Kommunalreferat. Kulturreferat. Telefon: Telefax: Immobilienmanagement. Telefon: Telefax:

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1 Telefon: Telefax: Kommunalreferat Telefon: Telefax: Kulturreferat Immobilienmanagement Referatsleitung Beteiligungsmanagement Münchner Volkstheater GmbH (MVT); Neubau auf dem Viehhofgelände Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms Start des Vergabeverfahrens mit einem Generalübernehmer Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN/RL vom Kino Open Air in der Nähe des Viehhofs weiter ermöglichen! Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Marian Offman vom Das Volkstheater dauerhaft sichern - auch alternative Standorte prüfen Antrag Nr / A von Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer, Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Siegfried Benker, Herrn StR Dr. Florian Roth, Herrn StR Thomas Niederbühl vom Standortgutachten und Machbarkeitsstudie für das Münchner Volkstheater Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Städtebauliche Planung für das Viehhof-Gelände im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Münchner Volkstheater" Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom

2 Einbeziehung des BA 2 in die Planungen zum "Münchner Volkstheater" auf dem Viehhof-Gelände Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof Petition Bebauung des Viehhof-Geländes Standort Volkstheater Sitzungsvorlage Nr / V Kurzübersicht zum Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung Stichwort Münchner Volkstheater Neubau auf dem Viehhofgelände Anlass Beschluss der Vollversammlung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 04796), Stadtratsanträge Nr / A und Nr / A 01950, Bezirksausschussantrag Nr / B sowie zwei Petitionen Inhalt Der Stadtrat hat sich im Dezember 2014 und im Dezember 2015 für den Erhalt des Volkstheaters ausgesprochen und einen Neubau auf dem Viehhofgelände beschlossen. Der Neubau soll aus einer Hand durch einen Generalübernehmer errichtet werden. Dazu soll mit dieser Vorlage das Nutzerbedarfsprogramm genehmigt und dem Start des Vergabeverfahrens für einen Generalübernehmer zugestimmt werden. Entscheidungsvorschlag Der im Vortrag dargestellte Nutzerbedarf und das Raumprogramm (Stand März 2016) wie unter Ziffer 5 und 8 ausgeführt wird genehmigt. Das Baureferat wird gebeten, das GÜ-Verfahren auf Basis der RUF und FLB gemäß Ziffer 10 durchzuführen. Im Übrigen werden die erforderlichen Anträge zur Finanzierung, Personalgestaltung und den zu erledigenden Anträgen gestellt. Die Petitionen sind behandelt. Gesucht werden Münchner Volkstheater, MVT, Neubau Viehhofgelände, Nutzerbekann auch nach: darfsprogramm, Vergabeverfahren mit einem Generalübernehmer

3 Inhaltsverzeichnis I. Seite Vortrag der Referenten 2 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen 4 2. Aufgabenstellung 6 3. Projektstand 8 4. Projektziele (Kulturreferat / MVT) 4.1 Sichtweise des Kulturreferats 4.2 Sichtweise des Intendanten Nutzerbedarfsprogramm (NBP - Stand ) und Vergleich (VV ) 5.1 Nutzerbedarf 5.2 Anforderungsprofil Vergleich mit anderen Theatern Erreichte Einsparungen und Alternative Lösungen 7.1 Intendanz / Verwaltung 7.2 Werkstätten 7.3 Lagerbereiche Werkstättenlager Bühnenlager 7.4 Bühnenbereich / Spielstätten mit Proberäumen Große Bühne Zweite Spielstätte Multifunktionsraum Proberäume 7.5 Gastronomie 7.6 Künstlerwohnungen Raum- und Funktionsprogramm und funktionale Leistungsbeschreibung 8.1 Raum- und Funktionsprogramm (RUF) 8.2 Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Bauvoranfrage Vergabeverfahren 10.1 Generalübernehmer-Vergabeverfahren mit integriertem Architektenwettbewerb 10.2 Einzelheiten des Verhandlungsverfahrens 10.3 Wertungsmatrix und Angebotswertung 10.4 Jurybesetzung 10.5 Verfahrenskosten

4 11. Termine Vorgezogene Maßnahmen Darstellung der Kosten und Finanzierung 13.1 Kostenrahmen für das Gesamtprojekt 13.2 Voraussichtlicher MVT Betriebsmittelzuschuss ab 2021 (ohne Interimslösung) 13.3 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit (Kulturreferat, Baureferat und Kommunalreferat) Erhöhter Betriebskostenzuschuss des Kulturreferates aufgrund projektbezogenem Mehrbedarfes der MVT Baureferat Kommunalreferat 13.4 Finanzierung, Auswirkung auf die Produktkosten Hinweis zu den Bau- und Investitionskosten Finanzierung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Investionskosten für bewegliches Vermögen (Ersteinrichtung für neu zu schaffende Stellen) Auswirkung auf die Produktkosten Beihilferechtliche Aspekte Prüfung des Nutzerbedarfsprogramms durch das Kommunalreferat Entscheidungsvorschlag Stadtrats- und Bezirksausschussanträge sowie Petitionen 16.1 Stadtratsantrag Nr / A Stadtratsantrag Nr / A Bezirksausschussantrag Nr / B Petitionen Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof Petition Bebauung des Viehhof-Geländes - Standort Volkstheater 16.5 Aufgegriffene Anträge Beteiligung der Bezirksausschüsse Abstimmungen / Stellungnahmen / Mitzeichnungen Unterrichtung der Korreferenten und der Verwaltungsbeiräte Beschlussvollzugskontrolle II. Antrag des Referenten 61 III. Beschluss 65

5 Telefon: Telefax: Kommunalreferat Telefon: Telefax: Kulturreferat Immobilienmanagement Referatsleitung Beteiligungsmanagement Münchner Volkstheater GmbH (MVT); Neubau auf dem Viehhofgelände Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms Start des Vergabeverfahrens mit einem Generalübernehmer Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN/RL vom Kino Open Air in der Nähe des Viehhofs weiter ermöglichen! Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Marian Offman vom Das Volkstheater dauerhaft sichern - auch alternative Standorte prüfen Antrag Nr / A von Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer, Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Siegfried Benker, Herrn StR Dr. Florian Roth, Herrn StR Thomas Niederbühl vom Standortgutachten und Machbarkeitsstudie für das Münchner Volkstheater Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Städtebauliche Planung für das Viehhof-Gelände im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Münchner Volkstheater" Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom

6 Seite 2 Einbeziehung des BA 2 in die Planungen zum "Münchner Volkstheater" auf dem Viehhof-Gelände Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof Petition Bebauung des Viehhof-Geländes Standort Volkstheater Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: A) B) C) D) E) F) G) H) I) J) K) Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Stadtratsantrag Nr / A Stadtratsantrag Nr / A Bezirksausschussantrag Nr / B Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof vom Petition Bebauung des Viehhof-Geländes Standort Volkstheater vom Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Inhaltsverzeichnis Fragen des Kommunalreferates und Antworten der MVT GmbH Sichtweise des Intendanten vom Theatervergleichstabelle Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferates vom Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referenten Zusammenfassung der Vorlage Das Münchner Volkstheater ist eine der erfolgreichsten Bühnen Münchens. Bei der Spielstätte in der Brienner Straße handelt es sich um eine umgebaute Turnhalle und eine ganze Reihe weiterer verschachtelter Gebäude, die von mehreren Eigentümern angemietet sind. Der Betrieb des Theaters gestaltet sich aufgrund der räumlichen Situation als äußerst schwierig. So müssen Kulissen und Requisiten außerhalb eingelagert, teilweise um den Häuserblock herum zu einem anderen Eingang transportiert und zusätzliche Proberäume

7 Seite 3 angemietet werden. Werkstätten entsprechen nicht den Vorschriften für solche Arbeitsplätze und Gänge werden provisorisch als Lagerflächen genutzt. Auch brandschutzrechtliche Vorgaben werden nicht erfüllt. Die für den Stadtrat organisierten Führungen durch das Theater und alle Nebenräume etc. haben diese Missstände deutlich aufgezeigt. Aufgrund dieser Mängel ist der Betrieb nur noch bis Dezember 2020 genehmigt. Hinzu kommt, dass dann auch der Mietvertrag für das Theater ausläuft. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat im Dezember 2014 und im Dezember 2015 für den Erhalt des Volkstheaters ausgesprochen und einen Neubau auf dem Viehhofgelände beschlossen. Es wurde keine Entscheidung durch den Stadtrat hinsichtlich des genauen Standorts bzw. der Lage des Neubaus für das Volkstheater innerhalb des Viehhofgeländes herbeigeführt. Im Bauvorbescheid wurde der nordwestliche Grundstücksanteil abgefragt. Dieser Grundstücksanteil - auf welchem der Neubau errichtet werden soll - wurde deshalb so gewählt, damit aus wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Gründen weitere Bauvorhaben, wie Wohnen und Gewerbe, nicht gefährdet sind. Der Neubau soll dabei aus einer Hand durch einen Generalübernehmer (GÜ) errichtet werden. Dieser Generalübernehmer, der im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt wird, erbringt alle Planungsund Bauleistungen innerhalb seines Verantwortungsbereichs zu einem vorher feststehenden Preis. Möglich wäre es, die Funktionalitäten der Brienner Straße unter Abstellen der Mängel Eins zu Eins auf das Viehhofgelände zu übertragen. Dann würde an diesem Standort ein neues altes Volkstheater entstehen. Dies entspräche allerdings nicht den Eigenschaften und Anforderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Theaters. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Chance eines Neubaus zu nutzen, um ein Volkstheater zu konzipieren, an dem auch die nächsten Jahrzehnte auf hohem Niveau erfolgreich Theater gespielt werden kann. Dazu soll der Neubau, im Gegensatz zur heutigen Spielstätte, über einen Bühnenturm mit Schnürboden, eine Seitenbühne, eine ausreichende Hinterbühne, eine Montagehalle sowie genügend Proberäume und Lagerflächen verfügen. Mit den weiteren erforderlichen Flächen, den Werkstätten, der Verwaltung, Gastronomie und Foyer entsteht ein Theater, das dem Vergleich mit anderen Theaterneubauten in der Bundesrepublik entspricht. Mit der Hinter- und Seitenbühne kann das Programm flexibler gestaltet und schneller gewechselt werden, notwendige Schließtage für die erforderlichen Umbau-

8 Seite 4 ten werden reduziert. Mit der Integration der Proberäume und der Lagerflächen ins neue Theater entfallen sonst erforderliche Wege- und Transportzeiten. Der Stadtrat hat im Dezember 2014 ein Nutzerbedarfsprogramm verabschiedet, das den aktuellen Planungen zugrunde gelegt wurde. Auf Basis dieser Daten wurde mit Hilfe externer Fachleute ein Raum- und Funktionsprogramm (RuF) sowie eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) mit zusammen nahezu Seiten erstellt. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für das anstehende Vergabeverfahren. Stadtrat und Bezirksausschuss werden analog der städtischen Regularien bei Architekturwettbewerben mit in das Verfahren einbezogen. Bei der Bewertung der Angebote hat der Gesamtpreis mit 50 % das höchste Gewicht. Weitere Kriterien sind die städtebauliche und architektonische Qualität (27 %) sowie die funktionale und technische Qualität (23 %). Der höhere technische Aufwand in einem modernen Theater, die damit verbundene Flexibilität und erweiterte künstlerische Gestaltungsmöglichkeiten werden aber auch zu einem dauerhaften steigenden Betriebszuschuss führen. In der Beschlussvorlage wird ein Kostenrahmen für den Neubau aufgezeigt. Dieser Rahmen wurde von DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG auf Basis von Kostenkennwerten ermittelt. Im Rahmen der Ausschreibung können sich natürlich noch Abweichungen ergeben. Die Bedeutung der Kosten wird durch die Gewichtung mit 50 % unterstrichen. Zur Betreuung des Bauvorhabens sind beim Baureferat und beim Kommunalreferat dringend befristet zusätzliche Personalressourcen notwendig, um Kostensteigerungen (Nachträge, etc.) weitestgehend vermeiden zu können und Qualitätssicherung zu betreiben. Neben den theaterspezifischen Inhalten werden in der Vorlage auch eine ganze Reihe von Stadtrats-, und Bezirksausschuss-Anträgen sowie Petitionen aufgegriffen und behandelt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorliegende Beschlussvorlage den Rahmen für einen zukunftsfähigen und modernen Neubau des Münchner Volkstheaters am Standort Viehhofgelände definiert. 1. Anlass für die Vorlage / Kompetenzen Mit Beschluss des Stadtrats vom im gemeinsamen Kultur- und Kommunalausschuss und der Vollversammlung vom (Sitzungsvorlage Nr / V 04796) wurde entsprechend dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion das weitere Vorgehen für das Projekt beschlossen (Anlage A). Aufgrund der komplexen Darstellung und Zusammenhänge für das hier vorzutragende Neubauprojekt für die Münchner Volkstheater GmbH (künftig: MVT) erfolgt die weitere Stadtratsbefassung in einer gemeinsamen Sitzung von Kultur- und Kommunalausschuss.

9 Seite 5 Zwischenzeitlich wurden folgende Stadtratsanträge und Petitionen gestellt: Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom (Anlage B) Hierzu wird auf die Ausführungen des Baureferats zum Vergabeverfahren mit integriertem Architekturwettbewerb unter Ziffer 10 und Ziffer 16.1 verwiesen. Kino Open Air in der Nähe des Viehhofs weiter ermöglichen! Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Marian Offman vom (Anlage C) 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie lange das beliebte Kino Open Air auf dem Gelände des Viehhofes noch verbleiben kann, bevor der Bau des Volkstheaters beginnt, damit der Betreiber etwas Planungssicherheit hat. 2. Da eine Unterbringung im Viehhof, während der Bauzeit des Volkstheaters und auch danach, nach Auskunft der Verwaltung nicht möglich ist, wird geprüft, ob das Kino Open Air nicht auf dem nahen Gelände der Großmarkthalle einen Standplatz finden kann. Auf die Ausführungen unter Ziffer 16.2 wird verwiesen. Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom (Anlage D) Auf die Ausführungen unter Ziffer 16.3 wird verwiesen. Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof vom bzw Antragsteller Wolfgang Garella Die Petition enthält den in Anlage E dargestellten Wortlaut. Petition Bebauung des Viehhof-Geländes Standort Volkstheater vom Antragsteller Eckhard Vollmar Die Petition enthält den in Anlage F dargestellten Wortlaut. Darüber hinaus werden folgende Stadtrats- und Bezirksausschussanträge behandelt, die hiermit in Zusammenhang stehen: Das Volkstheater dauerhaft sichern - auch alternative Standorte prüfen Antrag Nr / A von Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Dr. Ingrid An-

10 Seite 6 ker, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer, Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Siegfried Benker, Herrn StR Dr. Florian Roth, Herrn StR Thomas Niederbühl vom Standortgutachten und Machbarkeitsstudie für das Münchner Volkstheater Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom Beide Stadtratsanträge wurden zuletzt mit Beschlussvorlage Nr / V im Kulturausschuss am /Vollversammlung des Stadtrats am geschäftsordnungsmäßig aufgegriffen und weiter behandelt. Städtebauliche Planung für das Viehhof-Gelände im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Münchner Volkstheater Antrag Nr / B des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Einbeziehung des BA 2 in die Planungen zum Münchner Volkstheater auf dem Viehhof-Gelände Antrag Nr / B des BA 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Beide Anträge des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt wurden zuletzt mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom Vorlagen-Nr / V geschäftsordnungsmäßig aufgegriffen und weiter behandelt. 2. Aufgabenstellung Der Kultur- und Kommunalausschuss hat in seiner gemeinsamen Sitzung vom aufgrund des in der Anlage A beigefügten Änderungsantrages der SPD-Stadtratsfraktion, welcher von den Stellvertretern der Referenten übernommen wurde, die Annahme des folgenden Antrages empfohlen. Dieser wurde durch die Vollversammlung am bestätigt: 1. Der im Vortrag beschriebenen Vorgehensweise mit Projektstruktur (Ziffer 3.) und einem Generalübernehmer wird grundsätzlich zugestimmt. 2. In einem Wettbewerbsverfahren werden ein Generalübernehmer und eine architektonische Lösung gemeinsam ausgeschrieben. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, auf Grundlage der unter Ziffer 3. vorgestellten Projektstruktur, die Bauherrenfunktion für den geplanten Neubau der Münchner Volkstheater GmbH zu übernehmen. 4. Dem Stadtrat wird das Nutzerbedarfsprogramm, die Funktionale Leistungsbeschreibung, basierend auf Kostenkennwerten, eine Schätzung der Investitionskosten sowie die zu erwartenden Betriebs- und Personalkosten des neuen Volkstheaters dargestellt. Alter-

11 Seite 7 native Lösungen für einzelne Funktionen und Details sind inklusive monetärer Bewertung ebenfalls dem Stadtrat vorzustellen. 5. Eine Ausschreibung wie in Ziffer 2 (neu) beschrieben erfolgt erst nach vollständiger vom Stadtrat beschlossener Leistungsbeschreibung. 6. Das Kommunalreferat wird beauftragt, zu gegebener Zeit die sozialverträgliche Beendigung der aktuell bestehenden Mietverhältnisse in der Tumblingerstraße 27 und Zenettistraße zu veranlassen. 7. Der im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelte Antrag Nr / A vom der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL bleibt weiterhin geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. 8. Der im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelte Antrag Nr / A vom der CSU-Stadtratsfraktion bleibt weiterhin geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. 9. Der Betrieb des OpenAir Kinos auf dem Viehhofgelände wird bis zur tatsächlichen Einrichtung der Baustelle ermöglicht. Der Antrag / A vom der SPDStadtratsfraktion ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Der Antrag Nr / A vom der Stadträte Richard Quaas, Georg Schlagbauer und Dr. Hans Theiss wird abschließend durch das federführende Referat für Stadtplanung- und Bauordnung erledigt. 11. In einem gesonderten Beschluss wird dem Stadtrat ein Konzept für die weitere Information und Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr / B vom ist damit satzungsgemäß aufgegriffen. 12. Der Bezirksausschuss BA 02 wird entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7.4 des Referentenvortrags bei den weiteren Planungen zum Münchner Volkstheater auf dem Viehhofgelände einbezogen. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr / B vom ist damit satzungsgemäß aufgegriffen. 13. Die Petition München Viehhof, Erhalt und Koexistenz, Gewerbe und Viehhof-Kino-Open-Air-Festival müssen bleiben! der Initiative A.U.G.E vom wird zur Kenntnis genommen. Der darin aufgezeigte Maximalkonsens wird abgelehnt. Der aufgezeigte Minimalkonsens bleibt aufgegriffen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 14. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

12 Seite 8 3. Projektstand Das Raum- und Funktionsprogramm (RUF) wurde seit dem Beschluss der Vollversammlung am überarbeitet. In 15 Nutzerbesprechungen wurde seit März 2015 die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) erarbeitet. Auf die Inhaltsübersicht der FLB (Stand: ) in der Anlage G wird verwiesen. Aufgrund des Umfangs der FLB und des RUF von zusammen ca Seiten wird jeweils ein Exemplar in Papierform den Fraktionen und Gruppierungen zur Verfügung gestellt. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des MVT auf dem Viehhofgelände liegen mit Bauvorbescheid vom vor. Zur Erledigung des Auftrags des Änderungsantrags vom 10./ Ziffer 4 Satz 2 "Alternative Lösungen für einzelne Funktionen und Details sind inklusive monetärer Bewertung ebenfalls dem Stadtrat vorzustellen." hat das Kommunalreferat mit Schreiben vom (Anlage H) an das Kulturreferat 48 Fragen gerichtet. U. a. Wurde damit der Neubau des MVT und das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm kritisch hinterfragt. Ausführungen zu den Antworten erfolgen bei Ziffer 14 dieser Vorlage. 4. Projektziele (Kulturreferat / MVT) 4.1 Sichtweise des Kulturreferats Kulturpolitische Leitlinie / Betrachtung Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen der Vollversammlung vom und zum Erhalt und Neubau des Münchner Volkstheaters auf dem Viehhofgelände ein klares Bekenntnis abgegeben für den Kulturstandort München. Mit den richtigen Inhalten, dem richtigen Standort und einer gelungenen Architektur kann das Volkstheater zu einem Ort des alltäglichen Kulturerlebnisses werden. Schwellenängste sollen hier gar nicht erst aufkommen. Die damit verbundenen Investitionen und Betriebskosten sind im Lichte einer weiter wachsenden Stadt und der zunehmenden Diversität der Stadtgesellschaft zu sehen. Ausgaben für Kultur haben einen positiven Effekt auf den Wohlstand der jeweiligen Stadt und lohnen sich nicht nur für die, die ins Theater gehen. Das Kulturreferat verfolgt seine Kernaufgabe, die Förderung von Kunst und Kultur, vor allem unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Dazu gehören u. a. die Stärkung der kulturellen

13 Seite 9 Infrastruktur, die Intensivierung der Querschnittsaufgaben Inklusion und interkulturelle Arbeit sowie die Förderung der kulturellen Bildung. Diesen Zwecken dient das vorgeschlagene Nutzerbedarfsprogramm und das Betriebskonzept. 4.2 Sichtweise des Intendanten Der Beschlussvorlage liegt die Sichtweise des Intendanten des MVT, Christian Stückl, bei, in der er das Theaterprojekt Neubau des MVT auf dem Viehhofgelände gedanklich begleitet. Auf die Ausführungen in Anlage I wird verwiesen. 5. Nutzerbedarfsprogramm (NBP Stand ) und Vergleich (VV ) 5.1 Nutzerbedarf Das Münchner Volkstheater ist ein etabliertes, über die Stadtgrenzen hinaus wirkendes Sprechtheater, welches ein breit gefächertes Publikum anspricht. Neben eigenen Produktionen bietet es den Rahmen für Gastspiele, Konzerte, Lesungen und Nachwuchsarbeit. Darüber hinaus steht jährlich das renommierte Theaterfestival Radikal Jung auf dem Programm. Das Volkstheater arbeitet seit seiner Gründung 1983 größtenteils in Räumlichkeiten des Bayrischen Fußballverbands, die ursprünglich nicht für einen Theaterbetrieb geplant waren. In verschiedenen weiteren Anmietungen befinden sich Werkstätten, Lager, Künstlerunterkünfte, Proberäume usw. Entsprechend diesen räumlichen Zwängen muss sich das Theater täglich mit den alles andere als optimalen Verhältnissen arrangieren. Auf Grund sicherheitstechnischer Mängel hat die Lokalbaukommission die bauaufsichtliche Genehmigung zum Betrieb des Gebäudes an der Brienner Straße bis 12/2020 begrenzt. Um einen Fortbestand des Münchner Volkstheaters an einem neuen Standort zu gewährleisten, wurden eine Machbarkeitsstudie und ein Nutzerbedarfsprogramm gemäß des Stadtratsbeschlusses Vorlagen-Nr / V vom (Kulturausschuss) und (Vollversammlung) erstellt. 5.2 Anforderungsprofil Das heutige Nutzerbedarfsprogramm stellt die Basis für ein modernes, zukunftssicheres und ökonomisches Theater dar. Darin werden sehr viele Funktionseinheiten beschrieben, die am jetzigen Standort nicht vorhanden sind, aber den Erfordernissen eines heutigen Theaters entsprechen. So verfügt die derzeitige Spielstätte u. a. nicht über

14 Seite 10 einen Bühnenturm einen Schnürboden Hinter- und Seitenbühne eine Montagehalle ausreichende Proberäume ausreichende Lagerflächen Eine rationelle Theaterorganisation erfordert ausreichende Werkstätten, Anlieferbereiche, Verkehrsflächen und vieles mehr. Das NBP stellt eine Bruttogeschossfläche von m² dar, in der der Theaterbetrieb für mehrere Generationen gesichert sein wird. Funktionale Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche, qualitative Anforderungen für einen leistungsfähigen Theaterbetrieb und eine kommunikative Aufenthaltsatmosphäre für die Besucher aber auch für die Mitarbeiter werden darin in gleichem Maße beachtet. Das von der Vollversammlung des Stadtrats am genehmigte vorläufige Nutzerbedarfsprogramm wurde basierend auf dem Jetzt-Stand an der Brienner Straße inklusive sämtlicher Anmietungen zur Erstellung einer detaillierten Funktionalen Leistungsbeschreibung zu Grunde gelegt. In diesem NBP wurde einerseits versucht sämtliche am jetzigen Standort vorherrschenden Missstände seitens der Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsstättenrichtlinien, des Brandschutzes, der Versammlungsstättenverordnung, der Barrierefreiheit und die Doppelfunktionen vieler Räume abzustellen. Andererseits sollen alle Erfordernisse eines modernen Theaters unter einem Dach vereint werden. Die fehlende statische Feuerwiderstandsdauer des Fluchtwegs, weswegen das Theater so nur bis zum an der Brienner Straße betrieben werden darf, ist leider nur einer von vielen Mängeln. Daher ist ein einfacher 1:1-Vergleich der Neubaubeschreibungen mit dem alten Standort problematisch bzw. nicht zielführend. Ein Hauptaugenmerk war bei allen Überlegungen, das zukünftige Volkstheater nicht auf eine Ebene mit den Kammerspielen oder dem Residenztheater zu stellen. Beginnend mit dem zukünftigen Zuschauerraum, der wie heute auf 600 Zuschauer ausgelegt werden soll und ebenso wie heute quasi fließend, ohne Barriere, möglichst offen in die Bühne übergeht, ergibt sich eine Portalöffnung von 16,00 Metern. Zuzüglich seitlicher und hinter der Szenenfläche liegender Technik- bzw. Verkehrsflächen ergibt sich eine Gesamtbühnenfläche von 430 m². Diese Erweiterung gegenüber der Brienner Straße ist betrieblich erforderlich, um notwendige Funktionsflächen zu bekommen. So sitzt heute beispielsweise der Inspizient auf der eigentlichen Szenenfläche. Addiert man Bühnentiefe mit Hinterbühnentiefe ergibt sich zukünftig kein Unterschied zur heutigen Bühnentiefenabmessung. Die Hinterbühne soll zukünftig in der vollen Breite nutzbar sein, was in der Kombination mit der geplanten Seitenbühne Schließtage, die während Endproben erforderlich sind, mindestens um die Hälfte reduziert.

15 Seite 11 Theaterflächenvergleich Brienner Str. - MVT Neu; Die Abbildung zeigt in schwarz die heutige Ausdehnung Zuschauerraum bis Ende Bühne; In blau die geplante Ausdehnung dieser Fläche. Durch eine technisch voll funktionelle Bühne, die dem heutigen Stand einer modernen Bühnentechnik entspricht, kann bei nahezu gleicher Bühnenmannschaft die Frequenz der Vorstellungen erhöht werden. Häufige Arbeitsprozesse, wie z. B. der Aufbau einer Drehscheibe (der heute 6 Techniker 4 Stunden beschäftigt), können durch zeitgemäße Bühnentechnik erheblich beschleunigt werden. Dadurch werden verschiedenste neue Möglichkeiten eröffnet. Lagerflächen für hohe Kulissen auf der Seiten- und Hinterbühne und große Lagerflächen im Untergeschoss, die mit einem Lastenaufzug mit der Bühne verbunden sind, unterstützen nicht nur zeitlich, sondern auch arbeitserleichternd die täglichen Auf- und Abbauten. Die heutige Anlieferung von Überseecontainern, die in Unterhaching lagern, soll und muss aus Kostengründen, aber auch aus Gründen der Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Materialschonung, Lärmbelastung etc. unbedingt beendet werden. Es kommt hierbei immer wieder zu massiven Beschwerden durch die Nachbarschaft. Gerade nachts, wenn Kulissen aus dem Gebäude über den Hof in das kleine Lager geschoben werden, wurde auch schon die Polizei verständigt.

16 Seite 12 Bild zeigt die heutige Anliefersituation: Container werden im öffentlichen Straßenraum bei laufendem Berufsverkehr abgesetzt Die 2. Spielstätte soll für 200 Zuschauer ausgelegt werden und dabei dem Charakter einer Werkraumbühne, der heutigen kleinen Bühne entsprechen. Ein offener Raum ohne eindeutige Spielrichtung mit höchster Flexibilität, in dem der Zuschauer Inszenierungen noch unmittelbarer erleben kann. Die vorgesehene Bühnentechnik ermöglicht diese Flexibilität und rationalisiert deutlich immer wiederkehrende Arbeitsabläufe wie Aufbau von Podesten, Umstuhlen, Scheinwerferhängungen etc. Dabei wird bewusst auf eine technische Vollausstattung aus Kostengründen verzichtet. Zudem ist in der Brienner Straße die 2. Spielstätte nicht barrierefrei erschlossen, was diese Inszenierungen vielen Zuschauern vorenthält. Auch hier ist eine logistisch durchdachte Lagertechnik im Vergleich zur heutigen Situation dringend erforderlich. In der Brienner Straße müssen die Kulissen der kleinen Bühne über den öffentlichen Straßenraum aus der Augustenstraße transportiert, in das 1 OG. getragen und teilweise im Intendanz- bzw. Verwaltungsgang, d.h. im Fluchtweg, zwischengelagert werden. An diesem Beispiel Intendanz- bzw. Verwaltungsgang wird die Doppelnutzung diverser Flächen und Räume deutlich, was die heutige enorm beengte Situation generell beschreibt. Weiteres Beispiel in der Verwaltung ist ein gemeinsamer Büroraum für drei Kolleginnen, in dem die Bereiche Buchhaltung/Rechnungswesen und Personalabteilung (inkl. aller Akten) auf 25 m² untergebracht werden müssen. Die Arbeitsbedingungen in den Bereichen Schreinerei, Schlosserei und Beleuchtungswerkstatt entsprechen nicht den Arbeitsstättenrichtlinien: Wenig bis kein Tageslicht und über alle Maßen beengte Arbeitsplätze. Die Materialanlieferung ist nur über Türöffnungen von 90/190 cm möglich. Diverse weitere Mängel wie keine Trennung von lärmintensiven und ruhigeren Arbeitsbereichen, Arbeitsabläufe führen über den nichtüberdachten Hof, Plattensäge kann nur im Kulissenlager stehen etc. müssen dringend gelöst werden. Zur Endmontage der Theaterkulissen wird im zukünftigen Haus eine bühnennahe Montagehalle geplant. In der heutigen Situation können auf Grund der geringen Türgrößen kleinteilige Kulissenteile nur auf der Bühne zusammengefügt werden, was technische Bühnenzeit bindet und immer wieder zu Fehlern führt. Fehlende Montagehilfen wie Hebekräne, Punktzüge, synchronisierte Prospektzüge und Bühnenpodien führen zu großem Einsatz von Manpower.

17 Seite 13 Der heute ausgelagerte Proberaum soll zukünftig im Haus sein und durch einen notwendigen zweiten Proberaum ergänzt werden. Anmietungen von Probeflächen werden damit vermieden. Durch die Unterbringung im Haus entfallen Wegezeiten und alle Arbeitsprozesse werden erheblich erleichtert. Im Zuge der maßvollen Erweiterung des neuen Münchner Volkstheaters wird ein Proberaum in der FLB als zeitweiliger Bühnenmalsaal beschrieben. Das Theater hat heute keine angestellten Maler, muss aber immer wieder Räume suchen, um diese Arbeiten von beauftragten Bühnenmalern ausführen lassen zu können. Der heutige Nutzerbedarf basiert auf einer Bruttogeschossfläche (BGF) von m². Zum Vergleich umfasst das jetzige Volkstheater an der Brienner Straße inklusive aller ausgelagerten und angemieteten Flächen und Nutzungen m². Wie beschrieben, diente das NBP vom mit einer BGF von m² als Grundlage weiterer Überlegungen. Für den weiteren Prozess wurden durch das Baureferat zu den wichtigsten Gewerken Fachplaner eingebunden, um ein zukunftsfähiges Haus mit allen modernen Theaterbedürfnissen auch für nachfolgende Generationen zu planen. Dabei sind in den Bereichen der Bühnen und deren Nebenräume insbesondere Lager- und technische Bewegungsflächen hinzugekommen. Die Erfahrung vieler vergleichbarer Theater zeigt, dass gerade hier die Chance liegt, ein Haus nicht in beengten Bestandsgebäuden bauen zu müssen, sondern auf einer städtischen Freifläche ein zukunftsfähiges, rationelles, ressourcensparendes, maßvolles Theater errichten zu können. Dazu verweisen wir auf die Theatervergleichstabelle (Anlage J). Die weitere Zukunftsfähigkeit soll auch durch einen weiteren Multifunktionsraum (100 Zuschauer bei 150 m²) gesichert werden, der dem Theaternachwuchs einen Platz bietet, aber auch z. B. für Theaterstückeinführungen, Leseproben, Lesungen und Mitarbeiterschulungen dienen soll. Heute wird hierfür ein Teil des Foyers genutzt.

18 Seite 14 Neubau Münchner Volkstheater Nutzerbedarfsprogramm Entwicklung des Nutzerbedarfsprogramms Stand: NF 1-7 Gliederung nach Funktionsbereichen Intendanz und Verwaltung Techn. Abteilungen / Werkstätten / Lager Brienner Str [m²] Stand: Dezember 2014 [m²] Stand: März 2016 [m²] Differenz Dez / März 2016 [m²] 381,44 537,00 572,00 35,00 Anpassung des Funktionsbereiches entsprechend der Anzahl an MA, ASR und Brandschutzanforderungen; Trennung und Ergänzung von Büroeinheiten; Ergänzung von Lagern / Kopierräumen und Teeküchen 1.269, , ,00-64,00 Anpassung der Werkstattgrößen entsprechend der Anzahl der MA und ASR; ausreichend Abteilungsleiterbüros; Umzug Containerlager in hauseigene Lager Erläuterungen zu den Abweichungen Bühnen inkl. Bühnenlager 1.813, , ,00 910,00 Weitere Garderoben, notwendige Erhöhung der Lagerflächen, zusätzliche bühnenbegleitende Räume, Bühnennebenflächen, Montagehalle, nach Gewerke getrennte Technikräume, 2. Spielstätte für 200 Personen, Ergänzung um Multifunktionsraum Foyer/öffentliche Bereiche 558,84 579,00 784,00 205,00 Anpassung der Foyers an höhere Besucherzahl, Anpassung der Zuschauergarderoben Proberäume 487,00 560,00 600,00 40,00 Ergänzung um 2. Proberaum (permanent) Gastronomie 445,95 475,00 552,00 77,00 Gleiche Gästeanzahl zu Briennerstr; moderate Erweiterung der m² / Gast, Ergänzung notwendiger Lagerund Arbeitsräume nach Angaben des Gastroplaners Künstlerunterkünfte 200,00 245,00 266,00 21,00 Geringfügige Ausweitung der Kapazität, 3 Einzelzimmer werden zu Doppelzimmer, Einsparung von Hotelkosten Sonstige Räume 525,00 600,00 473,00-127,00 Zwischensumme NF 1-7 (ohne TG) 5.680, , , ,00 Technische Funktionsfläche, Verkehrsfläche, zzgl. Foyerflächen abzgl. theaterspez. Technikräume aus NF , , ,86 454,53 Zwischensumme NF 1-9 (ohne TG) 9.163, , , ,53 Konstruktionsgrundfläche 1.476, , ,64 285,22 Summe BGF , , , ,75 Flächenoptimierung / Flächenverschiebungen

19 Seite Vergleich mit anderen Theatern Das neue Münchner Volkstheater lässt sich nicht unmittelbar mit anderen Häusern in München vergleichen, trotzdem kann an einigen Eckdaten aufgezeigt werden, worauf die Überlegungen Wert legen und wohin sich der Neubau orientieren will. Die Münchner Kammerspiele (Baujahr 1926) und das Bayerische Staatsschauspiel (Baujahr 1753 / 1951) sind auf Grund der alten Bausubstanz den Zwängen einer relativ kleinen Bühnenfläche, verglichen mit den weiteren Gebäudeflächen, unterlegen. Die Bruttogeschossfläche (BGF) des neuen MVT im Viehhof von m² beinhaltet (exklusive der Tiefgarage) sämtliche Theater- und Gastronomieflächen. Sie setzt sich aus der Nettogeschossfläche von m² und prozentualen Beaufschlagungen für Technikund Verkehrsflächen sowie Baukonstruktion nach Erfahrungswerten anderer Vergleichsobjekte zusammen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Zuschläge, je nach Architektur bzw. konkreter Planung, differieren können. Die Münchner Kammerspiele haben heute inklusive aller Außenlager und Probebühnen ca m² BGF. Dabei haben die 3 Spielorte eine Szenenfläche von ca. 485 m². Der große Saal bietet 690 Zuschauern Platz. Zum Vergleich hat das MVT bei 3 Spielorten 490 m² Szenenfläche und das Haupthaus 600 Zuschauerplätze. Das Bayerische Staatsschauspiel hat allein in den Mauern des Residenztheaters m² BGF. Es hat mit dem Residenztheater, dem Marstall und dem Cuvilliéstheater ca. 905 m² Szenenfläche bei 914 Zuschauern im Haupthaus. Beide Häuser haben verglichen mit dem zukünftigen Volkstheater einen sehr hohen Personalstand. Es finden in der Münchner Kammerspiele bzw. im Bayerischen Staatsschauspiel in einer Spielzeit zwischen 25 und 30 Premieren auf den jeweils 3 Spielstätten statt. Am Münchner Volkstheater sind es ca. 10 Premieren in einer Spielzeit. Enorme Transportlogistik auf Grund fehlender Lagerflächen am Haus, fehlende Bühnennebenflächen und nicht optimale Bühnenmaschinerien erfordern gerade in den technischen Abteilungen sehr viele Mitarbeiter. Verglichen mit den zukünftig ca. 79 technischen Mitarbeiter_innen des MVT sind heute an den Kammerspielen ca. 210 und am Bayerischen Staatsschauspiel ca. 220 Mitarbeiter_innen in den technischen Abteilungen beschäftigt. In der Anlage J werden diverse weitere Daten von vergleichbaren deutschen Theatern aufgezeigt. Einige sind wie die beiden Münchner Bühnen in historischen Gebäuden und damit in ihren Bühnenabmessungen an den Bestand gebunden.

20 Seite 16 Das Schauspielhaus Düsseldorf verfügt in den Abmessungen und der technischen Ausstattung der Hauptbühne über eine moderne, flexible Bühne. Legt man den gedachten Grundriss des neuen MVT über den des Düsseldorfer Theaters, so sieht man eine gewisse Standardabmessung moderner Bühnen. Theaterflächenvergleich Schauspielhaus Düsseldorf - MVT Neu

21 Seite 17 Ähnliches hat auch für das Theater Erfurt Gültigkeit. Dort zeigt der vergleichbar niedrige Personalstand in den technischen Abteilungen ca. 105 Beschäftigte bei annähernd 500 Vorstellungen und ca. 13 Premieren im Jahr, dass ein logistisch gut durchdachtes Haus mit entsprechender Bühnentechnik eine beachtliche Quantität erzielen kann. Theaterflächenvergleich Theater Erfurt - MVT Neu Zum Vergleich mit dem Theater Erfurt plant das MVT mit ca. 79 technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei ca Premieren und ca Vorstellungen.

22 Seite 18 Das gerade im Bau befindliche Theatergebäude der Staatsoperette und Theater der jungen Generation in Dresden vereint unter einem Dach 4 Spielstätten. Zwei davon sind Bühnen mit Bühnenturm (27 und 31 Meter), sowie Seiten- und Hinterbühnen. Insgesamt wird das Theater 600 m² Szenenfläche für Zuschauern anbieten. Das Bauwerk soll durch einen Generalübernehmer in einer Bauzeit von ca. 2 ½ Jahren realisiert werden. Theaterneubau Kraftwerk Mitte Dresden Bauzeit BGF m² 4 Spielstätten 600 m² Szenenflächen Werkstätten m² ausgelagert Lager ca m²

23 Seite Erreichte Einsparungen und alternative Lösungen Hier sollen Alternativen bzw. realisierte Kürzungen bei den vorgelegten Raumbedarfen aufgezeigt werden. Dadurch entstehende Auswirkungen bei der Nutzung des zukünftigen Gebäudes werden an dieser Stelle ebenfalls beschrieben. Das Kulturreferat weist deutlich darauf hin, dass die vorliegende FLB kein übertriebenes Gebäude beschreibt. In allen Bereichen wurde versucht, ein leistungs- und zukunftssicheres Theater maßvoll zu entwickeln und darzustellen. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden folgende Einsparungen realisiert: Kein Malersaal: diese mind. 250 m² sollen in einer Doppelnutzung im Proberaum 2. Spielstätte oder organisatorisch temporär realisiert werden. Foyer-Größe beschränkt: organisatorisch soll ein gleichzeitiger Beginn der Veranstaltungen ausgeschlossen werden, dadurch wird die Foyergröße reduziert. Tiefgarage: Die Parkplätze für den Neubau des MVT sind von ursprünglich ermittelten 120 auf ein Mindestmaß von 60 Stück laut städtischem Stellplatzschlüssel reduziert worden. Das Kommunalreferat hat ferner davon Abstand genommen, Stellplätze für Büronutzungen des Schlachthofgelände in der Tiefgarage des Volkstheaters zu errichten. Gastronomie: wird nicht ausgebaut, d.h. ohne Geräte, bzw. ohne Ausstattung der Küche und des Gastraums verpachtet. Die zukünftige Gastronomiefläche wird sich auch nicht vergrößern (im Vergleich zum Standort Brienner Str.). 2. Spielstätte: keine technische vollausgestattete Bühnenmaschinerie, z. B. werden Handkonterzüge, manuell bewegbare Bühnenwägen und einfach Bestuhlung ausgeschrieben, damit Kosten gespart werden. Lager: alle Lagerflächen werden im Gebäude geplant. Dadurch entfallen die heutigen Lagerund Transportkosten von ca pro Jahr. 7.1 Intendanz / Verwaltung In diesen zwei Bürobereichen wurde bei den Beschreibungen auf eine ausreichende Büroflächengestaltung für alle erforderlichen Nutzungen geachtet. Der heutige Zustand, bei dem diverse Einheiten doppelt genutzt werden, macht zukünftig zwangsläufig weitere Flächen erforderlich. Beispielsweise befinden sich Kopierer und Büromaterialschränke im Fluchtwegflur, es ist nur ein Besprechungszimmer für beide Bereiche vorhanden, der Ser-

24 Seite 20 verraum des gesamten MVT und der Technikraum der kleinen Bühne befinden sind in einem 9 m² kleinen Raum und die Teeküche befindet sich in dem Besprechungszimmer. Den jetzigen Planungen wurden 31 Arbeitsplätze zu Grunde gelegt: 18 Personen in Intendanz und Verwaltung, 2 Arbeitsplätze der internen Kasse, die bei Vorverkaufsstart und anderen Verkaufsspitzen besetzt sind, 3 Arbeitsplätze für wechselnde Produktionsteams (Regie, Bühnenbild, Dramaturgie etc.), 2 Arbeitsplätze in der Presseabteilung und dem Künstlerischen Betriebsbüro für den Bundesfreiwilligendienst (diese Stellen haben sich in den letzten Jahren sehr stark am Theater etabliert). 2 Plätze werden von Assistenten der Bereiche Regie und Dramaturgie benötigt, 2 Arbeitsplätze sind für die Textarbeit der Ensemblemitglieder nötig und 2 Plätze werden den Auszubildenden der verschiedenen Bereiche für Prüfungsvorbereitung, interne Schulungen etc. zur Verfügung gestellt. Bei der Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms (RUF) wurde der Flächenbedarf für die 31 Arbeitsplätze (AP) mit 974 m² ermittelt. Gemäß der städtischen Flächenstandards für Büroarbeitsplätze errechnet sich folgende Flächenobergrenze: 31 AP x 28,7 m² zzgl. 10 % swing = 979 m². Somit sind die städtischen Vorgaben entsprechend dem Beschluss (Sitzungsvorlage Nr / V 04671) in der Vollversammlung am eingehalten. 7.2 Werkstätten Heute hat das Volkstheater 480 m² Werkstattflächen, dabei hat die Schreinerei nur 120 m² und die Beleuchtungswerkstatt mit 5 Mitarbeitern 20 m². Der heutige Zustand der Werkstätten Schreinerei, Schlosserei und Beleuchtung entspricht nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, bzw. Arbeitsschutzrichtlinien. Hier sind zukünftig betrieblich notwendige Flächenmehrungen erforderlich. Die neuen Werkstattflächen von m² für Schreinerei, Schlosserei, Beleuchtungswerkstatt, Tonwerkstatt, Requisitenwerkstatt, Maskenwerkstatt und Schneiderei wurden gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) ermittelt. Reduzierungen in diesen Bereichen führen zu Auslagerungen von vielen einzelnen Arbeiten. Fremdleistungen sind nach Ansicht des MVT in der Regel wesentlich teurer als hauseigene Anfertigungen. 7.3 Lagerbereiche Auch hier sei auf andere Theater verwiesen. Dabei muss in zwei Lagerbereiche unterschieden werden.

25 Seite Werkstättenlager Um Kulissen, Requisiten, Kostüme, Masken etc. rationell produzieren zu können, ist es erforderlich, dass ausreichend Lagerflächen den Werkstätten zugeordnet sind. Die heutigen Gegebenheiten an der Brienner Str. erfordern sehr viel unnötigen Zeitverlust und sehr häufiges Anliefern von kleinen Materialmengen, da Materialien eines Gewerks in verschiedenen Räumen und Bereichen gelagert werden Bühnenlager Es werden heute aus der Brienner Straße in ca. 35 Containern (ca. 500 m²) Kulissen des Repertoires ausgelagert. Hierfür nötige hohe Mietkosten bzw. kostenintensive Transporte (ca pro Jahr), die darüber hinaus am heutigen Standort ein enormes Unfallrisiko darstellen, sollen in hausinternen Lagerflächen vermieden werden. Lagerlogistik spielt eine entscheidende Rolle bei einer rationellen Theaterorganisation. Mitarbeiterressourcen können dadurch an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Kulissen werden durch den Wegfall der Verladungen geschont. Lagerflächen vor Ort zu reduzieren würde in Zukunft wieder Transporte und weitere Mitarbeiter erfordern. Für ein Repertoiretheater ist eine vernünftige hausinterne Lagerhaltung eine sinnvolle Voraussetzung. Das MVT hat heute zwischen Stücke im Spielplan. Auf die Anlage J Theatervergleichstabelle wird verwiesen. 7.4 Bühnenbereich / Spielstätten mit Proberäumen Große Bühne Die große Bühne bzw. Erste Spielstätte wird als moderne, zeitgemäße Bühne beschrieben, bestehend aus der eigentlichen Szenenfläche (ca. 225 m²) und den umlaufenden, technischen Funktionsflächen. Die Szenenfläche entspricht annähernd der heutigen an der Brienner Straße (ca. 210 m²); vgl. hierzu die Abbildung Theaterflächenvergleich Brienner Straße MVT Neu. Bereits unter Punkt 5.2 wurde auf die Bedeutung von Bühnennebenflächen (Seiten- und Hinterbühne) und die erforderliche technische Ausstattung eingegangen. Bühnenwägen ermöglichen, zwei oder mehr Kulissen im Bühnenbereich zu belassen und innerhalb weniger Minuten eine Kulisse gegen eine andere auf der Szenenfläche auszutauschen. Wie unter 5.2 erwähnt, können damit Endprobenschließtage reduziert werden. Konkret lautet diese Rechnung der MVT für die große Bühne nach dem heutigen Stand: Pro Endprobenphase - 5 Tage à ca entgangene Abendeinnahmen = ; Bei 8 Premieren pro Spielzeit = ; in 30 Jahren = Die zeitgemäße, notwendige technische Bühnenausstattung der Ersten Spielstätte wurde einerseits an dem Ziel ausgerichtet, die notwendige Anzahl der technischen Mitarbeiter möglichst gering zu halten und andererseits mit Blick in die Zukunft, eine leistungsfähige

26 Seite 22 Bühne für viele Jahre zu schaffen. Wie bereits aufgezeigt lässt sich ein übermäßiger Personaleinsatz durch eine zeitgemäße Bühnentechnik kompensieren. Zwar kann hier Einsparpotenzial in der technischen Bühnenausrüstung aufgezeigt werden, wie z. B. der Drehscheibenwagen oder die Schrägstellung der Bühnenpodien. Diese künstlerischen Stilmittel mit mobilen Bühnenelementen aufzubauen ist aber enorm zeitintensiv. Immer wiederkehrende Arbeiten können durch sinnvoll geplante Bühnentechnik zeitsparend, rationell und mitarbeiterschonend ersetzt werden. Höhenunterschiede der Bühnenfläche sind beispielsweise mit elektromechanischen Bühnenpodien schnell herstellbar. Der in der FLB dargestellte Schnürboden entspricht dem Stand einer heutigen, modernen, technischen Theaterausstattung. Schnelle Kulissenveränderungen bei geschlossenem wie auch bei offenem Vorhang (für den Zuschauer sichtbar) werden dadurch erst möglich. Darüber hinaus sind die Vertikalzugeinrichtungen (Zugstangen) einerseits Montagehilfen, andererseits dienen sie der fachgerechten, sicheren Platzierung verschiedener Veranstaltungstechnik (Scheinwerfer, Audio-, Videotechnik etc.). Auch hier sei wieder auf die Theatervergleichstabelle (Anlage J) verwiesen. Jeglicher technische Vergleich mit dem Standort an der Brienner Str. ist nicht zielführend.

27 Seite 23 Bühnenschema, Funktionsbeschreibung Abb. Grundriss: Zuschauerraum, Szenenfläche, technische Funktionsflächen, Seiten- und Hinterbühne Abb. Schnitt

28 Seite Zweite Spielstätte Die Zweite Spielstätte ist eine sogenannte Werkraumbühne, die an der Brienner Straße mit 100 Zuschauern meist eine zu geringe Platzkapazität bietet. Dieser Raum soll laut dem Stand des Nutzerbedarfprogramms 375 m² einnehmen. In diesem Raum befinden sich die Szenenfläche und das Zuschauerpodest, das für 200 Personen ausgelegt ist und ca. die Hälfte der gesamten Raumfläche einnimmt. Die technische Ausstattung ist auf ein Minimum reduziert. Die vollkommen freie Bespielbarkeit des Raums gibt keine eindeutige Bühnenfläche, kein Bühnenpodest und damit auch keine Technikfläche vor. In dieser Zweiten Spielstätte soll der Werkstattcharakter auch bei der Bühnentechnik deutlich werden. Daher sind sämtliche technischen Hilfsmittel bedarfsgerecht ausgelegt z. B. sollen unter anderem günstige Handkonterzüge zum Einsatz kommen. Um eine möglichst hohe Flexibilität der Spielmöglichkeiten zu erreichen, sind die Zuschauerstühle auf Wägen montiert, was die Aufbauzeiten wesentlich reduziert und dadurch wiederum den erforderlichen Personaleinsatz niedrig hält Multifunktionsraum Der Multifunktionsraum ist eigentlich keine weitere Bühne. Es ist ein Raum mit einer Fläche von bis zu 150 m² und bietet maximal 100 Zuschauern Platz. Er ist wegen der breit gefächerten Möglichkeiten für den Repertoirebetrieb unbedingt erforderlich, um Vorstellungssteigerungen in der Ersten und Zweiten Spielstätte erreichen zu können. Es sind z. B. kostenlose, dramaturgische Stückeinführungen, die das Publikum sehr schätzt, wegen der Aufbauarbeiten häufig in den Theaterräumen vor den Vorstellungen nicht möglich. Des Weiteren soll hier ein Teil der Jugendarbeit z. B. der Backstage Club stattfinden. Es sollen hier während des Jahres in zwei Produktionseinheiten mit Jugendlichen Theaterstücke erarbeitet werden, die dann zum Abschluss der Jahresarbeit öffentlich in diesem Raum aufgeführt werden. Betriebsversammlungen, Mitarbeiterschulungen erste Gehversuche der Regieanfänger und mehr sind in diesem Raum möglich Proberäume In der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden zwei Proberäume beschrieben, ein großer und ein kleiner. Der große entspricht der Szenenfläche der Ersten Spielstätte, der kleine Proberaum, der der Zweiten Spielstätte, jeweils zuzüglich eines Regiebereichs. Heute ist dauerhaft für die Große Bühne ein Proberaum in der Nähe des Nordbads angemietet. Die Probenarbeiten für Inszenierungen der Zweiten Spielstätte finden hauptsächlich in zusätzlichen, temporär angemieteten Proberäumen, statt. Die Kosten für diese Anmietungen belaufen sich auf jährlich ca Hinzu kommen Kosten für die Einrichtung der Proberäume, deren Betreuung und der erforderlichen Logistik. Ausreichende Proberäume im Theatergebäude sparen nicht nur zeitintensive Transporte von Probenkulissen, -kostümen und -requisiten, sondern auch kostenintensive Anmietungen.

29 Seite 25 Die geplante technische Ausstattung: der im Theater befindlichen Proberäume laut FLB entspricht nur einer Mindestinfrastruktur, d.h. Hängepunkte und Steckverteilungen für mobile Veranstaltungstechnik. Der 2. Proberaum, der der Fläche der Zweiten Spielstätte zzgl. Regiebereich entspricht, soll bei Bedarf auch als Malersaal, was in anderen Theaterhäusern eine erhebliche Fläche einnimmt, dienen. Damit dieses temporäre Erfordernis auch organisatorisch sichergestellt ist, kann auch der Montageraum als Malersaal dienen. 7.5 Gastronomie Ein Theater ist nicht nur ein reiner Veranstaltungsort, sondern natürlich auch vor und nach den Vorstellungen ein zentraler Begegnungs- und lebendiger Kommunikationsort nicht nur für Theatergäste. Eine integrierte Theatergastronomie ist nicht nur ein Ort für Theaterbesucher, sondern auch ein Treffpunkt im Stadtviertel, in dem ein reger Austausch zwischen Veranstaltungsgästen, Künstlern, Mitarbeitern und Gastronomiegästen stattfinden kann. Ein Theater kann ohne eine spezifische Gastronomie nur schwer zu dem Treffpunkt werden, der für das Theater, aber auch für seine Nachbarschaft und das gesamte Stadtviertel wichtig ist. Eine gute Gastronomie, die letztendlich selbst Kultur ist, kann zu diesem spannenden Ort werden, der das Theater den ganzen Tag und natürlich auch abends belebt, und damit auf das Theater aufmerksam macht. Theater und Gastronomie sollen sich gegenseitig unterstützen und befruchten. Im Optimalfall sollte die Gastronomie theaterunabhängig das Haus und den Ort beleben. Denn die Besucher der Gastronomie werden zu Theatergästen und Gäste der Gastronomie werden zu Theaterbesuchern. Sinnvollerweise sollte der Theatergastronom auch die Foyerbewirtung vor und nach der Vorstellung sowie in der Pause betreiben. Im neuen Münchner Volkstheater wird es keine Kantine geben. Die Mitarbeiterversorgung muss aber wegen der unterschiedlichen Arbeits-, Proben- und Vorstellungszeiten mehr oder weniger den ganzen Tag bis nach dem Vorstellungsende sichergestellt werden. Das Platzangebot soll sich an dem der heutigen Gastronomie an der Brienner Straße mit jeweils 150 Sitzplätzen innen und außen orientieren. In der FLB werden für die Gastronomie nahezu leere Räume beschrieben. Es wird dort eine genaue Geräteliste benannt, die aber nur den erforderlichen Platz für die Nutzung bzw. für den Einbau durch den Pächter formuliert. Ebenso verhält es sich mit den Elektroanschlüssen, wie auch den Wasserzuund -abflüssen, die abhängig vom Gastronomie-/Pächterkonzept in einer späteren Projektphase genauer beschrieben werden. Eine geringe Flächensteigerung wurde auf Empfehlung des beteiligten Gastronomie-Planungsbüros in den Lager- und Arbeitsbereichen eingearbeitet. Dies ist dann Teil der Gastronomieplanung, da nahezu jeder Pächter ein eigenes Küchenkonzept hat. 7.6 Künstlerwohnungen Das Theaterkonzept am MVT beinhaltet neben einem kleinen festen Ensemble auch Gastschauspieler_innen. Diese Gäste arbeiten und leben in der gesamten BRD und nicht nur in München. Des Weiteren beschäftigt das MVT Gastkünstler wie Regisseure_innen,

30 Seite 26 Bühnenbildner_innen, Kostümbildner_innen, Musiker_innen, usw. Auch diese Künstler leben vorwiegend nicht in München. Für diesen Personenkreis müssen entweder Übernachtungen in der Theaterwohnung gestellt oder Hotelzimmer gebucht werden oder es schlägt sich auf die zu bezahlende Gage nieder. Aus diesem Grund sind die Theater schon vor vielen Jahren (z. B. auch bei der Sanierung der Münchner Kammerspiele) dazu übergegangen, sich kleine und relativ einfache Theaterwohnungen anzuschaffen. An der Brienner Straße werden derzeit 12 einfache Zimmer dafür vorgehalten. Im Neubau sollen 2 Einzelzimmerappartements, 2 Doppelzimmerappartements und einer Wohngemeinschaft mit 7 Zimmern mit Gemeinschaftsküche und -bad vorgehalten werden. Somit ist auch hier keine nennenswerte Erweiterung (heute zwei Appartements mit insgesamt 12 Zimmern) vorgesehen. Monetär lässt sich zur Begründung der hauseigenen Theaterzimmer folgende Rechnung des Kulturreferates aufstellen: In der vergangenen Spielzeit 2014/2015 hatte das MVT 1885 Übernachtungen in den hauseigenen Zimmern. Multipliziert man diese mit einem Hotelzimmerpreis von 90 ergibt sich eine Jahressumme von Reduziert man diese Summe um angenommene 30% Nebenkosten der Theaterwohnung kann mit Hotelkosteneinsparungen von ca gerechnet werden, bei 30 Jahren Raum- und Funktionsprogramm und funktionale Leistungsbeschreibung Wesentliche Grundlagen für das Vergabeverfahren bilden ein umfangreiches Raum- und Funktionsprogramm (RUF) und eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). In diesen Unterlagen werden sämtliche zu erbringende Planungs- und Bauleistungen unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Gebäude Zenettistraße 21 und Tumblingerstraße 27 detailliert aufgeführt. 8.1 Raum- und Funktionsprogramm (RUF) Auf der Grundlage des vorläufigen Nutzerbedarfsprogrammes (NBP) wurde ein Raumund Funktionsprogramm entwickelt. In diesem werden die verschiedenen Bereiche (Verwaltung, Theater, Werkstätten, Gaststätte,...) und deren funktionale Zusammenhänge anhand einer Matrix ausführlich beschrieben. Darüber hinaus werden die einzelnen Räume und die an sie gestellten technischen, qualitativen und quantitativen Anforderungen dargestellt. Es handelt sich hierbei um detaillierte Anforderungen, die die Räume jeweils bezogen auf folgende Bereiche erfüllen müssen: 1. Flächen (Raumgrößen) 2. Anzahl der Personen (Nutzer) / Arbeitsplätze 3. Funktionale Anforderungen 4. Qualitative Anforderungen Baukonstruktion 5. Qualitative Anforderungen Elektroanlagen

31 Seite Qualitative Anforderungen Fernmelde- und IT-Anlagen 7. Qualitative Anforderungen TGA, Wasser, Abwasser, Gas, Heizung, Lüftung, 8. Nutzerseitige Einbauten Aufgrund des erheblichen Umfanges von ca. 200 Seiten ist das RUF diesem Beschluss nicht als Anlage beigefügt. Um den Mitgliedern des Stadtrates die Einsicht - unter Wahrung der Vertraulichkeit wg. der anstehenden Wettbewerbe - in das RUF zu ermöglichen, ist in den Fraktionen bzw. Gruppierungen der Ausschussmitglieder jeweils ein Exemplar des RUF hinterlegt worden. 8.2 Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) In einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird die Bauaufgabe so beschrieben, dass alle Bieter die für die Entwurfserarbeitung und Erstellung eines Kostenangebotes maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennen können. Es werden sowohl der Zweck der zu erbringenden Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen ausführlich beschrieben. Die ca. 800 Seiten umfassende funktionale Leistungsbeschreibung enthält eine ausführliche Beschreibung der Nutzervorstellungen, der städtischen Standards und Qualitätsvorgaben für folgende Anforderungsbereiche: 1. Allgemeines 2. Städtebauliche Rahmenbedingungen 3. Grundstück, Bestand, Schnittstellen 4. Management- und Planungsanforderungen 5. Städtebauliche und architektonische Anforderungen 6. Funktionale Anforderungen 7. Qualitative Anforderungen, hierin werden alle Gewerke VOB Teil C ausführlich beschrieben 8. Inspektion und Wartung Aufgrund des erheblichen Umfanges von ca. 800 Seiten ist die FLB diesem Beschluss nicht als Anlage beigefügt. Um den Mitgliedern des Stadtrates die Einsicht - unter Wahrung der Vertraulichkeit wg. der anstehenden Wettbewerbe - in die FLB zu ermöglichen, ist in den Fraktionen bzw. Gruppierungen der Ausschussmitglieder jeweils ein Exemplar der FLB hinterlegt worden. 9. Bauvoranfrage Mit einer Bauvoranfrage wurden die wichtigsten planungsrechtlichen Parameter abgefragt. Der Neubau des Münchner Volkstheaters auf dem Viehhofgelände wurde durch Vorbescheid vom mit folgenden Anmerkungen genehmigt. Eine stadtplanerische Zielsetzung ist es, die Baumasse nach Möglichkeit auf den Bereich nördlich der Einmündung der Schmellerstraße zu konzentrieren und einen möglichst kompakten Baukörper auszubilden. Ungeachtet funktionaler Anforderungen scheint eine Posi-

32 Seite 28 tionierung des Bühnenturms im nordwestlichen Bereich des Grundstücks am verträglichsten. Es besteht der Wunsch, einen bewussten und bestmöglichen Umgang für den Anschluss der Schmellerstraße in Form einer Wegbeziehung zu schaffen, unter Berücksichtigung stadträumlicher und funktionaler Kriterien. Ein Bühnenturm in Achse der Schmellerstraße wird nicht ausgeschlossen, sofern er sich verträglich in das Stadtbild einfügt und für den Straßenraum eine adäquate Lösung gefunden wird. Daher wird eine perspektivische Darstellung mit Blick vom Standort der Schmellerstraße / Ecke Fleischerstraße für den Wettbewerb gefordert. Die Sichtbeziehung zur Frauenkirche wird durch den Bühnenturm voraussichtlich berührt, insbesondere aus dem Bereich Thalkirchnerstraße westlich der Großmarkthalle mit Blick in Richtung Unterführung. Es ist daher ein Ziel, dass damit im Entwurf bewusst umgegangen und eine möglichst verträgliche Lösung erarbeitet werden soll, die eine negative Beeinträchtigung der Sichtbeziehung vermeidet. Dazu wird im Rahmen des Wettbewerbs eine perspektivische Darstellung mit Blick von der Thalkirchnerstraße/Ecke Oberländerstraße in Richtung Unterführung gefordert. Ein weiteres Ziel ist es, die Besonderheit des denkmalgeschützten Kopfbaus (Tumblingerstr. 27) hervorzuheben. Dies ist im Zusammenhang mit der Anbausituation zu berücksichtigen. Der südliche Kopfbau (Tumblingerstr. 29) ist nicht Gegenstand des Bauvorhabens. Der Forderung einer Anlieferung direkt aus dem öffentlichen Straßenraum in das Gebäude ist nachzukommen. Die Anlieferungszone muss laut Vorbescheid ab Grundstücksgrenze vollständig eingehaust sein, entwurfsabhängig könnte davon abgewichen werden, wenn ein entsprechender lärmtechnischer Nachweis erbracht werden kann. Im Vorbescheid wurde ausgeführt, dass die Zu- und Ausfahrten vom öffentlichen Straßenraum direkt in das Gebäude zu erfolgen haben, unter Berücksichtigung der lärmtechnischen Vorgaben. Durch eine entsprechende Ausbildung von Rampenverlauf und -neigung ist eine Blendeinwirkung auf die umgebende Wohnbebauung zu vermeiden. Es sollen lediglich 60 Stellplätze in der Tiefgarage errichtet werden, im Vorbescheid wurde mit 120 Stellplätzen eine größere Tiefgarage abgefragt. Wie sich die reduzierte Stellplatzanzahl auf Verkehrsund Lärmgutachten auswirkt, ist den ergänzenden Stellungnahmen der Gutachter zu entnehmen. Für die Freischankfläche ist eine schalltechnisch verträgliche Lösung zu schaffen. 10. Vergabeverfahren Wie mit Grundsatzbeschluss des Kultur- und Kommunalausschusses vom und der Vollversammlung vom beschlossen, soll das Münchner Volkstheater von einem Generalübernehmer, der sämtliche Planungs- und Bauleistungen übernimmt, erstellt werden. Hierfür ist ein Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, ein wirtschaftliches und architektonisch anspruchsvolles Gebäude innerhalb der vorgegebenen Bauzeit zu erhalten. Bei der Ausarbeitung des Vergabeverfahrens und der Gestaltung der Verträge hat sich das Baureferat von der renommierten und in Generalübernehmerprojekten erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbh beraten lassen.

33 Seite Generalübernehmer-Vergabeverfahren mit integriertem Architekturwettbewerb Der Generalübernehmer verpflichtet sich gegenüber der Stadt zur Erstellung des schlüsselfertigen Gesamtwerkes. Er erbringt sämtliche Planungsleistungen und die komplette Bauleistung bis zur bezugsfertigen Übergabe. Für die Planungsleistungen stellt sich der Generalübernehmer ein Team aus Architekten und Fachplanern zusammen. Das Vergabeverfahren wird nach der geltenden Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB) durchgeführt. Im Vergabeverfahren ist ein Wettbewerb um die beste städtebauliche, architektonische und technische Lösung integriert. Das Verfahren ist mehrstufig. Zunächst findet ein europaweiter Teilnahmewettbewerb statt, in dem sich interessierte Generalübernehmer für die Angebotsabgabe und zur Teilnahme an den Verhandlungen qualifizieren können. Der Teilnahmewettbewerb wurde am im Supplement zum EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am befinden sich die Teilnahmeanträge derzeit in der Auswertung. Ziel ist es, die fünf am besten geeigneten Bewerber für eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu gewinnen. In dem europaweiten Teilnahmewettbewerb werden die fünf Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die ihre Leistungsfähigkeit insbesondere anhand erfolgreicher Referenzprojekte nachweisen. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen baulichen Lösungsvorschlag zu erarbeiten und ein Preisangebot dafür einzureichen. Dazu erhalten sie die formalen Vergabeunterlagen einschließlich der funktionalen Leistungsbeschreibung und des Raum- und Funktionsprogramms. Den Bewerbern werden die Kriterien und ihre Gewichtung für die Angebotswertung mitgeteilt. Die Beurteilung der Lösungsvorschläge wird im anschließenden Verhandlungsverfahren von einer Jury vorgenommen. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrates, des Bezirksausschusses, der betroffenen städtischen Referate (Kommunal-, Kultur-, Planungs-, und Baureferat) sowie der Stadtkämmerei, des Münchner Volkstheaters und externen Architekturexpertinnen und -experten. Die Jury wird von internen und externen Fachleuten beraten (Denkmalschutz, Gebäude- und Bühnentechnik, etc.). Somit wird dem Stadtratsantrag Nr / A vom entsprochen. Auf die Ausführungen unter Ziffer 16.1 wird verwiesen Einzelheiten des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren (nach dem Teilnahmewettbewerb) ist in eine erste und zweite Angebotsphase untergliedert. In der ersten Angebotsphase werden die eingereichten Angebote von einem externen Büro unter Mitwirkung des Bau-, Kultur- und Kommunalreferates und dem Münchner Volkstheater sowie von Fachberatern vorgeprüft. Das Ergebnis der Vorprüfung wird der vorher genannten Jury vorgetragen. Ziel ist eine Ersteinschätzung der Angebote durch die

34 Seite 30 Jury hinsichtlich der Erfüllung der geforderten Leistungen sowie deren städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Qualität. In der zweiten Angebotsphase sollen die Bieter die Erkenntnisse, welche sich aus der Erstprüfung ergeben haben, in ihre Entwürfe und in das entsprechende Kostenangebot einarbeiten. Die überarbeiteten Angebote werden erneut vorgeprüft und von der Jury abschließend begutachtet und bewertet. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand einer Wertungsmatrix. Die Wertungsmatrix legt die Kriterien und ihre Gewichtung fest. Sie ist für das gesamte weitere Verfahren verbindlich. Die Bewertung der Angebote muss somit ausschließlich nach Maßgabe der den Bewerbern mitgeteilten Kriterien und ihrer Gewichtung erfolgen. Das Angebot mit der besten Bewertung wird anschließend dem Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Im Falle einer positiven Entscheidung des Stadtrates wird das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Auftrags zur bezugsfertigen Errichtung des Münchner Voĺkstheaters abgeschlossen. Im Falle einer negativen Entscheidung des Stadtrates muss das Vergabeverfahren aufgehoben werden, da es die geltenden Vergabevorschriften nicht erlauben, ein anderes Angebot als das anhand der Wertungsmatrix am besten bewertete Angebot zu beauftragen. Nicht möglich ist es ferner, das am besten bewertete Angebot mit der Maßgabe von Änderungen zu beauftragen Wertungsmatrix und Angebotswertung Die Wertungsmatrix für das Vergabeverfahren wurde im Detail mit der oben genannten Rechtsanwaltskanzlei entwickelt. Danach erfolgt die Wertung der Angebote anhand der Kriterien Gesamtpreis für Planung und Bau (50 %), Städtebauliche und Architektonische Qualität (27%) sowie Funktionale und Technische Qualität (23 %) jeweils auf Basis nachfolgender Unterkriterien:

35 Seite 31 Kriterium Gewichtung Punkte (maximal) Gewichtete Punkte (max.) (1) (2) (1) x (2) 50 % Gesamtpreis (Planung und Bau) 2 Städtebauliche und Architektonische Qualität ( K.O.-Kriterium ) 2.1 Städtebauliche Einfügung in die Umgebung 9% Architektonische Qualität der Fassaden und Umgang mit Bestandsgebäuden 9% Innenräumliche Qualität und Aufenthaltsqualität 9% 5 45 Zwischensumme 27 % Funktionale und Technische Qualität 3.1 Funktionalität Theaterkonzept, Erschließung und betriebliche Organisation 17 % Technische Qualität der Baukonstruktionen, Außenanlagen, Technischen Anlagen und Bühnentechnik 6% 5 30 Zwischensumme 23 % Gesamtsumme 100 % Dem Kriterium Gesamtpreis ist aufgrund der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und des Wirtschaftlichkeitsgebotes ein bedeutendes Gewicht bei der Gesamtbewertung einzuräumen. Die vorgesehene Gewichtung des Kriteriums Gesamtpreis bewegt sich mit 50 % an der äußersten Grenze des vergaberechtlich noch zulässigen. Das Kriterium Gesamtpreis wird anhand eines festgelegten Umrechnungsschlüssels mit Punkten bewertet. Der Bieter mit dem geringsten Gesamtpreis erhält fünf Punkte. Danach werden die Preise der übrigen Bieter zum Angebot des jeweils günstigsten Bieters ins Verhältnis gesetzt und anhand der sich hieraus ergebenden Abweichung wie folgt bepunktet: Abweichung <= 2,5% 4,5 Punkte Abweichung <=5% 4,0 Punkte Abweichung <=7,5% 3,5 Punkte Abweichung <=10% 3,0 Punkte Abweichung <=15% 2,5 Punkte Abweichung <=20% 2,0 Punkte Abweichung <=25% 1,5 Punkte Abweichung <=30% 1,0 Punkte Abweichung >30% 0,5 Punkte

36 Seite 32 Die Bewertung der Kriterien Städtebauliche und Architektonische Qualität sowie Funktionale und Technische Qualität erfolgt durch die Jury. Hierfür werden der Jury die vorgeprüften Angebote in anonymisierter Form ohne Preisangabe vorgelegt. Die Bewertung erfolgt anhand der jeweiligen Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium wird eine Punktebewertung (jeweils maximal 5 Punkte) wie folgt abgegeben: 5 Punkte aus Sicht des Auftraggebers sehr gut 4 Punkte aus Sicht des Auftraggebers gut 3 Punkte aus Sicht des Auftraggebers befriedigend 2 Punkte aus Sicht des Auftraggebers ausreichend 1 Punkt aus Sicht des Auftraggebers mangelhaft 0 Punkte aus Sicht des Auftraggebers ungenügend Bei jedem Unterkriterium wird die so ermittelte Punktezahl mit dem jeweiligen WichtungsProzentsatz multipliziert, die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktezahl für das jeweilige Kriterium. Angebote, welche die formalen Voraussetzungen sowie die Mindestanforderungen in der Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht erfüllen, werden nicht in die Bewertung einbezogen, sondern ausgeschlossen. Überdies werden Angebote von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn die Jury den eingereichten Entwurf im Kriterium Städtebauliche und Architektonische Qualität nicht insgesamt mit mindestens 9 Punkten beurteilt (sog. K.O.-Kriterium ). Damit wird sichergestellt, dass Angebote, deren städtebauliche und architektonische Qualität von der Jury insgesamt nicht mit mindestens als befriedigend beurteilt werden, ggf. auch bei einem besonders günstigen Gesamtpreis nicht beauftragt werden. Nach Bewertung der Kriterien Städtebauliche und Architektonische Qualität sowie Funktionale und Technische Qualität durch die Jury werden die entsprechenden Punktebewertungen mit der Bepunktung des Kriteriums Gesamtpreis zur Gesamtwertung zusammengeführt. Aus der Gesamtwertung ergibt sich die Bieterreihenfolge. Anschließend wird das Angebot, das insgesamt die höchste Punktezahl erreicht hat, dem Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

37 Seite Jurybesetzung Es ist vorgesehen die Auswahljury analog den städtischen Regularien bei Architekturwettbewerben zu besetzen: Jurymitglieder mit Stimmrecht: OB 2.BM CSU SPD Grüne FTP/BM BA 2 Dieter Reiter (angefragt) Josef Schmid N.N. N.N. N.N. N.N. N.N. Kulturreferent MVT Intendant Kommunalreferent Baureferentin Stadtbaurätin Stadtkämmerer Architekt/in Architekt/in Architekt/in Architekt/in Dr. Hans-Georg Küppers Christian Stückl Axel Markwardt Rosemarie Hingerl Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk Dr. Ernst Wolowicz N.N. Vorsitz N.N. N.N. N.N. ständig anwesende Jurymitglieder ohne Stimmrecht: CSU SPD FTP/BM BA 2 N.N. N.N. N.N. N.N. Sachverständige Berater ohne Stimmrecht: Planungsreferat Denkmalschutz, Städtebau und Baurecht Denkmalschutz BLfD Bühnen- und Haustechnik Akustik Brandschutz Baukosten, Vergabeverfahren (DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb) Kommunalreferat - Immobilienmanagement Baureferat Hochbau MVT Technik

38 Seite Verfahrenskosten Gemäß den geltenden Vergabevorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) steht jedem Bieter, der rechtzeitig ein wertungsfähiges Angebot abgibt, für die Ausarbeitung der im Rahmen des Vergabeverfahrens geforderten Pläne, Entwürfe, Berechnungen und sonstige Unterlagen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu. Die Entschädigung ist einheitlich für alle Bieter als Pauschalbetrag festzusetzen. Die Entschädigung wird insbesondere für die Erstellung der im Rahmen des Vergabeverfahrens geforderten Planungsleistungen der Architekten und Fachplaner gewährt, die im vorliegenden Fall einen erheblichen Umfang und Planungstiefe haben. Die Festsetzung der Aufwandsentschädigung erfolgt daher auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem geforderten Leistungsumfang (Teile der Vorplanung). Sie beträgt für jeden Bieter, der in der ersten Angebotsphase ein vollständiges und den Angebotsbedingungen entsprechendes Angebot abgegeben hat, / brutto und für Überarbeitungen in weiteren Angebotsphasen einmalig /brutto. Der Bieter, der den Auftrag erhält und Bieter, die ihr Angebot zurückziehen, erhalten keine Entschädigung. 11. Termine Derzeit gilt folgende Terminplanung: Teilnehmerwettbewerb Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Teilnahmewettbewerb 1. Jurysitzung 2. Jurysitzung Beschluss Auftragsvergabe 12/ / / / /2017 Planung und Baudurchführung: bis 05/2021 Aufnahme Spielbetrieb: bis 09/ Vorgezogene Maßnahmen Um die oben genannten Termine einhalten zu können, ist vor der Auftragsvergabe an den Generalübernehmer das Baufeld durch das Kommunalreferat frei zu machen (Entmunitionierung und Schadstoffentsorgung). Diese Maßnahme soll ab Mitte Oktober 2016 nach dem Ende des Oktoberfestes durchgeführt werden, da die Fläche während der Wiesnzeit als Parkplatz dient. Bis dahin kann das Kino Open Air auf dem Viehhofgelände verbleiben. Sollten sich im Zuge des Vergabeverfahrens Umstände ergeben, die eine Terminänderung auslösen, kann nach Prüfung durch das Kommunalreferat die Fortführung des Open-Air-Kinos auf dem Grundstücksanteil des Viehhofgeländes auf welchem das zukünftige Volkstheater errichtet werden soll, über das Jahr 2016 hinaus fortgeführt werden.

39 Seite 35 Der Stadtratsantrag Nr / A Ziffer 1 ist somit erledigt. Auf Ziffer 16.2 wird verwiesen. Um diese Maßnahme planen, beauftragen und ausführen zu können, sind vorab Mittel in Höhe von 1,7 Mio. notwendig. Der Abriss der Winterstallungen entlang der Tumblingerstraße ist direkt nach dem Beschluss Auftragsvergabe geplant und soll von November 2017 bis Januar 2018 durchgeführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich auf ca Die Genehmigung zum Abbruch erteilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nur mit einem Konzept, das die Notwendigkeit erkennen lässt, jedoch frühestens nach dem Beschluss Auftragsvergabe. 13. Darstellung der Kosten und Finanzierung Kostenrahmen für das Gesamtprojekt Auf Wunsch des Stadtrates und des Aufsichtsrates hat das Baureferat den Auftragnehmer DU Diederichs beauftragt, eine kostenmäßige Bewertung auf der Grundlage des vorliegenden Raum- und Funktionsprogrammes und der funktionalen Leistungsbeschreibung darzustellen. DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG führt dazu folgendes aus: Zum jetzigen Projektstand sind lediglich die Nutzflächen und die Ausbauqualitäten bekannt. Die letztliche Größe (Brutto-Geschossfläche / Brutto-Rauminhalt) des Theaters und der Außenanlagen, die Art der Einbindung des denkmalgeschützten Bestandes und die Anordnung und Geometrie des Gebäudes auf dem Grundstück sind z. Zt. noch völlig offen. Aufgrund dessen ist aktuell keine belastbare Kostenaussage möglich. Die zu erwartenden Kosten werden im vorgesehenen GÜ-Verhandlungsverfahren anhand von voraussichtlich 5 Architekturentwürfen und verbindlichen Pauschalfestpreisangeboten ermittelt. Zur Ermittlung vorläufiger Erwartungswerte wurde anhand des Raumprogramms des MVT (Stand Februar 2016), anhand der Bestandsaufnahmen vom einzubindenden Bestand und anhand der geometrischen Annahmen in der funktionalen Leistungsbeschreibung ein fiktives Flächen- und Raummodell entwickelt. Nach Anwendung von Kostenkennwerten abgerechneter Vergleichsprojekte (z. B. BKI, Deutsches Baupreislexikon) muss von Erwartungswerten von etwa Mio. Euro ausgegangen werden. Hinzu kommen Kosten für Baufeldfreimachung und Abbruch der Winterstallungen, Umzugskosten, ggf. erforderliche Interimskosten, Kosten für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase. Darüber hinaus ist eine angemessene monetäre Risikovorsorge zu treffen. Das vorgesehene GÜVerhandlungsverfahren ermöglicht es der Landeshauptstadt München, im Rahmen der Verhandlungen auf die tatsächlichen Planungs- und Baukosten vor der Vertragsunterzeichnung steuernd Einfluss zu nehmen und das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

40 Seite 36 Die Kosten für die vorgezogene Maßnahme "Baufeldfreimachung" belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. und die Kosten für die Bieterentschädigung auf 1,8 Mio.. Die Kosten für den Abbruch der Winterstallungen werden mit ca veranschlagt. Bezüglich der Kosten für die Qualitätssicherung (Projektsteuerung und Objektüberwachung) während der Planungs- und Bauphase sowie für sonstige Baunebenleistungen (z. B. Gutachten, Kosten für sachverständige Berater, rechtsanwaltliche Begleitung) wird ein Betrag von ca. 2,7 Mio. erwartet. Eine Risikobewertung kann erst vorgenommen werden, wenn die Planung und das zugehörige Angebot eines Generalübernehmers vorliegt, das dann dementsprechend bewertet wird. Dies erfolgt im Rahmen des nächsten Stadtratsbeschlusses, in dem die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Generalübernehmer vorgelegt wird Voraussichtlicher MVT Betriebsmittelzuschuss ab 2021 (ohne Interimslösung) Die Münchner Volkstheater GmbH hat in Abstimmung mit dem Kulturreferat einen vorläufigen Wirtschaftsplan 2021 erstellt. Der Wirtschaftsplan 2021 spiegelt das erste Jahr im Neubau Viehhofgelände wieder. Die Auswirkungen auf den Betriebsmittelzuschuss der MVT GmbH ab 2021 werden aus dem Vergleich der Wirtschaftspläne für die Jahre 2016 und 2021 ersichtlich:

41 Seite 37 ERFOLGSPLAN Umsatzerlöse a. Erträge aus Vorstellungen (1) Eigenproduktionen im Haupthaus (2) Eigenproduktionen Kleine Bühne (3) Eigenproduktionen Multifunktionsraum (4) Sonderveranstaltungen im Haupthaus (5) Sonderveranstaltungen Kleine Bühne (6) Sonderveranstaltungen Mulitfunktionsraum (7) eigene Gastspiele b. Nebenerlöse aus Vorstellungen (1) Programmheftverkauf (2) Pachterlöse (3)Rundfunk- und FS-Honorare c. sonst. Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge Gesamtsumme Erträge Sachaufwand für den Theaterbetrieb Rohergebnis Personalaufwand a. Löhne, Gehälter, Gagen, Honorare b. Soziale Abgaben und Aufwand f. Altersversorgung Abschreibungen 6. sonst. betriebliche Aufwendungen a. Gebäudekosten b. Werbung und Öffentlichkeit c. Reisekosten d. Verwaltung e. Betriebskosten f. freiwillige soziale Leistungen g. übrige Aufwendungen (incl. MVV und München Ticket) 7. BETRIEBSERGEBNIS 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen, ähnliche Aufwendungen und sonstige Steuern 10. Jahresfehlbetrag vor Betriebszuschuss Tariferhöhung 2016 (Plan 3%)

42 Seite 38 Die Veränderungen des Wirtschaftsplanes sind einzeln wie folgt begründet: zu 1) Umsatzerlöse Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2016 können im Viehhof ab 2021 ca. 90 Vorstellungen mehr gespielt werden und damit die Einnahmen gesteigert werden. Ursachen dieser Umsatzerlössteigerung: Erhöhung der Saalkapazität der kleinen Bühne von 100 auf 200 Sitzplätze Erhöhung der Vorstellungszahl auf der große Bühne um ca. 32 Vorstellungen Erhöhung der Vorstellungszahl auf der kleinen Bühne um ca. 38 Vorstellungen. Maßvolle Nutzung des neuen Multifunktionsraumes mit ca zusätzlichen Veranstaltungen. Maßvolle Erhöhung der Eintrittspreise (ca. 13 %) in Als Ergebnis prognostizieren die MVT die Steigerung der Erträge von 2,170 Mio. auf 2,966 Mio. zu 2) Sachaufwand für den Theaterbetrieb Die Änderungen bei dieser Position ergeben einen Mehrbedarf von ca. 445 T. Beim Sachaufwand wurden sieben Produktionen auf der großen Bühne und vier Produktionen auf der kleinen Bühne geplant. Aus künstlerischen Gründen wurden die Ausstattungskosten für die Große und Kleine Bühne maßvoll an die neuen Verhältnissen angepasst und es wurde eine jährliche Preissteigerung von 3 % angenommen. Wegen der Erhöhung um ca. 90 Vorstellungen wurden auch die laufenden Kosten wie z. B. Tantiemen und GEMAGebühren angepasst. Im Sachaufwand sind auch die Kosten für Sonderveranstaltungen (z. B. Live-Konzerte, Kabarett, Literaturlesungen, usw.) für die große und kleine Bühne geplant worden. Ein Teil der notwendigen Aufwendungen für das erfolgreiche Theaterfestival Radikal Jung sind im Sachaufwand enthalten, d.h. dieses Theaterfestival wird auch weiter für 2021 und ff. Jahre geplant. Nach Bilrug sind in Zukunft die Aufwendungen für Vermietungen etc. im Sachaufwand zu verbuchen. Im WP 2021 sind hier zusätzlich 101 T (Anteilige Mietzahlung Gastronomie incl. NK an die LHM) enthalten. zu 3) Rohergebnis Für diese G/V Position ergibt sich ein Zwischenergebnis in Höhe von T zu 4) Personalaufwand Der Planansatz des gesamten Personalaufwandes 2021 beläuft sich mit T Löhne, Gagen, Honorare und T Soziale Abgaben auf T. Allein die Tarifsteigerung von jährlich 3% von 2017 bis 2021 beträgt 970 T incl. der sozialen Abgaben, die unabhängig vom neuen Standort anfallen werden. Die notwendige Stellenerweiterung um 31

43 Seite 39 Stellen (siehe folgende Übersicht), die Anpassung der vorstellungs- und produktionsbedingten Kosten (z. B. Gastschauspieler, Honorare) verursachen eine Personalaufwandssteigerung von T incl. der soz. Abgaben. Personaländerungen ab 2021 davon 2016 um 2021 Personaländerungen Technik (auch künstlerisches NV-Bühne) , , , ,5 2,5-2 0, Transporte Hausmeister Bay. Fußballverband Aushilfen Personalaufwand Personaländerung Verwaltung, Kasse Personaländerung künstlerisches Stammpersonal Personalstärke gesamt Ca. Vollzeitäquivalenz derzeit aushäusig vergeben Fremdleistungen Sachaufwand bei Eigenproduktionen Fremdvergaben Sachaufwand bei Bühnenund Kostümbild Fremdleistungen Sonst. betrieblicher Aufwand Hausmeisterei Festes und Aushilfspersonal Die notwendige Stellenerweiterung von 31 Stellen ist zu relativieren, da bereits jetzt ca.10,5 Stellen Vollzeitäquivalenz fremdvergeben werden. Die auch derzeit vergebenen Arbeiten Bühnenmalerei würden die MVT auch weiter ab 2021 aushäusig vergeben. Absolut würde sich eine Stellenerweiterung von 22 Stellen ergeben. Die zusätzlichen Stellen in den verschiedenen Unternehmensbereichen sind erforderlich, um die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen modernen Spielbetrieb mit zeitgemäßer Technikausstattung sicherstellen zu können. Die angestrebte Steigerung des gesamten künstlerischen Leistungsspektrums ist im Vergleich mit anderen Theatern (siehe auch Anlage Theatervergleichstabelle) mit einer verhältnismäßig kleinen technischen Mannschaft zu realisieren. Des Weiteren kann nur auf diesem Weg der Umsatz und damit auch das wirtschaftliche Leistungsspektrum (durch die Steigerung der Vorstellungszahlen) ermöglicht und damit verbessert werden. 1 Bühnenmaler

44 Seite 40 Personelle Anforderungen der Technischen Abteilungen Die personelle Ausweitung der Technischen Abteilungen (Bühnentechnik, Hausinspektion, Beleuchtung, Requisite, Ton + Video, Maske, Kostümschneiderei und dazugehörige Werkstätten) im neuen Spielbetrieb beträgt insgesamt 20 Stellen. Derzeit muss das MVT viele Arbeiten außer Haus geben, weil nicht genügend Arbeitsplätze in allen Werkstattbereichen (z. B. Schlosserei, Schreinerei, Beleuchtung, usw.) vorgehalten werden können, d.h. es ist derzeit aus Platzgründen nicht möglich, ausreichend notwendiges Personal zu beschäftigen. Dies führt zu einer faktischen Unterbesetzung in allen Bereichen des Theaters. Deshalb muss sehr viel über Fremdleistungen (z. B. Spedition Containerlager, Dekobau, externer Personalservice) und Aushilfskräfte kompensiert werden. Des Weiteren ist die Neugründung einer Unterabteilung Hausinspektion und Hausmeisterei mit 3 Stellen notwendig. Dieses Personal wurde in der Brienner Str. vom Vermieter gestellt. Personelle Anforderungen der Abteilung Verwaltung Aufgrund der zusätzlichen Hausverwaltung, der größeren Eigenverantwortung (auch für das neue Gebäude), der Ausweitung des Spielbetriebs und des dafür notwendigen Personals ist ein Ausbau der Abteilung Verwaltung dringend erforderlich. Um den wachsenden Aufgaben gerecht werden zu können, ist eine Stellenmehrung von insgesamt 5 Stellen erforderlich. Die Schaffung einer Stelle als Stellvertreter der Abteilungsleitung Verwaltung ist dringend notwendig. Des Weiteren handelt es sich um jeweils 1 Stellenzuschaltung bei der Allgemeinen Verwaltung, Rechnungswesen, Kasse und jeweils um eine 0,5 Stelle im Personalwesen und beim Systemverwalter. Personelle Anforderungen des Künstlerischen Stammpersonals Das künstlerische Stammpersonal wurde um 3 Ensemblemitglieder, um 1 Presseassistenz und 2 künstlerische Assistenten und der Anpassung Gastschauspieler und Honorare erweitert, das in der Steigerung der Vorstellungszahl und der Erweiterung der Produktionen Begründung findet. zu 5) Abschreibungen Werden künftig zum Großteil beim Bauherrn verbucht. zu 6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um T und setzen sich wie folgt zusammen. a.) Gebäudekosten (+ 956 T ) Mieten Als Grundlagen für die Berechnung der neuen Miete/Pacht im Viehhof wurden die errechneten Flächen lt. Netto- Geschossfläche inkl. Verkehrsflächen und ein Gutachten des

45 Seite 41 Kommunalreferat Bewertungsamt für ein Miet-/Pachtobjekt in der Innenstadt aus dem Jahre 08/2013 verwendet. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich die Miete nicht nur wegen dem künftigen zusätzlichen Flächenbedarf, sondern insbesondere durch die höheren Mieten/m² in diesem Umfang steigern wird. Großer Vorteil: keine weiteren Mietverträge, weil alles in einem Gebäude untergebracht ist, z. B. Proberäume. Werkstätten, Lager, usw. Energie, Reinigung, Instandhaltung Erhöhungen aufgrund zusätzlicher Flächen, mehr Maschinenleistung, Erhöhung Vorstellungszahlen, Preissteigerungen, usw. Bauunterhalt Im neuen Gebäude wird der Bauunterhalt von der MVT durchgeführt, dafür fallen Kosten an. b.) Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (+ 280 T ) Der benötigte Zusatzetat (ca. 200 T ) fällt vorrangig einmalig (z. B. neues Erscheinungsbild, Internetauftritt, Website, neuer Standort in allen Medien, usw.) in 2021 an. Später wird lediglich mit Preissteigerungen wieder auf dem Niveau von 2016 budgetiert werden. c.) Reisekosten Keine Veränderungen d.) Verwaltung (+93 T ) Erhöhungen aufgrund zusätzlicher Flächen und Ausstattung z. B. Versicherungen, zusätzlicher Kopierer, höherer Bürobedarf, IT, Telefon aufgrund Personal- und allg. Preissteigerungen. e.) Betriebskosten (+75 T ) Erhöhung bei Feuerwehr, TÜV, BRK, sicherheitstechnischer und medizinischer Dienst sowie Auszug, Leerräumen, Umzug f.) Freiwillige soz. Leistungen Keine Veränderung z. B. Essenszuschuss, da keine Kantine. g.) Übrige Aufwendungen (+115 T ) Erhöhungen bzw. Preissteigerung durch neue Verträge mit München Ticket und dem MVV. zu 10) Jahresfehlbetrag vor Betriebszuschuss Der Jahresfehlbetrag vor Betriebsmittelzuschuss erhöht sich von T in 2016 auf T in 2021.

46 Seite 42 Die Annahme von jährlichen 3% Preissteigerungen und 3% Tariferhöhungen von 2017 bis 2021 führen zu folgender Zusammenfassung aller zutreffenden Aufwandspositionen, d. h. diese Steigerung ist nicht durch den Neubau/Umzug begründet. Sachaufwand Personalaufwand incl. soz. Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Preissteigerungen und TE 2017 bis 2021 geplanter Betriebsmittelzuschuss 2021./. derzeitiger Betriebsmittelzuschuss 2016./. Preissteigerungen und TE (siehe oben) 130 T 970 T 320 T T./../. Spielbetriebsbedingte Betriebsmittelzuschusssteigerung./. Einmalzahlungen in 2021 Betriebszuschuss Öffentlichkeitsarbeit 200 T, Auszug Briennerstr. 100 T Dauerhafte Betriebszuschusserhöhung ab T T T T 300 T T Die oben dargestellte prognostizierte Entwicklung des Betriebszuschussbedarfs der MVT ab 2021 soll den Stadtrat in die Lage versetzen, den vorgesehenen Theaterbau in finanzieller Hinsicht vollständiger beurteilen zu können. Aus diesem Grund dienen im Rahmen dieser Beschlussvorlage die Angaben zum dauerhaften Mehrbedarf der MVT ab 2021 alleine der Kenntnisnahme. Hinsichtlich einer möglichen Neufestlegung des Betriebszuschusses ist zu gegebener Zeit, jedoch nicht vor 2018, in Abhängigkeit von der weiteren Projektentwicklung die Einbringung einer eigenen Beschlussvorlage über das Kulturreferat vorgesehen. Auf die Darstellung möglicher Interimsspielbetriebskosten ab 2021 wurde bewusst im Rahmen dieser Beschlussvorlage verzichtet. Der derzeitige Projektplan sieht weiterhin eine Fertigstellung vor, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab Herbst 2021 ermöglichen würde und somit den hohen Aufwand der Planung eines Interimsspielbetriebs an einem anderen als den bisherigen Standort nicht rechtfertigen würde. Für den etwaigen Fall einer Bauverzögerung werden mit dem bayerischen Fußballverband zwischenzeitlich Verhandlungen im Interesse einer flexiblen Lösung zugunsten der MVT geführt. Parallel dazu müssen Gespräche mit der LBK geführt werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Verbleiben am jetzigen Standort für einen begrenzten Übergangszeitraum überhaupt möglich ist. Unter diesen Bedingungen würden sich auch für die MVT bei diesem Szenario, ohne die Notwendigkeit eines erforderlichen Umzugs an einen anderen Interimsspielort, keine absehbar signifikanten Zusatzkosten abzeichnen, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Anpassungsbedarf für den Betriebszuschuss nahelegen würden.

47 Seite 43 Die Durchführung eines Interimsspielbetriebs an einem neuen Standort, analog zum deutschen Theater, würde aufgrund des hohen Kostenaufwands erst ab einem Betrachtungszeitraum von mindestens 3 Jahren Sinn machen Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit (Kulturreferat, Baureferat und Kommunalreferat) Hinsichtlich der Begründung der Unabweisbarkeit wird im Folgenden der Bedarf für Zusatzkosten für die MVT, sowie der jeweilige personalbedingte Mehrbedarf für das Baureferat und das Kommunalreferat aufgezeigt. Aufgrund der vorgesehenen Terminschiene zur Fertigstellung eines neuen Theaters bis 2021 über einen Generalübernehmer ist eine adäquate baufachliche städtische Betreuung des Projekts über die zuständigen einbezogenen Referate bereits ab dem laufenden Jahr geboten und erforderlich. Die zeitnahe Hinzuschaltung der erforderlichen personellen Ressourcen bereits ab 2016 stellt darum eine unerlässliche Voraussetzung zur Weiterverfolgung des Projekts dar Erhöhter Betriebskostenzuschuss des Kulturreferates aufgrund projektbezogenem Mehrbedarfes der MVT Seitens der MVT fallen ab 2016 für den Zeitraum des Theaterbaus projektbezogene Zusatzkosten an, die nicht mehr dauerhaft aus dem laufenden Theaterbetrieb finanziert werden können. Da die MVT als derzeitige Mieterin in der Brienner Straße als Kerngeschäft alleine den operativen Theaterbetrieb verfolgte, verfügt die Gesellschaft nicht über das erforderliche fachliche Personal für baufachliche Fragen. In 2016 fallen bereits in Zusammenhang mit der erforderlichen Fertigstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung Zusatzkosten in Höhe 280 T an, die vorrangig die anteiligen (derzeit noch zeitlich befristeten 2-3 Vollzeitäquivalentstellen) Fachpersonalkosten sowie die zu erwartenden externen Beratungsleistungen betreffen. Da der Mehrbedarf ohne zusätzliche Betriebszuschussmittel der MVT aus nicht verbrauchten Betriebszuschussmitteln des Vorjahres finanziert werden kann, wird die Gesellschafterin (LHM) nicht im Rahmen dieser Beschlussvorlage sondern im Zuge der Juliberichterstattung 2016 über das Kulturreferat im Zuge der Entscheidung zur Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses der MVT für das Geschäftsjahr 2015 entscheiden. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Beschlussvorlage der Mehrbedarf für 2016 in Höhe von 280 T an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt und alleine über die ab 2017 anfallen Personalkosten entschieden (vgl. auch Ziffer 13.4.). Im Zuge der Neubauplanungen benötigt die MVT in dieser finanziellen Größenordnung projektbedingte zusätzliche Betriebszuschussmittel bis zu einer Höhe von 300 T p.a., deren Abruf nach Entwicklung des Bauprojekts bis zur angestrebten Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Herbst 2021 vorgesehen ist. Für den Zeitraum der im Herbst 2021 geplanten Theaterpremiere und der vorgesehenen Fertigstellung bis Ende 2020 ist nach erfolgter Abnahme des fertigen Theaters ein mehrmonatiger Probespielbetrieb erforderlich, der bis dahin eine Bereitstellung des aufgezeigten Zusatzetats noch nach sich ziehen wird.

48 Seite 44 Die zusätzlichen baufachlichen Ressourcen sind erforderlich, damit die MVT als zukünftige Nutzerin in der Lage ist, sich in dem vom Kommunalreferat als Bauherren erwarteten Umfang fachlich qualifiziert einbringen und das Bauprojekt bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs im neuen Theater mit begleiten zu können. Darstellung der Kosten und der Finanzierung Zur Deckung des hier dargestellten Bedarfs stehen im Budget des Kulturreferates keine Mittel zur Verfügung. Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit einmalig *) Summe zahlungswirksame Kosten befristet ,- in ,- ab 2017 bis ,- in ,- ab 2017 bis 2021 davon: Personalauszahlungen Sachauszahlungen Transferauszahlungen Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Nachrichtlich Investition *) Finanzierung ohne zusätzliche Haushaltsmittel aus nicht verbrauchtem Betriebszuschuss Baureferat Das Baureferat ist auf nicht absehbare Zeit mit aktuellen Bauaufgaben komplett ausgelastet. Es sind keine freien Kapazitäten zur Bearbeitung von weiteren Maßnahmen bzw. Möglichkeiten zur Kapazitätssteigerung mehr vorhanden. Zur Durchführung des Projektes Neubau des Volkstheaters veranschlagt das Baureferat insgesamt 4 VZÄ der dritten und vierten Qualifikationsebene, davon 1,0 VZÄ in E14 (Projektleitung), 1,0 VZÄ in E 10 (Architektur) und 2,0 VZÄ in E11 (Elektro-, HLS- und Bühnentechnik). Zur Ermittlung des Personalbedarfes für dieses Bauprojekt wurde der Vergleich zum Personalbedarf für die Gesamtsanierung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus gezogen. Bei diesem Projekt waren 4 VZÄ notwendig. Das Projekt Neubau Volkstheater stellt zwar keinen Museumsneubau dar, ist aber wegen der ähnlichen Größe der Bauaufgabe vergleichbar. Ein Theaterneubau in der angestrebten Größenordnung ist hinsichtlich der Komplexität der unterschiedlichen Nutzungsarten (Foyer, Gastronomie, Zuschauerraum, mehrere Bühnen, Garderoben, verschiedene Werkstätten, Lager, Büros, Wohnungen für Gastkünstler) und vor allem hinsichtlich der technischen Ausstattung (Bühnen-, Akustikund Medientechnik) potentiell sogar noch anspruchsvoller. Für das Projekt Neubau des Münchner Volkstheaters benötigt das Baureferat deshalb zusätzlich zur vorhandenen Projektleitung (1 VZÄ der vierten Qualifikationsebene) insgesamt weitere 3,0 VZÄ der dritten Qualifikationsebene in E10 bzw. E11 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik. Alle drei Stellen sollen für sieben Jahre ab Stellenbesetzung befristet werden.

49 Seite 45 Der oben dargestellte zusätzliche Personalbedarf ergibt sich aus Sicht des Baureferates zwingend durch die sofort anstehenden zusätzlichen Aufgaben vor dem Hintergrund der aktuellen Komplettauslastung der Hauptabteilung Hochbau. Es wird angestrebt, die zusätzlichen Stellen ab dem zu besetzen. Die Schaffung der drei Stellen (3,0) VZÄ ist bereits jetzt dringlich und unabweisbar, um den o.g. Anforderungen gerecht werden zu können und wirtschaftliche Nachteile bei der Durchführung dieses komplexen Projekts für die LHM zu vermeiden. Die Stellen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik können anders als im Verwaltungsbereich nicht nur über die interne Personalgewinnung besetzt werden. Deshalb sind hierfür auch externe Stellenausschreibungen erforderlich. Die Ausgabemittel dafür sind im vorhandenen Budget nicht vorhanden. Für vergleichbare externe Ausschreibungen sind durchschnittlich jeweils angefallen. Es ist neben der online-ausschreibung mit dem Ingenieurpaket der Königsteiner Agentur auch eine Stellenanzeige in Printmedien wie der Süddeutschen Zeitung notwendig. Aufgrund der Schwierigkeit bei der Personalgewinnung ist bei einem der drei Profile von einer zweimaligen Ausschreibung auszugehen. Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit einmalig Summe zahlungswirksame Kosten (gerundet) in 2016 befristet von 10/2016 bis 09/2023 davon: Personalauszahlungen* von 10/2016 bis 09/2023 1,0 VZÄ (E10) ( ) in von 2017 bis in ,0 VZÄ (E11) in von 2017 bis in 2023 Auszahlungen für Sachleistungen** in in von 2017 bis in 2023 laufende Arbeitsplatzkosten 3 x in 2016

50 Seite 46 einmalig befristet von 2017 bis in 2023 Stellenausschreibung Veröffentlichung in einschlägigen Printmedien und Online-Ausschreibung für insg. 3 Berufsgruppen. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung ist bei einem der drei Profile von einer zweimaligen Ausschreibung auszugehen. Ausschreibung online à 1.900, Printmedien à in 2016 Nachrichtlich Vollzeitäquivalente Baureferat 3,0 * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten und Rückstellungen u. a. für Pensionen) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** ohne arbeitsplatzbezogene IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@m die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@m erforderlichen Mittel für die Services Arbeitsplatzdienste und Telekommunikation werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich. Sonstige IT-Kosten, wie z. B. Zahlungen an externe Dritte, sind hier aufzunehmen! Zahlungswirksame Kosten im Bereich der Investitionstätigkeit Für die Zahlung der Bieterentschädigung werden einmalig in ,8 Mio. benötigt. Zudem fallen für die Ersteinrichtung der drei Arbeitsplätze einmalige investive Kosten i.h.v pro Arbeitsplatz an. dauerhaft Summe zahlungswirksame Kosten (entspr. Zeile S5 des Finanzrechnungsrechnungs- schemas) einmalig ,-- in 2016 davon: Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 20) Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 21) Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögen (Zeile 22) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 23) Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 24) Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit (Zeile 25) ,-- in ,-- in 2016 befristet

51 Seite 47 MIP alt: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6010, Maßnahmennummer 9330, RF 001 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung bis Summe 9330 ten in ff B (935) Summe MIP neu: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6010, Maßnahmennummer 9330, RF 001 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung bis Summe 9330 ten in ff B (935) Summe Finanzierung, Auswirkung auf die Produktkosten, Büroflächenbedarf Wie oben dargestellt sind für die im Baureferat anstehenden Aufgaben drei zusätzliche Stellen notwendig. Aufgrund der anstehenden Aufträge ist die Zuschaltung von 1,0 VZÄ in Entgeltgruppe E10 und 2,0 VZÄ in Entgeltgruppe E11 erforderlich. Zur Deckung des oben dargestellten Stellen- und Personalbedarfes stehen im Budget des Baureferates keine Mittel zur Verfügung. Die zusätzlichen Personalkapazitäten können in den dem Baureferat zugewiesenen Büroflächen im Technischen Rathaus nicht mehr untergebracht werden. Das Baureferat wird daher einen zusätzlichen Flächenbedarf für 3 Arbeitsplätze beim Kommunalreferat geltend machen Kommunalreferat Wie unter Ziffer 2.2 der Beschlussvorlage vom (Vorlagen Nr / V 04796) ausgeführt, ist es nicht möglich, dass das Kommunalreferat die Bauherrenrolle mit dem vorhandenen Personal übernimmt. Daher ist eine adäquate, bis befristete Personalzuschaltung unbedingt erforderlich. Für die Wahrnehmung und Durchsetzung der Bauherrenfunktion und die damit verbundenen Aufgaben hat das Kommunalreferat auf Basis von Erfahrungswerten aus anderen Projekten zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 2,0 VZÄ für die Abteilung Immobilienmanagement ermittelt, davon 1,0 VZÄ in A13 für eine/n Mitarbeiter/in Verwaltung und Finanzen für den Geschäftsbereich Kultur und Soziales und 1,0 VZÄ in E14 für eine/n technische/n Mitarbeiter/in für den Geschäftsbereich Technik. Diese Personalzuschaltung

52 Seite 48 ist zur Bündelung, Konkretisierung und Durchsetzung der vielfältigen berührten städtischen Interessen und Themenbereiche zwingend erforderlich. Der Neubau des Münchner Volkstheaters ist wesentlich komplexer als z. B. die Sanierung des Deutschen Theaters. Das Volkstheater ist ein Ensembletheater, welches seine Produktionen nicht wie das Deutsche Theater als Musicaltheater einkauft, sondern selbst herstellt. Dies beginnt mit der Inszenierung des Theaterstückes über die Herstellung der Garderoben für die Schauspieler_innen bis hin zum Bau der gesamten Kulissen. Ein multifunktionales Haus wie das zukünftige Volkstheater erhält auch eine wesentlich anspruchsvollere Bühnen- und Medientechnik als sie im Deutschen Theater verbaut wurde. Aus den zuvor genannten Gründen ergeben sich für den gesamtverantwortlichen Bauherren eine viel größere Aufgabenvielfalt in diesem Projekt. Es wurden für die Baumaßnahme Deutsches Theater per Beschluss 1,0 VZÄ genehmigt. Dabei ist auch zu beachten, dass die Bauherrenrolle beim Deutschen Theater von der Eigentümergesellschaft, einer GmbH, wahrgenommen wurde. Die Schaffung der zwei Stellen (2,0 VZÄ) ist bereits jetzt dringlich und unabweisbar, um den o.g. Anforderungen gerecht werden zu können und wirtschaftliche Nachteile bei der Durchführung dieses komplexen Projekts für die LHM zu vermeiden. Mit dem derzeit vorhandenen Personalstamm ist die Durchführung dieses Projektes mit diesem großen Aufgabenspektrum definitiv nicht möglich; eine diesbezügliche Personalbemessung hat auch bei Einführung des mfm nicht stattgefunden. Ausgehend von einer aktuell bereits begonnenen und vorgesehenen Projektlaufzeit von Januar 2016 bis Dezember 2023 sollen die Stellen bis befristet werden. Die Stelle im Geschäftsbereich Technik kann oft nicht wie im Verwaltungsbereich nur über die interne Personalgewinnung besetzt werden. Deshalb ist hierfür eine auch externe Stellenausschreibungen erforderlich. Die Ausgabemittel dafür sind im vorhandenen Budget nicht vorhanden. Für vergleichbare externe Ausschreibungen sind durchschnittlich jeweils ,- Euro angefallen. Für diese Berufsgruppe ist neben der online-ausschreibung mit dem Ingenieurpaket 2 der Königsteiner Agentur auch eine Stellenanzeige in Printmedien wie der Süddeutschen Zeitung notwendig. Aufgrund der Schwierigkeit bei der Personalgewinnung ist in diesem Berufsbereich eine jeweils zweimalige Ausschreibung anzusetzen. Darstellung der Kosten und der Finanzierung Zur Deckung des hier dargestellten Personal- und Sachmittelbedarfs stehen im Budget des Kommunalreferates keine Mittel zur Verfügung.

53 Seite 49 Zahlungswirksame Kosten im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit dauerhaft Summe zahlungswirksame Kosten einmalig befristet in in ,-ab ,-in ,-ab 2017 Immobilienmanagement-Technik (IM-TK) (Produkt 54300) 1,0 VZÄ (E14) , ,-von 2017 bis 2023 Immobilienmanagement-Kultur und Soziales (IM-KS) (Produkt 54300) 1,0 VZÄ (A13) , ,-von 2017 bis 2023 davon: Personalauszahlungen (Zeile 9)* Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 11)** Abbruch- und Freimachungskosten in in 2017 lfd. Arbeitsplatzkosten 800,-in 2016 Ausschreibungskosten 1.600,-von 2017 bis ,-in 2016 Transferauszahlungen (Zeile 12) 0,-- 0,-in ,-- Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 13) 0,-- 0,-in ,-- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen (Zeile 14) 0,-- 0,-in ,-- Nachrichtlich Vollzeitäquivalente 0,0 2,0 2,0 * Die nicht zahlungswirksamen Kosten (wie z. B. interne Leistungsverrechnung, Steuerungsumlage, kalkulatorische Kosten ) können in den meisten Fällen nicht beziffert werden. Bei Besetzung von Stellen mit einem Beamten/einer Beamtin entsteht im Ergebnishaushalt zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von etwa 40 Prozent des Jahresmittelbetrages. ** ohne arbeitsplatzbezogene IT-Kosten Ab 2015 gelten für die Verrechnung der Leistungen mit it@m die vom Direktorium und der Stadtkämmerei genehmigten Preise. Die zur Zahlung an it@m erforderlichen Mittel für die Services Arbeitsplatzdienste und Telekommunikation werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltspla-

54 Seite 50 nes in die Budgets der Referate eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung ist daher nicht mehr erforderlich. Sonstige IT-Kosten, wie z. B. Zahlungen an externe Dritte, sind hier mit aufzunehmen! Zahlungswirksame Kosten im Bereich der Investitionstätigkeit dauerhaft Summe zahlungswirksame Kosten (entspr. Zeile S5 des Finanzrechnungsrechnungsschemas) einmalig befristet,-ab ,-in 2016 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 20),--,-in 2016 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 21),--,-in 2016 Ersteinrichtung Arbeitsplatz (0640), ,-in 2016 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 23),--,-in 2016 Auszahlungen für Investitions-förderungsmaßnahmen (Zeile 24),--,-in 2016 Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit (Zeile 25),--,-in 2016 davon: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögen (Zeile 22) Die für 2016 erforderlichen einmaligen Auszahlungsmittel sind überplanmäßig im Büroweg bereitzustellen; die für 2017 ff. einmalig und dauerhaft erforderlichen Auszahlungsmittel werden vom Kommunalreferat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 bei der Stadtkämmerei angemeldet. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 9330, Immobilienmanagement; Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Finanzierung bis Summe 9330 ten in ff. E (935) Summe

55 Seite 51 MIP neu: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 9330, Immobilienmanagement; Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Finanzierung bis Summe ff ten in E (935) Summe 13.4 Finanzierung, Auswirkung auf die Produktkosten Hinweis zu den Bau- und Investitionskosten Mit dem aktuell zur Genehmigung vorgelegten Nutzerbedarfsprogramm werden die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Theaterspielbetrieb der MVT am neuen Standort aufgezeigt. Gleichzeitig dient es als Anforderungsprofil und Arbeitsgrundlage für die potentiellen Anbieter, ihre Angebote als Generalübernehmer auszuarbeiten. Aussagen über den voraussichtlichen Investitionsbedarf werden erst mit der nächsten Beschlussfassung Auftragsvergabe an eine GÜ getroffen; dieser Beschlussfassung werden die Ergebnisse der zwischenzeitlich ausgearbeiteten Gesamtkonzepte der Wettbewerber vorgelegt. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wird darum auch noch nicht über das voraussichtliche Investitionsvolumen, sondern alleine über die nächsten Schritte zur vorgesehenen Beauftragung eines Generalübernehmers entschieden. Derzeit wird für die Investitionskosten eine Bandbreite zwischen 110 und 130 Mio. (ohne Unvorhergesehenes ) zugrunde gelegt, da diese Spanne auch aus Sicht der Stadtverwaltung eine realistische Grundlage für die von den Bewerbern einzureichenden Offerten widerspiegelt. In diesem Zusammenhang wurde bewusst auf die Vorgabe eines von vorneherein festgelegten Kostendeckels verzichtet, um auch weiterhin einen ergebnisoffenen Verlauf der Preisentwicklung des Vergabeverfahrens sicherstellen zu können. Die Vorgabe einer fixen Kostenobergrenze hätte nämlich zur Folge, dass sich die Anbieter hieran stärker orientieren und je nach vorgelegtem Baukonzept Einsparungspotentiale von vorne herein nicht in Form eines preiswerteren Angebots weitergeben sondern für sich vereinnahmen würden. Es wird daher erwartet, dass im Interesse einer aus Sicht der Stadt München gegebenen Wettbewerbsintensität beim Vergabeverfahren ein Anbieter ohne Vorgabe einer Kostenobergrenze die Preiskomponente stärker Rechnung berücksichtigen wird, da er in Konkurrenz zu den übrigen Wettbewerbern ansonsten riskiert, nicht zum Zuge zu kommen. Aussagen zur finanziellen Höhe des Investitionsvolumen werden somit erst mit der nächsten Stadtratsbefassung getroffen, wenn der Vollversammlung des Stadtrats die für die erforderliche Beauftragung eines Generalübernehmers entscheidungsrelevanten Informationen zu den eingereichten Gesamtkonzepten eines neuen Volkstheaters vorgelegt werden.

56 Seite 52 Bis dahin bleibt das finanzielle Engagement der LHM auf den im Rahmen dieser Beschlussvorlage vorgestellten Personaletat (Ziffer 13.3) und die Verfahrenskosten zur weiteren Begleitung des Vergabeverfahrens (vgl. Ausführungen des Baureferats zu Ziffer 10) sowie den Kosten zur Baufeldfreimachung durch das Kommunalreferat (Ziffer 13.1) beschränkt. Es entstehen darüber hinaus für die Stadt München bis zu dieser Grundsatzentscheidung keine weiteren finanzielle Verpflichtungen Finanzierung der Kosten der laufenden Verwaltung und der Investitionskosten für bewegliches Vermögen (Ersteinrichtung für neu zu schaffende Stellen) Wie bereits in den Ziffern bis dargestellt, kann die Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs weder durch Einsparungen noch aus den jeweiligen Referatsbudgets erfolgen. Über die Finanzierung muss sofort entschieden werden. Aufgrund der vorgesehen Terminplanung mit einem vorgesehenen Eröffnungstermin des Volkstheaters im Jahr 2021, sind die vorbereitenden Maßnahmen wie Abbruch- und Freimachung des künftigen Theatergeländes sowie die Zuschaltung des für die Umsetzung der Baumaßnahme unbedingt erforderlichen Personalbedarfes bereits in 2016 durchzuführen bzw. rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsmittel (Personalkosten und bewegliches Vermögen) werden genehmigt und in den Nachtragshaushaltsplan 2016 bzw. in den Haushaltsplan 2017 ff. aufgenommen. Eine Bereitstellung der zusätzlich benötigten Auszahlungsmittel für die Vorabmaßnahmen ist sofort erforderlich. Die für das laufende Haushaltsjahr benötigten Auszahlungsmittel werden als überplanmäßige Mitteilbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitgestellt Auswirkung auf die Produktkosten Baureferat: Die Finanzierung erfolgt aus dem Finanzmittelbestand. Das Produktkostenbudget für das Produkt Baudienstleistungen für städtische Hochbauten (Produktnummer ) erhöht sich in 2016 einmalig um , davon sind zahlungswirksam ab 2016 befristet auf 7 Jahre um , ebenfalls zahlungswirksam. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsmittel werden genehmigt und in den Nachtragshaushaltsplan 2016 / Haushaltsplan 2017 ff. aufgenommen.

57 Seite 53 Kommunalreferat: Für die neu zu schaffenden 2,0 VZÄ fallen auf Basis der Jahresmittelbeträge befristet bis jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von an. Für Ersteinrichtung der Arbeitsplätze entstehen einmalige Kosten von 4.740, für laufende Arbeitsplatzkosten ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von Für die Abbruch- und Freimachungskosten werden in 2016 insgesamt sowie in 2017 insgesamt benötigt. Das Produktkostenbudget (Produkt Immobilienmanagement) erhöht sich zahlungswirksam entsprechend der vorgenannten Beträge. Kulturreferat, Münchner Volkstheater GmbH: Das Produktkostenbudget (Produktes , Beteiligungsmanagement für die MVT) erhöht sich zahlungswirksam bei Finanzposition aufgrund der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um in 2016 bzw. um jährlich ab dem Jahr Angaben in Betriebszuschuss ALT bauprojektbezogene Erhöhung des Betriebszuschusses Betriebszuschuss NEU bis Auswirkungen auf das Produkt Beteiligungsmanagement der Münchner Volkstheater GmbH, Produktziffer : Die Kosten für das Produkt Beteiligungsmanagement der Münchner Volkstheater GmbH, Produktziffer , steigen bedingt durch die unter Ziffer dargestellten befristeten bauprojektbezogenen Erhöhung des Betriebszuschusses der Gesellschaft ab 2017 bis 2021 entsprechend und sind zahlungswirksam Beihilferechtliche Aspekte Die Investitionskosten der Stadt für den Bau des Münchner Volkstheaters sind mit dem Europäischen Beihilferecht (Artikel 107 ff. AEUV in Verbindung mit dem Sekundärrecht) vereinbar. Die Errichtung eines Theaters ist eine Infrastrukturmaßnahme. Seit den Entscheidungen der Unionsgerichte zum Flughafen Leipzig-Halle (EuGH, Urteil vom C288/11 P) ist das europäische Beihilferecht anzuwenden, wenn durch die öffentliche Hand Infrastruktur errichtet wird, die wirtschaftlich nur einem bestimmten Unternehmen zugute kommt. Die Beihilfe ist hier nach oben genannter Rechtsprechung in der Errichtung und Zur-Verfügung-Stellung eines neuen Theatergebäudes zu sehen.

58 Seite 54 Eine beihilferechtskonforme Ausgestaltung der Maßnahme ist gemäß Artikel 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) möglich, wenn der Schwellenwert für die Investitionsbeihilfe 100 Mio. nicht übersteigt (Artikel 4 z) AGVO). Sollte der Schwellenwert überschritten werden, ist eine Vereinbarkeit mit dem Europäischen Beihilferecht aufgrund der sog. Bundesrahmenregelung Kultur möglich. Diese Regelung befindet sich derzeit in der Verhandlungsphase zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium und ist für all die Kulturmaßnahmen in Deutschland vorgesehen, die den Schwellenwert von Artikel 4, 53 AGVO überschreiten. Von einer Genehmigung der Regelung durch die Europäische Kommission geht das Bayerischen Wirtschaftsministerium aus. Diese Rechtsansicht ist mit dem Kulturreferat-RL-RA, dem Direktorium-RA und dem Referat für Beihilfepolitik im Bayerischen Wirtschaftsministerium abgestimmt. 14. Prüfung des NBP durch das Kommunalreferat Die wesentlichen Grundlagen für das vorliegende Nutzerbedarfsprogramm, das sich aus dem Raum- und Funktionsprogramm und der Funktionalen Leistungsbeschreibung zusammensetzt, wurden im Jahr 2014 erarbeitet und im Dezember 2014 vom Stadtrat genehmigt. Das Kommunalreferat war an diesem Verfahrensschritt nicht beteiligt. In den folgenden Monaten wurden das Nutzerbedarfsprogramm überarbeitet sowie ein Raum- und Funktionsprogramm sowie eine Funktionale Leistungsbeschreibung mit insgesamt rund Seiten Umfang erstellt. Das Kommunalreferat hält das nun vorliegende Konzept für vernünftig und schlüssig. Damit wird eine zu einem Theater umgebaute Turnhalle durch ein modernes, zukunftsfähiges Theater, das eine Laufzeit von Jahrzehnten hat, ersetzt. Es war Stadtratsauftrag, das Münchner Volkstheater am Standort Viehhof zu erhalten. Diesem Auftrag hätte man auch durch eine neue, umgebaute Turnhalle nachkommen können. Die vorliegenden Planungen bilden jedoch ein Theater ab, das in ähnlicher Form bereits mehrmals in der Bundesrepublik realisiert wurde. Es ermöglicht eine größere Dichte von Aufführungen und bietet breitere künstlerische Möglichkeiten. Dies wird aber auch zu höheren Betriebskosten führen. Eine Abwägung dieser kulturellen Flexibilität mit möglichen Bau- und Betriebskosten kann vom Kommunalreferat nicht geleistet werden. Eine Hauptaufgabe des Kommunalreferats besteht darin, Transparenz für die politischen Entscheider herzustellen. Dies ist mit dieser Beschlussvorlage gelungen. Es werden einzelne Bereiche des Theaters beschrieben und begründet, Vergleiche zu anderen Bühnen gezogen, ein Rahmen für die zu erwartende Investitionssumme genannt sowie die Folgekosten am neuen Standort aufgezeigt. Zusätzlich hat das Kommunalreferat 48 Fragen zum Nutzerbedarf mit einem technischen Schwerpunkt formuliert, die von der MVT GmbH beantwortet wurden (siehe Anlage H). Die Ausführungen des Münchner Volkstheaters sind grundsätzlich plausibel und nachvollziehbar und geben keine Anhaltspunkte für überzogene Inhalte des Raum- und Funktionsprogramms und der Funktionalen Leistungsbeschreibung.

59 Seite Entscheidungsvorschlag Der im Vortrag dargestellte Nutzerbedarf und das Raumprogramm (Stand März 2016) wie unter Ziffer 5 und 8 ausgeführt wird genehmigt. Das Baureferat wird gebeten, das GÜ-Verfahren auf Basis der RUF und FLB gemäß Ziffer 10 durchzuführen. Im Übrigen werden die erforderlichen Anträge zur Finanzierung, Personalgestaltung und den zu erledigenden Anträgen gestellt. 16. Stadtrats- und Bezirksausschussanträge sowie Petitionen 16.1 Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom (Anlage B) Der Antrag lautet: 1. Beim Bau des Volkstheaters werden mindestens 10 Teilnehmerteams (Architekt(in) und Generalübernehmer(in)) aufgefordert, sich an dem Auswahlverfahren mit Wettbewerb zu beteilgen. 2. Die Architekturqualität erhält gegenüber weiteren Aspekten wie z. B. Preis etc. ein hohes, entscheidendes Gewicht. Begründung: Der Bau des Volkstheaters auf dem Viehhofgelände ist eine anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe, die nicht alltäglich ist. Mit dem Theater stellt sich die Stadt selbst dar. Insofern muss ein Wettbewerbsverfahren dafür sorgen, dass die Jury genügend Auswahlmöglichkeiten hat und dass der Architekturqualität die entscheidende Bedeutung zukommt. Mit dem Grundsatzbeschluss Klärung der Bauherrenrolle; weitere Vorgehensweise durch den gemeinsamen Beschluss des Kultur und Kommunalausschusses am und der Vollversammlung am wurde einer Generalübernehmervergabe grundsätzlich zugestimmt. Um keine Zeit zu verlieren, wurde auch der sofortigen Einholung von Interessensbekundungen mittels des für das GÜ-Verfahren erforderlichen Teilnahmewettbewerbs zugestimmt. Erfahrungsgemäß ist für die vorliegende komplexe Aufgabe - Planung und Bau eines Theaters - der zu erwartende Teilnehmerkreis für ein solches GÜ-Verfahren nicht sehr groß. Wird die Anzahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren zu groß gewählt, sinkt die Chance für den einzelnen, sich bewerbenden Generalübernehmer, am Ende erfolgreich bei der Erlangung des Auftrages sein zu können. Das hätte dann die Konsequenz, dass schon das Interesse am Teilnahmewettbewerb mitzumachen auf ein Minimum absinkt. Daher macht es Sinn, wie im Vortrag unter Ziffer 10 dargestellt nach dem Teilnahmewettbewerb nur maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren, d.h. zur Ausarbeitung von Plänen und zur Abgabe eines Angebotes einzuladen. Im übrigen kann eine nachträgliche Veränderung der Teilnehmerzahl ohne Aufhebung des gesamten Teilnahmewettbewerbs aus rechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden.

60 Seite 56 Im Verhandlungsverfahren ist die Gewichtung von Städtebau und Architektur außerordentlich hoch; darüber hinaus wird bei der Bewertung eine überzeugende Architekturlösung durch die Einführung eines sogenannten K.O.-Kriteriums sicher gestellt. (vgl. hierzu im Einzelnen unter Ziffer 10.3 des Vortrages). Damit ist gewährleistet, dass für die Bauaufgabe ein optimales Ergebnis erzielt werden kann. Dem Antrag wird insoweit entsprochen. Der Stadtratsantrag Nr / A ist somit geschäftsordnungsgemäß erledigt Kino Open Air in der Nähe des Viehhofs weiter ermöglichen! Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Marian Offman vom (Anlage C) Mit Ziffer 1 des Antrags wird gefordert: "Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie lange das beliebte Kino Open Air auf dem Gelände des Viehhofes noch verbleiben kann, bevor der Bau des Volkstheaters beginnt, damit der Betreiber Planungssicherheit hat." Das Kommunalreferat führt unter Ziffer 12 Vorgezogene Maßnahmen aus, dass der Verbleib des Kinobetriebes bis Oktober 2016 sicher gestellt ist. Bereits mit dem Beschluss der Vollversammlung am wurde unter Ziffer 7.5 des Referentenvortrags die Petition "Bearbeitung der Online-Petition 'München Viehhof, Erhalt und Koexistenz: Gewerbe und Viehhof-Kino-Open-Air-Festival müssen bleiben!'" behandelt. Der Stadtrat hat die Petition zur Kenntnis genommen. Der Petent wurde durch die Verwaltung mit vom des Kulturreferates über das Ergebnis informiert. Dem Antrag wird insoweit entsprochen. Der Stadtratsantrag Nr / A Ziffer 1 ist somit geschäftsordnungsmäß erledigt. Ziffer 2 des Stadtratsantrags Nr / A 01950: "Da eine Unterbringung im Viehhof, während der Bauzeit des Volkstheaters und auch danach, nach Auskunft der Verwaltung nicht möglich ist, wird geprüft, ob das Kino Open Air nicht auf dem nahen Gelände der Großmarkthalle einen Standplatz finden kann." Die Markthallen München planen voraussichtlich ab dem Jahr 2020 den Neubau der Großmarkthalle. Nach einem Umzug aus der alten Großmarkthalle in den geplanten Neubau der Großmarkthalle östlich der Thalkirchner Straße, ergeben sich westlich und südlich des Großmarktareals Flächenpotenziale, die langfristig umstrukturiert und einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Aus stadtplanerischer Sicht wäre auf diesen Flächenpotenzialen die Unterbringung des Kino Open Air grundsätzlich vorstellbar. Eine etwaige Vergabe eines geeigneten Grundstücks zu gegebener Zeit erfordert eine grundlegende Prüfung durch das Kommunalreferat.

61 Seite 57 Die Ziffer 2 des genannten Antrags kann daher heute noch nicht abschließend behandelt werden und bleibt insoweit aufgegriffen Architekturqualität für den Bau des Volkstheaters sichern Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 02 LudwigsvorstadtIsarvorstadt vom (Anlage D) Der Antrag lautet: 1. Beim Bau des Volkstheaters werden mindestens 10 Teilnehmerteams (Architekt(in) und Generalübernehmer(in)) aufgefordert, sich an dem Auswahlverfahren mit Wettbewerb zu beteilgen. 2. Die Architekturqualität erhält gegenüber weiteren Aspekten wie z. B. Preis etc. ein hohes, entscheidendes Gewicht. Begründung: Der Bau des Volkstheaters auf dem Viehhofgelände ist eine anspruchsvolle Wettbewerbsaufgabe, die nicht alltäglich ist. Mit dem Theater stellt sich die Stadt selbst dar. Insofern muss ein Wettbewerbsverfahren dafür sorgen, dass die Jury genügend Auswahlmöglichkeiten hat und dass der Architekturqualität die entscheidende Bedeutung zukommt. Dieser Bezirksausschussantrag ist identisch mit dem Stadtratsantrag Nr / A Auf die Ausführungen unter Ziffer 16.1 wird verwiesen. Der Bezirksausschussantrag Nr / B ist somit satzungsgemäß erledigt Petitionen Petition Volkstheater in die Großmarkthalle, 200 Wohnungen mehr in den Viehhof (Anlage E) In der Petition werden mehrere Zielsetzungen formuliert. Der Kulturausschuss soll ein endgültiges Nutzerbedarfsprogramm beschließen. Dies erfolgt mit dieser Vorlage. Mit dem Beschluss Zukunftssicherung der Markthallen München vom wird das Kommunalreferat beauftragt, die Umstrukturierung des Viehhofgeländes von den Planungen/ Entwicklungen des Großmarktgeländes abzukoppeln und in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und unter Mitwirkung der Stadtkämmerei, des Referates für Arbeit und Wirtschaft sowie des Referates für Gesundheit und Umwelt, die Eckdaten zur Umstrukturierung des Viehhofgeländes unter Berücksichtigung der unter Ziff 4.3 (des Beschlusses Zukunftssicherung der Markthallen München) dargestellten Themen zu erarbeiten. Dazu wird im Rahmen der sog. Testplanung "Viehhofgelände" in enger Zusammenarbeit des Grundstückseigentümers Kommunalreferat und MHM sowie des Referats für Stadtplanung und Bauordnung an einem Konzept für die Nachfolgenutzung (u.a. Gewerbe dund Wohnen) des Areals gearbeitet.

62 Seite 58 Eine erneute nochmalige Prüfung der Standortfrage ist nicht erforderlich, da die Vollversammlung des Stadtrats ihre Entscheidung vom (Vorlagen Nr / 00928), die weiteren Standortplanungen alleine auf das Viehhofgelände auszurichten, noch einmal mit Beschluss vom (Vorlagen Nr.: / V 05367) bekräftigt hat. Den Anliegen der Petition ist somit entsprochen Petition Bebauung des Viehhof-Geländes - Standort Volkstheater (Anlage F) Auch diese Petition hat ebenfalls mehrere bzw. identische Zielsetzungen zu Ziffer , u. a. Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für Wohnen und Gewerbe Keine Entscheidung unter Zeitdruck Erneute Prüfung des Standorts Großmarkthalle Auf die oben stehenden Ausführungen unter wird verwiesen. Den Anliegen der Petition ist somit entsprochen Aufgegriffene Anträge Die zuletzt im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelten Anträge Nr / A von Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer, Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Siegfried Benker, Herrn StR Dr. Florian Roth, Herrn StR Thomas Niederbühl vom und Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom bleiben weiterhin geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. Die zuletzt im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelten Anträge des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr / B 00815/816 vom bleiben satzungsgemäß aufgegriffen. 17. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht kein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses. Der BA 2 erhält die Vorlage zur Kenntnis. 18. Abstimmungen / Stellungnahmen / Mitzeichnungen Die Beschlussvorlage wurde gemeinsam durch das Kultur- und Kommunalreferat sowie die MVT erstellt. Sie ist mit dem Baureferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei abgestimmt.

63 Seite 59 Das Baureferat und das Referat für Stadtplanung für Bauordnung haben der Vorlage zugestimmt. Die erbetenen Änderungen wurden in die Vorlage eingearbeitet. Das Personal- und Organisationsreferat hat mit Schreiben vom (Anlage K) der Vorlage mit folgender Ergänzung im Referentenvortrag zugestimmt: Das Personal- und Organisationsreferat ist als Querschnittsreferat der Landeshauptstadt München betroffen, wenn zusätzliche Stellen eingerichtet und besetzt werden, sowie das gewonnene Personal betreut werden muss. Betroffen sind regelmäßig die Abteilung 1 Recht, die Abteilung 2 Personalbetreuung, die Abteilung 3 Organisation, die Abteilung 4 Personalleistungen sowei die Abteilung 5 Personalentwicklung, Bereich Personalgewinnung. Das POR wird den sich durch diese Beschlussvorlage ergebenden zusätzlichen Aufwand zu gegebener Zeit gesondert im zuständigen VPA geltend machen. Die Stellungnahme der Stadtkämmerei vom wird hier wiedergegeben; die haushaltstechnischen Anmerkungen wurden in die Vorlage eingearbeitet: Die Stadtkämmerei trägt die grundsätzliche Entscheidung, das Volkstheater auf dem Viehhofgelände neu zu errichten, mit. Das im Vergleich zu der Situation in der Brienner Straße erweiterte Nutzerbedarfsprogramm und auch die im Vergleich zum Beschluss vom vergrößerte Bruttogeschossfläche von m² auf nun m² kann seitens der Stadtkämmerei fachlich nicht beurteilt werden. Grundlage der Stellungnahme ist das Verständnis der Beschlussvorlage, dass aus dem Vergabeverfahren nicht automatisch ein Auftrag zu erteilen ist, sondern dass der Stadtrat ohne Begründung die Möglichkeit hat, die Maßnahme zu stoppen. Seitens der Stadtkämmerei ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum den Bietern keine ehrgeizige Zielvorgabe bei den Kosten vorgegeben wird. Dies würde das wirtschaftliche Risiko teurer Planungen eingrenzen. Der angegebene Kostenrahmen von Mio. plus 7 Mio. für die Baufeldfreimachung plus Aufwandsentschädigung für die Bieter plus angemessene monetäre Risikovorsorge (S. 35) ist in dieser Unbestimmtheit als Entscheidungsgrundlage auch für den jetzigen Stand nicht akzeptabel. Auch die Größenordnung der Kosten des Kostenrahmens ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar: zwei Referenztheater sind ein Opernhaus (Staatstheater!) bzw. ein Operettenhaus mit vermutlich über an ein Sprechtheater hinausgehenden Anforderungen Die Hochrechnung der Kosten der Referenztheater auf den Standort München mit dem Regionalfaktor des BKI kann nicht akzeptiert werden, weil er kein Marktpreisfaktor ist2. Die Anwendung des BKI (Flächen- und Kostenkennwerte) wird nicht in Frage gestellt. Es erscheinen die hochgerechneten Projektkosten ohne Risiko im Vergleich zu den zu den Sanierungsmaßnahmen der viel größeren und baulich komplizierten Kammerspie- 2 Denn der Regionalfaktor ist ein Mittelwert und erstreckt sich über alle Bauaufgaben und sagt lediglich aus, dass in München ca. 40 % teurer gebaut wird als im Bundesdurchschnitt. Dies kann auch höhere Standards und besondere Bauanforderungen beinhalten. Darüber hinaus geht die Stadtkämmerei davon aus, dass die Anbieter deutschlandweit agieren und es daher zu keinen wesentlichen regionalen Preisunterschieden kommen sollte.

64 Seite 60 len (110 Mio. ) und des Deutschen Theaters (94 Mio. ) als zu hoch, auch unter Berücksichtigung einer Baupreissteigerung. Es sollte aus Sicht der Stadtkämmerei eine ehrgeizige Zielgröße für die Angebotssumme, durchaus 90 Mio. brutto vorgegeben werden, die Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe ist. Diese Zielgröße würde keinesfalls eine Projektkostenobergrenze darstellen, die dann erst im nächsten Schritt (Beschluss 2017) feststeht. Nach Verständnis der Stadtkämmerei müsste entsprechend der Wertungsmatrix (S. 31) ein Erreichen der Zielgröße zu 5 Punkten, ein Überschreiten der Zielgröße um mehr als 30 % zum Ausschluss des Angebots führen. Basis der vorliegenden Wertungsmatrix ist ein nicht begrenzter günstigster Angebotspreis, der auch über dem angegebenen Kostenrahmen liegen könnte. Der Stadtrat müsste dies Angebot zwar nicht annehmen, müsste in Folge aber ein neues Planungsverfahren mit entsprechendem Zeitverzug beauftragen. Die vorsorgliche Ankündigung der Münchner Volkstheater GmbH (MVT) nach einem höheren Betriebszuschuss im neuen Haus wird seitens der Stadtkämmerei nicht akzeptiert. Dem Theater sollte es durch den Umzug aus den beengten und teilweise durchaus auf Grund seiner ursprünglichen Funktion als Sporthalle für ein Theater ungeeigneten Räumlichkeiten in einen Neubau ermöglicht werden, einfacher und wenig aufwändig Inszenierungen anbieten zu können. Deswegen sollte es eigentlich Ziel der MVT sein, gleichbleibendes hohes Niveau mit einem geringeren Zuschussbedarf in einem neuen, auf Theaterbedürfnisse zugeschnittenen Gebäude zu erreichen. Antrag Zif. 4 ist daher ersatzlos zu streichen. Umfang und damit verbundene Kosten und Zuschussbedarf einer neuen Produktionsqualität und -umfang ist einem eigenen Stadtratsbeschluss vorzubehalten. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Funktionalität des Theaters im Vergleich zur Städtebaulichen und architektonischen Qualität (Matrix S. 31) kein k.o-kriterium darstellt. Absolute wirtschaftliche Voraussetzung für eine Vergabe an einen Generalübernehmer ist, dass es seitens des Auftraggebers weder zu letztlich (sehr) teuren Nachträgen noch zu Einmischungen in den Bauablauf kommt, der Behinderungsanzeigen des Auftragnehmers rechtfertigen könnte. Die Ausführungen der Stadtkämmerei zu einer Zielvorgabe bei den Kosten sind für das Kommunalreferat nachvollziehbar. Im Rahmen der Projektarbeit und auch im Aufsichtsrat der MVT GmbH wurde dieses Thema intensiv diskutiert, abgewogen und ein Kostendeckel letztlich verworfen. Das Baureferat hat eindringlich auf die Gefahr einer schlechten Ausführungsqualität hingewiesen.

65 Seite Unterrichtung der Korreferenten und der Verwaltungsbeiräte Der Korreferentin des Kommunalreferates, Frau Stadträtin Ulrike Boesser, und dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Jens Röver wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. Dem Korreferenten des Kulturreferates, Herrn Stadtrat Richard Quaas, und dem Verwaltungsbeirat für Eigenbetrieb der Münchner Kammerspiele, Darstellende Kunst, Deutsches Theater und Volkstheater, Herrn Stadtrat Dr. Wolfgang Heubisch, wurde ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. 20. Beschlussvollzugskontrolle Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil der Stadtrat hinsichtlich der Vergabe an einen Generalübernehmer erneut befasst wird. Auf die Ausführungen bei Ziffer 10.3 wird verwiesen. II. Antrag der Referenten 1. Der im Vortrag dargestellte Nutzerbedarf und das Raumprogramm (Stand März 2016) wird genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, das GÜ-Vergabeverfahren, wie unter Ziffer 10.1 beschrieben, auf Basis von RUF und FLB durchzuführen. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt die beihilferechtlichen Mitteilungen zu veranlassen. Auf Ziffer 13.5 des Referentenvortrags wird verwiesen. 4. Über den von der MVT unter Ziffer 13.2 dargestellten Mehrbedarf (Betriebskostenzuschuss) ab 2021 in Höhe von rd. 4,5 Mio. wird der Stadtrat mit dieser Vorlage informiert. Das Kulturreferat wird beauftragt, zu gegebener Zeit die Vollversammlung des Stadtrats zur Neufestlegung des Betriebszuschusses der MVT für den Spielbetrieb in einem neuen Theater im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage zu befassen. 5. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag (Ziffer 13.3) wird zugestimmt. Das Kulturreferat wird beauftragt, die im Zuge des vorgesehenen Theaterneubauprojekts anfallende befristete jährliche Erhöhung des Betriebsmittelzuschusses der MVT (Produkt Beteiligungsmanagement für die MVT, Produktziffer ; Finanzposition ist , Sachkonto: , Innenauftrag: ) von jeweils für die Jahre 2017 bis 2021 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 bei der Stadtkämmerei anzumelden.

66 Seite Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Form des über die Jahre des Befristungszeitraumes (2016 bis 2023) unterschiedlich anfallenden Personalbedarfes entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich BR 121 "Hochbau" Unterabschnitt 6010 im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2016 / Haushaltsplanaufstellung 2017 ff bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Baureferat wird beauftragt, die Einrichtung der unter Ziff beschriebenen 3 Stellen (befristet für 7 Jahre ab Besetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 40 % des Jahresmittelbetrages. Außerdem wird das Baureferat beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Form des über die Jahre des Befristungszeitraumes (2016 bis 2023) unterschiedlich anfallenden Sachmittelbedarfes im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2016 / Haushaltsplanaufstellung 2017 ff bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget (Produkt ) "Baudienstleistungen für städtische Hochbauten" erhöht sich vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung im Juli 2016 ab 2016 zahlungswirksam befristet für 7 Jahre um Euro (Produktauszahlungsbudget). Schließlich wird das Baureferat beauftragt, die aus seiner Sicht unter Ziffer des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. Die erforderlichen Auszahlungsmittel für die Bieterentschädigung in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. werden genehmigt. Sie werden bei FiPo über den Nachtragshaushaltsplan 2016 und über die entsprechende Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes (siehe Ziffer 8 des Antrags) bereit gestellt. 7. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtung von zwei Stellen (2,0 VZÄ) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen und die für das laufende Haushaltsjahr 2016 benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von als überplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen sowie die ab 2017 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von bis zu 40% des Jah-

67 Seite 63 resmittelbetrages. Außerdem wird das Kommunalreferat beauftragt, die für den Abbruch in 2016 benötigten Auszahlungsmittel in Höhe 1,7 Mio. auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. Die für 2017 erforderlichen Auszahlungsmittel für die weiteren Abruchkosten in Höhe von sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2017 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Kommunalreferat wird weiter beauftragt, die mit der Schaffung der beiden Stellen verbundenen einmaligen (investiven) Sachauszahlungsmittel für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze i.h.v und die für laufende Büroarbeitsplatzkosten im Jahr 2016 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 800 als überplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen sowie die für laufende Büroarbeitsplatzkosten ab dem Jahr 2017 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von /Jahr im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produktes Immobilienmanagement erhöht sich um (2016), (2017) und um jährlich (ab ); davon sind sämtliche Beträge zahlungswirksam. 8. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 3014, Immobilienmanagement; Münchner Volkstheater Neubau Gesamtkos- Fianzierung Summe ff 3014 ten in bis B ff (940) Summe MIP neu: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 3014, Immobilienmanagement; Münchner Volkstheater Neubau 0640 Gesamtkos- Fianzierung Summe ten in bis B (940) Summe

68 Seite 64 MIP alt: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6010, Maßnahmennummer 9330, RF 001 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung Summe 9330 ten in bis ff B (935) Summe MIP neu: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 6010, Maßnahmennummer 9330, RF 001 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung Summe ff 9330 ten in bis B (935) Summe MIP alt: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 9330, Immobilienmanagement; Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung Summe 9330 ten in bis ff E (935) Summe MIP neu: Investitionsliste 1, Unterabschnitt 0640, Maßnahmennummer 9330, Immobilienmanagement; Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Gesamtkos- Fianzierung Summe 9330 ten in bis ff. E (935) Summe 9. Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Der Antrag Nr / A von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Johann Stadler, Herrn StR Marian Offman vom Ziffer 1 ist geschäftsordnungsmäß erledigt. Die Ziffer 2 des Antrags bleibt aufgegriffen.

69 Seite Der Antrag Nr / B des Bezirksausschusses 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom ist satzungsgemäß erledigt. 12. Die Petitionen werden zur Kenntnis genommen und sind erledigt / behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 13. Der zuletzt im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelte Antrag Nr / A von Herrn StR Michael Leonhart, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer, Herrn StR Nikolaus Gradl, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Monika Renner, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Frau StRin Regina Salzmann, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Siegfried Benker, Herrn StR Dr. Florian Roth, Herrn StR Thomas Niederbühl vom bleibt weiterhin geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. 14. Der zuletzt im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelte Antrag Nr / A von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Elisabeth Schmucker vom bleibt weiterhin geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. 15. Die zuletzt im Rahmen der Vollversammlung des Stadtrats vom behandelten Anträge des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr / B 00815/816 vom bleiben satzungsgemäß aufgegriffen. 16. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Der Referent Josef Schmid 2. Bürgermeister Axel Markwardt Berufsmäßiger Stadtrat Dr. Hans-Georg Küppers Berufsmäßiger Stadtrat

70 Seite 66 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an das Direktorium - Dokumentationsstelle Stadtkämmerei z.k. V. Wv. Kommunalreferat - Immobilienmanagement IM-KS-KULT Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An die Münchner Volkstheater GmbH, Brienner Straße 50, München das Kulturreferat StD das Kulturreferat, RL-BM das Kulturreferat GL 2, GL 3 das Kommunalreferat R 1 das Kommunalreferat GL 1, GL 2 das Kommunalreferat IS-KD-G-S das Kommunalreferat IM-KS das Kommunalreferat IM-TK das Kommunalreferat MHM-WL das Baureferat H 1, RG 1, RG 4 die Stadtkämmerei HA das Personal- und Organisationsreferat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II / 23P das Direktorium HA II / V1 (Antrag Nr / A und Nr / A 01950) das Direktorium HA II / BA-Geschäftsstelle Mitte (Antrag Nr / B 02084) das Direktorium HA II / V2 (Az. D-II/V2 Hu und D-II/V2 Hu ) den Vorsitzenden des BA 2 die Fraktionssprecher bzw. Fraktionssprecherinnen des BA 2 z.k. Am

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