Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ

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1 Seite 45 Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ Nr Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Bekanntmachungen Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Zweite Staatsprüfungen 2018 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Stellenausschreibungen Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Ref. 5.7 Medienpädagogik, Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Ref.1.4 Interkulturelles, interreligiöses und soziales Lernen, Modellversuch Islamischer Unterricht, Deutsch als Zweitsprache Neubesetzung einer Abordnungsstelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Ref. 5.5 E-Learning-Kompetenzzentrum Stellenbesetzung am Staatsinstitut für Fachlehrer, Abt. V, in Bayreuth Ausschreibung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern Beratungsrektorin / Beratungsrektor (Schulpsychologie) der BesGr. A 13 + AZ Ausschreibungen von Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber Hinweise auf Funktionsstellen anderer Regierungsbezirke...58 NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibungen Lebenshilfe Neumarkt e.v.: Stellvertretende Schulleitung...58 Verschiedenes Pädagogische Handreichung Widerstand gegen den Nationalsozialismus...59 MEDIEN...60 Den Amtlichen Schulanzeiger der Oberpfalz finden Sie auf den Internet-Seiten der Regierung der Oberpfalz unter:

2 Seite 46 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Bekanntmachungen AMTLICHER TEIL Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Änderung der Bekanntmachung Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 23. Januar 2017, Az. III.4-5S7422-4b KWMBl. Nr. 3 / 2017 S. 23 Verordnung zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung II vom 8. August 2016 (GVBl. S 268) KWMBl. Nr. 4 / 2017 S. 74 Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2018 vom 6. März 2017, Az. III.2-III.6-BS7503(2018)-4b KWMBeibl. Nr. 4 / 2017 S. 70 Zweite Staatsprüfungen 2018 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II KMBek vom 7. Februar 2017, Az. III.3-BS7154-4b Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2018 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S.428, BayRS K) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2016 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab. Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen. Hierzu wird bekannt gegeben: 1. Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Fürth, Regensburg und Würzburg statt. 2. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt: 2.1 Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 23. Januar 2018 bis 18. Mai 2018, Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird. 2.2 das Kolloquium in der Zeit vom 12. März 2018 bis 11. Mai 2018, 2.3 die mündliche Prüfung in der Zeit vom 22. Mai 2018 bis 25. Mai In begründeten Fällen (z.b. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. 3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 25. April 2017 bis zum 25. Oktober 2017.

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2016 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 11. Januar 2018 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen ( 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. 5. Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zur Notenverbesserung nach 11 LPO II: Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben. 5.1 Die Meldung nach 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen: falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 17. Juli falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten. 5.2 Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 2 und Nr. 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen. 6. Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen. Herbert Püls Ministerialdirektor Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2018 KMBek vom 2. Februar 2017, Az. III.3-BS7175-4b Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Qualifikationsprüfung 2018 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2016 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter. 2. Zur Prüfung werden gemäß 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, a) für die die Prüfung nach 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde, b) die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind, c) die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens ( 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind, d) die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung ( 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen. 3. Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 2d). 4. Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 23. Januar bis 18. Mai 2018 statt. Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 22. bis 25. Mai statt. 5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 26. März 2018 statt.

4 Seite 48 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/ Für die Prüfungsteilnehmer 2018, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 30. Juli 2018 festgelegt. Herbert Püls Ministerialdirektor Stellenausschreibungen Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen KMBek vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit 5.7: Medienpädagogik, Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung - befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A14 + AZ, ist möglich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt. Gute Kenntnisse in einem möglichst breiten Spektrum der medienpädagogischen Fachgebiete werden vorausgesetzt. Zudem sind Kenntnisse in folgenden Bereichen wünschenswert: - Computer- und Netzwerktechnologie sowie Datensicherheit im schulischen Kontext - Medienrecht und Datenschutz - Medien-Bearbeitungssoftware und Internetanwendungen - Angebote von mebis - Landesmedienzentrum Bayern - Unterrichtserfahrung auf dem Gebiet innovativen, multimedialen Lernens Sehr wünschenswert sind Erfahrungen in der Lehrerfortbildung. Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Erweiterungsprüfung im Fach Medienpädagogik nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt. Aufgabenbeschreibung: - Fachliche Betreuung der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte aller Schularten gem. KMBek Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern vom 26. Juni Ausbildung der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte (MIBs) nach 114, LPO I - Ausrichtung von Lehrgängen zum gesamten Spektrum der Medienpädagogik für Lehrkräfte aller Schularten in Abstimmung mit anderen Fachreferaten der ALP - Entwicklung innovativer Fortbildungskonzepte insbesondere im Bereich des Mobilen Lernens und der Digitalen Schule - Fachliche Betreuung, Aus- und Fortbildung der Multiplikatoren für den Datenschutz aller Schularten - Beratung von Lehrkräften, Schulleitungen und allen Ebenen der Schulverwaltung aller Schularten zu Medienkonzepten (Medienentwicklung als Teil der Schulentwicklung), medientechnischen, medienrechtlichen und medienerzieherischen Fragen Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem: - Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten - fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen - Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) - Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich - Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: - ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft - Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend) - Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben - Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen - ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite 49 - ein hohes Maß an Teamfähigkeit - Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen - Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/ ) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe / Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, ggf. Erweiterungsprüfung in Medienpädagogik und / oder anderer einschlägiger akademischer Qualifikationen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler Kardinal-von-Waldburg-Straße Dillingen sowie in Kopie an Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße München. Adolf Schicker Ministerialdirigent Zusatz der Regierung der Oberpfalz: Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei der Regierung der Oberpfalz: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4 Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen KMBek vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit 1.4: Interkulturelles, interreligiöses und soziales Lernen, Modellversuch Islamischer Unterricht, Deutsch als Zweitsprache - befristet auf sechs Jahre - neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A14 + AZ, ist möglich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt.

6 Seite 50 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Gute Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache und Interkulturellem Lernen und Lehren werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im o.g. Bereich, und Erfahrung im Bereich der Sprachförderung sind wünschenswert. Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein grundständiges Studium oder ein Erweiterungsstudium in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt. Aufgabenbeschreibung: Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen: - Deutsch als Zweitsprache (schulartübergreifend; Prüfertätigkeit im Staatsexamen DaZ; Kooperation mit allen bayerischen Universitäten) - Pädagogisches Fachpersonal in Übergangs-, Deutschförder- und Regelklassen - Fachbetreuer und Schulaufsichtsbeamte mit dem Aufgabenschwerpunkt Migration - Interkulturelle Bildung an allen Schularten - Interreligiöses und Soziales Lernen - Modellversuch Islamischer Unterricht Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem: - Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten - fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen - Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) - Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern - Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich - Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: - ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft - Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend) - Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben - Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen - ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen - ein hohes Maß an Teamfähigkeit - Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen - Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/ ) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe / Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler Kardinal-von-Waldburg-Straße Dillingen sowie in Kopie an Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße München. Adolf Schicker Ministerialdirigent

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite 51 Zusatz der Regierung der Oberpfalz: Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei der Regierung der Oberpfalz: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4 Neubesetzung einer Abordnungsstelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen KMBek vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine ganze Abordnungsstelle in der Organisationseinheit 5.5: E-Learning-Kompetenzzentrum für den Bereich Grundschule und Mittelschule - befristet auf sechs Jahre - neu zu besetzen. Eine Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A14 + AZ, ist möglich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt. Gute Kenntnisse in der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernarrangements werden vorausgesetzt. Eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss in Medienpädagogik / -didaktik oder einem vergleichbaren Studium sowie Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich Digitaler Bildung, sind wünschenswert. Aufgabenbeschreibung: - Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung - Inhalte und Zielgruppen der Tätigkeit: - Inhaltliche und mediendidaktische Weiterentwicklung der Beratungs- und Lehrgangsangebote des E-Learning- Kompetenzzentrums - Technische Umsetzung online-gestützter Fortbildungsangebote, insbesondere unter Einsatz von Learning- Management-Systemen, Web-Konferenzsystemen und Autorenwerkzeugen - Weiterentwicklung der Blended-Learning-Lehrgänge u.a. zur Implementierung von LehrplanPLUS - Unterstützung von Akademiereferentinnen und Akademiereferenten der Akademie Dillingen bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation technologiegestützter Lehrerfortbildungsmaßnahmen - Beiträge zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Medienkompetenz in der Lehrerfortbildung - Evaluation und Entwicklung von Open Educational Resources (OER) für die Lehrerfortbildung - Entwicklung und Nutzung innovativer Fortbildungsformate wie z.b. Massive Open Online Courses (MOOC) Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem: - Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten - fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen - Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) - Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern - Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich - Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: - ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft - Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend) - Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben - Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen - ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen - ein hohes Maß an Teamfähigkeit - Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen - Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

8 Seite 52 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/ ) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe / Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler Kardinal-von-Waldburg-Straße Dillingen sowie in Kopie an Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße München. Adolf Schicker Ministerialdirigent Zusatz der Regierung der Oberpfalz: Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei der Regierung der Oberpfalz: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4 Stellenbesetzung am Staatsinstitut für Fachlehrer, Abt. V, in Bayreuth KMBek vom 22. März 2017, Az.: III.3-BP b Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. V in Bayreuth, ist zum Schuljahr 2017 / 2018 eine Stelle für eine Lehrkraft mit Verwendungsschwerpunkt im Fachbereich Sport neu zu besetzen. An der Abteilung V des Staatsinstituts wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Vorbildung für den Beruf des Fachlehrers / der Fachlehrerin der musisch-technischen Fachrichtung mit der Fächerverbindung Werken, technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik und Kunst oder Sport vermittelt. Die vierjährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogischdidaktischen Abschlussprüfung, die als Erste Lehramtsprüfung gilt. Die Stelle weist folgendes Anforderungsprofil auf: - Unterricht im Fach Sport (in den Fächern Schwimmen, Leichtathletik, Geräteturnen und Sportspiele); - ggf. Unterricht in den Fächern Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie; - ggf. Unterricht im Fach Deutsch aufbauend auf den Kenntnissen des Mittleren Bildungsabschlusses. Im vierten Ausbildungsjahr ist das Fach Deutsch im Rahmen des Erwerbs der fachgebundenen Hochschulreife zu unterrichten; Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen: - überdurchschnittliche Ergebnisse in der Ersten und Zweiten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen, Förderschulen oder Realschulen; - Lehrbefähigung im Fach Sport sowie vertiefte sportwissenschaftliche Kenntnisse; - überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung; - mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst, auch in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor, Institutsrektorin bzw. Institutsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor.

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite 53 Erwünscht sind weiterhin: - zusätzliche Lehrbefähigung in einem der Fächer Deutsch, Wirtschaft / Recht, Werken / Technik oder Informationstechnik / Informatik; - eine Zusatzqualifikation in den Fächern Pädagogik, Psychologie und Schulpädagogik; - Erfahrungen in der Fachlehrer- bzw. Lehrerausbildung sowie der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung; - mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsgestaltung an Mittel- oder Realschulen oder Förderschulen - Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken; Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 grundsätzlich möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass vor einer Versetzung an das Staatsinstitut eine Probezeit im Wege der Abordnung abzuleisten ist. Die Bewerbungen sind bis spätestens 20. Mai 2017 auf dem Dienstweg bei der Regierung einzureichen. Dr. Gisela Stückl Ministerialrätin Zusatz der Regierung der Oberpfalz: Termine zur Vorlage der Bewerbungen: beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4 Ausschreibung der Stelle als Leiterin / Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern KMBek vom 13. März 2017, Az. IV.9-BS a Die Stelle der Leiterin / des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern ist zum 1. August 2017 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern zugeordnet. Der Dienstort ist Landshut. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Niederbayern zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Niederbayern. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin / Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin / Studiendirektor als Leiterin / Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Die Aufgaben der Leiterin / des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136). Der Leiterin / dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit. Von der Leiterin / dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet: - die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen, - die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen, - die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten, - beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht, - mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, - die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen - insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten. Anforderungsprofil: Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen / Beamte am ISB und an der ALP Dillingen und an Staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen - Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)

10 Seite 54 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/ mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens - auch über Bayern hinaus Besonders erwünscht sind: - Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung - Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und / oder Schulpsychologen - Erfahrungen mit den Themen Lehrergesundheit, Krisenintervention, Inklusion, Migration und / oder Begabtenförderung Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen: - sehr gute organisatorische Fähigkeiten - Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit - Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten - überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten - Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer / einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe / Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)). Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern dem Staatsministerium vor. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt. Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Michael Kirchmeir (Tel.: 089 / ) gerne zur Verfügung. Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) vier Wochen sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts. gez. Sylvia Gürtner Ltd. Ministerialrätin Zusatz der Regierung der Oberpfalz: Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei der Regierung der Oberpfalz: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite 55 Beratungsrektorin / Beratungsrektor (Schulpsychologie) der BesGr. A 13 + AZ RBek vom 10. März 2017 Az Im Bereich der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg ist zum 1. August 2017 die Stelle einer Beratungsrektorin / eines Beratungsrektors (Schulpsychologie) der Bes. Gr. A 13 + AZ zu besetzen. Die Stelle wird ausgeschrieben für Lehrkräfte an Grund- oder an Mittelschulen a) mit einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie von mindestens 4 Semestern; b) mit einem Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Lehramtsstudiums (anstelle des Studiums des Unterrichtsfaches gemäß Art. 14 Nr. 4 bzw. Art. 15 Nr. 4 BayLBG). Neben den Voraussetzungen gemäß den Beförderungsrichtlinien (Punkt 5 der KMBek vom 18. März 2011, Az.: IV.5-5 P ) ist eine mehrjährige und aktuelle praktische Erfahrung im schulpsychologischen Dienst erforderlich. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die schulpsychologische Ausbildung sowie eine Aufstellung über den entsprechenden Werdegang beizufügen. Eine Teilzeitbeschäftigung steht der Tätigkeit nicht entgegen. Die gleichzeitige Wahrnehmung weiterer Funktionen (z.b. Konrektorin / Konrektor) ist ausgeschlossen. Der Dienstort liegt im Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt oder im Landkreis Regensburg. Je nach dienstlichen Gegebenheiten ist auch ein Einsatz als Beratungsrektorin / Beratungsrektor in angrenzenden Schulamtsbezirken erforderlich. Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Dienstort außerhalb der angegebenen Schulamtsbereiche liegt, ist gleichzeitig die Bereitschaftserklärung zu einer entsprechenden Versetzung abzugeben. Die Aufgaben der Schulpsychologinnen / Schulpsychologen ergeben sich aus Art. 78 Abs. 1 BayEUG und der KMBek Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I 2001 S. 454), geändert am 24. Juni 2011 (KWMBl 2011 S. 136). Die Ausführungen unter dem Punkt Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber in dieser Ausgabe des Schulanzeigers gelten entsprechend. Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei der Regierung der Oberpfalz: 20. April 2017 Thomas Unger, Ltd. RSchD Bereichsleitung 4

12 Seite 56 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Vorbemerkung: Ausschreibungen von Funktionsstellen an staatlichen Grund- und Mittelschulen RBek vom 30. März 2017, Az.: Die im Folgenden genannten Stellen sind - soweit kein anderer Termin genannt wird - zu Beginn des Schuljahres 2017 / 2018 zu besetzen. Rektor / Rektorin Staatliches Schulamt Offizieller Name der Schule Klassen / Schüler Planstelle mit BesGr. Anforderungsprofil / Bemerkungen Staatliches Schulamt im Landkreis Cham Grundschule Neukirchen b. Hl. Blut Mittelschule Neukirchen b. Hl. Blut 5 Klassen 107 Schüler 5 Klassen 103 Schüler R / Rin BesGr. A 14 Siehe Bemerkung 1); erneute Ausschreibung; Schulleitung von zwei Schulen Staatliches Schulamt im Landkreis Cham Grundschule Rimbach 3 Klassen 49 Schüler R / Rin BesGr. A 13 + AZ (z.zt. 194 ) Siehe Bemerkung 1) Zu Anforderungsprofil / Bemerkungen: Bemerkung 1) Bemerkung 2) Bemerkung 3) Bemerkung 4) Lehramtsbefähigung für Grundschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Grundschule erforderlich Lehramtsbefähigung für Mittelschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Mittelschule erforderlich Lehramtsbefähigung für Grundschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Grundschule erwünscht Lehramtsbefähigung für Mittelschule sowie mindestens einjähriger Unterrichtseinsatz in der Mittelschule erwünscht Termine zur Vorlage der Bewerbungen: 1. beim Staatlichen Schulamt der Bewerberin / des Bewerbers: 13. April bei dem für die Stelle zuständigen Schulamt: 20. April bei der Regierung der Oberpfalz: 27. April 2017 Wichtige Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber 1. Auf die Neufassung der Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18. März 2011 wird ausdrücklich hingewiesen (KMBek vom 18. März 2011 Az.: IV.5-5 P ). 2. Die Regierung verweist auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I Nr. 2/2007), die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern ist die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) vor der Funktionsübertragung zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) wird bei den Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen nach dem 1. August 2009 eingefordert und ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. 3. Die Ausschreibung der Stellen in der Schulleitung (Rektorin / Rektor, Konrektorin / Konrektor) steht unter dem Vorbehalt, dass bis zu einer eventuellen Ernennung (Beförderung) die jeweils erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert ist und eine vorrangige Besetzung mit einem überzähligen Beamten (gemäß Punkt 5.2 und 2.3 der Beförderungsrichtlinien vom 18. März 2011 bzw. KMS vom 21. Juni 1994 Nr. IV/9-P 7001/7-4/93500) nicht in Betracht kommt. Die nachhaltige Sicherung der Schülerzahl für die jeweilige Stelle ist zum Ernennungszeitpunkt - also anlässlich der späteren Beförderung - erneut zu prüfen. Dies bedeutet, dass die Schülerzahl auch nach einer aktualisierten Prognose in den nächsten drei Schuljahren ab Ausübung der Funktion (vorläufige Funktionsübertragung) entsprechend der amtlichen Statistik (Stichtag 1. Oktober) vorliegen muss. 4. Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Schulleiterinnen / Schulleitern und deren Vertreterinnen / Vertretern an Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren wird hingewiesen (KMS vom 13. Januar 2000 Nr. IV/6-P /94727).

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite Bei der Auswahlentscheidung kommt der dienstlichen Beurteilung eine besondere Bedeutung zu. Ist eine dienstliche Beurteilung nicht mehr aktuell, so ist eine Anlassbeurteilung nach den für dienstliche Beurteilungen geltenden Maßstäben zu erstellen (Nr. 3.3 der Beförderungsrichtlinien vom 18. März 2011). 6. Die erfolgreiche Bewerbung auf eine Funktionsstelle setzt eine entsprechende Verwendungseignung der Bewerberin / des Bewerbers voraus. 7. Bei Gleichstand mehrerer Bewerberinnen / Bewerber im Auswahlverfahren - auch unter Berücksichtigung der Binnendifferenzierung innerhalb der dienstlichen Beurteilung - werden Personalauswahlgespräche geführt. 8. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 9. Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Lehrerwechsel zur Folge haben, sollen zu Schuljahresbeginn vorgenommen werden. 10. Falls Angehörige an der Schule beschäftigt sind, an der eine Funktionsstelle angestrebt wird, ist dies in der Bewerbung unter Angabe des Angehörigkeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Ehegatten von Schulleitern oder Stellvertretern dürfen grundsätzlich nicht an der betreffenden Schule eingesetzt werden, ebensowenig sonstige Angehörige im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie Verlobte und ggf. geschiedene Ehegatten. Die Berücksichtigung eines Bewerbers mit einem entsprechenden Angehörigen an der Schule ist nur möglich, soweit die / der Angehörige sich mit der Wegversetzung einverstanden erklärt hat und eine Wegversetzung möglich ist (Nr. 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 18. März 2011). 11. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter die Wohnung am Schulort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. 12. Es wird erwartet, dass die Bewerberin / der Bewerber die Tätigkeit als Schulleiterin / Schulleiter an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. 13. Die Beförderungen in die oben ausgeschriebenen Ämter werden sich nach Übertragung der Funktion verzögern, da neben der bereits geltenden allgemeinen Wiederbesetzungssperre ab 1. August 2000 eine weitere zeitliche Sperre im Zusammenhang mit der Altersteilzeit (Blockmodell) von Funktionsinhabern einzuhalten ist. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, wird die Wartezeit für die Beförderung innerhalb der jeweiligen Funktionen gleichmäßig auf alle Neubesetzungen verteilt. 14. Sofern die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nicht gegeben sind - z.b. weil Ämter nach dem Leistungslaufbahngesetz (LlbG) noch zu durchlaufen sind - kann sich die Beförderung in das ausgeschriebene Amt um die vorgeschriebenen Zeiten - in der Regel 3 Jahre - verzögern. 15. Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen in Bayern bewerben, haben in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben haben. Des Weiteren werden sie im eigenen Interesse gebeten, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben. 16. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung Grundschule (neue Lehrerbildung) können sich nur auf Funktionsstellen an Schulen bewerben, die auch Grundschulklassen führen, Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung Mittelschule (neue Lehrerbildung) nur auf Funktionsstellen an Schulen, die auch Mittelschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit dem Lehramt Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramtsbefähigung Grundschule und Mittelschule) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. 17. Bei erneuter Ausschreibung von Funktionsstellen behalten bereits eingereichte Bewerbungen ihre Gültigkeit. Wichtiger Hinweis: Formulare Für alle Bewerbungen auf eine Funktionsstelle und Anträge auf Versetzung im Regierungsbezirk Oberpfalz (Lehrerstellen / Fachlehrerstellen und Förderlehrerstellen) sind die jeweils aktuellen Formulare der Regierung zu verwenden. Bei einer Bewerbung um eine Stelle als Rektor / in ist das Formblatt Deckblatt für das Portfolio zum Modul A zu verwenden. Alle Formulare sind bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich und stehen als Download-Angebot auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz zur Verfügung. (> Downloads > Schule und Bildung > Formulare für Lehrkräfte)

14 Seite 58 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Hinweise auf Funktionsstellen anderer Regierungsbezirke Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im eigenen Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Interessenten werden gebeten, sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern der einzelnen Regierungen zu informieren und die dort gesetzten Fristen zu beachten. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke finden sich unter folgenden Internetadressen: Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Stellenausschreibungen NICHTAMTLICHER TEIL Lebenshilfe Neumarkt e.v. Stellvertretende Schulleitung Wir sind ein gemeinnütziger Verein zur Förderung von Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohter Menschen und Menschen mit psychischen Erkrankungen aller Altersstufen. Zum Schuljahr 2017 / 2018 suchen wir für unser Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Vollzeit eine Stellvertretende Schulleitung (m/w). Eine engagierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz, die als Stellvertretende Leitung der Schule in enger Übereinstimmung mit der Schulleitung und dem Träger koordiniert und organisiert. Die Anstellung kann privat oder gemäß Art. 33 des bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes durch Zuordnung zum privaten Träger erfolgen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzung ist bei staatlichen Lehrkräften eine Beförderung zur Sonderschulkonrektorin / zum Sonderschulkonrektor möglich. Sie möchten bei uns die Verantwortung für die Stellvertretende Leitung der Förderschule mit rund 115 Schülerinnen / Schülern, aufgeteilt in derzeit zehn Klassen und vier Gruppen der schulvorbereitenden Einrichtung, übernehmen, die konzeptionelle und strategische Ausrichtung der Schule unter dem Aspekt inklusiver Unterrichtsformen gemeinsam mit der Schulleitung weiter entwickeln, ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für Schülerinnen / Schüler mit geistiger und / oder mehrfacher Behinderung sicherstellen, die Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen und Diensten im Bereich Kinder und Jugend der Lebenshilfe Neumarkt, insbesondere mit der angegliederten Heilpädagogischen Tagesstätte strategisch und operativ, in Kooperation mit unserer Pädagogischen Leitung gestalten, vertrauensvoll mit der Schulbehörde, dem Vorstand, der Geschäftsleitung, dem Elternbeirat und den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe Neumarkt sowie den verbandlichen Gremien zusammenarbeiten. und verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sonderschulpädagogik, wünschenswerterweise mit der Studienrichtung Geistigbehindertenpädagogik (1. und 2. Staatsexamen), mehrjährige Berufserfahrung an einer vergleichbaren Schule und die Qualifikation, als Stellvertretende Schulleitung im Freistaat Bayern tätig werden zu können, eine hohe Identifikation mit dem Leitbild der Lebenshilfe Neumarkt als Elternverband, einen kooperativen und zielgerichteten Führungsstil sowie Erfahrung in der Mitarbeiterführung, hohe soziale Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeiten, Empathie für die Belange und Interessen der Kinder und deren Eltern, gute EDV-Kenntnisse.

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 4/2017 Seite 59 Wir bieten Ihnen einen sicheren und modernen Arbeitsplatz, eine Vergütung nach BesGr. A 14 + AZ (bei Vorliegen der Voraussetzungen in Bayern) oder eine entsprechende Vergütung nach TVöD / VKA, Fortbildungsmöglichkeiten, zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei privater Anstellung. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Andreas Moser (andreas.moser@lebenshilfe-neumarkt.de) oder Herr Cliff Rüdinger-Härlin (Cliff- Ruedinger-Haerlin@lebenshilfe-neumarkt.de) zur Verfügung. Interesse? Dann möchten wir Sie kennenlernen! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung, gerne auch per , bis spätestens 24. April 2017 an: Lebenshilfe Neumarkt e.v. Geschäftsführer Herr Andreas Moser Voggenthaler Str Neumarkt i.d. OPf. Tel andreas.moser@lebenshilfe-neumarkt.de. Als Staatliche Lehrkraft senden Sie bitte zum gleichen Termin Ihre Bewerbung auf diese Funktionsstelle in Form einer Kopie auch an die Regierung der Oberpfalz z.hd. Herrn Ltd. RSchD Fricker und ggf. zusätzlich an eine abgebende Regierung. Der Bewerbung ist eine Einverständniserklärung beizulegen, dass mit der Zuweisung zu einem privaten Schulträger Einverständnis besteht. Verschiedenes Pädagogische Handreichung Widerstand gegen den Nationalsozialismus Die jährlich erscheinende Pädagogische Handreichung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v., Landesverband Bayern, befasst sich 2017 mit dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus und greift damit ganz bewusst eines der zentralen Lehrplanthemen für die Sekundarstufen I und II auf. Diejenigen, die gegen den Nationalsozialismus aufbegehrten, waren in einer hoffnungslosen Minderzahl. Bekannt und in den Geschichtsbüchern gewürdigt sind nur wenige: Die Schriftstellerinnen / Schriftsteller im Exil, die Mitglieder der Weißen Rose, die Attentäter des 20. Juli 1944 und die wenigen Aufrechten innerhalb der christlichen Kirchen, die mutig das NS-Regime bekämpften. Die kleinen Leute, die Hitler und sein Regime angriffen, werden in den Schulbüchern häufig nur unter der Rubrik Arbeiterwiderstand benannt, der bewaffnete Widerstand in den besetzten Gebieten wird oft nur sehr knapp und der jüdische Widerstand (mit einigen Ausnahmen) eher selten erwähnt. Die Handreichung schließt diese Lücken und schafft einen breiten Überblick über die heterogene Zusammensetzung des Widerstandes. Sie kann sowohl als Arbeitsvorlage für die Lehrkraft im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung als auch für die gemeinsame Arbeit in der Klasse genutzt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bestellen Sie die Pädagogische Handreichung Widerstand gegen den Nationalsozialismus kostenlos bei: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. - Landesverband Bayern, Maillingerstr. 24, München, Tel.: , Fax: , bayern@volksbund.de. Die Handreichung steht Ihnen ebenfalls im PDF-Format als Download unter zur Verfügung. Weitere ausführliche Informationen zur Jugend-, Schul- und Bildungsarbeit des Volksbundes finden sie auf

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