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1 AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v., Siegburg Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit bzw. den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen DÜBAK) vom in der Fassung vom Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Änderungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum Anlass genommen, ein separates Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den optierenden Kommunen und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen. Diese Dokumentation gilt auch für die Kommunen, die die Übergangsfälle nach 65a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II abwickeln. Mit diesem Rundschreiben wird das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen für Leistungsbezieher nach dem SGB III grundlegend überarbeitet und um die Leistungsbezieher nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ergänzt. Das neue DÜBAK-Meldeverfahren orientiert sich nicht mehr an der Struktur der bis eingesetzten Datensätze des DÜVO-Meldeverfahrens, sondern basiert jetzt auf einem Meldedatensatz mit entsprechenden Datenbausteinen entsprechend der Datenstruktur des ab im Einsatz befindlichen DEÜV-Meldeverfahrens. Die in der Datensatzbeschreibung (vgl. Anlage 1) grau un- Stand: Seite 1 von 2 Version 1.03

2 terlegten Angaben gelten nur für das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen und nicht für die kommunalen Leistungsträger. Der Einsatz der neuen Datenstruktur kann frühestens mit der Ablösung des bisher bei der BA im Einsatz befindlichen maschinellen Leistungsberechnungsverfahrens colei durch das neue Verfahren Colibri erfolgen. Auch im Zusammenhang mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab (Datensätze können bereits vor dem Jahreswechsel 2005 bei den Krankenkassen eingehen) werden durch die Software der BA bereits Datensätze in der neuen Struktur erzeugt und an die Datenannahmestellen der Krankenkassen weitergeleitet. Um eine stichtagsbezogene Umstellung auf die neuen Datenstrukturen bei den Krankenkassen zu vermeiden und für eine begrenzte Zeit den Paralleleinsatz der Leistungsberechnungs-Software colei und Colibri der BA sicherzustellen, wurde zwischen der BA und den Spitzenverbänden der Krankenkassen als frühester Einsatztermin der neuen Satzstrukturen der und als spätester Einsatztermin der vereinbart. In diesem Zeitraum wird durch entsprechende Konvertierung der Melde-Datensätze durch die BA sichergestellt, dass die Datenannahmestellen der Krankenkassen analog ihres Softwarestands die entsprechende Struktur der Melde-Datensätze erhalten. Die in der Anlage 4 des gemeinsamen Rundschreibens zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom beschriebenen DÜBAK-Datensätze können daher bis längstens verwendet werden. Dieses gemeinsame Rundschreiben ersetzt das im gemeinsamen Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom beschriebene Meldeverfahren zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den Krankenkassen. Anlagen 1 Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog 2 Im DÜBAK-Verfahren zulässige Abgabegründe für den Datensatz DSBA 3 Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes im Datensatz DSBA mit den Datenbausteinen 4 Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DÜBAK Stand: Seite 2 von 2 Version 1.03

3 Datensätze und Datenbausteine sowie Fehlerkatalog Anlage 1 Prüfungen des Vorlaufsatzes, des Meldedatensatzes DSBA, der Datenbausteine und des Nachlaufsatzes (DÜBAK-Verfahren) 1 VOSZ - Vorlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Erweiterungen/Änderungen der Daten für das Verfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenversicherung sind grau unterlegt. Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an M KENNUNG KE an M VERFAHRENS- MERKMAL VFMM an M BBNR- ABSENDER BBNRAB Kennung des Vorlaufsatzes VOSZ Merkmal, um welche Art von Datenaustausch es sich handelt: BATKV = Meldungen der Bundesagentur für Arbeit an die Krankenkassen KVTBA = Meldungen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit KTTKV = Meldungen der Kommunen (Alg II) an die Krankenkassen KVTKT = Meldungen der Krankenkassen an die Kommunen (Alg II) WDTKV = Weiterleitung der Meldungen der Bundesagentur für Arbeit von den Weiterleitungsstellen an die Krankenkassen KVTWD = Meldungen der Krankenkassen an die Weiterleitungsstellen zur Weiterleitung an die Bundesagentur für Arbeit Betriebsnummer des Erstellers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Zulässig ist nur VOSZ. Fehlernummer: VOSZv01 Zulässig ist nur die Datenlänge 105. Fehlernummer: VOSZv99 Zulässig ist BATKV, WDTKV, KTTKV oder KVTKT. Die Bezeichnungen KVTBA und KVTWD bleiben für eine spätere Erweiterung reserviert. Fehlernummer: VOSZv10 Die Weiterleitung der Meldungen der Bundesagentur für Arbeit von den Weiterleitungsstellen an die Krankenkassen kann auch zusammen mit den Meldungen des DEÜV-Verfahrens, dann mit dem Verfahrensmerkmal WLTKV, erfolgen. Für die Beschickung und Prüfung dieser Dateien gelten dann die in der Anlage 9 zum gemeinsamen Rundschreiben zur DEÜV festgelegten Regeln zur Prüfung des Vorlaufsatzes. Bei Dateien - der Bundesagentur für Arbeit (VFMM = BATKV oder WDTKV ) muss die Betriebsnummer = lauten und - bei Dateien der kommunalen Träger (VFMM = KTTKV ) muss es sich um eine Betriebsnummer einer zugelassenen Kommune handeln. Fehlernummer: VOSZv20 Stand: Anlage 1 Seite 1 von 65 Version 1.03

4 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an M BBNR- EMPFAENGER BBNREP n M DATUM- ERSTELLUNG ED n M LFD-DATEI-NR DTNR an K NAME- ABSENDER NAAB n M VERSIONS-NR VERNR Betriebsnummer des Empfängers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Datum der Erstellung der Datei in der Form: jhjjmmtt Dateifolgenummer Laufende Meldungen: Bestandsmeldungen: Kurzbezeichnung des Absenders Versionsnummer des Vorlaufsatzes Zulässig ist die Betriebsnummer des Empfängers der Datei. Fehlernummer: VOSZv30 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: VOSZv40 Das Erstellungsdatum muss logisch richtig und darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum und nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein. Fehlernummer: VOSZv44 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: VOSZv50 Prüfung, ob es sich um die zulässige Dateifolgenummer handelt (lückenlos aufsteigend je Annahmestelle). Die Prüfung wird bei Bestandsmeldungen nicht durchgeführt. Bestandsmeldungen erhalten die Dateinummer Fehlernummer: VOSZv52 Keine Prüfung Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: VOSZv70 Zulässig ist nur der Wert 01 bis zur Bekanntgabe einer neuen Versionsnummer. Fehlernummer: VOSZv72 Stand: Anlage 1 Seite 2 von 65 Version 1.03

5 2 Datensatz: DSBA -Meldung im DÜBAK-Verfahren Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Erweiterungen/Änderungen der Daten für das Verfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenversicherung sind grau unterlegt. Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer Daten zur Steuerung an M KENNUNG KE an M VERFAHREN VF an M BBNR- ABSENDER BBNRAB an M BBNR- EMPFAENGER BBNREP n M VERSIONS-NR VERNR Kennung, um welchen Datensatz es sich handelt DSBA Verfahren, für das der Datensatz bestimmt ist DUBAK = DÜBAK - Verfahren Betriebsnummer des Erstellers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Betriebsnummer des Empfängers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Versionsnummer des übermittelten Datensatzes Zulässig ist DSBA. Fehlernummer: DSBAv01 Zulässig sind im Feld VFMM im VOSZ nur die Werte BATKV, WDTKV, WLTKV, KTTKV oder KVTKT. Die Bezeichnungen KVTBA und KVTWD bleiben für eine spätere Erweiterung reserviert. Fehlernummer: DSBA004 Zulässig ist nur DUBAK Fehlernummer: DSBAv05 Das Verfahren (VF) DUBAK ist nur in Verbindung mit der Kennung (KE) DSBA zulässig. Fehlernummer: DSBAv07 Bei Meldungen der Bundesagentur für Arbeit (VFMM im VOSZ = BATKV oder WDTKV ) muss die Betriebsnummer lauten. Fehlernummer: DSBAv10 Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer des gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV zu prüfen. Fehlernummer: DSBA030 Bei Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit (VFMM = BATKV oder WDTKV ) muss es sich um die für die Meldung zuständige Krankenkassen- Betriebsnummer handeln. Fehlernummer: DSBAv15 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DSBA040 Zulässig ist nur der Wert 01 bis zur Bekanntgabe einer neuen Versionsnummer. Fehlernummer: DSBA042 Stand: Anlage 1 Seite 3 von 65 Version 1.03

6 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer n M DATUM- ERSTELLUNG ED Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DSBA n m FEHLER-KENNZ FEKZ n m FEHLER- ANZAHL FEAN Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjjmmtt (Datum) hhmmss (Uhrzeit) msmsms (Mikrosekunde) (Wert größer 0 in letzten 6 Stellen optional) Kennzeichnung für fehlerhafte Datensätze 0 = Datensatz fehlerfrei 1 = Datensatz fehlerhaft Anzahl der Fehler des Datensatzes Das Erstellungsdatum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DSBA052 Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. Fehlernummer: DSBA054 Die Uhrzeit muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DSBA056 Die Uhrzeit darf bei Erstellungsdatum = Verarbeitungsdatum nicht größer oder gleich dem Verarbeitungszeitpunkt sein. Fehlernummer: DSBA058 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DSBA060 Zulässig ist 0 oder 1. Fehlernummer: DSBA062 Bei Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit (VFMM im VOSZ = BATKV ) oder der kommunalen Träger (VFMM = KTTKV ) ist nur der Wert 0 zulässig. Fehlernummer: DSBAv35 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DSBA070 Ist im Feld FEKZ der Wert 0 angegeben, ist hier nur der Wert 0 zulässig. Fehlernummer: DSBA072 Ist im Feld FEKZ ein Wert größer 0 angegeben, ist hier nur ein Wert von 1 bis 9 zulässig. Fehlernummer: DSBAv50 Zulässig ist nur die Zahl, die mit der Anzahl der gezählten Fehler im Datensatz übereinstimmt (maximal 9 ). Fehlernummer: DSBAv52 Stand: Anlage 1 Seite 4 von 65 Version 1.03

7 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer Daten zur Identifikation an M VSNR VSNR Versicherungsnummer in der Form: bbttmmjjassp oder (bei unbekannter Versicherungsnummer) 99ttmmjjgbbb 99 (Konstante) ttmmjj = (Geburtsdatum) g = 1/2 (Geschlecht) wobei 1 = männlich und 2 = weiblich bedeutet bbb = 3 Leerzeichen Die Bereichsnummer (Stellen 1-2) ist auf Zulässigkeit zu prüfen. Zulässig sind die Nummern 02 04, 08 21, 23 26, 28, 29, 38, 39, 42 44, 48 61, 63 66, 68, 69, 78 82, 89 oder 99. Fehlernummer: DSBA084 Bei Bereichsnummer (Stellen 1 2) = 99 sind in den Stellen 3-8 nur Ziffern, in der Stelle 9 nur die Werte 1 oder 2 und in den Stellen nur die Grundstellung (Leerzeichen) zugelassen. Fehlernummer: DSBA083 Bei Bereichsnummer (Stellen 1 2) ungleich 99 erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und zulässige Zeichen. Im numerischen Teil (Stellen 1-8 und 10-12) sind nur Ziffern und für den Anfangsbuchstaben des Namens (Stelle 9) nur ein Großbuchstabe (ohne Umlaute) zugelassen. Fehlernummer: DSBA082 Das Geburtsdatum muss grundsätzlich logisch richtig sein. Bei Personen ohne bestimmbares Geburtsdatum bzw. bei ausgeschöpfter Seriennummer sind auch die Tagesangaben 00 oder größer als 31 und Monatsangaben mit 00 zulässig. Nicht zugelassen sind Tagesangaben 96, 98 und 99 sowie die Monatsangaben ungleich 00 bis 12. Die Tagesangabe 97 ist nur in Verbindung mit der Monatsangabe 01 bis 12 zulässig. In den Fällen, in denen die Seriennummern 49 bzw. 99 überschritten werden, ist die Addition der Zahl 32 oder 64 (bei Personen, die am Ersten eines Monats geboren sind, auch die Zahl 96) auf die Tagesangabe vorgesehen. Fehlernummer: DSBA086 Stand: Anlage 1 Seite 5 von 65 Version 1.03

8 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer Bei Bereichsnummer (Stellen 1 2) ungleich 99 ist die letzte Ziffer der Versicherungsnummer die Prüfziffer; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Versicherungsnummer wird wie folgt gebildet: Der Buchstabe wird durch eine zweistellige Zahl ersetzt, die die Position des Buchstabens im Alphabet (01 bis 26) kennzeichnet. Die Ziffern der damit zwölfstelligen Nummer werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Von den Produkten werden die Quersummen gebildet. Die Quersummen werden addiert. Die Summe wird durch 10 dividiert. Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Die zweistellige Verschlüsselung des Buchstabens wird wieder durch den Buchstaben ersetzt; die Versicherungsnummer besteht damit aus elf Informationsstellen und einer Prüfziffer, zusammen zwölf Stellen. Fehlernummer: DSBA088 Die Angabe einer Interimsversicherungsnummer (ITVSNR) ist unzulässig an M VSTR VSTR an M BBNR-VU BBNRVU Im DÜBAK-Verfahren nicht belegt. Betriebsnummer des Verursachers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen). nnnnnnnn Fehlernummer: DSBA090 Es ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig. Fehlernummer: DSBA126 Die Betriebsnummer ist gemäß Ziffer des gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV zu prüfen. Fehlernummer: DSBA142 Stand: Anlage 1 Seite 6 von 65 Version 1.03

9 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer an m AKTENZEICHEN- VERURSACHER AZ-VU an M BBNR-KK BBNRKK an k AKTENZEICHEN- KK AZ-KK an M BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS n M PERSONEN GRUPPE PERSGR Dieses Feld steht dem Verursacher zur Verfügung. Bei Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit zu den Krankenkassen: Betreuende Agentur für Arbeit: nnnnn = Dienststellennummer oder nnn00 = Nummer der betreuenden Agentur für Arbeit mit nachfolgenden Nullen Kundennummer: nnn = Nummer der ersterfassenden Agentur für Arbeit A Buchstabe nnnnnn = 6-stellige laufende Nummer (bisherige Stammnummer) Betriebsnummer der für den / die Leistungsempfänger(in) zuständigen Krankenkasse (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Dieses Feld steht der Krankenkasse zur Verfügung Im DÜBAK-Verfahren nicht belegt. Im DÜBAK-Verfahren nicht belegt. Bei Meldungen von der Bundesagentur für Arbeit (VFMM im VOSZ = BATKV oder WDTKV ) müssen die Stellen und numerisch sein und dürfen nicht ausschließlich Nullen enthalten, die Stellen müssen numerisch sein und können Nullen enthalten und in Stelle 101 muss ein Großbuchstabe angegeben sein. Die Stellen werden von der Bundesagentur für Arbeit intern verwendet. Fehlernummer: DSBA160 Die Betriebsnummer wird gemäß Ziffer des gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV geprüft. Fehlernummer: DSBA170 Es muss sich um die Betriebsnummer einer Krankenkasse handeln. Fehlernummer: DSBAv70 Keine Prüfung Zulässig ist nur die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DSBA190 Zulässig ist nur die Grundstellung (Nullen). Fehlernummer: DSBA216 Stand: Anlage 1 Seite 7 von 65 Version 1.03

10 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer n M ABGABEGRUND Grund der Abgabe Zulässig sind nur numerische Zeichen. GD gemäß Anlage 2 Fehlernummer: DSBA230 nn Zulässig sind nur die Gründe der Anlage Schlüsselzahlen für Abgabegründe in den Meldungen nach der DÜBAK (Anlage 2). Fehlernummer: DSBA232 Es ist eine Kombinationsprüfung gemäß Anlage Übersicht möglicher Kombinationen des Abgabegrundes mit den Datenbausteinen (Anlage 3) durchzuführen an M STAATS ANGEHOERIG KEITS-SC SASC an M MM- MELDEDATEN MMBA an M MM-NAME MMNA an M MM-GEBNAME MMGB an M MM-ANSCHRIFT MMAN Staatsangehörigkeitsschlüssel gemäß Anlage 8 zum gemeinsamen Rundschreiben zur DEÜV nnn Kennzeichen, ob Datenbausteine vorhanden sind Datenbaustein DBBA - Meldesachverhalt - DÜBAK (SGB III) vorhanden: N = keine Meldesachverhaltsdaten J = Meldesachverhaltsdaten vorhanden Datenbaustein DBNA - Name vorhanden: N = keine Namensdaten J = Namensdaten vorhanden Datenbaustein DBGB - Geburtsangaben vorhanden: N = keine Geburtsangaben J = Geburtsangaben vorhanden Datenbaustein DBAN - Anschrift vorhanden: N = keine Anschriftsangaben J = Anschriftsangabenvorhanden Fehlernummer: DSBA248 Zulässig sind nur die vom Statistischen Bundesamt festgelegten Schlüssel (Anlage 8 des gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV). Fehlernummer: DSBA252 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSBA260 Bei MMBA = J muss Datenbaustein- DBBA - Meldesachverhalt - DÜBAKvorhanden sein. Fehlernummer: DSBA930 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSBA270 Bei MMNA = J muss Datenbaustein- DBNA - Name vorhanden sein. Fehlernummer: DSBA931 Zulässig ist nur N. Fehlernummer: DSBA282 Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSBA290 Bei MMAN = J muss Datenbaustein- DBAN - Anschrift vorhanden sein. Fehlernummer: DSBA933 Stand: Anlage 1 Seite 8 von 65 Version 1.03

11 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen/Fehlernummer an M MM-EUDATEN Datenbaustein DBEU - Zulässig ist nur N. MMEU Europäische VSNR vorhanden: Fehlernummer: DSBA304 N = keine europäische VSNR J = europäische VSNR vorhanden an M MM- MELDEDATEN- ALG-II MMBB Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DSBA an M MM-KNV-SEE MMKS an M MM-SVA MMSV an M MM-VERGABE- RUECKMEL DUNG MMVR an M MM-RUECKMEL DUNG- GERINGFUEGIG MMRG Datenbaustein DBBB - Meldesachverhalt DÜBAK, für Alg II vorhanden: N = keine Meldesachverhaltsdaten J = Meldesachverhaltsdaten vorhanden Datenbaustein DBKS - BKN/See-KK vorhanden: N = keine Bundesknappschafts-/See- Krankenkassen- Daten J = Bundesknappschafts-/See- Krankenkassen- Daten vorhanden Datenbaustein DBSV - Sozialversicherungsausweis vorhanden: N = keine SVA-Daten J = SVA-Daten vorhanden Datenbaustein DBVR - Vergabe/Rückmeldung vorhanden: N = keine Vergabe / Rückmeldedaten J = Vergabe / Rückmeldedaten vorhanden Datenbaustein DBRG - Rückmeldung geringfügig Beschäftigte vorhanden: N = keine Rückmeldedaten J = Rückmeldedaten vorhanden Bei MMBB = J muss Datenbaustein - DBBB - Meldesachverhalt DÜBAK, für Alg II vorhanden sein. Fehlernummer: DSBA935 Zulässig ist nur N. Fehlernummer: DSBA322 Zulässig ist nur N. Fehlernummer: DSBA332 Zulässig ist nur N. Fehlernummer: DSBA342 Zulässig ist nur N. Fehlernummer: DSBA352 Stand: Anlage 1 Seite 9 von 65 Version 1.03

12 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an M KENNZ- UEBERGANG KENNZUE Zulässig ist nur 1 8. Fehlernummer: DSBA360 Kennzeichen, aus welchem Verfahren der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Kommunen die Meldung stammt: 1 = colei 2 = COLIBRI 3 = A2LL 4 = VAM 5 = MAZ 6 = BAB/Reha 7 = zpdv 8 = Kommunen an M RESERVE Reservefelder für das Meldeverfahren 191-xxx xxx-xxx Die Werte 1 7 sind nur bei Meldungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenversicherung (VFMM im VOSZ = BATKV, KVTBA, WDTKV oder KVTWD ) zulässig. Fehlernummer: DSBA362 Der Wert 8 ist nur bei Meldungen zwischen den Kommunen und der Datenstelle (VFMM im VOSZ = KTTKV oder KVTKT ) zulässig. Fehlernummer: DSBA365 Zulässig ist nur die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DSBA420 Daten zum Sachverhalt Es folgen ggf. die Datenbausteine gemäß (FEKZ im DSBA = 1 ), wird keine Län- Ist der eingehende Datensatz fehlerhaft den Angaben zu den gen- und Fehlerprüfung durchgeführt. Feldern Stellen 171- Die Länge des festen Teils von dem 180. Datensatz DSBA (190 Stellen) und die Die Reihenfolge der Länge der im Datensatz vorkommenden Datenbausteine (entsprechend J Datenbausteine muss identisch sein mit der in den Merkmalfeldern von Stelle 171 Reihenfolge der bis 180) ist zu errechnen und mit der Merkmale des DSBA. Länge des gemeldeten Datensatzes Datenbausteine: abzugleichen. DBBA - Meldesachverhalt - DÜBAK Fehlernummer: DSBA910 DBNA - Name DBAN Anschrift DBBB - Meldesachverhalt DÜBAK, für Alg II Daten zum Fehlersachverhalt Es folgen ggf. ein oder mehrere Datenbausteine DBFE - Fehler gemäß den Angaben in dem Feld FEKZ. Die Anzahl der Fehler- Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEAN. Stand: Anlage 1 Seite 10 von 65 Version 1.03

13 2.1 Datenbaustein: DBBA - Meldesachverhalt DÜBAK (nur für Bundesagentur für Arbeit) Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an M KENNUNG KE an M KENNZ- STORNO KENNZST an M KENNZ- BESTAND KENNZBS n M LEISTUNGSART LEAT Datenbaustein-Meldesachverhalt DÜBAK (DBBA) Kennung, um welchen Zulässig ist DBBA. Datenbaustein es sich Fehlernummer: DBBA001 handelt DBBA Zulässig ist nur die Datenlänge 145. Fehlernummer: DBBA910 Kennzeichen, Stornierung einer bereits ab- Fehlernummer: DBBA010 Zulässig ist N oder J. gegebenen Meldung: N = keine Stornierung J = Stornierung N = keine Bestandsmeldung J = Bestandsmeldung Angaben zur Leistungsart: 01 = Arbeitslosengeld 02 = Arbeitslosenhilfe 03 = Unterhaltsgeld 04 = Eingliederungshilfe 06 = Teilarbeitslosengeld Zulässig ist N oder J. Fehlernummer: DBBA020 Bei KENNZBS = J ist im Grund der Abgabe (GD im DSBA) nur eine Anmeldung ( 10, 11 oder 13 ) zulässig. Fehlernummer: DBBA024 Bei KENNZBS = J ist im Feld DTNR im VOSZ nur zulässig. Fehlernummer: DBBAv10 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA030 Es sind nur die in Feld Inhalt / Erläuterung aufgeführten Schlüssel zugelassen. Fehlernummer: DBBA040 Stand: Anlage 1 Seite 11 von 65 Version 1.03

14 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M VERSICHERUN Beginn der Versicherung, in der Form: Fehlernummer: DBBA050 Zulässig sind nur numerische Zeichen. G-BEGINN VEBE jhjjmmtt Das Datum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DBBA060 Bei Anmeldungen (GD im DSBA = 10, 11 oder 13 ) muss der Versicherungsbeginn kleiner als das Erstellungsdatum (ED im DSBA) plus 3 Kalendermonate sein. Fehlernummer: DBBA070 Die Meldung von Arbeitslosenhilfe oder Eingliederungshilfe (LEAT = 02 oder 04) ist nur für Zeiten bis (VEBE kleiner ) zulässig. Fehlernummer: DBBA n M VERSICHERUN Ende der Versicherung, in der Form: Fehlernummer: DBBA100 Zulässig sind nur numerische Zeichen. G-ENDE VEEN jhjjmmtt Das Versicherungsende muss für Anmeldungen (GD im DSBA = 10, 11 oder 13 ) Grundstellung (Nullen) sein. Fehlernummer: DBBA110 Für Meldungen ungleich Anmeldungen (GD im DSBA 10, 11 und 13 ) sind folgende Prüfungen durchzuführen: Das Datum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DBBA120 Das Versicherungsende muss größer oder gleich dem Versicherungsbeginn (VEBE) sein. Fehlernummer: DBBA130 Das Versicherungsende muss kleiner als das Erstellungsdatum (ED im DSBA) plus 3 Kalendermonate sein. Fehlernummer: DBBA140 Die Meldung von Arbeitslosenhilfe oder Eingliederungshilfe (LEAT = 02 oder 04) ist nur für Zeiten bis (VEEN kleiner ) zulässig n M BEITRAGS- GRUPPE BGR Beitragsgruppenschlüssel gemäß Anlage 4 der DÜBAK- Verfahrensbeschreibung nnnn Stelle 1 = KV Stelle 2 = RV Stelle 3 = ALV Stelle 4 = PV Fehlernummer: DBBA142 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA180 Zulässig sind: 1. Stelle = 1, 2. und 3. Stelle = 0, 4. Stelle = 0 bis 2 oder 9 Fehlernummer: DBBA190 Der Wert 9 in der 4. Stelle ist nur zulässig, wenn die Meldung aus dem Verfahren colei (KENNZ- UEBERGANG im DSBA = 1) stammt. Fehlernummer: DBBA192 Stand: Anlage 1 Seite 12 von 65 Version 1.03

15 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M BEENDIGUNGS- GRUND BEGD Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA200 Grund der Beendigung: 11 = Arbeitsaufnahme 12 = Mutterschaftsgeld 15 = Ortsabwesenheit 16 = Ausreise mit E = Reha-Maßnahme ohne Übergangsgeld-Anspruch 19 = Übergangsgeld 20 = Studium / Ausbildung 21 = Umzug 22 = Berufsausbildungsbeihilfe 23 = eigene Abmeldung 25 = Ausreise ohne E = Ende der Leistungsfortzahlung 27 = Sperrzeit sechs oder zwölf Wochen 28 = Anspruch auf Rente wegen Alters 31 = Grundwehrdienst 32 = Zivildienst 33 = Wehrübung 55 = sonstige Gründe 81 = Anspruch erschöpft 82 = Ablauf des Bewilligungsabschnitts 83 = Ablauf der Maßnahme (Übergangsfälle) 86 = Vollendung des 65. Lebensjahres 87 = Unterhaltsgeld (Altfall) 90 = Säumniszeit zwei Wochen (Altfall) 91 = Sperrzeit bis zu einem Monat 92 = Ablauf Sperrzeit- Krankenversicherung 93 = Krankenkassenwechsel Es sind nur die in Feld Inhalt / Erläuterung aufgeführten Schlüssel und die Grundstellung (Nullen) zugelassen. Fehlernummer: DBBA210 Der Beendigungsgrund muss für Anmeldungen (GD im DSBA = 10, 11 oder 13 ) Grundstellung (Nullen) sein. Fehlernummer: DBBA220 Wenn im DSBA die Abgabegründe 30, 31, 33 oder 49 angegeben sind und das Feld Versicherungsende (VEEN) ein gültiges Datum enthält ist die Grundstellung (Nullen) unzulässig. Fehlernummer: DBBA222 Die Meldung mit Beendigungsgrund Unterhaltsgeld (BEGD = 87 ) ist nur für Zeiten bis (VEEN kleiner ) zulässig. Fehlernummer: DBBA224 Die Meldung mit Beendigungsgrund Säumniszeit zwei Wochen (BEGD = 90 ) ist nur für Zeiten bis (VEEN kleiner ) zulässig. Fehlernummer: DBBA226 Stand: Anlage 1 Seite 13 von 65 Version 1.03

16 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M DATUM- Datum der Arbeitsaufnahme in der Form: Fehlernummer: DBBA230 Zulässig sind nur numerische Zeichen. ARBEITSAUFNA HME jhjjmmtt DATARB Bei Beendigungsgrund (BEGD) ungleich 11 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA240 Das Datum muss logisch richtig oder Grundstellung (Nullen) sein an M WAEHRUNGS- KENNZ WG Währungskennzeichen D = DM E = Euro Fehlernummer: DBBA245 Zulässig ist D, E oder die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA250 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) = 12, 17, 19 oder 26 muss D oder E angegeben sein. Fehlernummer: DBBA255 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig. Fehlernummer: DBBA260 Die Angabe des Währungskennzeichens = E ist erst für Zeiten ab bzw. für Zeiten, die vor dem Jahr 2002 beginnen, aber in das Jahr 2002 hineinreichen, zulässig (Versicherungsbeginn (VEBE) oder Versicherungsende (VEEN) größer ). Fehlernummer: DBBA265 Die Angabe des Währungskennzeichens = D ist für Zeiten bis zum zulässig (Versicherungsbeginn (VEBE) und Versicherungsende (VEEN) kleiner ). Fehlernummer: DBBA270 Stand: Anlage 1 Seite 14 von 65 Version 1.03

17 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n m ENTGELT-SV Sozialversicherungspflichtiges Entgelt mit Fehlernummer: DBBA280 Zulässig sind nur numerische Zeichen. SVEG zwei Nachkommastellen in der Form: nnnnnn n M ENTGELT EG an M KENNZ- RECHTSKREIS KENNZRK an m LOHNSTEUER- KLASSE LOKL Für Versicherungszeiten bis ist hier das wöchentliche und für Zeiten ab das tägliche sozialversicherungspflichtige Entgelt anzugeben. Entgelt mit zwei Nachkommastellen in der Form: nnnnnn Für Versicherungszeiten bis ist hier das wöchentliche und für Zeiten ab das tägliche Entgelt anzugeben. Kennzeichen des Rechtskreises W = altes Bundesland einschließlich Gesamt-Berlin O = neues Bundesland ohne Ost- Berlin Lohnsteuerklasse A = Lohnsteuerklasse I und IV B = Lohnsteuerklasse II C = Lohnsteuerklasse III D = Lohnsteuerklasse V E = Lohnsteuerklasse VI Für Zeiten bis ist hier die Leistungsgruppe anzugeben. Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA290 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA300 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA310 Zulässig ist W oder O. Fehlernummer: DBBA330 Es sind nur die in Feld Inhalt / Erläuterung aufgeführten Schlüssel und die Grundstellung (Leerzeichen) zugelassen. Fehlernummer: DBBA350 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig. Fehlernummer: DBBA358 Stand: Anlage 1 Seite 15 von 65 Version 1.03

18 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M VHS- Vomhundertsatz der Zulässig sind nur numerische Zeichen. LEISTUNGS Leistungsbemessung Fehlernummer: DBBA370 BEMESSUNG in der Form: VHSALB nn Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig n M JAHR- ANSPRUCHS ENTSTEHUNG JAENT n M ANRECHNUNG SBETRAG ANRB Angabe für Zeiten bis : Jahr der Leistungsverordnung in der Form: jhjj Angabe für Zeiten ab : Jahr der Anspruchsentstehung in der Form: jhjj Anrechnungsbetrag mit zwei Nachkommastellen in der Form: nnnnnn Für Versicherungszeiten bis ist hier der wöchentliche und für Zeiten ab der tägliche Anrechnungsbetrag anzugeben. Fehlernummer: DBBA374 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA400 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA404 Zulässig ist höchstens das Erstellungsjahr (ED im DSBA). Ist der Erstellungsmonat größer 11, ist das Erstellungsjahr plus 1 zulässig. Fehlernummer: DBBA410 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA430 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA435 Stand: Anlage 1 Seite 16 von 65 Version 1.03

19 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M LEISTUNGS SATZ LESA Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA n M ABZWEIGUNGS BETRAG ABZW an k KENNZ- VORSCHUSS KENNZVS Leistungssatz mit zwei Nachkommastellen in der Form: nnnnnn Für Versicherungszeiten bis ist hier der wöchentliche und für Zeiten ab der tägliche Leistungssatz anzugeben Abzweigungsbetrag mit zwei Nachkommastellen in der Form: nnnnnn Für Versicherungszeiten bis ist hier der wöchentliche und für Zeiten ab der tägliche Abzweigungsbetrag anzugeben Kennzeichen Vorschuss V = Vorschuss Bei den Beendigungsgründen (BEGD) = 12, 17, 19 oder 26 ist nur die Angabe des Leistungssatzes zulässig. Fehlernummer: DBBA452 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA455 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA470 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA475 Zulässig ist der Wert V oder Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA n M KENNZ- NAHTLOSIG KEIT KENNZNA an M RV-TRAEGER VSTR Kennzeichen Nahtlosigkeit 0 = Nahtlosigkeit nicht geprüft 1 = kein Nahtlosigkeitsfall 2 = Nahtlosigkeitsfall mit Aussteuerung 3 = Nahtlosigkeitsfall ohne Aussteuerung Zuständiger Rentenversicherungsträger A = RV der Arbeiter B = RV der Angestellten C = knappsch. RV der Arbeiter G = knappsch. RV der Angestellten V = von der RV befreit bzw. keine RV- Pflicht Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA500 Zulässig sind die Werte 0 bis 3. Fehlernummer: DBBA505 Zulässig ist A, B, C, G, V oder die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA520 Die Grundstellung (Leerzeichen) ist nur zulässig, wenn die Meldung aus dem Verfahren colei stammt. Fehlernummer: DBBA522 Stand: Anlage 1 Seite 17 von 65 Version 1.03

20 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M ABSENKUNGS Absenkungstag in der Zulässig sind nur numerische Zeichen. TAG Form: Fehlernummer: DBBA530 ABTG jhjjmmtt Das Datum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DBBA540 Das Datum muss größer als das Versicherungsende (größer VEEN) sein. Fehlernummer: DBBA544 Bei den Leistungsarten - Arbeitslosenhilfe (LEAT = 02 ) oder - Unterhaltsgeld (LEAT = 03 ) mit den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA n M QUOTIENT- BEZUGSGROE SSE-ALHI QB Zulässig sind numerische Zeichen oder die Grundstellung (Nullen). Fehlernummer: DBBA570 Quotient für die Festsetzung der Bezugsgröße der Arbeitslosenhilfe Wertebereich: 040 bis 100 Bei Meldungen ungleich Anmeldungen (GD im DSBA ungleich 10, 11 und 13 ) ist für Zeiten ab (VEEN größer ) nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA572 Zulässig sind nur die Werte 040 bis 100 oder Grundstellung (Nullen). Fehlernummer: DBBA574 Bei Angabe der Beendigungsgründe (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer: DBBA580 Stand: Anlage 1 Seite 18 von 65 Version 1.03

21 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M SPERRZEIT- Beginn der Sperrzeit in Zulässig sind nur numerische Zeichen. BEGINN der Form: Fehlernummer: DBBA600 SPBG jhjjmmtt Das Datum muss logisch richtig oder Grundstellung (Nullen) sein. Fehlernummer: DBBA605 Bei Anmeldungen muss der Sperrzeitbeginn kleiner oder gleich dem Versicherungsbeginn (VEBE) sein. Fehlernummer: DBBA610 Bei Abmeldungen ist als Sperrzeitbeginn nur der Tag zulässig, der dem Tag des Versicherungsendes (VEEN) folgt n M SPERRZEIT- ENDE SPEN Ende der Sperrzeit in der Form: jhjjmmtt Fehlernummer: DBBA612 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA620 Das Datum muss Grundstellung (Nullen) sein, wenn im Beginn der Sperrzeit (SPBG) Grundstellung (Nullen) angegeben ist. Fehlernummer: DBBA625 Wenn als Ende der Sperrzeit (SPEN) ein Datum angegeben ist, sind folgende Prüfungen durchzuführen: Das Datum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DBBA630 Das Sperrzeitende muss größer oder gleich dem Sperrzeitbeginn (SPBG) sein. Fehlernummer: DBBA635 Das Sperrzeitende muss kleiner als das Erstellungsdatum (ED im DSBA) plus 3 Kalendermonate sein. Fehlernummer: DBBA645 Stand: Anlage 1 Seite 19 von 65 Version 1.03

22 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M RUHENSZEIT- Beginn der Ruhenszeit Zulässig sind nur numerische Zeichen. BEGINN in der Form: Fehlernummer: DBBA680 RZBG jhjjmmtt Das Datum muss logisch richtig oder Grundstellung (Nullen) sein. Fehlernummer: DBBA685 Der Ruhenszeitbeginn muss kleiner als das Erstellungsdatum (ED im DSBA) plus 3 Kalendermonate sein n M RUHENSZEIT- ENDE RZEN Ende der Ruhenszeit in der Form: jhjjmmtt Fehlernummer: DBBA690 Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA700 Das Datum muss Grundstellung (Nullen) sein, wenn im Beginn der Ruhenszeit (RZBG) Grundstellung (Nullen) angegeben ist. Fehlernummer: DBBA705 Das Datum darf nicht Grundstellung (Nullen) sein, wenn als Beginn der Ruhenszeit (RZBG) ein Datum angegeben ist. Fehlernummer: DBBA710 Wenn als Ende der Ruhenszeit (RZEN) ein Datum angegeben ist, sind folgende Prüfungen durchzuführen: Das Datum muss logisch richtig sein. Fehlernummer: DBBA715 Das Ruhenszeitende muss größer oder gleich dem Ruhenszeitbeginn (RZBG) sein. Fehlernummer: DBBA720 Stand: Anlage 1 Seite 20 von 65 Version 1.03

23 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen n M RUHENSGRUN D RUHGR Zulässig sind nur numerische Zeichen. Fehlernummer: DBBA an M KENNZ- ERLEICHTERTE R-BEZUG KENNZEB Gründe des Ruhens 10 = Ruhenszeit nach 125 Abs. 2 Satz 3 SGB III 11 = Arbeitsentgelt nach 143 Abs. 1 SGB III 12 = Urlaubsabgeltung nach 143 Abs. 2 SGB III 13 = Entlassungsentschädigung nach 143a SGB III 14 = Ruhenszeit nach 202 Abs 1 Satz 3 SGB III (Altfall) 15 = Ruhenszeit nach 428 Abs. 2 Satz 2 SGB III 16 = Sonstige Ruhenszeit mit Minderung der Anspruchsdauer 17 = Sonstige Ruhenszeit ohne Minderung der Anspruchsdauer J = erleichterter Leistungsbezug N = kein erleichterter Leistungsbezug Es sind nur die in Feld Inhalt / Erläuterung aufgeführten Schlüssel und die Grundstellung (Nullen) zugelassen. Fehlernummer: DBBA735 Die Grundstellung (Nullen) ist unzulässig, wenn Beginn und Ende der Ruhenszeit (RZBG und RZEN) ungleich Grundstellung (Nullen) sind. Fehlernummer: DBBA740 Die Meldung mit Ruhensgrund Ruhenszeit nach 202 Abs. 1 Satz 3 SGB III (RUHGR = 14) ist nur für Zeiten bis (RZEN kleiner ) zulässig. Fehlernummer: DBBA742 Zulässig ist J, N" oder die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA750 Bei den Leistungsarten - Arbeitslosengeld (LEAT = 01 ) und - Arbeitslosenhilfe (LEAT = 02 ) ist nur J" oder N" zulässig. Fehlernummer: DBBA752 Bei den Leistungsarten ungleich - Arbeitslosengeld (LEAT = 01 ) und - Arbeitslosenhilfe (LEAT = 02 ) ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig. Fehlernummer: DBBA754 Stand: Anlage 1 Seite 21 von 65 Version 1.03

24 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an m KENNZ- MINDERUNG KENNZMI M = Minderung nach 140 SGB III Zulässig ist der Wert M oder Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA760 Bei Angabe der Beendigungsgründe (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig n M RESTBETRAG MINDERUNG BEMI Restlicher Minderungsbetrag nach 140 SGB III Fehlernummer: DBBA764 Zulässig sind nur numerische Zeichen Fehlernummer DBBA770 Bei den Beendigungsgründen (BEGD) ungleich 12, 17, 19 und 26 ist nur die Grundstellung (Nullen) zulässig. Fehlernummer DBBA an M RESERVE ohne Inhalt Zulässig ist nur die Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBBA850 Stand: Anlage 1 Seite 22 von 65 Version 1.03

25 2.2 Datenbaustein: DBNA - Name Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Bezüglich des Aufbaues der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn des Abschnittes 6 verwiesen. Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Datenbaustein-Name (DBNA) an M KENNUNG Kennung, um welchen Zulässig ist DBNA. KE Datenbaustein es sich Fehlernummer: DBNA001 handelt DBNA Zulässig ist nur die Datenlänge 125. Fehlernummer: DBNA an M FAMILIENNAME FMNA Familienname Allgemeines siehe Ziffer Der Familienname muss immer vorhanden sein. Fehlernummer: DBNA005 Bei Meldungen zur Rentenversicherung (Stellen 3-5 des VFMM im VOSZ = TRV) muss der Familienname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. Fehlernummer: DBNA007 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBNA010 Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn des Familiennamens sind unzulässig. Fehlernummer: DBNA011 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. Fehlernummer: DBNA012 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe, Ziffern oder ein Punkt. Fehlernummer: DBNA014 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander stehen. Fehlernummer: DBNA015 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Familiennamens zugelassen. Fehlernummer: DBNA016 Vor einer Ziffer muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). Fehlernummer: DBNA018 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß zugelassen. Fehlernummer: DBNA020 Stand: Anlage 1 Seite 23 von 65 Version 1.03

26 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugelassen. Fehlernummer: DBNA022 Doppel-Familiennamen sind Namen, die aus mehreren Teilen bestehen, die mit Bindestrich oder Apostroph verbunden sein können. Sie sind wie folgt zu verschlüsseln: Breit-Großmann Dominiquez-de-Lopez Bei zusammengesetzten Familiennamen sind die einzelnen Namensteile durch ein Leerzeichen zu teilen: an M VORNAME VONA Ali Ben Amar Dea Vorname Allgemeines siehe Ziffer Der Vorname muss immer vorhanden sein. Fehlernummer: DBNA028 Bei Meldungen zur Rentenversicherung (Stellen 3-5 des VFMM im VOSZ = TRV) muss der Vorname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. Fehlernummer: DBNA029 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBNA030 Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn des Vornamens sind unzulässig. Fehlernummer: DBNA031 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. Fehlernummer: DBNA032 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder Leerzeichen. Fehlernummer: DBNA034 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß und auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBNA036 Es ist eine unzulässige Kombination von Vor- und Familienname angegeben (z. B. Storno, Storno). Fehlernummer: DBNA038 Bei mehreren Vornamen ist nur der Rufname anzugeben. Mehrfach- Rufnamen sind zulässig. Sie werden durch einen Bindestrich oder durch ein Leerzeichen getrennt. Stand: Anlage 1 Seite 24 von 65 Version 1.03

27 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an K VORSATZ Vorsatzwort gemäß Allgemeines siehe Ziffer WORT Anlage 6 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. VOSA Fehlernummer: DBNA040 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Apostrophe oder Punkte. Fehlernummer: DBNA044 Auf der ersten Stelle des Vorsatzwortes ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBNA046 Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich. Fehlernummer: DBNA048 Zulässig sind nur die Vorsatzworte der Anlage Tabelle der gültigen Vorsatzworte (Anlage 6). Der Prüfung auf Zulässigkeit ist nur der Teil bis zum ersten Zeichen ungleich Alpha zugrunde zu legen an K NAMENSZU SATZ NAZU Namenszusätze gemäß Anlage 7 Fehlernummer: DBNA050 Allgemeines siehe Ziffer Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBNA060 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Apostrophe oder Punkte. Fehlernummer: DBNA064 Auf der ersten Stelle des Namenszusatzes ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBNA066 Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich. Fehlernummer: DBNA068 Zulässig sind nur die Namenszusätze der Anlage Tabelle der gültigen Namenszusätze (Anlage 7). Fehlernummer: DBNA070 Stand: Anlage 1 Seite 25 von 65 Version 1.03

28 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen an K TITEL TITEL Titel Titel sind akademische Grade, wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing. (FH). Allgemeines siehe Ziffer Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBNA080 Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn des Titels sind unzulässig. Fehlernummer: DBNA081 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. Fehlernummer: DBNA082 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche oder Klammern. Fehlernummer: DBNA084 Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBNA086 Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich. Fehlernummer: DBNA088 Auf der letzten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen an m KENNZ-AEND- BER KENNZAB Kennzeichen Änderung / Berichtigung des Namens A = Amtliche Änderung (z. B. infolge Heirat) Grundstellung (Leerzeichen) = Berichtigung des Namens (z. B. Schreibfehler) oder keine Änderung Fehlernummer: DBNA089 Zulässig ist A oder Grundstellung (Leerzeichen). Fehlernummer: DBNA090 Stand: Anlage 1 Seite 26 von 65 Version 1.03

29 2.3 Datenbaustein: DBAN Anschrift Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Bezüglich des Aufbaues der Fehlernummern wird auf die allgemeinen Erläuterungen am Beginn des Abschnittes 6 verwiesen. Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Datenbaustein-Anschrift (DBAN) an M KENNUNG Kennung, um welchen Zulässig ist DBAN. KE Datenbaustein es sich Fehlernummer: DBAN001 handelt DBAN Zulässig ist nur die Datenlänge 133. Fehlernummer: DBAN an m LAENDER- KENNZ LDKZ Bei Inlandsanschriften ist das LDKZ mit Leerzeichen oder D zu verschlüsseln an m PLZ PLZ an M WOHNORT ORT Länder- (Kfz) Kennzeichen gemäß Anlage 8 (Nur bei ausländischen Anschriften) Bei Auslandsanschriften (LDKZ ungleich Leerzeichen) ist das LDKZ gemäß Anlage 8 anzugeben. Fehlernummer: DBAN012 Postleitzahl Bei Inlandsanschriften sind die gültigen (Bei inländischen Anschriften muss die bis zulässig. Postleitzahlen im Rahmen der Ziffern Postleitzahl 5 Stellen Fehlernummer: DBAN020 numerisch linksbündig mit nachfolgenden Bei Auslandsanschriften sind Buchstaben, Ziffern, Bindestrich oder Leerzei- Leerzeichen sein) chen zulässig. Fehlernummer: DBAN022 Bindestriche dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBAN024 Wohnort Allgemeines siehe Ziffer Der Wohnort muss immer vorhanden sein. Fehlernummer: DBAN118 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBAN120 Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn des Wohnortes sind unzulässig. Fehlernummer: DBAN121 Auf der ersten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBAN124 Der Wohnort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. Fehlernummer: DBAN130 Stand: Anlage 1 Seite 27 von 65 Version 1.03

30 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Besonderheiten bei Inlandsanschriften: Es sind Buchstaben, Punkte, Kommata, Leerzeichen, Bindestriche, Schrägstriche oder Klammern zulässig. Fehlernummer: DBAN126 Vor einem Punkt ist nur ein Buchstabe zugelassen. Fehlernummer: DBAN128 Auf der letzten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe, eine rechte Klammer oder ein Punkt zugelassen. Fehlernummer: DBAN132 Besonderheiten bei Auslandsanschriften: Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche, Kommata, Schrägstriche, Apostrophe oder Klammern. Fehlernummer: DBAN140 Auf der letzten Stelle des Wohnortes ist nur eine Ziffer, ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen an K STRASSE STR Fehlernummer: DBAN144 Straße Allgemeines siehe Ziffer Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer auf Grundstellung (Leerzeichen) stehen. Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBAN150 Mindestens 3 gleiche aufeinanderfolgende Buchstaben am Beginn der Straße sind unzulässig, es sei denn, die Straße beginnt mit III und an der 4. Stelle folgt ein Punkt, der nicht letztes Zeichen der Straße ist. Fehlernummer: DBAN151 Bei Auslandsanschriften muss immer eine Straße vorhanden sein. Fehlernummer: DBAN154 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostrophe oder Klammern. Fehlernummer: DBAN156 Stand: Anlage 1 Seite 28 von 65 Version 1.03

31 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Prüfungen Soweit eine Straße vorhanden ist, muss diese aus mindestens zwei Zeichen bestehen. Fehlernummer: DBAN158 Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe oder eine Ziffer zugelassen. Fehlernummer: DBAN160 Eine auf Stelle 1 beginnende Ziffernfolge muss von einem Buchstaben, einem Punkt, ein Leerzeichen oder einem Bindestrich gefolgt sein. Bei Auslandsanschriften ist auch ein Komma als Folgezeichen zulässig. Fehlernummer: DBAN162 Vor einer nicht auf Stelle 1 beginnenden Ziffernfolge muss ein Buchstabe, ein Leerzeichen oder ein Punkt stehen. Fehlernummer: DBAN164 Vor einem Punkt muss ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen. Fehlernummer: DBAN166 Auf der letzten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen an K HAUS-NR NR Fehlernummer: DBAN168 Hausnummer Allgemeines siehe Ziffer Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. Fehlernummer: DBAN170 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oder Schrägstriche. Fehlernummer: DBAN174 Das erste und das letzte Zeichen muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein. Fehlernummer: DBAN176 Anmerkung: Die folgenden Fehlerprüfungen DBANe10 DBANe17 beziehen sich auf den Abgleich mit bundesweiten Adressdateien. Die Anschrift muss postalisch korrekt sein. Fehlernummer: DBANe10 Eine Inlandsanschrift wurde als Auslandsanschrift gemeldet. Fehlernummer: DBANe11 Die PLZ oder der WOHNORT ist nicht eindeutig zuzuordnen (Er ist mehrfach vorhanden). Fehlernummer: DBANe12 Stand: Anlage 1 Seite 29 von 65 Version 1.03

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