Zahlen & Fakten. Ausgabe 2017

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1 Zahlen & Fakten Ausgabe 2017 Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Coopérative des auteurs et éditeurs de musique Cooperativa degli autori ed editori di musica

2 Über die SUISA Wer ist die SUISA? Eine nicht profitorientierte Genossenschaft von über Komponisten, Textautoren und Musikverlegern der Schweiz und Liechtensteins. Repräsentantin von weltweit rund zwei Millionen Urhebern Komponisten, Textautoren, Arrangeuren und Musikverlegern. Bindeglied zwischen den Musikurhebern/-verlegern und denjenigen, die Musik öffentlich nutzen. Was macht die SUISA? Sie verhandelt mit den Nutzerverbänden angemessene Tarife für Musiknutzungen aller Art. Sie erteilt an rund Kunden bzw. Nutzer Lizenzen für die Aufführung, Sendung und Vervielfältigung von Musik. Sie stellt Rechnung im Namen der Urheber/Verleger und verteilt das Geld an die Musikurheber/-verleger, deren Werke genutzt wurden. Sie verteilt von 100 Franken, die eingenommen werden, rund 88 Franken an die Bezugsberechtigten. Sie entwickelt, betreibt und lizenziert technische Lösungen für das Management von Urheberrechten. «Die SUISA hat mich auch immer wieder beratend unterstützt, etwa beim Abschliessen eines Vertrags.» MARIA BONZANIGO Was bringt eine SUISA-Mitgliedschaft? Musikurheber/-verleger erhalten Geld, wenn ihre Werke gesendet, vervielfältigt und aufgeführt werden. Die SUISA unterhält eine Urheber- und Verleger-Fürsorgestiftung und hilft damit, das Einkommen aus Urheberrechten für ihre Mitglieder auch im Alter zu sichern. Die SUISA finanziert die FONDATION SUISA, die seit 1989 das schweizerische Musikschaffen fördert. Mehr unter: Die SUISA setzt sich für ein zeitgemässes Urheberrecht und die Lizenzierung von neuen Nutzungsformen ein. «Der Jazzpreis 2009 der FONDATION SUISA hat mir finanziellen Raum für die Entwicklung meiner Musik gegeben.» COLIN VALLON Wie ist die SUISA organisiert? Die SUISA ist eine nicht profitorientierte Genossenschaft. Die Komponisten, Textautoren und Verleger sind die Genossenschafter. Deren Generalversammlung wählt u.a. die 15 Mitglieder des Vorstandes. Die Geschäftsleitung ist vom Vorstand gewählt. Sie besteht seit aus Andreas Wegelin, Vincent Salvadé und Irène Philipp Ziebold. Die SUISA beschäftigt 209 Mitarbeitende bei 176,4 Vollzeitstellen. Mit Standorten in Zürich, Lausanne und Lugano ist die SUISA in drei Landesteilen präsent.

3 Wer braucht eine Lizenz der SUISA? Alle, die Musik ausserhalb des privaten Rahmens verwenden, müssen sich bei der SUISA melden. Die SUISA stellt dann eine Lizenz für die entsprechende Nutzung aus. Die Lizenzkosten sind in Tarifen geregelt, die mit den massgeblichen Nutzerverbänden (GastroSuisse, Swico usw.) regelmässig ver - handelt werden. Je höher der Stellenwert der Musik, desto höher ist der Tarifansatz. Für ein Konzert ist er deshalb deutlich höher als für Hintergrundmusik in einem Verkaufslokal. Nutzungsbeispiele und Kunden Nutzung Konzert Radio- und Fernsehsendung Tanzmusik Partys mit Musik ausserhalb des Gastgewerbes Hintergrundmusik im Verkaufsbetrieb Herstellung von Tonträgern Hotel-Video Musik für Filme und Werbespots Herstellung/Import von Speichermedien, auf die Musik kopiert wird Internet: Downloadshop/Streamingdienst Kunde Konzertveranstalter Radio- und Fernsehsender Diskotheken, Clubs, Hoteliers und Gastwirte Veranstalter der Party Ladenbesitzer Tonträgerproduzenten Hoteliers und Gastwirte Filmproduzenten Hardware-Importeure bzw. -Hersteller Digital Service Provider (z.b. itunes, Spotify usw.) Woher stammen die Einnahmen? Die SUISA unterscheidet zwischen Lizenzen für Vervielfältigungsrechte, Aufführungs- und Senderechte sowie Vergütungsansprüchen (Kompensationsleistung für Privatkopien). Die Einnahmen aus CD-Produktionen (Vervielfältigungsrechte) gehen seit Jahren kontinuierlich zurück. Dieser Rückgang wird noch nicht aufgefangen durch die Einnahmen aus den Online- Angeboten mit Musik. Dagegen haben die Einnahmen aus Konzerten (Aufführungsrechte) und Radio/TV (Senderechte) zugenommen. Die Einnahmen bei den Vergütungsansprüchen stammen aus den Tarifen für elektronische Speichermedien wie z.b. Smartphones, Tablets, MP3-Player oder beschreibbare CDs und DVDs. Einnahmen Inland Mio. CHF 2016 Total: 136,1 46,4 6,6 6,1 Senderechte Aufführungsrechte Vervielfältigungsrechte Online Vergütungsansprüche 66,8 10,2

4 Musik ein internationales Geschäft Musik ist ein Importprodukt. Auch in der Schweiz wird mit Musik von amerikanischen oder englischen Komponisten am meisten Umsatz erzielt. Deshalb fliesst ein Grossteil der Lizenzeinnahmen in diese Länder. Doch auch Musikschaffende aus Afrika, Lateinamerika oder der Karibik haben Anspruch auf Geld, wenn ihre Musik in der Schweiz gespielt wird. Umgekehrt erhalten SUISA-Mitglieder auch Geld aus dem Ausland, wenn ihre Musik dort aufgeführt und gesendet wird. Wichtigste Partnerländer der SUISA sind Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und die USA. Paneuropäische Lizenzierung Bei der Verbreitung von Musik unserer Mitglieder im Internet lizenziert die SUISA seit 2012 bei grossen Anbietern wie itunes oder Google europaweit. Damit haben unsere Mitglieder Gewähr, Lizenzeinnahmen schneller und auf direktem Weg zu bekommen. «Ich lebe von der Musik, in jedem Bezug. Die SUISA ist für mich eine Geschäftspartnerin von sehr grosser Bedeutung.» FRIDOLIN «FREEDO» WALCHER Wohin gehen die Lizenzgelder? Zahlen für 2016 in 1000 CHF aus dem Ausland ins Ausland Europa Asien Australien Amerika Afrika 10 67

5 Wie funktioniert die SUISA? Urheber und Verleger Urheber: Komponist, Textautor Verleger Schwestergesellschaften* 3 Nutzungsmeldung 5 Lizenzzahlung 1 Mitgliedschaft 2 Werkanmeldungen 7 Verteilung/Auszahlung 6 Identifizierung von Werken und Beteiligten 4 Lizenzierung Nutzer Gastgewerbe, Hotellerie Sender Tonträger Online Veranstalter 1 Mitgliedschaft Ein Urheber oder ein Verleger wird Mitglied, indem er mit der SUISA einen Wahrnehmungsvertrag abschliesst. Der Vertrag verpflichtet die SUISA, Geld dafür einzuziehen, wenn die Musik des Mitglieds gesendet, aufgeführt oder vervielfältigt wird. 2 Werkanmeldungen Das Mitglied meldet der SUISA alle Werke, die es geschaffen hat. Sind an einem Werk mehrere Urheber/ Verleger beteiligt, so werden ihre prozentualen Anteile daran festgesetzt. 3 Nutzungsmeldung Ein Nutzer meldet der SUISA, welche Werke er wie oft aufführt, sendet oder vervielfältigt. Er beantragt damit eine Lizenz für die Nutzung. Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis zur Nutzung gegen Entgelt. 4 Lizenzierung Die SUISA erteilt dem Nutzer eine Lizenz und stellt stellvertretend für die Urheber/Verleger eine Rechnung. 5 Lizenzzahlung Der Nutzer bezahlt die Lizenz gemäss Tarif. Bei regelmässigen Kunden sind die Konditionen in einem Vertrag geregelt. 6 Identifizierung Die gemeldeten Werke werden identifiziert und die Anteile der beteiligten Urheber/Verleger ermittelt. 7 Verteilung/Auszahlung Jeder Urheber/Verleger erhält seinen Anteil aus der Nutzung der Werke, an denen er beteiligt ist. Ist der Urheber/ Verleger Mitglied einer ausländischen Urheberrechtsgesellschaft, so wird das Geld via diese Schwestergesellschaft * verteilt. * Schwestergesellschaften: Durch Verträge mit ausländischen Urheberrechtsgesellschaften kann die SUISA auch die Werke ausländischer Musikschaffender lizenzieren. Im Gegenzug lizenzieren die ausländischen Gesellschaften in ihrem Territorium die Nutzung des bei der SUISA gemeldeten Repertoires und überweisen dafür Lizenzerträge an die SUISA zur Verteilung.

6 154,3 Mio. Einnahmen Die Einnahmen der SUISA im Jahr 2016 stammen aus der Verwertung von Urheberrechten von Künstlern wie Seven sowie aus Nebeneinnahmen. CHF 88 von CHF 100 gehen an die Künstler Von 100 Franken, die eingenommen werden, verteilt die SUISA rund 88 Franken an Bezugsberechtigte wie Fridolin «Freedo» Walcher. 2,7 Mio. für Schweizer Musik Die SUISA förderte 2016 mit 2,7 Mio. Franken über die FONDATION SUISA die Schweizer Musik im In- und Ausland. Davon profitieren Komponisten wie Colin Vallon Werkanmeldungen Die Anzahl angemeldeter Werke erreichte 2016 einen neuen Höchstwert. Dies zeugt vom aktiven Schaffen von Komponisten wie David Philip Hefti. 128,9 Mio. 209 für Urheber und Verleger Aus den Einnahmen 2016 sowie dem Kostenausgleichs- fonds können 128,9 Mio. Franken an Verleger, Textautoren und Komponistinnen wie Maria Bonzanigo verteilt werden. Mitarbeitende Bei 176,4 Vollzeitstellen kümmern sich 209 SUISA-Mitarbeitende um die Belange unserer Mitglieder und Kunden. 100 Schwestergesellschaften Die SUISA vertritt in der Schweiz das Weltrepertoire an Musik und hat hierfür Verträge mit weltweit über 100 Schwestergesellschaften. 8 Mio. für die soziale Vorsorge 7,5 % der Einnahmen aus den Aufführungs- und Sende- rechten aus der Schweiz und Liechtenstein gehen an die soziale Vorsorge unserer Mitglieder waren dies 8 Mio. Franken. Herausgeberin SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, suisa@suisa.ch Redaktion Giorgio Tebaldi Übersetzung Yves Schmutz, Giusy Righetto, Chantal Kiolbassa-Gandini, Supertext AG Gestaltung Crafft Kommunikation AG Foto Titelseite Seven by Tabea Hüberli Fotos Tabea Hüberli Druck Schellenberg Druck AG, Pfäffikon Auflage Total 5700 Ex. SUISA Zürich Bellariastrasse 82, Postfach, CH-8038 Zürich, Tel , Fax SUISA Lausanne Avenue du Grammont 11bis, CH-1007 Lausanne, tél , fax SUISA Lugano Via Soldino 9, CH-6900 Lugano, tel , fax

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