Handreichung für die Erstellung einer Dienstbeschreibung für Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer (Stand: Mai 2013)

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1 Lippische Landeskirche Handreichung für die Erstellung einer Dienstbeschreibung für Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer (Stand: Mai 2013) Der Dienst der Pfarrerinnen und Pfarrer in unserer Landeskirche hat sich gewandelt. Die Vielfalt der Aufgaben in den Gemeinden und ihre Verdichtung erfordern zunehmend für alle Beteiligten klare Vereinbarungen über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Dies gilt für alle Pfarrstellen und insbesondere dort, wo eine Pfarrstelle von mehreren Pfarrerinnen und Pfarrern wahrgenommen wird, sowie auch für diejenigen Pfarrerinnen und Pfarrer, deren Dienstauftrag mehr als einen einzelnen Dienstort umfasst. Eine besondere Herausforderung wird es sein, die Aufgaben der jeweiligen Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber für die in der Region zusammenarbeitenden Kirchengemeinden zu beschreiben. Die Aufgaben in der Pfarrstelle sollen künftig nicht wie bisher nur für die Inhaber und Inhaberinnen von Teildienststellen, sondern für alle Pfarrerinnen und Pfarrer in einer Dienstbeschreibung festgehalten werden. Gem. Art. 18 Abs. 3 Verfassung können die Amtspflichten der Pfarrerinnen und Pfarrer im einzelnen durch eine Pfarrdienstordnung geregelt werden, die vom Kirchenvorstand aufgestellt wird und nach Anhörung der Superintendentin oder des Superintendenten durch das Landeskirchenamt zu genehmigen ist. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die Erstellung einer Pfarrdienstordnung kein einseitiger Akt des Kirchenvorstands oder des Landeskirchenamtes ist, wird im Folgenden der Begriff Dienstbeschreibung verwendet. Die Dienstbeschreibung wird vom Kirchenvorstand nach eingehendem Gespräch mit der Pfarrstelleninhaberin oder dem Pfarrstelleninhaber verfasst. Die Superintendentin oder der Superintendent ist dabei zu beteiligen. Die Dienstbeschreibung ist dem Landeskirchenamt zur Genehmigung vorzulegen. Die Dienstbeschreibung benennt Einsatzorte, Aufgabenfelder, Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Arbeitsschwerpunkte. Ein fiktives Beispiel finden Sie in der Anlage. Die Landessynode hat mit Beschluss vom 27. November 2012 die Klassentage gebeten, je für ihren Bereich zu beschließen, ob verbindliche Dienstbeschreibungen eingeführt werden sollen. Die Handreichung richtet sich daher an die Gemeinden der Klassen, die die Einführung einer Dienstbeschreibung beschlossen haben. Rückmeldungen dazu, welche Erfahrungen mit diesen Hinweisen vor Ort gemacht worden sind, sind uns sehr willkommen. Solche Hinweise werden wir in die Überlegungen für eine Fortentwicklung unserer Handreichung einbeziehen.

2 Die Aufgaben im Gemeindepfarrdienst werden in einer Dienstbeschreibung für Pfarrerinnen und Pfarrer erfasst. Als Grundlage für konkrete Pfarrdienstbeschreibungen dienen die folgenden Ausführungen.-Das Beispiel einer konkreten Dienstbeschreibung ist beigefügt. I. Zur Besonderheit des (Gemeinde-) Pfarrdienstes 1. Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk (Barmer Theologische Erklärung 1934, These 6). 2. Die Kirche erfüllt diesen Auftrag in Gottesdienst (leiturgia), Zeugnis (martyria), Dienst (diakonia) und Gemeinschaft (koinonia). Daran wirken die Pfarrerinnen und Pfarrer in besonderer Weise mit. 3. Im Ordinationsgelübde versprechen Pfarrerinnen und Pfarrer, das Evangelium zu predigen, die Sakramente auszuteilen, in der Seelsorge Menschen nachzugehen und sie zu begleiten. Daneben wird die Unterweisung als wesentlicher Teil des Dienstes betont und die Mitverantwortung in der Gemeindeleitung erwähnt. In alledem wirken Pfarrerinnen und Pfarrer am Aufbau der Gemeinde mit. 4. Der Dienst der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer geschieht in Zusammenarbeit mit anderen - Kirchenältesten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Amtsgeschwistern - und in Respekt vor deren Gaben und Möglichkeiten. 5. Der Dienst der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer umfasst gemeindliche und übergemeindliche Aufgaben. Es wird erwartet, dass etwa 10 % des Dienstumfanges für übergemeindliche Aufgaben in der Klasse und der Landeskirche zur Verfügung stehen. II. Zum Verfahren 1. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die Erstellung einer Pfarrdienstordnung kein einseitiger Akt des Kirchenvorstands, des Superintendenten oder des Landeskirchenamtes ist, wird im Folgenden der Begriff Dienstbeschreibung verwendet. 2. Die Dienstbeschreibung ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen dem Kirchenvorstand und der Pfarrerin oder dem Pfarrer. In einem Gespräch sollen beide Partner ihre Vorstellungen einbringen. Der Ablauf des Gesprächs sollte sich an den unten genannten Tätigkeitsfeldern der Pfarrerin oder des Pfarrers orientieren. 3. Die Superintendentin oder der Superintendent ist bei der Aufstellung der Dienstbeschreibung zu beteiligen. 4. Das Landeskirchenamt genehmigt die Dienstbeschreibung. 5. Die Dienstbeschreibung wird vom Kirchenvorstand und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer alle zwei Jahre überprüft und den Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst, wenn es erforderlich ist. Die Superintendentin oder der Superintendent wird beteiligt. 2

3 III. Zur Beschreibung des Pfarrdienstes in der Dienstbeschreibung Eine Dienstbeschreibung beschreibt die verschiedenen Dienste der Pfarrerin bzw. des Pfarrers. Dabei reflektiert sie den besonderen Auftrag des pastoralen Dienstes und gibt den Erwartungen Ausdruck, die die Gemeinde hinsichtlich der Arbeit der Pfarrerin und des Pfarrers hat. Zugleich gibt sie der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer bei dem Einsatz ihrer bzw. seiner Kräfte Orientierung. Grundsätzlich ist zu beachten, a) dass die Dienstbeschreibung keine Darlegung eines bestimmten theologischen Programms enthalten soll, b) dass die Bestimmungen der Verfassung der Lippischen Landeskirche sowie der anderen Kirchengesetze und Verordnungen vorausgesetzt werden und darum in der Dienstbeschreibung nicht im Wortlaut aufgenommen werden sollen, c) dass die Dienstbeschreibung den Dienst der Pfarrerin bzw. des Pfarrers mit Hilfe einer Liste von Tätigkeiten (s.u. 3.) beschreiben soll. Die unten genannte Aufzählung ist weder vollständig zu erfüllen noch ist sie abschließend formuliert. Sie ist als konkrete Beschreibung zu beschränken oder zu ergänzen. (Dabei ist kenntlich zu machen, welche Aufgaben zu den Schwerpunkten des Dienstes zählen und welche Dienste von der Pfarrerin bzw. von dem Pfarrer nicht erwartet werden.) d) dass der Tätigkeitskatalog keine detaillierten Anweisungen für den konkreten Dienst der Pfarrerin oder des Pfarrers geben kann und soll, sondern vor allem zur Verständigung zwischen Pfarrerin und Pfarrer, Kirchenvorstand und Superintendentin oder Superintendent dienen soll. Der Dienst selbst muss dann als umfassende geistliche Aufgabe persönlich, in eigener Verantwortung, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, situationsangemessen gestaltet werden, e) dass die Dienstbeschreibung es deutlich benennt, wenn die Pfarrerin bzw. der Pfarrer den betreffenden Dienst nicht allein, sondern gemeinsam mit anderen ausübt. In diesem Fall, ist diese Art der Zusammenarbeit zu beschreiben. (Team, Arbeitsteilung, Delegation, Absprache, Aufsicht, Vorsitz, Leitung, Unterstützung, Hilfe, Teilnahme...). f) dass bei Pfarrstellen im Teildienst beschrieben werden muss, welche Dienste in diesem Fall eingeschränkt oder gar nicht zu tun sind. Kirchengemeinden, die auf Grund der Verhältniszahl für die Pfarrstellenbesetzung keine volle Pfarrstelle mehr beanspruchen können, haben den Dienst der Pfarrerin oder des Pfarrers so zu planen, dass die Gemeinde ohne regelmäßige Inanspruchnahme von Vertretungsdiensten auskommt, g) dass die Dienstbeschreibung gegebenenfalls auch darlegt, ob und wenn ja in welcher Weise eine Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden oder Einrichtungen erfolgt und wie diese Zusammenarbeit sich auf den Dienst in der jeweiligen Gemeinde auswirkt. h) dass ein Tag in der Woche von dienstlichen Verpflichtungen der Pfarrerin bzw. des Pfarrers frei gehalten werden soll. Sechsmal im Jahr soll dieser Tag ein Sonntag sein. (Bei einem Dienstumfang von 75 %: zwei Tage pro Woche und neun Sonntage im Jahr, bei 50%: drei Tage pro Woche und zwölf Sonntage im Jahr; bei Pfarrstellen im Teildienst können auch andere Lösungen verabredet werden, z.b. eine dienstfreie Woche im Monat), 3

4 i) dass Pfarrerinnen und Pfarrer der Fortbildung bedürfen. Nach dem Pfarrdienstgesetz der EKD sind sie verpflichtet, sich fortzubilden. In der Regel sind dafür 14 Tage pro Jahr vorzusehen. 2. Mögliche Konkretionen in der Dienstbeschreibung eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin: a. Gottesdienste Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen einschließlich Kindergottesdienste, Kasualgottesdienste, Gottesdienste für Zielgruppen (z.b. Kindergarten, Altenheime, Krankenhäuser, Familien, Schule,...), Gottesdienste zu besonderen Zeiten des Kirchenjahres, besondere Gottesdienstformen (z.b. Gesprächsgottesdienste, von Gemeindegruppen gestaltete Gottesdienste, ökumenische Gottesdienste, kirchenmusikalisch gestaltete Gottesdienste,...), b. Kirchlicher Unterricht, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Kirchlicher Unterricht, Kinder- und Jugendarbeit (z.b. Jungschar, Junge Gemeinde, Offene Tür...), Kindergarten, Kooperation mit Schulen (z.b. Arbeitsgemeinschaften Lehrerinnen und Lehrer mit Pfarrerinnen und Pfarrern, Kontaktstunden), c. Seelsorge Sprechstunden, Hausbesuche, Besuche in Einrichtungen, d. Diakonie Sorge für Menschen in besonderen Notlagen (z.b. Begleitung diakonischer Einrichtungen), Gemeinwesenarbeit, Sorge für gesellschaftliche Minderheiten (z.b. Flüchtlinge, Aussiedler), Mitarbeit in kommunalen Gremien, Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen, e. Dienste in Ökumene und Mission Partnerschaftsarbeit, Missionsgesellschaften, Zusammenarbeit mit anderen Kirchen (z.b. römisch-katholische Ortsgemeinde, freie evangelische Gemeinde), Kontakte zu der Jüdischen Kultusgemeinde, Kontakte zu anderen Religionsgemeinschaften weltweit und vor Ort, 4

5 f. Gemeindeleitung und verwaltung Gemeindeaufbau, Mitgliedschaft in Ausschüssen, Fortbildung für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dienstbesprechungen, Allgemeine Verwaltungsaufgaben, g. Sonstige Gemeindearbeit Gruppen, Vortragsveranstaltungen, Freizeiten, h. lokale Arbeitsschwerpunkte i. Öffentlichkeitsarbeit Presse, Gemeindebrief, Gezielte Kontakte, Internetauftritt, j. übergemeindliche Aufgaben (sind mit der Superintendentin oder dem Superintendenten und dem Landeskirchenamt zu verabreden) Landeskirchliche Beauftragungen, Mitarbeit in kirchennahen Diensten und Werken, 5

6 3. Die Dienstbeschreibung beginnt bzw. endet mit folgendem Text: Dienstbeschreibung gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verfassung der Lippischen Landeskirche für Pfarrerin/Pfarrer... Durch Beschluss des Landeskirchenrates vom... ist Pfarrerin/Pfarrer... die Pfarrstelle... der ev./ev.-luth./ev.-ref. Kirchengemeinde... mit einem halben/dreiviertel/vollen Dienstumfang übertragen worden. Das Landeskirchenamt hat im Einvernehmen mit Pfarrerin/Pfarrer... und dem Kirchenvorstand unter Beteiligung von Superintendentin/Superintendent... am... die folgende Dienstbeschreibung genehmigt:... Die Dienstbeschreibung wird alle zwei Jahre überprüft und den Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst, wenn es erforderlich ist. Detmold, den Landeskirchenamt 6

7 Beispiel einer Dienstbeschreibung Dienstbeschreibung gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verfassung der Lippischen Landeskirche für Pfarrerin/Pfarrer... Durch Beschluss des Landeskirchenrates vom... ist Pfarrerin/Pfarrer... die Pfarrstelle... der ev./ev.-luth./ev.-ref. Kirchengemeinde... mit einem halben/dreiviertel/vollen Dienstumfang übertragen worden. Das Landeskirchenamt hat im Einvernehmen mit Pfarrerin/Pfarrer... und dem Kirchenvorstand unter Beteiligung von Superintendentin/Superintendent... am... die folgende Dienstbeschreibung genehmigt: 1. Angaben über die Kirchengemeinde, die Klasse, Dienstumfang, 2. Angaben über einen weiteren Dienstauftrag oder einen Zusatzauftrag in der Landeskirche 3. Angaben über ggf. räumliche Begrenzung des Dienstes (Pfarrbezirk), 4. Angaben zu Dienstwohnung, Erreichbarkeit, Vertretungsregelung, evtl. feste Sprechzeiten. 5. Angaben über Regelungen zur Dienstzeit: 6. dienstfreier Werktag nach Urlaubsbestimmungen, 7. bei Teildiensten: zusätzliche dienstfreie Tage oder freie Zeiten, 8. Sicherstellung der Vertretung während der dienstfreien Zeiten und bei Abwesenheit, 9. Übernahme von regelmäßigen Vertretungen in der Kirchengemeinde in Nachbargemeinden oder in der Klasse. 10. Feste Regelungen zum Gottesdienst in der Kirchengemeinde an den Sonn- und Festtagen: Angaben zum Gottesdienstplan, freie Sonntage, evtl. Regelungen für weitere Predigtstelle(n). 11. Angaben zu weiteren Gottesdiensten (Zielgruppengottesdienste Schulgottesdienste,...) 12. Angaben zur Konfirmandenarbeit (kirchlicher Unterricht) und der dafür in der Kirchengemeinde geltenden Ordnung; Umfang der Aufgaben des Pastors/der Pastorin. 13. Angaben zu den Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Bestattungen, Jubiläen u.ä.), 14. Angaben zur Seelsorge (Besuche, Besuchsdienst,...). 15. Angaben zu der Frage, ob und wie besondere diakonische Aufgaben in der Kirchengemeinde wahrzunehmen sind, sowie evtl. Angabe betr. Zuständigkeit für eine Einrichtung (Kindertagesstätte, Alten- und Pflegeheim). 16. Angaben zu missionarischen und ökumenischen Arbeitsfeldern 17. Angaben zu Schwerpunkten in der übrigen Gemeindearbeit (z.b. Jugendarbeit, Seniorenarbeit), Fortsetzung laufender Vorhaben und Gruppen bzw. neue Initiativen. 7

8 18. Regelungen zur Gemeindeleitung: 19. Mitgliedschaft im KV (Vorsitz, Ausschussarbeit) a. Dienstbesprechungen, b. Mitarbeiterschulung 20. Mitarbeit in übergemeindlichen Gremien, 21. Teilnahme an Zusammenkünften des Pfarrkonventes 22. Angaben zu übergemeindlichen Aufgaben (Beauftragungen o.ä.) 23. Verantwortung für begrenzte Aufgaben (Schaukasten, Gemeindebrief, Öffentlichkeitsarbeit..) 24. Angaben zu Wahrnehmung von Fortbildung Die Dienstbeschreibung wird alle zwei Jahre überprüft und den Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst, wenn es erforderlich ist. Detmold, den Landeskirchenamt 8

9 Fiktive Dienstbeschreibung Dienstbeschreibung gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verfassung der Lippischen Landeskirche für Pfarrerin Anna Lippe. Durch Beschluss des Landeskirchenrates vom ist Pfarrerin Anna Lippe die Pfarrstelle Nord der ev.-ref. Kirchengemeinde Dorfstadt mit einem dreiviertel Dienstumfang übertragen worden. Das Landeskirchenamt hat im Einvernehmen mit Pfarrerin Lippe und dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Dorfstadt unter Beteiligung von Superintendentin Mann am die folgende Dienstbeschreibung genehmigt: Pastorin Anna Lippe ist Inhaberin der Pfarrstelle Nord der Kirchengemeinde Dorfstadt (0,75-Stelle). Sie hat zusätzlich einen 0,25-Auftrag im Schuldienst an der Gesamtschule Dorfstadt. Ihr Dienstumfang umfasst insgesamt eine volle Stelle. Der Pfarrbezirk Nord Pfarrstelle Dorfstadt umfasst das Neubaugebiet zwischen Waldstr. und Pfingstanger, hinzu kommen die Häuser westlich der Dorfstr. (insgesamt Gemeindeglieder). Pastorin Lippe wohnt im Pfarrhaus II der Kirchengemeinde Dorfstadt, Hinter der Kirche 2a, Dorfstadt. Bei Urlaub oder Abwesenheit wird sie vertreten durch den Inhaber der Pfarrstelle Süd, Pastor Kirchmann, Hinter der Kirche 4, Dorfstadt, und durch den Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Großdorf, Pastor Ostermann, Pfarrstr. 1, Großdorf Pastorin Lippe hat am Montag ihren regelmäßigen dienstfreien Tag. An einem Wochenende im Monat ist sie dienstfrei. Der Dienstauftrag in der Schule ist auf die Tage Mittwoch und Donnerstag beschränkt. Die Vertretung übernehmen bei Abwesenheit, Krankheit und Urlaub Pastor Kirchmann oder Pastor Ostermann (s.o.), ggf. abweichende Regelungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Pastorin Lippe übernimmt in entsprechendem Umfang die Vertretung für Pastor Kirchmann und Pastor Ostermann. Pastorin Lippe übernimmt monatlich zwei Gottesdienste in Dorfstadt. An zwei Sonntagen predigt sie auch in der Nachbargemeinde Großdorf. Die Aufteilung der Gottesdiensttermine erfolgt in regelmäßiger Abstimmung mit den beteiligten Pfarrämtern. Pastorin Lippe ist einbezogen in den Gottesdienstplan für die Gottesdienste im Kreisaltenheim und übernimmt dort vierteljährlich eine Andacht. An der Vorbereitung des regionalen Waldgottesdienstes zum Himmelfahrtstag ist sie beteiligt. In ihrer Verantwortung liegen die Schulgottesdienste mit der Grundschule und der Gesamtschule. Pastorin Lippe betreut im Wechsel mit Pastor Kirchmann den Konfirmandenjahrgang. Näheres ist in der Vereinbarung zur Konfirmandenarbeit in den Kirchengemeinden Dorfstadt und Großdorf vom 1. April 2013 geregelt. Die jährliche Konfirmandenfreizeit wird in Kooperation mit den Kirchengemeinden der Region durchgeführt. Pastorin Lippe ist für die Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Bestattungen, Jubiläen u.ä.) und für die Seelsorge (Besuche, Besuchsdienst) in ihrem Pfarrbezirk zuständig. Sie begleitet die Besuchsdienstgruppe in Abstimmung mit Pastor Kirchmann. 9

10 Pastorin Lippe begleitet den Seniorennachmittag. Sie ist für die Vorbereitung des Weltgebetstags zuständig. Weitere Projekte werden in Absprache mit dem Kirchenvorstand übernommen. Pastorin Lippe ist Mitglied des KV und gewählte Vorsitzende des Gottesdienst- und Kirchenmusikausschusses der Kirchengemeinde. Sie nimmt an den monatlichen Dienstbesprechungen teil. Pastorin Lippe nimmt am Pfarrkonvent der Klasse West und am Klassentag teil. Pastorin Lippe ist Mitglied im Redaktionskreis des Gemeindebriefes. Pastorin Lippe ist Beauftragte für die Polizeiseelsorge im Kreis Lippe. Diese Dienstbeschreibung wie auch die des Pastors Kirchmann wurde nach Gesprächen im Februar und März 2013 unter Beteiligung von Superintendentin Mann vom Kirchenvorstand der ev.-ref. Kirchengemeinde Dorfstadt verfasst. Dorfstadt, den Die Dienstbeschreibung wird alle zwei Jahre überprüft und den Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst, wenn es erforderlich ist. Detmold, den Landeskirchenamt 10

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