichtetem Stent 866,26 Ab dem 2. Quartal 2014 gelten dann diese Bereinigungsbeträge Bereinigungsposition KP1 Kardiologiegrundkomplex 65,00 KE3a Linksherzkatheter 509,17 KE4a PCI Ein-Gefäß mit/ohne Stent 1.770,20 KE5a PCI Mehr-Gefäß mit/ohne Stent 2.356,87 KE4b/KE5b PCE Ein-/Mehr-Gefäß mit medikamentös beschichtetem Stent 870,56 Bereinigungsbetrag Bereinigungsbetrag Diese finden Sie auch unter in der Rubrik Facharztverträge 73c/ Kardiologie.

7 Gastroenterologie nach 73c Vorsorgekoloskopie ab 50 Jahre Ab dem 2. Quartal 2014 kann die Vorsorgekoloskopie (E3) auch schon bei Patienten ab dem 50. Lebensjahr abgerechnet werden. Dies stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung des 73c Vertrage dar. Die weitere Abwicklung u.a. die der Qualitätsdokumentationsbögen der Patienten zwischen 50 und 55 Jahren werden wir Ihnen zeitnah mitteilen. Triple-Therapie Die Vertragspartner haben sich geeinigt, für die Behandlung chronischer Hepatitis C je ein Modul zur Triple-Therapie mit Telaprevir (Incivo ) bzw. Boceprevir (Victrelis ) in den Leistungskatalog des 73c-Vertrages aufzunehmen. Aufgrund des gemeinsamen Wunsches der Vertragspartner, die Therapie ab zu ermöglichen, wird die Triple-Therapie nicht über die Vertragssoftware abgerechnet, sondern über eigene Dokumentationsbogen, die als abrechnungsbegründende Unterlagen dienen. Aus diesem Grund sollten Sie die Dokumentationsbögen gut lesbar und vollständig ausfüllen, da fehlerhafte bzw. unvollständige Bögen eine Abrechnung verzögern oder gar ausschließen. Vergütung der Therapie: Triple-Therapie mit Telaprevir (Incivo ) Leistung Vergütung 1. Aufklärungsgespräch 50,00 2. Aufklärungsgespräch 50,00 3. Aufklärungsgespräch 50,00 1. Adhärenzgespräch 25,00 2. Adhärenzgespräch 25,00 3. Adhärenzgespräch 25,00 4. Adhärenzgespräch 25,00 5. Adhärenzgespräch 25,00 6. Adhärenzgespräch 25,00 Abschlussgespräch 50,00 Gesamt: 350,00

8 Triple-Therapie mit Boceprevir (Victrelis ) Leistung Vergütung Aufklärungsgespräch Boceprevir 80,00 Beratungsgespräch Therapiewoche 0 50,00 Beratungsgespräch Therapiewoche 2 40,00 Beratungsgespräch Therapiewoche 4 40,00 Beratungsgespräch Therapiewoche 8 60,00 Beratungsgespräch nach Therapieabbruch 80,00 Woche 8* Beratungsgespräch Therapiewoche 12 40,00 Beratungsgespräch nach Therapieabbruch 40,00 Woche 12* Beratungsgespräch Therapiewoche 24 20,00 Dokumentation SVR 20,00 Gesamt: 470,00 *Bei Abbruch zu TW 8 oder 12 werden keine weiteren Leistungen vergütet. Weitere Informationen, wie auch die benötigten Dokumentationsbögen finden Sie dazu auf unserer Internetseite ( Modul Triple-Therapie der Hepatitis C mit Boceprevir / Telaprevir ) Neue Bereinigungsbeträge bei der Sofortabrechnung Ab 1. Quartal 2014 Bereinigungsposition Bereinigungsbetrag GP1 Kardiologiegrundkomplex 35,00 GE1a Gastroskopiekomplex 71,85 Ab. 2. Quartal 2014 Bereinigungsposition Bereinigungsbetrag GP1 Kardiologiegrundkomplex 35,00 GE1a Gastroskopiekomplex 72,82

9 Orthopädie nach 73c Ambulantes Operieren Mit dem neuen Software Update aus März 2013 sollte es nun allen ambulant operierenden Praxen im Rahmen des 73c Orthopädie/Chirurgie Vertrags möglich sein, neben den benötigten OPS Schlüsseln auch die Sachkosten als Gesamtbetrag zu erfassen. Ursprünglich war vorgesehen die Sachkosten in Form eines Baukastensystems abzurechnen. Dies ist nun nicht mehr notwendig, da der Betrag direkt in einem Eingabefeld erfasst werden kann. Diese Neuerung wird Ihnen das Arbeiten im Alltag sicherlich deutlich erleichtern. Hilfsmittelverordnung In Ihrer Software gibt es in dem Verordnungsformular ein Freitextfeld. In dieses können Sie entsprechende Spezifikationen eintragen z. B.: Sie verordnen eine Einlegesohle. Um hier dem Sanitätshaus mitzuteilen welche Besonderheit in diesem Fall benötigt wird (z. B. mit Spreizfußpelotte ), kann die erforderliche Angabe in o.g. Freitextfeld eingetragen werden. Sollten Sie dieses nicht finden, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Systempartner. Dieser kann Ihnen sicherlich schnell und einfach zeigen wo Sie dieses finden.

10 Weiterbildung für Ärzte Curricula für Niedergelassene (auch für FÄ für Kinder-und Jugendmedizin) IFFM/MEDI, das Institut für fachübergreifende Fortbildung der MEDI Verbünde e.v., bietet in Kooperation mit der Akademie für Psychotherapie Dr. Polster an: Curriculum Psychosomatische Grundversorgung (s.g. 80 h Kurs) Curriculum Psychosomatische Grundkenntnisse (s.g. 40 h) zum Erwerb von Gesprächsziffern in allen Facharzt gebieten (80 Stundenkurs: Psychosomatikziffer EBM und ) für das Hausarzt-/ Facharzt- Modell, Akupunktur - und Schmerztherapie - anerkennung (80 Stundenkurs) für die Zulassung zur Facharztprüfung (40 bzw. 80 Stundenkurs): Also gegebenenfalls auch für Ihre PraxisassistentIn Alleinstellungsmerkmal Optimale Zeit / Kosten Effizienz Einstieg zu jedem Zeitpunkt möglich - ggf. auch fraktionierte Belegung Integrierte Balintgruppe, keine Zusatztermine! Im von der KV vorgeschriebenen mindestens 1/2 Jahres Zeitraum gewährleistet. 80 h Kurs: an insg. 4 verkürzten Wochenenden (Freitagnachmittag/ Samstag) : inkl. Balintgruppe!; keine Zusatztermine ggf. zusätzlich 2 x Balintgruppe 40 h Kurs: an insg. 2 verkürzten Wochenenden (Fr.nachmittag/Sa.:inkl. Balintgruppe) Vollumfängliche Anerkennung von KV und Bezirksärztekammer Zertifiziert mit 40 bzw. 80 Punkten Inkl. Imbiss

11 Zur Information: Innerhalb eines 5 Jahreszeitraums können Sie den 40 h Kurs auf 80 h Kurs aufstocken, wenn sie z. B. Gesprächsziffern zur Abrechnung benötigen oder am Hausarztmodell teilnehmen wollen, die Akupunktur oder Schmerztherapie Abrechnungsgenehmigung erwerben möchten. Gerne können Sie sich bei uns Informationsmaterial anfordern unter: dr.polster@afpp.de oder oder Termine Curriculum 2014 Tag Datum Uhrzeit Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Alle Schulungen finden hier statt: Haus Salem Friedenstr Ispringen

12 Fragen aus dem Praxisalltag 1. Was mache ich, wenn ich keine Überweisung vom Hausarzt bekomme? Bitte weisen Sie den Patienten darauf hin, dass er für das laufende Quartal und auch zukünftig immer eine Überweisung mitbringen muss. Idealerweise reicht er Ihnen diese für die aktuelle Behandlung nach. Alternativ können auch Sie beim verantwortlichen Hausarzt um Zusendung bitten. 2. Patient ist nach der Statusprüfung kein Teilnehmer des Hausarztvertrages und auch kein Teilnehmer des Facharztvertrages.Kann er in den Facharztvertrag eingeschrieben und sofort abgerechnet werden (SANE Sofortabrechnung nach Einschreibung)? Solange keine gültige HZV Teilnahme besteht, kann auch keine Einschreibung und Abrechnung über den 73c Vertrag erfolgen. Die Patienten müssen sich erst in den HZV einschreiben können sich aber beim Hausarzt generell auch zeitgleich in den Facharztvertrag (73c) einschreiben. Abrechnen kann man über den 73c aber erst dann, wenn mindestens die HZV Teilnahme besteht. 3. Wie werden Laborleistungen abgerechnet? Leistungen, die im Gesamtziffernkranz enthalten sind, die über Muster 10a bei Kassenpatienten angefordert werden, muss die Praxis dem Labor kennzeichnen. Daraufhin kann das Labor die angeforderten Leistungen der Praxis in Rechnung stellen. Wie die Kennzeichnung auszusehen hat, muss mit dem Labor individuell abgestimmt werden. Leistungen aus dem O3 Facharztlabor werden weiterhin mit Muster 10 (Laborüberweisung) angefordert und von dort mit der KV abgerechnet. Wir empfehlen Orthopäden in Laborgemeinschaften einzutreten. 4. Abendsprechstunde für 73c Patienten wie oft und bis wieviel Uhr sollte das Angebot zur Verfügung stehen? Terminsprechstunde einmal pro Woche bis 20 Uhr- und auch nur auf Anfrage eines Patienten. 5. a)muss ein 73c Patient zwingend über den Vertrag abgerechnet werden? Ja, ein bereits aktiv am Vertrag teilnehmender Patient muss über den Vertrag abgerechnet werden. b) Muss er, wenn er bereits aktiv im Vertrag ist, nochmal eingeschrieben werden? Nein, die Einschreibung erfolgt auf Facharztebene, d.h. der Patient schreibt sich mit der Teilnahmeerklärung in das komplette FacharztProgramm ein. Seine Teilnahme gilt somit für alle Praxen, die an einem 73c Vertrag teilnehmen.

13 6. Gibt es eine Familieneinschreibung oder wie werden Kinder in den Vertrag eingeschrieben? Eine Familieneinschreibung gibt es nicht, Kinder müssen, wie die Eltern auch, selbst erst beim Hausarzt/Kinderarzt in die HZV eingeschrieben werden und können dann auch in den Facharztvertrag eingeschrieben werden. 7. Wer bezahlt, wenn sich der 73c Patient eine Zweitmeinung bei einer anderen Praxis einholt, die nicht am 73c Vertrag teilnimmt? Diese Praxis rechnet über KV ab jedoch sind die Patienten dazu angehalten nur Praxen aufzusuchen, die am Vertrag teilnehmen.

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